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Qualitätsrichtlinie für Entwicklungsteile 13.06.2013 I PAG/EWL2 I KSU 6.1 - 7 Jahre

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Qualitätsrichtlinie für Entwicklungsteile

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Vorwort.

„Made by Porsche“ garantiert die Einhaltung gleichbleibend hoher Qualitätsmaßstäbe

Der Erfolg und die Zukunftssicherung der Porsche AG sind im Wesentlichen davon abhängig, dass unsere Fahr-zeuge die Qualitätsansprüche der Kunden erfüllen. Ein hoher Qualitäts-stand der Entwicklungsteile bildet die Grundlage für die Absicherung der hierfür erforderlichen Entwicklungsergebnisse.

Die in dieser Richtlinie beschriebenen Aufgaben sind Bestandteil der vertraglichen Festlegung zwischen der Porsche AG und deren Lieferanten hinsichtlich der Qualitätsanforderungen für Entwicklungsteile

Wolfgang Hatz Vorstand für Forschung & Entwicklung

Mathias Hofmeister Leiter Qualitätsmanagement Entwicklungsteile

Es ist für unsere Lieferanten und jeden Mitarbeiter der Porsche AG eine dauerhafte Aufgabe, die Zusammenarbeit ständig zu verbessern, um die umfassenden Qualitätsansprüche an Produkt und Prozesse sicherzustellen.

Diese Qualitätsrichtlinie für Entwicklungsteile ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben.

Dr. Michael Steiner Leiter Entwicklung Gesamtfahrzeug / Qualität

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Kontaktadressen im Qualitätsmanagement Entwicklungsteile

Karosserie-Montage: [email protected] Karosserie-Rohbau: [email protected] Elektrik: [email protected] Fahrwerk: [email protected] Antrieb: [email protected]

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Inhalt

1. Zweck 4

2. Anwendungsbereich 5 2.1 Sublieferantenmanagement 5

3. Zuständigkeiten bei der Porsche AG 6

4. Präventives Qualitätsmanagement 8 4.1 Kick-Off Qualität 9 4.2 Qualitätsplanung 9 4.3 Bewertung 9 4.4 Bauteilabnahme 9 4.5 Prüfbericht 10 4.6 Qualitätsstatus 10 4.7 Teilekennzeichnung 12

5. Warenauslieferung 13 5.1 Verpackungskennzeichnung 14 5.2 Plausibilitätsprüfung 14

6. Ergänzende Prüf- und Verfahrensanforderungen 15 6.1 Porsche Aufnahme-Konzept 15 6.2 Gussbauteile 15 6.3 Schmiedeteile 16 6.4 Kalt- und Warmumgeformte Bauteile 16 6.5 Fügeverbindungen 17 6.6 Kunststoffbauteile 17 6.7 Dichtungen 18 6.8 Verglasung 18 6.9 Faserverbundwerkstoffe (CFK / GFK) 19 6.10 Hochvolt-Komponenten 19

7. Abkürzungsverzeichnis 20

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1. Zweck

Geprüfte Entwicklungsteile sind die Basis für einen abgesicherten Erstaufbau von Prototypfahrzeug-en, Teilkarossen, Aggregate-trägern sowie Bauteil- und Komponentenuntersuchungen.

Die Einhaltung der Qualitätsan-forderungen für Entwicklungsteile ermöglicht den zielorientierten und termingerechten Fahrzeug-aufbau für die nachgeschalteten Bauteil- und Fahrzeugerprobung-en.

Die Umsetzung der Qualitätsanforder-ungen erfolgt hierbei im partnerschaft-lichen Miteinander zwischen Lieferant und Porsche AG.

