UN 9252-91 Teil 1 D (2003-02)

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Fortsetzung Seite 2 bis 7 Datum Erstellt Datum Geprüft Datum Freigegeben 17.02.2003 Kuhnke 17.02.2003 Krämer 20.02.2003 Saalbach © 2003 Uhde GmbH Fachtechnik: Montage UHDE-NORM Februar 2003 Montage AUFMASS VON MONTAGEARBEITEN Stahlkonstruktionen, Apparate und Maschinen UN 9252-91 Teil 1 Erection; Measurement of erection work; Steel structures, equipment, machinery Ersatz für UR 9252-91 Teil 1, 93-12 Inhalt Seite 1 Anwendungsbereich............................................................................................................................................ 1 2 Einheiten, Abkürzungen ...................................................................................................................................... 1 2.1 Einheiten ................................................................................................................................................................ 1 2.2 Abkürzungen.......................................................................................................................................................... 1 3 Technische Unterlagen ....................................................................................................................................... 2 4 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................................... 2 5 Aufmaß von Stahlbau / Verkleidungen (MKZ 51.##) ......................................................................................... 2 5.1 Stahlkonstruktionen (MKZ 51.17.##)...................................................................................................................... 2 5.2 Dach- und Wandverkleidungen (MKZ 51.18.##) .................................................................................................... 3 6 Ausrüstungen, Maschinen (MKZ 52.##) ............................................................................................................. 4 6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................... 4 6.2 Prozeßausrüstungen (MKZ 52.01.##) .................................................................................................................... 4 6.3 Baustellengeschweißte Tanks / Silos (MKZ 52.02.## und 52.03.##) ..................................................................... 5 6.4 Öfen und Dampferzeuger (MKZ 52.04.##)............................................................................................................. 5 6.5 Einteilige Maschinen (MKZ 52.05.##) .................................................................................................................... 5 6.6 Mehrteilige Maschinen (MKZ 52.06.##) ................................................................................................................. 5 6.7 Fördermaschinen (MKZ 52.07.##) ......................................................................................................................... 6 6.8 Hebezeuge (MKZ 52.08.##)................................................................................................................................... 6 6.9 Schurren, Kanäle (MKZ 52.09.##) ......................................................................................................................... 6 6.10 Gummierungen (MKZ 52.15.##) ............................................................................................................................ 6 6.11 Feuerfeste Auskleidungen (MKZ 52.16.##) ........................................................................................................... 7 6.12 Säurefeste Auskleidungen (MKZ 52.17.##) ........................................................................................................... 7 6.13 Laden, Lagern (MKZ 52.18.##) .............................................................................................................................. 7 6.14 Glühen von Schweißnähten (MKZ 52.Y2.01) ......................................................................................................... 7 6.15 Schweißnahtprüfung (MKZ 52.Y3.##) .................................................................................................................... 7 Zitierte Standards ................................................................................................................................................................ 7 1 Anwendungsbereich Diese Uhde-Norm ist anzuwenden bei der Planung und Ausführung von Industrie- und Chemieanlagen. Sie enthält Angaben für das Aufmaß von Montagearbeiten an Stahlkonstruktionen, Apparaten, und Maschinen, einschließlich zugehöriger Aktivitäten. Unstimmigkeiten und Auslegungsfragen sind über die Baustellenleitung mit dem Auftraggeber zu klären. Abweichungen von dieser Norm sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich zu vereinbaren. 2 Einheiten, Abkürzungen 2.1 Einheiten Folgende Einheiten werden verwendet: Tabelle 1. Einheiten Generell SI-Einheiten Maße mm Gewicht kg, t Oberflächen Volumen 2.2 Abkürzungen MKZ = Montagekennziffer (entsprechend dem Leistungsverzeichnis)

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UN 9252-91 Teil 1 D (2003-02)

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Fortsetzung Seite 2 bis 7Datum Erstellt Datum Geprüft Datum Freigegeben

