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Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des Antrags der Fakultät Design – Medien – Information auf Akkreditierung Eingereicht bei AQAS e. V. am 19. März 2007 www.bui.haw-hamburg.de

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Modulhandbuch

Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services

Teil IV des Antrags der Fakultät Design – Medien – Information auf Akkreditierung Eingereicht bei AQAS e. V. am 19. März 2007

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 1 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

Deckblatt

Hochschule Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Fachbereich/Fakultät Fakultät Design – Medien – Information

Dekan/Dekanin Prof. Dr. Dorothea Wenzel

Ansprechpartner/in im Fach (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)

Prof. Dr. Ralph Schmidt Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Fakultät Design – Medien – Information Department Information Berliner Tor 5 20099 Hamburg 040 42875-3603 040 42875-3609 [email protected]

Bezeichnung des Studiengangs: Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services)

Fachwissenschaftliche Zuordnung Naturwissenschaften, Mathematik Ingenieurwissenschaften, Informatik Medizin, Pflege- und Gesundheitswissenschaften Sprach- und Kulturwissenschaften Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Kunst, Musik, Design, Architektur Lehramt

Regelstudienzeit in Semestern 4

Vorgesehener Abschlussgrad Master of Arts

Art des Studiengangs grundständig weiterbildend konsekutiv nicht-konsekutiv

Bei Masterstudiengängen: angestrebter Profiltyp

stärker forschungsorientiert stärker anwendungsorientiert

Bei Masterstudiengängen an Fachhochschulen: Zulassung höherer Dienst beantragt

ja nein

Wann soll das Studienangebot anlaufen bzw. wann ist es angelaufen?

Wintersemester 2008/2009

Studienform Vollzeit berufsbegleitend Teilzeit Fernstudium Dualer Studiengang sonstige: …………………………………………………

Studiengebühren nein ja

Website des Studiengangs www.bui.haw-hamburg.de

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 3 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

Inhalt 1 Kurzbeschreibung des Studiengangs ..................................................................................................................... 4

2 Studienverlaufsplan .................................................................................................................................................. 5

3 Modul- und Veranstaltungsverzeichnis.................................................................................................................. 6

IWM1 Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services .................................. 7 ISD1 Wissensorganisation / Knowledge Organization ..................................................................................... 8 ISD2 Information Retrieval............................................................................................................................... 9 ISD3 International Library and Information Science ....................................................................................... 10

IWM2 Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture and Technology ...................... 11 IAT1 Softwarestrategien und Applikationen .................................................................................................. 12 IAT2 Interface Design and Programming....................................................................................................... 13

IWM3 Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics ......................................... 14 IME1 Informationsmarketing.......................................................................................................................... 15 IME2 Ressourcenmanagement ....................................................................................................................... 16 IME3 Medieninformationswirtschaft (Makroökonomie) ................................................................................. 17

IWM4 Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies .................................................................. 18 ICM1 Komparative Kommunikationsforschung / Comparative Communication Research............................... 19 ICM2 Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences ..................................................................... 20

IWM5 Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project .............................................................. 21 IFP1 Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project................................................................. 22 IFP2 Begleitseminar zum Forschungs- und Praxisprojekt ............................................................................... 23

IWM6 Wahlpflicht: Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services ........................................................................................................ 24 IWS Wahlmodul 1–3 .................................................................................................................................... 25

IWM7 Wahlpflicht: Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture & Technology ............................................................................................... 26 IWA Wahlmodul 1–2 .................................................................................................................................... 27

IWM8 Wahlpflicht: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics ...................................................................................................... 28 IWE Wahlmodul 1–3 .................................................................................................................................... 29

IWM9 Wahlpflicht: Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies .................................................................. 30 IWC Wahlmodul 1–2 .................................................................................................................................... 31

IWM10 Masterarbeit ......................................................................................................................................... 32

Legende zum Modul- und Veranstaltungsverzeichnis ............................................................................................... 34

4 Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (University of Applied Sciences) ................................................................................................. 35

5 Vorläufige Zulassungordnung für den Studiengang Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (University of Applied Sciences) ................................................................................................. 52

6 Master-Urkunde und -Zeugnis .............................................................................................................................. 55

7 Diploma Supplement.............................................................................................................................................. 58

Impressum ............................................................................................................................................................. 62

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1 Kurzbeschreibung des Studiengangs Name, Kürzel Informationswissenschaft und -management – IWM (Information Science and Services) Typ Master of Arts Regelstudienzeit zwei Studienjahre (vier Semester) Semesterwochenstunden 42 SWS ECTS-Credits 120 ECTS-Credits 1.1 Profil und Ziele des Studiengangs Der anwendungsorientierte Studiengang Informa-tionswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der HAW Hamburg befähigt die Absolventinnen und Absolventen, Managementfunktionen in den Arbeitsbereichen Informationssysteme und -dienstleistungen zu übernehmen. Die Aufgaben umfassen die Planung (Analyse, Konzeption, Bewertung), Organisation, Leitung, Betreuung, Durchführung und Kontrolle von Informations- und Medienprojekten und -pro-zessen. Zu diesem Zweck eignen sich die Studie-renden Kenntnisse in Informationstechnologie und -architektur und Informations- und Medienöko-nomie an, sie erwerben Kommunikations- und Vermittlungskompetenz mit internationaler Aus-richtung und sie verfügen über Kenntnisse in In-formationsmarketing und Public Relations. Zu den Ausbildungsinhalten gehört außerdem die systema-tische Analyse und Bewertung von Informations- und Medienprodukten und ihren Nutzungsformen. Das Ziel des Studiums liegt darin, die Fähigkeit zur Planung, Entwicklung, Gestaltung, Einführung und Vermarktung von Informationssystemen und -dien-sten mit methodischen, kommunikativen sowie Führungskompetenzen sowie einer fundierten in-formationswissenschaftlichen Wissenserschließung und -vertiefung zu verknüpfen. Das Studium Master of Arts bildet den konseku-tiven Studiengang für die beiden am Department Information angebotenen Bachelorstudiengänge Medien und Information sowie Bibliotheks- und Informationsmanagement. 1.2 Inhaltlicher Aufbau und Ablauf des Studiengangs Im ersten Studienjahr des Masterstudiengangs ist neben einer Reihe von Modulen, in denen die Stu-dierenden lernen, auf der Grundlage komplexen Fachwissens wissenschaftlich fundierte Beurtei-lungen und Entscheidungen zu treffen, ein ent-

wicklungsorientiertes Praxisprojekt in Kooperation mit Organisationen und Unternehmen des Infor-mations- und Mediensektors integriert. Im zweiten Studienjahr können sich die Studierenden für die Teilnahme an Wahlmodulen aus vier thematischen Bereichen entscheiden, in denen sie mit Hilfe von Fallstudien, Übungen und Projekten auf Führungs- und Steuerungsaufgaben in international agieren-den Firmen und Institutionen vorbereitet werden. In den Wahlmodulen können die Studierenden die Bildung und den Austausch von Meinungen, Positionen und Fachurteilen zu aktuellen Anwen-dungen und Themen der Informationswissenschaft und -praxis einüben. Verfestigt werden die erwor-benen Kenntnisse durch Seminar- und Projekt-arbeiten, in denen die Einordnung des erworbenen Wissens in wissenschaftliche Kategorien erfolgt. 1.3 Angestrebte Berufsfelder für die

Absolventinnen und Absolventen Im Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management werden Führungskompetenzen vermittelt, um Managementaufgaben in Informa-tions-, Bibliotheks- und Medienorganisationen, in Agenturen der Kommunikationsbranche (Werbung/ Public Relations), in der unternehmensinternen Kommunikation oder in nationalen und interna-tionalen Marketingabteilungen professionell und verantwortungsbewusst bewältigen zu können. Als Medien-Informationsmanager und -managerinnen verfügen die Absolventinnen und Absolventen über informations- und kommunikationswissenschaftli-che, betriebswirtschaftliche, informationstechni-sche und kreative Fähigkeiten. Die umfassende Informations- und Medienkompe-tenz wird in Bibliotheks- und Informationseinrich-tungen, in Medienunternehmen, Consulting-Agen-turen für den Medien- und Informationssektor, in der Medien- und Marktforschung, in Werbe- und PR-Agenturen, in den Marketing- und Öffentlich-keitsabteilungen mittelständischer und großer Unternehmen nachgefragt.

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2 Studienverlaufsplan

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3 Modul- und Veranstaltungsverzeichnis

Module Lehrveranstaltungen

Nr. Name CP Noten-anteil Fach LVA CP SWS

Prüfungs-art

Noten-gewicht

1. Studienjahr

0 Orientierungs-woche

– –

Wissensorganisation / Knowledge Organization

S 3 2 PL 0,5

Information Retrieval SU 3 2 SL – M1

Pflicht: Informa-tionssysteme und -dienstleistungen / Information Sys-tems and Services

9 7 %

International Library and Information Science

S 3 2 PL 0,5

Softwarestrategien und Applikationen

S 3 2 PL 1,0

M2

Pflicht: Informa-tionsarchitektur und -technologie / Information Archi-tecture and Technology

6 7 %

Interface Design and Programming Pr 3 2 SL –

Informationsmarketing S 3 2 PL 0,5

Ressourcenmanagement SU 3 2 SL – M3

Pflicht: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

9 7 % Medieninformationswirtschaft (Makroökonomie)

S 3 2 PL 0,5

Komparative Kommunikations-forschung / Comparative Communica-tion Research

S 3 2 PL 1,0

M4

Pflicht: Internatio-nale Kommunika-tions- und Medien-wissenschaft / International Com-munication Science and Media Studies

6 7 % Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences Pr 3 2 SL –

Praxisprojekt in Kooperation mit Organisationen und Unternehmen des Informationssektors

Proj. 27 2 – – M5

Forschungs- und Praxisprojekt / Research and Venture Project

30 14 %

Begleitseminar S 3 2 PL 1,0

2. Studienjahr

M6

Wahlpflicht: Infor-mationssysteme und -dienstleistun-gen / Information Systems & Services

9 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 3 * 3 3 * 2 3* PL 3 * 0,33

M7

Wahlpflicht: Infor-mationsarchitektur und -technologie / Information Archi-tecture and Tech-nology

6 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 2 * 3 2 * 2 2 * PL 2 * 0,5

M8

Wahlpflicht: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

9 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 3 * 3 3 * 2 3 * PL 3 * 0,33

M9

Wahlpflicht: Inter-nationale Kommu-nikations- und Me-dienwissenschaft / International Com-munication Science and Media Studies

6 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 2 * 3 2 * 2 2 * PL 2 * 0,5

M10 Masterarbeit 30 30 % 30 – PL 1,0

Summen: 120 CP 100 % 120 CP 42 4 SL

18 PL

* Module des Wahlpflichtbereiches sind nach Möglichkeit studiengangübergreifend zu organisieren und für Studierende aus anderen

Masterprogrammen zu öffnen. Veranstaltungstyp: Pr = Laborpraktikum, SU = seminaristischer Unterricht, S = Seminar, Proj. = Projekt Prüfungsart: SL = (unbenotete) Studienleistung, PL = (benotete) Prüfungsleistung

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IWM 1 Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

Modultyp Pflichtmodul Studienjahr 1. Dauer ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Ulrike Spree

Nutzung für Studiengänge IWM – Informationswissenschaft und -management

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Nr. zugehörige Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Wissensorganisation / Knowledge Organization 1. S 2 90 h 3

II Information Retrieval 1. SU 2 90 h 3

III International Library and Information Science 1. S 2 90 h 3

Summen 6 270 h 9

Lernziele/Kompetenzen Die Studierenden erarbeiten in diesem Modul vertiefte Kenntnisse, die bei der Entwick-lung und der Beurteilung von Informationssystemen und -dienstleistungen notwendig sind. Die Studierenden • werden befähigt eigenständig Informationsdienstleistungen zu planen und umzusetzen; • erkennen Trends im Bereich des Information und Knowledge Managements; • können die Wichtigkeit zukünftiger Forschungsentwicklungen erkennen und beurteilen; • sind in der Lage, sich selbstständig in neue Formen des Knowledge Management einzu-

arbeiten • können die Ergebnisse von internationalen Studien in den realen Berufsalltag einord-

nen; • können Wechselbeziehungen zwischen Forschungsarbeiten aufzeigen; • können internationale Forschungsergebnisse beurteilen und einschätzen; • können auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes eigene Forschungsarbeiten

konzipieren und durchführen.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Wissensorganisation / Knowledge Organization 1 Prüfungsleistung: International Library and Information Science 1 Studienleistung: Information Retrieval

≈ 50 % der Modulnote

≈ 50 % der Modulnote

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ISD 1 Wissensorganisation / Knowledge Organization

gehört zu Modul IWM 1 Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

Veranstaltungstyp Seminar Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informationssysteme und -dienstleistungen

Lehrende Prof. Dr. Ulrike Spree

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Referat, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWS

Lernziele Die Studierenden • kennen Beispiele für die aktuellen Formen und neuere Anwendungsgebiete der Wissens-

organisation wie Taxonomien, Terminologien, Klassifikationen, Thesauri und Ontologien;

• können komplexe Formen der Wissensorganisation und -repräsentation (relationale Datenbanken, Lexikographie) in Hinblick auf ihre Mächtigkeit unterscheiden und definieren;

• verstehen die syntaktischen, semantischen und pragmatischen Prinzipien der Ontologieerstellung und können sie bewerten;

• verstehen den Zusammenhang zwischen Anwendungen des Semantic Web und Onto-logien;

• können einen ausgewählten Domainbereich analysieren und mit Hilfe eines Ontologie-werkzeuges eine Ontologie erstellen;

• erwerben vertiefte Kenntnisse im Umgang mit mindestens einem Ontologieentwick-lungstool und können eine Ontologie in RDF und OWL umsetzen;

• können die Qualität und Aufgabenangemessenheit bestehender Ontologien bewerten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge entwickeln.

Inhalte Komplexere Methoden der Wissensorganisation und -repräsentation, wie Klassifikationen, Thesauri und Ontologien ebenso wie relationale Datenbanken oder die Aufbereitung eines Wissensgebietes in lexikographischer Form werden analysiert und in ihrer Fähigkeit, konkrete Probleme zu lösen, überprüft. Für einzelne Verfahren schließt sich an die Diskus-sion der theoretischen Fundierungen die Vorstellung entsprechender Softwarewerkzeuge an. Die Studierenden entwickeln im Laufe der Veranstaltung eigene Lösungsvorschläge für konkrete Aufgaben der Wissensorganisation. In Hinblick auf im Rahmen des Semantic Web und Web 3.0 Anwendungen werden folgende Themengebiete vertiefend behandelt: • Begriffsklärung: Taxonomie, Terminologie, Ontologie; • Theoretische Voraussetzungen: Syntax/Strukturierung, Semantik, Pragmatik, First Order

Logic; • Einsatzbereiche von Ontologien:

– zur Informations- und Wissensstrukturierung, – als Planungsinstrument für die Planung komplexer Informationssysteme;

• RDF (Resource Description Framework); • Einführung in Ontologiesprachen (OWL); • Einführung in Ontologieentwicklungstools; • praktische Arbeit mit Ontologie-Editoren wie Protégée und SWOOP.

Literatur DACONTA, Michael C. ; OBRST, Leo ; SMITH, Kevin T.: The semantic web : a guide to the future of XML, web services, and knowledge management. Indianapolis, Ind. : Wiley, 2003

NOY, Natalya F. ; MCGUINESS, Deborah L.: Ontology development 101 : a guide to crea-ting your first ontology [online]. Stanford, CA : Stanford Knowledge Systems Labora-tory, 2001 (Technical Report KSL-01-05). – ‹http://protege.stanford.edu/publications/ ontology_development/ontology101-noy-mcguinness.html› (Abruf: 2007-01-13)

SOWA, John F.: Knowledge representation : logical, philosophical, and computational foundations. Pacific Grove, Calif. : Brooks/Cole, 2000

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ISD 2 Information Retrieval

gehört zu Modul IWM 1 Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

Veranstaltungstyp seminaristischer Unterricht Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informationssysteme und -dienstleistungen

Lehrende Prof. Dr. Dirk Lewandowski Prof. Dr. Rainer Klassen M.A.

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Studienleistung: Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWS

Lernziele Die Studierenden können nach dieser Veranstaltung: • Einsatzmöglichkeiten komplexer Suchtechnologien verstehen und bewerten; • Suchsysteme konzipieren und die Umsetzung in lauffähige Systeme koordinieren; • Information-Retrieval-Systeme evaluieren und auf der Basis einer durchgeführten Evalua-

tion entscheiden, welches System für einen bestimmten Anwendungskontext am besten geeignet ist;

• Methoden und Algorithmen, die für spezielle Anwendungsbereiche konzipiert wurden, verstehen und auf ihre Tauglichkeit für die Praxis einschätzen;

• die IR-Systeme im Web beurteilen und deren Funktionsweise verstehen; • Inhalte für Web-Suchmaschinen gestalten, aufbereiten und optimieren.

Inhalte • Suchmaschinen: Vertiefung zum Suchmaschinen-Markt, zu den grundlegenden Metho-den und Problemen der Suchmaschinen.

• Suchmaschinen-Optimierung: Verfahren der optimalen Positionierung von Web-Inhalten in Suchmaschinen.

• Invisible Web: Kenntnisse über die für Suchmaschinen problematischen Inhalte sowie Strategien, wie man diese für die Suchmaschinen sichtbar machen kann. Umsetzung von Datenbanken in suchmaschinentaugliche Dokumente.

• Qualität von Web-Suchmaschinen: Faktoren, mit denen Suchsysteme verglichen werden können. Kenntnisse über Vergleichsstudien und deren Konsequenzen für das Design von Retrievalsystemen.

• Vergleich von IR-Systemen in unterschiedlichen Kontexten: Zielgruppe Laien (bei Web-Angeboten) vs. professionelle Nutzer (bei Datenbank-Hosts). Konsequenzen für das Design der IR-Systeme.

Literatur BAEZA-YATES, Ricardo ; RIBEIRO-NETO, Berthier: Modern information retrieval. 11. [print.]. New York, NY : ACM Press [u.a.], 2005

FERBER, Reginald: Information Retrieva : Suchmodelle und Data-Mining-Verfahren für Textsammlungen und das Web. Heidelberg : Dpunkt-Verl., 2003

LEWANDOWSKI, Dirk: Web information retrieval : Technologien zur Informationssuche im Internet. Frankfurt am Main : Dt. Ges. für Informationswiss. und Informationspraxis, 2005 (Reihe Informationswissenschaft der DGI ; 7)

STOCK, Wolfgang G.: Information Retrieval : Informationen suchen und finden. München : Oldenbourg , 2007 (Einführung in die Informationswissenschaft ; 1)

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ISD 3 International Library and Information Science

gehört zu Modul IWM 1 Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

Veranstaltungstyp Seminar Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informationssysteme und -dienstleistungen

Lehrende Prof. Dr. Ute Krauß-Leichert Prof. Dr. Rainer Klassen M.A. Prof. Frauke Schade M.A.

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Hausarbeit, Referat 30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWS

Lernziele Die Studierenden können nach dieser Veranstaltung • die Ergebnisse von internationalen Studien in den realen Berufsalltag einordnen; • Wechselbeziehungen zwischen Forschungsarbeiten aufzeigen; • internationale Forschungsergebnisse beurteilen und einschätzen; • anhand der Vorlage von Studien eigene Forschungsarbeiten konzipieren und in die

Praxis umsetzen.

