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Liebenswertes Saarland: Familien leben gerne hier Erster Familienreport für das Saarland LJA aktuell Rundbrief des Landesjugendamtes 1/2017 Unbegleitete minderjährige Ausländer: Zentrale Aufnahme auf dem Schaumberger Hof Volles Haus: Fachtagung „Traumapädagogik“ in St. Wendel

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Liebenswertes Saarland: Familien leben gerne hierErster Familienreport für das Saarland

LJA aktuellRundbrief des Landesjugendamtes 1/2017

Unbegleitete minderjährige Ausländer: Zentrale Aufnahme auf dem Schaumberger Hof

Volles Haus: Fachtagung

„Traumapädagogik“ in St. Wendel

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Das Familienministerium lädt am 16. September 2017 von

11:00 bis 18:00 Uhr zum

Familienfestauf den Schlossplatz, St. Wendel ein.

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1LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

in Ihren Händen halten Sie den neugestalteten Rund-brief des Landesjugendamtes.

Das moderne Erscheinungsbild des „LJA aktuell“ wird in Zukunft Informationen und Bilder anschaulicher und übersichtlicher miteinander verbinden.

Zudem haben wir auch die inhaltliche Gliederung mit dem Ziel weiterentwickelt, Sie zukünftig noch umfas-sender über alle wichtigen Themen rund um die Kin-der- und Jugend- hilfe informieren zu können. Neue Rubriken sollen darüber hinaus das bisherige Informationsan- gebot erweitern. So finden Sie beispielsweise in der Rubrik „Schwerpunkte“ umfangreiche Berichte zu aktu-ellen Themen. Dabei wollen wir auch den Blick über den Tellerrand der Kinder- und Jugendhilfe im engeren Sinne hinaus wagen und zusätzlich über all-gemeine Themen aus den Feldern Jugend, Familie und Soziales berichten.

Einiges hat sich mit der neuen Ausgabe verändert, doch der Kern ist gleich geblieben. Wir wollen Sie weiterhin zweimal im Jahr insbesondere über Neuigkeiten aus den Bereichen der Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erzie-hung, Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Ju-gendschutz, Jugendmedienschutz etc. umfassend und sachlich fundiert informieren. Darüber hinaus möchten wir Sie natürlich auch wie bisher über Empfehlungen und Entscheidungen des Landesjugendhilfeausschusses bzw. der Verwaltung des Landesjugendamtes auf dem Laufenden halten.

Ich hoffe, dass all dies uns auch aus Ihrer Sicht mit der ersten neuen Ausgabe des Rundbriefs gelungen ist. Soll-ten Sie dennoch Kritik und Anregungen haben, inwiefern wir unser Angebot noch weiter in Ihrem Sinne verbes-sern können, nehmen wir diese gern entgegen (E-Mail: [email protected]).

Mit besten Grüßen

Stefan Funck Leiter Referat Kinder- und Jugendhilfe, Landesjugendamt

Inhalt

Editorial .................................................................................................1

Schwerpunkt ........................................................................................2

Liebenswertes Saarland: Familien leben gerne hier ..............................2

Zentrales Vorclearing ist win-win Situation .............................................4

Trauma pädagogik öffnet Türen ....................................................................6

Landesjugendamt aktuell ...................................................................8

Landes jugend amt mit neuem Leiter ...........................................................8

Das Landesjugendamt des Saarlandes .....................................................9

Mit Christel Brill geht ein Stück Geschichte des Landes jugend amtes ............................................................................. 12

Im Zeichen der Jugendarbeit ..................................................................... 13

Landesjugendhilfeausschuss aktuell ............................................ 14

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung“ ................................................................ 14

„Zeitplan gehalten“ ...................................................................................... 15

Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen ................. 16

Beratungsoffensive zur Meldepflicht in Kindertageseinrichtungen ........................................................................... 16

Singen, trommeln, musizieren gegen Geld? ......................................... 17

Ersetzt das Babyphon die Schlafwache? ............................................... 18

„Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ............................................. 19

Faire Kita ........................................................................................................... 20

Vertieftes Verständnis von Achtsamkeit ................................................. 21

Kinder- und Jugendhilfe – Jugendmedienschutz ......................... 22

Alterskennzeichnung von Filmen ............................................................. 22

Digitalisierung als Herausforderung für den Jugendmedienschutz ................................................................................... 23

Medienprojekte selbst durchführen ........................................................ 24

Kinder- und Jugendhilfe – aktuell .................................................. 25

Im Saarland wenige Fälle ........................................................................... 25

Koordinationsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften .............................................................................. 26

Neuer Abteilungsleiter am TGSBBZ Saarlouis ...................................... 27

Glückauf Jugend – Kohle für coole Projekte ......................................... 27

„Der Fonds Heimerziehung und seine Auswirkungen“ ...................... 28

Sport, Spiel und Spaß .................................................................................. 29

„22 Mio. junge Chancen“ ........................................................................... 30

In aller Kürze: Personalien und Meldungen .................................. 31

Aktuelles aus der Gesetzgebung............................................................... 32

Impressum

Herausgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Referat C5, Kinder- und Jugendhilfe, Landesjugendamt

Verantwortlich: Stefan Funck, Leiter Referat C5 Redaktion: Annette Reichmann, Telefon 0681 501 3532

Texte, Manuskripte an: Annette Reichmann, [email protected]

Gestaltung: Zippo Zimmermann, designladen.com

Titelfoto: iStock.com/stockvisual

Das Familienministerium lädt am 16. September 2017 von

11:00 bis 18:00 Uhr zum

Familienfestauf den Schlossplatz, St. Wendel ein.

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2 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Warum ein Familienreport für das Saarland?

Monika Bach-mann: Bislang gab es im Saar-land keine Fami-lienberichterstat-tung. Um eine moderne Familienpolitik nahe an den Menschen zu gestalten, ist es wich-

tig, deren Sorgen, Nöte, aber auch um deren Engagement und Möglichkeiten

zu wissen. Wie leben sie? Wie sieht ihr Alltag aus? Welche Sor-gen und welche Nöte treiben sie um? Das wollten

wir genau wissen und haben des-

Liebenswertes Saarland: Familien leben gerne hierErster Familienreport für das Saarland

Das Familienministerium hat in der letzten Legislaturperio-de den ersten saarländischen Familienreport beim thürin-gischen Institut Orbit in Auftrag gegeben. Erforscht werden sollten die Lebenswirklichkeiten von Familien heute. Anfang 2017 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Wir haben Famili-enministerin Monika Bachmann dazu befragt.

„Familienpolitik muss an den Bedürfnissen der Familien an-setzen und ihren veränderten Lebenswelten Rechnung tra-gen.“

halb ein Gutachten auf sozialwissen-schaftlicher Basis in Auftrag gegeben.

Es wurden saarlandweit 5000 Fami-lien repräsentativ befragt. Und jetzt liegen uns die Ergebnisse vor. Ein zen-traler Befund aus der Untersuchung ist, dass der große Teil der Familien gerne im Saarland lebt und es hier auch liebens- und lebenswert fin-det! Aber die Untersuchungen zeigen auch, dass noch Verbesserungs- und Entwicklungspotenzial besteht, auch das ist in der Studie zu Tage getreten. Hier ist die Politik gefragt, ihren Bei-trag zu leisten. Familienpolitik muss an den Bedürfnissen der Familien an-setzen und ihren veränderten Lebens-welten Rechnung tragen.

Familienministerin Monika Bach-mann beim Familienfest 2016

••• Schwerpunkt

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3LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Wie wollen Sie das umsetzen, wel-che Ideen gibt es?

Monika Bachmann: Im Rahmen des Reports haben wir in vier Dialogkon-ferenzen mit saarländischen Akteu-ren zum Thema Familie diskutiert. Mit dabei waren Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemein-den, der Familienverbände, der Wohl-fahrtsverbände, der Beratungsstel-len, der Familienzentren, der Politik, der Kirchen, der Gewerkschaften, der Unternehmen, der Kammern sowie der lokalen Bündnisse für Familie. Mit ihnen haben wir die wichtigen Themen „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“, „Zusammenleben der Generationen“ und „Neue Familien braucht das Land“ besprochen und gemein-sam – ausgehend von einer Bestandsanaly-se – Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Verbesserung im Sinne eines familienfreundlichen Saarlandes dis-kutiert.

Wir alle wissen: Familien haben heute vielfältige Aufgaben und müssen sich großen Herausforderungen stellen. Von der Erziehung der Kinder über die Vereinbarkeit von Familie und Be-ruf bis hin zur Pflege hilfsbedürftiger älterer oder behinderter Familienmit-

„Wir im Saarland haben schon früh die Bedeutung erkannt, dass wir die Familien von An-fang an unterstützen und be-gleiten müssen“

glieder. Dazu sind finanzielle Sicher-heit und Stabilität, eine gute soziale Absicherung, Zeit für-einander und miteinander und familienergänzende und familienunterstüt-zende Angebote unver-zichtbar.

Was wird denn nun mit dem Bericht ge-schehen?

Monika Bachmann: Im nächsten Schritt werden wir die saarländischen Be-funde im vorliegenden Famili-enreport mit den bundesweiten

Entwicklungen und mit den sozialwissenschaftlichen

Erkenntnissen ins Ver-hältnis setzen. Dann gilt es daraus natürlich auch Erkenntnisse ab-zuleiten.

Wir im Saarland haben schon früh die Bedeutung er-kannt, dass wir die Familien von Anfang an un-terstützen und begleiten müs-sen, denken sie

nur mal an die Frühen Hilfen. Aber wir müssen uns auch fragen: reichen die Schoolworker, wie muss Schulso-zialarbeit aussehen oder wie integrie-ren wir die Flüchtlingsfamilien?

Der Erste Familienreport des Saar-landes stellt eine Vielzahl familien-politischer Leistungen heraus. In den nächsten Monaten werden wir wei-tere Dialogkonferenzen durchführen, um die Ergebnisse und Handlungs-empfehlungen mit den Akteuren zu diskutieren.

www.saarland.de/familie.htm

Landesregierung zeichnet besondere, familienorientierte Maßnahmen in Kommunen aus

Sozialministerin Monika Bachmann hat im Namen der Landesregierung zehn Kommunen mit dem Landessiegel „Familienfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.

Das Landessiegel erhalten Kommunen, die sich zum Wohle aller Generationen in den verschiedensten kommunalen Handlungsfel-dern engagieren und so für eine familienfreundlichere Gestaltung des Lebensumfeldes in den Städten und Gemeinden des Saarlan-des einstehen. Ein besonderes Augen-merk bei der Vergabe des Landessie-gels hatte das Fachgremium auf die Förderung der Eigenverantwortlichkeit beziehungsweise Eigenständigkeit der Familien und das Subsidiaritätsprinzip gelegt.

Die Verleihung der Siegel und die Veröffentlichung von Best-Practice-Modellen sollen darüber hinaus für Familienfreund-lichkeit vor Ort und in allen Lebenslagen werben. Ausgezeichnet wurden folgende Kommunen: Beckingen, Eppelborn, Illingen, Kir-kel, Nonnweiler, Ottweiler, Püttlingen, Saarlouis, St. Ingbert, Tholey

Für eine Auszeichnung mit dem Siegel kommen deshalb aus-schließlich Gemeinden in Betracht, deren eingereichte Konzepte und Maßnahmen in ihrer Gesamtheit familien-, kinder- und se-niorenfreundlich gestaltet sind. Ein Augenmerk wird hier beson-

ders auf die Förderung der Eigenverant-wortlichkeit bzw. Eigenständigkeit der Familien und das Subsidiaritätsprinzip gelegt.

Fragen zum Bewerbungsverfahren für das Landessiegel Familienfreundliche

Kommune beantwortet die Service- und Kompetenzstelle Fami-lie, Telefon 0681-501 3275. Bewerben Sie sich jetzt!

Informationen im Internet unter: www.saarland.de/139329.htm

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4 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Unter der Federführung des Sozial-ministeriums ist das ehemalige Dro-gentherapiezentrum „Schaumber-ger Hof“ in Tholey zum landesweiten Zentrum für die vorläufige Inobhut-nahme (Vor-Clearing) von unbegleiteten min-derjährigen Ausländern (umA) und das sich daran anschließende weitere Clearingverfah-ren ausgebaut worden. Damit konnten die stark belasteten Jugendämter im Saar-land – Regionalverband und Land-kreis Saarlouis – entlastet werden.

Sie hatten bis dahin die Hauptlast der Verteil arbeit zu leisten, da viele Flüchtlinge entweder in den Zügen aus Frankreich kommend aufgegrif-fen wurden, oder aber über die Lan-

desaufnahmestelle in Lebach dem Jugendamt Saarlouis zugewiesen wurden.

Sozialstaatssekretär Stephan Kolling be-gründet den Schritt zur

Zentralisierung: „Wir sind ein Land der kurzen Wege, diesen Umstand haben wir genutzt. Die Flüchtlings-

Unbegleitete minder -jährige Ausländer:

Sozial- ministerium steuert Vor-Clearing und ClearingSeit Mai neues bundes-weites Verteilverfahren

Der Schaumberger Hof in Tholey ist das landesweite Zen-trum für das Vor-Clearing und Clearing von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

••• Schwerpunkt

„Wir sind ein Land der kurzen Wege, diesen Umstand haben wir genutzt.“

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5LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Schwerpunkt

ströme halten auch weiterhin an und wir haben seit Mai ein neues bundes-weites Verteilverfahren. Also müs-sen wir davon ausgehen, dass wir künftig auch wieder eine landesinterne Verteilung der umA vornehmen wer-den. Deshalb ha-ben wir seit Anfang des Jahres auf dem Schaumberger Hof ebenfalls ein zentra-les Clearingverfahren für das Saarland ins-talliert“.