17.02.2003 Kuhnke 17.02.2003 Krämer 20.02.2003 Saalbach

© 2003 Uhde GmbH Fachtechnik: Montage

UHDE-NORM Februar 2003Montage

AUFMASS VON MONTAGEARBEITEN

Stahlkonstruktionen, Apparate und Maschinen

UN9252-91

Teil 1

Erection; Measurement of erection work; Steel structures,equipment, machinery

Ersatz für UR 9252-91 Teil 1, 93-12

InhaltSeite

1 Anwendungsbereich............................................................................................................................................ 12 Einheiten, Abkürzungen...................................................................................................................................... 12.1 Einheiten................................................................................................................................................................ 12.2 Abkürzungen.......................................................................................................................................................... 13 Technische Unterlagen ....................................................................................................................................... 24 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................................... 25 Aufmaß von Stahlbau / Verkleidungen (MKZ 51.##) ......................................................................................... 25.1 Stahlkonstruktionen (MKZ 51.17.##)...................................................................................................................... 25.2 Dach- und Wandverkleidungen (MKZ 51.18.##).................................................................................................... 36 Ausrüstungen, Maschinen (MKZ 52.##) ............................................................................................................. 46.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................... 46.2 Prozeßausrüstungen (MKZ 52.01.##).................................................................................................................... 46.3 Baustellengeschweißte Tanks / Silos (MKZ 52.02.## und 52.03.##) ..................................................................... 56.4 Öfen und Dampferzeuger (MKZ 52.04.##)............................................................................................................. 56.5 Einteilige Maschinen (MKZ 52.05.##) .................................................................................................................... 56.6 Mehrteilige Maschinen (MKZ 52.06.##) ................................................................................................................. 56.7 Fördermaschinen (MKZ 52.07.##) ......................................................................................................................... 66.8 Hebezeuge (MKZ 52.08.##)................................................................................................................................... 66.9 Schurren, Kanäle (MKZ 52.09.##) ......................................................................................................................... 66.10 Gummierungen (MKZ 52.15.##) ............................................................................................................................ 66.11 Feuerfeste Auskleidungen (MKZ 52.16.##) ........................................................................................................... 76.12 Säurefeste Auskleidungen (MKZ 52.17.##) ........................................................................................................... 76.13 Laden, Lagern (MKZ 52.18.##).............................................................................................................................. 76.14 Glühen von Schweißnähten (MKZ 52.Y2.01)......................................................................................................... 76.15 Schweißnahtprüfung (MKZ 52.Y3.##).................................................................................................................... 7Zitierte Standards ................................................................................................................................................................ 7

1 AnwendungsbereichDiese Uhde-Norm ist anzuwenden bei der Planung und Ausführung von Industrie- und Chemieanlagen. Sieenthält Angaben für das Aufmaß von Montagearbeiten an Stahlkonstruktionen, Apparaten, und Maschinen,einschließlich zugehöriger Aktivitäten. Unstimmigkeiten und Auslegungsfragen sind über die Baustellenleitungmit dem Auftraggeber zu klären.

Abweichungen von dieser Norm sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich zu vereinbaren.

2 Einheiten, Abkürzungen2.1 EinheitenFolgende Einheiten werden verwendet:

Tabelle 1. Einheiten

Generell SI-EinheitenMaße mmGewicht kg, tOberflächen m²Volumen m³

2.2 AbkürzungenMKZ = Montagekennziffer (entsprechend dem Leistungsverzeichnis)

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3 Technische UnterlagenFür das Aufmaß sind die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen (z.B.EDV-Massenauszüge, Zeichnungen, Apparatelisten, Kollilisten) verbindlich, soweit die ausgeführte Leis-tung diesen Unterlagen entspricht. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beimAuftraggeber anzufordern.

Sind keine Unterlagen vorhanden, ist die Leistung während oder nach der Ausführung aufzumessen. Das giltauch bei einer Abweichung der Ausführung von den technischen Unterlagen.

Vom Auftragnehmer ohne Zustimmung der Baustellenleitung vorgenommene Änderungen sind nicht aufzu-messen.

