WINDPARK REGESBOSTEL
Fledermauskartierung 2018
ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE
WINDPARK REGESBOSTEL
Fledermauskartierung 2018
erstellt im Auftrag e-wyn 4. Beteiligungs GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Str. 6 – 25337 Elmshorn
Projektleitung: Biologe Holger Henschel
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ivo Niermann
Techn. Bearbeitung: Frauke Bühring Michael Schirmacher Lara Wichmann
Februar 2019
ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE
Gerberstraße 4 - 30169 HANNOVER Telefon: 0511 / 1210836-0 Telefax: 0511 / 12108379
e-Mail: [email protected] Internet:www.aland-nord.de
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie I
INHALT Seite
1 Einleitung ................................................................................................................. 1
1.1 Zielsetzung der Untersuchung ........................................................................ 1
1.2 Untersuchungsgebiet ...................................................................................... 1
2 Allgemeiner Kenntnisstand: WEA und Fledermäuse ......................................... 3
2.1 Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen ............................................... 3
2.2 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ............................................................. 3
2.3 Ableitung der eingriffssensiblen Arten ............................................................ 5
3 Erfassungsmethoden ............................................................................................. 8
3.1 Detektorbegehungen ...................................................................................... 9
3.2 Stationäre Erfassungseinheiten .................................................................... 10
3.3 Dauererfassung ............................................................................................ 11
4 Bestandsergebnisse und Diskussion ................................................................ 13
4.1 Detektorbegehungen .................................................................................... 13
4.2 Stationäre Erfassungseinheiten .................................................................... 15
4.3 Dauererfassung ............................................................................................ 18
4.4 Artenbezogene Darstellung .......................................................................... 19
5 Bewertungsmethodik und -ergebnisse .............................................................. 30
5.1 Artenschutzrechtliche Bewertung ................................................................. 30
5.2 Bewertung der Aktivitätsdichte der Erfassungseinheiten ............................. 33
5.3 Bewertung der Phänologie aus der Dauererfassung ................................... 37
6 Voraussichtliche Konflikte .................................................................................. 38
6.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen ...................................................... 38
6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ................................................................... 38
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der betriebsbedingten Auswirkungen ...................................................................... 40
8 Literatur ................................................................................................................. 42
TABELLEN
Tab. 1: Potenzielle Konflikte von Fledermäusen mit WEA im Offenland in Niedersachsen (+++ hohes, ++ mittleres, + vorhandenes Konfliktpotenzial, - vermutlich keine Konflikte zu erwarten, nach BRINKMANN 2004, verändert und ergänzt) ........................................................................................................... 7
Tab. 2: Übersicht über die Untersuchungstermine (im Jahr 2018) ............................. 9
Tab. 3: registrierte Rufsequenzen während der Detektorbegehungen .................... 14
Tab. 4: Registrierte Rufsequenzen am östlichen Standort ....................................... 15
Tab. 5: Registrierte Rufsequenzen am mittleren Standort ....................................... 16
Tab. 6: Registrierte Rufsequenzen am westlichen Standort .................................... 17
Tab. 7: Summe aller registrierten Rufsequenzen an den Dauererfassungseinheiten ............................................................................ 19
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie II
Tab. 8: Schutzstatus und Gefährdung der im Planungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten(-gruppen) ............................................. 31
Tab. 9: Wertstufen und Schwellenwerte für die Bewertung der Ergebnisse aus den bodengebundenen Erfassungseinheiten ..................... 34
Tab. 10: Bewertungsergebnis der ermittelten Aktivität am östlichen Standort ......................................................................................................... 34
Tab. 11: Bewertungsergebnis der ermittelten Aktivität am mittleren Standort ......................................................................................................... 35
Tab. 12: Bewertungsergebnis der ermittelten Aktivität am westlichen Standort ......................................................................................................... 36
ABBILDUNGEN
Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes; im Osten liegt Hollenstedt, im Süden verläuft die BAB A1. Die geplante Vorrangfläche ist schraffiert dargestellt, der 500 m Radius ist grün gestrichelt und die drei beprobten Standorte sind durch orangene Dreiecke gekennzeichnet (Kartenquelle: OpenStreetMap WMS) ................................................................................... 2
Abb. 2: Anteil der bundesweit unter WEA gefundenen und gemeldeten Fledermäuse (DÜRR 2017, n= 3455) ......................................... 4
Abb. 3: Transektstrecke (graue Linien) und Lage der geplanten WEA sowie der Dauererfassung (blaues Quadrat) innerhalb des UG. ................................................................................................................ 11
Abb. 4: Umgebauter Fledermauskasten mit der Erfassungseinheit. Das Mikrofon wurde durch eine seitliche Öffnung nach außen geführt. ............................................................................................... 12
Abb. 5: Aktivitätsverlauf aller registrierten Fledermausrufsequenzen am Dauererfassungsgerät ............................................................................ 18
Abb. 6: Summe der Kontakte der Zwergfledermaus im Jahresverlauf (Daten der Dauerbeobachtung) .................................................................... 20
Abb. 7: Nachweise der Zwergfledermaus während der Transektbegehungen (die Nachweise mit schwarzem Punkt zeigen Rufsequenzen mit Soziallauten) ....................................................... 21
Abb. 8: Summe der Kontakte der Rauhautfledermaus im Jahresverlauf (Daten der Dauerbeobachtung) ............................................. 22
Abb. 9: Nachweise der Rauhautfledermaus (braune Punkte) und der Mückenfledermaus (grüne Punkte) während der Transektbegehungen .................................................................................... 23
Abb. 10: Summe der Kontakte des Abendseglers im Jahresverlauf (Daten der Dauerbeobachtung) .................................................................... 24
Abb. 11: Nachweise des Abendseglers während der Transektbegehungen .................................................................................... 25
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie III
Abb. 12: Nachweise des Kleinabendseglers (dunkelgrüne Punkte) sowie der Nyctaloide (hellgrüne Punkte) während der Transektbegehungen .................................................................................... 26
Abb. 13: Nachweise der Breitflügelfledermaus während der Transektbegehungen .................................................................................... 28
ANLAGE
Karte 1: Übersicht über sämtliche Fledermausnachweise während der Detektorbe-
gehungen
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 1
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung der Untersuchung
Der Landkreis Harburg plant in seinem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm
(RROP 2025) u.a. die Ausweisung der Vorrangfläche Windenergienutzung HO 8.
Diese Fläche liegt auf der Grenze zwischen den Gemeindegebieten Hollenstedt und
Regesbostel (beide Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Hollenstedt).
Die Fa. e-wyn, 4. Beteiligungs GmbH und Co. KG (25337 Elmshorn) plant auf den
Flächen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen. In der vorliegenden Untersu-
chung wurden zwei Standorte innerhalb und ein weiterer Standort außerhalb der
Vorrangfläche (in der zwischenzeitlich geplanten Fläche HO 9) untersucht.
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA)
der Fa. Nordex (Typ N131/3600) mit einer Nabenhöhe von 84m und einer maximalen
Leistung von 3,6 MW vorgesehen.
Die Zielsetzung der vorliegenden Untersuchung ist die Erfassung und Bewertung der
Fledermausvorkommen im Hinblick auf die Eingriffsbewertung zur Windenergie-
anlagenplanung. Zu prüfen waren die potenziellen Beeinträchtigungswirkungen der
geplanten Anlage auf die Fledermäuse, die den rotordurchstrichenen Raum als resi-
dente oder ziehende Individuen nutzten. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Erfas-
sung des für Windenergieplanungen relevanten Artenspektrums und der Suche nach
Jagdgebieten und Flugrouten. Auch eine Suche nach Fledermausquartieren wurde
durchgeführt.
Nach einer allgemeinen Übersicht über den Kenntnisstand zum Konflikt WEA und
Fledermäuse (in Kapitel 2) werden die eingesetzten Erfassungsmethoden (im Kapitel
3) dargestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in Kapitel 4 präsentiert, bewer-
tet (Kapitel 5) und schließlich einer Konfliktanalyse (Kapitel 6) unterzogen. Abschlie-
ßend werden Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben (siehe Kapitel 7).
1.2 Untersuchungsgebiet
Die Vorrangfläche Windenergienutzung HO 8 liegt in der Samtgemeinde Hollenstedt
ca. 1,5 km östlich vom Ortsrand Hollenstedts entfernt. Im Norden begrenzt die K 15
das Untersuchungsgebiet. Im Westen grenzt ein Kiefernforst an. Darin liegen Wo-
chenendhäuser auf großzügig bemessenen Grundstücken. Südlich reicht das Unter-
suchungsgebiet über den Heidenauer Weg hinweg. Die Vorrangfläche hat eine Flä-
chengröße von ca. 8,6 ha. Das Untersuchungsgebiet (UG) im Radius von 500m um
die Vorrangfläche hat eine Flächengröße von ca. 174 ha. Der geplante Windpark
liegt auf einer Höhe von ca. 35 m üNN.
Das Untersuchungsgebiet ist durch sandige bzw. anmoorige Böden gekennzeichnet.
Zu finden ist ein Nebeneinander ackerbaulich intensiv genutzter Flächen (Mais, Ge-
treide, Kartoffeln), Intensivgrünland (teils als Schaf- bzw. Pferdeweide genutzt),
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 2
Weihnachtsbaumplantagen und Kiefernforsten. Die zum Teil unbefestigten Feldwege
und Straßen sind abschnittweise mit Birken oder Eichen gesäumt. Im Nordwesten
des Untersuchungsgebietes liegt ein größeres Abbaugewässer.
Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes; im Osten liegt Hollenstedt, im Sü-
den verläuft die BAB A1. Die geplante Vorrangfläche ist schraffiert
dargestellt, der 500 m Radius ist grün gestrichelt und die drei be-
probten Standorte sind durch orangene Dreiecke gekennzeichnet
(Kartenquelle: OpenStreetMap WMS)
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 3
2 Allgemeiner Kenntnisstand: WEA und Fledermäuse
Dem möglichen Einfluss von Windenergieanlagen (WEA) auf die Fledermausfauna
wurde bis vor ca. 15 Jahren wenig Beachtung geschenkt (BACH et al. 1999, RAH-
MEL et al. 1999, VERBOOM & LIMPENS 2001). Dies hat sich jedoch gerade in den
letzten Jahren – aufgrund der zunehmenden Aufmerksamkeit dem Artenschutzrecht
gegenüber – stark gewandelt. Nachfolgend wird ein Überblick über die potenziellen
Beeinträchtigungen von Fledermäusen gegeben, die durch Windenergieanlagen
(WEA) verursacht werden können. Unterschieden werden dabei bau- und anlagebe-
dingte sowie betriebsbedingte Beeinträchtigungen.
2.1 Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen
Direkter Verlust von Quartieren und Teillebensräumen
Die Errichtung von Windenergieanlagen kann den direkten Verlust von Quartieren,
z.B. durch Entfernen von Bäumen etc., durch den Bau der Anlagen selbst oder den
Bau der notwendigen Infrastruktur u.a. durch Rodungen von Waldstücken, Feldge-
hölzen oder Hecken, zur Folge haben. So kann der Ausbau der Zufahrtswege von
Graswegen zu geschotterten Wegen theoretisch eine Reduktion der Insektenfauna
nach sich ziehen, was auch zu einer Reduktion der Fledermausaktivität führen kann.
Betroffen sind von dieser Wirkung jedoch allenfalls Arten mit kleinen, individuellen
Jagdgebieten.
2.2 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Indirekter Verlust von Teillebensräumen
Vom indirekten Verlust von Teillebensräumen durch Windenergieanlagen sind im
Offenland Arten betroffen, die i.d.R. im offenen Luftraum jagen. Zu nennen sind Ar-
ten, die weniger strukturgebunden entlang von Hecken jagen, wie die Breitflügel- und
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), bis hin zu Arten wie Kleinabendsegler
(Nyctalus leisleri) und Abendsegler (Nyctalus noctula), die regelmäßig im freien Luft-
raum in Höhen bis zu 150 m oder mehr über Wiesen, Weiden, Feldern und Wäldern
jagen (KRONWITTER 1988, RUSS et al. 2003). Inwiefern diese Tiere, die bestimmte
Jagdgebiete immer wieder benutzen, von Windenergieanlagen „verdrängt“ oder „ver-
scheucht“ werden, ist ungewiss. Ein solcher Effekt kann nicht ausgeschlossen wer-
den, doch liegen hierzu praktisch keine belastbaren Daten vor.
