Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten der Frühen Hilfen

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten der Frühen Hilfen Gefördert durch die

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Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten der Frühen Hilfen. Gefördert durch die. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Fallbeispiel für unzureichende Kooperation Arzt – Jugendhilfe. - PowerPoint PPT Presentation

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit

Angeboten der Frühen Hilfen

Gefördert durch die

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Fallbeispiel für unzureichende Kooperation Arzt – Jugendhilfe

Eine junge Mutter kommt zum ersten Mal mit Ihrem 4 Wochen alten Jungen zur U3 zum Kinderarzt. Die Mutter klagt über häufiges und anhaltendes Schreien des Babys.Das Kind erscheint dem Arzt nach der Untersuchung körperlich gut entwickelt. Auffällig ist die große Anspannung, die beim Kind zu beobachten ist. Die Händchen sind fest geballt, das Kind hält die Arme fest an den Körper gepresst. Es schreit beim Arztbesuch auch heftigst. Die Mutter wirkt etwas unbeholfen, schaukelt das Kind stark in den Armen und schaut ratlos den Arzt an. Der Arzt fragt nach, wie lange und wann das Kind schreit, gibt ihr Ratschläge bezüglich Beruhigung des Kindes beim Schreien und verweist auf die Möglichkeit von 3-Monatskoliken, die häufig bei Jungen auftreten würden. Er verschreibt ein krampflösendes Mittel und rät der Mutter sich wieder zu melden, falls es nicht besser würde. Es fällt ihm auf, dass die Mutter stark nach Zigaretten riecht.Beim nächsten vereinbarten Besuch, 3 Wochen später, bringt die Mutter zusätzlich zu ihrem Baby ein zweites Kind mit. Das Mädchen ist 2,5 Jahre alt und verhält sich sehr grenzenlos. Es macht alle Schränke im Sprechzimmer auf und wirft Spielsachen umher. Die Mutter ermahnt zwar, handelt aber nicht aktiv und wirkt insgesamt apathisch. Die Arzthelferinnen sehen sich genötigt einzuschreiten.Der Kinderarzt stellt bei der Untersuchung der Kinder fest, dass das Mädchen noch nicht spricht. Die Mutter klagt, dass das Kind sehr lebhaft sei. Wenn sie sich nicht mehr zu helfen wisse, sperre sie in ihrer Not das Kind im Kinderzimmer ein.Der Arzt rät der Mutter sich ans Jugendamt zu wenden.Der Säugling wird von der Mutter als unproblematisch geschildert. Das Kind schlafe jetzt sehr viel. Beim Wiegen fällt auf, dass das Kind seit dem letzten Mal nicht zugenommen hat. Der Arzt fragt nach, wie das Kind ernährt würde. Die Mutter bestätigt, dass alles normal verlaufe.Einen Monat später bekommt der Arzt einen Brief vom örtlichen Krankenhaus.Hierin wird ihm mitgeteilt, dass das Baby mit akuter Dehydrierung im Krankenhaus aufgenommen werden musste. Es wird dringend eine intensive engmaschige Begleitung durch den Kinderarzt empfohlen.Die Mutter wird mit den Kindern zu einem zeitnahen Termin eingeladen. Sie erschient trotz mehrfacher Aufforderungen nicht mehr.Der Kinderarzt versucht das Jugendamt zu erreichen um Mitteilung zu machen. Er erreicht nur eine Rufbereitschaft. Diese verspricht, dass der zuständige Kollege zurückruft.Der Kinderarzt erhält keinen Rückruf. Er sieht die Sache für sich als erledigt an.

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Fallvorstellung

Dieser Fall ist kein Einzelfall!

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Das Problem…

Ärzteschaft und Jugendhilfe – zwei Welten begegnen sich (nicht)…?

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Defizite in der Zusammenarbeit aus

ärztlicher Sicht

• Ärzte erkennen oft nicht den über die medizinische Versorgung hinausgehenden Hilfebedarf von Familien mit kleinen Kindern

• Sie suchen oft zu spät den Kontakt zur Jugendhilfe – Prävention durch Frühe Hilfen bleibt auf der Strecke

• Sie kennen oft die Hilfemöglichkeiten außerhalb des medizinischen Systems nicht.

