klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download ›...

32
E-MOBILITäT – FöRDERUNGEN UND STEUERLICHE ANREIZE NEUERUNGEN IM STEUERRECHT UND AKTUELLES ZU LOHNSTEUER UND SOZIALVERSICHERUNG • Highlights aus dem Wartungserlass • Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert SPLITTER • Familienbeihilfe und Ferienjob: Was dürfen Kinder verdienen? • Wirtschaftliches Eigentümerregister Gesetz • A1-Bescheinigungen bei Dienstreisen von Arbeitnehmern ins Ausland • Karfreitagsregelung TERMINE UND NüTZLICHE WERTE FüR 2019 • Vorsteuerrückerstattung • Offenlegung – rechtzeitige Einreichung • Neue Bankverbindung der Finanzämter • Nützliche Übersicht Lohnverrechnungswerte • Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2019 • Unterhaltsleistungen – Regelbedarfsätze für 2019 • Familienbeihilfe • Familienbonus Plus Klienten INFO Nr. 57 Sommer 2019

Transcript of klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download ›...

Page 1: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

E-Mobilität – FördErungEn und stEuErlichE AnrEizE

nEuErungEn iM stEuErrEcht und AktuEllEs zu lohnstEuEr und soziAlvErsichErung • HighlightsausdemWartungserlass•DrittanstellungvonGmbH-Geschäftsführernwirdgesetzlichsaniert

splittEr• FamilienbeihilfeundFerienjob:WasdürfenKinderverdienen?•WirtschaftlichesEigentümerregisterGesetz• A1-BescheinigungenbeiDienstreisenvonArbeitnehmerninsAusland•Karfreitagsregelung

tErMinE und nützlichE WErtE Für 2019• Vorsteuerrückerstattung•Offenlegung–rechtzeitigeEinreichung•NeueBankverbindungderFinanzämter• NützlicheÜbersichtLohnverrechnungswerte•Sozialversicherungswerteund-beiträgefür2019• Unterhaltsleistungen–Regelbedarfsätzefür2019•Familienbeihilfe•FamilienbonusPlus

klienteninFo

nr. 57 — sommer 2019

Page 2: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

1 Aktuelles für Anteilsinhaber und gesellschafter 3 1.1 BMF-InfozursteuerlichenBehandlungvonfürAnteilsinhaberangeschafftenImmobilien. . . . . . . . . . . . . . . . . .3 1.2 VerboteneEinlagenrückgewährbeiderGmbH&CoKG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 1.3 KönnenverdeckteGewinnausschüttungeninEinlagenrückzahlungenumqualifiziertwerden?. . . . . . . . . . . . . .6

2 E-Mobilität – Förderungen und steuerliche Anreize 7

3 neuerungen im steuerrecht ab 2019 10 3.1 SteuerabzugbeiEinkünfteausAnlassderEinräumungvonLeitungsrechten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 3.2 ÄnderungderBestimmungenzurWegzugsbesteuerung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 3.3 HinzurechnungsbesteuerungbeiniedrigbesteuertenPassiveinkünftenausländischerBetriebsstätten. . . . .11 3.4 VerschärfungdesAbzugsverbotsfürZinsenundLizenzgebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.5 ÄnderungenbeiderUmsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 3.6 ÄnderungeninderBundesabgabenordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

4 Aktuelles zu lohnsteuer und sozialversicherung 16 4.1 HighlightsausdemWartungserlass2018zurLohnsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 4.2 DrittanstellungvonGmbH-Geschäftsführernwirdgesetzlichsaniert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 4.3 SozialversicherungspflichtvonZeitungshauszustellern,SelbstbedienungsaufstellernundKolporteuren. . . .16 4.4 NeuordnungderPrüfungderlohnabhängigenAbgabenundBeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 4.5 Sozialversicherung:MonatlicheBeitragsgrundlagenmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

5 höchstgerichtliche Entscheidungen 18

6 splitter 21 6.1 FamilienbeihilfeundFerienjob:WasdürfenKinderverdienen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21 6.2 A1-BescheinigungenbeiDienstreisenvonArbeitnehmerninsAusland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 6.3 WirtschaftlichesEigentümerregisterGesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 6.4 Karfreitagsregelung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

7 termine 24 7.1 Vorsteuerrückerstattung–versäumenSiedieFristen30.9.2019nicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 7.2 Offenlegung–rechtzeitigeEinreichungdesJahresabschlusses2018bis30.9.2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 7.3 NeueBankverbindungderFinanzämterab1.7.2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

8 nützliche Werte für 2019 26 8.1 Kammerumlage1–Senkungab1.1.2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 8.2 Richtwertmietzinsab1.4.2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 8.3 NützlicheÜbersichtLohnverrechnungswerte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 8.4 SachbezugswertefürDienstautosab2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27 8.5 SachbezugswertefürZinsersparnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 8.6 Dienstwohnungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 8.7 Unterhaltsleistungen–Regelbedarfsätzefür2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 8.8 Familienbeihilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 8.9 FamilienbonusPlus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 8.10 Sozialversicherungswerteund-beiträgefür2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 8.11 DienstgeberbeitragzumFamilienlastenausgleichsfonds(DB). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 8.12 Kammerumlage2–ZuschlagzumDienstgeberbeitrag(DZ). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 8.13 Ausgleichstaxe2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31

übersicht

Page 3: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

Editorial

DieTurbulenzenderletztenWochenhabenzurvorzeitigenAufkündigungderKoalitionsregierung,derBestellungeinerExpertenregierungundzurAusschreibungvonNeuwahlenEndeSeptembergeführt.DasSchicksaldermedialbreitdiskutiertenEckpunktederSteuerreform2020/2022stehtindenSternen.VieleGesetzesvorhabensindüberdenStatusdesBegutachtungsentwurfsnichthinausgekommen.

EsbleibtausheutigerSichtoffen,obundwanndieinBegutachtungbefindlichenGesetzesvorlagenwiez. B.SteuerreformgesetzI2019/2020,NeuorganisationderFinanzverwaltung,Abgabenbetrugsbekämpfungs-gesetzunddasDigitalsteuerpaketvomParlamentbeschlossenwerden.WirinformierenSiejedenfalls.

NebeninteressantenhöchstgerichtlichenEntscheidungenundInformationendesBMFfindenSieindieserAusgabeeinenzusammenfassendenÜberblicküberdieFörderungderE-Mobilität.EinweitererBeitragbeschäftigtsichmitderverbotenenEinlagenrückgewährbeieinerGmbH&CoKG.Wiegewohnt,findenSieauchHinweiseaufwichtigebisEndeSeptemberanstehendeTermine.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer.

1 Aktuelles für Anteilsinhaber und gesellschafter

1.1 bMF-info zur steuerlichen behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw. hergestellten immobilien

Immobilien, die von einer Kapitalgesellschaft oder einer Privatstiftung zur Überlassung an die Gesellschafter / Begünstigte angeschafft werden, führen immer wieder zu steuerlichen Diskussionen. Nunmehr wurden die in Rz 637 und Rz 638 KStR enthaltenen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber ange-schaffte bzw. hergestellte Immobilien vom BMF durch die vorliegende Information für alle offenen Verfahren außer Kraft gesetzt.

DiewichtigsteÄnderunginderRechtsansichtdesBMFbetrifftdieEliminierungdersogenanntenWurzel-ausschüttung,welcheallerdingsinderRechtsprechungdesVwGHsowiesoniegedecktwar.NunmehrvertrittdasBMF–konformzurRechtsprechungdesVwGH–dieAnsicht,dasseinevoneinerKapital-gesellschaftodereinerPrivatstiftungangeschaffteImmobiliestetsdieserertragsteuerlichzuzurechnenist.

Eineverdeckte gewinnausschüttung im zusammenhang mit von kapitalgesellschaften oder privatstiftungen errichteten gebäuden, die an ihre gesellschafter oder begünstigte vermietet werden,kannsichdamitlediglichauseinerzugeringenodergarkeinenMieteergeben.WirdvonderKörperschaftdemAnteils-eigneroderBegünstigteneineMietefüreinezurVerfügunggestellteImmobilieverrechnet,istzu

3

1 Aktuelles

Page 4: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

untersuchen,obesfürdieVermietungderartigerImmobilieneinenfunktionierendenMietenmarktgibt.DenNachweisfüreinenfunktionierenden MietenmarkthatderSteuerpflichtigezuerbringen.LiegteinsolchervorundentsprichtdieverrechneteMietederMarktmiete,liegtkeineverdeckteAusschüttung(Zuwendung)vor.LiegtdieverrechneteMieteunterderMarktmiete,stelltdieDifferenzzuMarktmieteeineverdeckteGewinnausschüttungdar.Liegthingegenkein funktionierender Mieten-marktvor,istzuuntersuchen,obeinesogenannterenditemietebezahltwird.DieseliegtnachAnsichtdesVwGHzwischen3 % und 5 % der Anschaffungs- bzw. herstellungskosten (einschließlich grund-stück).WirddieseRenditemietebezahlt,soliegtwiederumkeineverdeckteGewinnausschüttungvor.WirdwenigeralsdieRenditemietebezahlt,liegtinderDifferenzzurRenditemieteeineverdeckteGewinnausschüttungvor.DieZurechnungeinerImmobiliezuraußerbetrieblichenSphäreeinerKapital-gesellschaftkommtnurausnahmsweisedanninBetracht,wenndieseschonihrerErscheinungnachoffensichtlichfürdieprivateNutzungdurchdenGesellschafterbestimmtist(wieinsbesonderebeibesondersrepräsentativenundluxuriösenGebäuden,diespeziellaufdieWohnbedürfnissedesGesellschaftersabstellen).DieVermietungeinerderartigenImmobilieistbeiderKapitalgesellschaftalsaußerbetriebliche vermietung steuerpflichtig.

iMprEssuM

Medieninhaber & herausgeber

Trauner&PartnerSteuerberatungsGmbH3300Amstetten,Rathausstraße5

AlleAngabenwurdensorgfältigstrecherchiert,sindaberohneGewähr.

redaktionsschluss

24.7.2019

konzeption & gestaltung

NICWerbeagenturGmbH,3300Amstetten

Fotos

Fotolia,projectphotos

hinWEis

WirhabendasvorliegendeKlientenInfomitgrößtmöglicherSorgfalterstellt,bittenaberumVerständnisdafür,dasseswedereinepersönlicheBeratungersetzenkann,nochdasswirirgendeineHaftungfürderenInhaltübernehmenkönnen.

4

1 Aktuelles

Page 5: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

umsatzsteuerlichistinallenFällenzuprüfen,obeineunternehmerischeTätigkeitvorliegt.LiegtdiegeleisteteMieteunter50 %derMarkt-oderRenditemiete,sollnachAnsichtdesBMFdie immobilie nicht zum umsatzsteuerlichen unternehmen gehören.DaherbestehtindiesenFällenkeinVorsteuerabzug.BeiPrivatstiftungenvertrittdasBMFdieAnsicht,dassdieÜberlassungeinerImmobilieaneinenBe-günstigtenjedenfallsdannkeineunternehmerischeTätigkeitimumsatzsteuerlichenSinndarstellt,wenndieÜberlassungimRahmenderErfüllungdessatzungsmäßigenZweckserfolgt.

1.2 verbotene Einlagenrückgewähr bei der gmbh & co kg

Der OGH hat seit seiner Leitentscheidung im Jahr 2008 die Rechtsprechung zur analogen Anwendung der Eigenkapitalschutzvorschriften des GmbH-Rechts auf die GmbH & Co KG als unechte Kapitalgesellschaft vielfach präzisiert und ausgeweitet. Heute ist die analoge Anwendung der Eigenkapitalschutzvorschriften der §§ 82 und 83 GmbHG auf die unechte Kapitalgesellschaft in weiten Bereichen unstrittig.