Betriebsfestigkeits- Dauerlauf

Korrosions-Dauerlauf

Straßen-Dauerlauf

Prüfstands- und Komponententests

Sicherheitstests

Hochbelastungs-Dauerlauf

Absicherung klimatischer und topologischer Anforderungen

bewertete Entwicklungsteile

Lieferant Simultaneous Engineering Team

QualitätsmanagementEntwicklungsteile

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2. Anwendungsbereich

Die Qualitätsanforderungen sind in der vorliegenden Qualitätsrichtlinie für Entwicklungsteile (QRE) beschrie-ben und haben ihre Gültigkeit über die gesamte Projektlaufzeit. Die QRE ist verankert in der Qualitäts-managementvereinbarung (QMV) zwischen der Porsche AG und ihren Lieferanten und ist durch den Lieferant verbindlich einzuhalten.

Entwicklungsteile sind durch eine Sachnummer mit einem vierstelligen Nummernzusatz beschrieben (z.B. AS00, EM01, TZ02).

Beispiel Sachnummer:

991.122.322.56 XXXX

2.1 Sublieferantenmanagement

Der Lieferant verpflichtet sich seine Sublieferanten über die Einhaltung der von ihm, gemäß der QRE, über-nommenen Pflichten zu informieren und diese ebenfalls einzufordern. Der Lieferant verfügt über eine Übersicht der Einzelteile der Lieferkette.

AS00 (Beschreibung Änderungsstand) EM01 (Beschreibung Entwicklungsmuster) TZ02 (Beschreibung Teilzeichnung)

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Serien- hochlaufSerienvorbereitung

Prototypenphase/ Serienentwicklung

Konzeptentwicklung und -absicherung

Produkt-definition

TBT Versuchsträgeraufbau

Zuständigkeiten der Bauteilqualität im PEP

Qualitätsplanung Serienteile

Qualitätsmanagement Entwicklungsteile

bewertete Entwicklungsteile

TBT PV-Serie

TBT 0-Serie

bemusterte Serienteile

SOP TBT VFF-Serie

serienwerkzeugfallende und vermessene Teile

3. Zuständigkeiten bei der Porsche AG

Die Verantwortlichkeiten für die Teilequalität im Produktentstehungsprozess (PEP) sind wie folgt definiert:

Qualitätsmanagement Entwicklungsteile: Für den Prototypenfahrzeugaufbau im Pilotband, den Aufbau von Ver-suchsträgern sowie für Bauteilunter-suchungen werden die Entwicklungs-teile durch das Qualitätsmanagement Entwicklungsteile (QME) verantwort-lich betreut und mit einem Qualitäts-Status bewertet.

Qualitätsplanung Serienteile: Für den Fahrzeugaufbau im Serienband werden die Serienteile durch die Qualitätsplanung der Produktion verantwortlich betreut und im Rahmen der Produktions-prozess- und Produktfreigabe (PPF) mit einer Bemusterungsnote bewertet.

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4. Präventives Qualitätsmanagement

Die geforderte Qualität der Entwicklungsteile sowie die Transparenz über den jeweiligen Qualitätsstand werden durch ein präventives Qualitätsmanagement gesichert. Ausgehend von dem Teilebereitstellungstermin (TBT) erfolgt die retrograde Planung der Teilprozesse durch das QME zur Sicherstellung qualitätsgerechter Entwicklungsteile.

Zur Dokumentation der Bauteiländer-ungen ab Projektstart bis zum Ende der Teilelieferung ist durch den Lieferanten ein Teilelebenslauf zu erstellen.

Bei Abweichungen werden durch den Lieferant Arbeitspunkte zur Erreich-ung der geforderten Qualität in einer Liste offener Punkte (LOP) doku-mentiert, in der Termine, Verantwort-lichkeiten und der Erfüllungsgrad festgehalten werden.