Davon sollen künf-tig die Jugendämter im Saarland profitie-ren. Darüber hinaus hat man sich ge-meinsam an einen Tisch gesetzt und die landesinterne Verteilstruktur un-tersucht. So haben der Saar-Pfalz Kreis und die Landkreise St. Wendel, Neun-kirchen und Merzig-Wadern deutlich weniger junge Flüchtlinge aufgenom-

Daten, Zahlen, Fakten:*

• 708 bearbeitete Fälle

• durchschnittliche Bele-gungsdauer 8 Tage

• medizinische Überprüfun-gen in LAST und Caritas KKH Lebach konnten in 160 Fällen ein abweichen-des Alter nachweisen und Minderjährigkeit ausschlie-ßen

• 189 Weiterleitungen an andere Bundesländer

• 161 Personen verließen die Einrichtung ohne ord-nungsgemäßes Clearing-verfahren

• 107 Personen wurden in den Verantwortungsbe-reich von Verwandten/Vor-mund übergeben.

* Stand Juni 2017

Schutz und Hilfen für besonders belastete weibliche minderjährige Flüchtlinge Gastfamilien für Anschlussbetreuung gesucht

Sozialministerin Monika Bachmann hat gemeinsam mit dem Träger So-zialdienst katholischer Frauen (SkF) die neue Clearinggruppe für unbe-gleitete minderjährige Ausländerin-nen (umA) im Elisabeth-Zillken-Haus in Saarbrücken im Januar einge-weiht.

Die Ministerin lobte, dass es gelungen sei, innerhalb kurzer Zeit gemeinsam mit dem SkF ein Konzept für das Clea-ring der besonders schutzbedürftigen minderjährigen Mädchen und jungen Frauen zu entwickeln, das nun direkt umgesetzt wird. Mit diesem neuen Angebot für die Gruppe der weibli-chen umA wird ein bedarfsgerechtes Schutzkonzept mit einem erfahrenen Träger umgesetzt. Der Sozialdienst katholischer Frauen leistet seit vielen Jahren hervorragende Arbeit im Be-reich des Schutzes und der Hilfen für Mädchen und Frauen, die sich in Not-lagen befinden bzw. Opfer von Gewalt geworden sind.

Maximal fünf Mädchen können in der Einrichtung gleichzeitig betreut wer-den, am ersten Tag wurden bereits ein Mädchen aus Afghanistan und eins aus Eritrea aufgenommen. Die sozial-pädagogische Betreuung vor Ort wird von erfahrenen Fachkräften durch-geführt. Schwerpunkt des Clearing-verfahrens ist – neben der medizini-schen Versorgung, der Anbindung an einen Sprachkurs und der Abklärung der Schulfähigkeit – die Ermittlung des sozialpädagogischen Bedarfs mit dem Ziel der Festlegung einer geeig-neten aufnehmenden Einrichtung der Jugendhilfe durch das Jugendamt. Spätestens nach sechs Wochen sollen die Mädchen dann das Clearinghaus verlassen und dann entweder allein, in Wohngruppen oder in Gastfamilien unterkommen.

Seit Februar 2016 waren von insge-samt 708 umA, die im Saarland aufge-griffen wurden, 72 weiblich.

Interessierte Familien und Einzel-personen, die sich vorstellen kön-nen, eine unbegleitete minderjährige Ausländerin bei sich aufzunehmen, wenden sich bitte an den SkF Saar-brücken:

Sozialdienst kath. Frauen e.V. Richard-Wagner-Straße 17 66111 Saarbrücken

Tel. 0681/936259-0 [email protected]

men als der Regionalverband und der Landkreis Saarlouis. Wenn nach dem neuen Verteilverfahren künf-tig auch das Saarland wieder junge

Flüchtlinge aufnehmen muss, werden diese nachdem sie das Vor-clearing und Clearing auf dem Schaumber-ger Hof durchlaufen haben, zunächst den vier Landkreisen zuge-wiesen werden. Derzeit befinden sich 763 umA im Saarland. Im Schnitt kommen täg-lich 1–2 umA auf dem Schaumberger Hof an. Seit dem Februar hat die Vorclearingstelle „Schaumberger Hof“ insgesamt 708 minder-jährige Ausländer nach § 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen. Unter diesen minder-jährigen Ausländern waren auch über 70

weibliche Personen, einige von ihnen verheiratet. Bundesweit sind offiziell 64.050 junge Ausländer gemeldet.

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6 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Dieser Fragestellung hat sich die Kinder- und Jugendhilfe der Stiftung Hospital St. Wendel gestellt. Wissen-schaftlich begleitet und evaluiert wur-de dieser Prozess durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism). Finanziell und ideell wurde die Einrichtung vom Mi-nisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert.

Im Rahmen einer Fachveranstaltung am 26. Oktober 2016 wurden die zentralen Projektergebnisse vor-gestellt und mit über 70 Teilnehmern hinsicht-lich ihres Ertrags disku-tiert. In Workshops wur-den zudem Fragen der Übertragbarkeit gemein-sam beleuchtet.

Lebhafte Diskussionsrunde

Die in der Praxis überwiegend mit betroffenen jungen Menschen ar-beitenden Kolleginnen und Kollegen wollten sich darüber informieren, wie uns diese anspruchsvolle Aufgabe gelungen ist, welches die Stolperstei-ne waren und sind und welche po-sitiven Auswirkungen eventuell auch für andere Einrichtungen zu erwarten wären.

In einer lebhaften Dis-kussionsrunde schil-derten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gruppenleben und der Familienberatung, von-seiten der Projekt- und Jugendhilfeleitung und

aus Sicht eines Mitarbeiters der SHG, was die Implementierung der Trau-

Trauma-pädagogik öffnet TürenNeue Impulse für die Kinder- und Jugendhilfe

Die Implementierung von traumapädagogischen Ansätzen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe als Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozess – wie kann das ge-lingen?

••• Schwerpunkt

mapädagogik bei ihnen, aber insbe-sondere mit den jungen Menschen und ihren Familien bewirkt hat.

Baustein des „sicheren Ortes“

Wichtig war die Erkenntnis, dass die veränderte Grundhaltung, das Wis-sen um „den guten Grund“, den je-der Mensch für sein Verhalten hat, die Basis der neuen Ausrichtung in der gesamten Jugendhilfe darstellt. Schon allein die solcherart sensibili-sierte Wahrnehmung des schwierigen kindlichen Verhaltens erleichtert den Umgang damit im Alltag, verringert Übertragung und Gegenübertragung, gibt Hinweise auf Ursachen.

Gemeinsam mit dem Baustein des „sicheren Ortes“, der allen Menschen in der Einrichtung zusteht, einer fun-

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7LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Schwerpunkt

dierten Ausbildung in den Grundla-gen der Traumatologie und der Hirn- und Bindungsforschung ist mit der Verinnerlichung dieser Haltung der elementarste Schritt gegangen. Die vermittelten Methoden, unter denen wir durchaus „alte“, bekannte Metho-den und Ansätze wiedererkennen, helfen nicht nur traumatisierten Kin-dern. Genauso, wie wertschät-zende Haltung allen Menschen gut tut und bar-rierefreie Zugän-ge nicht nur Rollstuhlfahrern zu Gute kommen, unterstützen traumapäda-gogische Elemente ALLE Kinder und Jugendliche. Einzelarbeit und -metho-den wirken dann zusätzlich heilend und stabilisierend.

In den Workshops ging es nachmit-tags um den praktischen Austausch:-Zum Thema „Den Anfang gestalten, sozialpädagogische Diagnostik nut-zen“ erläuterten Ina Mertash und As-trid Schmitt-Jochum die Bedeutung biografischer Ereignisse, die in Symp-tomen manifestierten Folgen und die Instrumente sowie die Fragebögen und Tests, die in der Jugendhilfe an-wendbar sind. Symptome geben Hin-weise auf die belastenden Erlebnisse und zeigen Lösungswege auf, wie die Jugendhilfe durch heilsame Erfahrun-gen Symptome und Belastungen ver-ringern kann.

Dr. Hertel von den SHG-Kliniken (Cle-aringhaus) berichtete über Theorie und Praxis des Clearingverfahrens bei unbegleiteten minderjährigen Flücht-lingen. Hierbei führte die Diskussion der Teilnehmer über die Schnittstel-lenproblematik zwischen KJP und den Jugendhilfefolgeeinrichtungen bis zur Ermöglichung einer guten Ver-sorgung und Behandlung hinsichtlich schwerer Traumafolgestörungen und der Beibehaltung und Beachtung der besonderen Ansprüche an pädagogi-sche und psychosoziale Betreuungs-standards.

Wie kann man jungen Menschen und Fachkräften Sicherheit geben, einen „sicheren Ort“ schaffen? Mit Sven Neis und Jutta Kämmler diskutierten Fachkräfte aus den unterschiedlichs-

ten Arbeitsfeldern. In der ambulan-ten und teilstationären Arbeit ist der „sichere Ort“ z. B. bei Kindern, deren Eltern psychisch krank sind, mehr als fraglich. Hier ist die Herausnah-me gegenüber dem Erhalt des Eltern-hauses abzuwägen. Das Erleben von Sicherheit betrifft auch die Wahrneh-mung des Arbeitsplatzes, räumliche,

personelle und institutionelle Bedingungen, der Umgang mit dem Beschwerdema-nagement und

die Arbeitsatmosphäre, die sich auch im Befinden von Kindern und Eltern niederschlägt. Beteiligung, Kinder-rechte und Beschwerdemanagement ruft bei Fachkräften auch die Sorge wach, selbst Objekt einer Beschwer-de werden zu können, unter Umstän-den auch ungerechtfertigt.

Positive Beispiele, die Erfolge erleben ließen

Von Heidrun Gillmann und Tatjana Wilhelm wurden positive Beispie-le der Stiftung Hospital beschrieben, die die Jugendlichen und die Mitar-beiterinnen durchaus Erfolge erleben ließen. Weniger der „Erzieher“ stand dabei im Fokus, sondern eher struktu-relle Gegebenheiten, die Erwachsene und Jugendliche gemeinsam angehen konnten. Das Zugeständnis, Rechte zu haben und sich ohne zu befürcht-ende Ressentiments beschweren zu können, ernst genommen und wert-geschätzt zu werden, Fehler sich und anderen zuzugestehen fördert Selbst-wirksamkeit, Selbstbewusstsein und Demokratieverständnis.

Höherer Stellenwert in Fort- und Ausbildung

Mit dem Vortrag „Trauma und die Fol-gen für den einzelnen und die Gesell-schaft“ konnte Anja Charrois die Rele-vanz des Themas für die Jugendhilfe darlegen. Frühe Traumatisierungen in der Kindheit und die daraus resultie-renden Traumafolgestörungen verur-sachen laut der „Deutschen Trauma-folgekostenstudie“ (igsf.de) Kosten in Höhe von jährlich rund 11 Milliarden Euro.

Die Teilnehmer des Workshops wa-ren sich einig, dass das Wissen über Traumafolgen einen höheren Stel-lenwert in Fort- und Ausbildung von Fachpersonal erreichen muss. Eben-so kann die Information durch Eltern und allen, die mit Kindern und Ju-gendlichen arbeiten, ein bedeuten-des Mittel zur Prävention und Unter-stützung sein. Die Bereitstellung von Fördermitteln und rechtzeitige Hilfe für traumatisierte Kinder wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls gefordert.

Die Veranstalter des Fachtages sind überzeugt von der wertvollen Grund-haltung der Traumapädagogik und hatten den Eindruck, viele Kollegin-nen und Kollegen mitgenommen zu haben auf einen guten, hilfreichen und lohnenswerten Weg in eine an-dere Form der Jugendhilfe.

Astrid Schmitt-Jochum

Fehler sich und anderen zuzu-gestehen fördert Selbstwirk-samkeit, Selbstbewusstsein und Demokratieverständnis.

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Stefan Funck

Landes jugend amt mit neuem Leiter„Gemeinsam an einem Strang ziehen.“ Unter diesen Leitsatz stellte Stefan Funck seine Vor-stellung im Juni des vergangenen Jahres vor dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA), der im Anschluss den Vorschlag von Ministerin Monika Bachmann, ihn künftig mit der Leitung des Landesjugendamtes (LJA) zu betrauen, einstimmig unterstützte.

Seit Anfang Juli 2016 leitet der 36-jährige Familienvater, der mit seiner Frau und seinem zweijäh-rigen Sohn in St. Ingbert lebt, nun das Referat „Kinder- und Jugendhil-fe, Landesjugendamt“. Darüber hin-aus wurde ihm gleichzeitig auch die stellvertretende Leitung der Abteilung „Jugend, Familie und Frauen“ des Mi-nisteriums übertragen.

Dem studierten Juristen ist als vormaligem Leiter des Minis-terbüros nicht nur das Mi-nisterium bestens bekannt, sondern er verfügt zu-dem auch über profunde Kenntnisse der Sozial-, Jugend- und Familienpo-litik im Saarland. An der neuen Aufgabe reizen ihn vor allem das vielfältige Themenspektrum und die ständige Veränderung der Herausforderungen, die nur im Zusammenspiel mit einer Viel-zahl von Akteuren zu bewältigen seien.

