VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE ...vwa-aachen.de/tl_files/downloads/pdf/Studienfuehrer...
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Kruppstraße
Turm
stra
ße
Pontstraße
Pontstr.
Pontstraße
Pontstraße
Pontdriesch
VWA-GeschäftsstelleTemplergraben 83
Hauptgebäude der RWTHTemplergraben 55
Marienbongard
Wüllnerstraße
Wüllnerstraße
Sch
inke
lstr
aße
Malteserstraße
Tem
plergra
ben
Templergraben
Schinkelstraße
STUDIENFÜHRER2013/2014Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen
Templergraben 83 • 52062 Aachen • Tel 0241/400 5000 • Fax 0241/8092 406
STUDIUMNEBEN DEMBERUF
BETRIEBSWIRT(VWA)
VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE AACHEN
IMPRESSUM
HERAUSGEBER Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie Aachen Templergraben 83 52062 Aachen Tel. 0241 / 400 5000 Fax 0241 / 80 92 406 Internet www.vwa-aachen.de E-Mail [email protected] VERANTWORTLICH Wolfgang Loggen KONzEPT / LAyOUT THOUET Werbeagentur, Aachen SATz / PROdUKTION FotoCom GmbH, Aachen AUFLAGE 1.000 STANd 5/2013
Vorwort 3
Leitung der Verwaltungs- und Wirtschafts- 4
Akademie Aachen
Geschichte der Verwaltungs- und 5
Wirtschafts-Akademie Aachen
Stimmen zum Studium 6
Ergebnisse der Berufserfolgsumfrage 8
2010/11 des VWA-Bundesverbandes
Dozentenverzeichnis 10
Zulassungsvoraussetzungen 13
Erläuterungen zum Studium 14
Lehrveranstaltungen und Credit-Struktur 16
Prüfungsordnung 18
VWA-Standorte in Deutschland 27
Die VWA auf einen Blick 28
INHALT
3
Bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben
hat die Weiterbildung eine Schlüsselfunktion.
Seit über 50 Jahren ist die Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Aachen ein Garant für
flexible Anpassung und kontinuierliche Weiter-
entwicklung beruflicher Qualifikation.
Wenn auch immer wieder gesagt wird, dass
Weiterbildung für die Unternehmen und
öffentlichen Institutionen ein unverzichtbares
Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze
und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig-
keit ist, so liegt doch letztlich die Initiative –
besonders bei zeitlich umfangreichen Weiter-
bildungsmaßnahmen – oft bei den einzelnen
Interessenten.
Die VWA verlangt ihren Studierenden mit
ihrem dreieinhalbjährigen berufsbegleitenden
Studium in Abendform viel Engagement,
Durchhaltevermögen und Stressstabilität ab.
Aber gerade diese Herausforderung gegen
den beruflichen Trott wird von den Arbeit-
gebern sehr positiv gesehen.
So gelingt fast 3/4 aller VWA-Absolventinnen
und Absolventen eine deutliche berufliche
Entwicklung.
Bedeutend für den Ruf der VWA ist auch,
dass die Veranstaltungen sowohl von
renommierten Hochschullehrern wie auch
von erfahrenen Praktikern angeboten werden.
Das beugt jeder rein akademisch vermittelten
Theorie vor und garantiert vielmehr einen
soliden theoriegestützten Praxisbezug.
Wir laden Sie ein, den vorliegenden
Studien führer aufmerksam zu lesen und der
Frage nachzugehen, inwieweit Sie mit der
VWA Aachen Ihrer Arbeit und Ihrer Kom-
petenz neue Impulse verleihen und Ihren
Wissensstand aktualisieren, um sich so für
höherwertige Tätigkeiten vorzubereiten. Die
meisten der bisherigen Absolventinnen und
Absolventen konnten berichten, dass sie
mit dem Diplom der VWA ihre bis herigen
Be schäftigungs ver hältnisse nicht nur stabi-
lisieren, sondern verbessern konnten.
Nach dem VWA-Abschluss kann der
Bachelor-Abschluss innerhalb von zwei
Semestern ergänzt werden.
VORWORT
Michael F. Bayer
Akademieleiter
Prof. Oliver Lorz
Studienleiter
Wolfgang Loggen
Geschäftsführer
4
AKAdEMIELEITER
Dipl.-Ing. Michael F. Bayer
Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Aachen
STELLVERTRETENdERAKAdEMIELEITER
Oberbürgermeister Marcel Philipp
KURATORIUM
STUdIENLEITER
Universitätsprofessor Dr. sc. pol. Oliver Lorz
RWTH Aachen University
GESCHäFTSFÜHRER
Wolfgang Loggen
RWTH Aachen University
LEITUNGdER VERWALTUNGS-UNdWIRTSCHAFTS-AKAdEMIEAACHEN
Das Kuratorium beschließt über alle Angelegen-
heiten, die gesetzlich der Mitgliederversammlung
im Sinne der vereinsrechtlichen Vorschriften
vorbehalten sind. Weitere Aufgaben sind z.B.
die Wahl der Studienleitung, die Festsetzung
der Teil nahmegebühren, die Aufstellung des
Haushalts planes und die Entgegennahme
des Rechnungs abschlusses. Dem Kurato-
rium gehören der Akademieleiter und der
Studienleiter, deren Stellvertreter und weitere
Personen an, die an der beruflichen Qualifi-
zierung von Beschäftigten aus Industrie,
Handel, sonstiger gewerblicher Wirtschaft
und aus öffentlicher Verwaltung Interesse
zeigen und über besondere Sachkunde
verfügen.
5
Die ersten Akademien sind in Deutschland
bereits vor dem ersten Weltkrieg als Verwal-
tungs-Akademien entstanden. Sie sollten
seinerzeit eine „außerdienststündliche“ Fort-
bildung für nicht-akademische Beamte und
Angestellte in Behörden ermöglichen. Die
Aachener Akademie wurde bis zum Ende des
zweiten Welt krieges als Teilanstalt der 1926
gegründeten Verwaltungs-Akademie Köln
geführt. Nach dem Kriege etablierte sich die
Aachener Akademie als selbst ständige Ein-
richtung. Die Genehmigung hierzu wurde von
der britischen Militärregierung am 04.12.1947
und vom Innenministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen am 15.03.1948 (Aktz. II
A 663/48) erteilt. Die Be zeich nung wurde wie
bei den übrigen Akademien im Bundes gebiet
in „Ver waltungs- und Wirtschafts-Akademie“
er weitert, um der steigenden Bedeutung
einer engen Verzahnung von Verwaltung und
Wirtschaft Rechnung zu tragen.
Der Studienbetrieb wurde mit dem ersten
verwaltungs- und kommunalwissenschaftlichen
Studiengang im Jahr 1950 aufgenommen.
