88326 Aulendorf - Das Bauplatzportal für Deutschland. braunen, mit rostfarbenen Schlieren...
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HENKE UND PARTNER GMBH Ingenieurbüro für Geotechnik Tel.: 07351.47 400-30 Fax: 0735.47 400-29 Waldseer Str. 51 88400 Biberach
Geschäftsführer: Hauptsitz Stuttgart Vertretung Kirchheim/Teck Vertretung Nagold Vertretung Schwarzwald-Baar PROF. DIPL.-GEOL. MATTHIAS HILLER PROF. DIPL.-GEOL. MATTHIAS HILLER DIPL.-ING. (FH) THOMAS BENZ DIPL.-ING. (FH) MARKUS KATZ DIPL.-ING. (FH) ACHIM FÖRSTER DIPL.-ING.(FH) MARKUS KATZ Emilienstr. 2 Blumenstr. 19 Haydnweg 10/1 Vor dem Hummelsholz 4 DIPL.-ING.(FH) THOMAS BENZ 70563 Stuttgart 73271 Holzmaden 72202 Nagold 78056 VS-Schwenningen DIPL.-ING. CHRISTIAN RAUSER-HÄRLE Tel.: 0711.997 60 73-0 Tel.: 0177.71 61 678 Tel.: 0177.71 61 682 Tel.: 07720.95 86 86 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 07720.95 86 87 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]
Handelsregister-Nummer Stuttgart HRB 13489
Geotechnisches Gutachten
(Geotechnischer Bericht nach DIN 4020)
zur
Erschließung des Baugebietes “Safranmoos“
in
88326 Aulendorf
Auftraggeber: Stadt Aulendorf Bauherr: EnBW Regional AG Kriegsbergstraße 32 70174 Stuttgart Planung: Assfalg Gaspard Partner GmbH Karl-Erb-Ring 9 88213 Ravensburg Geotechnische Projektleitung: Prof. Dipl.-Ing. Rolf Schrodi Vertretung Oberschwaben
Erstattungsdatum: 16. Mai 2013 Aktenzeichen: AULSAM G01
Geotechnisches Gutachten zur Erschließung des Baugebietes “Safranmoos“ HENKE UND PARTNER GMBH in 88326 Aulendorf Ingenieurbüro für Geotechnik
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Auftrag 3 2. Unterlagen 3 3. Gebiets- und Projektbeschreibung 4 4. Allgemeiner geologischer Überblick 4 5. Baugrunderkundung 5 6. Schichtenbeschreibung und –lagerung 5
6.1 Allgemein 5 6.2 Bodenkundliche Aufnahme 7
7. Untergrundverunreinigung 8 8. Hydrogeologische Situation 9
8.1 Allgemein 9 8.2 Gemessene Grundwasserstände 9 8.3 Versickerungsversuch 10 8.4 Wasser- und Quellenschutzgebiet 11
9. Geotechnische Laboruntersuchungen 11 10. Bodencharakterisierung für bautechnische Zwecke 13 11. Boden- und Felsklassen nach DIN 18300 und DIN 18301 14 12. Bodenkennwerte 14 13. Kanal- und Leitungsbau 16
13.1 Graben- und Grubenaushub 16 13.2 Böschungssicherung von Gräben und Gruben 16 13.3 Kanäle und Leitungen, Grabenverfüllung und Grabenverdichtung 17
14. Bau von Verkehrsflächen 19 15. Regenwasserversickerung 23 16. Allgemeine Angaben zur Bebauung 26
16.1 Baugruben und Böschungen 26 16.2 Bauwerksgründungen 27 16.3 Schutz von Bauwerken vor Durchfeuchtung 29 16.4 Arbeitsraumverfüllung / Geländeprofilierungen 30 16.5 Allgemeine Angaben zur Nutzung von Geothermie 30 16.6 Erdbebensicherheit 32
17. Schlussbemerkungen 32
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Verzeichnis der Anlagen: Anlage 1 Lagepläne 1.1 Übersichtslageplan 1.2 Lageplan mit Untersuchungspunkten Anlage 2 Bohrsondierungen 2.1 - 2.13 Bohrsondieraufnahmen B 200 bis B 211 und B 214 2.14 Legende der verwendeten Signaturen und Abkürzungen Anlage 3 Profilschnitte 3.1 – 3.7 Profilschnitt PS 1 bis PS 7 Anlage 4 Versickerungsversuch in B 204 Anlage 5 Zusammenstellung der bodenmechanischen/-physikalischen Laborversuche 5.1 Ergebniszusammenstellung der geotechnischen Laborversuche 5.2.1 – 5.2.4 Korngrößenverteilungen 5.3.1 – 5.3.4 Konsistenzgrenzenbestimmungen
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1. Auftrag
Die Stadt Aulendorf plant die Erschließung des Baugebietes “Safranmoos“ in Aulendorf. Die EnBW-
Regional AG wurde von der Stadt Aulendorf als Erschließungsträger beauftragt. Das Ingenieurbüro
für Geotechnik Henke und Partner GmbH (HUP) Vertretung Oberschwaben wurde auf der Basis des
Angebotes vom 07.01.2013 Az.: AULSAM K01 am 25.02.2013 von der EnBW Regional AG beauftragt
eine Baugrunderkundung durchzuführen und ein geotechnisches Gutachten zu erstellen.
Der Auftrag beinhaltet die Ausführung von 12 Bohrsondierungen sowie die geologische und hydro-
geologische Aus- und Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Die Untersuchungen und Ergebnis-
se sind zu dokumentieren und zusammen mit der Angabe der bautechnische Eignung der anstehen-
den Böden, von Boden- bzw. Berechnungskennwerten, zur dezentralen Versickerung von Regen-
wasser, zum Kanal- und Straßenbau sowie zur allgemeinen Bebauung in einem Geotechnischen
Gutachten zu erstatten.
2. Unterlagen
Als Unterlagen zur Bearbeitung wurden uns zur Verfügung gestellt:
agp Ingenieurgesellschaft mbH:
[1] Lageplan mit Bohrpunkten und Höhenlinien Baugebiet “Safranmoos“ in Aulendorf, Vorplanung, Stand
12.03.2013 als pdf- und dwg-Datei
BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH:
[2] Lageplan mit Untersuchungspunkten Kanalbaumaßnahme “Mozartstraße“ in Aulendorf einschl. Fotodo-
kumentation der Bohrkerne und geologische Profilschnitte als pdf-Datei
Aus eigenen Archivunterlagen stand uns zur Verfügung:
Geologisches Landesamt Baden-Württemberg:
[3] Geologische Karte von Baden-Württemberg, M. 1:25 000 mit Erläuterungen, Kartenblatt 8023 Aulendorf
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3. Gebiets- und Projektbeschreibung
Das Erschließungsgebiet befindet sich im nordwestlichen Stadtgebiet von Aulendorf. Das Baufeld des
geplanten Neubaugebietes liegt nordwestlich von der “Mozartstraße“ und wird westlich von der “Hill-
straße“ und nördlich sowie östlich von der “Safranmoosstraße“ begrenzt. Auf der Ostsseite grenzt das
geplante Baugebiet es an das Gelände der “Schussentalklinik Aulendorf“ an. Als Anlage 1.1 liegt ein
Übersichtslageplan bei, in dem die Lage des geplanten Baugebietes rot eingekreist ist.
Die nördliche Grenze des geplanten Baugebietes weist nach dem Plan [1] im Nordwesten eine Ge-
ländehöhe von ca. 587,5 m ü. NN und im Nordosten von ca. 583 m ü. NN auf. Die südliche Grenze
weist zwei Erhebungen mit ca. 587, 5 m ü. NN und 586,5 m ü. NN auf, was zur Ausbildung einer Ge-
ländesenke im Zentrum des Gebietes führt.
Die Fläche des geplanten Baugebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Zwischen den beiden genannten Geländeerhebungen auf der Südseite des geplanten Baugebietes,
auf dem Flurstück 830/79, befand sich ein Gebäude, welches bereits zurückgebaut wurde. Des Wei-
teren wurde nach Angabe der Stadt Aulendorf das Gelände auf dem Flurstück 906 in den 1960-er
Jahren aufgefüllt.
Als Anlage 1.2 liegt ein Lageplan bei, aus dem die Lage des Neubaugebietes und die Geländehöhen-
linien des Baufeldes sowie die angrenzenden Flächen entnommen werden kann.
4. Allgemeiner geologischer Überblick
Nach der geologischen Karte [3] stehen im Bereich des geplanten Neubaugebietes würmeiszeitliche
Endmoränenablagerungen an. Hierbei handelt es sich zumeist um schluffigen Kies / Sand mit regel-
losem Gefüge in Form von Moränenkies und Geschiebelehm. Im nordwestlichen Bereich des Gebie-
tes (Flurstück 906) wird Abschlemmlehm erwartet der sich vermutlich in einem ehemaligen Todeisbe-
cken abgelagert hat.
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5. Baugrunderkundung
Am 25.03.2013 und am 26.03.2013 wurden zur Erkundung der Baugrundsituation 13 Bohrsondierun-
gen (B 200 bis B 211 und B 214 ) abgeteuft. Die Lage der Aufschlusspunkte wurde von der Ingeni-
eurgesellschaft agp vorgegeben und von dieser vor der Baugrunderkundung abgesteckt sowie nach
Lage und Höhe eingemessen. Die Lage der 13 Bohrsondierungen kann dem Lageplan, der als Anla-
ge 1.2 beiliegt, entnommen werden.
Die Bohrsondierungen wurden bis in eine Tiefe von 6,0 m unter Geländeoberkante (GOK) niederge-
bracht. Die gewonnenen Bohrkerne wurden nach geologischen und bodenmechanischen Gesichts-
punkten gemäß DIN EN ISO 14688-1 aufgenommen und beschrieben. Aus den Bohrkernen wurden
repräsentative Bodenproben für geotechnische Laborversuche und als Rückstellproben entnommen.
Nach der Bohrkernaufnahme und Beprobung wurden die Bohrlöcher mit dem Bohrgut wieder verfüllt.
Die ausführlichen Schichtenbeschreibungen mit zeichnerischer Darstellung in Anlehnung an die
DIN 4023 sind als Anlagen 2.1 bis 2.13 beigefügt. Eine Legende der verwendeten Signaturen und
Abkürzungen liegt als Anlage 2.14 bei.
6. Schichtenbeschreibung und –lagerung
6.1 Allgemein
Auf Grundlage der niedergebrachten Bohrsondierungen B 200 bis B 211 und B 214 stellt sich die
geologische Situation im geplanten Baugebiet wie folgt dar:
Generell beginnt die Schichtenfolge mit einem zumeist künstlich aufgebrachten Oberboden mit einer
Mächtigkeit zwischen 0,10 m und 0,55 m. Der Oberboden ist in einigen Bereichen schwach kiesig und
mit Ziegelbröckchen durchsetzt.
Bis auf die Bohrsondierungen B 200 und B 204 wird die Oberbodenschicht von heterogenen bindigen
und grobkörnigen Auffüllungen unterlagert. In den überwiegenden Bereichen wurden in den Auffül-
lungen Ziegelreste festgestellt. Die bindigen Auffüllungen wiesen eine zumeist steife, teilweise auch
weich – steife Konsistenz auf. Die angetroffenen Auffüllungen reichen von 0,4 m bis 2,0 m unter
GOK.
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Im nördlichen und zentralen Teil des geplanten Baugebietes wurde unter der Auffüllung ein Ab-schwemmlehm aufgeschlossen. Beim Abschwemmlehm handelt es sich zumeist um einen beige-
braunen, mit rostfarbenen Schlieren durchzogenen stark schluffigen Sand bzw. um einen stark sandi-
gen mitunter auch tonigen Schluff, überwiegend weich bis steifer Konsistenz. Der Abschwemmlehm
reicht je nach Lage von 1,6 m bis 3,6 m unter GOK. Im Bereich der Bohrsondierung B 207 wurden
zwischen der Auffüllung und dem Abschwemmlehm Reste des ehemaligen Oberbodens in einer
Mächtigkeit von ca. 30 cm angetroffen.
Im tieferen Bereich des ehemaligen Toteisbeckens wird der Abschwemmlehm von einem dunkel-
braunen bis schwarzen Sumpfton unterlagert. Es handelt sich hierbei um einen stark organischen,
schluffigen Ton mit zumeist weich bis steifer, aber auch weich bis breiiger Konsistenz, in dem stel-
lenweise Torflagen in cm-Mächtigkeit zwischengeschaltet sind. In der Bohrung B 205 wurde der
Sumpfton bis in die maximale Tiefe von 4,0 m unter GOK aufgeschlossen.
