Themenübersicht - Zeitarbeit & Recht · 4 ManpowerGroup Germany, ... und Politik stehen, das hat...

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HK2 Rechtsanwälte | Zeitarbeit und Recht | Newsletter | Juli 2014 www.zeitarbeit-und-recht.de 03.2014 ............................................................................................................................... Themenübersicht ................................................................................................................................ Editorial ................................................................................................................................ Rechtliches/Aktuelles 1. Lünendonk-Studie: Zeitarbeitnehmer profitieren durch Branchenzuschlagstarifet 2. LAG SH: Entscheidung zur vollmachtlosen Kündigung und zu deren Vermeidung 3. IAB: Fast jeder zweite Arbeitslose auf Helfersegment beschränkt 4. Zeitenwende auf dem Arbeitsmarkt: Herausforderung demografischer Wandel – IZA-Publikation erschienen 5. LG Bochum: Geschäftsführer haften nicht persönlich für nicht abgeführte SV- Beiträge aufgrund von CGZP-Nachforderungen ................................................................................................................................ Termine ................................................................................................................................ Bücher des Monats ............................................................................................................................... Impressum

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HK2 Rechtsanwälte | Zeitarbeit und Recht | Newsletter | Juli 2014 www.zeitarbeit-und-recht.de

03.2014...............................................................................................................................

Themenübersicht................................................................................................................................

Editorial

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Rechtliches/Aktuelles

1.Lünendonk-Studie:ZeitarbeitnehmerprofitierendurchBranchenzuschlagstarifet

2.LAGSH:EntscheidungzurvollmachtlosenKündigungundzuderenVermeidung

3.IAB:FastjederzweiteArbeitsloseaufHelfersegmentbeschränkt

4.ZeitenwendeaufdemArbeitsmarkt:HerausforderungdemografischerWandel– IZA-Publikation erschienen

5.LGBochum:GeschäftsführerhaftennichtpersönlichfürnichtabgeführteSV-BeiträgeaufgrundvonCGZP-Nachforderungen

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Termine

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BücherdesMonats

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Impressum

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HK2 Rechtsanwälte | Zeitarbeit und Recht | www.zeitarbeit-und-recht.de | Newsletter 03.2014 Seite 1

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Editorial................................................................................................................................

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Leser,

noch vor der Sommerpause und während der Weltmeisterschaft erreicht Sie unser aktueller Newsletter.

Die Terminlage allerdings passt sich der bevorstehenden Ferienzeit an und ist recht über-schaubar. Einzig die Debatte um die Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wird noch mit einigem Schwung geführt. Der Weg für die Ausnahmen in der Zeitungsbranche, für Saison-arbeiter und Praktikanten ist geebnet – diese Einigung der GroKo macht jedenfalls auch Mut für die geplanten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Zeitarbeit und zu den Werkverträ-gen. Denn wenn die Koalition sich beim Mindestlohn schon nicht an ihre eigenen Beschlüsse hält, warum soll sie dann nicht auch bei den Zeitarbeitsthemen von den Inhalten des Koaliti-onsvertrages abweichen können?

Allerdings werden diese Themen 2014 wohl nicht mehr auf die politische Agenda gesetzt werden, denn im Vordergrund stehen derzeit die Renten-, Mindestlohn- und Tarifpakete. Die aktuell erschienene Lünendonk-Studie meldet „positive Erwartungen der Top 25“ der Zeitarbeitsbranche für das laufende Jahr. „Durchschnittlich rechnen die führenden Anbieter mit einem Umsatzwachstum von 8,2 Prozent“, so Hartmut Lüerßen, Partner von Lünendonk. Mehr dazu lesen Sie in der Rubrik Rechtliches/Aktuelles. Darüber hinaus haben wir für Sie interessante Entscheidungen zusammengetragen und kommentiert.

Und wie immer informieren wir Sie über anstehende Termine und geben Buchtipps in der Rubrik BücherdesMonats.

Wir wünschen Ihnen anregende Lektüre!

Ihr Jörg Hennig

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Rechtliches/Aktuelles................................................................................................................................

