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Finanz Colloquium Heidelberg Banken -Times SPEZIAL Ausgabe Mai/Juni 2016 Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung 2016, S. 17 Geschäftsleitung Fallstudien und 44er-Feststellungen mit Bezug zur Banksteuerung Finanz Colloquium Heidelberg [email protected] www.fc-heidelberg.de In Zusammenarbeit mit SWB Treuhand GmbH [email protected] www.swb-treuhand.de Inhaltsverzeichnis Fallstudien und 44er-Feststellungen mit Bezug zur Banksteuerung Seite 17 SREP – Auswirkungen auf Strategien und Internes Kontrollsystem Seite 18 Banken-Times kostenlos bestellen Seite 23 Die Überprüfung der Risikotragfähigkeit in einer – aus bankaufsichtlicher Sicht – angemessenen Art und Weise ist sicherlich die „Königsdisziplin“, am Ende allerdings auch kein „Hexenwerk“. Die Komplexität besteht für die meisten Institute darin, aus der Vielzahl an Einflussfaktoren (z. B. Kon- fidenzniveau, Risikohorizont etc.) ein für die eigene Steuerung sinnvolles Überwa- chungsinstrument abzuleiten. Der folgen- de Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wiederkehrende Schwächen in deut- schen Kreditinstituten. Aussagen zur Risikotragfähigkeit bereits in den Strategien erforderlich Zunächst wird seitens der Aufsicht erwar- tet, dass die verwendeten Grundprinzipi- en und angestrebten Zielgrößen bei regel- mäßiger Überprüfung der Risikotragfähig- keit bereits in den strategischen Vorgaben der Risikostrategie verankert sind. An die- ser Stelle muss ersichtlich sein, ob das Ins- titut einen Going-Concern- oder Liqui- dationsansatz zu Grunde legt. Zudem müssen der Risikohorizont benannt und das angestrebte Konfidenzniveau begründet sein. Diese zentralen Vorga- ben sind wichtig, damit schon auf Ebene der Geschäftsleiter die zentralen Überwa- chungsinstrumente und somit elementa- re Grundlagen für die Ableitung notwen- diger Steuerungsimpulse definiert und entsprechend im Risikomanagement ver- ankert sind. Fehlen diese übergeordneten Vorgaben, werden diese seitens der Auf- sicht im Rahmen von Bankgeschäftlichen Prüfungen festgestellt. Aus der bisherigen Praxis zur Gewichtung dieser Sachverhalte ist ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um ein Dokumentationsversäumnis handelt. Methodenfreiheit versus Methodenwill- kür – Fünf Prämissen sind wichtig Grundsätzlich besteht beim Verfahren zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit – wie fast generell in allen Punkten der MaRisk Methodenfreiheit. Diese Methodenfrei- heit endet an der Stelle, wo Methodenwill- kür einsetzt. Diese relativ simple Aussage ist bereits im Leitfaden der deutschen Auf- sicht zur bankaufsichtlichen Beurteilung von Risikotragfähigkeitskonzepten vom Juli 2011 enthalten. Zur Bestimmung die- ser vermeintlichen Grenze können fünf zentrale Beurteilungsmaßstäbe heran- gezogen werden. Das RTF-Konzept steht mit der Größe des Instituts, der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risi- kogehalt der Geschäfte im Einklang (Pro- portionalitätsprinzip). Es werden alle wesentlichen Risiken und Risikokonzent- rationen angemessen identifiziert sowie in die Bestimmung und Beurteilung der RTF einbezogen (Vollständigkeit der Risikoabbildung). Die verwendeten Verfahren, insbeson- dere einfache Ansätze und auf Exper- tenschätzungen beruhende oder pau- schale Risikobeträge sind hinreichend konservativ (Vorsichtsprinzip). Es liegen hinreichend zeitnahe und verlässliche Informationen zur Beurteilung der Risiko- lage vor, die ggf. das frühzeitige Ergreifen von Steuerungsmaßnahmen ermöglichen (Wirksamkeit und Früherkennung). Das Ins- titut setzt sich jährlich und anlassbezo- gen mit den Möglichkeiten, Schwach- stellen und Grenzen des institutseigenen Konzepts zur Überprüfung der Risiko- tragfähigkeit auseinander. Die genutzten Henning Riediger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfung, Deutsche Bundesbank Hannover Reuse (Hrsg.), Praktikerhandbuch Risikotragfähigkeit, 2. Aufl., Sommer 2016. Heithecker/Tschuschke (Hrsg.), Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Management von Modellrisiken, 2015. Infos unter www.FC-Heidelberg.de BUCHTIPPS

