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B&B Bollenberger & Bollenberger Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung B&B Klienten profitieren vom bereichsübergreifenden Beratungsportfolio Das Netzwerkhaus für alle Wirtschsftsfragen

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B&BBollenberger & Bollenberger

SteuerberatungWirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung

B&B Klienten profitierenvom bereichsübergreifendenBeratungsportfolio

Das Netzwerkhaus für alle Wirtschsftsfragen

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Consulting & Full Serviceunter einem Dach

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„Die 20 besten Unternehmer-Tipps vor dem Jahresende“

Vortragende:

Margit Bollenberger-Klemm

Beeidete Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin – Unternehmensberaterin

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

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Betrugsbekämpfungsgesetz 2006

Inkrafttreten: 1.1.2007

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Bücher sind nach der BAO so zu führen, „dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen können.“

Anmerkung: Es werden in der Folge alle Unterlagen eines Geschäftsfalles vom Angebot bis zum Zahlungseingang bei einer Außenprüfung vorgelegt werden müssen. Auch E-Mails müssen aufbewahrt werden!

BAO: Grundsatzfeststellung zur Ordnungsmäßigkeit einer

Buchführung

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Erfassung der Barbewegungen

Gemäß § 131 Abs 1 Z 2 BAO „sollen“ Abgabepflichtige alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen bzw. Aufzeichnungen täglich einzeln festhalten.

Der BMF wird nunmehr ermächtigt, durch eine Verordnung Erleichterungen bei den Büchern und Aufzeichnungen festzulegen, „wenn das Festhalten der einzelnen Bareingänge und Barausgänge unzumutbar wäre.“

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Erfassung der Barbewegungen

Anmerkung: Kassasturz ist nicht mehr möglich!

Einzeln Aufzeichnen bedeutet, jeder Umsatz ist zu erfassen. Die Aufzeichnung einer Tageslosung insgesamt wird damit nicht mehr ordnungsgemäß sein, sofern in der Verordnung nichts Gegen-teiliges bestimmt wird.

Stricherlliste, Paragons, Registrierkassa

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Entgeltstrennung

§ 18 Abs. 7 UstG: Unternehmern, denen nach Art und Umfang ihres Unternehmens eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen im Sinne des Abs. 2 Z 1, 2 und Abs. 3 nicht zumutbar ist, kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, daß sie die Entgelte nachträglich unter Berücksichtigung des Wareneinganges trennen. Das Finanzamt darf nur ein Verfahren zulassen, dessen steuerliches Ergebnis nicht wesentlich von dem Ergebnis einer Aufzeichnung der Entgelte, getrennt nach Steuersätzen, abweicht.

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Anforderungen an schriftliche Aufzeichnungen

Die Eintragungen sollen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen. An Stellen, die der Regel nach zu beschreiben sind, sollen keine leeren Zwischenräume gelassen werden. Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung soll nicht mittels Durchstreichens oder auf andere Weise unleserlich gemacht werden. Es soll nicht radiert und es sollen auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit ungewiß läßt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden sind.

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Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der EDV-

Buchhaltung

Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Eine Überprüfung der vollständigen, richtigen und lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle, beispielsweise durch entsprechende Protokollierung der Datenerfassung und nachträglicher Änderungen, soll möglich sein.“

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Nachvollziehbarkeit der Vollständigkeit einer

Buchhaltung

Der Nachweis der vollständigen und richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle „soll“ durch „entsprechende Einrichtungen leicht und sicher geführt werden können und sollen Summenbildungen nachvollziehbar sein.“ (§ 131 Abs 2 BAO)

Anmerkung: Die Summenbeträge auf Grund von Sammelbuchungen müssen leicht nachvollzogen werden können.

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Widerlegbare Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der

BuchhaltungIn einem neuen Abs. 2 werden in § 163 BAO die Gründe präzisiert, die einen begründeten Anlass gegen die sachliche Richtigkeit einer den Vorschriften des § 131 BAO entsprechenden Buchhaltung geben.

Derartige Gründe liegen insbesondere dann vor, „wenn die Bemessungsgrundlagen nicht ermittelt und berechnet werden können oder eine Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht möglich ist“.

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Schätzung

§ 184. (1) Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.(2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind.(3) Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen.

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Welche Möglichkeiten der Überprüfung hat das

Finanzamt?