1.Lünendonk-Studie:ZeitarbeitnehmerprofitierendurchBranchenzuschlagstarife

Die neue Lünendonk-Studie ist da. Laut Studie sind die Umsätze der Top-25-Zeitarbeits-unternehmen in Deutschland 2013 durchschnittlich um 3,0 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ging die Zahl der beschäftigten Zeitarbeitnehmer durchschnittlich um 0,9 Prozent zurück. Nach Schätzungen des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens Lünendonk stieg das Marktvolumen um 7,2 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro (2012: 20,8 Mrd. Euro), während die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich um 4,6 Prozent zurückgegangen sein dürfte. Dabei entwickelten sich die Top 25 der Branche sehr unterschiedlich. Das zeigt die aktuelle Lünendonk®-Liste 2014 „Führende Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland“.

„Für das laufende Jahr 2014 sind die Erwartungen der Top 25 positiv. Durchschnittlich rech-nen die führenden Anbieter mit einem Umsatzwachstum von 8,2 Prozent“, so Hartmut Lüer-ßen, Partner von Lünendonk. Damit würde auch die Zahl der beschäftigten Zeitarbeitnehmer wieder steigen.

Durchschnittlich sind laut Lünendonk-Studie 50,6 Prozent der Zeitarbeitnehmer der Top 25 in Branchen mit Branchenzuschlagstarifen beschäftigt. „Gespräche mit führenden Anbietern zeigen, dass viele Kundenunternehmen die gestiegenen Kosten der Flexibilität aufgrund der Branchenzuschlagstarife und Tariferhöhungen in der Zeitarbeit in Kauf nehmen, ohne früh-zeitig abzumelden“, erläutert Ali Deveci, Junior Consultant bei Lünendonk. Je nach Branche und Entgeltstufe unterschiedlich greife bei den Kundenunternehmen auch die Begrenzung des Branchenzuschlags durch die internen Vergleichslöhne. In der Metall- und Elektroin-dustrie z. B. liege der Anteil dieser Deckelungsfälle durch ein vergleichbares Lohnniveau bei mindestens 21,4 Prozent.

Eine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate, wie sie politisch diskutiert wird, betrachten daher nicht nur die Anbieter kritisch. „Aus der Marktperspektive betrach-tet spricht vieles dafür, dass wenige Zeitarbeitnehmer zusätzlich von Kunden übernommen werden, aber viele Zeitarbeitnehmer Einschnitte bei ihren Verdiensten hinnehmen müssen“, analysiert Lüerßen die möglichen Effekte.

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2.LAGSH:EntscheidungzurvollmachtlosenKündigungundzuderenVermeidung

… und täglich grüßt das Murmeltier! Diesmal hatte das LAG Schleswig-Holstein (1 Sa 252/13) zu entscheiden, ob ein übergeordneter Personalleiter im Unternehmen wirksam eine Kündigung aussprechen konnte. Dies erscheint auf den ersten Blick recht eindeutig, da man bei einem übergeordneten Personalleiter in der Praxis durchaus die Kündigungsbefug-nis (Personalentscheidung) vermuten könnte; im Gerichtssaal ist die Bewertung jedoch eine andere:Vorliegend hatte der Kläger die Kündigung mangels Bevollmächtigung nach § 174 BGB un-verzüglich zurückgewiesen und Kündigungsschutzklage erhoben. Das LAG führt zur Recht-sprechung aus:Die Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen Bevollmächtigten ist nur wirksam, wenn die Vollmachtsurkunde im Original beigefügt ist oder der Arbeitnehmer über die Bevollmächti-

