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2·06 Rechnungswesen Controlling & Floskelfrei, pragmatisch und gradlinig I n der Schweiz wird die Heiratsstrafe abgeschafft, obwohl sie im Verlaufe der letzten Jahren allmählich von le- benslang auf nur noch drei Jahre ge- senkt worden ist. Die nachhaltigen Aus- wirkungen dieser Massnahme auf das Humankapital, auf das Langlebigkeits- risiko und das sozialverträgliche Früh- ableben sind unklar. Besteht gar die Gefahr eines Kollateralschadens oder des Smartoutsourcings der Work-Life- Balance? Denn trotz beachtlicher Stei- gerung der Entlassungsproduktivität und einer schlanken Produktion meldet die Ich-AG eine Gewinnwarnung, mit dem weichen Ziel eines Nulldefizits – Peanuts also. Zurzeit führen die Aldisierung und die Negativzuwanderung mit sozialer Treff- sicherheit zu einer Rentnerschwemme. Mittels einer Qualitätsoffensive könn- ten wir diese in unseren kollektiven Frei- zeitparks einsetzen, um dem Wohl- standsmüll Frau zu werden. Aus Zwangssolidarität können überkapazi- täre Mitarbeiter und Belegschaftsaltla- sten wie auch erlebnisorientierte Fans mit Nulltoleranz mithelfen. Dadurch dürften letztere auf den Rücktritt vom Rücktritt der Stallpflicht verzichten. Mit dem «Unwort des Jahres» werden sprachliche Missgriffe in der öffentlichen Kommunikation bezeichnet. Die Wörter oder Formulierungen stammen aus Poli- tik, Verwaltung, Technik, Wissenschaft, Kulturinstitutionen, Medien, leider zu- nehmend auch aus der Wirtschaft. Aus dem Inhalt Sie haben es geschafft! Der veb.ch heisst seine neuen Kolleginnen und Kollegen willkommen . Seite 2 SAP in der Konzernrechungslegung: Über die optimale Unterstützung des Konzernabschlusses – von SAP-Experte Peter Rosenberger. Seite 4 Offizielles Organ der Der 5. Schweizer CFO- und Controller- tag verspricht wieder eine packende Reihe von Einblicken in Unternehmens- Erfolgsrezepte, interessante Gesprä- che, Referate und wertvolle Kontakte – am 7. September in Zürich. Fachinformationen des Schweizerischen Ver- bandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch · Seit 1936 der grösste Schweizer Ver- band für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen 15. Jahrgang · Ausgabe Sommer 2006 Controllertag Fair Value und aktuelle Versuche der Präzisierung: Dieter Pfaff über die Not- wendigkeit von unterschiedlichen Be- wertungsverständnisse Seite 6 Verdienen Sie genug? Der veb.ch hat seine repräsentative gesamtschweizeri- sche Gehaltserhebung veröffentlicht. Seite 30 Vielleicht tun wir gut daran, auch in unserem Beruf des Bindestrich-Con- trollings besser und mehr auf einen einfacheren und floskelfreieren Sprach- gebrauch zu achten – und nicht alles an Modewörtern und Unweisheiten nach- zuplappern. So habe ich zum Beispiel die bekannte Aussage «Der Weg ist das Ziel» nie verstanden: Erstens führen mehrere Wege nach Rom, und schliess- lich ist das Ziel das Ziel. Schliessen wir positiv: Als schönstes deutsches Wort ist Habseligkeiten ge- wählt worden. Besser noch gefällt mir das Wort an der fünften Stelle: Rhabar- bermarmelade. Dass Kinder so denken, wie wir wieder vermehrt sollten, nämlich pragmatisch, zeigt ihre Wahl: Nach dem Sieger Libelle kommt gleich nochmal! Herzlich, Ihr Herbert Mattle Präsident veb.ch

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RechnungswesenControlling&

Floskelfrei, pragmatisch und gradlinig

In der Schweiz wird die Heiratsstrafeabgeschafft, obwohl sie im Verlaufeder letzten Jahren allmählich von le-

benslang auf nur noch drei Jahre ge-senkt worden ist. Die nachhaltigen Aus-wirkungen dieser Massnahme auf dasHumankapital, auf das Langlebigkeits-risiko und das sozialverträgliche Früh-ableben sind unklar. Besteht gar dieGefahr eines Kollateralschadens oderdes Smartoutsourcings der Work-Life-Balance? Denn trotz beachtlicher Stei-gerung der Entlassungsproduktivitätund einer schlanken Produktion meldetdie Ich-AG eine Gewinnwarnung, mitdem weichen Ziel eines Nulldefizits –Peanuts also.

Zurzeit führen die Aldisierung und dieNegativzuwanderung mit sozialer Treff-sicherheit zu einer Rentnerschwemme.Mittels einer Qualitätsoffensive könn-ten wir diese in unseren kollektiven Frei-zeitparks einsetzen, um dem Wohl-standsmüll Frau zu werden. AusZwangssolidarität können überkapazi-täre Mitarbeiter und Belegschaftsaltla-sten wie auch erlebnisorientierte Fansmit Nulltoleranz mithelfen. Dadurchdürften letztere auf den Rücktritt vomRücktritt der Stallpflicht verzichten.

Mit dem «Unwort des Jahres» werdensprachliche Missgriffe in der öffentlichenKommunikation bezeichnet. Die Wörteroder Formulierungen stammen aus Poli-tik, Verwaltung, Technik, Wissenschaft,Kulturinstitutionen, Medien, leider zu-nehmend auch aus der Wirtschaft.

Aus dem Inhalt

Sie haben es geschafft! Der veb.chheisst seine neuen Kolleginnen undKollegen willkommen . Seite 2

SAP in der Konzernrechungslegung:Über die optimale Unterstützung desKonzernabschlusses – von SAP-ExpertePeter Rosenberger. Seite 4

Offizielles Organ der

Der 5. Schweizer CFO- und Controller-tag verspricht wieder eine packendeReihe von Einblicken in Unternehmens-Erfolgsrezepte, interessante Gesprä-che, Referate und wertvolle Kontakte– am 7. September in Zürich.

Fachinformationen des Schweizerischen Ver-bandes der dipl. Experten in Rechnungslegungund Controlling und der Inhaber des eidg.Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen

veb.ch · Seit 1936 der grösste Schweizer Ver-band für Rechnungslegung, Controlling undRechnungswesen15. Jahrgang · Ausgabe Sommer 2006

ControllertagFair Value und aktuelle Versuche derPräzisierung: Dieter Pfaff über die Not-wendigkeit von unterschiedlichen Be-wertungsverständnisse Seite 6

Verdienen Sie genug? Der veb.ch hatseine repräsentative gesamtschweizeri-sche Gehaltserhebung veröffentlicht. Seite 30

Vielleicht tun wir gut daran, auch inunserem Beruf des Bindestrich-Con-trollings besser und mehr auf eineneinfacheren und floskelfreieren Sprach-gebrauch zu achten – und nicht alles anModewörtern und Unweisheiten nach-zuplappern. So habe ich zum Beispieldie bekannte Aussage «Der Weg ist dasZiel» nie verstanden: Erstens führenmehrere Wege nach Rom, und schliess-lich ist das Ziel das Ziel.

Schliessen wir positiv: Als schönstesdeutsches Wort ist Habseligkeiten ge-wählt worden. Besser noch gefällt mirdas Wort an der fünften Stelle: Rhabar-bermarmelade. Dass Kinder so denken,wie wir wieder vermehrt sollten, nämlichpragmatisch, zeigt ihre Wahl: Nach demSieger Libelle kommt gleich nochmal!

Herzlich, Ihr Herbert MattlePräsident veb.ch

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Freude und Erleichterung sind ausden Gesichtern zu lesen: Ein gros-ser Tag für 150 neue dipl. Expertin-

nen und Experten in Rechnungslegungund Controlling und 527 Fachleute imFinanz- und Rechnungswesen mit eid-genössischem Fachausweis – die Dip-lomfeier am 9. Juni 2006 im CasinoBern. Die Veranstaltung ist die grössteihrer Art in der Schweiz, wie der Präsi-dent der Prüfungskommission, MarcelSottas, stolz verkündet.

Die Traditionsband «Louisina Hot Se-ven» mit dem ehemaligen Prüfungssek-retär Gian-Carlo Induni eröffnet die Fei-er mit fetzigem New-Orleans-Jazz, undMarcel Sottas gratuliert allen Erfolgrei-chen, nicht ohne einen Dank an diePrüfungsexperten zu richten. Sie sorgenjedes Jahr in einem einzigartigen Miliz-system mit hochprofessioneller Arbeitund grossem Einsatz für die reibungslo-se und fachlich einwandfreie Durchfüh-rung der Prüfungen.

Nach dem Grusswort von Christian Vifi-an, dem Direktor der Wirtschafts- undKaderschule des KV Bern, geht die Ge-schäftsleiterin des veb.ch, Melitta Bi-schofberger, auf die Bedeutung geziel-ter und regelmässiger Öffentlichkeitsar-beit für den Berufsstand ein: Fachaus-weis und Diplom verfügen über ein ho-hes Ansehen in Wirtschaft und Öffent-lichkeit, das gepflegt werden muss. InZukunft wird diese Pflege noch ver-stärkt. Zur Öffentlichkeitsarbeit für Dip-lom und Fachausweis gehört auch dieaktuelle Gehaltsumfrage des veb.ch. EinRaunen geht durch den Saal, als dieveb.ch-Geschäftsführerin zeigt, dassdie Gehälter der Diplominhaber 50 %höher sind als die Bezüge der Fachaus-weisinhaber. Fünf Semester mehr, undmanch einer der neuen Fachausweisin-haber könnte soweit sein...

Melitta Bischofberger weist aber auchdarauf hin, dass Weiterbildung eineständige Aufgabe ist. Der veb.ch bietetHand dazu: Er ist einer der wichtigstenVeranstalter von Studiengängen undSeminaren für Fachausweis- und Dip-lominhaber.

Nach der kurzen statistischen Übersichtüber die diesjährigen Prüfungen geht eszu den Erwähnungen der besten Prü-fungsergebnisse mit entsprechendenEhrungen und Preisübergaben.

Nach dem musikalischen Abschlusswerden beim Apéro die Notenausweiseüberreicht. Bei guter und gelöster Stim-mung gibt es die eine oder andere Über-raschung über die eigene Leistung, und

Statistik

Total Deutsch- West- Tessinschweiz schweiz

DiplomGeprüft 218 159 40 19Bestanden 150 111 25 14in % 68,8 69,8 62,5 73,7

FachausweisGeprüft 898 583 247 68Bestanden 527 388 114 25In % 58,7 66,6 46,2 36,8

Die besten Resultate

Höhere Fachprüfung (Diplom)

Fischer Walter, 5.4Pedrani Claudia, 5.4Tenore René, 5.3Wasem Benjamin, 5,3Lepori Sabrina, 5,0Waridel Séverine, 5.0Amstutz Markus, 4.9Häusermann Heinz, 4.9Reichen-Winkenbach Marianne, 4.9

Berufsprüfung (Fachausweis)

Gaugler Claudio, 5.7Van Veldhofen Astrid, 5.7Venzin Guido, 5.7Braun Alexandra, 5.6Gurtner Anita, 5.6Débieux Valérie, 5.5Gall Nadine, 5.5Keller Sylvia, 5.5Schaub Myriam, 5.5Soldati Eva, 5.4

Alle haben nur Augen für eines, die Resultate ihrer Fachausweis- und Diplomprü-fung: Momentaufnahme von der Diplomfeier 2006 in Bern.

sowohl in den Sälen wie auch auf denzwei Balkonen wird angeregt diskutiert,fröhlich angestossen und fleissig gratu-liert.

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Peter Rosenberger (47), Zufikon AG, dipl. Expertein Rechnungslegung und Controlling, geschäfts-führender Partner der AIT-Avantgarde InformationTechnology, Vaduz, einem Beratungsunterneh-men im SAP-Umfeld. Unser Autor hat langjährigeBerufserfahrung als Projektleiter und Berater imUmfeld von R/2 und R/3, ist Fachvorstand dermündlichen Prüfung für Experten in Rechnungsle-gung und Controlling, Dozent an der Fachhoch-schule Aargau für Wirtschaftsinformatik, Praxis-transfer mit SAP R/3-Systemen, für ManagementAccounting bei der Ausbildung zum dipl. Buchhal-ter/Controller und Gastreferent an diversen Univer-sitäten und Fachhochschulen zum Thema Mana-gement Accounting und SAP-Systeme.

Konzernrechnungslegung im SAP-System · Vertiefung 1

Wie im letzten Beitrag ange-kündigt, werde ich beim The-ma der Konzernrechnungsle-

gung das SAP als Ganzes einbeziehen.Aus diesem Grund werde ich auch gele-gentlich Begriffe und Funktionen ausanderen Modulen und Applikationenerwähnen.

Gemäss unsererLandkarte startenwir die Reise mitden Stammdaten.Die wichtigstenStammdaten habe ich in der letztenAusgabe kurz vorgestellt. Nun gebe ichIhnen einen vertieften Einblick in diesesSachgebiet.

Sichtender Konzernrechnung

Grundsätzlich trennen wir durch die Si-chen die Konsolidierung in zwei Teile:legale Konsolidierung und Manage-mentkonsolidierung. In der legalen Dar-stellung sind wir an die Regelwerke desKonzernabschlusses sowie an die recht-lichen Anforderungen gebunden. Aberspeziell in der Managementkonsolidie-rung können wir dieses Werkzeug alseine echte Konzernsteuerung einset-zen. Wir können beispielsweise dienicht rechtlich selbstständigen Einhei-ten wie etwa das Profit-Center nachErgebnisverantwortung, Produktenund Branchen, regionalen Gesichts-punkten etc. konsolidieren.

Wenn wir also mit unserem Berichtswe-sen keine Harmonisierung zwischeninternem und externem Konzernrech-nungswesen anstreben, bietet uns dasR/3 die Möglichkeit, unterschiedlicheSichten zu definieren.

Eine Vielzahl von Stamm- und Steue-rungsdaten sind von diesen Sichtenabhängig.

Konsolidierungseinheit

Die Konsolidierungseinheit ist, wie be-reits in der letzten Ausgabe von «Rech-nungswesen & Controlling» erwähnt,das kleinste Element der Konzernstruk-tur, für die Abschlussdaten der einzelab-schlussdatenorientierten Rechnungs-legung in das Konsolidierungssystemgeladen werden.

Mit einer sauberen Stammdatendefiniti-on und Konzeption wird der Konzernab-schluss optimal unterstützt.

In der legalen Konsolidierung ent-spricht das der einzelnen rechtlichselbstständigen Gesellschaft. Beson-ders für die Segmentberichterstattungist es hilfreich – sofern ein Unternehmenaus mehreren Geschäftsbereichen be-steht – für jeden dieser Bereiche eineKonsolidierungseinheit anzulegen. Wir

können dannSegmentvermö-gen und Seg-mentschulden er-mitteln und aus-weisen. Werden

die gesamte Beteiligung an einem Un-ternehmen und das Eigenkapital in derBilanz auf die erworbenen Geschäftsbe-reiche aufgeteilt, kann man den Good-will diesen Geschäftsbereichen zuord-nen.

In der Managementkonsolidierungwerden die einzelnen betrieblichen Ein-heiten mehrheitlich als Profit-Center fürdie Konzerführung sichtmässig darge-stellt.

Die definierten Konsolidierungseinhei-ten werden in einem weiteren Schritt zuKonsolidierungskreisen zusammenge-fasst, für welche die Konsolidierungs-massnahmen erfasst werden. Eine in derSicht erfasste Konsolidierungseinheitkann in mehreren Konsolidierungskrei-sen integriert werden. Dadurch müssendie Meldedaten nur einmal, nämlich aufder Ebene der Konsolidierungseinheit,und nicht mehrmals auf der Ebene derverschiedenen Konsolidierungskreiseerfasst werden.

Konsolidierungskreisund Hierarchien

Die einzelnen Konsolidierungseinhei-ten fassen wir zu so genannten Konso-lidierungskreisen zusammen. AlsGrundlagen dienen uns bei der Defini-tion die rechtlichen Aspekte oder auchdie regionalen und brachenbezogenenAnforderungen.

Für die Konsolidierungskreise werdenunter anderem folgende Einträge imSystem R/3 hinterlegt:

Bezeichnung, Sprache, Korrespon-denz usw.

Zuordnung zu einem Ledger (Teileiner Datenbank)

Währung

Abschlussart als Sequenz der Ab-schlüsse (monatlich, quartalsweise,halbjährlich oder jährlich)

Validierungsregeln für die Konsis-tenzprüfungen

Zuordnung der GesellschaftenKennzeichen für das Mutterunter-

nehmenErst- und Endkonsolidierungs-

daten für die verschiedenen Gesell-schaften

Positionsplan

Der Konzernkontenplan wird als Posi-tionsplan erstellt. Auf dieser Grundlagewerden die Meldedaten sowie die zuerstellenden Konsolidierungsbuchun-gen erfasst. Bedingt durch die vielseiti-gen internationalen Anforderungensowie unterschiedliche Abschlussregel-werke ist es notwendig, dass in einerguten Konsolidierungssoftware meh-rere solche Positionspläne abgebildetwerden können. Es ist wichtig, dass derPositionsplan in seinen wesentlichenTeilen bereits am Anfang einer Imple-mentation definiert wird.

Bei den verschiedenen Positionen wur-de das Konzept der Unterkontierungen

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im R/3 umgesetzt. Was bedeutet das?Aus betriebswirtschaftlicher oder recht-licher Sicht ist es notwendig, nicht nurdie Endbestände einer Position zumAbschlusstag zu melden und nachfol-gend zu korrigieren. Über die Zuord-nung einer Unterkontierung ist es mög-lich, Positionen detaillierter zu erfassenund zu bebuchen. Bei der Erstellung desAnlagenspiegels, des Rückstellungs-spiegels oder des Eigenkapitalsspiegelsist ein horizontaler Aufriss der jeweils inden Spiegel eingehenden Positionennotwendig. Für die Darstellung einessolchen Spiegels werden die Detail-informationen benötigt, die die Ent-wicklung einer Position vom Anfangs-bestand zum Endbestand beschreiben.

Als weiteres Beispiel kann die Segment-berichterstattung aufgeführt werden.Deren Anliegen ist es, Daten nach Seg-menten zu erfassen. In diesem Zusam-menhang können wir für ein Unterneh-men eine Konsolidierungseinheit anle-gen und die Segmentaufteilung übereine Unterkontierung vornehmen. ImR/3 werden folgende Unterkontierun-gen angeboten:

Partnereinheit (mit welchem Kon-zernmitglied erfolgte die Transaktion)

UnterpositionTransaktionswährungZugangsjahrZugangsperiodeMengeneinheit

Für jede Position wird über den so ge-nannten Kontierungstyp festgelegt,welche Unterkontierungen geführtwerden sollen. Neben den fest definier-ten Unterkontierungen können auchkundendefinierte wie beispielsweiseRegion, Produktgruppe oder Vertriebs-weg verwendet werden.