4 Allgemeine HinweiseDie Leistungen und ihr geschätzter Umfang sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die in Kurzform ge-faßten Beschreibungen sind stets als komplette Leistungen, einschließlich erforderlicher Nebenleistungen, zuverstehen. Nebenleistungen (z.B. Abladen und Lagern von Ausrüstungen, Druck- und Dichtheitsprüfungen,Gestellung von Gerüsten, Reinigen der Fundamente) sind nur dann aufzumessen, wenn sie als Positionen imLeistungsverzeichnis aufgeführt sind.Für das Aufmaß sind die im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen und Einheiten (z.B. t, m2, m,Stück) verbindlich. Die Form des Aufmaßes wird durch den Auftraggeber vorgegeben. Falls vom Auftraggebergefordert, ist das Aufmaß für jede Anlagen-Unit zu erstellen. Nebenrechnungen und Skizzen sind, falls not-wendig, dem Aufmaß beizufügen.

Folgende Teile bleiben beim Aufmaß unberücksichtigt:• lose mitgelieferte Schrauben, Muttern, Hülsen, Scheiben, Ankerschrauben, Unterlegbleche, alle Kleinteile,

Schweißzusatzwerkstoffe, Schmierstoffe und dergleichen,• Hilfskonstruktionen, Montage-Hilfsmittel, Verpackungsmaterial, Transportbehälter (z.B. Fässer, Kisten),

provisorische Versteifungen, Transportsicherungen und dergleichen.

Müssen aus Gründen (z.B. vergessene Beschichtung an verdeckten Flächen), die der Auftragnehmer zu ver-treten hat, bereits montierte Teile wieder demontiert werden, so gehen alle damit verbundenen Arbeiten zuLasten des Auftragnehmers.

Zulagen (z.B. für Erschwernisse, besondere Werkstoffe, besondere Formen) zum Aufmaß werden nur ge-währt, wenn in dieser Norm Angaben dazu gemacht werden.

5 Aufmaß von Stahlbau / Verkleidungen (MKZ 51.##)5.1 Stahlkonstruktionen (MKZ 51.17.##)Einzelgewichte sind auf 0,01 t genau zu ermitteln. Die Gewichte sind durch Wiegen zu bestimmen. Ist Wiegennicht möglich, so sind die Einzelgewichte den Stücklisten der Zeichnungen zu entnehmen oder nach Profil-Gewichtstabellen zu ermitteln. Mit Zustimmung des Auftraggebers dürfen zur Bestimmung der Gewichte dieKollilisten verwendet werden.

Einzellängen (von Steigleitern, Geländern, Kranschienen) sind auf 0,1 m genau zu ermitteln. Die maßgebendeLänge ist :• bei Steigleitern: die Länge des längsten Holms,• bei Geländern: die Länge des Handlaufs zwischen den Endstielen (können auch Gebäudestützen sein),• bei Schienen: die Länge der Teilstücke.

Flächen von Gitterrosten und Bühnenabdeckungen aus Blech sind auf 0,1 m2 genau zu ermitteln. Von diesenFlächen sind Ausschnitte und Öffnungen von jeweils ≤ 0,5 m2 nicht abzuziehen. Für die Umrechnung von m2 in tgelten die Werte der Tabelle 2 und Tabelle 3.

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Tabelle 2. Gewichte von Schweißpressrosten (Typ SP)

Höhe × Dicke in mm Gewicht in kg/m2

Tragstab Querstabteilung 38,1 mm Querstabteilung 50,8 mm25 × 2 19,5 18,530 × 2 22,5 21,040 × 2 28,0 26,525 × 3 25,5 24,030 × 3 29,5 28,040 × 3 37,5 36,040 × 4 48,5 47,5

Tabelle 3. Gewichte von profiliertem Blech

Gewicht in kg/m2

Grunddicke in mmArt der Bleche6 8 10 12

Tränenbleche 51 67 83 99Riffelbleche 52 68 84 100

Wurden nach der Montage einer Stahlkonstruktion Änderungen ausgeführt, so ist für das Aufmaß der geän-derte Zustand verbindlich. Die Montagearbeiten für den ursprünglichen Zustand und die im direkten Zusam-menhang mit der Änderung stehenden Arbeiten (z.B. Demontage, Transport von Teilen) sind nicht aufzumes-sen. Diese Arbeiten werden durch einen Zusatzauftrag vergütet.

