Schwangerschaft in schwierigen Lebenslagen

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Das Zeitbild MEDICAL „Schwangerschaft in schwierigen Lebenslagen. Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind“ mit kostenlosen Ärztematerialien und Patientinnenmagazinen unterstützt das Praxisteam bei der Beratung schwangerer Frauen in Notlagen und informiert über die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Hier können Sie die Materialien herunterladen.

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Schwangerschaftin schwierigenLebenslagenHilfen der BundesstiftungMutter und Kind

Praxisthema

Eine Schwangerschaft ist die Vorbereitungauf das schönste Ereignis der Welt;Kinder sind Glück für ihre Eltern und eineChance für die Gesellschaft. Oft ist dieSchwangerschaft jedoch problembehaftetoder unerwartet und bringt statt Freudezunächst Sorgen oder Ängste. Dann brauchtdie Schwangere schnellen, kompetentenRat und Hilfe. Eine in Unkenntnis ihrerMöglichkeiten getroffene Entscheidungkönnte in späteren Jahren bereut bzw.zum Trauma werden. Frauenärzte undFrauenärztinnen sind erste Ansprech-partner für die Schwangere – sowohl in derFrühschwangerschaft als auch im weiterenVerlauf. Ihr zu helfen ist erste Pflicht derÄrzteschaft sowie der privaten, kirchlichenund öffentlichen Institutionen.

Dr. Christian AlbringPräsident des Bundesverbandsder Frauenärzte e. V.

Gefördert vom

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Das Gespräch mit der Patientinauf einen Blick:

Im Anschluss an die Untersuchung das persönlicheGespräch suchen.Die Einstellung und Erwartungen der Patientin zurSchwangerschaft erfragen.Bedenken und Ängste der Patientin hinterfragenund dabei Verständnis und Mitgefühl zeigen.Erste Hilfemöglichkeiten aufzeigen.Weitere Beratungs- und Gesprächsmöglichkeitenempfehlen, z. B. Schwangerschaftsberatungsstelleoder eine nahe stehende Person.Konkret vereinbaren, wie die Patientin weitervorgeht: Beratungsstelle aufsuchen, klärendeGespräche führen (mit dem Partner, dem Arbeit-geber etc.).Einen zweiten Termin in der Praxis vereinbaren, umzeitnah weitere Unterstützung und Beratung gebenzu können. Eventuell den Partner dazubitten.

Nicht jede Frau kann sich über ihre Schwangerschaftuneingeschränkt freuen. Dabei können die Belastungender werdenden Mütter sehr unterschiedlich sein. Schwierig-keiten können sich für die Schwangere ergeben aus

der familiären Situation – für Frauen ohne festen Partneroder in einer instabilen, gewaltbelasteten Partnerschaft,der finanziellen Situation – für Frauen, deren Familien-einkommen nicht für ein weiteres Familienmitgliedausreicht,der beruflichen Situation – für Frauen, die Angst vordem Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes haben.

Die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe, der die Schwanger-schaft feststellt und der Patientin mitteilt, ist ihre ersteAnsprechperson. Das Wichtigste ist, zu erkennen, ob sichdie Patientin in einer schwierigen Lage befindet, und ihrberatend zur Seite zu stehen.

Prof. Dr. Dr. Gilbert Schmid, Gynäkologein München, berichtet von seinenGesprächen mit schwangeren Frauen:

Woran lässt sich eine Notlage erkennen?Prof. Schmid: Viele meiner Patientinnenkommen seit Jahren in meine Praxis undich kenne ihre private, soziale undberufliche Situation. Daher kann ich guteinschätzen, wie sie im Falle einerSchwangerschaft reagieren würden.Aber auch bei Patientinnen, die nichtregelmäßig zu mir in die Praxis kommen,

verraten oft Mimik und Körperhaltung beim Eintritt in dasPraxiszimmer, wie ihre Reaktion auf eine möglicheSchwangerschaft sein wird: Kommt eine Frau mit ernstem,verzweifeltem Gesicht, wird ihre erste Reaktion nach derFeststellung einer Schwangerschaft keine euphorische sein.

Ich nutze vor der Untersuchung die Gelegenheit, die Pa-tientin zu fragen, was passieren würde, wenn sie schwangerwäre. Aber viele Frauen weichen einer Antwort aus undmöchten das definitive Untersuchungsergebnis abwarten.Nach der Untersuchung bricht für viele Frauen, die unge-wollt schwanger werden, eine Welt zusammen. Sie sindregelrecht geschockt.