Schlusswort

Wir haben uns in diesem Beitrag mit denStammdaten der Konsolidierung im R/3auseinandergesetzt. Wir können miteiner sauberen Stammdatendefinitionund Konzeption sowie Pflege unserenKonzernabschluss optimal unterstüt-zen. Das R/3 kann als flexibles Werkzeugsehr anspruchsvolle Konzernstrukturenabbilden und durch ein gut ausgebau-tes Berichtswesen den Konzerabschlusssehr transparent gestalten.

In der nächsten Ausgabe betrachten wirdie Währungsumrechnung im R/3.

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Dieter Pfaff (46, links), Prof. Dr. rer. pol., ist Ordi-narius für Betriebswirtschaftslehre am Institut fürRechnungswesen und Controlling (IRC) der Univer-sität Zürich; Wilfried Kukule (26, rechts), Diplom-Kaufmann, Mitarbeiter im Bereich Financial Serviceseiner grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inMünchen.

Jahres- und Konzernabschlüsse nachInternational Financial ReportingStandards (IFRS) haben primär eine

Informationsfunktion. Externen Adres-saten, und hier vor allem den aktuellenund potenziellenEigenkapitalge-bern und Gläubi-gern, sollen ent-scheidungsnütz-liche Informatio-nen über die künftigen Realisierungs-möglichkeiten ihrer finanziellen Zielset-zungen geliefert werden. Die Adressa-ten der Unternehmenspublizität sollenin die Lage versetzt werden, dieVorteilhaftigkeit ihres unternehmens-bezogenen Engagements beurteilen zukönnen («KapitalmarktorientierteRechnungslegung»).

Bei der Verfolgung dieses Ziels legen dieneuen und überarbeiteten Standardsdes International Accounting Stan-dards Board (IASB) eine bilanzorientier-te Betrachtungsweise zugrunde, diestärker als viele andere nationaleRechnungslegungsregelungen denAnsatz sowie die Bewertung von Vermö-gen und Schulden in den Vordergrundrückt (asset/liability approach). Stand bisvor wenigen Jahren die Erstellung einesobjektivierbaren und überprüfbarenJahresabschlusses mit Realisations-,Anschaffungskosten- und Vorsichts-prinzip im Vordergrund, so führte dieProblematik dieser Konzepte insbeson-dere bei der Bewertung (derivativer) Fi-nanzinstrumente zu einer regelrechtenfair-value-Euphorie internationalerStandardsetter, die sich mittlerweile zu-nehmend auf weite Teile des Vermögensund der Schulden erstreckt. Zu den Be-wertungsobjekten gehören neben denFinanzinstrumenten, für die nach IAS 39ein full fair value accounting gilt, vorallem als Finanzinvestment gehalteneImmobilien (IAS 40; fair-value-Ansatzoptional), biologische Vermögenswerte(IAS 41), Verpflichtungen aus virtuellenstock-options-Plänen (IFRS 2) und dieoptional auf Basis eines Neubewer-tungsmodells bilanzierbaren Sachanla-gen (IAS 16) sowie marktgängigen im-materiellen Vermögenswerte (IAS 38).

Um dem Phänomen fair value auf dieSpur zu kommen, empfiehlt sich zu-nächst ein Blick auf das Bedeutungs-spektrum im Englischen (vgl. RandomHouse Webster’s Cllege Dictionary, 2.Aufl., 2000). Neben dem offensichtli-chen «regelkonform» und «gerecht»

Der Fair Value und aktuelle Versuche der Präzisierung

Unterschiedliche Bilanzobjekte verlan-gen nach unterschiedlichen Bewertungs-verständnissen im Jahresabschluss.

finden sich auch «free from bias» und«pleasing in appearance». Diese Be-deutungen zeigen auf, dass der sprach-liche Umgang mit dem Fair Value stetsdarunter leidet, dass er seine eigene

Rechtfertigung insich trägt undquasi per defini-tionem die Einhal-tung der General-norm der

Rechnungslegung, «true and fair» zusein, garantiert. Insofern werden esGegner des Fair Value immer schwerhaben: Wer wollte sich schon der Ver-mittlung eines den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechenden Bilds derVermögens-, Finanz- und Ertragslagewidersetzen?

Der Begriff Fair Value allein bringt aller-dings die Diskussion über die richtigeArt und Weise, wie Rechnung zu legenist, nicht weiter, sondern muss zuerst mitInhalt versehen werden. Die beiden füh-renden Standardsetter IASB und FASBhaben sich in diesem Sinne bemüht,dem Fair Value eine praktikable Gestaltzu verleihen. Das IASB verwendet in ei-ner Vielzahl von Standards folgendeDefinition:

«Der beizulegende Zeitwert ist der Be-trag, zu dem zwischen sachverständi-gen, vertragswilligen und voneinanderunabhängigen Geschäftspartnern einVermögenswert getauscht oder eineSchuld beglichen werden könnte».

Die neueren Standards IFRS 3, 4 und 5enthalten im Anhang A den Zusatz «un-ter marktüblichen Bedingungen». Da-mit greift das IASB die Definition in SFAS107.5 auf, die ebenfalls «a forced orliquidation sale» explizit als Wertmass-stab ausschliesst.

Aus dieser Abgrenzung lassen sich fol-gende Schlüsse ziehen: Der Fair Value istein Marktpreis – also Tauschpreis – unteridealisierten Bedingungen, die explizitindividuelle Verkaufsverhandlungennicht berücksichtigen.

Das IASB geht davon aus, dass beideParteien über den Preisfindungswegder jeweiligen Ware im Bilde sind, einInteressengegensatz besteht und essich um eine rechtsgeschäftliche Trans-aktion handelt, bei der keine Seite miteiner vorteilhaften Rechtsposition aus-gestattet ist. Darüber hinaus wird vor-ausgesetzt, dass beide Vertragsparteien

als wirtschaftliche Einheiten fortbeste-hen.

Nach diesen Definitionen lassen diebeiden Standardsetter den Bilanzerstel-ler jedoch an zwei wichtigen Punkten imUnklaren: Es wird nicht ausgeführt, ober nun als Käufer oder Verkäufer auftrittoder ob Transaktionskosten in dieBewertung einbezogen werden müs-sen.

Um diesem begrifflichen Missstand ent-gegenzutreten, arbeiten IASB und FASBmit grosser Anstrengung an einer Präzi-sierung des Begriffs. Das IASB betont ineinem neuen Arbeitspapier, dass zwarTransaktionskosten nicht Teil des FairValue sind, bleibt aber beim Zugangs-oder Abgangswert explizit neutral (vgl.IASB: Discussion Paper «MeasurementBases for Financial Accounting – Measu-rement on Initial Recognition», Novem-ber 2005, Rz. 46f und Rz. 86f.). Demersten Punkt schliesst sich das FASB an,doch macht es deutlich, dass der FairValue vom Verkaufspreis abgeleitet wer-den muss (vgl. FASB: Working Draft SFAS15X «Fair Value Measurements», Okto-ber 2005, Rz. C19 und Rz. C44).

Für die Ermittlung des fair value steht inder Rechnungslegungspraxis eine Viel-zahl von Wertmassstäben zur Auswahl.F.100 nennt für die IFRS zwar derartigeMassstäbe, stellt diese aber in keinenhierarchischen Zusammenhang. Den-noch finden sich in einzelnen Standardskonkrete Rangfolgen, die allerdingslückenhaft bleiben (IAS 36.26ff; IAS

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38.39ff ; IAS 39.AG74 ; IAS 40.46; IAS41.18; IFRS 2.17). Daraus lässt sich keinallgemeingültiges Fair-Value-Konzeptableiten. Während das FASB in CON 5auch nur unverbindliche Vorgabenmacht, enthält CON 7 eine explizite Hier-archie für die Ermittlung des Fair Value(CON 7.26, CON 7.17, auch SFAS115.111).

Sowohl IASB als auch FASB haben inletzter Zeit Papiere veröffentlicht, die fürdie Ermittlung des Fair Value konkretereVorgaben zur Diskussion stellen. Im«discussion paper» des IASB vom No-vember 2005 «Measurement Bases forFinancial Accounting» findet sich einvierstufiges Konzept, das in Tabelle 1wiedergegeben ist.

Der Working Draft des FASB vom Okto-ber 2005 «Fair Value Measurements»setzt demgegenüber andere Schwer-punkte; sie sind in Tabelle 2 abgebildet.Auffällig sind das Fehlen der Wiederbe-schaffungskosten und die starke Diffe-renzierung anhand der Inputdaten. DieEbenen 1 und 2 sind im Rahmen des Fair-Value-Konzepts unstrittig. Ob eine Dif-ferenzierung zwischen den Ebenen 3

und 4 hilfreich ist, darf bezweifelt wer-den. Schon die Erläuterungen des FASBzeigen: Wenn in Ebene 3 auf die Zins-strukturkurve und in Ebene 4 auf inter-polierte Daten verwiesen wird, lassensich eine empirisch ermittelte Zinsstruk-turkurve oder damit errechnete Werte inbeide Kategorien einordnen. Die Zins-strukturkurve ist nicht beobachtbar,sondern ein Konstrukt aus unterschied-lich ausgestatteten Bonds; eine Interpo-lation ist dabei unumgänglich.

Schätzungen ohne Rückgriff auf Markt-daten lassen sich nicht mit der allgemei-nen Definition des fair value vereinba-ren und konterkarieren zudem die Ar-gumente, die zu Gunsten des Fair Valueaufgeführt werden. So öffnen Schät-zungen ohne Bezug zu Marktdaten ei-ner konzeptionell willkürlichen Bilan-zierung die Pforten und lassen befürch-ten, dass Standardsetter, ähnlich wie dieExekutive im Fall der Steuererhebung, inZukunft jenseits hinreichend abgesi-

Ebene 1 beobachtbare Marktpreise für identische oderähnliche Vermögensgegenstände

Ebene 2 Schätzungen aufgrund von anerkanntenBewertungsmodellen, die auf Marktdatenzurückgehen

Ebene 3 Wiederbeschaffungskosten (current cost)

Ebene 4 Schätzung aufgrund von Bewertungsmodel-len, die wesentlich durch die Erwartungen desBilanzerstellers geprägt sind («... that dependsignificantly on entity-specific expecta-tions...»)

Fair ValueSchätzungen ieS

Tabelle 1: Stufenkonzept des IASB zum fair value (Stand November 2005)

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cherter Grundlagen nach einer Recht-fertigung ihrer Massstäbe suchen wer-den.

Daher sollte die fair-value-Hierarchieunseres Erachtens auf die drei Stufengemäss Tabelle 3 reduziert werden.

Wirft man einen Blick auf die typischenBestandteile einer Bilanz, so wirdschnell klar, dass beobachtbare Markt-preise im engeren Sinn – wenn über-haupt – nur für Finanzinstrumente undbezogene Vorräte vorliegen können, dadort leistungsfähige Märkte vorhandensind. Sachanlagen, Rückstellungen undBeteiligungen können demgegenübernicht auf der selben Stufe eingebundenwerden, da für sie entweder per se keineMärkte bestehen (wie im Fall der Rück-stellungen) oder der beobachtbare Preisdes Einzelgutes (bei Beteiligungen undSachanlagen) nicht den potenziellenWertbeitrag der Bilanzposition im Rah-men einer wirtschaftlichen Einheit wi-derspiegeln kann. Bei Forderungen,Verbindlichkeiten, selbst erstellten Vor-räten und OTC-Produkten liegen in derRegel keine Marktpreise vor.

Theorie und Praxis sollten sich dahereingestehen, dass unterschiedliche

Tabelle 2: Stufenkonzept des FASB zum Fair Value (Stand Oktober 2005)

Ebene 1 beobachtbare Marktpreise für identischeVermögensgegenstände

Ebene 2 beobachtbare Marktpreise für ähnlicheVermögensgegenstände

Ebene 3 «...market inputs other than quoted pricesthat are directly observable»

Ebene 4 von Marktdaten ableitbare Daten (corro-borated), die nicht direkt beobachtbar sind

Ebene 5 Schätzung aufgrund von Bewertungs-modellen, die wesentlich durch die Erwar-tungen des Bilanzerstellers geprägt sind(«... entity’s own estimates...»)

Marktdaten

Andere Daten

Firmen(interne)Daten

Tabelle 3: Eigener Vorschlag eines Stufenkonzepts

Ebene 1 beobachtbare Marktwerte

Ebene 2 beobachtbare Marktwerte vergleichbarerbarer Güter (Möglichkeit der Überleitung)

Ebene 3 Schätzung aufgrund von Marktdaten

Marktdaten

Andere Daten

Bilanzobjekte (zum Beispiel an liquiden,organisierten Märkten gehandelte Po-sitionen und Sachanlagen) auch mit un-terschiedlichen Bewertungsverständ-nissen (Zeitbewertung und transakti-

onsbasierte Bewertung) in den Jahres-abschluss einfliessen (müssen). Mut zurVielfalt erscheint vonnöten, verbundenmit einer Absage an ein omnipräsentes«full fair value accounting».

Ob Sarbanes-Oxley, Cromme-Re-port oder Loi de Sécruité Financière: Viele Wirtschaftsländer

kennen heute einen Code of Conductoder einen Code of Best Practice.

Damit verändern sich die Anforderun-gen und Arbeit für Finanzleute: Er musssich auf eine veränderte Zusammenar-beit mit dem Verwaltungsrat einstellen;sich auf eine veränderte Zusammenar-beit mit dem Wirtschaftsprüfer vorbe-reiten; die Organisation des Finanzbe-reichs wird sich mittelfristig ändern – vorallem dürften dieKontrollmecha-nismen verstärktwerden; er wirdsich verstärkt mitFragen des «or-ganisatorischen und fachlichen RiskManagement» auseinandersetzenmüssen.

Der veb.ch und die HWZ Hochschule fürWirtschaft Zürich haben deshalb ein vierSemester umfassendes, karrierebeglei-

tendes Studienprogramm entwickelt,das Finanzleute auf diese anspruchsvol-len Aufgaben vorbereitet. Dieser eidge-nössisch anerkannte Hochschulab-schluss umfasst sechs Module sowieeine Mas-terarbeit (Master Thesis).

Conduct of Businessand Management

Finanzverantwortliche müssen sichüber die Konsequenzen ihrer Manage-ment- und Führungsentscheidungen

jederzeit im Klarensein, wenn sie – inZusammenarbeitmit Verwaltungs-rat und weiterenStakeholdern – er-

folgreiche und zukunftsorientierte Ent-scheidungen treffen wollen. In einerganzwöchigen Intensivschulung analy-sieren die Studierenden deshalb ihr ei-genes Verhalten in unterschiedlichenSituationen und verbessern ihre Füh-rungskompetenz.

Financing theEnterpreneurial Business

Finanzverantwortliche müssen sich ver-mehrt mit organisatorischen Fragen der

Verantwortungsvoll im anspruchsvollen Finanzenumfeld

Ein viersemestriger eidgenössisch aner-kannter Studiengang bereitet Finanzleu-te auf veränderte Anforderungen vor.

Marco Passardi (32), Dr.oec. publ., leitet an derHWZ Hochschule für Wirtschaft, einer Teilschuleder Zürcher Fachhochschule, das Zentrum für Ac-counting & Controlling, ist Lehrbeauftragter derUniversität Zürich sowie Dozent an der UniversitätSt. Gallen.

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Corporate Finance und des Risk Mana-gement befassen. Er wird umfassendeKenntnisse eines modernen Finanz- undInvestitionsmanagement erwerben. DasModul vermittelt die Kenntnisse in pra-xisorientierten Business Cases und aus-gewählten Unterrichtsunterlagen.

Decision Making andResponisbility

Im Tagesgeschäft muss man in Krisensi-tuation erfolgreich agieren und kom-munizieren: Dieses Modul beinhaltetzentrale unternehmerische Prozess-und Fachgebiete, die entscheidungsre-levant sind und mit ausgewiesenen Ex-perten thematisisert werden.

Taxes

Nicht nur die Mehrwertsteuer mit ihremwachsenden Berg von Verordnungenund Merkblättern, auch Fragen des in-ternationalen Steuerrechts, die steuerli-che Due Diligence sowie die adäquateund länderspezifische Anwendung des

OECD-Musterabkommens fordern dieVerantwortlichen. Der Finanzverant-wortliche erhälte in dieser Ausbildungwertvolles neues Wissen.

Business Law

Detaillierte Kenntnisse über immerkomplexere Wirtschaftsrecht sind fürFührungsverantwortliche unabding-bar. Der Teilnehmer erhält in diesemModul die neuesten Kenntnisse des Fi-nanzmarktrechts, des EU-Rechts, des Ar-beitsrechts, des Immaterialgüterrechtssowie ausgewählter Compliance-Be-stimmungen.

Forensic and Auditing

Ein vertieftes Verständnis für das regula-torische Umfeld und die wesentlichenElemente der modernen Wirtschafts-prüfung und Grundelemente für dasErkennen und Vermeiden deliktischerHandlungen vermittelt dieses ab-schliessende Unterrichtsmodul.

Organisation des Studiums

Die Ausbildung besteht aus 80 berufs-begleitenden Studientagen, die sich aufdrei Semester verteilen. 56 Studientagesind Präsenzveranstaltungen an Freita-gen und Samstagen in Zürich; 24 Tagebestehen aus Blended-Learning-Aktivi-täten. Eine fünftägige Intensivwochefindet am Studienbeginn statt.

Im vierten wird die Master Thesis ver-fasst: Die Studierenden verbinden einaktuelles Problem aus ihrem Unterneh-men mit den Inhalten des Studiums undgarantieren so einen anwendungsori-entierten Wissenstransfer von derHochschule in ihr berufliches Umfeld.

Erfolgreiche Absolventinnen und Ab-solventen sind berechtigt, den eidge-nössisch und international anerkann-ten Titel «MAS Master of Advanced Stu-dies in Accounting & Finance» zu tra-gen. Sie erwerben damit 60 ECTS-Credits (European Credit Transfer andAccumulation System), die in der Hoch-schulwelt gebräuchliche Messeinheitfür Studienleistungen.

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Peter Wullschleger (44) ist dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Inhaber der P.W.Consulting GmbH in Olten, Dozent an der Control-ler Akademie und der AKAD sowie Leiter derFachkommission Controlling der Höheren Fach-prüfungen. Er ist regelmässiger Mitarbeiter von«Rechnungswesen & Controlling».

Mitte Juni sind über 70 Teilnehmer der erfolgreichen 6. und7. Lehrgänge «Diploma as

IFRS/IAS Accountant, Certified by Con-troller Akademie and Ernst & Young»,zur Diplomprüfung angetreten. Einerder Höhepunktedes letzten Ausbil-dungstages warder Auftritt vonProf. Dr. Hans-Ge-org-Bruns vomIASB in London. Er gab einen sehr inter-essanten Einblick in das Innenleben desIFRS-Board, und sein Referat enthielthochinteressante Neuigkeiten. Im Fol-genden die wichtigsten Punkte in Kürze.

