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ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover Qualitätssicherung von Lehre und Studium an Universitäten und Fachhochschulen

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ZEvAZentrale Evaluations- undAkkreditierungsagentur Hannover

Qualitätssicherung von Lehre und Studium

an Universitäten und Fachhochschulen

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Leitfaden zur Akkreditierung von Studiengängen 1 Institution

Jedes Studienprogramm wird in erheblichem Maße durch die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestimmt. Von Bedeutung ist, wie die personellen und sachlichen Mittel eingesetzt werden, um die Realisierbarkeit eines Studienvorhabens einschätzen zu können.

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1 Institution

1.1 Allgemeine Informationen über den Fachbereich

1. Kurzbeschreibung des Fachbereichs (Institute, Labore, wissenschaftliches Umfeld, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten)

2. Studienprogramme, -gänge und -abschlüsse (einschließlich weiterführender Studienangebote)

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1 Institution

1.2 Ausstattung1. Mittel für Lehre und Forschung (aktueller Haushalt)

- Personalmittel (Lehraufträge, Gastvorträge, Hilfskräfte etc.)- Sachmittel (Exkursionen, Geräteunterhaltung, Lehrmittel etc.)- Investitionsmittel (Erwerb von Großgeräten, EDV-Erwerb etc.)

2. Räume (Hörsäle, Seminarräume, studentische Arbeitsplätze etc.)

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1 Institution

1.3 Unterstützung von Lehre und Studium1. EDV-Versorgung (Hardware, Software,

Investitionsmittel, Wartung)2. Bibliothek/Literaturversorgung (Bestände:

Monographien, Zeitschriften, Datenbanken, Karten, Mikrofiche, Audio, Beschaffung/Verantwortung, Koordination etc.)

3. Laborversorgung/-ausstattung

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1 Institution

1.4 Studierende und Absolventen/-innen des Fachbereichs

1. Studienanfänger/-innen nach Studiengängen2. Studierende nach Studiengängen und

Fachsemestern3. Absolventen/-innen (bestandene Vor-, Zwischen- und

Abschlussprüfungen)4. Betreuungsrelationen

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2 Studienprogramm

2.1 Erfüllung der Strukturvorgaben des Landes1. Studienstruktur und Studiendauer Bezeichnung des Studiengangs Hochschulgrad Regelstudienzeit Studienbeginn Zielzahl/Betreuungsrelation Gebühren/Entgelte (im Falle von Master- oder

Weiterbildungsprogrammen)

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2 StudienprogrammStrukturvorgaben

2. Zugangsvoraussetzungen und ÜbergängeZugangsvoraussetzungen allgemeine/fachgebundene

Hochschulreife/einschlägige Berufsausbildung Praktika Zulassungsvoraussetzungen (Auswahlkriterien) Berufserfahrungen Fremdsprachenkenntnisse, Deutschkenntnisse Eignungsfeststellungen PrädikatsexamenÜbergänge zum herkömmlichen Qualifizierungssystem

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2 Studienprogramm Strukturvorgaben

3. Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen

Das Profil des zu akkreditierenden Studienganges und die Abschlussbezeichnung müssen kohärent sein. Von besonderem Interesse ist an dieser Stelle auch die Einordnung des Studiengangs und des Abschlusses in einen internationalen vergleichenden Kontext. Im Übrigen bilden die KMK-Struktur-vorgaben den Referenzrahmen für die Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen.

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2 StudienprogrammStrukturvorgaben

4. Modularisierung und Credit Points

Eine elementare KMK/HRK-Strukturvorgabe für gestufte Studienprogramme ist die Modularisierung in Verbindung mit einem Leistungspunktesystem i. d. R. ECTS). Daher soll an dieser Stelle die Struktur des gesamten Lehrangebotes im Überblick dargestellt werden; dies kann z. B. in Form einer tabellarischen Übersicht der Module und aller dazugehörenden Lehrveranstaltungen erfolgen.

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2 Studienprogramm2.2 Begründung und Ausbildungsziele des

Studienprogramms1. Begründungen für die Einrichtung des Programms

- Aussagen zur Nachfrage unter Studieninteressenten- Positionierung der Absolventen/-innen auf dem

Arbeitsmarkt- Berufsfeld bezogene Nachfrage, wissenschaftsorientierte

Entwicklung- Internationalisierung- Innovation, regionale Anforderungen, Besonderheiten

2. Ausbildungsziele des beantragten Studiengangs, Qualifikationsprofil der Absolventen/-innen

3. Praxisbezug, Praktika, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Berufsbefähigung des Abschlusses

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2 StudienprogrammCurriculum

2.3 Curriculum im Überblick1. die Art des Lehrangebotes (Vollzeit, Teilzeit,

berufsbegleitend, berufsintegrierend, multimedial/telematisch unterstützt),

2. die Struktur des Curriculums (Kernbereich, Nebenfächer, Spezialisierung, Brückenveranstaltungen),

3. das Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium,4. die Ausrichtung – national/international

(fremdsprachliche Lehrveranstaltungen, Auslandssemester),

5. die Lehrmethoden,6. die Prüfungsformen (mündlich, schriftlich, andere Arten),

Zwischenprüfungen, Modulprüfungen, Abschlussarbeit.