Kick-Off Qualitätsplanung Bewertung Bauteilabnahme

• Kontaktaufnahme

• Abgleich derQualitäts-anforderungen

Retrograde Planung zur Absicherung der Entwicklungsteile

Nominierung Lieferant TBT

• Erstellung und Ab-stimmung desPrüfplans

• Fixierung der Soll-Vorgaben

• Status derBauteilfertigung

• Soll- / Ist-Abgleichdes Prüfplans

• Prüfbericht

• Qualitätsstatus

• Teilekennzeichnung

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4.1 Kick-Off Qualität

Im Kick-Off Qualität erfolgt die Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und QME. Ziel ist das eindeutige Verständnis der Qualitätsanforderungen an Entwicklungsteile zur Erreichung der Qualitätsanforderungen. Zudem werden die Ansprechpartner benannt, die Terminplanung plau-sibilisiert sowie der vollständige Erhalt der Projektunterlagen verifiziert. Der Informationsaus- tausch kann beim Lieferanten, bei der Porsche AG oder in schriftlicher Form erfolgen.

4.2 Qualitätsplanung

Zur Absicherung der Qualitäts-anforderungen werden Prüfungen auf Basis der Entwicklungsvorgaben (CAD-Datensatz, Zeichnung, Bauteil-lastenheft, etc.) abgestimmt und fixiert.

Für die Entwicklungsteile ist ein Prüfplan durch den Lieferanten zu erstellen in dem Prüfmerkmal, Prüffrequenz, Prüfhäufigkeit sowie Prüfmittel und Simulationen fest-gelegt werden.

Der Prüfplan beinhaltet dimensionale, funktionale, material- und produkt-spezifische Prüfungen.

Der Prüfplan wird vom Lieferanten mit dem Bauteilverantwortlichen (BTV) der Porsche AG und dem zuständigen Ansprechpartner des QME gemeinsam abgestimmt und ist verbindlich einzuhalten.

4.3 Bewertung

Zur Absicherung der termin- und qualitätsgerechten Bauteilbereit- stellung wird der Status der Bauteilfertigung bewertet.

Werden Abweichungen erkannt sind durch den Lieferanten Maßnahmen zu erarbeiten, welche die Umsetz-ungen unter Einhaltung des TBT gewährleisten. Bei Nichterreichung der Soll-Vorgaben muss unmittelbar das QME zur Festlegung der weiter-en Vorgehensweise informiert werden.

4.4 Bauteilabnahme

Vor der Erstauslieferung ist eine Bauteilabnahme durch den Liefer-anten vorzuhalten. Die Überprüfung der Qualitätsanforderungen erfolgt durch einen Soll- / Ist-Abgleich zwischen dem Prüfplan und den Prüfergebnissen. Bauteilabweichung-en sind nach Freigabe durch den BTV ebenfalls durch den Lieferanten im Prüfbericht zu hinterlegen.

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4.5 Prüfbericht

Der Prüfbericht besteht aus dem Prüfberichtsdeckblatt und den Prüfergebnissen. Als Deckblatt ist das VDA-Prüfberichtsdeckblatt aus dem VDA-Band 2 (Kennzeichnung „Bericht sonstige Muster“) zu verwenden. Alternativ ist auch das Prüfberichtsdeckblatt aus der Porsche DMC-Software gültig.

Der Prüfbericht wird beim Lieferant-en dokumentiert und archiviert. Auf Verlangen ist dieser der Porsche AG vorzulegen.

4.6 Qualitätsstatus

Die Erkenntnisse aus dem Soll- / Ist-Abgleich werden durch einen Qualitäts-Status (Q-Status) beschrieben, der auf dem Prüfberichtsdeckblatt deutlich erkennbar sein muss.

Werden die Soll-Vorgaben erfüllt sind die Bauteile mit Status „Q4“ (Qualitätsanforderungen erfüllt) zu bezeichnen. Nach Bereitstellung des Prüfberichtsdeckblatts an das QME erfolgt die Auslieferung der Bauteile.

Werden die Soll-Vorgaben nicht erfüllt, erfolgt keine Auslieferung und das QME ist umgehend zu informieren.

Das Prüfberichtsdeckblatt ist vor Auslieferung der Teile elektronisch an das QME zu versenden. Die Ver-sendung erfolgt im PDF-Format und die Datei ist wie folgt beispielhaft zu benennen:

Die Bewertung der Abweichungen unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks erfolgt durch die Porsche AG. Abhängig davon wird der Q-Status vergeben.

