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Auslobungsunterlagen: Offener 1-stufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Großraum Linz: Gestaltung Lärmschutzwände, Brücken, Beleuchtung
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INHALTSVERZEICHNIS
W.1 AUSLOBUNGSUNTERLAGEN ....................................................................................... 3
1.1 Teil A: Allgemeiner Teil des Auslobungstextes .............................................................. 3 1.1.1 Deckblatt ....................................................................................................................... 3 1.1.2 Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... 3 1.1.3 AuftraggeberIn, AusloberIn ........................................................................................... 3 1.1.4 Verfahrensorganisator ................................................................................................... 3 1.1.5 Vorprüfung .................................................................................................................... 3 1.1.6 Wettbewerbsgegenstand .............................................................................................. 4 1.1.7 Art des Wettbewerbes, Begründung der Wahl .............................................................. 4 1.1.8 Wettbewerbssprache .................................................................................................... 5 1.1.9 Teilnahmeberechtigte .................................................................................................... 5 1.1.10 Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe ...................................................... 6 1.1.11 Übermittlung der Wettbewerbsunterlagen, Anmeldung zum Wettbewerb .................... 6 1.1.12 Rechtsgrundlagen ......................................................................................................... 6 1.1.13 Kooperationsvermerk der Bundeskammer bzw. einer Länderkammer ......................... 7 1.1.14 Zusammensetzung des Preisgerichts ........................................................................... 8 1.1.15 Vorgangsweise des Preisgerichts ................................................................................. 9 1.1.16 Beurteilungskriterien ................................................................................................... 10 1.1.17 Prämierungen .............................................................................................................. 10 1.1.18 Absichtserklärung der Auslobenden Stelle ................................................................. 11 1.1.19 Termine ....................................................................................................................... 12 1.1.20 Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit ...................................................................... 13 1.1.21 Einreichung der Wettbewerbsarbeiten ........................................................................ 14 1.1.22 Informationsübermittlung ............................................................................................. 15 1.1.23 Fragebeantwortung, Informationsgespräch ................................................................ 15 1.1.24 Berichtigungen ............................................................................................................ 16 1.1.25 Öffnung der Wettbewerbsarbeiten .............................................................................. 16
1.2 Teil B: Besonderer Teil des Auslobungstextes ............................................................. 17 1.2.1 Projektbeschreibung ................................................................................................... 17 1.2.2 Aufgabenstellung des Wettbewerbes .......................................................................... 22 1.2.3 Grundlagen für die Wettbewerbslösung ...................................................................... 29 1.2.4 Lärmschutz .................................................................................................................. 30 1.2.5 Brücken (Ausstattung) ................................................................................................. 31 1.2.6 Sonstige (Beleuchtung Freiland etc.) .......................................................................... 31
1.3 Teil C: Bearbeitungsunterlagen ...................................................................................... 32 1.3.1 Verzeichnis .................................................................................................................. 32
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W.1 Auslobungsunterlagen
Die Wettbewerbsbestimmungen regeln alle Fragen im Zusammenhang mit der Auslobung und Vergabe der gegenständlichen Leistungen.
1.1 Teil A: Allgemeiner Teil des Auslobungstextes
1.1.1 Deckblatt
Siehe gesondert beiliegendes Deckblatt.
1.1.2 Inhaltsverzeichnis
Zum Inhaltsverzeichnis der Auslobungsunterlagen: siehe Seite 2 dieses Dokuments.
1.1.3 AuftraggeberIn, AusloberIn
ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH im Vollmachtsnamen der ASFINAG Traunuferstraße 9, A-4052 Ansfelden Ansprechpartner Ing. Leopold Lechner (T +43-050108-14361, email: [email protected])
1.1.4 Verfahrensorganisator
BEITL ZT GmbH, DI. Markus Beitl Möllwaldplatz 4/21, A – 1040 Wien T +43 (0)1-4066690-0, email: [email protected] Der Verfahrensorganisator ist für die Vorbereitung und Organisation des Wettbewerbs, für die Erstellung der Wettbewerbsunterlagen sowie für die Organisation und Durchführung der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen mitverantwortlich. Er übt seine Tätigkeit im Auftrag und im Zusammenwirken mit der Auslobenden Stelle aus.
1.1.5 Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt durch:
Verfahrensorganisation
in Zusammenarbeit mit Experten der Auslobenden Stelle aus den Bereichen:
Lärm (Ing. Bötscher, ASFINAG SG) Brücken (DI Kleiser, ASFINAG BMG) Betrieb (Ing. Ritzberger, ASFINAG SG) Elektrotechnische und Maschinelle Ausrüstung (DI Koppensteiner)
sowie Thomas Mitterndorfer, Autobahnmeister Ansfelden (ASFINAG, SG) Stefan Weidlinger, Betriebstechnik Nord (ASFINAG, SG)
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Die Vorprüfung erfolgt nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Wettbewerbsstandards Architektur – WSA 2010, Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010, § 16. Die Wettbewerbsarbeiten werden in der Vorprüfung ausschließlich nach objektiv feststellbaren Kriterien überprüft; Wertungen irgendeiner Art werden in der Vorprüfung nicht vorgenommen. Die Vorprüfung der eingereichten Arbeiten wird vor ihrer Beurteilung durch das Preisgericht durchgeführt. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einem schriftlichen Bericht („Vorprüfbericht“) zusammengefasst und als Entscheidungshilfe zur Verfügung des Beurteilungsgremiums vorgelegt. Grundlage für die Vorprüfung sind folgende Leitkonzepte, die seitens der ASFINAG zur Verfügung gestellt werden:
- Leitkonzept Brücke - Leitkonzept Gestaltung Lärmschutz
1.1.6 Wettbewerbsgegenstand
Erstellung von Gestaltungstypologien für Lärmschutzwände, Brücken und Beleuchtung an Autobahnen im Großraum Linz:
A 7 Mühlkreis Autobahn, Knoten Linz – Knoten Urfahr (Bestand);
A 26 Linzer Autobahn, Knoten Hummelhof/Linz – ASt. Donau Nord (Neubau)
A 1 West Autobahn, Knoten Haid – ASt. Enns (Bestand)
(siehe dazu auch Teil B - Besonderer Teil des Auslobungstextes)
1.1.7 Art des Wettbewerbes, Begründung der Wahl
Art des Wettbewerbes: Realisierungswettbewerb gem. §26 Abs. 1 BVergG 2006 idgF (in der Folge BVergG). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer die im Teil D.1 der Ausschreibungsunterlagen für das Verhandlungsverfahren festgelegten Eignungskriterien zum Zeitpunkt der Vorlage der Wettbewerbsarbeit erfüllen müssen. Die auslobende Stelle beabsichtigt, im Anschluss an die Durchführung des Wettbewerbes ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG durchzuführen Begründung der Wahl: Nachdem die geschätzte Auftragssumme inkl. Preisgelder und Aufwandsentschädigungen im Oberschwellenbereich zu liegen kommt, wurde für den gegenständlichen Wettbewerb ein Offener Wettbewerb gewählt.
