Visuelle Medien / Design Medienrecht Visuelle Medien / Design SS 2007 Dr. M. Jackel Medienrecht von...
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Visuelle Medien / Design Visuelle Medien / Design SS 2007
Dr. M. Jackel
MedienrechtMedienrechtvon
Sara Nisius & Steffen Viete
Inhalt:Inhalt:
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Einführung
Medienrecht generell
Nationales Recht
Internationales Recht
Exkurs ins Vertragsrecht
Medienrecht im DetailMedienrecht
im Detail
MedienrechtMedienrecht
EinführungEinführung
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, rechte und Pflichten der Medien und Medienschaffenden festzulegen
Kann nicht eindeutig juristisch umschrieben werden
Medienrecht ist eine “Querschnittsmaterie”
EinführungEinführung
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Presse
Rundfunk (Hörfunk & Fernsehen)
Multimediadienste
„„Klassisches“ MedienrechtKlassisches“ Medienrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Beginn: Erste Zeitung „Relation“ erscheint in Straßburg 1605
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor allem Film und Hörfunk
später Fernsehen
Umfasst insbesondere Presse und RundfunkExkurs ins
Vertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
KommunikationsgrundrechteKommunikationsgrundrechte
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Kommunikationsfreiheit
Meinungsfreiheit InformationsfreiheitMedienfreiheit
Pressefreiheit Filmfreiheit
Rundfunkfreiheit
„ „Neues“ MedienrechtNeues“ Medienrecht
EinführungEinführung
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Neue Verbreitungstechniken
Die Entwicklung des neuen Medienrechts ist maßgeblich bestimmt durch 3 Faktoren
1) Digitalisierung
2) Privatisierung
3) KonvergenzMedienrecht
im Detail
MedienrechtMedienrecht
NationalesRecht
Medienrechtgenerell
Onlinerecht – Internetrecht (1/2)Onlinerecht – Internetrecht (1/2)
EinführungEinführung
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Befasst sich mit:- Online Auktionen- Online Geschäften- Online Voting- Online Rundfunk- Online Telefonie- ect
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
NationalesRecht
Medienrechtgenerell
Onlinerecht – Internetrecht (2/2)Onlinerecht – Internetrecht (2/2)
EinführungEinführung
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Im engeren Sinne:
Landespressegesetz Rundfunkgesetz Rundfunkstaatsvert
räge Staatsvertrag über
Mediendienste
Im weiteren Sinne:
(angrenzende Rechtsgebiete)
Wettbewerbsrecht Urheber- und
Verlagsrecht Titelschutz
Ursprung in den 60er JahrenUrsprung in den 60er Jahren
NationalesRecht
Medienrechtgenerell
Geschichte des Internets (1/2)Geschichte des Internets (1/2)
EinführungEinführung
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
NationalesRecht
Medienrechtgenerell
1958: Gründung der amerikanischen Forschungsbehörde ARPA
Ziel: Im Falle eines Nuklearkrieges die Kommunikation aufrecht erhalten
Entwicklung eines gemeinsamen Kommunikationsstandards, um bestehende Netzwerke miteinander zu verbinden
70er: Entwicklung des TTransition CControl PProtocol Ende der 70er Jahre: Überarbeitung und Ergänzung
durch das IInternet PProtocol
Geschichte des Internets (2/2)Geschichte des Internets (2/2)
EinführungEinführung
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
NationalesRecht
Medienrechtgenerell
Medienrecht ist heute ohne Berücksichtigung internationaler Einflüsse nicht mehr zu verstehen
Beispiel Internet
Nationales RechtNationales Recht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrelevant vor allem Art. 5 Abs. 1 GG:““Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…”und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…”
Beinhaltet SchrankenSchranken (Art. 5 Abs. 2 GG)““Die Rechte finden ihre Schranken in den Die Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Nationales Recht - PresserechtNationales Recht - Presserecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Presse = allgemein jedes Druckerzeugnis
Redaktionsgeheimnis Schutz der Presse “-Macher”
Zeugnisverweigerungsrecht Schutz der täglichen Recherchearbeit
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Nationales Recht - RundfunkrechtNationales Recht - Rundfunkrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Private sowie öffentlich rechtliche Rundfunkveranstalter
Programmfreiheit Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung der Programme
SchrankenSchranken (Art. 5 Abs. 1 GG)
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
EuroparechtEuroparecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Viele nationale Gesetze beruhen
auf Vorschriften der EU!