„Ich möchte mit meinem Team der wichtigen Rolle des Landesjugendamtes inner-halb der Kinder- und Jugend-hilfe, insbesondere als Im-pulsgeber, Dienstleister und auch Moderator mit der dafür notwendigen Durchsetzungs-kraft gerecht werden. Dies allerdings immer auch in dem klaren Bewusstsein, dass eine erfolg-reiche Weiterentwicklung der Kin-der- und Jugendhilfe im Saarland nur im Dialog und in der gemeinsamen Zusammenarbeit mit allen Akteuren gelingen wird“, formuliert Funck seine grundsätzlichen Ziele.

In Bezug auf die von Funck zu Beginn gesteckten, durchaus ambitionierten Ziele konnte das Landesjugendamt

in den ersten Monaten schon eini-ges auf den Weg bringen. So sind die 2001 zuletzt geänderten Richtlinien im Bereich der Kindertageseinrichtun-gen überarbeitet worden, eine breit angelegte Beratungsoffensive zum Umgang mit Meldungen nach § 47

SGB VIII im KiTa-Bereich wurde ge-startet und eine neue Organisations-struktur des LJA ist bereits umgesetzt.

Weitere Ideen möchte Funck schritt-weise umsetzen. „Unser Ziel ist es, mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das heißt auch, dass wir hin und wie-der etwas Geduld haben und uns die notwendige Zeit nehmen müssen.“

Wichtig ist ihm in diesem Zusam-menhang der Aspekt der Partizipation und des Dialogs mit allen beteiligten Akteuren, auch wenn man nicht in allen Punkten immer einer Meinung sein könne. „Ich denke, wir sind gut beraten, jeweils gemeinsam Lösun-gen zu suchen. Der Landesjugendhil-feausschuss als wichtigstes Fachgre-mium ist dabei nur ein Beispiel für die

vielfältige Expertise, die in diesem Bereich vorhanden ist.“ Themen

wie die SGB VIII-Reform oder auch Projekte und Vorhaben

wie die Landesjugendhilfe-planung oder einheitliche Förderrichtlinien im Be-reich Jugendarbeit möchte er daher im Zusammen-spiel mit den jeweiligen Akteuren angehen.

Das Landesjugendamt müs-se dabei auch in Zukunft ein

verlässlicher Partner mit kla-rem Profil sein, auch in Bezug

auf seine weiteren Aufgaben als Aufsichtsbehörde oder im Hinblick

auf seine Beratungsfunktion. Darüber hinaus sieht Funck das Landesjugendamt vor allem als Dienstleister, dem man mit entsprechenden Be-ratungsangeboten, Fachveran-staltungen, Handlungsemp-fehlungen oder im Hinblick auf ein adäquates Informati-onsangebot gerecht werden müsse.

Zudem möchte der neue Leiter des LJA auch neue Wege einschlagen, Modellprojekte auf den Weg bringen oder beispielsweise unter dem Stich-wort „Digitales Landesjugendamt“ langfristig Ideen für eine Erweiterung des Serviceangebotes des LJA entwi-ckeln.

••• Landesjugendamt aktuell

Ich möchte mit meinem Team der wich-tigen Rolle des Landesjugendamtes in-nerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, ins-besondere als Impulsgeber, Dienstleister und auch Moderator mit der dafür not-wendigen Durchsetzungskraft gerecht werden

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9LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Landesjugendamt aktuell

Kindertagesbetreuung Beratung von und Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Petra Funk-Chungu, Dagmar Schuler und Sandra Reinke sorgen im Sachgebiet 3 „Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“ für die Einhaltung der durch das Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz, die Landesausfüh-rungsverordnung und die Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgegebenen Standards. Sie beraten die Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und unterstützen die Verwaltung der Jugendämter z.B. durch den Arbeitskreis Ta-gespflege. All das mit dem Ziel, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwer-tiges Angebot durch öffentliche und freie Träger zu erhalten. Unterstützt wer-den sie dabei von Petra Dohle und Andrea Leidinger.

Die Mitarbeiterinnen widmen sich außerdem schwerpunktmäßig dem Thema Gesundheit, Integration, der Qualifizierung von Fachkräften und dem Angebot von Fortbildungsmaßnahmen und beteiligen sich in allen themenspezifischen Gremien auf Landes- und Bundesebene.

Hilfen zur Erziehung Aufsicht über teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhil-fe und deren Beratung

Lena Altmeyer, Elisabeth Geiger, Laura Bayer und Joachim Hellbrück sind im Sachgebiet 4 des Landesjugendamtes zuständig für die unterschiedlichen For-men der teil- und vollstationären Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses.

Das Spektrum reicht dabei von der „klassischen“ Kinder-/ Jugendwohngrup-pe, familienanalogen Settings wie Familiengruppen, Kinderdorffamilien oder Professionellen Erziehungsstellen, Kinder- und Jugendschutzstellen, Aufnah-me- und Clearingeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer über Jugendwohngemeinschaften, Einrichtungen für behinderte Jugendliche im Rahmen der Eingliederungshilfe oder Pflege bis hin zu Internaten und Schüler-wohnheimen, die nicht der Schulaufsicht unterliegen.

Petra Funk-Chungu Sachgebietsleitung, Allgemeine und grundsätzliche Fragen [email protected] Telefon: (0681) 501-2074

Sandra Reinke [email protected] Telefon: (0681) 501-3398

Dagmar Schuler [email protected] Telefon: (0681) 501-2075

Lena Altmeyer Sachgebietsleitung, Allgemeine und grundsätzliche Fragen, Beratung & Aufsicht für die saarländischen Einrichtungen [email protected] Telefon: (0681) 501-2069

Joachim Hellbrück Beratung & Aufsicht für die saarländischen Einrichtungen [email protected] Telefon: (0681) 501-2070

Elisabeth Geiger Meldungen nach §47, Beratung & Aufsicht für die saarländischen Einrichtungen [email protected] Telefon: (0681) 501-3327

Das Landesjugendamt des Saarlandes Zum Schutz und zum Wohle von Kindern im Saarland

Das Landesjugendamt des Saarlandes (LJA) ist seit 2007 als ein eigen-ständiges Referat im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angesiedelt. Oberste Dienstherrin ist damit zurzeit Sozialmi-nisterin Monika Bachmann. Seit Sommer 2016 arbeitet das Landesju-gendamt unter neuer Leitung, hat rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter und einen Jahrespraktikanten, die in insgesamt fünf Sachgebieten die unterschiedlichsten Aufgaben wahrnehmen.

Zentrale Nummern des LJA:

Telefon: (0681) 501-3667 Telefax: (0681) 501-3416 www.landesjugendamt.saarland.de

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Darüber hinaus sind sie gefragt, wenn Kinder und Jugendliche grenzüber-schreitend untergebracht werden sollen und kümmern sich um die Gewäh-rung von Leistungen der Jugendhilfe für Deutsche im Ausland.

Das Sachgebiet hat sich neu sortiert: Die langjährige Leiterin Christel Brill ist seit Anfang des Jahres im Ruhestand. Ihre Nachfolge hat Lena Altmeyer über-nommen.

Kinder- und Jugendschutz

Das Landesjugendamt informiert und berät in Fragen des Jugendschutzgeset-zes und hat im Bereich des Jugendmedienschutzes einen besonderen Arbeits-schwerpunkt. Walter Burgard nimmt als Leiter des Sachgebiets 2 „Jugend-schutz, Jugendmedienschutz, Jugendarbeit, Jugendhilfe und Heimfonds West“ Aufgaben bei der Alterskennzeichnung von Filmen sowie Film- und Spielpro-grammen (§ 14 JuSchG) wahr. Er erteilt unter bestimmten Voraussetzungen veranstaltungsbezogene Freigaben für Bildträger, ist für das Saarland Kontakt- und Koordinationsstelle zu den Freiwilligen Selbstkontrollen FSK bzw. USK, arbeitet dort in den verschiedenen Prüfgremien mit und entsendet Länderbei-sitzer/innen gemäß § 19 JuSchG in das sog. 12er Gremium der Bundesprüf-stelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Das Landesjugendamt beteiligt sich auch an der Finanzierung von jugendschutz.net (dem Kompetenzzent-rum für Jugendschutz im Internet) und bietet seit vielen Jahren in Kooperation mit dem Medienkompetenzzentrum der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendhil-fe an.

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Ebenfalls im Sachgebiet 2 angesiedelt sind die Aufgaben der Jugend- und Ju-gendsozialarbeit. Sie werden von Jürgen Kallenborn wahrgenommen.

Jugendarbeit ist ein Sozialisationsfeld, in dem sich junge Menschen in Verei-nen, Gruppen und Initiativen engagieren, um insbesondere Freizeit mit Gleich-altrigen sinnvoll zu verbringen, mit zu gestalten und mit zu bestimmen, per-sönliche Fähigkeiten und soziale Kompetenz zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen. Neben den örtlichen Jugendämtern fördert das Landesju-gendamt richtliniengemäß Freizeiten, außerschulische Bildungsmaßnahmen, Schulungen von Mitarbeiter/innen sowie internationale Austauschmaßnah-men (Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausch). Das Landesjugendamt ist auch zuständig für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugend-hilfe, wenn sie landesweit tätig sind.

Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder im Saarland

Die Anlauf- und Beratungsstelle für den Heimfonds West wurde 2012 eben-falls im Sachgebiet 2 beim Landesjugendamt des Saarlandes eingerichtet. Für den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975“ wurden insgesamt 302 Mio. € zur Verfügung gestellt. Betroffenen, de-nen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine öffentliche Anerkennung sowie eine materielle Hilfe zur Be-wältigung dieses Leids gewährt werden. Bis zum 31. 12. 2014 konnten An-träge bei den Anlauf- und Beratungsstellen des Heimfonds West eingereicht werden; inzwischen sind beim Landesjugendamt 624 Einzelfälle in Bearbei-tung. Betroffene erhalten von den Beraterinnen Martina Jahr und Evelyn Köh-ler-Straube Hilfestellung bei der Aufarbeitung des Heimaufenthaltes und Er-

Walter Burgard Sachgebietsleitung, Allgemeine Fragen, Jugendschutz, Jugendmedienschutz [email protected] Telefon: (0681) 501-2071

Jürgen Kallenborn Jugendarbeit, Jugendsozialearbeit, Jugendhilfeschule [email protected] Telefon (0681) 501-2080

Martina Jahr [email protected] Telefon: (0681) 501-2083

Evelyn Köhler-Straube [email protected] Telefon: (0681) 501-3292

••• Landesjugendamt aktuell

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mittlung von individuellen Hilfebedarfen zur Linderung von Folgeschäden aus der Heimerziehung, unterstützt werden sie dabei von Anja Ziegler-Müller und Brigitte Zöllner. Darüber hinaus übernimmt die Anlauf- und Beratungsstelle für die Betroffenen eine „Lotsenfunktion“ für den Bereich der Aktensuche, beim Erinnern und Dokumentieren von Biografien, bei Anträgen von Leistungen aus anderen Hilfesystemen und ist bei der Vermittlung an therapeutische Angebo-te und Selbsthilfegruppen behilflich.

Die Zentrale Adoptionsstelle (ZA) im Landesjugendamt

Dorothea Dörr und Martina Jahr teilen sich die Arbeit im Sachgebiet 5 „Zentra-le Adoptionsstelle“ oder kurz ZA. Sie kooperieren dabei mit den verschiedens-ten Behörden, Ministerien, Botschaften, Gerichten, Organisationen und staatl. anerkannten freien Trägern. Die ZA ist auch Anlaufstelle für Bürger und deren individuellen Anliegen. Gearbeitet wird auf der Grundlage des Haager Überein-kommen von 1993, des Adoptionsvermittlungsgesetz, des Bürgerliche Ge-setzbuches (BGB), des FamFG, Personenstandsrechts etc.. Zusätzlich kommt noch die jeweilige nationale Gesetzgebung hinzu. Die tägliche Arbeit umfasst dabei die verschiedensten Aufgaben, von struktureller oder auch hoheitlicher Fachberatung und Fortbildung bis hin zu konkreter Fallarbeit, d. h. Beratung, Überprüfung, Vermittlung und Nachbegleitung im Rahmen internationaler Ad-optionen oder Adoptionen mit Auslandsbezug und der Identitätssuche. Zur Fallarbeit gehören aber auch Stellungnahmen für Gerichte. Zu der strukturel-len Arbeit gehören z.B. Einzelfallarbeit mit den Jugendämtern, Gremienarbeit auf Landes- und Bundesebene und ordnungsrechtliche Aufgaben.

Darüber hinaus kümmert sich die ZA auch um die Pflegekinderhilfe und in den letzten Jahren zeigen sich neue Herausforderungen bei den Themen Vertrauli-che Geburt und Leihmutterschaft, denen sich die Mitarbeiterinnen gerne stel-len.

Allgemeine Verwaltung, Organisation und Fortbildungen

Die Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung im Sachgebiet 1 des Landesju-gendamts sind als Querschnittsaufgaben angelegt. Annette Reichmann über-nimmt als Sachgebietsleiterin und stellvertretende Referatsleiterin künftig insbesondere die Koordinierung und zentrale Steuerung sachgebietsübergrei-fender Aufgaben, wie zum Beispiel die Landesjugendhilfeplanung, die Planung und Durchführung von Tagungen der Jugendamtsleitungen und die Öffentlich-keitsarbeit des Landesjugendamtes. Unterstützt wird sie von Ulrike Breitlauch, die sich um die Geschäftsführung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA), die Durchführung der Anerkennungsverfahren in der fachpraktischen Ausbil-dung und die Koordination der Erzieherinnenausbildung zwischen Schule und Praxis sowie die Koordination hinsichtlich der Prüfungskommissionen an den Fachschulen für Sozialpädagogik kümmert.