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Finanz ColloquiumHeidelberg

Banken -Times SPEZIAL

Ausgabe Mai/Juni 2016 Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung 2016, S. 17

Geschäftsleitung

Fallstudien und 44er-Feststellungen mit Bezug zur Banksteuerung

Finanz Colloquium Heidelberg

[email protected]

In Zusammenarbeit mit

SWB Treuhand GmbH [email protected] www.swb-treuhand.de

Inhaltsverzeichnis

Fallstudien und 44er-Feststellungen mit Bezug zur Banksteuerung Seite 17SREP – Auswirkungen auf Strategien und Internes Kontrollsystem Seite 18Banken-Times kostenlos bestellen Seite 23

Die Überprüfung der Risikotragfähigkeit in einer – aus bankaufsichtlicher Sicht – angemessenen Art und Weise ist sicherlich die „Königsdisziplin“, am Ende allerdings auch kein „Hexenwerk“. Die Komplexität besteht für die meisten Institute darin, aus der Vielzahl an Einflussfaktoren (z. B. Kon-fidenzniveau, Risikohorizont etc.) ein für die eigene Steuerung sinnvolles Überwa-chungsinstrument abzuleiten. Der folgen-de Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wiederkehrende Schwächen in deut-schen Kreditinstituten.

Aussagen zur Risikotragfähigkeit bereits in den Strategien erforderlich

Zunächst wird seitens der Aufsicht erwar-tet, dass die verwendeten Grundprinzipi-en und angestrebten Zielgrößen bei regel-mäßiger Überprüfung der Risikotragfähig-keit bereits in den strategischen Vorgaben der Risikostrategie verankert sind. An die-ser Stelle muss ersichtlich sein, ob das Ins-titut einen Going-Concern- oder Liqui-dationsansatz zu Grunde legt. Zudem müssen der Risikohorizont benannt und das angestrebte Konfidenzniveau begründet sein. Diese zentralen Vorga-ben sind wichtig, damit schon auf Ebene der Geschäftsleiter die zentralen Überwa-chungsinstrumente und somit elementa-

re Grundlagen für die Ableitung notwen-diger Steuerungsimpulse definiert und entsprechend im Risikomanagement ver-ankert sind. Fehlen diese übergeordneten Vorgaben, werden diese seitens der Auf-sicht im Rahmen von Bankgeschäftlichen Prüfungen festgestellt. Aus der bisherigen Praxis zur Gewichtung dieser Sachverhalte ist ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um ein Dokumentationsversäumnis handelt.

Methodenfreiheit versus Methodenwill-kür – Fünf Prämissen sind wichtig

Grundsätzlich besteht beim Verfahren zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit – wie fast generell in allen Punkten der MaRisk – Methodenfreiheit. Diese Methodenfrei-heit endet an der Stelle, wo Methodenwill-kür einsetzt. Diese relativ simple Aussage ist bereits im Leitfaden der deutschen Auf-sicht zur bankaufsichtlichen Beurteilung von Risikotragfähigkeitskonzepten vom Juli 2011 enthalten. Zur Bestimmung die-ser vermeintlichen Grenze können fünf zentrale Beurteilungsmaßstäbe heran- gezogen werden. Das RTF-Konzept steht mit der Größe des Instituts, der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risi-kogehalt der Geschäfte im Einklang (Pro-portionalitätsprinzip). Es werden alle wesentlichen Risiken und Risikokonzent-rationen angemessen identifiziert sowie in die Bestimmung und Beurteilung der RTF einbezogen (Vollständigkeit der Risikoabbildung).