Beispiele:
Multimediarichtlinien zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (RL 2001/29/EG)
Datenschutzrichtlinien über die Verbreitung personenbezogener Daten und dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (2001/58/EG)
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht
Medienrelevantes Internationales RechtMedienrelevantes Internationales Recht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
Internationales Recht
Exkurs insVertragsrecht
Grundsätzlich:Grundsätzlich:
Staaten vereinbaren untereinander Verträge, die sodann in Nationales Recht umgegossen werden
OrganisationenOrganisationen die den internationalen Wirtschaftsverkehr von Waren, Dienstleistungen und geistigen Eigentum im Medienbereich behandeln
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
= World Trade Organisation
Gegründet: 1994 Setzt internationale Abkommen durch
WTOWTO
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
= T= Trade RRelated AAspects of IIntellectual ntellectual PProperty RRights
geistige Schöpfung
Regelt Gebiete wie: Urheberrecht, Markenrecht, Patent Die Bekämpfung wettbewerbswidriger
Praktiken in vertraglichen Lizenzen
Mindeststandards z. B. für: Urheberrecht Computerprogramme
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
TRIPSTRIPS
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
= W= World IIntellectual PProperty OOrganisation
Gegründet: 1970
Widmet sich dem Schutz geistiger Eigentumsrechte
Mitgliedsstaaten verpflichten sich Mindeststandards zum Schutz geistigen Eigentums im nationalen Recht zu verankern
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
WIPOWIPO
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
= I= Internet CCorporation for AAssigned NNames and NNumbers
Gegründet: Oktober 1998
Privatrechtliche Non-Profit Organisationen US-amerikanischen Rechts
Verantwortlich für die Vergabe von IP- Adressen und Domain- Namen
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
ICANNICANN
Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Was sind die AGB‘s?
§ 305 - § 310 BGB: Enthält eine Vielzahl von (feststehenden)
vorformulierten Vertragsbedingung,vorformulierten Vertragsbedingung, welche sich die betreffenden Parteien bei einem Abschluss gegenseitig stellen
Es muss ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden
Dem Käufer muss eine zumutbare Form der Kenntnisnahme gewährleistet werdenMedienrecht
Im Detail
MedienrechtMedienrecht
Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Wie kommt ein Vertrag zustand?§ 145 BGB:Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches
aus einer 2-seitigen Willenserklärung besteht
Was ist eine Willenserklärung?§ 116 BGB / § 126 BGB: Käufer äußert den Kaufwunsch Verkäufer äußert seine Preisvorstellung
MedienrechtIm Detail
MedienrechtMedienrecht
Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Welche Pflichten müssen bei einem Vertrags von jeder Seite erfüllt werden?
§ 433 BGB:
Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer Eigentum an der erworbene Sache zu verschaffen (frei von Sach- oder Rechtmängeln). Der Käufer ist verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die Ware abzunehmen.
MedienrechtIm Detail
MedienrechtMedienrecht
Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Was bedeutet Widerrufs- bzw. Rückgaberecht?§ 355 BGB:§ 355 BGB: Entbindet den Käufer von seiner
Willenserklärung, sofern gesetzte Fristen (2 Wochen) eingehalten werden
Greift bei Verbraucherverträgen
§ 312 BGB§ 312 BGB
MedienrechtIm Detail
MedienrechtMedienrecht
Exkurs ins VertragsrechtExkurs ins Vertragsrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Welche Möglichkeiten zum Schadenersatz gibt es?
§ 249 BGB:
Art und Umfang des Schadenersatz-Anspruchs
§ 280 BGB:
Schadenersatz begründet auf Pflichtverletzung
§ 439 BGB:
Recht auf Minderung, Wandlung, Schadenersatz oder Nacherfüllung bei TerminverletzungMedienrecht
Im Detail
MedienrechtMedienrecht
DomainrechtDomainrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Geregelt im Namensrecht § 12 BGBNamensrecht § 12 BGB
Existiert nicht explizit in geschriebener Form
Case Law
Verletzungsmöglichkeiten beim Namens- & Markenrecht
Zur Abfrage nach freien Domain-Namen- DENIC- Homepage (.de)- NSI- Homepage (.com)
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
UrheberrechtUrheberrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Geregelt im Urheberrechtsgesetz (UhrG)
Schützt künstlerische und wissenschaftlich-technische Leistungen
Besteht unabhängig von einer Regierung, eines Copyright-Vermerks oder anderer Formalitäten
Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
PatentrechtPatentrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Geregelt im Patentgesetz (PatG) von 1877 (derzeitig aktuellste Fassung vom 1. Januar 1981)
Dient dem Schutz innovativer Erfindungen
Beschränkt auf technische Erfindungen
Anmeldung beim Patentamt (D / EU)
erforderlich