2013 2012 2013 2012 2013 20121 Randstad Deutschland GmbH & Co. KG, Eschborn 1) 1.880,0 1.840,0 2.600 2.800 60.000 60.0002 Adecco Germany Holding SA & Co. KG, Düsseldorf 2) 1.570,7 1.550,8 2.321 2.502 40.100 42.0003 Persona Service Verwaltungs AG & Co. KG, Lüdenscheid 661,7 662,4 1.900 1.900 18.150 19.8004 ManpowerGroup Germany, Eschborn 3) 575,6 585,5 1.125 1.170 19.000 20.0005 Autovision Zeitarbeit GmbH & Co. OHG, Wolfsburg *) 4) 550,0 520,0 500 470 13.000 12.5006 I.K. Hofmann GmbH, Nürnberg 481,0 429,3 465 411 14.864 14.8047 7S Group GmbH, Jena 281,3 270,1 722 759 6.980 6.9628 ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH, Hannover 265,0 280,0 610 600 10.500 10.1009 Orizon GmbH, Augsburg 261,0 273,5 424 454 7.500 8.40010 Dekra Arbeit GmbH, Stuttgart 255,0 210,0 379 377 7.306 5.97211 USG People Germany, München 223,1 240,0 535 570 7.315 7.82112 TimePartner Group GmbH, Hamburg 205,3 202,5 350 370 6.400 6.20013 Piening GmbH, Bielefeld 200,0 176,8 367 332 6.427 6.04614 Tempton Holding GmbH, Essen 188,4 211,2 396 471 5.600 6.60015 Trenkwalder Personaldienste Deutschland, München 155,0 200,0 220 270 5.000 7.00016 Job AG Personaldienstleistungen AG, Fulda 152,1 137,1 341 343 4.712 4.38217 Hays Temp GmbH, Düsseldorf 5) 147,5 122,2 215 201 2.000 1.77618 Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main 142,1 137,0 387 376 2.054 2.05819 Runtime Group GmbH, Bremen 128,4 124,9 190 188 4.400 4.35020 Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main *) 115,0 120,0 400 418 2.070 2.16021 DB Zeitarbeit GmbH, Berlin 106,0 102,0 127 116 2.298 2.26522 Start Zeitarbeit NRW GmbH, Duisburg 104,0 103,0 161 158 2.423 2.69223 Partner Holding GmbH & Co. KG, Bremen 102,5 95,0 250 230 3.460 3.20024 Argo AG, Hamburg 98,2 94,0 235 240 2.831 2.97925 Iperdi Deutschland, Weinheim 91,6 80,1 190 175 3.300 3.000

COPYRIGHT: Lünendonk GmbH, Kaufbeuren 2014 - Aktualisierter Stand 11.06.2014 (Keine Gewähr für Firmenangaben)

*) Daten teilweise geschätzt

Führende Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland 2013

Interne Mitarbeiter Zeitarbeitnehmer

Ein kostenloser Info-Service für Presse und Wirtschaft - bitte senden Sie uns bei Veröffentlichung ein Belegexemplar. Vielen Dank!

Rang

2) Umsätze der Adecco-Gruppen-Unternehmen 2013: Adecco Personaldienstleistungen GmbH: 503,7 Mio. €, DIS AG: 500,2 Mio. €, Tuja Gruppe: 566,8 Mio. €3) Inklusive der Umsätze der Vivento IS, der Joint Ventures Bankpower und AviationPower sowie weiterer Tochtergesellschaften

UnternehmenUmsatz in Mio. Euro

Die Rangfolge der Übersicht basiert auf kontrollierten Selbstauskünften der Unternehmen und Schätzungen der Lünendonk GmbH über in Deutschland bilanzierte/erwirtschaftete Umsätze.

1) Umsätze einschließlich Gulp und Randstad Professionals

4) Unternehmensübergang. Bis 31.12.2013 Zeitarbeitnehmerzahlen von Autovision GmbH und Wolfsburg AG.5) Die Hays Temp GmbH ist ein auf Zeitarbeit fokussiertes Schwesterunternehmen des internationalen Personaldienstleisters Hays AG. Die Angaben umfassen zusätzlich die Zahlen der Hays Finance GmbH.

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gung in Kenntnis gesetzt wurde. Die Stellung als Personalleiter allein genügt als „Inkenntnis-setzen“ nicht, um das Zurückweisungsrecht nach § 174 Satz 1 BGB auszuschließen. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine sonstige Bekanntmachung erfolgt ist.

Eine sonstige Bekanntmachung war nicht erfolgt und der Klage wurde – nur! – aufgrund fehlender Bevollmächtigung stattgegeben. Der Arbeitgeber dürfte bei einem Arbeitsgerichts-prozess durch zwei Instanzen ca. ein Jahr Gehalt nachzuzahlen haben und das Arbeitsver-hältnis besteht – trotz etwaiger schwerer Pflichtverletzungen – unverändert fort.