Die verwendeten Verfahren, insbeson-dere einfache Ansätze und auf Exper-tenschätzungen beruhende oder pau-schale Risikobeträge sind hinreichend konservativ (Vorsichtsprinzip). Es liegen hinreichend zeitnahe und verlässliche Informationen zur Beurteilung der Risiko-lage vor, die ggf. das frühzeitige Ergreifen von Steuerungsmaßnahmen ermöglichen (Wirksamkeit und Früherkennung). Das Ins-titut setzt sich jährlich und anlassbezo-gen mit den Möglichkeiten, Schwach-stellen und Grenzen des institutseigenen Konzepts zur Überprüfung der Risiko-tragfähigkeit auseinander. Die genutzten

Henning Riediger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfung, Deutsche Bundesbank Hannover

• Reuse (Hrsg.), Praktikerhandbuch Risikotragfähigkeit, 2. Aufl., Sommer 2016.

• Heithecker/Tschuschke (Hrsg.), Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Management von Modellrisiken, 2015.

Infos unter www.FC-Heidelberg.de

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Methoden und Verfahren sowie die zugrun-deliegenden Annahmen sind nachvollzieh-bar begründet und angemessen (Konsistenz der Verfahren).

Ausdrückliches Ziel ist ein nachvollziehba-res, in sich schlüssiges (konsistentes) Kon-zept, das regelmäßig kritisch zu über-prüfen und erforderlichenfalls anzupas-sen ist. Gerade der Prozess der regelmäßig kritischen Überprüfung der eingesetzten Verfahren zur Beurteilung der Risikotrag-fähigkeit (AT 4.1 Tz. der MaRisk) ist noch nicht vollständig flächendeckend und in angemessener Art und Weise in den Insti-tuten implementiert und somit wieder-holt Gegenstand von bankaufsichtlicher Kritik in 44er-Prüfungen der Deutschen Bundesbank.

In wiederholten Fällen wird seitens der Prü-fer auch die Vollständigkeit bemängelt. Dieser Kritikpunkt betrifft zumeist das The-ma Liquidität, denn dieser Aspekt wird nur

unzureichend im Rahmen der vorgelager-ten Risikoinventur behandelt. Zwar kann das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Liquidi-tätsrisiko i. e. S. aufgrund der Eigenart nicht sinnvoll mit Risikodeckungsmasse unter-legt werden, jedoch ist die Gefahr erhöhter Zinsaufwendungen (Refinanzierungskos-ten/Spreadrisiko) abzuschirmen. Zudem sind je nach gewähltem Steuerungsansatz unterschiedliche Risikoarten in Ansatz zu bringen. Dies betrifft beispielsweise die Berücksichtigung von Adressrisiken im Kundenkreditgeschäft bei auf barwerti-gen bzw. auf Liquidation ausgerichteten Ansätzen. In diesen Fällen ist neben dem klassischen Adressenausfallrisiko zusätz-lich das Migrations- respektive Bonitäts-risiko zu quantifizieren. Kommt dies nicht zum Ansatz, so stellen die Prüfer regelmä-ßig eine Risikounterschätzung fest.

Zur notwendigen Ausgestaltung unter dem Aspekt der Vorsichtigkeit gehört es nach aufsichtlicher Auffassung ebenfalls,

dass im Falle eines Going-Concern-Ansat-zes angesetzte Plangewinne zum einen höchstens bis zum Risikohorizont und zum anderen entsprechend vorsichtig ermit-telt werden. Grundsätzlich soll der Risiko-horizont bei mindestens zwölf Monaten liegen. Jedoch kann es bei bestimmten Risikoarten bzw. -positionen der Fall sein, dass die zu Grunde liegende Steuerung kürzer aufgestellt ist. So nutzen teilweise Institute für verschiedene Marktpreisrisi-koarten deutlich kürzere Haltedauern. Die-se Vorgehensweise kann angemessen sein, wenn die entsprechenden Plangewinne aus den gehaltenen Positionen auf die ent-sprechende Haltedauer gekürzt und in der Geschäftsstrategie geregelt ist, wie nach Schließung dieser Positionen weiter vorge-gangen wird. Eine mögliche Neuinvestition in vergleichbare Risikopositionen widerlegt dann jedoch die Sinnhaftigkeit der verkürz-ten Haltedauer. Somit ist es wichtig für die Aufsicht, dass der Plangewinnhorizont den Risikohorizont nicht übersteigt.

