Jahreswechsel 2013 2014 DATEV Lohn mit Lohn und...

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© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Inhalte Stefanie Franz Organisationsberater DATEV eG Jörg Schmid Dipl.-Betriebswirt (VWA) Ihre Referenten 1. Abrechnungsjahr 2013 2. Abrechnungsjahr 2014 3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung 4. Aufräumen und sich von Altem trennen 5. Anlagen 6. Service Jahreswechsel 2013 – 2014 DATEV Lohn mit Lohn und Gehalt Organisationsberaterin DATEV eG Dipl.-Betriebswirtin 2013-11-01

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© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten

Inhalte Stefanie Franz

Organisationsberater DATEV eG Jörg Schmid

Dipl.-Betriebswirt (VWA)

Ihre Referenten

1. Abrechnungsjahr 2013

2. Abrechnungsjahr 2014

3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

4. Aufräumen und sich von Altem trennen

5. Anlagen

6. Service

Jahreswechsel 2013 – 2014 DATEV Lohn mit Lohn und Gehalt

Organisationsberaterin DATEV eG

Dipl.-Betriebswirtin

2013-11-01

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Online Kalender 2014

Info-Dok. 1090003 DÜ-Termine für die Lohnabrechnung

datev.de/jahreswechsel Personalwirtschaft

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Der Aktualitätsservice zu Ihrer Seminarunterlage

Info-Dok. 1035929 „Jahreswechsel in der Lohnabrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt – Aktuelles zur Seminarunterlage“

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Seite 1

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Was erwartet Sie in diesem Vortrag?

Kapitel 1

Welche Unterstützung erhalte ich von DATEV Service zum Jahreswechsel?

Was sollte ich in 2013 bereits beachten?

Neuerungen 2013

2013

Kapitel 2-4

Welche Neuerungen gibt es ab 2014?

Was ist zu tun?

Neuerungen im Software-angebot (Überblick)

Aufräumen und von Altem trennen!

2014

Seite 3-5

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Unsere Themen Kapitel 1

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 3

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Der DATEV Arbeitsplatz

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 8

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1.1 Der DATEV Arbeitsplatz Der Stammdatenabgleich vor Programm DVD 7.0

Seite 8

Sie müssen sich entscheiden

Abbrechen nicht mehr möglich

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1.1 Der DATEV Arbeitsplatz Informieren Sie den zuständigen Mitarbeiter

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1.1 Der DATEV Arbeitsplatz Die Servicekontakte immer im Blick

DATEV Arbeitsplatz pro | Hilfe | Servicekontakt

DATEV Arbeitsplatz pro | Service-Anwendungen | Servicekontakt

Der Aufruf der Anwendung „Servicekontakt“

Informationen zum Servicekontakt in „DATEV Mitteilungen pro“

Benachrichtigung zum Servicekontakt

neues Hinweisfenster (Toast-Window)

Seite 10-12

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1.1 Der DATEV Arbeitsplatz RZ-Kommunikation pro – Neuerungen

DATEV Arbeitsplatz pro | Organisation| Basissoftware | Kommunikation

Seite 12

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1.1 Der DATEV Arbeitsplatz RZ-Kommunikation pro – Verarbeitung von Aufträgen

Kontextbezogene Links DFÜ-Aufträge gesamt

Rechte Maustaste Verarbeiten

Registerkarte RZ-Kommunikation Fällige DFÜ-Aufträge

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Die neue Pfändungsberechnung

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 14

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1.2 Die neue Pfändungsberechnung

NEU:

Nettomethode

bisher:

Bruttomethode

Entscheidung des BAG vom 17.04.2013 – 10 AZR 59/12

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Beispiel Bruttomethode:

Bruttogehalt von 2.500 € und 1.000 € Weihnachtsgeld

Steuerklasse 1, Konfession rk, BGRS 1111, keine unterhaltsberechtigten Personen

3.500,00 Bruttogehalt

- 500,00 Freibetrag Weihnachtsgeld (unpfändbar)

= 3.000,00 Pfändungsbrutto

- 670,67 st-rechtliche Abzüge aus 3.500 € (2.500 € lfd., 1.000 € jährl.)