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1.1.8 Wettbewerbssprache
Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sowie die gesamte Korrespondenz sind in deutscher Sprache zu verfassen.
1.1.9 Teilnahmeberechtigte
Folgende natürliche und juristische Personen sind zur Teilnahme am Wettbewerb dann berechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit über eine aufrechte Befugnis verfügen, die im Auslobungstext beschriebene Aufgabenstellung selbständig zu bearbeiten und die einzureichenden Unterlagen auszuarbeiten:
Natürliche Personen, mit dem Hauptsitz ihrer Tätigkeit in einem Staat der EU,
des EWR oder der Schweiz,
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Natürliche und juristische Personen, mit einem Hauptsitz ihrer Tätigkeit in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz, deren Befugnis zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht ist, jedoch diese die im Auslobungstext beschriebene Aufgabenstellung nur zum Teil umfasst, sind am Wettbewerb nur als Mitglieder einer ständigen oder nicht ständigen Arbeits-, Bewerber- oder Wettbewerbsgemeinschaft teilnahmeberechtigt, wenn die Aufgabenstellung in ihrer Gesamtheit durch die Befugnisse ihrer Mitglieder gedeckt ist. Eine aus der Teilnahme am Wettbewerb folgende Beauftragung kann nur nach Vorlage und Prüfung der geforderten Eignungsnachweise und dem erfolgreichen Abschluss des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen wie in D.1. beschrieben, erfolgen. Die Teilnahme am Wettbewerb als ständige oder nicht ständige Arbeits-, Bewerber- oder Wettbewerbsgemeinschaft ist dann zulässig, wenn jedes ihrer Mitglieder eine Befugnis für die von ihm im Wettbewerb zu erbringenden Leistungen im o.a. Sinn nachweisen kann.
Jede Natürliche oder Juristische Person ist, auch als Mitglied der oben genannten Arbeits-, Bewerber- oder Wettbewerbsgemeinschaften, nur 1-mal zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten nach sich, an denen die oben Genannten beteiligt waren. Mitarbeiter von Wettbewerbsteilnehmern und beratende Fachleute, die an der Erstellung einer Wettbewerbsarbeit mitgewirkt haben, können genannt werden und werden von der Auslobenden Stelle bei der Veröffentlichung angeführt.
Für nichtösterreichische Teilnehmer wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung an die Dienstleistungsempfänger gemäß § 32 ZTG hingewiesen, siehe dazu die Festlegungen in Teil D.1.
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1.1.10 Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe
Eine Wettbewerbsarbeit muss
bei Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 2 der WOA (Die WOA ist der Teil B des WSA 2010),
bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit,
bei Verletzung der Anonymität,
bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 68 BVergG 2006
und kann
bei Fehlen zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen
bei Nichteinhaltung von Rahmenbedingungen in den Wettbewerbsunterlagen, soweit diese als zwingend einzuhalten bezeichnet sind,
über Beschluss des Preisgerichtes von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Unaufgefordert erbrachte Mehrleistungen einer Wettbewerbsarbeit dürfen vom Preisgericht nicht beurteilt werden.
1.1.11 Übermittlung der Wettbewerbsunterlagen, Anmeldung zum Wettbewerb
Der Wettbewerb wird seitens der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten über http://www.architekturwettbewerb.at sowie seitens der Auslobenden Stelle über http://www.asfinag.at/ueber-uns/ausschreibungen angekündigt. In diesem Wege können sich Interessente über Art des Wettbewerbs, Aufgabenstellung und Zielsetzung des Wettbewerbs informieren, sowie den Auslobungstext und die Wettbewerbsunterlagen bzw. Informationen herunterladen.
1.1.12 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung des gegenständlichen Wettbewerbes sind
allfällige Berichtigungen der Wettbewerbsunterlagen,
die schriftliche Fragebeantwortungen,
und das Protokoll des Informationsgesprächs die gegenständliche Wettbewerbsausschreibung samt Beilagen.
Subsidär gelten
das Bundesvergabegesetz BVergG 2006, insbesondere die §§ 153 ff „Bestimmungen über Wettbewerbe“,
die Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010 – Teil B) und
der Wettbewerbsstandard Architektur - WSA 2010.
Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.
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Weiters gelten folgende Festlegungen:
Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer am Wettbewerb sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.
Jedem Wettbewerbsteilnehmer ist jedenfalls das Recht des geistigen Eigentums für alle Teile seiner Wettbewerbsarbeit gewahrt. Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Unterlagen geht jedoch mit Einreichung der Wettbewerbsarbeit an die Auslobende Stelle über. Die Auslobende Stelle ist berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten zu veröffentlichen; dabei sind die Namen der Verfasser zu nennen. Jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer steht das Recht zu, ihre/seine Wettbewerbsarbeit nach Abschluss des Verfahrens zu veröffentlichen.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses durch die Auslobende Stelle zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet.
Die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen sind endgültig und unanfechtbar.
Die Auslobende Stelle beabsichtigt, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten öffentlich auszustellen. Alle Wettbewerbsbeteiligten und ausgewählte Medien werden über diese Ausstellung rechtzeitig informiert.
