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DEKRA Akademie GmbH | 2015 XX00 | Zusammenfassung LL100 Güter annehmen Zusammenfassung Seite 1 von 13 Kapitel 01 Warenbegleitpapiere In diesem Kapitel haben Sie unterschiedliche Begleitpapiere, die bei einer Anlieferung übergeben werden können, kennen gelernt. Warenbegleitpapiere sind die Papiere, die den Transport der Güter begleiten und mit denen die Lieferung identifiziert werden kann. Das können Versandpapiere, Versicherungspapiere, Handelsdokumente, Zollunterlagen und Dokumente der Lagerhaltung sein. Zu den Versandpapieren zählen: Konnossement bzw. Spediteur-Durchkonnossement (FBL) oder der Seefrachtbrief/Express Cargo Bill (ECB) Ladeschein Luftfrachtbrief CIM-Frachtbrief CMR-Frachtbrief Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR) Spediteur-Transportbescheinigung (FCT) Parcel Receipt Posteinlieferungsschein Paketkarte Das Konnossement bzw. Spediteur-Durchkonnossement (FBL) ist ein Dokument der weltweiten FIATA, des Dachverbandes der Spediteure. Mit diesem Dokument übernimmt ein Spediteur die Verantwortung für die Auslieferung der Güter beim Empfänger. Die Besonderheit dabei ist, dass es sich um mehrere Frachtführer bzw. Verkehrsträger handeln kann. Der verantwortliche Spediteur wird in diesem Zusammenhang auch als MTO oder CTO (Multimodal/Combined Transport Operator) bezeichnet. Seefrachtbrief/Express Cargo Bill (ECB): Der Express Cargo Bill hat zwar den Charakter eines Seefrachtbriefes, ist aber ohne Wertpapiereigenschaft. Das bedeutet, dass dieser Frachtbrief nicht die Güter repräsentiert, sondern nur für den schnell durchzuführenden Transport ausgestellt wird. Der Seefrachtbrief, das Konnossement oder auch Bill of Lading (B/L) begründet das Recht an der Ware. Die Entgegennahme des Konnossements hat die gleiche rechtliche

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Kapitel 01 – Warenbegleitpapiere

In diesem Kapitel haben Sie unterschiedliche Begleitpapiere, die bei einer Anlieferung

übergeben werden können, kennen gelernt. Warenbegleitpapiere sind die Papiere, die den

Transport der Güter begleiten und mit denen die Lieferung identifiziert werden kann. Das

können Versandpapiere, Versicherungspapiere, Handelsdokumente, Zollunterlagen und

Dokumente der Lagerhaltung sein.

Zu den Versandpapieren zählen:

• Konnossement bzw. Spediteur-Durchkonnossement (FBL) oder der

Seefrachtbrief/Express Cargo Bill (ECB)

• Ladeschein

• Luftfrachtbrief

• CIM-Frachtbrief

• CMR-Frachtbrief

• Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR)

• Spediteur-Transportbescheinigung (FCT)

• Parcel Receipt

• Posteinlieferungsschein

• Paketkarte

Das Konnossement bzw. Spediteur-Durchkonnossement (FBL) ist ein Dokument der

weltweiten FIATA, des Dachverbandes der Spediteure. Mit diesem Dokument übernimmt

ein Spediteur die Verantwortung für die Auslieferung der Güter beim Empfänger. Die

Besonderheit dabei ist, dass es sich um mehrere Frachtführer bzw. Verkehrsträger handeln

kann. Der verantwortliche Spediteur wird in diesem Zusammenhang auch als MTO oder

CTO (Multimodal/Combined Transport Operator) bezeichnet.

Seefrachtbrief/Express Cargo Bill (ECB): Der Express Cargo Bill hat zwar den Charakter

eines Seefrachtbriefes, ist aber ohne Wertpapiereigenschaft. Das bedeutet, dass dieser

Frachtbrief nicht die Güter repräsentiert, sondern nur für den schnell durchzuführenden

Transport ausgestellt wird.