Erster Akademieleiter war Oberstadtdirektor
Albert Servais, sein Stellvertreter der Präsident
der IHK, Hermann Heusch. Als erster Studien-
leiter wurde der Kölner Staatsrechtler Professor
Hans Peters gewonnen.
Während die Hörer aus Verwaltung und
Wirtschaft zunächst nur auf freiwilliger Basis
die Diplomprüfung ablegen konnten und
nur unter besonderen Voraussetzungen
ein „Kommunalverwaltungsdiplom“ erteilt
wurde, war ab dem dritten Studiengang
(d.h. ab 1956) je nach belegter Studienrich-
tung der Abschluss mit einem Verwaltungs-,
Kommunal- oder Wirtschaftsdiplom möglich.
Seit dem Jahr 1970 konnte schließlich ein
Wirtschaftsdiplom be triebs wirtschaftlicher
Fachrichtung mit der Berechtigung zur Füh-
rung der Bezeichnung „Betriebswirt (VWA)“
erworben werden.
Bis zum Wintersemester 2012/2013 wurden
insgesamt 32 Studiengänge durchgeführt.
Stu dien beginn war bis zum 14. Studiengang
alle drei Jahre. Mit dem 15. Studiengang
(ab Winter semester 1992/93) wurde auf
einen jährlichen Studien beginn um gestellt.
Insgesamt haben bis zum Wintersemester
2012/2013 über 1600 Kandidatinnen und
Kandidaten die Diplomprüfung zur Betriebs-
wirtin (VWA) bzw. zum Betriebswirt (VWA)
erfolgreich abgelegt.
Jakob Rohn
Geschäftsstelle der Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Aachen
GESCHICHTEdER VERWALTUNGS-UNdWIRTSCHAFTS-AKAdEMIEAACHEN
6
HohesAnseheninWirtschaft
undVerwaltung
Bei der VWA studieren heißt, zwei Heraus-
forderungen gleichzeitig anzunehmen: Man
muss über mindestens drei Jahre in Größen-
ordnungen Freizeit opfern und sich der
Weiterqualifizierung außerhalb der Arbeits-
zeit stellen, die ein hohes Maß an Disziplin,
Durchhalte vermögen und Aufmerksamkeit
auch zu ungünstigen Zeiten erfordert; als
Zweites muss man sich im Lernen auf
Hochschul niveau bewähren. Damit ergeben
sich aus Sicht der Arbeitgeber zwei Qualifi-
kationen, nämlich eine akademische und eine
persönliche. Da in der modernen Welt beide
zusammen Garant beruflichen Erfolges sind,
genießen die Absolventen der VWA ein hohes
Ansehen in Wirtschaft und Verwaltung.
Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Blum
Präsident des Instituts für Wirtschafts-
forschung Halle
VerantwortungdesEinzelnen
Eigeninitiative und -verantwortung bedeutet
auch, sich am Aufwand betrieblich veran-
lasster Weiterbildung stärker zu beteiligen.
Dabei sind VWA-Studenten ein erfreuliches
und nach ahmenswertes Beispiel.
Dr. Dieter Hundt
Präsident der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin
WeiterbildungistInnovation
Unser Land braucht innovative Menschen in
Wirtschaft und Verwaltung. Die VWAen leisten
dazu einen wichtigen Beitrag. Sie ziehen
besonders leistungsbereite Beschäftigte an
und vermitteln ihnen eine hohe Qualifikation,
die bis zum MBA-Abschluss gehen kann.
Dadurch helfen sie nicht nur, individuelle
berufliche Chancen zu verbessern, sondern
auch die Kultur des lebensbegleitenden
Lernens zu festigen.
Dr. Jürgen Rüttgers
Ministerpräsident a.D.
EinwichtigesSprungbrett
Für mich steht immer noch fest, dass das
Studium mit ein wichtiges Sprungbrett in ein
erflogreiches Berufsleben war. Ich bin dank-
bar für die Möglichkeit, diese Form der Fort-
bildung genutzt haben zu können, stellt sie für
mich dadurch eine wichtige Ergänzung zu den
übrigen Bildungsmöglichkeiten dar.
Horst Seehofer
Ministerpräsident des Freistaates Bayern
Aufstiegsperspektive
Die Verbindung zwischen fester Beschäf tigung
und Studium – das war es, was mich bewog,
ausgerechnet bei der VWA zu studieren.
Steffen-Claudio Lemme MdB
STIMMENzUMSTUdIUM
8
ERGEBNISSEdERBERUFSERFOLGSUMFRAGE2010/11 dESVWA-BUNdESVERBANdES
0 %
25 %
50 %
75 %
100 %92,5 %
80,9 %
7,5 %19,1 %
0 %
25 %
50 %
75 %
100 %
78,9 %74,3 %
21,1 %25,7 %
ja
ja
nein
nein
2010/2011
2010/2011
2006/2007
2006/2007
VWA-Studium:Prädikat„empfehlenswert“
Würden Sie anderen ein Studium an einer VWA empfehlen?
proz
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Ant
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proz
entu
aler
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n B
efra
gten
VWA-Studium:Prädikat„empfehlenswert“
Hat sich Ihre Position, Ihr jährliches Bruttogehalt und/oder Ihre
Personalverantwortung nach Abschluss Ihres VWA-Studiums verändert?
10
Dozentin bzw. Dozent Bereich Kontakt
Becher, Wolfgang, Dr. iur.
Rechtsanwalt, Köln [email protected]
Braun, Dirk, Dr. rer. pol.
Unternehmensfinanzierung Trianel GmbH
Clermont, Marcel, Dr. rer. pol.
Lehrstuhl f. Unternehmens-theorie der RWTH Aachen
Dadasov, Ramin, Dipl.-Volksw.
Lehr- und ForschungsgebietInternationale Wirtschaftsbe-ziehungen der RWTH Aachen
Decken, Elke, M.A. [email protected]
Dirksen, Alexander, Dipl.-Kfm.
Lehrstuhl f. Unternehmens-theorie der RWTH Aachen
Dyckhoff, Harald, Prof. Dr. rer. pol.
Lehrstuhl für Unternehmens-theorie der RWTH Aachen
Freund, Matthias, Dr. rer. pol.
Bundeskartellamt, Bonn [email protected]
Frings, Michael, Prof. Dr. iur.
Lehrgebiet Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Aachen
Gösgens, Jutta, Dipl.-Kff.
Personalbetreuerin [email protected]
Granados, Gilberto, Dr. rer. pol.
Gilberto.granados@rwth- aachen.de
Greten, Verena, Dr. rer. pol.
Referentin Ministerium Eupen [email protected]
Gutgesell, Sebastian, Dipl.-Math.
Lehrstuhl f. Unternehmens-theorie der RWTH Aachen
dOzENTENVERzEICHNIS
11
Dozentin bzw. Dozent Bereich Kontakt
Kavermann, Markus, Dr. rer. pol.
Karla, Jürgen, Prof. Dr. rer. pol.