Bild 1. Änderungen an Stahlkonstruktionen

5.2 Dach- und Wandverkleidungen (MKZ 51.18.##)Die Längen der Verkleidungen sind auf 0,1 m genau zu ermitteln. Flächen sind auf 0,1 m2 genau zu ermitteln.Von diesen Flächen sind Ausschnitte und Öffnungen von jeweils ≤ 0,1 m2 nicht abzuziehen. Überlappungensind nicht aufzumessen.

Die Abmessungen der Dach- und Wandverkleidungen sind an ihren jeweiligen Außenkanten zu bestimmen(z.B. Winkelprofil als Abschluß einer Trapezblechverkleidung). Eine Dimension des Daches wird durch denAbstand zwischen der Systemlinie des Firstes und der üblicherweise vorspringenden Traufe bestimmt.

Ein vollständig gewölbte Außenverkleidung ist als Dachfläche anzusehen. Bei fließendem Übergang zwischenWand- und Dachverkleidung fällt der Beginn der Dachfläche mit dem Beginn der Krümmung zusammen. Beieiner Außenverkleidung mit mehrfach veränderter Neigung, sind die Teile der Verkleidung mit einem Winkelzur Horizontalen ≤ 45° zur Dachfläche zu rechnen. Die bis zum First gleichmäßig ansteigende Außenverklei-

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dung ist, unabhängig von der Neigung, zur Dachfläche zu rechnen.

Dachzubehör wie Fallrohre und Dachrinnen sind in ihrer Systemlinie mit ihrer größten Einzellänge zu messen.

Die Abmessungen von Zubehör (z.B. Wandlüfter) sind an den Außenabmessungen ihres Rahmens zubestimmen. Werden Lüftungslamellen direkt mit Stahlkonstruktionen verbunden (z.B. Stahlstützen einerWandkonstruktion), so wird die Fläche durch den lichten Abstand der benachbarten Stahlkonstruktionen be-stimmt.

6 Ausrüstungen, Maschinen (MKZ 52.##)6.1 AllgemeinesDie Werte sind durch Wiegen oder Messen zu bestimmen. Ist Wiegen nicht möglich, so sind die Gewichtefolgenden Dokumenten in der angegebenen Reihenfolge zu entnehmen:• Zeichnungen,• Dokumentation der Hersteller,• Kollilisten,• Lieferscheine,• Apparate- und Maschinenlisten des Auftraggebers,• Bestell- und Lieferlisten des Auftraggebers.

Maße sind den Zeichnungen zu entnehmen oder direkt zu messen.

Enthalten die Kollilisten oder Lieferscheine nur Gesamtgewichte, so ist eine Aufteilung der Gewichte in dieentsprechenden Montagegruppen (MKZ) in Abstimmung mit der Baustellenleitung vorzunehmen. Umrech-nungen von t in m3 und umgekehrt sind nach den Angaben des Auftraggebers auszuführen.

Sofern in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anders beschrieben, gehören Stahlkon-struktionen (z.B. Bedienungsbühnen, Stützkonstruktionen, Steigleitern), die auf der Baustelle montiert werden,zum Aufmaß gemäß Abschnitt 5 und lose mitgelieferte Rohre (z.B. Überlaufrohre, vorgefertigte Rohrleitungen)und Instrumente (z.B. Standanzeiger) zu UN 9253-91 "Aufmaß von Montagearbeiten; Rohrleitungen".

Gewichte von Hilfskonstruktionen (z.B. Querträger, Anzugsvorrichtungen, Montagehilfsmittel), die vom Auf-traggeber geliefert wurden und vom Auftragnehmer auf der Baustelle zusammengebaut wurden, sind aufzu-messen. Beim Einsatz von Hilfskonstruktionen ist nur das Gewicht der montierten Ausrüstung beim Aufmaßzu berücksichtigen.

