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02-Jul-2019Category
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Kanton Zrich
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien in
der Schweiz
Kanton Zrich
Migrationsamt
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien in der Schweiz
Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA.
Ausweis B EU/EFTA.
Wer kriegt welchen Ausweis?
Ein Ausweis ist mehr als ein Stck Papier. Er berechtigt zum Aufenthalt in der
Schweiz und bestimmt, was dessen Inhaberin oder Inhaber fr Rechte hat.
Z.B. Asylsuchende erhalten whrend der Dauer des Asylverfahrens den
Ausweis N. Damit knnen sie beispielsweise den Wohnort in der Schweiz nicht
frei whlen, drfen aber nach Ablauf von drei Monaten in gewissen Branchen
arbeiten - falls der Arbeitsmarkt dies zulsst.
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien in der Schweiz
Wer whrend seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich
lnger als 3 Monate in der Schweiz aufhlt, bentigt eine Bewilligung.
Diese wird von den kantonalen Migrationsmtern erteilt.
Es wird unterschieden zwischen:
Kurzaufenthaltsbewilligung (weniger als 1 Jahr)
Aufenthaltsbewilligung (befristet)
Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
Migrationsamt
Einreise
Grenzgnger
Keine Bewilligung
ntig/ allenfalls
befristetes VISA
Touristen, Besucher
Vorrbergehende Arbeit
Ausreise
B 5 Jahre
B 1 Jahr
L 1 Jahr
C 10 Jahre
CH
Einbrgerung
L 1 Jahr
EU /EFTA
Drittstaater
Bewilligungsverlngerungen
Erleichterte Erteilung der
Niederlassungsbewilligung C:
frhestens nach 5 Jahren
Aufenthaltskategorien in der Schweiz (AuG)
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien von EU/EFTA-Brgern
Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
Aufenthalter sind Auslnderinnen und Auslnder, die sich fr einen bestimmten Zweck lngerfristig
mit oder ohne Erwerbsttigkeit in der Schweiz aufhalten. Die Aufenthaltsbewilligung hat eine Gltigkeitsdauer von 5 Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA Brger den Nachweis einer
unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt. Personen, die keine
Erwerbsttigkeit ausben, mssen den Nachweis ber gengende finanzielle Mittel und einen
Krankenversicherungsschutz erbringen.
Die Zulassung von kroatischen Staatsangehrigen wird seit dem 1. Januar 2017 im Protokoll III zum
Freizgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Kroatische Staatsangehrige
erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit, sofern sie die
besonderen bergangsbestimmungen erfllen (Hchstzahlen und Kontrolle des Inlndervorrangs sowie
der Lohn- und Arbeitsbedingungen).
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien von EU/EFTA-Brgern
Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
Niedergelassene sind Auslnderinnen und Auslnder, denen nach einem Aufenthalt von 5 oder 10
Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist
unbeschrnkt und darf nicht an Bedingungen geknpft werden.
Bei EU-/EFTA-Angehrigen richtet sich die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach den
Bestimmungen des AuG und der Niederlassungsvereinbarungen, da das Freizgigkeitsabkommen mit
der EU keine Bestimmungen ber die Niederlassungsbewilligung enthlt. Brger der EU-17 Staaten
(ausser Zypern und Malta) und der EFTA erhalten aufgrund von Niederlassungsvertrgen oder aus
Gegenrechtsberlegungen nach einem ordnungsgemssen und ununterbrochenen Aufenthalt von fnf
Jahren die Niederlassungsbewilligung. Fr Zypern, Malta, die EU-8 Staaten, Rumnien, Bulgarien und
Kroatien bestehen keine derartigen Vereinbarungen.
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien von EU/EFTA-Brgern
Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Kurzaufenthalter sind Auslnderinnen und Auslnder, die sich befristet, in der Regel fr weniger als 1 Jahr,
fr einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbsttigkeit in der Schweiz aufhalten.
EU-27/EFTA-Angehrige haben einen Anspruch auf Erteilung dieser Bewilligung, sofern sie in der Schweiz ein
Arbeitsverhltnis zwischen 3 Monaten und einem Jahr nachweisen knnen.
Arbeitsverhltnisse unter 3 Monaten im Kalenderjahr bedrfen fr EU-27/EFTA-Angehrige keiner Bewilligung, diese sind ber das sogenannte Meldeverfahren zu regeln. Die Gltigkeitsdauer der Bewilligung entspricht derjenigen
des Arbeitsvertrags. Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als 12 Monaten verlngert werden. Die
Bewilligung kann nach einem Gesamtaufenthalt von einem Jahr erneuert werden, ohne dass der Auslnder den
Aufenthalt in der Schweiz unterbrechen muss. Bewilligungen L EU/EFTA ohne Erwerbsttigkeit werden an
Stellensuchende aus allen EU/EFTA Staaten erteilt, dies schafft aber keine Sozialversicherungsansprche.
