Herzlich Willkommen zum Informationsabend über die „gestufte Berufsfachschule “
Erasmus Informationsabend Herzlich willkommen beim.
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Erasmus Informationsabend
Herzlich willkommen beim
Was ist Erasmus?Was ist Erasmus? European Region Action Scheme for the Mobility of
University Students
Nur innerhalb Europas
1-2 Semester
(Haupt)Anmeldefrist 10. Jänner 2011 bis 10. Februar 2011
Hauptbüro der gesamten Uni Wien: Erasmus-Büro ("Institutional Coordinators") im Hauptgebäude der Universität Wien, in der Aula beim Haupteingang gleich rechts.
Informationen: Erasmus-Homepage Juridicum: www.univie.ac.at/erasmlaw, bei uns in der FV (Montags 11-1), bei den Programmleitern und im Erasmus-Büro
AnmeldungAnmeldung Vorraussetzungen:
Erster Abschnitt fertig und mindestens im dritten Semester (besser: schon einige Prüfungen aus dem 2. Abschnitt)
Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates (sowie Türkei, anerkannte Flüchtlinge oder Leute, die seit mind. 1 Jahr ihren Lebensmittelpunkt in Ö haben)
Vorher noch kein Erasmus-Aufenthalt
AnmeldungAnmeldung Anmeldungsverfahren:
Wann? Rechtzeitig in der Anmeldefrist (10. Jänner bis 10. Februar– Achtung: ReWi-Frist anders als Uni Wien!) für das GESAMTE Studienjahr 2011/2012 (WiSe + SoSe) Restplätze für das SoSe werden im Sommer angegeben, für
diese muss im Oktober eine Anmeldung abgegeben werden Wo? Voranmeldung online auf erasmus.univie.ac.at mit Unet-
Kennung – weitere Anweisungen daraufhin in einem E-Mail, das man an die Uni-Adresse erhält – Nominierungsformular ausdrucken
Weiter? Bewerbungsunterlagen an Frau Weidinger immer von 9-12 Uhr (Abteilung VR, Stiege 2, 5. Stock), bei Bewerbung an mehrere Programme jeweils den Bogen kopieren und an den jeweiligen Programmleiter richten (Präferenzen bleiben gleich)
AnmeldungAnmeldung Der Bewerbungsbogen:
Im Bewerbungsbogen sollen nur Kopien sein, die Anmeldungen werden nicht aufgehoben
Mit Büroklammer in folgender Reihenfolge Bewerbungsbogen (auf univie.ac.at/erasmlaw) Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Maturazeugnis Notenausdruck vom Dekanat (Nachweis über Studienerfolg) Staatsbürgerschaftsnachweis oder Pass Nachweis der Sprachkenntnisse Anfälliges wie Empfehlungsschreiben oder sonstiges Nominierungsformular der Datenbank
AnmeldungAnmeldung ACHTUNG Keine Garantie bei einem Aufenthalt von
einem Semester, dass Europarecht und Völkerrecht gemacht werden können!
Daher: Vor der Bewerbung über das Kursangebot an den Gastuniversitäten informieren und mit den auf der Homepage (www.univie.ac.at/erasmlaw) zur Verfügung gestellten Informationen zu den Voraussetzungen für die Anrechnung von Europarecht und Völkerrecht vergleichen.
Achtung: Das Vorlesungsverzeichnis der Gastuni kann sich ändern!