Unter den gennanten Ablagerungen bzw. im südlichen Bereich unmittelbar unter den Auffüllungen
bzw. dem Oberboden wurden würmeiszeitliche Endmoränenablagerungen in Form einer Wechsella-
gerung von Geschiebelehm und Moränenkies/-sand angetroffen. Im nördlichen und zentralen Be-
reich liegen diese glazialen Schichten in einer Tiefe von maximal 4,0 m unter GOK, an der südöstli-
chen Gebietsgrenze wurden sie bereits in 0,4 m unter GOK angetroffen. Der Geschiebelehm besteht
zumeist aus einem schwach sandigen bis sandigen und schwach kiesigen bis kiesigen, tonigen
Schluff. Die Konsistenz wurde überwiegend mit weich, tlw. auch weich bis breiig, im südlichen und
östlichen Bereich des Baufeldes zumeist mit steif angesprochen. Beim Moränenkies handelt es sich
um einen graubraunen bis grauen, sandigen, schwach schluffig bis schluffigen Kies. Beim überwie-
gend braungrauen Moränensand überwiegt der Sandanteil, es handelt sich hier um einen schluffigen
und kiesigen Sand. Unter den Moränenkiesen / -sanden wurde in den Bohrsondierungen B 202,
B 204 und B 208 erneut Geschiebelehm aufgeschlossen.
Zur Verdeutlichung der Schichtverläufe wurden über das Baufeld verteilt insgesamt 7 geologische
Profilschnitte angefertigt, die als Anlagen 3.1 bis 3.7 beiliegen. Anhand der Profilschnitte ist die vor-
handene Trogstruktur des ehemaligen Toteisbeckens gut ersichtlich. Die Lage der Profilschnitte kann
dem Lageplan der Anlage 1.2 entnommen werden. Es ist hierbei zu beachten, dass die Schichtenver-
läufe linear zwischen den Aufschlusspunkten interpoliert wurden und daher naturgemäß vom tatsäch-
lichen Verlauf abweichen können.
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6.2 Bodenkundliche Aufnahme
Im Bereich der Ackerflächen beginnt die bodenkundliche Horizontabfolge aufgrund der Pflügarbeiten
bzw. anderweitig regelmäßigen Bearbeitungen mit einem Ap-Horizont in einer Mächtigkeit zwischen
0,4 m und 0,55 m. Lediglich in den im randlichen Bereich, innerhalb der Grünflächen, abgeteuften
Sondierungen beginnt die Abfolge mit einem Ah-Horizont (Horizontmächtigkeit hier zwischen 0,1 m
und 0,55).
Im überwiegenden Bereich des Untersuchungsgebietes handelt es sich um einen künstlich aufge-
brachten „Oberboden“ bzw. A-Horizont, so dass kein B-Horizont ausgebildet ist. Lediglich im Bereich
der Sondierungen B 200, B 204 und B 214 folgt unter dem A-Horizont ein B-Horizont in einer Mäch-
tigkeit von 0,15 m bis 0,4 m. Die Horizontübergänge sind zumeist wellig bis taschenförmig und deut-
lich-diffus ausgeprägt. Zur Tiefe folgt der verwitterte C-Horizont, bei dem es sich um den bereits unter
Kapitel 6.1 beschriebenen Abschwemm- bzw. Geschiebelehm handelt.
In nachfolgender Tabelle wurden die erkundeten Horizontmächtigkeiten zusammengestellt:
Bezeichnung Aufschluss
Mächtigkeit A - Horizont
[m]
Mächtigkeit B - Horizont
[m] Bemerkung
B 200 0,5 0,15
B 201 0,10 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 202 0,30 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 203 0,30 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 204 0,20 0,30
B 205 0,40 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 206 0,30 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 207 0,40 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 208 0,40 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 209 0,50 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
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Bezeichnung Aufschluss
Mächtigkeit A - Horizont
[m]
Mächtigkeit B - Horizont
[m] Bemerkung
B 200 0,5 0,15
B 201 0,10 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 202 0,30 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 203 0,30 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 204 0,20 0,30
B 205 0,40 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 206 0,30 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 210 0,55 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 211 0,55 - kein B-Horizont vorhanden, da aufgefüllt
B 214 0,15 0,4
7. Untergrundverunreinigung
Die Erkundung von Altlasten war nicht Gegenstand des Auftrags. Die Aufschlüsse wurden jedoch
routinemäßig sensorisch auf erkennbare Verunreinigungen geprüft. Es wurden diesbezüglich keine
Auffälligkeiten festgestellt. Bei künstlichen Auffüllungen kann eine Bodenverunreinigung, die über
dem Zuordnungswert Z0 nach VwV liegt, jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass auch auf natürliche Weise (geogen bedingt) Erhöhungen der
Schadstoffkonzentrationen auftreten können, welche die Zuordnungswerte von Z 0 nach der Verwal-
tungsvorschrift des Umweltministeriums Baden - Württemberg für die Verwertung von als Abfall ein-
gestuftem Bodenmaterial (VwV) überschreiten können.
Bei Flächen die landwirtschaftlich genutzt werden, kann eine Kontamination durch Agrarchemikalien
vorhanden sein.
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8. Hydrogeologische Situation
8.1 Allgemein
Aufgrund der Hanglage muss innerhalb der grobkörnigen Moränenkiese und Moränensande, insbe-
sondere nach starken Niederschlägen, mit Schichtwasser gerechnet werden.
8.2 Gemessene Grundwasserstände
Nach Abschluss der Sondierarbeiten wurde in den unverrohrten Bohrsondierlöchern der Grundwas-
serstand gemessen. Da die Sondierlöcher teilweise nicht standfest waren, sind diese bereits vor der
beabsichtigten GW-Messung bereichsweise wieder zugefallen. Durch das Zufallen kann es zu einem
Wassereinstau im Sondierloch kommen, so dass die Grundwasserspiegelmessungen in den unver-
rohrten Sondierlöchern mit Unsicherheiten behaftet sind. In der Bohrsondierung B 204 und B 203
wurden zudem temporäre Grundwassermesspegel mit PVC- Filter und –Vollrohren mit einem Durch-
messer von 1,5-Zoll bis in eine Tiefe von ca. 5,7 m (B 204) und 4,2 m (B 203) unter GOK ausgebaut.
Nach Abschluss der Sondierarbeiten wurde in diesen Grundwassermesspegel der Grundwasserstand
gemessen und anschließend wurden die Pegelrohre wieder ausgebaut.
Nachfolgend sind die gemessenen Grundwasserstände in den Sondierlöchern direkt nach Abschluss
der Sondierarbeiten und in den temporär ausgebauten Grundwassermessstellen tabellarisch darge-
stellt:
Bezeichnung
Bohr- / Rammson-
dierung
Wasserstand
unter GOK
[m]
Wasserstand
[mNN]
Bemerkung
B 200 - - Sondierloch bis 2,3 m u. GOK stand-
fest, kein GW messbar
B 201 - - Sondierloch bis 3,6 m u. GOK stand-
fest, kein GW messbar
B 202 - - Sondierloch bis 4,4 m u. GOK stand-
fest, kein GW messbar
B 203 - - Pegelausbau bis 4,2 m u. GOK, kein
GW messbar
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Bezeichnung
Bohr- / Rammson-
dierung
Wasserstand
unter GOK
[m]
Wasserstand
[mNN]
Bemerkung
B 204 3,41 584,01 Pegelausbau bis 5,7 m u. GOK
B 205 1,50 583,86 Sondierloch bis 4,6 m u. GOK stand-
fest bei Bohrtiefe von 6,0 m u. GOK
B 206 2,88 582,42 Sondierloch bis 5,0 m u. GOK stand-
fest bei Bohrtiefe von 6,0 m u. GOK
B 207 1,72 582,57 Sondierloch bis 4,8 m u. GOK stand-
fest bei Bohrtiefe von 5,7 m u. GOK
B 208 2,30 582,09 Sondierloch bis 3,7 m u. GOK stand-
fest bei Bohrtiefe von 6,0 m u. GOK
B 209 2,30 581,75 Sondierloch bis 5,2 m u. GOK stand-
fest bei Bohrtiefe von 6,0 m u. GOK
B 210 2,79 580,63 Sondierloch bis 4,9 m u. GOK stand-
fest bei Bohrtiefe von 6,0 m u. GOK
B 211 - - Sondierloch bis 4,9 m u. GOK stand-
fest, kein GW messbar
B 214 3,60 583,48 Sondierloch bis 5,0 m u. GOK stand-
fest
Anhand der Wasserstandsmessungen weist das angetroffene Schichtwasser eine Fließrichtung in
etwa von Nordwest nach Südost auf.
8.3 Versickerungsversuch
Im Rahmen der Baugrunderkundungen wurde die Bohrsondierung B 204 zu einer temporären
Grundwassermessstelle ausgebaut. Der Pegelausbauplan der Grundwassermessstelle (GWM) ist
zusammen mit dem Bohrprofil in der Anlage 2.5 dargestellt. Zur Beurteilung der Versickerungsfähig-
keit der hier anstehenden Böden wurde in der ausgebauten Grundwassermessstelle am 27.03.2013
ein Versickerungsversuch nach DIN EN ISO 22282-2 durchgeführt. Hierzu wurde der Pegel mit Was-
ser befüllt und bei fallender Druckhöhe die Absenkung des Wasserspiegels im Verhältnis zur Zeit
gemessen und damit die Versickerungsrate Qs bestimmt.
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Auf der Grundlage der DIN EN ISO 22282-2 wurde der Versuch ausgewertet und der Wasserdurch-
lässigkeitsbeiwert kf bestimmt. Das Ergebnis des Versickerungsversuches liegt als Anlage 4 bei. Im
Regelfall nehmen die für einzelne Messintervalle bestimmten kf-Werte (kf = Wasserdurchlässigkeits-
beiwert) während der Versuchsdurchführung ab und streben asymptotisch einem stabilen Endwert zu
(idealer Versuchsverlauf). Dieser stabile Endwert stellt das gesuchte Ergebnis dar.
Somit wurde ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert für den Boden in der Bohrung B 204 mit
kfu = 3,8∗10-7 m/s
bestimmt.
8.4 Wasser- und Quellenschutzgebiet
Das Baufeld des geplanten Baugebietes liegt nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltver-
waltung (Stand November 2011) außerhalb von Wasser- und Quellenschutzgebieten.
9. Geotechnische Laboruntersuchungen
Für geotechnische Laboruntersuchungen wurden vom frischen Bodenmaterial aus den Bohrsondie-
rungen insgesamt 31 Becherproben entnommen.
Zur Klassifizierung und Bestimmung der bodenmechanischen und bodenphysikalischen Eigenschaf-
ten der angetroffenen Bodenschichten wurden an den entnommenen Proben folgende geotechni-
schen Laboruntersuchungen durchgeführt:
10-mal Bestimmung des natürlichen Wassergehaltes nach DIN 18121, Teil1
4-mal Bestimmung der Konsistenzgrenzen nach DIN 18122
4-mal Bestimmung der Kornverteilung nach DIN 18123
1-mal Bestimmung des Feinkornanteils nach DIN 18123
2-mal Bestimmung des Glühverlusts nach DIN 18128
1-mal Bestimmung des Feinanteils
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Eine tabellarische Zusammenstellung der Ergebnisse der geotechnischen Laborversuche ist als An-
lage 5.1 beigefügt. Die Einzelergebnisse der Korngrößenverteilung kann der Anlage 5.2.1 bis 5.2.4
und die der Konsistenzgrenzenbestimmung der Anlage 5.3.1 bis 5.3.4 entnommen werden.
An zwei Sumpftonproben wurden die organischen Bestandteile durch Ermittlung des Glühverlustes
bestimmt. Beide Proben wiesen einen Glühverlust Vgl von über 10 % auf. Feinkörnige Böden, die ei-
nen organischen Anteil von über 5 % besitzen, werden nach DIN 1054 als organogen bezeichnet.
An vier Bodenproben aus der Moränenkiesschicht wurde die Korngrößenverteilungen nach DIN
18123 bestimmt. Die durchgeführten Siebanalysen ergaben Feinkornanteile zwischen 6 % und 15 %.
Die untersuchten Proben aus dem Moränenkieskies können anhand der Körnungslinie der Boden-
gruppe GT / GU und GT* / GU* (tonige bis stark tonig bzw. schluffige bis stark schluffige Kiese) nach
DIN 18196 zugeordnet werden.