- 714,88 sv-rechtliche Abzüge aus 3.500 € (2.500 € lfd., 1.000 € jährl.)

= 1.614,45 maßgebliches Pfändungsnetto

Pfändungsabzug laut Tabelle: 395,47 €

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

Seite 15

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Beispiel Nettomethode:

Bruttogehalt von 2.500 € und 1.000 € Weihnachtsgeld

Steuerklasse 1, Konfession rk, BGRS 1111, keine unterhaltsberechtigten Personen

3.500,00 Bruttogehalt

- 500,00 Freibetrag Weihnachtsgeld (unpfändbar)

= 3.000,00 Pfändungsbrutto

- 525,25 fiktive st-rechtliche Abzüge aus 3.000 € (2.500 € lfd., 500 € jährl.)

- 612,76 fiktive sv-rechtliche Abzüge aus 3.000 € (2.500 € lfd., 500 € jährl.)

= 1.861,99 maßgebliches Pfändungsnetto

Pfändungsabzug laut Tabelle: 570,47 €

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

Seite 15

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1.2 Die neue Pfändungsberechnung Ein Beispiel

Bruttomethode Nettomethode

3000,00 € Pfändbares Einkommen

3000,00 €

… aus gesamtem Bruttolohn

(incl. unpfändb. Bezüge) 3500,00 €

abzüglich gesetzlicher Abzüge …

… aus pfändbarem Bruttolohn

(ohne unpfändb. Bezüge) 3000,00 €

1614,45 € maßgebliches

Pfändungsnetto 1861,99 €

395,47 € Pfändungsabzug 570,47 €

Seite 15

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1.2 Die neue Pfändungsberechnung Wie sieht die DATEV Lösung aus?

Seite 16

Berechnung steht Ihnen in der Jahreswechselversion zur Verfügung

Ab Programmversion 9.7/9.8 sind Nachberechnungen möglich

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ElsterLohn II (ELStAM)

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 17

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1.3 ElsterLohn II (ELStAM) ELStAM - Der Übergangszeitraum endet

frühestens mit

Januar- Abrechnung

Abruf der ELStAM

(spätestens 12/2013)

ELStAM

Anwendung ELStAM

(spätestens 06/2014)

Verzicht auf die sofortige Anwendung für maximal 6 Monate

Papierform Papierform

Seite 17-18

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1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Die Voraussetzungen zur Teilnahme

Mandantendaten: Steuernummer des Arbeitgebers Mitarbeiterdaten: - Geburtsdatum - Identifikationsnummer, - Kennzeichnung Arbeitgeber

Seite 19

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1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Die Voraussetzungen zur Teilnahme

Seite 20

Nutzen Sie den Ordner „Brennpunkte“

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1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Was ist bei der Neuanlage eines Mandanten zu beachten?

Seite 22

Mandantendaten | Steuer | Berechnung

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1.3 ElsterLohn II (ELStAM) So melden Sie einen Systemwechsel

Seite 22

Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem

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Was ist sonst noch zu beachten?

Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers

Neuanlage mit sofortigem Senden Neuanlage und Senden mit der Lohnabrechnung

Abmeldung eines Arbeitnehmers

Frühestens mit Beschäftigungsende automatisch mit der Abrechnung des Austrittsmonats

Besonderheiten An-/Abmeldung kann unabhängig von der Lohnabrechnung erfolgen

Seite 23-26

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Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 27

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1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Wann muss der betriebl. LSt-Jahresausgleich durchgeführt werden?

Seite 27

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1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die DATEV Lösung mit Lohn und Gehalt

Seite 29

Mandantendaten | Steuer | Berechnung

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1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die DATEV Lösung mit Lohn und Gehalt

Seite 29

Mitarbeiter | Stammdaten | Besonderheiten

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Elster Lohn I (elektronische Lohnsteuerbescheinigung)

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 31

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1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Abgabe per Datenübermittlung ist Pflicht

Abgabe direkt an die Clearingstelle bis spätestens 28.02.2014

Die Authentifizierung erfolgt automatisch durch DATEV

Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers muss mit übermittelt werden

Die eTIN Nummer wird ersatzweise übermittelt, wenn keine Steuer-ID vorliegt

Seite 31-33

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1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Wichtige Neuerungen bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung

Zeile 2 Ergänzung um Großbuchstabe „M“ Gewährung von Mahlzeiten, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind.