NachständigerRechtsprechungdesOGHumfasstdasverbot der EinlagenrückgewährauchbeiderGmbH&CoKGjede vermögensmindernde leistung der gesellschaft an ihre gesellschafter,ausge-nommensolcheinErfüllungdesGewinnanspruchs,sonstigergesetzlichzugelassenerAusnahmefälleundLeistungenaufgrundfremdüblicher Austauschgeschäfte.BeiAustauschgeschäftenzwischenGesellschaftundGesellschafterbzw.verbundenenPersonenwirdregelmäßigdavonausgegangen,dasseinVerbotsverstoßeinobjektivesMissverhältniszwischenLeistungundGegenleistungvoraussetzt.DadiesesMissverhältnisnurbeimarktgängigenWarenundLeistungenleichtfeststellbarist,mussmanzurBestimmungeinesallfälligenMissverhältnissesaufdensogenannten dritt- oder Fremdvergleich abstellen.ErgibtdiePrüfung,dasseinobjektivesMissverhältnisvorliegt,kanndiesesdennochgerecht-fertigtsein,wenndafüreinebetrieblicheRechtfertigungvorliegt.

InderPraxisstehendiefremdüblichenAustauschgeschäfteinFormderkreditgewährung an gesell-schafter oder auch schwestergesellschaftenimFokus.InnerhalbeinesKonzernssindwechselseitigeKreditgewährungenimRahmeneinescash-poolingeherdieRegelalsdieAusnahme.DabeifälltderklassischeDrittvergleichoftschwer.DahermussinderPraxisoftdiebetriebliche rechtfertigung von darlehensgewährungenbeurteiltwerden.DabeikönnenübergeordneteGeschäftsinteressengebotensein.JedenfallsmüssenKreditgewährungenauchimKonzerndemMaßstabeinersorgfältigenGeschäfts-führungentsprechen.Diesbedeutet,dassangemessene zinsvereinbarungen, angemessene rückzah-lungsvereinbarungen und angemessene sicherheiten vereinbart werden müssenundaucheinelaufendeBeobachtungderBonitätdesSchuldnerserfolgenmuss.

BeieinerGmbH&CoKGkommteshäufigvor,dasskommanditisten Entnahmen tätigen, obwohl auf ihrem gewinnverrechnungskonto kein entsprechendes guthaben besteht.DiesstelltgrundsätzlicheinenVerbotsverstoßdar.Eineheilung dieses verbotsverstoßeskanndurchAufrechnungmitallfälligenspä-terenGewinnanteilendesjeweiligenKommanditistenerfolgen.AllerdingskanndieseAufrechnungnurdannwirksamvereinbartwerden,wenndieGewinnanteilevollwertigundliquidesind.Vollwertigkeit

5

1 Aktuelles

Page 6: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

desGewinnanspruchsliegtnachAnsichtdesOGHinsbesonderedannnichtvor,wenndieGesellschaftüberschuldetoderzahlungsunfähigist.BeiwirksamerAufrechnungdesRückersatzanspruchsausderunzulässigenVorabentnahmedesKommanditistenmitdem(späterentstandenen)Gewinnauszahlungs-anspruchsdurchdieGesellschafterlischtderAnspruchaufRückersatzderunzulässigenEinlagenrück-gewähr.NacheinschlägigerLiteraturmeinungseiauchdieBestimmungdes§82Abs.5GmbHGanalogaufdieunechteKapitalgesellschaftanzuwenden,wonacheinGewinnverwendungsverboteingreift,wennsichdieVermögenslagederGesellschaftimZeitraumzwischenBilanzstichtagundFeststellungdesJahres-abschlusseserheblichundvoraussichtlichnichtbloßvorübergehendverminderthat.

Zubeachtenistauch,dassnachAnsichtderFachliteraturnunmehrauchbeiderGmbH&CoKGdergewinn eines geschäftsjahres nicht sofort auf den gewinnverrechnungskonten der gesellschafterver-buchtwerdendarf,sondernbis zur Feststellung des Jahresabschlusses im FolgejahrundbiszueinemallenfallsimGesellschaftsvertragvereinbartenGewinnverwendungsbeschlussalseigener posten im Eigenkapital(denGesellschafternzuzurechnenderGewinn)auszuweisenist.

1.3 können verdeckte gewinnausschüttungen in Einlagenrückzahlungen umqualifiziert werden?

Die Judikatur von VwGH und BFG hat sich in jüngster Zeit mehrfach mit der (rückwirkenden) Umqualifizierung von verdeckten Gewinnausschüttungen in Einlagenrückzahlungen beschäftigt.

• ZuersthattesichderVwGHmitderFragezubeschäftigen,obdiemitderUmqualifizierungvonBetriebseinnahmeninEinlagenbeieinerGmbHimZusammenhangstehendenBetriebsausgabenverdeckteGewinnausschüttungenoderschlichtEinlagenrückzahlungensind.DerHintergrunddergegenständlichenEntscheidungwardieZurechnungvonangeblichhöchstpersönlichenBeratungs-einnahmeneinerGmbHzuihremAlleingesellschafter.DerVwGHkamindieserEntscheidungerst-malszumErgebnis,dasszwischen den allenfalls dem gesellschafter zuzurechnenden beratungs-einnahmen und den damit im unmittelbaren zusammenhang stehenden betriebsausgaben ein konkludenter vorteilsausgleich bestehe und daher die strittigen betriebsausgaben keine verdeckten gewinnausschüttungen darstellenwürden.DieseJudikaturstellteineWendeinderbisherigenJudikaturdesVwGHdar,inderstetsfürdiesteuerlicheAnerkennungeinesVorteilsausgleichseineeindeutigeVereinbarungüberdenAusgleichdergegenseitigenVorteilszuwendungenzwischenGesellschaftundGesellschafterverlangtwurde.

• KurzdanachentschieddasBFG,dassseinesErachtensauchverdeckte zuwendungen(Gewinn-ausschüttungen)derGesellschaftanihrenGesellschafterals Einlagenrückzahlungenbehandeltwerdenkönnen,sofern ein (ausreichender) positiver Einlagenstand am EvidenzkontoderGesell-schaftvorliegt.IndieserEntscheidunghatdasBFGzurRechtfertigungseinerAnsichtausgeführt,dassesfüreineEinlagenrückzahlungkeineKESt-Anmeldeverpflichtunggibt.Weiterlassesich

6

1 Aktuelles

Page 7: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

keinegesetzlicheFristfürdieQualifizierungeinerZuwendungderGesellschaftanihrenGesellschaf-teralsEinlagenrückzahlungausdemGesetzableiten.DieErfüllungvonbloßenFormvorschriftenkannkeinenEinflussaufdiemateriellrechtlicheBeurteilungeinesverwirklichtenSachverhaltshaben.DaherhatdiefehlendeodermangelhafteFührungeinesEvidenzkontosgem.§4Abs.12EStGkeinenEinflussaufdie(auchrückwirkende)EinstufungeinerZuwendungeinerGesellschaftanihrenGesellschafteralsEinlagenrückzahlungoderGewinnausschüttung.Diese(neue)RechtsansichtdesBFGstehtimGegensatzzuderindenKStRundimEinlagenrückzahlungs-undInnenfinanzierungs-erlassdesBMFbislangvertretenenMeinung.

GegendieEntscheidungdesBFGhatdaszuständigeFinanzamteineaußerordentlicheRevisionbeimVwGHeingebracht,diebislangnochnichtentschiedenwurde.DieseEntscheidungdesVwGHbleibtabzuwarten.

2 E-Mobilität – Förderungen und steuerliche Anreize

Elektroautos sind immer häufiger im Straßenbild zu entdecken und stellen für den Nahverkehr mittler - weile eine vollwertige Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen dar. Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen für Unternehmer und Private vorsieht, zur Verfügung.

DaszweiteE-Mobilitätsprogramm2019–2020miteinemVolumenvon€ 93Mio.wirdvombundundvondenAutoimporteuren finanziert.DieAbwicklungerfolgtüberdieKommunalkreditPublicConsulting(KPC)undgiltsowohlfürbetriebe als auch für privatpersonen.DieEinreichungfürdieFörderaktionElektro-PKW,dieseit1.3.2019onlinemöglichist,verläuftineinem2-stufigenVerfahren:

1) online-registrierung:binnen24WochenmussdieLieferung,BezahlungundZulassungdesFahr-zeugessowiedieAntragstellungerfolgen.IstdasFahrzeugbereitsangemeldetunddieRechnungnichtälteralssechsMonate,kanndieAnmeldungunmittelbarnachRegistrierungerfolgen.

2) FolgendeUnterlagenbenötigenSiefürdieAntragstellung:• Rechnung(en)überdieAnschaffungdesFahrzeuges• dasunterfertigteFormularRechnungszusammenstellung• Zulassungsbescheinigung• imFalleinerLeasingfinanzierung:Leasingvertraginkl.Depotzahlung• einenNachweisüberdenEinsatzvonStromaus100 %erneuerbarenEnergieträgern• BeiInstallationeinerWallbox(Heimladestation):RechnungundBestätigungdes

ausführendenElektroinstallateurs• BeiAnschaffungeinesintelligentenLadekabels:RechnungüberdasintelligenteLadekabel

VoraussetzungfürdieFörderungistdieGewährungeines(festgesetzten)E-MobilitätsbonusderAuto-importeure.

7

2 E-Mobilität – Förderungen

Page 8: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

NebeneinementsprechendenAufkleber,deramgefördertenPKWangebrachtist,gilteszubeachten,dassdievierjährigeBehaltedauerundderNachweisüberdenBezugvonStromausausschließlicherneuerbarenEnergieträgernstichprobenartigkontrolliertwird.

Förderungen für privatpersonen

GefördertwirddieAnschaffungvonElektro-pkW, E-Mopeds / MotorräderundE-Transporträder.

Voraussetzungist,dassdieFahrzeugemitausStromerneuerbarenEnergieträgernbetriebenwerdenmüssen.HybridfahrzeugemitDieselantriebsindausgeschlossen.DievollelektrischeReichweitedesPKWmussmindestens50kmbetragen.DerBrutto-Listenpreis(BasismodellohneSonderausstattung)desPKWdarf€ 50.000nichtüberschreiten.

bundesförderung für E-Fahrzeug bundesförderung für E-ladestation

€ 1.500 Elektro-undBrennstoffzellen € 200 IntelligentesLadekabel

€ 750Plug-In-HybridundRangeExtender+Reichweitenverlängerer

€ 200Wallbox(HeimladestationinEin-/Zweifamilienhaus

€ 500 E-Motorrad € 600 WallboxinMehrparteienhaus

€ 350 E-Moped

€ 200 E-Transportrad

hinweis:fürdieAnschaffungreinerElektro-PKWszurPrivatnutzung,dieinNiederösterreichangemeldetwerden,gibteszusätzlicheineLandesförderungNÖbiszu€ 1.000!

Förderungen für betriebe

FörderungsmittelwerdenfüralleUnternehmenundsonstigeunternehmerischtätigeOrganisationenbereitgestellt.DieFörderhöheistidentmitjenerderPrivatpersonen,wobeiderBruttolistenpreis€ 60.000 nichtüberschreitendarf.

steuerliche vorteile

AussteuerlicherSichtsprechenmehrereGründefürdenUmstiegaufElektromobilität.NebendemEntfallderNormverbrauchsabgabe(novA)unddermotorbezogenen versicherungssteuerbestehennochfolgen-deVorteile:

8

2 E-Mobilität – Förderungen

Page 9: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

• VorsteuerabzugfürE-PKWbeiUnternehmern

ErwirbteinUnternehmereinElektroauto(CO2-Emissionswertvon0g/km),bestehtseit2016dieMöglichkeitzumvorsteuerabzug,welchersowohldieAnschaffungskostenoderdieLeasing-AufwendungenalsauchdielaufendenBetriebskostenumfasst.

ÜbersteigtderAnschaffungspreiseinesElektroautos€ 80.000inkl.USt,entfälltdieMöglichkeitzumVorsteuerabzugzurGänze.BeiAnschaffungskostenzwischen€ 40.000und€ 80.000bruttostehtzwardervolleVorsteuerabzugzu,jedocherfolgtfürden€ 40.000übersteigendenTeilimJahrderAnschaffungeinealiquoteKorrekturmittelsAufwandseigenverbrauch.KleinunternehmeroderunechtsteuerbefreiteUnternehmer(z. B. Ärzte)könnenkeineVorsteuerninAbzugbringen.

