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Reinhold Schone Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Frühen Hilfen und Jugendhilfeplanung Interdisziplinärer Fachtag „Guter Start ins Kinderleben“ am 11.11.2013 in Bremerhaven

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Reinhold Schone

Prof. Dr. Reinhold SchoneFH Münster, FB Sozialwesen

Frühen Hilfen und

Jugendhilfeplanung

Interdisziplinärer Fachtag„Guter Start ins Kinderleben“

am 11.11.2013in Bremerhaven

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Reinhold Schone

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Reinhold Schone

1. Vorbemerkung

2. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung

3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung

4. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen

5. Zusammenfassung/ Perspektiven

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Reinhold Schone

1. Vorbemerkung

2. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung

3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung

4. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen

5. Zusammenfassung/ Perspektiven

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Kinderschutz …

… ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis)

… ist andererseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis)

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Reinhold Schone

1. Vorbemerkung

2. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung

3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung

4. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen

5. Zusammenfassung/ Perspektiven

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Kinderschutz durch Frühe Hilfen

Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt:

1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien

(nicht nur in Belastungssituationen (hier Frühe Hilfen)

2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche)

3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag)

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Kinderschutz durch Frühe Hilfen

Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe) beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt:

1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien

(nicht nur in Belastungssituationen (hier Frühe Hilfen)

2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung (individuelle Rechtsansprüche)

3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung (Schutzauftrag)

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Die allgemein fördernde und unterstützende Infrastruktur für Familien wird deutlich in Ziel- und Aufgabendefinitionen des SGB VIII.

§ 1 Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit

Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen

§ 11 Förderung der Entwicklung junger Menschenan den Interessen der Jugendlichen anknüpfenzur Selbstbestimmung befähigenzu gesellschaftlicher Mitverantwortung und gesellschaft-

lichem Engagement anregen und hinführen

§ 16 Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können

§ 22 Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen orientierende Werte vermitteln

Hier steht nicht die Verhütung defizitärer Zukunft, sondern die Gestaltung positiver Zukunft im Zentrum!

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Gesundheits-wesen

SGB V

Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII

Schwanger-schaftsberatung

Schwangersachaftskonfliktgesetz

SchKG

Frühförderung

SGB IX

Materielle Sicherung

SGB II, III, XII

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz

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Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Handlungs-auslöser

Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Eltern (aktiver Zugang bei ersten Signalen elterlicher Überforderung)

„gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung

Handlungs-zeitpunkt

Vor oder bei der Entstehung von Problemen

Als Einstieg in Hilfeprozesse

Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle

bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen

Fachlicher

Ansatzpunkt

Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe-Infrastruktur

Angebot von alltagsorientierten Hilfen

Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall

Handlungs-prinzipien

Vertrauen als Handlungsgrundlage

Freiwilligkeit als Grundprinzip

Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes

Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

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Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Handlungs-auslöser

Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Eltern (aktiver Zugang bei ersten Signalen elterlicher Überforderung)

„gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung

Handlungs-zeitpunkt

Vor oder bei der Entstehung von Problemen

Als Einstieg in Hilfeprozesse

Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle

bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen

Fachlicher

Ansatzpunkt

Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe-Infrastruktur

Angebot von alltagsorientierten Hilfen

Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall

Handlungs-prinzipien

Vertrauen als Handlungsgrundlage

Freiwilligkeit als Grundprinzip

Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes

Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

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Primäre Prävention Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention

Was? offene, universelle Angebote

selektive, spezifische Maßnahmen

eingreifende, kontrollierende (Schutz-)Maßnahmen

Für wen?

alle Schwangeren und Familien mit Säuglingen und Kleinkinder

Familien in „Belastungssituationen“ oder mit schwachen Signalen riskanter Entwicklungen

Kinder und Jugendliche, deren Schutz vor Gefahren durch die Eltern nicht sichergestellt ist

Mit welchem Ziel?