Die Auslobende Stelle haftet im Rahmen des Wettbewerbs nur im Falle nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
1.1.13 Kooperationsvermerk der Bundeskammer bzw. einer Länderkammer
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Die Auslobungsunterlagen entsprechen hinreichend den Kooperationskriterien gemäß Teil A, Art. X, Abs. 2, lit. a – j, WSA 2010. Daher hat die Kammer für diesen Wettbewerb mit Schreiben vom 11.02.2015 und mit der Verfahrensnummer G.Z. VII-2'22/2411/2015 ihre Kooperation mit der Ausloberin erklärt und ihre Preisrichter nominiert.
1.1.13.1 Veröffentlichung Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Portal http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem
eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM, DVD oder USB-Stick. Die CD-ROM bzw. DVD bzw. der USB-Stick muss unter Microsoft- oder Mac- Betriebssystemen lesbar sein;
Dateigröße möglichst klein (<1MB);
inhaltlich eindeutige Dateibenennung: z.B. „Kennziffer.pdf“
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1.1.14 Zusammensetzung des Preisgerichts
(F) Fachpreisrichter/-in, (S) Sachpreisrichter/-in Hauptpreisrichter/-innen 1. Architekt Dipl.-Ing. Wolfgang Feyferlik, Graz (F) (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg) 2. Architekt Dipl.-Ing. Andreas Dworschak, Linz (F) (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg) 3. DI Anna Detzlhofer (F) (Landschaftsplanerin Wien, Mitglied des Gestaltungsbeirates der ASFINAG) 4. DI Gunter Amesberger (F) (Direktor Stadtentwicklung Linz, Vertreter der Stadt Linz) 5. DI Konrad Tinkler (S) (Baudirektor, Vertreter der OÖ Landesregierung) 6. DI David Nosé (S) (ÖAMTC Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) 7. DI Alexander Walcher (S) (Geschäftsführer, Vertreter der ASFINAG) Ersatzpreisrichter/-innen 1. Architekt Dipl.-Ing. Erich Gutmorgeth, Innsbruck (F) (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg) 2. Architekt Dipl.-Ing. Ulrich Aspetsberger-Bina; Linz (F) (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg) 3. DI Thomas Proksch (F) (Landschaftsplaner Wien, Mitglied des Gestaltungsbeirates der ASFINAG) 4. DI Harald Lueger (F) (Leiter Abt. Bebauungsplanung-Stadtentwicklung Linz, Vertreter der Stadt Linz) 5. DI Martin Wögerer (S) (Abteilungsleiter Brücken- und Tunnelbau, Vertreter der OÖ Landesregierung) 6. Manuel Kratzer (S) (ÖAMTC Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) 7. DI Martin Pöcheim (S) (Abteilungsleiter-Stv. Planung, Vertreter der ASFINAG)
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Die Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (bei Anwesenheit der Hauptpreisrichter), jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung. Bei der konstituierenden Sitzung erfolgt bei Teilnahme auch für die Ersatzpreisrichter eine Vergütung. Berater des Preisgerichts (ohne Stimmrecht) Ing. Leopold Lechner Projektleiter (ASFINAG, BMG) Ing. Christoph Starzengruber Projektleiter SV (ASFINAG, BMG) Ing. Herbert Bötscher Projektleiter Lärmschutz (ASFINAG, SG) DI Michael Kleiser Brückenexperte (ASFINAG, BMG) Ing. Robert Ritzberger Erhaltungsmanagement (ASFINAG, SG). DI Wolfgang Koppensteiner Elektrotechnische und Maschinelle Ausrüstung (ASFINAG, BMG) Thomas Mitterndorfer Autobahnmeister Ansfelden (ASFINAG, SG) Stefan Weidlinger Betriebstechnik Nord (ASFINAG, SG)
Die Berater des Preisgerichtes sind berechtigt, an den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, teilzunehmen. Weiters ist zur Auskunftserteilung bzgl. Vorprüfung und Verfahrensfragen die Verfahrensorganisation berechtigt, an den Sitzungen des Preisgerichtes teilzunehmen. Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Das Preisgericht wählte aus seiner Mitte: Architekt DI Wolfgang Feyferlik zum Vorsitzenden Architekt Andres Dworschak zum Stellvertretenden Vorsitzenden DI Anna Detzlhofer zur Schriftführerin
1.1.15 Vorgangsweise des Preisgerichts
Es gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010, Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010, § 3 Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichts, mit Ergänzung der Bestimmungen gem. Kapitel „Prämierungen“.
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1.1.16 Beurteilungskriterien
Die Beurteilungskriterien lauten wie folgt (ohne Reihung nach Bedeutung): A Gestalterische Qualität
Qualität der Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes
Übertragbarkeit der vorgeschlagenen Gestaltungstypologien auf das Gesamtprojekt
Lösung hinsichtlich einer durchgehenden signifikanten Gestaltungslinie
Visuelle Raumbezüge zu umgebenden Orts- und Landschaftsstrukturen
Integrative Berücksichtigung landschaftsökologischer Sensibilitäten
B Funktionalität
Berücksichtigung der Erfordernisse der Verkehrssicherheit und des laufenden Betriebes
Berücksichtigung der Erfordernisse der Wartung und Instandhaltung
Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen sowie der projektspezifischen Lärm- und Umweltschutzziele
C Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit, Technische Qualität
Angemessenheit der eingesetzten Mittel bei der Realisierung (Basis: Kostenrahmen-Einheitspreise, siehe Pkt. 1.2.4 und 1.2.6)
Berücksichtigung der life-cycle-costs und des zu erwartenden Pflege- und Erhaltungsaufwandes
Lösungsansätze für die Aufrechterhaltung des Betriebs während der Baudurchführung
Qualität der Kunstbauten in Bezug auf Dauerhaftigkeit, konstruktive Ausführung und Umsetzbarkeit
1.1.17 Prämierungen
Der Auftraggeber hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten folgende Vergütungen vorgesehen (exkl. Umsatzsteuer). Das Preisgericht wird nach Beratung und Abwägung der Stärken und Schwächen jeder eingereichten Wettbewerbsarbeit, unter Zugrundelegung der Beurteilungskriterien, insgesamt 6 Wettbewerbsarbeiten mit 3 Preisen und 3 Anerkennungen wie folgt prämieren: 1. Preis (Gewinner) EUR 10.000,- 2. Preis: EUR 8.000,- 3. Preis: EUR 6.000,- Anerkennung (Nachrücker) EUR 3.000,- Anerkennung EUR 3.000,- Anerkennung EUR 3.000,-
Summe: EUR 33.000,-
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Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere als die angeführte Aufteilung der Preisgelder entsprechend der Qualität der eingereichten Wettbewerbsarbeiten vorzunehmen. Das Preisgericht wird dies jedenfalls hinreichend begründen. Die Preisgeldsumme wird jedenfalls ausgeschüttet. Das Preisgericht wird eine mit einer Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit als Nachrücker für die Ränge 1 bis 3, sowie eine weitere Wettbewerbsarbeit, die keine Vergütung erhält, als Nachrücker für eine Anerkennung auswählen. Es erfolgt keine Anrechnung des Preisgeldes der Gewinnerin oder des Gewinners auf das Planungshonorar. Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können bis spätestens eine Woche nach Ende der Ausstellung bei der Ausloberin abgeholt werden oder werden auf Kosten des Teilnehmers auf dessen Wunsch zurückgesandt. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt.
