Die Prozess-Schritte im betrieblichen Eingliederungsmanagement Thomas Lambert 17.05.2014.

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Die Prozess-Schritte

im betrieblichen

Eingliederungsmanagement

Thomas Lambert

11.04.23

SGB IX

Gesetzesbegründung:

„Durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten soll ein betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen werden, das durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis dauerhaft sichert.“

Betroffener

- 6 Wochen- Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen- innerhalb eines Jahres

Arbeitgeberklärt

mit Zustimmungdes Betroffenen

Ziel

weitere Beteiligte

•SBV•BR/PR/MAV•Betriebsarzt• Integrations-amt

• IFD

- Beseitigung Arbeitsunfähigkeit- Vermeidung neuer Arbeitsunfähigkeit- dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses

BetrieblichesEingliederungsmanagement

BetrieblichesEingliederungsmanagement

Jedes Verfahren,

das die zu beteiligenden Stellen, Ämter und Personen einbezieht,

das keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehende Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten ausschließt und

in dem die von den Teilnehmern eingebrachten Vorschläge sachlich erörtert werden

entspricht den gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen an ein BEM.BAG Urteil, 2 AZR 400/08 v. 10.12.2009

BEM - Ablauf~~~~~~~

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Ursachen-Forschung

Maßnahmen

Abschluss

6 WochenAU

Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen

• Abfrage Personalinformationssystem• regelmäßige Auswertung der Krankenstände• Notwendige Daten werden der Ansprechperson weitergegeben• Filter: Ist BEM sinnvoll?• Info an BR/PR/MAV und SBV bei schwerbehinderten Mitarbeitern

durch Arbeitgeber/Personalverantwortlichen

Erstkontakt

• Aufmerksamkeit des Betriebes signalisieren• Erste Infos über BEM/Praxis im Betrieb• Bedeutung ihrer/seiner Bereitschaft zur Mitarbeit• Hinweis auf Freiwilligkeit• Vertrauensbasis aufbauen• Schriftlich, mündlich oder persönlich• Ansprechpartner wird benannt (Kümmerer)• Hinweise auf Datenschutz

Art des Umgangs mit Daten:

•Ein Fünftel der Betriebe weist nicht auf Freiwilligkeit hin•Ein Drittel informiert nicht über Art, Umfang und Verwendung der Daten•In einer Mehrzahl der Betriebe gibt es keine Regelung zur Aufbewahrung der Daten(Quelle: Studie der Universität Köln)

Erstkontakt

Das Erstgespräch - Info- und Analysegespräch• Vertrauensbasis herstellen

• Infos über BEM

• Infos über Zweck des Gesprächs

• Bereitschaft zur Mitwirkung abklären

• Infos erhalten über

• Betriebliche Ursachen der Erkrankung

• Hauptsächliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

• Verbleibende Leistungspotenziale

• Ziele, Lösungsideen und Perspektiven

des Mitarbeiters

• Nächste Schritte vereinbaren

Bereitschaft zur Zustimmung

• Angst vor Arbeitsplatzverlust

• Fehlende Transparenz

• Kenntnisse zum BEM fehlen oder unzureichend

• Fehlende Regelungen zum Datenschutz

• Keine „Krankenrückkehrgespräche“, Art der Ansprache, gelungene Kommunikation

• Wertschätzende Vertrauenskultur(Unternehmensleitlinien, kooperativer Führungsstil, Klima des Vertrauens ...)

• BEM statt BAM! Hoffnung auf Arbeitsplatzerhalt

Fallbesprechung -Maßnahme-/Lösungsgespräch

• Alle verfügbaren und notwendigen Infos zusammenstellen

- Qualifikationen- Stärken- Medizinisches Leistungsprofil

• Maßnahmen planen (stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsversuch, Umschulung, Fortbildung, Arbeitsplatzausstattung …)

• Notwendige und im Betrieb vorhandene Ressourcen nutzbar machen

• Maßnahmeplan formulieren

Konkrete Maßnahmen Vereinbarung treffen, die von allen Beteiligten mitgetragen wird:• Wer ist verantwortlich für Koordinierung und Kontrolle

der Maßnahmen?• Anforderungs-/Leistungsprofil wird erstellt• Arbeitsplatzanpassung• Technische Ausstattung• Arbeitsbelastung/Arbeitszeit reduzieren• Arbeitsversuch• Umsetzung• Medizinische/berufliche Reha, Integrationsamt …

Kooperationspartner intern

• Personalabteilung• Betriebsrat/Personalrat/MAV• Schwerbehindertenvertretung• Arbeitsmedizinischer Dienst• Arbeitssicherheit

.

.