Wirtschaftsinformatik Hochschule Niederrhein
Keller, Matthias, Dr. iur.
Vorsitzender Richter, Verwaltungsgericht Aachen
Ketteniss, Holger, Dr. rer. pol.
Lehrstuhl f. Controlling der RWTH Aachen
Letmathe, Peter, Prof. Dr. rer. pol.
Lehrstuhl für Controlling der RWTH Aachen
Linn, Ingo Steuerberater [email protected]
Loggen, Wolfgang, Dipl.-Ing. Dipl.-Theol.
Leiter der Zentralen Studien-beratung der RWTH Aachen
Lorz, Oliver, Prof. Dr. sc. pol.
Lehr- und Forschungsgebiet Internationale Wirtschaftsbe-ziehungen der RWTH Aachen
Mensler, Stefan, Prof. Dr. iur.
Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Gelsenkirchen
Nowatius, Niklas, Dr. iur.
Richter, Amtsgericht Essen [email protected]
Paape, Björn, Prof. Dr. päd. Dr. phil. Dipl.-Kfm.
Lehrgebiet Didaktik der Wirt-schaftslehre der RWTH Aachen
Rawanschad, Andrea Rechtsanwältin u. Mediatorin [email protected]
Schiffer, Sarah, Dipl.-Wirt.-Ing.
Lehr- und Forschungsgebiet f. Entscheidungsforschung und Finanzdienstleistung der RWTH Aachen
Soiron, Marc Rechtsanwalt, Aachen [email protected]
12
Dozentin bzw. Dozent Bereich Kontakt
Steffenhagen, Hartwig, Prof. Dr. rer. pol. em.
Lehrstuhl für Unternehmenspo-litik und Marketing der RWTH Aachen
Stich, Volker, Prof. Dr.-Ing.
FIR – Forschungsinstitut für Rationalisierung e.V.
Thomas, Michael, Dipl.-Volksw.
Institut für Volkswirtschafts - lehre II der RWTH Aachen
von Thunen, Philipp, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing.
Lehr- und Forschungsgebiet f. Entscheidungsforschung und Finanzdienstleistung der RWTH Aachen
Wagner, Thomas, Dipl.-Kfm.
Waletzke, Katrin, Dr. rer. pol.
Lehrstuhl f. Unternehmens-theorie der RWTH Aachen
13
• abgeschlossene Berufsausbildung mit
Berufspraxis
• Studienabschluss
In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die
keine abgeschlossene Berufsausbildung oder
kein abgeschlossenes Studium aufweisen,
auf grund ihrer Vorbildung oder ihres beruf-
lichen Werdeganges zugelassen werden. Über
die Zulassung entscheidet die Studienleitung.
zULASSUNGSVORAUSSETzUNGEN
14
Der Stoffangebotsplan enthält Lehrveran-staltungen im Umfang von insgesamt etwa 900 Stunden. Einige der Veranstaltungen werden jährlich, die anderen alle zwei Jahre angeboten. Dieses System ermöglicht es, dass in jedem Wintersemester mit dem Studium begonnen werden kann. Die Studierenden stellen sich ihre Studienpläne aus den Lehrangeboten für das jeweilige Semester so zusammen, dass sie das gesamte Lehrangebot auf 6 Semester verteilen. Das bedeutet für einen Jahrgang, dass bei einem 6-semestrigen Studium die Veranstaltungen des 1. und 2. Semesters auch im 5. und 6. Semester noch gehört werden können, wohingegen die Möglichkeit, die Veranstaltungen des 3. bis 6. Semesters später zu belegen, ohne eine Verlängerung des Studiums nicht besteht. Im 6. Semester werden Repetitorien zur Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen angeboten, die am Ende des 6. Semesters stattfinden. Das 7. Studiensemester steht für die Diplomarbeit zur Verfügung. Für jedes Semester wird ein Vorlesungsverzeichnis herausgegeben. Hierin finden sich die in dem Semester angebotenen Lehrveranstaltungen.
Lehrveranstaltungen sind im Wesentlichen Vorlesungen, Übungen, Repetitorien, Seminare oder Planspiele. Die meisten Dozentinnen/Dozenten trennen Vorlesungen und Übungen nicht scharf, so dass die Stu-dierenden immer die Möglichkeit zu Rück-fragen und zur Diskussion während der
Veranstaltung haben. Zu jeder Veranstaltung wird eine studienbegleitende Leistungsüber-prüfung angeboten, mit deren Bestehen die Studierenden Credits (Leistungspunkte) erwerben. Die Form der studienbegleitenden Leistungsprüfungen (z.B. Klausuren, Plan-spiele, Vorträge, schriftliche Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen) regelt der Studienleiter in Abstimmung mit den Fachdozenten.
Die Diplomprüfung besteht aus den studien-begleitenden Leistungsprüfungen und einer Abschlussprüfung, die wiederum vier vorle-sungsübergreifende mündliche Prüfungen in den Fächern BWL-Grundlagen, VWL, Recht und BWL-Vertiefung sowie die Diplomarbeit umfasst. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Diplomarbeit und die mündlichen Abschlussprüfungen bestanden sind und die Gesamtnote mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet.
Die Zulassung zur mündlichen Abschluss-prüfung setzt den Nachweis eines ordnungs-gemäßen Studiums von mindestens sechs Semestern voraus, in dem für die Prüfungs-fächer folgende Mindest-Credits (und Pflicht-klausuren) bestanden wurden: BWL-Grund-lagen 20 Credits (Wirtschaftsmathematik sowie Grundlagen der BWL); VWL 20 Credits; Recht 20 Credits (Grundlagen des BGB); BWL-Vertiefung 20 Credits (und 4 Credits für ein Seminar bzw. Planspiel).
ERLäUTERUNGENzUMSTOFFANGEBOTUNdzUdENPRÜFUNGEN FÜRdASSTUdIUMdERBETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHREANdER VERWALTUNGS-UNdWIRTSCHAFTS-AKAdEMIEAACHEN
15
Das Thema der Diplomarbeit ist im Regelfall der BWL zu entnehmen. Es kann aber auch ein Thema aus der VWL bzw. dem Recht zugelassen werden. Die Studierenden suchen selbst einen Betreuer für ihre Diplomarbeit.
Im Übrigen wird den Hörerinnen und Hörern empfohlen, sich mit der Prüfungsordnung vertraut zu machen. Da es eine Regelstu-dienzeit nicht gibt, kann auch länger als 6 bzw. 7 Semester studiert werden, wenn persönliche Umstände dies erforderlich machen. Bei regelmäßiger Mitarbeit und häuslicher Nacharbeit reicht die angegebene Zeit aber für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit aus. Die Studierenden müssen mit durchschnitt-lich 3 bis 4 Vorlesungsabenden pro Woche im Semester rechnen. Hinzu kommt die Zeit
für das Nacharbeiten und für die Anfertigung der erforderlichen Übungs- oder Seminarar-beiten sowie der Diplomarbeit. Die Semester dauern in der Regel von Mitte Oktober bis Mitte Februar (Wintersemester) und von Mitte April bis Ende Juli (Sommersemester). Die genauen Termine enthält das jeweilige Vor-lesungsverzeichnis. Die Vorlesungszeit ist grundsätzlich von montags bis freitags von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Vorlesungen finden im Hauptgebäude der RWTH Aachen, Templergraben 55, und in einem Seminar-gebäude der RWTH (Rochusstraße 2-14) statt.