1.1.18 Absichtserklärung der Auslobenden Stelle
Die Auslobende Stelle beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes ein Verhandlungsverfahren gemäß § 30 (2) Z 6 BVergG über die Beauftragung der Leistungen gem. beiliegendem Teil D.3 mit dem Gewinner des Wettbewerbes durchzuführen. Themen dieser Verhandlungen werden sein
Projekt und dessen Umfang, Möglichkeiten dessen Modifikationen
Projektteam, Projektleitung und Projektabwicklung
Honorar.
Für alle Wettbewerbsteilnehmer gilt: Für die Beauftragung der gegenständlichen Planungsleistungen steht ein Budgetrahmen von max. netto EUR 300.000,- (inkl. Option) zur Verfügung. Eine Überschreitung des vorgegebenen Budgetrahmens ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich ist jedoch die Auslobende Stelle bei Überschreitung des Budgetrahmens berechtigt, das Verhandlungsverfahren mit dem 1. Preisträger abzubrechen und mit dem zweitgereihten Teilnehmer fortzuführen, bei weiterem Scheitern mit dem drittgereihten Teilnehmer. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen zu erbringen sein: Leistungsumfang
Gegenstand der nach dem Wettbewerb und dem Verhandlungsverfahren zu beauftragenden Leistung ist die Erstellung eines durchgehenden Gestaltungsentwurfs für die jeweiligen Autobahnabschnitte (A1, A26, A7) sowie die fachliche Begleitung während der technischen Bauplanung bzw. baulichen Umsetzung. Das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens mündet in einem unbefristeten Rahmenvertrag, der die Bearbeitung von zumindest 5 Planungsabschnitten zum Inhalt haben wird. Die Ausloberin wird über mehrere Jahre verteilt Teilaufträge für einzelne Abschnitte abrufen bzw. vergeben.
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Folgende Leistungen werden pro Planungsabschnitt/Teilauftrag zur Vergabe kommen: - Präzisierung Gestaltungskonzept
- Vorentwurf/Entwurf - Mitwirkung Ausschreibungsplanung - .Mitwirkung Ausführungsplanung - Künstlerische Oberleitung Die Bearbeitung der Teilaufträge erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit gesondert beauftragten Ingenieurbüros, welche für die Gesamtplanung der Lärmschutz- und Ingenieurbauten eingesetzt werden. Einzelne Objekte an den Autobahnabschnitten wurden oder werden von Dritten gestaltet (teilweise aus eigenen Wettbewerben hervorgegangen) und sind in den Gestaltungskonzepten zu berücksichtigen (z.B. A26: neue Donaubrücke, Westbrücke, Portale; A7: VÖEST-Brücke etc.). Ebenso zu berücksichtigen sind der Bestand sowie angrenzende Gestaltungsabschnitte. Zur Information und als Grundlage für das an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren, werden den Teilnehmer bereits die Ausschreibungsunterlagen für das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt, die aus folgenden Teilen bestehen:
Deckblatt für das Verhandlungsverfahren D.1 Ausschreibungsbestimmungen D.2 Projektbeschreibung (bereits im Teil W.1, Teil B enthalten) D.3 Leistungsbeschreibung D.4 Vertragsbestimmungen D.5 Leistungsverzeichnis (bereits mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben) D.6 Bietererklärung
Im Zuge des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens sind die Vertragsbestimmungen (Teil D.4) und die Bietererklärung (Teil D.6) zu vereinbaren. Die Projektbeschreibung (Teil D.2) ist in die Auslobungsunterlagen (Teil B) integriert und nur im Falle von Änderungen zu erstellen bzw. anzupassen. Es ist erforderlich, bereits mit dem Wettbewerb ein Honorarangebot vorzulegen (Teil D.5 Leistungsverzeichnis ausgefüllt).
1.1.19 Termine
1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts 20.04.2015
2 Bekanntmachung und Ausgabe der Auslobungsunterlagen 07.05.2015
3 Schriftliche Fragen bis spätestens 25.05.2015
4 Informationsgespräch Ort: Landesdienstleistungszentrum, Bahnhofplatz 1, A-4020 Linz
03.06.2015 10:00 Uhr
5 Protokoll des Informationsgesprächs und Beantwortung schriftlicher Fragen
10.06.2015
6 Abgabefrist der Wettbewerbsunterlagen 14.07.2015 11:00 Uhr
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7 Vorprüfung
8 Preisgerichtsitzung 15.09.2015
09:30 Uhr, Linz
9 Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge Zeit, Ort werden noch bekanntgegeben
1.1.20 Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit
Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur einen Wettbewerbsentwurf abzugeben. Alternative oder darüber hinausgehende Entwürfe werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten Teile, welche anonymisiert dem Preisgericht vorgelegt werden, dürfen keinen Hinweis auf den Verfasser haben. Für die einzureichenden Wettbewerbsarbeiten ist das Format A0 hoch (118,9 x 84,1cm) zu wählen. Die Pläne sind gerollt einzureichen. Für die erforderlichen Darstellungen soll mit 3 Blättern das Auslangen gefunden werden (3 x A0 hoch) Für die Vorprüfung sind die Arbeiten in einer zweiten, verkleinerten Ausarbeitung im Format A3 sowie als pdf-Dokument auf einer CD-Rom/DVD bzw. USB-Stick abzugeben. Die einzureichenden Arbeiten müssen folgende Inhalte zeigen (Spezifizierung: siehe Teil B – Pkt. 1.2.2, Aufgabenstellung des Wettbewerbs):
Skizzenhafte Darstellung des Gesamtkonzeptes (A7, A26, A1)
Lärmschutzwand - Typologie (exemplarische Darstellung für A7, A26, A1):
o Lärmschutzwand (LSW) als Ansicht von Autobahn Autofahrer)
o Lärmschutzwand (LSW) als Ansicht von außen (Anrainer)
o Gestaltung LSW auf Brücken
o Gestaltung LSW auf Damm bzw. Einschnittböschung
o Anfangsbereich LSW
o Übergangsbereiche (bei unterschiedlichen LSW-Höhen)
o Erläuternde Darstellungen nach freier Wahl
Die Maßstäbe sind frei wählbar, müssen aber aussagekräftig sein und eine klare Beurteilung zulassen.