Zeilen 17/18 Neue Begrifflichkeit: „erste Tätigkeitsstätte“

Zeile 20 steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten nach §3 Nr.13 u. 16 EStG, Ausführungen völlig überarbeitet, Klarstellung

Zeilen 22a/23a AG/AN-Anteil zur ges. RV für Minijobs: Anpassung aufgrund Änderungen bei der RV-Option

Seite 34-35

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1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Wichtige Neuerungen bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung

Keine Besondere Lohnsteuerbescheinigung ab 2014

Zeilen 25/26 Klarstellung: Bescheinigung von KV-/PV-Beiträgen aus bestimmten Versorgungsbezügen bei Firmenzahlern

Zeilen 22-27 Klarstellung: keine Bescheinigung von SV-Beiträgen auf steuerfreien Arbeitslohn bei Pflichtversicherung für freiw./privat Versicherte Zeilen 24-26

Zeile 28 Klarstellung: Bescheinigung der Mindestvorsorge-pauschale bei individuell versteuerten Minijobs

Seite 34-35

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1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) So richten Sie die Auswertungen zur LSt-Bescheinigung korrekt ein

Seite 36

Mandantendaten | Steuer | Berechnung

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1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) So lassen Sie Ihre Auswertungen im Rechenzentrum kuvertieren

Seite 36

Extras | Auswertungseigenschaften …

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Berufsgenossenschaft Jahresmeldung

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 37

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1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung Wichtige Stammdaten für die BG-Meldung

Seite 37-38

Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung

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1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung Die Jahresmeldung wird von DATEV übermittelt

Seite 38-39

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1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung Was ist noch zu beachten?

BG33 „Verkehr und Fahrzeughaltung“

automatische Berücksichtigung des Mindestentgelts Info-Dokument 1036145

Neue Prüfungen im BG-Meldesatz

korrekte Gefahrentarifstelle korrekte BG-Betriebsnummer korrekte Mitgliedsnummer

Seite 40

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DEÜV - Jahresmeldung

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 41

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 Jedes Jahr automatisch vom Programm erstellt

Jahresmeldung nach § 10 DEÜV

Für alle Arbeitnehmer, auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, …

… die in einem Versicherungszweig SV-pflichtig gemeldet wurden

… die über den Jahreswechsel beschäftigt sind

… für die keine andere Meldung erfolgen muss

Meldung mit GDA 50 bis zum 15. Februar des folgenden Jahres

Seite 41

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 Erstellung der DEÜV-Meldungen

Seite 42

Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Angaben

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 DEÜV – Jahresmeldung bereits mit Dezember

Seite 42-43

Extras | Einstellungen

Kuvertierung der DEÜV-Jahresmeldung

Wegfall der manuellen Erstellung „DEÜV-Jahresmeldung“

Version 9.7/9.8

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 Märzklausel

Anwenden bei Einmalzahlung vom 01.01. bis 31.03.

Anwenden, wenn anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze überschritten

Rechenbeispiel Renten-/Arbeitslosenversicherung

Für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verwenden

automatische Berücksichtigung vom Programm

Seite 45-46

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 DEÜV-Meldung „Systemwechsel“

Seite 47

Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem

GDA 13

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 DEÜV-Meldung „Systemwechsel“

Seite 48

Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem

GDA 36

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1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013 Übersicht der DEÜV-Meldegründe

automatisch vom Programm

erfassen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Abgabegrund 54

Opt. Jahresmeldung Abgabegrund 50

Jahresmeldung Abgabegrund 50

Abmeldung Systemwechsel Abgabegrund

36

Anmeldung Systemwechsel Abgabegrund

13

Dezember Januar Februar März

Systemwechsel

Seite 49

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SEPA – der erste Schritt

1.1 Der DATEV Arbeitsplatz

1.2 Die neue Pfändungsberechnung

1.3 ElsterLohn II (ELStAM)

1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)

1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung

1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013

1.8 SEPA – der erste Schritt

Seite 50

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1.8 SEPA – der erste Schritt SEPA – Jetzt geht´s los