Inhalte In der Veranstaltung sollen Forschungsfragen und aktuelle Entwicklungen behandelt werden, die in der internationalen bibliothekarisch/informationswissenschaftlichen Com-munity eine große Bedeutung haben bzw. neu diskutiert werden. Exemplarisches Themen können sein: • Wirkungsforschung; • freier Zugang zur Information. Beispielhaft werden internationale Forschungsstudien oder neue Entwicklungen diskutiert, analysiert, und dabei wird versucht, Ergebnisse auf deutsche Anwendungsbereiche zu übertragen. Diese theoretischen Grundlagen und Überlegungen können im Forschungs- und Praxisprojekt (IFP) bzw. im Wahlpflichtbereich Informationssysteme & -dienstleistun-gen oder in der Masterarbeit in praktischen Anwendungsfeldern umgesetzt werden.

Literatur POLL, Roswitha (Zus.stell.): Bibliography »Impact and outcome of libraries« [online]. Mün-ster : Univ.- u. Landesbibl. Münster, 2006. – URL: http://www.uni-muenster.de/ULB/ projekte/outcome/downloads/bibliography-impact+outcome.pdf (Stand 2006-06-21)

POLL, Roswitha: Measuring the impact of new library services [online]. In: IFLA: World Library and Information Congress, 71th IFLA General Conference and Council : Libraries – a voyage of discovery (Oslo, 2005). The Hague : IFLA, 2005. – URL: http:// www.ifla.org/IV/ifla71/papers/081e-Poll.pdf (Stand: 2005-06-09)

ONTARIO LIBRARY ASSOCIATION: School libraries & student achievement in Ontario : a study by Queen’s University and People for Education [online]. Toronto, CA : Ontario Library Association, 2006. – URL: http://www.accessola.com/osla/graphics/eqao_pfe_study_ 2006.pdf (Abruf: 2007-01-06) / exemplarische Forschungsstudie

BARRON, Daniel D. ; WILLIAMS, Robert V. : BAJJYLA, Stephen ; ARNS, Jennifer ; WILSON, Steven: The economic impact of public libraries on South Carolina [online]. Columbia, SC : School of Library and Information Science (SLIS) at the University of South Carolina, 2005. – URL: http://www.libsci.sc.edu/SCEIS/final%20report%2026%20january.pdf (Abruf: 2007-01-06) / exemplarische Forschungsstudie

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IWM 2 Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture and Technology

Modultyp Pflichtmodul Studienjahr 1. Dauer ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Franziskus Geeb

Nutzung für Studiengänge IWM – Informationswissenschaft und -management

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Nr. zugehörige Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Softwarestrategien und Applikationen 1. S 2 90 h 3

II Interface Design and Programming 1. Pr 2 90 h 3

Summen 4 180 h 6

Lernziele/Kompetenzen Die Studierenden erarbeiten in diesem Modul vertiefte Kenntnisse, die bei der Entwick-lung und der Beurteilung von Software im Einsatz Mensch-Maschine oder Maschine-Maschine erforderlich sind. Hierzu sollen die Studierenden die wesentlichen Konzepte der beiden folgenden Bereiche erarbeiten, vertiefen und in Beziehung zueinander bringen: • Softwareentwicklung – Softwareprojektierung; • Softwareschnittstellen (HCI und API). Durch die Beschäftigung mit diesen Themen erhalten die Studierenden die Kompetenz zur Mitarbeit von Softwareprojekten insbesondere zur Schnittstellenproblematik aus der Perspektive des Auftraggebers und des Auftragnehmers.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Softwarestrategien und Applikationen 1 Studienleistung: Interface Design and Programming

≈ 100 % der Modulnote –

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12

IAT 1 Softwarestrategien und Applikationen

gehört zu Modul IWM 2 Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture and Technology

Veranstaltungstyp Seminar Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informationsarchitektur und -technologie

Lehrende Prof. Dr. Martin Gennis

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Klausur, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWA

Lernziele Der erfolgreiche Teilnehmer und die erfolgreiche Teilnehmerin verfügen nach dieser Veranstaltung über vertieftes und breites praxisgerechtes Wissen, um Projekte mit signi-fikantem IT-Anteil erfolgreich begleiten, koordinieren und steuern zu können.

Inhalte In der Veranstaltung werden im Hinblick auf eine Projektabwicklung im Bereich von IT-Systemen folgende Bereiche vertieft: • Analyse und Anforderungsdefinition; • Vorgehensmodelle; • Dokumentationsstrategien in IT-Projekten; • IT- und Informationsarchitekturen. Diese Eckpunkte der Betreuung und Durchführung von Softwareprojekten werden an Fallbeispielen und auch unter Einbeziehung konkreter IT-Systeme verdeutlicht. In den einzelnen Bereichen wird gegebenenfalls Software zur Modellierung und zur Projektver-folgung eingesetzt.

Literatur BROY, Manfred ; STEINBRÜGGEN, Ralf: Modellbildung in der Informatik. Berlin : Springer, 2003

ECKSTEIN, Jutta: Agile Softwareentwicklung im Großen : ein Eintauchen in die Untiefen erfolgreicher Projekte. Heidelberg : dpunkt, 2004

KRCMAR, Helmut: Informationsmanagement. 4., überarb. und erw. Aufl. Berlin : Springer, 2005

LUDEWIG, Jochen ; LICHTER, Horst: Software Engineering : Grundlagen, Menschen, Pro-zesse, Techniken. Heidelberg : dpunkt, 2006

OESTEREICH, Bernd: Analyse und Design mit UML 2.1 : objektorientierte Softwareentwick-lung. 8. völlig überarb. Aufl. München : Oldenbourg 2006

SPILLNER, Andreas ; LINZ, Tilo: Basiswissen Softwaretest : Aus- und Weiterbildung zum Certified Tester ; Foundation Level nach ISTQB-Standard. Heidelberg : dpunkt Verlag, 2005

Ergänzungen Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse in: • einfacher Programmierung; • Modellierung mit Flussdiagrammen und Entity Relationsship Diagrammen (oder

vergleichbares); • relationalen Datenbanken; • Auszeichnungssprachen.

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 13 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IAT 2 Interface Design and Programming

gehört zu Modul IWM 1 Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture and Technology

Veranstaltungstyp Laborpraktikum Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informationsarchitektur und -technologie

Lehrende Prof. Dr. Franziskus Geeb

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Studienleistung: Klausur, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWA

Lernziele Die Studierenden sind in der Lage, die Einsatzmöglichkeiten komplexer Schnittstellen (HCI und API) zu erkennen und zu bewerten. Hierauf aufbauend erhalten sie die erforderlichen Kompetenzen, um Interfaces zu konzipieren und die Konzeption in ausgewählten Umge-bungen anzusiedeln.

Inhalte Hauptinhalt der Veranstaltung ist die Auseinandersetzung mit der Theorie und der Praxis von Schnittstellen Mensch-Maschine einerseits und Maschine-Maschine andererseits. Zur Verdeutlichung der beiden Bereiche und ihrer Unterschiede sowie der Gemeinsamkeiten in Konzeption und Anwendung werden konkrete Aufgaben von Interfaces analysiert. Die Analyse des Problemfelds geht einerseits von den Erkenntnissen der Forschung in den Bereichen Human Computer Interaction sowie Knowledge Media Design aus und stützt sich andererseits auf vorhandene technische Standards zu z. B. Web Services. In die Über-legungen zu diesen Themen werden wissenschaftliche sowie praxisbezogene Elemente eingebunden. Die somit entstandene Grundlage in Theorie und Praxis wird schließlich durch eine konkrete Konzeptionierung an Hand von Fallbeispielen auf neue Problemfelder angewandt und in Teilbereichen exemplarisch umgesetzt. Bei der Umsetzung kommen dabei unterschiedliche Softwarekonzepte und Sprachen zum Einsatz.

Literatur DAHM, Markus: Grundlagen der Mensch-Computer-Interaktion. München : Pearson Stu-dium, 2006 ((I-Software-Ergonomie)

DIX, Alan John ; FINLAY, Janet E. ; ABOWD, Gregory D: ; BEALE, Russell: Human-computer interaction. 4. rev. ed. Harlow, US : Prentice-Hall, 2006

DOSTAL, Wolfgang ; JECKLE, Mario ; MELZER, Ingo ; Zengler, Barbara: Service-orientierte Architekturen mit Web Services : Konzepte – Standards – Praxis. München : Elsevier, Spektrum Akad. Verl., 2005

FENSEL, Dieter ; LAUSEN, Holger ; POLLERES, Axel ; DE BRUIJN, Jos ; STOLLBERG, Michael ; ROMAN, Dumitru ; DOMINGUE, John: Enabling semantic web services : the web service modeling ontology. Berlin : Springer, 2007

SHNEIDERMAN, Ben ; Plaisant, Catherine: Designing the user interface : strategies for effec-tive human-computer interaction. 4. ed., intern. ed. Boston : Addison-Wesley, 2005

Ergänzungen Es werden Grundkenntnis vorausgesetzt in: • Programmierung (Variablen und Typisierung, Kontrollstrukturen, Objektorientierung,

Drei-Schichtenmodell); • Relationalen Datenbanken (DDL, DML, DCL, TCL einschließlich Constraints); • Auszeichnungssprachen (XML).

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IWM 3 Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

Modultyp Pflichtmodul Studienjahr 1. Dauer ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Hardy Gundlach

Nutzung für Studiengänge IWM – Informationswissenschaft und -management

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Kenntnisse von Grundlagen der Betriebswirtschaftlehre

Nr. zugehörige Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Informationsmarketing 1. S 2 90 h 3

II Ressourcenmanagement 1. SU 2 90 h 3

III Medieninformationswirtschaft (Makroökonomie) 1. S 2 90 h 3

Summen 6 270 h 9

Lernziele/Kompetenzen Nach Abschluss des Moduls verstehen die Studierenden, dass die Medien- und Informa-tionsmärkte durch ein großes Angebot an unterschiedlichen Medien und durch einen intensiven Wettbewerb geprägt sind und dass die Orientierung von Medien- und Informationunternehmen und -institutionen am Markt von Anfang an erforderlich ist. Die Studierenden begreifen, dass sich die Medien in einem strukturverändernden Wandlungs-prozess befinden und erkennen, welche Bedeutung die Internationalisierung, Digital-ökonomie und das Internet für die Ökonomie der Information und Medien hat. Der Besuch des Moduls versetzt die Studierenden in die Lage, die Besonderheiten des Informationsmarketings zu verstehen und Probleme zu erkennen, die sich aus der Ver-marktung von Wissen und Daten ergeben und anhand von Fallbeipielen und Übungen aus den Bereichen Information, Medien und Bibliothek eigene Marketingkonzeptionen zu entwickeln, zu begründen und zu kritisieren. Sie verstehen, die Vermarktung von Infor-mationsleistungen als Dienstleistungsmarketing vom Konsum- oder Investitionsgüter-Marketing zu unterscheiden, da im Rahmen von Informationsdienstleistungen insbeson-dere immaterielle Werte und Problemlösungen statt materieller Objekte erstellt und vermarktet werden. Die Studierenden erkennen, dass Marketing ein Managementansatz ist, der die Grundausrichtung von Profit- und Non-Profit-Unternehmen bestimmt. Die fortschreitende Fragmentierung der digitalen Informations- und Medienmärkte verstärkt die Notwendigkeit, die Rezipienten und ihre Präferenzen zu verstehen. Zu diesem Zweck befassen sich die Studierenden damit, wie Organisationen die Bedürfnisse ihrer Markt-partner wahrnehmen und welche Eigenschaften von Informations- und Mediengütern für welche Kunden und Rezipienten welchen Nutzen stiftet. Darüber hinaus erwerben die Studierenden die Fähigkeit, die Stärken und Schwächen eines Unternehmens bzw. einer Institution der Medien- und Informationswirtschaft zu analysieren. Sie beschäftigen sich damit, wie betriebsinterne Ressourcen und Kompe-tenzen genutzt und kombiniert werden können, um Strategien zu entwickeln und damit Wettbewerbsvorteile zu erringen. Sie erkennen die Gründe für den Bedeutungszuwachs, den Kernressourcen und Kernkompetenzen für das Management in der Digitalökonomie haben. Die Studierenden lernen die ökonomischen Strukturen der Informationsvermitt-lung und des Mediensektors kennen. Die Studierenden erhalten einen Überblick über alle Segmente der Medienwirtschaft und der Medienpolitik und ihre Entwicklungstendenzen. Die Studierenden verstehen die zentrale Rolle von Information als Wirtschaftsgut, Produk-tionsfaktor und Wettbewerbsfaktor. in der Veranstaltung werden spezielle volkswirt-schaftliche Themenbereiche mit informationsrelevantem Kontext vermittelt.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Informationsmarketing 1 Studienleistung: Ressourcenmanagement 1 Prüfungsleistung: Medieninformationswirtschaft (Makroökonomie)

≈ 50 % der Modulnote ≈ 50 % der Modulnote

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 15 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IME 1 Informationsmarketing

gehört zu Modul IWM 3 Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

Veranstaltungstyp Seminar Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informations- und Medienökonomie

Lehrende Prof. Frauke Schade M.A. Prof. Dr. Ralph Schmidt M.A. Prof. Dr. Hardy Gundlach Prof. Dr. Ulrich Hofmann

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: fachliche Semesterarbeit 30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWE

Lernziele Aufbauend auf Inhalten zu Marktforschung, Marketing und PR aus den Bachelorstudien-gängen vertiefen die Studierenden ihr Wissen im strategischen und operativen Marketing für Produkte und Dienstleistungen der Informationsbranche. Sie können marktorientierte Unternehmensentscheidungen unter dem Aspekt der Markenbildung und -führung sowie unter den Bedingungen des Dienstleistungs- und/oder Non-Profit-Marketings selbststän-dig planen, implementieren, durchführen und evaluieren. Dabei beherrschen sie Metho-den der Marktanalyse und -segmentierung ebenso wie das Instrumentarium zur strategi-schen Planung von Informationsdienstleistungen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Charakteristika und den daraus resultierenden Anforderungen an den Marketing-Mix. Nach Ablauf der Veranstaltung kennen die Studierenden aktuelle Konzepte des Marke-tings (eMarketing, virales, mobilies und crossmediales Marketing), können diese analy-sieren, bewerten und gezielt für den Wettbewerb einsetzen. Dazu orientieren sich die Studierenden bei Methodenanpassung und -einsatz an den Besonderheiten von Dienst-leistungen wie Immaterialität, Integration des externen Faktors und an den spezifischen, den Informationsdefizit reduzierenden Charakteristika der Produkte.

Inhalte Anhand von Fallstudien und Analysen untersuchen die Studierenden die verschiedenen Aspekte des Marketing-Managements. Themen der Veranstaltung sind: • Marktanalyse und Marktsegementierung: – Methoden der Nachfrage-, Wettbewerbs-

und Potentialanalyse; – Besonderheiten und Determinanten des Nachfrageverhaltens von Informations- und Medienprodukten;

• Qualitätsmanagement für Informationsdienstleistungen: – Qualitätskriterien und Mess-verfahren; – Herausforderungen und Perspektiven des Informationsmarketings;

• Markenbildung und Markenführung für Unternehmen der Informationsbranche: –Kon-zepte der Markenbildung, -führung, Markenimage und -identität, Markenmanagement;

• Strategisches Marketing: – strategische Ziele, Produkt- und programmpolitische Ent-scheidungen für Informationsdienstleistungen und Unternehmen; – Methoden: Produk-tlebenszyklus, Portfolio-Analyse, Wertkettenanalyse u. a. m.;

• operatives Marketing für Dienstleistungs- und Non-Profit-Unternehmen (Marketing-Mix); • Controlling im Marketing; • neue Konzepte und Modelle des Marketing-Management: eMarketing, virales, mobilies

und crossmediales Marketing.

Literatur ESCH, Franz-Rudolf: Strategie und Technik der Markenführung. 3., überarb. und erw. Aufl. München : Vahlen, 2005

KOTLER, Philip: Grundlagen des Marketing. 4., aktualisierte Aufl. München : Pearson Stu-dium, 2007

KOTLER, Philip ; ANDREASEN, Alan R.: Strategic marketing for nonprofit organizations. 5. ed. Upper Saddle River, NJ: Prentice Hall, 1996

LOVELOCK, Christopher ; WIRTZ, Jochen: Services Marketing : People, Technology, Strategy. 6. Aufl. Harlow : Prentice Hall, 2007

MEFFERT, Heribert: Marketing : Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung ; Konzepte, Instrumente, Praxisbeispiele ; mit neuer Fallstudie VW Golf. 9., überarb. und erw. Aufl., Nachdr. Wiesbaden : Gabler, 2005

MEFFERT, Heribert ; BRUHN, Manfred: Dienstleistungsmarketing : Grundlagen – Konzepte – Methoden ; mit Fallstudien. 5., überarb. und erw. Aufl. Wiesbaden : Gabler, 2006

MEFFERT, Heribert (Hrsg.) ; BURMANN, Christoph (Hrsg.) ; KOERS, Martin (Hrsg.): Marken-management : identitätsorientierte Markenführung und praktische Umsetzung ; mit Best-Practice-Fallstudien. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl.. Wiesbaden : Gabler, 2005

SCHMIDT, Ralph (Hrsg.) ; MÜLLER, Raymund (Hrsg.): Strategien des Informationsmarketings : Praxis, Probleme, Perspektiven. Essen : Klaes, 1989

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IME 2 Ressourcenmanagement

gehört zu Modul IWM 3 Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

Veranstaltungstyp seminaristischer Unterricht Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informations- und Medienökonomie

Lehrende Prof. Dr. Hardy Gundlach

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Studienleistung: Referat, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Grundlagen BWL, Informationsmanagement

Voraussetzung für … Wahlmodule IWE

Lernziele Das Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden in der Lage sind, die Stärken und Schwächen eines Unternehmens der Medien- und Informationswirtschaft zu analysieren. Im Rahmen von Fallstudien und Praxisfragen der Medienwirtschaft beschäftigen sie sich damit, wie unternehmensinterne Ressourcen und Kompetenzen genutzt und kombiniert werden können, um Strategien zu entwickeln und damit Wettbewerbsvorteile zu erringen. Die Studierenden können den Wert unterschiedlicher Ressourcen für Medien- und Infor-mationsunternehmen einschätzen. Sie erkennen die Gründe für den Bedeutungszuwachs, den Kernressourcen und Kernkompetenzen für das Management in der Digitalökonomie haben. Sie sind fähig, entscheidungsrelevante Informationen für das Ressourcenmanage-ment zu beschaffen und einen effektiven und effizienten Ressourceneinsatz zu planen und zu steuern. Sie verbinden die strategische Aufgabe des Ressourcenmanagements mit der Marktstruktur und den Wettbewerbskräften in der Branche.