Es ist wichtig, dass sich diese Frauen nach der Untersuchungnicht allein gelassen fühlen. Daher suche ich gleich dasGespräch und hinterfrage ihre Ängste und Sorgen, die siemit der Schwangerschaft verbinden. Die meisten Frauenerzählen über ihre Unsicherheit, ob sich der Partner freuenwird, über ihre Angst, keine gute Mutter zu sein, überdrohende Schwierigkeiten. Es gibt viele Gründe, warumFrauen ihre Schwangerschaft als Problem empfinden.

Wie kann ich als Gynäkologin bzw.Gynäkologe helfen?Prof. Schmid: Ich versuche, den Frauen ihre Ängste zunehmen und sie zu beruhigen, indem ich ihnen zeige, dassdie neue Situation nicht so dramatisch ist, wie sie sie imersten Moment empfinden. Es hat sich bewährt, den FrauenZeit zu geben, die neue Situation zu erfassen. Bewusst gebeich ihnen im ersten Gespräch noch keine Ratschläge undInformationen zur Schwangerschaft, sondern lasse sie ersteinmal ihre neue Lage realisieren. Ich empfehle den Frauen,ein paar Nächte darüber zu schlafen und mit ihrer bestenFreundin oder einer anderen ihr nahe stehenden Personzu reden. Wenn ich das Gefühl habe, die Patientin möchtelieber mit einer dritten unabhängigen Person sprechen,empfehle ich ihr die Beratung in einer Schwangerschafts-beratungsstelle, wo sie mit der Beraterin bzw. dem Berateroffen über alles die Schwangerschaft Betreffende redenkann. Dafür erhält sie von mir den Flyer mit den Schwanger-schaftsberatungsstellen in der Nähe.

Am Ende des Gesprächs vereinbare ich mit der Patientineinen zweiten Termin, um nach einigen Tagen zu sehen, obsich ihre Bedenken aufgelöst haben und wie ihre Einstellungzur Schwangerschaft ist. Die meisten Frauen sind beimzweiten Gespräch oft entspannter und viele der Problemescheinen bereits gelöst. Sollten bei der Patientin jedochweiterhin Bedenken bestehen, werde ich ihr die Beratung ineiner Beratungsstelle noch einmal nachdrücklich empfehlen– sofern sie noch nicht dort war.

Schwangerschaft unter schwierigen Bedingungen

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Wer kann eine Schwanger-schaftsberatungin Anspruch nehmen?Jede Frau und jeder Mann hatAnspruch auf Information undBeratung zu allen eine Schwanger-schaft mittelbar oder unmittelbarberührenden Fragen (§ 2 Schwanger-schaftskonfliktgesetz) und aufbesondere Aufklärung und Beratungin einer Konfliktsituation bzw. rundum Pränataldiagnostik (§ 5 und § 2aSchwangerschaftskonfliktgesetz).Die Konfliktberatung soll ermutigen,nicht bevormunden. Sie dient demSchutz des ungeborenen Lebens undist ergebnisoffen.

Deutschland verfügt über ein flächen-deckendes Netz von Schwangerschafts-beratungsstellen verschiedener Träger.Für alle Fragen rund um Schwanger-schaft und Geburt stehen Hilfe suchen-den Frauen professionelle Beraterinnenund Berater zur Seite.

Mehr als jede zweite schwangere Fraunutzt das Angebot der Beratungs-stellen. Dort können ihnen in einerwirtschaftlichen Notlage Leistungenaus Mitteln der Bundesstiftung Mutterund Kind gewährt werden. Die finan-zielle Unterstützung ist Bestandteileines Hilfsangebots, das auf indivi-duelle psychosoziale Beratung undumfassende fachliche Informationensetzt. Die Beratungsstellen informierenüber sozialrechtliche Leistungsan-sprüche und infrastrukturelle Hilfs-angebote. Sie sind Lotse in das NetzFrüher Hilfen. Häufig ist die Notlageder Schwangeren vielschichtig, weilmehrere Faktoren ineinandergreifen.Die Beratung im Zusammenhang mitder Antragstellung wird deshalbkonkret und flexibel auf die Problem-situation der Ratsuchenden zuge-schnitten. Um schwangere Frauenentsprechend zu unterstützen, arbeitendie Schwangerschaftsberatungs-stellen eng mit Ärzten und Ärztinnen,anderen sozialen Leistungsträgern,Fachbehörden und Hilfseinrichtungenzusammen.