Die Zulassung von kroatischen Staatsangehrigen wird seit dem 1. Januar 2017 im Protokoll III zum
Freizgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Kroatische Staatsangehrige erhalten eine
Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA fr die Ausbung einer Erwerbsttigkeit, sofern sie die besonderen
bergangsbestimmungen erfllen (Hchstzahlen und Kontrolle des Inlndervorrangs sowie der Lohn- und
Arbeitsbedingungen). Kroatische Staatsangehrige knnen das Meldeverfahren fr Stellenantritte in der Schweiz nicht
verwenden, sondern brauchen unabhngig von der Dauer des Arbeitsverhltnisses eine Bewilligung.
Migrationsamt
Aufenthaltskategorien von EU/EFTA-Brgern
Ausweis G EU/EFTA (Grenzgngerbewilligung)
Grenzgnger sind Auslnderinnen oder Auslnder, die ihren Wohnsitz in der auslndischen Grenzzone haben
und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbsttig sind. Die Grenzgngerbewilligung
EU/EFTA ist 5 Jahre gltig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschrnkt oder lnger als ein Jahr gltig
ist. Wurde der Arbeitsvertrag fr eine Gltigkeitsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen, richtet sich die
Gltigkeitsdauer der Grenzgngerbewilligung nach dem Arbeitsvertrag. Grenzgngern aus den EU-/EFTA-
Mitgliedstaaten wird innerhalb der gesamten Grenzzonen der Schweiz die berufliche und geographische
Mobilitt gewhrt. Fr Brger der EU-27 Staaten und der EFTA gelten keine Grenzzonen mehr. Diese knnen
berall in der EU/EFTA wohnen und berall in der Schweiz arbeiten, Bedingung ist lediglich die wchentliche
Rckkehr an den auslndischen Wohnort.
Als Grenzzonen gelten die Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten
abgeschlossenen Grenzgngerabkommen festgelegt sind. Die Grenzgnger mssen wchentlich mindestens ein
Mal an ihren auslndischen Hauptwohnsitz zurckkehren. Grenzgngern aus den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten wird
innerhalb der gesamten Grenzzonen der Schweiz die berufliche und geographische Mobilitt gewhrt.
Die Zulassung von kroatischen Staatsangehrigen wird seit dem 1. Januar 2017 im Freizgigkeitsabkommen
zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Kroatische Staatsangehrige erhalten eine Grenzgngerbe-
willigung G EU/EFTA sofern sie die besonderen bergangsbestimmungen erfllen (Grenzzonen sowie
arbeitsmarktliche Beschrnkungen).
Migrationsamt
Biometrischer Auslnderausweis von
Drittstaatangehrigen
Der biometrische Auslnderausweis gibt Auskunft ber den auslnderrechtlichen Status in der Schweiz.
Er wird fr folgende Bewilligungsarten ausgestellt:
Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Mit dem biometrischen Auslnderausweis und dem heimatlichen Reisepass kann ohne Visum in
smtliche Schengenstaaten eingereist werden.
Empfngerinnen und Empfnger des biometrischen Auslnderausweises
Drittstaatsangehrige
Drittstaatsfamilienangehrige von Schweizer Brgern
Migrationsamt
Biometrischer Auslnderausweis von
Drittstaatangehrigen
Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung fr Drittstaatsangehrige)
Aufenthalter sind Auslnderinnen und Auslnder, die sich fr einen bestimmten Zweck lngerfristig
mit oder ohne Erwerbsttigkeit in der Schweiz aufhalten.
Die Gltigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung fr Drittstaatsangehrige wird das erste Mal in der
Regel auf ein Jahr befristet. Erstmalige Bewilligungen zur Erwerbsttigkeit drfen nur im Rahmen der
jhrlich neu festgesetzten Hchstzahlen und unter Beachtung des Artikels 20 AuG erteilt werden. Die
einmal gewhrten Bewilligungen werden im Normalfall jhrlich erneuert, sofern nicht Grnde (z.B.
Straftaten, Frsorgeabhngigkeit, Arbeitsmarkt) gegen eine Erneuerung sprechen.
Migrationsamt
Biometrischer Auslnderausweis von
Drittstaatangehrigen
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung fr Drittstaatsangehrige)
Niedergelassene sind Auslnderinnen und Auslnder, denen nach einem Aufenthalt von fnf oder
zehn Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist
unbeschrnkt und darf nicht an Bedingungen geknpft werden. Das Staatssekretariat fr Migration
(SEM) legt das Datum fest, ab welchem die zustndigen kantonalen Behrden die
Niederlassungsbewilligung frhestens erteilen drfen.
Drittstaatsangehrigen kann in der Regel nach einem zehnjhrigen ordentlichen und
ununterbrochenen Aufenthalt die Niederlassungsbewilligung erteilt werden.
Mig