Schweizerische Marktzeitung

16
Die Krise ist noch nicht vorbei Schaffhausen im Fokus Gratulationen Buch zur Basler Herbstmesse Seiten 4 & 5 Seiten 8–10 Schaffhausen: Der Warenmarkt ist endlich wieder zurück im Zentrum! Seite 12 Seite 15 Offizielles Organ des Schweizerischen Marktverbandes Organe officiel de l’Union suisse des marchands itinérants Juni 2021 / Nr. 6 Schweizerische Marktzeitung Eine bewegte Geschichte findet nach mehr als 13 Jahren ein vorläufiges Ende zum Guten. Foto: Philipp Widmer

Transcript of Schweizerische Marktzeitung

Page 1: Schweizerische Marktzeitung

Die Krise ist noch nicht vorbei

Schaffhausen im Fokus

Gratulationen Buch zur Basler Herbstmesse

Seiten 4 & 5 Seiten 8–10

Schaffhausen: Der Warenmarkt ist endlich wieder zurück im Zentrum!

Seite 12 Seite 15

Offizielles Organ des Schweizerischen Marktverbandes • Organe officiel de l’Union suisse des marchands itinérants • Juni 2021 / Nr. 6

Schweizerische Marktzeitung

Eine bewegte Geschichte findet nach mehr als 13 Jahren ein vorläufiges Ende zum Guten. Foto: Philipp Widmer

Page 2: Schweizerische Marktzeitung

2 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

Editorial

Unser wichtigstes Gut – unser grösstes Kapital

Unser wichtigstes Gut ist derzeit bedroht: unsere Gesundheit wird von der Pandemie bedroht, wie wir das wohl alle noch nie erleben mussten. Die Pandemie bedroht aber auch die Gesundheit unse-res wichtigsten Kapitals: unserer Kundschaft. Umso grösser ist nun die Freude, miterleben zu dürfen, wie sich unsere Kundschaft über die Öffnung der Märkte freut und uns mitteilt, dass sie uns vermisst hat. In politischen Angelegenheiten ist seit jeher ein Schlagwort besonders häufig zu hören: «Unser Verband hat einfach keinen Einfluss, keine Lobby…» In gewissem Masse stimmt dies leider. Politiker für unsere Anliegen zu gewinnen ist schwierig, da sie auf lokaler Ebene schnell mit dem einheimischen Gewerbe auf Konfrontationskurs geraten und auf nationaler Ebene erscheint unser «Bauchweh» meist von unter-geordneter Bedeutung. Hier hat der vereinte Kampf vieler Gleichbe-troffener gegen die Pandemie aber einiges bewirkt. Die Arbeit des SMV wird sehr wohl wahrgenommen. In der Politik und in der Ver-waltung. Wie oft ist z. B. derzeit zu hören und zu lesen: «Märkte fallen nicht unter den Veranstaltungsbegriff» oder «Zur Anwendung kommt das Hygienekonzept des Schweizerischen Marktverbandes.» Ein ganz wichtiger Lobby-Faktor in normalen Zeiten ist für uns die Masse der Marktbesucher. Fünfzehntausend haben seinerzeit die Petition zur Erhaltung der Basler Herbstmesse unterzeichnet, über 4000 die Initiative von Oskar Herzig (damals Grossrat in Basel-Stadt) zur gesetzlichen Verankerung, auch in Schaffhausen sind an einem einzigen Tag (16. April 2008) die notwendigen Unterschriften wei-testgehend zusammengekommen (siehe Fokus weiter hinten). Vor wenigen Jahren hat auch in der Stadt Biel die marktfreundliche Bevöl-kerung ein wichtiges Wort gegen die Verlegung des Monatsmarktes mitgesprochen. Die Leute wollen ihren Markt und meistens wissen sie auch genau wo und wann. Die Sympathie für den Markt ist un-gebrochen gross. Zuweilen aber auch das Erstaunen darüber, dass «sogar die Markthändler» einen eigenen Berufs ver band haben. Da besteht auch nach 111 Jahren des Bestehens noch Luft nach oben. Aber weit wichtiger für uns ist es jetzt, nach einer langen Absti-nenz der Märkte, alle Marktbesuchenden wieder herzhaft herzlich und mit voller Aufmerksamkeit willkommen zu heissen. Auch das ist Lobby-Arbeit, aber eine, die Freude bereitet!

Philipp Widmer, Redaktor

www.marktverband.ch

Redaktionsschluss nächste Ausgabe:Redaktionsschluss nächste Ausgabe:14.06.202114.06.2021

Schweizerischer Marktverband

Impressum

Redaktion MarktzeitungZunzgerstrasse 38 lic. iur. Philipp Widmer 4450 Sissach Tel. 078 727 86 09 [email protected] Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 14. Juni 2021

GesamtherstellungZT Medien AGztprint | Der PrintbereichHenzmannstrasse 204800 Zofingenztprint.ch

AnzeigenRuth Gerber Tel. 062 745 93 [email protected]

LayoutPetra Haller Tel. 062 745 93 [email protected]

Abonnements-Bestellungen und Versand des Schweiz. MarktkalendersWolfgang Häusler, Bärenbohlstrasse 35, 8046 Zürich Telefon 078 613 44 69, [email protected]

Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr Jahresabonnement: Fr. 60.– Einzelverkaufspreis: Fr. 5.– Für SMV-Mitglieder gratis

Verbandsleitung des SMVVerbandspräsident Jürg Diriwächter Telefon 052 384 16 48 Schwandegg 8468 Waltalingen

Verbandssekretär Peter Hutter Telefon 071 755 32 22 Unterdorfstrasse 56 9451 Kriessern

Verbandskassier Wolfgang Häusler Telefon 078 613 44 69 Bärenbohlstrasse 35 8046 Zürich

Sektions- Sektions - Sekretariate Präsidenten

Nordwestschweiz Lydia Hersberger Nadine Waltzer Tel. 079 339 41 26 Tel. 079 272 85 31 Gian Jonasch Tel. 076 449 44 13

Bern-Biel Bruno Kammermann Otto Rindisbacher Tel. 033 654 94 54 Tel. 032 392 56 01

Zentralschweiz Esther Ortmann Helmuth Achermann Tel. 079 779 86 58 Tel. 041 448 22 35

Ostschweiz Peter Hutter Hiltrud Frei Tel. 071 755 32 22 Tel. 079 414 94 08

Zürich Vreni Langone Valentin Leuthard Tel. 079 700 22 25 Tel. 079 678 63 85

PR & Werbung im Verband

vakant

Page 3: Schweizerische Marktzeitung

Aus der Verbandsleitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 3

als Takeaway oder mit Sitzplätzen, das heisst Bratwurst, Zuckerwatte, Soft-Ice, Glace usw. können zum sofortigen Verzehr (nicht eingepackt) abgegeben werden?

Jahrmärkte: – Gibt’s eine Änderung für Karussellbe-

triebe? – Besteht die Pflicht zur Absperrung des

Geländes noch…?

Anfrage an das BAG betreffend die Aus-wirkungen von Terrassenöffnungen auf das Marktgeschehen und die Stellung-nahme dazu.

Art. 5a Verordnung zum Covid-19-GesetzBesondere Bestimmungen für Restaura-tions-, Bar- und Clubbetriebe sowie für Diskotheken und Tanzlokale 1 Der Betrieb von Restaurations-, Bar-

und Clubbetrieben sowie von Disko-theken und Tanzlokalen ist verboten.

