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1 (Es gilt das gesprochene Wort) Stand: 17.07.2012 Einführende Darstellung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 17. Juli 2012 I. Vorbemerkungen Am 12. April 2012 gab das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Pressemitteilung heraus unter der Überschrift „Kampf gegen Krankenhauserreger“. „In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an einer Infektion, die sie im Krankenhaus erworben haben. Bis zu 15.000 Menschen sterben daran (...). Besonders gefährlich sind die sogenannten multiresistenten Keime, gegen die Antibiotika kaum noch helfen. Sie entwickeln sich insbesondere in Krankenhäusern, weil hier von außen ständig neue Erreger eingeschleppt werden und andererseits Patienten je nach ihrer Erkrankung mit Antibiotika behandelt werden müssen. In einem derartigen Biotop können die Erreger gut verschiedenste Resistenzen ausbilden und damit zum Problem werden.“ Noch viel komplizierter und bedrohlicher als die hier beschriebene allgemeine Situation in den deutschen Krankenhäusern ist die Lage frühgeborener Kinder, weil sie noch nicht über ein eigenes funktionsfähiges Immunsystem verfügen. Deshalb werden bis zu 90 % der Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1 500 g während ihrer stationären Behandlung mit einer breit wirksamen

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(Es gilt das gesprochene Wort) Stand: 17.07.2012

Einführende Darstellung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss am

17. Juli 2012

I. Vorbemerkungen

Am 12. April 2012 gab das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine

Pressemitteilung heraus unter der Überschrift „Kampf gegen Krankenhauserreger“.

„In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 400.000 bis 600.000

Patientinnen und Patienten an einer Infektion, die sie im Krankenhaus

erworben haben. Bis zu 15.000 Menschen sterben daran (...).

Besonders gefährlich sind die sogenannten multiresistenten Keime,

gegen die Antibiotika kaum noch helfen. Sie entwickeln sich insbesondere

in Krankenhäusern, weil hier von außen ständig neue Erreger

eingeschleppt werden und andererseits Patienten je nach ihrer

Erkrankung mit Antibiotika behandelt werden müssen. In einem derartigen

Biotop können die Erreger gut verschiedenste Resistenzen ausbilden und

damit zum Problem werden.“

Noch viel komplizierter und bedrohlicher als die hier beschriebene allgemeine

Situation in den deutschen Krankenhäusern ist die Lage frühgeborener Kinder, weil

sie noch nicht über ein eigenes funktionsfähiges Immunsystem verfügen. Deshalb

werden bis zu 90 % der Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als

1 500 g während ihrer stationären Behandlung mit einer breit wirksamen

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antibakteriellen Kombinationstherapie behandelt. Wegen des potenziell sehr

schnellen Verlaufs von Infektionen sind die behandelnden Ärzte vielfach gezwungen,

mit einer antibiotischen Therapie zu beginnen, obwohl die klinischen Zeichen für eine

Infektion noch unspezifisch sind. Nur so verbessern sie die geringe

Überlebenschance der Frühgeborenen. Die hohe Anwendungsrate breit wirksamer

Antibiotika bei Frühgeborenen erhöht aber auf der anderen Seite den

Selektionsdruck für Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen. Denn

nur solche resistenten Keime überleben die Antibiose.

Es darf deshalb nicht übersehen werden, dass derartige Keimvorfälle aus

systemischen Gründen Alltag in deutschen Kliniken sind, insbesondere in Stationen

der Neonatologischen Intensivmedizin. Mit diesen Hinweisen bagatellisiere ich

keineswegs den Tod von mindestens drei Frühgeborenen auf der Neonatologischen

Station im Klinikum Bremen Mitte, den wir alle, mich eingeschlossen, außerordentlich

bedauern. Es ist jedoch in der gebotener Klarheit auf die grundsätzlichen Probleme

und die Rahmenbedingungen zu verweisen, die nicht außer Acht gelassen werden

dürfen.

Sie haben hier Prof. Dr. Laux von der Asklepios-Klinik Hamburg Barmbek gehört, der

seine Erleichterung darüber ausgedrückt hat, dass bei 22 kolonisierten

Frühgeborenen in seiner Klinik nur in einem Fall eine Sepsis entstanden ist, die

jedoch nicht zum Tode geführt hat. Parallel hat es – wie sie ebenfalls wissen – im

vergangenen Jahr entsprechende Vorfälle nicht nur in Bremen gegeben, z.B. in:

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Rotterdam (Klebsiella Oxa auf der Intensivstation; 28 infizierte Patienten sind

verstorben, davon 3 sehr wahrscheinlich als direkte Folge, bei weiteren 10 ist

nicht ausgeschlossen, dass sie infolge der Infektion starben) und in

Leipzig (Klebsiella pneumoniae Carbapenemasen) Juli 2010 – Febr. 2011 mit

30 betroffenen Patienten und 8 Nachweisen in 2012. 26 infizierte Patienten

starben, wie viele infolge der Infektion ist ungeklärt).

Das Besondere in Bremen ist also nicht der Keimausbruch an sich, sondern die

Vermutung, dass schuldhaftes Handeln die Ursache dieses Keimausbruches ist. In

der Folge hat die Bremische Bürgerschaft angesichts des Todes von Frühgeborenen

auf der Neonatologischen Station im Klinikum Bremen-Mitte besonderen

Aufklärungsbedarf gesehen, diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

eingesetzt und den Untersuchungsauftrag auf sieben Themenkomplexe erstreckt. Ich

werde sie sowie die Beweisbeschlüsse als Gliederung meiner Stellungnahme

aufgreifen.

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II. Die politische und administrative Verantwortung des Senats, insbesondere

der Senatorin für Gesundheit als Senatorin und als Vorsitzende des

Aufsichtsrates der Gesundheit Nord

Ich trage die politische Verantwortung für das Gesundheitsressort im Senat.

Was heißt das?

Es gibt eine Auffassung von politischer Verantwortung, die besagt, dass

Regierungsmitglieder in ihrem Ressort jederzeit und für alles uneingeschränkt

verantwortlich sind oder verantwortlich gemacht werden können. Nach dieser

Sicht der Dinge können Politiker dann sehr schnell aufgefordert werden, von

ihrem Amt zurückzutreten, wenn in ihrem Ressort an irgendeiner Stelle

schwerwiegende Probleme auftreten oder ihnen unterstellte Beamte fehlerhaft

gehandelt haben.

Ich definiere politische Verantwortung als eine besondere Ausprägung

persönlicher Verantwortung. Ich bin persönlich verantwortlich für das, was ich tue

oder unterlasse und für die Folgen meines Tun und Unterlassens – auch den

unbeabsichtigten. Sobald ich als Verantwortliche in meinem Ressortbereich über

Probleme informiert werde, bin ich verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen, ihn zu

bewerten, mich beraten zu lassen und dann unverzüglich die Maßnahmen zu

treffen, die zu einer Lösung führen können. Treffe ich keine oder falsche

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Entscheidungen, trage ich dafür die persönliche und politische Verantwortung.

Das Fehlverhalten oder die Fehler, die gemacht wurden, müssen mir zugerechnet

werden können. Nur dann kann ich „für Etwas gerade stehen“ – und für dieses

Verhalten bin ich bereit, „Rechenschaft abzulegen“

Damit will ich zu ihrer Diskussion hier im Ausschuss klarstellen. Ich übernehme

keine Verantwortung für Probleme, die nicht in meinem Zuständigkeitsbereich

liegen, sich meiner unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeit entziehen oder zu

Zeiten stattgefunden haben, zu denen ich die Ressortverantwortung gar nicht

hatte.

Diese allgemeinen Aussagen will ich konkretisieren:

1. Manche vergessen, dass die vier kommunalen Kliniken nicht mehr als

städtische Eigenbetriebe geführt werden, sondern aufgrund politischer

Entscheidungen als eigenständige Gesellschaften mit einer ebenfalls

eigenständigen Holding als Rahmen. Ich habe weder als Senatorin noch als

Vorsitzende des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord das Recht, diesen

Leitungen Anweisungen zu erteilen. Weder in meinem Senatorenamt noch in

meiner Funktion als Vorsitzende des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord

nehme ich eine Fachaufsicht über die Kliniken oder deren Holding war. Die

GeNo-Kliniken in Kommunaler Trägerschaft sind bei Gründung der gGmbH

politisch gewollt der unmittelbaren Zuständigkeit des

Gesundheitsressorts entzogen worden.

Seit 2004 sind 5 Geschäftsführungen mit insgesamt 14 Geschäftsführern (2

Geschäftsführer auf Holdingebene und jeweils 3 Geschäftsführer auf der

Ebene der vier Krankenhäuser für das operative Geschäft zuständig. Diese

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Führungskräfte tragen die Verantwortung für die Arbeit in den Kliniken der

Gesundheit Nord.

Übernommen habe ich im vergangenen Jahr eine Gesundheitsabteilung ohne

Zuständigkeit für die Kliniken in kommunaler Trägerschaft. Das ist durch

Senatsbeschluss vom 17.07.2007 grundsätzlich so entschieden worden,

nachdem der Senat bereits am 20.02.2007 die Leitlinien hierfür festgelegt

hatte. Folgerichtig gibt es kein Klinikreferat mehr, das die Eigenbetriebe

steuert, sondern außerhalb der Gesundheitsabteilung ein kleines

Beteiligungsmanagement, das die Aufsichtsratsmandate, die die

Gesundheitssenatorin und der Staatsrat innehaben, betreut und für die

Vorbereitung der Sitzungen sorgt.

