Praxishilfe Anhang Arbeitskreise 10.3.2008 – 14.3.2008.
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Praxishilfe Anhang
Arbeitskreise
10.3.2008 – 14.3.2008
Inhalt
1. Rechtsgrundlagen
2. Allgemeine Anforderungen
3. Gestaltung des Anhangs
Rechtsgrundlagen
1. Kommunalverfassung M-V
§ 60 - Jahresabschluss
Abs. 1: Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Abs. 2:Der Jahresabschluss besteht aus1. der Ergebnisrechnung,2. der Finanzrechnung,3. den Teilrechnungen,4. der Bilanz,5. dem Anhang.
Rechtsgrundlagen
2. GemHVO-Doppik (Entwurf November 2007)
§ 42 - Bestandteile, Anlagen des Jahresabschlusses
Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses.
jedoch: § 3 KommDoppikEG M-V – Anhang:
Die Eröffnungsbilanz ist um einen Anhang zu ergänzen.
§ 48 - Anhang
Verweis auf Anhangsangaben, die nach anderen Vorschriften der GemHVO-Doppik zu machen sind
Auflistung besonderer Anhangsangaben
Unterlassen von Angaben bei untergeordneter Bedeutung
Rechtsgrundlagen
§ 43 Abs. 1 bis 3 - Allgemeine GliederungsgrundsätzeZum Vorjahr Abweichende Gliederung ist anzugeben und zu begründen.Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten ist bei dem Ausweisposten oder im Anhang zu vermerken.Hinzufügen neuer Posten ist anzugeben und zu begründen.
§ 44 Abs. 3 und 4 - ErgebnisrechnungAbweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind anzugeben und zu erläutern.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 3 und 4 - FinanzrechnungAbweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.Außerordentliche Auszahlungen und Einzahlungen sind anzugeben und zu erläutern.
§ 46 Abs. 2 und 3 - TeilrechnungenTeilergebnisrechnungAbweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.TeilfinanzrechnungAbweichungen zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.
Rechtsgrundlagen
§ 47 Abs. 2 - Bilanz
Abweichungen zum Vorjahr sind anzugeben und zu erläutern.
Posten, die mit Posten des Haushaltsvorjahres nicht vergleichbar sind, sind anzugeben und zu erläutern.
Die betragsmäßige Anpassung von Posten des Haushaltsvorjahres ist anzugeben und zu erläutern.
§ 17 Abs. 5 und 6 - Fortschreibung von Fehlbeträgen und Überschüssen
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
im Anhang
Rechtsgrundlagen
§ 17 Abs. 7 - Zusammensetzung und Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Anhang
§ 32 Abs. 1 Nr. 5 - Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Begründete Abweichungen von den Bewertungsmethoden sind anzugeben und zu erläutern.
§ 39 Abs. 2 - Kostenunterdeckungen
Auszugleichende Kostenunterdeckungen sind anzugeben
Rechtsgrundlagen
§ 34 Abs. 2, 3, 6 bis 8 - Abschreibungen
Abweichungen von der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle sind im Anhang zu erläutern.
Neubestimmung der Abschreibungsdauer (Verlängerung oder Verkürzung) ist im Anhang zu erläutern
Außerplanmäßige Abschreibungen sind anzugeben und zu erläutern.
Zuschreibungen sind anzugeben und zu erläutern.
§ 29 - Aufbewahrung von Unterlagen
Jahresabschlüsse - einschließlich Anhang - sind dauernd ausgedruckt aufzubewahren.
Rechtsgrundlagen
§ 30 – Inventur
Für Zwecke der Erstellung des Anhangs hat die Gemeinde ihre Haftungsverhältnisse und ihre Verpflichtungen aus kreditähnlichen Geschäften sowie alle Sachverhalte, aus denen sich für die Gemeinde sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben können, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung genau zu verzeichnen.
Dabei ist der Wert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben.
Allgemeine Anforderungen
- Gleichstellung mit den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses
- gleiche Anforderungen wie an die an die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses
- Aufgabe ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Vermittlung von zusätzlichen Informationen, die sich nicht aus den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses ableiten lassen
- Erläuterung und damit Entlastung der anderen Bestandteile des Jahresabschlusses
Allgemeine Anforderungen
- Grundsatz der Wahrheit, Vollständigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit
keine unwahren Angaben
Vollständigkeit der geforderten Angaben und Erläuterungen
klare und eindeutige Berichterstattung
Verständlichkeit der verbalen Aussagen
Zahlenangaben sind grundsätzlich verbal zu erläutern
spezielle Angabepflichten sind kein Ersatz für allgemeine Erläuterungen zu den Posten der Ergebnis-, Finanz-, den Teilrechnungen und der Bilanz, sofern diese zum Verständnis der Posten erforderlich sind
Allgemeine Anforderungen
Wiederholungen von Gesetzestexten oder Paragraphenverweise sind nicht ausreichend.