– Wird der Q-Status „Q5“(Qualitäts-anforderungen bedingt erfüllt)vergeben, erfolgt durch das QMEeine Nummernänderung des Bau-teils zur Steuerung gemäß desVerwendungszwecks.

– Wird der Q-Status „Q6“ (Qualitäts-anforderungen nicht erfüllt)vergeben, wird das Bauteil gesperrtund darf nicht ausgeliefert werden.

Bei Q-Status „Q5“ und „Q6“ ist der Lieferant verpflichtet, alle Maßnahm-en im Rahmen eines mit dem QME abgestimmten Terminplans zu er-greifen, um die im Prüfplan verein-barten Qualitätsanforderungen für den Q-Status „Q4“ zu erreichen.

2012.05.20_Prüfberichtsdeckblatt_991.503.657.00_AS00_XYZ.pdf

Datum Dokumentenart Sachnummer mit Baustand

Freitext

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Q4 Qualitätsanforderungen

erfüllt

Q6Qualitätsanforderungen

nicht erfüllt

Teilekennzeichnung durchführen

Prüfberichtsdeckblatt an QME senden

Keine Auslieferung!

Sofortige Rücksprache mit QME

Bewertung der Abweichung durch BTV

und QME

Änderung des Nummernzusatzes der

Sachnummer bei Bauteilfreigabe

Teilekennzeichnung durchführen

Prüfberichtsdeckblatt an QME senden

Entwicklungsteil versenden

Keine Auslieferung! Sofortige Rücksprache

mit QME

Entwicklungsteil versenden

Q5Qualitätsanforderungen

bedingt erfüllt

Schematische Darstellung

Vergabe Q-Status

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4.7 Teilekennzeichnung

Der Lieferant ist gegenüber der Porsche AG für die korrekte Teile-kennzeichnung der Entwicklungsteile verantwortlich. Das Kennzeichnungs-verfahren ist frühzeitig mit dem zu-ständigen QME zu klären, um spätere Zusatzkosten und Rekla-mationen zu vermeiden.

Beispiele Teilekennzeichnungen

Allgemein:

991.122.322.56 FFF AS00

Jedes Bauteil und jeder Zusammenbau ist mit einer unverlierbaren Teile-kennzeichnung zu versehen, ohne dabei deren Eigenschaften und Funktionen zu beeinflussen. Die Kennzeichnung umfasst die Sach-nummer mit Nummernzusatz.

Elektrik- und Elektronikbauteile: Zur Kennzeichnung ist ein Teileaufkleber mit zusätzlichem Hinweis auf den Hard- und Softwarestand erforderlich.

Von der direkten Kennzeichnung am Teil selbst sind Teile aus-genommen, die sich aus geo-metrischen, funktionellen oder optischen Gründen nicht kenn-zeichnen lassen.

Bei bestimmten Bauteilen kann vom QME eine fortlaufende Nummerierung gefordert werden.

Kennzeichnung mittels RFID-Technologie: Zusätzlich kann die Kennzeich-nung mittels RFID-Technologie (Einsatz von UHF-Tags) für die direkte Kennzeichnung am Bau- teil vereinbart werden. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß VDA 5509, in der eine ein-deutige Identifikationsnummer in der ISO-Datenstruktur hinterlegt wird.

Porsche Sachnummer Platzhalter für Farbcode Nummernzusatz: z.B.: AS00, EM11, TZ01

1 2 3

1

2

3

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5. Warenauslieferung

Grundsätzlich werden dem Liefer-anten für die Anlieferung von Entwicklungsteilen keine spezifischen Porsche Ladungsträger zur Ver-fügung gestellt. Der Lieferant ist für eine qualitätssichernde Grundverpackung der Entwick-lungsteile verantwortlich. Es ist darauf zu achten, dass ökologisch unbedenkliche und recyclingfähige Verpackungsmaterialen eingesetzt werden.