2. Als Senatorin habe ich nach der Geschäftsverteilung des Senates die

Verantwortung für das Gesundheitsressort und damit für eine Reihe von

landes- und kommunalpolitischen Aufgaben. Ich bin als Senatorin z.B. für die

Landeskrankenhausplanung und die Rechtsetzung zuständig. Meine

Gesundheitsabteilung übt die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über das

Bremer Gesundheitsamt aus. Für das Bremerhavener Gesundheitsamt liegt

sie teilweise beim dortigen Magistrat. Die Gesundheitsämter überwachen

nach dem Öffentlichen Gesundheitsdienstegesetz ( § 25) die Einhaltung der

Anforderungen der Hygiene in Einrichtungen, bei denen ein besonderes

Hygienerisiko besteht. In diesem Rahmen übe ich über das Referat von Herrn

Dr. Götz die Aufsicht über das Gesundheitsamt Bremen und Bremerhaven

durch regelmäßige Termine und einen Jahresbericht aus, der auch die

Deputation erreicht und an dem entlang die Steuerung stattfindet. Ich bin in

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diesem Zusammenhang verantwortlich, Gegenmaßnahmen auf den Weg zu

bringen, sobald mir von Gefahren für Patienten berichtet wird. Gemäß den

Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes schalte ich bei bedeutenden

Keimausbrüchen das Robert Koch-Institut als Bundeseinrichtung ein. Als

letzte Mittel der Gefahrenabwehr stehen mir schließlich ein Aufnahmestopp

oder gar die Schließung einer Station zur Verfügung. In diesen Fällen kann

ich im Übrigen nur unter Beteiligung der dem Innensenator zugeordneten

Ordnungsbehörde handeln, da diese formal zuständig ist. Aufgrund der

Sachnähe wird in diesen Fällen die Entscheidung von mir vorbereitet.

3. Ich bin als Aufsichtsratsvorsitzende des Klinkverbundes für die Überwachung

und Beratung der Geschäftsführung des Klinikverbundes zuständig, nicht

jedoch für die Geschäftsführung in den Krankenhäusern. Gegenstand der

Überwachung durch den Aufsichtsrat ist die Ordnungsmäßigkeit, die

Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Hierzu

gehört die Prüfung, ob sich die Holding im Rahmen ihrer satzungsmäßigen

Aufgaben betätigt und die maßgebenden Bestimmungen beachtet hat und ob

die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften

Geschäftsführers wirtschaftlich und sparsam geführt worden sind. Eine

unmittelbare Einflussmöglichkeit des Aufsichtsrats besteht nur für die in der

Satzung geregelten zustimmungspflichtigen Geschäfte (Bspw. Erwerb,

Veräußerung und Beendigung von Beteiligungen, Geschäfte, die festgelegte

Betragsgrenzen überschreiten, Wirtschaftplan). Eine solche

Satzungsregelung ist im Aktiengesetz ausdrücklich vorgesehen. Ich kann als

Aufsichtsratsvorsitzende zudem die Geschäftsführer der Holding bestellen

und entlassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Ich kann aber auf der

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Grundlage des Gesellschaftsrechts nicht unmittelbar in das operative

Geschäft der Holding oder der einzelnen Kliniken eingreifen. Nach § 111

Abs. 4 des Aktiengesetzes sind Fragen der Geschäftsführung dem

Aufsichtsrat ausdrücklich entzogen. Dort heißt es:

„Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht

übertragen werden.“

Bei dieser Regelung handelt es sich um eine abschließende und zwingende

Norm (vgl. § 23 Abs. 5 AktG). Sie kann auch nicht durch Gesellschaftsvertrag

geändert werden. Für die Überwachung und Beratung der

Geschäftsführungen der vier Krankenhäuser sind die jeweiligen Aufsichtsräte

zuständig.

4. Die von manchen behauptete Interessenkollision zwischen dem Amt der

Senatorin für Gesundheit und der Aufgabe als Aufsichtsratsvorsitzende sehe

ich in der Realität nicht, da ich in beiden Funktionen zunächst dem Wohl der

Bürger, hier konkret der Patientinnen und Patienten, verpflichtet bin. Dies

umso mehr, als die Holdung, eine gemeinnützige Gesellschaft ist, also nicht

mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Der Senat hat in seiner Sitzung am

17.07.2007 die Struktur des Kommunalen Klinikverbundes beschlossen,

welche den Vorsitz der Gesundheitssenatorin im Aufsichtsrat der Holding

vorsieht.

5. Und schließlich ist der Vollständigkeit halber anzumerken, dass die Aufgaben

der Gesellschafterin des Klinikverbundes nicht von der Senatorin für Bildung,

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Wissenschaft und Gesundheit, sondern von der Senatorin für Finanzen

wahrgenommen werden. Gesellschafter der Einzelkliniken ist die

Geschäftsführung der Gesundheit-Nord Holding. Daraus folgt: eine

persönliche Weisungsbefugnis als Gesellschafterin habe ich aufgrund dieser

Konstruktion weder auf der einen noch auf der anderen Ebene.

Als ich Anfang November 2011 „Klebsiella pneumoniae – SHV 63“ kennenlernte, war

dieses Darmbakterium bereits seit April 2011 auf der Neonatologischen Station

vorhanden und - wie wir heute wissen - bereits seit 2009 im Klinikum Bremen-Mitte.

Als ich am Nachmittag des 1.11.2011 mit dem Keimvorfall im Klinikum Bremen-Mitte

konfrontiert wurde, habe ich zügig und stringent gehandelt. Am folgenden Morgen

habe ich die Experten des Robert-Koch-Instituts zu Hilfe gerufen. Ich habe

umgehend Öffentlichkeit hergestellt, da ich der Meinung war, dass der Vorfall so

gravierend ist, dass die Bürger ein Anrecht haben, informiert zu werden. Und seit

diesem Tag arbeite ich mit allen Verantwortlichen gemeinsam daran, die

kommunalen Bremer Kliniken personell und strukturell so aufzustellen, dass derartige

Keimausbrüche künftig mit einem professionellen Hygienemanagement bearbeitet

werden.

Diese multiresistenten Keime sind eine unabwendbare Folge unserer modernen

Medizin sowie unserer Lebens- und Produktionsweisen. An ihnen sterben jährlich

mehr als fünfzehntausend Menschen in Deutschland und damit auch in Bremen. Das

ist für viele eine neue und beunruhigende Erkenntnis, die wir jedoch nicht durch

Verdrängen aus der Welt schaffen können. Ob wir derartige Keimausbrüche in

Zukunft beherrschen werden, erscheint mir nach allem, was ich inzwischen gelesen

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habe und auf der Grundlage meines Studiums der Fächer Biologie und Chemie mehr

als fraglich.

Im Mittelpunkt unseres Handelns muss deshalb neben besseren vorsorgenden

Maßnahmen vor allem ein professionelles Ausbruchsmanagement stehen.

Angesichts der inzwischen offenkundigen Nachlässigkeiten und Fehler vor allem

wohl im Hygienemanagement der Klinik Bremen-Mitte, denen sie in diesem

Untersuchungsausschuss mit Sorgfalt und intensiver Detailaufklärung nachgegangen

sind, bitte ich sie jedoch, nicht die entscheidende Frage aus dem Augen zu verlieren.

Können wir am Ende mit hinreichender Sicherheit sagen, dass die

festgestellten Defizite und Mängel ursächlich sind für den Tod der

Frühgeborenen?

Gibt es eine beweisbare menschliche Verantwortung bis hin zum Vorwurf der

fahrlässigen Tötung? Wird deshalb die Staatsanwaltschaft an Ende der Ermittlungen

Anklage erheben oder das Verfahren einstellen?

Krankheit und Tod sind Teil unseres Lebens und wir können sie nur begrenzt

abwenden. Die Medizin ist nicht allmächtig, sondern arbeitet im Grenzbereich

zwischen Leben und Tod. In diesen Fragen sollten wir alle gemeinsam nicht zu

schnell, zu laut und zu unbedacht Schuld zu weisen, zumal der parlamentarische

Untersuchungsausschuss zum einen vom Parlament die Rolle wissenschaftlicher

Experten zugewiesen bekommen hat, indem es die „Erforschung der möglichen

Ursachen für die Klebsiellen-Infektion“ zu seinem Hauptziel erklärt hat. Er würde zum

anderen, wenn er eine Kausalkette zwischen festgestellten Fehlern im

Hygienebereich und dem Tod der Frühgeborenen als gegeben aufstellen würde,

eigentlich der Strafjustiz zustehende Kompetenzen beanspruchen.

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Beim zweiten Ausbruch haben wir gesehen, dass trotz verbesserter Bedingungen

und einer Sanierung auf dem Stand „guter Klinischer Praxis der Krankenhaushygiene

und Infektionsprävention“ gemäß den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und des

Deutsches Beratungszentrums für Hygiene (BHZ) und nach Freigabe durch das

Gesundheitsamt Bremen wir dennoch neue Besiedelungen und wahrscheinlich auch

neue Sepsis bei zwei Kindern zu verzeichnen hatten.

Die Ratlosigkeit der Experten vom RKI sollte uns zu denken geben:

„Nach wie vor stochern wir im Nebel und sind total verzweifelt…..wir waren dann

direkt auf der Station, haben es untersucht, und dann taucht genau in dem Zimmer

der Erreger wieder auf, was dann ein völlig sauberes Zimmer war bei diesen letzten

beiden Kindern…was uns sehr verblüfft hat, aber wir haben letztlich nichts

gefunden…Klar bringt uns das ein bisschen zur Verzweiflung, aber wir wissen aus

der Literatur, dass das ganz oft ist, man es nicht herausbekommt, das ist so.“

(Eckmanns, RKI, BA des PUA vom 19.04.2012, S. 2046/2047)

Wir wissen, in 48 % der bekannten Ausbruchsfälle bleibt die Ursache unklar. Das

Gefühl der Ohnmacht und der Ratlosigkeit ist in Anbetracht der Erkenntnis, dass

vermutlich weder die Herkunft noch die Verbreitungswege des Keims von den

Fachleuten oder vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss geklärt werden

können groß.

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III. Wichtige Stationen des Keimvorfalls

1. Meldewege und Maßnahmen

a. Vorbemerkungen

Ich war als Gesundheitssenatorin 123 Tage im Amt, als mich am 1. November

2011 die Nachricht von dem Keimausbruchsgeschehen und den Todesfällen

der Frühgeborenen im Klinikum Bremen-Mitte erreichte.

