Steuereinflüsse im Unternehmen – Verkehrsteuerliche … · Innerhalb der Vorlesungsinhalte...

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Steuereinflüsse im Unternehmen – Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)

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Steuereinflüsse im Unternehmen – Verkehrsteuerliche Einflüsse

SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung

(DStV e.V.)

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Ablauf der Veranstaltung Die Veranstaltung wird als eine Mischung aus Frontalunterricht und gelenktes

Unterrichtsgespräch abgehalten, daher ist die Beteiligung der Studierenden ausdrücklich erwünscht bzw. verpflichtend.

Innerhalb der Vorlesungsinhalte werden Übungsaufgaben bearbeitet, die den Veranstaltungsstoff vertiefen sollen.

Veranstaltungsunterlagen Die Vorlesungsunterlagen sind als PDF-Dokument zum Download auf meiner

Homepage bereitgestellt. Die Übungsaufgaben in den Vorlesungsunterlagen dienen der Vor- und Nachbereitung.

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Kontakt Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)

Dienstzimmer: U1.62 im Gebäude 23.32 Telefon: (0211) 81-14199 E-Mail: [email protected] Sprechstunde: nach Vereinbarung

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Verkehrssteuern

allgemeine Verkehrssteuern

Umsatzsteuer

besondere Verkehrssteuern

Grunderwerbsteuer

Kfz-Steuer

Versicherungssteuer

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Charakter der Umsatzsteuer: allgemeine Verkehrssteuer Jahressteuer mit monatlicher Voranmeldung

Umsatzsteuer vs. Voranmeldungen Umsatzsteuer-Zahllast Steuerschuldner vs. Steuerträger direkte vs. indirekte Steuer Allphasen-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug

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Umsatz

USt (19%)

Vorsteuer

Zahllast

Privatkunde U 2 U 3 U 1

1.000,- € 2.000,- € 3.000,- €

190,- € 380,- € 570,- €

----- 190,- € 380,- €

190,- € 190,- € 190,- € ∑ = 570,- €

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Umsatz

USt (19%)

Vorsteuer

Zahllast

Privatkunde U 2 U 3 U 1

1.000,- € 2.000,- € 0,- €

190,- € 380,- € 0,- €

----- 190,- € 380,- €

- 380,- € 190,- € 190,- € ∑ = 0,- €

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Rechtsgrundlagen der Umsatzsteuer: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer – Durchführungsverordnung (UStDV)

Umsatzsteuer – Anwendungserlass (UStAE) ehem. Umsatzsteuer–Richtlinien (UStR)

BMF – Schreiben, Urteile etc.

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Umsätze § 1 UStG

Entgeltlicher LAT

§ 1 (1) Nr.1 UStG

Einfuhr

§ 1 (1) Nr.4 UStG

innergemeinschaftlicher Erwerb (i.g.E.)

§ 1 (1) Nr.5 UStG

Umsatzbesteuerung im Inland Grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung

Drittlandsgebiet Umsatzsteuer Binnenmarkt

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Entgeltlicher LAT (§ 1 (1) Nr.1 UStG) 1. Leistung

i. Lieferung § 3 (1) UStG Leistungsaustausch i.e.S. ii. sonstige Leistung § 3 (9) UStG

2. gegen Entgelt

3. durch einen Unternehmer § 2 UStG 4. im Rahmen seines Unternehmens 5. im Inland

i. Ort der Lieferung § 3 (6) S.1 UStG ii. Ort der sonstigen Leistung § 3a UStG

=> Wenn alle 5 Tatbestandsmerkmale erfüllt werden, ist der Vorgang

steuerbar

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=> Nicht jeder steuerbare Vorgang ist steuerpflichtig

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Steuerbar, aber steuerbefreit

§ 4 UStG

Steuerbar und steuerpflichtig

Prüfungsreihenfolge

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Bsp.: Fall 1 Unternehmensberater U verkauft ein altes Macbook an Steuerberater S aus seiner Gesellschaft in Düsseldorf für € 1.000,00.