Beachtung der Wesentlichkeit, da sonst die Gefahr der Verschleierung besteht
Einzelangeben sind immer zu machen, es sei denn, die GemHVO-Doppik verweist auf die Wesentlichkeit
GemHVO-Doppik enthält Mindestbestimmungen, freiwillige Ergänzungen können vorgenommen werden, sofern diese Angaben nicht zu einer Verschleierung führen
Verweise auf den Anhang eines Haushaltsvorjahres sind unzulässig
Vorjahreszahlen sind grundsätzlich anzugeben
Keine Angabe von Leerposten
Allgemeine Anforderungen
Beachtung des Grundsatzes der formellen Stetigkeit
Anhang muss als solcher bezeichnet sein
Anhang muss mit dem Jahresabschluss verbunden sein
Aufstellung in Deutscher Sprache und Euro
Rundung auf TEURO ist möglich, wenn dadurch der Einblick in die tatsächliche Lage der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird.
Grundsätzliche Gestaltungsfreiheit unter Beachtung des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit
Grundsätzlich Strukturierung nach sachlichen Gesichtspunkten, nicht nach einzelnen Rechtsvorschriften
Gestaltung des Anhangs
1. Gliederungsvorschlag
A. Rechtsgrundlagen
B. Gliederung des Jahresabschlusses
C. Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
E. Angaben zur Ergebnisrechnung
F. Angaben zur Finanzrechnung
G. Angaben zu den Teilrechnungen
H. Sonstige Angaben
Gestaltung des Anhangs
2. Einzelangaben
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 32 Abs.1 Nr. 5 GemHVO-Doppik)
– Einbeziehung von Gemeinkosten in die Herstellungskosten
– Veränderung der Restnutzungsdauer
– Abweichung der Nutzungsdauer von der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle
– Außerplanmäßiger Wechsel zur linearen Abschreibung
– Bildung / Auflösung eines Festwertes
– Anwendung Gruppenbewertung
– Anwendung Verbrauchsfolgeverfahren
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zum Bestandsnachweis
Art der Inventur- Buchinventur, Beleginventur (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen)- körperliche Bestandsaufnahme- Festwert, Waldbewertung (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen)- Stichtagsinventur- erweiterte Stichtagsinventur (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zum Bestandsnachweis
Art der Bestandsnachweise- Anlagenbuchhaltung- Bescheide- Rechnungen- Gesellschaftsverträge- Satzungen
Behandlung der Geringwertigen /Geringstwertigen Vermögensgegenstände
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zur Bewertung
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, Gemeinkosten, Bauzeitzinsen, Tausch, unentgeltliche Vermögensübertragungen, Finanzierungsleasing, usw.)- Eigenkapitalspiegelbildmethode- Behandlung von Zuschüssen- Festwert, Gruppen-, Verbrauchsfolgebewertung - Abschreibungsart (linear, degressiv, Leistungsabschreibung, außerplanmäßig)- Abzinsung von langfristigen Ausleihungen
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zur Bewertung
- Anteilige Rücklagen der Versorgungskasse- Nutzungsdauer (Abweichungen von der Abschreibungstabelle)- nachträgliche Nutzungsdaueränderungen- Wertaufholung- Abgangsverluste
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens– Angaben zum Bestandsnachweis
Art der Inventur
- Buchinventur, Beleginventur
(wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen)
- körperliche Bestandsaufnahme
- Stichtagsinventur
- erweiterte Stichtagsinventur (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)
- permanente Inventur
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens– Angaben zum Bestandsnachweis
Art der Bestandsnachweise- Lagerbuchhaltung- Bescheide- Rechnungen- Gesellschaftsverträge- Satzungen- Saldenbestätigungen- Depotauszüge- Kassenbuch- Bankauszüge- Tagesabschluss zum Jahresende
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens– Angaben zur Bewertung
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, Gemeinkosten, Bauzeitzinsen, Tausch, usw.)