Stabilisierung familiärer Lebensbedingungen

Früherkennung von Warnsignalen

Risiko- und Gefahreneinschätzung

Förderung und Stärkung elterlicher Kompetenzen

Verhinderung von defizitären Entwicklungsverläufen

Gefahrenabwendung durch geeignete Interventionen

Aufbau und Pflege einer interdisziplinären Infrastruktur Früher Hilfen

13

Frühe Hilfen umfassen

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Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern

Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist

nicht gewährleistet

Das Kindeswohl ist gefährdet

Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe

•Allgemeine Jugendhilfeangebote

•Gesundheitswesen

•Schule

•Job Center

•etc.

•Hilfe zur Erziehung

•Eingliederungs- hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

•Hilfe für junge Volljährige

•Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß § 8a Abs. 1

•Anrufung d. Gerichts nach § 8a Abs. 3

•Inobhutnahme

GefährdungsschwelleFrühe Hilfen

Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz

Allgemeine Soziale Infrastruktur

(Nach Jakob 2006)

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„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein.

Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.

Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“

(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen

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„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein.

Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.

Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“

(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen

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„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein.

Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.

Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“

(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen

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„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein.

Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.

Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“

(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen

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„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein.

Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.

Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“

(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)

Frühe Hilfen

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Reinhold Schone

1. Vorbemerkung

2. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung

3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung

4. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen

5. Zusammenfassung/ Perspektiven

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§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch

1. erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; (...).

2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung (...) erfolgt.

(3)…

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Reinhold Schone

Jugendhilfeplanung ist …

- ein Instrument

- zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten

- quantitativen und qualitativen Entwicklung und Gestaltung

- der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien

mit dem Ziel

- positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 KJHG)

- ein bedarfsgerechtes Förder-, Unterstützungs-, Hilfe- und Schutzangebot für junge Menschen und Familien

rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 KJHG)

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Reinhold Schone

Jugendhilfeplanung ist kein technokratisches Instrument,

sondern ein Instrument zur Gestaltung

kommunikativer, diskursiver Prozesse

der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung

über das, was vor Ort als

- erforderlich,

- geeignet

- rechtzeitig und

- ausreichend anzusehen ist.

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Willensbildung und Entscheidungsprozessefinden im Kontext der Jugendhilfeplanungauf verschiedenen Ebenen statt:

fachliche Willensbildung

fachpolitische Willensbildung

kommunalpolitische Willensbildung

zu der Frage, welche Konzepte, Arbeitsformen und Schwerpunktsetzungen dem örtlichen Bedarf angemessen sind und wie die von den Fachkräften täglich zu bewältigenden Aufgaben bedarfsgerechter gestaltet werden können.

zu der Frage, welche Strukturen und Organisa- tionsformen, welche Kooperationen und Abspra-chen zwischen verschiedenen Trägern hierfür förderlich und notwendig sind.

zu der Frage, welche besonderen Prioritäten ge-setzt werden sollen und welcher Stellenwert den Leistungen der Jugendhilfe im Gesamt der kom-munalen Aufgaben zugemessen werden soll.

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Lebenswelt

Interessen/Bedürfnisse „Nachfrage“

System Sozialpolitik

Produkte „Angebot“

Lebensführung Lebenslage

Hilfesystem Zielgruppen

Berichterstattung

Bedarfe

Produkt- und Organisations-

entwicklung

Handlungs-bedarfe

Öffentliche Diskurse

Quelle: Brülle/Hock 2006

Aufgaben kommunaler Jugendhilfe-/Sozialplanung

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Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:

Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)

Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung

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Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:

Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)

Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung

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Gesundheits-wesen

SGB V

Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII

Schwanger-schaftsberatung

Schwangersachaftskonfliktgesetz

SchKG

Frühförderung

SGB IX

Materielle Sicherung

SGB II, III, XII

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz

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Jugendhilfeplanung muss im Kontext der Frühen Hilfen ihr Selbstverständnis darlegen,

dass sie sich nicht nur als Ressortplanung für das Jugendamt versteht, sondern

dass sie ihren Planungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 3 (positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten) als Querschnittsaufgabe einer fördernden Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt wahrnimmt (von der Jugendhilfeplanung zur integrierten

Sozialplanung).