• Sie verordnen vorzugsweise Hilfen aus dem eigenen Hilfesystem, die z. T. nicht passen ---Logopädie, Ergotherapie

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Ursachen

• Wenig Wissen über die jeweils andere Berufsgruppe - Vorurteile

• Unterschiedliche rechtliche Grundlagen, keine Sozialgesetzbücher übergreifenden Vorschriften und Regelungen im Leistungsbereich

• Unterschiedliche Arbeitsweisen (angestellt- selbständig, Kooperationszeit bezahlt- unbezahlt…)

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Ärzte /Psychotherapeuten Jugendhilfemitarbeiter

Arbeiten als selbständige Unternehmer Arbeiten im Angestelltenverhältnis

Entscheiden weitgehend autonom Sind in hierarchische Entscheidungsstrukturen eingebunden

Entscheidungen können schnell getroffen werden

Entscheidungen werden oft im Team getroffen und dauern länger

Sind während der Praxiszeiten immer erreichbar

Sind oft im Außendienst und nicht erreichbar

Sind in ein differenziertes Honorarabrechnungssystem eingebunden, bekommen Zeit für Kooperation und Vernetzung nicht bezahlt

Bekommen festes Gehalt, das die Zeit für Kooperation und Vernetzung einschließt

Haben Zeit für Gesprächstermine am Abend

Arbeiten in der Regel abends nicht mehr

Ärztliche Schweigepflicht Schutz der Weitergabe von Sozialdaten

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Ärzte /Psychotherapeuten Jugendhilfemitarbeiter

Außenwahrnehmung eher positiv Außenwahrnehmung eher negativ

Kindeswohlgefährdung ist die Ausnahme, keine routinierten Arbeitsabläufe

Kindeswohlgefährdung gehört zum Alltag

Patienten kommen freiwillig Klienten müssen z. T. zur Kooperation bewogen werden

Stellen Diagnosen erarbeiten komplexe Problemanalyse

Selbstverständnis

Aber beide stehen am Ende einer Verantwortungskette

Gefahr der gegenseitigen Zuweisung der letzten Verantwortung

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Konsequenzen für die Kinder

• „Späte“ Hilfen anstatt „Frühe“ Hilfen

• Manifestation von Symptomatiken

• Begünstigung von chronischen Krankheitsverläufen

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Lösungsansatz

Ärztliche Qualitätszirkel als gemeinsames fachliches Forum für die Vernetzung von Ärzten und Psychotherapeuten und Mitarbeitern der Jugendhilfe

Initiierung eines Modellvorhabens bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)

Unterstützung der Vernetzung über eine Koordinationsstelle bei der KVBW

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Warum ein Projekt zur besseren Vernetzung von Ärzten und der Jugendhilfe bei der KVBW?

Die KV ist als politische Interessenvertretung in der Lage sozialpolitische Forderungen aufzustellen und kann über notwendige Finanzierungen verhandeln

Ziel: Über die Strukturen der KVBW die Vernetzung von Gesundheitswesen und Jugendhilfe voranbringen

Projektbeginn: 01.09.2010; Finanzierung durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen im Auftrag des Bundesfamilienministeriums

Ende der Projektphase 31.08.2013

Anschlussförderung über die Bundesinitiative Frühe Hilfen, abgewickelt über das Land Baden-Württemberg

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Unsere Kooperationspartner (1)

Landesärztekammer

Landespsychotherapeutenkammer

Hausärzteverband

Berufsverband der Frauenärzte Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte

Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten

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Unsere Kooperationspartner (2)

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Städtetag

Landkreistag

Kommunalverband Jugend und Soziales, Landesjugendamt

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Vertreter von zwei Krankenkassen Baden-Württembergs (AOK, BKK Landesverband)

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Hauptaufgaben der Koordinationsstelle bei der KV