FürdieAnschaffungeinerbetriebseigenenladestation für ElektroautosstehtdervolleVorsteuer-abzugzu.DieAufwendungenfürStromalstreibstoffvonreinenElektrofahrzeugensindgrund-sätzlichinvollerHöhevorsteuerabzugsfähig.

• KeinSachbezugswertfürMitarbeiter

FürdieprivatnutzungeinesElektro-Dienstfahrzeugesentfällt der sachbezug(beiPKW1,5 %oder2 %derAnschaffungskosten).DiesführtzueinerEinsparungderLohnnebenkostenbeimDienst-geberundeinerErhöhungdesNettogehaltsbeidenMitarbeitern(ReduktionderBemessungsgrund-lagemax.€ 960/Monat).WerdenprivateE-FahrzeugebeimArbeitgeberunentgeltlichgeladen,liegtkeinSachbezugvor.

beispiel:

Elektro-PKW PKW mit Verbrennungsmotor

netto-listenpreis € 33.583 € 33.583

Händlerförderung -€ 1.500

20 %USt € 0 € 6.717

NoVA € 0 € 2.588

Brutto-Listenpreis € 32.083 € 42.888

Bundesförderung -€ 1.500

Endpreis € 30.583 € 42.888

Differenz / Ersparnis € 12.305

Einezusätzliche ErsparnisergibtsichdurchWegfalldermotorbezogenenVersicherungssteuervon€ 429 p.a.undeineErsparnisanTreibstoffkosten,dadieStromkosten(durchschnittlichekWh€ 0,4)deutlichunterdenBenzinkostenliegen.

9

2 E-Mobilität – Förderungen

Page 10: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

3 neuerungen im steuerrecht ab 2019

Die steuerlichen Neuerungen seit Jahresbeginn 2019 sind eher gering und resultieren aus dem Jahres-steuergesetz 2018. Über einige wichtige Änderungen haben wir bereits informiert, sodass zur besseren Orientierung nur kurz nochmal darauf hingewiesen wird.

3.1 steuerabzug bei Einkünfte aus Anlass der Einräumung von leitungsrechten

EinkünfteausderEinräumungvon(ober-oderunterirdischen)LeitungsrechtenanInfrastrukturbetreiberunterliegenbeim betroffenen grundstückeigentümer ab 1.1.2019 einer 10%igen Abzugsteuer.Bemes-sungsgrundlagederAbzugsteueristdasvomInfrastrukturbetreibergeleisteteEntgeltfürdasLeitungs-rechtohneUmsatzsteuer.ZudenInfrastrukturbetreibern,dieimöffentlichrechtlichenInteressetätigsind,werdenElektrizitäts-, Erdgas-, Mineralöl- und Fernwärmeunternehmengezählt.SchuldnerderAbzugsteueristzwarderEmpfängerderEinkünfte,eshaftenaberauchderabzugsverpflichteteInfra-strukturbetreiber.DieAbzugsteuer ist vom infrastrukturbetreiber jährlich bis 15.2. des FolgejahresandasBetriebsfinanzamtelektronischanzumeldenundabzuführen.DieAbzugsteuerentfaltetAbgeltungs-wirkung,wennnichtzurRegelbesteuerungoptiertwird.ImRahmenderRegelbesteuerungkannderAbgabepflichtigeeineGewinnermittlungnachallgemeinenGrundsätzenvorlegen.Tuterdiesnicht,sinddieEinkünfte in höhe von 33 % der erhaltenen Entgelte für leitungsrechtederBesteuerungzuGrundezulegen.DieMöglichkeit,dieEntgeltefürLeitungsrechtemit33 %dererhaltenenZahlungenzubesteuernwurdeaufallenichtrechtskräftigveranlagtenFälleausgedehntundwirktdamitauchfürBesteuerungs-zeiträumevor2019.

3.2 änderung der bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung

DieBestimmungenzurWegzugsbesteuerungimbetrieblichenBereichwurdenmitWirkungabdem1.1.2019neuerlichgeändert.DieÄnderungenwurdenzwecksAnpassungandieAnti-BEPS-Richtlinieerforderlich.Neuistdieverkürzung des ratenzahlungszeitraumsfürWirtschaftsgüterdesAnlagever-mögensvonbislang7Jahrenaufnunmehr5 Jahre.DieersteRateistwiebishermitAblaufeinesMonatsnachBekanntgabedesAbgabenbescheidsfällig.Diefolgenden vier Jahresratensindabernichtmehrwiebislangmit30.9.desjeweiligenFolgejahres,sondernbereits mit 30.6. des jeweiligen Folgejahres zu zahlen.OffeneRatensinddannfälligzustellen,wenn(wiebisher)betroffeneWirtschaftsgüter,BetriebeoderBetriebsstättenveräußertwerden,aufsonstigeArtausscheidenoderin einen staat außerhalb des Eu / EWr-raumes überführt oder verlegtwerden.DieoffenenRatenfürAnlagevermögenwerdennunmehrauchdannsofortfälliggestellt,wennderOrtderGeschäftsleitungeinerKörperschaftineinenStaataußerhalbdesEU/EWR-Raumsverlegtwird,derSteuerpflichtigeInsolvenzanmeldetoderabgewickeltwirdoderderSteuerpflichtigeeineRatebinnenzwölfMonatenabEintrittderFälligkeitnichtoderinzugeringerHöheentrichtet.

10

3 neuerungen im steuerrecht

Page 11: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

3.3 hinzurechnungsbesteuerung bei niedrig besteuerten passiveinkünften ausländischer betriebsstätten oder körperschaften

InderVergangenheitunterlagenniedrigbesteuertePassiveinkünfteausländischerKörperschaftennur bei einerallfälligengewinnausschüttungaufgrunddesMethodenwechselsderösterreichischenBesteuerung.Mitderab1.1.2019eingeführtenHinzurechnungsbesteuerungkönnenderartigeGewinnesofortinÖster-reichbesteuertwerden,dasheißtnunmehrwirdallein auf die wirtschaftliche beteiligung abgestellt.

3.4 verschärfung des Abzugsverbots für zinsen und lizenzgebühren

BislangkonntedasAbzugsverbotfürgeleisteteZinsenundLizenzgebührenbeiniedrigbesteuerung des EmpfängersaufgrundeinerSteuerermäßigungoder-rückerstattungrückwirkendbeseitigtwerden,wenninnerhalbvonfünfWirtschaftsjahrennachdemAnfallenvonZinsenoderLizenzgebührentatsächlichkeineSteuerermäßigungoder-rückerstattunginAnspruchgenommenwurde.diese Frist beträgt nun seit 1.1.2019 neun Jahre.

3.5 änderungen bei der umsatzsteuer

DasJahressteuergesetz2018hatimBereichderUmsatzsteuernurmarginaleÄnderungenmitsichge-bracht.DieAbsenkungdesSteuersatzesfürBeherbergungsleistungenauf10 %istbereitsmit1.11.2018inKraftgetreten.Mit1.1.2019sindfolgendeÄnderungenzubeachten:

3.5.1 begünstigte bildungsleistungen

BegünstigteBildungsleistungenunddamitunecht umsatzsteuerbefreite umsätzesindsämtlicheLeistungenallgemeineroderberufsbildenderArtsowieLeistungen,diedemErwerbvonFähig-keitenfürdieBerufsausübungdienen,wenndieseeinevergleichbareZielsetzungverfolgen.ZurKlarstellungwurdeeineeigeneBMF-VOüberdasVorliegenvergleichbarerZielsetzungbeiBildungs-leistungenveröffentlicht.AllerdingsdarfesdamitzukeinerWettbewerbsverzerrungkommen.EinederartigeWettbewerbsverzerrungkannvorliegen,wennandereUnternehmervergleichbareLeistungenanbieten,diemangelsvergleichbarerZielsetzungumsatzsteuerpflichtigsind.DamiteineWettbewerbsverzerrungnachgewiesenwerdenkann,müssendiebildungsleistungen über-wiegend an unternehmer erbrachtwerden.

3.5.2 istbesteuerung für Freiberufliche tätigkeiten

EntsprechendderRechtsprechungdesVwGHwurdenundieIstbesteuerungaufalleUnternehmer,dieeinederArtnachfreiberuflicheTätigkeitimSinnedes§22Z1EStGausüben,ausgeweitet.DasErforderniseinerberufsrechtlichenZulassungistentfallen.DieIstbesteuerungistunabhängigvonderRechtsformanzuwenden.

11

3 neuerungen im steuerrecht

Page 12: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

3.5.3 Margenbesteuerung

DiederzeitnochbestehendeMöglichkeit,dieErmittlungderBemessungsgrundlagefürdieMargen-besteuerungnach§23Abs.7UStGnichtfürjedeeinzelneLeistung,sondernpauschalentwederfürGruppenvonLeistungenoderfürdiegesamteninnerhalbeinesVeranlagungs-oderVoranmeldungs-zeitraumserbrachtenLeistungenvorzunehmen,entfälltab1.5.2020,dadieseVereinfachungsrege-lungnachderRechtsprechungdesEuGHnichtinderMehrwertsteuersystemrichtliniegedecktist.

3.5.4 gutscheine

BislangwardieAusstellungvonGutscheinenzumspäterenBezugvonWarenodernichtkonkreti-siertenDienstleistungennochkeinsteuerbarerVorgang.MitEinarbeitungderEU-RLwirdab1.1.2019unterschiedeninEinzweck-oderMehrzweckgutscheine,dieeineunterschiedlicheumsatzsteuerlicheBehandlungnachsichziehen.

- EinzweckgutscheinesindGutscheine,beidenenderOrtderLeistungunddiedafürge-schuldeteUmsatzsteuerbereitsbeiderAusstellungfeststehen(z. B. GutscheinfüreinebestimmteKonzertkarte,bestimmtesKüchengeräteinesHerstellers).umsätzeausEin-zweckgutscheinenwerdenzum zeitpunkt der übertragung des gutscheines verwirklicht.Diesgiltauchdann,wennderGutscheindurcheinenDrittenübertragenwirdoderspäterkeineEinlösungerfolgt.

- BeiMehrzweckgutscheinenerfolgtdieumsatzsteuerliche leistung erst zum zeitpunkt der leistungserbringung (Einlösung des gutscheines)undnichtschonbeiderÜbertragung.DieÜbertragung(Veräußerung)einesMehrzweckgutscheins(z. B. Geschenkbons,Geschenk-münzen)durchUnternehmer,diezueinemspäterenBezugvonWarennachfreierWahlodernochnichtkonkretisiertenDienstleistungenberechtigt,stelltwedereinenumsatzsteuer-barenVorgangdar,nochunterliegtdiesesEntgeltderAnzahlungsbesteuerung.AuchGut-scheine,diezumBezugvonLeistungeninverschiedenenLändernberechtigen(mitunter-schiedlichenLeistungsorten),stellenMehrzweckgutscheinedar.

Beipreiserstattungsgutscheinen(Gutscheine,diezueinernachträglichenVergütungberechtigen)undpreisnachlassgutscheinen(Gutscheine,diezumverbilligtenErwerbeinerLeistungberechtigen)erfolgtdieumsatzsteuerlicheLeistungerstmitEinlösungderGutscheine.

3.5.5 lottospielgemeinschaften

LottospielgemeinschaftenerbringenanihreKundeneineeinheitlicheLeistung,diewedereineVermittlungs-nochBesorgungsleistungist.DieOrganisationundDurchführungvonSpielgemein-schaftenundErstellungvonZahlenreihenisteineServiceleistungunddamitTeildiesereinheit-lichenumsatzsteuerpflichtigenLeistung.

12

3 neuerungen im steuerrecht

Page 13: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

3.5.6 Elektronische dienstleistungen

FürelektronischeDienstleistungenanEndkundentrittab1.1.2019eineVereinfachunginKraft.Erbringt ein kleinstunternehmer nur gelegentlich telekom-, rundfunk- oder elektronische dienst-leistungen an nichtunternehmer in anderen Mitgliedstaaten,sosinddieseamunternehmerort(Ursprungsland)steuerbar.DieseRegelungbetrifftLeistungenbiszueinemgesamtumsatz von insgesamt € 10.000.FürinländischeKleinstunternehmersolldamitfürdieseDienstleistungendieumsatzsteuerliche kleinunternehmerbefreiung auch über die grenzezurAnwendungkommen.WurdedieUmsatzgrenzehingegenimVorjahrüberschritten,bleibtdieseelektronischeDienst-leistungweiterhinamEmpfängerortsteuerbar.WirddieUmsatzgrenzeimlaufendenKalenderjahrüberschritten,istdieGrundregelderBesteuerungamEmpfängerorterstabdemUmsatz,mitdemdieSchwelleüberschrittenwurde,anwendbar.