Inhalte • Ressourcen, Kernressourcen und Kernkompetenzen in der Medienwirtschaft • Resources–Conduct–Performance–Paradigma • Value, Rareness, Imitability, Substitutionality, Organization • Digital- und Internetökonomie: Aufgaben des Ressourcenmanagements, Bedeutung

technologischer und intangibler Kernressourcen • Market based View und Resource based View • Erfolgsfaktoren • Outsourcing-Strategien • Kompetenz-Cluster-Analyse • Kompetenz-Mapping • Ökonomie medialer Nutzungsrechte • Human Resource Management • Information Resource Management • Qualitätsmanagement • Reputation und Image • Technologiekompetenz

Literatur ALBARRAN, Alan B. ; CHAN-OLMSTED, Sylvia M. ; WIRTH, Michael O.: Handbook of Media Management and Economics. Mahwah, NJ : Erlbaum, 2006

BREYER-MAYLÄNDER, Thomas ; WERNER, Andreas: Handbuch der Medienbetriebslehre. Mün-chen : Oldenbourg, 2003

PORTER, Michael E.: Competitive advantage : creating and sustaining superior perfor-mance. New York, N.Y, : Free Press, 2004

SHAPIRO, Carl ; VARIAN, Hal R.: Information rules : a strategic guide to the network eco-nomy. Boston, Mass. : Harvard Business School Press, 1999

SIMON, Hermann ; GATHEN, Andreas von der: Das große Handbuch der Strategieinstru-mente : Werkzeuge für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Frankfurt am Main : Campus, 2002

SJURTS, Insa: Strategien in der Medienbranche : Grundlagen und Fallbeispiele. 3., über-arb. und erw. Aufl. Wiesbaden : Gabler, 2005

VARIAN, Hal R. ; Farrell, Joseph ; SHAPIRO, Carl: The economics of information technology : an introduction. Cambridge : Cambridge : Univ. Press, 2004

ZERDICK, Axel u. a.: Die Internet-Ökonomie : Strategien für die digitale Wirtschaft. 3., erw. und überarb. Aufl. Berlin : Springer, 2001 (European Communication Council report)

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 17 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IME 3 Medieninformationswirtschaft (Makroökonomie)

gehört zu Modul IWM 3 Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

Veranstaltungstyp Seminar Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Informations- und Medienökonomie

Lehrende Prof. Dr. Wolfgang Swoboda Prof. Dr. Hardy Gundlach

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Referat, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWE

Lernziele Die Studierenden kennen normative Horizonte, empirische Daten und Erklärungsvarianten für Entwicklungstendenzen und konjunkturelle Schwankungen der Medieninformations-wirtschaft. Sie erhalten einen Überblick über alle Segmente der Medienwirtschaft und der Medienpolitik und ihre Entwicklungstendenzen. Die Studierenden kennen die Markt-mechanismen, denen die kommerzielle Produktion von Medienprodukten folgt und unter-worfen ist und die Steuerung durch medienpolitische Instrumente kennen. Die Studie-renden verstehen die zentrale Rolle von Information als Wirtschaftsgut, Produktionsfaktor und Wettbewerbsfaktor. In der Veranstaltung werden spezielle volkswirtschaftliche The-menbereiche mit informationsrelevantem Kontext vermittelt. Die Studierenden können eigenständig Branchen- und Marktanalysen sowie Länderanalysen erstellen.

Inhalte • Grundlegende Ziele und Modelle von Information im Kontext öffentliche Kommunika-tion und publizistisch relevanter Medien (Presse, Öffentlichkeit, Journalismus, Werbung, Public Relations);

• Deklarationen, Dokumente und Diskussionen in der internationalen Medienpolitik (Menschenrechte, Weltinformationsordnung, Information Society, Knowledge-Based Economy, Digital Divide, Intellectual Property und die diesbezüglichen Konzepte und Initiativen von EU, UN, UNESCO, World Summit on the Information Society, OECD, World Bank, WTO sowie den Kritikern der neoliberalen Globalisierung seit Seattle 1999);

• Standard-Instrumente und Studien zur Gewinnung empirischer Daten über relevante Märkte (Zeitungs-, Zeitschriften-, Buch-, Film-, Radio-, TV-, Musik-, Computer-Spiele- und Online-Märkte sowie deren vorgelagerte Bereiche wie Nachrichten-, Bild- und Multimedia-Agenturen, Fachinformationen) und deren Verflechtungen; Statistiken und Indikatoren für die Entwicklung der Informations- und Medienökonomie (regional, national, europaweit, international);

• Kategorien und Konzepte der politischen und ökonomischen Analyse (Media Concen-tration, Owner Control, National Media Policies and Globalization);

• Länderstudien: Regionale Entwicklungstendenzen und nationale Profile unter Berück-sichtigung historischer und politischer Rahmenbedingungen;

• Fallbeispiele für unternehmerische Initiativen, politische Steuerung und behördliche Interventionen im Bereich der Medieninformationswirtschaft;

• Agenturen, Informationssammlungen und Datenbanken in den Feldern: Wirtschafts-nachrichten, Wirtschaftsinformationen, Wirtschaftsstatistik, Marktforschung, Biographi-sche Datenbanken.

Literatur DE BEER, Arnold S. (Hrsg.) ; MERRILL, John C. (Hrsg.): Global journalism : topical issues and media systems. 4. ed. Boston : Pearson, 2004

CURRAN, James (Hrsg.) ; GUREVITCH, Michael (Hrsg.): Mass media and society. 4. ed. New York, NY : Oxford University Press, 2005

DURHAM, Meenakshi Gigi (Hrsg.) ; KELLNER, Douglas M. (Hrsg.): Media and cultural studies : keyworks. Ref. ed. Malden, Mass. : Blackwell Publishing, 2006 (Keyworks in cultural studies ; 2)

STOCK, Wolfgang G.: Informationswirtschaft : Management externen Wissens. München : Oldenbourg, 2000

THOMAS, Pradip N. (Hrsg.) ; NAIN, Zaharom (Hrsg.): Who owns the media? : global trends and local resistances. Penang, MYS : Southbound, 2004

THUSSU, Daya Kishan: International communication : continuity and change, Reprinted. London : Arnold, 2004

WIRTZ, Bernd W.: Medien- und Internetmanagement. 5., überarb. Aufl. Wiesbaden : Gabler, 2006

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18

IWM 4 Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies

Modultyp Pflichtmodul Studienjahr 1. Dauer ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Hans-Dieter Kübler

Nutzung für Studiengänge IWM – Informationswissenschaft und -management

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Nr. zugehörige Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Komparative Kommunikationsforschung / Comparative Communication Research

1. S 2 90 h 3

II Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences

1. Pr 2 90 h 3

Summen 4 180 h 6

Lernziele/Kompetenzen Beide Modulteile sind eng aufeinander bezogen bzw. ergänzen sich gegenseitig. Wäh-rend das eine eher objektive Entwicklungen und Gegebenheiten in einer zunehmend vernetzten und globalisierten Informations- und Medienwelt thematisiert, bietet und entwickelt das andere Methoden und praktische Erprobungsmöglichkeiten, um diese zu analysieren und sich in ihnen angemessen und konstruktiv zu verhalten. Daher sind Studierende in der Lage, • die sich vollziehende kommunikativ-medialen Vernetzungen und globalen Kulturations-

und Medialisierungsprozesse theoretisch zu erkennen und mittels einschlägiger Metho-den zu analysieren;

• transkulturelle Strategien und Phänomene wie ihre medialen Transformationen einzu-ordnen und an Fallbeispielen zu exemplifizieren;

• globale wie regionale Medienstrukturen vergleichend zu untersuchen; • komparative Fallstudien durchzuführen und prospektive Entwicklungen zu antizipieren; • sich mit interkulturellen Besonderheiten und Medienprodukten praktisch auseinander-

zusetzen und auf einschlägige emphatische Regeln zu verständigen.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Komparative Kommunikationsforschung / Comparative Communication Research 1 Studienleistung: Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences

≈ 100 % der Modulnote

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 19 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

ICM 1 Komparative Kommunikationsforschung / Comparative Communication Research

gehört zu Modul IWM 4 Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies

Veranstaltungstyp Seminar Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Internationale Kommunika-tions- und Medienwissen-schaft

Lehrende Prof. Dr. Hans-Dieter Kübler Prof. Dr. Wolfgang Swoboda

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Referat, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWC

Lernziele Aufbauend auf den grundlegenden Kenntnissen und Erfahrungen der Studierenden über und in empirischer Sozial- und Kommunikationsforschung sowie Kommunikationspraxis und Medienproduktion erweitern und vertiefen sie ihr methodologisches Know-how sowie ihre transkulturelle Kommunikations- und Medienproduktionspraxis, indem sie • sich mit transkulturellen Kommunikations- und Medienprozessen beschäftigen; • sich komplexere Forschungsaufgaben in der Regel in case studies vornehmen und damit

ihre methodologischen Kenntnisse und ihre kommunikativ-operativen Analysefähigkei-ten vervollständigen und vertiefen;

• Studien der internationalen Kommunikations- und Medienforschung erarbeiten und bewerten;

• selbst Informations- und Medienprodukte (mit transkulturellen Implikationen) herstellen.

Inhalte Themen der Veranstaltungen befassen sich mit vergleichenden und transkulturellen, kom-plexen Forschungsansätzen und Methoden der Kommunikations- und Medienforschung sowie mit der kritischen Sichtung ihrer Theorien und Ergebnisse, z. B.: • Theorien und Ansätze globaler Kommunikation und internationaler Medialisierung; • Analysen und Theorien zu Netzwerkgesellschaften und globalen Medienkulturen; • transkulturelle und intermediale Netzwerkanalysen; • Cultural Studies (als komplexe Ansätze); • Theorien und Ansätze internationaler Medienpolitik: globale and lokale governance; • vergleichende Inhaltsanalysen relevanter bzw. paradigmatischer Content- und Medien-

produkte (z.B. Nachrichten, Websites, globalisierte Medienprodukte wie serials, Musik-formaten, Werbung);

• Studien zu transnationalen Diffusions- und Penetrationsprozessen; • vergleichende Medien-Marktforschung (einschließlich: Buch- und Printmarkt), Media-

Analyse und Mediennutzungsforschung; • transnationale, vergleichende Journalismusforschung; • transkulturelle Publikums-, Rezeptions- und Wirkungsforschung; • internationale Konzepte von media literacy (Medienkompetenz); • transkulturelle Kommunikations- und Interaktionsprozesse; • Erprobung transnationaler Medienproduktion, journalistischer Genres und journalisti-

scher Regeln.

Literatur BROSIUS, Hans-Bernd; KOSCHEL, Friederike: Methoden der empirischen Kommunikations-forschung . eine Einführung. 3. Aufl. Wiesbaden : VS, Verl. für Sozialwiss., 2005

HEPP, Andreas (Hrsg.) ; WINTER, Rainer (Hrsg.): Kultur – Medien –Macht : Cultural Studies und Medienanalyse. 3. überarb. u. erw. Aufl. Wiesbaden : VS, Verl. für Sozialwiss., 2006

JANSEN, Dorothea: Einführung in die Netzwerkanalyse : Grundlagen, Methoden, For-schungsbeispiele. 3., überarb. Aufl. Wiesbaden : VS, Verl. für Sozialwiss., 2006

KRÖMKER, Heide (Hrsg.) ; KLIMSA, Paul (Hrsg.): Handbuch Medienproduktion : Produktion von Film, Fernsehen, Hörfunk, Print, Internet, Mobilfunk und Musik. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwiss., 2005

MAURER, Marcus ; REINEMANN, Carsten: Medieninhalte : eine Einführung. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss., 2006

Page 21: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

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ICM 2 Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences

gehört zu Modul IWM 4 Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies

Veranstaltungstyp seminaristischer Unterricht Semester 1. Turnus jeden Winter

Fachgebiet Intern. Kommunikations- und Medienwissenschaft

Lehrende Prof. Dr. Hans-Dieter Kübler

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium 30 h

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Studienleistung: Referat, Hausarbeit, fachliche Semesterarbeit

30 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule IWC

Lernziele Die Studierenden erweitern und vertiefen ihre Kenntnisse und Analysefähigkeiten über die nationalen Dimensionen des Informations- und Medienmarktes hinaus, einerseits durch vergleichende Studien mit anderen Ländern, andererseits auf trans- und internationale Gegebenheiten und Prozesse hin. • Die Studierenden sind in der Lage, sich mit Entwicklungen und Strukturen der interna-

tionalen Informations- und Medienmärkte und mit deren öffentlichen wie privaten Akteure zu befassen, sich darüber profunde Kenntnisse anzueignen und in case studies ihre komparativen Analysefähigkeiten exemplarisch zu vertiefen und zu differenzieren.

• Sie kennen Prinzipien internationalen Informations- und Medienrechts und deren ethi-sche Begründungen und sie wissen über Kompetenzen und Regelungen der EU Bescheid.

• In Fallstudien analysieren sie exemplarisch Potentiale und Aktionen so genannter Global Players und ordnen sie in die gegebenen rechtlichen und politischen Koordinaten ein.

• Ferner analysieren sie ebenfalls paradigmatische transkulturelle Paradigmen der Medien-produktion und deren Transformationen anhand ›globalisierter‹ Medienprodukte.

• In fakultativen Produktionen stellen sie eigene Medienprodukte (mit transkulturellen Ambitionen) her, entwickeln an ihnen Prinzipien und Aufgaben des Journalismus und wissen um ihre transkulturellen Ausprägungen.

Inhalte • Strukturen und Entwicklungen internationaler Medienmärkte und -netze (einschließlich ihrer technischer Bedingungen und kultureller Prägungen);

• Strukturen und Entwicklungen des internationalen Informations- und Nachrichten-marktes, z. B. Welt-Nachrichtenagenturen;

• Ziele und Aufgaben des Journalismus auf internationaler Ebene, internationale Journalis-musorganisationen und transnationale Vergleiche von journalistischen Selbstverständ-nissen und Tätigkeiten (insbesondere des angelsächsischen Vorbilds);

• Prozesse partizipativer Kommunikation, alternative Bewegungen via individualisierten Medien und ihre kommunikativen Potentialen (z. B. Weblogs, Wikis etc.);

• Normen und Regeln des internationalen Informations- und Nachrichtenmarktes (z. B. »free flow of information«, Partizipation, Zugänglichkeit bzw. Aufhebung des »digital divde«, Persönlichkeits- und Datenschutz, digital rights);

• internationale öffentliche Akteure der Medienpolitik (z. B. UNESCO, ICAN, NGOs, WTO); • Global Players des internationalen Informations- und Medienmarktes: Entwicklung,

›Philosophie‹, Marktpositionen (z. B. Google, Time-Warner, Al-Jazerra, CNN, Murdoch, Bertelsmann);

• regionale, supranationale Medienpolitik, vorrangig Europa: Prinzipien, Kompetenzen, Strategien und Strukturen (einschließlich ihrer rechtlichen Fixierungen und ethischen Begründungen);

• nationale Mediensystem im Vergleich: Case Studies zu einen Ländern.

Literatur CASTELLS, Manuel: Das Informationszeitalter : Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Bd. 1: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft ; Bd. 2: Die Macht der Identität ; Bd. 3: Jahrtau-sendwende. Opladen : Leske + Budrich, 2001 ; 2002 ; 2003

HEPP, Andreas (Hrsg.) ; KROTZ, Friedrich (Hrsg.) ; WINTER, Carsten (Hrsg.): Globalisierung der Medienkommunikation : eine Einführung. Wiesbaden : VS, Verl. für Sozialwiss. 2005

HEPP, Andreas (Hrsg.), LÖFFELHOLZ, Martin (Hrsg.): Grundlagentexte zur transkulturellen Kommunikation. Konstanz : UVK, 2002 (UTB ; 2371)

HEPP, Andreas: Netzwerke der Medien : Medienkulturen und Globalisierung. Wiesbaden : VS, Verl. für Sozialwiss., 2004

HEPP, Andreas: Transkulturelle Kommunikation. Konstanz : UVK, 2006 (UTB ; 2746) LÖFFELHOLZ, Martin (Hrsg.): Theorien des Journalismus : ein diskursives Handbuch. 2.,

vollst. überarb. und erw. Aufl. Wiesbaden : VS, Verl. für Sozialwiss. 2004

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 21 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IWM 5 Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project

Modultyp Pflichtmodul Studienjahr 1. Dauer ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Ralph Schmidt M.A.

Nutzung für Studiengänge IWM – Informationswissenschaft und -management

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Nr. zugehörige Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project

2. Proj. – 810 h 27

II Begleitseminar zum Forschungs- und Praxisprojekt 2. S 2 90 h 3

Summen 2 840 h 30

Lernziele/Kompetenzen Die Studierenden können eine komplexe Aufgabe aus dem Bereich Informationsproduk-tion und -dienstleistung unter Zuhilfenahme informationswissenschaftlicher Theorien und Methoden analysieren, strukturieren, lösungsorientiert bearbeiten und die gefundenen Lösungen nachvollziehbar darstellen. Die Studierenden sind in der Lage, ihre bisherigen Fachkenntnisse in einem Anwendungsprojekt umzusetzen, das in Zusammenarbeit mit einer Organisationen oder im Auftrag eines Unternehmen des Informationssektors durch-geführt wird. Die Studierenden sind in der Lage, im Kontext der Projektbearbeitung sich selbstständig vertiefende Kenntnisse anzueignen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber und Kooperationspartner aus der Informations- und Medienpraxis wird Führungs- und Kommunikationskompetenz, unternehmerisches Denken und strategische Handlungskompetenz eingeübt und gefördert.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Begleitseminar zum Forschungs- und Praxisprojekt

≈ 100 % der Modulnote

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IFP 1 Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project

gehört zu Modul IWM 1 Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project

Veranstaltungstyp Projekt Semester 1. Turnus jeden Sommer

Fachgebiet Forschungs- und Praxisprojekt

Lehrende Ausbildungsleiter der kooperierenden Organi-sationen und Unternehmen

SWS – Präsenzstudium

Arbeitsaufwand CPs 27 Eigenstudium 810 h

Workload 810 h Studien-/Prüfungsleistungen –

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … –

Lernziele Unter Berücksichtung praktischer Erfahrungen und Vorgehensweisen in Organisationen und Unternehmen des Informations- und Mediensektors üben die Studierenden unter wissenschaftlicher Anleitung professionelles Handeln und lösungsorientiertes Entscheiden ein. Die Studierenden sind nach erfolgreicher Bearbeitung des Forschungs- und Praxis-projekts befähigt, • relevante Forschungs- und Entwicklungsprojekte selbstständig und selbstverantwortlich

als Auftragsprojekt zu akquirieren, zu planen und durchzuführen; • sich mit den konzeptionellen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen eines spe-

ziellen Arbeits- und Forschungsfeldes zu beschäftigen; • wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf ihre berufspraktische Relevanz und

Anwendbarkeit zu interpretieren und einzuordnen; • konstruktiv mit dem Widerspruch von Theorie und Praxis umzugehen; • sich auch in Hinblick auf zukünftige Berufsfindungsstrategien spezifische Handlungs-

kompetenzen zu erarbeiten; • strategische Allianzen zwischen Hochschule und Praxis zu entwickeln; • arbeitsfeldspezifische Anforderungen der Berufs- und Forschungspraxis zu bewältigen.