Business Combinations IIIFRS 3

Der ED gab schon sehr viel zu reden undlieferte heissen Diskussionsstoff. Derspringende Punkt ist, dass angedacht ist,auch Goodwill-Anteile den Minder-heitsaktionären zuzurechnen. Der Kauf-preis entspricht einem feststellbarenMarktpreis und demzufolge einem «Fair

Das IASB London in Zürich

Non essendo potuto intervenirepersonalmente, con queste bre-vi parole mi rivolgo a tutti i can-

didati che si sono presentati alla sessio-ne d’esami 2006.

Ogni anno si consuma il rito per lapremiazione dei nuovi titolari del titolodi attestato in specialista in finanza econtabilità e per i detentori del titolo didiploma di esperto in finanza e con-

Informationen aus dem Tessin

Rechnungswesen&Controlling

ACFAssociazione dei Contabili-Controller

diplomati federaliGruppo della Svizzera Italiana

trolling. Persone, almeno per quello checoncerne i diplomati dell’attestato, chehanno iniziato un lungo periodo di per-fezionamento delle loro conoscenzeteoriche professionali.

Siete in pochi ad aver superato questoostacolo. Per i più è stato un capitombo-lo, oppure detto in dialetto üna toma”.È evidente che gli studenti della SvizzeraItaliana sopportano un onere maggiorenella preparazione di questi esami.La mancanza di libri specifici nella linguamadre, le difficoltà di restare al passo edall’avanguardia nell’insegnamento, lamancanza di seminari e corsi esternispecifici supplementari ai corsi nonsono che alcune delle peculiarità deldifficile entourage in cui si muove lascuola ticinese.

Ma come vi siete presentati a Berna,venuti dal Ticino e dal resto della SvizzeraItaliana, sobbarcandovi un maggioronere rispetto a chi con la bicicletta ha

Informazioni del Ticino

raggiunto la sede della premiazione,valicando passi difficili e discese scivolo-se, evitando ostacoli naturali e non, ave-te avuto parimenti nello studio costanzae passione per una materia ai più osticae incomprensibile.

Avete in poche parole investito in unacarriera professionale di eccezionaleportata in quanto in un mondo dellavoro in costante crisi ed assestamento,il vostro curriculum vi permetteun’occupazione certa e di qualità.

Un bravo a tutti coloro che hanno sapu-to resistere e superare questi esami edun incoraggiamento a chi non è riuscitoa provarci di nuovo;ne vale a pena.

Un augurio per un buon proseguimen-to nella vostra carriera… e forza allaSvizzera ai mondiali.

Thomas Ernst, presidente dell’ACF

Value». Somit gilt dieser Preis im Zeit-punkt des Erwerbes auch für die Anset-zung der Minderheitsanteile. Näher sindwir bereits in der Ausgabe 4-2005 von«Rechnungswesen& Controlling» aufdieses Thema eingegangen.

Das IFRS-Boardist sich in dieserSache nicht ei-nig. Diese Anset-zung entspricht

zwar dem Fair-Value-Prinzip, jedoch ineinem Preisbereich, in dem für den Er-werb einer Mehrheit immer noch Paket-zuschläge an bisherige Grossaktionärebezahlt werden müssen. So hat die«control» über ein Unternehmen in derRegel einen Aufpreis zur Folge. IFRS 3wird die Spezialisten weiterhin beschäf-tigen. Wie und in welcher Form genauBusiness Combinations II umgesetztwerden wird, ist noch offen.

IFRS SMEs wird kommen

In den Jahren 2007 und 2008 dürftensicher die IFRS SMEs (Small and Medium

Enterprises) sehr viel Gesprächsstoff lie-fern. Der ED steht kur vor der Vollen-dung.

Worum geht es? Die IFRS werden in einer«Leichtversion» verfasst. Sie sollen etwa230–250 Seiten umfassen und 40 Stan-

Schlussvorträge des Studienganges Dipl-oma as IFRS/IAS Accountant mit packen-dem Insider-Referat.

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Rechnungswesen&Controlling

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Abb. 1

ropäische, zweikreisige Modell wirdwohl eher verlieren. Mit dem Ziel derEffizienzsteigerung in der Administrati-on vor Augen, darf man das als sinnvollbezeichnen. Der Globalisierungstrendnach dem angelsächsischen Modell läuftdarauf hinaus, dass es noch eine steuer-liche und eine betriebswirtschaftliche

dards beinhalten. Die SMEs-Standardswerden gänzlich ohne Wahlrechte sein.Dafür werden Hinweise auf die IFRS (FullVersion) gegeben. Das heisst, das einzigeWahlrecht besteht darin, den Standardder Vollversion anzuwenden.

Das ist sehr interessant...!

Mit IFRS SMEs können auch kleine Un-ternehmen IFRS-Anwender werden.Das heisst, dass auch kleine Unterneh-men verfügen über einen weltweit aner-kannten Abschluss verfügen können.Dieser Abschluss soll das Rating verbes-sern und damit die Kreditwürdigkeiterhöhen. Wir werden unsere Leser-schaft diesem Thema auf dem laufen-den halten – auf jeden Fall wird dieKonkurrenz zwischen Swiss GAAP FERund IFRS SMEs interessant zu beobach-ten sein.

Financial StatementPresentation

Die Struktur der GuV und der GFR pas-sen nicht aufeinander. Die GuV müsstemit der GFR identisch werden und bis indie Bilanz greifen, damit klar wird, mitwelchen Vermögenswerten wie vielCash Flow erzielt wird.

Die Ausführungen beabsichtigen, die«Decision Usefulness» zu erhöhen. ImDetail geht es darum, wie die Strukturder GuV verändert werden soll. Die Dis-kussion wurde bereits unter dem Titel«Comprehensive Income» geführt, weilin der GuV nicht alle Positionen gezeigtwerden, die das Eigenkapital verändern.Es geht dabei insbesondere um folgen-de drei Positionen, dessen Resultatedirekt ins Eigenkapital gebucht werden:

Changes in AFS securitiesChange in FX translationChange in cash flow hedges

Die neue Gestaltung der GuV würdeunter Einbezug dieser Positionen wie inunseren Abbildungen 1 und 2 darge-stellt aussehen. Diese Veränderung hät-te zur Folge, dass der Eigenkapitalnach-weis überflüssig wird, weil das «TotalRecognised Income and Expense» derVeränderung des Eigenkapitals ent-spricht.

Das angelsächsische Modell

Das angelsächsische, einkreisige Bu-chungsmodell ist im Globalisierungs-prozess erfolgreich. Das kontinentaleu-

Betrachtungsweise gibt. Es wird demzu-folge keine sachlichen Abgrenzungenund kalkulatorischen Abschreibungenund Zinsen mehr, sondern nur noch steu-erliche Abgrenzungen. Das heisst, dassdie finanzbuchmässige Erfassung aufbetriebswirtschaftlicher Basis nach denPrinzipien von «true and fair» erfolgt.

Statement of Recognised Income and Expense(1 statement)

Sales

Cost of Sales

Gross Profit

Expense

Profit before taxes

Income taxes

Profit or loss for the period

Changes in AFS securities

Change in FX translation

Change in cash flow hedges

Total recognised income and expense

Statement of Recognised Income and Expense(2 statements)

Sales

Cost of Sales

Gross Profit

Expense

Profit before taxes

Income taxes

Profit or loss for the period

Profit or loss for the period

Changes in AFS securities

Change in FX translation

Change in cash flow hedges

Tot. recogn. inc. and exp.

Abb. 2

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Warum ist die Controller Akademie so erfolgreich?

Dem geneigten Leser fällt auf,dass die Studierenden der Con-troller Akademie an den Diplom-

prüfungen für Expertinnen und Exper-ten in Rechnungslegung und Con-trolling zu den Erfolgreichsten zählen:Von den 68 Kandidaten dieses Jahr-gangs aus der Controller Akademiehaben 55 die anspruchsvollen Prüfun-gen bestanden. Damit übertrifft dieController Akademie die gesamt-schweizerische Erfolgsquote zum wie-derholten Mal deutlich.

Wie lautet das Erfolgsgeheimnis derController Akademie? Für Geschäfts-führer Ueli Aeschbacher besteht dasRezept aus einer Verbindung von Grös-se und Qualität: «Als grösste SchweizerAnbieterin – wir bilden in der Deutsch-schweiz rund die Hälfte dererfolgrei-chen Studierenden aus – können wiraus einer beachtlichen Zahl potenziellerDozenten auswählen und so auch diebesten verpflichten. Wir haben einenausgezeichneten Mix aus sehr erfahre-

nen Fachkräften und aufstrebendemNachwuchs.» Grösse erleichtere auchdie Bildung der immer wichtigeren Lern-gruppen – die Auswahl an Partnern wirdbreiter – und der Know-how-Netzwer-ke. Last but not least befinde sich dieController Akademie in Zürich mitten imgrössten Schweizer Wirtschaftsraumund damit auch örtlich mitten in derPraxis. Immer wieder kann man feststel-len, dass grosse Bildungsanbieter naheam Durchschnittserfolg stehen – dieüberdurchschnittlich guten Ergebnisseder Controller Akademie sind also be-sonders bemerkswert.

«Die einzelne Person ist bei uns derMittelpunkt aller Bemühungen», er-klärt Ueli Aeschbacher das Credo derController Akademie. Die Dozierendenstehen allen Studienfragen jederzeit –«nicht nur in den letzten fünf Minuteneiner Lektion!» – zur Verfügung, unddieselbe hohe Zugänglichkeit bestehtfür die Studiengangsleitung.

Die ausgeprägte Berücksichtigung indi-vidueller Bedürfnisse zeigt sich auch imOrganisatorischen: Wählbare Morgen-oder Nachmittagslektionen an einemhalben Tag pro Woche, Heimstudiumund Lerngruppenarbeit sowie derBlockunterricht kommen der Berufstä-tigkeit der Studierenden entgegen:«Wir nehmen damit Druck vom berufs-tätigen Studierenden; als grosses Insti-

Informationenaus der Controller Akademie

Rechnungswesen&Controlling

tut können wir auch zeitlich ein breiteresAngebot zusammenstellen.»

Die Studierenden werden auch an derQualitätskontrolle und der Weiterent-wicklung des Lehrstoffes beteiligt. «Wirfragen uns und unsere Studierendenständig, wo es noch mehr oder etwasAnderes braucht, auf welche wichtigenThemen wir noch tiefer eingehen müs-sen.» Dazu gehört auch die Bewertungder Dozierenden, die höchsten Ansprü-chen zu genügen haben: «Unsere Do-zerenden müssen in zwei Bereichen aus-gezeichnet sein: Sie vermitteln nicht nurTheorie auf höchster Stufe, sondern ste-hen auch in der Praxis oder möglichstnahe daran.» Im Dozententeam derController Akademie lehren zahlreichePrüfungsexperten. Das erlaubt dasmöglichst prüfungsnahe Lehren undLernen. Nach jeder Diplomprüfung setztdie Controller Akademie alles daran,Erkenntnisse aus den Prüfungen sofortin den Studienplan aufzunehmen.

Absolventen der Controller Akademiewerden besonders gut auf die Diplom-prüfungen vorbereitet. Wesentlich sinddie Zertfikatsprüfungen am Ende derersten vier Semester. Sie zeigen, wo mansteht und welche Lücken zu füllen sind,und sie sind ein wichtiger Indikator fürdie Controller Akademie: Welche Ver-besserungen im Unterricht drängensich auf?

Eine Pflichtrepetition im fünften undletzten Semester schliesst die eigentli-chen Prüfungsvorbereitungen ab. Weralle vier Zertifikatsprüfungen bestan-den hat, so die Aufzeichnungen derController Akademie, besteht in derRegel auch die eidgenössische Diplom-prüfung. «Diese Erfahrung hat sich die-ses Jahr in hundert Prozent aller Fällebestätigt», freut sich Ueli Aeschbacher.

Der neue Studiengang für zukünftigedipl. Expertinnen und Experten in Rech-nungslegung und Controlling beginntam 22. Oktober 2006 – dieses Jahrerstmals «auswärts» mit einer Wo-chenendveranstaltung am Vierwald-stättersee, die mit Fachreferatenrefera-ten, Workshops und Anleitungen zurLerntechnik Start in ein erfolgreichesStudium ist.

Am 30. August beginnnen in Zü-rich die identischen 8. und 9.Studiengänge zur Vorbereitung

auf das «Diploma as IFRS/IAS Ac-countant, Certified by Controller Aka-demie and Ernst & Young» mit einemFeuerwerk an mitreissenden Referaten.

Offensichtlich hat die Controller Akade-mie den richtigen «Riecher» bei derEntwicklung neuer Angebote: Wie dieersten sieben sind auch beiden aktuali-sierten neuen Studiengänge auf einebegeisterte Aufnahme gestossen, dennder Stand der Anmeldungen ist schondrei Monate vor Beginn hoch.

Die Controller Akademie ist weltweiteine der ersten Schulen und in derSchweiz die erste, die eine IFRS/IAS-Aus-bildung dieser Art anbietet. Die Vertei-

Weltsprache IFRS

lung der drei Module zu je fünf Tagenauf das ganze Jahr, die genau berechne-te Anzahl Tage und Lektionen und derstraff geführte Studiengang stossen aufAnklang.

Seit Beginn ist die Ausbildung geprägtvon einem guten Zusammenspiel vonFachreferat, Gruppenarbeiten, indivi-dueller Vorbereitung und Workshop.Zwischentests nach jedem der drei Mo-dule und enie anspruchsvolle freiwilligeDiplomprüfung belegen das neue er-worbene Wissen. Der marktgerechtePreis und das Patronat der UniversitätZürich sowie des IAS-Boards sind weite-re überzeugende Argumente für denpraxisnahen Studiengang.

In den beiden Studiengängen sind nocheinige wenige Plätze frei.

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Rechnungswesen&Controlling

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Im April wurden alle Mitglieder aufge-fordert, eine Karte für die Mitglieder-datenbereinigung auszufüllen oder

ihre Daten auf der veb.ch-Website zukontrollieren und allenfalls zu korrigie-ren. Damit wir die individuellen Adress-Anliegen unserer Mitglieder erfüllenkönnen, sind wir auf ihre Mitarbeit an-gewiesen. Wir unterscheiden Zustell-adressen für die Mitgliederbeitrags-rechnung, für Seminar- und Lehrgangs-rechnungen und für allgemeine Korre-spondenz. Selbstverständlich kann mandie einmal gewählte Adresse jederzeitwieder ändern – per Briefpost, Fax oderauf www.veb.ch (Mitglieder). Ich bedan-ke mich bei allen Mitgliedern, die dieserAufforderung nachgekommen sindund ihre Daten angepasst haben. BeiFragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Vernehmlassung

Am 31. Mai 2006 ist die Eingabefrist fürdie Vernehmlassung «Revision des Ak-tien- und Rechnungslegungsrechts imObligationenrecht» abgelaufen. Auchhier haben wir Sie um Ihre Meinunggebeten. Mit Ihrem Input, den wir sehrschätzen und für den wir uns bedanken,

und einer siebenköpfigen Arbeitsgrup-pe haben wir termingerecht am 22. Mai2006 Herrn Bundesrat Christoph Blo-cher unsere Stellungnahme gesandt.Den Text kann man auf unserer Websiteabrufen.

Garantierte Durchführung

Als aufmerksamer Besu-cher unserer Website sindSie bestimmt schon die-sem neuen Zeichen be-gegnet. Es symbolisiert diegarantierte Durchführung

für Seminare und Zertifikatslehrgänge.Wenn Sie sich für ein Angebot mit die-sem Zeichen entscheiden, können Siedie Termine in Ihrer Agenda definitiveintragen, denn die Durchführung istgarantiert.

Zertifikatsregister

Unser erster Zertifikatslehrgang starteteim Herbst 2003 zum Thema Swiss GAAPFER. Bis heute haben sich zahlreicheAbsolventen der Herausforderung derfreiwilligen Prüfung gestellt. Sie alle

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

Melitta Bischofberger, Geschäftsleiterin desveb.ch im Sihlhof an der Lagerstrasse 5 in Zürich.

Mitte Januar haben wir dieveb.ch-Mitglieder zu einemTagesseminar über das neue

Rechnungslegungsrecht (RRG) am 27.März 2006 eingeladen.

Nach nur fünf Tagen war das Seminarmit 160 Anmeldungen ausgebucht!Verschiedenste Versuche, innert nützli-cher Frist grössere Seminarräume zu fin-den, scheiterten,bis wir auf denFlughafen Klotenaufmerksam wur-den.

Das «Eventdock» bietet Platz für 350Personen. Erstes Aufatmen – bis wirMitte Februar auch diese Anmeldezahlüberschritten hatten.

Dank der Flexibilität unserer Referenten– und auch der Mitglieder, die sich ha-

können ihren Leistungsausweis mit ei-nem Zertifikat belegen. Seit Anfang Maiist auf der Website des veb.ch das Regis-ter aller erfolgreichen Absolventen desveb.college einsehbar. Die Abfragekann nach Namen, Abschlussdatumoder Zertifikatstyp erfolgen. Der veb.chsieht diese Dienstleistung unter ande-rem auch als Schutz für die Zertifikatsin-haber.

G!

ben «umbuchen» lassen – kann derveb.ch auf einen noch nie dagewesenenSeminarerfolg zurückblicken. Schlus-sendlich konnten an vier Veranstal-tungstagen 772 Teilnehmer begrüsstwerden.

Das Seminar war folgendermassen auf-gebaut: Franz Kessler, Dr. iur., LL.M.,Rechtsanwalt, berichtete über die Revi-

sion des GmbH-Rechts und de-ren Auswirkun-gen auf das Akti-enrecht. AncilloCanepa, dipl. Be-

triebsökonom HWV, dipl. Wirtschafts-prüfer, konnte für das Thema «Das neueRevisionsaufsichtsgesetz» gewonnenwerden. Den gröss-ten Teil der Tagungbeanspruchte die Vernehmlassung zur«Revision des Aktien- und Rechnungs-legungsrechts im Obligationenrecht».

Ausgebucht, ausgebucht, ausgebucht...!

Hier referierten zu unterschiedlichenThemen Walter Sterchi, dipl. Experte inRechnungslegung und Controlling,Lukas Handschin, Prof. Dr. iur., Sikandervon Bhicknapahari, lic. iur. und dipl.Experte in Rechnungslegung und Con-trolling, David Rosenthal, lic. iur., Andre-as Russi, dipl. Wirtschaftsprüfer, dipl.Experte in Rechnungslegung und Con-trolling, Beat Walker, lic. rer. pol., dipl.Steuerexperte.

An dieser Stelle ein herzliches Danke-schön an alle , die an diesem grossenErfolg beteiligt waren. Den Seminarteil-nehmern danken wir für die sehr positi-ven und manchmal auch aufbauendenKommentare auf den Seminarbeurtei-lungsbogen. Das Ausfüllen dieser Bur-teilungen hilft uns sehr, die Qualität zuüberprüfen und allenfalls bei zukünfti-gen Seminaren entsprechende Mass-nahmen umzusetzen.