2 Das Verbot gilt nicht für folgende Be-triebe:

a. Betriebe, die Speisen und Getränke als Takeaway anbieten, und Liefer-dienste für Mahlzeiten;

b. Restaurations-, Bar- und Clubbetrie-be einschliesslich Takeawaybetrie-be, soweit sie ausschliesslich im Aussenbereich Sitzplätze für die Konsumation der Speisen und Ge-tränke anbieten; als Aussenbereich gelten Terrassen und andere Berei-che ausserhalb eines Gebäudes, die zur Gewährleistung einer freien Zirkulation der Luft:

1. nicht überdacht sind, oder 2. überdacht und mindestens zur Hälfte

ihrer Seiten offen sind. Konkrete Fragen dazu an das BAG:– Dürfen Stände auf Warenmärkten die

Esswaren wieder abgeben, entweder

Viele Vorschriften sind sich selbst im Wege

KommentarWie meistens in solchen Situationen wird nicht auf das drängendste Problem eingegangen: Die Ausführungen sind leicht befreiend und gleichzeitig befremdlich; die Abgabe von Take-Away Speisen und Getränken auf Märkten ist also wieder voll erlaubt; dem Verzehr derselben im Gehen oder Stehen steht die verfügte Maskenpflicht auf den Marktarealen jedoch äus-serst hinderlich im Wege – was aber mit keinem Wort erwähnt wird. Tröstlich ist einzig der Umstand, dass die Kleinen unter den Marktbesuchern wieder ungehindert ihre Zuckerwatte und Ähnliches geniessen können, da sie von der Masken-pflicht nicht betroffen sind. Für sie hatte die bisherige Regel doch die unverständlichsten und lautesten Irritationen aus-gelöst. Wer nun aber beim besten Willen nicht mehr als «Unter-12-Jährige/r» durchgeht, muss in den sauren Apfel beissen und das Marktareal für seine Konsumation im Stehen oder Gehen kurzzeitig verlassen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an welchem sich weitere Öffnungsschritte nicht wieder selbst behindern. Philipp Widmer

Sehr geehrter Herr Hutter

Besten Dank für Ihre Anfrage. Wir können wie folgt Stellung nehmen:

– Stände an Warenmärkten dürfen (wie Takeaway-Betriebe) Speisen und Getränke abgeben. Wenn sie für die Konsumation Sitzplätze zur Verfügung stellen, müssen sie dafür sorgen, dass die Gastro-Vorgaben eingehalten werden, d.h. höchstens 4 Personen pro Tisch bzw. Gästegruppe, Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen bzw. Gästegruppen, Erhebung der Kontaktdaten aller Personen.

– Für Karussellbetriebe gibt es keine Änderung. Es braucht ein Schutzkonzept.

– Ein Marktareal gilt im Grundsatz als Aussenbereich eines Betriebs bzw. einer Einrichtung. Bei Wochenmärkten gehen wir davon aus, dass die geltende Zugangsbeschränkung von 10m2/Person in der Regel nicht überschritten wird; zudem ist es in der Praxis häufig auch gar nicht möglich, den Zugang abzuschränken, weil Wochenmärkte mitten im Zentrum stattfinden, wo auch Personen unterwegs sind, die den Markt nicht besuchen. An Jahrmärkten oder auch an einer Kilbi herrscht hingegen häufig ein sehr grosser Zulauf, und die Zugänge können abgesperrt werden, insbesondere, wenn der Markt auf einem speziellen Areal stattfindet. Es gilt dort, die Zugangsbeschränkung umzusetzen, die Formel lautet 10 m2/Person.

Freundliche Grüsse Team Covid-19Eidgenössisches Departement des Innern EDIBundesamt für Gesundheit BAGAbteilung Übertragbare KrankheitenSchwarzenburgstrasse 157, CH-3003 Bernwww.bag.admin.ch

Page 4: Schweizerische Marktzeitung

Aus der Verbandsleitung

4 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

Impfrate Hoffnung, dass grössere Anläs-se wieder stattfinden können. Aber es wäre doch eine wundersame Entwick-lung, wenn in der Umsetzung dann nicht plötzlich wieder kantonale Vor-schriften fast alles verunmöglichen, was man von Bundesseite eigentlich wieder hochfahren möchte und wohl auch könnte. Dazu waren die teils irrwitzigen Erfahrungen aus den letz-ten 18 Monaten allzu prägend.

«Kantönligeist ist aber nicht nur schlecht» Man muss gerechterweise berücksichti-gen, dass die Kantone bei den Härtefall-hilfen im Grossen und Ganzen einen recht guten Job machen und sehr viele Marktbetriebe mit den erhaltenen Hilfs-massnahmen zufrieden oder einiger-massen zufrieden sind. Das zeigen Rückmeldungen bei Verbandsfunktio-nären, Gesprächen an statt findenden Märkten und Umfragen im Zusammen-hang mit den Hauptversammlungen in Briefform. Offenbar gilt dies für die Kilbibetriebe und die Eventfirmen weit weniger. Aber auch in unserem Métier hören wir (und berichteten an dieser Stelle mehrfach) von Ungerechtigkei-ten, denn es gibt 26 verschiedene Syste-me der Umsetzung und die produzieren in einigen Kantonen massiv mehr Unzu-friedene, als in anderen. Dazu kommt, dass der Bund – zum Beispiel auf Drän-gen von Verbänden – immer mal wieder Anpassungen verlangt, welche die 26 Kantone dann ebenfalls vornehmen müssen und dies kann dauern. Ähnlich wie die einzelnen Sessionen beim Bund, beraten die Kantonsparlamente auch bloss zu gewissen Zeiten. Und Gesetzes- sowie Verordnungsrevisionen brauchen nun mal eine gesetzliche Grundlage, welche unter Umständen auch noch einer Referendumsfrist unterliegt. Da vergehen schnell einmal drei, wenn nicht sogar sechs Monate, bis eine vom Bund beschlossene Änderung bei den Kantonen auch umgesetzt werden kann.

Konkrete Beispiele Was sich so alles hinter den Kulissen abspielt, zeigt die nachfolgende Korres-

Nachdem der Marktbetrieb wieder eini-germassen Fahrt aufnimmt, können doch einige MarkthändlerInnen wieder Einnahmen generieren und sind zwei-fellos froh um diese Arbeitsmöglich-keiten. Da kommt schnell einmal in der Politik und der Presse der Eindruck auf: Alles bestens, alles normal, die Hilfs-massnahmen können eingestellt wer-den.

Eben nicht!

Einmal mehr in der Krise ist die Situa-tion alles andere als einfach: Bei Kilbis, Festivals und Festanlässen sieht es im-mer noch zappenduster aus. Ein kurzer Blick innert einer Woche in die Lokal-medien der Nordwestschweiz zeigt dies stellvertretend für viele Regionen: Kantonales Schwingfest Pratteln im Juni: abgesagt, Dorffest XY im August: ab gesagt, Dorffest YX im Juli: auf nächs-tes Jahr verschoben, 1.-August-Feier Ba-sel-Stadt am 31. Juli: abgesagt, Schweiz. Jodlerfest in Basel: abgesagt, Hafenfest Basel: abgesagt, Jubiläums-Stadtfest 550 Jahre Basler Herbstmesse: abgesagt, Basel Tattoo 2021: abgesagt. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Nun mag man unbedarfter Weise an-fügen: das sind ja alles keine Märkte und das stimmt auch, aber – abgesehen vom Tattoo – bieten sie alle zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten für viele Marktge-schäfte. Und einige davon, haben sich in der Vergangenheit ausschliesslich auf derartige Veranstaltungen ausge-richtet. Sie alle werden bis voraussicht-lich in den Oktober hinein noch kaum einen Tag in ihrem Metier arbeiten kön-nen. Und das seit 18 Monaten! Sie ma-chen eine wesentliche Anzahl an Ver-bandsmitgliedern im Schweizerischen Marktverband und praktisch alle in den Schaustellerverbänden und in der Eventbranche aus. Es handelt sich also nicht um eine bedauernswerte Rand-gruppe, die eben jetzt besonders viel Pech erleidet, sondern um Mitglieder, die nach wie vor stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind und weiter auf dringende Unterstützung angewie-sen sind. An dieser Tatsache müssen die Vorstände der Verbände unermüdlich und druckvoll weiter arbeiten. Es ist also notwendig, dass zahlreiche Hilfs-massnahmen auf längere Sicht beste-hen bleiben. Natürlich machen Impf-nachweise und generell eine höhere

Die Krise ist noch nicht ausgestanden Immer noch viele Arbeitsmöglichkeiten werden abgesagt

Noch ist es fraglich, ob wir in diesem Jahr wieder solch unbeschwerte Anlässe erleben können.