Der Seefrachtbrief, das Konnossement oder auch Bill of Lading (B/L) begründet das

Recht an der Ware. Die Entgegennahme des Konnossements hat die gleiche rechtliche

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Wirkung wie die Empfangnahme der Ware. Das Konnossement (Bill of Lading) ist der

wichtigste Bestandteil eines Seefrachtvertrages und enthält die Empfangsbescheinigung,

das Beförderungsversprechen, das Ablieferungsversprechen und die Verfügungsgewalt

über die an Bord befindlichen Güter.

Der Ladeschein ist ein Dokument in der Binnenschifffahrt. Dies Dokument wird im Original

an den Empfänger gesandt. Eine Durchschrift des Ladescheins dient dem Frachtführer

(Schiffer) als Frachtbrief (Begleitdokument). Der Empfänger händigt dann das Original des

Ladescheins dem Frachtführer aus und erhält im Gegenzug die transportierten Güter. Nur

dieser Original-Ladeschein berechtigt den Empfänger zum Empfang der Güter.

Der Luftfrachtbrief (Air Waybill) ist der Nachweis über den Abschluss eines

Luftfrachtvertrages. Er ist in englischer Sprache ausgefüllt enthält ebenso wie alle anderen

Frachtbriefarten die Frachtrechnung. Er gilt als Empfangsbestätigung des Carriers

(Luftfrachtführer), ist Unterlage für eine mögliche Transportversicherung und weiterhin ein

Dokument für eine durchzuführende Zollanmeldung.

Der CIM-Frachtbrief ist der internationale Eisenbahnfrachtbrief für den

grenzüberschreitenden Güterverkehr. CIM = franz. Convention Internationale concernant le

Transport des Merchandises par Chemin de fer, übersetzt: internationales Übereinkommen

über den Eisenbahnfrachtverkehr.

Die Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR) ist ein Transportdokument, das von der

Spediteursvereinigung FIATA erstellt wurde. In diesem Dokument ist der Empfänger der

Sendung benannt. Damit kann der Verkäufer der Güter nachweisen, dass er die Sendung

rechtzeitig an einen Spediteur übergeben hat. Das FCR ist ein reines Transportdokument

und wird im Regelfall schon nach der Übernahme der Sendung durch den Spediteur an den

Absender (Verkäufer) zurückgegeben. FCR = engl. Forwarder’s Certificate of Receipt

(Spediteur-Übernahmebescheinigung).

Die Spediteur-Transportbescheinigung (FCT) ist ein Wert- und Orderpapier, vergleichbar

mit dem Konnossement. Der Spediteur verpflichtet sich damit, die Sendung nur an den im

FCT angegebenen Empfänger oder Besitzer auszuliefern. FCT bedeutet auf Englisch

Forwarding Agent’s Certificate of Transport (Spediteur-Transportbescheinigung) und wird

ebenso von der FIATA, der internationalen Spediteursvereinigung, erstellt.

Parcel Receipt ist ein Dokument, das bei wertvollen Sendungen im Seeverkehr genutzt

wird, zum Beispiel DHL parcel receipt.

Der Posteinlieferungsschein bescheinigt die Aufgabe der Sendung bei der Post AG zum

Versand an den Empfänger. Der Posteinlieferungsschein ist keine Garantie für die

tatsächliche Auslieferung der Sendung an den Empfänger.

Die Paketkarte oder den Paketschein füllt der Absender beim jeweiligen Paketdienst aus.

Mit dem Paketschein oder der Paketkarte befolgt der Paketdienst die Versandanweisung

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des Absenders und kennt die genaue Anschrift des Empfängers. Ist die Sendung beim

Empfänger nicht zustellbar, so geht sie an die auf der Paketkarte oder auf dem Paketschein

angegebene Absenderadresse zurück. Anlieferungen bestellter Güter können in

verschiedener Art und Weise erfolgen. Kleinere Lieferungen, Pakete, Päckchen und

Warensendungen werden durch Paketdienste mit Pkw oder Kleintransporter angeliefert.