Seminar-Grosserfolg des veb.ch: 772 Teil-nehmer besuchten die die Seminarienzum neuen Rechungslegungsrecht.

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Christian Feller (27), dipl. Wirtschaftsprüfer undFachmann im Finanz- und Rechnungswesen miteidg. Fachausweis, Inhaber des SchweizerischenInformatik-Zertifikats (SIZ) sowie des Diploma asIAS/IFRS Accountant, Certified by Controller Akade-mie and Ernst & Young, ist bei BDO Visura in Zürichin der Wirtschaftsprüfung tätig. «Rechnungswesen& Controlling» veröffentlicht regelmässig einenBeitrag von Christian Feller zu den Fachempfehlun-gen Rechnungswesen FER. Fragen zum vorliegen-den Thema beantwortet der Autor gerne per E-Post:[email protected].

Swiss GAAP FER

Swiss GAAP FERFachempfehlungen

Rechnungswesen

Rechnungswesen&Controlling

Mit der Einführung des Rah-menkonzeptes Swiss GAAPFER ist man internationalen

Entwicklungen gefolgt – IAS/IFRS kenntdas Rahmenkonzept seit vielen Jahren –und hat durch die Unterscheidung zurEinhaltung der jeweiligen FER-Richtlini-en die Grundlage geschaffen, die An-wendung der Swiss-GAAP-FER-Richtli-nien für Klein- und Mittelunternehmennoch attraktiver zu gestalten.

Mit dem modularen Aufbau wird fürkleine Unternehmen die Möglichkeitgeschaffen, nur das Rahmenkonzept

und ausgewählte Empfehlungen (Rah-menkonzept und Kern-FER) einzuhal-ten.

Alle anderen Gesellschaften haben dasgesamte Regelwerk (Rahmenkonzept,Kern-FER und weitere Standards) anzu-wenden. Die Kriterien für die Anwen-dung der Kern-FER sind:

Bilanzsumme CHF 10 MillionenJahresumsatz CHF 20 Millionen50 Vollzeitstellen im Jahresdurch-schnitt

Für die Ermittlung der relevanten Grös-sen ist von den zusammengefasstenWerten der Einzelabschlüsse auszuge-hen (Summenbilanz und -erfolgsrech-nung). Wie aus diesen Ausführungenersichtlich ist, besteht betreffend Krite-rien für die Anwendung der Kern-FEReinzig der Unterschied hinsichtlich derMitarbeiterzahl. Diese ist aufgrund desheutigen Obligationenrechts mit 200Mitarbeitern vorgesehen, Swiss GAAPFER sieht hingegen die Grenze von 50Mitarbeitern vor – analog dem zukünf-tig neuen Revisionsgesetz.

Es dürfte im Interesse aller involviertenParteien liegen, die Swiss-GAAP-FERRichtlinien in einem Unternehmen ein-zuführen oder deren Einhaltung weiterauszubauen. Durch eine erhöhte Trans-parenz lassen sich Investoren gewin-

nen, und die Kapitalkosten können er-fahrungsgemäss gesenkt werden.

Damit auch die Leser von «Rechnungs-wesen & Controlling» in ihrer Gesell-schaft die Swiss-GAAP-FER-Richtlinieneinführen und sich mit der Materie ver-traut machen können, bietet dasveb.college den ZertifikatslehrgangSwiss GAAP FER an. Schon zahlreicheTeilnehmer haben den Lehrgang be-sucht. Im September 2006 beginnt derLehrgang erstmals nach dem neuenSwiss-GAAP-FER-Konzept. Die Referen-ten vermitteln ihr breites Fachwissen mitpraxisnahen Erfahrungswerten. Mel-den Sie sich noch heute an; die Teilneh-merzahl ist beschränkt (www.veb.ch,Veranstaltungen).

Am Ende des Swiss-GAAP-FER-Zertifi-katslehrganges kann eine Prüfung von180 Minuten zur Erlangung des Zertifi-kates «Experte Swiss GAAP FER» abge-legt werden. Die Prüfung besteht auseiner Fallstudie und diversen kleinerenKurzaufgaben. Nachfolgend ein Aus-schnitt aus der Prüfung vom Juni 2006.

Aufgabe: Rechnungs-legungsgrundsätze

Diese Aufgabe muss im «Ernstfall»inzehn Minuten gelöst werden.

Frage 1

Der überarbeitete Swiss GAAP FER Stan-dard 16 wurde per 1. Januar frühzeitigangewandt. Aus der Anwendung erga-ben sich per 1. Januar 2005 folgendePosten, welche im Abschluss per 31.Dezember 2004 nicht enthalten waren:Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreser-ven 3 Mio. CHF, passiv latente Steuern1 Mio. CHF. Muss über diese Änderungim Abschluss 2005 informiert werden?Mit welcher Begründung? An welcherStelle und in welcher Art muss dieseInformation aufgeführt werden?

Frage 2

In den Sachanlagen sind auch Grund-stücke und Gebäude enthalten, welcheper 31. Dezember 2005 einen Bilanz-wert von 212 Mio. CHF aufwiesen. LautBewertungsgrundsätzen sind sie zumAnschaffungswert abzüglich notwen-

diger Abschreibungen bilanziert. Kannes gemäss Swiss GAAP FER sein, dassWertverluste auf den einen Objektendurch Wertgewinne auf den anderenObjekten ausgeglichen wurden? DieAntwort ist mit Nennung der entspre-chenden Vorschriften der Swiss GAAPFER zu begründen.

Frage 3

Weshalb verstossen die Verrechnungder Wertberichtigung auf Vorräten mitden Vorräten des Delkrederes mit denForderungen aus Lieferungen und Lei-stungen sowie der Investitionen vonWertschriften mit Desinvestitionen vonWertschriften nicht gegen das Verrech-nungsverbot gemäss FER 3?

Lösungen für diese Fragen können nichtabgegeben werden.

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Rechnungswesen&Controlling

2·06 15

Claudio Bayer ist Eishockeyfansein Begriff: Als Profi hat er imEHC Kloten, im SC Rapperswil-

Jona, im SC Langnau und im Thurgaugespielt. Als Goalie war er in 20 Länder-spielen der A-Nationalmannschaft undzudem mehrfacher Schweizermeister.

Soeben hat Claudio Bayer einen Kampfder anderen Art bestanden: Er hat seineidgenössisches Diplom als Experte inRechnungslegung und Controlling er-halten. Zu seinem Weg stellt ihm «Rech-nungswesen & Controlling» einige Fra-gen.

Hat Ihnen der Spitzensport bei der Vor-bereitung auf die Prüfung etwas ge-bracht?Ich habe gelernt, auf die Zähne zu beis-sen. Ich habe weitergemacht, obwohldie Motivation nicht immer auf demHöchstpunkt war. Das lernt man beiNiederlagenserien.

Und was hat Ihnen den Willen zumDurchhalten verliehen?Das Ziel Prüfung. Das hat mich immerwieder beflügelt.

Eine Prüfung alleine ist aber noch keinZiel...Natürlich – die Prüfung ist der Beleg, dassman den Weg geschafft hat. Ich habe diePrüfung nicht in erster Linie abgelegt, ummeinen Marktwert zu erhöhen, sondernum meinen Job noch interessanter zumachen. Das neue Wissen vereinfachtvieles. Entscheidend ist doch, dass manim Beruf etwas Gutes liefert. Das geht miteiner Ausbildung wie dieser viel besser.

Auf welchem Weg sind Sie zu dieserAusbildung gekommen?Ich habe bei Ericsson die kaufmännischeLehre absolviert – und da hat es mir in derBuchhaltung gut gefallen. Da war esnahe liegend, mich in diesem Fachbe-reich weiterzubilden.

Was aus dem Lehrstoff können Sie heu-te am besten einsetzen?Das beste ist das Lernen selbst. Ich warMitglied einer Lerngruppe, in die jederseine Stärken eingebracht hat. Das wareine ausgezeichnete Erfahrung.

Haben Sie in der Zeit des Lehrgangs ihrArbeitspensum reduziert?

Ich habe gelernt, auf die Zähne zu beissen

Claudio Bayer (30), CFO der Comluxavia-tion AG, einem Unternehmern für dieFlugzeug-Vercharterung und frischge-backener dipl. Experte in Rechnungsle-gung und Controlling, war Goalie derSchweizer Eishockey-Nationalmann-schaft.

Nein, ich habe immer 100 Prozent gear-beitet, obwohl das hart gewesen ist. Daswar eine Massnahme gegen meine ei-gene Bequemlichkeit; ich arbeite besserunter Druck.

Treiben Sie nach den harten Jahren imEishockey heute immer noch Sport?Ich bin vom Eis auf den Rasen gezogen:Heute spiele ich Golf.

Auf dem Prüfungssekretariat hatman – wieder einmal – aufgeat-met. Nach grosser Vorberei-

tungsarbeit sind die Berufs- und Höhe-ren Fachprüfungen, so der korrekt-amt-liche Name der Fachausweis- und Dip-lomprüfungen, ohne nennenswerteSchwierigkeiten und Pannen über dieBühne beziehungsweise durch die Prü-fungssäle gegangen.

Der Weg der Rekurse

Beim Bundesamt für Berufsbildung undTechnologie BBT sind 13 Beschwerdengegen Prüfungsresultate aus den Be-rufsprüfungen und drei aus den Höhe-ren Fachprüfungen eingereicht wor-den. In den nächsten Wochen erhaltendie Prüfungsexperten die Beschwerdenzur Stellungnahme. Pro Beschwerdesind mehrere Experten-Stellungnah-men einzuholen, denn Beschwerdefüh-rer können für jedes Fach eine Noten-aufwertung verlangen – was jedochnicht alle tun. Die Expertenantworten

gelangen an den jeweiligen Fachvor-stand, der ein Resümee verfasst. AlleResümees erhält der Trägerverein, dereine Zusammenfassung der Resümeesschreibt. Diese Zusammenfassung wirdan das BBT gesandt, das sich damit anden Beschwerdeführer wendet. Der Be-schwerdeführer kann nun auf seinerBeschwerde bestehen – in diesem Fallhat er 900 Franken an die Kosten beizu-steuern – oder sie zurückziehen. Das BBTverlangt nun vom Trägerverein eine Stel-lungnahme und entscheidet anschlies-send. Der Beschwerdeführer kann einennegativen Entscheid mit einer Begrün-dung an die Rekurskommission des Eid-genössischen Volkswirtschaftsdeparte-ments weiterziehen.

Prüfungen 2007

Mitte Juli 2006 beginnen die Anmelde-verfahren für die Berufs- und die Höhe-ren Fachprüfungen 2007. Bis 30. Sep-tember 2006 kann man sich auf derWebsite www.examen.ch anmelden.

Experten gesucht

An den Prüfungen stehen etwa 650Expertinnen und Experten im Einsatz.Neben Enthusiasmus wird von ihnen einguter Abschluss erwartet. Geboten wer-den hochinteressante persönliche undfachliche Kontakte! Demnächst be-ginnt die Rekrutierung.

Wer tut was?

Im Bereich Rechnungswesen des Prü-fungssekretariates kümmern sich dreiMitarbeiterinnen um die Berufs- undhöheren Fachprüfungen: Sandra Ger-schwiler, Leiterin, ist zuständig für dieBelange des Trägervereins und der Prü-fungskommission. Annetta Danuserund Manuela Caramuscio sind für dieSachbearbeitung, Organisation und Ad-ministration der beiden Prüfungen zu-ständig. Ende Jahr löst Manuela Cara-muscio Annetta Danuser ab, die in denRuhestand geht. Die Telefonnummerdes Sekretariates: 044 283 45 45.

Informationen aus dem Prüfungssekretariat

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16 Rechnungswesen&Controlling

2·06

Informationenaus der Suisse Romande

Rechnungswesen&Controlling

swisco.chChambre des experts en finance et en Controlling

Le rapport de la Suisse romande

Quel est le point commun entreune association, les NSA (nor-mes d’audit suisses) la révision

du CO, la LSR (Loi sur la surveillance desréviseurs) et la criminalité économique?

Vous me direz sans peine que le traitd’union est l’application de la loi! Vousavez vu juste, mais c’est sans compter surle séminaire organisé à Lausanne endate du 2 juin dernier sur ce thème.

Jean François Vernetti directeur chezPWC du département «Litiges et investi-gations» nous a inondé d’exemplespoignants d’authenticité et de vécu ! Sinous parlons de notes de frais sansdoute allez vous sourire!

Et bien soit! C’est ainsi que Jean FrançoisVernetti, après avoir participé et organi-sé plus de 300 audits dans près de 50

pays à travers tous les continents nous adémontré comment la vie d’un fraudeurpouvait tenir à un trombone à papier! Etce pour plusieurs millions détournés duCHUV. Car c’est ainsi que le fameuxprofesseur s’est fait épingler, suite à unefiche de comptabilisation qui n’était pasrestée jointe à la fausse facture.

Il en a été de même sur les différenteshabitudes de train de vie et de passion decollection qui ont porté à sa fin un autrefraudeur! Les évidences ne trompent paset sont parfois si faciles que les systèmesde contrôle interne se voit manipuler etdétourner . Pour dito, la mise en place demesure de contrôle interne ainsi qu’unematrice de risque est de la responsabilitédes administrateurs!

Un autre élément fort surprenant dé-montré fut que dans les pays émergents,la majorité des fautes sont commises pardes subalternes alors que dans nos so-ciétés occidentales, celles-ci sont le plussouvent le fait des cadres dirigeants auplus haut niveau. Un autre élément,mais cette fois commun à la planète surce sujet demeure que la gente féminineest bien souvent plus «honnête» queson homologue masculin.

Preuve est fait que tous les systèmes decontrôle interne, de même que lesprocédures qui les accompagnent sontanalysés par les personnes malveillan-tes. La voie de la fraude et des détourne-ment est alors tracées dès qu’une faille

dans le système est trouvée. Un autreélément relevé par Jean François Vernettiest que «le fraudeur» procède à de telsdélits le plus souvent pour assouvir sespassions qui peuvent être fort diverses.Une des raisons principales est la conser-vation d’un train de vie supérieur à leursmoyens et dont les causes sont la passi-on des dépenses ne pouvant passer parle budget familiale (collection, relationextra-conjugale, goût démesuré pour lejeux et j’en passe).

D’une manière générale, les vecteurs seregroupent dans tout ce qui touche lefonds de roulement d’une société. C’estle cas pour les fausses factures fournis-seurs mais aussi débiteurs. Les notes defrais surchargées ou remises à l’encais-sement à plusieurs département oufonds (cas de l’Uni de Genève) en es-pérant pouvoir les encaisser jusqu’àtrois fois!

Une fois de plus, on s’aperçoit, commele disait Albert Einstein: «L’imaginationet la créativité sont supérieures au sa-voir», car c’est de la sorte que moultsociétés à travers le monde ou chez noussont la cible de tels délits.

Je vous donne à tous rendez-vous à larentrée pour de prochains séminairesciblés selon les souhaits de nos mem-bres et je vous souhaite à tous un excel-lent été et de bonnes vacances.

Joseph Catalano, Président

Am 10. Juni 2006 ist Hans Baillod,Ehrenpräsident des veb.ch, imAlter von 80 Jahren nach kurzer

Krankheit verstorben. Hans Baillod warein Diplombuchhalter, «wie er im Buchesteht»: Vom kaufmännischen Angestell-ten bis zum Geschäftsführer, 45 Jahre,stand er im Dienste der KabelwerkeBrugg AG, mit denen er sich mit gesun-dem Stolz identifizierte. In den Vorstanddes veb.ch zog er nach einer Kampfwahlein. Seine erste Sitzung, so erzählte erjeweils mit Lachen, habe er voller Erfurchtals «fast sakralen Akt» empfunden. Spä-ter hat er wichtige Weichen gestellt fürdie Entwicklung des Diplombuchhalterszum eidg. dipl. Buchhalter/Controller.Weiterbildung war ihm auch im weiterenSinne ein grosses Anliegen. So profitier-ten die Herbsttagungen des KV Schweiz,

bekannt als gewichtige Institution, we-sentlich von seiner Schaffenskraft.

Sucht man einen Mann, der das Attribut«hemdsärmlig» im positivsten Sinneverkörpert, ist Hans Baillod der Richtige:Er war der Archetyp des zupackendenBerufsmannes und Bürgers. In seinerZeit als Präsident hat er den veb.ch eingrosses Stück weitergebracht. Bei sei-nem Rücktritt, 1981, hat die Generalver-sammlung seine Verdienste anerkannt,indem sie ihn zum Ehrenpräsidentenernannt hat.

Wir werden Hans Baillod mit seinenprägnanten Gedanken und seinemHumor vermissen.

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

Zum Gedenken: Hans Baillod, Ehrenpräsident veb.ch

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Rechnungswesen&Controlling

2·06 17

Markus Metzger (40), Betriebsökonom FH, dipl.Steuerexperte, Niederlassungsleiter BDO VisuraZug und Produktleader MWST BDO VisuraSchweiz, Dozent an verschiedenen Lehrinstitutio-nen und Fachautor, betreut unsere Rubrik MWST.Der Autor ist erreichbar unter [email protected].

Das Eidgenössische Finanzdepar-tement hat kürzlich die vom Bun-desrat genehmigte Anpassung

der Verordnung zum Mehrwertsteuer-gesetz (MWSTG) publiziert. Darin sinddrei wichtige Praxisänderungen enthal-ten:

Art. 1a MWSTGV: Wechsel des Leis-tungsortes im Zusammenhang mit Air-craft-Management-Leistungen undähnlichen Leistungen vom Erbrin-gungsorts- (Art. 14 Abs. 1 MWSTG) zumEmpfängerortsprinzip (Art. 14 Abs. 3MWSTG).

Art 4a MWSTGV: Umsätze im Bereich derSozialfürsorge, der Sozialhilfe und dersozialen Sicherheit (Art. 18 Ziffer 8MWSTG) sowie der Kinder- und Jugend-betreuung (Art. 18 Ziffer 9 MWSTG)bleiben auch dann von der MWST aus-genommen, wenn sie im Sinne einesOutsourcing an andere Leistungser-bringer delegiert und dafür durch dasdelegierende Gemeinwesen entschä-digt werden.

Die nachfolgenden drei zusätzlichenArtikel betreffen die Formvorschriftender ESTV:

Art. 14 Abs. 2 MWSTGV: Sollte in ent-sprechenden Belegen auf die MWSThingewiesen werden, wird die Margen-besteuerung trotzdem zugelassen,wenn die steuerpflichtige Person nach-weist oder es erkennbar ist, dass für denBund kein Steuerausfall auf Grund die-ses Mangels entstanden ist. In der Regelist dieses Kriterium erfüllt, wenn es sichbeim Käufer um eine private Personhandelt, die kein Vorsteuerabzugsrechtaufgrund fehlender MWST-Pflicht hat.