Worüber informiert die Beratungsstelle?Die Beratung beinhaltet generell Informationen zu Schwangerschaft, Geburtund die Zeit danach über

bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und FamilienRechte im Arbeitsleben und zum UnterhaltHilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre FamilienHilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz

Im Falle einer finanziellen Notlage hilft die Beratungsstelle durchBeantragung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und KindUnterstützung im Kontakt zu Ämtern und Behörden

Bei einem Schwangerschaftskonflikt berät und informiert sie überLösungsmöglichkeiten für psychosoziale KonflikteMethoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchsverschiedene Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption

Darüber hinaus bietet sie Informationen zu Sexualaufklärung, Verhütungund Familienplanung und Unterstützung rund um Pränataldiagnostik.

Wie finden meine Patientinnen eine Beratungsstelle?Auskünfte über örtliche Einrichtungen und deren Anschriften sind auf der Home-page der Bundesstiftung www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de zu finden.Die Rubrik „Beratungs- und Hilfsangebote“ enthält weiterführende Links zuSuchmaschinen, mit denen über die Postleitzahl oder den Ortsnamen einegeeignete Schwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnähe angezeigt wird.Darüber hinaus stehen dort umfangreiche Informationen zu wichtigen Themenim Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt zur Verfügung.

Die Schwangerschaftsberatung

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Seit 1984 hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenenLebens schwangeren Frauen in Notlagen schnell und unbürokratisch durchergänzende, finanzielle Unterstützung. Ziel der Bundesstiftung ist es, schwangerenFrauen die Entscheidung für ein Leben mit dem Kind und somit die Fortsetzungihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

Finanzielle Unterstützungfür Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburtoder der Erziehung und Pflege des Kleinkindes entstehen, beispielsweise Erst-ausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts, Betreuung des Kleinkindes,Einrichtung der WohnungHöhe und Dauer richten sich grundsätzlich nach der individuellen Situation derwerdenden Mutterwird nicht auf andere Sozialleistungen, wie bspw. Arbeitslosengeld II oder Sozial-hilfe angerechnet

Auf Stiftungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.

VoraussetzungenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in DeutschlandSchwangerschaftsattest, z. B. MutterpassFinanzielle Notlage, in der der Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflegeund Erziehung des Kleinkindes nicht durch eigenes Einkommen oder anderweitigverlässlich gedeckt werden kann

Die Voraussetzungen sowie die Einkommensverhältnisse der werdenden Mutterwerden von den Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort geprüft.

AntragstellungStiftungsleistungen müssen rechtzeitig vor der Geburt bei einer Schwangerschafts-beratungsstelle beantragt werden.

NetzwerkeDie finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind wirken als „Türöffner“in das Netz Früher Hilfen und unterstützen die Beratungsstellen in ihrer Lotsen-funktion für Schwangere in prekären Lebensumständen. Durch gezielte Verknüp-fung finanzieller Leistungen mit individueller, psychosozialer Beratung und infra-struktureller Unterstützung erhält die werdende Mutter zu einem frühen ZeitpunktZugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten für Eltern und Kind.

„Ein koordiniertes System aus Landesein-richtungen und örtlichen Schwangerschafts-beratungsstellen sorgt dafür, dass dieergänzenden Mittel der BundesstiftungMutter und Kind genau dort ankommen,wo sie gebraucht werden: bei denschwangeren Frauen in schwieriger Notlage.“Dr. Kristina SchröderBundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

Frühe Hilfen verfolgen das Ziel, Eltern-kompetenzen zu stärken, um eingesundes und gewaltfreies Aufwachsenvon Kindern zu fördern und so auchVernachlässigung und Misshandlungwirksam vorzubeugen. Das Bundes-familienministerium unterstütztNetzwerke Früher Hilfen bereits seitmehreren Jahren und fördert mit demNZFH (www.fruehehilfen.de) einePlattform für den Fachaustausch.

Wann und wie hilft dieBundesstiftung Mutter und Kind?

www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

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Schwangerschaftskonfliktberatung

Beratung bei auffälligem Befundund medizinischer IndikationWird beim Ungeborenen ein auffälliger Befund, eine Krank-heit bzw. Behinderung, festgestellt, so muss die Schwangeredurch ihre Ärztin oder ihren Arzt über sämtliche Aspekteeines Befundes aufgeklärt und beraten werden (§ 2a SchKG).

Vor der schriftlichen Feststellung einer medizinischenIndikation wird die Patientin über die medizinischen undpsychischen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchsberaten sowie über psychosoziale Beratung informiert.Zwischen der Mitteilung des Befundes der pränataldiagnos-tischen Untersuchung und der schriftlichen Feststellungüber die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 StGB müssendrei Tage liegen, um der Schwangeren und dem Arzt/derÄrztin Zeit für die Bewertung des Befundes zu geben.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist Bedingung füreinen straflosen Schwangerschaftsabbruch ohne medi-zinische oder kriminologische Indikation (§§ 218a und 219Strafgesetzbuch). Die Beratung dient dem Schutz desungeborenen Lebens und soll die Frau zur Fortsetzung derSchwangerschaft ermutigen, indem sie ihr Perspektiven fürein Leben mit dem Kind eröffnet (§ 5 SchKG). Die Beratung istergebnisoffen zu führen; die Entscheidung für oder gegendie Schwangerschaft liegt bei der Frau.