Teile (z.B. Rohrleitungen, Einbauten, Stahlkonstruktionen, Dämmung), die auf der Baustelle durch den Auf-traggeber an oder in Ausrüstungen (z.B. Kolonnen) montiert wurden bevor diese Ausrüstungen montiert wer-den, sind den entsprechenden Arbeitsgebieten und Montagegruppen zuzuordnen. Sie dürfen nicht noch ein-mal für die Bestimmung des Gesamtgewichts einer Ausrüstung herangezogen werden. Das Gewicht derDämmung ist beim Aufmaß nicht zu berücksichtigen.

Gewichte von Schaltschränken und Steuerschränken sind entsprechend Abschnitt 6.2 aufzumessen, sofernsie vom Auftragnehmer auf der Baustelle zusammengebaut und ausgerichtet wurden. Anderweitige Arbeiten(z.B. Einbau von Elektro-Einrichtungen, Instrumenten) gehören zum Aufmaß der entsprechenden Arbeitsgebiete.

Die für das Aufmaß verbindliche Zuordnung der Ausrüstungen, Maschinen usw. erfolgt auf der Baustelle un-abhängig davon, wie die Zuordnung im Leistungsverzeichnis erfolgte.

6.2 Prozeßausrüstungen (MKZ 52.01.##)Das Gewicht der einzelnen Ausrüstungen ist auf 0,1 t genau zu ermitteln. Andere Werte sind wie folgt zubestimmen:• Längen auf 0,1 m genau,• Flächen auf 0,01 m2 genau,• Volumen auf 0,01 m3 genau.

Falls in den Positionen für Ausrüstungen > 50 t (MKZ 52.01.02.##) im Leistungsverzeichnis Einheitspreise proStück bei gleichzeitiger Gewichtsangabe angegeben werden, gelten diese unverändert bis zu einer Gewichts-zunahme von 20 %. Liegt das wahre Gewicht oberhalb dieses Bereichs, ist der entsprechende Einheitspreis wiefolgt zu korrigieren:

GewichtsangegebeneGewichtwahreseisEinheitspr8,0eisEinheitspr2,0eisEinheitsprneuer ××+×=

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Bei einer Unterschreitung des angegebenen Gewichtes gilt der vereinbarte Einheitspreis unverändert.

Gewichte von Teilen (z.B. Verteilerböden, Düsenrohre, Steigleitern, Bedienungsbühnen, Rohre), die bereitsvom Hersteller montiert wurden, sowie Gewichte von lose mitgeliefertem Zubehör (z.B. Blindflansche, Klap-pen) sind den entsprechenden Ausrüstungen zuzuordnen.

"Vormontierte Baugruppen" (MKZ 52.01.10.##) sind Einheiten mit unterschiedlichen Ausrüstungen (z.B. Be-hälter, Maschinen, Rohrleitungen, Instrumente), die vom Hersteller auf einen gemeinsamen Grundrahmenmontiert wurden. Bei vormontierten Baugruppen gilt für das Aufmaß das Gewicht des Grundrahmens und derfest mit dem Grundrahmen und den Ausrüstungen verbundenen Teile.

Gewichte von Teilen (z.B. Flansche, Deckel), die für den Einbau von Einbauten, Füllkörpern und Katalysato-ren demontiert werden müssen, sind beim Aufmaß nicht zu berücksichtigen.

6.3 Baustellengeschweißte Tanks / Silos (MKZ 52.02.## und 52.03.##)Das Gewicht der einzelnen Ausrüstungen (z.B. Tanks, Behälter, Silos) ist auf 0,5 t genau zu ermitteln. Längensind auf 0,5 m genau zu ermitteln.

Gewichte von lose mitgeliefertem Zubehör (z.B. Blindflansche, Abdeckungen, Verteilerrohre, Einbauteile) sindden entsprechenden Positionen der Montagegruppen 52.02.## oder 52.03.## zuzuordnen.