Auch ein Barriereeffekt, der zu Verlusten oder Verlagerungen von Flugkorridoren
führt, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Informationslage hierzu ist allerdings
bislang ebenfalls völlig ungenügend. Auf dieser Grundlage ist zurzeit ebenfalls keine
Prognose dieser Beeinträchtigung möglich.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 4
Kollisionen von Fledermäusen mit Rotoren
Im Gegensatz zum indirekten Lebensraumverlust stellt der direkte Individuenverlust
durch die Kollision mit drehenden Rotorblättern eine potenzielle Beeinträchtigung
dar, die mittlerweile allgemein bekannt und vielfach belegt ist. Eine Reihe von Arbei-
ten aus dem In- und Ausland der letzten Jahre belegt, dass Fledermäuse in zum Teil
nennenswerten Zahlen an Windenergieanlagen verunglücken (z.B. JOHNSON 2004,
BEHR & V. HELVERSEN 2005, NIERMANN et al. 2011a).
Für Deutschland liegen bislang Nachweise von insgesamt 17 Arten vor, die als
Schlagopfer auftreten (DÜRR 2017). Die Zahl der bis Dezember 2017 unter den An-
lagen in Deutschland gezählten (und gemeldeten) Fledermausindividuen liegt bei
3.455 (DÜRR 2017). Doch werden manche Arten deutlich häufiger geschlagen als
andere (siehe Abb. 2). So macht der Abendsegler ca. 33 % aller gefundenen Indivi-
duen aus. Es schließt sich die Rauhautfledermaus mit knapp 29 % der gefundenen
Opfer an, gefolgt von der Zwergfledermaus mit knapp 20% der Individuen. Die Grup-
pe der am stärksten betroffenen drei Arten macht einen Anteil von etwas über 80 %
der Kollisionsopfer aus. Rechnet man die beiden Arten, die in der Rangfolge folgen –
den Kleinabendsegler und die Zweifarbfledermaus – hinzu, ergeben diese fünf Arten
einen Anteil von fast 90 % aller bislang unter Windenergieanlagen gefundenen
Schlagopfer (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Anteil der bundesweit unter WEA gefundenen und gemeldeten Fle-
dermäuse (DÜRR 2017, n= 3455)
Die genauen Gründe und Umstände, die den Tod der Tiere verursachen bzw. be-
günstigen, liegen teilweise noch im Dunkeln. Die Diskussion zur Klärung dieser Fra-
gen wird seit Jahren intensiv geführt (siehe z.B. DÜRR & BACH 2004, BACH &
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 5
RAHMEL 2004, KUNZ et al. 2007, CRYAN 2008, CRYAN & BARCLAY 2009). Fol-
gende Aspekte haben sich bislang herauskristallisiert:
Grundsätzlich besteht an unterschiedlichen Anlagentypen das Risiko des
Fledermausschlags (DÜRR & BACH 2004).
Besonders viele Kollisionen ereignen sich zur Zugzeit im August und September
(z.B. JOHNSON et al. 2003, TRAPP et al. 2002, DÜRR & BACH 2004).
Möglicherweise kennen die ziehenden Tiere die Gebiete, die sie passieren,
weniger gut, wodurch das Schlagrisiko ansteigen könnte.
Kollisionen betreffen jedoch nicht nur durchfliegende sondern auch jagende Tiere
(AHLÉN 2002, ARNETT 2005).
Aufsammlungen in Nord- und Mitteldeutschland haben bislang vornehmlich
Kadaver der im freien Luftraum jagenden und über große Strecken ziehenden
Arten (z.B. Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler,
Zweifarbfledermaus, aber auch Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus)
erbracht (DÜRR & BACH 2004, TRAPP et al. 2002, NIERMANN et al. 2011a).
Nicht alle Standorte bergen die gleiche Gefahr des Fledermausschlags, die
Gründe für diese Unterschiede liegen jedoch noch im Dunkeln (NIERMANN et al.
2011b).
Bislang galt die Einschätzung, dass vor allem wald- und gehölznahe Standorte zu
einem erhöhten Schlagrisiko führen (z.B. NLT 2014), doch konnte eine neuere
Untersuchung zu diesem Thema nur einen geringen Einfluss dieser Strukturen
auf das Kollisionsrisiko an WEA feststellen (NIERMANN et al. 2011b).
Eine ältere Untersuchung legt nahe, dass hohe Anlagen tendenziell ein höheres
Schlagrisiko für Fledermäuse aufweisen als niedrigere Anlagen (BARCLAY et al.
2007), doch zeigt eine andere Studie aus Deutschland, dass hohe Anlagen hier
eher den entgegengesetzten Einfluss haben, d.h. tendenziell geringere
Kollisionsraten zeigen (bei gleichem Rotordurchmesser) (NIERMANN et al.
2011b).
2.3 Ableitung der eingriffssensiblen Arten
Aus den Informationen der letzten beiden Abschnitte ist es – in Verbindung mit In-
formationen zur Ökologie der Arten – möglich, die Arten zu benennen, die von Wind-
energieanlagen grundsätzlich besonders betroffen sein können. Das sind:
ziehende Arten wie die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), der
Abendsegler (Nyctalus noctula) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri),
hoch- und schnellfliegende Arten wie der Abendsegler und der Kleinabendsegler,
die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) sowie teilweise die
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Arten, die nicht in eine der zuvor genannten Gruppen passen, aber regelmäßig
und in größerer Anzahl an den Anlagen verunglücken, wie die Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus) (DÜRR 2011, NIERMANN et al. 2011a). Auch die
Mückenfledermaus ist regional dieser Gruppe zuzuordnen (WEE 2016: 216).
Zusammen stellen die fünf genannten Arten (Abendsegler, Rauhautfledermaus,
Zwergfledermaus, Kleinabendsegler und Zweifarbfledermaus) knapp 90% der bislang
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 6
gefundenen Schlagopfer in Deutschland dar (DÜRR 2017). Die Gattung Myotis, zu
der die Wasserfledermaus (bundesweit erst 7 Individuen als Schlagopfer nachgewie-
sen), das Mausohr (2 Individuen), die Bartfledermäuse (M. brandtii und M. mystaci-
nus) (4 Individuen) und die Teichfledermaus (3 Individuen) zählen, machen ca. 0,5 %
der bislang gefundenen Schlagopfer aus. Gleiches gilt für die Gattung Plecotus, auch
sie konnte bislang nur selten unter Windenergieanlagen gefunden werden (insge-
samt 14 Individuen, also ebenfalls weniger als 0,5 % der bislang registrierten
Schlagopfer)(siehe Abb. 2; DÜRR 2017). Die Einschätzung bezüglich des sehr ge-
ringen Schlagrisikos von Tieren der Gattung Myotis und Plecotus wird auch durch
das Bundesforschungsvorhaben zum Kollisionsrisiko von Fledermäusen an Wind-
energieanlagen gestützt (NIERMANN et al. 2011a).
Tab. 1 stellt für eine Reihe niedersächsischer Arten das Maß der potenziell zu erwar-
tenden Konflikte mit Windenergieanlagen zusammen. In der Tabelle werden die bau-
und anlagebedingten sowie betriebsbedingten Auswirkungen einer räumlichen Situa-
tion fachlich eingeschätzt, die mit den Annahmen dessen, was im Untersuchungsge-
biet passieren wird, vergleichbar ist. Das heißt:
alle geplanten Anlagenstandorte befinden sich im Offenland,
diese stehen vereinzelt in der Nähe von Gehölzen, und
im Zuge der Errichtung (Erschließung) der Anlagen müssen voraussichtlich keine
Gehölzbestände gerodet werden.
Die Arten, die eine hohe Empfindlichkeit für diese Auswirkungen zeigen, sind grau
unterlegt und werden nachfolgend als eingriffssensible Arten bezeichnet. Der Wind-
energieerlass des Landes Niedersachsen mit dem dazugehörigen Leitfaden führen
die o.g. eingriffssensiblen Arten als WEA-empfindliche Fledermausarten auf (NIE-
DERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMA-
SCHUTZ 2016).
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 7
Tab. 1: Potenzielle Konflikte von Fledermäusen mit WEA im Offenland in
Niedersachsen (+++ hohes, ++ mittleres, + vorhandenes Konfliktpo-
tenzial, - vermutlich keine Konflikte zu erwarten, nach BRINKMANN
2004, verändert und ergänzt)
Art Bau- & Anlagebeding-
te Auswirkungen im
Offenland
Betriebsbedingte Aus-
wirkungen
Verlust
von Quar-
tieren
Verlust
von
Jagd-
gebieten
Individuen-
verluste
durch
Transfer-
flüge
Individu-
enverluste
durch
Jagdflüge
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) - - - -
Teichfledermaus (Myotis dasycneme) - - - -
Brandtfledermaus (Myotis brandtii) - + - +
Bartfledermaus (Myotis mystacinus) - + - +
Fransenfledermaus (Myotis nattereri) - + - -
Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii) - - - -
Mausohr (Myotis myotis) - + + -
Abendsegler (Nyctalus noctula) - +++ +++ ++
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) - +++ +++ ++
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrel-
lus) - ++ +++ +++
Mückenfledermaus (P. pygmaeus) - ++ ++ ++
Rauhautfledermaus (P. nathusii) - ++ +++ +++
Zweifarbfledermaus (Vespertilio muri-
nus) - ++ ++ ++
Breitflügelfledermaus (Eptesicus seroti-
nus) - ++ ++ ++
Braunes Langohr (Plecotus auritus) - + - +
Graues Langohr (Plecotus austriacus) - + - +
Mopsfledermaus (Barbastella barbastel-
lus)
- + + +
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3 Erfassungsmethoden
Die Erfassungsmethode richtet sich nach den Vorgaben des „Windenergieerlasses“
und des dazugehörigen Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes (NIEDER-
SÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ
2016). Diese Empfehlungen sehen die Untersuchung einer Fläche vor, die durch
einen Puffer von mindestens 500 m um die äußeren Anlagen gebildet wird. Bezüglich
der Untersuchungsintensität wird vorgeschrieben, den Frühjahrsaspekt (Mitte April
bis Ende Mai) an drei Terminen zu untersuchen und die lokale Population mit min-
destens fünf Begehungen zwischen Anfang Juni bis Mitte August zu erfassen. Für
die Erfassung des Herbstzuges sollten von Mitte August bis Ende September fünf
Begehungen sowie eine in der ersten Oktoberhälfte durchgeführt werden (ebd.). Die-
se Vorgabe wurde hier umgesetzt.
Bezüglich der anzuwendenden Methoden wird die Kombination verschiedener Detek-
torerfassungen empfohlen (NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UM-
WELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016: 222). Eingesetzt werden sollen:
mobile Detektorerfassungen im Untersuchungsgebiet an allen Untersuchungs-
terminen zur Ermittlung der räumlich-funktionalen Beziehungen;
stationäre Detektoren an den geplanten Windenergiestandorten an allen Unter-
suchungsterminen zur vergleichenden Erfassung der Aktivität, sowie die
Dauererfassung, die während der gesamten Fledermaussaison die Aktivität der
Fledermäuse akustisch aufzeichnet.
Diese Empfehlungen wurden in der durchgeführten Untersuchung im Betrieb umge-
setzt. Zur Untersuchung der Fledermausfauna wurden 14 Termine zwischen Mitte
April und Mitte Oktober 2018 durchgeführt. Eine Übersicht über die Witterungsbedin-
gungen gibt Tab. 2.
Der Sommer 2018 war außergewöhnlich warm, sonnig und niederschlagsarm. Laut
Wikipedia1 begann die „Dauerwärme und Trockenheit“ im April, durch eine sog. „blo-
ckierende Omegalage“, eine „sehr langzeitstabile, heiße Hochdruckwetterlage“, die
sich anschließend durch „sehr stabile Hoch- und Tiefdruckgebiete“ auf der nördlichen
Hemisphäre fast durchgehend bis in den Oktober hinein halten konnte. Das Erfas-
sungsjahr 2018 ist daher nicht mit anderen, durchschnittlichen Jahren vergleichbar,
sondern „extrem trocken“ und „klimatologisch einzigartig“ (ebd.).