IndiesemKontextistauchdiefolgendeRegelungzusehen,wonachzumNachweisdesEmpfänger-ortesbeielektronischenDienstleistungenanEndkundenimanderenMitgliedstaatanstellevonzweiBeweismittelnbereitseinBeweismittelfürdieIdentifzierungalsNichtunternehmergenügt,sofernderLeistendedieLieferschwellevon€ 100.000innerhalbderEUnichtüberschreitet.

3.5.7 dreiecksgeschäft

AusgelöstdurchdieEuGH-EntscheidunginderRsHansBühlerKGwurdeindenUStRnunklargestellt,dassbeieinemDreiecksgeschäftderinnergemeinschaftlicheErwerbdesmittlerenUnternehmersauchdannalsbesteuertgilt,wenndieZusammenfassendeMeldungverspätetabgegebenwurde,dadiesnureinformellesKriteriumdarstellt.

13

3 neuerungen im steuerrecht

Page 14: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

3.6 änderungen in der bundesabgabenordnung

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurden auch in der Bundesabgabenordnung (BAO) vielfältige und zum Teil erhebliche Veränderungen herbeigeführt. Auf folgende wesentliche Änderungen, die mit 1.1.2019 in Kraft getreten sind, möchten wir besonders hinzuweisen.

- präzisierung des Missbrauchs:In§22Abs.1BAOwurdedieWortfolge„DurchMissbrauchvonFormenundGestaltungsmöglichkeitendesbürgerlichenRechts“durchdieWortfolge„DurchMissbrauchvongestaltungsmöglichkeiten des privaten rechts“ersetzt.FernerwurdeeineDefinition,wannMissbrauchvorliege,aufgenommen.DemnachliegtMissbrauchnunmehrdannvor,wenneinerechtlicheGestaltung,dieeinenodermehrereSchritteumfassenkann,odereineAbfolgerechtlicherGestaltungenimHinblickaufdiewirtschaftlicheZielsetzungunangemessenist.unangemessensindsolcheGestaltungen,dieunterAußerachtlassung der damit verbundenen steuerersparnis nicht mehr sinnvoll erscheinen,weilderwesentlicheZweckodereinerderwesentlichenZweckedarinbesteht,einensteuerlichenVorteilzuerlangen,derdemZieloderZweckdesgeltendenSteuerrechtszuwiderläuft.bei vorliegen von triftigen wirtschaftlichen gründen, die die wirtschaftliche realität widerspiegeln, liegt kein Missbrauch vor.DenMotivendesGesetzgebersistdazuzuentnehmen,dassmitdervorgenommenenÄnderungdieMissbrauchsbestimmungdes§22BAOnundenAnfor-derungenderAnti-BEPS-Richtlinieentspricht.DurchdiegewählteFormulierungsolleszukeinerEinschränkungdesbisherigenUmfangsdesMissbrauchstatbestandskommenunddiebestehendeAuslegungstraditionsoweitwiemöglichbeibehaltenwerdenkönnen.

- begleitende kontrolle:AnstelleeinerAußenprüfungkönnenab1.1.2019bestimmteAbgabepflichtigeeinenAntragaufbegleitendeKontrolledurchdaszuständigeFinanzamtstellen.VoraussetzungfüreinebegleitendeKontrolleist,dassmindestenseinerderdenAntragstellendenUnternehmerindenbeidenvorangegangenenWirtschaftsjahreneinenUmsatzvonmehrals€ 40Mio.erzielthat.FernerdarfindenletztenfünfJahrenvorderAntragstellungkeinrechtkräftigesFinanzstrafdeliktbeiallenantragstellendenUnternehmenvorliegen.Schließlichmusseingutachten eines Wirtschaftsprüfers oder steuerberaters vorgelegtwerden,wonachjederantragstellendeUnternehmeroderderUnter-nehmensverbundübereineingerichtetessteuerkontrollsystemverfügt.DieentsprechendeSteuer-kontrollsystem-VerordnungdesBMF,inderdieSystematikfürdieErstellungdesGutachtensvomBMFfestgelegtwurde,wurdekundgemacht.DasGutachtenistspätestensalledreiJahrezuerneuern.Währendderbegleitendenkontrolle haben zumindest vier Mal pro Jahr besprechungen zwischen vertretern der unternehmer des kontrollverbunds und organen des zuständigen Finanzamtsstatt-zufinden.FernerhatdasfürdiebegleitendeKontrollezuständigeFinanzamtwährendderbegleiten-denKontrolleAuskünftezubereitsverwirklichtenodernochnichtverwirklichtenSachverhaltenzuerteilen.DiebegleitendeKontrolleumfasstallewesentlichenAbgabenartenmitAusnahmedervoneinerLohnsteuerprüfungumfasstenBereiche.FürVeranlagungszeiträume,indeneneinebegleitendeKontrolleaufrechtwar,darfeineAußenprüfungnurinbesonderenFällenvorgenommenwerden.

14

3 neuerungen im steuerrecht

Page 15: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

- Ermöglichung eines sEpA-lastschriftmandats beim Finanzamt:Abdem1.7.2019wirdesAbgabe-pflichtigenmöglichsein,steuerzahlungen durch bankeinzug des Finanzamtsvornehmenzulassen.DamitwurdeendlicheinejahrzehntelangeForderungderWirtschaftundderKammerderWirtschafts-prüferundSteuerberaterumgesetzt.

DienäherenRegelungenfürdieNutzungdesSEPA-LastschriftverfahrensfürdieAbgabenentrichtungwirdineinernochnichtvorliegendenVerordnungdesBMFgeregeltwerden.

- Erweiterung der rechtsgebiete für Auskunftsbescheide (§ 118 bAo):DiebislangschonbestehendeMöglichkeit,zuRechtsfragenimZusammenhangmitUmgründungen,UnternehmensgruppenundVerrechnungspreiseneinenAuskunftsbescheidbeimzuständigenFinanzamtzubeantragen,wurdeab1.1.2019aufdieThemenbereicheInternationalesSteuerrechtunddasVorliegenvonMissbrauchimSinnedes§22BAOausgeweitet.DieAusweitungaufRechtsfragenimZusammenhangmitdemumsatzsteuerrechttritthingegenerst mit 1.1.2020 in kraft.

DieweitereNeuerung,wonachderAuskunftsbescheidtunlichstinnerhalbvonzweiMonatennachderAntragstellungzuerlassenist,trittmit1.7.2019inKraft.

- neuregelung des Erstattungsverfahrens für Quellensteuern von beschränkt steuerpflichtigen (§ 240a bAo):BeschränktSteuerpflichtigehabenseit1.1.2019vorStellungeinesAntragsaufRückerstattungvonQuellensteuerneineVorausmeldungbeidemfürdieRückerstattungzuständigenFinanzamtabzugeben.DieseVorausmeldungkannerstnachAblaufdesJahresderEinbehaltunggestelltwerdenundmusselektronischerfolgen.InhaltundVerfahrenderVorausmeldungwurdenineinersoebenerschienenenVerordnunggeregelt.

ZudendarausresultierendenÄnderungenfürAnträgezurEntlastunganderQuellebeiArbeits-kräftegestellunghatdasBMFeinenErlassveröffentlicht.

- neuregelung der bestimmungen zur Wiederaufnahme nach Aufhebung durch den vfgh:DiealteFassungdes§304BAOwurdemitAblaufdes31.12.2018durchdenVfGHaufgehoben.Dieseit1.1.2019geltendeNeuregelungsiehtnunmehrvor,dasseineWiederaufnahmedesVerfahrensnachEintrittderVerjährungnurzulässigist,wennsie(wiebisher)vorEintrittderVerjährungbeantragtwurdeoder(neu)sieinnerhalbvondreiJahrenabEintrittderRechtskraftdesdasVerfahrenab-schließendenBescheidsbeantragtoderdurchgeführtwird.AlsErgänzungzurNeuregelungderWiederaufnahmewurdeauch§209aAbs.2BAOsprachlichangepasst.

ObmitdieserNeuregelungderFrist,innerhalbderereineWiederaufnahmenachEintrittderVer-jährungnunmehrzulässigist,dievomVfGHgeorteteVerfassungswidrigkeitbeseitigtist,magbezweifeltwerden.

15

3 neuerungen im steuerrecht

Page 16: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

4 Aktuelles zu lohnsteuer und sozialversicherung

4.1 highlights aus dem Wartungserlass 2018 zur lohnsteuer

MitdemLStR-Wartungserlass2018wurdendieÄnderungendurchdasJahressteuergesetz2018,dieÄnderungderSachbezugswerteverordnung,dieVerordnungüberdieAufstellungvonDurchschnittssätzenfürWerbungskosten,dieVerordnungbetreffendeinerBerufsausbildungeinesKindesaußerhalbdesWohnortesunddieFamilienbonusPlus-Absetzbeträge-EU-AnpassungsverordnungsowiewesentlicheEntscheidungendesBFGundhöchstgerichtlicheEntscheidungenindieLStR2002eingearbeitet.Überdieallseitsbeachteteneueinführung des Familienbonus plusmitBeginndesJahres2019habenwirinunsererletztenAusgabe(KlientenInfoNr.56)berichtet.DieserersetztdenKinderfreibetragunddieGeltendmachungvonKinderbetreuungskostenbiszum10.LebensjahrdesKindesundbeläuftsichaufjährlich€ 1.500bzw.€ 500fürKinderüber18Jahre,solangedieFamilienbeihilfebezogenwird.FürdieBerücksichtigungbereitsbeiderlaufendenGehaltsabrechnungistdasFormularE30auszufüllenunddemDienstgeberzuübermitteln.

4.2 drittanstellung von gmbh-geschäftsführern wird gesetzlich saniert

InKonzernunternehmengibtesdiePraxis,dassmannurbeieinerKonzerngesellschaftfürdieSozial-versicherungangemeldetistunddafürauchnurfüreineTätigkeitSozialversicherungsbeiträgeentrichtet,obwohltatsächlichauchfürandereKonzerngesellschaftenTätigkeitenausgeübtwerden.

VoreinigerZeitwurdediesePraxisdurcheineEntscheidungdesVerwaltungsgerichtshofeserschüttert:FürGmbH-Geschäftsführer(abernichtfürVorstandsmitgliedereinerAG)wurdediesePraxisderArbeits-kräfteüberlassungalsunzulässigeingestuft.DanachsolltendieGeschäftsführerbeijedereinzelnenGmbHangemeldetundeineeigeneLohnverrechnungaufgebautwerden.MeistensfielendadurchauchnochzusätzlicheSozialversicherungsbeiträgean–wennnämlichbeiderAusgangstätigkeiteinGehaltüberderHöchstbeitragsgrundlagebezogenwurde.Für jedes zusätzliche dienstverhältniskonnteeinezusätzliche Abgabenbelastungvonmehrals€ 15.000proJahrentstehen.DerNationalrathatnuneineErgänzungdes§35ASVGbeschlossen,diediebisherigePraxiswiederalszulässigerachtet.DamitisteinzweitesDienstverhältnis,derAufbaueinereigenenLohnverrechnungbeiderTochter-GmbHundeinezusätzliche Abgabenentrichtung nicht mehr notwendig!Diessolltedurcheineschriftliche überlassungs-vereinbarungabgesichertundinderkonzerninternenVerrechnungentsprechendberücksichtigtwerden.