Jede schwangere Frau hat Anspruch auf unverzügliche Kon-fliktberatung sowie auf Anonymität gegenüber dem Berater/der Beraterin (§ 6 SchKG). Die Beratung umfasst u. a. medizi-nische, soziale und juristische Informationen, das Aufzeigenvon Hilfsangeboten für die Schwangere und ihr Kind sowieUnterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen oderder Suche nach einer Wohnung oder Kinderbetreuung.

SchwangerschaftsabbruchNicht jede Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis, fürmanche werdende Mutter stellen die Schwangerschaft unddie angehende Mutterschaft schwerwiegende Probleme dar.Diese Frauen stehen vor der Entscheidung, ob sie dieSchwangerschaft abbrechen.

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218Strafgesetzbuch strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, unterdenen der Abbruch straflos bleibt (§ 218a StGB):

bei medizinischer Indikation: Durch die Fortsetzung derSchwangerschaft besteht eine ernsthafte Gefahr fürdas Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beein-trächtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheits-zustandes der Schwangeren.bei kriminologischer Indikation: Die Schwangerschaftberuht auf einer an der Schwangeren begangenenSexualstraftat, insbesondere Vergewaltigung, und seit derEmpfängnis sind nicht mehr als zwölf Wochen vergangen.nach der Beratungsregelung: Die Schwangere verlangt denAbbruch und legt dem Arzt oder der Ärztin die gesetzlichvorgeschriebene Bescheinigung über die Schwanger-schaftskonfliktberatung nach § 219 StGB vor. Die Beratungmuss mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattge-funden haben. Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr alszwölf Wochen vergangen sein.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nachmedizinischer oder kriminologischer Indikation werdenvon der gesetzlichen Krankenkasse der Frau übernommen,bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung müssen sievon der Patientin selbst getragen werden.

Seit 2002 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrücherückläufig. Sie lag 2010 bei 110.400. Im Jahr 2010 erfolgtenüber 97 Prozent der Abbrüche nach der Beratungsregel, nurbei knapp drei Prozent lag eine medizinische oder krimino-logische Indikation zugrunde.

PränataldiagnostikVerschiedene Fehlbildungenoder schwere Erkrankungen desUngeborenen können mithilfeder Pränataldiagnostik schonwährend der Schwangerschafterkannt werden.

Gynäkologinnen und Gynä-kologen sind verpflichtet, ihrePatientinnen vor jeder Unter-suchung über Zweck, Zielund Risiken der pränatalenUntersuchung aufzuklären.

Zudem müssen die Frauenvorab informiert werden,ob eine Untersuchung Teilder regulären Schwangeren-vorsorge ist, die von derKrankenkasse übernommenwird. Die werdende Mutter hatdas Recht, selbst zu entscheiden,ob sie eine Pränataldiagnostikdurchführen möchte.

Nach dem Gendiagnostikgesetzvon 2010 darf eine vorgeburtlichegenetische Untersuchung, diedarauf abzielt, genetische Eigen-schaften des Embryos oder desFötus für eine Erkrankung festzu-stellen, die erst nach Vollendungdes 18. Lebensjahres ausbricht,nicht vorgenommen werden.

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ImpressumDas Zeitbild Medical entstand mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). V.i.S.d.P.: Bernd Woischnik, Zeitbild Stiftung,Reichenbachstraße 1, 80469 München, Mai 2011. Gesamtherstellung: Zeitbild Stiftung. Redaktion und Text: Katja Haase, Meike Betz. Bildnachweis: getty images, Prof. Schmid,istockphoto. Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Meckenheim. Printed in Germany.Die enthaltenen Texte sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Wir erklären mit Blick auf die genannten Internet-Links, dass wir keinerleiEinfluss auf die Gestaltung und Inhalte der Seiten haben und uns die Inhalte nicht zu eigen machen.

nach der Geburt bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeitoder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes beantragt werden.Die Höhe beträgt

184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind,190 Euro monatlich für das dritte Kind,215 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind.

Eltern mit Kindern in der Ausbildung oder arbeitslosen Kindernkönnen bis zu deren 25. bzw. 21. Lebensjahr Kindergeld beziehen.