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung

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Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen:

Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)

Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung

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Qualitätsentwicklung Früher Hilfen

Nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern auch für das örtliche System Früher Hilfen ist es erforderlich, sich Gedanken zur Qualität und den Qualitätserwartungen der Netzwerkarbeit zu machen und in dieser Hinsicht Prozesse der Qualitätsentwicklung zu implementieren.

Dies schließt eine kriteriengeleitete Evaluation regelmäßigen Abständen mit ein.

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Netzwerke als fruchtbare kontinuierliche Daueraufgabe zu konzipieren und aufrecht zu erhalten;

eine offensive Informationspolitik zu den Förder- und Hilfsangeboten der beteiligten Systeme in einer für alle Eltern gut verständlichen Sprache zu unterbreitet;

nicht-stigmatisierende Zugänge für Familien zu allen Teilen des Hilfe- und Unterstützungssystems sicherzustellen;

die Gestaltung Früher Hilfen von der Grundhaltung ihrer Akteure her systematisch zu entkoppeln von dem impliziten Versuch, „gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a SGB VIII) aktiv aufspüren zu wollen (Verzicht auf strukturell eingelagerte Kontrollerwartungen);

Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt…

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die gewonnenen Handlungsstrukturen sukzessive auch auf ältere Kinder auszudehnen;

es gelingt, im Rahmen überschaubarer regionaler Räume jährlich eine gemeinsame Fachtagung/Fortbildung für die in dieser Region tätigen Fachkräfte der gesundheitlichen, psychosozialen, sozialpädagogischen und materiellen Versorgung zur Netzwerkstärkung und zur gemeinsamen Qualifizierung zu organisieren;

die Entwicklung an die örtliche Jugendhilfeplanung anzukoppeln/in die Planung einzulagern

jeweils vor Ort ein System kriteriengeleiteter Evaluation als Instrument kontinuierlicher regionaler bzw. lokaler Qualitätsentwicklung (auch als Teil der Jugendhilfeplanungsevaluation) zu implementieren.

Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt…

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1. Vorbemerkung

2. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung

3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung

4. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen

5. Zusammenfassung/ Perspektiven

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Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“

Es geht bei der Planung „Früher Hilfen“ auf kommunaler Ebene um einen ressortübergreifenden Ansatz. Dies wäre kommunal zu verankern

und zu kommunizieren.

Die Koordination des Netzwerkes der Frühen Hilfen wird als Infrastrukturauftrag verstanden und wäre damit originäre Planungsaufgabe (und damit auch an die Jugendhilfeplanung anzubinden)

Für einen definierten und festgelegten Sozialraum (in der Regel der gesamte Jugendamtsbezirk, in Großstädten möglicherweise eher Stadtbezirke; in Kreisen ggf. Regionen) wird die Netzwerkkonferenz von

Fachkräften öffentlicher, freier und privater Träger auch als zentrales arbeitsfeldübergreifendes Planungsgremium konzipiert und in

entsprechende Willensbildungsprozesse der Kommunen integriert.

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Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“

Im Planungsgremium der Netzwerkkonferenz bündeln sich bestimmte Erwartungen und Befugnisse bezüglich der Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur:

• Diskussion und Abstimmung fachliche (Qualitätsentwicklungs-)Standards• Entwicklung von gemeinsamen Zielvorstellungen;• Diskussion und Bewertung der von der Jugendhilfeplanung vorgelegten

empirischen Bestandsdaten (Bestandsanalyse);• Abgabe von Bedarfseinschätzungen;• Formulierung von Handlungsbedarfen für Politik und Verwaltung;• Entgegennahme von Berichten zum Planungsstand und von

Umsetzungsergebnissen;• Ggf. Initiierung von speziellen Arbeitsgruppen zu spezifischen

Themenbereichen (thematische Planungsgruppen).