Die in den Positionen für das Prüfen von Tanks angegebenen Volumina gelten unverändert für einen Bereichvon ± 30 %. Liegt das wahre Volumen außerhalb dieses Bereichs ist der entsprechende Einheitspreis wiefolgt zu korrigieren:

VolumensangegebeneVolumenwahreseisEinheitspr7,0eisEinheitspr3,0eisEinheitsprneuer ××+×=

Das Gewicht von Passlängen ist beim Aufmaß nicht zu berücksichtigen.

6.4 Öfen und Dampferzeuger (MKZ 52.04.##)Das Gewicht der einzelnen Öfen und Dampferzeuger ist auf 0,5 t genau zu ermitteln.

Gewichte von Einzelteilen (z.B. interne Verrohrung, Stahlkonstruktionen, Blechverkleidung, Kamine) gehörenzur Montagegruppe 52.04.##, wenn diese Teile gemäß Leistungsverzeichnis so zugeordnet wurden.

Für das Anbringen von Halterungen, Stiften und ähnlichen Teilen durch Schweißen (z.B. für die Befestigungvon Dämmstoffmatten) wird keine Zulage gewährt. Es ist das tatsächliche Gewicht dieser Teile zu bestimmen.

Nur 25 % des Gewichts von Auskleidungen (z.B. von ausgestampften Rohren) ist beim Aufmaß zu berück-sichtigen, wenn diese Auskleidungen bereits beim Hersteller eingebaut wurden.

Ausmauerungen, Ausstampfungen, Dämmungen und Katalysatoren, die auf der Baustelle eingebaut werden,sowie die Montage von Elektro-Einrichtungen und Instrumenten gehören zum Aufmaß der entsprechendenMontagegruppen und Arbeitsgebiete.

6.5 Einteilige Maschinen (MKZ 52.05.##)Unabhängig von Größe und Werkstoff sind einteilig angelieferte Maschinen und Antriebe der Montagegruppe52.05.## zuzuordnen.

Werden Maschinen und Antriebe getrennt angeliefert, so gehört das Gewicht von Kupplung und Grundplattezur Maschine. Das Gewicht des Getriebes und der Spannschienen gehört zum Antrieb.

Das Gewicht der einzelnen Maschinen und Antriebe ist auf 0,01 t genau zu ermitteln.

Gewichte von lose mitgeliefertem Zubehör (z.B. Kupplungsschutz, Ölstandanzeiger, Packungen) und vorge-fertigten Rohrleitungen ≤ DN 20 (z.B. Schmier- und Kühlleitungen, Ansaugstutzen) sind der entsprechendenMaschine / dem entsprechenden Antrieb zuzuordnen.

Lose mitgelieferte Pufferbehälter, Schallschutzhauben und dergleichen sowie Maschinen, die Teil einer vor-montierten Baugruppe sind, gehören zum Aufmaß gemäß Abschnitt 6.2. Das Verlegen von Rohrleitungen unddie Montage von vorgefertigten Rohrleitungen > DN 20 gehört zu UN 9253-91 "Aufmaß von Montagearbeiten;Rohrleitungen".

6.6 Mehrteilige Maschinen (MKZ 52.06.##)Unabhängig von Größe und Werkstoff sind mehrteilig angelieferte Maschinen und Antriebe der Montagegrup-pe 52.06.## zuzuordnen. Einteilige Antriebe gehören zum Aufmaß gemäß Abschnitt 6.5.

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Werden Maschinen und Antriebe getrennt angeliefert, so gehört das Gewicht von Kupplung und Grundplattezur Maschine, das Gewicht des Getriebes und der Spannschienen zum Antrieb.

Das Gewicht der einzelnen Maschinen und Antriebe ist auf 0,01 t genau zu ermitteln.

Wird Ballast und Öl vom Auftragnehmer eingebaut bzw. eingefüllt, so ist nur 25 % des Gewichts beim Aufmaßzu berücksichtigen.