KinderbetreuungDie Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder in der Tagespflegesoll den Eltern die Rückkehr in den Beruf erleichtern. Gemäß Kinder-fördergesetz bekommt ab 2013 jedes Kind nach dem vollendetenersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kitaoder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater. Für die Tages-betreuung werden – je nach Betreuungseinrichtung und Bundesland– Elternbeiträge fällig. Ein Teil der Betreuungskosten kann bereitsjetzt vom Jugendamt übernommen werden.

GesundheitsförderungZur medizinischen und gesundheitlichen Unterstützung existierenzahlreiche auf Eltern und Familie zugeschnittene Angebote. Dazugehören beispielsweise Mütterkuren, Haushaltshilfen, aber auchHilfen für Eltern von Mehrlingen oder chronisch kranken Kindern.

Mütter oder Väter mit Familienverantwortung haben einen gesetz-lichen Anspruch auf Mütter-Kuren oder auf Mutter/Vater-Kind-Kuren, deren Kosten durch die Krankenkasse gedeckt werden.Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeitder Maßnahme bestätigt. In der Regel können Kinder bis zu 12 Jahrenmit aufgenommen werden. Für behinderte Kinder gelten keineAltersgrenzen. Kinder, die ihrerseits behandlungsbedürftig sind,erhalten eigenständige Therapien.

Professionelle BeratungsangeboteMütter und Väter bzw. Paare, die Rat und Unterstützung rund um dieZeit der Schwangerschaft und Geburt benötigen, können vielfältigeund kostenlose Informations- und Beratungsangebote nutzen.

Zahlreiche Fragen rund um Familienplanung und Schwangerschaftwerden über die Internetangebote der Bundeszentrale für gesund-heitliche Aufklärung, z. B. www.familienplanung.de/schwanger-info.de und www.loveline.de, beantwortet.

Umfassende Informationen u. a. zu Fragen der Erziehung und zufinanziellen Leistungen bietet der „Familien-Wegweiser“ desBundesfamilienministeriums (www.Familien-Wegweiser.de).

Zudem bietet das vom Bundesfamilienministerium geförderteElterntelefon die Möglichkeit, sich unkompliziert und anonymkonkrete Ratschläge zu holen. In ganz Deutschland sind Beraterinnenund Berater unter der Rufnummer 0800 / 111 05 50 montags undmittwochs von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und dienstags und donnerstagsvon 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr erreichbar.

Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensmonate einesKindes sind eine intensive und Weichen stellende Lebensphase. Indieser Zeit sind die Eltern mit vielen Fragen, Unsicherheiten undhohen Anforderungen konfrontiert. Um den Start ins Familienlebenzu erleichtern, gewährleisten gesetzliche Regelungen, finanzielleLeistungen und weitere Angebote den Eltern Hilfe rund um dieGeburt eines Kindes und darüber hinaus.

MutterschutzWerdende und stillende Mütter, die in einem abhängigen Beschäf-tigungsverhältnis stehen, genießen ab Beginn der Schwangerschaftund während der Stillzeit nach der Geburt des Kindes einen beson-deren gesetzlichen Schutz, den Mutterschutz. Dazu gehörenbeispielsweise

Kündigungsschutz (während der Schwangerschaft und vierMonate nach der Entbindung),spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Arbeitsplatzgestaltung),individuelle und generelle Beschäftigungsverbote unter Weiter-zahlung des Arbeitsentgelts,Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und in der Regel achtWochen nach der Entbindung),Absicherung durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

Elternzeit und ElterngeldArbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer haben zur Betreuungihres Kindes einen Anspruch aufElternzeit. Der Anspruch bestehtbis zur Vollendung des drittenLebensjahres des Kindes. Eltern-zeitberechtigte können selbstentscheiden, wer wann dieberufliche Auszeit nimmt. Dennbeide können Elternzeit bean-spruchen, unabhängig davon, inwelchem Umfang der andereElternteil sie nutzt. Für die Dauerder angemeldeten Elternzeit giltein besonderer Kündigungsschutz.

Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch darauf, an den früherenoder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Eltern-zeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beimArbeitgeber angemeldet werden.

Um einen Einkommensausfall nach der Geburt aufzufangen, kannElterngeld für maximal 14 Monate beantragt werden. Die Höhe derUnterstützung ist abhängig vom Nettoeinkommen des Antragstellenden Elternteils vor der Elternzeit und liegt zwischen 300 Euround höchstens 1.800 Euro.