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Dürre_und_Hitze_in_Europa_2018
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Tab. 2: Übersicht über die Untersuchungstermine (im Jahr 2018)
Termin Datum Witterungsbedingungen, Temp. bei Sonnenuntergang (SU)
1 19./20.04. 22°C bei Sonnenuntergang (SU), sternenklar, windstille bis leichter Zug, niederschlagsfrei
2 18./19.05. 11°C bei SU, dicht bewölkt, schwache bis mäßige Brise, niederschlags-frei
3 31.05./01.06. 24°C bei SU, bis 30 Min nach SU leichter Niederschlag, windstill, nie-derschlagsfrei
4 10./11.06. 18°C bei SU, wechselnd bewölkt, schwache Brise, niederschlagsfrei
5 17./18.06. 16,5°C bei SU, wechselnd bewölkt, windstill, von 0:45 bis 1:30 Nieder-schlag
6 28./29.06. 21°C bei SU, geringe Bewölkung, windstill, niederschlagsfrei
7 28./29.07. 16°C bei SU, dicht bewölkt, windstill, niederschlagsfrei
8 04./05.08. 25°C bei SU, sternenklar, windstill, niederschlagsfrei
9 19./20.08. 22°C bei SU, abends sternenklar, morgens dichte Bewölkung, schwa-che Brise, niederschlagsfrei
10 27./28.08. 18°C bei SU, wechselnd bewölkt, abends windig, morgens windstill, niederschlagsfrei
11 08./09.09. 16°C bei SU, geringe Bewölkung, windstill bis leichter Zug, nieder-schlagsfrei
12 18./19.09. 16°C bei SU, sternenklar, windstill, niederschlagsfrei
13 05./06.10. 16°C bei SU, sternenklar, windstill, niederschlagsfrei
14 15./16.10. 15°C bei SU, sternenklar, windstill, niederschlagsfrei
3.1 Detektorbegehungen
Für die mobile Detektorerfassung kam ein Fledermausdetektor des Typs Batlogger M
(der Fa. Elekon AG, Luzern CH) zum Einsatz. Dieser Detektor zeichnet Fledermaus-
rufe im gesamten relevanten Frequenzfenster (10-150 kHz) in Echtzeit und mit hoher
Auflösung (Samplingrate von 312,5 kHz, 16 Bit) auf. Das Mikrofon dieses Detektors
ist omnidirektional, d.h. mit einem kugelförmigen Empfindlichkeitsbereich. Neben den
Rufen werden die Standortdaten (GPS) und die Temperatur auf die Speicherkarte
geschrieben, sodass eine genaue räumliche Zuordnung der aufgenommenen Rufse-
quenzen möglich ist.
Entsprechend der Vorgaben (NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UM-
WELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016: 222) wurden zwei Durchgänge je Un-
tersuchungsnacht durchgeführt.
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 10
Die akustische Artbestimmung erfolgte nach den arttypischen Ultraschall-
Ortungsrufen der Fledermäuse (z.B. AHLÉN 1990a, b; LIMPENS & ROSCHEN
1994). Dabei wurde jede einzelne Datei, die im Gelände aufgezeichnet wurde, ma-
nuell durchgesehen. In einigen Fällen konnten die Tiere mit dem Detektor nur bis zur
Gattung bestimmt werden (z.B. den Plecotus-Arten oder den beiden Bartfledermäu-
sen). Die Bestimmung der Laute wurde durch die visuelle Beobachtung der Tiere
unterstützt. Während noch Restlicht vorhanden war, wurde bei Bedarf ein Fernglas,
nach Einbruch der Dunkelheit ein leistungsstarker Handscheinwerfer eingesetzt.
Das Untersuchungsgebiet wurde systematisch auf allen befestigten Wegen während
der Nacht abgelaufen bzw. teilweise auch mit dem Fahrrad abgefahren (siehe Abb.
3). Dabei wurde darauf geachtet, dass alle Teilstrecken bei den verschiedenen Be-
gehungsterminen abends, nachts und in den Morgenstunden aufgesucht wurden. Die
mobile Detektorerfassung bietet den Vorteil, qualitativ gute Aussagen über die Ver-
teilung verschiedener Fledermausarten in größeren Gebieten zu erhalten. Schwer-
punkt der vorliegenden Erfassung war es, das für die Eingriffsbewertung von WEA
relevante Artenspektrum, Flugstraßen, Jagdgebiete und ggf. auch Quartiere zu ermit-
teln.
3.2 Stationäre Erfassungseinheiten
Neben der Methode der Detektorbegehungen wurde eine weitere eingesetzt: die
gezielte akustische Untersuchung der geplanten Standorte mit automatischen Erfas-
sungseinheiten (teilweise auch als Horchkisten bezeichnet). Zum Einsatz kam dabei
ein Anabat-Express-Gerät (der Fa. Titley Scientific, Lancashire, UK). Dabei wurden
die Erfassungseinheiten in diesem Projekt an den jeweils geplanten Standort depo-
niert.
Die Einheiten wurden jeweils abends gesetzt und morgens wieder eingeholt. Die
Geräte zeichnen (als Teilerdetektoren) die Ultraschalllaute im gesamten relevanten
Frequenzfenster auf. Eine sichere Artbestimmung anhand der aufgezeichneten Laute
ist bei den planungsrelevanten Arten in den meisten Fällen möglich. In den übrigen
Fällen (z.B. weil nur wenige Pulse erfasst werden konnten) wurden die relevanten
Rufe zu Rufgruppen zusammengefasst.
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Abb. 3: Transektstrecke (graue Linien) und Lage der geplanten WEA sowie
der Dauererfassung (blaues Quadrat) innerhalb des UG.
Diese stationären Erfassungseinheiten haben den Vorteil, dass eine kontinuierliche
„Überwachung“ eines Punktes ein objektives Bild der tatsächlichen Fledermaus-
aktivität ermöglicht. Auf diese Weise lassen sich Hinweise auf die Verteilung der Ak-
tivität während einer Nacht oder über verschiedene Termine ableiten. Da es sich
zudem um baugleiche Geräte handelt (mit gleichen Empfindlichkeitseinstellungen),
lassen die Ergebnisse auch einen Vergleich der Aktivitätsdichte zwischen den
Standorten zu. Um zu vermeiden, dass geräteabhängige Faktoren die Untersuchung
beeinflussen, wurden die Geräte von Termin zu Termin neu gemischt.
3.3 Dauererfassung
Um über den Aspekt einer Stichprobenerfassung hinaus kontinuierlich Daten zu er-
heben, wurde ein Detektor des Typs Anabat-Express (der Fa. Titley Scientific, Lan-
cashire, UK) eingesetzt. Diese Logger schreiben die Informationen über die Ultra-
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schalllaute des gesamten relevanten Ultraschallfensters sekundengenau auf eine
Speicherkarte. Diese Technik wurde eingesetzt, um im Untersuchungsgebiet eine
kontinuierliche Beobachtung der Fledermausaktivität zu gewinnen. Dabei stand nicht
die spezifische Aktivitätshöhe an den untersuchten Standorten im Vordergrund, son-
dern die Erfassung des jahreszeitlichen Aktivitätsverlaufs. Ein solcher Untersu-
chungsansatz mit Daueraufzeichnungseinrichtungen hat entgegen einer stichproben-
artigen Begehung mit Detektoren den Vorteil, dass über das Kontinuum der Datener-
hebung zufällige Ereignisse in der Datenreihe als solche erkannt und entsprechend
als zufällig bewertet werden können.
Die Daueraufzeichnung lief – entsprechend der Vorgaben – während der gesamten
Untersuchungszeit (vom Anfang April bis Mitte November). Die Lage des Gerätes im
Gebiet ist in Abb. 3 dargestellt. Die Dauererfassungseinheit wurde zum Schutz vor
Witterungseinflüssen in einem umgebauten Fledermauskasten am nördlichen Rand
eines kleinen Gehölzbestandes in ca. 4 m Höhe an einer Kiefer (Pos. 53,361215°/
9,679263°) befestigt (siehe Abb. 4).
Abb. 4: Umgebauter Fledermauskasten mit der Erfassungseinheit. Das Mik-
rofon wurde durch eine seitliche Öffnung nach außen geführt.
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4 Bestandsergebnisse und Diskussion
Im Verlauf der Untersuchung konnten im Untersuchungsgebiet mindestens elf Fle-
dermausarten festgestellt werden2:
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Abendsegler (Nyctalus noctula)
Kleinabendsegler (Nyctalus leislerii)
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Bartfledermaus (Myotis mystacinus und/oder M. brandtii)
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Langohrfledermaus (Plecotus auritus und/oder Plecotus austriacus)
Alle Nachweise wurden mittels Detektor erbracht. Aufgrund der eingesetzten Detek-
tormethodik kann jedoch nicht in jedem Fall bis auf die Art bestimmt werden. Bei zwei
Artenpaaren kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hinter den Detektornach-
weisen jeweils zwei Arten verbergen. So können die Nachweise des Artenpaares der
Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M. brandtii) und die der Langohrfledermaus
(Plecotus auritus bzw. Pl. austriacus) mit dieser Methode nicht bzw. nicht sicher von-
einander unterschieden werden. Da beide Artengruppen jedoch nicht zu den WEA-
empfindliche Fledermausarten zählen, ist ihre Unterscheidung für die Eingriffsbeurtei-
lung nicht entscheidend. Das gleiche gilt für die Artengruppe der Gattung Myotis.
Zudem waren einigen Rufsequenzen der Abendsegler (Nyctalus spec.) so kurz, dass
auch sie nicht weiter differenziert werden konnten.
4.1 Detektorbegehungen
Im Verlauf der Untersuchung wurden mit Hilfe des mobilen Detektors in der Summe
2.233 Fledermauskontakte registriert. Mit mehr als 78 % der Kontakte war die Zwerg-
fledermaus (Pipistrellus pipistrellus) die am häufigsten registrierte Art. Es folgt mit
knapp 200 Kontakten die Breitflügelfledermaus (ca. 8,8%). An dritter Stelle folgt – mit
164 Registrierungen – der Abendsegler. An vierter Stelle liegen die Kontakte mit der
Rauhautfledermaus, gefolgt von den Kontakten mit den Langohrfledermäusen (ca.
1%). Die übrigen Arten, zu denen als eingriffssensible Arten der Kleinabendsegler
und die Mückenfledermaus zählen, wurden nur selten registriert (<0,5%) (siehe Tab.
3).
2 Hinsichtlich der Systematik und der (deutschen) Namensgebung folgt der vorliegende Bericht DIETZ et al.
(2007).
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In der Regel können nicht alle registrierten Rufsequenzen einer Art zugeordnet wer-
den. In diesen Fällen stehen z.B. zu wenige Rufe zur Verfügung oder die Qualität der
Aufnahmen ist zu schlecht, um eine sichere Bestimmung vorzunehmen. Die Zuord-
nung der Rufe erfolgt dann zu Artengruppen oder Rufgruppen. In der vorliegenden
Untersuchung wurden diese unsicheren Aufnahmen der Gattung Myotis (19 Kontak-
te) und der Gattung Plecotus (22 Kontakte) zugeordnet.
Tab. 3: registrierte Rufsequenzen während der Detektorbegehungen
Arten(-gruppen) Anzahl der Kontakte
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 1743
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 197
Abendsegler (Nyctalus noctula) 164
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 44
unbest. Langohrfledermaus (Plecotus spec.) 22
unbest. Myotis-Art (Myotis spec.) 19
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 10
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 15
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 9
unbest. „Nyctaloid“, tiefrufende Arten (Nyctalus, Eptesicus, Vespertilio) 6
unbest. Bartfledermaus (Myotis mystacinus/M. brandtii) 2
Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 1
Großes Mausohr (Myotis myotis) 1
Anders als bei avifaunistischen Untersuchungen sind die Beobachtungszahlen bei
Bestandsaufnahmen von Fledermäusen allerdings nicht als absolute Zahlen zu ver-
stehen. Dazu fließen bei den Fledermäusen zu viele methodische Restriktionen ein,
z.B. in Bezug auf die Registrierbarkeit der verschiedenen Arten in Abhängigkeit von
der genutzten Ruffrequenz. So werden aus physikalischen Gründen die Rufe im
niedrigen Frequenzbereich weiter getragen als solche im hohen Frequenzbereich.
Die Daten beschreiben also vielmehr “Beobachtungshäufigkeiten”, die Anzahl der
Fledermausbeobachtungen ist daher als relatives Maß zu verstehen.
In Karte 1 (Anlage) sind sämtliche im Rahmen der Detektorbegehungen erbrachten
Fledermausnachweise dargestellt.
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4.2 Stationäre Erfassungseinheiten
Während der akustischen Überwachung der geplanten Standorte (vierzehn Unter-
suchungsnächte) wurden etwas mehr als 1.800 Dateien mit Fledermaus-
Rufsequenzen registriert. Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über die Er-
gebnisse der stationären Erfassungseinheiten mit der Anzahl der registrierten Datei-
en je Art(-engruppe). Die Lage der beprobten Standorte ist Abb. 3 zu entnehmen.
Tab. 4: Registrierte Rufsequenzen am östlichen Standort
Term
ine
Datu
m
Bre
itfl
üg
el-
fled
erm
au
s
Un
best.
Myo
tis-A
rt
Kle
inab
en
d-
seg
ler
Gro
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dseg
ler
Un
best.