Brücke - Typologie (exemplarische Darstellung eines neuen corporate design, anhand ausgewählter Brückenbeispiele für A7):
o Grundriss
o Ansicht
o Querschnitt
o Erläuternde Darstellungen nach freier Wahl
Die Maßstäbe sind frei wählbar, müssen aber aussagekräftig sein und eine klare Beurteilung zulassen.
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Beleuchtung - Typologie (exemplarische Darstellung für A7, A1):
o Grundriss
o Ansicht
o Erläuternde Darstellungen nach freier Wahl
Die Maßstäbe sind frei wählbar, müssen aber aussagekräftig sein und eine klare Beurteilung zulassen.
Skizzen/Schaubilder/Fotomontage nach freier Wahl (es werden keine aufwendigen Renderings erwartet!)
Allfällige kurze textliche Erläuterungen sind auf den Plakaten zu platzieren.
1.1.21 Einreichung der Wettbewerbsarbeiten
Abzugeben sind:
Wettbewerbsarbeit (inkl. 2. Ausarbeitung für Vorprüfung); gerollt und verpackt
A3 Mappe (Wettbewerbsarbeit)
CD/DVD/USB -Stick (mit Wettbewerbsarbeit, inkl. Publikationsdateien lt. Pkt.
1.1.13.1)
In jeweils gesonderten, undurchsichtigen Kuverts (jeweils ausgefüllt und
unterzeichnet):
Verfasserbrief (Ausschreibungsunterlagen Teil „Deckblatt“)
Honorarangebot (Ausschreibungsunterlagen Teil D.5, „Leistungsverzeichnis“;)
Form und Einreichung der Wettbewerbsarbeiten: Zur Wahrung der Anonymität ist die Wettbewerbsarbeit auf allen ihren Teilen sowie auf der äußeren Verpackung mit einer 6-stelligen, vom Wettbewerbsteilnehmer frei wählbaren Kennziffer mit 1 cm hoher Schrift rechts oben zu versehen. Auf allen Teilen der Wettbewerbsarbeit darf sich außer dieser sechsstelligen Kennziffer kein Hinweis auf den Wettbewerbsteilnehmer befinden. Des Weiteren ist jeder Teil der Wettbewerbsarbeit mit der Überschrift „Wettbewerb Großraum Linz: Gestaltung Lärmschutzwände, Brücken, Beleuchtung“ zu beschriften, ebenfalls mit 1 cm hoher Schrift. Die Wettbewerbsarbeit ist als ein einzelnes, geschlossenes Paket unter Anbringung desbeigefügten Adressaufklebers (von außen ersichtlich) fristgerecht am Abgabeort der Wettbewerbsarbeit (siehe Deckblatt) abzugeben bzw. einzusenden. Bei Einsendung im Wege der Post/einer Transportunternehmung gilt die Einreichfrist als erfüllt, wenn der Einsendungsnachweis als spätestes Datum den Abgabetermin gem. Deckblatt aufweist. Zum Nachweis der rechtzeitigen Einsendung ist der von der Post/der Transportunternehmung ausgestellte Einsendungsnachweis (Aufgabebestätigung durch das Transportunternehmen) unmittelbar nach Absendung der Unterlagen per Fax dem
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Verfahrensorganisator zu übermitteln und im Original in einem verschlossenen Kuvert, mit dem Adresskleber versehen, an den Verfahrensorganisator zu senden. Der Einsendungsnachweis muss mit der Kennzahl versehen sein und darf keine anderen Eintragungen aufweisen, die den Absender erkennen lassen. Für die Deutlichkeit des Poststempels auf dem Einsendungsnachweis trägt der Absender die Verantwortung. Als Absender muss der Empfänger angegeben werden. Die Zusendung muss für den Empfänger porto- und spesenfrei erfolgen. Eine elektronische Übermittlung der Wettbewerbsarbeit ist nicht zulässig.
1.1.22 Informationsübermittlung
Bis zur Aufhebung der Anonymität werden sämtliche Informationen wie die Wettbewerbsunterlagen auf http://www.asfinag.at/ueber-uns/ausschreibungen veröffentlicht. Nach Aufhebung der Anonymität erfolgt die Informationsübermittlung an die Wettbewerbsteilnehmer für minder bedeutsame Informationen per Email, für rechtlich relevante Informationen an die angegebene Fax-Nummer. Sämtliche rechtlich relevanten Mitteilungen, Anträge, Aufforderungen und Benachrichtigungen an die auslobende Stelle sind per Fax an die am Deckblatt unter „Informationsübermittlung“ angegebene Faxnummer zu übersenden. Fragen zum Wettbewerb können alternativ per Email an den Verfahrungsorganisator UND den Ansprechpartner gem. Deckblatt des Wettbewerbes gesendet werden.