Seite 50

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1.8 SEPA – der erste Schritt Der neue SEPA DATEV IBAN-Assistent

Seite 51

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1.8 SEPA – der erste Schritt Zahlungsprozesse in der Lohnabrechnung (Überblick)

Sammelüberweisungen auf Papier

Sammelüberweisungsverfahren mit Begleitzettel

Datenträgeraustauschverfahren mit Begleitzettel

Datenträgeraustauschverfahren an Mandanten ohne Begleitzettel

Seite 52

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1.8 SEPA – der erste Schritt Sammelüberweisungen auf Papier

StB

1

Zahlungsaufträge erstellen

RZ (bei LODAS)

Mandant

Bank

2

Überweisungs-Vordrucke dem Mandanten

zur Verfügung stellen

Überweisungs-Vordrucke

unterschreiben und zur Bank bringen

3

Seite 52

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StB

1

Zahlungsaufträge an das RZ senden

RZ

Mandant

Bank

Zahlungsaufträge an die

Bank senden

2

Begleitzettel

unterschreiben und an Bank senden

3

Begleitzettel

2

Begleitzettel an Mandant senden

1.8 SEPA – der erste Schritt Sammelüberweisungsverfahren mit Begleitzettel

Seite 52

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1.8 SEPA – der erste Schritt Datenträgeraustausch-Verfahren mit Begleitzettel

Seite 52

1

Zahlungsaufträge erstellen

RZ (bei LODAS)

Mandant

Begleitzettel unterschreiben und

an Bank senden

4

Begleitzettel

Datenträger zur Bank bringen

4

3

3

DTA-Datei an Mandant senden

DTA-Datei

DTA-Datei

2 DTA-Datei an StB senden (bei LODAS)

DTA-Datei

Bank

DTA-Datei

Begleitzettel an Mandant senden

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StB

1.8 SEPA – der erste Schritt Datenträgeraustausch-Verfahren ohne Begleitzettel

1

Zahlungsaufträge erstellen

RZ (bei LODAS)

Mandant

3

DTA-Datei an Mandant senden

DTA-Datei

DTA-Datei

2 DTA-Datei an StB senden

(bei LODAS)

DTA-Datei

Bank

Zahlungsträger

auf Datenträger ausgeben und in DATEV-fremde

Banking-Software einspielen

3

?

4

?

DTA-Datei

46

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1.8 SEPA – der erste Schritt Elektronische Datenübermittlung

mIdentity Smartcard

StB

1

Zahlungsaufträge an das RZ senden

RZ Bank

Zahlungsaufträge

an die Bank senden

3

2

Zahlungsaufträge im RZ mit elektronischer Unterschrift (eU) oder

HBCI (PIN/TAN) freigeben

Mandant

Zahlungsverkehr online oder

DATEV Zahlungsverkehr

TAN-Liste + PIN

Freigabe über DATEV-Zahlungsverkehrsprogramme

Seite 52

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1.8 SEPA – der erste Schritt Elektronische Datenübermittlung

StB

1

Zahlungsaufträge an das RZ senden

RZ

Bank

Zahlungsaufträge an die Bank senden

2

Zahlungsaufträge über online-Portal der Bank freigeben

3

Mandant

online-Portal der Bank

Freigabe über Online-Portal der Banken

Seite 52

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Unsere Themen Kapitel 2

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 55

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Unsere Themen Kapitel 2

2.7 Reisekostenreform 2014

2.8 Was kommt noch?

2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe

2.10 Weitere Neuerungen

Seite 55

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SEPA - der zweite Schritt

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 56

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2.1 SEPA - der zweite Schritt Zusatzangaben für Zahlungsarten …

Seite 56-57

bis Version 9.66

ab Version 9.7/9.8

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Brennpunkte (Lohn und Gehalt ab 9.7/9.8)

Umstellung spätestens vor der

Januarabrechnung

2.1 SEPA - der zweite Schritt So passen Sie die Zahlungsarten an

Seite 57

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2.1 SEPA - der zweite Schritt Umstellung der Zahlungsarten (Schritt 1 von 2)

Seite 58

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2.1 SEPA - der zweite Schritt Umstellung der Zahlungsarten (Schritt 1 von 2)