Ab
en
dseg
ler
Nycta
loid
Rau
hau
t-
fled
erm
au
s
Zw
erg
-
fled
erm
au
s
1 19./20.04. 2 2 - 2 - 1 10 108
2 18./19.05. - - - 1 - - 1 3
3 31.05./01.06. 24 - 3 9 4 7 - 39
4 10./11.06. - - - 3 - - 1 40
5 17./18.06. - - - 1 - - - 27
6 28./29.06. 7 1 - - - - - 22
7 28./29.07. 3 4 - - - - - 50
8 04./05.08. 2 2 - 2 - 1 1 54
9 19./20.08. 2 2 - 44 - 1 6 94
10 27./28.08. - 4 - 2 - 1 6 74
11 08./09.09. 1 3 - 7 - - 5 63
12 18./19.09. 1 6 - 11 - 2 8 79
13 05./06.10. - - - 2 - - 5 14
14 15./16.10. - 1 - - - - 3 25
Summe 42 25 3 84 4 13 49 909
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Tab. 5: Registrierte Rufsequenzen am mittleren Standort
Term
ine
Datu
m
Bre
itfl
üg
el-
fled
erm
au
s
Un
best.
Myo
tis-A
rt
Kle
inab
en
d-
seg
ler
Gro
ßer
Ab
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dseg
ler
Un
best.
Ab
en
dseg
ler
Nycta
loid
Rau
hau
t-
fled
erm
au
s
Zw
erg
-
fled
erm
au
s
1 19./20.04. 1 1 - 1 - - 2 3
2 18./19.05. - - 4 - - - 7
3 31.05./01.06
. 9 2 - 5 - 2 1 14
4 10./11.06. - - - - - - - -
5 17./18.06. - 1 - 1 - 2 - 39
6 28./29.06. 2 - - 1 - 1 - 10
7 28./29.07. 2 1 - 2 - 1 - 30
8 04./05.08. - 1 - - - 3 2 21
9 19./20.08. 2 3 - 15 - 2 6 9
10 27./28.08. - - - 6 - - 2 8
11 08./09.09. 1 3 - 16 - - 5 19
12 18./19.09. 17 4 - 26 - 1 7 12
13 05./06.10. - - - - - - - -
14 15./16.10. 1 2 - 2 - - 15 20
Summe 35 17 - 79 - 12 40 192
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Tab. 6: Registrierte Rufsequenzen am westlichen Standort
Term
ine
Datu
m
Bre
itfl
üg
el-
fled
erm
au
s
Un
best.
Myo
tis-A
rt
Kle
inab
en
d-
seg
ler
Gro
ßer
Ab
en
dseg
ler
Un
best.
Ab
en
dseg
ler
Nycta
loid
Rau
hau
t-
fled
erm
au
s
Zw
erg
-
fled
erm
au
s
1 19./20.04. - - - 3 - - 13 7
2 18./19.05. - - - 2 - - 1 -
3 31.05./01.06. - 1 - 7 - 3 2 17
4 10./11.06. - - - - - - - 12
5 17./18.06. - 1 - - - - 1 4
6 28./29.06. - - - 3 1 1 3 11
7 28./29.07. 1 1 - 7 - 2 4 36
8 04./05.08. - 2 - 1 - 1 - 45
9 19./20.08. 1 9 - 5 - - 11 4
10 27./28.08. - - - 2 2 1 3 9
11 08./09.09. - - - 6 - - 5 13
12 18./19.09. - - - 7 - - 7 22
13 05./06.10. - 2 - - - - 13 4
14 15./16.10. - 1 - 3 - 1 3 5
Summe 2 17 - 46 3 9 66 189
Die Aktivitätsdichte variiert von Termin zu Termin. Dieser Befund ist ausgesprochen
typisch für die Erfassung der Fledermausaktivität im Gelände (z.B. HAYES 1997). Zu
erklären ist dies mit dem kleinräumig und zeitlich wechselnden Nahrungsangebot in
der Landschaft, das die Fledermäuse für sich zu nutzen wissen. Auffällig ist der östli-
che Standort. Hier wurden ca. doppelt so viele Fledermausrufsequenzen aufgezeich-
net wie an den beiden anderen Standorten zusammen. Es ist erkennbar, dass dies in
erster Linie auf die Aktivität der Zwergfledermaus zurückzuführen ist. Verantwortlich
für diese vergleichsweise hohe Aktivität ist die Nähe zu den Gehölzen.
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4.3 Dauererfassung
Die Dauererfassungseinheit hat durchgängig aufgezeichnet, d.h. es gab keine Tech-
nikausfälle zu beklagen. In der Summe wurden mehr als 95.000 Dateien gespeichert.
Von diesen enthielten lediglich 3.846 Dateien Fledermausrufe. Die jahreszeitliche
Verteilung der aufgezeichneten Dateien mit Rufsequenzen ist der folgenden Abb. 5
zu entnehmen.
Der in Abb. 5 dargestellte Aktivitätsverlauf ist untypisch. In der Regel hat man im
Frühjahr durchaus höhere Aktivitäten zu verzeichnen, diese werden aber meist durch
noch höhere Aktivitäten im Spätsommer übertroffen. Diese späten Höhepunkte konn-
ten hier nicht aufgezeichnet werden, vermutlich handelt es sich um ein Standortspe-
zifikum.
Abb. 5: Aktivitätsverlauf aller registrierten Fledermausrufsequenzen am Dau-
ererfassungsgerät
An den Dauererfassungseinheiten dominierten die Rufe der Zwergfledermaus deut-
lich alle anderen Arten und Artengruppen (siehe Tab. 7). Knapp 68 % der aufge-
zeichneten Aktivität geht auf die Zwergfledermaus zurück. Hierbei spielt die Lage der
Dauererfassungseinheiten eine wichtige Rolle. Da diese an einem Baum an einem
„Waldrand“ befestigt war, erklärt sich der hohe Anteil der Aktivität dieser Art. Der
Große Abendsegler ist für ca. 11 % der Aktivität verantwortlich. Die Breitflügelfleder-
maus folgt an dritter Stelle mit ca. 7 % der Aktivität. Die Rufe der Rauhautfledermaus
machen knapp 3% der Aktivität aus. Die am seltensten registrierte Art war die Mü-
ckenfledermaus mit lediglich 3 Rufsequenzen. Die Rufe der Myotis-Arten wurden
nicht weiter differenziert, da sie als nicht WEA-empfindlich gelten. Der überwiegende
Anteil dieser Rufe ist den Bartfledermäusen zuzuordnen.
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Tab. 7: Summe aller registrierten Rufsequenzen an den Dauererfassungs-
einheiten
Arten Summe der aufgezeichne-
ten Dateien
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 2.614
Abendsegler (Nyctalus noctula) 435
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 273
unbestimmte Myotis-Art (Myotis spec.) 248
tiefrufende Arten (Nyctalus, Eptesicus und
Vespertilio spec.) 158
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 108
unbestimmter Abendsegler (Nyctalus spec.) 8
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 3
4.4 Artenbezogene Darstellung
In diesem Abschnitt erfolgt die artbezogene Darstellung und Diskussion der Ergeb-
nisse. Sie konzentriert sich auf die WEA-empfindlichen Fledermausarten mit mehre-
ren Nachweisen im UG.
Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist die mit Abstand am häufigsten
registrierte Art im Untersuchungsgebiet. Dies geht aus den Daten der Detektorbege-
hungen, der automatischen Erfassungseinheit und der Dauererfassung hervor. Sie
konnte im Rahmen der Detektorbegehungen an allen 14 Untersuchungsnächten
nachgewiesen werden. Die Zusammenstellung der Phänologie der Zwergfledermaus
aus der Dauererfassung zeigt, dass ihre höchsten Aktivitätszahlen im Frühjahr regis-
triert wurden (siehe Abb. 6). Wie bereits angedeutet ist dieser Aktivitätsverlauf unty-
pisch, da die weiteren Aktivitätshöhepunkte im Spätsommer (nach dem Flüggewer-
den der Jungtiere) hier nicht beobachtet werden konnte. Dies kann auch mit dem
außergewöhnlich warmen und trockenen Sommer in Verbindung gebracht werden.
Die Zwergfledermaus kommt im gesamten Untersuchungsgebiet vor (siehe Abb. 7).
Die räumliche Verteilung der Nachweispunkte lässt erkennen, dass sich die Zwerg-
fledermaus vor allem entlang der Gehölzränder aufhält. Schwerpunkte der Nachwei-
se liegen entlang des westlich gelegenen Waldrandes sowie im Bereich der Kreu-
zung des Hollinder und Heidenauer Wegs. Hier konnte beobachtet werden, wie
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 20
Zwergfledermäuse auf dem dort vorhandenen Gartenteich Wasser aufnehmen. Die-
ser Punkt hatte vermutlich vor allem im Sommer 2018 eine Bedeutung für die Tiere.
Abb. 6: Summe der Kontakte der Zwergfledermaus im Jahresverlauf (Daten
der Dauerbeobachtung)
Die Zwergfledermaus zählt zu den „Hausfledermäusen“ weil sie ihre Quartiere vor-
rangig an Gebäuden bezieht. Dort nimmt die Art eine Vielzahl von Quartiermöglich-
keiten wahr. In der Regel handelt es sich um Spaltenquartiere, die sich im Zusam-
menhang mit Verkleidungen, Zwischendächern oder Materialübergängen ergeben.
Auch die Wochenstubenquartiere, also die Quartiere, die von den Weibchen zur ge-
meinsamen Aufzucht der Jungen verwendet werden, folgen diesem Prinzip.
Es wurde ein Quartier, vermutlich eine Wochenstube, der Zwergfledermaus gefun-
den. Diese liegt im Heidbecksweg am straßenseitigen Giebel einer Scheune. Dort
haben die Tiere an verschiedenen Stellen hinter einer Holzverschalung Quartier be-
zogen. Das Quartier wurde am 01.06. (morgens) gefunden und beim nächsten Ter-
min (Abend des 10.06.) ausgezählt. Während morgens geschätzte 10-15 Tiere un-
terwegs waren ergab die abendliche Auszählung nur 5 Tiere. Demnach dürfte die
Kolonie in der Zwischenzeit umgezogen sein. Am Abend des 10.07. fand der Vogel-
kundler am gleichen Gebäude eine Zwergfledermaus hängend. Es ist davon auszu-
gehen, dass noch weitere Quartiere der Zwergfledermaus existieren. Die Wochen-
endbebauung bietet dafür gute Bedingungen und erschwert aufgrund der Grund-
stücksgrößen gleichzeitig die Möglichkeit, die Quartiere per Detektor zu finden. Die
aufgezeichneten Sozialrufe der Zwergfledermaus (siehe Abb. 7) geben (sofern sie
aggregiert nachgewiesen wurden) gleichzeitig Hinweise auf möglicherweise vorhan-
dene Einzelquartiere (von Männchen).
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Abb. 7: Nachweise der Zwergfledermaus während der Transektbegehungen
(die Nachweise mit schwarzem Punkt zeigen Rufsequenzen mit Sozi-
allauten)
Flugstraßen in das Untersuchungsgebiet konnten nicht festgestellt werden. Es ist
jedoch zu vermuten, dass die Tiere die Waldränder und Forstwege nutzen um zu
ihren individuellen Jagdgebieten zu kommen.
Die Zwergfledermaus gehört zu den drei Arten, die bundesweit am häufigsten an
WEA verunglücken. Bislang scheint die Art an norddeutschen WEA jedoch seltener
geschlagen zu werden (NIERMANN et al. 2011a), als dies in Süddeutschland der
Fall ist (BRINKMANN et al. 2006). Dies gilt insbesondere im direkten Vergleich mit
der anderen Art der Gattung Pipistrellus, der Rauhautfledermaus; sie wird in Nord-
deutschland wesentlich häufiger geschlagen als in Süddeutschland.
Die Rauhautfedermaus (Pipistrellus nathusii) – eine mit der Zwergfledermaus eng
verwandte Art – wurde ebenfalls angetroffen. Sie konnte – wenn der mobile und sta-
tionäre Detektor zusammen betrachtet wird – an allen Untersuchungsterminen nach-
gewiesen werden. Quantitativ betrachtet zeigen sich bei der Rauhautfledermaus vor
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 22
allem im Frühjahr und dann erneut im Herbst mit höheren Aktivitäten (siehe Abb. 8).
Die höchsten akustischen Aktivitäten wurden an der Dauerbeobachtungsstelle am
08.04.2018 aufgezeichnet. An der Dauererfassungseinheit wurde sie im Herbst nur
mit geringen Aktivitäten, dafür aber über einen längeren Zeitraum angetroffen. An
den stationären Einheiten (siehe Kap. 4.2) zeigen sich auch im Herbst vergleichswei-
se hohe Aktivitäten.
Abb. 8: Summe der Kontakte der Rauhautfledermaus im Jahresverlauf (Daten
der Dauerbeobachtung)
Insgesamt wurden während der Detektorbegehungen 44 Nachweispunkte der Art
erbracht (siehe Abb. 9). Ähnlich wie bei der Zwergfledermaus konzentrieren sich
auch hier die Nachweise an Stellen, an denen Gehölze vorhanden sind. Eine gewis-
se Häufung der Nachweise konnte im nördlichen Teil des UG – an dem Stillgewässer
– festgestellt werden.