Beispielbild Zürifäscht 2019. Bild: Philipp Widmer

Page 5: Schweizerische Marktzeitung

Aus der Verbandsleitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 5

Zusammenarbeit mit der betreffenden Arbeitslosenkasse gegen diesen Ent-scheid rekurrieren. Gemäss Empfeh-lung des Schweizerischen Arbeitgeber-verbandes sollten Unternehmen, die innerhalb der letzten zwölf Monate Kurzarbeit geleistet haben, so bald wie möglich von ihrer Arbeitslosenkasse per Einschreiben den Erlass einer an-fechtbaren Verfügung verlangen. Im Urteil geht es um eine fehlende Berück-sichtigung der Ferien- und Feiertags-entschädigung bei Mitarbeitenden im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im derzeit geltenden Summarverfahren.Nun mag dies bei zahlreichen Betrieben aus der Markthandelsbranche den Auf-wand kaum rechtfertigen, wo aber meh-rere Festangestellte zur Firma gehören und über längere Zeit in Kurzarbeit steckten oder dies immer noch tun müs-sen, ist eine Prüfung sicher lohnens-wert. Im Hinblick darauf, dass die Frage jetzt vom Bundesgericht noch geklärt werden muss, könnte doch noch ein beträchtliches Sümmchen für die Ange-stellten nachgefordert werden. Gerade sie hätten dies wohl mehr als verdient.

Nachfragen – nicht aufgeben!Der langen Schreibe kurzer Sinn: die zahllosen Mitarbeiter in den Kantonen, zuständig für die Umsetzung der Hilfs-massnahmen durch den Bund, sind auch nur Menschen. Systembedingt hinken sie den rasch wechselnden Bun-desvorgaben hinten nach. Anpassungen sind deshalb stetig notwendig; zum Beispiel bei der Art der Härtefallhilfen, bei deren Mindestanforderungen – wo einige Kantone noch bis im März von einer Obergrenze des Umsatzes von Fr. 100 000 ausgegangen sind. Der Bund aber im Januar bereits Fr. 50 000 festge-legt hat. Das gilt aber auch in die ande-re Richtung: der Bund hat die Obergren-zen der Hilfsmassnahmen nachträglich erhöht. Auch dort müssten alle damals abgelehnten oder beschränkten Gesu-che aufs Neue geprüft werden. Teilweise geschieht das ohne eigenes Zutun, aber nachfragen kann nicht schaden. Teil-weise ist explizit ein neues Gesuch einzureichen. Das gilt auch – wie in der Stellungnahme des Kantons Schaffhau-sen erwähnt – für die Dauer der Hilfs-massnahmen. Philipp Widmer

pondenz an den zuständigen Regie-rungsrat des Kantons Schaffhausen vom 21. April 2021, bei welcher sich unser Verbandspäsident einmal mehr für seine Mitglieder eingesetzt hat:

… «Die Rückmeldungen von unseren Mitgliedern betreffend Härtefallhilfen sind in den meisten Kantonen durchaus positiv! Leider sind unsere Mitglieder, wie auch einige wenige vom Schaustel-lergewerbe gerade von Ihrem Kanton sehr enttäuscht über die Höhe der finan-ziellen Hilfe. Nach Prüfen durch unse-ren Rechtsdienst, mussten wir fest-stellen, dass ein Markthändler mit Fr. 650 000.– Jahresumsatz gerade mal 4,6 %, also ca. Fr. 30 000.– erhalten hat. Scheinbar rechnet man in Kanton Schaffhausen mit den Fixkosten eines Betriebes und nicht wie vom Bund/Par-lament beschlossen, von 20 % des durch-schnittlichen Umsatzes 2018 und 2019. Im Kanton Zürich hätte dieses Mitglied Fr. 130 000.– erhalten. Es gibt Kantone (z. B. Luzern), die ebenfalls von der Be-rechnung der Fixkosten ausgegangen sind. Da wird aber korrigiert. Auch im Kanton Thurgau werden die «Darlehen» in a Fonds Perdu Beiträge umgewandelt. Ich denke, das Problem wurde erkannt.

Eigentlich wollen wir ja nur wieder arbeiten, aber uns wird dies leider ver-wehrt. Darum brauchen wir die ver-sprochenen Hilfsgelder, um so unsere Existenz zu sichern. Herr Tamagni, was kann ich meinen Mitgliedern wie auch den Schausteller-Innen, die in Ihrem Kanton wohnen, antworten?

Die detaillierte Antwort auf das Schrei-ben ging nur wenige Stunden später ein und soll der geneigten Leserschaft eben-falls nicht vorenthalten werden:

«Der Kanton Schaffhausen leistet Härte-fallbeiträge nach Einzelfallbeurteilung wie auch andere Kantone dies tun. Fer-ner leistet der Kanton Schaffhausen auch Beiträge unter einem Umsatz von 50 000 und auch 20 % übersteigende Ent-schädigungen.Die Prozentsatzentschädigung bezieht sich auf die gestellte Härtefallentschädi-gungszeit d. h. z. B. von Oktober 2020 bis Februar 2021 im Verhältnis zum Um-satz, weshalb natürlich ein tieferer Wert resultiert. Ebenfalls im Gegensatz

zu anderen Kantonen läuft das Schaff-hauser Härtefallprogramm bis zum 31. 12. 2022 und die Gesuchsteller kön-nen jederzeit zusätzliche Härtefallbei-träge für Folgemonate erhalten, wes-halb das Annähern oder Überschreiten der 20 % möglich ist. Der Kanton Schaff-hausen wählt die Abrechnung als Ein-zelfall und macht deshalb auch keine Rückforderungen, da nur die ungedeck-ten Fix- und ungedeckten verpflichten-den variablen -Kosten entschädigt wer-den. Der Kanton Zürich z. B. entschädigt je nach dem mit einem Prozentsatz und verlangt hinterher einen Abschluss zur Kontrolle der Überentschädigung, wel-che in diesem Fall durchaus eintreten kann und dann zurückgefordert wer-den muss.

Was jedoch in Schaffhausen immer und auf jeden Fall möglich ist, ist ein Wiedererwägungsgesuch. Sollte bei einem Gesuch etwas Wesentliches über-sehen worden sein, oder lagen falsche Daten für die Berechnung vor, wie auch Verlängerungen der Härtefallperiode, kann mit dem Volkswirtschaftsdeparte-ment direkt Kontakt aufgenommen werden. Bis jetzt haben wir immer Lösungen gefunden. Bitte teilen Sie dies Ihren Mitgliedern mit.

Gerade vor 10 Tagen hatten wir einen Schausteller, bei welchem die Unterla-gen falsch ausgefüllt und uns so zuge-stellt wurden. Das Ganze konnte dann mit einem Telefon zur Zufriedenheit des Gesuchstellers erledigt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an den Departementsse-kretär Daniel Sattler wenden.

Mit freundlichen Grüssen Dino Tamagni»

Zu tiefe KurzarbeitsentschädigungenWas oben angesprochen wird, nämlich im Falle verweigerter oder zu tiefer Hil-feleistung ein Wiedererwägungsgesuch an die zuständige Behörde zu stellen, geht im nächsten Fall noch einen Schritt weiter und adressiert sich an die Kantonalen Arbeitslosenversiche-rungen: Das Kantonsgericht Luzern hat am 26. Februar nämlich entschieden, dass die Kurzarbeitsentschädigungen, die seit dem 1. März 2020 ausgerichtet werden, zu tief sind. Das SECO wird in

Page 6: Schweizerische Marktzeitung

6 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

WEIHNACHTSMARKTDas Marktkonzept bezieht sich auf die Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest. Es wird auf einausgewogenes und vielfältiges Adventsangebot geachtet. Schwerpunkte bilden Handels- und Handwerks-sowie Verpflegungsgeschäfte.Marktdaten1. Block: 02.12.2021-05.12.20212. Block: 09.12.2021-12.12.20213. Block: 16.12.2021-19.12.2021AnmeldungDie Anmeldeformulare sind auf www.uster.ch oder via QR-Code verfügbar.Pro Geschäft ist ein Anmeldeformular auszufüllen und einzureichen.Weitere AuskünfteStadt UsterStadtpolizeiRico [email protected] 044 944 72 93

Weihnachtsmarkt UsterInnenstadt, Poststrasse/Gerichtsstrasse

1607131

1599403

25. GRENCHNERWEIHNACHTSMARKT

Freitag, 10. bis Sonntag, 12. Dezember 2021

Herzliche Einladung

zum 25. Grenchner Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz.Vom 10. bis 12. Dezember 2021 sorgt ein ausgewogenes Angebot an Kunsthandwerk, Weihnachtsgeschenken und landwirtschaftlichen Produkten nebst einem attraktiven Rah- menprogramm und einem Musical für einen stimmungsvollen Anlass.