Ich hatte bis zu diesem Tage alle vier Standorte der GeNo-Kliniken sowie vier

freigemeinnützige Kliniken besucht und mit deren Krankenhausleitungen und

Chefärzten Gespräche geführt. In Vorbereitung der anstehenden

Entscheidungen zur Landeskrankenhausplanung habe ich mich über die

jeweiligen Standortprobleme informiert. Hier bestand Entscheidungs- und

Handlungsdruck, denn diese Entscheidungen standen seit Beginn des Jahres

2011 an.

Ich hatte weiterhin bis zu diesem Tage, bis auf eines, die Referate der

Gesundheitsabteilung besucht und mir die anstehenden Arbeitsvorhaben von

meinen Mitarbeitern erläutern lassen.

Als Aufsichtsratsvorsitzende der GeNo hatte ich bis dahin eine

Aufsichtsratssitzung geleitet und mich in Vorbereitung und Nachbereitung

Stück für Stück in die wirtschaftliche Situation des Klinikverbundes

eingearbeitet.

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Mit anderen Worten: ich hatte gerade eine intensive Einarbeitungsphase hinter

mir, hatte mich in weiteren zahlreichen Gesprächen bereits bemüht, alle

wesentlichen Akteure auf diesem Feld kennenzulernen, dabei waren mehr als

50 Gesprächswünsche abzuarbeiten, die nach der Übernahme der

Ressortverantwortung bei mir eingegangen waren.

Der Gesundheitsbereich ist für mich ein hoch interessantes Politikfeld, dem ich

mich auch vor dem Hintergrund meines naturwissenschaftlichen Studiums

nach den Wahlen des vergangenen Jahres gerne zusätzlich zugewandt habe.

Aufgrund meiner langjährigen administrativen Erfahrung und meiner

Arbeitskraft sehe ich in dem erweiterten Ressortzuschnitt kein Problem, das

nicht zu bewältigen ist.

Ich betone das deshalb, weil es Stimmen gab, die den Keimausbruch im

Klinikum Bremen-Mitte in einen kausalen Zusammenhang mit dem neuen

Ressortzuschnitt gestellt haben. Das ist nicht nur unredlich, sondern auch

logisch nicht haltbar. Vielleicht geben die traurigen Vorfälle Anlass für

Unzufriedene, die sich mit der Ressortaufteilung nicht abfinden wollten.

Rational betrachtet, genügt es eigentlich, darauf hinzuweisen, dass der

Ressortzuschnitt sich 2009 (beim ersten Auftreten des Keims im Klinikum

Bremen-Mitte) nicht von dem im April 2011 (beim Auftritt des Keims in der

neonatologischen Station) unterschied. Und der Keim hat im Herbst 2011

kaum wissen können, dass sich im Sommer hier etwas geändert hatte.

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b. Meldung nach Infektionsschutzgesetz durch das Krankenhaus

Die vom Krankenhaus unverzüglich zu leistende Meldung über einen

Keimausbruch erfolgte am 8. September 2011. In der Rückbetrachtung hat

Herr Professor Stauch meines Erachtens zu Recht bemängelt, dass die

Meldung nach § 6 (3) seitens des Krankenhauses hätte früher erfolgen

können. Er sieht eine Meldepflicht spätestens am 08.08.2011 gegeben.

c. Die Übermittlung des Ausbruchgeschehens durch das Gesundheitsamt

Die Meldung hat am dritten Arbeitstag der folgenden Woche an die

Landesbehörde und durch sie an das Robert Koch-Institut zu erfolgen.

Die Übermittlung erfolgte nach der rechtlichen Einschätzung von Staatsrat

Stauch und auch nach meiner Einschätzung zu spät. Dies wird erklärt mit der

Konstruktion eines Landeskompetenzzentrums seit 2001. Selbst wenn man

dieser Konstruktion folgt, hätte eine Information der nachgeordneten Behörde

an die Landesbehörde aus wichtigem Grund oder als besonderes Vorkommnis

erfolgen müssen. Dies bestreitet in der Leitungsebene des Gesundheitsamtes

Bremen auch niemand. Die Ergebnisse einer arbeitsrechtlichen Prüfung

wurde Ihnen in nichtöffentlicher Sitzung seitens meines Ressorts bereits

vorgetragen.

d. Reaktion auf den Keimausbruch in meinem unmittelbaren Ressortbereich

Die Information des Gesundheitsamtes wurde in der Senatsbehörde

unverzüglich bearbeitet. Das Robert Koch-Institut wurde unverzüglich um

Analyse und Beratung gebeten, das Screening und ein Aufnahmestopp

wurden vorbereitet und umgesetzt. Ich kenne bisher niemanden, der an der

Reaktionszeit und den Maßnahmen etwas auszusetzen hat.

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Ich habe mich entschlossen, am 2. November 2011 Deputation und

Öffentlichkeit gleichzeitig zu unterrichten, zumal die Sitzung der

Gesundheitsdeputation für diesen Tag bereits länger feststand. Es hat über

diese parallele Information und die Tatsache, dass ich selbst mich den

Deputierten gestellt habe, in den Medien ein Gemurre gegeben. Aber zu

meiner Entscheidung, zuerst und persönlich den Deputierten in einer zudem

öffentlichen Sitzung Rede und Antwort zu stehen, stehe ich auch heute noch.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht auf der Grundlage einer Falschmeldung

der Landesrundfunkanstalt zum gleichen Zeitpunkt in Aktion getreten wäre,

wäre diese parallele Unterrichtung auch ohne zusätzliche Probleme gelungen.

Die schwierige Entscheidung des Aufnahmestopps für Risikoschwangere

wurde in allen Facetten in der Gesundheitsdeputation mit den Fachpolitikern

erörtert.

e. Die Übermittlung von der Landesbehörde an das Robert Koch-Institut

Die Novellierung des § 11 (2) IfSG ist am 04. August 2011 in Kraft getreten.

Die Landesbehörde muss danach die Übermittlungen innerhalb einer Woche

an das Robert Koch-Institut tätigen. In der Begründung des Gesetzentwurfs

heißt es dazu:

“Infolge der Änderung in § 11 IfSG haben die Gesundheitsämter dem

Robert Koch-Institut über die zuständige Landesbehörde auch

Informationen über nosokomiale Ausbrüche zu übermitteln. Nach § 6

Absatz 3 IfSG sind nosokomiale Ausbrüche dem zuständigen

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Gesundheitsamt zu melden Dieses stellt bei einer entsprechenden

Meldung die erforderlichen Ermittlungen an und trifft erforderliche

präventive Maßnahmen und Schutzmaßnahmen. Eine Übermittlung von

Daten aus den Meldungen nach § 6 Absatz 3 IfSG an die zuständige

Landesbehörde und das Robert Koch-Institut erfolgte bislang nicht. Bei

Ermittlungen allein auf örtlicher Ebene ist aber nicht gewährleistet, dass

Zusammenhänge mit gemeldeten Ausbrüchen im Zuständigkeitsbereich

anderer Gesundheitsämter zeitnah erkannt werden können. Infolge des

neuen § 11 Absatz 2 IfSG wird das Robert Koch-Institut in die Lage

versetzt, die übermittelten Informationen über nosokomiale Ausbrüche auf

epidemiologische Zusammenhänge hin zu untersuchen und die zuständige

Landesbehörde anhand der gewonnenen Erkenntnisse zu beraten oder,

wenn Ausbrüche in anderen Krankenhäusern zu befürchten sind, durch

Veröffentlichungen im Epidemiologischen Bulletin zu informieren…“

Dies stellt nochmals klar, das Gesundheitsamt Bremen trifft die erforderliche

präventiven Maßnahmen und Schutzmaßnahmen, nicht das Robert Koch-

Institut. Die Informationen sollen das Robert Koch-Institut in die Lage

versetzen, die zuständigen Landesbehörden zu beraten und

Veröffentlichungen zu ermöglichen. Eine direkte Beratung des Krankenhauses

durch das Robert Koch-Institut sieht der Gesetzgeber (eigentlich) nicht vor.

2. Die fristlose Kündigung des Herrn Dr. Huppertz

Am 15.11.2011 hat Herr Dr. Hansen Herrn Dr. Huppertz fristlos gekündigt. Vorher

hatte Herr Dr. Huppertz seine Verantwortung als Arzt hygieneverantwortlicher und

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stellvertretender ärztlicher Geschäftsführer des Klinikums Bremen-Mitte selbst zur

Verfügung gestellt.

Die Behauptung, Herr Dr. Hansen hätte diese Kündigung vorher mit mir

abgestimmt, habe ich bereits mehrfach als unwahr zurückgewiesen. Ich

wiederhole das hier ausdrücklich.

3. Die Wiedereröffnung der Station/ Aufhebung des Aufnahmestopps

Die Wiedereröffnung ist nach Sanierung am 09.01.2012 erfolgt. Die Freigabe

durch das Gesundheitsamt lautet:

“bei der Nachbegehung heute wurden keine baulichen Mängel mehr

festgestellt. Auch im (vorläufigen) schriftlichen Bericht von Hrn. Dr. Kappler

von heute ergab die Untersuchung eine einwandfreie Desinfektion der

untersuchten Flächen (....). Aus unserer Sicht kann die Station 4027 wieder

eröffnet werden.“

Die Sanierung war umfangreicher als vorher gedacht und dauerte deshalb auch

länger. In der Zwischenzeit war der Versorgungsauftrag für Risikoschwangere

aus Bremen nicht zu erfüllt. Zum Glück haben die einweisenden Gynäkologen

rechtzeitig Wege gefunden, so dass wir über die Weihnachtsferien keine

schwierigen Verlegungsfälle hatten.