Die Rauhautfledermaus gehört zu den ziehenden Arten. Ein Großteil der Population
legt daher zwischen den Sommerlebensräumen und den Winterquartieren größere
Strecken zurück. Die Rauhautfledermaus gehört dabei zu den Langstreckenziehern,
die einen regelmäßigen Herbstzug vom Nordosten nach Südwesten durchführen
(HUTTERER et al. 2005). Die größte bislang festgestellte Entfernung zwischen
Sommer- und Winterlebensraum lag bei über 1.900 km Luftlinie (ebd.). Bekannt ist,
dass die Paarungen der Art auch auf dem Zug der Tiere stattfinden. Die balzenden
Männchen entlang der Zugwege zeigen mit ihren Balzrufen vorbeifliegenden ortsun-
kundigen Tieren Quartiere (DIETZ et al. 2007). Der Umstand, dass die Rauhautfle-
dermaus im Hochsommer selten nachgewiesen wurde, lässt darauf schließen, dass
das Gebiet von ziehenden Tieren der Art genutzt wird (siehe Abb. 8).
Balzquartiere oder andere Quartiere der Art konnten im Untersuchungsgebiet nicht
gefunden werden. Während der Detektorbegehungen konnte auch keine balzende
Rauhautfledermaus festgestellt werden.
Die Rauhautfledermaus zählt mit mehr als 28 % aller bislang unter deutschen Wind-
energieanlagen gefundenen Schlagopfern zu der am zweithäufigsten geschlagenen
Fledermausart (siehe Abb. 2).
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Abb. 9: Nachweise der Rauhautfledermaus (braune Punkte) und der Mücken-
fledermaus (grüne Punkte) während der Transektbegehungen
Die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) wurde selten registriert. Mit dem
mobilen Detektor wurden 10 Dateien aufgenommen, an der Dauererfassungsanlage
gelang die Aufzeichnung weiterer drei Ereignisse. Diese Nachweise gelangen über
das Jahr hinweg und zeigen keine ausgeprägte zeitliche Verdichtung. Auch die Mü-
ckenfledermaus wird vereinzelt als Kollisionsopfer unter Windenergieanlagen ange-
troffen, daher wird die Art als WEA-empfindliche Fledermausart geführt.
Der Abendsegler (Nyctalus noctula) wurde im Rahmen der Geländeuntersuchung
an allen 14 Terminen festgestellt (sofern die stationären Erfassungseinheiten und die
Detektorrundgänge zusammen betrachtet werden). Eindeutige Rufe der Art wurden
nur in 164 Fällen registriert. Hinzu kommen noch wenige Rufsequenzen, die lediglich
bis zur Gattung Nyctalus bzw. bis zur Gruppe der Nyctaloiden bestimmt werden
konnten. Hierbei handelt es sich oft um Einzelrufe, die nicht sicher zugeordnet wer-
den können. Im mobilen Detektor wurden die höchsten Aktivitäten des Abendseglers
während der Termine im Juni festgestellt. Anhand der Daten der Dauerbeobachtung
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lässt sich eine weitere Phase erhöhter Aktivität vom Spätsommer bis in den Herbst
hinein ableiten (siehe Abb. 10).
Abb. 10: Summe der Kontakte des Abendseglers im Jahresverlauf (Daten der
Dauerbeobachtung)
Räumlich verteilt sich die Aktivität des Abendseglers im Untersuchungsgebiet auf drei
Bereiche. Zum einen der Waldrand im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes.
Hier fliegen die Abendsegler abends vom Südwesten kommend Richtung NNO. Wei-
ter nördlich wurden die Tiere auch regelmäßig über dem Heidbecksweg gesichtet.
Dies hat vermutlich mit der Nähe zu dem See zu tun, der sehr wahrscheinlich nicht
nur zum Trinken aufgesucht wurde, sondern auch zeitweise als Jagdgebiet attraktiv
war. Auch der dritte räumliche Schwerpunkt, die Wegegabelung von Hollinder Weg
und Heidenauer Weg hat mit der Attraktivität als Jagdgebiet zu tun. Am Heidenauer
Weg stehen in diesem Bereich alte Eichen, die vermutlich ebenso wie die Schafwei-
de zu einem vermehrten Aufkommen an relativ großen Insekten beitragen.
Der Abendsegler jagt vorrangig im offenen Luftraum, seine Flughöhe beträgt dabei
oft 10 bis 50 m, Flughöhen von mehreren hundert Metern sind jedoch auch beschrie-
ben (DIETZ et al. 2007). Der Abendsegler jagt im schnellen Flug (bis über 50 km/h,
DIETZ et al. 2007) vor allem nach „Zweiflüglern, Wanzen, Köcherfliegen, Käfern und
Schmetterlingen. Bei Massenauftreten werden gerne Mai- und Mistkäfer gejagt“
(ebd.).
Der Abendsegler wird zu den „Baumfledermäusen“ gezählt, weil der überwiegende
Teil der Quartiere in Bäumen bezogen wird. Die Art zeigt im Sommer eine Bindung
an Spechthöhlen. Auch Fledermauskästen werden angenommen. Abendseglerquar-
tiere konnten im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt werden. Auch die gezielte
Suche nach Balzquartieren erbrachte keine Hinweise auf entsprechende Quartiere.
Im Gelände ergaben sich Hinweise darauf, dass die Quartiere der Abendsegler süd-
westlich des UG liegen.
Der Abendsegler gehört – wie die Rauhautfledermaus – zu den ziehenden Arten, d.h.
er legt zwischen seinen Sommer- und den Winterlebensräumen zum Teil beträchtli-
che Entfernungen zurück. Allgemein gesprochen befinden sich die Wochenstuben-
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gebiete des Abendseglers in Nord- und Mitteleuropa und die Überwinterungsgebiete
in Mittel- und Südeuropa (HUTTERER et al. 2005). Der deutliche Anstieg der Aktivität
des Abendseglers in weiten Teilen Niedersachsens am Ende des Sommers wird auf
die Zugaktivität der Art von den Wochenstubengebieten in die Überwinterungsgebie-
te zurückgeführt. Diese Zugaktivität überlagert gewissermaßen die regionale und
lokale Aktivität des Abendseglers. Denn auch für Niedersachsen sind sowohl Wo-
chenstuben als auch Winterquartiere bekannt.
Abb. 11: Nachweise des Abendseglers während der Transektbegehungen
Die Art ist – aufgrund ihrer Anpassung an den Flug im freien Luftraum – eine der
durch den Fledermausschlag an WEA besonders gefährdeten Arten. Knapp 32%
aller bislang unter deutschen WEA gefundenen Schlagopfer waren Abendsegler
(siehe Abb. 2).
Der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) wurde mehrfach nachgewiesen. Im Ver-
hältnis zum Großen Abendsegler konnte er allerdings deutlich seltener festgestellt
werden. Insgesamt wurden nur 9 Rufe aus dem mobilen Detektor dem Kleinabend-
segler zugeordnet. Eingeräumt werden muss, dass die Unterscheidung zwischen
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 26
dem Großen Abendsegler und dem Kleinabendsegler im Detektor nicht immer ein-
fach zu treffen ist. Dies trifft vor allem auf jene Rufsequenzen zu, die in einem relativ
breiten Überlappungsbereich zwischen 23 und 25 KHz liegen. Werden allerdings
weitere Parameter hinzugezogen, gelingt die Bestimmung häufiger.
Der Kleinabendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die vor allem in Laubwäldern
verbreitet ist. Nach DIETZ et al. (2007) werden in Mitteleuropa vor allem Buchen-
mischwälder besiedelt. Außerdem sei „eine deutliche Bevorzugung von Wäldern mit
hohem Altholzbestand zu erkennen“ (ebd.). Die Quartiere des Kleinabendseglers
liegen in der Regel im Wald. Bevorzugt werden „Spechthöhlen, Fäulnishöhlen, über-
wucherte Spalten“ sowie „Ausfaulungen in Zwieseln und Astlöcher“ (ebd.).
Als Jagdgebiete werden die Wälder und ihre Waldränder bevorzugt. Jedoch jagen
die Tiere auch im Offenland. Dort kollidiert die Art auch an Windenergieanlagen. Die
Art steht – mit ca. 5% aller Opfer – an vierter Stelle der bundesweiten Liste der unter
Windenergieanlagen gefundenen Kollisionsopfer (siehe Abb. 2).
Abb. 12: Nachweise des Kleinabendseglers (dunkelgrüne Punkte) sowie der
Nyctaloide (hellgrüne Punkte) während der Transektbegehungen
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 27
Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) wurde mit dem mobilen Detektor
ca. 197mal registriert. Auch die Aktivität der Breitflügelfledermaus konzentriert sich –
ähnlich wie die des Abendseglers – auf drei Bereiche im Untersuchungsgebiet: den
Bereich der Weggabelung von Heidenauer und Hollinder Weg, sowie dem Heid-
becksweg. An der Gabelung führt – ähnlich wie beim Großen Abendsegler die Kom-
bination aus alten Eichen und der Schafweide vermutlich zu einem vermehrten Auf-
kommen von Fluginsekten. An mehreren Abenden waren hier fünf Breitflügelfleder-
mäuse gleichzeitig zu sehen. Zudem konnte im Verlauf des Jahres mehrfach beo-
bachtet werden, wie der Gartenteich auf dem Eckgrundstück von den Breitflügelfle-
dermäusen gezielt zum Trinken angeflogen wurde. Auch der Heidbecksweg wird zur
Jagd genutzt, dies liegt vermutlich an seiner vergleichsweise geschützten Lage und
der Strukturvielfalt in der Umgebung.
Die Breitflügelfledermaus jagt vorzugsweise in der Umgebung von locker stehenden
Bäumen, wie man sie aus geschützten Dorflagen oder größeren Parks kennt. In die-
sen Bereichen kann sie ihrer Beute nachstellen (z.B. Käfer und andere Insekten wie
z.B. Zweiflügler, Nachtfalter, Schlupfwespen) und ist gleichzeitig vor Wind geschützt.
Die Breitflügelfledermaus wird zu den „Hausfledermäusen“ gezählt, weil sie ihre
Quartiere überwiegend an und in Gebäuden bezieht. Genutzt werden Spaltenquartie-
re hinter Fassadenverkleidungen, Zwischendächern oder Dachrinnen. Die Wochen-
stubenquartiere befinden sich vor allem in Spalten im Innern von ungenutzten Dach-
stühlen (DIETZ at al. 2007).
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung konnte kein Quartier der Breitflügelfle-
dermaus gefunden werden, obwohl solche Quartiere im oder in unmittelbarer Nähe
zum UG angenommen werden können. Die Wochenendhausbebauung bietet sicher
Möglichkeiten, Quartier zu beziehen, doch kann dies mit dem Detektor aufgrund der
Grundstückszuschnitte nur schlecht festgestellt werden.
Die Breitflügelfledermaus – eine typische Fledermaus der norddeutschen Tiefebene
– gehört zu den Arten, die an WEA verunglücken, sie steht in der Liste der Arten, die
bundesweit unter WEA gefunden wurden, an siebter Stelle. Entsprechend ihres Ver-
breitungsschwerpunktes in Deutschland wird die Art an norddeutschen WEA häufiger
geschlagen als an Anlagen im Süden Deutschlands.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 28
Abb. 13: Nachweise der Breitflügelfledermaus während der Transektbegehun-
gen
Neben den oben aufgeführten Arten konnten weitere Fledermäuse nachgewiesen
werden, die allerdings nicht zu den Arten zählen, die sensibel auf den Bau und den
Betrieb von Windenergieanlagen reagieren. Sie zeigen in der Summe ein Verhalten,
das nur in Ausnahmefällen zur Kollision mit Windenergieanlagen führt. So sind alle
Arten der Gattung Myotis oder der Gattung Plecotus durch ein ausgesprochen nied-
riges Schlagrisiko gekennzeichnet. In der bundesweiten Schlagopferkartei nehmen
alle Individuen der Gattung Myotis weniger als 1 % aller an WEA festgestellten
Schlagopfer ein. Bei der Gattung Plecotus ist dies mit weniger als 0,5% noch deutli-
cher (siehe Abb. 2).
Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) wurde mit 15 Rufsequenzen festge-
stellt. Diese Kontakte wurden alle am See bzw. im Umfeld des Sees am nördlichen
Rand des Untersuchungsgebietes registriert. Die Rufsequenzen im Umfeld stammen
vermutlich von an- und abfliegenden Wasserfledermäusen.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 29
Die Große und Kleine Bartfledermaus (Myotis brandtii bzw. M. mystacinus) lassen
sich im Detektor nicht unterscheiden. Sie werden daher stets als Artengruppe erfasst.