Größere Sendungen als ganze Ladeeinheiten auf Paletten, in Gitterboxen oder Containern

werden per Lkw durch unterschiedliche Transportunternehmen, aber auch durch

Speditionsunternehmen mit eigenem Fuhrpark gebracht. Hat der Betrieb einen eigenen

Gleisanschluss an das Netz der Deutschen Bahn AG, so ist die Anlieferung mit

Güterwaggons möglich. Bei hafennahen Betrieben oder Unternehmen kann auch die

Anlieferung durch ein Binnen- oder Seeschiff geschehen, so dass Sie möglicherweise mit

den dazugehörigen Begleitpapieren zu tun haben werden. Wenn Ihr Unternehmen

international tätig ist, so wird die ein oder andere Sendung per Luftfracht angeliefert. In

diesen Fällen sind dann Luftfrachtdokumente Begleitpapiere der Sendungen.

In all diesen Fällen müssen Sie als Mitarbeiter bei der Warenannahme wissen, welches

Dokument Sie für Ihre Kontrollaufgabe nutzen können. Daher ist für Sie die Frage „Welche

Information muss das Formular enthalten?“ von großer Bedeutung.

Für Ihre erste Prüfung einer Anlieferung benötigen Sie die folgenden Angaben:

• An welche Empfängeradresse soll die Sendung gehen und stimmt diese mit unserer

Adresse überein? Bei größeren Unternehmen kann dies auch der Betrieb in einer

anderen Stadt oder einem anderen Bundesland sein, so dass die Rechnung an den

Hauptsitz geht, die Lieferung aber an einen anderen Ort muss.

• Ist das Lieferdatum auch genau das Datum, das von der Einkaufsabteilung erwartet

wurde? Die Einkaufsabteilung hat in den meisten Fällen schon vorher zu erwartende

Lieferungen dem Wareneingang angekündigt. Dies nennt sich in der Fachsprache

„avisieren“; ein Dokument hierfür kann ein Schriftstück oder eine Notiz sein. Dieses

Schriftstück wird oft als Lieferavis oder einfach als Avis bezeichnet.

• Das vom Überbringer oder Fahrer überreichte Papier sollte mindestens die Angabe

der angelieferten Stückzahlen enthalten. Dies können dann je nach Sendung

Paletten, Pakete, lose, unverpackte Güter, Fässer, Gitterboxen usw. sein. Diese

Kontrolle der Stückzahlen können Sie auch schon auf dem Transportmittel

durchführen, ohne abladen zu müssen. Die von Ihnen gezählte Menge muss dann

mit der auf dem Begleitpapier angegebenen Menge übereinstimmen.

• Wie ist der äußere Zustand der Anlieferung? Sind alle Packstücke, Paletten,

unverpackten Güter, sichtbaren Inhalte von Gitterboxen usw. äußerlich einwandfrei?

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Warenbegleitpapiere können in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die erste Gruppe von

Begleitpapieren ist die Gruppe der reinen Transportdokumente, die zweite Gruppe ist die

Gruppe der sonstigen Begleitpapiere.

Die reinen Transportdokumente übernehmen drei wichtige Funktionen.

1. Sie sind der Beweis für den Abschluss eines Transportvertrages und beinhalten

alle Details zur übernommenen Sendung.

2. Sie gelten als Ablieferungsnachweis beim Empfänger, der auf diesem Dokument

die ordnungsgemäße Übernahme der Güter mit seiner Unterschrift bescheinigt (quittiert).

3. Sie sind beim gesamten Transport direkt bei den Gütern, sind also Begleitpapier.

CMR-Frachtbrief, CIM-Frachtbrief (Eisenbahnfrachtbrief), Konnossement (Seeschifffahrt),

Ladeschein (Binnenschifffahrt), Luftfrachtbrief, Lieferschein und Paketschein sind somit

reine Transportpapiere.

Zur zweiten Gruppe gehören die Rechnung, eine Kopie der Bestellung beim Lieferanten

von unserer Einkaufsabteilung und der Packzettel vom Kommissionierer des Lieferanten.

Diese drei Papierarten können bei der Güteranlieferung einen Lieferschein ersetzen.