KindergeldKindergeld ist eine einkommensunabhängige finanzielle Unter-stützung für alle Familien mit Kindern bis 18 Jahren und kann sofort

Die Leistungen der gesetz-lichen Krankenkassen beiSchwangerschaft undMutterschaft umfassen

Vorsorgeuntersuchungen,Betreuung durch Ärzte undHebammenHebammenhilfeVersorgung mit Arznei-,Verband- und Heilmittelnstationäre Entbindunghäusliche PflegeHaushaltshilfeMutterschaftsgeld

Staatliche Unterstützungen für Mutter und Kind

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Ich bin schwanger!

Ich habe vieleFragen. Mit wemkann ich darübersprechen?Alltag in einer Schwanger-schaftsberatungsstelle:Eine Beraterin sprichtüber ihre Arbeit.

Was macht dieBeratungsstelle?Vier Frauen berichten vonihren Erfahrungen mitder Schwangerschafts-beratung.

Wo finde ich eineBeratungsstelle?Die Orientierungshilfe fürIhren Weg zu einer derüber 1.200 Schwanger-schaftsberatungsstellen.

Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Gefördert vom

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Liebe Leserinnen,die Zeit rund um die Schwangerschaft undGeburt eines Kindes ist eine Zeit der Erwar-tung und der freudigen Spannung. Leiderist sie für viele aber auch überlagert vonZukunftssorgen und finanziellen Nöten:Reicht unser Einkommen, um ein Kindgroßzuziehen? Was passiert, wenn ichnach der Schwangerschaft meinen Jobverliere? Wird mein Partner bei mir bleiben?

Gute Rahmenbedingungen für das Lebenmit Kindern zu schaffen ist eine wichtigeAufgabe der Bundesregierung. Deshalbunterstützt und stärkt das Bundesfami-lienministerium junge Eltern mit viel-fältigen Maßnahmen, die den unterschied-lichen Lebenssituationen von FamilienRechnung tragen. Dazu gehören zumBeispiel das Elterngeld, der Ausbau derKinderbetreuung und der Kinderzuschlag.

Für schwangere Frauen in besonderenNotlagen stellt die Bundesregierung überdie Bundesstiftung Mutter und Kindaußerdem Jahr für Jahr fast 100 MillionenEuro zur Verfügung, um unbürokratischund zielgenau finanzielle Unterstützungzu leisten. Damit wollen wir jungenMüttern und Vätern in Problemlagenhelfen, diese Weichen stellende Phasein ihrem Leben gut zu bewältigen.

Die Mittel der Bundesstiftung wirkengleichzeitig als Türöffner in das Netz früherHilfen, wenn Angst und Sorgen Ihre Vor-freude auf das Leben mit Ihrem Kind trüben.

Zur Antragstellung können Sie direkt indie Schwangerschaftsberatungsstellengehen, die wohnortnah für Sie zur Verfü-gung stehen. Sie erhalten dort vertrauens-volle Beratung und Informationen zu allIhren Fragen rund um Schwangerschaftund Geburt.

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gutefür Ihre Schwangerschaft!

Dr. Kristina Schröder,Bundesministerin für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

Ulrike, 32 JahreJe näher die Geburt rückt, desto unsichererwerde ich. Ich weiß nicht, ob ich eine guteMutter sein kann. Meine Mutter war früherrund um die Uhr für uns da. Ich glaubenicht, dass ich das leisten könnte. Als ichmeinen Frauenarzt darauf angesprochenhabe, riet er mir, zu einer Schwangerschafts-beratungsstelle zu gehen. Im Gespräch mitder Beraterin habe ich festgestellt, dass ichmich selbst zu sehr unter Druck setze. Es hatmich sehr entlastet, von der Beraterin zuhören, dass ich auch eine andere Mutter seindarf, als ich es selbst erlebt habe. Es ist völligin Ordnung, Verantwortung abzugeben undHilfe anzunehmen. Ich habe gute Tippsbekommen, wie ich einen frühen Kita-Platzoder eine Tagespflege organisieren kann.Jetzt freue ich mich, auf meine eigene ArtMutter zu werden.

„Ich werde Mutter,was kommtauf mich zu?“

Karin, 19 JahreIch mache gerade eine Ausbildungzur Hotelfachfrau und bin im siebtenMonat schwanger. Zuerst war es einSchock, als ich von der Schwangerschafterfuhr. Der erste Gedanke war: Was ist mitmeiner Ausbildung? Es war so schwer,diesen Ausbildungsplatz zu bekommen.Eine Freundin hat mir dann von derSchwangerschaftsberatungsstelle erzählt.Dort hat man mich richtig gut über meineRechte aufgeklärt. Jetzt weiß ich, dassman mich nicht wegen meiner Schwan-gerschaft entlassen darf und ich dieAusbildung später beenden kann. Dashat mich sehr beruhigt. Ich habe sogareinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Meinen Ausbilder habe ich gleich schrift-lich informiert, damit die Schutzvor-schriften greifen. So bin ich abgesichertund kann mich auf das Baby freuen.