Inhalte Die Studierenden bearbeiten entweder in Einzelarbeit oder in Teams von maximal drei Studierenden ein Projekt mit einem inhaltlichen Schwerpunkt aus den Bereichen Informa-tionsorganisation und -dienstleistung, Informationsmanagement und -ökonomie oder Medien- und Kommunikationsforschung, dessen inhaltliche Ausrichtung so gewählt wird, dass dabei die Lerninhalte der einzelnen Module des Masterstudiengangs eingebracht, weiter vertieft und in einen größeren Zusammenhang gestellt werden. Die Studierenden werden vom Department betreut und angeleitet. Der oder die Beauftragte für das For-schungs- und Praxisprojekt unterstützt die Studierenden bei der Suche nach jeweils geeigneten Kooperationspartnern. Die Forschungs- und Praxisprojekte sind in nach Maß-gabe vorgegebener Eignungskriterien frei wählbaren Organisationen und Institutionen des Informationssektors durchzuführen. Die für die Projektkooperation gewonnenen Institu-tionen stehen grundsätzlich auch als Partner für die Durchführung der späterer Master-arbeiten zur Verfügung. Folgende Aufgaben und Anforderungen sind dabei zu erfüllen: • Recherche nach relevanten anwendungsorienteirten Forschungs- und Entwicklungs-

aufgaben; • Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen oder einer Institution zur Akquirierung eines

Projekts; • inhaltliche Konzeption sowie Zeit-, Ressourcen- und Organisationsplanung des Projekts; • Abstimmung des Projektkonzepts mit dem Auftraggeber (Briefing und Rebriefing); • Ressourcenplanung und -verwaltung; • Zeitmanagement; • fachliche Absprache mit Betreuerin bzw. Betreuer am Department und Auftraggeber; • schriftliche Darstellung und mündliche Präsentation der Ergebnisse.

Literatur FREY, Karl: Die Projektmethode. Weinheim : Beltz, 1982 SCHIERSMANN, Christiane; THIEL, Heinz-Ulrich: Projektmanagement als organisationales

Lernen. Ein Studien- und Werkbuch (nicht nur) für den Bildungs- und Sozialbereich. Opladen : Leske und Budrich, 2000

STEINBUCH, Pitter A. (Hrsg.): Projektorganisation und Projektmanagement. 2., überarb. Aufl. Ludwigshafen : Kiehl, 2004 (Moderne Organisation für Praxis und Studium)

VON SYDOW, Momme ; STASCHEN, Heiner ; TÖBBE, Sandra: Handbuch Studium und Prak-tikum im Ausland : Austauschprogramme, Stipendien und Sprachkurse. Frankfurt am Main : Eichborn, 2004

WORTH, Maria-Anna ; WEINEM, Martina: Gezielt bewerben für Praktika im Studium : Prak-tikum nach Maß als Karrierestart; mit Servicekapitel: Praktika im Ausland, Unter-nehmensrecherche. Niedernhausen/Ts. : Falken, 1999

Page 24: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 23 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IFP 2 Begleitseminar zum Forschungs- und Praxisprojekt

gehört zu Modul IWM 5 Forschungs- und Praxisprojekt / Research & Venture Project

Veranstaltungstyp Seminar Semester 2. Turnus Jeden Sommer

Fachgebiet Forschungs- und Praxisprojekt

Lehrende Prof. Dr. Ute Krauß-Leichert Prof. Dr. Ralph Schmidt M.A.

SWS 2 Präsenzstudium 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 Eigenstudium –

Workload 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Referat und Hausarbeit 60 h

vorausgesetzt wird … Voraussetzung für … Wahlmodule

Lernziele Die Studierenden sind nach dem Besuch des Begleitseminar zum Forschungs- und Praxis-projekt in der Lage: • die im Verlauf des Forschungs- und Praxisprojekts gesammelten Erkenntnisse und

Erfahrungen in Lageberichten und Arbeitsprotokollen mitzuteilen, kritisch zu reflektieren und das eigene Vorgehen und Handeln mit den anderen Projektstudierenden zu disku-tieren;

• schwierige Arbeitssituationen und Probleme in der betrieblichen Organisation und Kommunikation objektiv zu schildern und im Gruppengespräch dafür Lösungen zu finden;

• vor dem Hintergrund der eigenen Beobachtungen und wissenschaftlichen Erfahrungen Empfehlungen und gegebenenfalls Ratschläge für andere Projektnehmer und -nehme-rinnen und deren Probleme in den jeweiligen Organisationen und Institutionen abzu-leiten.

Inhalte Im des Begleitseminar zum Forschungs- und Praxisprojekt tauschen sich die Studierenden über ihre Erfahrungen und Beobachtungen aus, berichten dem Seminarleiter oder der Seminarleiterin über besondere Vorkommnisse und Probleme aus der Projektarbeit und entwickeln im Gruppengespräch Strategien für mögliche Lösungen.

Literatur FRIEDRICH, Horst (Hrsg.): Berufsorientierende Projektarbeit im Studium : Netzwerk Student und Arbeitswelt. Bergisch Gladbach: Hobein, 2002

Möhrle, Martin G. (Hrsg.): Der richtige Projekt-Mix : erfolgsorientiertes Innovations- und FuE-Management. Berlin : Springer, 1999

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IWM 6.1–6.3 Wahlmodule 1–3: Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

Modultyp 3 Wahlpflichtmodule Studienjahr 2. Dauer je ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Ute Krauß-Leichert

Nutzung für Studiengänge Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen der Fakultät Design – Medien – Information

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Grundlagenmodule des 1. Studienjahres

Nr. zugehörige Module = Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Wahlmodul 1: Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

3.–4. S 2 90 h 3

II Wahlmodul 2: Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

3.–4. S 2 90 h 3

III Wahlmodul 3: Informationssysteme und -dienstleistungen / Information Systems and Services

3.–4. S 2 90 h 3

Summen 6 270 h 9

Lernziele/Kompetenzen Nach Absolvierung dieser Wahlmodule • verfügen die Studierenden über ein breites, detailliertes und kritisches Verständnis auf

dem neusten Stand des Wissens im Zusammenhang mit Informationssystemen und Informationsdienstleistungen;

• haben die Studierenden die Fähigkeit zur Problemlösung bei neuen Aufgaben und in unvertrauten Situationen;

• können sich die Studierenden neues Wissen selbständig aneignen.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 1: Informationssysteme und -dienstleistun-gen / Information Systems and Services

≈ 100 % der Modulnote

1 Prüfungsleistung:

Wahlmodul 2: Informationssysteme und -dienstleistun-gen / Information Systems and Services

≈ 100 % der Modulnote

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 3: Informationssysteme und -dienstleistun-gen / Information Systems and Services

≈ 100 % der Modulnote

Page 26: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 25 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IWS 1–3 Wahlmodule 1–3: Informationssysteme und -dienst-

leistungen / Information Systems and Services

gehört zu Wahlmodulen IWM 6.1–6.3

Wahlmodule der Schwerpunktbildung

Veranstaltungstyp 3 Seminare Semester 3., 4. Turnus jedes Semester

Fachgebiet Informationssysteme und -dienstleistungen

Lehrende Prof. Dr. Rainer Klassen M.A. Prof. Dr. Ute Krauß-Leichert Prof. Dr. Dirk Lewandowski Prof. Frauke Schade M.A. Prof. Ursula Schulz M.A. Prof. Dr. Ulrike Spree

SWS 3 * 2 Präsenzstudium je 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 * 3 Eigenstudium je 30 h

Workload 3 * 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Referat, Hausar-beit, fachliche Semesterarbeit oder Konzeptions- und Entwicklungs-leistung

je 30 h

vorausgesetzt wird … – Voraussetzung für … –

Lernziele Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehr-meinungen aus dem Bereich der Wissensorganisation, des Information Retrieval und Informationssysteme und -dienstleistungen zu definieren und zu interpretieren. Die Studierenden haben die Fähigkeit, • im Bereich des Wissensmanagements und des Information Retrieval aufgabenangemes-

sene und zielgruppenorientierte Informationsdienstleistungen zu entwickeln; • aufgrund von gegebenen Informationen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu

fällen und zu vertreten; • die Qualität von Informationsdienstleistungen zu evaluieren und auf der Basis wissen-

schaftlicher Erkenntnisse im LIS-Bereich zu optimieren; • nationale und internationale Entwicklungen auf den Gebieten Informationssysteme und

-dienstleistungen zu analysieren und auf deutsche Anwendungsbereiche zu übertragen.

Inhalte Die Studierenden entwickeln im Laufe der Module eigene Lösungen • für konkrete Aufgaben der Wissensorganisation; • für die Entwicklung von Informationsdienstleistungen; • im Bereich des Information Retrieval; • für die Übertragung von internationalen Entwicklungen im LIS-Bereich auf beispielhafte

Anwendungsfelder in Deutschland.

Literatur BRUHN, Manfred; STAUSS, Bernd: Electronic Services : Dienstleistungsmanagement Jahr-buch 2002. Gabler : Wiesbaden, 2002

DÖRR, Marianne, ENDERLE, Wilfried ; HAUFFE; Heinz: Elektronische Publikationen und Infor-mationsdienstleistungen. In: FRANKENBERGER, Rudolf ; HALLER, Klaus [Hrsg.]: Die moderne Bibliothek : ein Kompendium der Bibliotheksverwaltung. München : Saur 2004, S. 381-417, – Vorversion von SCHÄFFLER, Hildegard ; HAUFFE; Heinz unter gleichem Titel [online]: ‹http://www.uibk.ac.at/ub/ueber_uns/publikationen/hauffe_elektronische_publikationen_und_informationsdienstleistungen.pdf› (Abruf: 2007-02-22)

Die Literaturempfehlungen orientieren sich an den jeweils aktuellen Seminarthemen.

Page 27: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

26

IWM 7.1–7.2 Wahlmodule 1–2: Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture und Technology

Modultyp 2 Wahlpflichtmodule Studienjahr 2. Dauer je ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Franziskus Geeb

Nutzung für Studiengänge Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen der Fakultät Design – Medien – Information

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Grundlagenmodule des 1. Studienjahres

Nr. zugehörige Module = Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Wahlmodul 1: Informationsarchitektur und -techno-logie / Information Architecture und Technology

3.–4. S 2 90 h 3

II Wahlmodul 2: Informationsarchitektur und -techno-logie / Information Architecture und Technology

3.–4. S 2 90 h 3

Summen 4 180 h 6

Lernziele/Kompetenzen Die Wahlpflichtmodule im zweiten Studienjahr dienen der Vertiefung sowie der fachli-chen Profilbildung im Bereich informatorischer und biliothekarischer Aufgaben der Infor-mationstechnologie und beinhalten eine Vertiefung von Kenntnissen in: • Software-Projektmanagement; • Schnittstellendesign und -programmierung; • Softwaretestverfahren, -bewertung, -lokalisierung und -dokumentation. Durch die Beschäftigung mit diesen Themen erhalten die Studierenden die Kompetenz zur Mitarbeit in Softwareprojekten sowie zur Übernahme von Entscheidungsaufgaben bei der Projektierung, Beschaffung und Bewertung von Software.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 1: Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture und Technology

≈ 100 % der Modulnote

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 2: Informationsarchitektur und -technologie / Information Architecture und Technology

≈ 100 % der Modulnote

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 27 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IWA 1–2 Wahlmodule 1–2: Informationsarchitektur und -technologie /

Information Architecture und Technology

gehört zu Wahlmodulen IWM 6.1–6.3

Wahlmodule der Schwerpunktbildung

Veranstaltungstyp 3 Seminare Semester 3., 4. Turnus jedes Semester

Fachgebiet Informationsarchitektur und -technologie

Lehrende Prof. Dr. Franziskus Geeb M.A. Prof. Dr. Ulrike Spree

SWS 2 * 2 Präsenzstudium je 30 h

Arbeitsaufwand CPs 2 * 3 Eigenstudium je 30 h

Workload 2 * 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Klausur, Haus-arbeit, fachliche Semesterarbeit

je 30 h

vorausgesetzt wird … – Voraussetzung für … –

Lernziele Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse: • im Software-Projektmanagement; • in Schnittstellendesign und -programmierung; • in Softwaretestverfahren, -bewertung, -lokalisierung und -dokumentation. Durch die Beschäftigung mit diesen Themen erhalten die Studierenden die Kompetenz zur Mitarbeit in Softwareprojekten sowie zur Übernahme von Entscheidungsaufgaben bei der Projektierung, Beschaffung und Bewertung von Software.

Inhalte Themen und Titel der Wahlpflichtmodule sind im Curriculum nicht festgelegt, sondern sie ergeben sich aus aktuellen Tendenzen, Fragen und Anforderungen aus der Berufspraxis. Insbesondere werden folgende Bereiche vertieft: • Entscheidungsprozesse in der Informationstechnologie in Unternehmen und Organisa-

tionen; • Konzeptionierung und Anforderungsdefinition von Informationssystemen; • Software Engineering.

Literatur Die Literaturempfehlungen orientieren sich an den jeweils aktuellen Seminarthemen.

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28

IWM 8.1–8.3 Wahlmodule 1–3: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

Modultyp 3 Wahlpflichtmodule Studienjahr 2. Dauer je ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Hardy Gundlach

Nutzung für Studiengänge Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen der Fakultät Design – Medien – Information

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Grundlagenmodule des 1. Studienjahres

Nr. zugehörige Module = Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Wahlmodul 1: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

3.–4. S 2 90 h 3

II Wahlmodul 2: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

3.–4. S 2 90 h 3

III Wahlmodul 3: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

3.–4. S 2 90 h 3

Summen 6 270 h 9

Lernziele/Kompetenzen Die Studierenden beschäftigen sich mit aktuellen, komplexen Praxisfragen der Medien- und Informationsökonomie, die sie anhand von Fallbeispielen bearbeiten. Ein Ziel der Praxisbeispiele ist, dass die Studierenden lernen, welche Folgen der Medienwandel durch die Digitalökonomie und das Internet für die Medienunternehmen hat. Sie verstehen, die Konvergenzpotenziale zu entdecken und für die Praxis zu erschließen. Dabei beschäftigen sie sich mit den Konsequenzen, die die Internationalisierung der Medien hat

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 1: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

≈ 100 % der Modulnote

1 Prüfungsleistung:

Wahlmodul 2: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

≈ 100 % der Modulnote

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 3: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

≈ 100 % der Modulnote

Page 30: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 29 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IWE 1–3 Wahlmodule 1–3: Informations- und Medienökonomie /

Information and Media Economics

gehört zu Wahlmodulen IWM 6.1–6.3

Wahlmodule der Schwerpunktbildung

Veranstaltungstyp 3 Seminare Semester 3., 4. Turnus jedes Semester

Fachgebiet Informations- und Medienökonomie

Lehrende Prof. Dr. Hardy Gundlach Prof. Frauke Schade M.A. Prof. Dr. Wolfgang Swoboda

SWS 3 * 2 Präsenzstudium je 30 h

Arbeitsaufwand CPs 3 * 3 Eigenstudium je 30 h

Workload 3 * 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen: Klausur, Haus-arbeit, fachliche Semesterarbeit

je 30 h

vorausgesetzt wird … – Voraussetzung für … –

Lernziele Die Studierenden lernen anhand anspruchsvoller Praxisfragen, aktuelle Trends im Medienbereich einzuschätzen und für Geschäftsmodelle und Unternehmensstrategien zu nutzen.

Inhalte Die Wahlpflichtmodule dienen der Vertiefung sowie der fachlichen Profilbildung im Masterstudium. Themen und Titel der Wahlpflichtmodule sind im Curriculum nicht fest-gelegt, sondern ergeben sich aus aktuellen Tendenzen, Fragen und Anforderungen aus der Berufspraxis. Im Rahmen der Wahlmodule werden folgende Inhalte behandelt: • komplexe Praxisfragen zu aktuellen Themen der Medienwirtschaft; • aktuelle Trends in der Marktforschung im Medienbereich und deren Bedeutung für die

Unternehmensstrategie; • Konsequenzen der Medienregulierung für die Ökonomie der Medien; • neue Medientechnologien und Konvergenzpotenziale; • vertiefte Analyse von Geschäftsmodellen der Medienunternehmen.

Literatur Die Literaturempfehlungen orientieren sich an den jeweils aktuellen Seminarthemen.

Page 31: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

30

IWM 9.1–9.2 Wahlmodule 1–2: Intern. Kommunikations- & Medienwis-senschaft / Intern. Communication Science & Media Studies

Modultyp 2 Wahlpflichtmodule Studienjahr 2. Dauer je ein Sem.

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Hans-Dieter Kübler

Nutzung für Studiengänge Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen der Fakultät Design – Medien – Information

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Grundlagenmodule des 1. Studienjahres

Nr. zugehörige Module = Lehrveranstaltungen Sem. Form SWS Workload CPs

I Wahlmodul 1: Internationale Kommunikations-wissenschaft und Medienforschung / International Communication Science and Media Studies

3.–4. S 2 90 h 3

II Wahlmodul 2: Internationale Kommunikations-wissenschaft und Medienforschung / International Communication Science and Media Studies

3.–4. S 2 90 h 3

Summen 4 180 h 6

Lernziele/Kompetenzen In den Wahlmodulen erweitern, vertiefen und präzisieren die Studierenden ihre gewon-nenen Kenntnisse, Analysefähigkeiten und kommunikativen Kompetenzen anhand der jeweils angebotenen Themen. Sie sind damit in der Lage, sie auf vielfältige theoretische Aufgaben wie praktische Gegebenheiten der internationalen Kommunikations- und Medienwissenschaft zu transferieren, anzuwenden und dadurch ihre theoretischen, analytischen wie praktischen Kompetenzen über die Inhalte und Leistungen der Pflicht-veranstaltungen hinaus zu profilieren.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 1: Internationale Kommu-nikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies

≈ 100 % der Modulnote

1 Prüfungsleistung: Wahlmodul 2: Internationale Kommu-nikations- und Medienwissenschaft / International Communication Science and Media Studies

≈ 100 % der Modulnote

Page 32: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 31 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IWC 1–2 Wahlmodule 1–2: Intern. Kommunikations- & Medienwissen-

schaft / Intern. Communication Science & Media Studies

gehört zu Wahlmodulen IWM 6.1–6.3

Wahlmodule der Schwerpunktbildung

Veranstaltungstyp 3 Seminare Semester 3., 4. Turnus jedes Semester

Fachgebiet Internationale Kommunika-tions- und Medienwissen-schaft

Lehrende Prof. Dr. Hans-Dieter Kübler

SWS 2 * 2 Präsenzstudium je 30 h

Arbeitsaufwand CPs 2 * 3 Eigenstudium je 30 h

Workload 2 * 90 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Referat, Haus-arbeit, fachliche Semesterarbeit

je 30 h

vorausgesetzt wird … – Voraussetzung für … –

Lernziele Die Studierenden erweitern, vertiefen und präzisieren die bereits genannten Kenntnisse und Analysefähigkeiten. Themen, Inhalte und Aufgaben der Wahlmodule werden in der Regel als interdisziplinäre case studies und projektähnliche Problemlösungen aufbereitet, um der Komplexität, Interdisziplinarität und Praxisrelevanz der Sachverhalte didaktisch angemessen Rechnung zu tragen. Entsprechend gesellschaftlicher Relevanz, anfallender Aktualität und Kompetenz werden sie exemplarisch und fakultativ gewählt und erarbeitet. Möglichst sollen sie sich auf einschlägige interkulturelle und praktische Erfahrungen der Studierenden beziehen und sie theoretisch-analytisch weiterqualifizieren.

