Praxishilfe Anhang Arbeitskreise 10.3.2008 – 14.3.2008.

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Praxishilfe Anhang

Arbeitskreise

10.3.2008 – 14.3.2008

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Inhalt

1. Rechtsgrundlagen

2. Allgemeine Anforderungen

3. Gestaltung des Anhangs

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Rechtsgrundlagen

1. Kommunalverfassung M-V

§ 60 - Jahresabschluss

Abs. 1: Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Abs. 2:Der Jahresabschluss besteht aus1. der Ergebnisrechnung,2. der Finanzrechnung,3. den Teilrechnungen,4. der Bilanz,5. dem Anhang.

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Rechtsgrundlagen

2. GemHVO-Doppik (Entwurf November 2007)

§ 42 - Bestandteile, Anlagen des Jahresabschlusses

Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

jedoch: § 3 KommDoppikEG M-V – Anhang:

Die Eröffnungsbilanz ist um einen Anhang zu ergänzen.

§ 48 - Anhang

Verweis auf Anhangsangaben, die nach anderen Vorschriften der GemHVO-Doppik zu machen sind

Auflistung besonderer Anhangsangaben

Unterlassen von Angaben bei untergeordneter Bedeutung

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Rechtsgrundlagen

§ 43 Abs. 1 bis 3 - Allgemeine GliederungsgrundsätzeZum Vorjahr Abweichende Gliederung ist anzugeben und zu begründen.Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten ist bei dem Ausweisposten oder im Anhang zu vermerken.Hinzufügen neuer Posten ist anzugeben und zu begründen.

§ 44 Abs. 3 und 4 - ErgebnisrechnungAbweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind anzugeben und zu erläutern.

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Rechtsgrundlagen

§ 45 Abs. 3 und 4 - FinanzrechnungAbweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.Außerordentliche Auszahlungen und Einzahlungen sind anzugeben und zu erläutern.

§ 46 Abs. 2 und 3 - TeilrechnungenTeilergebnisrechnungAbweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.TeilfinanzrechnungAbweichungen zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.

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Rechtsgrundlagen

§ 47 Abs. 2 - Bilanz

Abweichungen zum Vorjahr sind anzugeben und zu erläutern.

Posten, die mit Posten des Haushaltsvorjahres nicht vergleichbar sind, sind anzugeben und zu erläutern.

Die betragsmäßige Anpassung von Posten des Haushaltsvorjahres ist anzugeben und zu erläutern.

§ 17 Abs. 5 und 6 - Fortschreibung von Fehlbeträgen und Überschüssen

der Ergebnisrechnung

der Finanzrechnung

im Anhang

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Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 7 - Zusammensetzung und Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Anhang

§ 32 Abs. 1 Nr. 5 - Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Begründete Abweichungen von den Bewertungsmethoden sind anzugeben und zu erläutern.

§ 39 Abs. 2 - Kostenunterdeckungen

Auszugleichende Kostenunterdeckungen sind anzugeben

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Rechtsgrundlagen

§ 34 Abs. 2, 3, 6 bis 8 - Abschreibungen

Abweichungen von der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle sind im Anhang zu erläutern.

Neubestimmung der Abschreibungsdauer (Verlängerung oder Verkürzung) ist im Anhang zu erläutern

Außerplanmäßige Abschreibungen sind anzugeben und zu erläutern.

Zuschreibungen sind anzugeben und zu erläutern.

§ 29 - Aufbewahrung von Unterlagen

Jahresabschlüsse - einschließlich Anhang - sind dauernd ausgedruckt aufzubewahren.

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Rechtsgrundlagen

§ 30 – Inventur

Für Zwecke der Erstellung des Anhangs hat die Gemeinde ihre Haftungsverhältnisse und ihre Verpflichtungen aus kreditähnlichen Geschäften sowie alle Sachverhalte, aus denen sich für die Gemeinde sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben können, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung genau zu verzeichnen.