Seite 58

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2.1 SEPA - der zweite Schritt Umstellung SEPA-Überweisung ins RZ (Schritt 2 von 2)

Seite 59

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2.1 SEPA - der zweite Schritt Bereitstellung im RZ für ZV/Bank online (Schritt 2 von 2)

Seite 60

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2.1 SEPA - der zweite Schritt Erstellung am PC (Schritt 2 von 2)

Seite 61

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2.1 SEPA - der zweite Schritt SEPA-Umstellungsassistent

Seite 62-63

Übersicht der umgestellten Mandanten

Mandant | öffnen

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BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 64

Page 69: Jahreswechsel 2013 2014 DATEV Lohn mit Lohn und …download.datev.de/dialogseminare/begleitunterlagen/... · Informieren Sie den zuständigen Mitarbeiter Seite 9 Information an zuständigen

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Was ist „BEA“ ?

Arbeitsbescheinigung ( §312 SGB III) Bescheinigung über Nebeneinkommen (§313 SGB III) Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und

zwischenstaatlichen Rechts (312a SGB III)

Neues Datenübermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit

Seite 64-66

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Wie gestaltet sich der Ablauf der Datenübermittlung?

Seite 67

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Welche Daten werden gemeldet (Datenbausteine)

Seite 68

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen So aktivieren Sie die Teilnahme an der Datenübermittlung

Seite 70

Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen So aktivieren Sie die Teilnahme an der Datenübermittlung

Seite 70-71

DÜ-Protokoll für den einzelnen Arbeitnehmer

DÜ-Protokoll der übermittelten Datensätze an die BA

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Automatische Erzeugung der Arbeitsbescheinigung

Seite 72

Mitarbeiter | Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum

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Mitarbeiter | Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigung

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Manueller Anstoß der Arbeitsbescheinigung

Seite 73-75

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen Was ist wichtig für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung?

Anpassung der Erfassungsfelder für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung

Grund Arbeitszeitveränderung

Zusatzangaben bei Pflegezeit

Bezugszeitpunkt Kündigungsfrist

Abfindung

Unwiderrufliche Freistellung

Seite 74-75

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2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

EU-Arbeitsbescheinigung

Bescheinigung über Nebeneinkommen

Automatische Erstellung mit der Lohnabrechnung

Anstoß nur manuell möglich

Erfassung der Arbeitsstunden der jeweiligen Kalenderwoche über Kalenderbuchungen

Seite 76-77

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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 78

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2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

Beitragsbemessungsgrenzen Alte BL Neue BL

Krankenversicherung/ Pflegeversicherung

4.050,00 €/mtl.

Rentenversicherung 5.950,00 €/mtl. 5.000,00 €/mtl.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Allgemeine JAE 53.550,00 €

Besondere JAE 48.600,00 €

Seite 78

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2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

Höchstzuschuss zur privaten KV/PV

Private Krankenversicherung 295,65 €

Private Pflegeversicherung 41,51 €

Private Pflegeversicherung (nur Sachsen)

21,26 €

Seite 78

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2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag KV/PV

Freiwillig Versicherte Privat Versicherte

KV-Gesamtbeitrag Führt der AG ab

4.050,00 € x 15,5% = 627,75 € Zahlt der AN privat den Betrag laut PKV-Bescheinigung

KV-AG-Zuschuss 4.050,00 € x 7,3% = 295,65 € Betrag lt. PKV-Besch. : 2 = AG-Zuschuss max. 295,65 €

PV-Gesamtbeitrag Führt der AG ab

4.050,00 € x 2,05% = 83,02 € Zahlt der AN privat den Betrag laut PKV-Bescheinigung

PV-AG-Zuschuss 4.050,00 € x 1,025% = 41,51 €

Sachsen: 21,26 € Betrag laut PKV-Besch. : 2 = AG-Zuschuss max. 41,51 €

Seite 79

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2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Automatisch berücksichtigt werden auch …

Geringfügig entlohnte Beschäftigte 450,00 €

Geringverdienergrenze 325,00 €

Steuerfreier Betrag für Betr. Altersvorsorge (4% RV-BBG west)

2.856,00 €

Sozialausgleich

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 0,00 €

Seite 80

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2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Automatisch berücksichtigt werden auch …