Alle Tatbestandsmerkmale des § 1 (1) Nr.1 UStG prüfen => alle erfüllt, steuerbare Leistung Steuerfreiheit prüfen =>keine Steuerfreiheit steuerbare und steuerpflichtige Leistung

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Bsp.: Fall 1a Steuerberater hat seine Kanzlei in Italien

Alle Tatbestandsmerkmale des § 1 (1) Nr.1 UStG prüfen => 4 „problemlos“ erfüllt, aber „Inland“ erfüllt? i.d.R. § 3 (6) S.1 UStG für Lieferungen prüfen Beginn der Lieferung maßgebend d.h. Düsseldorf => Inland (+) => Leistung ist steuerbar Steuerfreiheit prüfen => steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG (innergemeinschaftliche Lieferung) steuerbare, aber steuerbefreite Leistung

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z.B. Reihen- geschäfte

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Bsp.: Fall 1b Steuerberater hat seine Kanzlei in New York

=> wie „1a“,

aber steuerbefreit nach § 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhrlieferung)

Fall 2: Unternehmensberater verkauft altes Apple-Zubehör auf dem Flohmarkt in Düsseldorf Alle Tatbestandsmerkmale des § 1 (1) Nr. 1 UStG prüfen => Unternehmereigenschaft liegt nicht vor, da es an der Nachhaltigkeit

fehlt. nicht steuerbare Leistung

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Leistungsausgangsseite („Verkauf“) I. Steuerbarkeit (§ 1 UStG) => Leistungsaustausch gem. § 1 I Nr. 1 UStG (5 Tatbestandsmerkmale) II. Steuerpflicht (§ 4 UStG) => Steuerbefreiung nach § 4 UStG

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NEIN = nicht steuerbar JA = steuerbar

NEIN JA

ENDE der Prüfung

Option nach § 9 UStG

JA NEIN

steuerpflichtig steuerfrei

Abg

eseh

en v

on

Ang

abe

in U

St-V

A

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III. Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11 UStG) IV. Steuersatz und Steuerberechnung (§ 12 UStG) => ermäßigter Steuersatz? V. Steuerschuldner (§§ 13a, 13b), Entstehung (§ 13 I) und Fälligkeit (§ 13ff.) VI. USt-VA

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NEIN = 19% JA = 7%

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Leistungseingangsseite („Einkauf“) I. Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (§ 15 I UStG) => Unternehmer als Vorsteuerabzugsberechtigter (§ 2 UStG)

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NEIN = kein Vorsteuerabzug JA

• Rechnung vorhanden (§ 14 UStG)

• Von einem anderen Unternehmer (§ 2 UStG)

• Für eine Leistung im Rahmen

des Unternehmens

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kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug (§ 15 II, III UStG)

§ 15 III UStG „voller“

§ 15 IV UStG „teilweiser“

Vorsteuerausschluss

voller oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich

Berichtigung des Vorsteuerabzugs in Folgejahren = § 15 a UStG

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Lieferorte von BRD aus (§§ 1 II, 1 II a)

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Inland = BRD inkl. Ausnahmen Ausland

übriges Gemeinschaftsgebiet

Drittland („alles was nicht

Gemeinschaftsgebiet ist“)

Gemeinschaftsgebiet

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Inland = BRD inkl. Ausnahmen Ausland

übriges Gemeinschaftsgebiet

Drittland (alles was nicht

Gemeinschaftsgebiet ist)

steuerbar und steuerpflichtig

steuerbar aber steuerbefreit § 4 Nr.

13 UStG

steuerbar aber steuerbefreit § 4 Nr.

1a UStG

Inlandslieferung Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhrlieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb Einfuhr

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Unternehmerbegriff (§ 2 I UStG) gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit Selbständigkeit vs. nichtselbständige Tätigkeit

(z.B. Angestelltenverhältnis) Einnahmeerzielungsabsicht, aber keine Gewinnerzielungsabsicht Nachhaltigkeit (nicht nur einmalig)

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Page 22: Steuereinflüsse im Unternehmen – Verkehrsteuerliche … · Innerhalb der Vorlesungsinhalte werden Übungsaufgaben bearbeitet, die den Veranstaltungsstoff vertiefen sollen. Veranstaltungsunterlagen