Holzhäuschen im Freien sowie ein Bistro-Zelt für Aussteller mit wetterempfindlichen Artikeln stehen zur Verfügung. Willkommen sind auch Aussteller mit eigenen Holzhäuschen oder Verkaufswagen.

Preise für 3 Tage:� Im eigenen Holzhaus oder Verkaufswagen Fr. 240.–� Im Holzhäuschen (Miete) Fr. 310.–� Im Bistro-Zelt (wetterempfindliche

Produkte) Fr. 330.–

Im Standpreis inbegriffen sind Werbeaktivitäten.

Anmeldeschluss: 31. August 2021

Weitere Infos und Anmeldung: OK Verein Weihnachtsmarkt Grenchen, c/o Kilian Messerli Simplonstrasse 6, 2540 Grenchen Telefon: 032 654 75 75, Fax: 032 654 75 76 E-Mail: [email protected]

1614086

1614209

Page 7: Schweizerische Marktzeitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 7

Von unseren Arbeitsplätzen

alle Haushalte der Gemeinde abgegeben wird und gleichzeitig als Los ausgestal-tet sein wird. Ein professioneller Foto-graf hielt bereits am Frühlingsmarkt nach passenden Motiven Ausschau und verschiedene Autoren arbeiten an Port-räts aus der aktuellen Marktszene. «Un-terdessen sind schon zahlreiche, sehr schöne Beiträge eingetroffen», sagte Andreas Honegger, der die Arbeiten ko-ordiniert. Dem Jubiläum im Herbst sieht er zuversichtlich entgegen: «Wir werden im Sommer ein Konzept erarbei-ten, damit wir anlässlich des Herbst-marktes das Jubiläum des Walder Mark-tes im würdigen Rahmen feiern können. Die Jubiläumszeitung und die Verlosung der «Fressalien» werden am ersten Markttag im Oktober zelebriert». Erwar-tet werden für die Jubiläumsfeierlich-keiten auch Personen aus der Sektions- und Verbandsleitung des SMV.

Text und Fotos: Philipp Widmer

Bei recht frischem Wetter konnte der Frühlingsmarkt am 13. Und 14. April erfolgreich durchgeführt werden. Hin-ter den Kulissen wird aber seit längerem intensiv am historischen Jubiläum ge-

werkelt. Anlässlich des Herbstmarktes soll die Jubiläumsfeier dann tatsächlich steigen. Sie geht grösstenteils auf eine private Initiative zurück. Im Entstehen ist eine «Marktzeitung», die gratis an

Der Walder Märt steht vor einem grossen Jubiläum 400 Jahre verbrieftes Marktrecht

Page 8: Schweizerische Marktzeitung

8 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

Im Fokus

umbaubedingten Standverschiebungen während der letzten 18 Monate in meh-reren direkten Gesprächen und Schrei-ben mit dem Stadtrat befürch teten, aber zu verhindern glaubten: Das Provi-sorium für einige vom Strassenumbau betroffen en Marktgeschäfte soll nun für den gesamten Markt über weitere zwei Jahre – wer glaubt das schon? – ausgedehnt werden.

Bis 1972 fanden die Schaffhauser Jahr-märkte tatsächlich auf dem Herrena-cker statt und wurden dann versuchs-weise in die Innenstadt verlegt. Der Platz diente anschliessend als Parkplatz und wurde in den letzten Jahren auf-wändig umgebaut und neu gestaltet; mit wenig Begeisterung der Bevölke-rung, gelinde gesagt. Seither ist es er-klärtes Ziel des Stadtrates, diesen etwas abgelegenen Platz mit Grossveranstal-tungen wieder zu nutzen. Im Schreiben des Stadtrates wird allerdings auch da-rauf hingewiesen: «Die 2007 im Sinne eines Versuches durchgeführte Auftei-lung des Marktes auf die Fussgängerzo-ne und den Herrenacker hat sich nicht bewährt, da sie für die auf dem Herren-acker platzierten Stände wegen der fehlenden Laufkundschaft nachteilig war.» Zwar hat der Stadtrat auch ein Vernehmlassungsverfahren mit allen betroffenen Interessenvertretern anbe-

Eine coronabedingte Zwangspause hat die Schlagzeile in den Hintergrund ge-drängt. Bemühungen des lokalen Ge-werbes haben noch im Jahr 2019 dazu geführt, dass der Warenmarkt nach Jahren der Verbannung auf dem Herren-ackerplatz wieder ins Stadtzentrum zu-rück verlegt werden konnte. Diesmal offenbar ohne grosse Anstalten. Dies war vor 13 Jahren noch ganz anders, wie ein Stöbern im Archiv der Marktzeitung zeigt. Es ist aber nicht einfach ein be-quemer Rückblick in die Vergangenheit, weil die Texte schon vorhanden sind, es ist ein Lehrstück darüber, wie man es sicher nicht machen sollte, mit einer Verlegung eines Spitzenmarktes, wel-ches nach wie vor seine Gültigkeit be-hält.

Böse  Weihnachtsüberraschung  aus Schaffhausen, titelte der damalige Re-daktor die Januar-Ausgabe 2008 der MZ. Was war geschehen?

Mit Abgangsdatum vom 18. Dezember des Jahres 2007 erhielten die regelmäs-sigen Teilnehmer des Frühjahrs- und

Martinimarktes von Schaffhausen Post vom Stadtpräsidenten. Darin wurden sie über den Grundsat-zentscheid des Stadtrates informiert, die beiden grossen Märkte für die kom-menden zwei Jahre komplett auf den Herrenacker zu verlegen. Damit ist ge-nau das passiert, was wir über all die

Der Schaffhauser Warenmarkt ist zurück in der Altstadt

Page 9: Schweizerische Marktzeitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 9

Im Fokus

den Marktkollegen. Den Hauptharst stellten denn auch der Vorstand der Sektion Zürich und die Mitglieder der Verbandsleitung. Auch aus der Ost-schweiz kamen noch einige Helfer. Attraktiv gestalteten sich die zahlrei-chen Sektions-Fahnen und machten neugierig auf das Geschehen. Dieses be-inhaltete Unterschriftensammlungen für eine Petition sowie eine Verfassungs-initiative für den Erhalt der Schaffhau-ser Märkte an den bisherigen Standor-ten. Aber nicht nur: die zahlreichen Passanten wurden auch auf die neuen Marktstandorte aufmerksam gemacht und zum Marktbesuch animiert. Insge-samt wohl eine der intensivsten PR- Aktionen des Schweizerischen Markt-verbandes! Und harte Knochenar beit dazu. Immerhin war die Schaffhauser Bevölkerung einigermassen informiert über die Geschehnisse um den Markt-standort und entsprechend auch geteil-ter Meinung. Viele wollten sich erst ein Bild von «ih-rem» neuen Markt machen, bevor nicht wenige von ihnen zurück kamen und ihre Unterschrift leisteten. Anderen wiederum war es kurz und bündig recht, dass der Markt «weg» war. Inter-essant für alle Beteiligten waren die vielen aufschlussreichen Gespräche mit Passanten, Geschäftsleuten, Politikern aller Lager und Vertretern der Presse.