HK2-Kommentar: Lassen Sie es nicht darauf ankommen, ob allein die Bezeichnung als Niederlassungs-, Regionalleiter etc. als „Inkenntnissetzen“ anerkannt wird. Sie tragen im Zweifel die Beweislast. Zur Vermeidung sollten die zuständigen Personaler eine Original-kündigungsvollmacht „in der Schublade“ haben oder die Bevollmächtigung mit Position und Namen sollte eindeutig im Unternehmen kommuniziert werden (Arbeitsvertrag, Intranet, Schwarzes Brett).

Sollten Sie eine Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht erhalten, kontrollieren Sie, ob die Zurückweisung „unverzüglich“ gemäß § 174 BGB erfolgt ist. Lässt sich der Arbeitnehmer länger als eine Woche Zeit, die Kündigung zurückzuweisen, ist dies nicht mehr unverzüglich. Der Vollmachtmangel ist dann geheilt!

Fehlt die Originalbevollmächtigung des Arbeitnehmeranwalts- oder -vertreters, können Sie übrigens selbst wegen fehlender Bevollmächtigung zurückweisen und die „Unverzüglichkeit“ der Gegenseite verhindern! Tun Sie dies aber bitte unverzüglich.

3.IAB:FastjederzweiteArbeitsloseaufHelfersegmentbeschränkt

45 Prozent der Arbeitslosen in Deutschland sind lediglich für Helfer- und Anlerntätigkeiten ausreichend qualifiziert. Diesem Niveau entsprechen jedoch nur 14 Prozent der Arbeits­plätze. Das geht aus einer jüngst veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Besonders häufig suchen arbeitslose Frauen und arbeitslose Ausländer nach einfachen Tätigkeiten.

Niedrigqualifizierte sind besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen, weil Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen über lange Zeit abgebaut wurden. Die Qualifi-kation vieler Arbeitsloser reiche nicht aus, um den steigenden Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden, erklären die IAB-Forscher.

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In vielen Ruhrgebietsstädten wie Gelsenkirchen liege die Arbeitslosenquote für Helfer bei über 40 Prozent, in Ostdeutschland bei fast 35 Prozent. Im westdeutschen Durchschnitt beträgt sie knapp 22 Prozent. Bessere Aussichten für Arbeitslose im Helfersegment gibt es vor allem in Bayern: Dort liege die Quote in vielen Kreisen bei unter zehn Prozent, ebenso in vier Kreisen Baden-Württembergs und in der niedersächsischen Stadt Wolfsburg. Bei der Analyse wurden Arbeitslose und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 25 bis 64 Jahren berücksichtigt. Die Studie ist im Internet abrufbar unter [Link].

4.ZeitenwendeaufdemArbeitsmarkt:HerausforderungdemografischerWandel– IZA-Publikation erschienen

Keine andere Herausforderung wird Deutschland fortan stärker beschäftigen als der demo-grafische Wandel und seine Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Schon in zehn Jahren werden dem Arbeitsmarkt fünf Millionen oder gar mehr Arbeitskräfte fehlen. Parallel wird unsere Gesellschaft deutlich altern. Was das für den Arbeitsmarkt, den Generationen-vertrag und die soziale Marktwirtschaft bedeutet und vor welchen Aufgaben Unternehmen und Politik stehen, das hat das IZA – Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit in einem neuen Buch ausgelotet.

Der Band thematisiert die „Zeitenwende auf dem Arbeitsmarkt“ aus breiter Perspektive. Dabei stehen die ökonomischen Zusammenhänge im Vordergrund, doch auch soziologische Überlegungen und historische Einordnungen haben ihren Platz. Streitbar präsentieren die Autorinnen und Autoren in insgesamt 18 Beiträgen An- und Einsichten zur Zukunft unserer Arbeitswelt.

Bei der Buchvorstellung betonte Staatssekretär Jörg Asmussen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Notwendigkeit, politische, gesellschaftliche und unternehmerische Antworten auf die „immer sichtbarer werdenden demografischen Veränderungen“ zu finden. So sei es notwendig, die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zu erweitern, die Erwerbsbe-teiligung von Älteren und Frauen weiter zu erhöhen und sich vor allem der Gefahr zuzuwen-den, dass der beginnende Fachkräftemangel zu einer starken Spaltung des Arbeitsmarkts zwischen Gering­ und Hochqualifizierten führe. Neben vermehrten Bildungsanstrengungen sei ein „Mindestlohn mit Augenmaß“ auch unter diesem Aspekt eine richtige Reaktion der Bundesregierung. Nach den Worten von Asmussen werde zudem das Konzept zur „Fach-kräftesicherung“ gezielt weiterentwickelt. Dabei müsse es im Übrigen auch darum gehen, die Potenziale von Erwerbspersonen mit Beeinträchtigungen und Langzeitarbeitslosen durch Inklusion und noch treffsicherere Arbeitsvermittlung einzubinden. [Link]

