the roxx · Rockin´all Over The World Roll Over Beethoven Shoop Shoop Song Simply The Best Son Of...

8
the roxx

Transcript of the roxx · Rockin´all Over The World Roll Over Beethoven Shoop Shoop Song Simply The Best Son Of...

the roxx

Die Band „the roxx“, die 1997 gegründet wurde, hat mit dem Beginn des neuen Jahrtausends durch eine Neuformation eine große Veränderung erfahren. Durch die neuen Mitglieder stieg neben dem per-sönlichen Einsatz auch der Anspruch des Publikums.

Die aktuelle Truppe umfasst 7 Musiker. Die Front bestreiten Alexandra (22) und Jarek (25). Sie werden von den Gitarris-

ten Marcel (17), Erik (21) und dem Tastenmann Andrei (23) unterstützt. Für den nötigen Groove sorgen André (26) am Bass und Mirco (22) an den Drums.

Unseren musikalischen Schwerpunkt sehen wir zwar bei fetzigem Rock und Rock’n’Roll, dennoch bemü-hen wir uns durch die vielseitigen Möglichkeiten der Besetzung unser Repertoire sehr vielseitig zu gestalten, um ein möglichst breit gefächertes Publi-kum anzusprechen.

In den vergangenen Jahren konnten wir bei zahlrei-chen Gigs die Öffentlichkeit auf uns aufmerksam machen. Zu unseren erfolgreichsten gehören Auftritte in „Nashville“ und „Flohzirkus“, bei einigen Stadtteilfe-sten wie in Lehrte und Ricklingen sowie beim Masch-seefest 2001/02.

the roxx ist auch in den Medien ein Begriff: Das regio-nale Sat1-Studio brachte bereits eine Reportage über die Band, auch der OK-Hannover zeigt oft Interesse an unserer Musik: Wir sind bekannte Gäste in Sendungen wie „@Night“, „Christoph“, „MUT“ oder „Total Fatal“.

roxxthe

Infos, Bookingund Demomaterial:

Mirco SteffenMartinihof 14

30455 Hannover

Tel.: (p) 0511-499131(m) 0179-3940313

eMail:[email protected]

Weitere Infos und Bandfoto:www.the-roxx.de

Allright NowBecause The NightBlack CatBring Me Some WaterDon´t SpeakEight Days A WeekFar Far AwayGet BackHit The Road JackHound DogI Will SurviveI´m So ExcitedI´m Still StandingIronicIt´s My LifeIt´s Raining ManJonny B. GoodeKnockin´ On Heavens DoorLet It BeLike The Way I DoLong Train RunningMama Told Me Not To ComeNeedles & PinsPower Of LoveRock´n´roll MusicRockin´all Over The WorldRoll Over BeethovenShoop Shoop SongSimply The BestSon Of A PreachermanStand By MeSweet Home AlabamaThat´ll Be The DayTornVenusWalkin´ On SunshineWalkin´ By MyselfWhat A Feelin´When I´m Dead And GoneWhen You´re Goneu.v.a.

playlist

Infos, Bookingund Demomaterial:

Mirco SteffenMartinihof 14

30455 Hannover

Tel.: (p) 0511-499131(m) 0179-3940313

eMail:[email protected]

Weitere Infos und Bandfoto:www.the-roxx.de

Maschseefest 2001/02 - Nordufer/Maschseequelle

Sat.1 - Reportage

Offener Kanal Hannover(@Night, Talk mit Christorf, LISA TV,M.U.T. Forever, Total Fatal, Hannover TV)

Continental AG Stöcken - Tag der Offenen Tür

NashvilleFlohcircusMusikzentrumFaustBad

Stadtteilfest LehrteMusikfest am Sauerwinkel

Private Geburtstagsfeier

Emergenza 1999/2000Nachwuchsfestival 1999/2000

referenzen

Infos, Bookingund Demomaterial:

Mirco SteffenMartinihof 14

30455 Hannover

Tel.: (p) 0511-499131(m) 0179-3940313

eMail:[email protected]

Weitere Infos und Bandfoto:www.the-roxx.de

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN:- Mischpult mit min. 20 Kanälen- Front-PA- Phantomspannung für Kanal 8 und 14-19

FOLGENDES EQUIPMENT VORHANDEN:- Mikrofone- In-Ear-Monitoring mit Mischpult- Ausgang erfolgt über 20 XLR-Stecker

E IGENER MISCHERZUR UNTER STÜTZUNG VORHANDEN

Mirco(Drums) Paule(Bass, Voc.)

Marcel(Guitar, Voc.)

Andrei

(Keys, Voc.)

Erik(Guitar, Voc.)