Beitragsprozentsätze KV/PV/RV/AV

Krankenversicherung 15,50%

Rentenversicherung 18,40%

Arbeitslosenversicherung 3,00%

Pflegeversicherung 2,05%, 2,30%

Insolvenzgeldumlage 0,15%

Seite 80

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Freiwillig- und privat krankenversicherte Arbeitnehmer

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 82

Page 85: Jahreswechsel 2013 2014 DATEV Lohn mit Lohn und …download.datev.de/dialogseminare/begleitunterlagen/... · Informieren Sie den zuständigen Mitarbeiter Seite 9 Information an zuständigen

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014: 53.550 2013: 52.200

über JAE 2013 und 2014: Freiwillige KV/PV

oder private KV/PV

unter JAE 2013 und/oder 2014: Arbeitnehmer ist pflichtversichert

in der KV/PV

Besondere JAE 2014: 48.600 2013: 47.250

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Prüfung zum Jahreswechsel

Seite 82

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2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Wie wird das relevante regelmäßige Jahresarbeitsentgelt bestimmt?

• laufende Monatsbezüge

• Sonderzuwendungen (mindestens einmal jährlich)

• Entgelt bei Mehrfachbeschäftigten

• pauschalierte regelm. Vergütungen

Anzurechnen sind:

• Mehrarbeitsvergütungen

• Zuschläge für Familien

• nicht regelm. Einmalzahlungen

• pauschal versteuerte Bezüge

• freie Zulagen / Zuschläge

Unberücksichtigt bleiben:

Seite 83-84

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2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Lohnarten – Steuerung des Jahresarbeitsentgelts

Seite 85

Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnartenbesonderheiten

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2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Zu Ihrer Unterstützung …

Seite 86

Auswertung – SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt

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2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer Höchstzuschüsse für freiwillig und privat versicherte Arbeitnehmer

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der

Gesetzlichen Krankenversicherung

Privat versicherte Arbeitnehmer in der

Privaten Krankenversicherung

Gesetzlicher Anspruch auf AG–Zuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung

Seite 87-90

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Aufwendungsausgleichgesetz

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 91

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2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz Die zwei Umlagekassen nach dem AAG

U1 - Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit U2 - Erstattung bei Mutterschaft

Welche Arbeitgeber sind am Verfahren beteiligt?

Welche Aufwendungen sind erstattungsfähig?

Wie hoch ist der maßgebende Erstattungssatz?

Welches Arbeitsentgelt ist umlagepflichtig?

Seite 91-92

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2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz Die DATEV-Lösung mit Lohn und Gehalt

Umlagepflicht

Umlageprozentsatz festlegen

Lohnarten

Arbeitszeit

Mitarbeiterdaten: Umlageart, Arbeitszeit und Entlohnungsform

Seite 93-96

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2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz AAG-Änderungen zum Januar 2014

Automatische Berücksichtigung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze

Abrechnung von Mehrarbeit als Einmalbezug mit der Standardlohnart

3890 -Jhl.Überstd, besond. Umlageberech.

AAG – SEPA-Umstellung für Überweisungen

Umstellung auf IBAN und BIC bereits ab 01.01.2014

Seite 96

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Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Gleitzone

2.1 SEPA - der zweite Schritt

2.2 BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

2.3 Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2.4 Freiwillig- und privat krankenvers. Arbeitnehmer

2.5 AAG - Aufwendungsausgleichsgesetz

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 98

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2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 99

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2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 99

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Feld: Antrag zur Befreiung von der RV-Pflicht liegt vor

Nur Relevant für Minijobs vor 2013

Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlage

2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Seite 99

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2.6 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Bestehende Beschäftigungen in der Gleitzone

Seite 100

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Reisekostenreform 2014

2.7 Reisekostenreform 2014

2.8 Was kommt noch?

2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe

2.10 Weitere Neuerungen

Seite 101

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2.7 Reisekostenreform 2014 Änderungen im Reisekostenrecht

Seite 101

Erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkosten

Verpflegungsmehraufwand

Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Unterkunftskosten

Doppelte Haushaltsführung

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2.7 Reisekostenreform 2014 Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte

arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen durch den AG

ortsfeste betriebliche Einrichtung des AG

Zuordnung des Arbeitnehmers für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über 48 Monate hinaus

Seite 101-102

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2.7 Reisekostenreform 2014 Verpflegungsmehraufwand

Eintägige Reisen 12 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden

Mehrtägige Reisen

24 € für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit

12 € für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung

NEU: zweistufig

Seite 102

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2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit.