Der Vorhalt, noch vor oder nach der Erstellung des Bescheides

Augenschein - Besuch eines Außendienstbeamten (z.B. wegen Arbeitsrauminspektion)

UmsatzsteuersonderprüfungGesamtaußenprüfung

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Steuertipps für Unternehmer (1) (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Bilanz)

INVESTIONEN 2006Abschreibung 2006

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Halbjahres-Abschreibung

Inbetriebnahme 2006 notwendig

Besonderheit Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Sofortabsetzung GWG

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Steueroptimierte Zuwendungen an Mitarbeiter

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis € 186,-- lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

Umsatzsteuerpflichtige Geschenke

über € 40,--unentgeltlich – (schein)unentgeltlich

Betriebsveranstaltungen – € 365,--/Mitarbeiter

Steuertipps für Unternehmer (2) (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Bilanz)

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Gewinnermittlungsarten

1. Betriebsvermögensvergleich (= doppelte Buchhaltung,Bilanzierung)

2. Einnahmen- Ausgabenrechnung

3. Pauschalierung

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Betriebsvermögensvergleich

Doppelte Buchhaltung und Bilanzierung ist die gesetzliche Buchführungspflicht zur Führung von Grund-, Haupt- und Nebenbüchern, Erfassung von Beständen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen im Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung.

BILANZ + GuV

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Betriebsvermögensvergleich

für alle im Firmenbuch eingetragenen

Unternehmen (Ausnahme OEG und KEG) Achtung: Änderung ab 1.1.2007 UGB

Überschreiten der Umsatzgrenze von € 400.000,- (€ 600.000,-)

Freiberufler (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) haben nie Buchführungspflicht

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UGB: Eintragungspflicht

Unternehmerisch tätige Personen, die gemäß § 189 UGB der Rechnungslegungspflicht unterliegen, sind verpflichtet, sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen.

Zweimaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von € 400.000,00 zieht Rechnungslegungspflicht nach Ablauf eines Pufferjahres nach sich.

- Beispiel

Einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von € 600.000,00 zieht Rechnungslegungspflicht im Folgejahr (!) nach sich. – Beispiel

Betrachtung auf Betriebsebene!

Entfall der Erwerbsgesellschaften – nur mehr OG und KG

Achtung: GmbH & Co K(E)G ab 2008 rechnungslegungspflichtig – Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht mehr möglich!

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Auswirkungen auf Steuerrecht

Alte Rechtslage: Nur eingetragene Unternehmer § 5 Ermittler

Neue Rechtslage: Unabhängig von Eintragung bei Überschreiten

der Umsatzgrenze § 5 Ermittler Unabhängig von Löschung bei Unterschreiten

der Umsatzgrenzen Entfall der Rechnungslegungspflicht

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Rechtsfolgen

Eintritt in die Rechnungslegungspflicht

Wertschwankungen von Grund und Boden werden steuerhängig

Steuerneutrale Auf-/Abwertung auf Teilwert –Beispiel

Wertschwankungen aus § 4/1 oder § 4/3 Zeit bleiben außer Ansatz – Ausnahme Spekulationsfrist

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Entfall der Rechnungslegungspflicht

Freiwillig weiterhin § 5 Ermittler Sofortige Steuerpflicht der Wertsteigerung von

Grund und Boden Auf Antrag Grund- und Boden-Rücklage

–Beispiel

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Übergangsbestimmungen

Für Betriebe, die bis zum 1.1.2007 nicht im Firmenbuch eingetragen waren, ist der Gewinn für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2010 beginnen, auf Antrag nach den vor dem 1.1.2007 geltenden Bestimmungen zu ermitteln.

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Einnahmen- Ausgabenrechnung

* Vereinfachte Form der Gewinnermittlung

* arbeitet nach dem Zu- und Abflussprinzip

Betriebseinnahmen:

Geld oder geldwerte Wirtschaftsgüter,die durch die Leistung dem Betrieb zugehen, auch aus Hilfsge- schäften wie z.B. AV

Betriebsausgaben:

Alle Ausgaben, die für die Tätigkeit bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind.

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Pauschalierung

Einfachste Form der Gewinnermittlung,

wenn nicht freiwillig Bücher geführt werden

Gewinnpauschalierung oder Ausgabenpauschalierung möglich

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Tipp - Ausgaben noch 2006 zahlen (für Waren, Material und sofort abzugfähige Aufwendungen)

Tipp - Einnahmen nach 2006 verlegen

Tipp - eventuelle GSVG-Nachzahlung

noch 2006 bezahlen

Tipp - Pauschalierungen

Steuertipps für Unternehmer (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

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KMU-FörderungsgesetzNeuer Verlustvortrag ab 1.1.2007

Für Einnahmen/Ausgabenrechner

ab 2007 gilt der Verlustvortrag aus den

letzten 3 Jahren abzugsfähig

Achtung: „Anlaufverluste“ aus den Jahren vor 2004 gehen unwiderruflich verloren

=> B&B Tipp: Steuerung des Gewinnes 2006!