Außerdem gehören zu dieser Gruppe Zolldokumente, die einer Anlieferung aus Nicht-EU-

Ländern beigefügt sind, Gefahrgutpapiere, die Informationen zur Handhabung und zum

transportierten Gut liefern, und Formulare für den Tausch von Mehrwegverpackungen

(MTV), zum Beispiel ein Palettenschein.

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Kapitel 02 – Schadensbeurteilung

Der Arbeitsbereich Wareneingang beinhaltet sehr verantwortungsvolle Aufgaben. Wenn die

bestellten Güter angeliefert werden, beginnt der innerbetriebliche Güterfluss. Die Güter

müssen vollständig und in Ordnung sein, sonst verzögert sich der gesamte Betriebsablauf.

In einem Produktions- oder Handelsbetrieb, bei dem eine Lieferung ausbleibt oder ein Teil

der angelieferten Güter beschädigt ist, kann nicht weiter produziert oder weiter verkauft

werden. Schon die erste Prüfung einer Anlieferung muss deshalb sehr sorgfältig

durchgeführt werden. Eine Nachbestellung und Neuanlieferung kann jetzt noch früh genug

erfolgen, so dass der weitere Betriebsablauf nicht gestört wird.

Sie sehen als Erstes auf dem Lkw diese zwei Kartons. Allein schon die Konturen zeigen

Ihnen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Bei einem Karton ist die äußere Hülle

beschädigt. Die Beurteilung dieses Schadens und die anschließende weitere

Vorgehensweise liegen nun in Ihrer Hand.

Was ist zu tun und wie ist der mögliche Schaden einzuordnen?

Alle offenen, sofort sichtbaren Schäden, wie in diesem Fall, müssen dem Fahrer

(Überbringer) sofort gemeldet werden. Den Schaden müssen Sie dann auf dem

Begleitpapier vermerken, kurz beschreiben und der Fahrer (Überbringer) muss dies mit

seiner Unterschrift bestätigen. Diese Meldung ist sehr wichtig, denn falls Sie dies vergessen

und den Schaden nicht auf dem Begleitpapier beschreiben, so gilt der Transport der

Lieferung als „in Ordnung“, die Güter gelten als ordentlich transportiert und übergeben. Es

ist dann sehr schwierig nachzuweisen, dass die beschädigten Güter schon in einem solchen

Zustand angeliefert wurden. Wenn bei der späteren Bearbeitung, zum Beispiel beim

Abladen der Packstücke von der Palette, Schäden sichtbar werden, so melden Sie dies

sofort Ihrem Vorgesetzten. Ein solcher „versteckter“ (verdeckter) Schaden muss

spätestens am siebten Tag nach der Anlieferung beim Frachtführer gemeldet werden. Die

hier zuvor beschriebenen Schäden sind nur die Schäden, die ursächlich dem Transport bzw.

dessen Durchführung oder Ablauf zuzurechnen sind. Wenn der Überbringer (Fahrer) einen

Frachtbrief dabeihat, können Sie auf diesem auch nachlesen, wie die Sendung beim

Lieferanten (Absender) übernommen wurde.

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Auf dem Frachtbrief, der nur beim grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwingend

erforderlich ist, finden Sie ein Feld „Vorbehalte und Bemerkungen der Frachtführer“. Dort

sind dann die Schäden beschrieben die schon bei der Übernahme der Ladung beim

Absender vorhanden waren. Ist ein Spediteur (ein Frachtvermittler) an der

Transportdurchführung beteiligt, so kann auch eines der Spediteurdokumente den Zustand

der Ladung bei der Übernahme der Güter beim Absender nachweisen. Die Spediteur-

Übernahmebescheinigung (FCR) in hellgrüner Farbe, die Spediteur-

Transportbescheinigung (FCT) in hellgelber Farbe und das Spediteur-Durchkonnossement

(FBL) in hellblauer Farbe für den Transport der Güter mit mehreren Verkehrsträgern sind

Dokumente, die vom Spediteur für den Frachtführer ausgestellt werden. Alle diese

Dokumente sind für den internationalen Frachtverkehr erstellt und haben immer den

Charakter einer Empfangsbestätigung durch den Frachtführer. Die FIATA (engl.