Sie wurden im Untersuchungsgebiet nur vereinzelt festgestellt. Aufgrund der Ökolo-
gie und der Verbreitung der Arten kann angenommen werden, dass beide im UG
vorkommen können.
Das Große Mausohr (Myotis myotis) wurde ebenfalls sehr selten nachgewiesen.
Und auch für die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) gelang nur die Aufzeichnung
einer einzigen sicher zu bestimmenden Rufsequenz. Vor allem letztere dürfte im Ge-
biet aber sicher häufiger sein, als es dieser eine Kontakt nahelegt.
Ähnlich wie bei den beiden Bartfledermäusen lassen sich die beiden Langohrfle-
dermäuse (Plecotus auritus und Pl. austriacus) nach verbreiteter Ansicht nicht sicher
unterscheiden. Auch diese Gruppe wurde während der Detektorbegehungen ange-
troffen, insgesamt wurden 22 Dateien aufgezeichnet. In diesem Fall muss – aufgrund
des heutigen Kenntnisstandes zur Verbreitung der beiden Arten – davon ausgegan-
gen werden, dass es sich bei den aufgezeichneten Rufen sehr wahrscheinlich nur
solche des Braunen Langohrs (Plecotus auritus) handelt.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 30
5 Bewertungsmethodik und -ergebnisse
5.1 Artenschutzrechtliche Bewertung
Alle heimischen Fledermäuse genießen einen hohen rechtlichen Schutz, eine Kon-
sequenz aus den zum Teil massiven Bestandseinbrüchen in den vergangenen Jahr-
zehnten (ROER 1977, ROER 1983/84) sowie ihrer aktuell nach wie vor festzustellen-
den Gefährdung (MEINIG et al. 2009). Zudem spiegelt der Schutzstatus die Ver-
pflichtungen wider, welche die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von interna-
tionalen Artenschutzabkommen auch zum Schutz der Fledermäuse eingegangen ist.
Tab. 8 stellt den aktuellen Schutzstatus und die Gefährdung der im Untersuchungs-
gebiet nachgewiesenen Arten dar.
Für die Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die Anwendung der Eingriffsrege-
lung gibt es keinen Anhaltspunkt, dass potenzielle Jagdgebietsverluste erheblich zu
Buche schlagen. Die Datenlage für die Ableitung eines solchen Zusammenhangs
(zum Beispiel durch betriebsbedingte Meidung von WEA durch großräumig aktive
Fledermausarten) ist ausgesprochen dünn (siehe Kap. 2.2). Wenn vorrangig Lebens-
raumverluste von Arten mit kleinen Lebensraumansprüchen festzustellen wären (wie
zum Beispiel beim Bau von WEA im Wald), würde hier ein andere Beurteilung erfol-
gen müssen.
Die Bewertung der vorliegenden Ergebnisse erfolgt daher ausschließlich im Hinblick
auf die Frage nach dem voraussichtlichen Eintritt von Verbotstatbeständen (nach §44
BNatSchG) und speziell auf die Frage nach der potenziellen Verletzung oder Tötung
von Individuen (§ 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG).
Alle einheimischen Fledermausarten zählen zu den besonders und streng geschütz-
ten Arten. Dieser Schutz manifestiert sich v.a. in den Regelungen zum besonderen
Artenschutz. Demnach ist es (nach § 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) verboten,
1. „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten (...) während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, (...) Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören“
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 31
Tab. 8: Schutzstatus und Gefährdung der im Planungsgebiet nachgewiese-nen Fledermausarten(-gruppen)
Art Schutzstatus Gefährdung
Welt/ Europa
EU D Welt/EU D NDS
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc * 3
Brandtfledermaus (Myotis brandtii)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc V 2
Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc V 2
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc V 2
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc * 2
Abendsegler (Nyctalus noctula)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc V 2
Kleinabendsegler
(Nyctalus leislerii)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc D 1
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc * 3
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc D k.A.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc * 2
Breitflügelfledermaus
(Eptesicus serotinus)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc G 2
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc V 2
Graues Langohr (Plecotus austriacus)
Bo (R)
Be: II FFH: IV §/§§ lc/lc 2 2
Schutzstatus Welt/Europa:
Bo (R): Bonner Konvention, Regionalabkommen Be: Berner Konvention II: Anhang II EU:
FFH: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU II: Anhang II
IV: Anhang IV
Schutzstatus D:
§ besonders geschützte Art (gemäß § 10 Abs. 2 Nr.10aa BNatSchG)
§§ streng geschützte
Art (gemäß § 10 Abs. 2 Nr.11
BNatSchG)
Gefährdung Welt (HUTSON et al. 2008)/ EU (IUCN 2007):
lc „least concern“, nicht gefährdet nt “near threatend“, Vorwarnstufe
vu „vulnerable“, gefähr-
det
Gefährdung D (MEINIG et al. 2009) und NDS (HECKENROTH 1993):
1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung unbekannten Ausmaßes R extrem gefährdet V Vorwarnliste D Daten unzureichend * ungefährdet
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 32
Neben diesen als Zugriffsverbote charakterisierten Gruppen von Verboten gibt es
noch weitere, sogenannte Besitz- und Vermarktungsverbote, die jedoch bei der Pla-
nung von WEA keine Rolle spielen. Die Zulassung einer Ausnahme bei unvermeid-
barem Eintreten von Verbotstatbeständen sind in § 45 BNatSchG geregelt. Eine
Ausnahme darf jedoch nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht
gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht ver-
schlechtert und soweit andere Regelungen nicht weitergehende Anforderungen ent-
halten (§45 Abs. 7 BNatSchG).
Das Tötungs- und Verletzungsverbot ist Individuen bezogen. Dies hat das Bundes-
verwaltungsgericht (BVerwG) als höchstes Verwaltungsgericht wiederholt festgestellt
(z.B. Urt. v. 14.07.2011 – 9 A 12.10). Doch fallen unvermeidbare betriebsbedingte
Tötungen als Verwirklichung sozialadäquater Risiken in der Regel nicht unter das
Verbot (BT-Drucksache 16/5100, LANA 2009). Im Rahmen eines Verfahrens zum
Fernstraßenbau urteilte das BVerwG, dass das Kollisionsrisiko erst dann tatbe-
standsmäßig ist, wenn es sich um ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko handelt.
Zwei Aspekte sind daher im Zusammenhang mit der Prognose über die Eintrittswahr-
scheinlichkeit der Verbote zunächst zu klären.
„Unvermeidbare betriebsbedingte Tötungen“ bedeutet, „dass im Rahmen der Ein-
griffszulassung das Tötungsrisiko artgerecht durch geeignete Vermeidungsmaß-
nahmen reduziert wurde“ (LANA 2009). Auch das BVerwG betont: „Dabei sind Maß-
nahmen, mittels derer solche Kollisionen vermieden oder dieses Risiko zumindest
minimiert werden soll (...) einzubeziehen“ (BVerwG Urt. v. 9.7.2008- 9 A 14.07, Rn.
91). Damit wird auf den Grundsatz der Vermeidung hingewiesen, der sich an ver-
schiedenen Stellen im BNatSchG, v.a. bei der Eingriffsregelung, widerspiegelt. Im
Falle der Windenergieanlagen dürfte das bedeuten, dass vermeidbare betriebsbe-
dingte Tötungen vermieden werden müssen.
Parallel dazu besteht noch die Frage nach der Operationalisierung des Begriffs der
„signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos“. Nicht gemeint ist hier eine signifikante
Erhöhung des Kollisionsrisikos der gesamten lokalen Population, wie dies durch das
OVG Münster (OVG NRW, Urt. v. 30.07.2009 – 8 A 2357/08 Rn. 149) und das VG
Minden (VG Minden, Urt. v. 10.03.2010 – 11 K 53/09, Rn. 76) vertreten wurde. Dies
wird aus einem jüngeren Urteil des BVerwG deutlich (Urt. v. 14.07.2011 – 9 A 12.10).
Auch das VG Halle (Urt. v. 24.03.2011 - 4 A 46/10) urteilt, dass eine Analyse der
Gefährdung des Bestandes bzw. des Erhaltungszustands einer lokalen Population im
Rahmen einer Bewertung im Hinblick auf mögliche Folgen durch den Betrieb von
WEA nicht erforderlich ist.
Das VGH Kassel geht in einem Urteil davon aus, dass eine signifikante Erhöhung
des Lebensrisikos voraussetzt, dass die Kollision mit einer gewissen Wahrscheinlich-
keit eintritt (VGH Kassel, Urt. v. 16.07.2008 – 11 C 1975/07.T). Hierbei würde es
nicht ausreichen, dass „im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der fraglichen Art ange-
troffen werden oder einzelne Exemplare zu Tode kommen“ (LAND BADEN-
WÜRTTEMBERG 2012: 38), nötig sei vielmehr die „signifikante Erhöhung des Tö-
tungsrisikos“. Diese Position spiegelt sich in einer Vielzahl von Publikationen zum
Thema wider (z.B. ALBRECHT & GRÜNFELDER 2011, LAND BADEN-
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 33
WÜRTTEMBERG 2012, GATZ 2009: 121). Auch ein jüngeres Urteil des VG Hanno-
ver nennt als Eintrittsvoraussetzung des Verbotes, dass die Anlagen „im Bereich
bedeutender Jagdhabitate oder Flugrouten stehen“; auch die Tatsache, dass „Fle-
dermäuse im Bereich des Vorhabens anzutreffen sind, (...) [reiche] nicht aus“ (VG
Hannover, Urt. V. 22. 11. 2012 – 12 A 2305/11). An diesem Beispiel zeigt sich er-
neut, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen noch nicht harmonisiert sind,
daher verbleiben bis auf weiteres Rechtsunsicherheiten.
Im Hinblick auf eine rechtssichere Genehmigung kann daher im Zusammenhang mit
den Fledermäusen nur empfohlen werden, eine weitgehende Vermeidung von po-
tenziellen Kollisionsopfern anzustreben, und dies unabhängig von der konkreten
Auslegung der relevanten einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe („signifikanten
Erhöhung des Kollisionsrisikos“, „bedeutende Jagd- und Flugrouten“ etc.).
5.2 Bewertung der Aktivitätsdichte der Erfassungseinheiten
Für die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der automatischen Erfas-
sungseinheiten (und im Hinblick auf ihre nachfolgende Bewertung) wurde ein Aktivi-
tätsindex errechnet. Hierzu wurde die Anzahl der aufgezeichneten Fledermausruf-
sequenzen (Dateien) summiert und durch die Länge der Nacht geteilt. Dabei gingen
nur die Rufe der Arten in die Berechnung ein, die in Bezug auf Windenergieanlagen
als empfindlich gelten (siehe Tab. 1). Nicht berücksichtigt wurden daher die Kontakte
mit der Gattung Myotis und Plecotus.
Dieser Index wird nachfolgend ins Verhältnis zu Erfahrungswerten von Begegnungs-
häufigkeiten mit Fledermäusen in norddeutschen Landschaften gesetzt. Nach diesen
Erfahrungswerten werden die Wertstufen und die dazugehörigen Schwellenwerte
gesetzt (siehe nachfolgende Tab. 9). Auch hierfür gibt es in Niedersachsen kein fest-
gelegtes Standardverfahren; vielmehr stellen die Schwellenwerte Setzungen dar, die
sich an der Klassifizierung von ALBRECHT et al. (2008) orientieren und auch von
anderen Kollegen verwendet werden.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 34
Tab. 9: Wertstufen und Schwellenwerte für die Bewertung der Ergebnisse
aus den bodengebundenen Erfassungseinheiten
Kontakte mit eingriffs-sensiblen Fledermaus-arten
Anzahl der Rufsequenzen / Stunde (Aktivitätsindex)
Wertstufe
öfter als alle 10 Minuten > 6 Hohe Bedeutung
alle 20 bis 10 Minuten 3 - 6 Mittlere Bedeutung
seltener als alle 20 Minuten < 3 Geringe Bedeutung
Die Darstellung der Anwendung dieser Bewertungsregel auf die erhobenen Daten
erfolgt in den nächsten Tabellen.