1.1.23 Fragebeantwortung, Informationsgespräch
Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich (Fax, Email) bis zum im gem. Kapitel „Termine“ festgelegten Zeitpunkt zu stellen. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für die Teilnehmer und das Preisgericht findet ein Informationsgespräch statt. Über dieses Informationsgespräch wird ein Protokoll verfasst, welches zum gem. Kapitel „Termine“ festgelegten Zeitpunkt auf der ASFINAG homepage zur Verfügung gestellt wird. Am Beginn des Informationsgespräches werden die schriftlich gestellten, anonymisierten Fragen und deren Antworten verlesen und gegebenenfalls mit den Mitgliedern des Preisgerichtes diskutiert. Die schriftlichen Fragen und deren Beantwortungen werden ebenfalls bis zum gem. Kapitel „Termine“ festgelegten Zeitpunkt. auf der ASFINAG homepage zur Verfügung gestellt wird. Alle schriftlichen Unterlagen (Fragenbeantwortung, Ergebnisse Informationsgespräch, aktuelle Infos zum Wettbewerb etc.). werden auf der Homepage der ASFINAG veröffentlicht (http://www.asfinag.at/ueber-uns/ausschreibungen). TeilnehmerInnen sind angehalten, sich aktuelle Informationen über diese Plattform selbständig einzuholen.
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1.1.24 Berichtigungen
Der Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, allfällige Berichtigungen der Wettbewerbsunterlagen bei seiner Wettbewerbsausarbeitung zu berücksichtigen, um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsarbeiten sicherzustellen.
1.1.25 Öffnung der Wettbewerbsarbeiten
Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zu der am Deckblatt festgelegten Abgabefrist abzugeben. Im Falle einer Berichtigung mit Fristverlängerung gilt als Ende der Abgabefrist der in der Berichtigung angegebene Termin. Die Wettbewerbsarbeiten werden kommissionell unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet. Die verschlossenen Kuverts mit den Verfasserbriefen werden von der Vorprüfung bis zur Juryentscheidung verwahrt und zur Personifizierung der Wettbewerbsarbeiten erst nach Vorliegen der Entscheidung des Preisgerichtes vom Vorsitzenden der Jury geöffnet.
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1.2 Teil B: Besonderer Teil des Auslobungstextes
1.2.1 Projektbeschreibung
1.2.1.1 Projektdaten und allgemeine Angaben A7 Mühlkreis Autobahn, Abschnitt Knoten Linz bis Knoten Urfahr Die A7 Mühlkreis Autobahn, Abschnitt Knoten Linz bis Knoten Urfahr, ist seit ca. 40 Jahren in Betrieb und am Ende der technischen Lebensdauer angelangt. Zudem entspricht der Abschnitt verkehrssicherheitstechnisch auf Grund des teilweise fehlenden Abstellstreifens sowie der verminderten Mittelstreifenbreite nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und ist entsprechend zu adaptieren. Im Speziellen betrifft dies:
Tausch bzw. Anpassung an den Stand der Technik der bestehenden Lärmschutzwände entsprechend dem Sanierungsprogramm
Sicherheitsausbau durch Zulegung eines Abstellstreifens und Verbreiterung des Mittelstreifens in den erforderlichen Abschnitten.
Anpassung der Entwässerung sowie der elektromaschinellen Ausrüstung an den neuen Stand der Technik.
Anpassung der Beleuchtung der A7 an den Stand der Technik
Sanierung oder Neubau aller Brücken an der A7 im betreffenden Abschnitt (Ausnahmen: A7 Brücken der Anschlussstelle Salzburgerstrasse)
Die bauliche Umsetzung der A7 erfolgt in 3 Abschnitten
Abschnitt Vöest-Brücke (ASt Hafenstraße – Knoten Urfahr)
Abschnitt Einhausung Niedernhart – ASt. Hafenstraße
Abschnitt Knoten Linz – Tunnel Bindermichl
Abschnitt Vöest-Brücke (ASt. Hafenstraße – Knoten Urfahr): Da aus verkehrstechnischer Sicht an der Donauquerung (Vöest-Brücke) bereits im Bestand als auch in der Prognose Überlastungen auftreten, werden im Zuge der Sanierung sogenannte Bypassbrücken errichtet, um die Leistungsfähigkeit in diesem Abschnitt zu erhöhen. Dabei werden die Auf- und Abfahrtsrampen der Anschlussstellen Hafenstraße und Urfahr auf die Bypassbrücken verlegt. Die bestehende Vöest-Brücke dient in Zukunft nur noch dem durchgehenden Verkehr.
Bauherstellung geplant: 2017 - 2019 Abschnitt Einhausung Niedernhart – ASt. Hafenstraße: Die A7 verläuft in diesen Abschnitt durch das dicht verbaute Stadtgebiet von Linz. Der Abschnitt ist geprägt von zahlreichen Anschlussstellen. Zudem gibt es mehrere Schnittpunkte mit der ÖBB. Zwischen den Anschlussstellen Wiener Straße und Vöest wird die ÖBB-Westbahn gekreuzt. Zwischen den Anschlussstellen Industriezeile und Hafenstraße verläuft die A7 in Parallellage zu Verschiebegleisen. Im Bereich ASt. Prinz-Eugen-Straße befindet sich überdies noch der Stadtbahnhof Linz. Der Querschnitt der A7 in diesem Bereich weist zum Teil keinen Abstellstreifen und nur eine verminderte Mittelstreifenbreite auf. Im Zuge des Sicherheitsausbaus werden Querschnitt, Entwässerung, elektromaschinelle Ausrüstung, Lärmschutz etc. dem
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A 26 Linzer Autobahn, Knoten Hummelhof/Linz (A7) – ASt. Donau Nord (Neubau) Die A26 Linzer Autobahn ist derzeit in Planung bzw. in den Bewilligungsverfahren und soll in den kommenden Jahren neu errichtet werden. Sie beginnt im Knoten Hummelhof an der A 7 Mühlkreisautobahn und endet nach der Querung der Donau mit der Anschlussstelle Donau Nord. Die A 26 wird in Etappen errichtet und im Endausbau als vierstreifige Autobahn mit Mitteltrennung ausgeführt. Die A 26 Linzer Autobahn schließt unmittelbar an den Autobahnabschnitt Bindermichl (A 7) an und überquert nach der Anschlussstelle Unionstraße mit der Westbrücke den Westkopf des Linzer Hauptbahnhofes. Im Zuge der Errichtung der A 26 wird die Auffahrtsrampe Unionstraße in Richtung Knoten Hummelhof zwischen die beiden Richtungsfahrbahnen der A 26 gelegt um die sich kreuzenden Relationen A 26 (ASt Bahnhof – Bindermichl) und Unionstraße – A 7 in Richtung Voestbrücke zu entflechten. Anschließend an die Anschlussstelle Waldeggstraße, die als Halbanschlussstelle