• Überprüfen Sie Ihr Konzept regelmäßig auf Stärken und Schwächen! Analysieren und beurteilen Sie Modellschwächen.

• Stellen Sie sicher, dass sämtliche als wesentlich eingestuften Risikoarten in der Risiko-tragfähigkeit abgeschirmt sind.

• Achten Sie darauf, dass die verwendete Haltedauer nicht kürzer ist als der Plange-winnhorizont.

• Treffen Sie bereits in den strategischen Vorgaben entsprechende Aussagen, wie im Institut durch die Überprüfung der Risikotragfähigkeit Impulse für die Banksteuerung generiert werden sollen.

• Überprüfen Sie, ob Ihre Überwachungsinstrumente auch die tatsächliche Steuerung erfassen.

PRAXISTIPPS

• IT-Prüfungen nach § 44 KWG:

Praxisstudien & Feststellungen

15.06.2016, Frankfurt/M.

• 44er-Prüfung Risikosteuerung:

Fallstudien & Feststellungen

28.06.2016, Frankfurt/M.

• Prüfung & Weiterentwicklung

Risikomanagement-Prozesse

29.06.2016, Frankfurt/M.

Infos unter www.FC-Heidelberg.de

SEMINARTIPPS

SREP – Auswirkungen auf Strategien und Internes Kontrollsystem

Die seit Jahren andauernde Finanz- und Staatsschuldenkrise hat deutliche Spuren

auf dem europäischen Finanzmarkt und in den Bilanzen vieler Kreditinstitute hinterlas-sen. Für die Überlebensfähigkeit eines Ins-tituts ist es unabdingbar, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu besitzen, das auch in der Zukunft ausreichend Erträge generiert. Die European Banking Authority (EBA) ver-schärft deshalb ihren einheitlichen Über-

prüfungs- und Überwachungsprozess (SREP). Sie wird kontinuierlich weitreichen-dere quantitative und qualitative Infor-mationen erheben, um eine umfassende und zukunftsorientierte Beurteilung der Risikosituation der einzelnen Institute und des europäischen Finanzsystems zu ermög-lichen. Dieses systematische Vorgehen

Christian Schnabel, Bereichsleiter Unter-nehmensentwicklung, stellvertretender Überwachungsvorstand der Sparkasse Hildesheim

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22.-23. Juni 2016 in Frankfurt/M.

Aktuelles mit Breitenwirkung aus erster

Hand für Geschäftsleiter, Risikomanagement,

Grundsatzbereiche, Compliance und Revision

9. HamburgerBankenaufsicht-TageSchlagende Themen 2016/2017 für EZB, BaFin, Bundesbank

Erste Erfahrungen mit der indirekten Aufsicht von weniger bedeutenden Instituten (LSIs) durch die EZB

10.00-11.00 UhrDr. Jukka VesalaLeiter der Generaldirektion III Europäische Zentralbank, Frankfurt

Aktuelle Erkenntnisse und Trends in IT(nahen)-Sonderprüfungen & IT-Vorgaben in den MaRisk 2016 sowie den neuen BaIT

11.30-12.45 UhrHenning RiedigerPrüfungsleiter Bankgeschäftliche PrüfungenDeutsche Bundesbank, Hannover

Auswirkungen des neuen KreditrisikoStandardAnsatzes (KSA)auf die Kredit-/Steuerungspraxis 2016 ff.