Initiieren von örtlichen Aktivitäten und Zusammenführen von Qualitätszirkel-Moderatoren-Tandems in den jeweiligen Stadt- und LandkreisenKontakt- und Informationsvermittlung bei Anfragen von Vertragsärzt/innen/ bzw. –psychotherapeut/innen und nichtärztlichen Hilfesystemen Unterstützung der Jugendämter bei der Zusammenarbeit mit Vertragsärzten/-psychotherapeutenOrganisation und Durchführung der vorgesehenen Fortbildungen und FachtagungenVerhandlungen mit Krankenkassen über eine Vergütungsregelung für Ärzte/PsychotherapeutenMitarbeit bei der Evaluation des Projektes Öffentlichkeitsarbeit auf Landes- und Bundesebene

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Ausbildung von Moderatoren-Tandems

Modellhafte Ausbildung von regionalen Qualitätszirkelmoderatoren-Tandems

jeweils ein(e) Vertragsarzt/ärztin, Psychotherapeut/in und ein(e) Vertreter(in) aus der Jugendhilfe/ Bereich: Allgemeiner Sozialer Dienst, Frühe Hilfen, Erziehungsberatungsstelle

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Ziele der Tandemschulung

Aufdeckung gegenseitiger Vorurteile

Abgrenzung von professionsbezogen Rollen bei Ärzten/Psychotherapeuten und Jugendhilfe

Training der Moderation der Familienfallkonferenz

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Arbeiten mit der Methode „Familienfallkonferenz“

MP 1: Fallgeschichte

MP 2: Anamnese des Fallverlaufs

MP 3: Sammlung von Risiko-/ Ressourcenfaktoren im Fall durch Zirkelärzte und

Jugendamtsmitarbeiter

MP 4: Risikoeinschätzung

MP 5: Neuer Plan zum Vorgehen im Fall

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MP 1: Fallgeschichte:.............................................Datum...............

Achtung Moderation: Hier erst protokollieren, wenn dieser Gesprächsabschnitt abgeschlossen ist! 20 Minuten: 5 Min Fallvorstellung, 15 Min Sammlung der Ideen zum Fall

Ideen der Gruppe zum Fall

Mod. Plakat 1 FFK / RVS 20.3.2011 © Prof. Dr. med. Marcus Siebolds

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MP 2: Anamnese des Fallverlaufs

Achtung Moderation: Hier von Anfang an genau protokollieren! 15 Minuten, zuerst auf Flipchart sammeln, dann ins Plakat eintragen

Anamnese Jahr

Fehlende Informationen zum Fall

Mod. Plakat 2 FFK / RVS 20.3.2011 © Prof. Dr. med. Marcus Siebolds

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MP 3: Sammlung von Risiko-und Schutzfaktoren im Fall von Zirkelärzten und

Jugendamtsmitarbeitern - Achtung Moderation: Hier von Anfang an genau protokollieren!

10 Minuten, zuerst Ärzte, dann Jugendamt

Sammlung Risikofaktoren Ärzte

Sammlung Risikofaktoren Jugendamt

Sammlung Schutzfaktoren Ärzte

Sammlung Schutzfaktoren Jugendamt

Mod. Plakat 2 FFK / RVS 20.03.2011 © Prof. Dr. med. Marcus Siebolds

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MP 4: Risikoeinschätzung des Falls von Zirkelärzten und Jugendamtsmitarbeitern -

Achtung Moderation: Hier von Anfang an genau protokollieren! 10 Minuten, zuerst Ärzte, dann Jugendamt

Risikoeinschätzung Ärzte

Risikoeinschätzung Jugendamt

Einschätzung Schutzfaktoren Ärzte

Einschätzung Schutzfaktoren Jugendamt

Mod. Plakat 2 FFK / RVS 20.03.2011 © Prof. Dr. med. Marcus Siebolds

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MP 5: Neuer Plan zum Vorgehen im Fall Achtung Moderation: Hier von Anfang an genau protokollieren! Letzten Abschnitt auf keinen Fall vergessen!!!!!

10 Minuten, zuerst Ärzte, dann Jugendamt

Definition eines Versorgungsziels

Welche Interventionen sind notwendig?

Wie rede ich mit der Familie über eventuelle Veränderungen?