Tab. 10: Bewertungsergebnis der ermittelten Aktivität am östlichen Standort
Termine Datum
Anzahl der
Rufsequen-
zen
Länge
Nacht Index Wertstufe
1 19./20.04. 123 9,72 12,7 hohe Bedeutung
2 18./19.05. 5 7,95 0,6 geringe Bedeutung
3 31.05./01.06. 86 7,38 11,6 hohe Bedeutung
4 10./11.06. 44 7,08 6,2 hohe Bedeutung
5 17./18.06. 28 7,00 4,0 mittlere Bedeutung
6 28./29.06. 29 7,03 4,1 mittlere Bedeutung
7 28./29.07. 53 8,10 6,5 hohe Bedeutung
8 04./05.08. 60 8,57 7,0 hohe Bedeutung
9 19./20.08. 147 9,50 15,5 hohe Bedeutung
10 27./28.08. 83 9,97 8,3 hohe Bedeutung
11 08./09.09. 79 10,78 7,3 hohe Bedeutung
12 18./19.09. 101 11,47 8,8 hohe Bedeutung
13 05./06.10. 21 12,67 1,7 geringe Bedeutung
14 15./16.10. 28 13,35 2,1 geringe Bedeutung
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 35
Tab. 11: Bewertungsergebnis der ermittelten Aktivität am mittleren Standort
Termine Datum
Anzahl der
Rufsequen-
zen
Länge
Nacht Index Wertstufe
1 19./20.04. 7 9,72 0,7 geringe Bedeutung
2 18./19.05. 11 7,95 1,4 geringe Bedeutung
3 31.05./01.06. 31 7,38 4,2 mittlere Bedeutung
4 10./11.06. 0 7,08 0,0 geringe Bedeutung
5 17./18.06. 42 7,00 6,0 mittlere Bedeutung
6 28./29.06. 14 7,03 2,0 geringe Bedeutung
7 28./29.07. 35 8,10 4,3 mittlere Bedeutung
8 04./05.08. 26 8,57 3,0 mittlere Bedeutung
9 19./20.08. 34 9,50 3,6 mittlere Bedeutung
10 27./28.08. 16 9,97 1,6 geringe Bedeutung
11 08./09.09. 44 10,78 4,1 mittlere Bedeutung
12 18./19.09. 63 11,47 5,5 mittlere Bedeutung
13 05./06.10. 0 12,67 0,0 geringe Bedeutung
14 15./16.10. 38 13,35 2,8 geringe Bedeutung
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Tab. 12: Bewertungsergebnis der ermittelten Aktivität am westlichen Standort
Termine Datum
Anzahl der
Rufsequen-
zen
Länge
Nacht Index Wertstufe
1 19./20.04. 23 9,72 2,4 geringe Bedeutung
2 18./19.05. 3 7,95 0,4 geringe Bedeutung
3 31.05./01.06. 29 7,38 3,9 mittlere Bedeutung
4 10./11.06. 12 7,08 1,7 geringe Bedeutung
5 17./18.06. 5 7,00 0,7 geringe Bedeutung
6 28./29.06. 19 7,03 2,7 geringe Bedeutung
7 28./29.07. 50 8,10 6,2 hohe Bedeutung
8 04./05.08. 47 8,57 5,5 mittlere Bedeutung
9 19./20.08. 21 9,50 2,2 geringe Bedeutung
10 27./28.08. 17 9,97 1,7 geringe Bedeutung
11 08./09.09. 24 10,78 2,2 geringe Bedeutung
12 18./19.09. 36 11,47 3,1 mittlere Bedeutung
13 05./06.10. 17 12,67 1,3 geringe Bedeutung
14 15./16.10. 12 13,35 0,9 geringe Bedeutung
Den Tabellen 10 bis 12 lässt sich entnehmen, dass der östliche Standort – durch die
Nähe zu den Gehölzen – der Standort mit der höchsten Fledermausaktivität ist. Die
beiden anderen beprobten Standorte weisen deutlich geringere Aktivitäten auf. An
diesen Standorten werden nur an einem einzigen Termin (28./29.07.) hohe Aktivitä-
ten erreicht. Die Aktivität an den letzten zwei Terminen war an allen drei Standorten
von geringer Bedeutung.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse kann daher nicht ausgeschlossen werden,
dass Fledermäuse an den geplanten WEA verunglücken, vor allem an der östlichen
Anlage. Der wesentliche Teil der festgestellten Aktivität ist auf die Zwergfledermaus
zurückzuführen. Daneben fällt die Präsenz der Rauhautfledermaus, des Abendseg-
lers sowie der Breitflügelfledermaus auf. Die Aktivität des Kleinabendseglers und der
Mückenfledermaus spielen in der vorliegenden Untersuchung dagegen lediglich eine
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 37
untergeordnete Rolle. Auch die seltene Präsenz der schwer nachweisbaren Zwei-
farbfledermaus kann nicht ausgeschlossen werden (Nyctaloide).
5.3 Bewertung der Phänologie aus der Dauererfassung
Eine Bewertung der Befunde aus der Dauererfassung findet nur indirekt statt. Diese
Daten werden – wie eingangs beschrieben – in erster Linie zu Ermittlung des jahres-
zeitlichen Auftretens, der Phänologie herangezogen.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 38
6 Voraussichtliche Konflikte
6.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen
Zu den potenziellen bau- und anlagebedingten Wirkungen von WEA auf Fledermäu-
se gehören einerseits der Verlust und die Veränderung von Jagdgebieten und ande-
rerseits die Zerstörung von Quartieren.
Im vorliegenden Fall sind die künftigen Standorte der geplanten WEA im Offenland
bekannt, doch können die geplante Zuwegungen und die wahrscheinlich notwendi-
gen Gehölzfällungen nicht abgeschätzt werden. Im Rahmen der Untersuchung wur-
den keine Quartiere in Gehölzen gefunden. Es ist daher wahrscheinlich, dass im
Rahmen der Erschließung des Standortes ggf. notwendigen Gehölzfällungen (z.B. für
Kurvenentschärfungen und Überschwenkbereiche) keine Quartierbäume betroffen
sein werden, doch sollte dies bei der Vorlage der entsprechend detaillierten Planung
fachgerecht überprüft werden.
6.2 Betriebsbedingte Auswirkungen
Zu den betriebsbedingten Wirkungen von WEA auf Fledermäuse werden mehrere
Faktoren gezählt. Unter anderem werden Licht-, Wärme-, Ultraschall- und Infraschall-
emissionen, visuelle Störungen und daraus resultierende Verdrängungs-, Barriere-
und Anlockeffekte diskutiert (z.B. BACH 2001, BACH & RAHMEL 2004). Der Kennt-
nisstand zu diesen speziellen betriebsbedingten Auswirkungen ist allerdings zurzeit
noch sehr begrenzt.
Anders als beim vorgenannten Punkt kann zur Beurteilung des Kollisionsrisikos von
Fledermäusen mit Windenergieanlagen mittlerweile auf eine ganze Reihe von Unter-
suchungen aus dem In- und Ausland zurückgegriffen werden. Diese Arbeiten bele-
gen, dass eine Reihe von Fledermausarten regelmäßig an Windenergieanlagen ver-
unglückt. In Deutschland werden die Kollisionsopferzahlen und die betroffenen Arten
zentral erfasst. Diese Datenquelle ist – zumindest im Hinblick auf die Benennung der
betroffenen Arten – eine gute Datenbasis (siehe Abb. 2).
Von den planungssensiblen, d.h. schlagträchtigen Arten, kommen im Untersu-
chungsgebiet vor allem die Zwergfledermaus, die Rauhautfledermaus, der Große
Abendsegler, die Breitflügelfledermaus sowie der Kleinabendsegler vor. Die Mücken-
fledermaus tritt dagegen nur sehr selten auf. Die Zwergfledermaus, die Rauhautfle-
dermaus und der Abendsegler treten während der gesamten Saison auf. Der Klein-
abendsegler sowie die Breitflügelfledermaus traten dagegen nicht an allen Terminen
auf. Die Mückenfledermaus wurde nur vereinzelt registriert.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 39
Kollisionen von Fledermäusen mit den geplanten und dann in Betrieb genommenen
Anlagen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Daten ist v.a. am
östlichen Standort mit Kollisionsopfern zu rechnen. Gefährdet sind nach derzeitigem
Erkenntnisstand vor allem Individuen der Zwergfledermaus und der Rauhautfledermaus.
Kollisionen mit dem Großen Abendsegler sowie der Breitflügelfledermaus und dem Klein-
abendsegler können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine Kollision mit der
Mückenfledermaus wird als unwahrscheinlich eingestuft.
Ob hierbei regelmäßig die Schwelle der „signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos“
überschritten wird, kann nicht mit Sicherheit prognostiziert werden. Aus den am Boden
gewonnenen Daten auf die mögliche Fledermausaktivitäten im rotordurchstrichenen
Raum der geplanten Anlagen zu schließen, birgt Prognoseunsicherheiten. Hinzu kommt
der Umstand, dass das Untersuchungsjahr aufgrund des langanhaltenden, extrem
warmen und trockenen Wetters möglicherweise nicht im erforderlichen Umfang
repräsentativ war. Im Hinblick auf die oben aufgeführte, vorsichtige Auslegung des
Verbotstatbestandes nach §44 BNatSchG wird daher die Umsetzung von Vermeidungs-
maßnahmen empfohlen.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 40
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der be-
triebsbedingten Auswirkungen
In der Praxis werden mehrere Wege zur Reduktion der voraussichtlichen Fleder-
mauskollisionen beschritten. Lange diente vor allem die Einhaltung von Abständen
zu viel genutzten Lebensräumen als Vermeidungsmaßnahme. Auch die aktuellen
Empfehlungen des NLT (2014) nennen zum Beispiel Abstände von 200 m zu Wald-
flächen, Hecken und Feldgehölzen und 500 m zu wichtigen Jagdgebieten. Diese
allgemeinen Abstände wurden aus Gründen der Vorsorge formuliert. Es ist davon
auszugehen, dass die Mehrzahl der Jagdflüge der enger an Strukturen gebundenen
Arten (Breitflügel-, Zwerg- und Rauhautfledermaus) im Regelfall und bei Wind deut-
lich enger an Strukturen gebunden ist.
Bei den im NLT-Papier genannten Kriterien handelt es sich um Setzungen, nicht um
konkret begründete Abstandswerte. So wird davon ausgegangen, dass entlang von
Waldrändern, Hecken und in der Nähe von Fledermausquartieren eine – im Vergleich
zum Offenland – deutlich erhöhte Begegnungs- und damit auch Kollisionswahr-
scheinlichkeit von Fledermäusen gegeben ist.
Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass das angestrebte Ziel, nämlich die Reduktion
von Kollisionsopferzahlen, durch diese Maßnahmen alleine nicht im erforderlichen
Umfang erreichen werden kann (NIERMANN et al. 2011b). Dennoch sollte versucht
werden, den Abstand der Anlagen zu diesen häufig beflogenen Lebensraumstruktu-
ren (Hecken, Baumreihen, Gehölzgruppen) zu maximieren.
Neben der Einhaltung von Abständen ist es daher nötig, zu prüfen, ob die geplante
Anlage zeitweise abgeschaltet werden muss, um das Kollisionsrisiko während des
Betriebes zu senken. Dazu sollte ein akustisches Monitoring in Gondelhöhe durchge-
führt werden, mit dem die konkrete Kollisionsgefahr an der Anlage ermittelt wird und
gleichzeitig Grunddaten für eine etwaige Abschaltung erhoben werden (Aktivitätsni-
veau und -verteilung im Hinblick auf die Windgeschwindigkeit sowie die Nacht- und
Jahreszeit).
Konkret werden folgende Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen:
1. Der geplante östliche WEA-Standort sollte – sofern er sich planungsrechtlich
realisieren lässt – von den bestehenden Gehölzen abgerückt werden, um den
Abstand zur geplanten Anlage deutlich zu erhöhen. Mit dieser Maßnahme
sollte es gelingen, einen Teil des Kollisionsrisikos v.a. für die Zwerg- und
Rauhautfledermaus zu reduzieren.
2. Das Risiko der Kollision von Fledermäusen kann für die geplante östliche
Anlage im Zeitraum von Anfang April bis Ende Oktober und für den mittleren
und westlichen Standort von Anfang Mai bis Ende Oktober nicht
ausgeschlossen werden. Für dieses Zeitfenster ist daher unter den oben
genannten Bedingungen eine zeitlich befristet Abschaltung der WEA aus
Gründen des Artenschutzes und der Umweltvorsorge erforderlich). Mithilfe
einer pauschalen Abschaltung der WEA nach Inbetriebnahme muss daher
sichergestellt werden, dass der Betrieb ohne signifikant erhöhtes
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Tötungsrisiko gewährleistet wird. Dazu sind nach dem Vorsorgeprinzip bis
zur anlagenspezifischen Ermittlung des Risikos Abschaltungen erforderlich.
Unter dieser Vorgabe sollten die Anlagen abgeschaltet werden, wenn alle
folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Windgeschwindigkeiten von unter 6 m/s. Wichtig ist, dass die Rotoren
unterhalb dieses Schwellenwertes tatsächlich stehen und nicht
trudeln oder nachlaufen. Die Geschwindigkeit der Rotoren an den
Flügelspitzen darf also nur noch minimal sein, z. B. maximal 10 km/h
betragen.
Temperaturen in der Nacht von über 10 Grad Celsius.