4. Erneuter Ausbruch des Klebsiellenvorkommens

Am 23. Februar 2012 informierte mich die kommissarische Leiterin der

Gesundheitsabteilung darüber, dass erneut zwei Kinder auf der Station 4027

besiedelt seien. Bereits am Nachmittag gab es ein Gespräch auf der Station, an

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der auch das Gesundheitsamt und die externen Fachleute des Deutschen

Beratungszentrums für Hygiene (BZH) teilgenommen haben, die sich zufällig

zwecks Vorbereitung von Schulungen in Bremen aufhielten. Mit notwendigen

Maßnahmen wie der Kohortierung der Kinder und Umgebungsuntersuchungen

wurde sofort begonnen. Am Abend gab es dann das erste Krisengespräch unter

Teilnahme von Dr. Hansen bei mir. Ein weiteres Krisengespräch bei mir folgte am

nächsten Tag. Hieran nahmen neben dem Gesundheitsamt auch Dr. Weißgerber

und Dr. Schulz-Stübner vom BZH teil. Der Befund eines dritten

besiedelten/infizierten Kindes lag inzwischen (24.02.2012) auch vor. Es wurde ein

Aufnahmestopp entschieden und die gesundheitspolitischen Sprecher von mir

umgehend informiert, die alle einen Aufnahmestopp unterstützten. Ein Team des

bereits am Morgen benachrichtigten RKI traf gegen 17.00 Uhr ein. Insgesamt

waren fünf Kinder betroffen, von denen zwei am 28. Februar verstorben sind. Es

kann nach Sichtung der gerichtsmedizinischen Gutachten durch Prof. Exner

davon ausgegangen werden, dass diese beiden Kinder an ihren schweren

Grunderkrankungen und nicht infolge der Keiminfektion verstorben sind. Der Keim

war allerdings genidentisch –SHV – 63, das heißt, er war auch nach der

Sanierung weiter auf der Station vorhanden.

5. Erneute Schließung der Station 4027

In Abstimmung mit dem Stadtamt wurde die Anordnung eines Aufnahmestopps

und eines Personalscreenings vorbereitet, welches das Stadtamt als formal

zuständige Behörde noch am 24.02.2012 erlassen hat. Eine Ergänzung erfolgte

am 01.03.2012.

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6. Freistellung von Herrn Hansen am 29.02.2012

Ich habe Dr. Hansen am 29.02.2012 erklärt, dass er nach seinem

Anstellungsvertrag ab sofort von seinen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt

werde. Ich habe ihm das in einem persönlichen Gespräch mit meinem

schleichenden Vertrauensverlust, der sich u. a. auf sein Krisenmanagement und

die ungenügende Aufklärung des Hygieneskandals im Hygieneinstitut bezieht,

begründet

7. Eltern-Kind-Zentrum mit Level-1 am Klinikum Bremen-Mitte und

Übergangskonzept am Klinikum Links der Weser und Klinikum Bremen-

Nord nach der Schließung 4027

Die qualitative Verbesserung der Versorgung von Frühgeborenen durch

Bündelung von Kompetenz und Erhöhung der praktischen Erfahrung bedingt

durch höhere Fallzahlen wurde von den Sachverständigen, die Sie im Rahmen

Ihres Untersuchungsauftrags angehört haben bestätigt und meines Wissens

ausschließlich positiv bewertet.

Die Diskussion um die Zentralisierung auf Level-I-Niveau lebte durch den Ende

Februar aufgrund des erneuten Auftretens der ESBL-Klebsiellen notwendig

gewordenen Aufnahmestopp sowohl für die Neonatologie und auch für die

Geburtshilfe am KBM und dem damit einhergehenden Versorgungsengpass

wieder auf. Um die Versorgung aufrecht zu erhalten wurde von der

Geschäftsführung der GeNo zunächst ein neonatologisches Übergangskonzept

entworfen, welches dem Ausschuss bereits vorgelegt wurde. Aufgrund der

Beschlusslage und der fortgeschrittenen Planungen zum TEN, für den bereits

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Aufträge vergeben wurden, hatte die Geschäftsführung der GeNo schnell eine

sachgerechte und dem Wohl der Patienten dienende Entscheidung zu treffen.

Das Übergangskonzept, wie es am 21. März 2012 mit den Ärzten der

Geschäftsführung und den gesundheitspolitischen Sprechern besprochen worden

ist, ist inzwischen zügig umgesetzt worden.

Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse sind sich die

Fachgesellschaften und Experten einig, dass eine Zentralisierung die Qualität der

Versorgung erheblich verbessert. Die Erfahrungen der skandinavischen Länder

und unseres Nachbarlandes Niederlande bestätigen dies.

Die Zusammenarbeit in der Geburtshilfe und bei Risikoschwangerschaften wird im

Netzwerk Geburtshilfe in einer Arbeitsgruppe mit den freigemeinnützigen.

Krankenhäusern bearbeitet. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal

klarstellen, dass es „lazarettähnliche Zustände“ in den Bremer Krankenhäusern zu

keinem Zeitpunkt gegeben hat. Wer so etwas behauptet, redet völlig

unverantwortlich! Alle Krankenhausleitungen weisen dies zurück. Denn, die ohne

jeden Zweifel vorhandenen Überkapazitäten in der normalen Geburtshilfe haben

die Umverteilung ohne Probleme möglich gemacht und die Auslastung verbessert.

Die Level-1-Versorgung reicht zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages aus

und liegt bei 24 Intensiv - Betten (incl. Kinderkardiologie) für Frühgeborene

unter 1500 g im Klinikum Links der Weser (zuzüglich 13 Betten für Intermediate

Care) und 15 Betten(incl. 6 Intermediate Care) für Frühgeborene unter 1500 g im

Klinikum Bremen-Nord. Die Wiedereröffnung der Geburtshilfe im Klinikum Bremen-

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Mitte wird in absehbarer Zeit noch nicht erfolgen, weil eine entsprechende

Versorgung der Frühgeborenen gegenwärtig im Hause nicht möglich ist.

Die Dauerlösung für die Versorgung der Frühgeborenen auf Level I und II, vor

allem mit speziellen operativen Bedarfen werden wir in aller Sorgfalt für das

standortübergreifende Eltern-Kind-Zentrum beraten. Es bleibt jedoch dabei, dass

wir in Zukunft die Frühgeborenen mit unter 1500 g auf das Klinikum Bremen-Mitte

konzentrieren. Wir werden mit allen Ärzten beraten, ob es Sinn macht,

Frühgeborene mit unter 1500 g mit Herzanomalien auf Dauer im Klinikum Links der

Weser zu versorgen. Es ist in nächster Zeit Aufgabe der Geschäftsführung der

GeNo hier eine Lösung zu finden, die fachlich nach G-BA-Richtlinie vertretbar ist

und möglichst hohe Akzeptanz hat. Ich habe großes Vertrauen in die

Geschäftsführung, die das bereits für das Übergangskonzept sehr gut gelöst hat.

8. Auftauchen des Keims auf der Station (3911) 4028

Beim Routinescreening eines Kindes, das zu einer Bruch-Operation vom KLdW

ins KBM verlegt wurde, wurde das Kind positiv auf Klebsiellen getestet. Der

Befund lag dem KBM am Samstag, den12.05.2012 vor. Ich wurde hierüber am

Montag vom Gesundheitsamt informiert. Eine Probe des Kindes wurde sofort in

ein Bremer Labor gesandt, um festzustellen, um welchen Stamm es sich

handelte. Parallel wurde das Nationale Referenzzentrum in Bochum informiert.

Am 16.05. kam die erste Einschätzung aus dem Bremer Labor, dass es sich bei

dem Klebsiella pneumoniae-Stamm wahrscheinlich um den Ausbruchsstamm

SHV-63 handelte. Es war allerdings noch eine weitere sehr spezielle

Untersuchung im Medizinischen Labor notwendig (repPCR mit anderen

Restriktionsenzymen) um den vorliegenden Befund noch abzusichern. Am

Freitag, den 18.05.2012 wurde die Gesundheitsabteilung vom Gesundheitsamt

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darüber informiert, dass es sich mit 95%iger Sicherheit um den Ausbruchstamm

handele. Diese Information ging zusammen mit der Information, dass ich das

Nationale Referenzzentrum (NRZ) für gramnegative Krankenhauserreger in

Bochum um "höchste Priorität" bei der Typisierung gebeten habe, noch am

selben Tag an die Senatskanzlei mit der Bitte um Weiterleitung an den

Ausschuss.

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IV. Rahmenbedingungen: Sanierungskurs und Zentren-Konzept

Wie Sie von verschiedensten Seiten bereits gehört haben, ist der Sanierungskurs

seit 2008 eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt der Kliniken in

Kommunaler Trägerschaft. Er ist Bestandteil der Rahmenbedingungen, in denen

der Keimausbruch stattgefunden hat. Ob die durch ihn entstandenen besonderen

Bedingungen ursächlich etwas mit dem Keimausbruch zu tun haben, ist aus meiner

Sicht zu bezweifeln. Es steht ihnen natürlich frei, das anders zu beurteilen.

Das Hauptziel der Sanierungsstrategie war es, die Erlös- und Kostenstrukturen bis

2015 an bundesdeutsche Standards anzupassen und dabei die sehr hohe

Personalkostenquote der GeNo von 2008: 74,3 % auf das Bundesniveau (2008:

62,3 %) zurückzuführen.

Der Abbau von 860 VK bis 2015 und das Neubauprojekt am Klinikum Bremen-Mitte

waren zentrale Bausteine.

Hintergrund ist die zunehmende Schere zwischen der Kostenentwicklung

(Personalkosten, Sachkosten) und der Erlösentwicklung.

Denn entsprechend der hohen Personalkostenquote ist der Landesbasisfallwert

(Grundlohnsummenrate) 2011 der dritthöchste aller Bundesländer, was unsere

Kassen auf das Heftigste kritisieren. Sie wissen, der Landesbasisfallwert ist der

Basispreis, der zusammen mit den bundesweit vom InEK (Institut für das

Entgeltsystem im Krankenhaus) pro Jahr kalkulierten Fallpauschalen die realen

Kosten der Krankenkassen für die Krankenhausbehandlungen in einem

Bundesland bestimmt.

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Rückwirkend ist festzustellen, dass sich Bremen trotz langfristiger Ankündigung

der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf das DRG-System (German-

Diagnosis Related Groups-System) nicht rechtzeitig und damit über einen längeren

Zeitraum auf einen Sanierungskurs eingestellt hat.