Anhand der Körnungslinie wurde der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert (kf) für den Moränenkies wie folgt abgeschätzt:
Probenbezeichnung Bodengruppe nach DIN 18196
Feinkornanteil [%]
kf,Sieb – Wert [m/s]
kf,d – Wert* [m/s]
B 201 / 1,5 – 2,5 m GU / GT 6,0 3,6 x 10-5 7,2 x 10-6
B 203 / 3,4 – 3,8 m GU / GT 9,0 3,7 x 10-5 7,4 x 10-6
B 208 / 4,5 – 5,0 m GU / GT 9,0 5,7 x 10-5 1,1 x 10-5
B 209 / 5,5 – 6,0 m GU* / GT* 15,0 < 1,0 x 10-6
* Korrektur der aus der Sieblinie abgeschätzt k f-Wert nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138
An Bodenproben aus dem Abschwemmlehm, dem Sumpfton und dem Geschiebelehm wurde die Konsistenzgrenze nach DIN 18122 ermittelt. Damit kann der Abschwemmlehm aus der B 205 (2,2 m unter GOK) der Bodengruppe TL und der Sumpfton aus der gleichen Bohrsondierung (3,0 m unter GOK) der Bodengruppe OT nach DIN 18196 zugeordnet werden. Die Konsistenz des Abschwemm-lehms und des Sumpftons ist anhand der Konsistenzgrenzenbestimmung weich. Der Geschiebelehm aus der B 204 (2,5 -3,0 m unter GOK) und der B 210 (4,5 m unter GOK) kann der Bodengruppe TL nach DIN 18196 zugewiesen werden. Die Konsistenz des Geschiebelehms aus der B 204 ist anhand
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der Konsistenzgrenzenbestimmung weich und die Konsistenz des Geschiebelehms aus der B 210 steif. Beim Moränensand aus der B 206 (4,0 m unter GOK) wurde der Feinanteil mit 15,8 M-%. bestimmt. Somit kann der Moränensand der Bodengruppe SU* / ST* (stark schluffiger bzw. stark toniger Sand) zugeordnet werden.
10. Bodencharakterisierung für bautechnische Zwecke
Nachfolgend sind die bautechnisch relevanten Eigenschaften der angetroffenen Bodenschichten an-
hand der Baugrunduntersuchung, der Ergebnisse der Laboruntersuchungen sowie allgemeiner Erfah-
rungen mit vergleichbaren Böden zusammengestellt.
Geologische Be-zeichnung
Bodengruppe nach DIN 18196
Zusam-mendrückbar-
keit
Durchlässig-keit
Verdichtungs-fähigkeit
Frostempfind-lichkeitsklasse ZTVE-StB 09
Auffüllung GU, GT, GU , GT*, SU*, ST*, SU; SU*,
TM, TL gering bis groß mittel bis sehr
gering mittel bis schlecht
nicht frostempfind-lich F1 bis sehr frostempfindlich
F31)
Abschwemmlehm TM, TL sehr groß bis mittel sehr gering
mittel bis schlecht
sehr frostempfind-lich F3
Sumpfton OT sehr groß bis groß sehr gering sehr schlecht gering - mittel
frostempfindlich F2
Geschiebelehm TL, TM, groß bis sehr gering sehr gering
sehr schlecht bis schlecht
sehr frostempfind-lich F31)
Moränenkies/-sand GW, GI,GU, GU*, GT, GT*, SU*, SU
mittel bis sehr gering
groß bis ge-ring
sehr gut bis mittel nicht frostempfind-
lich F1 bis sehr frostempfindlich
F31) 1) Die Bodengruppe GU*, GT* / SU*, ST* bzw. TL, TM ist der Frostempfindlichkeitsklasse F3 zuzuordnen, in Abhängigkeit
von Ungleichförmigkeitszahl U und Anteil an feinkörnigen Bestandteilen ist die Bodengruppe GU / SU der Frostempfindlich-
keitsklasse F2 oder F1 zuzuordnen
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11. Boden- und Felsklassen nach DIN 18300 und DIN 18301
Die im Untersuchungsgebiet anstehenden Schichten können gemäß DIN 18300 für „Erdarbeiten“ und
DIN 18301 für „Bohrarbeiten“ folgenden Bodenklassen zugeordnet werden:
Bodenklassen nach DIN 18300 Bodenklassen nach DIN 18301
Oberboden 1 BB 2
Künstliche Auffüllungen 3 / 4 BN 1, BN 2, BB 2, BB 3
Abschwemmlehm 4 BB 2
Sumpfton 2 / 3 / 5 BO 1
Geschiebelehm 2 / 4 / 5 BB 1, BB 2, BB 3 + BS 1 + BS 31)
Moränenkies/-sand 3 / 4 / 5 / 71) BN 1, BN 2 + BS 1 + BS 31) 1) Das Auftreten von Blöcken (Findlinge) im Moränenkies und Geschiebelehm kann aufgrund der Entstehung nicht ausge-
schlossen werden, so dass sich bei Blöcken mit Korngrößen über 630 mm eine Zuordnung in die Bodenklasse 7 ergibt.
12. Bodenkennwerte
Für erdstatische Berechnungen werden folgende Bodenkennwerte als charakteristische Berech-
nungskennwerte nach EC 7 angegeben. Die Boden- bzw. Berechnungskennwerte sind aufgrund der
Gelände- und Laboruntersuchungen sowie allgemeinen Erfahrung mit vergleichbaren Böden festge-
legt worden.
Bodenschichten Wichte
Wichte un-ter Auftrieb
Reibungs- winkel
Kohäsion
Undränierte Kohäsion
Steifemodul
γk [kN/m³] γ´k [kN/m³] ϕk [°] ck [kN/m²] cu,k [kN/m²] Es,k [MN/m²]
Auffüllung (bindig)
19,5 9,5 25
(22,5 – 27,5)
5
(2 – 10)
50
(25 – 100)
5
(4 – 10)
Auffüllung (grobkörnig) 20 10
30
(27,5– 37,5)
0
(0 – 5)
- 30
(20 - 80)
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Bodenschichten Wichte
Wichte un-ter Auftrieb
Reibungs- winkel
Kohäsion
Undränierte Kohäsion
Steifemodul
γk [kN/m³] γ´k [kN/m³] ϕk [°] ck [kN/m²] cu,k [kN/m²] Es,k [MN/m²]
Abschwemmlehm (weich)
19,5 9,5 25
(22,5 – 27,5)
2 25
(15 – 50)
3
(2 - 5)
Abschwemmlehm (mindestens steif)
20 10 25
(22,5 – 27,5)
8
(5 – 15)
75
(50 – 100)
7
(5 – 10)
Sumpfton (weich)
16 6 17,5
(15 – 20)
5
(3 – 10)
15
(10 – 50)
2
(1 – 3)
Sumpfton (mindestens steif)
17 7 17,5
(15 – 20)
10
(6 – 20)
30
(20 – 80)
4
(3 – 8)
Geschiebelehm (weich)
19,5 9,5 25
(22,5 – 27,5)
2
(1 – 5)
25
(15 – 50)
3
(2 – 5)
Geschiebelehm (mindestens steif)
20 10 25
(22,5 – 27,5)
8
(5 – 15)
80
(50 – 100)
7
(5 – 10)
Moränenkies/-sand (verlehmt)
21 11 30
(27,5 – 32,5)
2
(0 – 5)
- 20
(15 – 30)
Moränenkies/-sand
20 11 35
(32,5 – 37,5)
0
(0 – 4)*
- 60
(40 – 100)
() Schwankungsbreite der Bodenkenngrößen (z. B. für Grenzwertbetrachtungen)
* kapillar Kohäsion
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13. Kanal- und Leitungsbau
13.1 Graben- und Grubenaushub
Im Erschließungsgebiet wurden bis zur erreichten Endtiefe der Bohrsondierungen gut baggerbare
Böden aufgeschlossen. Teilweise konnten die Bohrsondierungen aufgrund eines Rammwiderstandes
nicht wie geplant bis in eine Tiefe von 6 m unter GOK geführt werden. Es wird vermutet, dass es sich
bei der Ursache des Rammwiderstandes um größere Steine bzw. Blöcke im Geschiebelehm bzw.
innerhalb der Moränenkies- / -sandschicht handelt.
13.2 Böschungssicherung von Gräben und Gruben
Bei der Herstellung von Kanal- und Leitungsgräben sowie von Gruben für Schächte sind die Richtli-
nien der DIN 4124 zu beachten. Gruben und Gräben dürfen bis zu 1,25 m Tiefe ohne besondere Si-
cherung senkrecht ausgeschachtet werden. Gräben mit Tiefen > 1,25 m müssen mit abgeböschten
Wänden oder mit einem Verbau hergestellt werden.
Freie Böschungen dürfen nur über dem Grund- bzw. Schichtwasserspiegel ausgebildet werden. Bei
den hier anstehenden sehr heterogenen Böden können freie Böschungen über dem Grund- bzw.
Schichtwasserspiegel mit β ≤ 45° angelegt werden.
Unter dem Grund- bzw. Schichtwasserspiegel können entsprechende, für die erforderliche Tiefe zu-
gelassene, Grabenverbaugeräte verwendet werden, sofern das Grundwasser bis unter die Aushub-
sohle abgesenkt wird. Für den Einsatz von Grabenverbaugeräten sind die Vorgaben der DIN 4124 zu
beachten.
Werden die Flächen direkt neben den Gräben durch Verkehrslasten bzw. ständige Lasten bean-
sprucht oder sind dynamische Beanspruchungen durch Ramm- und Rüttelarbeiten zu erwarten, ist im
Einzelfall ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis notwendig.
Zum Schutz vor Durchfeuchtung bzw. Erosion durch Niederschlagswasser sowie zur Verhinderung
der Austrocknung und damit der Verminderung der Standfestigkeit sind Böschungen mit längerer
Standzeit durch überlappende Kunststoff-Folien abzuhängen und so vor ungünstigen Witterungsein-
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flüssen zu schützen. Den Gruben und Gräben zulaufendes Oberflächenwasser ist durch Tagwasser-
sperren o. glw. fernzuhalten.
Aufgrund der gemessenen Wasserstände und der teilweise aufgeschlossenen weich - breiigen Böden
müssen bei tiefen Gruben und Gräben Grabenverbaugeräte verwendet und Wasserhaltungsmaß-
nahmen ausgeführt werden. Um die abzupumpenden Wassermengen gering zu halten, sind Gräben
nur in kurzen Abschnitten von L ≤ 6,0 m auszuheben. Bei einer offenen Wasserhaltung und einer
Grabengröße von ca. 1,5 m x 6,0 m muss mit Wassermengen je nach GW-Absenkung von ca. 2 - 8
l/s gerechnet werden.
Bei den bereichsweise angetroffenen Moränesanden muss unter dem Einfluss des strömenden
Grundwassers mit Fließerscheinungen gerechnet werden. Um ein Ausfließen der Sande zu vermei-
den, sind filterstabile Pumpensümpfe anzulegen. Es ist die Verwendung filterstabiler Schüttmateria-
lien bzw. der Einbau von geotextilen Filtervliesen vorzusehen. Alle Wasserhaltungsmaßnahmen sind
ständig auf ungewollten Bodenaustrag hin zu kontrollieren, um so bei einem unbeabsichtigten Bo-
denaustrag infolge der Wasserhaltung kurzfristig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Das aus der Baugrube abzupumpende Wasser aus einer offenen Wasserhaltung, ist zu sammeln und
über ein Absetzbecken zu leiten, bevor es der Vorflut zugeführt werden kann. Das Wasser kann in
eine natürliche Vorflut oder in die Kanalisation abgeleitet werden. Eine Wasserhaltung muss durch
das zuständige Landratsamt genehmigt werden. Die entsprechenden Einleiterrichtlinien der wasser-
rechtlichen Erlaubnis sind hierbei zu beachten. Grundwasserverunreinigungen, die eine darüber hi-
nausgehende Wasseraufbereitung notwendig machen, sind hier erfahrungsgemäß nicht zu erwarten.
13.3 Kanäle und Leitungen, Grabenverfüllung und Grabenverdichtung
Im Allgemeinen ist die Grabensohle tiefer auszuheben und ein Auflager einzubringen, das so be-
schaffen und hergestellt sein muss, dass es der Rohrumhüllung oder dem Rohrmaterial nicht schadet
und die sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Anforderungen der DIN EN 1610 “Verlegung und Prü-
fung von Abwasserleitungen und Kanälen“ sind zu beachten. Um Schäden in den Kanälen zu vermei-
den, sind weiche bindige Böden, insbesondere die hier in Teilbereichen anstehenden stark kompres-
siblen organische Böden (Sumpftone), bis ca. 20 cm unter das Rohrauflager zu entfernen und durch
gut tragfähigen Boden (z. B. Kies 0 / 32 mm) zu ersetzen. Zwischen Kiesaustauschschicht und anste-
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hendem weichen bindigen Boden wird der Einbau eines zugfesten geotextilen Gewebes (Georobust-
heitsklasse GRK 3 + Masse pro Flächeneinheit ≥ 180 g/m²) empfohlen.
Für den Bereich der Kanal- und Leitungszone (Raum zwischen Grabensohle und –wänden bis
0,15 m Höhe über Rohrscheitel) ist gering kompressibles, gut verdichtbares Material nach den Vor-
gaben der jeweiligen Leitungsbetreiber zu verwenden. Die Verdichtung in der Leitungszone darf nur
mit leichtem Verdichtungsgerät erfolgen. Innerhalb der Leitungszone müssen Verdichtungsgrade DPr
≥ 97 % erreicht werden.