Philipp Widmer, Redaktor

Dazu ein Auszug aus der dem damali-gen Titelbericht der Marktzeitung vom Mai 2008: Wir arbeiten zwar auf Strassen und Plät-zen, aber dass wir uns dort auch poli-tisch für unsere Anliegen einsetzen ist doch schon lange nicht mehr gesche-hen. Jedenfalls fand am 16. April eine eindrückliche Aktion in Schaffhausen statt – ironischerweise auf einem der Hauptplätze, von welchen der Markt be-kanntlich verbannt wurde. Hansruedi Lengen hatte zwar aufgrund der Anmel-dungen fast doppelt so viele Helfer er-wartet und zeigte sich entsprechend ent täuscht über die Solidarität unter

raumt (Frist 8. Februar) und ein Budget von Fr. 50 000.– gesprochen, allerdings nur für die «flankierenden Massnah-men für einen optimalen Marktstand-ort». Der Verlegungsbeschluss hingegen ist laut Stadtpräsident Marcel Wenger «nicht verhandelbar». Da ist sich zumin-dest die Verbandsleitung des SMV und der Vorstand der Sektion Zürich nicht so sicher, denn der optimale Markt-standort ist nach wie vor mitten in der Stadt, gemeinsam mit dem lokalen Gewerbe und besteht in Schaffhausen bereits seit 35 Jahren. Philipp Widmer, Redaktor

Politischer AktionstagAm 16. April des Jahres 2008 ging der SMV auf die Strasse: Die Bekämpfung der (dauerhaften) Verlegungsmassnah-men der Märkte in Schaffhausen wurde von der Verbandsleitung als «gesamt-schweizerische» Angelegenheit klassifi-ziert und als solche angegangen. Des-halb sind auf dem Bild auch der damalige Verbandspräsident Hans-Rue-di Ginsig (rechts), der Sektionspräsident der Sektion Biel Hans Niederer, sel. (mit-te), der Sektionspräsident der Sektion Zürich Hansruedi Lengen (links hinten) und der Ehren verbandspräsident Erwin Vock, sel. (ganz links) aktiv bei der Stim-mensammlung unter der Bevölkerung von Schaff hausen.

Page 10: Schweizerische Marktzeitung

10 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

Ein grosser Teil der Schweizer ändert das Konsumverhalten durch Covid-19 dauerhaft • Bei 43 % der Befragten beeinflusst die

Pandemie die Einkaufsgewohnheiten langfristig

• Neue Konsumenten-Segmentierung nach pandemiebedingten Bedürfnis-sen und Ängsten nötig

• 39 % der Schweizer sind um ihre Ge-sundheit besorgt; 41 % machen sich Sorgen um ihre finanzielle Situation

• Ein Grossteil plant, nach der Pande-mie den Konsum zu reduzieren

• Mode als Treiber des Online-Handels: 31 % wollen ihre Bekleidung nach der Pandemie vermehrt online erwerben

• Für ein Drittel der Befragten nimmt das Thema Nachhaltigkeit einen noch höheren Stellenwert ein als vor der Pandemie

Zürich (08. April 2021) – Covid-19 verän-dert weltweit das Konsumverhalten und auch in der Schweiz wird nach einem Ende der Pandemie vieles nicht mehr so sein wie früher: Laut der aktuellen Changing  Consumer  Priorities  Study der Unternehmensberatung AlixPart-ners geben 43 % der Schweizer an, ihre Einkaufsgewohnheiten dauerhaft zu

Im Fokus / Studie

Derartige, über Jahre gewachsene Veran-staltungen darf man nicht einfach so zerfleddern und marketing mässig «neu positionieren». Ein Markt ist nicht zu vergleichen mit einem Kauf haus. Er braucht eine bestimmte Enge, mal ein etwas verstellter Durchgang. Sonst geht das typische Marktgefühl, die Atmo-sphäre verloren. Jede Standveränderung bringt für den betroffenen Markthänd-ler praktisch immer nur Nachteile. Einen gut funktionierenden Markt ohne Not komplett versetzen zu wollen, führt unweigerlich zur Katastrophe und damit zum schleichenden Ende des Marktes.» Texte und Fotos 2007, 2008 & 2021:

Philipp Widmer

nenstadt verlegt. Dies geschah unseres Wissens auf ausdrück lichen Wunsch des lokalen Gewerbes. Laut den vor 18 Monaten geführten Gesprächen ist es denn auch nicht das örtliche Gewerbe, welches sich durch den Marktbetrieb gestört fühlt, sondern es ist der selbst-ernannte Auftrag des Stadtrates wel-cher den abseits stehenden Herrenacker mit Gross veranstaltungen zu beleben versucht.»

«Wir weisen einmal mehr darauf hin, dass es sich beim Frühjahresmarkt und dem Jahrmarkt in Schaffhaus en um sehr erfolgreiche Märkte mit grosser überregionaler Ausstrahlung handelt.

Auszug aus einem Brief des SMV an den damaligen Stadtpräsidenten Marcel Wenger vom Januar 2008:

«Das Provisorium für einige vom Stras-senumbau betroffen en Marktge schäfte soll nun für den gesamten Markt über weitere zwei Jahre ausgedehnt werden. (Sollte es sich hier tatsächlich um ein Provi sorium handeln, könnte man sich die gewaltige logistische Aufgabe gleich sparen, wir glauben leider eher an eine definitive Lösung.)

Bis 1972 fanden die Schaffhauser Jahr-märkte auf dem Herrenacker statt und wur den dann versuchsweise in die In-

Verbandssekretär Peter Hutter zwischen Zuckerwatte und Defibrillator…

Page 11: Schweizerische Marktzeitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 11

Studie

ändern – das liegt nahe am internatio-nalen Durchschnitt von 48 %. Das ist nur eines der Ergebnisse der empirisch basierten Untersuchung über sich ändernde Verbrauchergewohnheiten. Als ein zentrales Ergebnis der Umfrage hat AlixPartners eine neue Art der Kon-sumentensegmentierung entwickelt. Demnach rücken traditionelle demo-grafische Merkmale hinsichtlich der Unterscheidung des individuellen Kon-sumverhaltens in den Hintergrund. Zeitgleich geraten pandemiegeprägte Faktoren wie Bedürfnisse und Ängste zur Differenzierung des Konsumenten-verhaltens stärker in den Fokus.

Konsum rückläufig – langfristige Änderung des Kaufverhaltens zu erwarten Die Studie zeigt, dass Schweizer Konsu-menten ihre Ausgaben im Zuge der Pan-demie überwiegend reduziert haben. Das ist in 14 der 15 untersuchten Kate-gorien der Fall, darunter erwartbar am stärksten beim Thema Reisen und Gast-ro sowie bei Unterhaltung & Kultur aus-serhalb der eigenen vier Wände. Deut-lich abgenommen haben aber auch die Bereiche Sportausrüstung und -beklei-dung, Wohnungseinrichtung sowie Be-kleidung im Allgemeinen und Schuhe. Einzige Ausnahme sind Lebensmittel, die netto leicht stärker nachgefragt wurden. Aus der Studie geht zwar hervor, dass sich mit 58 % eine Mehrheit der Befrag-ten als Impfoptimisten bezeichnen. Trotz der von der Mehrheit erwarteten baldigen Rückkehr zum «Normalzu-stand» durch das Impfen gehen 43 % der Schweizer von einer langfristigen Ände-rung ihrer Kaufgewohnheiten aus. Ähn-liche Werte gibt es für Deutschland, USA und China, während in den meis-ten weiteren Ländern der Befragung sogar noch höhere Änderungsraten im Raum stehen. Im Durchschnitt gehen global sogar 48 % von einer dauerhaften Änderung des Kaufverhaltens aus. Die Schweizer Befragten erwarten, dass sie auch zukünftig ihre Ausgaben v. a. in den Bereichen Unterhaltung und Kul-

tur, Reisen, Beauty-Produkte und -Ser-vices sowie Wohnungseinrichtung und Bekleidung kürzen werden.

Gesundheitliche und finanzielle Sorgen ausschlaggebend für künfti-gen Konsum Das zukünftige Konsumverhalten nach der Pandemie wird durch zwei Dimen-sionen geprägt werden – die Einschät-zung der «Gesundheitlichen Bedenken» und «Finanziellen Sorgen». Auch die internationalen Ergebnisse der Studie bestätigen, dass diese beiden Aspekte das Konsumverhalten weltweit prägen werden. Aktuell machen sich mehr als ein Drittel der Schweizer (39 %) Sorgen um ihre Gesundheit und um ihre Finan-zen (41 %). Dagegen sind 48 % der Konsu-menten sowohl gesundheitlich als auch bezüglich des eigenen Geldbeutels eher optimistisch. Cornelia Brühwiler, Director bei Alix-Partners, schlussfolgert daraus Implika-tionen für die Entwicklung des Einzel-handels: «Verantwortliche in Unter- nehmen müssen erkennen, dass neben finanziellen vor allem auch gesundheit-liche Aspekte im Vordergrund stehen. Das könnte sich in der Ausrichtung des Produktportfolios widerspiegeln. Zu-dem werden auch zukünftig Hygiene-massnahmen auf hohem Niveau gehal-ten werden müssen – sowohl in der Lieferkette als auch am Point of Sale.»