4.3 sozialversicherungspflicht von zeitungshauszustellern, selbstbedienungs- aufstellern und kolporteuren

MiteinerjüngstergangenenNovellezumASVGwurdenZusteller/innenvonZeitungenundsonstigenDruckwerkenvonderVollversicherungnachASVGausgenommen.DenMaterialienzurGesetzwerdungistdazuzuentnehmen,dassZeitungszusteller/innenweitüberwiegendalsneueSelbständigeimGSVG

16

4 Aktuelles zu lohnsteuer & sv

Page 17: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

kranken,pensions-undunfallversichertsind.WennimEinzelfalldieVersicherungsgrenze(ZwölffacheGeringfügigkeitsgrenze)nichtüberschrittenwird,sindZeitungszusteller/innenvonderGSVG-Pflicht-versicherungausgenommen.DerVwGHhatineinerReihevonEntscheidungenVertragsverhältnissevonZeitungszustellernmitihrenAuftraggebernalsarbeitnehmerähnlichbeurteilt(z. B. VwGH14.10.2015,213/08/0226).DieFrage,obessichdabeiumarbeitnehmerähnlicheWerkverträgeoderarbeitnehmer-ähnlichefreieDienstverträgehandelt,wurdeüberwiegendoffengelassenbzw.inunterschiedlichenAnlassfällenunterschiedlichbeurteilt.DurchdiegegenständlicheÄnderungdesASVGsollRechtssicher-heitgeschaffenwerden.VonderAusnahme aus der Asvg-pflichtversicherung sind hauszusteller/innen, selbstbedienungsaufsteller/innen sowie kolporteure und kolporteurinnenerfasst.Hauszusteller/innenundSelbstbedienungsaufsteller/innenschuldennachdenMaterialienlediglicheinenZustellerfolg;fürdessenErbringungbestehteinnacheigenemErmessenwahrzunehmenderZeitraumwährendderNacht-stunden.SiemüssendieZustellunginsbesondereauchnichtpersönlicherbringenundkönnensichnacheigenemErmessenvertretenlassen.ZudemarbeitensiemiteigenenFortbewegungsmitteln.Untersonsti-genDruckwerkensindinsbesonderezeitschriften, plakate und sonstige printprodukte aller Art inklusive Werbesendungen und Werbematerialiensowieartverwandtebzw.mitdemVertriebvonPrintprodukteninZusammenhangstehendeWarenzuverstehen.Darausergibtsich,dassdiegenannten berufsgruppen zukünftig nach § 2 Abs. 1 z 4 gsvg pflichtversichertsind.DieneuenAusnahmebestimmungimASVGtritt mit 1.7.2019 in kraft.

ObmitdieserneuenAusnahmebestimmungimASVGdasEndederFahnenstangeerreichtwurde,istnochunklar.DenndieabgabenrechtlichenSenatedesVwGHkönntendurchausdieAnsichtvertreten,dassZeitungszustellerweiterhinArbeitnehmersindundfürderenVertriebshonorareLohnabgabenfestsetzen.SchließlichkönnteinarbeitsrechtlichenVerfahrenderOGHzumErgebniskommen,dassessichbeiZeitungszustellernmöglicherweisedochumArbeitnehmerundnichtAuftragnehmerhandelt.Wünschenswertwäredaher–zurSchaffungvonRechtssicherheitinallenbetroffenenRechtsbereichen–aucheineergänzendegesetzlicheVerankerungderSelbständigkeitvonZeitungszustellernimEStGundArbeitsrecht.

4.4 neuordnung der prüfung der lohnabhängigen Abgaben und beiträge

MitdemBundesgesetzüberdieZusammenführungderPrüfungsorganisationenderFinanzverwaltungundderSozialversicherung(ZPFSG)erfolgtedieimRegierungsprogrammvorgeseheneZusammenführungderPrüfunglohnabhängigerAbgabenundBeiträge.Ab dem 1.1.2020obliegtdiePrüfunglohnabhängigerAbga-benundBeiträgeausschließlichderBundesfinanzverwaltung.ZudiesemZweckwerdenalleBedienstetenderÖGK,diemitStichtag1.10.2018zeitlichüberwiegendmitTätigkeitenderGPLAbefasstsind,demBMFzugewiesen.DieBezeichnungderPrüfungwirdvonderzeitGPLAaufplAb (prüfung lohnabhängiger Abgaben und beiträge)geändert.UnverändertumfassteinederartigePrüfungauchkünftigeineLohnsteuerprüfung,eineSozialversicherungsprüfungundeineKommunalsteuerprüfung.DieZuständigkeitfürdieBeitragsvor-schreibungensowieBescheiderlassungenunddieEinhebungs-undEinbringungsmaßnahmenbleibtbeiden

17

4 Aktuelles zu lohnsteuer & sv

Page 18: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

bisherzuständigenStellen.DasRevisionsrechtandenVerwaltungsgerichtshofgegenEntscheidungendesBFGunddesBVwGbleibtunverändertbeimFinanzamtbzw.demBMASGK.ErgänzenddazuwurdedemBMFeinRevisionsrechtgegenEntscheidungendesBVwGimGefolgeeinerPLABeingeräumt.

4.5 sozialversicherung: Monatliche beitragsgrundlagenmeldung

Ab1.1.2019sinddieindividuellen beitragsgrundlagensämtlicherArbeitnehmermonatlichanstellederGesamtsummeallerEntgelteandieSozialversicherungzumelden.DafürentfallendieBeitragsnach-weisungsowiedersozialversicherungsrechtlicheTeilimjährlichenLohnzettel,weildieseMeldungengänzlichdurchdiemonatlicheBeitragsgrundlagenmeldungersetztwerden.DiesgiltfürVorschreibe-betriebeundSelbstabrechner.DieVerpflichtungzurÜbermittlungdeslohnzettels an die Finanzbehördebestehtweiterhin.

5 höchstgerichtliche Entscheidungen

• NachträglicheGebäudeerrichtungaufeinemGrundstückdesAltvermögens

DerVwGHhatjüngstentschieden,dassdurchdieErrichtungeinesGebäudesaufeinemeigenenGrundstückausSichtdes§30EStGkein neues Wirtschaftsgut entsteht.Demnachlaufediespeku-lationsfrist ab dem tag der Anschaffung des grundstücks.WardasGrundstückam31.3.2012nichtmehrsteuerverfangen,schadet auch die nachträgliche gebäudeerrichtung(auchwenndieErrich-tungerstkurzeZeitvorderVeräußerungerfolgtseinsoll)derEinstufungalsAltvermögennicht.DiesesJudikatstehtimWiderspruchzurRechtsansichtdesBMFinRz6654EStR,wonachseitdemIn-Kraft-Tretendes1.Stabilitätsgesetzes2012dieEinheitstheorieaufbebauteGrundstückenichtmehranzuwendensei.

DerumgekehrteFall,indemzuerstdasGebäudealsSuperädifikatoderimRahmeneinesBaurechtserworbenunderstspäterdasGrundstückdazugekauftwurde,wurdebislangvomVwGHnochnichtjudiziert.InRz6654EStRwirddazudieAnsichtvertreten,dasseinSuperädifikateinselbstständigesWirtschaftsgutdarstelleundesdemnachsowohlbeiderAnschaffungalsauchbeiderVeräußerungvomzugehörigenGrundstückgetrenntzubeurteilensei.

• KeinneuerMietvertragbeiÜbergangderMieterstellungdurchVerschmelzung

DerVwGHhatsehrraschdasBFG-Judikatvom6.6.2018bestätigt.DenAusführungendesVwGHzu-folgestelltdermitdemgesamtrechtsnachfolger fortgesetzte MietvertragnacheinerVerschmelzung

18

5 höchstgerichtl. Entscheidungen

Page 19: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

kein neues bestandverhältnisimSinnedes§28Abs.38UStGdar.DerVwGHhatseineAussageimkonkretenFallaufVerschmelzungenbezogen,mitdenenstetseineGesamtrechtsnachfolgever-bundenist.Esistwohldavonauszugehen,dassdieAussagendesVwGHauchfürandereVermieter-oderMieterwechseldurchGesamtrechtsnachfolgegeltenwerden.DarunterfallenjedenfallsSpaltungennachdemSpaltG,UmwandlungennachdemUmwGundAnwachsungennach§142UGB.EineUm-wandlungeinerGesbRineineOGoderKGnach§1206ABGBdürftewohlauchunterdienunmehrigeRechtsansichtdesVwGHfallen,dadieseimWegederGesamtrechtsnachfolgeerfolgt.ObgesetzlichaufgezwungeneMieterwechselnach§12aMRG,beidenenEinzelrechtsnachfolgevorliegt,auchvondergegenständlichenRechtsprechungdesVwGHumfasstsind,bleibtallerdingsfraglich.GleichesgiltfürVermieterwechseldurchVerkaufderBestandsache.Anwendbar könntedieneueJudikaturallerdingsaufVermieter-oderMieterwechselimRahmenvonErbfällensein,insoweitdortGesamt-rechtsnachfolgevorliegt.

• HauptwohnsitzbefreiungbeinurvorübergehenderAbmeldungdesHauptwohnsitzes

DerVwGHmusstevorkurzembeurteilen,obfürdieHauptwohnsitzbefreiungvonderImmo-ESteindurchgehenderzweijährigerHauptwohnsitzvordemVerkauferforderlichist.ImzugrundeliegendenSachverhalthattederEigentümereinerEigentumswohnung,indererseinenHauptwohnsitzhatte,imZugeseinesScheidungsverfahrensfüreinekurzeZeit(etwasmehralseinMonat)denHaupt-wohnsitzinderEigentumswohnungabgemeldetunddortnureinenZweitwohnsitzgemeldet.ImVerfahrenargumentiertederEigentümer,dasserseinenHauptwohnsitzindergegenständlichenWohnungeigentlichnieaufgegebenhätte,weilseinebeidenKinderdurchgehendinderWohnunggewohnthätten.ErseilediglichkurzfristigzuseinemVatergezogen.NachAnsichtdesVwGHseiesimkonkretenFallentscheidend,obderRevisionswerberweiterhinindergegenständlichenWohnungeinenWohnsitzimSinnedes§26BAOinnehatteundzudem,oberweiterhin die engeren persön-lichen und wirtschaftlichen beziehungen zu dieser Wohnunghatte,auchwenneinetatsächlicheBenützungderWohnungnicht(ununterbrochen)erfolgte.Derhauptwohnsitz-MeldungkommeindiesemZusammenhangkeinemateriellrechtlicheBedeutungzu.InZweifelsfällenkanndiepolizei-licheAn-undAbmeldungaberalsIndizdienen.ImfortgesetztenVerfahrenwirdzuklärensein,zuwelchemWohnsitzletztlichdieengerenpersönlichenundwirtschaftlichenBeziehungenbe-standenhaben.ImGrundehältderVwGHaberauchmitdieserEntscheidungandem Erfordernis des durchgehenden zwei jährigen hauptwohnsitzes für die hauptwohnsitzbefreiung fest.

• OGHzurUnzulässigkeitvon„Geschlechterklauseln“inGesellschaftsverträgen

DerOGHbestätigteinseinerEntscheidungdieFeststellungderVorinstanzen,dassDifferenzierungennachdemGeschlechtinGesellschaftsverträgenjedenfallsunzulässigsind,wenndadurchderZugangzurAusübungunternehmerischerTätigkeiteingeschränktwird.

19

5 höchstgerichtl. Entscheidungen

Page 20: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

EineungleicheBehandlungderGeschlechterseizwarnichtprinzipiellverboten,esmüsstendafürabergewichtigeGründevorliegen;verboten sei eine differenzierung ohne sachliche rechtfertigung. ImvorliegendenFalleinerKommanditgesellschaftwarenweiblicheNachkommenbeimAblebeneinesGesellschaftersgegenübermännlichenwirtschaftlichbenachteiligt,weilsieAnspruchlediglichaufdasAuseinandersetzungsguthaben(EinmalzahlunginRaten)hatten,letzterehingegenaufeinejährlicheGewinnbeteiligungundaufeineEntlohnungfürihreTätigkeit.