14.15-15.30 UhrFrank PierschelReferatsleiter Internationales – Bankenaufsicht – BaFin

Leiter der Arbeitsgruppe zum Kreditrisikostandardansatz(KSA) beim Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Oliver DöringerRisikomanagement/ControllingDie Sparkasse Bremen AG

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Ideal für ein Hamburg-Wochenende: Tagung Mo./Di. und top aktuellesKombi-Seminar zur LSI-Aufsicht derEZB am 9.11.2016

7.-8. November 2016in Hamburg

SREP Aktuell: Eckpunkte der neuen Geschäftsmodell-Analyse(BMA) durch BaFin/Bundesbank • Herausforderungen Geschäfts -felder und Digitalisierung

16.00-17.45 UhrJürgen BüschelbergerReferatsleiter Laufende BankenaufsichtDeutsche Bundesbank, München

Mitwirkung an der aufsichtsinternen Umsetzung der Geschäftsmodellanalysen und an einer EZB-Arbeitsgruppe.

Frank WunderlichGB & Leiter UnternehmenssteuerungSüdwestbank AG, Stuttgart

Patrick HeilGB & Leiter UnternehmenssteuerungVolksbank Breisgau Nord

Auswirkungen der MaRisk 2016 auf die Geschäftsleiter-, Steuerungs- sowie Überwachungspflichten 2017

09.00-13.00 UhrLudger HanenbergStv. Leiter GrundsatzabteilungBaFin, Bonn

Dr. Svend ReuseLeiter Gesamtbanksteuerung, Stadtsparkasse Remscheid.

Dr. Michael SchiwietzStv. RevisionsleiterUniCredit Bank AG, München

Elke GenzAbteilungsleiterin ComplianceOldenburgische Landesbank AG

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Informationen und Anmeldung

unter www.fc-heidelberg.de

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Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung Mai/Juni 2016, S. 20

wird die bisher gewährte Methodenfreiheit der einzelnen Institute deutlich einschrän-ken. Unternehmensführung und Risiko-management werden ganzheitlicher und anspruchsvoller.

Neu im SREP ist eine differenzierte Geschäftsmodellanalyse mit einer aggre-gierten Ertrags- und Risikosicht. Bewertet werden die Tragfähigkeit sowie Nachhal-tigkeit des Geschäftsmodells. Dazu wird analysiert, wie gezielt das Institut durch Planung und Steuerung in der Lage ist, kurz- und mittelfristig akzeptable Erträge zu generieren und dabei auf interne und exter-ne Einflussfaktoren angemessen zu reagie-ren, die Chancen, aber auch Risiken mit sich bringen können. In der Praxis sind die stra-tegischen Ziele häufig unvollständig und beschränken sich meistens auf die Finanz-perspektive. Für eine ganzheitliche Steue-rung, z. B. im Rahmen einer Balanced Score-card (BSC), fehlen oft konkrete mess- und überprüfbare Ziele und geeignete Kennzah-len für die Perspektiven Kunden, Prozesse und Mitarbeiter. Das macht eine strategi-sche Steuerung des Geschäftsmodells nur eingeschränkt möglich. Doch der nachhal-tige Erfolg eines Instituts wird in den nächs-ten Jahren davon abhängen, wie zufrieden die Kunden und wie produktiv das Institut sind. Die strategische und operative Steu-erung von Erträgen, Kosten und Risiken auf Portfolioebene (Produkte, Kunden, Prozes-se, Mitarbeiter, Technik, …) gewinnt somit an Bedeutung.

Daher sollte die eigene Strategie in Kennt-nis dieser Herausforderungen und aufsicht-lichen Anforderungen und Schlüsselindika-toren kritisch reflektiert werden. Ziel sollte es sein, alle strukturellen und personel-len Voraussetzungen zu schaffen, um im Ergebnis den Scorewert 1 zu erreichen: „Das Geschäftsmodell und die Strategie stellen kein erkennbares Risiko für die Lebens-fähigkeit des Institutes dar. Das Institut generiert starke und stabile Renditen, die vor dem Hintergrund seines Risikoappetits und seiner Refinanzierungsstruktur akzep-tabel sind. […]“.