Online-Handel auf dem Höhenflug – aber nicht überall Spannende Zahlen birgt die Konsumen-tenumfrage auch zur Art und Weise des Einkaufs. So geben erwartungsgemäss viele Schweizer an, mehr Online-Shop-ping zu nutzen. Während beispielswei-se 31 % der Verbraucher ihre Bekleidung stärker online shoppen werden als vor der Pandemie, wird der Online-Handel auch im Lebensmittelbereich zuneh-men – jedoch stark unterproportional im Vergleich zu anderen Bereichen. «Diese Zahlen sind besonders im Hinblick auf die Stadtentwicklung re-levant», erklärt Dr. Karsten Lafrenz, Managing Director bei AlixPartners.

«Vor allem die Innenstadtlagen und grosse Flächen werden weiter unter Druck geraten. Innovative Ladenkon-zepte werden mit genau auf den Ver-braucher zugeschnittenen Angeboten aufwarten müssen. Auch die Kanäle müssen intelligent und langfristig in einem Multichannel-Ansatz verbunden werden.» Die Umfrage zeigt darüber hinaus, dass ein Drittel der Verbraucher (31 %) nach der Pandemie einen noch grösseren Wert auf Nachhaltigkeit im Kaufverhal-ten legen wird als zuvor. Bei weiteren 22 % schlägt sich der grössere Fokus auf umweltfreundliche Produkte nicht im Kaufverhalten nieder. «Zukünftig wer-den nicht nur Unternehmen im höhe-ren Preissegment einen Fokus auf Um-welt- und Nachhaltigkeitsaspekte legen, um auch weiterhin einen breiten Markt bedienen zu können», so Lafrenz.

Über die Changing Consumer Priorities Study 2021 Die aktuelle AlixPartners Changing Consumer Priorities Study wurde im Januar 2021 durchgeführt. Befragt wur-den 7.164 Verbraucher ab 18 Jahren in China, Deutschland, Frankreich, Gross-britannien, Italien, Japan, Saudi-Arabi-en, der Schweiz und den USA. Die Um-frage ist länderübergreifend nach Geschlecht, Alter, Einkommen, Bildung und Standort (Stadt/Land/Vorstadt) aus-geglichen. Es ist die zweite AlixPartners Umfrage dieser Art, die erste wurde im Sommer 2020 durchgeführt.

Über AlixPartnersMit über 2000 Mitarbeitern ist AlixPart-ners weltweit in 24 Büros vertreten, darunter seit dem Jahr 2014 auch mit einem eigenen Büro in der Schweiz. AlixPartners-Berater arbeiten an her-ausfordernden Projekten, die die Zu-kunft von Unternehmen massgeblich beeinflussen, oft in kritischen Situatio-nen, bei denen viel auf dem Spiel steht – When it really matters.

www.alixpartners.com

Warum ist Ihr Anlass hier nicht aufgeführt?

Page 12: Schweizerische Marktzeitung

Aus der Verbandsleitung

12 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

lachten und beschlossen die Gespräche meist mit dem Schlussgedanken: «Zum Glück sind wir nicht dieser Dieb».

Ja, so ist es immer wieder. Wir begegnen einander, sehen uns vielleicht zum ers-ten Mal richtig an, hören auf das, was gesagt wird und erkennen uns selbst. Die Härte verschwindet. Begegnung macht weich, aber nicht bireweich, son-dern so, dass wir erkennen:Wir leben, manchmal mühsam, bis-weilen anstrengend und immer wieder unperfekt. So, dass auch mal einer dem anderen etwas klaut oder ihn übers Ohr haut, eine Rechnung zu spät bezahlt oder die falsche begleicht …

Zuweilen bringen wir den Mut auf, ein-ander anzuschauen und zuzuhören res-pektive ehrlich in den Spiegel zu schau-en, und wir erkennen uns – hoffentlich – mit Liebe. So bin ich, so sind die Ande-ren, und miteinander wollen wir leben, nicht nur heute, auch morgen.

Das wünsche ich und allen: dass wir die Liebe suchen und liebevoll unterwegs sind.

«Machs mit Liebi!» singt Stella Cruz in ihrem Song, mit dem sie sich bei einem Contest bewirbt.

Das klingt nice, doch warum soll ich? Wenn ich tagtäglich erlebe, dass grad diese Liebe mir nicht begegnet.Ich wohne in einer Liegenschaft mit mehreren Partien, regelmässig tau-schen Nachbarn «Nettigkeiten» aus, direkt oder mit kleinen Anweisungszet-teln wie «bitte dies oder das wegräumen» etc. Vergangene Woche klebte am Haus-eingang ein Aufruf mit der Anrede «ge-schätzte Nachbarn» …Der Mieter unter mir hatte gewaschen und die Kleider im Trockenraum aufge-hängt. Ausgerechnet sein Lieblings-hemd, rotschwarz kariert und mit Kunstflies gefüttert, war verschwunden und er suchte es leicht verzweifelt.Allen Mitmietern war klar: «Das Hemd kann er sich abschminken!» Im Trep-penhaus, auf dem Parkplatz oder beim Grünabfall kamen wir Mieter und Mie-terinnen miteinander ins Gespräch. Wir bedauerten den Vorfall, erinnerten uns an andere erlebte Gemeinheiten, plauderten noch über Essen, Kunst etc.,

Kolumne von Pfarrerin Eveline Saoud

Wir freuen uns, auch in der heutigen Ausgabe den Jubilaren zu ihrem bevor-stehenden Geburtstag herzlich gratulie-ren zu dürfen.

Verbandsleitung und Redaktion

76 Jahre wird am 02. JuniHuldreich Bartholet, 8755 EnnendaSektion Ostschweiz

76 Jahre wird am 06. JuniEmma Zupan, 6030 EbikonSektion Zentralschweiz

76 Jahre wird am 24. JuniHildegard Denzer, 6033 BuchrainSektion Zentralschweiz

76 Jahre wird am 26. JuniRosmarie Frei, 9443 WidnauSektion Ostschweiz

75 Jahre wird am 25. JuniSamuel Pfäffli, 3097 LiebefeldSektion Bern-Biel

70 Jahre wird am 20. JuniRemo Gisin, 4450 SissachSektion Nordwestschweiz

65 Jahre wird am 08. JuniTheo Dermon, 7302 LandquartSektion Ostschweiz

65 Jahre wird am 23. JuniVerena Zürcher, 3110 MünsingenSektion Bern-Biel

60 Jahre wird am 19. JuniAndy Becker, 5201 BruggSektion Zürich

55 Jahre wird am 14. JuniRenate Ullmann, 8585 HapperswilSektion Ostschweiz

55 Jahre wird am 18. JuniUrban Häne, 9501 WilSektion Ostschweiz

Jubilare 27. 05. 2021–27. 06. 2021

1614037www.siebner-markt.chInfos betreffend der Durchführung sind auf unserer Homepage ersichtlich.

3 Tage VolksfestSonntag, 26. September 2021Montag, 27. September 2021Dienstag, 28. September 2021Die Anmeldung für Marktstände und Plätze mit Angabe der Standgrösse und der Verkaufs-artikel ist schriftlich bis spätestens 30. Juni 2021 zu richten an:Mathias Deuber-Ruoss, Adlerwiese 16, 8862 SchübelbachSpätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Über 200 Marktstände stehen mietweise zur Verfügung!

Page 13: Schweizerische Marktzeitung

Aus der Verbandsleitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 13

Herr Ivo Mijatovic ist nicht mehr für die Marktleitung zuständig.

Rebecca Miranda-SchmidTourismusverein Parpan

HochdorfDer Herbstmarkt in Hochdorf findet nicht am Dienstag, 23. November, son-dern am Mittwoch 24. November statt.

Verschiebung Kläusler Markt GossauLeider hat die Gemeinde Gossau falsche Daten für den Chläusler weitergegeben:Er findet eine Woche vor dem publizier-ten Datum statt.Richtige Daten:21.11.2021 und 22.11.2021

Weihnachtsmarkt Landquart Dieser Anlass wurde neu ins Verzeich-nis aufgenommen. Er findet am 4.12.2021 statt. Handels- und Gewerbeverein, Butz Boris Tardisstrasse 215, 7205 Zizers Telefon: +41 81 322 33 33 Fax: +41 81 322 33 11 Mail: [email protected]

Absagen:

Reconvillier Chaindon: Per Datum 11.5. wurde der diesjährige Grossmarkt im September in Recon-villier am 6.9. zum zweiten Mal Opfer der Pandemie. Das Organisationskomi-tee hat den Anlass nach Rücksprache mit dem Berner Gesundheitsminister abgesagt. Nächstes Datum: 4. & 5. Sep-tember im Jahr 2022.