Jarek(Vocals) Alexandra

(Vocals)

KANALBELEGUNG1. Base2. Snare3. 8“ Tom4. 10“ Tom5. 12“ Tom6. 14“ Tom7. 16“ Tom8. Overhead9. Bass10. E-Guitar (Marcel)

11. E-Guitar (Erik)12. A-Gitarre (Erik)13. Keyboard14. Vocals (Alexandra)15. Vocals (Jarek)16. Backvocals (Marcel)17. Backvocals (Andrei)18. Backvocals (Erik)19. Backvocals (Paule)

Infos, Bookingund Demomaterial:

Mirco SteffenMartinihof 14

30455 Hannover

Tel.: (p) 0511-499131(m) 0179-3940313

eMail:[email protected]

Weitere Infos und Bandfoto:www.the-roxx.de

stageraider

don t touch!

DIE ERSTE RANDVOLLE DEMO-CD DER WELT. NEBENWIR-KUNGEN NICHT BEKANNT. THE ROXX ÜBERNIMMT

DENNOCH KEINE HAFTUNG FÜR EVENTUELLE SCHÄ-DEN, DIE SICH AUFGRUND DES HÖRGENUSSES

ERGEBEN KÖNNEN. BEI DEN AUFNAHMEN SIND KEINE TIERE ZU SCHADEN GEKOMMEN UND KEINE MENSCHENRECHTE VERLETZT WORDEN. DIE DEMO-CD BESTEHT ZU 100% AUS RECYCLE-BAREN MATERIALIEN UND IST IN JEDEM HERKÖMM-LICHEN CD-PLAYER ABSPIELBAR. VERSPROCHEN.

Vertrag zwischen der Band „The Roxx“ (nachfolgend DIE GRUPPE), die von Mirco Steffen vertreten wird, und Frau/Herr im Auf-trag von/m (nachfolgend DER VERAN-STALTER) für . §1: Der Veranstalter verpflichtet die Gruppe zum Gastspiel am . . 2002. Das Gastspiel findet in der Zeit von Uhr bis Uhr statt. Die Spielzeit beträgt ca. Minuten.§2: Das Honorar der Gruppe beträgt €. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder per Scheck direkt nach der Veranstaltung (soweit nicht anders verein-

bart). Über alle, insbesondere die finanziellen Vereinbarun-gen dieses Vertrages gilt Stillschweigen gegenüber Dritten.§3: Die Gruppe ist in der gesamten Ausgestaltung und Dar-bietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf techni-sche oder lokalbedingte Details beziehen. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzurei-chenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu.§4: Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung

trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren. GEMA-Listen u.ä. sind der Gruppe nach der Ver-anstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.§5: Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonstwie gearteten Bau- oder Feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezüg-lichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Der Veranstalter verpflichtet sich die gesetzlich vorgeschriebenen Lautstärken einzuhalten. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter gehen nicht zu Lasten der Band.§6: Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Instrumente der Band müssen ausrei-chend gegen Feuchtigkeit (Regen) durch die Bühnenaufbauten geschützt sein. Andernfalls behält sich die Band vor, den Auftritt bei Regen kurzfristig abzu-sagen. In diesem Fall wird keine Konventionalstrafe fällig.§7: Der Veranstalter stellt der Gruppe für das Gastspiel eine Bühne vonmin. 4 x 6m zur Verfügung.§8: Bewirtung: Der Veranstalter stellt der Gruppe ausreichend Catering für 8 Personen zur Verfügung.§9: Dem Veranstalter stehen keine Ansprüche aus evtl. Umformierungen der Gruppe zu.§10 : Sollte das Gastspiel der Gruppe aufgrund äußerer Umstände (u.a. Krank-heit, Behinderung bei der Anfahrt) sowie höherer Gewalt nicht oder nur ver-spätet möglich sein, wird sie von Ihrer Leistungspflicht und der Zahlung der Konventionalstrafe befreit.§11: Eine Absage seitens des Veranstalters hat spätestens 14 Tage vor dem Gastspiel schriftlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist eine Strafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen, mindestens jedoch 350 €.§12: Ohne vorherige Genehmigung der Gruppe darf die gesamte Darbietung der Gruppe auf keinerlei mechanische oder elektronische Bild- oder Tonträger aufgenommen bzw. aufgezeichnet werden. Gleiches gilt auch für die Wieder-gabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen. Erträge aus allen möglichen Verwertungs- oder Folgerechten stehen nur der Gruppe zu. Der Veranstalter gestattet der Gruppe den Verkauf von Merchandising-Produkten wie T-Shirts, Caps, CDs etc. auf dem Veranstaltungsgelände, ohne hierfür eine Standmiete zu erheben.§13: Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versi-cherungen. Schäden, die durch die Gruppe verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.§14: Beim Auftreten von anderen Künstlern in der gleichen Veranstaltung hat der Veranstalter dies vor Vertragsabschluß der Gruppe mitzuteilen. Der Pro-grammablauf und die Modalitäten der Auftritte sind in jedem Fall mit der Gruppe abzustimmen.§15: Dieser Vertrag muss spätestens 10 Tage nach untenstehendem Unterzeich-nungsdatum an die Gruppe zurückgesandt werden und mit einer Unterschrift versehen sein. Andernfalls ist in gleicher Frist Einspruch schriftlich zu erhe-ben. Erfolgt weder Rücksendung noch Einspruch, behält sich die Gruppe vor, den Terminn anderweitig zu vergeben.§16: Die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt den Bestand der übrigen Vereinbarungen nicht.§17: Gerichtsstand ist Hannover.