AufnahmeverfahrenAufnahmeverfahren Grundsätzlich werden in Betracht gezogen:
Motivationsschreiben, Hearing, Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Selbstständigkeit
Schwerpunkte kommen auf den Programmleiter an
Hearing: Politisch-juristische Themen Motivation In der Unterrichtssprache
Bei Aufnahme wird man vom Koordinator verständigt und erhält eine E-Mail vom Erasmusbüro mit näheren Informationen zu weiteren Schritten (Erlass der Studiengebühren etc)
Vor und während des Vor und während des AufenthaltsAufenthalts
Sprachkurse. Vor dem Aufenthalt: E, F, It, Sp (Sprachzentrum der Uni
Wien) vor Ort: kostenlose für wenig verbreitete Sprachen –
Anmeldung ans Mobilitätsbüro. Wenn man Studienbeihilfe bezieht werden aber nur 80% der Kosten ersetzt
Gemeinsam fahren willst du mit einem/r Freund/in fahren, kann dies
eventuell (!) berücksichtigt werden – vermerke es auf der Anmeldung
Vor und während des Vor und während des AufenthaltsAufenthalts
Learning Agreement. In diesem wird unter Absprache mit dem Koordinator
festgelegt, welche LVs an der Gastuni absolviert werden
Ausmaß von 30 ECTS, mind. 3 ECTS/Monat müssen zum Erhalt des Stipendiums absolviert werden
Achtung: nicht jede LV/Prüfung kann jedes Semester absolviert werden
Vor und während des Vor und während des Aufenthalts:Aufenthalts:
LehrveranstaltungenLehrveranstaltungen
Auswahl der LVs. LVs müssen gleichwertig mit unseren sein Pflichtfächer: z.B. Völkerrecht (MP 7 ECTS, PÜ 2
ECTS; für das Modul VR daher 9 ECTS), Europarecht (MP 7 ECTS, PÜ 4 ECTS; Modul ER daher 11 ECTS), Betriebswirschaftslehre (2h) und Finanzwissenschaften (2h)
Pflichtubungszeugnis: Vergleichbarer LVtyp; andere mit Bestätigung
Wahlfächer generell unlimitiert. ABER: nur 4 SWS im WFK angerechnet; mit WFK-Koordinator sprechen
Fremdsprachenkompetenz, Dipl.SE
Vor und während des Vor und während des Aufenthalts:Aufenthalts:FinanziellesFinanzielles
Stipendium Höhe nach Land unterschiedlich Zum Erhalt müssen ECTS erfüllt werden Studiengebühren müssen nicht gezahlt werden, ÖH-
Beitrag schon! Top-Up: wenn Auslandsbeihilfe der
Studienbeihilfenbehörde niedriger als Erasmus Zuschuss
Studienbeihilfe wenn bezogen, kann es extra Zuschuss geben
Vor und während des Vor und während des Aufenthalts:Aufenthalts:
Das GastlandDas Gastland
Wohnen. Je größer die Stadt, desto weniger Hilfe kann erwartet werden (zB Paris), manchmal hilft jemand vor Ort, manchmal ist man komplett auf sich alleine gestellt
Anderes zum Gastland. Kosten zu Freizeit, Verpflegung uÄ ist alles zu recherchieren, evtl unter Verbindung mit der Uni oder in Foren, mit Hilfe von Erfahrungsberichten,... Manche Länder haben auch Buddy-Programme oÄ
Erfahrungsberichte. univie.ac.at/erasmlaw
Zurucktreten. Möglich, Stipendium zurückzahlen, E-Mail an [email protected] (Name, Matrikelnr, Grund)
Nach dem AufenthaltNach dem Aufenthalt Erfahrungsberichte. 1 an den ÖAD, 1 an den
Programmleiter (per E-Mail) mit Informationen zu LVs, Professoren, ev. Wohnungssuche uÄ
Antrag auf Anerkennung. Wird gemeinsam mit den Koordinatoren ausgefüllt, im Dekanat erhältlich, danach Abgabe am Dekanat inklusive Zeugnisse und Nachweise (Anerkennung der LVs erfolgt durch Bescheid)
Nach dem AufenthaltNach dem Aufenthalt ÖAD: Aufenthaltsbestätigung im Original schicken
Anrechnung binnen zwei Monaten nach Rückkehr. (Aufenthalt bis Ende Juni oder länger, Frist bis 15. November)
Transcript of Records. Absolvierte Zeugnisse – entweder kommen diese ans Erasmusbüro oder per Post persönlich – im Gastland unbedingt nachfragen, weil man manchmal nachhelfen muss
Alles, was nach dem Aufenthalt verlangt wird, sollte aber auch per Email angekündigt werden!