- Behandlung von Zuschüssen
- Festwert, Gruppen-, Verbrauchsfolgebewertung
- außerplanmäßige Abschreibungen
- Einzel- und Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
- Abzinsung von Forderungen
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Eigenkapital
Veränderung der Kapitalrücklage (§ 18 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik), Genehmigungspflicht beachtet?Veränderung der Zweckgebundenen Ergebnisrück-lagen (planmäßige und außerplanmäßige Entnahmen, Auflösung), liegen die Beschlüsse der Organe vor?Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen FinanzausgleichEntwicklung des Ergebnisvortrages (Ergebnis-rechnung) und Zusammensetzung nach Jahren Entwicklung des Ergebnisvortrages (Finanzrechnung) und Zusammensetzung nah Jahren
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Sonderposten
Angaben zum Bestandsnachweis- Beitragsbescheide- Zuwendungsbescheide- Vorausleistungsbescheide- Verträge- Vereinbarungen zur unentgeltlichen Vermögensübernahme- Hinweis auf drohende Rückzahlungen und die damit verbundene Rückstellungsbildung- Kalkulationen zur Ermittlung der Kostenüberdeckung (Sonderposten für den Gebührenausgleich)
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Sonderposten
Angaben zur Bewertung
- Zuführungsbeträge
- Auflösung (planmäßig, außerplanmäßig)
- Wertaufholung
- Verweis auf die planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände
- Erträge aus Abgängen
- Aufwendungen aus Zuführungskorrekturen
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Rückstellungen
Angaben zum Bestandsnachweis- Pensionsgutachten der Versorgungskasse- eigene Berechnungen- Schriftverkehr, Prozessakten- Altersteilzeitverträge- Gutachten für unterlassene InstandhaltungenAngaben zur Bewertung- Teilwert nach § 6 a Abs. 3 EStG- Barwert - erwartete Inanspruchnahme (Abzinsung?)- Inanspruchnahme / Auflösung
Gestaltung des Anhangs
Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Verbindlichkeiten
Angaben zum Bestandsnachweis
- Rechnungen
- Tilgungspläne
- Kreditverträge
- Entwicklung und Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung
Angaben zur Bewertung
- Rückzahlungsbetrag
- Abzinsung unverzinslicher / niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten
Gestaltung des Anhangs
Angaben zur Ergebnis – und zur Finanzrechnung sowie zu den Teilrechnungen
Darstellung und Begründung der wesentlichen Abweichungen zu Planansatz und zum Vorjahresergebnis (Ausnahme Teilfinanzrechnung kein Vorjahresvergleich)
Gestaltung des AnhangsSonstige Angaben
– Währungsumrechnung (auch bei Anlagevermögen, das in Vorjahren angeschafft wurde, sich aber noch im Bestand befindet)
– Einschränkungen von Grundbesitzrechten (Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bauten)- unentgeltlich / entgeltlich eingeräumt, - Erbbaurechte, Reallasten, Leibgedinge, Erbbauzinsen, - Rentenreallasten, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte, - Leitungsrechte außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, - Geh- und Fahrrechte, Aussichtsrechte, - Überbauungsrechte, sonstige Nutzungs-, Mitbenutzungsrechte
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Drohende finanzielle Belastungen, für die keine
Rückstellungen gebildet wurden(Großreparaturen, Umweltschutz-, Rekultivierungs-, Entsorgungsmaßnahmen, unterlassene Instandhaltung)
– Finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften(Angabe der Vermögensgegenstände, monatliche oder jährliche Leasingrate, Summe der restlichen Leasingraten zum Bilanzstichtag)
– Geplanter Ausgleich von Kostenunterdeckungen
– Trägerschaften bei Sparkassen, die nicht bilanziert sind
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten- Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) - Pfandbestellungen an beweglichen Sachen und Rechten (Gattung der Sachen, Gattung der Rechte)- Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen
(Gattung der Vermögensgegenstände)- Sicherungsabtretung von Forderungen und sonstigen Rechten (Gattung der Forderungen und Gattung der Rechte)
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Sonstige Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln
Bürgschaften, Scheck- und Wechselbürgschaften
Gewährleistungen für eigene Leistungen
- unselbständige Garantien, die über die gewöhnlichen Garantien hinausgehen
- selbständige Gewährleistungsverträge
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Sonstige Haftungsverhältnisse
Gewährleistungen für fremde Leistungen- Freistellungsverpflichtungen, Haftungsübernahmen- Liquiditätsgarantien, Werthaltigkeitsgarantien- Einstehen für die Bezahlung abgetretener oder verkaufter Forderungen- Schuldmitübernahme- Garantie für die Ausführung von Arbeiten Dritter- Haftungen für Bürgschaften und Garantien Dritter- Bürgschafts-, Garantie-, Schuldbefreiungsversprechen- Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsverhältnis begründen
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen,
die noch keine Verbindlichkeiten begründen
– Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können- beiderseits noch nicht erfüllte Verträge- Verpflichtungen aus langfristigen Abnahmeverträgen - Verkauf von Forderungen mit Rückkaufverpflichtung- unwiderrufliche Darlehensverpflichtungen- Verpflichtung zur Übernahme von Beteiligungen- Dauerschuldverhältnisse (Miet-, Pachtverträge)- Verlustübernahme, Verlustabdeckung, Nachschussverpflichtung (Töchter)
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben
– Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer
- Angabe des möglichen Haftungsbetrages
- Umlagesatz in % der Lohn- und Gehaltssumme und
dessen Entwicklung
- Umlagepflichtige Löhne und Gehälter im Berichtsjahr
- Höhe der Umlagezahlung
- Anzahl der Versorgungsberechtigten nach Gruppen
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Beteiligungen
- Name, Rechtsform, Sitz- Anteil am Kapital - Eigenkapital zum Bilanzstichtag- Ergebnis des letzen Geschäftsjahres- letzter vorliegender JahresabschlussGesonderte Anlage
– Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet- gesetzliche oder vertragliche Vereinbarungen- Name, Rechtsform, Sitz- Haftungsgrund - Mithaftung Dritter
Gestaltung des Anhangs
Sonstige Angaben– Mitgliedschaften
- Name, Rechtsform, Sitz- Leistung an die Organisationen
– Sonstige wesentliche Verträge- Verpflichtende Verträge- Berechtigende Verträge- jährliche Leistungen
– Personalbestand- Beamte, Arbeitnehmer, Bedienstete im Vorbereitungsdienst, Auszubildende, Beamte und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, Leiharbeiter- Durchschnitt aus Quartalsdaten