• AngemesseneHöheeinerSchmutzzulage

DerVwGHhatjüngstentschieden,dassdasFinanzamtbeieinerSchmutzzulagedieSteuerfreiheitaufihreAngemessenheitbeurteilenkann.DasFinanzamtkannselbstdanneineKürzungdessteuer-freienAnteilseinerSchmutzzulagevornehmen,wenndieseimKollektivvertraggeregeltist.Über-steigteineSchmutzzulagedieinanderenKollektivverträgenderselbenBranchevorgeseheneZulageummehralsdasDoppelte,istdieAbweichungerheblichunddieZulagesomitunangemessen.ImkonkretenFallgingesumdieSchmutzzulageninRauchfangkehrerbetrieben.FürdiesesGewerbegibtesinjedemBundeslandeineneigenenKollektivvertrag,wobeiindiesendieSchmutzzulagezwischen8 %und20 %variiert.NachAnsichtdesVwGHisteineKürzungvorzunehmen,wenndieAbweichungerheblichist,d.h.dieVereinbarungdurchdieKollektivvertragspartneraußerhalbjenerBandbreiteliegt,diejederSchätzungimmanentist.DerVwGHhatimErkenntnisvermerkt,dassestrotzdemzwischendenKollektivvertragspartnerntypischerweisebestehendenInteressengegensatzinbeiderseitigemInteresseliegenkann,einenmöglichsthohenAnteildesLohnsalsbegünstigtenLohnbestandteilzubezeichnen.

• AbzugsbeschränkungenbeiausländischerKrankenversicherung

IneinemneuenErkenntnishatderVwGHerstmalsfestgehalten,dassBeiträgezueinerKranken-versicherungaufgrundeinerausländischengesetzlichenVersicherungspflichtnurinsoweitalsWerbungskostenabzugsfähigsind,alssiedieösterreichischeHöchstbeitragsgrundlagenichtüber-steigen.ErlegtdabeidieBestimmungdes§16Abs.1Z4litfEStGaus,wonachnur solche beiträge zu einer ausländischen pflichtversicherung abzugsfähig sind, die einer inländischen gesetzlichen sozialversicherung entsprechen.DennnachAnsichtdesVwGHsindhöhereBeiträgezuausländi-schenPflichtversicherungenimAllgemeinenmithöherenLeistungenverknüpft.

• BonitätsprüfungbeiGesellschafterdarlehen

FürdieFrage,ob„Entnahmen“desGmbH-GesellschaftersüberdasVerrechnungskontoverdeckteAusschüttungenseinkönnten,istdieBonitätdesGesellschaftersvonentscheidenderBedeutung.DerVwGHhatineinerkürzlichergangenenEntscheidungfestgehalten,dassbeiderBonitätsprüfungauchderVerkehrswertderBeteiligunganderGmbHmitzuberücksichtigenist.

20

5 höchstgerichtl. Entscheidungen

Page 21: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

6 splitter

6.1 Familienbeihilfe und Ferienjob: Was dürfen kinder verdienen?

Spätestens zu Beginn der Schulferien stellen sich viele Eltern die Frage, wieviel ihre Kinder verdienen dür-fen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe und (seit heuer) auf den Familienbonus Plus zu verlieren.

DerseitAnfangdesJahresgeltendeFamilienbonusPlus(monatlich€ 125bzw.€ 41,67)setztdenBezugderFamilienbeihilfevoraus.UmdenFamilienbeihilfenanspruchnichtzuverlieren,giltesbei(Ferial)JobsderKinderFolgendeszubeachten:

• kinder bis zur vollendung des 19. lebensjahrs dürfen ganzjährig beliebig viel verdienen.

• kinder über 19 JahresollteneinnachdemlaufendenEinkommensteuertarifzuversteuerndesJahreseinkommen(nachAbzugderSozialversicherungsbeiträge,Werbungskosten,SonderausgabenundaußergewöhnlichenBelastungen)von€ 10.000 nicht überschreiten.AndernfallswirddieFamilienbeihilfeumdenübersteigendenBetraggekürztundistzurückzuzahlen.SolangederAnspruchaufFBHaufrechtbleibt,hatdieskeineAuswirkungaufdenFamilienbonusPlus.

hinweis:SeitBeginndiesesJahressindKostenfürdieBetreuungderKinderauchwährendderSommer-monatesteuerlichnichtmehrabzugsfähig,dadieseAufwendungenindenFamilienbonusPluseingerechnetwurden.

in folgenden Fällen darf auf die Einreichung einer Einkommensteuererklärung nicht vergessen werden:

• Allgemeinbekanntist,dassbis zur geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 446,81(Wert2019)wederEinkommensteuernochDienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträgeanfallen.BestehenallerdingszweiodermehreregeringfügigeBeschäftigungennebeneinander,dannkommteszueinerPflichtveranlagungzurEinkommensteuer,soferndaszuveranlagendeEinkommenmehrals€ 12.000beträgt.

• Bei(Ferial)JobsinFormvonWerkverträgenoderfreien dienstverträgen,beidenenvomAuftrag-geberkeinLohnsteuerabzugvorgenommenwird,mussabeinemJahreseinkommen von € 11.000eineEinkommensteuererklärungabgegebenwerden.

hinweis:FürdieBeurteilung,obFamilienbeihilfeundFamilienbonusPluszustehen,sindsämtlichederEinkommensteuerunterliegendenEinkünfteheranzuziehen.DahersindbeispielsweiseauchVermietungs-einkünfteoderSonstigeEinkünftezuberücksichtigen.AußerAnsatzbleibenLehrlingsentschädigungen,WaisenpensionensowieendbesteuerteEinkünfte.

21

6 splitter

Page 22: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

6.2 A1-bescheinigungen bei dienstreisen von Arbeitnehmern ins Ausland

beispiel:EinhochrangigerManagerausdemEU-AuslandistaufeinermehrtägigenDienstreiseinÖster-reichbeieinemKunden.ImZugederKontrollederFinanzpolizeibeimösterreichischenUnternehmenkannwedereinesog.A1-BescheinigungnocheineZKO-Meldungvorgelegtwerden.EswirdeinVerfahrennachdemLohn-undSozialdumping-Bekämpfungsgesetz(LSD-BG)eingeleitet.DerStrafrahmenreichtvon€ 1.000bis€ 10.000!

kann ihnen das auch passieren?

InderSozialversicherunggilt(weltweit)grundsätzlichdasTerritorialitätsprinzip.Grundsätzlichmussdes-halbfüreineBeschäftigung,diebeispielsweiseinDeutschlandausgeübtwird,auchnachdeutschemRechtSozialversicherungbezahltwerden.DabeispielenderWohnortdesArbeitnehmersundderFirmensitzdesArbeitgebersregelmäßigkeineRolle.AusnahmenvondieserRegelungmüssenmittelssogenannterA1-Bescheinigungbelegtwerden.

WerdenArbeitnehmer vorübergehend für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig,wirdmittelsA1-beschei ni-gung der nachweisgeführt,dassderArbeitnehmerin österreich sozialversicherungspflichtig be schäftigtistundeineErfassungimAuslandnichterforderlichist.

DieA1-BescheinigungistnichtnurindenFällennotwendig,indenenderMitarbeiterzurDurchführungeinesProjektesimAuslandeingesetztwird.Jeder beruflich bedingte grenzübertritt,alsoz. B. auchdieTeilnahmeanKonferenzenoderSeminaren,erfordert die Mitführung einer A1-bescheinigung.IneinigeneuropäischenLändernwirddiefehlendeA1-BescheinigungmitSanktionenundBußgeldernbestraft.MöglichsindGeldstrafenvonbiszu€ 20.000proFall.

IndenMitgliedstaatenderEU/desEWRundinderSchweizistdieMitführungderA1-Bescheinigungjedenfallsgesetzlichvorgeschrieben.

6.3 Wirtschaftliches Eigentümerregister gesetz

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer besteht nunmehr seit mehr als einem Jahr. Die Erstmeldungen für bestehende Rechtsträger sind hoffentlich erfolgreich und richtig seit dem August des Vorjahres abge-schlossen. Es muss jedoch eine laufende Kontrolle, ob die an das Register gemeldeten Informationen noch aktuell sind, erfolgen. FürseitMai2018neugegründeteRechtsträgermussinnerhalbvonvierWochenabEintragungindasFirmenbucheineMeldungandasRegistererfolgen.EineÄnderungbeidenzumeldendenInformationen(insbesondereGesellschafterwechsel)istebenfallsbinnenvierWochenabKenntnisdurchzuführen.VerletzungenderMeldepflichtwerdenalsFinanzvergehengeahndet.BeiVorsatzdrohenGeldstrafenbiszu€ 200.000,beigroberFahrlässigkeitbiszu€ 100.000.Bestraftwerdenkönnennebendenverant-wortlichenPersonen(Leitungsorgane)auchRechtsträgerselbst(Verbandsverantwortlichkeit).

22

6 splitter

Page 23: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

SeitJänner2019istesauchmöglich,beiEinmalbegünstigtendasKalenderjahrderZuwendunganzu-geben.EinmalbegünstigtesindPersonen,dienureineeinmaligeZuwendungüber€ 2.000proKalender-jahrerhalten.

DieMeldeformularewurdenEndeMärz2019aufeinneues,modernesDesignumgestellt.

6.4 karfreitagsregelung

NachdemderEuGHbekanntlichdiebisherigeKarfreitagsregelung(bezahlterFeiertagfüreinzelneReligionsgruppen;dieAngehörigenderEvangelischenKircheABundHB,AltkatholischenKirchesowiederEvangelisch-MethodistischenKirche)alsgleichheitswidrigeingestufthat,wurdevomGesetzgeberder„persönlicheFeiertag“alsneuerRechtsanspruchfüralleArbeitnehmereingeführt.

DerArbeitnehmerkanndenZeitpunkteinesUrlaubstageseinseitigselbstbestimmen,ohnedasserdabeiandieZustimmungdesArbeitgebersgebundenist.DieseRegelunggilteinMalproUrlaubsjahr.Folgendesistdabeijedochzubeachten:der persönliche Feiertag kann an jedem beliebigen tag gewählt werden und ist nicht auf den karfreitag an sich beschränkt.

EshandeltsichdabeiumkeinenzusätzlichenUrlaubstag,eswirdlediglichimRahmendesbestehen-denUrlaubsanspruchseineinseitigwählbarerUrlaubstagalspersönlicherFeiertagbestimmt.AlleanderenUrlaubstagesindweiterhinimEinvernehmenmitdemArbeitgeberfestzulegen.

ProUrlaubsjahr(dasnichtzwangsläufigdemKalenderjahrentspricht,sonderninderRegelmitdemEintrittsdatumbeginnt)kanneineinzigerTagausgewähltwerden.

DerArbeitnehmerhatdemArbeitgeberdieWahldesTagesmindestens3Monatevorherschriftlichbekanntzugeben.

Indenersten3MonatennachInkrafttretenderneuenBestimmungenkannderpersönlicheFeiertagunterEinhaltungeinerFristvon2Wochenvorherbekanntgegebenwerden.

SolltederpersönlicheFeiertagineinemJahrnichtinAnspruchgenommenwerden,erlischtdiesesRecht.EinAnsammelnvonpersönlichenFeiertagenfürdieFolgejahreistsomitausgeschlossen.

SolltederArbeitnehmeraufgrunddesErsuchensdesArbeitgebersfreiwilliganseinempersönlichenFeiertagdennocharbeiten,soerhälterzusätzlichzumUrlaubsentgelt(gemäßAusfallsprinzip)dasEntgeltfürdiegeleisteteArbeit,alsodasdoppelteEntgelt.MitdiesemfinanziellenZusatzanspruchistderpersönlicheFeiertagkonsumiert,derUrlaubstagwirdabernichtverbraucht.BeachtenSieaber,dassderArbeitgeberdieArbeitspflichtzulastendesArbeitnehmersnichteinseitiganordnenkann.DieskanninsbesonderebeiUnterschreitenderbetrieblichnotwendigenMindestbelegschafts-anzahlzuorganisatorischenSchwierigkeitenaufArbeitgeberseiteführen.DieneuegesetzlicheRegelungsiehtzudemvor,dassjenekollektivvertraglichenNormenunwirksamsind,diereligiösmotivierteSonderregelungenfürdenKarfreitagvorsehen.