Art. 15a MWSTGV: Die ESTV anerkenntnun auch noch Belege als zum Vorsteu-erabzug berechtigt, wenn die Formvor-schriften nach Art. 37 Abs. 1 lit. a (Nameund Adresse des Leistungserbringers)und b (Name und Adresse des Leis-tungsempfängers) MWSTG nicht voll-

umfänglich erfüllt sind, sofern die steu-erpflichtige Person eindeutig aufgrunddes vorliegenden Beleges indentifiziertwerden kann.

Art. 45a MWSTGV: Hier wird festgehal-ten, dass die ESTV keine Aufrechnungenaus Formmängeln mehr vornehmenwird, wenn erkennbar ist oder die steu-erpflichtige Person nachweist, dass demBund kein Steuerausfall entstanden ist.

Die vorstehenden Praxisänderungentreten per 1. Juli 2006 in Kraft. Mitdiesen Änderungen wurde ein wichti-ger und richtiger Schritt in die richtigeRichtung getan. Es bleibt jedoch abzu-warten, wie die entsprechenden Artikelin der Praxis bei Revisionen der ESTVumgesetzt werden und wie die entspre-chenden gerichtlichen Instanzen damitumgehen.

Etwa zur gleicher Zeit wurde derSchlussbericht der Arbeitsgruppe Sporidem Bundesrat vorgelegt und publi-ziert.

In einer kurzen Zusammenfassung undSchlussfolgerung kann festgehaltenwerden, dass gemäss den Erhebungendieser Arbeitsgruppe

ein Bedürfnis besteht, das MWSTGvom 02.09.1999 (Stand 20.09.2005)einer Totalrevision zu unterziehen. Es istneu aufzusetzen, kombiniert mit Ände-rungen im systematischen und im punk-tuellen Bereich. Diese Totalrevision istbereits per 1.1.2009 vorgesehen;

eine Aufhebung aller Ausnahmenideal wäre, aber nicht für alle Bereichemöglich beziehungsweise zweckmäs-sig ist. Insbesondere ist in den nachfol-genden Bereichen eine Aufhebung derAusnahmen zumindest problematisch:

Bank- und Versicherungsleistungen;Urproduktion undImmobilien;

die Nullsatzregelung (keine Ausnah-men, aber weitere Steuerbefreiungen)

ebenfalls ideal wäre, aber aus fiskalisti-schen Gründen voraussichtlich nichtumsetzbar ist;

die bisherige Besteuerung im Ge-meinwesen im Wesentlichen zweck-mässig geregelt ist;

die Subventionen nicht ins Steuer-objekt miteinzubeziehen sind;

der Vorsteuerabzug neu materiellwie auch formell zu regeln ist;

die Vereinfachung bei der MWST ins-besondere durch Änderungen in dennachfolgenden Bereichen zu erreichenist:

Systematik;Abbau des Formalismus;Vereinfachungen zu Gunsten von

mittelständischen Unternehmen;Verbesserung des Rechtsschutzes;der Einheitssatz bei der MWST

zwar eine Vereinfachung wäre, aberauch ein Zweisatz-Modell kein syste-matischer Sündenfall ist^;

ein allfälliger Einheitssatz voraus-sichtlich nicht unter 6 % liegen würdeund

die Vernehmlassungsvorlage für dieTotalrevision modular auszugestaltenist, um nicht das gesamte Projekt auf-grund politischer Schwergewichtsthe-men auf die lange Bank zu schieben.

Leisten statt konsumieren: veb.college Qualifizierte Weiterbildung nach Feier-abend mit Zertifikatsprüfungen – ideal fürBerufstätige, die ihr Wissen erhalten undaufbauen wollen. Praxisnah und aktuell.

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MWST-Corner – Was gibt es Neues?

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18 Rechnungswesen&Controlling

2·06

IFRS International Financial

Reporting Standards

Rechnungswesen&Controlling

Andreas Loetscher (38), dipl. Wirtschaftsprüfer,Partner Financial Services, Ernst & Young, Zürich

Finanzinstrumente nach IAS 32/39 und IFRS 7

Das IASB rundete gegen Ende2005 mit der Publikation vonIFRS 7 Darstellung (IAS 32), Ver-

buchung und Bewertung (IAS 39) sowieOffenlegung (IFRS 7) von Finanzinstru-menten ab. Seit Oktober 2005 kann ein«User Guide» zu Finanzinstrumentenauf der Internetseite www.iasb.org be-stellt werden. Dieses Werk ist dank sei-ner Querreferenzen zwischen den dreiStandards sehr dienlich bei der Umset-zung der Vorgaben. Dennoch bleibenviele Stolpersteine, denn die Kreativitätder Finanzindustrie, die Anlage- undFinanzierungsbedürfnisse deren Kun-den wie auch das Gestalten von entspre-chenden Produkten machen es immerschwieriger, ein bestimmtes Ziel gemässfairer Buchführung und Rechnungsle-gung zu erreichen. Zusätzlich trägt auch

die Komplexität der Grundlagen nichtzu einer Vereinfachung bei.

Diskuziert werden neben der Unter-scheidung von Fremd- und Eigenkapitaldie Abgrenzung von «Commodities»,Identifikation und Behandeln von «Em-bedded Derivatives» und «Fair Value»-Bewertung, «Hedge Accounting» undneu die Offenlegungsvorschriften inIFRS 7.

Fremdkapital wirkt sich im Vergleich zuEigenkapital immer in der Erfolgsrech-nung aus. Das Grundprinzip von Fremd-kapital: Ein Instrument, das in irgendeiner Art und Weise dem Unternehmeneine Rückzahlungspflicht gegenüberdem Investor auferlegt. Trotz Eigenkapi-talcharakter kann so ein Instrument imSinne von IAS 32 zu Fremdkapital wer-den, etwa, weil unter bestimmten Um-ständen, wie Änderungen von Kenn-zahlen, der Investor eine Rückzahlungverlangen kann.

Der Begriff des «Derivates» ist im Ver-gleich zu den bei uns gängigen Vor-schriften erheblich weiter gefasst. Dasführt dazu, dass bestimmte Verträge,etwa der beabsichtigte Kauf von Elektri-zität oder der Warenkauf in einer nichtgebräuchlichen Währung, für die Rech-nungslegung bereits ein Finanzinstru-ment darstellen können.

Im Rahmen der «Fair Value» stellt insbe-sondere die Berücksichtigung von Be-wertungsunsicherheiten im Rahmenvon Modellbewertungen bei «OTC»-Produkten mit Laufzeiten, die die restli-che Lebensarbeitszeit der Produktdesi-gner/-Verkäufer überschreiten können,den gesamten Finanzsektor vor Schwie-rigkeiten.

Beim «Hedging» wird einem Grundge-schäft ein entgegengesetztes Geschäftgegenübergestellt, so dass sich Verlusteund Gewinne kompensieren. Die Abbil-dung solcher Sicherungsbeziehungenin der Rechnungslegung ist der Kern-punkt des «Hedge Accounting». Daswird notwendig, da bestimmte Vermö-genswerte und Verbindlichkeiten, dieabgesichert werden, anderen Bewer-tungsvorschriften als die Derivate selbstunterliegen. Damit solches «Hedge Ac-counting» nicht Tür und Tor dafür öff-net, dass Gewinne und Verluste auf De-rivaten unsichtbar werden, knüpfen dieRechnungslegungsgrundsätze dieseAnwendung an Voraussetzungen. Imschlechtesten Fall können die Voraus-setzungen dazu führen, dass eine wirt-schaftlich sinnvolle Absicherung in derRechnungslegung nicht als solche dar-gestellt werden kann und damit unlieb-same Verzerrungen in der Erfolgsrech-nung nach sich zieht.

IFRS 7 ist nicht, wie häufig angenom-men, eine Abschrift von IAS 32 und dieIntegration von IAS 30, den nur dieFinanzbranche anwendete. IFRS 7 istüber alle Branchen hinweg anzuwen-den und soll dem Bilanzleser Informa-tionen zu Umfang und Risiken der vomUnternehmen eingesetzten Finanzin-strumente ermöglichen. Die geforder-ten Sensitivitätsanalysen sind in diesemZusammenhang das berühmte Tüpf-chen aufs I und stellen alle Anwendervor grosse Umsetzungsprobleme. Eswird die Anpassung der Vorjahreszah-len verlangt, was bei einer Umsetzungs-pflicht ab 1. Januar 2007 dazu führt,dass die Angaben per 31. Dezember2006 gemäss den neuen Vorgaben zuzeigen sind.

Der Behandlung von Finanzinstrumen-ten wird, wie oben erläutert, in IFRS dieEhre zuteil, den grössten Umfang zubeanspruchen. Eine sorgenfreie Umset-zung, die insbesondere auch im Sinnedes Unternehmens ist, bedingt, nebeneinem vertieftem Verständnis dieserGrundlagen, langjährige Erfahrung mitInterpretationen, Vergleichsmöglich-keiten und von grosser Wichtigkeit auchdetaillierte Kenntnisse der eingesetztenProdukte. Dies zieht unverweigerlich einSpezialistentum mit sich, welches, alskleinstes Übel, entsprechende Kostenverursacht und zu unerwünschten Ab-hängigkeiten führen kann.

Immerhin hat das IASB diese Nebenwir-kungen, die weit über die Beschreibunggemäss Packungsbeilage hinausgehen,erkannt. Das Thema Finanzinstrumentesoll vereinfacht werden. Mit der «FairValue Option» ist der erste Schritt ge-macht. Das Board musste die weiterenSchritte jedoch leider – insbesondereweil der Weg zur Vereinfachung nichtweniger holprig sein wird – verschiebenund die IFRS Gemeinde für erste Gedan-ken auf 2009 vertrösten. Immerhin sol-len in dieser Zeit, Ausnahmen ausge-schlossen, keine weiteren Korrekturender Grundsätze zu den Finanzinstru-menten in die Wege geleitet werden.Nach einer längeren Gewöhnungszeitmit möglicherweise unerwünschten Er-gebnissen wird nun endlich die drin-gend notwendige Hilfe zur Rechnungs-legung von Finanzinstrumenten in Aus-sicht gestellt. Ein Rückbesinnen auf dieZiele der Jahresrechnung, sowie einguter Schuss Pragmatismus, tun drin-gend Not.

Es werden die englischen Begriffe verwendet, die inden Definitionen und im «Glossary» des IFRS-Origi-naltextes vorkommen (www.iasb.org).

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Rechnungswesen&Controlling

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Frank Gerritzen (44) betreut die Rubrik «HumanResources» von «Rechnungswesen & Controlling».Unser Autor ist «Master of International Affairs»der Columbia University in New York und Ge-schäftsführer von Contaplus AG, der grösstenschweizerischen Spezialistin für Personalberatungim Finanz- und Rechnungswesen, sowie Ge-schäftsführer von Conciliat AG, eines Beratungs-unternehmens für Angelegenheiten der HumanResources HR – und damit auch für das nebenste-hende Thema Evaluationsgespräche.

veb.ch und Contaplus sind in einer engen Partner-schaft verbunden. In wesentlichen Bereichen ihrerTätigkeiten treten Contaplus und veb.ch gemein-sam auf. Contaplus ist vertreten in Bern, Genf,Lausanne, Luzern, Neuenburg und Zürich-Winter-thur sowie in Deutschland, Grossbritannien, Itali-en, Spanien und Schweden.

Contaplus stellt eine Reihe von Ratgebern zurVerfügung – zum Beispiel über das Bewerbungsge-spräch, das Curriculum vitae und über die in derSchweiz verfügbaren Lehrgänge im Finanz- undRechnungswesen. Der Autor ist erreichbar ü[email protected].

Oft braucht man keine höheren Gehälterzu bezahlen, um wertvolle Mitarbeiter imUnternehmen zu behalten.

Wie man Arbeitnehmer hält

Wer hätt’ es gedacht: Man redetwieder von «Retention». DerTerminus stammt aus den an-

gelsächsischen Ländern, vor allem ausden Vereinigten Staaten und umfasstalle Massnahmen, die das Unterneh-men ergreift, um sein Personal zu hal-ten. In der Tat istdie geografischeHerkunft des Be-griffes nicht er-staunlich. In sei-ner Heimat hatman die ersten Erfahrungen gemachtmit der grossen «Volatilität» der Arbeit-nehmer, der Folge eines sehr wenig re-gulierten Arbeitsmarktes.

Das rasante Wachstum in den Sechziger-und zu Beginn der Siebzigerjahre, dasmanchen als ewig währendes Zeitaltererschien, wurde von unsichereren Zei-ten abgelöst. Das konjunkturelle Aufund Ab hat seinem hohen Tidenhubentsprechende grosse Zahlen an Entlas-sungen erzeugt – denen die Rekrutie-rungsphasen auf dem Fuss gefolgt sind.Kurz gesagt: Laufen die Dinge nicht gut,entlässt man seine Angestellten; laufensie besser, wirbt man dieselben Ange-stellten an oder gar ab.

In diesem System von Angebot undNachfrage haben einmal die Arbeitneh-mer die Oberhand, einmal die Arbeitge-ber. In Zeiten der Hochkonjunktur unddes erhöhten Personalbedarfes wird esnicht selten schwierig für die Arbeitge-ber: Mancher Stelleninhaber wird sichsagen, er könnte sich mal anderswoumsehen, ohne viel zu riskieren – odermit Verhandlungen sein Gehalt in dieHöhe treiben.

In Zeiten der wirtschaftlichen Wiederbe-lebung, wie wir sie zurzeit in der Schweizerleben, machen verschiedene Faktorendas Arbeitgeberdasein etwas ungemüt-lich:

Die steigenden Gehälter.Die Arbeitnehmer, die sich nach

anderen Stellen umsehen.Die anderen Arbeitgeber, die eine

harte Konkurrenz im Kampf um dieArbeitnehmer sind.

Wegen der Beschaffenheit ihres Ar-beitsmarktes sind die Vereinigten Staa-ten schon lange mit diesen Punktenkonfrontiert – sie waren es lange vor unsund viel ausgeprägter, als es bei uns derFall ist und je war.

Am härtesten trifft die Unternehmender Auszug erfahrender Mitarbeiter: Erkostet Geld, Know-how und Erfahrung.Kein noch so guter Rekrutierer kanndiese Verluste wettmachen. Die Bemü-hungen konzentrieren sich also starkdarauf, Angestellte in Zeiten der Hoch-

konjunktur zuhalten.

Der Arbeitneh-mer soll im Unter-nehmen bleiben,

auch wenn andernorts das Gras grünerscheint. Eine ganze Reihe von Massnah-men ist von Nutzen.

Beförderung mit oder ohne finan-zielle Aspekte

Änderungen der FunktionFinanzielle und zeitliche Beiträge

an die Weiterbildung, allenfalls ver-bunden mit einem Bindungsvertrag

Statussymbole wie persönlicherParkplatz, Einzelbüro, Sekretärin

UnternehmensrestaurantSporteinrichtungen und -clubsIncentive-ReisenVerantwortung für SpezialprojekteUnternehmenskindergarten

Manch ein Leser wird feststellen, dass erschon eine oder mehrere dieser Mass-nahmen in die Tat umgesetzt hat, umMitarbeiter zu halten!

Von besonderer Bedeutung ist, dass allediese Massnahmen auf die eine oderandere Art das Bedürfnis des Menschennach Anerkennung erfüllen. ZahlreicheStudien haben gezeigt, dass die reinfinanzielle Anerkennung ohne persön-liche Anerkennung über die Kurzfristig-keit hinaus wirkungslos sind. Eine guteNachricht für Arbeitgeber und Personal-leiter: Man kann seine Mitarbeiter hal-ten, ohne tiefer in die Tasche zu greifen...!

Was also funktioniert wirklich? Die Ver-dienste und die Eigenschaften der Men-schen (an)erkennen. Gegenüber einerjungen Person spricht man nicht vongrosser Erfahrung, und man verlangt sieauch nicht; ihre Vorteile bestehen ausunbändiger Energie und Vitalität. «Ma-terialisieren» kann man die Anerken-nung dieser Eigenschaften mit einemProjekt, in dem genau diese Eigenschaf-ten entscheidend sind. Einem erfahre-nen Mitarbeiter hingegen vertraut maneine Mission an, in der seine langjährigeErfahrung, sein Fingerspitzengefühlunerlässlich sind.

Nun hat man aber nicht immer grosseProjekte zu übergeben, und der Alltags-trott kann der grösste Anreiz sein, sichnach einer anderen Stelle umzusehen.In dieser Situation muss jeder Vorge-setzter regelmässige Zeichen der Aner-kennung senden – ehrliche, direkte undgelegentlich auch vor den Ohren ande-rer. Alle müssen erkennen können, wiestark man die Person, ihren Einsatz undihren Beitrag schätzt. Das ist es, was fürdie meisten von uns wirklich zählt...

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20 Rechnungswesen&Controlling

2·06

Boemle ist schon lange ein magi-scher Name: Ihre Werke habenZehntausende durch die Ausbil-

dung begleitet. War Ihnen Ihr Wegschon immer vorbestimmt?Überhaupt nicht! Die Familieninteres-sen lagen in einem florierenden Archi-tekturbüro. Dochmir waren in derMittelschule Ma-thematik undGeometrie einGräuel. Und wastut ein Architekt, der in Geometrieschwach ist? Finanzmathematik jedochkonnte mich einigermassen interessie-ren.

Das klingt auch nicht gerade nach Be-geisterung.Beileibe nicht! In die Handelsschule binich gesteckt worden, weil man sich imElternhaus gefragt hat «Was macht mansonst mit so einem?». Doch ich bin voneinem sehr, sehr guten Buchhaltungs-lehrer mit ausgezeichneten Lehrmittelnunterrichtet worden. Stellen Sie sich vor:Wir hatten schon in den 40er-Jahrenkeinen öden Wälzer, sondern ein mehr-farbig gedrucktes Buch!

Das hat Ihnen also den Knopf geöffnet.Das kann man sagen. Die Materie hatmich fasziniert, und ich habe mich nachder Matura zum Studium an der Hoch-schule St. Gallen eingeschrieben. Leiderwar dort das Fach Rechnungswesennicht sehr weit entwickelt. Ich habe michdann gegen eine Laufbahn als Bücher-experte entschieden, und so lag dasLehramt als Handelslehrer auf der Hand– es sollte auf jeden Fall etwas mit Buch-

Verschleiern als schweizerische Tradition

In unserer Reihe «persönlich» stellen wirProf. Max Boemle vor, Lehrbuchautor undlangjährigen Rechnungswesendozent.

haltung sein. Ich hatte ja schon in derMittelschule meinen Kameraden stän-dig Nachhilfe erteilt.