Neu im SREP ist auch die Bewertung der Unternehmensführung (Corporate Governance) und der internen Kontroll-verfahren. Schon jetzt enthalten die MaRisk, aber auch das Kreditwesengesetz (KWG)

und die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zahlreiche Anforderungen an die Unternehmensführung der Banken. § 25a KWG verlangt von den Instituten als Teil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorgani-sation unter anderem, ein internes Kont-rollsystem (IKS) einzurichten, das insbeson-dere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steue-rung sowie Überwachung und Kommuni-kation der Risiken umfasst. Die Geschäfts-leitung hat gemäß AT 4.2 MaRisk eine nach-haltige Geschäftsstrategie und eine dazu konsistente Risikostrategie festzulegen. Sie muss Entscheidungen treffen, wel-che Geschäftsaktivitäten aussichtsreich sind und in welchem Umfang sie bereit ist, Risiken einzugehen. Gemäß AT 5 MaRisk müssen die Geschäftsaktivitäten des Insti-tuts auf der Grundlage von Organisations-richtlinien betrieben werden. Diese Richt-linien sollten den Rahmen abstecken, wie innerhalb des Instituts in bestimmten Situa-tionen zu handeln ist.

In der Praxis wird das IKS nur selten defi-niert als „alle von der Geschäftsleitung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die die Umset-zung der von der Geschäftsleitung getrof-fenen Entscheidungen sicherstellen sollen“. Daher sind die aufbau- und ablauforganisa-

torischen Regelungen auch nicht im Sinne ganzheitlicher Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse strukturiert, sondern wie die meisten Kontrollen nur auf die opera-tiven Prozesse fokussiert. Voraussetzun-gen für ein angemessenes und wirksames IKS sind die kontinuierliche und systema-tische Bewertung und Verbesserung aller Prozesse. Alle Maßnahmen müssen den Zielen Rechnung tragen, die die Geschäfts-leitung für ein institutsindividuelles IKS verabschieden sollte.

Ein bewusst gestaltetes IKS sollte auf das Risikoprofil des Instituts zugeschnitten wer-den, indem der Aufwand für Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen konsequent ihrem Nutzen gegenübergestellt wird. Dann bleibt es nicht formal, sondern kann optimal geschäftspolitische Entscheidun-gen, das Erreichen der strategischen Ziele, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschrif-ten (Compliance), die Zuverlässigkeit der internen und externen Berichterstattung und die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Prozesse unterstützen.

Das am 11.12.2015 veröffentlichte Konsulta-tionspapier „Guidelines on ICAAP and ILAAP information collected for SREP purposes“ (EBA/CP/2015/26) lässt zusätzliche Doku-mentationsanforderungen vermuten. Die Aufseher sollen eine Vielzahl an Informa-tionen einholen, die ihnen die qualitative

• Reflektieren Sie Ihr Geschäftsmodell und Ihre eigene Strategie in Kenntnis der auf-sichtlichen Anforderungen und Schlüsselindikatoren kritisch.

• Machen Sie sich eventuelle Lücken in ihrer Planung und Steuerung bewusst und schließen Sie sie, indem sie die aufsichtlich geforderten Kennzahlen nutzen und ggf. ergänzen.

• Legen Sie eindeutige Verantwortlichkeiten für Ihre Leitungs-, Steuerungs- und Kont-rollprozesse fest.

• Gestalten und bewerten Sie Ihr IKS und Ihre Organisationsrichtlinien in Kenntnis der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bewusst im Sinne eines kontinuierlichen Verbes-serungsprozesses.

• Legen Sie Wert auf einen konstruktiven Dialog zwischen Geschäftsleitung und den Verantwortlichen über Entscheidungen, Ziele und Ergebnisse. Damit fördern sie eine positive Unternehmens- und Risikokultur.

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Praktikerhandbuch Risikotragfähigkeit 2. AuflageProzesse – Steuerungsansätze – Einbindung von Risiken

� Anforderungen der Bankenaufsicht � Von der Strategie über die Risiko-

inventur zur Risikotragfähigkeit �Verschiedene Steuerungsansätze �Messung und Limitierung von Risiken

Seit Veröffentlichung der ersten Auflage sind „nur“ zwei Jahre ver-gangen, doch die Regulierungswut der europäischen und nationalen Aufsicht hat zu höheren Anforde-rungen an die Risikotragfähigkeit geführt.