23

6 splitter

Page 24: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

7 termine

7.1 vorsteuerrückerstattung – versäumen sie die Fristen 30.9.2019 nicht

Bei den Fristen für die gesonderte Erstattung ausländischer Vorsteuerbeträge handelt es sich jeweils um nicht verlängerbare Ausschlussfristen.

FürdieErstattungvonVorsteuerndesJahrs2018inEu-MitgliedsstaatenendetdieFristam30.9.2019.DieAnträgeinderEUsindzwingendüberdaslokaleelektronischePortal(füralleösterreichischenUnternehmersomitviaFinanzonline)einzureichen.

• GrundsätzlichsindrechnungenmiteinerBemessungsgrundlagevonmind.€ 1.000bzw.Tankbelegeüber€ 250einzuscannenunddemAntragalspdF-Filebeizufügen.DabeigiltesdiemaximaleDatengrößebeiEinreichungüberFinanzOnlinevon5MBzubeachten.

• UnterjähriggestellteAnträgemüssenVorsteuernvonzumindest € 400umfassen.BeziehtsicheinAntragaufeinganzes kalenderjahr bzw.aufdenletztenZeitraumeinesKalenderjahres,somüssendieErstattungsbeträgezumindest € 50betragen.

tipp:BerücksichtigenSieeineausreichendePufferzeitbeiderEinreichungderAnträge,umimFallevonunvorhergesehenenProblemen(z. B. technischeÜbermittlungsschwierigkeitenaufgrundunvollständigerAngabenoderzugroßerDatenvolumina)denkorrektenAntragdennochrechtzeitigzuübermitteln.BeiDirekteingabeimFinanzOnlineistdieAnzahlauf40BelegeproAntragbeschränkt.

24

7 termine

Page 25: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

7.2 offenlegung – rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses 2018 bis 30.9.2019

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahres- / Konzernabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht zu übermitteln. Die Abschlüsse zum 31.12.2018 sind daher bis zum 30.9.2019 offenzulegen.

DiegesetzlichenVertreter(!)vonKapitalgesellschaftensindverpflichtet,denJahresabschlusssamtLageberichtunddenendgültigenUmlauf-bzw.GesellschafterbeschlussüberdieErgebnisverwendungbinnenneunMonatennachdemBilanzstichtagmitdemBestätigungsvermerkbeimFirmenbuchgerichtdesGesellschaftssitzeselektronischeinzureichen.FürZweckederBilanzierung,PrüfungundOffen-legunggeltendiegleichenVorschriftenauchfürsogenannte„kapitalistischePersonengesellschaften“(z. B. GmbH&CoKG),beidenenkeinenatürlichePersonalsunbeschränkthaftenderKomplementärfungiert.DieOffenlegungspflichtgiltauchfürZweigstellenausländischerKapitalgesellschaften.

ErleichterungenbestehenfürkleinstkapitalgesellschaftenimHinblickaufdenUmfangderOffenlegung,sodassdiesenur die bilanzundgegebenenfallsdie„InformationzumnegativenEigenkapital“publizierenmüssen.

ImRahmendesDatendienstes„ElektronischerRechtsverkehr-Jahresabschlüsse“(ERV-Jab)istdieelektro-nischeÜbermittlungvonJahresabschlüssenüberFinanzOnlineandieFirmenbuchgerichtemöglich.EbenfallsbestehtdieMöglichkeitderÜbermittlungüberdenDienst„elektronischerRechtsverkehrderJustiz“(webERV).

NebendentechnischenVoraussetzungenistinjedemFalleinAbbuchungs-oderEinziehungsauftragzuGunstenderJustizerforderlich.DieKostenderEintragungbetragen€ 21,diegerichtlicheEingabegebührbeträgtfürGmbH€ 34bzw.fürAG€ 152.

BeinichtfristgerechterEinreichung(ACHTUNG:esgiltEinlangenbeimFirmenbuchgericht!)drohteineautomatische zwangsstrafe von mindestens € 700fürjedengesetzlichenVertreterunddieGesellschaft.DieStrafenwerdenmehrmalsundmitansteigenderHöheverhängt.

7.3 neue bankverbindung der Finanzämter: steuerzahlungen können ab 1.7.2019 nicht mehr auf das konto bei der bAWAg p.s.k. geleistet werden

DasBMFinformiert,dassab1.Juli2019nurmehrÜberweisungenzugunstenderneuenIBANentgegen-genommenwerden.DieseerkennenSieanfolgendemAufbau:Atxx 0100 0xxx xxxx xxxxunddemBICbundAtWW.ZahlungenandiealteIBANATxx60000xxxxxxxxxxx(BICOPSKATWW)beiderBAWAGP.S.K.werdennichtmehrangenommenundmitdemHinweisaufeinefalscheIBANaufIhrKontozurückgeleitet.ÜberprüfenSiedaheralleIhreVorlagenimElectronicBankingundändernSiebitteumgehendallfälligeDaueraufträgeaufdiekorrekteIBANab.

25

7 termine

Page 26: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

8 nützliche Werte für 2019

8.1 kammerumlage 1 – senkung ab 1.1.2019

Mit1.1.2019istdieKU1zweifachgesenktworden.VonderBemessungsgrundlageausgenommensindnunmehrdieVorsteuernbzw.ErwerbsteuernvonInvestitionenindasertragsteuerlicheAnlagevermögen(einschließlichGWG).AndererseitswurdederHebesatzvonbisher fix 0,3 %aufeinengestaffeltenSatzgesenkt.

bemessungsgrundlage staffel bis € 3 Mio.staffel zwischen

€ 3 und € 32,5 Mio.staffel

ab € 32,5 Mio.

hebesatz 0,29 % 0,2755 % 0,2552 %

8.2 richtwertmietzins ab 1.4.2019

DieRichtwertenachdemRichtwertgesetzwurdenab dem 1.4.2019neufestgesetzt.DanachergebensichfolgendeerhöhteRichtwerte(RWin€jem²Nutzfläche):

bgld kärnten nö oö sbg stmk tirol vbg Wien

RWalt €5,09 €6,53 €5,72 €6,05 €7,71 €7,70 €6,81 €8,57 €5,58

RWneu €5,30 €6,80 €5,96 €6,29 €8,03 €8,02 €7,09 €8,92 €5,81

BeineuenMietverträgenkannderneueRichtwertbereitsab1.4.2019vereinbartwerden.Beibereitsbe-stehendenMietverträgenmussdieWertsicherungabderMietperiodeMai2019vomMieterverlangtwerden.DieGeltendmachungderWertsicherungmussschriftlichnachdem1.4.2019undmindestens14TagevordemnächstenMietzinstermingeltendgemachtwerden.Gemäߧ2Abs.1SachbezugswerteverordnungistfürkostenlosoderverbilligtanArbeitnehmerzurVerfügunggestelltenWohnraumderRichtwertvom31.10.desVorjahresalsSachbezuganzusetzen.Dieneuen richtwerte sind daher ab 1.1.2020beiderErmittlungdersachbezugswerteanzusetzen.

8.3 nützliche übersicht lohnverrechnungswerte

• Pendlerpauschale(PP)

kleines pendlerpauschale großes pendlerpauschale

Entfernung jährlich monatlich jährlich monatlich

2 km – 20 km keinPP keinPP € 372,00 €31,00

20 km – 40 km € 696,00 €58,00 € 1.476,00 €123,00

40 km – 60 km € 1.356,00 €113,00 € 2.568,00 €214,00

über 60 km € 2.016,00 €168,00 € 3.672,00 €306,00

pendlereuro:proKilometereinfacherFahrtstreckebeiAnspruchaufPendlerpauschale:€ 2,00

26

8 nützliche Werte ab 2019

Page 27: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

AnzahlFahrten/MonatzumArbeitsplatz 4bis7Tage 8bis10Tage >11Tage

aliquoterAnspruchaufPendlerpauschale 1/3 2/3 3/3

WirddemArbeitnehmer ein dienstautozurVerfügunggestelltunddessenPrivatnutzungalsSachbezugversteuert,stehtkein pendlerpauschalezu.

• Dienstreise

taggeld – inland Dauer>3Stdbis12StdaliquoteinZwölftel € 26,40

nächtigungsgeld – inland pauschalanstelleBelegfürÜbernachtung € 15,00

km-geld pkW / kombikm-geld

Mitbeförderungkm-geld Motorrad km-geld Fahrrad

€ 0,42 € 0,05 € 0,24 € 0,38

8.4 sachbezugswerte für dienstautos ab 2019

sachbezug Fahrzeugtyp co2-Wert im zeitpunkt der Erstzulassung

max. pm vorsteuerabzug

2 %allePKWund

Hybridfahrzeugeüber 121 g / km € 960,00 Nein

1,5 %ökologische

PKWundHybrid-fahrzeuge

Anschaffungin2016:bis130g/km2017:bis127g/km2018:bis124g/km2019:bis121g/km

€ 720,00 Nein

0 % Elektroautos € 0,00 ja

Fürabdem1.9.2018erstmaliginderEUzugelasseneFahrzeugewirdderVerbrauchnachdemneuenWLTP-MessverfahrenanstelledesbisherigenNEFZ-Verfahrensermittelt,wasimSchnitteinenumca.20 %höherenVerbrauchswertergibt.Darausresultieren2019nochkeineÄnderungenfürdieSachbezugswerteoderdieNormverbrauchsabgabe.

BisEnde2019erfolgteineRückrechnungvonWLTPaufNEFZmitHilfedesvonderEU-Kommissionver-öffentlichtenKalkulators(https://co2mpas.io/).

27

8 nützliche Werte ab 2019

Page 28: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

8.5 sachbezugswerte für zinsersparnis

GegenüberdemVorjahrunverändertist2019diezinsersparnisfüreinenGehaltsvorschussodereinArbeitgeberdarlehen,diedenBetragvon€ 7.300übersteigen,mit0,5 %alssachbezuganzusetzen.

8.6 dienstwohnungen

DerSachbezugfürDienstwohnungenorientiertsichjeweilsandenzum31.10.desVorjahresgeltendenRichtwertmietzinsen.Diesewurdenzuletztab1.4.2017angepasst.Dahergelten2019 unverändertzumVorjahrfolgendeSachbezugswertefürDienstwohnungenproQuadratmeterWohnfläche:

bgld kärnten nö oö sbg stmk tirol vbg Wien

€/m² 5,09 6,53 5,72 6,05 7,71 7,70 6,81 8,57 5,58

IstderumeinViertelgekürztefremdüblicheMietzinsummehrals100 %höheralsdersichausobigenWertenergebendeSachbezug,dannistderum25 %vermindertefremdüblicheMietzinsanzusetzen.DieQuadratmeterwertebeinhaltenauch die betriebskosten. WerdendieBetriebskostenvomArbeitnehmergetragen,istvondenQuadratmeterwerteneinAbschlagvon25 %vorzunehmen.WerdendieHeizkostenvomArbeitgeberübernommen,istganzjährigeinHeizkostenzuschlagvon€ 0,58prom²anzusetzen.Kosten-beiträgedesArbeitnehmerskürzendiesenZuschlag.BeieinervomArbeitgebergemieteten WohnungsinddieobenangeführtenQuadratmeterwertederum25 %gekürztentatsächlichenMiete(samtBetriebskosten,exklusiveHeizkosten)einschließlichdervomArbeitgebergetragenenBetriebskostengegenüberzustellen;derhöhereWertbildetdenmaßgeblichenSachbezug.Fürarbeitsplatznahe dienstwohnungen bis zu 30 m² istkeinSachbezugbzw.beieinerWohnungsgrößezwischen30m²und40m²einum35 %reduzierterSach-bezuganzusetzen,wenndieseWohnungnichtdenMittelpunktderLebensinteressendesArbeitnehmersbildet.