Und nun waren zukünftige Diplom-buchhalter Ihre Schüler.So schnell ging das nicht. Der Einstieg

ins Lehramt gingzwar problemlosvonstatten, aberbevor ich Diplom-buchhalter unter-richten durfte,

musste ich meine Sporen abverdienen.Damals verlief alles strikt nach Ancienni-tät. Zuerst stand ich eine Weile vor Kor-respondenten. Dann gab es eine Vakanzin Wertpapierkunde. Immerhin habe ichin diesem Bereich dissertiert. Dann erstfolgte die Bilanzkunde. Offenbar hattenmeine Schüler an mir Freude und ich mitihnen Erfolg, denn bald erhielt ich dieersten Beratungsmandate.

Wie ist es gekommen, dass Sie als LehrerUnternehmen beraten haben?Ein ehemaliger Kursteilnehmer musstein seinem Unternehmen ein Mitarbei-terbeteiligungsmodell einführen. Dahat er sich an mich erinnert und seinemVorgesetzen vorgeschlagen, mich zurufen. Das Modell übrigens ist laufendweiterentwickelt worden; in seinenGrundzügen ist es heute noch, nachJahrzehnten, im Einsatz.

Vom Lehrer sind Sie dann irgendwannzum Dozenten geworden.Ich habe an der Handelsschule des KVBern unterrichtet, als man in den 60er-Jahren die Höhere Kaufmännische Ge-samtschule HKG, die heutige HöhereFachschule für Wirtschaft HFW, grün-dete. Diese habe ich dann geleitet.Wenig später haben wir die HWV, dieHöhere Wirtschafts- und Verwaltungs-schule ins Leben gerufen, die heuteFachhochschule heisst. Da hat es inBern geheissen «Das soll der Boemlemachen!»

Ende der 70er-Jahre hat die UniversitätFreiburg i. Ue. beschlossen, die Ausbil-dung im Rechnungswesen massiv zuverbessern, und sie hat mir einen Lehr-auftrag angeboten. Später bin ich dannOrdinarius für Rechnungswesen undFinanzmanagement geworden. Gelehrthabe ich aber auch an den UniversitätenBern und Lausanne.

Kommen wir zu Ihren Büchern. Weshalbsind Sie Autor geworden?

Meine Arbeit als Lehrer und Dozent hatmich zum Autor werden lassen. «DieUnternehmensfinanzierung» etwa hatsich aus den beiden Fächern Wertpa-pierkunde und Bilanzkunde ergeben.

Da lag der Weg zum Verlag SKV auf derHand?Nun, der Verlag hat bei meinem erstenBesuch gemeint, «das könne man malanschauen.» Mittlerweile gehöre ich zuden so genannten Longsellern im Ver-lagsprogramm. Das bereitet natürlichFreude.

Etwa zur gleichen Zeit hätte im VerlagSKV eine neue Auflage des Bandes«Wertpapiere» aus der Leitfadenreihefür das Bankwesen erscheinen sollen.Ich bin dann mit dem Verlag rasch einiggeworden, aber die Bankiervereinigunghat mir nicht so ganz getraut. Sie hat mireinen Zensor zur Seite gestellt, und ichhabe einen Teil des Honorars an dieWitwe des ersten Autors abtreten müs-sen... Es ist dann trotzdem eine Auflagenach der anderen erschienen, bis in die90er-Jahre.

Was meinen Sie als erfolgreicher Lehr-buchautor: Wird das Lehrbuch in derZeit der Elektronik Bestand haben?Das Lehrbuch wird noch so lange Be-stand haben, bis eine wirklich bahnbre-chende Entwicklung auf den Marktkommt. Es ist bequem, man kann esüberallhin mitnehmen, man kann mar-kieren und hineinschreiben...

Wie muss ein gutes Lehrbuch beschaf-fen sein?Es soll grafisch angenehm sein. Was mannicht gern betrachtet, wird man nichtlesen. Der Verlag SKV macht das sehr gut.Ausserdem muss es zeitgemässe Beispie-le aus der Praxis beinhalten.

Was muss einen guten Autor antrei-ben?Der Termindruck des Verlegers... Nein,ernsthaft: Der Autor muss zur Überzeu-gung kommen, dass etwas fehlt. Des-halb entstehen viele gute Bücher ausdem Unterricht heraus.

Schreiben Sie heute noch?Natürlich! «Unternehmensfinanzie-rung» und «Der Jahresabschluss» har-ren der Überarbeitung – besonderswegen der gesetzlichen Neuerungen.

Rechnungswesen und Rechnungsle-gung sind ständig in Bewegung. Was

Zwei Werke von Max Boemle

Unternehmensfinanzierung: Märkte,Instrumente, Formen und Anlässe derUnternehmensfinanzierung. Betriebs-wirtschaftliche, rechtliche und steuerli-che Aspekte bei Finanzierungsfragen –mit den neuen gesetzlichen Grundla-gen des schweizerischen Geldwesens.SKV Verlag, Zürich

Der Jahresabschluss: Grundlagen undAufstellung des Jahresabschlusses: Er-folgsrechnung, Bilanz, Anhang, Geld-flussrechnung. Prüfung des Jahresab-schlusses, Jahresbericht und Konzernab-schluss. RechnungslegungsstandardsSwiss GAAP FER, IAS, US-GAAP sowieVorschriften des OR. SKV Verlag, Zürich

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Rechnungswesen&Controlling

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sind die bedeutendsten Entwicklun-gen, die zurzeit vonstatten gehen?Ohne Zweifel die fortschreitende inter-nationale Harmonisierung – die nichtvon gestern auf heute gekommen ist:Die EU hat mit ihren Richtlinien vor etwadreissig Jahren begonnen, dann ist IASaus Grossbritannien in den Markt getre-ten und hat immer mehr Bedeutunggewonnen, und zusätzlich gibt es USGAAP. Diese Entwicklung verläuft paral-lel zum Bedürfnis, Abschlüsse verglei-chen zu können, und sie wird sichernoch weiter gehen.

Wagen Sie eine Prognose? Wo werdenRechnungswesen und Rechnungsle-gung in ein paar Jahren stehen?Ich weiss es nicht, und ich werte nicht,ich vermute nur – und zwar, dass die IRFSsich US GAAP noch mehr annähernwerden – etwa, um die Anerkennungetwa der New Yorker Börse zu erlangen.

Würden Sie etwas anders machen?Ganz sicher würde ich die Kadenz derÄnderungen bremsen. Es wird zu vielund zu oft geändert! Denken Sie an dieStösse von Änderungen, die, bei Lichtebetrachtet, oft nicht nötig sind. Nur dieRevisoren haben Freude daran.

Wenn wir schon über die Zukunft reden:Wie sehen Sie die Zukunft von SwissGAAP FER?Ich sehe die Zukunft von Swiss GAAP FERpositiv. Das Regelwerk wird seine Be-deutung bei Schweizer Unternehmen,die in der Schweiz tätig sind, ausbauen.Die FER-«Konkurrenz» für KMUs vonIFRS wird zu kompliziert.

Wo steht die Schweiz in Sachen Rech-nungswesen und Rechnungslegunginternational?Auf der einen Seite sind wir anderenweit voraus: Zahlreiche grössere Unter-nehmen, die im Grunde gar nicht dazugezwungen waren, haben schon langeeines der modernen Regelwerke ange-wandt. Andererseits erfolgt die Rech-nungsablage bei vielen mittleren undkleineren Unternehmen immer nochnach den Minimalvorschriften. Daszeigt einen grossen Nachholbedarf, vorallem verglichen mit ausländischenKMUs. Ich habe wenig Verständnis da-für: Es entstünden schliesslich keine hö-heren Kosten, legte man seine Rech-nung nach FER ab. Dieses Zögern wirdwohl seine Wurzeln in der alten schwei-zerischen Tradition des Verschleiernshaben: «Es soll niemand sehen, wiereich wir sind.» Das erinnert mich immeran den alten Staat Bern, der seine Buch-haltung so geführt hat, dass sie mög-lichst undurchschaubar war...

Übrigens: Als junger Mann habe ich alsJournalist für verschiedene Publikatio-nen gearbeitet. Ich habe Generalver-sammlungen besucht und Bilanzenkommentiert. Schon damals hat michdas Verwursteln von Abschlusszahlengestört, das – glauben Sie mir das! – nieUnkenntnis der Unternehmen war, son-dern deren Absicht.

Nicht wenige sagen, früher sei es auchgut gegangen ohne Swiss GAAP FER, USGAAP, IFRS, IPSAS... Was meinen Siedazu?Natürlich ist es gut gegangen! Manage-ment und Verwaltungsrat haben allemöglichen Fehler vertuschen können.Wer diesen Zeiten nachtrauert, wird FERund andere Regelwerke nicht mögen.

Wie sehen sie die ideale Rolle des Staa-tes in Rechnungswesen und Rech-nungslegung?Der Staat müsste die Rahmenkonzeptefestlegen. Das neue RRG etwa ist schonzu detailliert. Die Detaillierung kannman zum Beispiel den FER überlassen.

Der veb.ch sieht sich als bedeutendstenSchweizer Fachverband in Rechnungs-legung, Controlling und Rechnungs-wesen. Welche Rolle sollte ein solcherVerband in der Schweiz haben?Davon abgesehen, dass der veb.ch seineArbeit ausgezeichnet macht – ich denkean die eidgenössischen Prüfungen undan die hochstehende Weiterbildung –,gibt es ein Feld, das noch stärker bestelltwerden könnte: Die Vertretung der An-wender bei der Schaffung der Rech-nungslegungsvorschriften! Die An-wender sollten noch mehr mitredenund -bestimmen, und dafür ist derveb.ch wie geschaffen.

Sie haben einen anderen Grossen desRechnungswesens persönlich gekannt,Karl Käfer. Wie ist seine Bedeutung heute?Die Bedeutung von Karl Käfer kann mannicht genug hervorheben! Karl Käferwar seiner Zeit weit voraus; wahrschein-lich hat er seine Werke sechzig Jahre zufrüh verfasst. Denken Sie an die Defini-tion der Aktiven und der Passiven, an dieKapitalflussrechnung.

Wie hält man sich als Berufsmann à jour?Neben Veranstaltungen hilft die Fachli-teratur. Möglichst viel davon! Aber mansollte auch mal eine Neuauflage an-schaffen!

Was sagen Sie zur Bedeutung von Fach-ausweis, Diplom und Fachhochschule?Fachausweis und Diplom sind Marken-artikel. Im Augenblick sind beide in bes-ter Verfassung, aber man muss sie pfle-

Max Boemle (77), Prof. Dr. oec. HSG,Fach- und Lehrbuchautor, ehemaligerProfessor an den Unversitäten Freiburgi.Ue. und Lausanne, ehemaliger Leiterder HWV Bern – hier mit seinem allerers-ten und seinem aktuellsten Buch.

gen. Über die Entwicklung an den Fach-hochschulen bin ich etwas enttäuscht:Man hat gegenüber den Universitätenden immensen Vorteil der Praxiserfah-rung verringert.

Was tun Sie ausserhalb ihres Schaffensals Autor?Ich beschäftige mich mit Geschichte,verfolge das Wirtschaftsgeschehen, binimmer noch engagiert in einigen Bera-tungsaufträgen – und neben dem Geis-tigen wandere und schwimme ich.

Somit werden Sie kaum ungenutzte Zeithaben.Ich bin immer voll ausgebucht. Nur dieVorlesungen und Prüfungsverpflich-tungen habe ich nicht mehr. Und das istgut so. Die heutige Rekursfreudigkeitginge mir auf die Nerven!

Verraten Sie uns Ihr Lebensmotto?Mach, was dir Freude bereitet. Dasmacht man in der Regel gut.

Sie würden also nochmals den gleichenWeg gehen?Ja, eindeutig ja.

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2·06

Im Herbst 2005 hatte die ESTV vor-übergehend drei Publikationsent-würfe auf ihrer Website veröffent-

licht. Darin wurde unter anderem fest-gehalten:

dass die Margenbesteuerung bei Er-satzfahrzeugen nur angewendet wer-den kann, wenn eine Kopie der Bewilli-gung der zuständigen kantonalen Be-hörde vorliegt;

dass bei margenbesteuertem Ver-kauf eines Occasionsfahrzeuges mit zu-sätzlichen Leistungen unterschiedenwerden muss zwischen Zusatzleistun-gen und Nebenleistungen;

dass die Vorsteuerabzugskürzungunter anderem auch mit Hilfe andererMethoden (Saldosteuersatz im Um-kehrschluss) vorgenommen werdenkann;

dass Geschäftsunterlagen wie Konti,Rechnungen der Leistungserbringer,Vorsteuerjournale und Berechnungenim Zusammenhang mit Nutzungsände-rungen bei Liegenschaften während 20Jahren aufzubewahren sind;

dass eine detaillierte Fakturierungvon Dienstleistungen von einer inländi-schen Betriebsstätte an den Hauptsitzim Ausland oder von einem Unterneh-men im Inland an seine ausländischeBetriebsstätte für die Steuerbefreiungnotwendig ist.

Zwischenzeitlich sind die Publikations-entwürfe von der Website der ESTV wie-der verschwunden. Die Hinweise wer-den voraussichtlich in den überarbeite-ten bestehenden Publikationen enthal-ten sein, die Ende Jahr 2006 erscheinensollen.

Anfang 2006 ist der neue Artikel 33aMWSTG in Kraft getreten. Er regelt aus-schliesslich die Abgrenzung Sponso-rengelder–Spenden im Zusammen-hang mit gemeinnützigen Organisatio-nen. Sind keine gemeinnützigen Orga-nisationen daran beteiligt, kommt diegenannte Bestimmung nicht zum Tra-

gen. Gemeinnützige Organisationen,die Beiträge erhalten, erbringen keineGegenleistung, wenn sie in Publikatio-nen ihrer Wahl den Namen oder dieFirma des Beitragszahlers in neutralerForm einmalig oder mehrmalig nennenoder bloss das Logo oder die Original-bezeichnung der Firma verwenden. WerBeiträge von gemeinnützigen Organi-sationen empfängt, erbringt ebenfallskeine Gegenleistung, wenn er derenNamen in Publikationen seiner Wahleinmalig oder mehrmalig nennt. Ent-hält der Name der Organisation zu-gleich die Firma eines Unternehmens,stellen auch die Publikation dieses Na-mens in neutraler Form oder die blosseVerwendung des Logos oder der Origi-nalbezeichnung der Firma keine Gegen-leistung dar. Diese Regelung ist sehrfraglich und wird in Zukunft noch eini-gen Gesprächsstoff verursachen.

Der Bundesrat beschloss auf den1.4.2006 die Senkung der Briefmono-polgrenze auf 100 Gramm. Somit sindadressierte inländische und aus demAusland eingehende Briefpostsendun-gen, die schwerer als 100 Gram sind, zu7,6 % steuerbar.

Inskünftig soll aus rein formellen Grün-den keine Aufrechnung mehr vorge-nommen werden, sofern dem Bund beiVorliegen solcher Formmängel nach-weislich keine Steuer entgangen ist. AufMitte Jahr 2006 wird hiezu eine Verord-nung erwartet.

Voraussichtlich wird Mitte 2006 dasneue Zollgesetz in Kraft treten. Aufgrunddes neuen Zollgesetzes wird das Zollfrei-lager neu als Inland gelten. Zudem hatdie EZV mit dem «e-dec» eine IT-gestütztePlattform für Einfuhr-, Ausfuhr- undTransitabfertigung geschaffen.

Geplant ist keine «ideale MWST» mehr,sondern nur noch eine «optimaleMWST». Festgehalten wird jedoch wei-terhin am Grundsatz, die Steuerausnah-men (Art. 18 MWSTG) abzuschaffenund einen Einheitssatz für alle steuerba-ren Umsätze einzuführen. Die Einfüh-rung eines Einheitssatzes ist jedoch derfalsche Weg. Politisch lässt sich eine(teilweise) Abschaffung der Steueraus-nahmen nur realisieren, wenn als Kom-promiss vorübergehend mehrere Steu-ersätze angewendet werden. Das totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz soll imbesten Fall auf den 1.1.2009 in Krafttreten.

Die MWST beeinflusst jede Handlung,die Belege, die Verbuchung sowie dieNutzung von Gegenständen. Die Wir-kung der MWST ist in jeder Abteilungund muss somit dezentral überprüftwerden. Um MWST-Risiken zu vermei-den drängt sich bei MWST-pflichtigenGesellschaften die Schaffung eines Pro-jektteams MWST auf, das der Geschäfts-leitung unterstellt ist und folgende Auf-gaben hat:

Koordination und Überwachungder MWST-Abläufe;

Laufendes Controlling der korrek-ten Anwendung und Umsetzung derMWST;

Interne MWST-Auskünfte;Schulung des Personals;Laufendes aktuelles Wissen über

die MWST im Projektteam aneignen.

Mit Blick auf die Anschaffung einer neu-en Informatik in den Jahren 2006 bis2009 hat die ESTV ihre Geschäftspro-zesse neu festgelegt. Die Hauptabei-lung DVS mit 330 Mitarbeitern und dieHauptabteilung MWST mit 620 Mitar-beitern haben sich entsprechend neuausgerichtet. Neu gibt es in den Abtei-lungen Teams – bisher haben sie Sektio-nen geheissen –, die geografisch aufge-teilt sind. Die Abteilungen bei derHauptabteilung MWST heissen neu:Abteilung Erhebung, Abteilung ExternePrüfung, Abteilung Recht.

Unser Beitrag ist ein Rückblick auf dasVEDIBA-Seminar «Mehrwertsteuer»von Benno Frei, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, InhaberFISKAL Schulung + Beratung GmbH,Widnau

VEDIBA, der Verein der AbsolventenAKAD Business, gegründet 1972, ist dieAbsolventenvereinigung von AKAD-Business-Studiengängen. Sie bietet ih-ren Mitgliedern Seminare zu aktuellenWirtschafts-Themen an. Auch Nichtmit-glieder sind zur Seminarteilnahme ein-geladen. «Rechnungswesen & Con-trolling» informiert regelmässig überVEDIBA.

Informationen und Anmeldungen zuSeminaren: VEDIBA Sekretariat,Postfach, 8050 Zürichywww.akad.ch

Informationen aus der

Rechnungswesen&Controlling

Keine «ideale», sondern eine «optimale» Mehrwertsteuer...

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Bei schönstem Sommerwetterkonnte der veb.ch am 16. Juni2006 sein 70-jähriges Bestehen

im «Stade de Suisse» in Bern feiern. DerEinladung zur Generalversammlungfolgten über 150 Mitglieder und Gäste.Vor dem statutarischen Teil fand eineeindrückliche Stadionführung statt, dieauf grosses Interesse stiess und an-schliessend allenthalben begeistertesLob hervorrief.

Pünktlich um 17Uhr wurde die Ge-neralversammlungvom PräsidentenHerbert Mattle er-öffnet. Der Berner Stadtpräsident, Alex-ander Tschäppät, ehemaliger Zentral-präsident des KV Schweiz, überbrachtedas Willkomm der Stadt Bern –in einerunterhaltsamen Rede, die gespickt warmit statistischen Zahlen über die StadtBern. Der Traktandenliste folgend, prä-sentierte Herbert Mattle seinen Rück-blick und – was für die Teilnehmer natür-lich noch spannender war – einen aus-führlichen Ausblick.