Gewichte von lose mitgeliefertem Zubehör (z.B. Kupplungsschutz, Ölstandanzeiger, Packungen) und vorge-fertigten Rohrleitungen ≤ DN 20 (z.B. Schmier- und Kühlleitungen, Ansaugstutzen) sind der entsprechendenMaschine / dem entsprechenden Antrieb zuzuordnen.

Lose mitgelieferte Pufferbehälter, Wärmeaustauscher, Schallschutzhauben und dergleichen sowie Maschi-nen, die Teil einer vormontierten Baugruppe sind, gehören zum Aufmaß gemäß Abschnitt 6.2. Das Verlegenvon Rohrleitungen und die Montage von vorgefertigten Rohrleitungen > DN 20 gehört zu UN 9253-91 "Auf-maß von Montagearbeiten; Rohrleitungen".

Werden Maschinen teilweise oder ganz im Stundenlohn montiert, so sind die Gewichte der betroffenen Teilebeim Aufmaß nicht zu berücksichtigen.

6.7 Fördermaschinen (MKZ 52.07.##)Als "Fördermaschinen" gelten Maschinen zum Fördern von Feststoffen (z.B. Schneckenförderer, Becherwer-ke, Förderbänder, Schwingförderer, Bandwaagen) sowie Schneckenförderer für Flüssigkeiten.

Das Gewicht der einzelnen Fördermaschinen ist auf 0,01 t genau zu ermitteln.

Gewichte von lose mitgeliefertem Zubehör (z.B. Rollen, Lagerböcke, Ketten, Kupplungen, Motoren) sowieGewichte von Stützgerüsten, Fördergurten usw., die vom Hersteller der Fördermaschinen angebaut wurden,sind den entsprechenden Fördermaschinen zuzuordnen.Lose mitgelieferte Hauben, Verkleidungen, Schurren und auch Fördermaschinen, die bereits an andere Aus-rüstungen angebaut wurden, sind den entsprechenden Montagegruppen zuzuordnen.

Werden Gegengewichte vom Auftragnehmer montiert, so ist nur 25 % des Gewichts beim Aufmaß zu berück-sichtigen.

6.8 Hebezeuge (MKZ 52.08.##)Als "Hebezeuge" gelten alle Hebegeräte (z.B. Hubzüge, Brückenkrane, Portalkrane) mit Ausnahme von fahr-baren, nicht schienengebundenen Hebezeugen (Gabelstapler, Autokrane).

Das Gewicht der einzelnen Hebezeuge ist auf 0,05 t genau zu ermitteln.

Gewichte von lose mitgeliefertem und vom Auftragnehmer zu montierendem Zubehör (z.B. Laufkabel, Haupt-schalter, Seile, Haken, Bremsklötze, Führungsschienen für Laufkabel) sind dem entsprechenden Hebezeugzuzuordnen.

Werden Prüfgewichte vom Auftragnehmer beschafft, so ist nur 10 % des Gewichts beim Aufmaß zu berück-sichtigen.

Werden Prüfgewichte vom Auftraggeber beschafft, so ist deren Gewicht beim Aufmaß nicht zu berücksichti-gen. Kranbahnschienen gehören zum Aufmaß gemäß Abschnitt 5.

6.9 Schurren, Kanäle (MKZ 52.09.##)Als Schurren und Kanäle gelten aus Blech hergestellte metallische Teile mit rundem oder eckigem Quer-schnitt, die nicht als Rohrleitung gekennzeichnet sind.

Das Gewicht von Schurren- und Kanalabschnitten ist auf 0,01 t genau zu ermitteln.

Gewichte von lose mitgeliefertem Zubehör (z.B. Faltenbögen, Kompensatoren, Schieber, Zellenradschleusen,Flanschen, Konsolen) sind den entsprechenden Kanälen / Schurren zuzuordnen.

Das Gewicht von Passlängen ist beim Aufmaß nicht zu berücksichtigen.

6.10 Gummierungen (MKZ 52.15.##)Die gestrahlten und gummierten Flächen sind auf 0,1 m2 genau zu ermitteln. Von diesen Flächen sind Aus-schnitte und Öffnungen von jeweils ≤ 0,1 m2 nicht abzuziehen.