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5.LGBochum:GeschäftsführerhaftennichtpersönlichfürnichtabgeführteSV-BeiträgeaufgrundvonCGZP-Nachforderungen

Der Geschäftsführer eines Zeitarbeitsunternehmens haftet nicht persönlich auf Schadens-ersatz, wenn das Unternehmen nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) über die Tarifunfähigkeit der CGZP nicht selbstständig höhere Sozialversicherungs-beiträge rückwirkend nachgemeldet und abgeführt hat. Es fehlt grundsätzlich an einem ent-sprechenden Vorsatz, da zum Zeitpunkt der BAG-Entscheidung noch nicht feststand, dass die CGZP auch rückwirkend seit ihrer Gründung tarifunfähig war.

Der Sachverhalt:Auf die CGZP-Entscheidung des BAG vom 14.12.2014 forderte eine Krankenversicherung die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nur von dem Personaldienstleister, son-dern nahm dessen Geschäftsführer gleich mit in Anspruch. Zu Unrecht, wie das Landgericht meinte, da es dem Geschäftsführer an dem entsprechenden Vorsatz zur Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen fehle.Der fehlende Vorsatz ergebe sich bereits daraus, dass erst aufgrund zweier weiterer Be-schlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 23.5.2012 feststeht, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 auch für die Vergangenheit gilt, die CGZP also be-reits seit ihrer Gründung nicht tariffähig war.

HK2-Kommentar: immerhin eine positive Entscheidung für von der CGZP gebeutelte Unternehmer. Die Haftung bleibt in aller Regel allein bei der GmbH, die Möglichkeit für eine Beitragshaftung mit dem eigenen Privatvermögen wurde durch die Entscheidung stark ein-geschränkt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.06.2014 02:47Quelle: Kanzlei ANTON - HEINEKAMP - TEUFEL PM vom 04.06.2014

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ZP1 Beratungsgesellschaft für Zeitarbeit und flexiblen Personaleinsatz mbHHausvogteiplatz 11 A, 10117 Berlin, Telefon +49 (0)30 27 89 00 - 290, Fax +49 (0)30 27 89 00 - 10, www.zp1- akademie.de, mail@zp1- akademie.deGeschäftsführer Jörg Hennig, HRB 141538, Amtsgericht Charlottenburg

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Termine................................................................................................................................

VORMERKENUNTERNEHMER-UPDATE FÜR PERSONALDIENSTLEISTER

Referenten: Jörg Hennig, HK2 Rechtsanwälte, GF der ZP1 Christoph Döhlemann, Döhlemann Training & Coaching

Inhalt: Drei Stunden kompakte Information – Christoph Döhlemann spricht über ganzheitliche, vernetzte Unternehmensführung und skizziert die Umsetzung für den Personaldienstleistungsbereich. Rechtsanwalt Jörg Hennig informiert über die neuesten Rechtstrends in der Zeitarbeit, u. a. über den Koalitionsvertrag und seine Auswirkungen auf die Branche, bevorstehende Neuregelungen zu Werkvertragsein-sätzen, CGZP-Prüfungen, erste Entscheidungen zu den Branchenzuschlägen oder Erfahrungen mit dem TV Leih/Z in der Metallbranche.

TERMIN18.09.2014, Stuttgart19.09.2014, Frankfurt23.09.2014, Hamburg24.09.2014, Berlin

In Kürze finden Sie dazu ausführ-liche Informationen auf der ZP1-Webseite – und natürlich auch die Möglichkeit zur Anmeldung.

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Impressum................................................................................................................................ Herausgeber RA Jörg HennigHausvogteiplatz 11A10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 27 89 00 - 20 Telefax: +49 (0)30 27 89 00 - 10

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RedaktionundSatzDie Redaktion dieses Newsletters lag bei Ulrike Bauer (Literaturtest), den Satz übernahm Ulrike Künnecke (43p).

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