International Freight Forwarders Association, zu Deutsch: internationale Föderation der

Spediteurorganisationen) erstellt diese genormten FIATA-Dokumente für

Außenhandelsgeschäfte. Diese Dokumente werden auf Verlangen des Auftraggebers

ausgestellt und dienen unter anderem der Lieferungs- und Zahlungssicherung.

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Kapitel 03 – Meldung/Reklamationsfristen

Damit Sie als Mitarbeiter im Wareneingang Ihre Aufgaben sach- und fachgerecht

durchführen können, müssen Sie mit dem Güter- und Informationsfluss vertraut sein. Der

Güterfluss im Lager beginnt mit Ihrer Arbeit im Wareneingang. Sie nehmen die Güter an,

kontrollieren deren Zustand nach dem Transport und geben anschließend das Startsignal

für die weitere Bearbeitung. Störungen im Güterfluss entstehen durch verzögerte

Lieferungen, falsch gelieferte Güter und Güter, die beschädigt angeliefert werden. Bei einer

Anlieferung, bei der offensichtlich kein Schaden auf dem Transport entstanden ist, wird mit

der Wareneingangsmeldung und dem abgezeichneten Lieferschein die notwendige

Information auf den Weg gebracht. Ist allerdings eine Lieferung mit offensichtlichen Schäden

eingetroffen, so muss schnellstmöglich informiert werden. Der Schaden muss dem

Frachtführer mitgeteilt werden, der Schaden muss unserer Einkaufsabteilung mitgeteilt

werden, der Schaden muss all denen mitgeteilt werden, die auf diese Güter warten. Hier

muss die Information dem Güterfluss vorauseilen. Diese Information (diese Meldung) ist

deshalb so wichtig, da durch sie die Einkaufsabteilung erst reagieren kann. Die

Einkaufsabteilung wird dann zum Beispiel dringend nachbestellen, so dass unbeschädigte

Güter vielleicht noch rechtzeitig eintreffen können. An dieser schnellen Meldung eines

Schadens bei einer Anlieferung hängt dann auch noch die Frage, wer für den entstandenen

Schaden zahlen muss. Diese Meldefristen sollten Sie kennen, damit Sie dafür sorgen

können, dass die richtige Information in der richtigen Menge, in der richtigen Zeit, in der

richtigen Form und zu den richtigen Kosten (Aufwand, den Sie einsetzen) an die richtige

Stelle gelangt. Mit diesen Worten im zuvor genanntem Satz haben Sie dann auch schon die

6 R der Logistik kennengelernt. 6 R deshalb, da sechsmal das Wort „richtig“ vorkommt.

Dies ist dann ein Beispiel für „Informationslogistik“ im Arbeitsbereich Wareneingang. Hier

gilt, wie auch in den anderen Arbeitsbereichen der Lagerlogistik, dass neben dem Güterfluss

auch ein funktionierender Informationsfluss vorhanden sein muss.

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Kapitel 04 – Separierung/Aufbewahrungspflichten

Güter, Materialien für einen Industriebetrieb oder Waren für einen Handelsbetrieb sind

immer aufgrund eines Kaufvertrages zwischen zwei Kaufleuten angeliefert worden.

Lieferant (Verkäufer) und Empfänger (Kunde) haben sich mit diesem Vertrag gegenseitig

verpflichtet. Da beide Vertragspartner nicht für sich privat diesen Vertrag geschlossen

haben, finden die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) hier Anwendung. Das

Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute und beinhaltet größere Pflichten im Zusammenhang

mit dem Kauf oder Verkauf von Gütern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach diesem Gesetzbuch der Käufer die

folgenden drei Pflichten bei einer Güteranlieferung zu erfüllen hat.

1. Bei Erhalt der Sache hat er diese unverzüglich auf Art, Menge und Güte zu prüfen.

2. Er hat zu rügen, das heißt, er hat Mängel zu melden oder anzuzeigen, wobei die

Mängel in drei Arten unterschieden werden.

3. Er hat fehlerhafte Ware aufzubewahren und zu separieren, d.h. von den übrigen

Gütern getrennt zu lagern.

