Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria...

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Besonderheiten des Aufenthalts Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10. September 2009, Moskau

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Besonderheiten des AufenthaltsBesonderheiten des Aufenthaltsund des Wohnsitzes von ausländischen und des Wohnsitzes von ausländischen

Staatsbürgern in der RFStaatsbürgern in der RF

Maria Pristavkina

Deutsch-Russische Auslandshandelskammer

10. September 2009, Moskau

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Einführung

Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF

Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt:

- zeitweiliger Aufenthalt

- zeitweiliger Wohnsitz

- ständiger Wohnsitz

- Staatsbürgerschaft

Sanktionen

Agenda

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Einführung

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Tendenzen auf dem Gebiet des Migrationsrechts

Absinken der Migration in die RF im ersten Quartal 2009 um 13 %

2009 Senkung der Quoten um 50 %

Gesetzentwürfe in der Staatsduma der RF:

- Verpflichtung zum Erlernen der russischen Sprache (Prüfungen) als Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungen für den zeitweiligen Wohnsitz und Freiwilligkeit für befristet tätige Arbeitsmigranten

- entgeltliche Patente für natürliche Personen, die ausländische Staatsbürger zur Arbeit einstellen

- Wegfall von Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter der Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften

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Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RFRechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF

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Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF

zeitweiliger Aufenthalt

zeitweiliger Wohnsitz

ständiger Wohnsitz

Genehmigung des zeitweiligen

Wohnsitzes

Wohnerlaubnis

Registrierung am WohnortGrundlage: Nutzungsrecht auf die Räume

Aufenthaltsort ≠ WohnortMigrationserfassung

3 Arbeitstage 7 Arbeitstage

keine weiteren Genehmigungen

Migrationserfassung am Aufenthaltsort

3 Arbeitstage nach Ankunft

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Zeitweiliger AufenthaltZeitweiliger Aufenthalt

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GESCHÄFTSVISUM: Zweck: Geschäftsreise Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel! Grundlage: Einladung über UFMS

(Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes) Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland

ARBEITSVISUM: Zweck: Arbeitstätigkeit Dauer: im Rahmen der Arbeitserlaubnis, jedoch max. 1 Jahr Grundlage: Erfassung der Gesellschaft beim UFMS + Einladung Erteilung:

Einladung: UFMS Einmaliges Arbeitsvisum: die russischen Botschaft oder

Konsulat im Ausland Mehrfaches Arbeitsvisum: UFMS

Visum

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Allgemeine Regel: Arbeitstätigkeit auf Grundlage eines Geschäftsvisums ist verboten!

Ausnahme: Geschäftsvisum mit dem Vermerk: "technische Wartung"

VISUM FÜR TECHNISCHE WARTUNG ("MONTAGEVISUM"):

Zweck: technische Wartung:- Montage- (Chefmontage-) arbeiten- Service- und Garantieleistungen- Reparaturen nach Ablauf der Garantiefrist

Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel!

Grundlage: Einladung über die UFMS + Vertrag über die Lieferung und die nachfolgende technische Wartung

ACHTUNG! Empfangende Partei

Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland

für in die RF gelieferte technische Ausrüstungen

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Visum

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Visum

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Migrationserfassung am Aufenthaltsort

was? Mitteilung

wo?

Aufenthaltsort des ausländischen Staatsbürgers:- Sitz des Arbeitgebers (im Namen des Arbeitgebers) - Wohnraum (im Namen einer natürlichen Person)- Hotel

wann?

innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft des ausländischen Staatsbürgers (Einreise in die RF/Ankunft in einer anderen Region Russlands)

innerhalb von zwei Tagen ab dem Tag des Verlassens (Ausreise aus der RF/Abreise in eine andere Region Russlands)

Ausnahmen: Einreise in die RF für weniger als drei Tage/Hotel

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Zeitweiliger WohnsitzZeitweiliger Wohnsitz

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Zweck: Arbeitstätigkeit und Wohnsitz Dauer: 3 Jahre Grundlage: Antrag + Quote (?) Erteilung: UFMS der RF Zusätzlich: Visa des zeitweiligen Wohnsitzes

Ausnahmen: Ein/Ausreise ohne Visa, ausschließlich auf der Grundlage einer Genehmigung zum zeitweiligen Wohnsitz

Beispiel: nach Abkommen zwischen Deutschland und Russland

WICHTIG: Arbeitserlaubnis muss vorliegen Arbeitstätigkeit und Wohnsitz nur im entsprechenden Region („Subjekt“)

Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes

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Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes

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Registrierung am Wohnort

was? Antrag

wo?

Wohnort im Geltungsbereich der Genehmigung eines zeitweiligen

Wohnsitzes (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!)

Wohnort ≠ Aufenthaltsort

jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort

- innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft- innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen

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Ständiger WohnsitzStändiger Wohnsitz

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Zweck: Wohnsitz Dauer: 5 Jahre mit Verlängerung Grundlage: 1 Jahr Wohnsitz auf der Grundlage der

Genehmigung des zeitweiligen Wohnsitzes Erteilung: UFMS

WICHTIG!