Niederschlagsfreie/-arme Nächte (siehe WEE 2016).
3. Das begleitende akustische Monitoring in Gondelhöhe sollte zwei Untersu-
chungsjahre umfassen und bereits im ersten Betriebsjahr beginnen. Hinsicht-
lich der Methodik wird empfohlen die Vorgaben von BRINKMANN et al.
(2011) umzusetzen. Nur dieses Verfahren und die Beachtung aller erforder-
lichen Rahmenbedingungen (z.B. Kalibrierung der Detektoren) können der-
zeit sicherstellen, dass aus rein akustischen Aufzeichnungen auf die Anzahl
der verunglückten Individuen hochgerechnet werden kann. Die Untersuchung
sollte bei allen drei Standorten mindestens den Zeitraum vom 01.04. bis zum
31.10. umfassen. Nach Beendigung des ersten Betriebs- und Unter-
suchungsjahres sollte geprüft werden, ob ein signifikant erhöhtes Kollisions-
risiko vorliegt und ob damit ein fledermausfreundlicher Betrieb in den Anlagen
implementiert werden muss. Mit einem Abschaltalgorithmus nach BRINK-
MANN et al. (2011) kann die Anzahl der kollidierten Tiere auf ein von der Ge-
nehmigungsbehörde festzusetzendes Maß wirksam reduziert werden.
In der Regel kann anhand der Ergebnisse des Gondelmonitorings belegt werden,
dass die Anlage auch bei geringerer Windgeschwindigkeit (oder in einem größeren
Zeitfenster) ohne signifikant erhöhtes Tötungsrisiko betrieben werden kann. In die-
sem Fall können die Abschaltzeiten entsprechend reduziert werden. Dies kann be-
reits am Ende des ersten Untersuchungsjahres geschehen. Hierzu müssen die Er-
gebnisse des Monitorings (Aktivität der Fledermäuse in Gondelhöhe) mit den Wetter-
daten (insbesondere der Windgeschwindigkeit) verknüpft werden.
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ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 42
8 Literatur
AHLÉN, I. 1990a: Idenification of bats in flight - Swedish Society for Conservation of Nature: 1-50.
AHLÉN, I. 1990b: European bat sounds - 29 species flying in natural habitats. - Swedish Society for Conservation of Nature: Kassette.
AHLÉN, I. 2002: Fladdermöss och fåglar dödade av vindkraftverk.– Fauna och flora 97(3): 14-21.
ALBRECHT, K. & GRÜNFELDER, C. 2011: Fledermäuse für die Standortplanung von Windenergieanlagen erfassen. Erhebungen in kollisionsrelevanten Höhen mit einem Heliumballon. NuL 43(1): 5-14.
ALBRECHT, R., KNIEF, W., MERTENS, I., GÖTTSCHE, M. & GÖTTSCHE, M. 2008: Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein. Flintbek, Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LANU).
ARNETT, E.B., (technical editor) 2005: Relationship between bats and wind turbines in Pennsylvania and West Virginia: an assessment of bat fatality search protocols, patterns of fatality, and behavioral interactions with wind turbines. - A final report submitted to the Bats and Wind Energy Cooperative. Bat Conservation International, Austin, Texas, USA.
BACH, L. & RAHMEL, U. 2004: Überblick zu Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse – eine Konfliktanschätzung. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: 245- 252.
BACH, L. 2001: Fledermäuse und Windenergie – real Probleme oder Einbildung? – Vogelkund. Ber. Niedersachs. 33(2): 119-124.
BACH, L., R. BRINKMANN, H. LIMPENS, U. RAHMEL, M. REICHENBACH & A. ROSCHEN 1999: Bewertung und planerische Umsetzung von Fledermausdaten im Rahmen der Windkraftplanung. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 4: 162-170.
BEHR, O. & HELVERSEN, O.V. 2005: Gutachten zur Beeinträchtigung im freien Luftraum jagender und ziehender Fledermäuse durch bestehende Windkraftanlagen. Wirkungskontrolle zum Windpark „Roßkopf“ (Freiburg i. Br.). - Unveröff. Gutachten i.A. von regiowind.
BRINKMANN, R., MAYER, K., KRETSCHMAR, F. & V. WITZLEBEN, J. 2006: Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis. Regierungspräsidium Freiburg.
BRINKMANN, R. 2004: Welchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde Fledermäuse in Baden-Württemberg? – Tagungsdokumentation der Umweltakademie Baden-Württemberg, 15: 38-63.
BRINKMANN, R., BEHR, O., NIERMANN, I. & REICH, M. (Hrsg.) 2011: Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. - Umwelt und Raum Bd. 4, 457 S., Cuvillier Verlag, Göttingen.
CRYAN, P. M. 2008. Mating behavior as a possible cause of bat fatalities at wind turbines. Journal of Wildlife Management 72: 845–849.
CRYAN, P.M. & BARCLAY, R.M.R. 2009: Causes of bat fatalities at wind turbines: hypotheses and predictions. Journal of Mammalogy, 90(6):1330–1340.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 43
DIETZ, C., V. HELVERSEN, O. & NILL., D. 2007: Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. 399. S.
DÜRR, T. & L. BACH 2004: Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen – Stand der Erfahrungen mit Einblick in die bundesweite Fundkartei. – Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Band 7: 253-263.
DÜRR, T. 2017: bundesdeutsche Schlagopferkartei, Stand 05.12.2017. http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/wka_fmaus_de.xls
FFH-Richtlinie: siehe Rat der Europäischen Gemeinschaften (1992)
GATZ, S. 2009: Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Genehmigungspraxis. Vhw Verlag.
HECKENROTH, H. 1993: Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten – Übersicht. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 13(6): 221-226.
HUTSON, A.M., SPITZENBERGER, F., AULAGNIER, S., JUSTE, J., KARATAŞ, A., PALMEIRIM, J. & PAUNOVIĆ, M. 2008: IUCN Red List of Threatened Species. Version 2010.4. <www.iucnredlist.org>. Downloaded on 30 December 2010.
IUCN 2007: European Mammal Assessment. http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/ema/.
JOHNSON, G.D., ERICKSON, W.P., STRICKLAND, M.D., SHEPHERD, M.F. & SHEPHERD, D.A. 2003: Mortality of bats at a Large-scale wind power development at Buffalo Ridge, Minnesota. – Am. Midl. Nat.150: 332-342.
JOHNSON, G. 2004: A Review of Bat Impacts at Wind Farms in the US. In: Schwartz, S.S. (eds.): Wind Energy and Birds/Bats: Understanding and Resolving Bird and Bat Impacts. Proc. of a workshop in Wshington D.C., May 17-18.2004. Resolve, Washington D.C.
KRONWITTER, F. 1988: Population structure, habitate use and activity patterns of the noctule bats, Nyctalus noctula SCHREB., 1774 (Chiroptera: Vespertilionidae) revealed by radio tracking. – Myotis 26: 23-87.
KUNZ, T.H., et al. 2007: Ecological impacts of wind energy development on bats: questions, research needs, and hypotheses. Frontiers in Ecology and the Environment 5:315–324.
LANA 2009: StA Arten und Biotopschutz: Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. Endfassung vom 02.10.2009.
LAND BADEN-WÜRTTEMBERG 2012: Windenergieerlass Baden-Württemberg. Gemeinsame Verwaltungsvorschrift, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Vom 09. Mai 2012 – Az.: 64-4583/404.
LIMPENS, H.G.J.A. & ROSCHEN, A. 1994: Bestimmung der mitteleuropäischen Fledermausarten anhand ihrer Rufe - NABU Projektgruppe "Fledermauserfassung Niedersachsen", Bremervörde: 1-47 + Bestimmungs-kassette.
MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands (Stand Oktober 2008), Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 115-153.
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
ALAND – Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 44
NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (HRSG.) 2014: Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umwelt-verträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergie-anlagen (Stand: Oktober 2014). 37 S.
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ 2016: Leitfaden – Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen. Anlage 2 zum Gem. RdErl. 24. 2. 2016, Nds. MBl. Nr. 7/2016: 212-225.
NIERMANN, I., BRINKMANN, R., KORNER-NIEVERGELT, F. & BEHR, O. 2011a: Systematische Schlagopfersuche - Methodische Rahmenbedingungen, statistische Analyseverfahren und Ergebnisse. – In: BRINKMANN, R., BEHR, O., NIERMANN, I. & REICH, M. (Hrsg.): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. Umwelt und Raum Bd. 4, 40-115, Cuvillier Verlag, Göttingen.
Niermann, I., von Felten, S., Korner-Nievergelt, F., Brinkmann, R. & Behr, O. 2011b: Einfluss von Anlagen- und Landschaftsvariablen auf die Aktivität von Fledermäusen an Windenergieanlagen. – In: Brinkmann, R., Behr, O., Niermann, I. & Reich, M. (Hrsg.): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Wind-energieanlagen. Umwelt und Raum Bd. 4, 384-405, Cuvillier Verlag, Göttingen.
NLT 2014: siehe Niedersächsische Landkreistag 2014
RAHMEL, U., L. BACH, R. BRINKMANN, C. DENSE, H. LIMPENS, G. MÄSCHER, M. REICHENBACH & A. ROSCHEN 1999: Windkraftplanung und Fledermäuse. Konfliktfelder und Hinweise zur Erfassungsmethodik. – Beiträge für Naturkunde und Naturschutz, Band 4: 155-161.
Rat der Europäischen Gemeinschaften 1992: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: 7-50.
REGION HANNOVER 2015: Datenbank Windenergienutzung in der Region Hannover. Stand Dezember 2015. http://www.klimaschutz-hannover.de/uploads/media/-Datenbank_Windenergie_in_der_Region_Hannover.pdf
ROER, H. 1977: Zur Populationsentwicklung der Fledermäuse (Mammalia, Chiroptera) in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Situation im Rheinland. Z. für Säugetierk., 42: 265-278.
ROER, H. 1983-84: Zur Bestandsituation von Rhinolophus ferrumequinum (Schreber, 1774) und Rhinolophus hipposideros (Bechstein, 1800) (Chiroptera) im westlichen Mitteleuropa. Myotis 21-22: 122-131.
RUSS, J.M., BRIFFA M. & W.I. MONTGOMERY 2003: Seasonal patterns in activity and habitat use by bats (Pipistrellus spp. and Nyctalus leisleri) in Northern Ireland, determined using a driven transect. – J. Zool. Lond. 259: 289-299.
TRAPP, H., FABIAN, D., FÖRSTER, F. & ZINKE, O. 2002: Fledermausverluste in einem Windpark der Oberlausitz. – Naturschutzarbeit in Sachsen 44: 53-56.
VERBOOM, B. & LIMPENS, H.J.G.A. 2001: Windmolens en Vleermuizen. - Zoogdier 12: 13-17.
WEE 2016: Niedersächsischer Windenergieerlass siehe Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
WINDPARK REGESBOSTEL Fledermauskartierung 2018
Anlage
Karten
Karte 1: Übersicht über sämtliche Fledermausnachweise während der Detek-
torbegehungen
500m
500m
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformationund Landesvermessung Niedersachsen, © 2018G:
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Karte
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Fledermausnachweise (mobiler Detektor)Fledermausarten
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)unbest. Bartfledermaus (Myotis mystacinus / brandtii)Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)Großes Mausohr (Myotis myotis)Fransenfledermaus (Myotis nattereri)unbest. Myotis-Art (Myotis spec.)Nyctaloid (Nyctalus spec., Eptesicus spec, V. murinus)Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zwergfledermaus- Soziallaut (Pipistrellus pipistrellus)Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)unbest. Langohr (Plecotus spec.)
0 100 200 300 400 50050Meter
Name wiss. Name GF NDS GF D FFHBreitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G IVFransenfledermaus Myotis nattereri 2 - IVGroßer Abendsegler Nyctalus noctula 2 V IVGroßes Mausohr Myotis myotis 2 V II,IVKleinabendsegler Nyctalus leisleri 1 D IVMückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus k.A. D IVRauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 - IVWasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - IVZwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 - IV
Windernergieanlagen (WEA)geplante WEA
01/2019 I. NiermannL. Wichmann
Windpark RegesbostelKarte 1: Übersicht über sämtliche Fledermausnachweise während der Detektorbegehungen
1:5.000
Auftraggeber: Auftragnehmer:
e-wyn4. Beteiligungs GmbH und Co. KG
Werner-von-Siemens-Str. 625337 Elmshorn
Datum BearbeitetGezeichnetMaßstab
Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie
Gerberstr. 430169 HannoverTel.: 0511 / 12 10 83 6-0Fax: 0511 / 12 10 83 79e-Mail: [email protected]: www.aland-nord.de
Fledermauskartierung 2018
500m - PufferVorrangfläche Windenergienutzung HO 8
Untersuchungsgebiete
500m
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