Die Lieferpapiere sind vollständig mit eindeutiger Angabe der jeweiligen Abladestelle zu erstellen. Alle Einzel-teile innerhalb einer Verpackungsein-heit sind separat zu kennzeichnen. (Ausnahme: Schüttgut, Schrauben, Normteile etc.). Schutzverpackungen (z. B. eingeschweißte, vakuumver-packte Waren), die nicht geöffnet werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Teile mit unterschied-licher Sachnummer müssen sorten-rein und getrennt verpackt werden.

Für Gefahrgut ist grundsätzlich eine Einzelverpackung zu verwenden. Die verwendeten Verpackungen sollen volumenoptimiert, funktionsfähig und sauber sein. Alle Mehrwegverpack-ungen, die keinem Poolsystem ange-schlossen sind, müssen mit einer Rücklieferadresse beschriftet sein.

Bei HV-Komponenten ist darauf zu achten, dass für jedes versendete Bauteil die Dokumentation der HV-Prüfungen beigelegt ist. Ohne bauteilspezifische Dokumentation erfolgt bei der Porsche AG keine Warenannahme.

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5.1 Verpackungskennzeichnung

Die Kennzeichnung auf der Verpack-ung erfolgt mittels VDA-Warenanhäng-er. Alternativ ist auch das Label der Porsche DMC-Software gültig.

Durch die Kennzeichnung müssen die Benennung, die Sachnummer mit Nummernzusatz sowie der Q-Status deutlich erkennbar sein.

5.2 Plausibilitätsprüfung

Vor Auslieferung ist die Sach-nummer mit Nummernzusatz auf dem Bauteil und der Verpackung mit der Bestell-ung und dem Lieferschein abzu-gleichen.

Werden hierzu Abweichungen erkannt erfolgt keine Auslieferung und das QME ist schriftlich zu informieren.

Beachtung bei der Beistellung von Einzelteilen: Werden Bauteile von der Porsche AG an ZSB-Lieferanten beigestellt oder von einem beauftragten Lieferanten direkt an den ZSB-Lieferanten gelie-fert, so bestätigt der ZSB-Lieferant beim Wareneingang auf dem Liefer-schein die gelieferte Menge, die prüfbare Qualität im Anlieferzustand sowie die korrekte Bauteilkenn-zeichnung der Ware. Der Lieferant

Beispiel VDA-Warenanhänger

schickt dem verantwortlichen Disponenten für Entwicklungsteile bei der Porsche AG eine Kopie des unterzeichneten Lieferscheins. Bei Qualitätsproblemen ist der zuständige Mitarbeiter des Qualitäts-managements für Entwicklungsteile der Porsche AG zu verständigen.

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6. Ergänzende Prüf- und Verfahrensanforderungen

Zur qualitativen Absicherung der Entwicklungsteile sind folgende Anforderungen an die unterschied-lichen Technologien hinsichtlich Prüf- und Verfahrensanforderung- en zu beachten. Die daraus abge-leiteten Prüfungen sind zu berück-sichtigen und im Prüfplan zu hinterlegen.

6.1 Porsche Aufnahme-Konzept

Die Toleranzauslegung der Bauteile erfolgt bei der Porsche AG auf Basis des Porsche Aufnahme-Konzepts (PAK). Die Beschreibung ist aus der PN 300 zu entnehmen.

Die Bauteile müssen auf einer zur 3D-Vermessung geeigneten Mess-aufnahme spannungsarm und in Fahrzeugnetzlage (Einbaulage) auf-gebaut werden und sind dreidimensional gegen die Zeichnung oder den freigegeben-en Datensatz zu vermessen. Messaufnahmen sind so auszu-legen, dass Messungen mit gleichbleibender Genauigkeit über die gesamte Entwicklungsphase möglich sind. Die Maximal-toleranz der Aufnahmepunkte beträgt ± 0,1 mm, sofern keine anderen Vorgaben vorliegen.