Als Verfüllmaterial in der Verfüllzone werden nichtbindige bis schwachbindige und gemischtkörnige
Böden mit der Bezeichnung nach DIN 18196: GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, GT, SU, ST, GU*, GT*, SU*, ST* empfohlen. Die Mindestanforderungen an den Verdichtungsgrad Dpr in Abhängigkeit des
verwendeten Verfüllmaterials für Grabenverfüllungen unter befestigten Wegen sind der ZTV E-StB 09
und ZTV A-StB 12 zu entnehmen. Ein Mindestverdichtungsgrad von DPr ≥ 97 %, sowie zusätzlich bei
bindigen bzw. feinkörnigen Böden ein Luftporengehalt von na ≤ 8 %, ist einzuhalten.
Die im Baufeld angetroffenen unverlehmten Moränenkiese sowie die verlehmten Moränenkiese kön-
nen somit zur Grabenverfüllung verwendet werden. Sollen die anstehenden bindigen Böden zur Gra-
benverfüllung wieder verwendet werden, sind diese mittels Bindemittel wie z.B. mit Weißfeinkalk oder
Mischbindemittel zu verbessern bzw. zu stabilisieren.
Die oberen 0,5 m in einer Graben- bzw. Grubenverfüllung unter einer Straße sind bis zum Erdplanum
mit gut tragfähigem grobkörnigem Boden wie z.B. Kies 0/45 mm oder mit Bindemittel stabilisiertem
bindigem Böden zu verfüllen, um die Anforderung an die Tragfähigkeit auf OK Erdplanum von
Ev2 ≥ 45 MN/m² erreichen zu können.
Das Verfüllmaterial ist gleichmäßig lagenweise einzubauen und zu verdichten. Die Mächtigkeiten der
Verfülllagen ist auf das verwendete Gerät und auf den Boden abzustimmen. Die verwendeten Bau-
stoffe und Einbauverfahren dürfen zu keinen schädlichen Verformungen oder ungünstigen Lastfällen
für die Leitungen führen. Das Verdichten darf in der Leitungszone und in dem Bereich bis 1,0 m über
Rohrscheitel nur mit leichtem, bis 3,0 m auch mit mittelschwerem und darüber auch mit schwerem
Verdichtungsgerät ausgeführt werden. Schwer zugängliche Bereiche in der Leitungszone, in denen
sich der Verfüllboden nicht fachgerecht verdichten lässt, sind mit anderen geeigneten Baustoffen wie
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z.B. Boden-Bindemittelgemische, Beton oder Flüssigboden zu verfüllen, sofern sich dies nicht nach-
teilig auf die Rohrbettung, die Leitungen und den Oberbau auswirkt. Die Gruben- und Grabenverfül-
lungen sind über Kontrollprüfungen auf die Einhaltung der geforderten Verdichtung zu überwachen.
Bei der Verwendung von grobkörnigem Verfüllmaterial ist durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. der
Einbau von Querschotts aus bindigem Boden (Abstand ca. 25 m), zu verhindern, dass sich der Lei-
tungsgraben nach dem Verfüllen für zufließendes Oberflächen- und Schichtwasser zu einer Längs-
dränage ausbildet.
14. Bau von Verkehrsflächen
Für den Aufbau von Verkehrs- und Parkflächen wird die Anwendung der Richtlinien für die Standardi-
sierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) empfohlen. Die Anforderungen an den Aufbau
und die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus hängen von der nach RStO 12 gewählten Belastungs-
klasse und Bauweise ab. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ist nach Kapitel 3.2 der RStO
12 zu bestimmen. Das Erschließungsgebiet liegt nach Bild 6 der RStO 12 in der Frosteinwirkungszo-
ne II.
Für das Niveau Erdplanum wird nach der ZTV E-StB 2009 eine Tragfähigkeit von Ev2 ≥ 45 MN/m²
gefordert.
Anhand der Baugrundaufschlüsse stehen im geplanten Baufeld unter dem Oberboden zumeist bindi-
ge und gemischtkörnige Auffüllungen wie auch Abschwemm- und Geschiebelehm an. Die Konsistenz
war überwiegend steif und tlw. weich bis steif. Erfahrungsgemäß weisen diese Böden eine Tragfähig-
keit von ca. Ev2 = 10 bis 25 MN/m² auf. Um die geforderte Tragfähigkeit von Ev2 ≥ 45 MN/m² auf OK
Erdplanum zu erreichen, wird aufgrund der großen Fläche der erforderlichen Verkehrswege im ge-
planten Baugebiet empfohlen, die anstehenden Böden unter dem planmäßigen Erdplanum mittels
Bindemittel zu stabilisieren. Die Schichtdicke der zu stabilisierenden Schicht sollte mindestens 40 cm
betragen.
Es wird empfohlen ein Mischbindemittel mit 50 % Kalk und 50 % Zement wie z.B. DOROSOL C50 der
Fa Holcim oder Bodenbinder 500 der Fa Schwenk für die Bodenstabilisierung zu verwenden. Eine
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Bindemittelzugabe von ≥ 2 % bezogen auf die Trockenmasse des Bodens ist vorzusehen. Ausgehend
von einer Bindemittelzugabe von 3 % bei einer Trockendichte des Bodens von ca. 1650 kg/m³ ergibt
dies bei einer üblichen Frästiefe von 40 cm einen Bindemittelbedarf von ca. 20 kg/m². Die Bindemit-
telmenge ist entsprechend der vorherrschenden Konsistenz der anstehenden Böden im Straßenun-
tergrund anzupassen. Bei geringem Ausgangswassergehalt muss zur Begrenzung des Luftporenge-
halts (na ≤ 8 %) sowie für eine ausreichende Reaktion des Bindemittels eine kontrollierte Wasserzu-
gabe unter Fräseinsatz für eine gleichmäßige Durchfeuchtung erfolgen. Bei hohem Ausgangswasser-
gehalt muss die Bindemittelmenge entsprechend erhöht werden, um die geforderte Tragfähigkeit zu
erreichen. Für die Ausschreibung wird empfohlen, ein Bindemittelbedarf von 20 kg/m² anzusetzen.
Auf eine gute Homogenisierung des Boden-Bindemittelgemisches ist zu achten. Es sollte daher von
mindestens zwei Fräsvorgängen für die ausreichende Homogenisierung ausgegangen werden. Um
die 40 cm mächtige stabilisierte Schicht fachgerecht zu verdichten, muss eine Walzenzug mit Stampf-
fußbandage und einem Betriebsgewicht von ≥ 14 to verwendet werden. Danach ist die Oberfläche
durch eine entsprechend schwerere Glattradwalze zu schließen.
Bei Umsetzung einer qualifizierten Bodenverbesserung mit den Mindestanforderungen an die Binde-
mittelzugabe von ≥ 3%, Schichtdicken ≥ 25 cm (gefordert 40 cm) und einem Verformungsmodul Ev2 ≥
70 MN/m² auf dem Erdplanum kann der zumeist anstehende frostempfindliche Boden (Frostempfind-
lichkeitsklasse F3) der Frostempfindlichkeitsklasse F2 zugeordnet werden und damit der frostsichere
Mindestaufbau um 10 cm reduziert werden. Erfahrungsgemäß kann bei einer Bindemittelzugabe von
≥ 4% bezogen auf die Trockendichte des Bodens und einer Frästiefe von > 40 cm hier ein Ev2 – Modul
von ≥ 70 MN/m² auf dem Erdplanum erreicht werden. Es wird empfohlen, zur Überprüfung der er-
reichbaren Tragfähigkeit bei unterschiedlichen Bindemittelzugabmengen ein Versuchsfeld anzulegen.
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Baufeldes ist bei der Bindemitteleinarbeitung zum Schutz
von Fahrzeugen und von Nachbarbebauungen unbedingt die Windrichtung zu beachten. Es wird
empfohlen, ein staubarmes Bindemittel zu verwenden.
Die beauftragte Firma sollte entsprechende Erfahrung mit Bodenstabilisierungen bzw. -
verbesserungen nachweisen können. Die einschlägigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedin-
gungen (ZTV), Merkblätter und Lieferbedingungen sind zu beachten.
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Bei starken Niederschlägen sind Bodenverbesserungsmaßnahem mit Bindemittel einzustellen. Bei
geringen Niederschlägen muss das Einfräsen des Bindemittels so schnell erfolgen, dass eine Durch-
feuchtung und damit eine Verklumpung des Bindemittels vermieden wird. Trotzdem entstandene
Klumpen müssen beim Einfräsen ausreichend zerkleinert werden. Mischbindemittel sind aufgrund des
Erstarrungsverhaltens des Zements innerhalb von 2 Stunden nach dem Einarbeiten des Bindemittels
zu verdichten. Eine Bodenstabilisierung darf nur bei Temperaturen ≥ 5°C ausgeführt werden. Die
Temperaturen in dem eingebauten Boden-Bindemittelgemisch dürfen in den ersten 3 Tagen nicht
unter 5°C absinken. Gegebenenfalls ist das Planum vor Frosteinwirkung zu schützen. Bei Frostein-
wirkung muss die Planumsentwässerung so wirksam sein, dass ein Gefrieren der Bodenverbesse-
rung im wassergesättigten Zustand vermieden wird. Gefrorener Boden kann nicht für eine Bodenver-
besserung verwendet werden.
Durch die geringe Wasserdurchlässigkeit der zum Großteil anstehenden bindigen Böden (Boden-
gruppe TM / TL / SU* / ST* / GT* /GU*, geschätzte Wasserdurchlässigkeit k f ≤ 1 x 10-8 m/s) muss das
Planum mit einem Quergefälle ausgebildet werden, um einen Wassereinstau unter dem Straßenkör-
per zu vermeiden. Die Ausbildung einer Dränage bzw. eines Grabens, um das anfallende Wasser auf
dem Planum abzuführen, wird empfohlen.
Insbesondere im südlichen Bereich des Baufeldes kann das planmäßige Erdplanum der Erschlie-
ßungsstraßen auf dem dort oberflächennah anstehenden Moränenkies zu liegen kommen. Erfah-
rungsgemäß ist eine Tragfähigkeit von Ev2 ≥ 45 MN/m² auf dem unverlehmten Moränenkies vorhan-
den. Beim verlehmten Moränenkies wird empfohlen, die Tragfähigkeit mittels statischen Plattendruck-
versuchen zu prüfen. Gegebenenfalls ist der verlehmte Moränenkies ebenfalls mit Bindmittel zu stabi-
lisieren.
In Teilbereichen kann alternativ die Tragfähigkeitsanforderung auch durch einen entsprechenden Bo-
denaustausch erzielt werden. Für eine ggf. erforderliche wirtschaftliche Dimensionierung einer Bo-
denaustauschschicht ist die Ausgangstragfähigkeit auf Niveau des planmäßigem Erdplanums der
geplanten Erschließungsstraßen über statische Plattendruckversuche zu überprüfen. Ein Bodenaus-
tausch kann mit gut tragfähigem Boden z.B. Schotter oder Kies 0/45 mm erfolgen. Die erforderliche
Mächtigkeit der Bodenaustauschschicht unter planmäßigem Erdplanumsniveau kann in Abhängigkeit
der vorhandenen Ausgangstragfähigkeit nachfolgender Tabelle entnommen werden:
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Ausgangstragfähigkeit Planum
Ev2 [MN/m²]
geforderte Tragfähigkeit Planum
Ev2 [MN/m²]
Mindestmächtigkeit Bodenaus-tauschschicht
(Kies 0/45 mm) [cm]
5 ≥ 45 55 10 ≥ 45 40 15 ≥ 45 30 20 ≥ 45 20 30 ≥ 45 10* 40 ≥ 45 5*
* Mindestmächtigkeit fachgerechter Einbau Kies 0/45 mm (3 x 4,5 mm) = 13,5 cm
Bei einem Bodenaustausch mit grobkörnigem Boden wird empfohlen zwischen dem anstehenden
bindigen Untergrund und der Bodenaustauschschicht ein Trennvlies der Georobustheitsklasse GRK 3
einzulegen.
