S/2001/47. S/2001/63. S/2001/61. - United Nations · 2015. 3. 24. · Resolution 1340 (2001) vom 8....

2
Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. Januar 2001 bis 31. Juli 2002 352 gangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht 495 den Mitgliedern des Sicherheitsrats zur Kenntnis gebracht worden ist. Nach Konsultation mit diesen Mit- gliedern unterstütze ich Ihre Absicht, Mohamed El Habib Fassi Fihri zum Richter in den Kammern des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu er- nennen." Auf seiner 4260. Sitzung am 19. Januar 2001 behandelte der Rat den Punkt "Internationaler Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Schreiben des Generalsekretärs an den Präsidenten des Sicherheitsrats, datiert vom 11. Januar 2001 (S/2001/61)". Im Anschluss an den auf der 4260. Sitzung gefassten Beschluss richtete der Präsident des Sicherheitsrats das folgende Schreiben an den Generalsekretär 496 : "Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Schreiben vom 11. Januar 2001, mit dem Sie die vierundzwanzig Benennungen für das Amt eines ständigen Richters beim Internationalen Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht an den Sicherheitsrat weitergeleitet haben, die während des in Artikel 13 bis Absatz 1 Buchstabe b des Statuts des Gerichtshofs festgelegten Zeit- raums von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie von Nichtmitgliedstaaten mit ständigen Beobachtervertretungen am Amtssitz der Vereinten Nationen eingegangen waren 497 , dem Rat zur Kenntnis gebracht worden ist. Der Rat nahm von den darin enthaltenen Informationen Kenntnis und beschloss, die Frist für die Benennung ständiger Richter beim Gerichtshof bis zum 31. Januar 2001 zu verlängern. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und die Nichtmitgliedstaaten mit ständigen Beobachtervertretungen am Amtssitz der Verein- ten Nationen entsprechend unterrichten würden." Auf seiner 4274. Sitzung am 8. Februar 2001 behandelte der Rat den Punkt "Internationaler Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Aufstellung der Bewerberliste für das Amt der ständigen Richter". Resolution 1340 (2001) vom 8. Februar 2001 Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf seine Resolutionen 808 (1993) vom 22. Februar 1993, 827 (1993) vom 25. Mai 1993, 1166 (1998) vom 13. Mai 1998 und 1329 (2000) vom 30. November 2000, in Anbetracht seines Beschlusses, die beim Generalsekretär bis zum 31. Januar 2001 eingegangenen Benennungen für das Amt der ständigen Richter beim Internationalen Strafge- richtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehe- maligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu behandeln, _______________ 495 S/2001/47. 496 S/2001/63. 497 S/2001/61.

Transcript of S/2001/47. S/2001/63. S/2001/61. - United Nations · 2015. 3. 24. · Resolution 1340 (2001) vom 8....

  • Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. Januar 2001 bis 31. Juli 2002

    352

    gangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht495 den Mitgliedern des Sicherheitsrats zur Kenntnis gebracht worden ist. Nach Konsultation mit diesen Mit-gliedern unterstütze ich Ihre Absicht, Mohamed El Habib Fassi Fihri zum Richter in den Kammern des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu er-nennen."

    Auf seiner 4260. Sitzung am 19. Januar 2001 behandelte der Rat den Punkt

    "Internationaler Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

    Schreiben des Generalsekretärs an den Präsidenten des Sicherheitsrats, datiert vom 11. Januar 2001 (S/2001/61)".

    Im Anschluss an den auf der 4260. Sitzung gefassten Beschluss richtete der Präsident des Sicherheitsrats das folgende Schreiben an den Generalsekretär496:

    "Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Schreiben vom 11. Januar 2001, mit dem Sie die vierundzwanzig Benennungen für das Amt eines ständigen Richters beim Internationalen Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht an den Sicherheitsrat weitergeleitet haben, die während des in Artikel 13 bis Absatz 1 Buchstabe b des Statuts des Gerichtshofs festgelegten Zeit-raums von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie von Nichtmitgliedstaaten mit ständigen Beobachtervertretungen am Amtssitz der Vereinten Nationen eingegangen waren497, dem Rat zur Kenntnis gebracht worden ist.

    Der Rat nahm von den darin enthaltenen Informationen Kenntnis und beschloss, die Frist für die Benennung ständiger Richter beim Gerichtshof bis zum 31. Januar 2001 zu verlängern.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und die Nichtmitgliedstaaten mit ständigen Beobachtervertretungen am Amtssitz der Verein-ten Nationen entsprechend unterrichten würden."

    Auf seiner 4274. Sitzung am 8. Februar 2001 behandelte der Rat den Punkt

    "Internationaler Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

    Aufstellung der Bewerberliste für das Amt der ständigen Richter".