Inhalte Die Themen der Wahlmodule befassen sich z. B. mit • Theorien und Ansätzen der internationalen und kulturellen Kommunikation- und

Medien-Netzwerke (Stichpunkte: Globalisierung, Dependenz-, Peripherie- und Zentrums-theorien, Informations- und Wissensgesellschaft, Cross-Media und Konvergenz, global governance);

• vergleichenden Studien medialer Märkte, Strukturen, Produkte und Vernetzungen; • regionalen und transnationalen Norm- und Rechtsvergleichen; • vergleichenden Studien zu medienwissenschaftlichen Problemstellungen (etwa trans-

kulturelle Uniformierungen und lokale Spezialisierungen, Gewaltproblematik, Serialisie-rung);

• vergleichenden Nutzungs-, Media- und Publikumsanalysen.

Literatur Die Literaturempfehlungen orientieren sich an den jeweils aktuellen Seminarthemen.

Page 33: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

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IWM 10 Masterarbeit

Modultyp Pflichtmodul Studienjahr 2. Dauer drei Monate

Modulverantwortung Department Information Prof. Dr. Hans-Dieter Kübler

Nutzung für Studiengänge IWM – Informationswissenschaft und -management

Zulassungsvoraussetzungen und -empfehlungen

Grundlagenmodule des 1. Studienjahres

Nr. zugehörige Lehrveranstaltung Sem. Form SWS Workload CPs

I Masterarbeit 4. Thesis – 900 h 30

Summen – 900 h 30

Lernziele/Kompetenzen Die Studierenden • leisten mit der Masterarbeit einen Beitrag zur Entwicklung von Theorie und Praxis im

Arbeitsfeld Informationswissenschaft und -dienstleistung; • verbinden die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen und können sich in neue

Themenbereiche selbstständig einarbeiten; • erlernen das im Studium erworbene Wissen anzuwenden und wissenschaftlich

anspruchsvolle Themenstellungen kritisch zu hinterfragen sowie die verschiedenen Ansätze anzupassen und zu erweitern;

• können komplexe Sachverhalte und Probleme analysieren, strukturieren und syste-matisch einen Lösungsweg erarbeiten;

• vertiefen die Fähigkeit, selbstständig Probleme zu definieren, zu recherchieren und Fragestellungen in einem vorgegebenen Zeitraum zu bearbeiten und schriftlich die Bearbeitung/Lösung der Probleme darzulegen;

• sind in der Lage, Ziele, Gegenstand und Fragen ihrer Masterarbeit zu reflektieren, Anregungen aufzunehmen und die eigene Arbeit zu optimieren.

Zusammensetzung der Modulprüfung und -note

1 Prüfungsleistung: Masterarbeit

≈ 100 % der Modulnote

Page 34: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 33 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

IA Masterarbeit

gehört zu Modul IWM 10 Masterarbeit

Veranstaltungstyp Examensarbeit Semester 4. Turnus jederzeit

Fachgebiet Wahlpflicht Lehrende alle hauptamtlichen Professoren

SWS – Präsenzstudium –

Arbeitsaufwand CPs 30 Eigenstudium –

Workload 900 h Studien-/Prüfungsleistungen Prüfungsleistung: Masterarbeit 900 h

vorausgesetzt wird … Pflichtmodule des ersten Studienjahres

Voraussetzung für … –

Lernziele In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem diesem Studiengang entsprechenden beruflichen Tätigkeitsfeld selbstständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten, in die fächerübergreifenden Zusammenhänge einzuordnen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu vertiefen und weiter zu entwickeln. Nach Fertigstellung der Masterarbeit sind die Studierenden in der Lage innerhalb einer vorgeschriebenen Frist ein Problem aus dem Arbeitsgebiet des Studiengangs selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bear-beiten und schriftlich darzustellen. Die Absolventen beweisen damit die für eine erfolg-reiche Tätigkeit in ihrem Fachgebiet erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Beherrschung der Grundlagen wissenschaftlicher Forschungskompetenz.

Inhalte Gegenstand der Masterarbeit soll entweder eine analytische oder eine konzeptionelle Aufgabe aus dem Themenbereich Informations-/Bibliothekswissenschaft sein. Die Arbeit sollte möglichst in Kooperation (ggf. als Auftragsarbeit) mit einer Informations-, Medien-, Kultureinrichtung oder Bibliothek durchgeführt werden. Die Themen der Masterarbeit werden von den Studierenden selbst in enger beratender Zusammenarbeit mit einem Betreuer bzw. einer Betreuerin entwickelt. Die Masterarbeit berücksichtigt die Standards wissenschaftlichen Arbeitens und umfasst unter anderem folgende Elemente: • Fragestellung, Zielsetzung, Hypothese; • Abgrenzung und Begründung der Relevanz des Themas; • Begründung des methodischen Vorgehens; • Stand-der-Forschung bzw. Stand-der-Technik für den Themenbereich; • Dokumentation der Analyse- bzw. Entwicklungsarbeit; • Darstellung und kritische Bewertung der Resultate; • Vorschläge für künftige Untersuchungen / Entwicklungen.

Literatur Eigenständige Literaturrecherche mit Unterstützung durch den Betreuer bzw. die Betreue-rin.

Ergänzungen Die besonderen Bedingungen für das Moduls sind in der Prüfungsordnung zu ersehen. Im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin kann die Bachelor-Arbeit in engli-scher Sprache verfasst werden.

Page 35: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

34

Legende zum Modul- und Veranstaltungsverzeichnis CPs = Credit Points

ECTS = European Credit Transfer System

h = Stunden

LVA = Lehrveranstaltungsart

WM = Wahlmodul

PL = (benotete) Prüfungsleistung

Pr = Laborpraktikum

S = Seminar

SL = (unbenotete) Studienleistung

SU = seminaristischer Unterricht

SWS = Semesterwochenstunden

Vt/Pa = Veranstaltungstyp/Prüfungsart

Page 36: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 35 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

4 Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (University of Applied Sciences)

vom 1. Februar 2007 Das Präsidium der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat am 1. Februar 2007 nach § 108 Absatz 1 Sat 3 und Absatz 4 Satz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBL. S. 171), zuletzt geändert am 4. September 2006 (HmbGVBL. S. 494), die vom Fakultätsrat zuletzt am 10. Januar 2007 nach § 16 Absatz 3 Nummer 1 der »Grundordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg« vom 1. September 2004 (Amtl. Anz. S. 2086), zuletzt geändert am 30. Juni 2006 (Amtl. Anz. S. 1550), beschlossene »Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hochschule für Angewandte Wissen-schaften Hamburg« in der nachstehenden Fassung befristet bis zum 29. Februar 2009 genehmigt.

Präambel

Das Studium im Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) mit dem Abschluss Master of Arts bildet den konsekutiven Studiengang für die beiden am Department Information existierenden Bachelorstudiengänge Medien und Infor-mation sowie Bibliotheks- und Informationsmanagement.

Der Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science & Services) vermittelt – aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss – vertieftes Fachwissen. Um diese Studienziele zu erreichen, sind neben der inhaltlichen Gestaltung unter-schiedliche Lehrveranstaltungsarten und Lehrmethoden vorgesehen. Unterschiedliche Lehrver-anstaltungsarten sind seminaristischer Unterricht, Projekt, Seminar, berufspraktische Tätigkeit und Anleitung zum selbstständigen praxisorientierten, wissenschaftlichen Arbeiten, zum Beispiel bei der Masterarbeit. Zusätzlich steht bei der Masterarbeit die Literaturrecherche, die Einordnung der selbstständig erarbeiteten Ergebnisse in den aktuellen Kontext und die Reflexion über die Weiter-entwicklungen in dem betrachteten Bereich der Informationswissenschaften im Vordergrund.

Im ersten Studienjahr des Masterstudienganges ist ein Forschungs- und Praxissemester integriert. Daneben werden die Studierenden durch Projekte und Übungen auf Führungsaufgaben in interna-tional agierenden Unternehmen vorbereitet. Im zweiten Studienjahr vermitteln Wahlpflichtveran-staltungen vertiefende Kenntnisse aus aktuellen Anwendungen und Themen der Informations-wissenschaft. Verfestigt werden die erworbenen Kenntnisse durch Seminar- und Projektarbeiten, in denen die Einordnung des erworbenen Wissens in wissenschaftliche Kategorien erfolgen soll. Während des Studiums wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, Kenntnisse und Erfahrungen im internationalen Bereich zu sammeln, insbesondere durch die Ableistung des Forschungs- und Praxissemesters im Ausland.

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36

Inhalt I Aufbau, Regelstudienzeit und Abschluss ........................................................................... 37 § 1 Geltungsbereich ....................................................................................................................... 37 § 2 Akademischer Grad .................................................................................................................. 37 § 3 Zugangsvoraussetzungen ......................................................................................................... 37 § 4 Zweck des Abschlusses............................................................................................................. 37 § 5 Aufbau und Regelstudienzeit des Studiums ............................................................................. 37 § 6 Forschungs- und Praxissemester............................................................................................... 37 § 7 Departmentsbeauftragte für Praxisangelegenheiten................................................................ 38 § 8 Studienfachberatung ................................................................................................................ 38 II Lehrangebot ........................................................................................................................... 39 § 9 Lehrveranstaltungsarten, Wahlpflichtmodule, Studienplan...................................................... 39 § 10 Kreditierung von Lehrveranstaltungen ..................................................................................... 39 § 11 Modularisierung des Lehrangebotes ........................................................................................ 40 § 12 Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Lehrangebotes, Studienplan.................................... 40 § 13 Belegverfahren ......................................................................................................................... 41 III Prüfungswesen ...................................................................................................................... 41 § 14 Ablegung der Prüfungen .......................................................................................................... 41 § 15 Prüfungsausschuss.................................................................................................................... 41 § 16 Prüfende ................................................................................................................................... 42 § 17 Prüfungs- und Studienleistungen ............................................................................................. 42 § 18 Mündliche Prüfungen ............................................................................................................... 43 § 19 Bewertung und Benotung ........................................................................................................ 44 § 20 Wiederholung der Prüfungsleistungen ..................................................................................... 45 § 21 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen ........................... 46 § 22 Täuschung, Ordnungsverstoß, Versäumnis .............................................................................. 46 § 23 Unterbrechung der Prüfung ..................................................................................................... 47 § 24 Einsicht in die Prüfungsakten und Aufbewahrungsfristen........................................................ 47 § 25 Widerspruch ............................................................................................................................. 47 IV Masterprüfung ....................................................................................................................... 48 § 26 Art und Umfang der Masterprüfung ........................................................................................ 48 § 27 Masterarbeit ............................................................................................................................. 50 § 28 Bestehen, Verfahren und Zeugnis ............................................................................................ 50 § 29 Ungültigkeit der Prüfung .......................................................................................................... 51 V Schlussbestimmung............................................................................................................... 51 § 30 Inkrafttreten ............................................................................................................................. 51

Page 38: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 37 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

I Aufbau, Regelstudienzeit und Abschluss

§ 1 Geltungsbereich

Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt das Studium des Masterstudiengangs Informations-wissenschaft und -management (Information Science and Services) der Fakultät Design – Medien – Information der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW).

§ 2 Akademischer Grad

Die Hochschule verleiht als Abschluss des zweijährigen Studiums den akademischen Grad »Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) (MA)«.

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

(1) Zum Studium kann zugelassen werden, wer

1. einen mit mindestens der Gesamtnote gut bewerteten ersten berufsqualifizierenden Hochschul-abschluss in den Bachelorstudiengängen Medien und Information oder Bibliotheks- und Infor-mationsmanagement (Library and Information Science) oder in einem verwandten Studiengang von mindestens drei Jahren Dauer besitzt, oder

2. einen mit mindestens der Gesamtnote gut bewerteten ersten berufsqualifizierenden Hochschul-abschluss in einem nahe stehenden informationswissenschaftlichen Studiengang mit mindes-tens drei Jahren Dauer und berufspraktische Zeiten von mindestens einem halben Jahr besitzt,

3. den Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch Vorlage

a) des Zeugnisses der Fachhochschulreife oder des Abschlusszeugnisses der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe jeweils mit der Note befriedigend oder besser im Fach Englisch, oder

b) einer Bescheinigung über das Bestehen eines international anerkannten englischen Sprach-tests, oder

c) einer Bescheinigung über im Ausland erbrachte Leistungen, die den oben genannten Leistungen gleichwertig sind, und

4. den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang durch Vorlage entspre-chender Bescheinigungen erbringt.

(2) Eine Auswahlkommission, bestehend aus einem Vertreter des Studiengangs, einem weiteren Vertreter des Lehrkörpers und einem Vertreter des Studentensekretariats, erstellt eine Rangliste, die die fachlich qualifiziertesten Bewerber der Zulassungsstelle empfiehlt. Die Zuständigkeit für die Prüfung der formellen Zulassungsvoraussetzungen sowie die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Studium obliegt dem Studentensekretariat der HAW.

§ 4 Zweck des Abschlusses

(1) Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie während des Bachelorstudiums erworben haben, selbstständig wissenschaft-lich und anwendungsorientiert weiterentwickeln und vertiefen können und die wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnisse bei fachlich schwierigen und komplexen Problemstellungen sowohl in der Praxis als auch in der angewandten Forschung einsetzen können.

(2) Wer die in dieser Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen nach-weist, ist unabhängig von der zurückgelegten Studienzeit zu den Prüfungen zuzulassen.

§ 5 Aufbau und Regelstudienzeit des Studiums

Die Regelstudienzeit für das Studium bis zum Abschluss des Master of Arts beträgt zwei Studien-jahre (vier Fachsemester). Durch die Wahlpflichtveranstaltungen im zweiten Studienjahr gibt es die Möglichkeit, sich in speziellen Bereichen vertieftes Wissen und Kenntnisse anzueignen. Die aktuell angebotenen Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs unterliegen dabei einer kontinuierlichen Aktualisierung.

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§ 6 Forschungs- und Praxissemester

(1) In den Studienablauf ist im ersten Studienjahr eine hochschulgelenkte berufspraktische Tätig-keit von sechs Monaten Dauer bei einer effektiven Ausbildungszeit von mindestens 23 Wochen als Forschungs- und Praxissemester eingeordnet. Im Praxissemester sollen die Studierenden durch praktische Mitarbeit in einem Praxisprojekt in Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen der Informations- und Medienwirtschaft systematisch an die Aufgabenstellungen herangeführt werden. Die Studierenden erhalten damit Gelegenheit, die im theoretischen Studium zumeist in getrennten Disziplinen vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. Dabei sollen die verschiedenen Aspekte der Entscheidungsprozesse in der Berufs-praxis erfahren und vertiefte Einblicke in organisatorische, ökonomische, technische und soziale Zusammenhänge der Medienwirtschaft und der Informationsmärkte sowie ihrer Unternehmen und Einrichtungen gewonnen werden.

(2) Näheres zum Forschungs- und Praxissemester, insbesondere Art, Inhalt, Zeitpunkt und Zugangsvoraussetzungen, bestimmen die vom Fachbereich zu erlassenden Richtlinien.

§ 7 Departmentsbeauftragte für Praxisangelegenheiten

Die Fakultät setzt nach Bedarf Professorinnen oder Professoren als Studiengangsbeauftragte für Praxisangelegenheiten ein, deren Aufgabe es insbesondere ist, die Praktikantinnen und Prakti-kanten zu beraten und die Vermittlung von Praktikumsstellen zu unterstützen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die erfolgreiche Ableistung des Forschungs- und Praxissemesters müssen die Studierenden gegenüber der oder dem Studiengangsbeauftragten für Praxisangelegenheiten nachweisen. Diese oder dieser bescheinigt die erfolgreiche Ableistung für den Prüfungsausschuss.

§ 8 Studienfachberatung

(1) Der Fakultätsrat wählt für jeden Studiengang eine Professorin oder einen Professor für die Studienfachberatung des jeweiligen Studienganges; diese beziehungsweise dieser leitet und koordiniert die Studienfachberatung für diesen Studiengang.

(2) In den ersten beiden Studienfachsemestern sind die Studierenden verpflichtet, an einer Studienfachberatung (Studienfachberatung I) teilzunehmen. Die Studierenden, die die Regel-studienzeit des Studiengangs überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung (Studienfachberatung II) teilnehmen, wenn sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums die zugehörigen Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung bei Überschreitung der Regelstudienzeit teilnehmen, werden exmatrikuliert (§ 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG).

(3) Über die Teilnahme an den Studienfachberatungen wird jeweils eine Bescheinigung ausgestellt. In der Studienfachberatung I soll über die Ziele des Studiums, seine Inhalte und seinen Aufbau, insbesondere über die zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen, sowie über die Tätigkeitsbereiche in der beruflichen Praxis informiert werden.

(4) Der Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterin kann nach pflichtgemäßem Ermessen Studierende mit überlangen Studienzeiten zu einem Gespräch laden und sie über die weitere Gestaltung ihres Studiums beraten.

(5) Zur Einführung in das Studium wird eine Orientierungseinheit durchgeführt. Sie dauert höchstens eine Woche. Ihre Organisation erfolgt unter Beteiligung von studentischen Tutorinnen und Tutoren. Die Teilnahme wird durch eine Bescheinigung nachgewiesen.

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 39 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

II Lehrangebot

§ 9 Lehrveranstaltungsarten, Wahlpflichtmodule, Studienplan

(1) Es gibt folgende Lehrveranstaltungsarten:

a) Lehrvortrag (Vorlesung) Der Lehrvortrag ist eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaft-lichen Grund- und Spezialkenntnissen sowie Methoden durch die Lehrenden; während des Vortrags haben die Studierenden Gelegenheit, Verständnisfragen zu stellen.

b) Seminaristischer Unterricht Im seminaristischen Unterricht erfolgt die Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichen Grund- und Spezialkenntnissen und Methoden durch die Lehrenden unter aktiver Beteiligung der Studierenden.

c) Übung Die Übung ist eine Lehrveranstaltungsart mit Anwesenheitspflicht, in der die Studierenden vorgegebene Aufgaben unter Anleitung der Lehrenden zu bewältigen haben.

d) Seminar Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht, in der der Lehrvortrag durch Referate oder andere Eigenbeiträge der Studierenden ergänzt wird.

e) Laborpraktikum Das Laborpraktikum ist eine Lehrveranstaltungsart mit Anwesenheitspflicht, in der die Studie-renden nach Maßgabe und unter Anleitung der Lehrenden einzeln oder in Gruppen fachprak-tische Tätigkeiten durchführen durchzuführen und die Versuchsergebnisse zu protokollieren haben.

f) Projekt Das Fachprojekt ist eine fächerübergreifende Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht. Es be-inhaltet fächerübergreifende Aufgabenstellungen, die die Studierenden in Gruppen unter Anwendung von fachlichen und organisatorischen Problemlösungsmethoden anwendungs-orientiert bearbeiten und die Ergebnisse dokumentieren.

g) Exkursion Die Exkursion ist eine Lehrveranstaltung, die von Mitgliedern des Lehrkörpers und Studierenden gemeinsam in Form von Besichtigungen außerhalb der Hochschule für Angewandte Wissen-schaften durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, Einblicke in spezifische Probleme der Berufspraxis zu vermitteln.