Eine besonders wichtige Aufgabe ist fürden veb.ch die noch breitere Bekannt-

machung desDiploms und desFachausweisesin der Wirtschaftund bei potenzi-ellen Kandida-ten. Diese Ver-

stärkung der Öffentlichkeitsarbeit wi-derspiegelt sich auch in der entspre-chend hohen Budgetposition.

Erstmals in der 70-jährigen Geschichtedes veb.ch sind für die Mitglieder Re-geln für das ethische Handeln in Rech-nungslegung, Controlling, Rech-nungs- und Treuhandwesen festgelegtworden: Der veb.ch hat sich einen Ethik-Kodex gegeben.

70 Jahre und voller Schwung

Die Präsentation ausgewählter Zahlenaus der soeben erschienenen repräsen-tativen, gesamtschweizerischen Ge-haltserhebung war äusserst eindrück-lich: Fachausweis- und Diplominhabersehen bestätigt, dass sich ihre an-spruchsvolle Ausbildung auch finanzi-ell lohnt.

Nach einem weiteren Grusswort vonJürg Hagmann, Zentralpräsident desSchweizierischen Treuhänderverban-des STV, konnte Herbert Mattle die Ge-neralversammlung schliessen.

Der gesellige und netzwerkförderndeTeil mit Apéro und Abendessen in der«Champions Lounge» bildete den krö-nenden Schlusspunkt der diesjährigenGeneralversammlung.

Stimmungsbericht zur 70. Generalver-sammlung veb.ch von GeschäftsführerinMelitta Bischofberger.

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Lernen und Lehren

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Wissen für Konzernrechnung und Controlling

Controlling-Einmaleins

«Es erweist sich als glücklicher Um-stand, dass hier ein Praktiker und einProfessor zusammenarbeiten», hat dasFachheft «Controlling» zum Werk vonProf. Dr. Dieter Pfaff, Universitätsprofes-sor in Züric h und Mitglied des veb.ch-Vorstands, geschrieben.

Ein Unternehmen als Ganzes wie auchseine einzelnen Profit-Center sollen Wertgenerieren. Wie lässt sich diese Grösseeigentlich messen? Wie tragen einzelneStrategien und Massnahmen zur Erhö-hung des Unternehmenswerts bei? Die-ses Werk orientiert sich stark an der prak-tischen Arbeit des Controllers, der an derSchnittstelle zu allen Entscheidungsträ-gern die Managementprozesse koordi-niert. Es vermittelt die Prinzipien, Metho-den und Instrumente vor allem des ope-rativen Controllings im Rahmen der ren-diteorientierten Unternehmensfüh-rung. Die Umsetzung geschieht in einemin der Praxis entwickelten und ange-wandten Controlling-Cockpit, das diewichtigsten operativen Steuerungsgrös-sen für das Management von Unterneh-men und Profit-Centern übersichtlichdarstellt. Die ausführlichen Fallbeispieleaus der Praxis im zweiten Teil deckeneinen repräsentativen Querschnitt unter-nehmerischer Entscheidungen ab.

Dieter Pfaff und Gerd Peters: Con-trolling – Einmaleins renditeorientierterEntscheidungen, Sonderedition veb.ch,CHF 68.00 exkl. MWST und Versandko-stenanteil. veb.ch-Mitglieder bezahlenkeine Versandkosten.

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Konzernrechnung

Im Zentrum dieses Werkes von Prof. Dr.Conrad Meyer, Zürich, steht die Einfüh-rung in den konsolidierten Abschlussaufgrund eines logischen Konzepts undunter starker Beachtung methodisch-didaktischer Aspekte. Aus materiellerSicht wird immer nur der aus der Optikeines aussagekräftigen Abschlussesvielversprechendste Ansatz gezeigt.

Auch aus formeller Sicht wird ein neuerund systematischer Weg gewählt. DieBereinigung und Neubewertung dereinzelnen Abschlüsse inkl. der Berech-nung eines allfälligen Goodwills wer-den für jedes einzelne Unternehmenzunächst separat vorgenommen. Erstnachdem die bereinigten Einzelab-schlüsse vorliegen, erfolgt auf der Ebe-ne der Unternehmensgruppe die Ver-dichtung zum Konzernabschluss.

In einem ersten Teil werden Wesen undZweck der Konsolidierung gezeigt undan Beispielen illustriert. Es werden diewesentlichen Grundsätze der Einheit-lichkeit, die bei der Erarbeitung von Kon-zernabschlüssen zu beachten sind, ge-nannt, und es wird ein Leitfaden zurErarbeitung bereinigter Abschlüsse vonTochtergesellschaften mit einem Stimm-und Kapitalanteil von 100 % vermittelt.

In einem nächsten Schritt werden dassystematische Aggregieren der Einzel-abschlüsse zu einem Gesamtabschlussund das Vorgehen bei finanziellen Be-teiligungen mit Stimm- und Kapitalan-teilen unter 100 % (Ausweis AnteileDritter, Quotenkonsolidierung, EquityAccounting) gezeigt. Danach wird illus-triert, dass bei Fusionen ein methodischähnlicher Weg gewählt werden kannwie bei klassischen finanziellen Beteili-gungen.

Das Konsolidierungskonzept wird ab-geschlossen, indem weitere in den Bei-spielen der Publikation nicht behandel-te Themen aufgegriffen werden. Fernerwird eine Übersicht zu den wichtigstenAccounting-Standards vermittelt. ZurVertiefung werden Illustrationsbeispie-le zu wichtigen Fragestellungen sowieein Gesamtbeispiel zur Erarbeitung ei-nes Konzernabschlusses gezeigt.

Das straff gestaltete Werk ist eine solideBasis für das Verständnis von Konzern-rechnungen. Interessierten Praktikernund Studierenden an Universitäten undFachhochschulen wird damit der Zu-gang zum Verständnis konsolidierterJahresrechnungen erleichtert. Den Spe-zialisten des Accountings und Au-ditings offeriert das Konzept einen Denk-raster, der für viele detaillierte und kom-plexe Fragestellungen eine willkomme-ne Orientierungshilfe sein dürfte.

Conrad Meyer: Einführung in die Syste-matik des konsolidierten Abschlusses,Bd. 178 Schriftenreihe Treuhand-Kam-mer, Verlag SKV, 177 Seiten, CHF 58.–

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Konzernrechnung: 28.8.–4.12.2006Experte Swiss GAAP FER: 29.8.–19.12.2006Wirtschaftskriminalität, Risk Management,Interne Kontrolle: 30.8.–13.12.2006Einführung IFRS US GAAP: 30. 8.–20.12.2006Unternehmensbewertung: 5.9.–19.12.2006Zertifikatslehrgang MWST: 12.9.–19.12.2006

Reservieren Sie einen der begehrtenPlätze: www.veb.ch, Veranstaltungen,oder Telefon 043 336 50 30Weiterbildungsrabatt für Mitglieder

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Rechnungswesen&Controlling

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Branchenorientiertes Firmenrating: neue Perspektiven

Dank Basel II hat das Rating an Bedeu-tung und Akzeptanz gewonnen; Bran-chenorientierung bringt Zusatznutzen.

Dieter Busenhart (46), Fachmann im Finanz undRechnungswesen; Partner der KMU Ratgeber AG,die sich auf das branchenorientierte Rating vonKMUs spezialisiert und eine internetbasierte Rating-software entwickelt hat. Der Autor ist erreichbarunter [email protected].

Weitgehend unbekannt ist dasbreite Nutzenpotenzial desbranchenorientierten Ra-

tings nach Basel II. Es ist vergleichbar mitder Ausgangsanalyse eines Beraters:Um die Situation des Unternehmens zuerfassen, erstellt der Berater einenBenchmark, analysiert ihn und leitetdaraus Massnahmen ab. Dieses Vorge-hen ist zeitintensiv und teuer. Mit bran-chenorientiertem Rating werden dieseArbeiten in kurzer Zeit und mit geringenKosten erstellt. Der Treuhänder oder Re-visor kennt die Fir-ma und erstelltdaher in nur etwadreissig Minutendas branchenori-entierte Rating in-klusive Benchmark. Dabei erkennt erden Zustand (Rating) sowie den Trendder Firma. Für die Auswertungen undderen Kommentierung benötigt er wei-tere eine bis zwei Stunden. Die Informa-tionen werden dem Unternehmen mitdem Jahresabschluss präsentiert. An-hand zweier realer Beispiele zeige ich imFolgenden den Nutzen des branchen-orientierten Ratings.

Beispiel 1

Ein Gemüsehändler fragt sich, ob er seinGeschäft weiterführen soll. Nachdemich den Jahresabschluss und seine wich-tigsten qualitativen Faktoren erfassthabe, analysiere ich das Rating und denBenchmark. Das Rating ergibt den Wertvon CCC– , mittlere bis grosse Risikenund stark gefährdete Zukunft.

Der Benchmark zeig eine gute Liquiditätund Finanzierung. Das Problem ist dieErtragslage, obwohl die Handelsmargeausreichend ist. Beim durchschnittli-chen Personalaufwand stelle ich fest,dass die Firma überdurchschnittlicheLöhne bezahlt. Darauf angesprochen,sagt der Kunde, dass sich die Inhabersteueroptimierte Löhne ausbezahlen,um der Doppelbesteuerung auszuwei-chen. Ich korrigiere den Personalauf-wand auf den Branchendurchschnitt,und die Firma bekommt wieder eineüberdurchschnittliche Ertragslage undein Rating von A+ als gesundes Unter-nehmen mit möglichen Risiken undgünstigen zukunftssichernden Eigen-schaften.

Dank dem branchenorientierten Ratingkönnen wir dem Unternehmer inner-

halb von drei Stunden mitteilen, dass ereine gesunde Firma führt, welche über-durchschnittlich rentabel ist. Heuteüberlegt er sich die Möglichkeiten einerkontrollierten Expansion. An eine Ge-schäftsaufgabe denkt niemand mehr.

Beispiel 2

Der Inhaber einer Metalldrückereimeint, sein Geschäft sei nicht mehr ren-tabel; im letzten Jahr sei der Gewinn

dramatisch ein-gebrochen. DasRating ergibt ei-nen Wert von BB+für ein Unterneh-men mit vorhan-

denen Risiken und ausreichenden zu-kunftssichernden Strukturen. Aus demBenchmark ist ersichtlich, dass die Liqui-dität und die Finanzierung noch gutsind. Der EBITDA ist gegenüber demVorjahr eingebrochen, der durch-schnittliche Umsatz pro Mitarbeiter istgegenüber dem Vorjahr von 236 000auf 175 000 gesunken. Der Kunde er-klärt, er habe einen grossen Auftragge-ber verloren. Die Preise seien stabil ge-blieben, doch eine Umsatzkompensati-on sehe er nicht. Wir kommen zumSchluss, dass Preisreduktionen und zu-sätzliche Verkaufsanstrengungen un-geeignete Massnahmen sind. Ich emp-fehle ihm, die Mitarbeiter im Unterneh-men dem neuen Umsatz anzupassen,um eine ausreichende Ertragslage zuerlangen. Nach dieser Korrektur arbeitetdas Unternehmen wieder profitabel.

Gerade KMUs passen den Mitarbeiter-bestand erst an, wenn die Liquidität eserfordert. Grossfirmen reagierenschneller auf sich ändernde Umsätze.

Durchführungdes branchenorientiertenRatings

Um das branchenorientierte Rating vollzu nutzen, müssen folgende Methodenund Richtlinien eingehalten werden:

1. Die Firma nach ihrer Branche oderihren Branchen erfassen. Sofern die Fir-ma in mehreren Branchen tätig ist, weistman den Umsatz anteilmässig zu.

2. Die Jahresrechnung nach den Richt-linien von Swiss GAAP FER erstellen und,

sofern nötig, Korrekturen vornehmen,insbesondere bei den Bewertungs-grundsätzen, den Ausserbilanzge-schäften und der Steueroptimierung.

3. Bewertungen der qualitativen Fakto-ren, zumindest derjenigen der Priori-tät A.

1. BranchenorientierterAnsatz

Die Grafiken 1 und 2 – als Beispiele fürviele mögliche Kennzahlen – repräsen-tieren verschiedene Branchen und ver-deutlichen, wie unterschiedlich die Fi-nanzkennzahlen sein können.

Oft arbeitet ein Unternehmen in mehre-ren Branchen. Es produziert zum Bei-spiel zu 40 % Maschinen und handeltzu 60 % mit Maschinen. Das muss beimRating mitberücksichtigt werden, umeinen korrekten Benchmark zu erhalten.So erkennt man beispielsweise mit denKennzahlen Personalaufwand und Um-satz pro Mitarbeiter, ob die Firma miteinem optimalen Personalbestand ar-beitet. Diese Kennzahl korreliert direktmit der Rentabilität.

2. Jahresrechnunggemäss Swiss GAAP FER

Hier verweisen wir auf Swiss GAAP FER,insbesondere auf die Vernehmlassungder Kern FER, Kapitel 3, Bewertung, undKapitel 6, Ausserbilanzgeschäfte.

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Die häufigsten Korrekturen in der Bilanzsind: 1. Offene Ausweisung der stillenReserven in den Aktiven; 2. Eliminierungder nicht betriebsnotwendigen Aktiven;3. Anpassungen der Rückstellungen.

Die häufigsten Korrekturen in der Er-folgsrechnung: 1. Steueroptimierte Bu-chungen in Umsatz und Aufwand; 2.Korrekturen im Personalaufwand (Steu-eroptimierung, Lohn anstelle von Divi-denden, um der Doppelbesteuerungauszuweichen); 3. Korrekturen im Per-sonalbestand (nicht betriebsnotwendi-ge Mitarbeiter).

Bilanzkorrekturen werden dem Eigen-kapital zu- oder abgeschlagen. Demge-genüber verändern die Korrekturen inder Erfolgsrechnung direkt den Ge-winn. Alle Korrekturen werden Jahr undPosition entsprechend aufgelistet. Da-mit erreicht man die notwendige Trans-parenz und kann die Differenzen zurJahresrechnung ideal nachvollziehen.

3. Bewertungenqualitativer Faktoren

Zur Bewertungen qualitativer Faktoren,zumindest derjenigen der Priorität A:Beim Rating nach Basel II ist man ver-pflichtet, auch die qualitativen Faktoreneiner Firma zu bewerten, in Abb. 3 in vierGruppen eingeteilt sind. Im Minimumsollten die qualitativen Faktoren derPriorität A bewertet werden.

Mit dem branchenorientierten Ratingnach Basel II lässt sich eine Firma inkürzester Zeit durchleuchten. Man be-kommt folgende wertvollen Informa-tionen:

Rating der Firma, das die Qualitätder Zukunftssicherheit und das Aus-fallrisiko für die Stakeholder zeigt.

Trend der Firma, der zeigt, in wel-che Richtung die Performance geht.

Benchmark, der zeigt, wo die Firmaim Vergleich mit den Mitbewerbernsteht. Daraus können gezielt Mass-nahmen für nachhaltige Verbesserun-gen abgeleitet werden

Diese Informationen sind ideale Grund-lagen für Geschäftsleitung, Gesprächemit Lieferanten und kreditgebenderBank, für Generalversammlung, Zielver-einbarungen mit dem Kader etc.

Die Richtlinien von Basel II haben zueinem standardisierten Rating geführt,das deren Qualität und Vergleichbarkeitwesentlich erhöht hat. Dank Basel II hatdas Rating an Bedeutung und Akzep-tanz gewonnen.

Abb. 1. In unseren Beispielen stellt der zweitoberste Balken die Immobilienbranchedar, der zweitunterste die Pharmabranche.

Eigenfinanzierungsgrad

0 % 20 % 40 % 60 % 80 %

Abb. 2

Abschreibungsintensität

0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 %

1 UnternehmenOrganisationUnternehmensstrategieQualitätssicherungBranchenvergleicheRisiko ManagementInformatik

2 ManagementUnternehmensführungHR ManagementAbhängigkeiten gegenüber DrittenNachfolgeregelung

3 Produkt und DienstleistungProdukt-/DienstleistungsportfolioProduktion, F+EPatente und LizenzenAbhängigkeiten von KundenAbhängigkeiten von Lieferanten

4 MarktentwicklungAuftragsbestandWettbewerbsintensitätMarktanteil/-volumenMarktpotentialPolitik, Gesetzgebung

Total Bereiche

Priorität der qualitativen FaktorenA A/B A/B/C

10 14 24

Abb. 3

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Rechnungswesen&Controlling

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Aufgaben aus den Höheren Fachprüfungen fürExperten in Rechnungslegung und Controlling 2006(Fach 261, Aufgabe 1, Konsolidierung, TeilaufgabeB; Fach 261, Aufgabe 2, IFRS, Teilaufgabe 2; Fach263, Aufgabe 1).

Die Lösungen...

... finden Sie im Bereich «Downloads»unserer Website www.veb.ch.

In unserer Serie «Würden Sie nochbestehen?» stellen wir Ihnen wieder-um eine eine Auswahl von Prüfungs-

aufgaben – dieses Mal aus den Diplom-prüfungen des Jahres 2006.

Mehrstufiger Konzern

In einem mehrstufigen Konzern hält dieMuttergesellschaft unter anderem eineBeteiligung von 80 % an der K-AG, dieihrerseits eine Beteiligung von 90 % ander O-AG hält.

MuttergesellschaftBeteiligung an K-AG 5175Gewinnreserven 2500Reingewinn 730

K-AGBeteiligung an O-AG 2242Aktienkapital 5000Kapitalreserven 1200Gewinnreserven 6280Reingewinn 980

O-AGAktienkapital 2000Kapitalreserven 320Gewinnreserven 1800Reinverlust 660

Die Kapitalreserven entsprechen denReserven bei Erwerb. Berechnen Sie ausdiesen Angaben für die Konzernbilanzdie folgenden Grössen:

Testen Sie sich: Würden Sie noch bestehen?

Goowill. Der Goodwill wird nichtabgeschrieben.GewinnreservenMinderheitsanteile am KapitalMinderheitsanteile am ErfolgKonzerngewinn

Ereignisse nachdem Bilanzstichtag IAS 10

Der VR der Tochergesellschaft A hat am19. März 2006 den Abschluss 2005geprüft und zur Veröffentlichung frei-gegeben. Der Abschluss wird am 21.März 2006 den Medien vorgestellt. Am1. März 2006 erfahren Sie, dass überden amerikanischen Grosskunden MireInc. das Insolvenzverfahren eröffnetworden ist. Die Forderung gegenüberMire Inc. beträgt 700 000 US$. Es kanndavon ausgegangen werden, dass 70 %der Forderung verloren sind. Auf dieserForderung ist noch kein Delkredere ge-bildet worden. Am 31. Dezember 2005war der Wechselkurs USD 1 = CHF 1.20,am 1. März 2006 USD 1 = CHF 1.17.

Wie ist diese Information im Abschluss2005 zu berücksichtigen, und wie hochwäre ein allfälliges Delkredere?