Kommt der planmäßige Straßengradient von Erschließungsstraßen im Bereich des ehemaligen To-
teisbeckens mit den hier anstehenden stark kompressiblen organischen Böden im Untergrund über
derzeitigem Geländeniveau zu liegen, wird empfohlen zur Vergleichmäßigung der Setzungen eine
hochzugfeste Geokunststoffbewehrung auf das Erdplanum einzulegen. Wenn möglich, wird empfoh-
len, eine temporäre Überschüttung über den planmäßigen Straßengradient zur Vorwegnahme von
Setzungen aus der Verkehrslast aufzubringen. Wird das Erdplanum mit Bindemittel stabilisiert ist ein
alkalibeständige Geokunststoffbewehrung zu verwenden. Geogitter bzw. Gewebe sind waagrecht zu
verlegen und vor dem Aufbringen der Schüttung gerade zu recken und leicht zu spannen (z.B. mittels
Einschlagen von Stahlnadeln), so dass Faltenfreiheit gewährleistet ist. Überlappungsstöße in Längs-
und Querrichtung müssen mindestens 0,5 m betragen. Die Geokunststoffbewehrungen dürfen nicht
direkt befahren werden. Das Schüttmaterial ist “vor Kopf“ einzubringen. Eine Befahrung kann nach
Aufbringung einer mindestens 15 cm mächtigen Bodenschicht über der Geokunststoffbewehrung er-
folgen.
Die Einbauweisen und Einbaubedingungen nach der ZTV E-StB 09 sind einzuhalten. Die nach ZTV
E-StB und ZTV SoB-StB bzw. RStO geforderte Verdichtung und Tragfähigkeit auf OK Planum und OK
ungebundener Frost-/Tragschicht ist mittels statischer Plattendruckversuche ggf. in Verbindung mit
dynamischen Plattendruckversuchen nachzuweisen. Von einer ausreichenden Verdichtung eines mit
Bindemittel stabilisierten Planums kann erfahrungsgemäß bei einer Tragfähigkeit von Ev2 ≥ 45 MN/m²
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und einem Verhältniswert von Ev2/Ev1 ≤ 2,0 in Verbindung mit einem Luftporengehalt von na ≤ 8 %
ausgegangen werden.
Auf OK Frost-/Tragschicht ist eine Mindesttragfähigkeit von Ev2 ≥ 120 MN/m² einzuhalten. Die Ver-
dichtung der Frost-/Tragschicht von Dpr ≥ 100 % ist über einen Verhältniswert von Ev2/Ev1 ≤ 2,3 nach-
zuweisen. Es wird empfohlen, je einen statischen Plattendruckversuch pro 1000 m² durchzuführen.
15. Regenwasserversickerung
Für das Neubaugebiet „Safranmoos“ ist nach Angabe durch agp eine dezentrale Versickerung von
Oberflächenwasser vorgesehen. Hierbei soll Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen unmit-
telbar auf jedem Grundstück versickert werden.
Das Baufeld liegt nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand November
2011) außerhalb von Wasser- und Quellenschutzgebieten. Diesbezüglich bestehen somit keine Ein-
schränkungen bei einer Regenwasserversickerung. Die allgemeinen Grundsätze zum Umgang mit
Regenwasser kann dem Merkblatt DWA-ATV 153 entnommen werden. Für die Planung, Bau und
Betrieb der notwendigen Versickerungsanlage ist eine Bemessung bzw. Berechnung nach dem Ar-
beitsblatt DWA A138 notwendig.
Für die Planung von Versickerungsanlagen wird üblicherweise ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von
kf ≥ 1 ∗ 10-6 [m/s] als untere Grenze angesehen. Die Versickerung muss über eine belebte Bodenzo-
ne von einer Mindestmächtigkeit von 30 cm erfolgen. Eine direkte Versickerung über Rigolen und
Schächte ist wasserwirtschaftlich unerwünscht. Die Mächtigkeit des Sickerraumes sollte grundsätzlich
mindestens 1,0 m betragen, um eine ausreichende Sickerstrecke für eingeleitete Niederschlagsab-
flüsse zu gewährleisten.
Auf der Grundlage der ausgeführten direkten Baugrundaufschlüsse und der Abschätzung des Was-
serdurchlässigkeitsbeiwertes anhand der Sieblinie sowie der Ausführung eines Versickerungsver-
suchs im Bohrloch der Bohrung B 204 wird die Versickerungsfähigkeit im geplanten Neubaugebiet
wie folgt beurteilt:
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Bezeichnung
Bohrung
Bohrtiefe
[m u. GOK)
Abschätzung kf –Wert anstehende Böden Bewertung
B 200 2,3
1,7 m bis 2,3 m Moränenkies: k f = 1 x 10-5 m/s
bis 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung ab 1,7 m u.
GOK möglich
B 201 3,6
1,0 m bis 3,6 m Moränenkies: Abschätzung
Wasserdurchlässigkeit über Sieblinie
kfu* = 3,6 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung ab 1,0 m u.
GOK möglich
B 202 4,5
3,2 m bis 4,4 m Moränenkies: k f = 1 x 10-5 m/s
bis 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
darunter: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung zwischen 3,2 m
bis 4,4 m u. GOK möglich
B 203 4,2
1,3 m bis 4,2 m Moränenkies: Abschätzung
Wasserdurchlässigkeit über Sieblinie
kfu* = 3,7 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung ab 1,3 m u.
GOK möglich
B 204 6,0 3,5 m bis 5,0 m verlehmter Moränensand
Versickerungsversuch: kf = 4 x 10-7 m/s
Keine Versickerung möglich
B 205 6,0 Kein grobkörniger Boden bis Sondierende:
kf < 1 x 10-6 m/s
Keine Versickerung möglich
B 206 6,0
2,5 m bis 6,0 m stark verlehmter Moränensand
und Moränenkies: kf < 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Keine Versickerung möglich
B 207 5,7 5,5 m bis 5,7 m Moränenkies: k f > 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung ab 5,5 m u.
GOK möglich
B 208 6,0
4,4 m bis 5,5 m u. GOK schwach verlehmter
Moränenkies: Abschätzung Wasserdurchläs-
sigkeit über Sieblinie
kfu* = 5,7 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
darunter: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung zwischen 4,4 m
bis 5,5 m u. GOK möglich
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Bezeichnung
Bohrung
Bohrtiefe
[m u. GOK)
Abschätzung kf –Wert anstehende Böden Bewertung
B 209 6,0
4,5 m bis 6,0 m u. GOK verlehmter Moränen-
kies: Abschätzung Wasserdurchlässigkeit über
Sieblinie
kfu* < 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung nicht möglich
B 210 6,0
5,2 m bis 6,0 m u. GOK schwach verlehmter
Moränenkies: kf = 1 x 10-5 m/s bis 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Versickerung ab 5,2 m u.
GOK möglich
B 211 4,9 Kein grobkörniger Boden bis Sondierende:
kf < 1 x 10-6 m/s
Keine Versickerung möglich
B 214 5,0
4,0 m bis 5,0 m stark verlehmter Moränen-
sand: Kein grobkörniger Boden bis Sondieren-
de: kf < 1 x 10-6 m/s
darüber: kf < 1 x 10-6 m/s
Keine Versickerung möglich
* Nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 ist für die Bemessung von Versickerungsanlagen der kfu-Wert zugrunde zu legen, der sich aus einer
Reduzierung des kf,d-Werts um 50 % errechnet.
Aufgrund stark heterogener Baugrundverhältnisse kann die Versickerungsmöglichkeit in den einzel-
nen Bohrsondierungen nur bis zu deren Sondierende bewertet werden.
Anhand der Aufschlüsse ist erkennbar, dass nicht alle Bereiche im Baufeld aufgrund der teilweise
anstehenden gering wasserdurchlässigen Böden für eine Regenwasserversickerung geeignet sind.
Außerdem stehen versickerungsfähige Böden im Bereich des Toteisbeckens erst in größerer Tiefe
an. Eine dezentrale Regenwasserversickerung wird daher im geplanten Baugebiet nicht umsetzbar
sein.
Nach dem Arbeitsblatt DWA A138 ist für eine Regenwasserversickerung eine Wasserdurchlässigkeit
von kf ≥ 1*10-6 m/s erforderlich. Jedoch kann eine Versickerung auch bei niedrigeren Durchlässigkei-
ten, wie hier tlw. vorhanden, durchgeführt werden. Zur vollständigen Abdeckung eines Bemessungs-
regens sind dann jedoch entsprechend große Zwischenspeichervolumina vorzusehen. Zudem ist eine
vollständige Versickerung bei starken, lang anhaltenden Niederschlägen nicht gewährleistet, so dass
auf jeden Fall für derartige Niederschlagsphasen ein Überlauf mit ausreichend dimensionierter Ablei-
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tung vorzusehen ist. Dennoch führt dies zu einer erheblichen Entlastung der bestehenden Kanäle und
der Wasseraufbereitungsanlagen.
Für die Planung von Versickerungsanlagen ist eine Bemessung notwendig.
16. Allgemeine Angaben zur Bebauung
16.1 Baugruben und Böschungen
Sofern die Platzverhältnisse dies zulassen, können Baugruben über dem GW-Spiegel und bei min-
destens weichen bindigen Böden bis zu einer Höhe von 5 m ohne weiteren Standsicherheitsnachweis
bei den anstehenden, sehr heterogenen Böden mit einer Böschungsneigung von
β ≤ 45 °
angelegt werden. Auf den Baugrubenböschungen ist loser oder aufgelockerter Boden abzuräumen
Die Böschungskronen sind für Baugeräte von 12 t bis 40 t auf eine Breite von mindestens 2 m, bei
Fahrzeugen unter 12 t auf mindestens 1 m Breite lastfrei zu halten. Die begehbare Arbeitsraumbreite
muss mindestens 0,5 m betragen.
Zum Schutz vor Witterungseinflüssen sind Böschungen bei länger offenstehenden Baugruben mit
einer über die Bauzeit UV-beständigen Folie abzuhängen. An der Böschungskrone ist eine Tagwas-
sersperre zur Vermeidung des Oberflächenwasserabflusses über die Böschung anzuordnen.
Bei Böschungshöhen über 5 m, einem erforderlichen steileren Böschungswinkel als zuvor angege-
ben, bei Schichtwasseraustritten aus der Böschung, bei einer Grundwasserabsenkung durch eine
offene Wasserhaltung oder bei Lasten entlang der Böschungskrone (Abstand ≤ 2 m) sind die zulässi-
gen Böschungswinkel durch Standsicherheitsberechnungen nach DIN 4084 nachzuweisen.
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16.2 Bauwerksgründungen
Für die Gründung von Gebäuden sind im Allgemeinen mindestens steife nicht organische bindige
Böden sowie grobkörnige Böden geeignet. Es wird empfohlen die Gebäude hier auf den anstehenden
mindestens steifen Geschiebelehmen und Moränenkiesen /-sanden mittels Einzel- und Streifenfun-
damenten oder auf einer Gründungsplatte zu gründen. Eine frostsichere Einbindung von außenlie-
genden Einzel- und Streifenfundamenten bzw. Frostschürzen von mindestens 1,0 m unter GOK ist
vorzusehen. Stehen die für die Gründung geeigneten Böden tiefer als die planmäßige Gründungssoh-
le der Gebäude an, ist ggf. eine Bodenaustausch auszuführen oder sind die Gründungskörper durch
z.B. Brunnengründungen auf den tragfähigen Untergrund bzw. mittels Pfählen in den tragfähigen Un-
tergrund tragfähigen Untergrund zu führen.
Aufgrund der angetroffenen Heterogenität und stark unterschiedlichen Zusammendrückbarkeit der
anstehenden Böden und der Schicht- und Grundwasserverhältnisse im Baufeld wird dringend angera-
ten, für jedes einzelne Bauvorhaben im Hinblick auf die spezifischen lokalen Verhältnisse eine ge-
sonderte Baugrunduntersuchung auszuführen. Sämtliche Angaben zur Gründung sind auf die konkre-
ten Planungen und Gebäudeabmessungen und -art abzustimmen und sind insbesondere hinsichtlich
der Verträglichkeit der Setzungen usw. zu prüfen. Mischgründungen in unterschiedlichen Schichten
sollten vermieden werden.
Für eine Vordimensionierung einer Gründung mittels Einzel- und Streifenfundamenten in die anste-
henden mindestens steifen Geschiebelehme und die Moränenkiese, die in einer Wechsellagerung
vorliegen, wird unter Berücksichtigung einer Fundamenteinbindung von mindestens 1,0 m unter GOK
bzw. Bodenplatte, für Streifenfundamente mit einer Fundamentbreite von b bzw. b´ = 0,5 m bis 1,5 m
der Bemessungswert des Sohldrucks mit σR,d = 180 kN/m² und für ein quadratisches Einzelfunda-
ment mit b bzw. b´ = 0,8 m bis 2,0 m mit σR,d = 230 kN/m² angegeben.
Bei Ansatz des Bemessungswertes des Sohldrucks sind abhängig vom Anteil der überwiegend stän-
digen und damit setzungswirksamen Lasten Setzungen von ca. s = 1,5 bis 3 cm zu erwarten.
Erfahrungsgemäß können durch bauwerksspezifische Baugrunderkundungen deutlich höhere auf-
nehmbare Sohldrücke zugelassen werden.
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Gründungsplatten führen zu einer besseren Lastverteilung und somit zu einer Verringerung bau-
werksschädlicher Setzungsdifferenzen.