Schutz besteht nur 20 Jahre ab AnmeldungMedienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Digitale SignaturDigitale Signatur
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
§ 126 BGB:
Offizielle Dokument müssen vom Aussteller eigenhändig oder durch einen (notariell beglaubigten) Vertreter unterzeichnet werden
Aktuelles Signaturgesetz (SigG) vom Februar 2001
Fortgeschrittene digitale- vs. elektronische Signatur
Aktuelles SigG regelt nur die Anforderungen and eine qualifizierte (fortgeschrittene) digitale Signatur
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Vertragsabschluss im InternetVertragsabschluss im Internet
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Es gilt: „invitatio ad offerendum“„invitatio ad offerendum“
Automatisch generierte Willenserklärungen sind im Sinne des BGB
Status-eMails sind keinekeine Willenserklärung (mit Ausnahme der „ausgeführt“ -Nachricht)
lt. Art. 6 Abs. 1 Fernabsatzrichtlinien hat Kunde das Recht auf Widerruf binnen 7 Werktagen bzw. binnen 7 Monaten bei fehlender BelehrungMedienrecht
im Detail
MedienrechtMedienrecht
Vertragsabschluss bei Online-AuktionenVertragsabschluss bei Online-Auktionen
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Zum Zeitpunkt der Angebots-Freischaltung akzeptiert des Versteigerer die AGB‘s des Anbieters
Vertrag entsteht unter Angabe des Höchstgebotes
Verkäufer hat keinkein Anrecht auf Wiederholung bei einem Zuschlag unterhalb des „Wunschpreises“
Anbieter der Website liefert nur die PlattformMedienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Zahlungsmittel im elektronischen VerkehrZahlungsmittel im elektronischen Verkehr
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
In D Bezahlung via Kreditkarte, Lastschrift und per Rechnung
Kreditkartenzahlung auch international möglich
unabhängig von Kunden-Bonität
Stornos für Käufer sind einfacher
Zur Absicherung von Transaktionen wurden SET (SSecure EElectronic TTransaction) entwickelt
weltweiter StandardMedienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Verbraucherschutz im InternetVerbraucherschutz im Internet
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
§ 312f BGB:§ 312f BGB: Abweichung von Vorschriften nie zum Nachteil
des Kunden
Widerrufs- & Rückgaberecht
Datenschutz
…
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
FernabsatzrechtFernabsatzrecht
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Geplante Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof wurde am 9. Juni 200 verabschiedet und trat am 1. Juli 20011. Juli 2001 als Fernabsatzgesetz (FernAbsG) in Kraft
Gilt auch für Telefongeschäfte & Teleshopping
Findet sich unter § 312 b-d BGB§ 312 b-d BGB wieder
Betrifft traditionellen Vertrieb (Katalog- & Versandhandel), als auch eMail-Verkauf, Internetvertrieb, Teleshopping u.v.m.Medienrecht
im Detail
MedienrechtMedienrecht
Widerrufsrecht im FernabsatzgesetzWiderrufsrecht im Fernabsatzgesetz
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
§ 312d Abs. 1 BGB:
Der Verbraucher hat eine Widerrufsrecht binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen & ohne Strafzahlung
§ 355 – § 357 BGB:
Regelt formale Anforderungen an den Widerruf
Widerruf in Textform
Rücksendung der Ware binnen 2 Wochen
keine Kosten für den Kunden (außer Porto)Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Rückgaberecht im FernabsatzgesetzRückgaberecht im Fernabsatzgesetz
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Geregelt im § 312d Abs. 1 BGB§ 312d Abs. 1 BGB
Im Gegensatz zum Widerrufsrecht muss die Ware sofort zurückzugeben werden
Regelungen für Widerrufsrecht gelten nicht zwangsläufig für Rückgaberecht
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
DatenschutzDatenschutz
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Basiert auf Art. 2 Abs. 1 GGArt. 2 Abs. 1 GG
Aktuellste Fassung vom 23. Mai 2001
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Das Recht am eigenen Bild ist im § 22 § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
Haftung von Online-DienstenHaftung von Online-Diensten
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Zentral geregelt im Teledienstgesetz (TDG)
Aktuellste Fassung vom 21. Dezember 2001
§ 5 Abs. 1-3 TKG§ 5 Abs. 1-3 TKG regelt die Verantwortlichkeit Verantwortlichkeit des Providers für Inhalte seiner Seite
Verantwortlichkeit = Einstehen für eigenes Verschulden
§ 8 - 11 TDG § 8 - 11 TDG regelt die Haftung im Falle einer Verletzung der Verantwortlichkeit
Medienrechtim Detail
MedienrechtMedienrecht
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_Juni2006.pdfLast Access: 04.07.2007
https://www.uni-koblenz.de/~iww/wiwi/PAGES/MeRe2007.htmLast Access: 04.07.2007
Steffen‘s Buch?????Steffen‘s Buch?????
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrechtim Detail
QuellenangabenQuellenangaben
MedienrechtMedienrecht
Vielen Dank für Eure
Aufmerksamkeit!!!
Medienrechtgenerell
EinführungEinführung
NationalesRecht
InternationalesRecht
Exkurs insVertragsrecht
Medienrecht im Detail
MedienrechtMedienrecht