Balzers Der Markt in Balzers vom 29./30. Mai wird nicht stattfinden, da die Behörden von Liechtenstein im ersten Halbjahr infolge Sicherheitsbedenken doch keine Märkte erlauben.

Ins Der Kunsthandwerkermarkt mit Brocan-te vom 26.5. ist abgesagt.

Langnau am Albis Warenmarkt und Kilbi vom 28.5.–30.5. in Langnau am Albis sind abgesagt.

Glattbrugg Feuerwehrfest mit Kilbi und Waren-markt vom 11.6.–13.6. ist abgesagt

Solothurn Das Märetfescht wurde auch in diesem Jahr abgesagt.

MIA-Grenchen Auch die MIA in Grenchen erleidet das-selbe Schicksal wie 2020.

Absage Chilbi HorgenDie Chilbi in Horgen kann dieses Jahr wegen Bauarbeiten um- und auf dem Chilbiplatz leider nicht durchgeführt werden.

Dorffest Dübendorf Das Dorffest Dübendorf 2020, welches auf Anfang September 2021 verschoben wurde, ist mittlerweile ganz abgesagt worden.

Verschiebungen:

OltenDer Monatsmarkt vom 7.6. wird auf den 31.5. vorverschoben; derjenige vom 1.11. wird am 25.10. vorgeholt und der letzte Monatsmarkt findet am 29.11. und nicht am 6.12. statt.

Neues Datum Näniker ChilbiDie Chilbi ist neu am 10. & 11. Juli 2021 geplant. Anmeldung über die Stadtpoli-zei Uster.

Neue Arbeitsmöglichkeiten:

Uster Die Genussmärkte am ersten Samstag im Monat in Uster werden auch für hochwertige Non-Food-Produkte und Handwerksartikel geöffnet.

Daten: 5. Juni, 3. Juli, 7. August, 4. Sep-tember, 2. Oktober jeweils von 8.30–14.00 Uhr.

Infos über [email protected], Rico Nett, 044 944 72 93

Brauchtum & Volksmusik Gstaad-Saanenland Wir suchen diverse Marktteilnehmer für am Samstag, 3. Juli 2021 am Länd-lerfest in Gstaad

Arnold Welten Gmüntestrasse 15 3780 Gstaad Tel: +41 33 744 56 39 Mobile: +41 78 860 22 30E-Mail: [email protected] Web: www.gstaad-volksmusik.ch Sunntigsmarkt Parpan Dürfen wir Sie bitten all die Anmeldun-gen für den Sunntigsmarkt bei uns in Parpan an den Tourismusverein Par-pan zu senden.

Zusammenfassung und Ergänzung der bisher bekannten Termin-Änderungen im Marktkalender 2021

Wettingen29. September 2021Anmeldung bis 30. Juni 2021 an: Jörg Tobler, SMV Sektion Zürich Bahnhofstrasse 27, 8112 Otelfingen Anmeldeformulare ausdrucken: www.marktverband.ch/zürich Sektionsmärkte Zürich

1612909

Rapperswil22. September 2021

Anmeldung bis 30. Juni 2021 an: Jörg Tobler, SMV Sektion Zürich, Bahnhofstr. 27, 8112 Otelfingen Anmeldeformulare ausdrucken: www.marktverband.ch/Zürich Sektionsmärkte Zürich 1612910

Page 14: Schweizerische Marktzeitung

Inserat-Bestellschein «Schweizerische Marktzeitung»Die ZT Medien AG wird beauftragt, beiliegende Anzeige in der Schweizerischen Marktzeitung/Schaustellerzeitung erscheinen zu lassen (Preise verstehen sich netto-netto). Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer. Tarifänderungen vorbehalten.

Erwin Vock † Mitgliederversamm­

lung Sektion ZürichAusflug Sektion

Nordwestschweiz

Wallfahrt

Seiten 4 & 5Seite 7

Jetzt reisen sie wieder…

Seite 10–11Seite 13

Seite 17 ff

Offizielles Organ des Schweizerischen Marktverbandes • Organe officiel de l’Union suisse des marchands itinérants • Juli 2017 / Nr. 7

Schweizerische

Marktzeitung

In den Monaten Juni und Juli packt es

die Verbandsmitglieder häufig sektions-

weise und sie erinnern sich eines weite-

ren Zweckartikels unserer Statuten: die

Geselligkeit zu pflegen. Ein Verbands-

zweck unter vielen zwar, aber ein nicht

zu unterschätzender! Seien es wilde

Abenteuer, geselliges Zusammensein

oder gar Eindrücke fürs Leben. Man

sollte sie nicht verpassen, die Sektions-

ausflüge.Text und Fotos: Philipp Widmer

1712007_Marktzeitung_Schausteller_Nr-7_2017.indd 1

19.06.17 15:30

Tendence

Frankfurt

Picknick Sektion

Bern-Biel

AllergienGratulationen

und Infos

Seiten 8–9Seiten 10–11

Streetfood Festivals und Foodtrucks sind

in aller Munde

Verschlafen wir den Trend?

Seiten 14–15Seite 16

Offizielles Organ des Schweizerischen Marktverbandes • Organe officiel de l’Union suisse des marchands itinérants • August 2017 / Nr. 8

Schweizerische

Marktzeitung

Einher mit den vielen Streetfood Festi-

vals grassiert ein Hype für Foodtrucks.

Wobei diese bei den Festivals meistens

gar nicht Bedingung sind. Dort herr-

schen Party-Zelte vor. Foodtrucks sind

eigentlich nichts anderes als selbstfah-

rende Imbissbuden, wie es sie in vielen

Ländern bereits seit Jahrzenten gibt.

Das Gelatimobil in Italien, der Fish und

Chips Van in England, der Poffertje Car

in Holland und so viele mehr.

Lesen Sie weiter auf Seite 4 und 5

Text und Fotos Philipp Widmer

1712008_Marktzeitung_Schausteller_Nr-8_2017.indd 1

13.07.17 11:37

Gasprüfungen Langnau i. E. Zirkusgottesdienst Gratulationen

und Infos

Seite 5Seiten 8 & 9

Es gibt sie noch…

Die kleinen feinen Märkte, denen selbst Regenwetter kaum

etwas anhaben kann

Seiten 14 & 15Seite 16

Seite 17 ff

Offizielles Organ des Schweizerischen Marktverbandes • Organe officiel de l’Union suisse des marchands itinérants • September 2017 / Nr. 9

Schweizerische

Marktzeitung

Lesen Sie weiter auf den Seiten 10 und 11

Fotos Philipp Widmer

Bitte einsenden an: ZT Medien AG, Anzeigenmarketing Henzmannstr. 20, 4800 ZofingenRückfragen unter: Tel. 062 745 93 93 Fax 062 745 93 49 oder E-Mail: [email protected]

r Druckmaterial beiliegend r Druckmaterial folgt per Mail bis r Druckmaterial bereits im ZT Medienhaus

Firma:

Kontaktperson:

Strasse:

Ort:

Datum: Unterschrift:

Telefon:

Ruth Gerber freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme

SchweizerischeMarktzeitung

Nummer Erscheinung Inserateschluss

r 02.21 22.01.21 11.01.21

r 03/21 19.02.21 08.02.21

r 04/21 19.03.21 08.03.21

r 05/21 23.04.21 12.04.21

r 06/21 21.05.21 10.05.21

r 07/21 25.06.21 14.06.21

r 08/21 23.07.21 12.07.21

r 09/21 20.08.21 09.08.21

r 10/21 24.09.21 13.09.21

r 11/21 22.10.21 11.10.21

r 12/21 19.11.21 08.11.21

r 01/22 17.12.21 06.12.21

ErscheinungsdatenPreis schwarz-weiss + farbig:r 1/1-Seite 1250.–

r 1/2-Seite quer 710.–

r 1/2-Seite hoch 710.–

r 1/4-Seite quer 410.–

r 1/4-Seite hoch 410.–

r 1/8-Seite 240.–

r 1/16-Seite 130.–

r 2-spaltig 285.–

r 1-spaltig (1/2) 220.–

r 1-spaltig (1/3) 144.–

r 1-spaltig (1/6) 70.–

Anzeigenpreise und Formate (nicht randabfallend)