Dorothea Dörr [email protected] Telefon (0681) 501-2084

Martina Jahr [email protected] Telefon (0681) 501-2083

Annette Reichmann Sachgebietsleitung, stellvertretende Referatsleitung [email protected] Telefon (0681) 501-3532

Ulrike Breitlauch Geschäftsführung LJHA, Anerkennung von Praxisstellen, Anerkennungsverfahren der fachpraktischen Ausbildung [email protected] Telefon (0681) 501-2068

••• Landesjugendamt aktuell

Sozialministerin Monika Bachmann auf Stippvisite in der Ursulinenstraße

Sozialministerin Monika Bachmann als „oberste Chefin“ des Landesjugendam-tes hatte es sich nicht nehmen lassen das komplette Referat C2 Kinder- und Jugend-hilfe, Landesjugendamt noch im Dezem-ber 2016 zum gemeinsamen Frühstück einzuladen. Sie nutzte die Gelegenheit mit den 20 MitarbeiterInnen ins persönli-che Gespräch zu kommen und sich über anstehende Projekte und Maßnahmen zu informieren.

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12 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Ruhestand

Mit Christel Brill geht ein Stück Geschichte des

Landesjugend amtes

Freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit, zuverlässig, höflich – bei

diesen positiven Zuschreibungen sind sich alle einig – die Rede ist von Christel Brill.

Und damit nicht genug: sie wird als kooperativ, kommunikativ, fachlich versiert, loyal beschrieben. In der ver-trauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit freien Trägern die bestmöglichen Lösungen im Inte-resse von Kindern und Jugendlichen zu finden, das war ein zentrales An-liegen der „Anwältin des Kindes“ (so eine Rückmeldung von Befragten); dieses Gebot des Kinder- und Jugend-hilfegesetzes war der gelernten So-zialarbeiterin eine ganz wesentliche Leitlinie bis zum letzten Arbeitstag.

Nachdem Christel Brill am 5. Janu-ar 2017 im Kreis der Kolleg/innen auf den Tag genau auf 40 Jahre Mitar-beit im Landesjugendamt des Saar-landes zurückblicken konnte, ist ihr Büro seit Mitte Januar verwaist. Frau Ministerin Monika Bachmann hatte zuvor ihrem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zum 1. März 2017 stattgegeben. Dass sich bei Christel Brill so viele Überstunden und Ur-laubstage im Laufe der Zeit angehäuft hatten, ist nur ein weiterer Beleg für ihren schier unermüdlichen Fleiß – trotz der 40 Jahre in einer Behörde.

In 4 Jahrzehnten hat sie manchen Wechsel miterlebt und im Landesju-gendamt unter der Leitung von Frau Dr. Baron, Herrn Dr. Urbach, Herrn Dr. Lämmel, Volker Wolf, Marliese Blum und kurze Zeit nun unter Stefan Funck gearbeitet – sei es in der nach-geordneten Behörde oder in dem als Referat strukturell eingegliederten Landesjugendamt, in unterschiedli-chen Ressortzuschnitten (Umzüge in Saarbrücken inklusive: von der Dud-weilerstraße an den Malstatter Markt, in die Talstraße, in die Heuduck- und zuletzt in die Ursulinenstraße). Von der Fürsorgeerziehung (FE) oder Frei-willigen Erziehungshilfe (FEH) hin zu einer ausdifferenzierten, passgenau-en Angebotsstruktur der Hilfen zur Erziehung war es ein weiter Weg, den sie nicht nur mitgegangen ist, son-dern den Paradigmenwechsel vom Jugendwohlfahrtgesetz (mit seinem Ansatz von Eingriff und Kontrolle) hin zum SGB VIII als Angebots- und Leistungsgesetz auch aktiv mitgestal-tet hat.

Doch wer ist diese teamtaugliche Person, die als Sachgebietsleiterin lie-ber in der 2. Reihe stand, beharrlich an fachlichen Standards festgehalten

hat, für die „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ ging und zuletzt gerade angesichts der hohen Zahl unbegleitet einreisen-der minderjähriger Flüchtlinge und fehlender Kapazitäten in den Einrich-tungen der Kinder- und Jugendhilfe vor einer ihrer größten Herausfor-derungen im Berufsleben stand. Die gesetzestreue Beamtin (SozOAR’in) musste mit dem Dilemma zwischen den geforderten fachlichen Jugendhil-fe-Standards und der akuten Unter-bringungsnot umgehen lernen.

Hinter den sprichwörtlichen Akten-bergen saß eine stets interessierte, akribische Dokumentensammle-rin und geschätzte Kollegin, die nun mehr Zeit haben sollte für die Garten-arbeit, für Urlaubsreisen an die Nord-see (auch ohne förmliche Genehmi-gung), für das Strümpfe-Stricken, für sich selbst – alles vielleicht (anfangs) etwas ungewohnt, doch auch den Weg in den Ruhestand wird Chris-tel Brill finden und für sich weitere schöne Seiten des Lebens entdecken können. Die Kolleg/innen wünschen ihr dabei alles Gute, vor allem Ge-sundheit. Wir werden die hilfsberei-te Kollegin, ihren fachlichen Rat oder auch Ihren selbstgebackenen Kuchen vermissen.

Walter Burgard

••• Landesjugendamt aktuell

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24. BÄGLJÄ in Saarbrücken

Landesjugendämter zu Gast im Saarland Vom 26. bis 28. April haben sich die Leitungen der 17 Landesjugendämter zu ihrer Frühjahrstagung in Saar-brücken getroffen.

Sozialministerin Monika Bachmann begrüßte zum Auftakt der Tagung die Teilnehmer aus dem Bundesge-biet im Saarland. Neben zahlreichen Tagesordnungspunkten, anregenden Diskussionen und Vorträgen blieb auch genügend Zeit zum informellen Erfahrungstauch. Auf Einladung des gastgebenden Saarlandes hatten die Teilnehmer auch die Gelegenheit, im Rahmen eines Stadtrundgangs das barocke Saarbrücken etwas näher kennenzulernen. Neben Ludwigskir-che, Schloss und Kasematten en-dete der Rundgang dann mit einem gemeinsamen Abendessen am St. Johanner Markt. Die Herbsttagung fin-det im November in Erfurt statt.

SGB VIII Reform

Der zu dem Zeitpunkt gerade vorlie-gende „Referentenentwurf des Ge-setzes zur Stärkung von Kindern- und Jugendlichen KJSG“ zur Novellierung des SGB VIII war das Topthema der Frühjahrstagung. Die Teilnehmer ha-ben sich dazu in Saarbrücken inten-siv ausgetauscht. Einhellig wurde das Verfahren des Bundesministeriums hinsichtlich der SGB VIII bemängelt. Herausgekommen sei nun wohl nur ein Reförmchen – auch darin war man sich einig. Die BAGLJÄ Teilneh-mer begrüßten die Neufassung der §§ 45 ff., merkten aber an, dass dies zu einem deutlichen Verwaltungsauf-wand für Landesjugendämter führen werde und damit auch die Personali-sierung im Raum stehe. Hinsichtlich

des neuaufgenommen § 48 b „Melde-pflichten für den Träger einer Einrich-tung der offenen Jugendarbeit“ emp-fiehlt die BAG Landesjugendämter einhellig, diesen zu streichen, da er in dieser Form in der Praxis nicht um-setzbar sei. Bemängelt wurde darüber hinaus der Umstand, dass das Thema Inklusion im vorliegenden Entwurf reinen Apell-Charakter habe, und da-mit auch die Schnittstelleproblematik mal wieder nicht angegangen worden sei.

Radikalisierungstendenzen bei zugewanderten Jugendlichen – Bundesweite Beratungsstelle

Die Leitungen der Landesjugendäm-ter beschäftigten sich in Saarbrü-cken zudem intensiv mit dem Thema Radikalisierung von Jugendlichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seit 2012 eine Beratungsstelle Radikali-sierung und eine entsprechende Hot-line eingerichtet. Auf Einladung der BAG der Landesjugendämter hat Herr Mannewitsch, Mitarbeiter des BAMF, die Arbeit der Beratungsstelle im Ver-lauf der Arbeitstagung vorgestellt.

Derzeit arbeiten in der Beratungsstel-le Radikalisierung des Bundesamtes fünf Personen, die an der Hotline die Fälle aufnehmen und Erstberatungen durchführen. An die Beratungsstel-le wenden sich Betroffene aber auch Eltern und Angehörige, die Angst ha-ben, dass Jugendlich in die Gewalts-zene abrutschen könnten. Die Bera-tungsstelle hat in den Bundesländern Landeskoordinierungsstellen mit denen sie eng zusammenarbeitet und jeden Fall dann in enger Zusammen-arbeit begleitet. Unter den Mitarbei-tenden sind entsprechend geschulte Sozialpädagogen, Politikwissen-schaftler, Islamwissenschaftler und Psychologen.

Seit Schaltung der Hotline Anfang 2012 haben die Mitarbeitenden der

Beratungsstelle Radikalisierung mehr als 3400 Telefonate ge-führt. Seit 2013 hat die Zahl der

Anfragen sehr stark zugenommen. Im Jahr 2016 hat die Beratungsstelle im BAMF allein über 1040 Anrufe entge-gengenommen. Die Zahlen sind im Vergleich zu 2015 nochmals deutlich gestiegen. Das gesamte Beratungs-netzwerk hat 2016 knapp 740 Bera-tungsfälle betreut. Dies zeigt einen hohen Bedarf im Arbeitsfeld. Circa 30 Prozent der Fallkonstellationen wurden aus Sicherheitsgründen an die zuständigen Sicherheitsbehörden weitergeleitet.

Hotline 0911 9434343 der Bera-tungsstelle gegen Radikalisierungten-denzen

••• Landesjugendamt aktuell

Im Jahr 2016 hat die Bera-tungsstelle im BAMF über 1040 Anrufe entgegengenom-men.

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Kontroverse Diskussion: Absenkung des Wahlalters

Abschließend konnte festgehalten werden, dass der Landesjugendhil-feausschuss den Tenor der Vorlage begrüßt. Allerdings wurde die vorge-schlagene Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre hingegen sehr kontro-vers diskutiert, wie auch die Frage, wie es nun mit dem Papier weiterge-hen solle.

Des Weiteren wurde der Abbau von bürokratischen Hürden thematisiert. Das Thema soll Gegenstand einer gesonderten Vorlage des Unteraus-

Stephanie Buchheit, von der Awo Jugend und Mitglied des Unteraus-schuss 4 „Jugendarbeit“, hat im Plenum ausführlich die Beschluss-vorlage „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – am Beispiel der Ju-gendarbeit“ erläutert. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine Querschnittsaufgabe in allen Hand-lungsfeldern der Kinder-und Jugend-hilfe und soll durch diese Vorlage nochmals in den Fokus gerückt wer-den. Der LJHA-Vorsitzende Peter Bar-ros hatte daraufhin das Gremium vor der Abstimmung zur abschließenden Diskussion eingeladen.

••• Landesjugendhilfeausschuss aktuell

In der 17. Sitzung seiner 12. Amtsperiode am 7.12.2016 hat der Landesjugendhilfeaus-schuss (LJHA) das Positionspapier zur „Beteiligung von Kinder und Jugendlichen – am Bei-spiel der Jugendarbeit“ verabschiedet, nicht ohne vorab das Thema durchaus kontrovers zu diskutieren, wie auch das Abstimmungsergebnis von sechs Ja, vier Nein und einer Stim-menthaltung gezeigt hat.

Neues Positionspapier:

„Kinder und Ju-gendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung“

schuss 4 werden. Einig war man sich hingegen beim Vorschlag, bei der SGB-VIII-Reform darauf hinzuwirken, dass der Bund zukünftig dafür Sorge tragen soll, die Jugendarbeit finanzi-ell so auszustatten, dass Jugendliche vor Ort ausreichend gefördert werden können.

Die Beschlussvorlage „Beteiligung von Kinder und Jugendlichen – am Beispiel der Jugendarbeit ist auf der Homepage des Landesjugendamtes eingestellt worden und kann dort her-untergeladen werden. www.saarland.de/57154.htm

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15LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Landesjugendhilfeausschuss aktuell

Der Unterausschuss „Kindertageseinrichtungen, Tagespflege“ des Landesjugendhilfeaus-schusses hat die Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen durch das Landesjugendamt (Kita-Richtlinie) überarbeitet und den heutigen Standards angepasst.

Sie waren in die Jahre gekommen, die alten Richtlinien zur Wahrneh-mung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrich-tungen durch das Landesjugendamt gemäß § 45-48a SGB VIII. Letztma-lig geändert im Jahr 2001 waren viele ihrer Inhalte und Regelungen einfach nicht mehr zeitgemäß.