Die Bemessung einer elastisch gebetteten Gründungsplatte erfolgt im Allgemeinen durch das Bet-
tungsmodulverfahren.
Nach dem DIN - Fachbericht 130 “Wechselwirkung Baugrund / Bauwerk bei Flachgründungen“ erfolgt
der Berechnungsablauf zur Bestimmung von Bettungsmoduli prinzipiell wie folgt:
1. Festlegung eines Startwertes für den Bettungsmodul durch den Baugrundgutachter
2. Berechnung von Vertikalverschiebungen und Sohldrücken mit dem Bettungszifferver-
fahren durch den Tragwerksplaner
3. Setzungsberechnung nach DIN 4019 (EI = 0) mit der aus (2.) gewonnenen Sohldruck-
verteilung durch den Baugrundgutachter
4. Vergleich der Vertikalverschiebungen aus (2.) mit den Setzungen aus (3.) durch den
Tragwerksplaner
5. Neuberechnung der Bettungsmoduln aus den Quotienten Sohldruck (2.) und Setzung
aus (3.) durch den Baugrundgutachter
Sofern in (4.) ausreichende Übereinstimmung zwischen den Vertikalverschiebungen aus (2.) und den
Setzungen aus (3.) festgestellt wurde, kann die Iteration abgebrochen werden. Ist dies nicht der Fall,
so erfolgt eine Neuberechnung ab (2.).
Nach Anpassung der Bettungsmoduli und ausreichender Übereinstimmung der Vertikalverformungen
ist der Nachweis zur Verträglichkeit der Differenzverformungen für die aufgehende Konstruktion durch
den Tragwerksplaner zu führen. Als zulässige Winkelverdrehung wird empfohlen, die Angaben nach
Skempton/ Mc Donald in den Empfehlungen „Verformungen des Baugrunds bei baulichen Anlagen“ –
EVB der DGGT mit heranzuziehen.
Für eine Muldenlagerung werden dort folgende Winkelverdrehungen ausgewiesen:
Grenze für erste Risse in tragenden Wänden l/300
Sicherheitsgrenze zur Vermeidung jeglicher Risse l/500
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Grenze für setzungsempfindliche Maschinen l/750
Bei einer Sattellagerung sind die angegeben Werte zu halbieren.
Um einen Startwert für den Bettungsmodul festlegen zu können ist eine bauwerksspezifische Bau-
grunderkundung notwendig.
Kommt die Baugrubensohle in den anstehenden bindigen Böden zu liegen, ist der Aushub bei mög-
lichst trockener Witterung auszuführen oder es wird empfohlen eine Planumsschutzschicht von ca. 25
cm zum Schutz der Baugrubensohle zu belassen. Die Gründungssohle von Einzel- und Streifenfun-
damenten ist sofort nach dem Aushub (Aushublöffel mit durchgehender Schneide zur Vermeidung
von Auflockerungen) mit einer Sauberkeitsschicht zu schützen.
16.3 Schutz von Bauwerken vor Durchfeuchtung
Bei der Baugrunderkundung wurde Grund- bzw. Schichtwasser angetroffen. Je nach Höhenlage des
Gründungsniveaus kommen Bodenplatten und Wände oberhalb oder unterhalb des Grundwasser-
spiegels zu liegen.
Erdberührte Wände und Bodenplatten oberhalb des Grundwasserspiegels sind aufgrund der an-
stehenden Böden mit einem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von kf ≤ 1 x 10-4 m/s nach DIN 18195,
Teil 1
1. mit Dränung nach DIN 4095 gegen Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser nach DIN 18195, Teil 4
2. ohne Dränung bei Gründungstiefen bis 3 m unter Geländeoberkante gegen aufstauendes Si-
ckerwasser nach DIN 18195, Teil 6 Abschnitt 9
3. ohne Dränung bei Gründungstiefen > 3 m unter Geländeoberkante gegen drückendes Was-ser von außen nach DIN 18195, Teil 6 Abschnitt 8
abzudichten. Alternativ zu einer Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6 kann auch eine Weiße Wanne
ausgebildet werden.
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Erdberührte Wände und Bodenplatten unterhalb des Grundwasserspiegels sind nach DIN 18195,
Teil 6 Abschnitt 8 abzudichten oder alternativ mittels Weiße Wanne.
Bei der Ausbildung einer Weiße Wanne ist generell die Wasserdampfdiffusion zu beachten.
16.4 Arbeitsraumverfüllung / Geländeprofilierungen
Für die Verfüllung von Arbeitsräumen sowie für Geländeprofilierungen, die nicht zur Lastabtragung
von Bauwerkslasten herangezogen werden, können die anstehenden bindigen Böden bei mindestens
steifer Konsistenz und fachgerechter Verdichtung sowie fachgerechter Lagerung bis zum Wiederein-
bau wiederverwendet werden, sofern geringe Nachsetzungen von 1 bis 2% der Auffüllhöhe toleriert
werden können.
Sollen Nachsetzungen über der Arbeitsraumverfüllung (Zugänge, Stellplätze, Terrassen etc.) verrin-
gert werden, sind gut verdichtbare Böden wie z.B. Wandkies oder Kies 0/45 mm wie auch der tlw.
anstehende unverlehmte Moränenkies zu verwenden. Die Verdichtung sollte hierbei mindestens
100 % der einfachen Proctordichte betragen. Um Tagwassereintritte in den Arbeitsraum zu verrin-
gern, sollten die außerhalb des Bauwerks und außerhalb von befestigten Flächen liegenden Arbeits-
raumverfüllungen auf den obersten 0,5 m mit gering durchlässigem bindigen Boden verfüllt werden.
Geländeanschüttungen über das ehemalige Geländeniveau im Einflussbereich der Bauwerksgrün-
dung kann zu zusätzlichen Setzungen bzw. bauwerksschädlichen Differenzsetzungen führen. Sind
Geländeaufschüttungen im Bereich von Gebäuden vorgesehen, sind diese frühzeitig aufzubringen,
damit ein Großteil der Setzungen vor Erstellung von Bauwerken bereits abgeklungen ist.
16.5 Allgemeine Angaben zur Nutzung von Geothermie
Das Baufeld liegt nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand November
2011) ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heilquellen-
schutzgebieten außerhalb von Wasser- und Quellenschutzgebieten. Eine flurstücksgenaue Überprü-
fung dieses Sachverhaltes durch die Untere Wasserbehörde bzw. Umweltamt des LRA Ravensburg
ist erforderlich.
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Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden:
Aufgrund genutzter bzw. nutzbarer Grundwasservorkommen ist die Bohrtiefe im geplanten Baufeld
auf 181 m beschränkt.
Es muss mit keinen geotechnischen Schwierigkeiten bis zur beschränkten Bohrtiefe von 181 m beim
Bohren oder Ausbau durch Karsthohlräume, größere Spalten, durch sulfathaltiges Gestein (Anhydrit)
oder durch zementangreifendes Grundwasser gerechnet werden. Artesisch gespanntes Grundwasser
kann nicht ausgeschlossen werden, außerdem sind Gasaustritte (Erdgas) während der Bohr- und
Ausrüstungsarbeiten möglich.
Als Anhaltswert kann für eine Erdwärmesonde ohne Beeinflussung von anderen Erdwärmesonden für
eine Sondentiefe von 100 m nachfolgende Wärmeentzugsleistung in Abhängigkeit der Betriebszeit
pro Jahr angegeben werden.
2400 Std./a = 4500 W
1800 Std./a = 5500 W
Bei der Erfordernis mehrerer Erdwärmesonden ist eine Bemessung der Erdwärmesonden unter Be-
rücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung zwingend notwendig.
Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmekollektoren:
Alternativ können auch Erdwärmekollektoren (Erdwärmekörbe, Erdwärmeflächenkollektoren oder
Grabenkollektoren) eingebaut werden, die bis in Tiefen von ca. 5 m die Erdwärme nutzen.
Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen:
Aufgrund der wahrscheinlich vorhandenen geringen Wasserergiebigkeit des Grund- bzw. Schicht-
wasserleiters im Baugebiet vermutlich nicht möglich. Möglichkeit muss im Einzelfall überprüft werden.
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16.6 Erdbebensicherheit
Gemäß DIN 4149: 2005-04 - Bauten in deutschen Erdbebengebieten- sowie der Karte der Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg ergibt sich für das geplante Bau-
vorhaben folgende Zuordnung:
Erdbebenzone 1 Intensitätsintervalle 6,5 ≤ I ≤ 7
Bemessungswert der Bodenbeschleunigung ag = 0,4 m/s²
Untergrundklasse S Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung
Baugrundklasse C stark bis völlig verwitterte Festgesteine
17. Schlussbemerkungen
Das geologische Modell des Baugrunds resultiert aus punktuellen Aufschlüssen im Bereich des Er-
schließungsgebietes. Naturgemäß sind Schwankungen der Schichtgrenzen der einzelnen Böden-
bzw. geologischen Schichten zwischen den Aufschlusspunkten möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses geotechnische Gutachten zur Erschließung die
einzelnen Bauherren nicht von der Verantwortung entbindet, den lokalen Baugrund im Bereich ihres
Grundstückes untersuchen zu lassen. Die Baugrundverhältnisse sind im nördlichen und zentralen
Bereich des geplanten Neubaugebietes schwierig und sind in die Geotechnische Kategorie GK 3 –
Baumaßnahmen mit schwierigem Schwierigkeitsgrad im Hinblick auf das Zusammenwirken von Bau-
werk und Baugrund - nach Eurocode 7 einzustufen. Bei Baumaßnahmen der Geotechnischen Kate-
gorie GK 3 muss nach EC 7 bzw. DIN EN 1997 ein Sachverständiger für Geotechnik eingeschaltet
werden.
Es ist darauf zu achten, dass der Grund- bzw. Schichtwasserspiegel durch den Bau der Infrastruktur
und der Wohnbebauung nicht dauerhaft abgesenkt wird. Bei einer dauerhaften Absenkung des
Grund- bzw. Schichtwasserspiegels kann es zu Geländesetzungen kommen, die zu Schäden in der
Infrastruktur führen können.
Für den Erdbau (Kanal- und Straßenbau) wird empfohlen, eine Fremdüberwachung insbesondere bei
Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Beratung, Prüfung (Tragfähigkeits- und Verdichtungskontrollen)
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und Qualitätssicherung mit einzuschalten. Eigenüberwachungsmaßnahmen der ausführenden Firma
stellen erfahrungsgemäß keine verlässliche Qualitätskontrolle für den Bauherrn dar.
Sofern noch Fragen zum Gutachten bestehen, stehen wir Ihnen für die Beantwortung dieser gerne
zur Verfügung.
………………………………………… ………………………………………… (Projektleitung) (Projektbearbeitung )
Prof. Dipl.-Ing. Rolf Schrodi Dipl.-Ing. Christian Rauser-Härle
Von der Industrie- und Handelskammer Ulm öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd- und Grundbau; Felsböschungen
ANLAGE 1.1
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Projekt: Erschließung des Baugebietes "Safranmoos", 88326 Aulendorf
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Übersichtslageplan
Karte: © openstreetmap
Version 09/10/98 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 _UeLp
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NN+587,42m( 587,22 ) 0,20
( 586,42 ) 1,00
( 585,82 ) 1,60
( 585,02 ) 2,40
( 584,42 ) 3,00
( 583,92 ) 3,50
( 582,42 ) 5,00
( 581,92 ) 5,50
( 581,42 ) 6,00
581,42
2,50 3,00
3,41 GW 3,00 3,50
4,50 5,00
5,50 6,00
Pegelausbau
Sand eingeschwemmt bei 5,7 m unter POK30
5,40
30
5,00
1,00
5,00
1,00
Plastik-Kappe
TonabdichtungPVC-Aufsatzrohr DN 35,00Bohrung Ø 80,00 mm
FilterkiesPVC-Filterrohr DN 35,00
Bohrung Ø 60,00 mm
Bohrgut
587,69
B 204
Bohrkern zwischen 1,0 und 3,0 m unter GOK wurde durch Bohrvorgang auf ein Meter komprimiert.