Der viel zu spät einsetzende Sanierungskurs, der 2008 begann, brauchte dann den

schnellen Erfolg und deshalb wurden Stellen dort abgebaut, wo die Fluktuation am

höchsten war, beim Pflegepersonal und bei den Ärzten, nicht aber in der

Verwaltung des Klinikverbundes. Der Abbau im patientenfernen Bereich fiel

deutlich schwerer, hinzu kam, dass die Zentralisierung des Personals nicht

nachhaltig durch IT-Technik unterstützt war und so radikal vollzogen wurde, dass

auf der Ebene der Krankenhausleitungen ausgerechnet das Personal fehlte, das für

eine zügige Abrechnung zu sorgen hatte.

Nach meiner Beobachtung des Sanierungskurses im ersten halben Jahr meiner

Ressortverantwortung habe ich Anfang 2012 eine Staatsrätegruppe gebeten, eine

Zwischenbilanz zu fertigen, um den notwendigen Nachsteuerungsbedarf, den wir

mit der neuen Geschäftsführung inzwischen identifiziert hatten, dem Senat

darzulegen.

Das Ergebnis ist heute dem Senat vorgelegt und beschlossen worden.

Dieses erste Halbjahr zeigte auch, dass der schnelle Personalabbau stagniert, weil

die Überhänge abgeschöpft sind. Damit haben wir nun eine mühsamere zweite

Strecke des Sanierungskurses vor uns.

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Das Medizinische Zukunftskonzept der GeNo mit dem Kernstück der

Zentrenbildung ist nach vielen Jahren politischer und fachlicher Diskussion als ein

zentraler Baustein der Sanierungsstrategie der GeNo von der damaligen

Geschäftsführung der GeNo (Senatsvorlage Gesamtfinanzierungskonzept vom

25.11.2008) erarbeitet und umgesetzt worden. In diesem Rahmen wurden

standortübergreifende und standortbezogene Zentren gebildet. Zu den

standortübergreifenden Kompetenzzentren gehört auch das Eltern- und Kind

Zentrum, inklusive der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Geburtshilfe, in

dem Kinder und Jugendliche an allen vier Standorten behandelt werden. Am

Standort Bremen-Mitte wurde nach heftigen Diskussionen in der Planungsphase

das Perinatalzentrum Level I aufgebaut und im Jahr 2010 umgesetzt.

Auch das Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) muss nun mit Blick auf die Zukunft neu

aufgestellt werden. Es war angelegt als 3-Standort-Zentrum, wobei die Level-I-

Versorgung für Frühgeborene unter 1250 g ab 1. November 2011 am Klinikum

Bremen-Mitte konzentriert werden sollte, und zwar kombiniert mit einer

hochspezialisierten Kinderchirurgie. Das Klinikum Links der Weser sollte die Level-

2-Versorgung übernehmen, kombiniert mit der Kinderherzchirurgie und das

Klinikum Bremen-Nord sollte sich auf die normale Geburtshilfe ohne

Spezialversorgung konzentrieren. Fachlich war dieses Konzept durch die G-BA-

Richtlinie (Gemeinsamer Bundesausschuss) gestützt, es wurde aber an den

Standorten der zweiten Linie nicht akzeptiert. Die Umsetzung führte deshalb zu

Blockaden.

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Sie wissen, wir haben uns die vollständige Schließung der Neonatologischen

Station nur leisten können, weil wir die beiden Standorte Klinikum Links der Weser

und Klinikum Bremen-Nord relativ zügig reaktivieren konnten. Die Sicherung des

Versorgungsauftrages für Risikoschwangere musste so schnell wie möglich

sichergestellt werden. Damit es nicht zu schwierigen Verlegungsentscheidungen

kommt, wobei um uns herum mit Lüneburg, Oldenburg und Rotenburg immerhin

drei Level-I-Standorte zur Verfügung stehen. 51 % der Risikoschwangeren

kommen aus dem Umland nach Bremen. Diese Frauen wollen wir nicht an andere

Kliniken verweisen müssen, sondern ihnen ein hochwertiges Angebot machen.

Im Zentrum dieser Überlegungen musste demnach stehen, wie die Versorgung –

auch in einem Krisenfall, wie wir ihn jetzt haben – aufrecht erhalten werden kann.

Durch bauliche Maßnahmen können die Voraussetzungen dafür geschaffen

werden, die erheblichen Vorteile einer Zentralisierung weiterhin zu nutzen, um den

kleinsten Patienten die bestmöglichen Überlebenschancen zu bieten.

Andererseits gilt es jetzt wieder Vertrauen bei den Patienten zu schaffen. Vor

diesem Hintergrund hat die GeNo sich entschlossen den Bau des Eltern-Kind-

Zentrums am KBM nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, wohl aber die Planungen

aus hygienischer Sicht nochmals zu prüfen und optimieren zu lassen. Mit einer

Fertigstellung des Eltern-Kind-Zentrums wird im Jahr 2015 gerechnet. Aufgrund der

zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch unklaren Situation in Bezug auf die

Keimquelle wurde das Übergangskonzept mit einer Versorgung der Level I

Frühgeborenen am Klinikum Links der Weser und der Versorgung der Level II

Frühgeborenen am Klinikum Bremen Nord entwickelt.

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In Frage gestellt wurde aber aufgrund der seit Juli 2011 gewonnenen Erkenntnisse

die für das Zentren-Konzept gewählte Führungsstruktur (vgl. Senatsvorlage

8/2009), welche die Dezentralisierung und Verlagerung von Managementaufgaben

auf die Zentrumsebene durch eigenständige Leitungen vorsieht. Diese

Organisationsstruktur macht nur Sinn, wenn man für die Kliniken eine

Einheitsgesellschaft entwickeln will. In der politisch jedoch gewollten

Holdingstruktur mit vier eigenständigen Kliniken ist eine Führungsstruktur mit

zusätzlich eigenständigen Zentrumsleitungen nicht sinnvoll.

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V. Mögliche Ursachen für die Klebsiellen-Infektion

Die Bürgerschaft hat die „Erforschung der möglichen Ursachen für die Klebsiellen-

Infektion“ an die erste Stelle des Untersuchungsauftrages gesetzt. Auch mein

Interesse ist es, die Ursache, soll heißen die Keimquelle, zu finden. Ich will Ihnen

einen Überblick geben, was wir dazu bereits getan haben und was der Stand der

Erkenntnis ist.

Sie kennen alle die „Empfehlung zur Prävention nosokomialer Infektionen bei

neonatologischen Intensivpflegepatienten mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g“

der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim

Robert Koch-Institut). Wenn Sie diese Empfehlung von 2007 gelesen haben, dann

wissen Sie, unser Keimvorfall und Ausbruchsgeschehen ist kein Einzelereignis. In

einer ergänzenden Empfehlung von 2011 führt die KRINKO dazu aus:

„Patienten in neonatologischen Intensivpflegestationen sind nach wenigen Tagen

Aufenthalt mit einer stationsspezifischen endemischen Flora besiedelt. Ein

Hauptreservoir dieser Keime ist die Besiedlung der Langzeitpatienten, die

Übertragung erfolgt überwiegend über die Hände des Personals. Die Vorbehandlung

mit bestimmten Antibiotika erhöht auch außerhalb klinischer Ausbruchssituationen

die Wahrscheinlichkeit einer Besiedlung mit resistenten endemischen Erregern.“

In dieser KRINKO-Empfehlung werden dazu einige Zahlen genannt: 1,2 % aller

Neugeborenen haben ein Geburtsgewicht unter 1500 g und 61 % aller nosokomialen

Infektionen in Neonatologischen Stationen sind in dieser Gruppe zu finden.

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Jede invasive Intervention (Katheder, Magensonde, Beatmung mit Tubus etc.) ist mit

einem zusätzlichen Infektionsrisiko verbunden, vor allem durch Handkontakt.

Pro Schicht sind das für ein Frühgeborenes im Mittel 80 Kontakte.

Extrem unreife Frühgeborene sind mindestens 100 Tage in stationärer Behandlung.

Dabei hat sich die intensivmedizinische Behandlung inzwischen von der

Lebenserhaltung durch invasive Technik zu einer möglichst vollständigen

Vermeidung von langfristigen Behinderungen verschoben. Dennoch wissen wir, dass

trotz dieser medizinischen Fortschritte mäßige bis schwere neuromotorische

Behinderungen mit kognitiven Defiziten für das Alltagsleben zurückbleiben können.

Mir schilderte ein Neonatologe in Bremen-Nord, dass man heute zum Beispiel

weniger schnell beatmet, also sofort invasiv eingreift, sondern sich die Zeit lässt, zu

beobachten, ob das Frühgeborene nicht doch selbst anfängt zu atmen.

In der ursprünglichen KRINKO-Empfehlung von 2007 werden auch Aussagen zur

personellen Besetzung bzw. zu Konsequenzen personeller Unterbesetzung und der

Qualifikation des Personals gemacht und auf die Empfehlung der Gesellschaft für

Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin hingewiesen. In der es zu den

Strukturmerkmalen der Neonatologie in einem Perinatalzentrum u.a heißt.:

„Die ärztliche und pflegerische Versorgung muss durch einen 24-Stunden-

Schichtdienst mit permanenter Arztpräsenz im Intensivbereich sichergestellt sein. Im

Intensivtherapiebereich soll ein Pflegeschlüssel von 3:1 (Pflegekräfte pro Bett), im

Überwachungsbereich von 2:1 vorgehalten, wobei ein möglichst hoher Anteil an

Pflegekräften mit abgeschlossener Zusatzweiterbildung in pädiatrischer

Intensivpflege anzustreben ist.“

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Für ein Ausbruchsmanagement werden von der KRINKO folgende Maßnahmen

empfohlen:

eine intensive mikrobiologische Abklärung

eine sofortige Isolierung und

eine Kohortierung aller Krankheits- und Verdachtsfälle gefordert werden.

Wir können also feststellen, dass die Schließung der Station von der KRINKO als

Handlungsoption gar nicht genannt wird, weil dieses Mittel anderen Krankenhäusern

gar nicht zur Verfügung steht.

Wenn Sie mit Blick auf die Ursachensuche schließlich unseren Bremer Fall in das

Gesamtgeschehen der nosokomialen Infektionen einordnen, dann kann nach

Untersuchungen von Frau Prof. Gastmeier in nur in der Hälfte aller ausgewerteten

nosokomialen Infektionsausbrüche in Neonatologischen Intensiv-Pflegestationen

eine wahrscheinliche Infektionsquelle identifiziert werden.