Im Jahr 2011 hatte sich daher der Landesjugendhilfeausschuss ent-schlossen, seinen Unterausschuss 2 „Kindertageseinrichtungen, Tagespfle-ge“ mit der Überarbeitung der Richt-linien für den Bereich Kindertages-

einrichtungen zu beauftragen. Etliche Sitzungen später konnte nun Ende letzten Jahres ein Entwurf, der sich auf den Bereich der Kindertagesein-richtungen beschränkt, gemeinsam

mit der Verwaltung des LJA finalisiert werden. Dieser wur-de vom Landesju-

gendhilfeausschuss noch im Dezem-ber 2016 einstimmig mit der Bitte an das Ministerium verabschiedet, auf Grundlage des Entwurfs neue Richtli-nien für den Bereich der Kindertages-einrichtungen zu erlassen. Überarbei-tet wurden nicht nur der allgemeine Teil, sondern insbesondere auch die speziellen Regelungen für die Kin-

dertageseinrichtungen im Teil 2 der Richtlinien. Auch neue Richtlinien für den Heimbereich sind im zuständigen Unterausschuss 3 „Hilfen zur Erzie-hung“ in Arbeit und sollen im kom-menden Jahr erlassen werden.

Die neuen Richtlinien sind seit März 2017 in Kraft. Den kompletten Text finden sie auch im Internet unter: www.saarland.de/67084.htm

„Zeitplan eingehalten“ Überarbeitung der Kita-Richtlinie durch den Landesjugendhilfe-ausschuss in der 12. Amts periode

„Vieles war einfach nicht mehr zeitgemäß.“

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16 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Bitte vereinbaren Sie Ihren individuellen Termin mit dem Landesjugendamt:

• Die Gruppe kann bis zu 60 Fachkräfte umfassen.

• Das Konzept der Informationsveran-staltung sieht die Dauer von ca. für 2–3 Stunden vor.

• Die Gruppe können trägerspezifisch oder regional trägerübergreifend zu-sammengestellt werden.

• Es entstehen keine Kosten gegenüber dem Landesjugendamt.

Kontakt:

Petra Funk-Chungu 0681 501 2074; [email protected]

Dagmar Schuler 0681 501 2075 [email protected]

Sandra Reinke 0681 501 3398 [email protected]

Landesjugendamt startet Beratungsoffensive zur Meldepflicht in KindertageseinrichtungenWann liegt ein meldepflichtiges Ereignis nach § 47 SGB VIII vor? Und wenn ja, wie melde ich es richtig und rechtzeitig? Diese Frage stellen sich die Mitarbeiterinnen in den Kindertageseinrichtungen Land auf Land ab. Sie ist auch nicht so einfach zu beantworten – denn was jeder Einzelne für meldepflichtig hält, kann auf-grund persönlicher Erfahrungen, Prägungen und Anschauungen sehr unterschiedlich sein.

Das Landesjugendamt hat sich die Sorgen der MitarbeiterInnen der Ein-richtungen zu Eigen gemacht und eine entsprechende landesweite Be-ratungsoffensive gestartet. In über 35 bereits terminierten Veranstaltungen werden dabei allein in diesem Jahr insgesamt über 2000 pädagogische Fachkräfte geschult werden können. Und 2018 geht es mit dem Ziel, mög-lichst allen Fachkräften und angehen-den Fachkräften eine Schulung anzu-bieten, weiter.

Das Fortbildungsangebot folgt dabei dem Anspruch nach Beratung und Begleitung nach § 8b SGB VIII zum Schutz von Kindern in Kindertages-einrichtungen. Dieser ist im Gesetz wie folgt normiert:

„Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztä-gig oder für einen Teil des Tages auf-halten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leis-tungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Ent-wicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien

1. zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt so-wie zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung

2. sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenhei-ten.“

Das neue Beratungsangebot, das sich an die Einrichtungs- und Schulträ-ger richtet, besteht bereits seit Januar 2017. Es umfasst eine spezielle In-formationsveranstaltung für bis zu 60 Personen zu den Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prä-vention und Intervention in Kinder-tageseinrichtungen. Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung werden präventive Maßnahmen besprochen, die dazu beitragen können, Grenz-verletzungen, Übergriffe und anderen Formen von Gewalt durch Beschäf-tigte in Kindertageseinrichtungen vorzubeugen. Entsprechend werden sowohl Handlungsschritte, als auch Rahmenbedingungen, die zur Präven-tion geeignet sind, aufgezeigt.

Darüber hinaus werden Verfahrens-weisen im Falle eines Verdachtes oder einer tatsächlichen Kindeswohl-gefährdung durch das Personal der Kindertageseinrichtung besprochen. Es werden sowohl Möglichkeiten zur Entwicklung der notwendigen Sensi-bilität für die Probleme aufgezeigt, als auch Verfahrensweisen zum Umgang mit der festgestellten Gefährdungs-lage.

••• Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen

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17LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen

Singen, trommeln, musizieren gegen Geld? Auch in Kindertageseinrichtungen halten entgeltpflichtige Angebote Einzug

Grundsätzlich haben Kindertageseinrich-tungen einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der in der Elementarpädagogik als ganzheit-licher Auftrag verstanden wird und nicht mit Lernen in Fächerkategorien gleichge-setzt werden kann.

Kindertagesstätten können heutzutage aber ergänzende Angebote wie musikalische Frü-herziehung, Englischkurse, Sport und Krea-tiv angebote gegen Geld anbieten, sofern diese Zusatzangebote die pädagogische Arbeit stär-ken und nicht durch das Wissen, Kenntnisse und die Fähigkeiten der pädagogischen Fach-kräfte abgedeckt sind.

So können Kindertageseinrichtungen zum Beispiel in Kooperation mit einer Musikschule während der allge-meinen Öffnungszeiten Angebote zur musikalischen Frü-herziehung anbieten, wenn grundsätzlich sichergestellt ist, dass sich auch alle Eltern die Teilnahme der Kinder an diesen Leistungen leisten können. Ist dies nicht der Fall, dürfen diese Leis-tungen nur außerhalb der Öffnungszeiten einer Kita angeboten werden.

Das Bildungsangebot in Kindertageseinrichtungen darf also nicht zu Selek-tierung vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten der Eltern führen. Es ist darüber hinaus zu vermeiden, dass es dadurch zu einer Stigmatisierung von Kindern aus einkommensschwächeren Familien kommt.

Petra Funk-Chungu

Das Landesjugendamt hat zur allgemeinen Orientierung fachliche Hinweise im Umgang mit entgeltpflichtigen Angeboten in Kindertagesstätten herausgegeben. Sie können eine gute Orientierung bieten:

1. Für die Erfüllung des Bildungsauftrages sind die in den Einrichtungen tätigen sozialpädagogischen Fachkräfte verant-wortlich. Diese sind durch ihre Ausbil-dung in der Lage, die für die Grundlagen frühkindlicher Entwicklung notwendi-gen Bildungsprozesse der Kinder anzu-regen, zu begleiten und zu fördern. Spe-ziell im Bereich Musik/Rhythmik, Kunst und Kulturtechniken und Sport.

2. Eine Einrichtung kann darüber hinaus mit Trägern, wie Vereinen oder Musik-schulen Kooperationen eingehen. Die Finanzierung des Angebotes wird dann häufig im Rahmen einer mit der Kom-

mune beschlossenen Vereinbarung geleistet und bezieht alle Kinder der Einrichtung ein.

3. Ein solches Angebot einer musikali-schen Frühförderung oder eines Bewe-gungsangebotes in Kindertagesstätten muss immer gemeinsam und in Ab-sprache mit den pädagogischen Fach-kräften der Einrichtungen angeboten werden. Das Angebot ist entsprechend ein selbstverständlicher Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit und richtet sich an alle Kinder, welche die Einrichtung besuchen.

4. Der Einsatz kommerzieller Zusatzange-bote durch „ Experten“, die von außen in die Tageseinrichtung kommen und mit Kindern ihre Angebote durchführen, ist zu vermeiden, wenn Kinder damit von Bildungsangeboten ausgeschlossen werden, deren Eltern sich dieses zu-sätzliche Angebot nicht leisten können. Das heißt: Externe beitragspflichtige Angebote können in der Regel von dem Träger nur außerhalb der Öffnungszeit in den Räumen der Kindertagesein-richtung angeboten werden, aber nicht während der Öffnungszeiten.

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18 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

abseits liegen, so dass ein rufendes oder weinendes Kind in jedem Fall gehört werden kann. In dieser Zeit muss nicht zwingend eine Schlaf-wache anwesend sein. Die für das Kind bzw. die für die Schlafsituation verantwortliche Erzieherin sollte und muss abwägen, welches Kind un-ter welchen Bedingungen alleine in einem Raum seinem Schlafbedürfnis nachkommen kann. Das Babyphon kann hier in der Einzelschlafsituation hilfreich sein, jedoch nur bei älteren Kindern.

Fazit:

Solange sich ein Kind in der Kin-dertageseinrichtung aufhält, ist die Aufsichtspflicht auf die Kindergar-tenleiterin und das übrige Perso-nal übertragen. Art und Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach Entwicklung und Alter der zu betreuenden Kinder, Art der Tätig-keit bzw. Beschäftigung, situativen Faktoren, räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und individuellen Voraussetzungen, die in der Person der Fachkraft begründet sind.

Petra Funk-Chungu

drehen können, besteht die Gefahr, dass sie sich an dem Rückfluss ihrer Nahrung erbrechen. Im schlimmsten Fall können sie daran ersticken, da ihnen die Flüssigkeit oder der Brei in die Luftröhre läuft und sie diese nicht abhusten können. Deshalb sollten die ganz Kleinen auch beim Schlafen nicht allein gelassen wer-den.

Das Babyphon ist bei Säuglingen, die sich noch nicht selbst umdrehen können, keine sichere Variante der Schlafüberwachung, da es sich zum Beispiel bei Ersticken um einen eher lautlosen Vorgang handelt, der mit Hilfe eines Babyphons nicht wahrge-nommen werden könnte. Bei einer

nicht dauernd anwesenden Schlafwache und dem Ein-satz eines Baby-phons, ist eine regelmäßige

Schlafkontrolle unerlässlich, wenn mehr als ein Kind während dieser Schlafphase zu betreuen ist Die Auf-sichtspflicht ist nach § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Personensorge.

Es spricht nichts dagegen, dass ein Kind, das länger schläft bzw. zu ande-ren Zeiten schläft, auch das Zimmer oder den Ort wechselt, je nachdem, wo sich Betreuungspersonen aufhal-ten, so dass es dort weiter schlafen kann. Eine solche „Einzelschlafsitua-tion“ folgt einem individuellen Schlaf-bedürfnis des Kindes. In diesem Fall kann das Kind im Schlafraum, aber auch an anderen Plätzen in der Ein-richtung zur Ruhe kommen. Aller-dings sollte dann darauf geachtet werden, dass diese Plätze nicht zu

In der Kindertageseinrichtung muss also eine Tages-Schlafsituation ge-staltet werden, die sich von der in der Nacht unterscheidet. Hinzu kommen noch die individuellen Ruhesituatio-nen. Sie können individuell im Tages-ablauf einer Kita organisiert werden, zum Beispiel in den Ruheoasen im Gruppenraum.

Jede Kita bietet heute eine sogenann-te „Kernschlafzeit“, besser bekannt als der gute alte Mittagsschlaf, an. Nach dem Mittagessen gehen die Kinder gemeinsam im Schlafraum zu Bett oder sie werden in ihre Bet-ten gelegt. Üblicherweise beträgt die Kernschlafzeit 1¼–1½ Stunden und garantiert so einen gesunden erhol-samen Mittagsschlaf für Kinder ab einem halben Jahr. Um den Kindern die notwendi-ge Sicherheit zu geben und um die Auf-sichtspflicht zu erfüllen, muss eine sogenann-te „Schlafwache“ eine lückenlose Betreuung vorhalten. Sie sollte sich im Schlafraum oder in unmittelbarer Sichtweite der Kinder aufhalten. Die Schlafwache kennt die unterschiedli-chen Einschlafrituale der Kinder und begleitet sie in den Schlaf. Die Band-breite reicht hier vom Händchenhal-ten, Streicheln oder einfach „nur“ neben dem Kind sitzen. Die „Schlaf-wache“ ist immer dann im Einsatz, wenn mehr als ein Kind zu betreuen ist. Dies sollte bei der Personalbe-rechnung berücksichtigt und in den Dienstplan eingearbeitet werden.

Ganz wichtig ist es, Säuglinge die in der Kita schlafen, nicht alleine zu lassen. Solange sie sich noch nicht allein vom Rücken auf den Bauch

Schlafen in der Kita

Ersetzt das Babyphon die Schlafwache?Der Tagesablauf eines Krippen- und Kindergartenkindes ist aufregend und oft anstrengend. Deshalb ist es sinnvoll, dass Ruhe- und Schlafzeiten in den Tagesablauf integriert sind. Dabei sollte ein Kind jederzeit die Möglichkeit bekommen, sich ausruhen oder schlafen zu können.

„Das Babyphon ist bei Säuglin-gen, die sich noch nicht selbst umdrehen können, keine siche-re Variante der Schlafüberwa-chung.“

••• Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen

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19LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprach-lichem Förderbedarf besucht werden. Dabei baut es auf den erfolgreichen Ansätzen des Programms „Schwer-punkt-Kitas Sprache & Integration“ (2011–2015) auf und erweitert die-se. Schwerpunkte des Bundespro-gramms „Sprach-Kitas“ sind neben der sprachlichen Bildung die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit

mit Familien.

Die Sprach-Kitas erhalten im Bundespro-gramm gleich doppelte Un-terstützung: Die

Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die di-rekt in der Kita tätig sind. Diese bera-ten, begleiten und unterstützen die

„Studien haben gezeigt, dass sprachliche Kompetenzen ei-nen erheblichen Einfluss auf den weiteren Bildungsweg und den Einstieg ins Erwerbsleben haben.“

Kita-Teams bei der Weiterentwick-lung der alltagsintegrierten sprach-lichen Bildung. Zusätzlich finanziert das Programm eine Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbeglei-tend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Sie quali-fiziert die Fachkräfte innerhalb eines Verbundes von 10–15 Sprach-Kitas.