Oberboden, 1
Abschwemmlehm, Schluff, stark feinsandig, schwach kiesig, 4 , evtl. Feinsand, stark schluffig, hellbraun, (TM/TL/SU*)
Abschwemmlehm, Schluff, feinsandig, schwach kiesig, 4 , braun, (TM/TL)
Geschiebelehm, Schluff, stark kiesig, 4 , aufgelockert, hellbraun, (TM/TL/GU*)
Geschiebelehm, Schluff, stark feinsandig, tonig, 4, vereinzelt Kiese, hellgrau mit rotbraunen Schlieren, (TM/TL)
Geschiebelehm, Schluff, stark feinsandig, tonig, 4, vereinzelt Kiese, beige, (TM/TL)
Moränensand, Feinsand, stark schluffig, 4, vereinzelt Kiese, beige, (SU*)
Geschiebelehm, Schluff, stark feinsandig, schwach kiesig, 2 ,4 , vermutlich durch Bohrung aufgeweicht, beige, (TM/TL)
Geschiebelehm, Schluff, feinsandig, schwach kiesig, 4 , beige, (TM/TL)
ANLAGE 2.5
Bauvorhaben:Erschließung Baugebiet "Safranmoss" in Aulendorf
Planbezeichnung:Bohrsondierung B204
Plan-Nr: AULSAM U B204 Maßstab: 1:50Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) S. KoppGezeichnet: Sm
Geändert:
Gesehen:
Projekt-Nr: AULSAM
Datum:25.3.13
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Emilienstraße 270563 StuttgartTel.: 0711 / 73 33 35
Fax: 0711 / 73 56 298
Cop
yrig
ht ©
199
4-20
10 ID
AT
Gm
bH -
N:\H
enke
\Pro
jekt
e\A
\AU
LSA
M\G
elän
de\A
ULS
AM
U B
206.
bop
NN+585,30m
( 585,00 ) 0,30
( 583,30 ) 2,00
( 582,80 ) 2,50
( 580,40 ) 4,90
( 579,30 ) 6,00
579,30
2,20 2,20
BP
2,88 GW
4,00 4,00
BP
B 206
(Sondierloch offen bis 5,0 m)
Auffüllung (Oberboden, Schluff, tonig, schwach kiesig), 1, vereinzelt mitt Ziegelbröckchen durchsetzt, dunkelbraun
Auffüllung (Feinsand, schluffig, kiesig), 3 ,4 , verbacken (Matrix weich-steif), vereinzelt mit Ziegelbröckchen durchsetzt, beigebraun
Sumpfton, Ton, schluffig, 4,5 , dunkelbraun-schwarz
Moränensand, Feinsand, schluffig, kiesig, 4, mit gerundeten Kiesen (Geschieben) durchsetzt, beigebraun-grau-rostbraun marmoriert, zur Tiefe zunehmend kiesiger
Moränenkies, Kies, stark sandig, schluffig, 3 ,4 , verbacken (Matrix breiig), graubraun
Anlage 2.7
Bauvorhaben:Erschließung Baugebiet "Safranmoss" in Aulendorf
Planbezeichnung:Bohrsondierung B206
Plan-Nr: AULSAM U B206 Maßstab: 1:50Bearbeiter: Dipl.-Geol. G. WiltschkoGezeichnet: Wi
Geändert:
Gesehen:
Projekt-Nr: AULSAM
Datum:25.03.13
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Emilienstraße 270563 StuttgartTel.: 0711 / 73 33 35
Fax: 0711 / 73 56 298
Cop
yrig
ht ©
199
4-20
10 ID
AT
Gm
bH -
N:\H
enke
\Pro
jekt
e\A
\AU
LSA
M\G
elän
de\A
ULS
AM
U B
214.
bop
NN+587,08m
( 586,53 ) 0,55
( 584,58 ) 2,50
( 583,88 ) 3,20
( 583,08 ) 4,00
( 582,08 ) 5,00
582,08
3,60 GW
B 214
Oberboden (Schluff, tonig, schwach kiesig), 1 , vereinzelt mit Ziegelbröckchen durchsetzt, braun-dunkelbraun
Abschwemmlehm, Schluff, stark feinsandig, tonig, 4, braun-beigebraun mit rostfarbenen Schlieren
Sumpfton, Ton, schluffig, 4,5 , mit torfigen Lagen im cm-Bereich, dunkelbraun-schwarz
Geschiebelehm, Schluff, stark feinsandig, 4 , beigebraun-grau marmoriert
Moränensand, Feinsand, stark schluffig, 4, beigebraun-grau-rostbraun marmoriert
Anlage 2.13
Bauvorhaben:Erschließung Baugebiet "Safranmoss" in Aulendorf
Planbezeichnung:Bohrsondierung B214
Plan-Nr: AULSAM U B214 Maßstab: 1:50Bearbeiter: Dipl.-Geol. G. WiltschkoGezeichnet: Wi
Geändert:
Gesehen:
Projekt-Nr: AULSAM
Datum:25.03.13
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Emilienstraße 270563 StuttgartTel.: 0711 / 73 33 35
Fax: 0711 / 73 56 298
ANLAGE 2.14
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Bodenarten FelsartenBlöcke mit Blöcken Y y Fels allgemein Z Z
Steine steinig X x Fels verwittert Zv Zv
Kies kiesig G g Brekzie, Konglomerat GstSand sandig S s Sandstein SstSchluff schluffig U u Schluffstein UstTon tonig T t Tonstein TstTorf torfig H h Kalkstein KstMergel mergelig Mg mg Mergelstein MstAuffüllung A A Granit, Gneis Ma Y V
Y V YY V Y V
Korngrößenbereichf fein
m mittel
g grob
Nebenanteilet' schwach (< 15 %), z.B. schwach tonig
g stark (ca. 30-40 %), z.B. stark kiesig
Konsistenz/ Lagerungsdichteflüssig halbfest locker
breiig fest dicht
weich klüftig mittel dicht
steif stark klüftig, brüchig sehr dicht
Probenentnahmen und GrundwasserBP Becherprobe
EP Eimerprobe
GP Glasprobe
ZP Zylinderprobe
UP ungestörte Probe
Grundwasser angebohrt
Grundwasser nach Bohrende
Ruhewasserstand
k. GW kein Grundwasser
Zeichenerklärung (DIN 4023)
Version 04/13 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 DIN4023 Legende1
Cop
yrig
ht ©
199
4-20
10 ID
AT
Gm
bH -
N:\H
enke
\Pro
jekt
e\A
\AU
LSA
M\G
elän
de\A
ULS
AM
PS2
.bop
NN+587,42m( 587,22 ) 0,20
( 586,42 ) 1,00
( 585,82 ) 1,60
( 585,02 ) 2,40
( 584,42 ) 3,00
( 583,92 ) 3,50
( 582,42 ) 5,00
( 581,92 ) 5,50
( 581,42 ) 6,00
581,42
3,41 GW
NN+585,36m( 585,01 ) 0,35
( 584,36 ) 1,00
( 584,06 ) 1,30
( 582,66 ) 2,70
( 581,66 ) 3,70
( 581,36 ) 4,00
( 580,16 ) 5,20
( 579,36 ) 6,00
579,36
1,50 GW
NN+585,30m( 585,00 ) 0,30
( 583,30 ) 2,00
( 582,80 ) 2,50
( 580,40 ) 4,90
( 579,30 ) 6,00
579,30
2,88 GW
NN+584,29m( 583,89 ) 0,40
( 582,49 ) 1,80
( 582,19 ) 2,10
( 579,79 ) 4,50
( 578,79 ) 5,50
( 578,59 ) 5,70
578,59
1,72 GW
NN+582,94m
( 582,39 ) 0,55
( 582,04 ) 0,90
( 580,24 ) 2,70
( 579,54 ) 3,40
( 578,24 ) 4,70
( 578,04 ) 4,90
578,04
B 204
B 205 B 206
B 207
B 211
Anlage 3.2
Profilschnitt 5-fach überhöht!
?
? ?
??
??
?
Oberboden / Auffüllung
AuffüllungAbschwemmlehm
Sumpfton
Geschiebelehm
Moränenkies / Moränensand
?
?
Moränensand
Geschiebelehm
Bauvorhaben:Erschließung Baugebiet "Safranmoss" in Aulendorf
Planbezeichnung:Profilschnitt (PS) 2
Plan-Nr: AULSAM Maßstab: H: 1:100, L: 1:500Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) S. KoppGezeichnet: Sm
Geändert:
Gesehen:
Projekt-Nr: AULSAM
Datum:25.3.13
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Emilienstraße 270563 StuttgartTel.: 0711 / 73 33 35
Fax: 0711 / 73 56 298
Cop
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4-20
10 ID
AT
Gm
bH -
N:\H
enke
\Pro
jekt
e\A
\AU
LSA
M\G
elän
de\A
ULS
AM
PS5
.bop
NN+584,05m
( 583,55 ) 0,50
( 583,25 ) 0,80
( 582,05 ) 2,00
( 581,55 ) 2,50
( 581,25 ) 2,80
( 581,05 ) 3,00
( 580,45 ) 3,60
( 579,55 ) 4,50
( 578,05 ) 6,00
578,05
2,30 GW
NN+585,39m( 585,09 ) 0,30
( 584,89 ) 0,50
( 584,39 ) 1,00
( 582,19 ) 3,20
( 581,39 ) 4,00
( 581,19 ) 4,20( 580,99 ) 4,40
( 580,89 ) 4,50
580,89
NN+585,30m( 585,00 ) 0,30
( 583,30 ) 2,00
( 582,80 ) 2,50
( 580,40 ) 4,90
( 579,30 ) 6,00
579,30
2,88 GW
B 209
B 202B 206
AN
LAG
E 3.5
Oberboden / Auffüllung
Auffüllung
Geschiebelehm
Moränenkies / Moränensand
?
Profilschnitt 5-fach überhöht!
?
?
?
SumpftonAbschwemmlehm
Bauvorhaben:Erschließung Baugebiet "Safranmoss" in Aulendorf
Planbezeichnung:Profilschnitt (PS) 5
Plan-Nr: AULSAM Maßstab: H: 1:100, L: 1:500Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) S. KoppGezeichnet: Sm
Geändert:
Gesehen:
Projekt-Nr: AULSAM
Datum:25.3.13
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Emilienstraße 270563 StuttgartTel.: 0711 / 73 33 35
Fax: 0711 / 73 56 298
Cop
yrig
ht ©
199
4-20
10 ID
AT
Gm
bH -
N:\H
enke
\Pro
jekt
e\A
\AU
LSA
M\G
elän
de\A
ULS
AM
PS7
.bop
NN+587,42m( 587,22 ) 0,20
( 586,42 ) 1,00
( 585,82 ) 1,60
( 585,02 ) 2,40
( 584,42 ) 3,00
( 583,92 ) 3,50
( 582,42 ) 5,00
( 581,92 ) 5,50
( 581,42 ) 6,00
581,42
3,41 GW
NN+587,08m
( 586,53 ) 0,55
( 584,58 ) 2,50
( 583,88 ) 3,20
( 583,08 ) 4,00
( 582,08 ) 5,00
582,08
3,60 GW
B 204 B 214
ANLAGE 3.7
Profilschnitt 5-fach überhöht!
Geschiebelehm Sumpfton
Abschwemmlehm
Oberboden
?
?
Moränensand
Bauvorhaben:Erschließung Baugebiet "Safranmoss" in Aulendorf
Planbezeichnung:Profilschnitt (PS) 7
Plan-Nr: AULSAM Maßstab: H: 1:100, L: 1:500Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) S. KoppGezeichnet: Sm
Geändert:
Gesehen:
Projekt-Nr: AULSAM
Datum:25.3.13
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Emilienstraße 270563 StuttgartTel.: 0711 / 73 33 35
Fax: 0711 / 73 56 298
ANLAGE 4
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Projekt: Erschließung Baugebiet "Safranmoos" in 88326 Aulendorf
Bezeichnung Bohrung: B 204 Versuchsdatum: 27.03.13
Bodenart Bohrungssohle: 0
Grundwasserflurabstand (m): 3,08
Bohrlochradius (m): 0,03
Bohrlochtiefe (m): 5,74
Füllstand zu Beginn h0 (m): 5,18Zeit Intervalldauer Pegelhöhe Qn kf (20°C)
[h] [sec] h [m] [m³/s] [m/s]
0:00:30 30 4,86 3,0E-05 3,0E-06
0:01:00 30 4,61 2,4E-05 2,7E-06
0:01:30 30 4,40 2,0E-05 2,6E-06
0:02:00 30 4,27 1,2E-05 1,7E-06
0:03:00 60 4,10 8,0E-06 1,3E-06
0:04:00 60 4,03 3,3E-06 5,6E-07
0:05:00 60 3,98 2,4E-06 4,2E-07
0:06:00 60 3,94 1,9E-06 3,5E-07
0:08:00 120 3,88 1,4E-06 2,7E-07
0:11:00 180 3,77 1,7E-06 3,7E-07
0:15:00 240 3,64 1,5E-06 3,8E-07
Berechnungsformel aus DIN EN ISO 22282-2
kf = 0,159 x (Q/h2) x ((ln(h/r) / ((hA/h)-0,5*(hA/h)2) )
Absenkung
dz [m]
0,32
0,25
0,21
0,13
0,17
0,11
0,13
0,07
0,05
0,04
0,06
Versickerungsversuch im Bohrloch
bearb. gepr. geseh.
kf-W
ert
[m/s
]
0,00E+00
5,00E-07
1,00E-06
1,50E-06
2,00E-06
2,50E-06
3,00E-06
3,50E-06
0:00 0:02 0:05 0:08 0:11 0:14 0:17
Zeit [h]
kf -Wert [m/s]
Version 02/07/02 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/735 62 98 AULSAM B204 Versickerung
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Projekt: BV Neubaugebiet "Safranmoos" in Aulendorf
Probe Materialwn
%
wl
%
wp
%
Ip
%
Ic Konsistenz Körnungsziffer
T/U-S-G
BAnach DIN
18196
ρ
t/m3
ρD
t/m3
ϕ'
(°)
c'
kN/m²
cu
kN/m²
V(gl)
%
Bemerkungen
B 201 (1,5-2,5 m) Moränenkies 3,4 1-3-7 GT/GU
B 203 (3,4-3,8 m) Moränenkies 3,3 1-3-6 GT/GU
B 204 (2,5-3,0 m) Geschiebelehm 23,8 31,4 20,0 11,4 0,67 weich TL
B 205 (2,2 m) Abschwemmlehm 19,5 23,4 18,1 5,3 0,74 weich TL
B 205 (3,0 m) Sumpfton 39,5 55,4 30,6 24,9 0,64 weich OT 13,9
B 206 (4,0 m) Moränensand 6,6 SU*/ST*
B 208 (4,5-5,0 m) Moränenkies 8,5 1-2-7 GT/GU
B 209 (5,5-6,0 m) Moränenkies 10,0 2-3-5 GT*/GU*
B 210 (2,9 m) Sumpfton 42,6 20,2
B 210 (4,5 m) Geschiebelehm 23,0 27,4 21,7 5,7 0,75 steif TL
kursiv angegebene Konsistenzen abgeschätzt anhand w n ES = Steifemodul im Lastintervall 200 - 400 kN/m²
6% Feinanteil
9% Feinanteil
15 % Feinanteil
9% Feinanteil
15,8% Feinanteil
AN
LAG
E 5.1
Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche
bearb. gepr. geseh.