„Kann ich meineAusbildung beenden?“

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Die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind auf einen Blick

Wann hilft sie?Eine Schwangerschaft darfkein Grund dafür sein, dassSie vor oder nach der Geburtin finanzielle Schwierigkeiten

geraten. Damit Sie sich trotz finanzieller Probleme beruhigtfür Ihr Kind entscheiden können, unterstützt Sie die Bun-desstiftung Mutter und Kind schnell und unbürokratisch.

Stiftungsmittel erhalten Sie, wenn Ihnen nicht genügendGeld zur Verfügung steht, um die Ausgaben durch dieSchwangerschaft und Geburt sowie die anschließendePflege und Erziehung Ihres Kindes zu bestreiten.

Um das festzustellen, überprüft die Schwangerschafts-beratungsstelle Ihre Einkommensverhältnisse. Unter-stützungsleistungen können Sie nur erhalten, wenn Siein Deutschland wohnen, ein Schwangerschaftsattestvorliegt und andere Leistungen nicht zur Deckung IhrerAusgaben ausreichen bzw. nicht rechtzeitig eintreffen.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch dieBundesstiftung Mutter und Kind muss vor der Geburtdes Kindes bei einer Schwangerschaftsberatungsstellegestellt werden.

Wie hilft sie?Die Mittel der Stiftung werden zum Beispiel für die Erst-ausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts,die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung desKleinkindes gewährt. Die Zuschüsse werden nicht als

„Mein Freund will kein Kind.Kann ich es auch allein schaffen?“

Kosi, 26 JahreZuerst habe ich mich unglaublich über die Schwanger-schaft gefreut. Dann sagte mir mein Freund, dass er dasBaby nicht will. Das hat mich schwer getroffen. Ich habemir immer ein Kind gewünscht, aber plötzlich wussteich nicht mehr, was ich tun soll. Als er mich drängteabzutreiben, ging ich zu einer Beratungsstelle. Dorthaben sie mir den Rücken gestärkt. Niemand kann michzu einem Abbruch zwingen. Aber ich war sehr unsicher,ob ich es als alleinerziehende Mutter schaffe. DieBeraterin hat sich Zeit genommen, mir Punkt für Punktzu erklären, wann mir welche Unterstützung zusteht.Aber sie hat mir auch offen gesagt, dass es schwierigwerden kann, sich um alles allein zu kümmern, undmir Kontakte zu Organisationen gegeben, die Frauenin ähnlicher Lebenssituation unterstützen. Außerdemhat sie mir geholfen, einen Antrag auf Mittel derBundesstiftung Mutter und Kind zu stellen. Ich werde500 Euro für die Babyerstausstattung erhalten – dasmacht mir den Anfang leichter.

Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfeund andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe undDauer der Hilfe richtet sich nach Ihren persönlichenUmständen. Einen Rechtsanspruch auf die finanziellenHilfen gibt es nicht.

Wo stelle ich den Antrag?Den Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen Sie beieiner Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen beim Aus-füllen der Antragsformulare und den notwendigenNachweisen. Außerdem stehen sie Ihnen für alle anderenFragen zu finanziellen Leistungen und individuellenUnterstützungsangeboten mit Rat und Tat zur Seite.

Hier geht’s zur BeratungAuskünfte über örtliche Einrichtungen in Ihrer Näheund deren Anschriften sind auf der Homepageder Bundesstiftung www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de zu finden.

Die Rubrik „Beratungs- und Hilfsangebote“ enthältweiterführende Links zu Suchmaschinen, mit denenüber die Postleitzahl oder den Ortsnamen eine geeigneteSchwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnäheangezeigt wird. Darüber hinaus stehen dort umfang-reiche Informationen zu wichtigen Themen rund umSchwangerschaft und Geburt zur Verfügung.

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§Ihr Anspruchauf BeratungJede Frau und jeder Mann hat dasRecht auf Beratung zu Fragen rundum Schwangerschaft, Geburt undFamilienplanung (§ 2 Schwanger-schaftskonfliktgesetz). Dazukönnen Sie sich an eine der über1.200 Schwangerschaftsberatungs-stellen in Deutschland wenden.Die Beraterinnen und Beraterunterstützen Sie dabei, praktischeHilfestellungen in Anspruch zunehmen und informieren Sie über

familienfördernde Leistungenund Hilfen, die Ihnen währendder Schwangerschaft und nachder Geburt zustehen, einschließ-lich besonderer Rechte imArbeitsleben,Hilfen bei der Suche nachWohnung, Arbeits- oder Aus-bildungsplatz oder bei derSuche nach einem Kinderbe-treuungsplatz,Hilfsmöglichkeiten für behinder-te Menschen und ihre Familien.