Von 2016 bis 2019 stellt der Bund jährlich bis zu 100 Mio. Euro für die Umsetzung des Programms zur Ver-fügung. Damit können bis zu 4.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung ge-schaffen werden.

Weitere Informationen unter sprach-kitas.fruehe-chancen.de

Quelle: www.bmfsfj.de

••• Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen

Bundesprogramm Sprach-Kitas:

„Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“Die frühkindliche Sprach- und In-tegrationsförderung in Kitas wird ab 2017 nochmals gestärkt: Ab 2017 stehen für das Bundespro-gramm „Sprach-Kitas“ jährlich 150 Millionen Euro mehr zur Ver-fügung.

Alle Kinder sollen von Anfang an von guten Bildungsangeboten profitieren. Im Januar 2016 hat daher das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Fa-milie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium all-tagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kinderta-gesbetreuung.

Sprache ist der Schlüssel: Durch sie erschließen wir uns die Welt, treten mit Menschen in Kontakt und eig-nen uns Wissen an. Studien haben gezeigt, dass sprachliche Kompetenzen einen erhebli-chen Einfluss auf den weite-ren Bildungs-weg und den Einstieg ins Erwerbsleben haben. Dies gilt beson-ders für Kinder aus bildungsbenach-teiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund.

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20 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

„Faire Kita“Nachhaltigkeit von Anfang an!

Im Saarland begleiten und unterstützen wir – die Fairtrade Initiative Saarbrücken – Kindertagesstätten, Kindergärten, Elterninitiativen und Familienzentren, die sich auf den Weg zur „Fairen Kita“ machen möch-ten.

Globales Lernen kann bereits im frühen Kindesalter beginnen. Kin-der können z.B. auf spielerische Art lernen, dass bereits beim Frühstück vieles aus den Ländern des globalen Südens kommt und bereits eine lange Reise gemacht hat.

Unter dem Mot-to „das Saarland lebt fair und ge-sund“ probieren wir Neues aus und ermutigen Klein und Groß, sich mehr mit der Herkunft und Herstellung von fairen Lebensmit-teln, Kleidung und anderen Produk-

ten sowie mit gesunder Ernährung zu befassen.

Im Herbst 2016 wurde bereits die erste Kita im Rahmen einer Pilotphase

ausgezeichnet. Die Auszeichnungsfeier der zweiten Einrich-tung fand im De-zember 2016 statt. Ab 2017 möchten wir uns gemeinsam mit Kindertagesein-

richtungen in Saarbrücken, dem Re-gionalverband sowie anderen Land-kreisen im Saarland auf den Weg zur Fairen Kita machen.

Mit Fortbildungen für Erzieher*innen und Sozialpädagogen, sowie inno-vativen Bildungseinheiten in Einrich-tungen, möchten wir aufzeigen, wie Kinder an die Themen „Fairer Handel“, „Globales Lernen“ und „Gesunde Er-nährung“ herangeführt werden kön-nen. Ergänzend bieten wir an Eltern-abenden Kurzvorträge an, um auch das nähere Familienumfeld für das Themenfeld zu sensibilisieren. Über ein Internetportal www.faire-kita- saarland.de werden zukünftig Infor-mationen für Einrichtungen, Eltern sowie alle Interessierten bereitstellt.

Peter Weichardt

••• Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen

Um eine „Faire Kita“ zu werden, sind von der Einrichtung mehrere Kriterien zu erfüllen:

1. Beschlussfassung zur „Fairen Kita“

2. Einrichtung eines „Fairen Ar-beitsteams“

3. Verwendung von Fairen Produkten im Alltag (Kinder und Erwachsene)

4. Bildungsarbeit. In der Einrichtung erleben die Kinder, die Erzieher*in-nen und die Eltern den Fairen Han-del

5. Öffentlichkeitsarbeit. Die Einrich-tung informiert über den Fairen Handel / Faire KITA

Kontakt und Ansprechpartner:

Fairtrade Initiative Saarbrücken www.faire-kita-saarland.de [email protected]

Persönliche Ansprechpartner: Ingrid von Osterhausen, [email protected] Tel. 0151 50452792

Peter Weichardt [email protected] Tel. 0681 41099810

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21LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Kinder- und Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen

Vertieftes Verständnis von AchtsamkeitFäustling – ein Frühförderprogramm zur Förderung der emotionalen Kompetenz für Kinderkrippen – Landesinstitut für präventives Handeln (LPH) för-dert landesweit kostenlos 10 Kinderkrippen – noch Plätze frei

Zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen in Kin-dergärten und Schulen gibt es inzwischen ein breites Spektrum entsprechender Programme. Erziehungskräfte, die mit Krippenkindern arbeiten, fühlen sich aber häufig noch allein gelassen. Mit Fäustling existiert nun ein Prä-ventionsprogramm, das versucht, diese Lücke zu schlie-ßen. Fäustling ist ein innovatives Frühförderprogramm, das – dem wissenschaftlichen Standard entsprechend – sowohl didaktische Materialien als auch eine qualifizie-rende Fortbildung für Erziehungskräfte umfasst.

Was wird gefördert?

Fäustling fördert gezielt die drei Kom-petenzbereiche „Achtsamkeit“, „emo-tionale Kompetenz“ und „soziale Kompetenz“ von 2-3-jährigen Kindern in Krippen. Die drei Kompetenzberei-che sind in 30 Wo-chenprojekte aufge-teilt. Pro Woche wird jeweils ein Thema in den Mittelpunkt gestellt, das anhand einer Reihe didakti-scher, lern- und entwicklungspsycho-logisch begründeter Zugangswege erarbeitet wird. Die Durchführung ist nicht an eine feste Reihenfolge ge-bunden, das Programm sollte jedoch mit den ersten acht Wochenprojekten zum Thema „Achtsamkeit“ begonnen werden, die die Basis von Fäustling bilden.

Das Fäustling-Materialpaket umfasst ein Manual mit didaktischen Zu-gangswegen und sämtlichen Wo-chenprojekten, ein Bilderbuch und

die beiden Fingerpuppen „Fine“ und „Finn“.

Wie kann man teilnehmen?

Voraussetzung für die Umsetzung von Fäustling ist die Teilnahme an der entsprechenden Fortbildung durch das Heidelberger Präventionszen-trum. In der fünfstündigen Fäust-ling-Fortbildung wird in erster Linie ein vertieftes Verständnis von Acht-samkeit entwickelt. Hierfür wird der Themenbereich „Achtsamkeit“ in Kleingruppen erarbeitet und durch viele unterschiedliche Achtsamkeits-übungen praktisch erfahr- und erleb-

bar gemacht. Nach Abschluss der Fort-bildung erhalten die teilnehmenden Per-sonen eine Teilnah-mebescheinigung.

Das LPH kann zehn Kinderkrippen im Saarland sämtliche Fäustling-Mate-rialien kostenlos überlassen. Zudem werden die Kosten für die entspre-chende Fortbildung (ein halber Tag) für max. 4 Fachkräfte der Kinderkrip-pe übernommen. Dafür muss man sich an der Evaluation von Fäustling (maximal Zeitaufwand von einer Stunde) beteiligen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail:

Landesinstitut für Präventives Handeln Hanspeter-Hellenthal-Str. 68 66386 St. Ingbert

0681 5013844 [email protected]

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22 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Alterskennzeichnung von Filmen

Änderung des Jugendmedien-schutz-Staatsvertrages

Am 1. Oktober 2016 ist der Jugendmedien-schutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder in Kraft getreten. Damit gibt es nun eine einheitliche Rechts-grundlage für den Jugendschutz in den elektroni-schen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk).

Durch die Re-form sollen Kin-

der und Jugend-liche künftig noch

besser vor entwick-lungsbeeinträchti-

genden und jugend-gefährdenden Inhalten

im Internet geschützt werden. Anbieter sind

dazu aufgefordert, ihre Sei-ten mit einer entsprechenden

Alterskennzeichnung zu versehen, um die Filterung durch Jugendschutz-programme zu ermöglichen. Aus Ex-pertensicht ist die neue Fassung „ein wichtiger Schritt hin zu mehr Konver-genz und internationaler Anschluss-fähigkeit“, fasst jugendschutz.net in einem Beitrag zusammen.

Besserer Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten

Dass inhaltsgleiche Filme, unabhängig vom Verbreitungs-weg, ob als DVD oder im Rahmen des Fernsehprogramms ausgestrahlt, eine einheitliche Al-terskennzeichnung erhalten, ist im Interesse eines zeitgemäßen Jugend-medienschutzes lange überfällig und die Sinnhaftigkeit war in der politi-schen Debatte unstrittig. Die Neu-fassung sieht nun für den Bereich der Telemedien u.a. vor, dass von der Kommission für Jugendmedienschutz

(KJM) bestätigte Altersbewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle von den Obersten Landesjugendbehörden für die Freigabe und Kennzeichnung in-haltsgleicher oder im wesentlichen inhaltsgleicher Angebote nach dem Jugendschutzgesetz zu übernehmen sind.“ Da für die rechtliche Wirksam-keit und Umsetzung des im JMStV angelegten Übernahmeverfahrens bei Altersbewertungen aus dem System des JMStV spiegelbildliche Regelun-gen im Bundesrecht erforderlich sind, plant das Bundesjugendministerium im Rahmen einer Novelle des JuSchG entsprechende Änderungen in § 14 JuSchG vorzunehmen.

Einheitliche Alterskennzeichnung

Damit eine Übernahme von Altersbe-wertungen bereits vor Inkrafttreten einer entsprechenden Regelung im

JuSchG umgesetzt werden kann, haben die Obersten Lan-desjugendbehörden auf Grundlage des § 14 Abs. 6 JuSchG i. V. m. § 29 Abs. 2 FSK-Grundsätze ein

Modellprojekt entwickelt, das eine enge Kooperation in der Prüftätigkeit der Freiwilligen Selbstkontrollen der Filmwirtschaft (FSK) und des Fern-sehens (FSF) vorsieht. Mitte 2017 soll eine entsprechende Auswertung stattfinden.

Walter Burgard

••• Kinder- und Jugendhilfe – Jugendmedienschutz

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23LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Digitalisierung als Herausforderung für den JugendmedienschutzFachleute diskutieren Neuausrichtung der Bundesprüfstelle

Aktuelle Trends in der digitalen Mediennutzung Jugendlicher und soziale jugendkulturelle Phäno-mene, Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Medien, Abwägung von Jugendschutzbelan-gen mit anderen Grundrechten und Informationen aus dem Bereich der Medienwirkungsforschung – zwei tagelang diskutierten die Beisitzer/innen der BPjM Ende Oktober auf ihrer Fachtagung in Bad Neuenahr

Die Tagung fand erstmals unter der Leitung der neuen Vorsitzenden der Bundesprüfstelle für jugendgefähr-dende Medien, Martina Hannak-Mein-ke, statt. Sie war von 2003 bis 2008 bereits juristische Referentin bei der BPjM und mehr als sieben Jahre in unterschiedlichen Funktionen, u.a. Leiterin des Referates „Digitalisie-rung der Gesellschaft, Digitale Agen-da“ und zuletzt Leiterin des Referates „Grundsatzangelegenheiten der En-gagementpolitik“ im Bundesminsiteri-um für Familien Senioren, Frauen und Jugend tätig. Hannak-Meinke löste im April diesen Jahres Elke Mons-sen-Engberding ab, die seit 1991 fe-derführend die Institution leitete und mit großem Dank für ihr langjähriges Engagement in den wohlver-dienten Ruhe-stand verab-schiedet wurde.

„Die Digitalisie-rung der Gesell-schaft ist schon kein Zukunftstrend mehr, vielmehr ist sie Teil unseres Alltages und dabei insbesondere des Alltags und der Le-bensrealität von Kindern und Jugend-lichen, was wiederum mit zum Teil geänderten Anforderungen an den Jugendmedienschutz einhergeht“,

dies eine der Kernaussagen der neuen Leitung. Han-nak-Meinke betonte aber auch: „Zugleich kann die Kernaufgabe der Bundesprüfstelle nur durch das Ehrenamt der für die Gremien berufenen Beisitze-rinnen und Beisitzer – durch ihr bür-gerschaftliches Engagement – erfüllt werden“, so die neue Vorsitzende der Bundesprüfstelle, die den 101 Beisit-zer/innen ihre Anerkennung für die Übernahme dieser gesellschaftlichen Verantwortung aussprach, im engen Dialog bleiben möchte und nun auch neue Wege gehen will und muss.

Die Bundes-prüfstelle soll sich – so ein wichtiges Ergeb-nis der Tagung – mehr und mehr zu einer Bundeszentrale für Kinder- und

Jugendmedienschutz entwickeln und ihre Entscheidungen transparenter machen und verstärkt Orientierungs-hilfen bei der Mediennutzung und Medienerziehung anbieten und för-dern.