Mod. Plakat 4 FFK / RVS 20.03.2011 © Prof. Dr. med. Marcus Siebolds

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Ergebnisse der wissenschaftl. Begleituntersuchung

Mit der Familienfallkonferenz wächst die Kompetenz zur Fallarbeit

Neue Handlungsmöglichkeiten werden eröffnet

professionelles Bewusstsein zu eigenen Handlungsgrenzen wird gefördert

Das Bewusstsein über die Komplexität von Problemlagen steigt

Komplexität von Problemlagen bedeuten aber auch Verunsicherung im Hinblick auf präzisere Risikoeinschätzung und das eigene Handeln

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

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Beteiligte Kreise (Stand April 2014)

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Wesentliche Voraussetzungen für die Nachhaltigkeit des Projekts

Vertrag über die Finanzierung der ärztlichen Mitarbeit durch die Krankenkassen

Entwicklung eines für Vertragsärzte anwendbaren Verfahrens zur Früherkennung von Belastungssituationen in Familien

Verstetigung der Koordinationsstelle bei der KVBW

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Grundlagen eines Vertragsentwurfs mit den Krankenkassen

Versorgungsziele:Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Vertragsärzten definieren

Vernetzung fördern und Kommunikationswege standardisieren

Frühe Hilfevermittlung und Annahme von Hilfe durch die Versicherten

Passgenaue Hilfen vermitteln, Fehlversorgung vermeiden

Vermeidung von chronifizierten Fallverläufen und erhöhtem Morbiditätsrisiko

Kostenersparnis für Gesundheitswesen und Jugendhilfe

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Vertrag mit Krankenkassen

Schwierigkeiten:Im SGB V keine Rechtsgrundlage für eine so geartete Leistung vorgesehenSGB V sieht nur Logo/Ergotherapie, Einsatz von Hebammen vorSGB-übergreifender Vertrag (Neuland, gibt es bislang nirgends)Vertrag muss so gestaltet sein, dass BMG bzw. BVA Vertrag nicht beanstandet

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Zielgruppen des Vertrages

Auf der Ärzteseite: Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, Gynäkologen und Psychotherapeuten

Auf der Versichertenseite: Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren, die psychosoziale oder ökonomische Belastungen haben

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Finanzierte Leistungen aus dem Vertrag

Erkennen von Familien mit psychosozialem Hilfebedarf

Information der Eltern und Motivation zur Hilfeannahme im Jugendhilfesystem anhand eines Beratungsalgoritmus (wird derzeit erarbeitet)

Gezielte Vermittlung an bestehende Hilfsangebote der Jugendhilfe

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Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Regelmäßige Teilnahme an Fallbesprechungen im Qualitätszirkel

Teilnahme an einer Schulung zum Beratungsalgorithmus

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Instrumente zum Casefinding

Fallfindung mittels Aufgreifkriterien

Abarbeiten einer kurzen Checkliste mit den Eltern im Verdachtsfall, um mehr Informationen über die Belastungssituation der Familie zu erhalten

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Aufgaben der KVBW

Schulung der Ärzte hinsichtlich Checkliste und Beratungsalgoritmus

Weitere Implementierung von interdisziplinären Qualitätszirkeln Frühe Hilfen in Baden-Württemberg

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

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Stand der Vertragsverhandlungen

Dreiseitiger Rahmenvertrag Kommunale Spitzenverbände – KVBW – BKKen konsentiert

Vertrag mit BKKen ist unterschriftsreif, Vergütungsfragen und Rahmenbedingungen sind geklärt

Ziel: Inkrafttreten zum 01.04.2014

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Schulung auf Instrumente und Teilnahme am Vertrag

Erste Fortbildung von 49 Ärzten und Psychotherapeuten für die Teilnahme am Vertrag erfolgte als Pilotveranstaltung am 25.01.2014,

Teilnehmende waren überwiegend Kinder- u. Jugendärzte

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Übertragbarkeit in andere Bundesländer

Dramaturgie Familienfallkonferenz erscheint in der Neuauflage des Handbuchs Qualitätszirkel der KBV

KBV-Manual wurde als Anleitung zur Vorgehensweise erstellt

Vorträge durch die Koordinationsstelle in anderen Bundesländern

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!