FinaRisikoV, SREP, BCBS 239 sowie die Diskussionen um den „Säule 1 Plus“-Ansatz werden in der nächsten Zeit zu tiefgreifenden Änderungen in der Ausrichtung der „Königsdisziplin“ der Banksteue-rung führen.

Einerseits wachsen regulatorische und ökonomische Risikotragfähig-keit weiter zusammen, anderer-seits hat es Neuerungen im Be-reich der Risikomessung gegeben.

Die zweite Auflage des Praktiker-handbuchs Risikotragfähigkeit wird

folgerichtig deutlich erweitert. Ne-ben der umfangreichen Aktualisie-rung bestehender Ausführungen werden die Themen FinaRisikoV, Reporting, Softwarelösungen zur Risikotragfähigkeit und rollierende Risikotragfähigkeit aufgegriffen.

In diesem Kontext präsentieren 30 namhafte Autoren aus allen Insti-tutsgruppen sowie Wirtschaftsprü-fer und Bundesbanker Spezialwis-sen aus ihrer jeweiligen Praxis.

Folgende Fragen werden umfas-send diskutiert:

� Wie sind die Anforderungen der Bankenaufsicht an eine ord-nungsgemäße Ermittlung der Risikotragfähigkeit konkret aus-gestaltet?

� Inwieweit sind die Anforderungen der FinaRisikoV umzusetzen?

� Inwiefern ist eine Konsistenz zwi-schen Strategie und Risikotrag-fähigkeit herzustellen?

� Wie wirken sich die Wechselwir-kungen zwischen Risikotragfä-higkeit, Kapitalplanungsprozess und Basel III in der Praxis aus?

� Wodurch können die Modellri-siken, Diversifikationen und Kon-zentrationen adäquat berück-sichtigt werden?

� Welche aufsichtsrechtlich kon-formen Steuerungsansätze gibt es in der Risikotragfähigkeit?

� Wie werden die Risiken in den verschiedenen Perspektiven gemessen, limitiert und adäquat eingebunden?

� Wie kann ein adäquates Repor-ting der Risikotragfähigkeit erfol-gen?

� Wie sind Stresstests im Zusam-menhang mit der Risikotragfähig-keit auszugestalten?

� Wie sehen gute Softwarelö-sungen zur Risikotragfähigkeit aus?

� Was ist bei Prüfung des Risiko-tragfähigkeits-Prozesses aus Prüfersicht zu beachten?

Diese umfassende Themenkombi-nation, welche die „Knackpunkte“ bei der Ermittlung der Risikotragfä-higkeit kombiniert, macht das Buch sowohl für Aufseher, Controller, Revisoren und Treasurer als auch für Vorstände interessant.

Björn Gereke Hannoversche Volksbank eG

Oliver Klenner Sparkasse Leverkusen

Dr. Markus Müller Taunus-Sparkasse

Dr. Svend Reuse (Hrsg.) Stadtsparkasse Remscheid

Andreas Seuthe Deutsche Bundes bank, Düsseldorf

Andreas Tangemann Stadt-Sparkasse Solingen

Nick Wermuth Deutsche Bundesbank, Hannover

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Stand: 01.04.2016Erscheinungstermin: 15.05.2016Umfang: ca. 700 SeitenPreis: € 119,–ISBN: 978-3-95725-031-5

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Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung Mai/Juni 2016, S. 22

Beurteilung der einzelnen Komponenten des SREP und damit des IKS eines Instituts erlauben. Gefordert werden jeweils über-geordnete Dokumentationen zu Metho-den, Strategien und Grundsätzen (Rah-menwerke) sowie operativ ausgerichtete Beschreibungen (Arbeitsanweisungen). Ergänzend sollen der Aufsicht Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anhand derer sich die Einhaltung von Gover-nance-Anforderungen in Bezug auf den ICAAP und den ILAAP nachvollziehen lässt (z. B. Protokolle, aus denen die Genehmi-gung der grundsätzlichen Festlegungen und Annahmen hervorgeht).