Dabei ist der Wert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben.

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Allgemeine Anforderungen

- Gleichstellung mit den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses

- gleiche Anforderungen wie an die an die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses

- Aufgabe ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

- Vermittlung von zusätzlichen Informationen, die sich nicht aus den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses ableiten lassen

- Erläuterung und damit Entlastung der anderen Bestandteile des Jahresabschlusses

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Allgemeine Anforderungen

- Grundsatz der Wahrheit, Vollständigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit

keine unwahren Angaben

Vollständigkeit der geforderten Angaben und Erläuterungen

klare und eindeutige Berichterstattung

Verständlichkeit der verbalen Aussagen

Zahlenangaben sind grundsätzlich verbal zu erläutern

spezielle Angabepflichten sind kein Ersatz für allgemeine Erläuterungen zu den Posten der Ergebnis-, Finanz-, den Teilrechnungen und der Bilanz, sofern diese zum Verständnis der Posten erforderlich sind

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Allgemeine Anforderungen

Wiederholungen von Gesetzestexten oder Paragraphenverweise sind nicht ausreichend.

Beachtung der Wesentlichkeit, da sonst die Gefahr der Verschleierung besteht

Einzelangeben sind immer zu machen, es sei denn, die GemHVO-Doppik verweist auf die Wesentlichkeit

GemHVO-Doppik enthält Mindestbestimmungen, freiwillige Ergänzungen können vorgenommen werden, sofern diese Angaben nicht zu einer Verschleierung führen

Verweise auf den Anhang eines Haushaltsvorjahres sind unzulässig

Vorjahreszahlen sind grundsätzlich anzugeben

Keine Angabe von Leerposten

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Allgemeine Anforderungen

Beachtung des Grundsatzes der formellen Stetigkeit

Anhang muss als solcher bezeichnet sein

Anhang muss mit dem Jahresabschluss verbunden sein

Aufstellung in Deutscher Sprache und Euro

Rundung auf TEURO ist möglich, wenn dadurch der Einblick in die tatsächliche Lage der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird.

Grundsätzliche Gestaltungsfreiheit unter Beachtung des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Grundsätzlich Strukturierung nach sachlichen Gesichtspunkten, nicht nach einzelnen Rechtsvorschriften

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Gestaltung des Anhangs

1. Gliederungsvorschlag

A. Rechtsgrundlagen

B. Gliederung des Jahresabschlusses

C. Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

E. Angaben zur Ergebnisrechnung

F. Angaben zur Finanzrechnung

G. Angaben zu den Teilrechnungen

H. Sonstige Angaben

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Gestaltung des Anhangs

2. Einzelangaben

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 32 Abs.1 Nr. 5 GemHVO-Doppik)

– Einbeziehung von Gemeinkosten in die Herstellungskosten

– Veränderung der Restnutzungsdauer

– Abweichung der Nutzungsdauer von der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle

– Außerplanmäßiger Wechsel zur linearen Abschreibung

– Bildung / Auflösung eines Festwertes

– Anwendung Gruppenbewertung

– Anwendung Verbrauchsfolgeverfahren

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zum Bestandsnachweis

Art der Inventur- Buchinventur, Beleginventur (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen)- körperliche Bestandsaufnahme- Festwert, Waldbewertung (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen)- Stichtagsinventur- erweiterte Stichtagsinventur (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zum Bestandsnachweis

Art der Bestandsnachweise- Anlagenbuchhaltung- Bescheide- Rechnungen- Gesellschaftsverträge- Satzungen

Behandlung der Geringwertigen /Geringstwertigen Vermögensgegenstände

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zur Bewertung

- Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, Gemeinkosten, Bauzeitzinsen, Tausch, unentgeltliche Vermögensübertragungen, Finanzierungsleasing, usw.)- Eigenkapitalspiegelbildmethode- Behandlung von Zuschüssen- Festwert, Gruppen-, Verbrauchsfolgebewertung - Abschreibungsart (linear, degressiv, Leistungsabschreibung, außerplanmäßig)- Abzinsung von langfristigen Ausleihungen