Walter Burgard

„Die Digitalisierung der Gesell-schaft ist schon kein Zukunft-strend mehr, vielmehr ist sie Teil des Alltags und der Lebens-realität von Kindern und Ju-gendlichen“

••• Kinder- und Jugendhilfe – Jugendmedienschutz

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24 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Eine Auswahl unserer Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte im ersten Halbjahr 2017:

8. Juni oder 21. September:

Kleine Programmierer: Kreative Projekte mit der Makey Makey Platine

17./18. Oktober: Videotechnik für Pädagog/inn/en

24. Oktober: Smartphone- und Tabletprojekte mit Jugendlichen durch-führen

26. Oktober: Stop-Motion Einsteigerkurs

16. November Internet-ABC: Projektideen für den Unterricht

30. November Handyfilme in der pädagogischen Arbeit

Mehr Informationen und Anmeldung telefonisch unter 0681 38988-12 oder online unter www.mkz.LMSaar.de.

Unser „Rezeptvorschlag“ für ein Geräusche-Quiz:

Zutaten:

3–5 Gruppen mit 2–3 Kindern/Ju-gendlichen, pro Gruppe ein Tablet oder Smartphone mit Aufnahme-Funktion

Zubereitung:

Die Gruppen begeben sich auf „Geräu-schejagd“ und nehmen Geräusche auf. Zum Beispiel: Kühlschrank-Brummen, Knarzen oder Zuschlagen einer Tür, Summen einer Fliege, Brodeln einer Kaffeemaschine etc. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ein Gruppen-mitglied ist dafür verantwortlich, die Geräusche in der aufgenommenen Reihenfolge zu dokumentieren oder die Datei wird auf dem mobilen Gerät entsprechend mit Bezeichnung abge-speichert. Im Anschluss spielen sich die Gruppen die Geräusche gegenseitig vor. Die Gruppe, die die meisten Ge-räusche errät, gewinnt das Spiel. Den Gruppen können auch spezielle The-menbereiche zugeordnet werden (z.B. Verkehr, Küche, Natur etc.).

Benötigte Zeit:

Ca. 1–2 Zeitstunden

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche aller Altersstu-fen. Je nach Art der aufgenommenen Geräusche kann der Schwierigkeits-grad angepasst werden

Mediale Lernziele:

Dokumentieren, strukturieren, pro-duzieren, kommunizieren, wahrneh-men, hören, experimentieren, Medien bedienen

Medienprojekte selbst durchführenLandesmedienanstalt Saarland unterstützt päda-gogische Fachkräfte!

Ob Trickfilm, Hörspiel, Video- oder Handyclip, Medienprojekte stehen bei Heranwachsenden hoch im Kurs und bieten diverse Möglichkeiten, sich mit unterschiedlichsten Themenbereichen kreativ auseinander zu setzen.

Wer mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeitet, Medienprojekte durchfüh-ren will und dafür noch auf der Suche nach Impulsen, Tipps und Hilfestellun-gen ist, ist bei der Landesmedienanstalt Saaarland genau richtig. Wir laden Sie herzlich ein, an den zahlreichen Fortbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte im MedienKompetenzZentrum in Saarbrücken teilzunehmen.

••• Kinder- und Jugendhilfe – Jugendmedienschutz

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25LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Kinder- und Jugendhilfe – aktuell

Im Saarland wenige Fälle 2015: bundesweiter Anstieg der Verfahren zur Kindeswohl-gefährdung um 4,2 Prozent

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2015 rund 129.000 Verfahren zur Ein-schätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt, dies bedeutet einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr. Im Saarland sank die Zahl der registrierten Fälle im Jahr 2015 von 138 auf 97, ebenso hat sich auch die Gesamtzahl der Verfahren zur Überprüfung einer möglichen Kindeswohl-gefährdung um 8,8 Prozent auf 1427 Fälle im Jahr 2015 ver-ringert.

Vernachlässigung

PsychischeMisshandlung

KörperlicheMisshandlung

SexuelleGewalt

63,7 %

27 %

23,1 %

4,4 %

Bundesweit wurden 20.800 Verfah-ren eindeutig als „akute Kindeswohl-gefährdung“ bewertet, hier gab es damit gegenüber 2014 den höchs-ten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24.200 Verfahren (+ 7,9 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („laten-te Kindeswohlgefährdung“). In rund 43.200 Fällen, dies entspricht ei-nem Zuwachs von 4,0 %, kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindes-wohlgefährdung, aber ein weiterer

Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vor-lag. Annähernd gleich geblieben ist die Zahl der Fälle (41.300), in denen weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt wurde.

Kleinkinder waren besonders betroffen

63,7 Prozent der Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohl-gefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 27,0

Prozent der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung fest-gestellt und 23 Prozent der Kinder wiesen Anzeichen für körperliche Misshandlungen auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung fest-gestellt.

Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,4 %), für das ein Verfahren durchgeführt wur-de, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjähri-ge Kinder waren von einem Fünf-tel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,1 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Ge-fährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendli-che (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,8 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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26 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen

Um die Kommunen noch stärker bei der Umsetzung von Schutzmaßnah-men zu unterstützen, hat das Bun-desfamilienministerium gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) ein Investitionskreditpro-gramm aufgelegt, mit dem Kommu-nen vergünstigte Kredite für Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Moder-nisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften finanzieren können. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro sollen so Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutz-bedürftigen Personengruppen umge-setzt werden. Die Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre – bei einem Zinssatz von aktuell ein-heitlich 0,0 Prozent pro Jahr. Eine An-tragstellung ist bis zum 31. 12. 2017 möglich.

Schutzkonzepte in FlüchtlingsunterkünftenNeue Website informiert

Eine neue Website von Bundesfamilienminis-terium und UNICEF soll Organisatorinnen und Organisatoren sowie Mitarbeitenden von Flücht-lingsunterkünften bei der Entwicklung und Um-setzung von Schutzkonzepten helfen.

Mit dem Launch der Website www.gewaltschutz-gu.de haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF Materialien und Instrumente veröffentlicht, die bei der Erstellung, Umsetzung und dem Monitoring von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunter-künften verwendet werden können. Sie richten sich an Gewaltschutzkoor-dinatorinnen und Gewaltschutzkoor-dinatoren, aber auch an Unterkunfts-leitungen und andere Mitarbeitende in Flüchtlingsunterkünften.

Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften

Die Materialen sind in der Ru-brik „Toolbox“ zu finden und ge-ben Schritt für Schritt konkrete Hil-festellungen bei einer Bedarfs- und Risikoanalyse. Sie basieren auf den Mindeststandards, die das Bundes-familienministerium und UNICEF gemeinsam mit der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet haben.

Bei den Mindeststandards handelt es sich um Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von einrichtungs-internen Schutzkonzepten. Erfasst werden insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, das Risikomanage-ment bei Gewalt- und Gefährdungs-situationen sowie das Monitoring der erzielten Fortschritte.

Im Rahmen der seit Frühjahr 2016 laufenden Bundesinitiative fördert das Bundesfamilienministerium bis Jahresende in rund 100 Flüchtlings-unterkünften Gewaltschutzkoordi-nierende. Diese sollen als Vorbild fungieren und möglichst weiteren in-teressierten Flüchtlingsunterkünften bei der Etablierung von Schutzkon-zepten helfen.

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17Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften

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MINDESTSTANDARDS zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften

••• Kinder- und Jugendhilfe – aktuell

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27LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Neuer Abteilungsleiter am TGSBBZ SaarlouisKarl-Heinz Klein ist der neue Abteilungsleiter der Sozialpädagogischen Abteilung des TGSBBZ Saarlouis. Mit Wirkung vom 21.09.2016 wurde er vom Ministerium für Bildung und Kultur in sein neues Amt berufen.

Nach dem Abitur am Von-der-Ley-en-Gymnasium Blieskastel und Ab-leistung des Wehrdienstes studierte Karl-Heinz Klein Katholische Theo-logie, Philosophie und Sport an der Universität des Saarlandes. Nach dem 1. Staatsexamen (1986) folgte das Referendariat an Beruflichen Schu-len in Neustadt an der Weinstraße (1986–1988). Nach dem 2. Staats-examen in Katholischer Religion und Sport für das Lehramt an beruflichen Schulen wurde er im August 1988 in den saarländischen Schuldienst ein-gestellt und arbeitete am TGBBZ Dil-lingen. Ab 1992 unterrichtete er am TGSBBZ St. Wendel und wurde von 2004–2008 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Zentrum für Leh-

rerbildung der Universität des Saar-landes abgeordnet. Seit August 2008 unterrichtet er am TGSBBZ Saarlouis und wurde 2010 zum stellvertreten-den Abteilungsleiter der Sozialpäda-gogischen Abteilung berufen, die er bereits seit November 2013 kommis-sarisch leitet.

Karl-Heinz Klein hat mit seinem sehr engagierten Team u.a. die neue APO der Fachakademie für Erzieherinnen und Erzieher erfolgreich umgesetzt und die Abteilung auf die zukünftigen Herausforderungen ausgerichtet.

An der Fachschule in Saarlouis wird die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher seit Jahren durch praxisnahe

Projekte ergänzt, um eine Verknüp-fung von Wissensvermittlung und -aneignung und praktischer Anwen-dung zu ermöglichen. So hatte im vergangenen Schuljahr das Projekt „Kinderbetreuung in der Landesauf-nahmestelle Lebach“ einen besonde-ren Stellenwert für die Schülerinnen und Schüler der Vorkurse.

Derzeit werden insgesamt 413 Schü-lerinnen und Schüler an der Fachaka-demie für Erzieherinnen und Erzieher (Vorkurs, Unter-, Oberstufe und Aner-kennungsjahr) und 65 Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule für Kinderpflege, von 45 Kolleginnen und Kollegen unterrichtet.

Glückauf Jugend – Kohle für coole Projekte Das Projekt „Glückauf Jugend – Kohle für coole Projekte“ ist ein gemeinsames Projekt von RAG-Stiftung und IG BCE unter der Schirmherrschaft von Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes und Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Es hat zum Ziel, Jugendzentren in den Bergbauregionen an Ruhr, Saar und Ibbenbüren darin zu unterstützen, chancenbenachteiligten Jugendlichen die Teilnahme an Projekten zu er-möglichen, die zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen beitragen oder dem Erwerb und Ausbau sozialer Kompetenzen dienen.

Anlass von „Glückauf Jugend – Koh-le für coole Projekte“ ist der Auslauf des deutschen Steinkohlebergbaus zum Ende des Jahres 2018. Wenn die letzte Zeche schließt, endet eine Ära von 150 Jahren Industriegeschich-te, die Ausdruck von wirtschaftlicher Leistung und gesellschaftlichem Fort-schritt war. Vor diesem Hintergrund hat die RAG-Stiftung gemeinsam mit der RAG Aktiengesellschaft, der Evonik Industries AG und der IG BCE das Programm „Glückauf Zukunft!“

gestartet, um den Bergbau würdig zu verabschieden, aber auch – und vor allem – neue Impulse für die Zeit danach zu setzen. Folglich bündelt „Glückauf Zukunft!“ eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen, die innova-tive, aber vor allem pragmatische Im-pulse für die Weiterentwicklung der Bergbauregionen geben sollen. Dar-unter auch „Glückauf Jugend – Kohle für coole Projekte“.

Der Tradition des Bergbaus folgend, auch chancenbenachteiligten jungen Menschen eine Perspektive zu ge-ben, will „Glückauf Jugend – Kohle für coole Projekte“ jene Kinder und Jugendliche unterstützen, die zusätz-lichen Rückenwind und Orientierung bei der Bewältigung ihres Alltags be-nötigen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.glueckauf-zukunft.de

••• Kinder- und Jugendhilfe – aktuell

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28 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

„Der Fonds Heimerziehung und seine Auswirkungen“Anlauf- und Beratungsstelle und HTW veranstalteten gemeinsamen Workshop

Das Team der Anlauf- und Beratungsstelle Saarland (AuB) hat in Kooperation mit der Fakultät Sozialwissen-schaften HTW Saar am 31. Mai 2016 den Studientag zum Thema „Geschichte der Heimerziehung – Betroffe-nen Gehör verschaffen“ mitgestaltet.

Das Beratungsteam der Anlauf- und Beratungsstelle Saarland (AuB-Stel-le) hat im vergangenen Jahr in Zu-sammenarbeit mit drei Studierenden der HTW den Workshop geplant und durchgeführt. Große Unterstützung gab es darüber hinaus von sechs Be-troffenen. Alle Teilnehmer sollten von Anfang an aktiv eingebunden wer-den, um so den Dialog zwischen den Beteiligten zu schaffen. Die Studie-renden wollte man durch den Aus-tausch mit den Betroffenen für das Thema Deutsche Heimgeschichte sensibilisieren und Verständnis dafür schaffen, warum und inwieweit diese Geschehnisse bei den Betroffenen bis heute nachwirken. Ferner sollte ein kritischer Blick auf die damalige und heutige öffentliche Erziehungspraxis und Jugendhilfe angeregt werden.

Im Lauf der Vorbereitung hatten sich fünf Kernthemen herauskristallisiert, die im Laufe des Workshops vertieft wurden:

Nach einem Kurzvortrag zum Fonds Heimerziehung durch eine Mitarbei-terin der AuB, übernahmen die Stu-dierenden die Moderation des Work-shops. Fragen zum internen Ablauf der AuB auch im Hinblick im Umgang mit geltenden Verfahrensrege-lungen wurden vom Beratungs-team beantwor-tet. Schließlich richteten sich die Fragen an die Betroffenen, die von ihren per-sönlichen Erfahrungen mit der AuB berichteten und somit eine andere Sichtweise auf unsere Arbeit ermög-lichten.

