Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst Moselle - Saarland

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Grenzüberschreitende Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zusammenarbeit im Rettungsdienst Rettungsdienst Moselle - Saarland Moselle - Saarland Bestandsaufnahme und Perspektiven K. - H. Altemeyer K. H. Schindler

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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst Moselle - Saarland. Bestandsaufnahme und Perspektiven. K. - H. Altemeyer K. H. Schindler. Struktur im RD Saarland. 14NEF – Notarztstandortealle an Krankenhäusern 1Baby-NEF 2Baby-NAW 1Rettungshubschrauber - PowerPoint PPT Presentation

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Grenzüberschreitende Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zusammenarbeit im

RettungsdienstRettungsdienstMoselle - SaarlandMoselle - Saarland

Bestandsaufnahme und Perspektiven

K. - H. Altemeyer

K. H. Schindler

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Rettungsdienst Moselle - Saarland27.03.2006

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Struktur im RD SaarlandStruktur im RD Saarland 14 NEF – Notarztstandorte

alle an Krankenhäusern 1 Baby-NEF

2 Baby-NAW

1 Rettungshubschrauber

1 Intensivmobil

47 Rettungswagen

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29 Rettungswachenstandorte für 47 RTW- Festlegung nach Hilfsfristkriterien -

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Ärzte im RettungsdienstÄrzte im Rettungsdienst Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

– Aus- und Weiterbildung des Rettungsdienst-personals,– medizinisches Qualitätsmanagement

• Struktur – Prozess – Ergebnis – Evaluation

Ärztlicher Leiter Notarztstandort– Ansprechpartner für den ÄLRD vor Ort– Auswahl geeigneter Notärzte– Lokales Qualitätsmanagement– Dienstplangestaltung

Notärzte– Praktische Tätigkeit vor Ort

Leitender Notarzt– Medizinische Leitung bei einer Großschadenslage

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Personal im RettungsdienstPersonal im Rettungsdienst

Notärzte 24 Monate klinische Tätigkeit

6 Monate Intensiv, Anästhesie oder Notaufnahme

80 Stunden Kursus

50 Einsätze unter Aufsicht

30 Monate Klinikerfahrung

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als Voraussetzung für den Einsatz im Rettungsdienst

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Personal im RettungsdienstPersonal im Rettungsdienst Rettungsassistenten

AusbildungGesamtdauer

Rettungssanitäter

Gesamt 520 Std.

Rettungshelfer

1.200 Std. Theorie 1.600 Std. Praxis 2 Jahre

160 Std. Theorie 160 Std. Rettungswache 160 Std. Krankenhaus 40 Std. Abschlusslehrgang

120 Std. Theorie 80 Std. Rettungswache 80 Std. Krankenhaus

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Rettungsleitstelle SaarlandRettungsleitstelle Saarland

Zentrales Steuerungsorgan für das gesamte Saarland (mit 1,06 Mio Einwohnern auf 2.500 qkm Fläche)

– Rettungsdienst– Krankentransport

Rufnummer 19 222 aktuell

112 ab 2009 als integrierte Leitstelle

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Rettungsleitstelle SaarlandRettungsleitstelle Saarland

Dispositionsleistung im Jahr 2005 248 Einsätze Intensivmobil (ITM) 1.602 Einsätze Rettungshubschrauber (RTH) 26.522 Notarzteinsätze (NEF) 79.401 Rettungseinsätze (RTW) 66.489 Krankentransporte (KTW) 418 Baby-NAW / NEF-Einsätze 58 Alarmierungen (ORGL, FVD, LNA)

174.738 Insgesamt

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Eingang Notruf in der LeitstelleEingang Notruf in der Leitstelle

Hilfsfrist für den Rettungsdienst im Saarland:

12 Minuten (Eingang Notfallmeldung bis Ankunft Notfallstelle)

Notarzt erforderlich ?

NA + RA RA + RS (RH) RA + RS (RH)

+

Rendezvous - System

ja nein

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Zur Akutversorgung stehen Zur Akutversorgung stehen zur Verfügung zur Verfügung 2 Krankenhäuser der Maximalversorgung

incl. Neurochirurgie (Homburg und Saarbrücken)

4 Herzzentren mit 24-Std.-Interventions-Bereitschaft (Homburg, Saarbrücken, Saarlouis, Völklingen)

2 Zentren Kardiochirurgie (Homburg, Völklingen)

9 Stroke-Unit-Einheiten (Merzig, Saarlouis, Dillingen, Püttlingen, Saarbrücken 2x, Sulzbach, Neunkirchen, Homburg)

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Bestandsaufnahme in der Bestandsaufnahme in der deutsch-französischen deutsch-französischen

ZusammenarbeitZusammenarbeit Es gibt bis zum heutigen Zeitpunkt praktisch keine

grenzüberschreitende Kooperation

Eine vereinbarte Kooperation im Jahr 2002 konnte

wegen staatsrechtlicher Vorbehalte nicht umgesetzt

werden

Im Rahmenabkommen für die grenzüberschreitende

Zusammenarbeit im Gesundheitswesen ist auch für

den Rettungsdienst eine Lösung vorgesehen

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PerspektivenPerspektiven- Artikel 1 des Rahmenabkommens -- Artikel 1 des Rahmenabkommens -

Zweck des Rahmenabkommens ist die Festlegung des rechtlichen Rahmens für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich einschließlich des Rettungsdienstes zwischen Deutschland und Frankreich mit dem Ziel

einen besseren Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung für die Bewohner des Grenzgebietes sicherzustellen,

diesen Bewohnern die durchgehende Gesundheitsversorgung zu garantieren,

eine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung zu gewährleisten, die Organisation des Gesundheitsversorgungsangebotes durch die

Erleichterung des Einsatzes oder der Verteilung der personellen und sächlichen Ressourcen zu optimieren und

die gegenseitige Mitnutzung der vorhandenen Kenntnisse und Praktiken zu fördern.

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Voraussetzungen für eine Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Kooperationgrenzüberschreitende Kooperation

Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen Sprachkompetenz Kommunikationstechnik Kenntnisse der verfügbaren Ressourcen Kooperation bei der Disposition in grenznahen Bereich Austausch der Mitarbeiter

Zusammenarbeit der ÄLRD Departement Moselle – Saarland

Zusammenarbeit der Notärzte Sprachkompetenz Gemeinsame Fortbildungen Austausch der Ärzte

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Vielen DankVielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeitfür Ihre Aufmerksamkeit