(2) Für die Lehrveranstaltungen Übung, Seminar, Laborpraktikum und Projekt besteht eine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht gilt als erfüllt, wenn die oder der Studierende an mindestens 80 von Hundert der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden teilgenommen hat. Ist die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, wird die der Lehrveranstaltung zugeordnete Prüfungsleistung oder Studienleistung mit 0 Leistungspunkten beziehungsweise »nicht bestanden« bewertet. Fehlende Lehrveranstaltungen bei den Übungen und Laborpraktika können nachgeholt werden, sofern für das Fehlen berechtigte Gründe nachgewiesen werden. § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 10 Kreditierung von Lehrveranstaltungen

Das Studienangebot wird nach dem European Credit Transfer System (ECTS) kreditiert. Ziel ist es insbesondere, den Studierenden die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die sie an anderen in- und ausländischen Hochschulen erworben haben, zu erleichtern und dadurch einen verstärkten Austausch mit anderen in- und ausländischen Hochschulen zu erreichen. Credit Points (CP) werden auf der Basis des geschätzten Arbeitsaufwandes für die Studierenden festgelegt. Dabei entspricht ein Credit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von 30 Stunden. Pro Studienjahr werden durchschnittlich 60 Credit Points (30 je Semester) vergeben. Credit Points werden nur erteilt, wenn die vorgeschriebenen Prüfungs- und Studienleistungen bestanden und die vorgeschriebenen Praxiszeiten erfolgreich abgeleistet wurden.

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§ 11 Modularisierung des Lehrangebotes

(1) Das Lehrangebot besteht aus Modulen. Ein Modul ist eine fachlich selbstständige Einheit aus einem oder mehreren zusammenhängenden Fächern mit einem eigenen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsangebot, das maximal über zwölf Monate läuft und mit mindestens einer Prüfungsleis-tung, der mehrere Studienleistungen zugeordnet werden können, abschließt. Für den Abschluss Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) umfasst das Lehrangebot etwa 40 SWS (Semesterwochenstunden), entsprechend 120 CP.

(2) Das Lehrangebot verteilt sich wie folgt auf die nachstehenden Fachgebiete:

• Grundlagen und Anwendungen der Informationsorganisation und -praxis 18 CP

Module: Wissensorganisation / Knowledge Organization Information Retrieval International Library and Information Science

• Informationstechnologische Grundlagen und Anwendungen 12 CP

Module: Softwarestrategien und Applikationen Interface Design and Programming

• Informationsökonomische Grundlagen und Anwendungen 18 CP

Module: Informationsmarketing Ressourcenmanagement Makroökonomie (Medieninformationswirtschaft)

• Grundlagen und Anwendungen der Medientheorie und -praxis 12 CP

Module: Komparative Kommunikationsforschung / Comparative Communication Research Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences

Mindestens 25 % des gesamten Studiums werden als Pflichtmodule durchgeführt; die Studie-renden müssen alle vorgeschriebenen Pflichtmodule belegen. Die Wahlpflichtmodule im zweiten Studienjahr dienen der Vertiefung und vermitteln Inhalte aus den Bereichen

• Informationstechnologie, • Informationsökonomie & Medienmanagement, • Informationsorganisation und -praxis, • Medien- und Kommunikationswissenschaften.

Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Fächer eines der drei Module aus dem postgradualen Lehrangebot der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg oder anderer in- oder ausländischer Hochschulen selbst zusammenzustellen. Die Wahl kann nur wirksam getroffen wer-den, wenn die rechtlichen Voraussetzungen, die für den jeweiligen Fachbereich der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg oder für die in- oder ausländische Hochschule gelten, erfüllt sind.

Diese von den Studierenden selbst vorgenommene Zusammenstellung der Fächer bedarf nach erfolgter Einwilligung des Studienfachberaters der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.

Eine Änderung der Fächerwahl im selbst zusammengestellten Modul ist nur einmal möglich und setzt die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss voraus. Sind alle Wiederholungsmög-lichkeiten für Prüfungsleistungen nach § 17 ABBM in einem Fach des selbst zusammengestellten Moduls ausgeschöpft, ist ein Wechsel zu einem anderen Fach oder Modul nicht mehr zulässig.

Je Modul sind zwischen ein und drei Prüfungsleistungen und insgesamt bis zu einer Studien-leistungen zu erbringen.

§ 12 Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Lehrangebotes, Studienplan

(1) Die Fakultät ist nur verpflichtet, Module, für die alternative Wahlmöglichkeiten bestehen, anzu-bieten, wenn die Zahl der Teilnehmer die von der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) vom 18. Januar 1994 (HmbGVBl S. 16) in ihrer jeweils gültigen Fassung festgesetzten Teilnehmer-mindestzahlen erreicht.

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 41 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

(2) Das Department stellt für das Masterstudium Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) einen allgemeinen Studienplan auf, der insbesondere für jedes Modul Umfang, Veranstaltungsart und zeitliche Lage in der Semesterfolge ausweist. Mit Ausnah-me der Wahlpflichtmodule wird den Studierenden empfohlen, dieser didaktisch begründeten und organisatorisch abgestimmten Studienstruktur zu folgen. Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und in geeigneter Weise veröffentlicht. Er gilt in seiner jeweils zuletzt beschlossenen Fassung.

§ 13 Belegverfahren

Die Lehrenden des Departments können ein Belegverfahren einführen, um die Studierenden auf einzelne Lehrveranstaltungen gleichmäßig zu verteilen. Wird das Belegverfahren eingeführt, so belegen die Studierenden zu Beginn der Vorlesungszeit eines jeden Semesters diejenigen Lehr-veranstaltungen, an denen sie teilnehmen wollen, durch Eintragung in eine öffentliche Belegliste.

III Prüfungswesen

§ 14 Ablegung der Prüfungen

(1) Alle Prüfungen werden studienbegleitend erbracht.

(2) An den Prüfungen im Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management (Infor-mation Science and Services) kann nicht teilnehmen, wer die Diplom- oder Masterprüfung in demselben Studiengang oder in einem verwandten Studiengang in oder nach einem Studium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in der jeweils geltenden Fassung endgültig nicht bestanden hat. Das gilt auch für Prüfungen verwandter und vergleich-barer Studiengänge außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes; § 37 Absatz 1 Satz 2 HmbHG gilt entsprechend.

(3) Die für das Bestehen der Masterprüfung erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres bestanden und deren Ergebnisse zusammen mit allen anderen vorgeschriebenen Bescheinigungen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich vorgelegt werden. Werden sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegt, sind die Studierenden verpflichtet, an einer Studienfachberatung teilzunehmen (§ 8 Abs. 2).

(5) Machen Studierende durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, kann das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses gestat-ten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen oder die Bearbeitungs-zeit angemessen verlängern.

§ 15 Prüfungsausschuss

(1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben wird für die Studiengänge des Departments ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet. Dem Prüfungsausschuss gehören insgesamt sieben Mitglieder an: aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren ein vorsitzendes Mitglied und dessen Stellvertretung sowie zwei weitere Mitglieder, aus der Gruppe der Studierenden drei Mitglieder, die möglichst jeweils die angebo-tenen Bachelor- und Masterstudiengängen vertreten sollen. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.

(2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und für jedes Mitglied eine Vertretung werden vom Fakultätsrat gewählt. Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und dessen Stellvertretung. Beide müssen der Gruppe der Professorinnen beziehungsweise Professoren angehören.

(3) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungs- und Studienord-nung eingehalten werden. Er berichtet alle zwei Jahre dem Fakultätsrat über Stand und Ent-wicklung von Prüfungswesen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform des Studienganges und der Prüfungs- und Studienordnung.

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(4) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme der Prüfungen beizu-wohnen. Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über alle mit der Prüfung einzelner Studierender zusammenhängenden Vorgänge und Beratungen verpflichtet.

(5) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter das vor-sitzende Mitglied oder dessen Stellvertretung, anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds. Der Prüfungsausschuss kann in einer Geschäftsordnung festlegen, in welchen Fällen Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeigeführt werden können. Er kann in der Geschäftsordnung einzelne Befugnisse auf das vorsitzende Mitglied übertragen. Gegen die Entscheidungen des vorsitzenden Mitglieds kann der Prüfungsausschuss angerufen werden; die Anrufung hat aufschiebende Wirkung.

(6) Der Prüfungsausschuss setzt die Termine für Klausuren und mündliche Prüfungen fest. Er legt für das jeweilige Semester spätestens sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn einen Prüfungsplan aus. Notwendige Terminverschiebungen sind vom Prüfungsausschuss spätestens vierzehn Tage vor dem dann neu festgesetzten Termin bekanntzugeben. Bieten die Prüfenden zusätzliche Prüfungen an, müssen diese dem Prüfungsausschuss so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass sie durch Aushang spätestens vier Wochen vor dem zusätzlichen Prüfungstermin allgemein bekanntgegeben werden können. Der Prüfungsausschuss kann besondere Termine für die Wiederholung von Prüfungs-leistungen vorsehen.

§ 16 Prüfende

(1) Zur Prüferin beziehungsweise zum Prüfer kann bestellt werden, wer das Prüfungsfach hauptberuflich an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften lehrt und mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. Professorinnen bezie-hungsweise Professoren können für alle Prüfungen ihres Fachgebietes zu Prüfenden bestellt wer-den. Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter können nur für den von ihnen in ihren Lehrveran-staltungen angebotenen Lehrstoff zu Prüfenden bestellt werden. Für Studien- und Prüfungsleistun-gen sowie Zweitgutachten von Masterarbeiten können auch Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Hochschule für Angewandte Wissenschaften bestellt werden. In Ausnahmefällen können auch Personen zu Prüfenden bestellt werden, die nicht Mitglieder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sind, sofern sie mindestens die durch die Prüfung festzu-stellende oder gleichwertige Qualifikation besitzen. Die Prüfenden werden vom Fakultätsrat bestellt. Externe Zweitprüfer werden vom Prüfungsausschuss bestellt.

(2) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt aus dem Kreise der nach Absatz 3 bestellten Prüfenden die betreuenden Prüfenden für die Masterarbeit (§ 25) der Studierenden. Die Prüfenden sind durch das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses rechtzeitig, nach Möglich-keit spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Prüfung oder dem jeweiligen Prüfungsabschnitt, bekannt zu geben. Die Studierenden können für die mündlichen Prüfungen und die Masterarbeit Prüferinnen oder Prüfer vorschlagen. Den Vorschlägen ist, soweit möglich und vertretbar, zu ent-sprechen.

(4) Die Prüfenden sind bei der Beurteilung von Prüfungsleistungen nicht an Weisungen gebunden. § 13 Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 17 Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Prüfungsleistungen (PL) werden in einer der in Absatz 4 geregelten Prüfungsarten erbracht; für jede Prüfungsleistung wird ein benoteter Leistungsnachweis ausgestellt.

(2) Studienleistungen (SL) werden in einer der in Absatz 4 genannten Prüfungsarten erbracht. Ist die Prüfung bestanden, wird ein Studiennachweis erteilt; der Studiennachweis ist unbenotet. Studienleistungen sollen nach Möglichkeit während der Vorlesungszeit erbracht werden.

(3) Soweit die Prüfungs- und Studienordnung nichts anderes bestimmt, setzt die Prüferin bezie-hungsweise der Prüfer zu Beginn der Lehrveranstaltung nach Anhörung der Studierenden die formalen Prüfungsbedingungen, insbesondere Dauer und zugelassene Hilfsmittel, fest.

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 43 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

(4) Prüfungs- und Studienleistungen werden durch folgende Prüfungsarten erbracht:

1. Klausur (kontrollierte Form der Prüfungsleistung)

Eine Klausurarbeit ist eine unter Aufsicht anzufertigende Arbeit, in der die Studierenden ohne Hilfsmittel oder unter Benutzung der zugelassenen Hilfsmittel die gestellten Aufgaben allein und selbstständig bearbeiten. Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt mindestens 90, höchstens 240 Minuten.

2. Mündliche Prüfung (kontrollierte Form der Prüfungsleistung)

Eine mündliche Prüfung ist ein Prüfungsgespräch, in dem die Studierenden in freier Rede darlegen müssen, dass sie den Prüfungsstoff beherrschen. Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Die weiteren Einzelheiten sind in § 18 geregelt

3. Referat

Ein Referat ist ein Vortrag von 15 bis 45 Minuten Dauer anhand einer selbstgefertigten schriftlichen Ausarbeitung. An das Referat schließt sich unter Führung eines Diskussions-leiters ein Gespräch an. Das Referat soll in freien Formulierungen gehalten werden.

4. Hausarbeit

Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung, in der die Studierenden den Nachweis führen, dass sie ein bestimmtes Thema unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden vertieft darstellen können. Sie kann nach Maßgabe der oder des Prüfenden eine ergänzende mündliche Überprüfung (Kolloquium) beinhalten, die der abschließenden Notenfindung dient. Ihre Bearbeitungszeit beträgt höchstens sechs Wochen.

5. Fachliche Semesterarbeit

Eine fachliche Semesterarbeit ist eine Sammlung bewerteter kleinerer Einzelarbeiten, die unter Aufsicht oder als häusliche Arbeit angefertigt werden.

6. Laborübung

Eine Laborübung ist die Protokollierung und Auswertung von Versuchen und Versuchs-ergebnissen.

7. Projektleistung

Eine Projektleistung wird im Rahmen eines Studienprojekts erbracht. Im Rahmen der Projektleistung haben die Studierenden nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, fächer-übergreifend und teamorientiert zu arbeiten und zu handeln. Sie besteht in einer kontinu-ierlichen aktiven Mitarbeit am Projekt und in der Dokumentation des Projektverlaufs sowie in der Herstellung der Projektergebnisse. Die Dokumentation ist in der Regel am letzten Ter-min der projektbezogenen Lehrveranstaltung abzugeben, spätestens jedoch vier Wochen später.

(5) Die Prüfungsleistungen müssen von einer Prüferin beziehungsweise einem Prüfer nach § 16 Absatz 1 mit den in §19 Absatz 2 festgelegten Noten bewertet werden.

(6) Steht bei der Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen die jeweilige Prüfungsart zur Wahl, bestimmt die oder der Prüfende zu Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsart, nach welcher die Prüfungs- und Studienleistung erbracht werden muss.

§ 18 Mündliche Prüfungen

(1) Mündliche Prüfungen können als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden.

(2) Wird eine mündliche Prüfung von mindestens zwei Prüfenden abgenommen (Kollegialprüfung), ist die oder der Studierende in den einzelnen Prüfungsfächern verantwortlich jeweils nur von einer Prüferin beziehungsweise einem Prüfer zu prüfen. Findet die Prüfung nicht als Kollegialprüfung statt, ist sie in Gegenwart einer Beisitzerin beziehungsweise eines Beisitzers durchzuführen. Sie oder er wird vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt. Sie oder er muss zum Kreise der nach § 16 Absatz 1 Prüfungsberechtigten gehören oder ein Hochschulstudium für das betreffende Prüfungsfach abgeschlossen haben. Die verantwortliche Prüferin beziehungsweise der verantwortliche Prüfer setzt die Note gemeinsam mit den anderen an der Kollegialprüfung mitwirkenden Prüfenden beziehungsweise mit der Beisitzerin oder dem Beisitzer fest.

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(3) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfung sind in einem Protokoll festzuhalten. Es wird von den Prüfenden unterzeichnet und bleibt bei den Prüfungsakten.

(4) Bei mündlichen Prüfungen werden nach Maßgabe des vorhandenen Platzes Mitglieder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften als Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen. Studieren-de, die sich der gleichen Prüfung in der nächsten Prüfungsperiode unterziehen wollen, sind zu bevorzugen. Die Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe der Prü-fungsergebnisse an die Studierenden. Der Prüfungsausschuss kann die Öffentlichkeit auf Antrag der oder des Studierenden ausschließen, wenn die Öffentlichkeit für sie oder ihn nachteilig sein kann.

§ 19 Bewertung und Benotung

(1) Es werden die Leistungen der oder des einzelnen Studierenden bewertet. Arbeiten von Gruppen können für Einzelne nur insoweit als Prüfungsleistung anerkannt werden, als die zu bewertende individuelle Leistung deutlich unterscheidbar ist. Die Abgrenzung der Leistung erfolgt aufgrund der Angabe von Abschnitten oder Seitenzahlen oder durch eine von den Mitgliedern der Gruppe vorzulegende zusätzliche Beschreibung, die eine Abgrenzung des Beitrages der Einzelnen ermöglicht. Ferner kann in einem Kolloquium festgestellt werden, ob die oder der einzelne Studierende den eigenen Beitrag sowie den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis der Gruppe selbstständig erläutern und vertreten kann (§ 17 Absatz 4 Nummer 4 gilt entsprechend).

(2) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen und der Masterarbeit sind folgende Noten zu verwenden:

1,0 = sehr gut (eine hervorragende Leistung)

2,0 = gut (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)

3,0 = befriedigend (eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht)

4,0 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)

5,0 = nicht ausreichend (eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt)

(3) Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet worden ist. Zur differenzierenden Bewertung können Werte durch Erdniedrigen oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

(4) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn jede der ihr zugeordneten Prüfungsleistungen mindestens mit der Note ausreichend benotet sowie jede der ihr gegebenenfalls zugeordneten Studienleistungen oder Prüfungsvorleistungen bestanden sind.

(5) Die Note einer Prüfungsleistung einschließlich der Masterarbeit lautet:

bis 1,5 sehr gut über 1,5 bis 2,5 gut über 2,5 bis 3,5 befriedigend über 3,5 bis 4,0 ausreichend über 4,0 nicht ausreichend

(6) Bei Gesamt- und Modulnotenberechnungen und bei der Bewertung einer Prüfungsleistung durch mehrere Prüferinnen und Prüfer werden Durchschnittsnoten gebildet. Sie sind bis auf eine Dezimal-stelle hinter dem Komma ohne Rundung zu errechnen. Sie werden mit einer Dezimalstelle der Errechnung etwaiger weiterer Durchschnittsnoten zugrunde gelegt.

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 45 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

(7) Eine Modulnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der – gegebenenfalls gewichteten – Noten der dem Modul zugeordneten Prüfungsleistungen.

(8) Die Gesamtnote lautet

bis 1,5 sehr gut

über 1,5 bis 2,5 gut

über 2,5 bis 3,5 befriedigend

über 3,5 bis 4,0 bestanden

(9) Zusätzlich zur Gesamtnote wird die relative Note ausgewiesen. Die relative Note drückt aus, welchen Rang die Absolventin oder der Absolvent innerhalb einer festzulegenden Prüfungsperiode gegenüber den übrigen Absolventinnen und Absolventen einnimmt. Die Prüfungsperiode wird grundsätzlich für alle Studiengänge einheitlich vom Präsidium festgelegt.

Es sind die relativen Noten nach der ECTS Bewertungsskala zu verwenden:

A die besten 10 % B dien nächsten 20 % C dien nächsten 30 % D die nächsten 25 % E die nächsten 15 %

(10) Wird eine schriftliche Prüfungsleistung schlechter als 4,0 bewertet, können die betroffenen Studierenden die Unterlagen für kurze Zeit einsehen und innerhalb von 14 Tagen beantragen, dass die Prüfungsleistung von einer zweiten Gutachterin beziehungsweise von einem zweiten Gutachter bewertet wird, die oder der vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses aus dem Kreise der nach § 16 Absatz 1 bestellten Prüfern zu bestimmen ist. Die Note der Prüfungs-leistung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen.