.• Gleichstellungsbeauftragte• Betriebs-Sozialdienst• Suchtbeauftragte

Kooperationspartner extern

• Rentenversicherungsträger• Berufsgenossenschaften• Krankenkassen • Integrationsamt• Agentur für Arbeit• Integrationsfachdienst• Reha-Kliniken• Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation• Hausarzt• Gemeinsame Servicestelle

Umsetzung

• Begleitung des Mitarbeiters

• Notwendige Korrekturen werden vorgenommen

• Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen und beseitigen

• Ergebnis feststellen: erfolgreich oder nicht; ggf. weitere Optionen

Auswertung • Systematische Dokumentation des Prozesses• Bewertung des Einzelfalls nach Abschluss der

Maßnahme• Regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Beteiligten• Befragung der betroffenen Mitarbeiter zum Ergebnis und

Prozess• Erfassung der Krankheitszeiten nach der Durchführung

von BEM• Verbesserung oder Beschleunigung des Prozesses• Ziel: klare Ergebnisse

Kennzeichen guter BEM-Betriebe

• Informieren Ihre Beschäftigten regelmäßig über BEM• Wohlwollender Kontakt nach 6 Wochen• Aufklärung der Mitarbeiter über Freiwilligkeit • Aufklärung über Datenschutz• Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung• Bieten zahlreiche Maßnahmen zum BEM an

Wichtige Regelungen in Betriebsvereinbarung

• Zum Verfahrensablauf• Zuweisung von Verantwortlichkeiten• Mitwirkungspflichten der Beschäftigten• Gewährleistung des Datenschutzes• Ergebniskontrolle und Fallauswertung• Dokumentation

Zielvereinbarung Voraussetzung für den Erfolg

•SS spezifisch

•MM messbar

•AA anspruchsvoll

•R realistisch

•TT terminiert

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

- Integrationsamt -

Leistungen des Integrationsamtes

11.04.23

Aufgaben Integrationsamt

• Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

• Kündigungsschutz

Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 1 SGB IX

Weitere Aufgaben

• Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement

• Förderung von Integrationsprojekten

• Integrationsfachdienste

• Mitwirken bei Integrationsvereinbarung

• Schulungen und Inhouse-Veranstaltungen

Ausgleichsabgabe

• Betriebe ab 20 Beschäftigte• 5 % Pflichtplätze• 115,00 € (< 5 % bis 3%)• 200,00 € (< 3 % bis 2 %)• 290,00 € (< 2 %) je unbesetztem Arbeitsplatz

Begleitende Hilfe als

Persönliche Hilfen

Beratungsleistungen

Fachdienste:Technischer Beratungsdienst

IntegrationsfachdienstFachdienst Hör-/Sehbehinderte

Seminare undInformationsveranstaltungen

Finanzielle Hilfen

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

• Sicherung der soziale Stellung• Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen

mit Entwicklungsmöglichkeiten• Wettbewerbsfähigkeit

Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 2 SGB IX

Fachberatung ...

... durch unsere Expertinnen und Experten

vor Ort:

• Koordinierung• Finanzielle Fragen• Schulungen• Konfliktlösung

Technischer Beratungsdienst (TBD)

• Empfehlung von Arbeitshilfen und

behinderungsgerechten Maschinen• Planung und Begleitung von Umbauten• behinderungsgerechte Organisation

des Arbeitsablaufes• Suche nach alternativen Arbeitsplätzen• fachtechnische Stellungnahmen

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz

Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz

Integrationsfachdienst

• Vermittlung • Vorbereitung

von geeigneten schwerbehinderten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Integrationsfachdienst

• Begleitung am Arbeitsplatz• Information von Vorgesetzten und

Kollegen• Problemlösung• Krisenintervention

Finanzielle Leistungen

• Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung

• unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer

• mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit

• tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters

Allgemeine Leistungsvoraussetzungen:

Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Rechtsgrundlage: § 26 SchwbAV

Zuschüsse und/oder Darlehen für

• technische Arbeitshilfen• behinderungsgerechte Gestaltung

der Arbeitsstätte

Lohnkostenzuschuss

Rechtsgrundlage: § 27 SchwbAV

Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass …

• sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann• sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende

Arbeitsleistung erbringen kann

Lohnkostenzuschuss ...

... bei Minderleistung

Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht

ab Minderleistung von mindestens 30 % auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich

Lohnkostenzuschuss ...

... für Betreuung

wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist

ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich

Lohnkostenzuschuss ...

• Höchstbeträge

- bei Minderleistung bis zu 400,00 € monatlich

- bei personeller Unterstützung (außergewöhnlicher Betreuungsaufwand) bis zu 480,00 € monatlich

- maximal 40 % des Bruttojahreseinkommens(einschließlich AG-Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung)

Leistungen anschwerbehinderte Menschen

• für technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV)

• zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV) nur für Beamte und Selbstständige

• zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (§ 22 SchwbAV) nur bei berufsbezogener Notwendigkeit nur für Beamte uns Selbstständige

Leistungen anschwerbehinderte Menschen

• Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV) Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung!)

• in besonderen Lebenslagen (§ 25 SchwbAV)

• Arbeitsassistenz (§ 17 Abs.1a SchwbAV)

• zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz (§ 21 SchwbAV)

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