    Resolution 1340 (2001) vom 8. Februar 2001

    Der Sicherheitsrat,

    unter Hinweis auf seine Resolutionen 808 (1993) vom 22. Februar 1993, 827 (1993) vom 25. Mai 1993, 1166 (1998) vom 13. Mai 1998 und 1329 (2000) vom 30. November 2000,

    in Anbetracht seines Beschlusses, die beim Generalsekretär bis zum 31. Januar 2001 eingegangenen Benennungen für das Amt der ständigen Richter beim Internationalen Strafge-richtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehe-maligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu behandeln,

    _______________ 495 S/2001/47. 496 S/2001/63. 497 S/2001/61.

  • Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. Januar 2001 bis 31. Juli 2002

    353

    leitet gemäß Artikel 13 bis Absatz 1 Buchstabe d des Statuts des Internationalen Straf-gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien die nachstehende Liste der benannten Personen an die Generalversammlung weiter: Herr Carmel A. AGIUS (Malta), Herr Richard Allen BAN-DA (Malawi), Herr Mohamed Amin El Abbassi ELMAHDI (Ägypten), Herr Mohamed El Habib FASSI FIHRI (Marokko), Herr David HUNT (Australien), Herr Claude JORDA (Frankreich), Herr Ogon KWON (Republik Korea), Herr LIU Daqun (China), Herr Abderraouf MAHBOULI (Tune-sien), Herr Richard George MAY (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland), Herr Theodor MERON (Vereinigte Staaten von Amerika), Frau Florence Ndepele Mwachande MUMBA (Sambia), Herr Rafael NIETO NAVIA (Kolumbien), Herr Leopold NTAHOMPAGAZE (Burundi), Herr Alphonsus Martinus Maria ORIE (Niederlande), Herr Fausto POCAR (Italien), Herr Jonah RAHETLAH (Madagaskar), Herr Patrick Lipton ROBINSON (Jamaika), Herr Almiro Simões RODRIGUES (Portugal), Frau Miriam Defensor SANTIAGO (Philippinen), Herr Wolf-gang SCHOMBURG (Deutschland), Herr Mohamed SHAHABUDDEEN (Guyana), Herr Demetra-kis STYLIANIDES (Zypern), Herr Krister THELIN (Schweden), Herr Volodymyr VASSYLENKO (Ukraine), Herr Karam Chand VOHRAH (Malaysia).

    Auf der 4274. Sitzung einstimmig verabschiedet.

    Beschluss

    Auf seiner 4316. Sitzung am 27. April 2001 behandelte der Sicherheitsrat den Punkt

    "Internationaler Strafgerichtshof zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

    Aufstellung der Bewerberliste für das Amt der Ad-litem-Richter".

    Resolution 1350 (2001) vom 27. April 2001

    Der Sicherheitsrat,

    unter Hinweis auf seine Resolutionen 808 (1993) vom 22. Februar 1993, 827 (1993) vom 25. Mai 1993, 1166 (1998) vom 13. Mai 1998 und 1329 (2000) vom 30. November 2000,

    in Anbetracht seines Beschlusses, die beim Generalsekretär eingegangenen Benen-nungen für das Amt eines Ad-litem-Richters beim Internationalen Strafgerichtshof zur Verfol-gung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu behandeln,

    leitet gemäß Artikel 13 ter Absatz 1 Buchstabe d des Statuts des Internationalen Straf-gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien die nachstehende Liste der Kandidaten an die Generalversammlung weiter: Herr Aydin Sefa AKAY (Türkei), Frau Carmen María ARGIBAY (Argentinien), Frau Lucy ASUAGBOR (Kamerun), Herr Jeremy BADGERY-PARKER (Au-stralien), Herr Chifumu Kingdom BANDA (Sambia), Herr Giancarlo Roberto BELLELLI (Itali-en), Herr Pierre G. BOUTET (Kanada), Herr Hans Henrik BRYDENSHOLT (Dänemark), Herr Guibril CAMARA (Senegal), Herr Joaquín Martín CANIVELL (Spanien), Herr Romeo T. CAPU-LONG (Philippinen), Herr Oscar CEVILLE (Panama), Herr Isaac Chibulu Tantameni CHALI (Sambia), Herr Arthur CHASKALSON (Südafrika), Frau Maureen Harding CLARK (Irland), Frau Fatoumata DIARRA (Mali), Herr Çenk Alp DURAK (Türkei), Herr Moise EBONGUE (Ka-merun), Herr Mathias EPULI (Kamerun), Herr Albin ESER (Deutschland), Herr Mohamed El Habib FASSI FIHRI (Marokko), Herr John Foster GALLOP (Australien), Herr Joseph Nassif GHAMROUN (Libanon), Herr Michael GROTZ (Deutschland), Herr Abdallah Mahamane HAI-DARA (Mali), Herr Claude HANOTEAU (Frankreich), Herr Hassan Bubacarr JALLOW (Gambia), Frau Ivana JANU (Tschechische Republik), Herr Aykut KILIÇ (Türkei), Frau Flavia LATTANZI (Italien), Herr Per-Johan Viktor LINDHOLM (Finnland), Herr Agustín Pedro LOBEJÓN (Spani-en), Herr Didié Issa MAIGA (Mali), Frau Irene Chirwa MAMBILIMA (Sambia), Herr Dick F. MARTY (Schweiz), Frau Jane Hamilton MATHEWS (Australien), Frau Suzanne MENGUE ZOMO (Kamerun), Herr Ghulam Mujaddid MIRZA (Pakistan), Herr Ahmad Aref MOALLEM (Liba-