Informationssicherheit in der Energieversorgung · Sicherstellung der öffentlichen Versorgung bei...

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INFO Gemeinsamer Hinweis von FNN und DVGW hilft Netz- betreibern bei der Implementierung eines Informations- sicherheits-Managementsystems. Durch den weiter zunehmenden Einsatz von Informationstechnologien im Netzbetrieb wird die Frage nach der Sicherheit solcher Systeme immer wichtiger. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherstellung der öffentlichen Versorgung bei gleichbleibend hoher Qualität. Deshalb wurde das Thema Informationssicherheit in Kritischen Infrastrukturen mittlerweile auch gesetzlich verankert. Zentrale Bausteine mit Auswirkungen auf Netzbetreiber sind das IT-Sicherheitsgesetz sowie der IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur. Hinzu kommen weitere Normungsaktivitäten und Empfehlungen. Gesamtüberblick über regulatorische Vorgaben und Anforderungen Um Energieversorgungsunternehmen eine fundierte Handlungsbasis zu geben, haben das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) einen gemeinsamen Hinweis veröffentlicht. Das Dokument ordnet die Gesetze und Regelungen entsprechend der Verbindlichkeit und des Detaillierungsgrads für die Anwendung durch Netzbetreiber ein. An oberster Stelle steht das IT-Sicherheitsgesetz, welches als Artikelgesetz unter anderem zu Änderungen des BSI-Gesetzes und des Ener- giewirtschaftsgesetzes führt. Das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz zielt auf eine übergreifende Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus für alle Kritischen Infrastrukturen in Deutschland ab. Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen demnach ein Mindestmaß an IT-Sicherheit einhalten und Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informa- tionstechnik (BSI) für eine zentrale Koordination melden. Welche Einrichtungen, Anlagen oder Bestandteile genau als Kritische Infrastruktur im Sinne des Gesetzes gelten, wird durch eine Rechtsverordnung näher bestimmt. Durch die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz wurde der dort geforderte IT-Sicherheitskatalog angespasst und veröffentlicht. Insbesondere wird hier die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) notwendig. Informationssicherheit in der Energieversorgung

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Page 1: Informationssicherheit in der Energieversorgung · Sicherstellung der öffentlichen Versorgung bei gleichbleibend hoher Qualität. Deshalb wurde das Thema Informationssicherheit in

INFO

Gemeinsamer Hinweis von FNN und DVGW hilft Netz­

betreibern bei der Implementierung eines Informations­

sicherheits­Managementsystems.

Durch den weiter zunehmenden Einsatz von Informationstechnologien im Netzbetrieb wird die

Frage nach der Sicherheit solcher Systeme immer wichtiger. Im Mittelpunkt steht dabei die

Sicherstellung der öffentlichen Versorgung bei gleichbleibend hoher Qualität. Deshalb wurde das

Thema Informationssicherheit in Kritischen Infrastrukturen mittlerweile auch gesetzlich verankert.

Zentrale Bausteine mit Auswirkungen auf Netzbetreiber sind das IT-Sicherheitsgesetz sowie der

IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur. Hinzu kommen weitere Normungsaktivitäten und

Empfehlungen.

Gesamtüberblick über regulatorische Vorgaben und

Anforderungen

Um Energieversorgungsunternehmen eine fundierte Handlungsbasis zu geben, haben

das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) und der Deutsche Verein des Gas- und

Wasserfachs (DVGW) einen gemeinsamen Hinweis veröffentlicht. Das Dokument ordnet die

Gesetze und Regelungen entsprechend der Verbindlichkeit und des Detaillierungsgrads für

die Anwendung durch Netzbetreiber ein. An oberster Stelle steht das IT-Sicherheitsgesetz,

welches als Artikelgesetz unter anderem zu Änderungen des BSI-Gesetzes und des Ener-

giewirtschaftsgesetzes führt. Das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz zielt auf

eine übergreifende Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus für alle Kritischen Infrastrukturen

in Deutschland ab. Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen demnach ein Mindestmaß an

IT-Sicherheit einhalten und Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informa-

tionstechnik (BSI) für eine zentrale Koordination melden. Welche Einrichtungen, Anlagen oder

Bestandteile genau als Kritische Infrastruktur im Sinne des Gesetzes gelten, wird durch eine

Rechtsverordnung näher bestimmt. Durch die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz wurde

der dort geforderte IT-Sicherheitskatalog angespasst und veröffentlicht. Insbesondere wird

hier die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) notwendig.

Informationssicherheit in der Energieversorgung

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Die detaillierteste Ebene der Maßnahmen umfasst die technischen Anwendungsregeln und

Normen, die speziell für Netzbetreiber gelten.

Managementsystem im Fokus

Darüber hinaus gibt der Hinweis eine Übersicht über den Ablauf der Einführung und Umset-

zung eines ISMS gemäß der DIN ISO/IEC 27001. Entsprechend des IT-Sicherheitskatalogs

ist die Einführung und anschließende Zertifizierung eines solchen Systems bei Netzbetreibern

verpflichtend. Auf Basis des beschriebenen Implementierungs- und Zertifizierungsprozesses

können Netzbetreiber besser abschätzen, mit welchem Aufwand ein ISMS aufgestellt und

zertifiziert werden kann.

Die Zusammenarbeit der beiden technischen Regelsetzer FNN und DVGW bündelt Kompe-

tenzen bei der Erarbeitung des gemeinsamen Hinweises. Das verbessert die Anwendbarkeit

insbesondere für Mehrspartenunternehmen.

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN)

Finja Bauer

Bismarckstr. 33

10625 Berlin

Tel.: +49 30 383868-70

E-Mail: [email protected]

www.vde.com / fnn

INFO

Stand: Dezember 2016

Stichwort IT­Sicher­

heitskatalog (gemäß

Energiewirtschafts­

gesetz)

� betrifft alle für einen sicheren

Netzbetrieb notwendigen

Anwendungen, Systeme

und Komponenten

� Einführung eines Informati-

onssicherheits-Management-

systems (ISMS) und Zertifi-

zierung bis 31.01.2018 für

Netzbetreiber verpflichtend

Ve

rbin

dlic

hke

it

Detaillierungsgrad

Netzbe-treiber

alle kritischen Infrastrukturen

konkrete MaßnahmenSparten Strom und Gas

VDE-Anwendungsregeln (FNN)

DVGW Bestimmungen

FNN-Hinweise

BNetzAIT-Sicherheits-katalog

BSI-KritisV

IT-Sicher-heitsgesetz

Betrifft

Das Wichtigste in Kürze

■ Spartenübergreifender Hinweis von FNN und DVGW hilft besonders

Mehrspartenunternehmen■ Ordnet die aktuellen gesetzlichen Regelungen ein ■ Gibt Hilfestellungen zur Implementierung eines Informationssicherheits­

Managementsystems (ISMS)■ erläutert Meldepflicht für Betreiber Kritischer Infrastrukturen