Jüngeren Teilnehmern den harschen Heimalltag der 50er und 60er Jahre nähergebracht

Im Rahmen des abschließendes Teils „Betroffenen Gehör verschaffen zu Teil 2 Erfahrungen aus der Zeit im Heim“ hat eine Betroffene ihre schrift-

lichen Notizen über ihre Heimerfah-rungen im Hospital St. Wendel mit der Runde geteilt und so vor allem den jüngeren Teilnehmern den har-schen Heimalltag der 50er und 60er Jahre nähergebracht.

Am Ende des Studientages waren sich alle Beteiligten einig: Der Workshop hat für jeden Einzelnen eine

neue Sicht auf die Dinge, die Abläu-fe und die Betroffenheit aber auch Wertschätzung ermöglicht und da-mit im wahrsten Sinne des Wortes den Horizont erweitert. Dies gilt für die Studierenden, ebenso wie für die Betroffenen und die Mitarbeitern der AuB Stelle. Wissenschaft und Praxis sowie ehemalige Heimkinder.

Evelyn Köhler-Straube, Anlauf- und Beratungsstelle Saarland

Der Workshop hat für jeden einzelnen im wahrsten Sinne des Wortes den Horizont erwei-tert.

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29LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

„Ein Tag, der – wenn man die Freude und den Spaß der Kin-der gesehen hat – jede An-strengung wert ist.“

Sport, Spiel und Spaß38. Landesjugendspiele in Lebach

Bereits zum 38. Mal fanden am 30. Juni 2016 die Landesjugendspiele der saarländischen För-derschulen in Lebach statt. Über 1200 Kinder und Jugendliche waren am Start, um sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Das Miteinander und die gemeinsame Aktivi-tät standen wie immer im Vordergrund.

Auf dem inklusiven Sportfest, das jedes Jahr mit großem Aufwand vom Bildungs-ministerium organisiert wird, werden Kin-der mit und ohne Beeinträchtigung zum Sporttreiben aktiviert, um das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu stärken und Erfolgserlebnisse zu vermitteln. Im Leba-cher Stadion haben dann auch alle Teil-nehmer ihr Bestes gegeben; ganz gleich ob beim Weitsprung, Weitwurf oder 400m Lauf. Neben den klassischen Olympischen Disziplinen sorgten eine Kletterwand und eine Hüpfburg für Abwechslung. „Ich fand alles sehr schön. Laufen, Weitwurf und die Rutsche“, mein-te eine zehnjährige Teilnehmerin. Und auch die an-deren Sportler der Eric-Carle-Schule aus Mainzweiler waren von diesem Sportangebot begeistert. „Es ist im-mer ein tolles Erlebnis für die Kinder. Vor allem, wenn sie die Medaillen bekommen, dann ist die Freude riesengroß“, so eine der betreuenden Lehrerinnen.

Unterstützung bei der Organisation und Durchführung gab es an diesem Tag wie immer von vielen ehrenamtlichen Helfern. Neben der Bundeswehr wa-ren 80 Polizeianwärter vor Ort, um in den unterschiedlichen Disziplinen Leis-tungen zu erfassen. Darüber hinaus haben wie immer auch Schüler mehrerer Klassen der Edith-Stein-Schule in Neunkirchen die jungen Athleten betreut.

Uwe Schäfer, Edith-Stein-Schule

••• Kinder- und Jugendhilfe – aktuell

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30 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

••• Kinder- und Jugendhilfe – aktuell

Der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag hat vom 28. bis 30. März 2017 stattgefunden. Gastgeber war die Landeshauptstadt Düsseldorf.

Auf dem Gelände der Messe Düssel-dorf konnten sich die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur über die aktuellen Themen- und Auf-gaben der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und Europa informieren, sondern auch in über 200 Fachforen diskutieren.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und die nordrhein-westfä-lische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft haben den Kongress am Mitt-woch in der vollbesetzten Stadthalle im Kongresscentrum Düsseldorf ge-meinsam eröffnet.

Wie nicht anders zu erwar-ten standen insbesondere die Themen Inklusion und Reform des SGB VIII im Mit-

telpunkt des Interesses und wurden insbesondere auf der Abschlussveran-staltung von Staatssekretär Ralf Klein-diek aus dem BMFSJ angeregt auf dem Podium diskutiert. Wie stark aber im-mer noch die Thematik der jungen ge-flüchteten Ausländer die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe beeinflusst und prägt, zeigte sich unter anderem auch in der Vielzahl der Fachvorträge, Workshops und Diskussionsforen zu diesem Thema.

Das Fazit der drei Tage voller Informati-onsangebote in Düsseldorf. Spannen-de Themen, jede Menge Besucher und

eine super Organisation – Dank an die Ausrichter in Düsseldorf.

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfe-tag (DJHT) ist Europas größter Kinder- und Jugendhilfekongress mit integ-rierter Fachmesse. Er präsentierte sich drei tagelang mit über 200 Fachveran-staltungen und über 380 Ausstellerin-nen und Ausstellern als Plattform für Fortbildung und kritischen Erfahrungs- und Fachaustausch.

Der deutsche Kinder- und Jugendhil-fetag wird jährlich von der Arbeitsge-meinschaft für Kinder- und Jugendhilfe

– AG J organisiert und gilt als der größte Kinder- und Ju-gendhilfegipfel Europas.

„22 Mio. junge Chancen“ 16. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag vom 28.–30. März 2017 in Düsseldorf

– Jede Menge Besucher und spannende Themen

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••• In aller Kürze: Personalien und Meldungen

Dokumentation der Tagung „Evaluation des Bundes-kinderschutzgesetzes“

In der Schriftenreihe „Aktuelle Bei-träge zur Kinder- und Jugendhilfe“ ist als Band 105 die Dokumentation der Tagung „Praxistest erfolgreich bestan-den? Evaluation des Bundeskinder-schutzgesetzes“ erschienen, die am 30. und 31. Mai 2016 in Berlin statt-gefunden hatte.

Unter fachtagungen-jugendhilfe.de/publikation/termin/30626 ist Doku-mentation herunterzuladen.

Neue Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) treten in Kraft

Der Kinder- und Jugendplan des Bun-des (KJP) ist seit 1950 das zentrale Förderinstrument in der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Das BMFSFJ hat dieses etablierte und erfolgreiche Förderinstrument fortentwickelt. Die neuen Richtli-nien zum KJP treten zum 1. Janu-ar 2017 in Kraft. Die Formblätter wurden ebenfalls überarbeitet. Al-le Unterlagen werden auch auf der Homepage des BMFSFJ unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ alle- meldungen/richtlinien-des-kinder--und-jugendplans-des-bundes--kjp- richtlinien-/86762 veröffentlicht.

Krise im Jugendamt – Leitfaden zur strategischen Krisenkommunikation

Der Leitfaden soll die Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie für Krisen im Zusammenhang mit der Tä-tigkeit des Jugendamtes unterstützen. Er zeigt auf, wie Krisenkommunikati-on innerhalb einer Kommunalverwal-tung geplant, umgesetzt und an die individuellen Gegebenheiten einzel-ner Jugendämter angepasst werden kann. Er wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter im Rahmen der Aktionswochen unter dem Motto: „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ erstellt und vom Nationa-len Zentrum Frühe Hilfen gefördert.

Die Publikation umfasst 104 Seiten und kann über die BZgA unter der Be-stellnr. 16000179 kostenlos bezogen werden.

Fortbildungsprogramm 2017 des Landesjugendamts in neuem Kleid

Das Landesjugendamt des Saarlandes hat auch für 2017 wieder ein umfangrei-ches Fortbildungsprogramm zusammen-gestellt. Die Kurse können wie gewohnt beim Landesinstitut für Pädagogik und Medien gebucht werden

Die Schwerpunkte der Fortbildungen liegen in diesem Jahr insbesondere im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Natürlich gibt es auch wieder Weiterbildungsangebote und Zusatzqualifikationen zur Inklusionspäda-

gogik, Praxisanleitung und Krippenpädagogik. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Fortbil-dungsangeboten aus dem Bereich der Medien-pädagogik, die in Zusammenarbeit mit der Lan-desmedienanstalt durchgeführt werden.

Das aktuelle Programm mit allen Kursen und Informationen findet man auf der Internet-seite des Landesjugendamts des Saarlandes. Das Fortbildungsprogramm 2017 kann unter www. saarland. de/87912.htm kostenlos her-untergeladen werden.

Beirat Frühe Hilfen hat getagt

Der Beirat zur Begleitung der Weiterent-wicklung der Frühen Hilfen im Saarland ist ein konzeptioneller Bestandteil des Kom-petenzZentrums Frühe Hilfen. Er besteht aus 16 Mitgliedern und bindet saarlandweit Akteure und KooperationspartnerInnen im Arbeitsfeld „Frü-he Hilfen“ in die inhaltliche Schwerpunktsetzung und die Weiterentwicklung des Auf- und Ausbaus von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen ein.

In der Herbstsitzung 2016 wurde schwerpunktmäßig über Angebote der Frühen Hilfen gesprochen, die besonde-re Bedarfe von Flüchtlingsfamilien berücksichtigen. Gerd Ruffing, Leiter des Jugendamtes Saar-Pfalz Kreis präsen-

tierte die vernetzten Arbeitsstrukturen im Kreis. Durch die Vernetzung der Angebote ist es mög-lich, passgenaue Hilfen einzuleiten. Einigkeit herrschte darüber, dass es ohne Dolmetsche-

rInnen nahezu unmöglich ist, gesicherte Informationen über die Lebensumstände und eventuelle Traumata von Familien zu erhalten. In der Frühjahrssitzung 2017 zogen die Beiratsmitglieder eine positive Bilanz der Fachtagung Frühe Hilfen. Sie wurde vom Ministerium durchgeführt, um eine bessere Vernetzung zwischen den Akteuren, die mit der Betreuung von Flüchtlingsfamilien betraut sind, zu erreichen. Teilgenommen hatten Fachkräfte verschiede-ner Ebenen, die in den Clearingstellen der Kommunen im Saarland und in den Frühen Hilfen arbeiten.

Fortbildungs­programm 2017Landesjugendamt

Landesinstitut fürPädagogik und Medien

Landesjugendamt

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32 LJA aktuell – Rundbrief des Landesjugendamtes 01/2017

Mit dem neuen Gesetz wird die so-genannte Nichteinverständnislösung erstmalig Bestandteil des Deutschen Strafrechts und verankert den Grund-satz „Nein heißt Nein“ im Sexualstraf-recht.

Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer sexuelle Handlungen mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Strafbar ist bereits, wenn sich der Täter über den „erkennba-ren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Der „erkennbare Wille“ muss dabei entweder ausdrücklich verbal oder beispielsweise durch Abwehr ausge-drückt werden. Betroffen sind auch Fälle, in denen der Täter ein Über-raschungsmoment ausnutzt. Diese Verletzungen der sexuellen Selbst-bestimmung sind strafbar. Vorgese-hen ist eine Freiheitsstrafe zwischen

sechs Monaten und fünf Jah-ren.

Unter Strafe fällt mit der neu-en Regelung auch die sexuelle Belästigung. Demnach handelt strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, etwa durch „Begrapschen“.

Es soll in Zukunft auch möglich sein, Menschen zu bestrafen, die in einer Gruppe andere Personen berauben oder bedrängen. Gedacht ist hier an das Phänomen der „Antänzerei“ oder die Vorkommnisse auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht.

Diese Taten waren bisher nicht aus-reichend strafrechtlich erfasst. Vor-gesehen ist eine Geldstrafe oder eine

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Strafbarkeit richtet sich danach, ob es zu Übergriffen kommt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese vom Vorsatz des einzelnen Gruppen-beteiligten umfasst waren.

Quelle. www.bundesregierung.de

Verbesserung des Kindesschutzes

Das Bundeskabinett hat am 30. November 2016 den Gesetz-entwurf zur Einführung eines familiengerichtlichen Geneh-migungsvorbehaltes für freiheits-entziehende Maßnahmen bei Kin-dern beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, frei-heitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen zukünftig unter den Vorbehalt der Genehmigung des Familiengerichts zu stellen. Derzeit besteht eine solche Genehmigungs-pflicht nur für Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind, nicht aber für entsprechende frei-heitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Fixierungen. Vielmehr befinden

über den Einsatz bisher die Eltern al-leine.

Künftig soll im Interesse des Kin-desschutzes die elterliche Entschei-dung, einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medi-kamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regel-mäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit zu entziehen, durch das Familiengericht genehmigt werden. Der Entscheidungsvorrang der Eltern in Bezug auf die grundsätzliche An-wendung und die Art und Weise von freiheitsentziehenden Maßnahmen bleibt dabei in vollem Umfang erhal-ten.

Der neue Genehmigungstatbestand soll um notwendige verfahrensrecht-liche Anpassungen und eine Verkür-zung der Höchstdauer der freiheits-entziehenden Unterbringung und der freiheitsentziehenden Maßnahmen auf sechs Monate – statt bisher ein Jahr für die Unterbringung ergänzt werden. Bei offensichtlich langer Si-cherungsbedürftigkeit soll es bei der bisherigen Höchstfrist von einem Jahr verbleiben. Außerdem erhält jedes Kind und jede bzw. jeder Jugendliche einen Verfahrensbeistand, um ihre bzw. seine Interessen im Verfahren zur Geltung zu bringen.

Quelle. www.bmjv.de

Aktuelles aus der Gesetzgebung

„Nein heißt nein“

Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbst-bestimmung ist am 10. November 2016 in Kraft getreten.

••• In aller Kürze: Personalien und Meldungen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken [email protected]

www.landesjugendamt.saarland.de