Organschaft (§ 2 II Nr.2 UStG)

finanzielle Eingliederung (z.B. Anteile > 50%) wirtschaftliche Eingliederung (z.B. Zulieferer) organisatorische Eingliederung (z.B. Personalunion)

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Mutter AG

Tochter GmbH 1 Tochter GmbH 2 Tochter KG

100% 100% 100%

Kunden GmbH

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Organschaft (§ 2 II Nr.2 UStG)

finanzielle Eingliederung (z.B. Anteile > 50%) wirtschaftliche Eingliederung (z.B. Zulieferer) organisatorische Eingliederung (z.B. Personalunion)

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Mutter AG

Tochter S.A 1 Tochter GmbH 2 Tochter KG

100% 100% 100%

Kunden GmbH BRD

E

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Ergebnis: 1. Tochter KG (OHG,GbR) kann nicht Organgesellschaft sein, da

Personen(handels-)gesellschaft und keine juristische Person (vgl. § 2 II Nr.2 UStG)

2. Zwischen Mutter AG, Tochter GmbH 1, Tochter GmbH 2 besteht ein Organkreis

3. Sämtliche Leistungen innerhalb des Organkreises sind nicht steuerbare Innenumsätze

4. Steuererklärungspflichten sind für gesamten Organkreis von Mutter AG zu erfüllen

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Leistung

Lieferung

§ 3 (1) UStG

„Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand“

Sonstige Leistung

§ 3 (9) UStG

„Leistungen, die keine Lieferungen sind“

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Ortsbestimmung (§ 3 (6), (7))

Fall 1: Unternehmer A verkauft das betriebliche Grundstück „Universitätsstr. 1, Düsseldorf“ für 1 Mio € an Unternehmer B.

Ergebnis: Ort ist Deutschland (Düsseldorf) gem. § 3 (7) S.1, weil das Grundstück auf der Universitätsstraße liegt. Es handelt sich um eine sog. Ruhende Lieferung.

Variante: Das Grundstück liegt in Mailand

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Ortsbestimmung (§ 3 (6), (7)) Fall 1: Unternehmer A verkauft das betriebliche Grundstück „Universitätsstr. 1, Düsseldorf“ für 1 Mio € an Unternehmer B. Ergebnis: Ort ist Deutschland (Düsseldorf) gem. § 3 (7) S.1, weil das

Grundstück auf der Universitätsstraße liegt. Es handelt sich um eine sog. Ruhende Lieferung.

Variante: Das Grundstück liegt in Mailand

Ergebnis: 4 Tatbestandsmerkmale des § 1 (1) Nr.1 UStG liegen vor, aber Lieferung wird nicht im Inland ausgeführt, da Ort der Lieferung gem. § 3 (7) S.1 UStG Mailand, d.h. Italien

nicht steuerbar

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Fall 2: Belgischer Unternehmer B mit Sitz in Brüssel verkauft Maschine an dt. Unternehmer U für 10.000€.

4 Tatbestandmerkmale sind erfüllt. Es handelt sich um eine bewegte Lieferung,

die dort ausgeführt wird, wo die Beförderung oder Versendung beginnt ( § 3 (6) S.1 UStG), d.h. in Belgien, somit nicht im Inland und nicht steuerbar

Variante: Maschine steht in Köln Ergebnis: wie oben, aber Beförderung beginnt in Köln (§ 3 (6) S.1 UStG) steuerbare Lieferung in BRD

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Fall 3: Dt. Unternhemer U verkauft Maschine für 100.000€ nach Frankreich an frz. Unternehmer F.

4 Tatbestandmerkmale sind erfüllt. Beförderung beginnt in Deutschland (§ 3 (6)

S.1 UStG), also im Inland, so dass eine steuerbare Lieferung vorliegt (somit 5 Tatbestandmerkmale erfüllt)

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Steuerbefreiung § 4 UStG Nr. 1a: Ausfuhrlieferung Nr. 1b: innergemeinschaftliche Lieferung Nr. 8 : „Bankgeschäfte“ Nr. 9a: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen Nr. 11: „Versicherungskaufleute“ Nr. 12a: Vermietung und Verpachtung Nr. 14: „Heilberufe“ Nr. 21a: Leistungen, die dem Schul- und Bildungszweck dienen

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