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KMU-Förderungsgesetz

Gute Neuigkeiten für Einnahmen/Ausgaben-

rechner(Achtung Freiberufler!)

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Freibetrag für investierte Gewinne

Voraussetzungen:

Natürliche Personen als Einzelunter- nehmer oder Mitunternehmer

Ein Gewinn auf Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

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Freibetrag für investierte Gewinne

Wie hoch ist der Freibetrag?

Bis zu 10 % des Gewinnes, insoweit in „begünstigte Wirtschaftsgüter“ investiert wurde

Maximal bis EUR 100.000,00 je Steuerpflichtigen und bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von

EUR 100.000,00 als Höchstbetrag ein entsprechender Teilbetrag gemäß Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers

jährliche Abschreibung bleibt unverändert erhalten

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Begünstigte

Anschaffungen

Nicht begünstigte

Anschaffungen

Betriebs- und

Geschäftsausstattung Gebäude

Maschinen geringwertige

Wirtschaftsgüter, die weniger als € 400 kosten

EDV-AnlagenGebrauchte Wirtschaftsgüter

Kraftfahrzeuge (Fiskal

LKW)PKWs

Bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (f. Abf. U. Pens.Rst)

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Achtung: Nachversteuerung!

4 Jahre Behaltefrist

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Beispiel:

2007 2008 2009

Gewinn 140.000,00 75.000,00 1.020.000,00

möglicher Freibetrag 10% 14.000,00 7.500,00 100.000,00

Begünstigte Investitionen 16.000,00 4.000,00 105.000,00

Steuerfreibetrag 14.000,00 4.000,00 100.000,00

Est. ohne Freibetrag 61.585,50 29.085,50 501.585,50

Est. mit Freibetrag 54.585,50 27.085,50 451.585,50

Steuerersparnis 7.000,00 2.000,00 50.000,00

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Unsere B&B Tipps:

Investitionen begünstigter Wirtschaftsgüter in das Jahr 2007 verschieben?

eventuell Verkauf von Wertpapieren noch im Jahr 2006

Maximale Ausnutzung des Freibetrages

anstreben!

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Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer

Die Umsatzgrenze für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 wird von EUR 22.000,00 auf EUR 30.000,00 angehoben (Nettogrenze).

Die neue Umsatzgrenze gilt für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Regelbesteuerungsantrag möglich einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren

=> B&B Tipp: Vorsteuerabzug versus Umsatzsteuerpflicht

Rechnungslegung

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Allgemeine Grundsätze

Analyse des zu Ende gehenden Jahres(Errechnung des voraussichtlichen Ergebnisses 2006 und Steuerminimierungsüberlegungen dazu Festlegung eines Budgets 2007)

Überprüfung der Gewinnermittlungsart Vor- und Nachteile einer Einnahmen-Ausgabenrechnung

Achtung: UGB – Gewinnpauschalierung

Überprüfung der Rechtsform

Überprüfung der sonstigen wirtschaftlichenRahmenbedingungen – Finanzierung bis Standort etc.Kontaktieren Sie im Zweifel B&B. Wir helfen gerne!

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Rechtsformvergleich Grundsätzliche steuerliche Überlegungen

Einzelfirma und MU – Begünstigte Besteuerung seit 2004 bzw.

Progressionstarif

GmbH – Körperschaftsteuersenkung ab 2005 - 25%

GmbH – Geschäftsführer EStG, LSt, GSVG, ASVG, DB, DZ, KSt

Tipp: Umsatzsteueroption Geschäftsführerbezug mit

Basispauschalierung – FIG?

GmbH – Gruppenbesteuerung ab 2005

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Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung

Förderbare Gruppe: Bilanzierende Land-u.FW und Gewerbetreibende, Einzelunternehmen undPersonengesellschaften; nicht GesmbH

Förderziel ist der langfristige Kapitalaufbau

Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne

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Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne

Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung

• Hälftesteuersatz für den geförderten Kapitalaufbau

max. € 100.000,-- pro Jahr

Laufender steuerlicher Gewinn des Wirtschaftsjahres

(inkl. Sanierungsgewinn, ohne Übergangs- und Veräußerungsgewinn)

• + „betriebsnotwendige“ Einlagen• - Entnahmen• = geförderter Kapitalaufbau

(Missbrauchschutzregel für 2003)

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Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne

Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung

• Nachversteuerung erfolgt, wenn der Eigenkapitalbestand durch Überentnahmen sinkt.