Die notwendige Überprüfung und Wei-terentwicklung des IKS und der Organi-sationsrichtlinien sollte dabei stets mit

dem Ziel erfolgen, im Ergebnis den Score-wert 1 zu erreichen: „(Etwaige) Defizite bei interner Unternehmensführung und insti-tutsweiten Kontrollvorkehrungen stellen für die Lebensfähigkeit des Institutes kein erkennbares Risiko dar. Das Institut ver-fügt über eine robuste und transparente organisatorische Struktur mit klaren Ver-

antwortlichkeiten und Trennung der Einhei-ten, die Risiken eingehen, und denen, wel-che Risiken steuern und kontrollieren. Es besteht eine solide Unternehmenskultur. Das Regelwerk für das Risikomanagement und Risikomanagementverfahren […], das Regelwerk für interne Kontrollen und die internen Kontrollen sind angemessen. […]“.

• 9. Hamburger Bankenaufsichts-Tage 07.-08.11.2016 Hamburg

• Indirekte EZB-Aufsicht über Regionalbanken 09.11.2016 Hamburg

Infos unter www.FC-Heidelberg.de

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Stand: 01.10.2015Erscheinungstermin: 15.11.2015Umfang: 32 SeitenPreis: € 39,–ISBN: 978-3-95725-073-5

Der Spezialfonds in Deutschland blickt auf eine lang-jährige und erfolgreiche Historie zurück. Aufgrund seines Höchstmaßes an Flexibilität und Transparenz lässt sich gerade der Spezialfonds besonders gut an die individuellen Investment anforderungen von Kredi-tinstituten anpassen. Dabei können die Ertragsgestal-tung, die Renditeerwartung, Risikofähigkeit und der Anlagehorizont ganz nach den Wünschen des Anle-gers gestaltet werden. Neben diesen monetären und strategischen Aspekten treten immer stärker die auf-sichtsrechtlichen Anforderungen in den Mittelpunkt, die erhöhte Anforderungen an die Beratung und Datenbereitstellung durch die Kapitalverwaltungsge-sellschaften (KVG) stellen. Universal-Investment zeigt Ihnen in dieser zweiten, überarbeiteten und ergänzten Ausgabe als größte verbundunabhängige KVG die Ein-satzmöglichkeiten von Spezialfonds für Finanz institute unter den unterschiedlichsten Blickwinkeln auf:

�� Welche Vorteile hat ein Spezialfonds aus Sicht eines Bankvorstandes?�� Was ist für das Treasury wichtig?

�� Welche Kriterien sind für das Controlling und die Gesamtbanksteuerung zu beachten?�� Welche Aspekte ergeben sich für das Meldewe-

sen und aus aufsichtsrechtlicher Sicht?�� Was ist im Rahmen der Mindestliquiditätsquote

(Liquidity Coverage Ratio) für Banken bei der Vor-haltung von hochklassigen, liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets) zu beachten?

Fragen, die diese Publikation im Hinblick auf das seit Juli 2013 in Kraft getretene Kapitalanlage gesetzbuch übersichtlich und kompakt beantwortet. Das WIKI macht Sie mit den Begrifflichkeiten bekannt und gibt Hinweise auf mögliche Fall stricke im täglichen Umgang mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, speziell im Hinblick auf das Aufsichtsrecht und die neuen Vorga-ben durch die EU (Liquidity Coverage Ratio LCR).

Zusätzliche Praxisbeispiele über den Einsatz von Spe-zialfonds und die Auswahl einer Master-KVG machen dieses Sonderheft zu einem Standardwerk für die Ent-scheidungsträger in jedem Finanzinstitut.

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Klaus BinzLeiter TreasuryVereinigte Volksbank AG, Sindelfingen

Matthias BuschMitglied des VorstandsBank Schilling & Co AG, Hammelburg

Professor Dr. Stefan ZeranskiBetriebswirtschaftslehre für Finanz dienst-leistungen und Finanz managementBrunswick European Law School (BELS), Campus WolfenbüttelVormals u. a. stv. Vorstand und Bereichsleiter Treasury der Kölner Bank eG

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Banken-Times SPEZIAL Geschäftsleitung Mai/Juni 2016, S. 23

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