Arten von Mängeln

Offene Mängel, also diejenigen, die sofort sichtbar und offenkundig sind, müssen sofort

gerügt werden.

Verdeckte oder versteckte Mängel müssen sofort nach dem Entdecken gemeldet werden.

Gegenüber dem Lieferanten gilt hier eine Frist von zwei Jahren ab der Lieferung. Gegenüber

dem Frachtführer (Überbringer), wenn es sich um einen Transportschaden handelt, muss

diese Meldung (Rüge) spätestens am siebten Tag dem Frachtführer (Überbringer)

vorliegen. Durch den Verkäufer arglistig verschwiegene Mängel an den Gütern müssen

innerhalb der Gewährleistungsfrist von drei Jahren entdeckt und gemeldet worden sein.

Aufbewahren und Separieren bedeutet, dass die fehlerhaften Waren von den übrigen

Gütern getrennt gelagert werden. Diese vom Güterfluss getrennt gelagerten Güter werden

dann vom Lieferanten (Verkäufer) besichtigt (begutachtet). Bei während des Transportes

beschädigten Waren, die nicht direkt dem Überbringer wieder mitgegeben werden, wird

genauso verfahren. Achten Sie darauf, dass während der Aufbewahrungszeit die Güter nicht

weiteren Schaden nehmen. Falsch gelagerte beanstandete Lebensmittel können so

gänzlich verderben, so dass dann auch der Nachweis des Schadens, der schon bei

Anlieferung vorlag, schwer nachweisbar ist. Separieren und Aufbewahren bedeutet also

auch die fach- und sachgerechte Lagerung und Pflege, um den Zustand der Güter bei

Anlieferung zu erhalten. Allerdings ist es in einigen Betrieben oder Unternehmen üblich, eine

beschädigte Lieferung sofort in Teilen oder sogar komplett abzulehnen.

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Bei dieser Vorgehensweise sind Separierungs- und Aufbewahrungsflächen nicht notwendig

und müssen daher auch nicht überwacht werden. Werden die Güter allerdings dringend

erwartet, so sollte eine komplette Ablehnung der gesamten Sendung wohl überlegt sein. In

diesen Fällen besprechen Sie unbedingt mit Ihren Vorgesetzen die weitere

Vorgehensweise. Ihr Vorgesetzter wird dann die Einkaufsabteilung informieren, um eine

Lösung zu finden. Dies macht wiederum besonders deutlich, dass neben dem Güterfluss

auch immer die dazugehörigen Informationen fließen müssen. Diese können vorausgehen,

so wie bei der Avisierung (Ankündigung) einer Lieferung durch die Einkaufsabteilung oder

durch den Lieferanten, sie können aber auch den Güterfluss begleiten, so wie dies bei

sämtlichen Transportpapieren der Fall ist. Letztlich kann ein zum Güterfluss gehörender

Informationsfluss diesem auch nachfolgen. Sehr häufig ist das bei der Lieferantenrechnung

der Fall. Erst wenn der Empfänger die Ware in Empfang genommen hat und die

ordnungsgemäße Durchführung der Lieferung und den Zustand der Güter durch Unterschrift

auf dem Begleitpapier beim Überbringer bestätigt, wird die Rechnung auf den Weg

gebracht.

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Kapitel 05 – Zuständigkeiten beim Entladen des Transportfahrzeuges

Die Form der Anlieferung der bestellten Güter hängt mit der Betriebsart und der Branche

eng zusammen. Ein Fertigungsbetrieb der Elektronikindustrie wird Lieferungen aus aller

Welt mit vielen unterschiedlichen Verkehrsmitteln auf unterschiedlichen Verkehrswegen

geliefert bekommen. Ein Handelsunternehmen der Lebensmittelbranche wird einen

Großteil seiner Waren (Handelswaren) aus der jeweiligen Region bzw. aus europaweiter

Produktion beziehen. Weltweit werden Südfrüchte, Kaffee, Tee usw. bestellt und geliefert.