16
LEHRVERANSTALTUNGENUNdCREdIT-STRUKTUR(Vorläufiges Konzept; Stand 13.05.2013)
CP
1. Prüfungsfach BWL-Grundlagen 20
2. Prüfungsfach VWL 20
3. Prüfungsfach Recht 20
4. Prüfungsfach BWL-Vertiefung 20
Seminar/Planspiel 4
5. Zusatzmodule 0
Diplomarbeit 12
Mündliche Abschlussprüfungen:BWL-GrundlagenBWL-Vertiefung (Fachvortrag)VWLRecht
6666
120
1. Prüfungsfach BWL-Grundlagen Termine
CP
Wirtschaftsmathematik (Pflicht) 13 5
Einführung in die BWL (Pflicht) 13 5
Planung und Entscheidung 9 5
Organisation 9 5
Führungslehre 9 5
Controlling 9 5
20 Mindest-CP / Angebot 186 Stunden
2. Pflichtfach VWL Termine
CP
Einführung in die VWL (Pflicht) 13 5
Märkte, Preise und Wettbewerb 9 5
Makroökonomie 9 5
Public Economics 9 5
Monetäre und Internationale Wirtschaft 9 5
Angewandte Wirtschaftspolitik 9 5
Statistik 9 5
20 Mindest-CP / Angebot 201 Stunden
17
3. Pflichtfach Recht Termine
CP
Einführung in das BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht I (Pflicht)
13 5
Handels- und Gesellschaftsrecht 9 5
Öffentliches Recht und Steuerrecht 9 5
Schuldrecht II 9 5
Sachen- und Kreditsicherungsrecht 9 5
Arbeitsrecht 9 5
Vertragsgestaltung und Verhandlung 9 5
20 Mindest-CP / Angebot 201 Stunden
5. Zusatzmodule Termine
CP
Verhaltenskompetenz 8 0
Wissenschaftliches Arbeiten 3 0
Bewerbung / Berufswelt 3 0
Repetitorien für die mündlichen Abschlussprüfungen 6 0
0 Mindest-CP / Angebot 60 Stunden
Gesamtangebot: 900 Stunden (bei 2 Seminaren)
4. Pflichtfach BWL-Vertiefung Termine
CP
Beschaffung, Produktion und Logistik 9 5
Personal und Arbeitswissenschaft 9 5
Finanzierung und Investition 9 5
Rechnungswesen 9 5
Steuern 9 5
Marketing 9 5
Wirtschaftsinformatik 9 5
Nachhaltigkeitsorientierte Unternehmensführung 9 5
20 Mindest-CP / Angebot 216 Stunden
Seminar/Planspiel Empfehlung: 1 Seminar und 1 Planspiel oder 2 Seminare
4
4 Mindest-CP / Angebot 36 Stunden (bei 2 Seminaren)
18
PRÜFUNGSORdNUNGFÜRdIEERTEILUNGdESWIRTSCHAFTS-dIPLOMSBETRIEBSWIRTSCHAFTLICHERFACHRICHTUNGANdERVERWALTUNGS-UNd WIRTSCHAFTS-AKAdEMIEAACHEN
VorbemerkungDiese Prüfungsordnung gilt für die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen und basiert auf der Rahmen-Prüfungsordnung des Bundes-verbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirt-schafts-Akademien vom 17. September 2010. Der Geltungsbereich der Prüfungsordnung erstreckt sich auf den wirtschaftswissen-schaftlichen Studiengang zur Erteilung des Wirtschafts-Diploms betriebswirtschaftlicher Fachrichtung.
§ 1PrüfungszweckDas Wirtschafts-Diplom betriebswirtschaft-licher Fachrichtung dient dem Nachweis, dass der Studierende1 in einem ordnungsgemäß abgeschlossenen, nach Maßgabe des Studi-enplanes siebensemestrigen Studium, das für Fach- und Führungsaufgaben in der Wirtschaft oder in der Verwaltung erforderliche Wissen und Können erworben hat und wissenschaft-liche Arbeitsmethoden sach- und fachgerecht anzuwenden vermag.
§ 2Zulassung zum Studium1. Für die Zulassung zum Studium sind
erforderlich:(a) eine abgeschlossene Berufsausbildung
nach Absatz (2),(b) ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zum
Studium mit den erforderlichen Angaben und eine Erklärung des Kandidaten, dass er an keiner anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie eine Prüfung nicht bestanden hat.
1 Die weiblichen Sprachformen sind im Folgenden eingeschlossen.
2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Absatz (1)(a) gilt als nachgewiesen:
(a) bei Kaufleuten und kaufmännischen Ange-stellten, wenn sie eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und eine danach liegende mindestens vierjährige kaufmännische Berufstätigkeit nachweisen,
(b) bei Abiturienten, die eine mit der Verwal-tungs- und Wirtschafts-Akademie koordi-nierte kaufmännische Ausbildung durch-laufen haben,
(c) bei Handwerksmeistern und Meistern der Industrie nach abgelegter Meisterprüfung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Meister,
(d) bei sonstigen in der Wirtschaft Tätigen gleich, ob selbständig oder unselbständig wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprü-fung auf ihrem Berufsgebiet abgelegt haben und insgesamt eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit nachweisen können,
(e) bei im öffentlichen Dienst Tätigen, wenn ihre Berufstätigkeit wirtschaftliche Kennt-nisse voraussetzt, und wenn sie die beruf-lichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Verwaltungs-Diplomprüfung erfüllen.
3. In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbil-dung im Sinne von Absatz (2) aufweisen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruf-lichen Werdeganges vorläufig zugelassen werden, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit die Einschätzung erlaubt, dass der Bewerber dem Studium wird folgen können. Für die spätere endgültige Zulas-sung können Mindestbedingungen an die in den ersten Semestern an der Akademie
19
zu erbringenden Leistungen gestellt werden. Die Entscheidung trifft der Studienleiter.
4. Probe- und Zweithörer können zur Teil-nahme an Lehrveranstaltungen im Rah-men der verfügbaren Plätze zugelassen werden. Zweithörer, also Studierende, die bereits an einer anderen VWA immatriku-liert sind, können auf Antrag studienbe-gleitende Leistungsüberprüfungen an der VWA Aachen ablegen. Probehörer können keine Prüfungen ablegen.
§ 3Zulassungsverfahren1. Über den Antrag auf Zulassung zum Stu-
dium entscheidet der Studienleiter.