Insbesondere wenn Sie über einenSchwangerschaftsabbruch nach-denken und Ihnen die Schwanger-schaft „über den Kopf wächst“,stehen Ihnen die Beraterinnen undBerater zur Seite.

Die Schwangerschaftsberatungs-stellen beraten Sie in finanziellenNotlagen und unterstützen Siedabei, Mittel der BundesstiftungMutter und Kind zu beantragen.

Aus dem Alltag einer Beraterin

Zu uns können alle kommen: von der 14-jährigen Gymnasiastin bis hin zu Frauenin den Wechseljahren, die nicht mehr mit einer Schwangerschaft gerechnethaben. Auch werdende Väter sind bei uns willkommen. Oft denke ich: Das Schönean meinem Job ist, dass wir allen helfen können, egal wie dramatisch die Situationzunächst erscheint.

Da wir ein buntes Team aus verschiedenen Ländern sind – meine Kollegin amEmpfang beispielsweise spricht sechs Sprachen –, können wir auch Frauen gutberaten, die kaum Deutsch sprechen.

So verschieden die Schwangeren, so verschieden sind ihre Fragen. Viele kommen,weil sie finanzielle Sorgen haben und sich ein Kind eigentlich „nicht leisten“können. Dann klären sie unsere Beraterinnen und Berater über rechtliche Ansprücheauf, zeigen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und füllen auch gemein-sam mit den Ratsuchenden die Anträge für finanzielle Hilfen bei der Bundes-stiftung Mutter und Kind aus. Wenn die Frauen in ihrer Schwangerschaft geradeeine schlimme Trennung erleben oder psychische Probleme haben, können unserepsychologischen Fachleute weiterhelfen. Außerdem vermitteln wir Kontakte zuweiteren Organisationen wie Mutter-Kind-Einrichtungen.

Wenn Frauen in Begleitung kommen, zum Beispiel mit ihrem Partner oder einerFreundin, ist das okay. Aber im Mittelpunkt steht immer die Schwangere. AlsBeraterin versuche ich nicht, sie in eine Richtung zu lenken. Die Beratung schafftRaum für eine ehrliche Auseinandersetzung mit der eigenen Situation und unter-stützt die Frauen bei ihrer Entscheidung.

Dabei ist es sehr wichtig, dass die Frauen sich während der Beratung wohlfühlen.Sie können sagen, was immer ihnen auf dem Herzen liegt – ganz in Ruhe undohne Tabus. Natürlich bleibt alles vertraulich, denn alle Beraterinnen und Beraterunterliegen der Schweigepflicht.

„Wir können allen helfen“

Nina, 36 JahreMeine vierte Schwangerschaft ist die erste, über die ichmich nicht sofort freuen konnte. Ich hatte gerade erstwieder angefangen zu arbeiten und war froh, dass unseredrei Kinder tagsüber im Kindergarten und in der Schulebetreut wurden. Ein viertes Kind wird für uns sehr schwerwerden, besonders finanziell. Ich wusste einfach nicht, obich noch einmal von vorn anfangen will und bin zu einerBeratung gegangen. Dort habe ich viel über mich undmein Leben erzählt. Dann haben wir durchgespielt, waspassiert, wenn ich das Kind bekomme – aber auch, wennich es nicht bekomme. Zum zweiten Gespräch begleitetemich mein Mann. Inzwischen haben wir uns für das Kindentschieden. Die Beraterin hat mir erklärt, welche finan-ziellen Unterstützungen es für uns gibt. Außerdemwurden uns Kontakte zur Familienberatung vermittelt,falls wir weitere Unterstützung brauchen.

„Jetzt noch ein viertes Kind?“

Impressum: Das Zeitbild Medical entstand mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). V.i.S.d.P.: Bernd Woischnik, Zeitbild Stiftung, Reichenbachstraße 1,80469 München, Mai 2011. Gesamtherstellung: Zeitbild Stiftung. Redaktion und Text: Katja Haase, MeikeBetz. Bildnachweis: getty images, istockphoto, shutterstock, Bild Frau Dr. Schröder - BMFSFJ/L. Chaperon.Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Meckenheim. Printed in Germany. Die enthaltenen Textesind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Wir erklären mit Blickauf die genannten Internet-Links, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der Seitenhaben und uns die Inhalte nicht zu eigen machen.