Somit kann es sein, dass aufgrund des Anlieferfahrzeuges oder der jeweiligen Ladeeinheit

unterschiedliche Anforderungen beim Entladen auf Sie zukommen. In dieser Lernsequenz

wurde vorrangig die Entladung eines Lkw behandelt. Die Zuständigkeiten und

Verantwortlichkeiten werden daran beispielhaft erläutert, um im Weiteren andere

Verkehrsmittel und deren Beteiligte kennen zu lernen. Das Frachtrecht ist im

Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Kaufleute niedergeschrieben. Besonderheiten einzelner

Verkehrsträger, wie zum Beispiel die Internationalen Verlade- und Transportbedingungen

für die Binnenschifffahrt (IVTB), sind dann den Frachtverträgen angehängt und werden

Vertragsbestandteil.

Die internationalen Lieferbedingungen Incoterms (engl. International Commercial Terms)

sind von internationalen Handelsbräuchen abgeleitet. Sie legen Zahlungs- und

Lieferbedingungen im internationalen Handel fest und werden regelmäßig überarbeitet. Bei

Vertragsabschlüssen mit ausländischen Lieferanten oder Frachtführern werden die

Incoterms dazu genutzt, die Zahlungs- und Lieferbedingungen eindeutig festzulegen. Mit

diesen internationalen Handelsklauseln werden Sie sich im weiteren Verlauf Ihrer

Ausbildung noch eingehender beschäftigen müssen. Wenn es um den internationalen

Güterversand geht, müssen Sie die Incoterms und deren Bedeutung kennen.

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Kapitel 06 – Persönliche Schutzausrüstung/Beachtung von

Sicherheitskennzeichen

Sicherheit bei der Arbeit und die Erhaltung der Gesundheit am Arbeitsplatz sind von allen

Mitarbeitern im Lager tatkräftig zu unterstützen. Die möglichen Gefahren an den

verschiedenen Arbeitsplätzen und den richtigen Schutz vor ihnen müssen Sie kennen und

üben. Mitarbeiter im Wareneingang sind an Rolltoren, Rampen und Überladebrücken tätig.

Sie entladen Transportfahrzeuge, Container und andere Behälter, in denen Güter

transportiert werden. Dazu setzen sie verschiedene Arbeitsmittel, Maschinen und

Werkzeuge ein.

An vielen Stellen im Lager finden Sie Sicherheitskennzeichen mit unterschiedlicher

Bedeutung.

• Verbotszeichen, zum Beispiel Rauchverbot

• Warnzeichen, zum Beispiel die Warnung vor Flurförderzeugen

• Gebotszeichen, zum Beispiel Schutzschuhe tragen

• Rettungszeichen, zum Beispiel Sammelstelle (bei Gebäudeevakuierung)

• Brandschutzzeichen, zum Beispiel Löschschlauch

Zudem gibt es Hinweise auf Hindernisse und Gefahrenstellen, zum Beispiel durch

Absperrbänder in gelb-schwarzer Farbe.

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), die Sie bei

der Arbeit tragen müssen. Arbeitssicherheitsschuhe mit Stahlkappen in einem Lager, zum

Beispiel im Wareneingang beim Entladen von Anlieferfahrzeugen, schützen Ihre Füße vor

Verletzungen und geben festen Halt auf fast jedem Untergrund. Trotz aller

Schutzausrüstungen sollten Sie aber auch aufmerksam sein, um Gefahrenstellen und

Gefahrensituationen zu erkennen. Sicherheitskennzeichen geben Ihnen dabei

Hilfestellung, da Sie ja nicht in jeder Situation alle Gefahren kennen können. In diesem

Kapitel geht es zunächst vornehmlich um Arbeitsplätze im Wareneingang, die möglichen

Gefahren und die dazugehörigen Sicherheitskennzeichen. Im Verlauf Ihrer Ausbildung

werden Sie weitere Arbeitsplätze in einem Lager und dazugehörige mögliche Gefahren mit

dazugehörigen Sicherheitskennzeichen kennen lernen, so dass Sie Ihren Beitrag zum

Arbeits- und Gesundheitsschutz leisten können.