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Stadtrat/ Kreistag

Weitere Ausschüsse:Sozialausschuss, Gesundheits-ausschuss, Schulausschuss

Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfe-planung

Gesundheitsamt Sozialamt Schulen Angehörige der Heilberufe Gemeinsame Servicestellen Agenturen für Arbeit Polizei- und Ordnungsbehörden Familiengerichte Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren interdisziplinäre Frühförderstellen Schwangerschaftsberatungsstellen Beratungsstellen für soziale Problemlagen Familienbildungsstätten Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz vor familialer Gewalt u.a.

Jugendhilfeplanung und Frühe Hilfen – ein Modell

Ggf. spezielle Arbeitsgruppen

Ggf. spezielle Arbeitsgruppen

Netzwerk-konferenz

Frühe Hilfen

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Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“

Die Mitarbeit in der Netzwerkkonferenz erfordert von Seiten der TeilnehmerInnen einen bewussten Willen zur gemeinsamen Gestaltung der lokalen Infrastruktur Früher Hilfen. Diese Mitarbeit ist nicht voraussetzungslos, sondern stets im Kontext ihrer strukturellen Grenzen und der Besonderheiten sowie spezifischen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Handlungssysteme zu betrachten.

Die Ergebnisse der Netzwerkkonferenz werden von der Jugendhilfeplanung gebündelt und in die Ausschüsse (allen voran den Jugendhilfeausschuss) eingespeist.

Nach Befassung der Ausschüsse wird dem Rat jährlich ein Bericht zum Stand der Planung im Kinderschutz vorgelegt;

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Handlungsfelder Jugendhilfe

JHP

Region 4

Region 3

Region 1

Region 2

Schulausschuss Jugendhilfe-ausschuss

Ausschuss für Gesundheit und

Soziales

Kreistag

Netzwerk-

konferenz FH

Schulen

Handlungs-felder

Gesundheit und Soziales

IJHP

© Fimpler/Hannen 2013

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1. Vorbemerkung

2. Zum Verständnis Früher Hilfen als Infrastrukturleistung

3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter Angebote – Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung

4. Eckpunkte einer Planungskonzeption Frühe Hilfen

5. Zusammenfassung/ Perspektiven

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Zusammenfassung

Diese Eckpunkte werden als Arbeitsauftrag vom Rat/Kreistag verabschiedet, womit seitens der kommunalen Politik die Netzwerkkonferenz mit einem offiziellen Planungsauftrag (bzw. Auftrag zur Beteiligung an der Planung im Kontext Kinderschutz) ausgestattet wird.

Hierdurch wird sichergestellt, dass die kommunale Politik diese Form der Politikberatung durch die lokal tätigen Fachkräfte der beteiligten öffentlichen, der freien Träger und der privaten Träger (hier z.B. niedergelassene ÄrztInnen) wünscht und einfordert.

Der Rat/Kreistag schafft damit auch für Bereiche außerhalb der Jugendhilfe die Verbindlichkeit, sich an den Planungen zu Frühen Hilfen und Netzwerken zum Kinderschutz aktiv zu beteiligen.

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In 10 Jahren sind Frühe Hilfen als Grundhaltung in der gesamten Jugendhilfe und in angrenzenden Handlungssystemen verankert. Frühe Hilfen sind dann ein Synonym dafür, dass für alle Eltern ein attraktives (und wenn Probleme sich abzeichnen frühzeitiges) Unterstützungs- und Hilfsangebot unbürokratisch bereit steht und dies von Familien gerne in Anspruch genommen wird. Die gesamte Infrastruktur von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, materieller Sicherung  ist auf diese Grundhaltung ausgerichtet. Sie bezieht sich dann nicht nur auf kleine Kinder sondern auch auf Jugendliche bei sich anbahnenden Krisen.

Perspektive

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Gliederung

1. Vorbemerkung – Aufgaben der Jugendhilfe

2. Kinderschutz und Frühwarnsysteme

3. Kinderschutz nach § 8a SGB VIII

4. Was ist Kindeswohlgefährdung?

5. Die Rolle des Jugendamtes (BSD)

6. Anforderungen an Kooperation und Vernetzung

7. Fazit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!