Volkswirtschaftslehre

Benennen Sie die langfristige Zielbezie-hung zwischen den folgenden volks-

IKS: Ist Ihre Rechnungslegung bereit für die neuen gesetzlichenBestimmungen?

Das veb.ch-Seminar vom Montag, 20. November 2006, ver-mittelt Ihnen das notwendige Wissen, um in Ihrem Unterneh-men das interne Kontrollsystem termingerecht und erfolgreicheinzuführen.

«Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrateinen umfassenden Bericht... über das interneKontrollsystem.» Art. 728b Abs. 2 OR, gültig ab voraussichtlich Sommer 2007

wirtschaftlichen Zielen mit dem ent-sprechenden Fachbegriff, und begrün-den Sie Ihre Antwort.

Vollbeschäftigung und Preisniveau-stabilität

Wirtschaftswachstum und sozialerAusgleich.

Sind die folgenden Aussagen korrekt?Begründen Sie Ihre Antworten.

Handelt jemand wie ein «homo oeco-nomicus», bedeutet das, dass ökono-mische Entscheidungen immer rationalund nur nach dem Maximumprinzipgefällt werden.

Dienstleistungen von öffentlichen Be-trieben («service public») sind immeröffentliche Güter, das heisst, sie erfüllendas Rivalitäts- und Ausschlussprinzip.

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Fünf berufsbegleitende Semester, und Sie haben das eidg.Diplom für Expertinnen und Experten in Rechnungslegung undControlling, den Schlüssel zu den anspruchsvollsten Positio-nen. Der Lehrgang macht Sie zum begehrten Spezialisten, Sieprofitieren von einem wertvollen geschützten Titel und vonausgezeichneten Berufsaussichten. Informieren Sie sich nochheute beim veb.ch, dem grössten Schweizer Fachverband fürRechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen mit über5000 Mitgliedern. www.veb.ch Die Unverzichtbaren.

175 000 Frankenp.a. und etwaszu sagen.

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Die EMAA, die European Manage-ment Accountants Associatione.V. mit Sitz in Bonn ist eine euro-

päische Dachorganisation für nationaleController- und Bilanzbuchhalterver-bände aus den europäischen Ländern.Auch der veb.ch ist Teil dieses Verban-des, der 24 000 Mitglieder zusammen-schliesst.

Die EMAA hat die Aufgabe, die wirt-schaftlichen und berufspolitischen Inter-essen ihrer Mitglieder zu fördern und dieZusammenarbeit dieser Berufsgruppenin Europa zu verstärken. Ferner sollendurch die Zusammenarbeit über dieGrenzen hinweg, die Tätigkeitsbereicheder Bilanzbuchhalter und Controller aus-gedehnt und gefördert werden. Ausser-dem setzt sich die EMAA für eine Harmo-nisierung der nationalen Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften bezüglich desErwerbs der betreffenden Diplome ein.

Die alljährliche Mitgliederversammlungder EMAA ist dieses Jahr vom veb.chorganisiert. Austragungsort Bern undDatum wurden so gewählt, dass denGästen ein Besuch der grössten Diplom-feier der Schweiz – die der dipl. Expertenin Rechnungslegung und Controllingund der Fachausweisinhaber im Finanz-und Rechnungswesen im Berner Casino– sowie des Weltkulturerbes AltstadtBern möglich war. Auch der Wettergottzeigte sich an diesem Wochenende in

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Die EMAA in Bern

bester Laune: Die klare Sicht erlaubteeinen Tourismus fördernden, wunder-baren Blick auf die noch immer tief ver-schneiten Berner Alpen.

An der Tagung wurden diverse Projekteder einzelnen Landesverbände bespro-chen, Ideen für Ausbildungsveranstal-tungen ausgetauscht und in den Pau-sen natürlich europäische Freund-schaften gepflegt. An der Generalver-sammlung wurde die aufopfernde Ar-

beit des Vorstandes gewürdigt und ver-dankt.

Im Rahmenprogramm wurden unsereGäste in eine Emmentaler Schaukäsereigeführt, wo es diverse Spezialitäten zudegustieren gab und die Frage geklärtwurde, wie die Löcher nun wirklich in denEmmentaler Käse kommen. Beim an-schliessenden reichhaltigen Nachtessendurfte natürlich auch die traditionelleMeringue nicht fehlen.

Mitglieder des veb.ch profitie-ren von der guten Zusam-menarbeit ihres schweizeri-

schen Verbandes mit bedeutenden eu-ropäischen Fachverbänden: Die veb.ch-Partnerverbände sind gerne behilflich,wenn es darum geht, Kontakte zu Fach-leuten herzustellen oder Know-how-Quellen im jeweiligen Lande zu er-schliessen. Zudem bieten sie denveb.ch-Mitgliedern die Teilnahme anihrer Fachveranstaltungen zu Mitglie-derkonditionen an.

Europa: EMAA-Geschäftsstelle,Bonn, www.emaa.de

Bundesverband der Bilanzbuchhal-ter und Controller, Bonnwww.bvbc.de

Bundesverband der Österreichi-schen Bilanzbuchhalter, Wienwww.boeb.at

Tschechien: The Union of Ac-countants, Pragwww.svaz-ucetnich.cz

Controlling europaweit

Auf der Website des veb.ch ist das Regis-ter der erfolgreichen Absolventen vonZertifikatslehrgängen des veb.collegeabrufbar.

Damit kommt der veb.ch einem vielfachgeäusserten Wunsch von Lehrgangs-teilnehmern, Arbeitgebern und Perso-nalberatern nach Transparenz nach:Der veb.ch sieht diese Dienstleistungunter anderem auch als Schutz für Dip-lom- und Zertifikatsinhaber.

Zertifikatsregisterauf Internet

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Die veb.ch-Gehaltserhebung isterfolgreich abgeschlossen unddie Publikation mit den Resulta-

ten – ein Beststeller für das Personalwe-sen – produziert worden.

Der veb.ch dankt allen Diplom- undFachausweisinhabern, die unserer Ge-schäftsstelle den ausgefüllten Erhe-bungsbogen gesandt haben. Dank ih-nen ist es auch dieses Jahr wieder mög-lich, eine gesamtschweizerische, reprä-sentative statistische Auswertung zuerstellen, die bei Berufskollegen, inWirtschaft und Verwaltung sowie beiPersonalberatern auf grösstes Interessestösst. Die veb.ch-Gehaltserhebung istdamit eine vorzügliche Promotion vonDiplom und Fachausweis.

Bei der Einstellung von Fachkräften inRechnungslegung, Controlling undRechnungswesen, bei Positionsbestim-mungen und bei Gehaltsverhandlun-gen ist die Erhebung zum anerkanntenReferenzwert und zum unerlässlichenWerkzeug geworden.

Die neue Broschüre «Die aktuellen Ge-hälter 2006» vermittelt einen breitenund sehr vertieften, detaillierten Ein-blick in die Gehaltsstrukturen der Dip-lom- und Fachausweisinhaber in der

Schweiz. Die erfolgreiche Struktur derletzten Jahre hat man beibehalten, etli-che interessante Fakten sind zusätzlichberechnet, aufgenommen und kom-mentiert worden.

Im Folgenden werden einige Resultateaus der aktuellen Erhebung gestreift.

Diplominhaber

Der durchschnittliche angestellteSchweizer Diplominhaber ist 44,7-jäh-rig. Er verfügt über ein Jahreseinkom-men von 175 000 Franken und arbeitet47,8 Stunden pro Woche.

Seit der letzten Erhebung sind damit dasDurchschnittsalter des durchschnittli-chen Diplominhabers um 0,5 Jahre ge-sunken, sein Jahreseinkommen um3100 Franken oder 1,8 % gestiegen,und die wöchentliche Arbeitszeit hatum 0,6 Stunden abgenommen.

Fachausweisinhaber

Der durchschnittliche angestellte Fach-ausweisinhaber ist 37,9-jährig. Er ver-fügt über ein Jahreseinkommen von

116 200 Franken und arbeitet 45,1Stunden pro Woche.

Seite der letzten Erhebung sind damitdas Durchschnittsalter des durch-schnittlichen Fachausweisinhabers umein Jahr und sein Jahreseinkommen um5300 Franken oder 4,8 % gestiegen.Seine wöchentliche Arbeitszeit hat um0,4 Stunden abgenommen.

Der Direktvergleich

Die Differenz zwischen den Gehälterndes durchschnittlichen Diplominhabersund des durchschnittlichen Fachaus-weisinhabers beträgt somit 58 800Franken.

Damit verfügt der Diplominhaber über50,6 % mehr Durchschnittsgehalt alsder Fachausweisinhaber. Es ist dabeiaber von Bedeutung festzuhalten, dassder Diplominhaber durchschnittlich6,8 Jahre älter ist, pro Woche 2,7 Stun-den länger arbeitet und mehrheitlicheine Stelle in der Geschäftsleitung be-setzt, während der Fachausweisinha-ber mehrheitlich als Angehöriger desKaders angestellt ist. Der wichtigstedifferenzbildende Punkt ist die Ausbil-dung.

200

150

100

50

Alter in Jahren

Jahreseinkommenin 1000 Franken

bis 29 30–34 35–39 40–44 45–49 über 55

Fachausweis

Diplom

50–54

Jahresgehaltsvergleich · Unselbstständig erwerbendeDiplom- und Fachausweisinhaber

Wer verdient wieviel? Die aktuellen Zahlen!

Peter Wullschleger (44) ist dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Inhaber der P.W.Consulting GmbH in Olten, Dozent an der Control-ler Akademie und der AKAD sowie Leiter derFachkommission Controlling der Höheren Fach-prüfungen. Er hat die Gehaltserhebung des veb.chdurchgeführt.

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Rechnungswesen&Controlling

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Dieses Jahr führt der Swiss Con-troller Ride – er findet schon zumdritten Mal statt – in die Suisse

romande. Er wird von unserem Schwes-terverband swisco.ch für Motorrad- undCabriolet-Fahrer aus veb.ch, swisco.chund acf.ch organisiert.

Am Samstag, 2. September 2006, trifftman sich um 10.00 Uhr in Delémont/Delsberg. Ab 10.30 Uhr fahren die Teil-nehmer in der Cortège in die Freibergeans Ufer des Doubs, nach St-Ursanneund über den Col des Rangiers. DasMittagessen wird unterwegs einge-nommen; die Organisatoren haben ei-nen einladenden Ort ausfindig ge-macht. Der Ausflug endet nach demMittagessen; die Teilnehmer fahren in-dividuell zurück, zum Beispiel via Saig-nelégier oder Tramelan.

Eingeladen sind Mitglieder mit ihrenPartnern; sie erhalten eine persönlicheEinladung.

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Motorrad- und Cabriolettreffen vonveb.ch, swisco.ch und acf.ch am Sams-tag, 2. September 2006.

Am Swiss Controller Ride in die Suisse romande

Die Broschüre

Die Broschüre mit den Resultaten derveb.ch-Gehaltserhebung ist ein beacht-liches A-4-Werk von 56 Seiten.

Gehälter von Fachausweis- undDiplominhabern

Gehälter nach Altersgruppen undBranchen

Gehälter in den KantonenGehälter auf den Hierarchieebenen

Direktion und Geschäftsleitung,Kadermitarbeiter, Sachbearbeiter

GehaltsentwicklungReallohnerhöhungFerientageArbeitszeitStellenwechsel und Gründe dafürDiplom- und Fachausweisinhaber

im Vergleich: Direktvergleich, Hierar-chieebenen, Branchen und Arbeitsorte

Frauen- und Männergehälter imVergleich

Ein umfangreicher und detaillierter Ta-bellenteil zur einfachen Positionsbe-stimmung und zum aussagekräftigenVergleich sowie die prägnanten Streu-punkt- und anderen Diagramme ma-chen die Erhebung leicht lesbar.

Ab sofort ist die Gehaltserhebung beimveb.ch, zum Beispiel über die Websitewww.veb.ch (Publikationen) erhältlich.Mitglieder bezahlen nur CHF 60.– stattder regulären CHF 95.–.

Wissen.Kontakte.Vorsprung.www.veb.ch

Das Internet-Portal des grössten Verbandesfür Rechnungslegung, Controlling undRechnungswesen gibt Ihnen Vorsprung.

veb.ch-Gehaltserhebung 2006: Eingegangene Meldungen

Total eingegangene und erfasste Meldungen 1‘669Angestellte Diplominhaber 647 38,8 %Angestellte Fachausweisinhaber 895 53,6 %Selbständig Erwerbende 127 7,6 %

Total Angestellte (Diplom und Fachausweis) 1’542Männer 1’128 73,2 %Frauen 414 26,8 %

Angestellte Diplominhaber 647Männer 553 85,5 %Frauen 94 14,5 %Mitglieder der Geschäftsleitung 308 47,6 %Angehörige des Kaders 284 43,9 %Sachbearbeitung 55 8,5 %

Angestellte Fachausweisinhaber 895Männer 575 64,2 %Frauen 320 35,8 %Mitglieder der Geschäftsleitung 225 25,1 %Angehörige des Kaders 412 46,0 %Sachbearbeitung 258 28,9 %

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veb.chLagerstrasse 5, Postfach 1262, 8021 ZürichTelefon 043 336 50 30Fax 043 336 50 33www.veb.ch, [email protected]

SWISCOChambre des experts en financeet en controllingRue de Neuchâtel 11400 Yverdon-les-BainsTél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71www.swisco.ch, [email protected]

VEBITVereinigung der dipl. Experten in Rech-nungslegung und Controlling und derFachleute im Finanz- und Rechnungswe-sen im TreuhandfachIndustriestrasse 10, 6010 Kriens,[email protected]

ACFAss. dei contabili-controller diplomati feder-ali – Gruppo della svizzera italianaThomas Ernst, PresidenteLambertini, Ernst & Partners S.A.via S. Balestra 18, 6900 LuganoTelefono 091 910 40 40Fax 091 923 23 23www.acf.ch, [email protected]

Bern Espace MittellandThomas Zbinden, PräsidentKirchweg 6a, 3076 WorbTelefon 031 720 92 [email protected]

8. bis 10. September 2006: Weinreiseins Elsass

NordwestschweizRoland Vannoni, PräsidentMischelistrasse 37, 4153 ReinachTelefon 061 267 92 68Fax 061 267 93 [email protected]

Ostschweiz-Fürstentum LiechtensteinFranz J. Rupf, PräsidentQuaderstrasse 5, 7000 ChurTelefon 081 252 07 22Fax 081 253 33 73, [email protected]

ZentralschweizKarl Gasser, PräsidentTürlacherstr. 18, 6060 SarnenTelefon 041 767 24 [email protected]

ZürichMichael Lang, PräsidentLunkhoferstrasse 58, 8966 Oberwil-LieliTelefon 056 641 30 50Fax 056 641 30 51, [email protected]

Controller Akademie 30. August 2006 bis Juni 2007: 8. und

9. aktualisierte Durchführung desLehrgangs «Diploma as IFRS/IASAccountant, Certified by ControllerAkademie and Ernst & Young»

7. September 2006: 5. Schweizer CFO-und Controller-Tag in Zürich

2. und 3. November 2006: IFRS-Updatefür Absolventen der Lehrgänge zumDiploma as IFRS/IAS Accountant

Laufend: 5 Semester Vorbereitungs-lehrgänge auf die Diplomprüfung Expertein Rechnungslegung und Controlling

Fernfachhochschule Schweiz«Master of Advanced Studies in Natio-

nal and International VAT». Kooperationmit dem veb.ch. Informationen von derFernfachhochschule Schweiz, 027 922 39 00und www.fernfachhochschule.ch.

HWZ Hochschule für WirtschaftAb Oktober 2006: Master of Advanced

Studies in Accounting and Finance.Kooperation mit dem veb.ch.

Veranstaltungen und Adressen

veb.ch – demnächst

veb.college, Sihlhof, ZürichLehrgänge mit Zertifikatsprüfungen

28. August 2006 bis 4. Dezember 2006:Konzernrechnung:

29. August bis 19. Dezember 2006: Ex-perte Swiss GAAP FER

30. August bis 13. Dezember 2006:Wirtschaftskriminalität, Risk Manage-ment, Interne Kontrolle

30. August bis 20. Dezember 2006: Ein-führung IFRS US GAAP

5. September 2006 bis 19. Dezember2006: Unternehmensbewertung

12. September 2006 bis 19. Dezember2006: Zertifikatslehrgang MWST

veb.pro4. September 2006: Der neue Lohn-

ausweis ab 200720. November 2006: IKS – was braucht

es dazu?

veb.tax16. Januar 2007: Steuern 2007 – das

ist neu! Die Erfolgstagung in Zürich!22. Januar 2007: Steuern 2007 – das

ist neu! Die Erfolgstagung in Zürich! (Wie-derholung)

veb.freizeitSamstag, 2. September 2006: 3. Swiss

Controller Ride

netzwerk veb.chExklusiv-Veranstaltungen für die Mitglie-der des veb.ch

Sommer, in allen veb.ch-Regionen:Risikomanagement bei der Rega

Herbst, in allen veb.ch-Regionen: Trustund Stiftungen

Weitere Veranstaltungen aus veb.top,veb.pro, veb.tax, veb.pre, demveb.college und dem netzwerk veb.chfinden Sie auf unserer Websitewww.veb.ch.

Impressum«Rechnungswesen und Controlling», Fachinformationen desSchweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rechnungs-legung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachaus-weises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch

ISSN 1660-7899

15. Jahrgang. Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 6500Exemplaren.

Die nächste Ausgabe erscheint im September 2006.

Herausgeber: veb.ch, «Rechnungswesen und Controlling»,Lagerstrasse 5 · Postfach 1262 · 8021 ZürichTelefon 043 336 50 30 · Fax 043 336 50 33 · [email protected]

Redaktion und Inserate:HURTER · Kommunikation · PublikationenSchützenhausstrasse 1, 8267 BerlingenTelefon 052 770 20 40, Fax 052 770 20 [email protected], www.hurter.com

Redaktionsleitung: Herbert Mattle, Obfelden; Koordination:Jürg Hurter, Berlingen

Der veb.ch-Vorstand: Herbert Mattle, Obfelden, Präsident,PR und Sonderaufgaben · Peter Jakob, Kirchberg, Vizepräsi-dent, Finanzen · Thomas Widmer, Rotkreuz, Vizepräsident,Treuhand, Sonderaufgaben · George Babounakis, Wetzikon,Fortbildung · Melitta Bischofberger, Richterswil, Geschäfts-führerin · Prof. Dr. Dieter Pfaff, Wettswil, WeiterentwicklungRechnungslegung, Controlling, Rechnungswesen · Roland Van-noni, Reinach BL, Regionalgruppen · Thomas Ernst, Pregassona,Vertreter Svizzera Italiana · Ivan Progin, Vertreter SuisseRomande

Contaplus AG, die Spezialistin fürStellen im Finanz- und Rechnungs-wesen, ist Partnerin des veb.ch

Der veb.ch ist Partner des

Offizielles Organ der

www.veb.chImmer aktuell:

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