„In 51,4 % aller von Gastmeier et al. ausgewerteten nosokomialen

Infektionsausbrüche auf neonatologischen Intensivpflegestationen wurde eine

wahrscheinliche Infektionsquelle identifiziert.“ (Zitat Epid. Bulletin)

Nach allem, was wir bisher wissen, gehören wir wahrscheinlich zu den 48,6 % von

Ausbrüchen, bei denen die Quelle nicht bzw. nicht eindeutig gefunden werden kann.

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VI. Was liegt bisher an Erkenntnissen vor?

1. Zwischenbericht des Robert Koch-Instituts

Der am 1. Dezember 2011 vom Präsidenten des Robert-Koch-Instituts Herrn

Prof. Dr. Burger übermittelte Zwischenbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die

Herkunft des Ausbruchsstammes nicht ermittelt werden kann, ebenso wenig ein

eindeutiger Übertragungsweg. Am ehesten wird eine Person-zu-Person-

Übertragung in Erwägung gezogen. Eine Punktquelle wird als unwahrscheinlich

bezeichnet. Es werden Empfehlungen ausgesprochen, die zwischenzeitlich

umgesetzt wurden – u. a. zur Intensivierung der Surveillance, zu

Schulungsmaßnahmen im Sinne einer Optimierung der Händehygiene sowie die

Etablierung eines Frühwarnsystems.

2. Bericht des Deutschen Beratungszentrums für Hygiene (BZH)

Der am 12. Dezember übermittelten Bericht „Zusammenfassender Bericht:

Visitation Klinikum-Bremen-Mitte“ des Deutschen Beratungszentrums für Hygiene

basiert auf Begehungen am 23. und 24. November 2011 durch die Herren PD Dr.

Schulz-Stübner und Dr. Weißgerber.

Das Expertenteam des Freiburger Instituts hat eine Analyse der Hygieneprozesse

vorgenommen. Der zuvor vom RKI abgegebene Zwischenbericht wurde dabei

ebenfalls berücksichtigt. Der Bericht enthält Anmerkungen und Empfehlungen zu

übergeordneten Themenbereichen wie z.B. Infektionserfassung,

Antibiotikaverbrauch, Personalstrukturen in der Hygiene, Reinigung und

Reinigungspersonal, Lagerhaltung/Logistik, Medizinprodukten, Umgang mit

Medikamenten, Screeninguntersuchungen und Personalscreening. Der Bericht

kommt u.a. zu dem Schluss, dass im Hinblick auf das in letzter Zeit in die Kritik

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geratene Reinigungspersonal im Bereich der neonatologischen Intensivstation die

Personalkontinuität gewährleistet ist. Darüber hinaus wird die vor Ort beobachtete

Reinigungsleistung sowie das eingesetzte Equipment als hygienisch einwandfrei

bezeichnet. Ausgesprochene Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu

krankenhaushygienisch relevanten Aspekten, die sich aus der Vorortbegehung

ergeben haben, wurden laut Klinikum-Mitte zwischenzeitlich umgesetzt.

3. Leidel-Bericht zur Arbeit der Gesundheitsbehörde

Zur Überprüfung der krankenhaushygienischen Aufsicht wurde durch uns ein

externer Spezialist beauftragt. Der Arzt für Mikrobiologie und

Infektionsepidemiologie und ehemalige Leiter des Kölner Gesundheitsamtes,

Herr Dr. Jan Leidel, hat nach Gesprächen mit beiden Gesundheitsämtern und

der Auswertung relevanter Akten seinen „Bericht über die Prüfung der

krankenhaushygienischen Aufsicht durch die bremischen Gesundheitsämter

vom 21. März 2012“ vorgelegt und in der Sitzung der staatlichen Deputation für

Gesundheit am 8.5.2012 erläutert. Der Bericht kommt insgesamt zu dem

Schluss, dass beide Gesundheitsämter die infektionshygienische Überwachung

ordnungsgemäß wahrnehmen, aber er gibt auch einige Hinweise auf

Verbesserungspotentiale: An mehreren Stellen wird auf die knappen bzw. zu

knapp bemessenen Personalressourcen in den Gesundheitsämtern

hingewiesen. Diese Personalausstattung ist bereits überprüft und

entsprechende Personalbedarfe sind ermittelt worden. Sie können wegen der

durch die Haushaltsbeschlüsse auferlegten PEP-Quoten nur durch

Umschichtung im Gesundheitsamt unter Wegfall anderer Aufgaben erbracht

werden.

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4. Bericht Prof. Exner

Der mir von der GeNo übermittelten Bericht von Herrn Prof. Dr. Exner zur

Untersuchung des Desinfektionsmittel-Dosiergerätes DG 3 aus dem

Waschmaschinenraum der Station 4027 des Klinikum Bremen-Mitte gGmbH

zeigt eine potentielle Keimquelle in einem Desinfektionsdosiergerät auf. Der im

Schlauchsystem in einem ‚Biofilm’ erbrachte Nachweis einer DNA von Klebsiella

pneumoniae wird von ihm als ein erster möglicher Hinweis auf die Ursache des

Geschehens interpretiert. Der Nachweis, ob es sich tatsächlich um den

identischen Ausbruchskeim handelt, konnte allerdings durch Kulturen oder eine

DNA-Anreicherung nicht erbracht werden. Es handelt sich um eine bedeutende

Spur, aber nicht um die sichere Beantwortung der Ausgangsfrage.

Ein Bericht der an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegangen

ist, liegt mir seit gestern vor.

5. „Reinigungsgutachten“ - Gutachten Ludwig Weber

Das „Gutachten zur Auditierung des Reinigungsdienstes“ der Gesundheit Nord

Dienstleistungen GmbH im Klinikum Bremen Mitte Frauenklinik wurde zur

Evaluation des Hygienekonzeptes am 13.02.2012 durch Herrn Ludwig Weber

vom Deutschen Beratungszentrum für Hygiene erstellt. Bei der Auditierung

handelt es sich um eine aus Beobachtungen und Begleitungen hergeleitete

Arbeitsgrundlage für die Schulung von Reinigungskräften. Sie zeigt exemplarisch

einen an Einzelheiten orientierten Verbesserungsbedarf auf. Aus der Auditierung

selbst ist nicht ersichtlich, in welchen Räumlichkeiten die Beobachtungen

stattfanden. Die Gesundheit Nord hatte das Freiburger Beratungszentrum im

Rahmen der Aufarbeitung des Keimausbruchs in der Neonatologie beauftragt,

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Schulungen der Reinigungskräfte, des Pflegepersonals sowie des ärztlichen

Personals durchzuführen. Als Vorbereitung auf diese Schulungen war ein

Mitarbeiter des Freiburger Institutes nach Bremen gekommen, um sich bei einer

Begehung vor Ort ein Bild davon zu machen, wie die Reinigungskräfte arbeiten.

Dieser Mitarbeiter fasste das Ergebnis seiner Aktenanalyse und seiner

Gespräche mit Reinigungskräften auf dem Flur in dem o.g. Bericht zusammen.

Der Bericht war im Februar an die Geschäftsführung der GeNo-Tochterfirma

Gesundheit Nord Dienstleistungen gegangen, die mit der Reinigung der

Krankenhäuser beauftragt ist. Als Reaktion auf diese Kritik hatten bereits ab März

Schulungen und Unterweisungen der Reinigungskräfte im Klinikum Bremen-Mitte

stattgefunden. Dabei war unter anderem der Umgang mit infektiösen Räumen

geschult worden. Die in dem Bericht beschriebenen Reinigungsverfahren galten

bisher im gesamten Klinikum Bremen-Mitte.

Ob eine Keimverschleppung durch die Handschuhe tatsächlich eingetreten ist,

muss stark bezweifelt werden. So haben die fast 1.000 Proben, die im

Zusammenhang mit dem Keimausbruch in den Räumen des Klinikums Bremen-

Mitte genommen wurden – sowohl durch das Klinikum selbst als auch durch das

Gesundheitsamt – keinerlei Befunde von ESBL-Klebsiellen auf Türklinken,

Tastern und in den Sanitärräumen ergeben.

6. Bericht des Desinfektors der Firma Muriex

Der Bericht des Desinfektors Konrad Sextro weist eine Reihe von

Eigenartigkeiten und Ungereimtheiten auf. Andererseits ist jedoch davon

auszugehen, dass die Mängel im Hygienemanagement des Klinikums Bremen-

Mitte erneut deutlich werden. Als noch beunruhigender empfinde ich aber die

Tatsache, dass der freigestellte Geschäftsführer der Geno-Nord einer

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auswärtigen Desinfektionsfirma einen Beratungsauftrag erteilt hat, dieser aber

nicht hinreichend spezifiziert und schon gar nicht in die Verantwortungsstrukturen

des Klinikums Bremen-Mitte eingebunden wurde. Es kann nicht sein, dass ein

Berater über Monate hinweg in dieser Klinik tätig ist und seine Arbeit von der

Geschäftsführung des Klinikums nicht wahrgenommen und entsprechend genutzt

wird. Herr Sextro wurde offenbar erst um einen Bericht gebeten, als im Zuge der

Abrechnung die Frage aufgeworfen wurde, für welche Leistungen denn eine

Rechnung vorgelegt worden war. Hier wird die Geno-Nord noch

Schussfolgerungen zu ziehen haben.

7. Screenings, Umgebungsproben, Begehungen und Fortbildungen

a). Screenings: Im Rahmen des Personal- und Besucherscreenings für den

Februarzeitraum wurden 323 Kontaktpersonen (u.a. Ärzte, Pflegepersonal,

Reinigungskräfte, Eltern, technisches Personal, Fremdfirmen, freie

Mitarbeiter/innen, ein Bobathkurs, Mitglieder des PUA) untersucht. In

Zusammenhang mit dem Wiederauftreten des Ausbruchskeims im Mai wurden 73

Kontaktpersonen untersucht. In keinem Fall konnte ein ESBL-Klebsiella

pneumoniae-Stamm nachgewiesen werden.

b) Umgebungsproben: Im März 2012 wurden insgesamt 313 Abstrichproben

genommen, davon auf der Neonatologischen Station (4027) 285 sowie auf der

Geburtshilflichen Station (Reanimationsraum und Not-Sectioraum) 28. An einer

einzigen Stelle, in einer geöffneten Handschuhbox im Patientenzimmer 440

konnte der Ausbruchskeim nachgewiesen werden. Die Beprobung in einer vorher

verschlossenen Box aus der gleichen Produktions-Charge ergab übrigens einen

negativen Befund.