6.2 Gussteile

Für die Prüfungen von Gussteilen ist die Porsche spezifische „Checkliste zur Qualitätsplan-ung von Gusskomponenten“ zu beachten, die auf Anfrage vom zuständigen QME zur Verfügung gestellt wird.

Generell gilt bei zerstörungsfreien Prüfungen eine 100 %-Überprüfung für jedes Bauteil und bei zerstör-enden Prüfungen mindestens eine Erst- und Letztstückprüfung des jeweiligen Gießloses. Hiervon abweichende Prüfumfänge sind mit BTV und QME zu vereinbaren.

Dokumentationen, Auswertungen sowie Anzahl der durchgeführten Abgüsse (Mengengerüst) sind an-hand der Checkliste bauteilspezi-fisch mit BTV und QME abzustim-men. Dazugehörige Auswertungs-formate sind auf Anfrage dem QME zur Verfügung zu stellen.

Die Fehlerdokumentation muss für alle Gussteile ab dem ersten Abguss erfolgen. Erkenntnisse aus der Fehlerdokumentation sind mit der Gießsimulation abzugleichen. Zur Lokalisierung der Fehler sind vorzugsweise Rasterbilder aller Bauteilansichten zu erstellen.

Repräsentatives Bildmaterial für typische Fehlerschwerpunkte ist der Dokumenta-tion beizufügen. Der Werkzeugaufbau (Kühleisenpositionen, Gießsystem) und die Wärmebehandlungsparameter sind offen zu kommunizieren und für alle Fertigungs-lose zu dokumentieren.

Für Gussbauteile aus Dauerformen gilt: Zur Bewertung der Herstellbarkeit ist eine Gießsimulation zu erstellen und mit BTV und QME abzustimmen.

Für Sandguss-Bauteile gilt: Eine Gießsimulation ist erforderlich, wenn das Gießverfahren auch für die Serien-fertigung zur Anwendung kommt. Der Verzicht auf eine Gießsimulation ist mit BTV und QME abzustimmen.

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6.3 Schmiedeteile

Zur Bewertung der Herstellbarkeit ist vor der Werkzeugerstellung eine Simulation durchzuführen. Der Um-fang der Simulation ist im Vorfeld mit BTV und QME abzustimmen. Die Ergebnisse und Auswertungen sind zur Plausibilisierung vorzustellen.

Die Schmiedeteile sind durch ge-eignete Prüfverfahren auf Schmiede-fehler zu überprüfen (z. B. Sicht-prüfung nach PTL 7501, metall-ografische Schliffe etc.). Die Zulässig-keit von Schmiedefehlern ist mittels Grenzmuster mit BTV und QME abzustimmen und zu dokumentieren.

6.4 Kalt- und Warmumgeformte Bauteile

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN ISO 10204 mit eindeutiger Werkstoffkennung und Angabe der ­Korrosionsschutzschicht ist dem Prüfbericht beizulegen. Für legierte Vergütungsstähle (22MnB5) sind die Schichtdicke sowie die mechanischen Kennwerte gemäß der PTL 1202 nachzuweisen.

In stark abgestreckten Bereichen ist die Materialstärke zu doku-mentieren. Bei Stahl- und Aluminium-legierungen sind keine Abweichungen größer 30 % (Stahl) sowie 20 % (Aluminium) gegenüber der Soll-Materialstärke zulässig.

Bei Aluminiumbauteilen mit Konversionsbeschichtung ist gemäß der PTL 7555 darauf zu achten, dass bei Handling, Transport und Lagerung die Beschichtung nicht negativ beeinträchtigt wird.

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6.5 Fügeverbindungen

Metallische Verbindungen: Bei Punktschweißverbindungen ist grundsätzlich die visuelle Prüfung nach PPV 7502-A sowie eine zer-störende Prüfung mittels Torsions-prüfung bzw. Ausknöpfprobe gemäß PPV 7502-C nachzuweisen.