in Richtung Knoten Hummelhof ausgeführt wird, schwenkt die A 26 in einem Rechtsbogen in Richtung Norden und taucht in die Unterflurtrasse des Tunnels Freinberg zur Anschlussstelle Bahnhof ab. Im Bereich Bahnhof, wo mittels höhenfreiem Knoten die Kärntnerstraße anschließt, geht die Unterflurtrasse nahtlos in den bergmännischen Tunnel über, schwenkt in einem Linksbogen nach Westen und verläuft dann nahezu parallel zur Ziegeleistraße in Richtung Stadion. In weiterer Folge schwenkt die Trasse unter dem Freinberg nach Norden ab und überquert nach der Anschlussstelle Donau Süd die Donau und die Mühlkreisbahn. Am linken Donauufer befinden sich die Portale der Anschlussstelle Donau Nord, die ebenso wie der Tunnel Freinberg direkt an die Donaubrücke anschließt. Der Anschluss im Bereich Donau Süd und Nord an die B 129 Eferdinger Straße bzw. an die B 127 Rohrbacher Straße erfolgt jeweils durch zwei bergmännische Tunnelrampen, welche unmittelbar nach den Portalen mit T-Kreuzungen an das untergeordnete Straßennetz angebunden sind. Für das Vorhaben A26 liegt ein umfangreiches Einreichprojekt vor, wie auch eine durchgehende Visualisierung. Bauherstellung geplant: in Abschnitten 2015 - 2029
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1.2.1.3 Projektunterlagen Für den Bieter besteht die Möglichkeit, in die Projektunterlagen des derzeitigen Bearbeitungsstandes (Berichte, Pläne etc.) Einsicht zu nehmen (Kontaktperson siehe Angebotsdeckblatt). Im Auftragsfall werden dem Auftragnehmer die vorhandenen Pläne zur Verfügung gestellt. Sofern Pläne in digitaler und weiter verarbeitbarer Form (*.dwg) vorhanden sind (im Regelfall bei vorhergehenden Planungsphasen, nicht jedoch für Bestandspläne), werden diese dem AN in diesem Format zur Verfügung gestellt.
1.2.2 Aufgabenstellung des Wettbewerbes
Erstellung von Gestaltungstypologien für Lärmschutzwände, Brücken und Beleuchtung an Autobahnen im Großraum Linz:
A 7 Mühlkreis Autobahn, Knoten Linz – Knoten Urfahr (Bestand);
A 26 Linzer Autobahn, Knoten Hummelhof/Linz – ASt. Donau Nord (Neubau)
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Im Rahmen dieses Wettbewerbes wird nach durchgängigen Gestaltungstypologien der einzelnen Bestandteile der Trasse in Form eines zusammenhängenden harmonischen Erscheinungsbildes, abgestimmt auf die Besonderheiten der Strecke, der umgebenden Landschaft und die Ansprüche der Autobahnbenützer gesucht. Die architektonische Gestaltung erfolgt einerseits für den Autobahnbenützer, um
- die Verkehrssicherheit zu erhöhen - die Orientierung des Verkehrsteilnehmers zu unterstützen - landschaftliche und architektonische Merkmale der Umgebung hervorzuheben - das Erscheinungsbild der Straße zu verbessern - einen Wiedererkennungswert der Autobahn/Schnellstraße zu schaffen - die Corporate Identity der ASFINAG positiv zu stärken
Die Gestaltung erfolgt andererseits für den Autobahnanrainer, um
- die Akzeptanz der Straße zu verbessern - die Emissionen der Straße gering zu halten - die Eingliederung in das landschaftliche Umfeld zu verbessern
Aus Sicht des Autobahnbetreibers
- ist ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der erarbeiteten Entwürfe zu legen. Mit den eingesetzten Mitteln ist sparsam und wirtschaftlich umzugehen.
- Auch die Möglichkeit von späteren Umbau-, Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist bei der Ausarbeitung der Gestaltungsvorschläge in Betracht zu ziehen.
Im Zuge des Wettbewerbes soll anhand ausgewählter charakteristischer Objekte/ Abschnitte das Gestaltungskonzept dargestellt sowie die geplante Umsetzung auf das Gesamtprojekt skizziert werden. Für die Brücken an der A7 soll eine neues corperate design entwickelt werden, welches sich primär über die Brückenausstattung äußern soll.
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Das Konzept und die Entwurfsgrundsätze sollen in knapper, prägnanter Formulierung direkt in die Pläne eingetragen werden. Im Nachfolgenden werden die zu bearbeiteten Abschnitte/Flächen/Objekte näher definiert: A7 Mühlkreis Autobahn, Abschnitt Knoten Linz bis Knoten Urfahr
Wettbewerbsaufgabe: Entwicklung von Gestaltungstypologien anhand je eines Beispiels für:
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Die Gestaltungsabsicht ist anhand folgender Objekte konkret darzulegen: Autobahn querende Brücke - Dauphinestraße:
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Autobahnbrücke – über Wienerstraße:
Bauwerk LZ 20, A7 Brücke über die Wienerstraße Bereich: A7, Querung der Wiener Straße Darstellung: Grundriss, Ansicht, Querschnitt, Details nach Bedarf
Lärmschutzwand:
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Autobahnbeleuchtung: Darstellung eines bespielhaften Beleuchtungskörpers (Design, Art, Funktion, Höhe, Lichtpunktabstände, Montage / Integration in vorhandene bzw. künftige Anlagenverhältnisse)
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Nachhaltigkeitsverständnis der ASFINAG Nachhaltigkeit bedeutet verantwortliches und langfristig ausgerichtetes Handeln im Einklang mit unserer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Langfristige Gesamtkostenbetrachtungen („Life-Cycle-Costs“) stellen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dar. Unsere Projekte sind von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten führen zu Innovationen, die bestmöglich in die Praxis umgesetzt werden. Beim Neubau von Straßen realisieren wir Projekte im Sinn eines vorsorgenden Umweltschutzes. Wir streben an, mögliche Beeinträchtigungen durch Baustellen, Unfälle oder Witterung (Schnee, Nebel, Eis etc.) bestmöglich zu minimieren. Wir nehmen die Anliegen der Anrainer ernst und beteiligen sie in einem transparenten Planungsprozess. Wir reduzieren die negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs unter Beachtung von Kosten und Nutzen. Dieses Nachhaltigkeitsverständis ist Grundlage für alle am Projekt Beteiligten und in der Projektabwicklung soweit wie möglich umzusetzen.