Version 20.02.07 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 Ergebnisblatt_Labor_AULSAM
ProjektT/U = 6% d10 = 0,080
S = 25% d30 = 1,78Datum 09.04.13 G = 69% d60 = 12,88Probenbez.: B 201 (1,5-2,5 m) Bodenart: GT/GU Körnungsziffer : 0-1-3-7
Bemerkung
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
ANLAG
E 5.2.1
160,9
3,1BV Neubaugebiet "Safranmoos"
Gew
icht
sant
eile
[%]
Korngrößenverteilung nach DIN 18123
bearb. gepr geseh.
Einteilung der Korngrößenbereiche nach DIN 4022Aräometer
Siebung
Abschlämmung
Korngröße [mm]
==
60d*
10d
230
d
cC
==10d60d
U
sm
0,001 0,002 0,0063 0,01 0,02 0,063 0,1 0,2 0,63 1 2 6,3 10 20 63 100
SCHLUFF SAND KIESTON
FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB-100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Henke und Partner GmbH, Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711.977 60 73-0 Fax 0711.73 56 298www.henkegeo.de
Siebung_DIN18123_B201-1,5-2,5 .xls
ProjektT/U = 9% d10 = 0,080
S = 33% d30 = 0,85Datum 04.04.13 G = 58% d60 = 6,14Probenbez.: B 203 (3,4-3,8 m) Bodenart: GT/GU Körnungsziffer : 0-1-3-6
Kf-Wert (m/s): 1,24E-03 nach Seiler(1973) Gultig für 17≤U≤100 (wobei U=d60/d10)Bemerkung
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
ANLAG
E 5.2.2
76,7
1,5BV Neubaugebiet "Safranmoos"
Gew
icht
sant
eile
[%]
Korngrößenverteilung nach DIN 18123
bearb. gepr geseh.
Einteilung der Korngrößenbereiche nach DIN 4022Aräometer
Siebung
Abschlämmung
Korngröße [mm]
==
60d*
10d
230
d
cC
==10d60d
U
sm
0,001 0,002 0,0063 0,01 0,02 0,063 0,1 0,2 0,63 1 2 6,3 10 20 63 100
SCHLUFF SAND KIESTON
FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB-100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Henke und Partner GmbH, Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711.977 60 73-0 Fax 0711.73 56 298www.henkegeo.de
Siebung_DIN18123_B203-3,4-3,8 .xls
ProjektT/U = 9% d10 = 0,10
S = 21% d30 = 2,16Datum 04.04.13 G = 71% d60 = 16,79Probenbez.: B 208 (4,5-5,0 m) Bodenart: GT/GU Körnungsziffer : 0-1-2-7
Bemerkung
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
ANLAG
E 5.2.3
167,9
2,8BV Neubaugebiet "Safranmoos"
Gew
icht
sant
eile
[%]
Korngrößenverteilung nach DIN 18123
bearb. gepr geseh.
Einteilung der Korngrößenbereiche nach DIN 4022AräometerSiebung
Abschlämmung
Korngröße [mm]
==
60d*
10d
230
d
cC
==10d60d
U
sm
0,001 0,002 0,0063 0,01 0,02 0,063 0,1 0,2 0,63 1 2 6,3 10 20 63 100
SCHLUFF SAND KIESTON
FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB-100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Henke und Partner GmbH, Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711.977 60 73-0 Fax 0711.73 56 298www.henkegeo.de
Siebung_DIN18123_B208-4,5-5,0 .xls
ProjektT/U = 15% d10 =
S = 34% d30 = 0,25Datum 04.04.13 G = 50% d60 = 4,28Probenbez.: B 209 (5,5-6,0 m) Bodenart: GT*/GU* Körnungsziffer : 0-2-3-5
Bemerkung
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
ANLAG
E 5.2.4
BV Neubaugebiet "Safranmoos"
Gew
icht
sant
eile
[%]
Korngrößenverteilung nach DIN 18123
bearb. gepr geseh.
Einteilung der Korngrößenbereiche nach DIN 4022Aräometer
Siebung
Abschlämmung
Korngröße [mm]
==
60d*
10d
230
d
cC
==10d60d
U
sm
0,001 0,002 0,0063 0,01 0,02 0,063 0,1 0,2 0,63 1 2 6,3 10 20 63 100
SCHLUFF SAND KIESTON
FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB- FEIN- MITTEL- GROB-100
90
80
70
60
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Henke und Partner GmbH, Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711.977 60 73-0 Fax 0711.73 56 298www.henkegeo.de
Siebung_DIN18123_B209-5,5-6,0 .xls
ANLAGE 5.3.1
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Projekt: BV Neubaugebiet "Safranmoos" Datum: 05.04.13
Probe: B 204 / 2,5-3,0 m Bodenart: Geschiebelehm
nat. Wassergehalt wn: 23,8 %
Fließgrenze wL: 31,4 % Ausrollgrenze wP: 20,0 %
Plastizitätszahl IP=WL-WP: 11,4 Konsistenzzahl IC=(WL-Wn)/IP: 0,67
Bodenart nach DIN 18 196: TL Konsistenz: weich
Maximaler Wassergehalt halbfest (IC = 1,0): 20,0 %
Wassergehalt steif (IC = 0,75-1,0) von: 22,9 % bis 20,1 %
Wassergehalt weich (IC = 0,5-0,75) von: 25,7 % bis 23,0 %
Wassergehalt breiig (IC = 0,0-0,5) von: 31,4 % bis 25,8 %
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)
Fließgrenze wL (%)
A-LinieIP = 0,73 (wL-20)
ausgeprägtplastischeTone TA
mittelplastischeTone TMleicht
plastischeTone TL
Sand-TonGemische
Zwischenbereich
Sand-Schluff-Gemische SU
Tone mit org. Bei-mengungen undorganog. Tone OT
Schluffe mit org. Beimeng. u.organog. Schluffe OU u.mittel plast. Schluffe UM
UL
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)
Schlagzahl25
Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 w [%]
Plastizitätsbereich
0,000,250,500,751,001,251,50
Zustandsform
00,50,751
halbfest steif weich breiig
bearb. gepr. geseh.
Version 03/08/07 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 Konsistenz_B204-2,5-3,0m
ANLAGE 5.3.2
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Projekt: BV Neubaugebiet "Safranmoos" Datum: 05.04.13
Probe: B 205 / 2,2 m Bodenart: Abschwemmlehm
nat. Wassergehalt wn: 19,5 %
Fließgrenze wL: 23,4 % Ausrollgrenze wP: 18,1 %
Plastizitätszahl IP=WL-WP: 5,31 Konsistenzzahl IC=(WL-Wn)/IP: 0,74
Bodenart nach DIN 18 196:Zwischenbereich Konsistenz: weich
Maximaler Wassergehalt halbfest (IC = 1,0): 18,1 %
Wassergehalt steif (IC = 0,75-1,0) von: 19,4 % bis 18,2 %
Wassergehalt weich (IC = 0,5-0,75) von: 20,8 % bis 19,5 %
Wassergehalt breiig (IC = 0,0-0,5) von: 23,4 % bis 20,9 %
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Fließgrenze wL (%)
A-LinieIP = 0,73 (wL-20)
ausgeprägtplastischeTone TA
mittelplastischeTone TMleicht
plastischeTone TL
Sand-TonGemische
Zwischenbereich
Sand-Schluff-Gemische SU
Tone mit org. Bei-mengungen undorganog. Tone OT
Schluffe mit org. Beimeng. u.organog. Schluffe OU u.mittel plast. Schluffe UM
UL
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Was
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)
Schlagzahl25
Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 w [%]
Plastizitätsbereich
0,000,250,500,751,001,251,50
Zustandsform
00,50,751
halbfest steif weich breiig
bearb. gepr. geseh.
Version 03/08/07 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 Konsistenz_B205-2,2m
ANLAGE 5.3.3
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Projekt: BV Neubaugebiet "Safranmoos" Datum: 05.04.13
Probe: B 205 / 3,0 m Bodenart: Sumpfton
nat. Wassergehalt wn: 39,5 %
Fließgrenze wL: 55,4 % Ausrollgrenze wP: 30,6 %
Plastizitätszahl IP=WL-WP: 24,9 Konsistenzzahl IC=(WL-Wn)/IP: 0,64
Bodenart nach DIN 18 196: OT Konsistenz: weich
Maximaler Wassergehalt halbfest (IC = 1,0): 30,6 %
Wassergehalt steif (IC = 0,75-1,0) von: 36,8 % bis 30,7 %
Wassergehalt weich (IC = 0,5-0,75) von: 43,0 % bis 36,9 %
Wassergehalt breiig (IC = 0,0-0,5) von: 55,4 % bis 43,1 %
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I P(%
)
Fließgrenze wL (%)
A-LinieIP = 0,73 (wL-20)
ausgeprägtplastischeTone TA
mittelplastischeTone TMleicht
plastischeTone TL
Sand-TonGemische
Zwischenbereich
Sand-Schluff-Gemische SU
Tone mit org. Bei-mengungen undorganog. Tone OT
Schluffe mit org. Beimeng. u.organog. Schluffe OU u.mittel plast. Schluffe UM
UL
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Was
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)
Schlagzahl25
Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 w [%]
Plastizitätsbereich
0,000,250,500,751,001,251,50
Zustandsform
00,50,751
halbfest steif weich breiig
bearb. gepr. geseh.
Version 03/08/07 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 Konsistenz_B205-3,0m
ANLAGE 5.3.4
HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik
Projekt: BV Neubaugebiet "Safranmoos" Datum: 05.04.13
Probe: B 210 / 4,5 m Bodenart: Geschiebelehm
nat. Wassergehalt wn: 23,1 %
Fließgrenze wL: 27,4 % Ausrollgrenze wP: 21,7 %
Plastizitätszahl IP=WL-WP: 5,73 Konsistenzzahl IC=(WL-Wn)/IP: 0,75
Bodenart nach DIN 18 196: TL Konsistenz: steif
Maximaler Wassergehalt halbfest (IC = 1,0): 21,7 %
Wassergehalt steif (IC = 0,75-1,0) von: 23,1 % bis 21,8 %
Wassergehalt weich (IC = 0,5-0,75) von: 24,5 % bis 23,2 %
Wassergehalt breiig (IC = 0,0-0,5) von: 27,4 % bis 24,6 %
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0 10 20 30 40 50 60 70 80Fließgrenze wL (%)
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A-Linie
IP = 0,73 (wL-20)
ausgeprägtplastischeTone TA
mittelplastischeTone TMleicht
plastischeTone TL
Sand-TonGemische
Zwischenbereich
Sand-Schluff-Gemische SU
Tone mit org. Bei-mengungen undorganog. Tone OT
Schluffe mit org. Beimeng. u.organog. Schluffe OU u.mittel plast. Schluffe UM
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10 100Schlagzahl
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Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsbereich
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100w [%]
Zustandsform
0,000,250,500,751,001,251,5000,50,751
halbfest steif weich breiig
bearb. gepr. geseh.
Version 03/08/07 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 Konsistenz_B210-4,5m