Die Festigkeit der Schweißver-bindungen von Schweißmuttern bzw. -schrauben ist mittels Mindestdrehmoment oder Mindest-kopfzugkraft gemäß PTL 7505 zu dokumentieren. Die Gewinde-gängigkeit nach dem Schweiß-prozess ist zu gewährleisten.

Bei Schutzgasschweißverbin-dungen ist die Qualität der Schweiß-naht visuell auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Risse, Poren, Bindefehler) zu beurteilen sowie auf Basis metallo-grafischer Mikroschliffe nachzu-weisen. Entsprechende Kriterien für die Schweißnahtbeurteilung sind gemäß VW-Norm 01106 auszuführen.

Die Ausführung und Festigkeit bei mechanischen Fügeverbindungen sind durch eine zerstörende Prüfung mittels Makroschliffen gemäß PN 1090 für Durchsetzfügen (Clinchen) sowie PN 1100 für Stanznieten nachzuweisen. Die Positionen für die Makroschliffe sind gemeinsam abzustimmen.

Für jede Charge sind die Fertigungs-prozessparameter hinsichtlich Ge-samtbodendicke beim Durchsetzfügen sowie die Nietkopfendlage beim Stanznieten auf Prozessstabilität abzusichern.

Kunststoffschweißen: Bei Wärme-, Reib- und Ultraschallschweißverfahren sind visuelle und haptische Prüfungen auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Verbind-ungsfehler, Verbrennungen, Verfor-mungen, Fadenbildung) durch-zuführen. Die jeweils relevanten Schweißparameter (Temperatur, Druck, Zeit, Frequenz, Amplitude) sind zu dokumentieren.

Die Schweißnahtgüte ist auf Basis von Profilschnitten, Profilprojektionen, Zug-, Schäl- und Biegeprüfungen (Flowertest), Dichtheit sowie Torsions- und Scherfestigkeitsprüfungen nachzuweisen.

Kunststoffkleben: Die Verwendung des Klebstofftyps ist anhand eines Datenblattes nachzu-weisen. Bei Kunststoffen (vor allem teilkristalline Kunststoffe) ist die Adhäsion durch Oberflächenvorbe-handlung sicherzustellen. Die Festigkeit der Klebeverbindung ist nachzuweisen.

6.6 Kunststoffbauteile

Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Fertigungsprozessparameter für Bauteile, die sich im Kopfauf-schlagsbereich des Fahrzeugs befinden, dokumentiert werden.

Bei Schaumteilen sind Stauchhärte, Eindruckhärte und Raumgewicht zu messen. Der Schaumaufbau ist für jedes Fertigungslos auf Basis eines gemeinsam abgestimmten Grenz-musters abzusichern. Die Geometrie von komplexen Schaumteilen (z.B. für Sitze) ist aufgrund ihrer weichen Oberfläche mit einem optischen Messsystem zu erfassen.

Bei Blasformteilen sind die Wand-stärken besonders im Kopfaufschlags-bereich zu dokumentieren. Für jeden Behälter ist ein Dichtheitsnachweis nach PTL 14033 zu erbringen.

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6.7 Dichtungen

Bei Extrusionsprofilen ist die Geometrie durch eine 10:1 Projektion nachzu­weisen und bei Formteilen durch Querschnitts­projektionen an abgestimmten Positionen zu prüfen. Die Längenmaße der Form- und Extrusionsprofile sind im ZSB über Messkreuze zu erfassen.

Die Dichte und Shore-Härte sind zu doku­mentieren. Die Schichtdicken-prüfung, die Haftungsprüfung des Gleitlacks und die Flockhaftungs-prüfung sind bei Dichtprofilen durchzuführen. Die Aufsteck- und Abzugskräfte, der Druckverformungs-rest und die Presskraft sind als Funktionsprüfungen vorzuhalten.