Arbeitstätigkeit und Wohnsitz ohne Visum und Arbeitserlaubnis

Wohnerlaubnis

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Registrierung am Wohnort

was? Antrag

wo?

Wohnort in Russland (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!)

Wohnort ≠ Aufenthaltsort

jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort

- innerhalb von sieben Werktagen nach Ankunft- innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen

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StaatsbürgerschaftStaatsbürgerschaft

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Zweck: Wohnsitz Frist: keine Grundlage:

- ununterbrochener Wohnsitz innerhalb von 5 Jahren ab Erteilung der Wohnerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung (zulässig ist die Ausreise für 3 Monate innerhalb eines Jahres)

- gesetzliche Quelle für die Existenzmittel- Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft- Beherrschen der russischen Sprache

Erteilung: UFMS

Einbürgerung

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SanktionenSanktionen

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Geldbuße gegen den Arbeitgeber in Höhe von bis zu 800.000 Rubel (ca. 17.000 Euro)

Geldbuße gegen die Amtsperson des Arbeitgebers, in der Regel der Generaldirektor, in Höhe von bis zu 50.000 Rubel (ca. 1.100 Euro)

Geldbuße gegen den ausländische Staatsbürger in Höhe von bis zu 5.000 Rubel (ca. 110 Euro) mit oder ohne Ausweisung (Deportation)

Wiederholte Verstöße des ausländischen Staatsbürgers können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise sowie zur Einreisesperre führen

Sanktionen

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Kontakt / Referentin

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Referentin

Status Paralegal

Beratungsfelder Russisches und internationales Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Entsendung der ausländischen Arbeitskräfte nach Russland

Karriere Studie an Moskauer Staatsakademie für Recht mit Spezialisierung an internationalem Recht, seit 2004;

Rechtspraktikum bei BEITEN BURKHARDT,

Moskau, 2006;

Paralegal bei BEITEN BURKHARDT, Moskau, seit 2007

Sprachen Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch

Turchaninov Per. 6/2119034 Moscow, RussiaTel.: + 7 495 232 96 35Fax: + 7 495 232 96 [email protected]

Maria Pristavkina

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BEITEN BURKHARDT – internationale Rechtsanwaltskanzlei

St. Petersburg

Moscow

Beijing

Warsaw

Brussels

Shanghai

Kyiv

Hong Kong

Berlin

Dusseldorf

Frankfurt

Nuremberg Munich

ca. 400 Anwälte weltweit

umfassende Expertisen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt, Bank- und Finanzrecht, Immobilienrecht,Arbeits- und Steuerrecht, Litigation

starke Präsenz in Osteuropa (4 Büros, über 100 Anwälte)

nahtlose Kooperation mit führenden US-Kanzleien

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BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre in Russland

BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre Begleitung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen

Seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau

Seit 1996 mit der Eröffnung des Büros in Sankt Petersburg – eine der führenden Großkanzleien in der Nord-West-Region Russlands

Seit 2004 in Kiew -

BEITEN BURKHARDT wird zur "Internationalen Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007" nominiert (nach Bewertung der Zeitschrift "Juriditscheskaja Praktika")

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Moskauer Büro BEITEN BURKHARDT

37 Anwälte und 8 Paralegals

Arbeitsrechtsteam mit 4 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen deutschsprachigen Spezialisten

deutsche und russische Juristen, Anwälte und Steuerberater mit umfassender Erfahrung

deutsche Juristen mit internationaler Erfahrung und Kenntnissen im russischen Recht

russische Juristen mit exzellenten Diplomabschlüssen der führenden russischen Hochschulen, internationaler Ausbildung und exzellenten Sprach- und Fachkenntnissen

Deutsch, Russisch und Englisch als gleichberechtigte Arbeitssprachen

erfahrene Übersetzerteams

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Rechtliche Beratung internationaler Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach

Russland

Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen und internationalen

Personalentwicklungsstrategien international tätiger Unternehmen

Beratung bei großvolumigen Personalabbaumaßnahmen und Unternehmensumstrukturierungen

Entwicklung von Beschäftigungsmodellen für internationale Unternehmen, einschließlich der

Beschäftigung lokaler Kräfte

Erstellung entsprechender Arbeitsverträge sowie Erarbeitung und Einführung interner

Vorschriften

Unterstützung beim Aufbau einer effektiven Personalmanagementstruktur

Einwanderungsrecht: Einholung von Genehmigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern,

Arbeitsvisa, Arbeitsgenehmigungen, Anmeldung bei den Migrationsbehörden

Unterstützung in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren

Beratung zum russischen kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Gewerkschaftsrecht

Tätigkeitsbereiche der Arbeitsrechtspraxis

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Maria PristavkinaMaria Pristavkina

BEITEN BURKHARDTBEITEN BURKHARDT

RechtsanwaltsgesellschaftRechtsanwaltsgesellschaft

Büro MoskauBüro Moskau

Turchaninov per., 6/2

RF- 119034 Moskau, Russland

Tel.: +7-495-232 96 35

Fax: +7-495-232 96 33

E-Mail: [email protected]

www.beitenburkhardt.com

Kontakt

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