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2 StudienprogrammCurriculum

Modulbeschreibungen

Ausbildungsziele und Inhalte des Moduls Lehr-, Lern- und Prüfungsformen Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Arbeitsaufwand, Voraussetzungen für die Vergabe

von Leistungspunkten, Notenskala Dauer und Häufigkeit des Angebots des Moduls Lehrende

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Dublin Descriptor Master

Master-Abschlüsse werden verliehen an Studierende, die:

Wissen und Verstehen demonstriert haben, das auf den üblicherweise mit dem Bachelor-Level assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft, und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext

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Master-Abschlüsse werden verliehen an Studierende, die:

ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb breiter (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienfach anwenden können;

die Fähigkeit besitzen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen und auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen zu formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen;

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Master-Abschlüsse werden verliehen an Studierende, die:

ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren können, sowohl an Experten wie auch an Laien;

über Lernstrategien verfügen, die es ihnen ermöglichen, ihre Studien größtenteils selbstbestimmt und autonom fortzusetzen.

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ZEvA Leitlinien Die Absolventen müssen die an sie gerichteten Erwartungen

(aus Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesellschaft) erfüllen, der verliehene Hochschulgrad muss ein verlässlicher Indikator für die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sein.

Die Prüfungen müssen Niveau und Standards erreichen, die die Verleihung des Hochschulgrades rechtfertigen.

Das Curriculum muss geeignet sein, die für die Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Wissen zu vermitteln.

Die hierfür notwendigen Ressourcen müssen bereit stehen; Studien-, Lehr- und Prüfungsorganisation müssen angemessene Bedingungen erfüllen.

Die Bildungsziele (Kompetenzziele) müssen so klar definiert sein, dass sie eine Orientierung für das Curriculum darstellen.

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ZEvA-Leitlinien Forschungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen,

wissenschaftliches Profil des Lehrkörpers, Forschungsaktivitäten des Lehrkörpers.

Anwendungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen (Praktika, Projekte, anwendungsorientierte Abschlussarbeiten), wissenschaftliches Profil, praxisnahe Schwerpunkte, Entwicklungsaktivitäten des Lehrkörpers.

Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Auswahlkriterien für die Zulassung müssen durch eine (staatlich genehmigte) Ordnung abschließend geregelt sein.

Modularisierung; Verwendung von ECTS auf der Basis differenzierter und transparenter Kriterien für die studentische Arbeitsbelastung, in der Prüfungsordnung verbindlich geregelt.

Jedes Modul, für das Kreditpunkte vergeben wird, muss studienbegleitend abgeprüft werden (Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters).

Der Lehrkörper muss eine ausreichende wissenschaftliche Pluralität aufweisen.

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2 Studienprogramm

2.4 Kooperationen

1. hochschulinterne Zusammenarbeit (intra-, transdisziplinär)

2. externe Kooperation einschl. int. Zusammenarbeit

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2 Studienprogramm

2.5 Am beantragten Studienprogramm beteiligtes Personal

1. wissenschaftliches Personal Denomination/Stellenbeschreibung, Status,

akademische Grade, Beteiligungen an der Lehre (SWS nach Studiengängen und Veranstaltungstypen), ggf. berufliche Qualifikation

bei Mitwirkung in einem Masterprogramm zusätzlich die wichtigsten Publikationen der letzten fünf Jahre, Patente, Erfindungen, Forschungsvorhaben, Technologietransfer, Mitgliedschaft in beruflichen und wissenschaftlichen Gesellschaften

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2 Studienprogramm

Personal (Forts.)

2. nichtwissenschaftliches Personal3. Lehrimporte und Lehrexporte

(Semesterwochenstunden und Veranstaltungen)4. Betreuungsaufwand (Studienberatung,

Sprechstunden, Tutorien; Mentorenprogramme; Organisation des Praxisbezugs, Praktikantenamt etc.)

5. lehrbezogene Fortbildungsmaßnahmen/-möglichkeiten

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2 Studienprogramm

2.6 Qualitätssicherungsmaßnahmen

1. Evaluation während des Studiums

2. Evaluation des Studienerfolgs (z.B. Absolventenbefragung)