2. Vor einer Zulassung in den besonderen Ausnahmefällen des § 2 Absatz (3) soll dem beim Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien gebildeten Zulassungsausschuss Gelegen-heit zur Stellungnahme gegeben werden.
3. Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen des § 2 Absätze (1) und (2) nicht gegeben sind und eine Ausnah-me nach § 2 Absatz (3) nicht in Betracht kommt. Sie ist ferner zu versagen, wenn der Kandidat an einer anderen Verwal-tungs- und/oder Wirtschafts-Akademie die Prüfung endgültig nicht bestanden hat.
4. Wurde nur eine vorläufige Zulassung zum Studium gemäß § 2 Absatz (3) ausgespro-chen, wird über die endgültige Zulassung nach spätestens drei Semestern aufgrund des bis dahin nachgewiesenen weiteren
beruflichen Werdeganges sowie der inzwischen an der Akademie gezeigten Leistungen entschieden.
5. Wurde eine Zulassung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Anga-ben ausgesprochen, kann sie widerrufen werden.
§ 4Anrechnung von Semestern und Leistungs-nachweisen1. Das einschlägige Studium an einer ande-
ren Verwaltungs- und/oder Wirtschafts-Akademie und dabei erbrachte Leistungen oder das Studium an einer wissenschaft-lichen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabei erbrachte Leistungen können ange-rechnet werden, soweit die Gleichwertig-keit gegeben ist. Studien- und Prüfungs-leistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen des Studienganges denjenigen der VWA Aachen im Wesentlichen entsprechen. Das absolvierte Studium darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Es dürfen maximal 40 Credits angerechnet werden.
2. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft der Studienleiter unter Beachtung der Gleichwertigkeit des Studiums und der darin erbrachten Leistungen.
§ 5Prüfungsausschuss1. Der Prüfungsausschuss setzt sich
zusammen aus:(a) dem vom Innenministerium des Landes
20
Nordrhein-Westfalen zu bestimmenden Staatskommissar,
(b) dem Studienleiter oder seinem Stellvertreter,
(c) mindestens zwei weiteren Dozenten, die der Studienleiter bestimmt,
(d) dem Präsidenten der Industrie- und Han-delskammer oder seinem Stellvertreter,
(e) einem vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu benennenden Vertreter.
2. Dem Prüfungsausschuss können weitere Mitglieder angehören.
3. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt der Staatskommissar, im Falle der Ver-hinderung der Studienleiter oder dessen Stellvertreter.
4. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
5. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Prüfungsaus-schusses bei der Beschlussfassung über die Prüfungsleistungen zugegen sind.
§ 6Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren undPrüfungsbestandteile1. Prüfungsfächer des wirtschaftswissen-
schaftlichen Studienganges an der VWA Aachen sind: 1. BWL-Grundlagen
2. VWL 3. Recht 4. BWL-Vertiefung
2. Die Prüfung besteht aus studienbeglei-tenden Leistungsüberprüfungen und einer Abschlussprüfung. Bestandteil der Abschlussprüfung sind vier fächerübergrei-fende mündliche Abschlussprüfungen in BWL-Grundlagen, VWL, Recht und BWL-Vertiefung sowie eine Diplomarbeit.
3. Die Prüfung wird nach einem Creditpoint-System durchgeführt. Credits sind ein quantitatives Maß für den zeitlichen Arbeits-aufwand, bestehend aus Präsenzzeit, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfung und Prüfungsvorbereitung, der durchschnittlich aufgebracht werden muss, um eine Lehr-veranstaltung erfolgreich abzuschließen. Nach Leistungsüberprüfungen werden für mit mindestens „ausreichend“ (≤4,0) bewer-tete Leistungen benotete Credits erworben. Mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertete Leistungen erhalten keine Credits – mit Ausnahme der mündlichen Abschlussprü-fungen gemäß § 8 Absatz (7).
4. Die Zulassung zu den studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen gilt mit der Zulas-sung zum Studium als erteilt. Für die münd-lichen Abschlussprüfungen und die Diplom-arbeit gelten die Zulassungsvoraussetzungen des § 8 Absatz (2) bzw. § 9 Absatz (2).
5. Die Form der studienbegleitenden Lei-stungsüberprüfungen regelt der jeweilige Fachdozent in Abstimmung mit dem Stu-dienleiter. Es können beispielsweise Klau-suren, Seminare oder Planspiele, Vorträge, schriftliche Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen festgelegt werden.
21
6. In den Prüfungsfächern sind aus Leistungs überprüfungen folgende MindestCredits und Pflichtprüfungen nachzuweisen bzw. Teile der Abschluss prüfung zu absolvieren:
Die während des Studiums in den Prüfungsfächern angebotenen Leistungsüberprüfungen des aktuellen Studienplanes mit den entsprechenden Credits werden separat bekannt gegeben.
§ 7Prüfungsergebnis1. Grundsätzlich wird bei allen Berechnungen die zweite Nachkommastelle ohne Auf- oder
Abrunden gestrichen.2. Für alle Leistungsüberprüfungen sind folgende Noten bzw. Zwischennoten zu verwenden:
3. Für jedes Prüfungsfach wird eine Fachnote als arithmetisches Mittel der mit den Credits gewichteten Noten der Leistungsüberprüfungen gebildet. Dabei fließen für jedes Prüfungs-fach die besten Prüfungsleistungen bis zum Erreichen der 20 Mindest-Credits sowie das Ergebnis der jeweiligen mündlichen Abschlussprüfung ein. Ein Ausgleich schlechterer Noten
Prüfungsfach Mindest-Credits PflichtBWL-Grundlagen 20 Wirtschaftsmathematik (5)
Einführung in die BWL (5)
VWL 20 Einführung in die VWL (5)Recht 20 Einführung in das BGB (5)BWL-Vertiefung 20Seminar 4mündliche Abschlussprüfungen:BWL-GrundlagenBWL-Vertiefung (Fachvortrag)RechtVWL
6666
Diplomarbeit 12
Note Prüfungsergebnis Wertung1,0 sehr gut
eine hervorragende Leistung1,3 sehr gut1,7 gut
eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt2,0 gut
2,3 gut2,7 befriedigend
eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht3,0 befriedigend
3,3 befriedigend3,7 ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den
Anfor derungen genügt4,0 ausreichend5,0 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den
Anforderungen nicht mehr genügt
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in den Pflichtklausuren ist somit möglich, wenn die Mindest-Credits durch besser benotete Leistungsüberprüfungen im Prü-fungsfach abgedeckt werden.
4. Die Gesamtnote errechnet sich als arith-metisches Mittel der mit den Credits gewichteten Noten sämtlicher durch Absatz (3) erfassten Leistungsüberprü-fungen und der Diplomarbeit. Der Prü-fungsausschuss kann die so berechnete Gesamtnote aufgrund des Gesamtein-drucks, den der Studierende während der Studienzeit gemacht hat, um bis zu 0,2 nach oben oder unten verändern.