(11) Wird eine Prüfungsleistung bei der zweiten Wiederholung der Prüfung schlechter als 4,0 bewertet, können die Studierenden zusätzlich eine ergänzende mündliche Überprüfung bean-tragen, die über »ausreichend« (4,0) oder »nicht ausreichend« (5,0) entscheidet. Die mündliche Überprüfung soll mindestens 15, höchstens 30 Minuten dauern. § 18 gilt entsprechend.

(12) Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. Die Noten der Prüfungs-leistungen werden unverzüglich mitgeteilt und auf Wunsch begründet.

(13) Studienleistungen werden mit »bestanden« oder »nicht bestanden« bewertet. Im übrigen gelten die Absätze 1 und 11 entsprechend.

§ 20 Wiederholung der Prüfungsleistungen

(1) Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

(2) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungs-prüfung soll in der Regel spätestens im Rahmen des Prüfungstermins des übernächsten Semesters abgelegt werden. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft, ist die entspre-chende Prüfung endgültig nicht bestanden.

(4) Ist die Masterarbeit mit der Note »nicht ausreichend« bewertet worden, kann sie grund-sätzlichnur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss innerhalb von drei Monaten beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses beantragt werden. Wird diese Frist versäumt, gilt der Wiederholungsversuch als nicht bestanden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zweite Wiederholung möglich. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Wurde die Master-arbeit mit der Note »nicht ausreichend« bewertet, erteilt das vorsitzende Mitglied des Prü-fungsausschusses der Studentin beziehungsweise dem Studenten hierüber einen schriftlichen Bescheid.

(5) Bei einem Wechsel der Hochschule, des Studienganges oder der Prüfungs- und Studienord-nung werden nicht bestandene Prüfungsleistungen, denen gleichwertige Prüfungsanforderungen zugrunde lagen, bei der Zählung nach den Absätzen 2, 3 und 4 berücksichtigt.

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§ 21 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind gleich-wertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums im wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland er-bracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Eine Anerkennung mit Auflagen ist zulässig.

(2) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fern-studien gilt der Absatz 1 entsprechend.

(3) Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten und einschlägige praktische Studiensemester (§ 6 Ab-satz 1) werden angerechnet.

(4) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten – soweit die Noten-systeme vergleichbar sind – zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote mit einzu-beziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk »bestanden« aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulässig.

(5) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrech-nung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

(6) Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. In den Fällen des Absatzes 1 entscheidet er auch, welche Auflagen zu erfüllen sind.

§ 22 Täuschung, Ordnungsverstoß, Versäumnis

(1) Unternehmen Studierende bei einer Prüfungsleistung einen Täuschungsversuch, fertigt die jeweilige Prüferin oder der jeweilige Prüfer über das Vorkommnis einen gesonderten Vermerk an, den sie oder er unverzüglich dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses vorlegt. Wird der Täuschungsversuch während der Erbringung einer Prüfungsleistung offenkundig, werden die Studierenden nicht von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Ordnungsverstoß nach Absatz 2 vor. Die Studierenden werden unverzüglich über die gegen sie erhobenen Vorwürfe unterrichtet. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungs-versuches trifft der Prüfungsausschuss; den Studierenden ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Stellt der Prüfungsausschuss einen Täuschungsversuch fest, wird die Prüfungsleistung mit der Note »nicht ausreichend« (5,0) bewertet. Unterstützen Studierende einen Täuschungsversuch, gelten die Sätze 1 bis 5 entsprechend.

(2) Studierende, die schuldhaft einen Ordnungsverstoß begehen, durch den andere Studierende oder das Prüfungsgespräch gestört werden, können von der jeweiligen Prüferin beziehungsweise Prüfer von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden, wenn das störende Verhalten trotz Abmahnung fortgesetzt wird. Absatz 1 Sätze 1, 3 und 4 gilt entsprechend. Stellt der Prüfungsausschuss einen den Ausschluss rechtfertigenden Ordnungsverstoß fest, wird die Prüfungsleistung mit der Note »nicht ausreichend« (5,0) bewertet. Anderenfalls ist den Studierenden alsbald erneut Gelegenheit zu geben, die Prüfungsleistung zu erbringen.

(3) Wird eine Prüfungsleistung nach § 17 Absatz 4 Nr. 1 bis 7 und die Masterarbeit (§ 25) nicht fristgemäß erbracht oder erscheint die oder der Studierende nicht zum angesetzten Prüfungstermin, so wird die Prüfung oder die Masterarbeit mit der Note »nicht ausreichend« (5,0) bewertet. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann, sofern dies die jeweilige Art der Prüfungsleistung zulässt, die Frist oder den Prüfungstermin bei Vorliegen eines wichtigen Grundes angemessen verlängern bzw. verschieben. Die oder der Studierende hat diesen Grund unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 1 bis 3 sind den Studierenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtbehelfsbelehrung zu versehen.

(5) Die vorgenannten Regelungen gelten für Studienleistungen entsprechend.

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§ 23 Unterbrechung der Prüfung

(1) Die Studierenden können Prüfungen aus wichtigem Grund unterbrechen. Die zuvor vollständig erbrachten Prüfungsleistungen werden dadurch nicht berührt.

{2} Der für die Unterbrechung geltend gemachte Grund muss dem vorsitzenden Mitglied des Prü-fungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses nachträglich ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Das vorsitzende Mitglied kann auf die Vorlage verzichten, wenn offensichtlich ist, dass die oder der Studierende erkrankt ist. Erkennt das vorsitzende Mitglied den geltend gemachten Grund nicht an, entscheidet der Prüfungsausschuss.

(3) Unterbricht eine Studierende oder ein Studierender die Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfung in dem betreffenden Prüfungsfach mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

(4) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 1 bis 3 ist den Studierenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 24 Einsicht in die Prüfungsakten und Aufbewahrungsfristen

(1) Nach Abschluss der Masterarbeit wird den Studierenden auf Antrag Einsicht in die Gutachten der Prüfenden und gegebenenfalls in die Protokolle der Kolloquien gewährt.

(2) Bei studienbegleitend erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen sind die Unterlagen den Studierenden nach Bekanntgabe der Bewertung zur Verfügung zu stellen, in vorhandene Prüfungsprotokolle ist Einsicht zu gewähren.

(3) Leistungs- und Studiennachweise der studienbegleitenden Prüfungs- und Studienleistungen, die Masterarbeit und die damit zusammenhängenden Gutachten sowie mündliche Prüfungs-protokolle sind fünf Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Exmatrikulation.

§ 25 Widerspruch

(1) Über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten entscheidet ein Widerspruchsausschuss. Ihm gehören an:

1. ein durch die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten bestimmtes Mitglied der Verwal-tung der Hochschule mit der Befähigung zum Richteramt als Vorsitzende oder Vorsitzender,

2. je ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren und der Studierenden aus dem Studiengang.

Die Mitglieder nach Satz 2 Nummer 2 sowie je zwei Stellvertretungen werden vom Fakultätsrat auf Vorschlag ihrer Gruppe für ein Jahr gewählt. Die Mitglieder nach Satz 2 Nummer 2 und ihre Stellvertretungen dürfen nicht zugleich einem der zuständigen Prüfungsausschüsse als Mitglied oder Stellvertretung angehören.

(2) Der Widerspruchsausschuss darf die Bewertung von Prüfungsleistungen nur daraufhin über-prüfen, ob von den Prüfenden maßgebende Vorschriften nicht beachtet, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verkannt oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden. Hält der Widerspruchsausschuss einen die Bewertung von Leistungen betreffenden Widerspruch für begründet und ist eine bestimmte Bewertung allein rechtens, ordnet er an, dass schriftliche Arbeiten erneut zu bewerten sind und/oder andere Prüfungsleistungen erneut zu erbringen sind. Der Widerspruchsausschuss kann anordnen, dass andere Prüfende zu bestellen sind.

(3) Der Widerspruchsausschuss kann die an der Bewertung der angegriffenen Prüfungsleistung beteiligte Prüferin beziehungsweise den beteiligten Prüfer anhören. Die Prüferin oder der Prüfer ist im Rahmen der Anhörung befugt, die vom Widerspruchsausschuss beanstandete Bewertung zu verändern.

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IV Masterprüfung

§ 26 Art und Umfang der Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung. Sie besteht aus den Prüfungs- und Studienleistungen der zwei Studienjahre (Tabelle) und der Masterarbeit (§ 27)

Die Studierenden haben die nachfolgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsleistungen bei der Bildung der Modulnote ergibt sich aus der Tabelle (Rubrik Nr. 9 »Notengewicht«). Die Gewichtung der Modulnoten untereinander ergibt sich aus der Tabelle (Rubrik Nr. 4 »Notenanteil«). Die Gesamtnote ist das Ergebnis der Bildung des gewichteten Durchschnitts der Modulnoten entsprechend ihrem Notenanteil.

Die Credit Points (CP) legen den Umfang der Lehrveranstaltungen eines Moduls fest; die Noten und somit die Notenanteile beziehungsweise Notengewichte beziehen sich nur auf die Bewertung und Gewichtung von Prüfungsleistungen.

Erläuterungen zur Tabelle:

Spalte

1 Nummer des Moduls

2 Benennung des Moduls

3 Kreditpunkte (Credit Points, CP) des Moduls

4 Prozentualer Anteil der Modulnote für die Berechnung der Gesamtnote

5 Benennung der Lehrveranstaltung

6 Lehrveranstaltungsart

7 Kreditpunkte (Credit Points, CP) der Lehrveranstaltung

8 Semesterwochenstunden (SWS) der Lehrveranstaltung

9 Art der Prüfungsleistung:

– SL Studienleistung – PL Prüfungsleistung: Klausur, mündliche Prüfung, Referat, Hausarbeit, Semesterarbeit, Laborübung, Projektleistung

10 Prozentualer Anteil der Note der Prüfungsleistung für die Berechnung der Modulnote

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 49 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

Modulstruktur zum Studiengang Master in Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) der HAW

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Module Lehrveranstaltungen

Nr. Name CP Noten-anteil Fach LVA CP SWS Prüfungs-

art Noten-gewicht

1. Studienjahr 0 Orientierungswoche – –

Wissensorganisation / Knowledge Organization S 3 2 PL 0,5

Information Retrieval SU 3 2 SL – 1

Pflicht: Informations-systeme und -dienst-leistungen / Informa-tion Systems and Services

9 7 % International Library and Information Science S 3 2 PL 0,5

Softwarestrategien und Applikationen

S 3 2 PL 1,0 2

Pflicht: Informations-architektur und -technologie / Infor-mation Architecture and Technology

6 7 % Interface Design and Programming Pr 3 2 SL –

Informationsmarketing S 3 2 PL 0,5

Ressourcenmanagement SU 3 2 SL – 3

Pflicht: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

9 7 % Medieninformationswirt-schaft (Makroökonomie) S 3 2 PL 0,5

Komparative Kommunika-tionsforschung / Comparative Communica-tion Research

S 3 2 PL 1,0

4

Pflicht: Internationa-le Kommunikations- und Medienwissen-schaft / International Com-munication Science and Media Studies

6 7 % Interkulturalität und Medien / Intercultural Competences

Pr 3 2 SL –

Praxisprojekt in Koopera-tion mit Organisationen und Unternehmen des Informationssektors

Proj. 27 2 – – 5

Forschungs- und Praxisprojekt / Research and Venture Project

30 14 %

Begleitseminar S 3 2 PL 1,0

2. Studienjahr

6

Wahlpflicht: Informationssysteme u. -dienstleistungen / Information Systems and Services

9 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 3 * 3 3 * 2 3* PL 3 * 0,33

7

Wahlpflicht: Informationsarchi-tektur und -techno-logie / Information Architecture and Technology

6 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 2 * 3 2 * 2 2 * PL 2 * 0,5

8

Wahlpflicht: Informations- und Medienökonomie / Information and Media Economics

9 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 3 * 3 3 * 2 3 * PL 3 * 0,33

9

Wahlpflicht: Interna-tionale Kommunika-tions- und Medien-wissenschaft / International Com-munication Science and Media Studies

6 7 % Wahl von ggf. fakultätsweit angebotenen Modulen in Kooperation mit den anderen Masterprogrammen*

S 2 * 3 2 * 2 2 * PL 2 * 0,5

10 Masterarbeit 30 30 % 30 – PL 1,0

Summen: 120 100 % 120 42 4 SL;18 PL

*Module des Wahlpflichtbereiches sind nach Möglichkeit studiengangübergreifend zu organisieren und für Studierende aus anderen Masterprogrammen zu öffnen.

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§ 27 Masterarbeit

(1) In der Masterarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem diesem Studiengang entsprechenden beruflichen Tätigkeitsfeld selbstständig unter Anwen-dung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten, in die fächerübergreifenden Zusammenhänge einzuordnen und selbstständig wissenschaftliche Erkenntnisse zu vertiefen und weiter zu entwickeln.

(2) Die Masterarbeit ist eine theoretische und/oder empirische Untersuchung mit schriftlicher Aus-arbeitung und wird über das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ausgegeben. Der Zeit-punkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Die Ausgabe der Masterarbeit setzt die erfolgreiche Durchführung aller Pflichtmodule des ersten Studienjahres voraus.

(3) Die Masterarbeit kann im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten von jeder beziehungs-weise jedem nach § 16 Absatz 1 bestellten Prüferin oder Prüfer betreut werden. Die oder der Studierende schlägt die oder den Erstprüfenden, die oder der gleichzeitig für die Betreuung der Masterarbeit zuständig ist, dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses vor. Den Studie-renden ist außerdem zu empfehlen und die Gelegenheit zu geben, für das Thema Vorschläge zu machen.

(4) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang müssen so beschaffen sein, dass die Arbeit innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. Die Arbeit ist in drei Exemplaren bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses abzugeben oder mit dem Poststempel des letzten Tages der Frist zu übersenden. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.

Das Prüfungsexemplar der Masterarbeit wird Bestandteil der Prüfungsakten und verbleibt bei der Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Die Zweitfertigung der Masterarbeit wird nach Ab-schluss des Prüfungsverfahrens mit schriftlicher Zustimmung der Verfasserin oder des Verfassers und ggf. solcher Personen, deren Rechte betroffen sind, in die Bibliothek des Fachbereichs aufge-nommen. Eine dritte Ausfertigung der Masterarbeit verbleibt bei der oder dem Erstprüfenden.

Auf einen vor Ablauf der Frist gestellten Antrag der oder des Studierenden kann der Prüfungsaus-schuss die Bearbeitungsdauer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um insgesamt höchstens drei Monate verlängern. Vor der Entscheidung über den Antrag ist eine Stellungnahme der betreu-enden Prüferin beziehungsweise des betreuenden Prüfers einzuholen. In Härtefällen kann eine Unterbrechung vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

(5) Zusammen mit der Masterarbeit ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit – ohne fremde Hilfe selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Werken entnommene Stellen sind unter Angabe der Quellen kenntlich zu machen.

(6) Die Masterarbeit wird, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen, von der betreuenden Prüferin beziehungsweise dem betreuenden Prüfer und von einer zweiten Prüferin beziehungs-weise einem zweiten Prüfer bewertet, die von dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses aus dem Kreis der nach § 16 Absatz 1 bestellten Prüfern benannt wird. Über die Bewertung der Masterarbeit ist ein schriftliches Gutachten anzufertigen. Die Note der Masterarbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen. § 19 Absatz und § 20 Absatz 2 gelten entsprechend.

§ 28 Bestehen, Verfahren und Zeugnis

(1) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle in den besonderen Prüfungs- und Studienordnun-gen vorgeschriebenen Prüfungs- und Studienleistungen sowie die dazugehörende Masterarbeit er-folgreich erbracht und die übrigen, nach Absatz 2 vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Das Zeugnis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. das zum Besuch der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg im Masterstudien-gang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) berech-tigende Zeugnis;

2. die Immatrikulation im Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services);

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 51 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

3. alle bestandenen Prüfungs- und Studienleistungen der Module der zwei Studienjahre (§§ 26);

4. die Bescheinigung über die Studienfachberatung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 und gegebenenfalls die Bescheinigung über die Studienfachberatung nach § 8 Absatz 6;

5. die bestandene Masterarbeit (§ 27);

6. die Erklärung nach § 14 Absatz 2.

(3) Das Masterzeugnis ist unverzüglich, spätestens nach vier Wochen auszustellen. Es enthält die Fächer und die Noten der Leistungsnachweise, die Fächer der Studiennachweise, die Gesamtnote und einen Hinweis auf die Gesamtnotenbildung sowie die Bezeichnung des Studiengangs. Das Zeugnis wird von dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Als Datum des Prüfungszeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem die Erfüllung aller Voraussetzungen nach Absatz 1 festgestellt wird. Ferner wird der Tag vermerkt, an dem alle Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind.

(4) Wird das Studium beendet, ohne die Masterprüfung bestanden zu haben, wird auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie des Exmatrikulationsbescheides eine Bescheinigung ausgestellt, aus der die erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen und die Noten der Prüfungsleistungen sowie die zur Prüfung noch fehlenden Prüfungs- und Studienleistungen hervorgehen. Die Bescheinigung muss außerdem erkennen lassen, dass die Prüfung nicht abgelegt oder nicht bestanden ist.

(5) Wer die Masterprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält hierüber einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

§ 29 Ungültigkeit der Prüfung

(1) Hat eine Studentin beziehungsweise ein Student bei einer Prüfung, die für die Masterprüfung erforderlich ist, getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss nachträglich die betreffenden Prüfungsleistungen mit der Note »nicht ausreichend« (5,0) bewerten, die weiteren davon berührten Noten entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.

(2) Waren die Voraussetzungen für die Erteilung des Masterzeugnisses nicht erfüllt, ohne dass die Studentin beziehungsweise der Student hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, wird dieser Mangel durch das Bestehen der jeweiligen Prüfung geheilt. Hat die Studentin oder der Student die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, gilt § 48 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der geltenden Fassung entsprechend.

(3) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen. Eine Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren, beginnend mit dem Datum des Prüfungszeugnisses, ausgeschlossen.

V Schlussbestimmung

§ 30 Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie gilt erstmals zum Wintersemester 2009/2010.

Hamburg, den 1. Februar 2007

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

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5 Vorläufige Zulassungordnung für den Studiengang Master of Arts Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (University of Applied Sciences)

Der Fakultätsrat Design, Medien, Information der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat am xx. Monat 2007 folgende Ordnung nach § 9 HZG beschlossen.

Inhalt § 1 Geltungsbereich .................................................................................................................. 52

§ 2 Zugangsvoraussetzungen ................................................................................................... 53

$ 3 Studienbeginn und Bewerbungsfrist ................................................................................... 53

§ 4 Zulassungsverfahren ........................................................................................................... 53

§ 5 Bescheiderteilung, Nachrückverfahren, Abschluss der Verfahren....................................... 54

§ 6 Zulassung für höhere Fachsemester.................................................................................... 54

§ 7 In-Kraft-Treten .................................................................................................................... 54

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Studiengang Master of Arts Informa-tionswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.

(1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber

a) • entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in den Studiengängen Medien und Information (Media and Information) oder Bibliotheks- und Informationsmanagement (Library and Information Science) oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder

• an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fach-lich verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt,

sowie

b) die besondere Eignung gemäß Absätze 2 bis 4 nachweist.