Der Arbeitgeber hat für ihn in einem Hotel zwei Übernachtungen mit Frühstück und am Zwischentag Mittagessen und Abendessen gebucht. Der Arbeitgeber erstattet die steuerfreie Verpflegungspauschale

Anreisetag 12,00 Euro Zwischentag 24,00 Euro Kürzung Frühstück - 4,80 Euro Mittag - 9,60 Euro Abendessen - 9,60 Euro Verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag 12,00 Euro Kürzung Frühstück - 4,80 Euro Verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt steuerfrei auszahlbar 19,20 Euro

Seite 103-104

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2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung

Mahlzeiten-gestellung durch den

Arbeitgeber

Wert der Mahlzeit bis 60 €

Versteuerung Sachbezug

Voraussichtl. Werte ab 1.1.2014: 1,63 €/3,00 €/3,00 €

Wahlrecht: Pauschalversteuerung

Verpflegungsmehr- aufwand steht nicht zu

Verpflegungsmehr- aufwand steht zu

Kürzung Pauschale

20%/40%/40 % der Verpflegungspauschale

Seite 103-104

Großbuchstabe

„M“ auf Lohnsteuer- bescheinigung

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2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung Hilfe und Weiterbildung

Dokument 1021734 Neuerungen im Reisekostenrecht

Aktuelles im Reisekosten- und Bewirtungsrecht –

Die Reisekostenreform 2014

Seite 104

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Was kommt noch?

2.7 Reisekostenreform 2014

2.8 Was kommt noch?

2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe

2.10 Weitere Neuerungen

Seite 105

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2.8 Was kommt noch? Was kommt noch - Weitere Neuerungen

weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.354 €

Ersatz-Beitragsnachweise entfallen

Zweijährige Geltung steuerlicher Freibetrag

GKV-Monatsmeldung für Mehrfachbeschäftigte

…. Übersicht über die noch offenen gesetzlichen Regelungen

Seite 106

Page 108: Jahreswechsel 2013 2014 DATEV Lohn mit Lohn und …download.datev.de/dialogseminare/begleitunterlagen/... · Informieren Sie den zuständigen Mitarbeiter Seite 9 Information an zuständigen

DATEV Schwerbehindertenabgabe

2.7 Reisekostenreform 2014

2.8 Was kommt noch?

2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe

2.10 Weitere Neuerungen

Seite 107

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2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe

Ermittlung der notwendigen Daten aus Lohn und Gehalt

Darstellung der Beschäftigungszeiten nach Mandant und Betriebsstätte

Aufbereitung der Daten für den Import nach REHADAT-Elan

Seite 107-109

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Weitere Neuerungen

2.7 Reisekostenreform 2014

2.8 Was kommt noch?

2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe

2.10 Weitere Neuerungen

Seite 110

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2.10 Weitere Neuerungen Weitere Neuerungen in Lohn und Gehalt 9.7/9.8

Dokument 1011662 Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen

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Buchungsliste – Neue Konten bzw. geänderte Beschriftung

Erweiterung des Eingabefeldes „Geburtsort“

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Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

4. Aufräumen und sich von Altem trennen

5. Anlagen

6. Service

Seite 113

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Es gibt zwei Arten der DATEV Lohn Archiv DVD

Jahres DVD mit einem Jahresbestand mit allen Mandanten zu einer Beraternummer

Mandanten DVD mit einem Mehrjahresbestand eines gewählten Mandanten

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Änderung SGB IV vom 22.12.2011:

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen nach § 28p Abs. 1 SGB IV mindestens alle 4 Jahre bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Pflichten nach diesem Gesetz erfüllen.