6.8 Verglasung

Die Oberflächendruckspannung, die randnahe Zug- / Druckspannung, die Verbundhaftung der Laminierfolie, die Optik (Transmission / Reflexion) und die Funktion des Scheibenheizungs-feldes sind gemäß der PTL 8903 bzw. VW TL 957 nachzuweisen.

Bei schwerkraftgebogenen Scheiben ist bei der 3D-Messung eine höhere Messpunktdichte im Randbereich vorzusehen.

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6.9 Faserverbundwerkstoffe (CFK / GFK)

Das Herstellverfahren (Preform, Prepreg, Wickelung etc.), die Beschreibung des Lagenaufbaus (ply book) sowie die Fertigungs-prozessparameter sind zu doku-mentieren. Ein Abnahmeprüfzeug-nis für Faser und Gewebelaminate sowie technische Datenblätter für Fasermaterialien, Matrixmaterialien (Harze), Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Kleber sind dem Prüfbericht beizulegen.

Verbindungselemente sind mittels Drehmoment (Prüfung wie im Ver-schraubungsfall) gemäß PN250 zu überprüfen. Der Freigang, die Passung und die Gewindegängigkeit sind zu gewährleisten.

Für Strukturbauteile sind gemeinsam abgestimmte Probekörper entsprechend der aktuell gültigen DIN EN ISO 527-5 für mechanische Prüfungen (Zug- Scherversuche) vorzuhalten.

Lufteinschlüsse, Fremdstoffein-schlüsse, Delaminationen sowie Stoß- und Schlagbeanspruchungen (Impact) sind zu dokumentieren und zu bewerten.

Für Strukturbauteile, bei denen eine Nacharbeit oder Reparatur statt-findet, ist die Nacharbeit oder das Reparaturverfahren zu beschreiben. Die Umsetzung der Nacharbeitslösung ist gemeinsam mit BTV und QME abzustimmen.

6.10 Hochvolt-Komponenten

Für Hochvolt-Komponenten gelten spezielle Prüf-, Kennzeichnungs- und Dokumentations-anforderungen zur Sicherstellung der Hochvolt- und Funktionssicherheit. Alle Prüfungen sind im Rahmen einer detaillierten Prüfplanung auf Basis der PN 14709 bzw. VW 80303 durch den Lieferanten aufzuzeigen und mit BTV und QME frühzeitig abzustimmen.

Grundsätzlich ist bei HV-Komponenten in Typ- und Stückprüfungen zu unterscheiden und im Prüfplan entsprechend auszuweisen. Alle HV-Komponenten sind zusätzlich zu der Teile-kennzeichnung mit speziellen Warnschildern zu versehen. Es ist darauf zu achten, dass für jedes versendete Bauteil die Dokumentation der HV-Prüfungen beizulegen ist. Ohne bau-teilspezifische Dokumentation erfolgt bei der Porsche AG keine Warenannahme.

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7. AbkürzungsverzeichnisAS Änderungsstand

BTV Bauteilverantwortlicher

CFK Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff

DMC Data Matrix Code

EM Entwicklungsmuster

GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff

HV Hochvolt

LOP Liste offener Punkte

PAK Porsche Aufnahme-Konzept

PEP Produktentstehungsprozess

PLB Porsche Leistungsbeschreibung

ply book Lagenbuch

PN Porsche Norm

PPF Produktionsprozess- und Produktfreigabe

PPV Porsche Prüfvorschrift

PTL Porsche Technische Lieferbedingungen

QME Qualitätsmanagement Entwicklungsteile

QMV Qualitätsmanagementvereinbarung

QRE Qualitätsrichtlinie für Entwicklungsteile

RFID Radio Frequency Identifikation

RPS Referenz-Punkt-System

SE-Team Simultaneous Engineering-Team

TBT Teilebereitstellungstermin

TZ Teilzeichnung

VDA Verband der Automobilindustrie

VW KN Volkswagen Konzernnorm

VW TL Volkswagen Technische Lieferbedingungen

ZSB Zusammenbau

13.06.2013 I PAG/EWL2 I KSU 6.1 - 7 Jahre

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