5. Das Prüfungsergebnis lautet für die Fach-noten und die Gesamtnote:
bei einem Wert von Prüfungsergebnis
1,0 bis 1,5 sehr gut
1,6 bis 2,5 gut
2,6 bis 3,5 befriedigend
3,6 bis 4,0 ausreichend
> 4,0 nicht ausreichend
6. Ein Beispiel für die Berechnung der Fachnoten und der Gesamtnote unter Anwendung aller Bestimmungen dieser Prüfungsordnung enthält Anhang 2.
§ 8Mündliche Abschlussprüfung1. Die mündliche Abschlussprüfung ist Teil
der Abschlussprüfung und findet nach dem sechsten Studiensemester statt.
2. Die Zulassung zur mündlichen Abschlus-sprüfung setzt den Nachweis eines ord-nungsgemäßen Studiums von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplanes voraus, in dem für
die Prüfungsfächer die in § 6 Absatz (6) aufgeführten Mindest-Credits und Pflicht-klausuren bestanden wurden. Mindestens zwei Semester müssen an der VWA Aachen belegt worden sein. Ferner ist der Nachweis über die Einhaltung eventueller Festlegungen des Zulassungsbescheids zum Studium zu erbringen. Wird innerhalb einer Studi-enzeit von 12 Semestern die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Faches nicht erreicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
3. Bestandteil der mündlichen Abschlussprü-fung sind vier fächerübergreifende münd-liche Abschlussprüfungen in BWL-Grundla-gen, VWL, Recht und BWL-Vertiefung. Die Prüfungszeit beträgt für jeden Studierenden pro Fach in der Regel jeweils 10 Minu-ten. Die mündlichen Abschlussprüfungen in BWL-Grundlagen und BWL-Vertiefung erfolgen zusammengefasst, wobei BWL-Vertiefung in Form eines Fachvortrages geprüft und getrennt benotet wird. Die Themen der Fachvorträge werden von den BWL-Dozenten vorgeschlagen und nach dem Zufallsprinzip auf die Studierenden ver-teilt. Beim Vortrag darf eine kurze schriftliche Vortragsgliederung benutzt werden.
4. Die mündlichen Abschlussprüfungen können als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei Gruppenprü-fungen sollen höchstens fünf Kandidaten zu einer Prüfungsgruppe zusammenge-fasst werden.
5. Die Benotung der mündlichen Abschluss-prüfungen geht mit den zugeordneten Credits in die Bildung der Fachnoten und der Gesamtnote wie in § 7 Absätze (3) und (4) beschrieben ein.
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6. Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können als Zuhörer zugelas-sen werden.
7. Anders als bei den studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen werden die Cre-dits der mündlichen Abschlussprüfungen auch dann angerechnet, wenn das Ergeb-nis in maximal zwei der vier mündlichen Abschlussprüfungen „nicht ausreichend“ (5,0) lautet.
§ 9Diplomarbeit1. Die Diplomarbeit ist Teil der Abschluss-
prüfung und wird nach Abschluss der mündlichen Abschlussprüfung während des siebten Studiensemesters angefertigt.
2. Die Zulassung zur Diplomarbeit setzt voraus, dass nach Abschluss der münd-lichen Abschlussprüfungen keines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
(a) die Fachnote in BWL-Grundlagen ist „nicht ausreichend“ (>4,0) oder die Fachnote in BWL-Vertiefung ist „nicht ausreichend“ (>4,0)
(b) die Fachnoten in zwei oder mehr Prü-fungsfächern sind „nicht ausreichend“ (5,0)
(c) die Fachnote in VWL ist „nicht ausrei-chend“ (>4,0) oder die Fachnote in Recht ist „nicht ausreichend“ (>4,0) und es liegt keine Kompensation in der Form vor, dass in mindestens zwei Prüfungsfächern min-destens die Fachnote „befriedigend“ (≤3,5) oder in mindestens einem Prüfungsfach mindestens die Fachnote „gut“ (≤2,5) erzielt wurde.
4. Das Thema ist im Regelfall der Betriebs-wirtschaftslehre zu entnehmen, in begrün-deten Fällen kann aber auch ein Thema aus der Volkswirtschaftslehre bzw. dem
Recht zugelassen werden. Der Studieren-de sucht einen Betreuer und erarbeitet mit diesem das Thema für die Diplomarbeit. Hierbei ist auf die Wünsche des Studie-renden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Das Thema für die Diplomarbeit wird vom Studienleiter im Einvernehmen mit den Dozenten bestätigt.
5. Die Frist für die Anfertigung der Diplom-arbeit beträgt acht Wochen. Spätester Abgabezeitpunkt ist der 31.1. des Jahres nach den mündlichen Abschlussprü-fungen.
6. Die Diplomarbeit ist vom Kandidaten mit folgender Erklärung zu versehen: „Hiermit versichere ich, dass die vorliegende Arbeit von mir selbständig und ohne uner-laubte Hilfe angefertigt worden ist und dass ich alle Stellen, die wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnom-men sind, durch Zitate als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegen.“
7. Die Diplomarbeit wird vom Betreuer inner-halb von zwei Monaten begutachtet und bewertet. Die Note geht in die Berechnung der Gesamtnote wie in § 7 Absatz (4) beschrieben ein. Der Studierende kann verlangen, dass die Bewertung durch den Studienleiter überprüft wird.
§ 10Anmeldung und Abmeldung von Leistungsüberprüfungen1. Die Anmeldung von Leistungsüberprü-
fungen (z.B. Klausuren, Seminare, münd-liche Abschlussprüfungen und Diplomar-
beit) erfolgt schriftlich unter Einhaltung der jeweiligen Richtlinien und Termine bei der Geschäftsstelle.
2. Eine Abmeldung von Leistungsüber-prüfungen ist bis spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin möglich. Sie ist schriftlich unter Einhaltung der jeweiligen Richtlinien bei der Geschäftsstelle einzurei-chen.
§ 11Verhinderung, Ordnungsverstoß und Täuschungsversuch1. Verhinderungsgründe können grundsätz-
lich nur dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie unverschuldet eingetre-ten sind und ein entsprechender schrift-licher und hinreichend begründeter Antrag der Geschäftsstelle schnellstmöglich zugegangen ist. Die Entscheidung trifft der Studienleiter.
2. Tritt der Studierende zu einer angemel-deten studienbegleitenden Leistungsüber-prüfung ohne Nachweis unverschuldeter Verhinderung gemäß Absatz (1) nicht an, so wird für die betreffende Prüfungslei-stung die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt. In diesem Fall können keine Credits angerechnet werden. Wird der Verhinderungsgrund durch den Studien-leiter anerkannt, ist dem Studierenden nach schriftlichem Antrag nur dann die Möglichkeit einer zeitnahen Nachprüfung einzurichten, wenn von der Prüfungs-leistung die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung gemäß § 8 Absatz (2) abhängt. Die Nachprüfung kann in Form einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung erfolgen. Die Entscheidung trifft der Studienleiter.