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Für die Flächenberechnung gelten die Abmessungen der zu gummierenden Ausrüstungen. Für die Flächen-berechnung sind die in UN 9257-91 "Aufmaß von Korrosionsschutzarbeiten" angegebenen Formeln sinnge-mäß anzuwenden.

6.11 Feuerfeste Auskleidungen (MKZ 52.16.##)Das Volumen der Ausmauerung / Ausstampfung ist auf 0,1 m3 genau zu ermitteln. Für Wanddicken, Anzahlder Steine oder Volumen gelten die Angaben in den Zeichnungen. Von diesen Volumen sind Volumen fürNischen, Durchbrüche und Öffnungen von jeweils ≤ 0,05 m3 nicht abzuziehen.

Isolierte Flächen sind auf 0,5 m2 genau zu ermitteln. Von diesen Flächen sind Ausschnitte und Öffnungen vonjeweils ≤ 0,5 m2 nicht abzuziehen.

Für die Volumen- bzw. Flächenberechnung gelten die Abmessungen der Ausrüstungen. Für Flächenberech-nungen sind die in UN 9257-91 "Aufmaß von Korrosionsschutzarbeiten" angegebenen Formeln sinngemäßanzuwenden.

Jede Materialgruppe ist getrennt aufzumessen.

6.12 Säurefeste Auskleidungen (MKZ 52.17.##)Das Volumen der Ausmauerung ist auf 0,1 m3 genau zu ermitteln. Für Wanddicken, Anzahl der Steine oderVolumen gelten die Angaben in den Zeichnungen. Von diesen Volumen sind Volumen für Nischen, Durchbrü-che und Öffnungen von jeweils ≤ 0,05 m3 nicht abzuziehen.

Für die Volumen- bzw. Flächenberechnung gelten die Abmessungen der Ausrüstungen. Für Flächenberech-nungen sind die in UN 9257-91 "Aufmaß von Korrosionsschutzarbeiten" angegebenen Formeln sinngemäßanzuwenden.

Jede Materialgruppe ist getrennt aufzumessen.

6.13 Laden, Lagern (MKZ 52.18.##)Ablade- und Lagerarbeiten ist Teil anderer Montagegruppen. Nur besondere, im Leistungsverzeichnis ange-gebene Ablade- und Lagerarbeiten sind aufzumessen

Die Brutto-Einzelgewichte sind auf 0,01 t genau zu ermitteln.

Die Gewichte sind den Kollilisten oder Lieferscheinen zu entnehmen.

6.14 Glühen von Schweißnähten (MKZ 52.Y2.01)Die Länge der einzelnen Schweißnaht ist auf 0,1 m genau zu ermitteln.

Angaben im Leistungsverzeichnis über Wanddicken und Werkstoffe haben keinen Bezug zum Aufmaß. Auchwenn diese Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmen, erfolgt keine Korrektur derEinheitspreise.

6.15 Schweißnahtprüfung (MKZ 52.Y3.##)Für Durchstrahlungsprüfungen erfolgt das Aufmaß in Stück bezogen auf die verwendeten Filmlängen. Dabeizählt ein zugeschnittener Film als eine ganze Aufnahme der nächstgrößeren Filmlänge.

Das Aufmaß für andere zerstörungsfreie Schweißnahtprüfungen erfolgt in m. Die Einzellängen für die jeweili-gen Prüfungen sind auf 0,1 m genau zu ermitteln.

Angaben im Leistungsverzeichnis über Wanddicken und Werkstoffe haben keinen Bezug zum Aufmaß. Auchwenn diese Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmen, erfolgt keine Korrektur derEinheitspreise.

Zitierte StandardsUhde Normen:UN 9253-91 Teil 1 : 2003-02 Montage; Aufmaß von Montagearbeiten; RohrleitungenUN 9257-91 Teil 1 : 2001-06 Montage; Aufmaß von Korrosionsschutzarbeiten