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c) Begehungen: 2011 und 2012 wurde die Station 4027 insgesamt achtmal

begangen, davon viermal zwischen November 2011 und Januar 2012

(Umbauphase). Zusätzlich gab es vier Gesprächstermine auf der Station. Die

Station 4028 wurde in beiden Jahren insgesamt zweimal und die Station 3911

dreimal begangen.

Als Fazit ergibt sich:

1. Die Experten stehen vor einem Rätsel, was das neuerliche Auftreten von

Keim –SHV-63 angeht.

2. Es gab unzweifelhaft Mängel im Hygienemanagement. Es bleibt zum

gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings offen, welche Auswirkungen sie gehabt

haben. Zudem gibt es widersprüchliche Befunde. Auf der einen Seite wird

von Fachleuten heftige Kritik geübt. Auf der anderen Seite kommt der

ursprüngliche Bericht des Freiburger Beratungszentrums für Hygiene zum

Schluss, dass im Bereich der neonatologischen Intensivstation die vor Ort

beobachtete Reinigungsleistung sowie das eingesetzte Equipment auf den

Putzwagen hygienisch einwandfrei waren. Auch die umfangreichen unter

behördlicher Überwachung durchgeführten Umgebungsuntersuchungen

nach Schließung der neonatologischen und geburtshilflichen Station

stehen im Widerspruch zu der Hypothese, mangelnde Hygiene sei die

Ursache des erneuten Keimausbruches gewesen.

Übrigens hätte ich mir gewünscht, dass bei Vorstellung eines kritischen

Gutachtens, das sie als E-Mail-Anhang im Rechner von Herrn Hansen

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gefunden haben, die anderen, Ihnen bereits vorliegenden Ergebnisse dazu

in Relation gesetzt werden. Wenn Widersprüche erkennbar sind, dürfen sie

nicht vom Tisch gewischt werden.

3. Eine Fülle weitere Ursachenhypothesen sind inzwischen von den Experten

durchgeprüft worden. Zum Teil wurden sie als nicht haltbar verworfen, zum

anderen Teil in wesentlichen Teilen entkräftet. Als Beispiel nenne ich die

Untersuchung des Keims auf Resistenz gegen Desinfektionsmittel. Das

Medizinaluntersuchungsamt und Institut für Hygiene des

Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel teilt mit Prüfbericht und

gutachterlicher Stellungnahme vom 30.03.2012 durch Frau Dr.

Christiansen mit, dass kein Anhalt für eine erhöhte Widerstandsfähigkeit

der untersuchten Klebsiellen-Stämme gegenüber dem eingesetzten

Desinfektionsmittel besteht. Damit hat das Kieler Institut auch diese

Hypothese widerlegt. Jedoch haben wir die ergänzende Erkenntnis, dass

Keime in Biofilmen unter bestimmten Bedingungen eine wesentlich höhere

Resistenz gegen Desinfektionsmittel besitzen als bisher angenommen.

Ein weiteres Beispiel verweise ich darauf, dass Prof. Exner zunächst als

mögliche Ursache das Wasser- und Abwassersystem im Visier hatte. Auch

diese Hypothese konnte nicht bekräftigt werden.

Ich denke, die weitere Aufklärungsarbeit gehört in den Klinikverbund. Deshalb habe

ich die Geschäftsführerin der Gesundheit Nord, Frau Dernedde, bei Aufnahme ihrer

Tätigkeit im März gebeten, Herrn Prof. Exner zur Entlastung der Aufklärungsarbeit

durch die Krankenhaus-Leitung einen Auftrag zu erteilen.

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Die Verantwortung für das Ausbruchsgeschehen liegt auf der Grundlage des

Infektionsschutzgesetzes aber auch in Zukunft bei der Krankenhausleitung. Wir

werden die Krankenhausleitung im Klinikum Bremen-Mitte personell verstärken.

Gemeinsam mit dem ab 1. Juni eingestellten Krankenhaushygieniker und Facharzt

für Hygiene und Umweltmedizin, Herrn Martin Eikenberg, hat sie die künftige

Verpflichtung, die aufgedeckten Mängel im Hygienemanagement sowie in den

Arbeitsprozessen zu beseitigen. Darüber hinaus muss die GENO den gesamten

Reinigungsdienst überprüfen und neu organisieren.

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VIII. Konsequenzen und Weiterentwicklung der Krankenhaushygiene im Land

Bremen sowie der Meldevorschriften

Die Weiterentwicklung der Krankenhaushygiene wird insbesondere durch das

Landesaktionsprogramm ‚Krankenhaushygiene’ und die darin enthaltene

Landeshygieneverordnung vorangebracht werden.

Das Landesaktionsprogramm ‚ Krankenhaushygiene’ wurde unmittelbar nach

Bekanntwerden der Hygienevorfälle im KBM auf der Sitzung der staatlichen

Deputation für Gesundheit am 6.12.2011 vorgestellt. Es umfasst die folgenden

Punkte und Handlungsfelder, die entweder bereits umgesetzt sind oder an deren

Umsetzung zur Zeit gearbeitet wird.

1. Erweiterung des MRSA-Netzwerkes

Bei der weltweit stetigen Zunahme von Resistenzen gegen Antibiotika war bisher

besonders der Kampf gegen MRSA-Erreger im Fokus, für die es nur noch wenige

Möglichkeiten der Antibiotikatherapie gibt. Deshalb hat Bremen schon 2008 als eines

der ersten Länder mit dem Aufbau eines MRSA-Netzwerks begonnen, das helfen

soll, durch die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und den Einweisern, auch aus

Niedersachsen, Träger von Antibiotika-resistenten Keimen möglichst frühzeitig

aufzuspüren und Infektionsketten so bereits vor einer Klinikaufnahme vorzubeugen

bzw. zu unterbinden. Dieses Netzwerk wird nun räumlich erweitert. Darüber hinaus

wird das MRSA-Netzwerk – begleitet durch eine spezielle Arbeitsgruppe des Runden

Tischs MRSA, die sich erstmals im Mai getroffen hat – auf die Erfassung anderer

Erreger ausgeweitet. Insbesondere das Fortschreiten der gramnegativen Erreger

steht jetzt im Mittelpunkt, da wir gegen sie nur noch wenige Reserveantibiotika

haben. Die in Leipzig aufgetauchten Klebsiellen sind vollständig gegen alle 4

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vorhandenen Antibiotikagruppen resistent, während der Bremer Erreger (SHV –63)

gegen die Carbapenemgruppe nicht resistent ist.

2. Beteiligung der Krankenkassen an den Behandlungskosten für

nosokomiale Infektionen im ambulanten Bereich

Nosokomiale Infektionen sind eine Herausforderung für den gesamten

Gesundheitsbereich. Leider sind in der Vergangenheit die hierbei anfallenden

Kosten in der ambulanten Versorgung (im Gegensatz zur stationären Versorgung)

nicht im erforderlichen Umfang durch die Krankenversicherungen abgedeckt

worden. Eine Änderung hat sich zwar auf Bundesebene durch die zum 1. April 2012

eingeführte Vergütungsvereinbarung für die ärztliche Leistungsabbildung bei der

Diagnostik und ambulanten Behandlung von MRSA-besiedelten und MRSA-

infizierten Patientinnen bzw. Patienten sowie Risikopatientinnen bzw.

Risikopatienten ergeben. Doch auch hier bleiben noch Lücken, da die

Kostenübernahme nur unter eingeschränkten Bedingungen geschieht. Insofern ist

es erfreulich, dass zwischen der AOK Bremen / Bremerhaven und dem Rote Kreuz

Krankenhaus Bremen ein einjähriges Pilotprojekt unter der Regie des MRSA-

Netzwerkkoordinators auf den Weg gebracht ist für die Kostenübernahme zur

Sanierung von bestimmten MRSA-Patientinnen bzw. -Patienten. Sobald dieses

Pilotprojekt erste Erfolge zeigt, sollen weitere Krankenkassen und Krankenhäuser

diesem Beispiel folgen.

3. Überprüfung der Meldewege

Es liegen mittlerweile ausführliche Berichte über die Mitteilungs- und Meldewege

vor. So sind die Mitteilungs- und Meldewege im Infektionsschutzgesetz, welches im

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August 2011 in Kraft trat, dezidiert geregelt. Ebenso gehen der Bericht von

Staatsrat Prof. Stauch zum Ausbruch von ESBL bildenden Klebsiella Pneumoniae

und der Zwischenbericht des Robert-Koch-Instituts auf die Meldepflicht und deren

Einhaltung ausführlich ein. Die Empfehlungen dieser Berichte sowie die

Erkenntnisse aus dem Bremer Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

„Krankenhauskeime“ werden in Bezug auf offene Fragen im Kontext der

Mitteilungs- und Meldewege ausgewertet. Die Neuregelung der Meldewege sowie

der Funktion des Landeskompetenzzentrums ist am 03.07. 2012 von der staatlichen

Deputation für Gesundheit beschlossen worden.

4. Verpflichtendes Hygieneaudit für alle Krankenhäuser

Zu einer krankenhaushygienischen Aufsicht gehört auch ein systematisches

Hygieneaudit. Es ist ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements durch die

Gesundheitsämter und soll für sämtliche Krankenhäuser im Land Bremen

vorgenommen werden. Dem kostenpflichtigen Audit sollen sich die Krankenhäuser

alle zwei Jahre unterziehen; hinzu kommen zwischenzeitliche Nachkontrollen bei

Bedarf. Die Ergebnisse der Audits sollen in geeigneter Form veröffentlich werden.