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Kapitel 07 – Tausch von Mehrwegverpackungen

(Mehrwegtransportverpackungen [MTV])

Das Thema Tausch von Mehrwegverpackungen (Mehrwegtransportverpackungen [MTV])

enthält das große Feld der Verpackungen für Güter. Mehrwegverpackungen sind all die

Verpackungen, die mehrfach verwendet werden können. Pfandsysteme für

Mehrwegverpackungen kennen Sie aus Ihrem privaten Bereich. Wenn Sie zum

Getränkehändler gehen und dort Getränke in Mehrwegflaschen kaufen, so müssen Sie

einen Pfandbetrag für diese Behältnisse zahlen. Das Packmittel ist die Mehrwegflasche,

Packgut ist das Getränk darin. Getränk und Flasche zusammen sind dann die Packung.

Mit Werbeetikett, Aufdruck der Inhaltsstoffe und der Mindesthaltbarkeit (MHD) ist diese

Mehrwegflasche dann eine Verkaufsverpackung. Verkaufsverpackungen ermöglichen und

unterstützen die Weitergabe der Güter an den Endverbraucher. Packstoff ist das Material,

aus dem das Packmittel hergestellt wurde. Nehmen wir noch eine Mehrwegpfandkiste dazu,

so dass die Mehrwegflaschen besser transportiert werden können, so haben wir auch eine

Transportverpackung. Mehrwegverpackungen (Mehrwegtransportverpackungen) sind im

Lager in den meisten Fällen in Form von Euro-Flachpaletten anzutreffen. Auf diesen

Paletten sind dann mehrere Packstücke zu größeren Einheiten zusammengefasst und

gesichert. Diese Packstücke können dann mit diesem Ladehilfsmittel, auch als

Ladungsträger bezeichnet, be- und entladen werden. Werden Güter auf diesen

Ladungsträgern transportiert so werden diese auch als Transporthilfsmittel bezeichnet.

Sie sehen also an diesem kleinen Beispiel, dass es auch immer auf die durchzuführende

Aufgabe ankommt. Lademittel ist dann ein Sammelbegriff für alle Transporthilfen, auf

denen oder in denen Güter transportiert werden. Die im Wareneingang anzutreffenden

Euro-Flachpaletten werden auch als Europaletten oder Poolpaletten bezeichnet.

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Diese Paletten, aber auch Gitterboxpaletten gehören zum Europäischen Palettenpool. Am

Kennzeichen EPAL (European Pallet Association) und am Kürzel eines europäischen

Eisenbahnunternehmens ist die Zugehörigkeit erkennbar. Die EPAL legt Gütekriterien für

diese Lademittel fest und hat für den Tausch eindeutige Kriterien aufgestellt.

Reparaturbedürftige Paletten oder Gitterboxen dürfen nur von ganz bestimmten

Unternehmen wiederhergestellt werden, so dass die Gütekriterien der EPAL sichergestellt

sind. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die Rede von einer Güte-Norm UIC

435-2. UIC bedeutet auf Französisch „Union Internationale des Chemins de fer“, zu Deutsch

„Internationaler Eisenbahnverband“.

Wenn Sie Anlieferungen mit Europoolpaletten erhalten, so achten Sie beim Tausch der

Paletten auf die folgenden wesentlichen Punkte, die den Tausch der Paletten nach EPAL

nicht möglich machen:

• Boden- und Deckrandbretter sind abgesplittert.

• Nägel oder Schrauben sind sichtbar.

• Ein Klotz fehlt oder ist gespalten, so dass Nägel herausragen.

• Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen oder fehlt vollständig.

• Das EPAL-Zeichen fehlt oder am mittleren Klotz fehlt das Kennzeichen eines

europäischen Eisenbahnunternehmens.

Ein Tausch von stark verschmutzen Poolpaletten oder Paletten in einem sehr schlechten

Allgemeinzustand kann ebenso abgelehnt werden. Wenn Sie erkennen können, dass eine

Poolpalette unsachgemäß oder mit offensichtlich falschem Material repariert wurde, so ist

auch diese Palette nicht mehr tauschfähig (entspricht nicht mehr den Tauschkriterien der

EPAL).