3. Gibt der Studierende eine angemeldete Seminararbeit ohne Nachweis unver-schuldeter Verhinderung gemäß Absatz (1) nicht termingerecht ab, so wird für das Seminar die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt. In diesem Fall können keine Credits angerechnet werden. Wird der Ver-hinderungsgrund durch den Studienleiter anerkannt, so ist dem Studierenden eine verlängerte Abgabefrist einzurichten. Die Entscheidung trifft der Studienleiter.
4. Tritt der Studierende zu einer angemel-deten mündlichen Abschlussprüfung ohne Nachweis unverschuldeter Verhinderung gemäß Absatz (1) nicht an, so wird für die betreffende Prüfung die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt. In diesem Fall werden die entsprechenden Credits angerechnet, sofern § 8 Absatz (7) einge-halten wird. Wird der Verhinderungsgrund durch den Studienleiter anerkannt, so ist dem Studierenden innerhalb einer ange-messenen Frist die Möglichkeit zu einer gleichartigen Nachprüfung zu geben.
5. Gibt der Studierende eine angemeldete Diplomarbeit ohne Nachweis unverschul-deter Verhinderung gemäß Absatz (1) nicht termingerecht ab, so wird für die Diplom-arbeit die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt. In diesem Fall können keine Credits angerechnet werden. Wird der Verhinderungsgrund durch den Studien-leiter anerkannt, so ist dem Studierenden eine verlängerte Abgabefrist einzurichten. In diesem Fall kann die Übergabe des Diploms und des Zeugnisses entsprechend später erfolgen.
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6. Unternimmt es der Kandidat, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfs-mittel zu beeinflussen, so kann entweder die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet oder der Kan-didat von der Prüfung ausgeschlossen werden. Auf die in Satz 1 vorgesehenen Folgen kann auch erkannt werden, wenn der Studierende in sonstiger Weise gröb-lich gegen die Ordnung verstößt. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Belastende Entscheidungen sind den Betroffenen unverzüglich schriftlich mitzu-teilen und zu begründen. Vor einer Ent-scheidung ist den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
7. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen des Absatzes (6) vor-lagen, so kann der Prüfungsausschuss die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen und aussprechen, dass die Prüfung ganz oder in Teilen nicht bestan-den ist oder die Gesamtnote oder einzel-ne Noten zum Nachteil des Kandidaten abändern. Der Prüfungsausschuss kann in solchen Fällen auch die nachträgliche Aberkennung des Abschlusses gemäß § 13 Absatz (1) beschließen.
§ 12Wiederholung von Prüfungsleistungen1. Eine mit mindestens „ausreichend“ (≤4,0)
bewertete Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden.
2. Zu den studienbegleitenden Leistungsü-berprüfungen werden Wiederholungsprü-fungen angeboten. Eine Wiederholungs-prüfung wird jeweils spätestens im darauf
folgenden Jahr angeboten und kann auch als mündliche Prüfung abgehalten werden. Es sind pro Fach maximal zwei Wiederholungsprüfungen möglich, danach gilt die Prüfungsleistung endgültig als nicht bestanden, und die entsprechenden Credits können nicht angerechnet werden. Das bedeutet im Falle des Nichtbestehens einer Pflichtklausur nach zwei Wiederho-lungsprüfungen, dass das Studium end-gültig nicht bestanden ist.
3. Liegt nach den mündlichen Abschlussprü-fungen keine Zulassung zur Diplomarbeit gemäß § 9 Absatz (2) vor, so kann eine Wiederholungsprüfung nur einmal, und zwar frühestens nach einem Jahr und spätestens nach fünf Jahren abgelegt werden. Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung zur Wiederholungsprüfung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig machen. Er bestimmt, ob die mündliche Abschlussprüfung vollständig oder in Teilen zu wiederholen ist. Liegt nach Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung erneut keine Zulassung zur Diplomarbeit vor, ist das Studium end-gültig nicht bestanden.
4. Liegt nach den mündlichen Abschlus-sprüfungen die Zulassung zur Diplom-arbeit gemäß § 10 Absatz (2) vor, kann der Studierende die Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung in dem Prüfungsfach, in dem die Note „nicht ausreichend“ (5,0) lautet, beantragen. Eine solche Wiederholung ist nur einmal und nur im nächsten Prüfungszeitraum mög-lich. Das Diplom nach § 13 Absatz (1) wird in diesem Fall erst nach der Wiederholung verliehen.
5. Ist eine Diplomarbeit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, muss diese innerhalb von sechs Monaten mit einem anderen Thema neu beantragt werden. Die Wiederholung ist nur einmal möglich. Wird die Diplomar-beit erneut nicht bestanden, ist das Studi-um endgültig nicht bestanden.
6. Nicht bestandene studienbegleitende Leistungsüberprüfungen, mündliche Abschlussprüfungen oder Diplomarbei-ten an anderen Verwaltungs- und/oder Wirtschafts-Akademien sind wie Erst- oder Wiederholungsprüfungen an der VWA Aachen anzurechnen und zu berücksichti-gen.
§ 13Prüfungsabschluss1. Die Prüfung ist bestanden, wenn die
Diplomarbeit bestanden ist und die Gesamtnote mindestens „ausreichend“ (≤4,0) lautet. Bei bestandener Prüfung wird dem Studierenden das Wirtschafts-Diplom betriebswirtschaftlicher Fachrichtung verliehen. Dieses berechtigt Frauen, die Bezeichnung „Betriebswirtin (VWA)“ und Männer, die Bezeichnung „Betriebswirt (VWA)“ zu führen.
2. Das Diplom weist das Prüfungsergebnis zu der gemäß § 7 Absatz (4) errechneten Gesamtnote aus. Außerdem erhält der Studierende ein Zeugnis, welches das Thema der Diplomarbeit sowie sämtliche Leistungsüberprüfungen, Fachnoten, die Gesamtnote und die Note der Diplom-arbeit jeweils als Dezimalnote und mit Prüfungsergebnis (z.B. BWL-Grundlagen: 1,3 sehr gut) aufführt.
3. Zeugnis und Diplom werden vom Akade-mieleiter sowie vom Studienleiter unter-zeichnet.
§ 14Prüfungsgebühren1. Für die Abschlussprüfung werden Prü-
fungsgebühren erhoben, deren Höhe die Akademie bestimmt.
2. Die Prüfungsgebühren sind vor der ersten mündlichen Abschlussprüfung zu entrichten.
3. Bei Nichtbestehen der Prüfung, Aus-schluss von der Prüfung oder vorzeitigem Prüfungsabbruch werden die Prüfungsge-bühren nicht erstattet.