5. Novelle der Krankenhaushygieneverordnung

Als Rechtsgrundlage für das Audit dient u.a. die ‚Verordnung über die Hygiene und

Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen’ vom 27.03.2012. Diese

HygieneVO ist in der Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit am

13.3.2012 beraten worden und trat am 5.4.2012 in Kraft. Neben der dort

festgelegten infektionshygienischen Überwachung (Hygieneaudit) umfasst die

Novellierung der HygieneVO noch eine Reihe weiterer wichtiger Aspekte:

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Träger medizinischer Einrichtungen sind verpflichtet, die für die

Einhaltung der Hygiene notwendigen baulichen, betrieblichen und

organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen

Die ärztlichen Leitungen müssen sicherstellen, dass Patientinnen und

Patienten, von denen ein Risiko für nosokomiale Infektionen ausgeht,

frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden

Die Krankenhausleitungen müssen die Erfassung und Bewertung der in

ihren Häusern auftretenden nosokomialen Infektionen i.S. des § 23 (4)

des Infektionsschutzgesetzes sicherstellen, insbesondere Resistenzen

und Multiresistenzen

Daten zu nosokomialen Infektionen müssen unter Anleitung der

zuständigen Krankenhaushygienikerin oder des zuständigen

Krankenhaushygienikers so aufbereitet werden, dass Infektionsgefahren

deutlich werden, Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden können und

das Hygienemanagement angepasst werden kann

Erkenntnisse zu Antibiotikaresistenzen und zu Art und Umfang des

Antibiotikaverbrauchs müssen erfasst und bewertet und in Konsequenzen

für das Verordnungsmanagement einbezogen werden

Alle gewonnenen Daten müssen für die krankenhaushygienische

Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt vorgehalten und in

einem jährlichen Bericht an das zuständige Gesundheitsamt und von dort

an die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit weitergeleitet

werden

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Alle medizinischen Einrichtungen müssen eine Hygienekommission

einrichten, die für das Hygienemanagement verantwortlich ist

Die Mitglieder der Hygienekommission verfügen über eine in ihrer

Professionalität definierte Qualifikation; die jeweiligen Aufgaben und

Zuständigkeiten werden in der Verordnung geregelt

Medizinische Einrichtungen mit mehr als 400 Betten müssen über einen

Krankenhaushygieniker mit einer Vollzeitstelle verfügen.

Krankenhaushygieniker müssen Fachärztinnen oder Fachärzte für

Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und

Infektionsepidemiologie sein bzw. approbierte Humanmedizinerin oder

approbierter Humanmediziner mit einer abgeschlossenen

Facharztweiterbildung und einer von einer Landesärztekammer

anerkannten Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen ist

ein Fortbildungsplan auf dem Gebiet der Krankenhaus- und

Infektionshygiene

Bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patientinnen und

Patienten müssen Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von

nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen

erforderlich sind, an die aufnehmende Einrichtung oder an die

weiterbehandelnden niedergelassenen Ärzte weitergegeben werden.

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IX. Frieden machen – Ein Appell

Am 23.Mai 2012 hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven die fristlose Kündigung

von Herrn Dr. Huppertz für unwirksam erklärt. Herr Dr. Huppertz war zum Zeitpunkt

des Keimausbruchs Chefarzt der Kinderklinik und zugleich seit dem 14.02.2007

Chefarzt der Neonatologie und weiterhin als stellvertretender ärztlicher

Geschäftsführer in der Geschäftsführung des Klinikums Bremen-Mitte verantwortlich

für die Hygiene des gesamten Klinikums.

In seiner Entscheidung formuliert das Arbeitsgericht, es habe keinen so

schwerwiegenden Verursachungsbeitrag des Klägers in Zusammenhang mit dem

Keimausbruch auf der Frühgeborenenstation feststellen können, dass eine

Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Chefarzt der Kinderklinik dem Arbeitgeber

nicht zuzumuten wäre.

Dabei hebt das Gericht in der Argumentation vor allem darauf ab, dass die

Arbeitgeberin Herrn Dr. Huppertz zunächst hätte abmahnen müssen oder zumindest

als gebotenes milderes Mittel gegenüber einer Beendigungskündigung auch von der

Leitung der Neonatologie hätte entbinden können bzw. in der Funktion des Leiters

der Kinderklinik hätte belassen können. Das KBM hatte jedoch aufgrund der durch

Dr. Hansen veranlassten Gesellschafteranweisung den Arbeitsvertrag insgesamt

fristlos gekündigt. Diese Vorgehensweise hat das Arbeitsgericht im Rahmen der

Interessenabwägung als unverhältnismäßig betrachtet.

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Ich werde diese Entscheidung des Arbeitsgerichtes nicht weiter kommentieren.

Danach habe ich der Geschäftsführung geraten, dies nicht in weiteren Instanzen

überprüfen zu lassen.

Ich führe für diese Position keine rechtlichen Gründe ins Feld, sondern wiederum

Aspekte personaler Verantwortung. Wir haben seit dem Keimausbruch eine

schwerwiegende Krise am Klinikum Bremen-Mitte und ich hätte es mir gewünscht,

dass der verantwortliche Chefarzt und stellvertretende ärztliche Geschäftsführer, der

für Hygiene in der Krankenhaus-Leitung zuständig war, in dieser Situation nicht ins

Abseits gestellt wird. Es wäre richtig gewesen, wenn er sich täglich den Fragen nach

Abläufen, möglichen Fehlern und Handlungsoptionen hätte öffentlich stellen müssen.

Herr Dr. Huppertz war „das Gesicht“ der Pädiatrie und Neonatologie in Bremen.

Seine Aufgabe wäre es gewesen, der Öffentlichkeit gerade die so ganz besondere

und sehr beunruhigende medizinische Welt von Frühgeborenen-Stationen mit allen

ihren Unwägbarkeiten zu erklären. Herr Dr. Huppertz wäre in der Pflicht gewesen, als

zuständiger Chefarzt und für die Hygiene verantwortlicher Arzt für das gesamte

Klinikum die Situation, die Ursachen, die Zusammenhänge und die Folgen des

Keimvorfalls der Öffentlichkeit zu erläutern.

Dass ihm diese Aufgabe nicht auferlegt worden ist, sondern dass die Holding als

Gesellschafterin mit seiner Entlassung reagiert hat, ist im Krisenmanagement der

Kardinalfehler gleich am Anfang gewesen.

Dabei ist auch klar, Herr Dr. Huppertz trägt nach Infektionsschutzgesetz eindeutig

Mitverantwortung für das Hygienemanagement.

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Ich weise deshalb auf den Widerspruch hin, dass in der weiteren Öffentlichkeit, das

Hygienemanagement des Klinikums Bremen-Mitte heftig kritisiert wird, dass jedoch

dem für die Hygiene verantwortlichen Arzt in der Geschäftsführung des Klinikums

Bremen-Mitte, nämlich Herr Dr. Huppertz, unentwegt Lob und Anerkennung gezollt

wird.

Man kann hier jedoch nicht mit zweierlei Maß messen.

Wer mit der Weiterbeschäftigung von Herrn Dr. Huppertz seinen Frieden machen

kann, der akzeptiert, dass sein Verursachungsbeitrag am Keimausbruch so gering

ist, dass dieser einer Weiterbeschäftigung nicht im Wege steht, obwohl er die

neonatologische Station geleitet hat und für die Krankenhaushygiene insgesamt die

ärztliche Verantwortung trug.

Wer mit der Weiterbeschäftigung von Herrn Dr. Huppertz seinen Frieden macht, kann

bei anderen Personen, die in der Neonatologie beschäftigt waren, ob Oberärzte,

Ärzte, Pflegekräfte oder Reinigungspersonal nicht mit zweierlei Maß messen. Denn

die rechtliche wie auch die moralische Bewertung der handelnden Personen kann

sich nicht danach richten, ob jemand beliebt ist oder nicht, ob er viele oder keine

Verdienste an anderer Stelle hat.

Es ist ihnen hinreichend dargelegt worden, dass jedes Krankenhaus mit diesen

resistenten Keimen kämpft. Sonst hätten wir nicht mehr als 15.000 Tote pro Jahr zu

beklagen. Aber nicht jedes Krankenhaus kämpft wie das Klinikum Bremen-Mitte seit

8 Monaten im grellen Scheinwerferlicht und unter Generalverdacht.

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Das Klinikum Bremen-Mitte hat gegenwärtig kaum eine Chance, den Vertrauens- und

Ansehensverlust aufzuarbeiten. Ich kann Ihnen versichern, die Mitarbeiter sind

inzwischen verzweifelt, sie haben Angst um ihren Arbeitsplatz und es fließen Tränen.

Und schließlich ich will hier nicht verhehlen, dass die wirtschaftliche Situation des

Klinikums Bremen-Mitte mittlerweile bedrohlich ist.

Wir benötigen dringend konstruktive ärztliche Autoritäten, wie Herrn Prof. Exner, der

Fehler benennt, aber auch Fortschritte lobt. Wir benötigen Ärzte, die überzeugend

die schwierige und schwer ertragbare Wahrheit mit der nötigen medizinischen

Fachlichkeit erklären, dass wir Leben und Tod nicht im Griff haben, dass resistente

Keime gerade diese Frühgeborenen besonders gefährden, eben weil sie in vielen

Fällen sehr schnell und sehr massiv mit Antibiotika behandelt werden müssen.

Wer allerdings bei der Übermittlungspflicht nach § 12 (2) IfSG arbeitsrechtliche

Konsequenzen fordert, muss sich fragen lassen, warum der Chefarzt und die

Mitarbeiter im Gesundheitsamt Bremen mit zweierlei Maß gemessen werden.

Geben Sie dem ganzen Klinikum Bremen-Mitte einen Vertrauensvorschuss.

Versichern kann ich Ihnen dabei, dass die Geschäftsführungen nicht nachlassen

werden, die Keimquelle doch noch zu finden, aber vor allem ein professionelles

Hygienemanagement entwickeln werden.

.

Natürlich werde ich als Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikverbundes dafür sorgen,

dass das Thema Hygiene und Umgang mit Keimausbrüchen auf allen Ebenen auf

der Tagesordnung bleibt.