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens– Angaben zur Bewertung

- Anteilige Rücklagen der Versorgungskasse- Nutzungsdauer (Abweichungen von der Abschreibungstabelle)- nachträgliche Nutzungsdaueränderungen- Wertaufholung- Abgangsverluste

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens– Angaben zum Bestandsnachweis

Art der Inventur

- Buchinventur, Beleginventur

(wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen)

- körperliche Bestandsaufnahme

- Stichtagsinventur

- erweiterte Stichtagsinventur (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)

- permanente Inventur

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens– Angaben zum Bestandsnachweis

Art der Bestandsnachweise- Lagerbuchhaltung- Bescheide- Rechnungen- Gesellschaftsverträge- Satzungen- Saldenbestätigungen- Depotauszüge- Kassenbuch- Bankauszüge- Tagesabschluss zum Jahresende

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens– Angaben zur Bewertung

- Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, Gemeinkosten, Bauzeitzinsen, Tausch, usw.)

- Behandlung von Zuschüssen

- Festwert, Gruppen-, Verbrauchsfolgebewertung

- außerplanmäßige Abschreibungen

- Einzel- und Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

- Abzinsung von Forderungen

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Eigenkapital

Veränderung der Kapitalrücklage (§ 18 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik), Genehmigungspflicht beachtet?Veränderung der Zweckgebundenen Ergebnisrück-lagen (planmäßige und außerplanmäßige Entnahmen, Auflösung), liegen die Beschlüsse der Organe vor?Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen FinanzausgleichEntwicklung des Ergebnisvortrages (Ergebnis-rechnung) und Zusammensetzung nach Jahren Entwicklung des Ergebnisvortrages (Finanzrechnung) und Zusammensetzung nah Jahren

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Sonderposten

Angaben zum Bestandsnachweis- Beitragsbescheide- Zuwendungsbescheide- Vorausleistungsbescheide- Verträge- Vereinbarungen zur unentgeltlichen Vermögensübernahme- Hinweis auf drohende Rückzahlungen und die damit verbundene Rückstellungsbildung- Kalkulationen zur Ermittlung der Kostenüberdeckung (Sonderposten für den Gebührenausgleich)

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Sonderposten

Angaben zur Bewertung

- Zuführungsbeträge

- Auflösung (planmäßig, außerplanmäßig)

- Wertaufholung

- Verweis auf die planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände

- Erträge aus Abgängen

- Aufwendungen aus Zuführungskorrekturen

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Rückstellungen

Angaben zum Bestandsnachweis- Pensionsgutachten der Versorgungskasse- eigene Berechnungen- Schriftverkehr, Prozessakten- Altersteilzeitverträge- Gutachten für unterlassene InstandhaltungenAngaben zur Bewertung- Teilwert nach § 6 a Abs. 3 EStG- Barwert - erwartete Inanspruchnahme (Abzinsung?)- Inanspruchnahme / Auflösung

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite– Verbindlichkeiten

Angaben zum Bestandsnachweis

- Rechnungen

- Tilgungspläne

- Kreditverträge

- Entwicklung und Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung

Angaben zur Bewertung

- Rückzahlungsbetrag

- Abzinsung unverzinslicher / niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten

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Gestaltung des Anhangs

Angaben zur Ergebnis – und zur Finanzrechnung sowie zu den Teilrechnungen

Darstellung und Begründung der wesentlichen Abweichungen zu Planansatz und zum Vorjahresergebnis (Ausnahme Teilfinanzrechnung kein Vorjahresvergleich)

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Gestaltung des AnhangsSonstige Angaben

– Währungsumrechnung (auch bei Anlagevermögen, das in Vorjahren angeschafft wurde, sich aber noch im Bestand befindet)