• Begünstigte Eigenkapitalzuwächse, die vor mehr als 7 Jahren begünstigt behandelt wurden, müssen nicht nachversteuert werden.

• Sonderregelung in Verlustjahren• Durch einen sogenannten Schatteneffekt, kann es zu einer

höheren Nachbelastung kommen, als man seinerzeit Steuervorteil erzielt hat.

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Keine Nachversteuerung bei:

Einbringung in Kapitalgesellschaft Betriebsaufgabe und –veräußerung!

Achtung: unentgeltlicher Betriebsübergang – Nachfolger!

FINANZPLANUNG-ENTNAHMEN (EST!)

Private Aufwendungen aus Privatersparnissen decken!?

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Sonstige Tipps

• 7-jährige Aufbewahrungsfrist

• ab 1.1.2007 – Unterlagen 1999

Achtung Ausnahmen!

• Spenden Liste der begünstigten Spendenorganisationen www.bmf.gv.at

• Lehrlingsprämie € 1.000,--

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Sonstige Tipps

Wertpapierdeckung für Abfertigungen

ab 1.1.2007 0 %

Aufstockung 2006 nicht mehr erforderlich (Ausnahme bei Tilgung Nachkauf innerhalb 2 Monate) – NEUES ERKENNTNIS für WP bei Abfertigungen UND Pensionszusagen

Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit – verlusten

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Grundstruktur der BILANZ

AKTIVA PASSIVA

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

RAP

Ver

mög

en Rückstellung

Verbindlichkeit

RAP

Frem

dkapital

Positives Eigenkapital

Kapital

Mittelverwendung Mittelherkunft

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Außenstände reduzieren

Lagerhaltung reduzieren

Anlagevermögen klein halten

Bilanzverkürzende Maßnahmen vorsehen

Eigenkapitalaufstockung überlegen

Alternative Finanzierungen ausloten

Jahresabschluss rasch vorlegen

Strategie definieren

Planungsrechnungen erstellen

Quartalsweise Plan-Ist-Vergleiche einführen

Bilanzmaßnahmen zum Jahresende

Bilanzmaßnahmen zum Jahresende

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Fördermanagement

• Stärkt die Ertrags- und Finanzlage

• Sichert das Unternehmen

• Motiviert zu einer höheren Qualifikation

• Steigert die Wettbewerbsfähigkeit

Positive Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche:

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Fördermanagement

• Unternehmensgründung• Investitionen (bauliche,

maschinelle, innovative)• Ausbildungs-

maßnahmen• Forschung und

Entwicklung

• Internationalisierung (joint venture)

• Umweltmaßnahmen• Beratungsleistungen• Unternehmens-

nachfolge• Markterschließung• Einstellungshilfen

Folgende Projekte können zum Bsp.gefördert werden:

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Fördermanagement

Zeitlicher Ablauf eines Förderprojektes:

AntragstellungAntragstellung ZusageZusage AuszahlungAuszahlung

ProjektendeProjektendeProjektanfangProjektanfang

Beurteilungsphase

Projektumsetzung (Schulungen)

Abrechnungsphase

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Fördermanagement

ZinsenzuschüsseDirektdarlehenKostenzuschüsse (Schulungen, etc.)Haftungsübernahme

Förderungen durch

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KMU-Paket - Kreditgarantien

Mikrokredite für Investitionen und Betriebsmittel

- bis € 25.000,00 mit bis zu 80%iger Haftungsübernahme (Antrag über Bank)

Double Equity – keine Sicherheiten erforderlich - Verdoppelung des EK durch den von der AWS

besicherten Bankkredit (max. 2 Mio. EUR, Antrag direkt beim AWS)

Bereitstellung von Betriebsmittelfinanzierungen

- Erhöhung der Haftungsquote von 50 % auf 80 %

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Geförderte Beratungen

• Wo drückt der Schuh4 Stunden/Förderung 75 % € 85,--

• Storecheck, Mystery Shopping,Mystery Guest4 Stunden/Förderung 50 % € 170,--

• Finanzierungscheck/Basel II-Check8 Stunden/Förderung 50 % € 340,--

• Organisationscheck/Marketing Quick Check • 4 Stunden/Förderung 50 % € 170,--

• Unternehmensstartprogramm20 Stunden/Förderung 75 % € 350,--

• Gründer-Coaching3 x 20 Stunden/Förderung 75 % € 1.050,--

Ihr Investment

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Ihre Fragen

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Mehr Informationen finden Sie …

im Info Corner auf

www.bollenberger.comwww.bollenberger.com

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