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 53 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

(2) Die besondere Eignung wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Abschlussprüfung nach Absatz 1 a) festgestellt und setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,0 abgeschlossen wurde.

(3) Abweichend von Absatz 2 wird von der besonderen Eignung ausgegangen, wenn der Studien-abschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber bereits 90 % der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht wurden (d. h. mindestens 162 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,0 be-trägt. Die so ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren nach § 4 berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.

(4) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt.

§ 2 Studienbeginn und Bewerbungsfrist

(1) Der Masterstudiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) beginnt jeweils zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Juli für das Wintersemester bei der Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.

(2) Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:

a) das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs oder ¬– wenn dieses noch nicht vorliegt – eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durch-schnittsnote;

b) Lebenslauf;

c) Nachweise nach § 2 Abs. 4.

§ 3 Zulassungsverfahren

(1) Erfüllen mehr Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens ver-geben.

(2) Die Auswahlentscheidung und die Bildung der Rangliste richten sich nach der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote nach § 2 Abs. 2 und 3. Besteht nach der Note zwischen einzelnen Bewerbern Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Los.

(3) Im Übrigen bleiben die allgemein für die Immatrikulation geltenden Bestimmungen der Imma-trikulationsordnung der Hochschule unberührt. Die Einschreibung der Bewerberinnen und Bewer-ber, die nach § 2 Abs. 3 als besonders geeignet gelten, ist bis zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelorstudiums auflösend bedingt. Der Nachweis ist für das jeweilige Winter-semester bis zum 15. Juli zu erbringen.

§ 4 Bescheiderteilung, Nachrückverfahren, Abschluss der Verfahren

(1) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ableh-nungsbescheid, in dem der erreichte Rangplatz und der Rangplatz der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers aufgeführt ist. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Er erhält gleichzeitig die Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu erklären, ob der Zulassungsantrag für ein Nachrückverfahren aufrechterhalten wird. Legt die Bewerberin oder der Bewerber diese Erklärung nicht frist- oder formgerecht vor, so ist sie oder er vom Nachrückverfahren ausgeschlossen. Auf diese Rechtsfolge ist hinzuweisen.

(2) Das Nachrückverfahren wird anhand der Rangliste durchgeführt.

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(3) Die Zulassungsverfahren werden spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeschlos-sen. Danach noch verfügbare Studienplätze werden auf formlosen Antrag durch Los vergeben. Der Bewerbungszeitraum hierfür beginnt zwei Wochen vor dem Vorlesungsbeginn und endet mit dem Abschluss des Verfahrens.

§ 5 Zulassung für höhere Fachsemester

(1) Die freien Studienplätze in einem höheren zulassungsbeschränkten Semester werden in nach-stehender Reihenfolge an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben,

a) die im gleichen oder einem vergleichbaren Studiengang

• an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren oder • mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen

gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren,

b) für die eine Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in ihrer Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde,

c) die sonstige Gründe geltend machen.

(2) Innerhalb jeder der drei Fallgruppen des Absatzes 1 entscheidet über die Zulassung das Ergeb-nis der Bachelorprüfung oder einer zu dieser äquivalenten Prüfung bei gleichem Ergebnis die für die Ortswahl maßgebenden sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründe und bei dann noch gleichartigen Fällen letztlich das Los.

§ 6 In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 55 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

6.1 Master-Urkunde – Muster –

Master-Urkunde

Herrn/Frau Joël M e s t r o

geboren am 1. Oktober 1979 in Ostia, Italien wird der akademische Grad

Master of Arts (M.A.) verliehen. Sie/er hat am 31. August 2010 an der Fakultät Design – Medien – Information im Department Information im Studiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) die Masterprüfung bestanden.

(Siegel)

Hamburg • 31. August 2010

Dekanin

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6 .2 Master-Zeugnis – Muster –

Herr/Frau Master-Zeugnis Joël M e s t r o geboren am 1. Oktober 1979 in Ostia, Italien hat die Masterprüfung an der Fakultät Design – Medien – Information im Department Information im Studiengang Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) am 31. August 2008 erfolgreich abgelegt.* Gesamtnote: gut Relative Note nach der ECTS-Bewertungsskala: B

Die Masterarbeit mit dem Thema Feasibility-Studie zur Eignung der Pressedatenbank Archimedes zum Einsatz in der Pressedokumentation des Germanischen Lloyd wurde bewertet mit der Note sehr gut Relative Note nach der ECTS-Bewertungsskala: A

(Siegel)

Hamburg • 31. August 2010

Vorsitzendes Mitglied des Prüfungsausschusses

* Nach der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs Master of Arts in Informationswissenschaft und -management (Information Science and Services) an der Hoch¬schule für Angewandte Wissen-schaften Hamburg (University of Applied Sciences) vom 1. Februar 2007

Noten: Sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend. Gesamtnote: Sehr gut, gut, befriedigend, bestanden. ECTS (European Credit Transfer System) grade: A – excellent (1,0–1,5); B – very good (>1,5–2,0); C – good (>2,0–2,5); D – satisfactory (>2,5–3,5); E – sufficient (>3,5–4,0)

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 57 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

Im Masterstudium hat Herr/Frau Joël M e s t r o folgende Leistungen erbracht: 1. Leistungen in den Pflichtmodulen Note ECTS-CP* Notenanteil Informationssysteme und -dienstleistungen / Prädikat 9 7 % Information Systems and Services Informationsarchitektur und -technologie / Prädikat 6 7 % Information Architecture and Technology Informations- und Medienökonomie / Prädikat 9 7 % Information and Media Economics Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / Prädikat 6 7 % International Communication Science and Media Studies 2. Leistungen in den Wahlpflichtmodulen der Schwerpunktbildung Informationssysteme und -dienstleistungen / insg. 7 % Information Systems and Services Modul 1 Prädikat 3 Modul 2 Prädikat 3 Modul 3 Prädikat 3 Informationsarchitektur und -technologie / insg. 7 % Information Architecture and Technology Modul 1 Prädikat 3 Modul 2 Prädikat 3 Informations- und Medienökonomie / insg. 7 % Information and Media Economics Modul 1 Prädikat 3 Modul 2 Prädikat 3 Modul 3 Prädikat 3 Internationale Kommunikations- und Medienwissenschaft / insg. 7 % International Communication Science and Media Studies Modul 1 Prädikat 3 Modul 2 Prädikat 3 3. Das Forschungs- und Praxisprojekt Prädikat 30 14 % wurde in Zusammenarbeit mit der Institution Australian Broadcasting Corporation, Archives & Library Services, Gore Hill, Australien bearbeitet 4. Masterarbeit Prädikat 30 30 % * ECTS-CP: Credits nach dem ECTS-System

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7 Diploma Supplement – Muster – This Diploma Supplement model was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international transparency and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why.

1. HOLDER OF THE QUALIFICATION

1.1 Family Name / 1.2 First Name Joël Mestro

1.3 Date, Place, Country of Birth 01.10.1979, Ostia, Italy

1.4 Student ID Number or Code 9876543

2.QUALIFICATION

2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language)

Master of Arts (M.A.)

2.2 Main Field(s) of Study Information Science and Services

2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language)

Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg, Germany Fakultät Design – Medien – Information, Department Information

Status (Type / Control) University of Applied Sciences / State Institution

2.4 Institution Administering Studies (in original language)

Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg, Germany Fakultät Design – Medien – Information, Department Information

Status (Type / Control) University of Applied Sciences / State Institution

2.5 Language(s) of Instruction/Examination German

3. LEVEL OF THE QUALIFICATION

3.1 Level second degree, graduate by course programme with thesis

3.2 Official Length of Programme one and a half years, 90 Credits

3.3 Access Requirements Higher Education Qualification, see section 8.7

Page 60: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management ... · Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts) Information Science and Services Teil IV des

HAW – DEPARTMENT INFORMATION 59 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

4. CONTENTS AND RESULTS GAINED

4.1 Mode of Study Full-time

4.2 Program Requirements/ Qualificaton Profile of the Graduate

Foundations: software stratetgies and applications; Integrated research and venture project; Introduction to international library and information science, interface design and programming, information marketing, information resource management, comparative communication research; Advanced stage focuses on knowledge organisation, information retrieval; Options in information systems and services, information architecture and technology, information and media economics, international communication science and media studies; Throughout the programme information science principles and methods are applied to real problems usually drawn from research and consultancy in the department (information services, web usability, internet-based information distribution) to develop skills and problem-solving capacity in information service, intercultural competences, project management and research-oriented thesis (six months).

4.3 Programme Details See Transcript for list of courses and grades; and »Prüfungszeugnis« (Final Examination Certificate) for subjects offered in final examinations {written and oral), and topic of thesis, including evaluations.

4.4 Grading Scheme General grading scheme cf. Sec. 8.6 – Grade Distribution (Award year): »Sehr gut« (7%) – »Gut« (23%) – »Befriedigend« (50 %) – »Ausreichend« (15%) – »Nicht ausreichend« (5%)

4.5 Overall Classification (in original language)

– gut – Based on the accumulation of grades received during the study programme and the final thesis (examinations 70 %, master thesis 30 %); cf. Masterzeugnis (Final Examination Certificate)

5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION

5.1 Access to Further Study The degree qualifies to apply for admission for doctoral work

5.2 Professional Status The degree examination entitles its holder to the title »Master of Arts« and qualifies for professional work in the fields of information science and services.

6. ADDITIONAL INFORMATION

6.1 Additional Information

6.2 Further Information Sources On the institution: www.haw-hamburg.de On the programme: www.bui.haw-hamburg.de For national information sources see section 8.8

7. CERTIFICATION

This Diploma Supplement refers to the following original documents: Urkunde über die Verleihung des Bachelorgrades vom [Datum] Bachelorzeugnis vom 31. August 2010 Transcript of Records vom [Date] ______________ _______________ __________________________________________ Certification Date Official Stamp/Seal Chairman Examination Committee

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Integrated/Long (One-Tier) Programmes

Doctorate

Transfer Procedures

Doctorate (Dr.)

(Thesis research; may include formal

course work)

Diplom (FH) degree [4 years]

Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations [4.5 years]

Doctorate (Dr.)

UNIVERSITIES (Universitäten) & SPECIALISED INSTITUTIONS

of university standing (Theologische und

Pädagogische Hochschulen)

[Doctorate]

UNIVERSITIES OF APPLIED

SCIENCES (UAS) –

(Fachhochschulen) (FH)

UNIVERSITIES OF ART/MUSIC

(Kunst-/ Musikhochschulen)

[Some Doctorate]

Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4-5 years]

Staatsprüfung (State Examination) [3-6.5 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)

[3-4 years]

Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)

[1-2 years] Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.)

[3-4 years]

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Transfer Procedures

Programmes/

Degrees

First degree

Second degree

Transfer Procedures

8. NATIONAL HIGHER EDUCATION SYSTEM1

The information on the national higher education system on the following pages provides a context for the qualification and the type of higher education that awarded it.

8.1 Types of Institutions and Institutional Status Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of Higher Education Institutions (HEI).2 • Universitäten (Universities) including various specialized institutions,

offer the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities focus in particular on basic research so that advanced stages of study have mainly theoretical orientation and research-oriented components.

• Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their

study programmes in engineering and other technical disciplines, business-related studies, social work, and design areas. The common mission of applied research and development implies a distinct application-oriented focus and professional character of studies, which include integrated and supervised work assignments in industry, enterprises or other relevant institutions.

1 The information covers only aspects directly relevant to purposes of the

Diploma Supplement. All information as of 1 July 2005. 2 Berufsakademien are not considered as Higher Education Institutions,

they only exist in some of the Länder. They offer educational programmes in close cooperation with private companies. Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at the company. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which are recognized as an academic degree if they are accredited by a German accreditation agency.

Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as directing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of design areas, architecture, media and communication.

Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions. In their operations, including the organization of studies and the designation and award of degrees, they are both subject to higher education legislation. 8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in integrated »long« (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination). Within the framework of the Bologna-Process one-tier study pro-grammes are successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a scheme of first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master) was introduced to be offered parallel to or instead of integrated »long« programmes. These programmes are designed to provide enlarged variety and flexibility to students in planning and pursuing educational objectives, they also enhance international compatibility of studies. For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a synoptic summary. 8.3 Approval/Accreditation of Programmes and Degrees To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of studies and general degree requirements have to conform to principles and regulations established by the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the

Table 1: Institutions, Programmes and Degrees in German Higher Education

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HAW – DEPARTMENT INFORMATION 61 Teil IV: Modulhandbuch Informationswissenschaft und -management (Master of Arts)

Federal Republic of Germany (KMK).3 In 1999, a system of accredi-tation for programmes of study has become operational under the control of an Accreditation Council at national level. All new pro-grammes have to be accredited under this scheme; after a successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation Council.4 8.4 Organization and Structure of Studies The following programmes apply to all three types of institutions. Bachelor’s and Master’s study courses may be studied consecutively, at various higher education institutions, at different types of higher education institutions and with phases of professional work between the first and the second qualification. The organization of the study programmes makes use of modular components and of the European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) with 30 credits corresponding to one semester. 8.4.1 Bachelor Bachelor degree study programmes lay the academic foundations, provide methodological skills and lead to qualifications related to the professional field. The Bachelor degree is awarded after 3 to 4 years. The Bachelor degree programme includes a thesis requirement. Study courses leading to the Bachelor degree must be accredited according to the Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in Germany.5 First degree programmes (Bachelor) lead to Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) or Bachelor of Music (B.Mus.). 8.4.2 Master Master is the second degree after another 1 to 2 years. Master study programmes must be differentiated by the profile types »more practice-oriented« and »more research-oriented«. Higher Education Institutions define the profile of each Master study programme. The Master degree study programme includes a thesis requirement. Study programmes leading to the Master degree must be accredited according to the Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in Germany.6 Second degree programmes (Master) lead to Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (L.L.M), Master of Fine Arts (M.F.A.) or Master of Music (M.Mus.). Master study programmes, which are designed for continuing education or which do not build on the preceding Bachelor study programmes in terms of their content, may carry other designations (e.g. MBA). 8.4.3 Integrated »Long« Programmes (One-Tier): Diplom degrees, Magister Artium, Staatsprüfung

An integrated study programme is either mono-disciplinary (Diplom degrees, most programmes completed by a Staatsprüfung) or com-prises a combination of either two major or one major and two minor fields (Magister Artium). The first stage (1.5 to 2 years) focuses on broad orientations and foundations of the field(s) of study. An Interme-diate Examination (Diplom-Vorprüfung for Diplom degrees; Zwischen-prüfung or credit requirements for the Magister Artium) is prerequisite to enter the second stage of advanced studies and specializations. Degree requirements include submission of a thesis (up to 6 months duration) and comprehensive final written and oral examinations. Similar regulations apply to studies leading to a Staatsprüfung. The level of qualification is equivalent to the Master level. • Integrated studies at Universitäten (U) last 4 to 5 years (Diplom

degree, Magister Artium) or 3 to 6.5 years (Staatsprüfung). The Diplom degree is awarded in engineering disciplines, the natural

3 Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9 Clause

2 of the Framework Act for Higher Education (HRG) for the accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10.2003, as amended on 21.4.2005).

4 »Law establishing a Foundation ›Foundation for the Accreditation of Study

Programmes in Germany‹«, entered into force as from 26.2.2005, GV. NRW. 2005, nr. 5, p. 45 in connection with the Declaration of the Länder to the Foundation »Foundation: Foundation for the Accreditation of Study Programmes in Germany« (Resolution of the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 16.12.2004.

5 See note No. 4. 6 See note No. 4.

sciences as well as economics and business. In the humanities, the corresponding degree is usually the Magister Artium (M.A.). In the social sciences, the practice varies as a matter of institutional traditions. Studies preparing for the legal, medical, pharmaceutical and teaching professions are completed by a Staatsprüfung.

The three qualifications (Diplom, Magister Artium and Staats-

prüfung) are academically equivalent. They qualify to apply for admission to doctoral studies. Further prerequisites for admission may be defined by the Higher Education Institution, cf. Sec. 8.5.

• Integrated studies at Fachhochschulen (FH)/Universities of Applied

Sciences (UAS) last 4 years and lead to a Diplom (FH) degree. While the FH/UAS are non-doctorate granting institutions, qualified graduates may apply for admission to doctoral studies at doctorate-granting institutions, cf. Sec. 8.5.

• Studies at Kunst- and Musikhochschulen (Universities of Art/ Music

etc.) are more diverse in their organization, depending on the field and individual objectives. In addition to Diplom/ Magister degrees, the integrated study programme awards include Certificates and certified examinations for specialized areas and professional purposes.

8.5 Doctorate Universities as well as specialized institutions of university standing and some Universities of Art/Music are doctorate-granting institutions. Formal prerequisite for admission to doctoral work is a qualified Master (UAS and U), a Magister degree, a Diplom, a Staatsprüfung, or a foreign equivalent. Particularly qualified holders of a Bachelor or a Diplom (FH) degree may also be admitted to doctoral studies without acquisition of a further degree by means of a procedure to determine their aptitude. The universities respectively the doctorate-granting institutions regulate entry to a doctorate as well as the structure of the procedure to determine aptitude. Admission further requires the acceptance of the Dissertation research project by a professor as a supervisor. 8.6 Grading Scheme The grading scheme in Germany usually comprises five levels (with numerical equivalents; intermediate grades may be given): "Sehr Gut" (1) = Very Good; "Gut" (2) = Good; "Befriedigend" (3) = Satisfactory; "Ausreichend" (4) = Sufficient; "Nicht ausreichend" (5) = Non-Sufficient/Fail. The minimum passing grade is "Ausreichend" (4). Verbal designations of grades may vary in some cases and for doctoral degrees. In addition institutions may already use the ECTS grading scheme, which operates with the levels A (best 10 %), B (next 25 %), C (next 30 %), D (next 25 %), and E (next 10 %). 8.7 Access to Higher Education The General Higher Education Entrance Qualification (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) after 12 to 13 years of schooling allows for admission to all higher educational studies. Specialized variants (Fachgebundende Hochschulreife) allow for admission to particular disciplines. Access to Fachhochschulen (UAS) is also possible with a Fachhochschulreife, which can usually be acquired after 12 years of schooling. Admission to Universities of Art/Music may be based on other or require additional evidence demonstrating individual aptitude. Higher Education Institutions may in certain cases apply additional admission procedures. 8.8 National Sources of Information • Kultusministerkonferenz (KMK) [Standing Conference of the

Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany]; Lennéstrasse 6, D-53113 Bonn; Fax: +49[0]228/501-229; Phone: +49[0]228/501-0 – Central Office for Foreign Education (ZaB) as German NARIC;

www.kmk.org; E-Mail: [email protected] – »Documentation and Educational Information Service« as Ger-

man EURYDICE-Unit, providing the national dossier on the edu-cation system (www.kmk.org/doku/bildungswesen.htm; E-Mail: [email protected])

• Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [German Rectors’ Conference];

Ahrstrasse 39, D-53175 Bonn; Fax: +49[0]228/887-110; Phone: +49[0]228/887-0; www.hrk.de; E-Mail: [email protected]

• »Higher Education Compass« of the German Rectors’ Conference

features comprehensive information on institutions, programmes of study, etc. (www.higher-education-compass.de)

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