– Einschränkungen von Grundbesitzrechten (Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bauten)- unentgeltlich / entgeltlich eingeräumt, - Erbbaurechte, Reallasten, Leibgedinge, Erbbauzinsen, - Rentenreallasten, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte, - Leitungsrechte außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, - Geh- und Fahrrechte, Aussichtsrechte, - Überbauungsrechte, sonstige Nutzungs-, Mitbenutzungsrechte

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Drohende finanzielle Belastungen, für die keine

Rückstellungen gebildet wurden(Großreparaturen, Umweltschutz-, Rekultivierungs-, Entsorgungsmaßnahmen, unterlassene Instandhaltung)

– Finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften(Angabe der Vermögensgegenstände, monatliche oder jährliche Leasingrate, Summe der restlichen Leasingraten zum Bilanzstichtag)

– Geplanter Ausgleich von Kostenunterdeckungen

– Trägerschaften bei Sparkassen, die nicht bilanziert sind

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten- Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) - Pfandbestellungen an beweglichen Sachen und Rechten (Gattung der Sachen, Gattung der Rechte)- Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen

(Gattung der Vermögensgegenstände)- Sicherungsabtretung von Forderungen und sonstigen Rechten (Gattung der Forderungen und Gattung der Rechte)

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Sonstige Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln

Bürgschaften, Scheck- und Wechselbürgschaften

Gewährleistungen für eigene Leistungen

- unselbständige Garantien, die über die gewöhnlichen Garantien hinausgehen

- selbständige Gewährleistungsverträge

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Sonstige Haftungsverhältnisse

Gewährleistungen für fremde Leistungen- Freistellungsverpflichtungen, Haftungsübernahmen- Liquiditätsgarantien, Werthaltigkeitsgarantien- Einstehen für die Bezahlung abgetretener oder verkaufter Forderungen- Schuldmitübernahme- Garantie für die Ausführung von Arbeiten Dritter- Haftungen für Bürgschaften und Garantien Dritter- Bürgschafts-, Garantie-, Schuldbefreiungsversprechen- Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsverhältnis begründen

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen,

die noch keine Verbindlichkeiten begründen

– Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können- beiderseits noch nicht erfüllte Verträge- Verpflichtungen aus langfristigen Abnahmeverträgen - Verkauf von Forderungen mit Rückkaufverpflichtung- unwiderrufliche Darlehensverpflichtungen- Verpflichtung zur Übernahme von Beteiligungen- Dauerschuldverhältnisse (Miet-, Pachtverträge)- Verlustübernahme, Verlustabdeckung, Nachschussverpflichtung (Töchter)

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben

– Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer

- Angabe des möglichen Haftungsbetrages

- Umlagesatz in % der Lohn- und Gehaltssumme und

dessen Entwicklung

- Umlagepflichtige Löhne und Gehälter im Berichtsjahr

- Höhe der Umlagezahlung

- Anzahl der Versorgungsberechtigten nach Gruppen

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Beteiligungen

- Name, Rechtsform, Sitz- Anteil am Kapital - Eigenkapital zum Bilanzstichtag- Ergebnis des letzen Geschäftsjahres- letzter vorliegender JahresabschlussGesonderte Anlage

– Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet- gesetzliche oder vertragliche Vereinbarungen- Name, Rechtsform, Sitz- Haftungsgrund - Mithaftung Dritter

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Gestaltung des Anhangs

Sonstige Angaben– Mitgliedschaften

- Name, Rechtsform, Sitz- Leistung an die Organisationen

– Sonstige wesentliche Verträge- Verpflichtende Verträge- Berechtigende Verträge- jährliche Leistungen

– Personalbestand- Beamte, Arbeitnehmer, Bedienstete im Vorbereitungsdienst, Auszubildende, Beamte und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, Leiharbeiter- Durchschnitt aus Quartalsdaten