(Ort, Datum, Vertreter der Gruppe) (Ort, Datum, Veranstalter)

vertrag

Infos, Bookingund Demomaterial:

Mirco SteffenMartinihof 14

30455 Hannover

Tel.: (p) 0511-499131(m) 0179-3940313

eMail:[email protected]

Weitere Infos und Bandfoto:www.the-roxx.de

Vertrag zwischen der Band „The Roxx“ (nachfolgend DIE GRUPPE), die von Mirco Steffen vertreten wird, und Frau/Herr im Auf-trag von/m (nachfolgend DER VERAN-STALTER) für . §1: Der Veranstalter verpflichtet die Gruppe zum Gastspiel am . . 2002. Das Gastspiel findet in der Zeit von Uhr bis Uhr statt. Die Spielzeit beträgt ca. Minuten.§2: Das Honorar der Gruppe beträgt €. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder per Scheck direkt nach der Veranstaltung (soweit nicht anders verein-

bart). Über alle, insbesondere die finanziellen Vereinbarun-gen dieses Vertrages gilt Stillschweigen gegenüber Dritten.§3: Die Gruppe ist in der gesamten Ausgestaltung und Dar-bietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf techni-sche oder lokalbedingte Details beziehen. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzurei-chenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu.§4: Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung

trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren. GEMA-Listen u.ä. sind der Gruppe nach der Ver-anstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.§5: Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonstwie gearteten Bau- oder Feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezüg-lichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Der Veranstalter verpflichtet sich die gesetzlich vorgeschriebenen Lautstärken einzuhalten. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter gehen nicht zu Lasten der Band.§6: Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Instrumente der Band müssen ausrei-chend gegen Feuchtigkeit (Regen) durch die Bühnenaufbauten geschützt sein. Andernfalls behält sich die Band vor, den Auftritt bei Regen kurzfristig abzu-sagen. In diesem Fall wird keine Konventionalstrafe fällig.§7: Der Veranstalter stellt der Gruppe für das Gastspiel eine Bühne vonmin. 4 x 6m zur Verfügung.§8: Bewirtung: Der Veranstalter stellt der Gruppe ausreichend Catering für 8 Personen zur Verfügung.§9: Dem Veranstalter stehen keine Ansprüche aus evtl. Umformierungen der Gruppe zu.§10 : Sollte das Gastspiel der Gruppe aufgrund äußerer Umstände (u.a. Krank-heit, Behinderung bei der Anfahrt) sowie höherer Gewalt nicht oder nur ver-spätet möglich sein, wird sie von Ihrer Leistungspflicht und der Zahlung der Konventionalstrafe befreit.§11: Eine Absage seitens des Veranstalters hat spätestens 14 Tage vor dem Gastspiel schriftlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist eine Strafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen, mindestens jedoch 350 €.§12: Ohne vorherige Genehmigung der Gruppe darf die gesamte Darbietung der Gruppe auf keinerlei mechanische oder elektronische Bild- oder Tonträger aufgenommen bzw. aufgezeichnet werden. Gleiches gilt auch für die Wieder-gabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen. Erträge aus allen möglichen Verwertungs- oder Folgerechten stehen nur der Gruppe zu. Der Veranstalter gestattet der Gruppe den Verkauf von Merchandising-Produkten wie T-Shirts, Caps, CDs etc. auf dem Veranstaltungsgelände, ohne hierfür eine Standmiete zu erheben.§13: Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versi-cherungen. Schäden, die durch die Gruppe verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.§14: Beim Auftreten von anderen Künstlern in der gleichen Veranstaltung hat der Veranstalter dies vor Vertragsabschluß der Gruppe mitzuteilen. Der Pro-grammablauf und die Modalitäten der Auftritte sind in jedem Fall mit der Gruppe abzustimmen.§15: Dieser Vertrag muss spätestens 10 Tage nach untenstehendem Unterzeich-nungsdatum an die Gruppe zurückgesandt werden und mit einer Unterschrift versehen sein. Andernfalls ist in gleicher Frist Einspruch schriftlich zu erhe-ben. Erfolgt weder Rücksendung noch Einspruch, behält sich die Gruppe vor, den Terminn anderweitig zu vergeben.§16: Die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt den Bestand der übrigen Vereinbarungen nicht.§17: Gerichtsstand ist Hannover.

(Ort, Datum, Vertreter der Gruppe) (Ort, Datum, Veranstalter)

vertrag

Infos, Bookingund Demomaterial:

Mirco SteffenMartinihof 14

30455 Hannover

Tel.: (p) 0511-499131(m) 0179-3940313

eMail:[email protected]

Weitere Infos und Bandfoto:www.the-roxx.de

ko p i e