1.2.3 Grundlagen für die Wettbewerbslösung
Grundlagen Nachfolgend werden die wichtigsten Leitfäden der ASFINAG, RVS etc. angeführt, die im Zuge der Wettbewerbsausarbeitung zu berücksichtigen sind. Grundlage sind alle gültigen Normen (z.B. ÖNORMEN) und Richtlinien. Verwiesen wird auf die die RVS Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, herausgegeben von der FSV - Österreichische Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (siehe: www.fsv.at), insbesondere die:
RVS 15.04.71 Fahrzeugrückhaltesysteme aus Beton und Metall
RVS 15.04.81 Planung und Gestaltung (Lärmschutzwände auf Brücken und Stützmauern)
RVS 15.04.82 Ausführungsbestimmungen (LSW auf Brücken und Stützmauern)
RVS 15.05.11 Anlage, Bepflanzung und Pflege von Grünflächen
RVS 09.01.24 Bauliche Anlagen
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Alle zu berücksichtigenden Technischen Planungshandbücher der ASFINAG sind in letztgültiger Form auf www.asfinag.net veröffentlicht.
Richtlinien (RL) Gestaltung von baulichen Anlagen RL_026_ASF (inkl. wesentliche mitgeltende Dokumente wie z.B. Leitkonzepte) Handbücher (HB) Corporate Design HB_008_ASF Gestaltungsrelevante Inhalte: Logos, Schrift, Farben, Bildwelten, etc. Leitfäden (LF) Planungsleitfaden Lärmschutz LF_026_SG_ASG gestaltungsrelevante Inhalte: Regelquerschnitte, Gestaltungsplan, Sicherheitskonzept
Leitkonzepte (LK) LK Gestaltung Lärmschutz LK Gestaltung Lärmschutz - Erläuterungsbericht LK Gestaltung Brücken
1.2.4 Lärmschutz
Die Planung der Lärmschutzmaßnahmen (Dämme, Wände bzw. Kombinationen davon) in Lage und Höhe sowie zugehöriger Statikerleistungen werden von gesondert beauftragten Auftragnehmern (im Regelfall Ingenieurbüros) durchgeführt. Die architektonische Gestaltung der Lärmschutzwände hat daher im Falle einer Beauftragung in enger Abstimmung mit diesen AN zu erfolgen. Planungshinweise Innovative Lösungen werden gefördert, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich sind. Die Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Anschluss- und Übergangsbereiche obliegen der architektonischen Gestaltung. Aufgrund der winterlichen Schneeräumungsarbeiten werden die Lärmschutzwände einem Schneewurf bis in eine Höhe von 2,5 m ausgesetzt. Es sind daher bis auf diese Schneewurfhöhe wiederstandfähige Elemente einzusetzen. Die Kosten für die gestalteten Lärmschutzmaßnahmen sollen einen Kostenrahmen von netto EUR 200,- pro m² inkl. der Gestaltung nicht übersteigen.
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1.2.5 Brücken (Ausstattung)
Die Planung der Brücken (Wahl des statischen Systems und der Gründung, der Sanierungsmethode, statische Bemessung, konstruktive Durchbildung) werden von gesondert beauftragten Auftragnehmern (im Regelfall Kunstbautenplaner, Tragwerksplaner,..) durchgeführt. Die architektonische Gestaltung der Brückenelemente hat daher im Falle einer Beauftragung in enger Abstimmung mit diesen AN zu erfolgen. Im Falle eines Brückenneubaus beabsichtigt die ASFINAG die beauftragte Gestalterin / den beauftragten Gestalter bei der Gestaltung des Neubaus beizuziehen.
1.2.6 Sonstige (Beleuchtung Freiland etc.)
Die Planung der Beleuchtung (Lichtbemessung, statische Bemessung, konstruktive Durchbildung) wird von gesondert beauftragten Auftragnehmern (im Regelfall E+M Planer) durchgeführt. Die architektonische Gestaltung der Beleuchtung hat daher im Falle einer Beauftragung in enger Abstimmung mit diesen AN zu erfolgen. Planungshinweise Die Kosten für den einzelnen Lichtpunkt sollen einen Kostenrahmen von netto EUR 3.000,- / Stück inkl. der Gestaltung nicht übersteigen.
Auslobungsunterlagen: Offener 1-stufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Großraum Linz: Gestaltung Lärmschutzwände, Brücken, Beleuchtung
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1.3 Teil C: Bearbeitungsunterlagen
1.3.1 Verzeichnis
Die nachfolgend aufgelisteten Grundlagen als auch alle im Zuge dieses Wettbewerbes zur Verfügung gestellten Pläne/Dokumente etc. verbleiben im Eigentum des Auslobers und dürfen nur für den gegenständlichen Wettbewerb verwendet werden. Der Ausschreibung beiliegende Grundlagen:
Ordner A_Auslobungsunterlagen
Ordner B_Plangrundlagen
Ordner C_Luftbilder-Fotodoku
Ordner D_informative-Unterlagen
Luftaufnahmen mit Schrägansichten des Bestandes können auch unter https://www.bing.com/maps/ eingesehen werden.
Die oben angeführten Unterlagen können auf der Homepage der ASFINAG heruntergeladen werden (http://www.asfinag.at/ueber-uns/ausschreibungen) Bestimmungen und Normen:
Vorgaben des AG gem. obigem Kapitel „Muss-Kriterien für die Wettbewerbslösung“ (Handbücher, Richtlinien, Leitfäden, Leitkonzepte etc.)