1/2180 × 133

1/289 × 270

1/889 × 64

1/1689 × 30

1/4180 × 64

1/489 × 133

1/1180 × 270

2-spaltig118 × 87

1-spaltig(1/6)57 × 42

1-spaltig(1/3)57 × 87

1-spaltig(1/2)57 × 133

Millimeterpreis pro Spalten/mm CHF 1.66

Spaltenbreite r 1-sp/57 mm r 2-sp./118 mm r 3-sp./180mm Total mm (+2)

Höhe in mm

Anzahl Spalten x (Inserathöhe in mm + 2 mm Weissraum) x Millimeterpreis CHF 1.66

Zuschläge

r Gut zum Druck Fr. 25.–

r Chiffre ZT Fr. 45.–

r 20 % Rabatt für Mitglieder des SMV + SVS

Abschlussrabatte innert 12 MonatenDreimaliges Erscheinen 10 %Sechsmaliges Erscheinen 15 %Zwölfmaliges Erscheinen 20 %

Page 15: Schweizerische Marktzeitung

Schweizerische Marktzeitung Juni 2021 15

Im Rahmen der Aktivitäten zum 550- jährigen Jubiläum der Basler Herbst-messe ist im Spalentor Verlag das Buch «550 Jahre Basler Herbstmesse. Traditi-on mit Zukunft» erschienen.

Auf 288 Seiten findet ein aussergewöhn-liches Messe-Erlebnis statt: die Geschich-te der Balser Herbstmesse seit 1471 und ihrer Standorte (Münsterplatz, Barfüs-serplatz, Peter s platz, Rosental-Anlage, Messeplatz, Messehallen, Kaserne). Mes-seplakate der letzten fünfzig Jahre, ku-linarische Spezialitäten, Reportagen von der Mässmoggen-Produktion und dem Aufbau des Riesenrads – alles be-gleitet von historischen und aktuellen Fotoaufnahmen.Der Schwerpunkt der neuen Publikati-on liegt jedoch auf den Menschen. 23 Marktfahrer*innen und Schausteller*in-nen werden in Wort und Bild einfühl-sam vorgestellt. Sie berichten von ihren Erfahrungen, ihren Freuden und Sorgen und zeigen, dass es viel Mut, Energie und Durchhaltewillen braucht, um heu-te noch von einem Messeplatz zur nächsten Kilbi zu fahren. Weitere Port-räts stellen die Menschen vor, die eben-falls eine wichtige Aufgabe rund um

die Basler Herbstmesse haben. Den Messeglöckner, die Seelsorger vom Messe-Gottesdienst, der Organisator des Soggeballs und die politischen Vertreter der Verbände. Ergänzende Porträts be-richten von den Menschen und Organi-sationen, die hinter den Kulissen für den reibungslosen Ablauf der Herbst-messe sorgen: die Elektriker, die Platz-meister, die Erbauer der Markthäus-chen, die Polizei, die Rettung, die Stadtreinigung und die Verantwortli-chen des TÜV.

Die  Publikation  «550  Jahre  Basler Herbstmesse.  Tradition  mit  Zukunft» ist ab sofort im Buchhandel erhältlich.

288 Seiten, 330 Abbildungen Format 21 × 28 cmCHF 49.–ISBN 978-3-908142-69-0

Neues Buch zur Basler HerbstmesseWürdigung zum 550-Jahr-Jubiläum

Aktuell

Das AutorenteamChristiane Widmer, Kommunikationsleiterin, Autorin verschiedener Publikationen («Basler Basilisken», «Basel und seine Brunnen», «Basel und der Tod», «Basel und der Rhein»). Seit 1997 Chefredaktorin der abonnierten Kulturzeitschrift «BwieBasel».

Christian Lienhard, Grafiker und Fotograf. Fotoaufnahmen für ver-schiedene Publikationen in Zusammenarbeit mit Christiane Widmer, Fotos der Kulturzeitschrift «BwieBasel», Naturfotos, abstrakte Fotos; Fotoausstellung geplant auf Ende 2021.

Ruth Canova, Autorin des Buchs «Isch das nid e Schnitzelbangg», aktive Schnitzelbängglerin, seit 2017 Redaktorin für die Zeitschrift «BwieBasel»

Die Fachstelle für Messen und Märkte in Basel

hat das aufwändig gestaltete Buch anlässlich

des leider abgesagten 100 Jahr-Jubiläums der

Sektion Nordwestschweiz des SMV allen Sektions-

mitgliedern zukommen lassen. Im Namen der

Sektion bedanken wir uns herzlich für diese gross-

zügige Geste.

Vorstand Sektion Nordwestschweiz

Page 16: Schweizerische Marktzeitung

Aus der Verbandsleitung

16 Schweizerische Marktzeitung Juni 2021

nahmen hätten keine rechtliche Grund-lage mehr. Der Bundesrat müsste sämt-liche Massnahmen aussetzen und versuchen, sie in andere Bundesgesetze zu überführen oder mittels Notrecht Übergangslösungen zu finden. Dass dies nur mit grossen Reibungsverlusten und zeitlichen Unterbrüchen von statten ge-hen würde, ist unschwer abzuschätzen. Wollen wir uns wirklich denjenigen Ast absägen, auf welchem wir derzeit un-freiwillig sitzen müssen? Eben!

Deshalb empfiehlt die Geschäftsleitung des SMV den Mitgliedern, das Covid-19- Gesetz anzunehmen.

Zahlreiche wegweisende Abstimmungs-vorlagen werden dem Schweizer Volk an diesem Datum vorgelegt. Der SMV nimmt statutengemäss selten Stellung zu einzelnen Abstimmungsthemen. Eine Ausnahme ist allerdings ange-bracht: Das Covid-19-Gesetz und seine Konsequenzen stehen zur Abstimmung. «Die Freunde der Verfassung» haben das Referendum eingereicht. Sie sind der Meinung, dass das vorliegende Bundes-gesetz die demokratischen Grundsätze verletze, das Notrecht die Machtfülle zugunsten des Bundesrates (unnötig) verlängere und die verkürzte Prüfung

Immer noch viele Marktgemeinden sagen ihre Märkte ab. Die Stiftung Solidarité Suisse

unterstützt unseren Verband bei der Finanzierung alternativer Durchführungsorte.

Unser Verband bemüht sich eigene Märkte mit kleineren Chilben zu organisieren, damit einige

Mitglieder ein kleines Einkommen generieren können. Diese ungeplanten und zusätzlichen Kosten

belasten unsere Verbandskasse jedoch sehr. Solidarité Suisse unterstützt uns und übernimmt

einen Teil der Platzmieten. Die Zusammenarbeit konnte für das laufende

Jahr verlängert werden.

Der Schweizerische Marktverband ist froh über die Zusammenarbeit und die

Unterstützung von Solidarité Suisse und bedankt sich herzlich!

Verbandspräsident Jürg Diriwächter

von Impfstoffen eine Gefahr für die Be-völkerung darstelle. Auch sind sie der Ansicht, dass die Unterstützungspro-gramme für die Wirtschaft neu ausge-handelt werden sollen. Gerade dieser Punkt sollte uns als arg gebeutelte Bran-che stutzig machen: Denn es geht um Massnahmen des dringlichen Epidemie-gesetzes vom September 2020, welches für ein Jahr gilt und am 21. September 2021 grösstenteils wieder auslaufen soll. Würde das Gesetz in der Referendums-abstimmung abgelehnt, hätte dies un-mittelbare rechtliche Konsequenzen. Es könnte über den 21. September 2021 hinaus nicht mehr verlängert werden und die ganzen Unterstützungs-Mass-

13. Juni: wichtiger AbstimmungssonntagJa zum Covid-19-Gesetz

Solidarité Suisse unterstützt die Mitglieder des Schweizerischen Marktverbandes!

SMV-Verbandshotline: Telefon 079 435 14 17Für eilige Auskünfte • Für Erstkontakte • Für Unentschlossene