4. Bei einer Wiederholung der Abschluss-prüfung bzw. von Teilen der Abschluss-prüfung sind die Prüfungsgebühren erneut zu entrichten.
§ 15PrüfungsordnungDie Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 2013/14 in Kraft und ist auf die Studierenden anzuwenden, die ab diesem Semester immatrikuliert sind. Für alle anderen Studierenden bleibt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Immatrikulation geltende Prüfungs-ordnung gültig.
Aachen, 16. Mai 2013
Michael F. BayerAkademieleiter
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OBERHAUSENRECKLINGHAUSEN
MÜNSTER
NORDHORN
OLDENBURGLEER
STADE
LÜNEBURG
SCHWERIN
GREIFSWALD
BERLIN
FRANKFURT/O
COTTBUS
BAUTZEN
MAGDEBURG
HALLE
ERFURTGERA
FULDA
ZWICKAU
CHEMNITZ
HOF
KOBLENZ FRANKFURT/M
WIESBADENASCHAFFENBURG
SCHWEINFURT
WÜRZBURG
SAARBRÜCKEN
MAINZBAMBERG
BAYREUTH
WEIDEN
NÜRNBERG
MOSBACHANSBACH
KARLSRUHE
PFORZHEIMSTUTTGART
NÖRDLINGEN
TÜBINGEN
HEIDENHEIM
ULM AUGSBURG
MÜNCHEN
FREIBURG
LÖRRACH LINDAU
VILLINGEN-SCHWENNINGEN
RAVENSBURGKONSTANZ ROSENHEIM
KEMPTEN
LANDSHUT
PASSAU
OFFENBURG
INGOLSTADT
HEILBRONNREGENSBURG
MANNHEIM
KAISERSLAUTERN
TRIERIDAR-OBERSTEIN
LEIPZIG
DRESDEN
POTSDAM
BRAUNSCHWEIG
BIELEFELD
OSNABRÜCK
DETMOLD
LIPPSTADTGÖTTINGEN
ARNSBERGDUIS-BURG
HAGEN
KASSEL
DÜSSELDORF
AACHENKÖLNBONN
WUPPERTAL
DORTMUND
BOCHUMESSEN
ROSTOCK
KIEL
HAMBURG
BREMEN
WITTENBERGE
NEURUPPIN
WILDAU
BRANDENBURG
WAREN
COBURG
GARMISCH-PATEN-KIRCHEN
DARMSTADT
GIESSEN
KREFELD
VWA-STANdORTE INdEUTSCHLANd
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien
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Studiengang:Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen bietet den betriebswirtschaftlichen Studiengang an, der jeweils sechs Studien-semester und das siebte Semester für die Abfassung der Diplomarbeit umfasst.
Studienvoraussetzungen:siehe Seite 13
Studienziel:Ziel des Studiengangs ist es, Angehörige aus Verwaltung und Wirtschaft auf höher-wertige berufliche Tätigkeiten vorzubereiten und die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung wissenschaft-licher Arbeitsmethoden für die berufliche Praxis zu vermitteln. Lehrveranstaltungen auf Hochschulniveau sollen systematisches und kritisches Denken fördern und die Teilnehmer damit in den Stand setzen, übergreifende Zusammenhänge zu erfassen und komplexe Fragen zu lösen. Die Studiengänge dienen zugleich der Erneuerung, Erweiterung und Vertiefung der in der Erstausbildung und in der Praxis erworbenen Kenntnisse und Er fahrungen.
Studienfächer:Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftsleh-re, Bürgerliches Recht und Handelsrecht, für das Wirtschaftsleben bedeutsame Teile des Öffent lichen Rechts.
Studienabschluss:Die Diplomprüfung besteht aus studienbe-gleitenden Leistungsprüfungen und einer Abschlussprüfung, die vier vorlesungsüber-greifende mündliche Prüfungen in den BWL-Grundlagen, VWL, Recht, BWL-Vertiefung und die Diplomarbeit umfasst. Im Falle des Bestehens der Prüfung wird das „Wirtschafts-Diplom be triebs wirtschaftlicher Fachrichtung“ mit der Bezeichnung „Betriebswirt/in (VWA)“ verliehen.
Unter bestimmen Voraussetzungen berechtigt dieser Abschluss, ein zusätzliches Studium mit dem Bachelor-Abschluss anzuhängen.
Vorlesungszeiten und -orte:Lehrveranstaltungen finden im Wintersemester in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte Februar des folgenden Jahres, im Sommersemester von Mitte April bis Mitte/Ende Juli statt. Die Vorlesungen sind nicht immer an bestimmte Wochen tage gebunden sondern variabel, durchschnittlich 3 – 4 mal pro Woche.Samstags sind gewöhnlich keine Veranstal-tungen. Die genauen Termine werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Die Vorlesungen finden in der Regel in den Räumen des Hauptgebäudes der RWTH Aachen, Templergraben 55, statt.
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Kosten:Die Semestergebühr (1. bis 6. Semester) beträgt z. Z. 300,00 _. Sie ist jeweils vor Beginn des Semesters ohne besondere Aufforderung auf das Konto Nr. 118 786, BLZ 390 500 00, IBAN: DE 403 905 000 000 00 118 786 SWIFT: AACSDE33 bei der Spar kasse Aachen einzuzahlen.
Darüber hinaus wird für die Abschlussprüfung eine Prüfung s gebühr von z. Z. 360,00 d erhoben.
Studienförderung:Die Aufwendungen des VWA-Studiums können gewöhnlich im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Gegebenen falls beteiligen sich A rbeit geber finanziell an den Gebühren für das Studium.
Auskünfte und Beratung:Dipl.-Ing. Dipl.-Theol. Wolfgang LoggenGeschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie AachenTemplergraben 83, 52062 Aachen (im Gebäude der Zentralen Studienberatung der RWTH Aachen)Tel. 0241 - 400 5000Fax 0241 - 80 92 406Internet www.vwa-aachen.deE-Mail [email protected]
Bettina Rollersbroich (Dipl.-Verw.-Wirtin)Geschäftsführerin der Fakultätsverwaltung Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der RWTHRaum 401 Templergraben 64, 52056 Aachen Tel. 0241 - 80 94502Internet www.wiwi.rwth-aachen.de
Kruppstraße
Turm
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ßePontstraße
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Pontstraße
Pontstraße
Pontdriesch
VWA-GeschäftsstelleTemplergraben 83
Hauptgebäude der RWTHTemplergraben 55
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üllnerstraße
Wüllnerstraße
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lstr
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Malteserstraße
Tem
plergra
ben
Templergraben
Schinkelstraße
STUDIENFÜHRER2013/2014Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Aachen
Templergraben 83 • 52062 Aachen • Tel 0241/400 5000 • Fax 0241/8092 406
STUDIUMNEBEN DEMBERUF
BETRIEBSWIRT(VWA)
VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE AACHEN