Zukünftig erlaubt der neue § 28p Abs. 6a SGB IV „…dass der Rentenversicherungsträger eine Übermittlung der Daten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen kann.“

Rechtsgrundlage euBP:

§ 9 Abs. 5 BVV i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 mit Verweis auf §147 Abs. 5 und 6 AO

Einheitliche „Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung” wurden vom BMAS am 30.11.2011 genehmigt

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Seite 117

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Was leistet DATEV Digitale Personalakte

Ein weiterer Schritt hin zum papierlosen Lohnbüro

Speicherung sämtlicher Belege und Dokumente zur Personalwirtschaft

Belege/Dokumente werden per Fax oder Datei-Upload im Rechenzentrum in der Belegverwaltung online abgelegt

Zuordnung der Belege/Dokumente zu den Mitarbeitern

auch die Mandanten können auf den gemeinsamen Datenpool zugreifen

DATEV Archiv DVD kann zusätzlich mit Belegen zur Verfügung gestellt werden

mit Programm DVD 7.0

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Belegfluss aus?

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Welche Einsatzszenarien können abgedeckt werden?

Dokumentenbereitstellung durch Mandant und/oder Kanzlei

Dokumentenablage und Dokumenteneinsicht durch Niederlassungen

Unterstützung bei der Betriebsprüfung

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Ablauf der Nutzung aus?

Belege/Dokumente bereitstellen

Zuordnung der Belege im Lohnabrechnungsprogramm

Übersicht zugeordneter Belege

Ansicht der Belege über die

Belegverwaltung online

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Was ist „Arbeitnehmer online“

Seite 123

SMS TAN Verfahren ab 2014 möglich

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Leistungsumfang von Arbeitnehmer online aus?

Sicht des Lohnsachbearbeiters

Seite 123

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Leistungsumfang von Arbeitnehmer online aus?

Sicht des Arbeitnehmers

Seite 123-126

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3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung DATEV Personal-Managementsystem

Die Elektronische Personalakte in PMS

persönliche Angaben Informationen zum Beschäftigungsverhältnis Arbeits- und Fehlzeiten Personalentwicklung Gesprächsdokumentation zugeordnete Arbeitsmittel

weitere Programmfunktionalitäten

Dokumentenverwaltung Dokumentenerstellung Arbeits- und Fehlzeiten Terminüberwachung Arbeitsmittelverwaltung

Seite 127-129

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Aufräumen und sich von Altem trennen

3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

4. Aufräumen und sich von Altem trennen

5. Anlagen

6. Service

Seite 131

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4. Aufräumen und sich von Altem trennen

Seite 131-134

• Lohnarten

• Bescheinigungen

• DALY – Auswertungen

• Altdaten löschen

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Anlagen

3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

4. Aufräumen und sich von Altem trennen

5. Anlagen

6. Service

Seite 135

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5. Anlagen Hilfen bei Fragen im Rahmen der Lohnabrechnungserstellung

Seite 136-149

Zusatzbereich Hilfen im DATEV Arbeitsplatz pro

Dialogseminare auf Abruf

Servicekontakt pro

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5. Anlagen Aufstellung Sachbezugswerte

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Service

3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung

4. Aufräumen und sich von Altem trennen

5. Anlagen

6. Service

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6. Service Unser Update-Seminar zum Jahreswechsel

Programmlösungen waren noch in der Entwicklung

Gesetzliche Änderungen waren zum Teil noch nicht eindeutig geregelt oder verabschiedet

Sie möchten sich aktuell über den Stand der Gesetzeslage und die DATEV Lösungen informieren

Sie haben ein DATEV Jahreswechselseminar besucht

Update-Seminar: „Jahreswechsel mit DATEV Lohn und Gehalt - Vertiefung und Ergänzungen“, Art.-Nr. 73461 21.01.2014 22.01.2014 27.01.2014 Weitere Informationen unter www.datev.de/jahreswechsel

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2013/2014

Eilservice

Unmittelbare Erreichbarkeit! Schnelle Hilfe!

Tel.: +49 911 319-8888

Samstage im Service

Januar (8:00 - 15:00 Uhr) 11.01. / 18.01. / 25.01.2014

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Online Service

www.datev.de/online-service/lohn im Bereich Blick in den Service

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Servicebroschüre

Wertvolle Hintergrundinformationen Übersicht aller Hilfestellungen

6. Service Blick in den Service - Spitzenzeit Jahreswechsel