8.7 unterhaltsleistungen – regelbedarfsätze für 2019

Einunterhaltsabsetzbetrag von € 29,20(fürdas2.Kind€ 43,80undfürjedesweitereKind€ 58,40)stehtzu,wennUnterhaltszahlungenannichthaushaltszugehörigeKindergeleistetwerden.DerAnspruchbestehtnur,wennsichdieKinderineinemEU-,EWR-StaatoderinderSchweizaufhalten.DerUnterhaltsabsetz-betragkannnurfürjeneMonategeltendgemachtwerden,indenendervolleUnterhaltgeleistetwurde.InFällen,indenenkeinebehördliche Festsetzung der unterhaltsleistungenvorliegt,müssenzumindestdieRegelbedarfsätzebezahltwerden.Diemonatlichenregelbedarfsätzewerdenjährlichper1.Juliange-passt.DamitfürsteuerlicheBelangeunterjährigkeineunterschiedlichenBeträgezuberücksichtigensind,sinddienunmehrgültigenRegelbedarfsätzefürdasgesamteKalenderjahr2019heranzuziehen.

kindesalter in Jahren 0 – 3 J. 3 – 6 J. 6 – 10 J. 10 – 15 J. 15 – 19 J. 19 – 28 J.

Regelbedarfssatz2018 € 204 € 262 € 337 € 385 € 454 € 569

regelbedarfssatz 2019 € 208 € 267 € 344 € 392 € 463 € 580

28

8 nützliche Werte ab 2019

Page 29: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

LiegtwedereinebehördlichfestgelegteUnterhaltsverpflichtungnocheinschriftlicherVertragvor,mussdieempfangsberechtigte personeinebestätigungvorlegen,ausderdasAusmaßdesvereinbartenUnterhaltsunddasAusmaßdestatsächlichbezahltenUnterhaltshervorgehen.InallenFällenstehtderunterhaltsabsetzbetragnurdannfürjedenKalendermonatzu,wenn

- dervereinbartenUnterhaltsverpflichtunginvollemAusmaßnachgekommenundallesbezahltwurde,- dievondenGerichtenangewendetensogenanntenRegelbedarfsätzenichtunterschrittenwurden.

8.8 Familienbeihilfe

DieFamilienbeihilfebeträgtimJahr2019unverändertgegenüberdemVorjahr:

Familienbeihilfe für ein kind 2019ErhöhungsbetragfürjedesKind,wennfürmehrereKinderFBHbezahltwird:

0–2Jahre € 114,00 für2Kinder €7,10

3–9Jahre € 121,90 für3Kinder € 17,40

10–18Jahre € 141,50 für4Kinder € 26,50

ab19Jahre(bismax.24Jahre) € 165,10 für5Kinder € 32,00

ZuschlagbeiBehinderung € 155,90 für6Kinder € 35,70

fürjedesweitereKind € 52,00Mehrkindzuschlagvon€ 20monatlichabdem3.Kind(Familieneinkommenunter€ 55.000).Füralle6-bis15-jährigenKindergibteseinmaligimSeptembereinSchulstartgeldinHöhevon€ 100.

8.9 Familienbonus plus

DerFamilienbonus plusisteinsteuerabsetzbetrag,derabdem1.1.2019dannzusteht,wenn für ein kind Familienbeihilfebezogenwird.DerFamilienbonusplusbeträgtproKind

- € 125 monatlich (= € 1.500 jährlich)biszum18. geburtstagdesKindes- € 41,67 monatl. (= € 500 jährlich)nachVollendungdes18.Lj,solangedemKindFamilienbeihilfegebührt

DerAnspruchstelltaufeinemonatlicheBetrachtungab,weshalbauchfürjeneKinder,dieinderzweitenJahreshälftegeborenwurden,einaliquoter Anteil von € 125 pro Monatzusteht.

FürKinder,dienichtimInlandsondernimEU/EWR-Raum/Schweizleben,werdenderFamilienbonusPlusundderAlleinverdiener-/AlleinerzieherabsetzbetragsowiederUnterhaltsabsetzbetragandasPreis-niveaudesWohnsitzstaates angepasst. FürKinder,dieinDrittstaatenleben,gebührenkeinFamilienbonusPlusundkeinAlleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag.

DerFamilienbonusPlusersetztdenKinderfreibetragunddieKinderbetreuungskostenbiszum10.LebensjahrdesKindes.WeiterhinalsaußergewöhnlicheBelastungabzugsfähigsindAufwendungenfürBerufsausbildungdesKindesaußerhalbdesWohnortesmiteinemPauschalbetragvon€ 110jeMonatderBerufsausbildung.

29

8 nützliche Werte ab 2019

Page 30: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

8.10 sozialversicherungswerte und -beiträge für 2019

8.10.1 dienstnehmer (Asvg)

höchstbeitragsgrundlage in € jährlich monatlich täglich

laufendeBezüge — 5.220,00 174,00Sonderzahlungen1) 10.440,00 — —FreieDienstnehmerohneSonderzahlungen — 6.090,00 —

geringfügigkeitsgrenze — 446,81 —

höchstbeiträge (ohne bv-beitrag) in € gesamt dienstgeber-Anteil dienstnehmer-Anteil

Arbeiter/Angestellte -monatlich-jährlich(inklusiveSonderzahlungen)

2.061,9028.710,00

1.116,0415.572,35

945,8613.137,65

Freie dienstnehmer-monatlich-jährlich(ohneSonderzahlungen)

2.344,6528.135,80

1.271,5915.259,08

1.073,0612.876,72

beitragssätze je beitragsgruppe gesamt dg-Anteil dn-Anteil

Arbeiter / AngestellteUnfallversicherung 1,20 % 1,20 %3) —Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %Pensionsversicherung 22,80 %6) 12,55 % 10,25 %Sonstige(AV,KU,WF,IE) 7,85 % 3,85 % 4,00 %2)

Gesamt 39,50 % 21,38 % 18,12 %BV-Beitrag(ohneHöchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % —

Freie dienstnehmerUnfallversicherung 1,20 % 1,20 %3) —Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 %Pensionsversicherung 22,80 %6) 12,55 % 10,25 %Sonstige(AV,KU,WF,IE) 6,85 % 3,35 % 3,50 %2)

Gesamt 38,50 % 20,88 % 17,62 %BV-Beitrag(ohneHöchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % —

AuflösungsabgabeBeiDG-Kündigung/einvernehmlicherAuflösung LetztmaligimJahr2019  € 131,00 —

pensionistenkrankenversicherung = gesamt 5,10 % — 5,10 %

geringfügig beschäftigte beiÜberschreitender1,5-fachenGeringfügig-

keitsgrenzevon€ 670,224)

beiÜberschreitenderGF-GrenzeausmehrerenDienstverhältnissen5)

Arbeiter 17,60 % 14,12 %Angestellte 17,60 % 14,12 %FreieDienstnehmer 17,60 % 14,12 %BV-Beitrag(„Abfertigungneu“) 1,53 % —

Selbstversicherung(OptingIn)  € 63,07monatlich

1) FürSonderzahlungenverringernsichdieBeitragssätzebeiArbeiternundAngestelltenum1%(DN-Anteil)bzw.0,5%(DG-Anteil),beifreienDienstnehmernnurderDN-Anteilum0,5%.2) Der3%igeArbeitslosenversicherungsbeitrag(AV)beträgtfürDienstnehmermiteinemMonatsbezugbis€ 1.681Null,über€ 1.681bis€ 1.834:1 %undüber€ 1.834bis€ 1.987:2 %.3) Entfälltbeiüber60-jährigenBeschäftigten.4) UV1,2 %(entfälltbeiüber60-jährigengeringfügigBeschäftigten)zuzüglichpauschaleDienstgeberabgabe16,4 %. 5) Zuzüglich0,5 %Arbeiterkammerumlage.6) DerBeitragssatzzurPensionhalbiertsichfürDienstnehmer,diebereitsAnspruchaufAlterspensionhaben,dieseabernichtbeanspruchen.

DieHalbierungerfolgtbeiFrauenzwischendem60.und63.Lebensjahr,beiMännernzwischendem65.und68.Lebensjahr.

30

8 nützliche Werte ab 2019

Page 31: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

1) Wenninnerhalbderletzten120KalendermonatekeineKranken-bzw.PensionsversicherunginderGSVGbestandenhat,bleibtdieBeitragsgrundlageiHv€ 446,81proMonatfix, d. h.eserfolgtkeineNachbemessung.2) DiegroßeVersicherungsgrenze,wennkeineNebentätigkeitausgeübtwird,entfälltseit2016.

3) DerBeitragssatzzurPensionhalbiertsichfürPersonen,diebereitsAnspruchaufAlterspensionhaben,dieseabernichtbeanspruchen.DieHalbierungerfolgtbeiFrauenzwischendem60.und63.Lebensjahr,beiMännernzwischendem65.und68.Lebensjahr.

8.10.2 gewerbetreibende und sonstige selbständige (gsvg / Fsvg)

Mindest- und höchstbeitragsgrundlagen in €

vorläufigeundendgültigeMindestbeitragsgrundlage

vorläufigeundendgültigeHöchstbeitragsgrundlage

monatlich jährlich monatlich jährlich

gewerbetreibendeNeuzugängerim1.bis2.Jahr–KV1) 446,81 5.361,72 — —Neuzugängerim1.bis2.Jahr–PV 654,25 7.851,00 6.090,00 73.080,00abdem3.Jahr–inderKV 446,81 5.361,72 6.090,00 73.080,00abdem3.Jahr–inderPV 654,25 7.851,00 6.090,00 73.080,00

sonstige selbständigemit oder ohne anderenEinkünften2) 446,81 5.361,72 6.090,00 73.080,00

EinkünfteausversicherungspflichtigerTätigkeitlt.Steuerbescheid2016+ in2016vorgeschriebeneKV-undPV-Beiträge

= Summex 1,075(Inflationsbereinigung): AnzahlderPflichtversicherungsmonate2016

berechnung der vorläufigen monatlichen beitragsgrundlage: (biszumVorliegendesSteuer-bescheidesfür2019):

beitragssätze gewerbetreibende Fsvg sonstige selbständige

UnfallversicherungproMonat € 9,79  € 9,79 € 9,79

Krankenversicherung 7,65 % — 7,65 %

Pensionsversicherung 18,50 %3) 20,00 %3) 18,50 %3)

Gesamt 26,15 % 20,00 % 26,15 %BV-Beitrag(bisBeitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 %

Mindest- und höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl. uv) in €  (ohne bv-beitrag)

vorläufigeMindestbeiträgevorläufigeundendgültige

Höchstbeiträge

monatlich jährlich monatlich jährlich

gewerbetreibendeNeuzugängerim1.und2.Jahr 165,01 1.980,13 1.170,62 14.047,44abdem3.Jahr 165,01 1.980,13 1.602,33 19.227,96

sonstige selbständigemit oder ohne anderenEinkünften 126,63 1.519,57 1.602,33 19.227,96

8.12 kammerumlage 2 – zuschlag zum dienstgeberbeitrag (dz)

8.13 Ausgleichstaxe 2019DienstgebersindnachdemBehinderteneinstellungsgesetzverpflichtet,aufje25DienstnehmermindestenseinenbegünstigtenBehinderteneinzustellenodereineAusgleichstaxezubezahlen.DiesebeträgtfürjedenbegünstigtenBehinderten,derzubeschäftigenwäre:

8.11 dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (db)Seit2018beträgtderdb 3,9 %derBemessungsgrundlage(ArbeitslöhneanDienstnehmer,freieDienstnehmerundwesentlichBeteiligte).ÜbersteigtdiemonatlicheBemessungsgrundlage€ 1.460nicht,soverringertsiesichum1.095€.

steiermark burgenland salzburg tirol nö Wien kärnten vorarlberg oö

0,37 % 0,42 % 0,40 % 0,41 % 0,38 % 0,38 % 0,39 % 0,37 % 0,34 %

Anzahl dienstnehmer 0 – 24 25 – 99 100 – 399 ab 400

monatlicheAusgleichstaxe/pro25DN keine € 262,00  € 368,00  € 391,00

Page 32: klienten inFo - Staudinger & Partnerstaudinger-partner.at › download › Klienteninfo_Sommer2019.pdf · Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket, das Förderungen

LMG Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Ansprechpartner: stb Mag. helmuth lechner, stb Mag. Martin graber-Meister2512 oeynhausen, sochorgasse 3

tel. 02252 / 87433-0, Fax: 02252 / 87433-22, Mail: [email protected]

Trauner & Partner Steuerberatungs GmbH

Ansprechpartner: stb Mag. günter trauner3300 Amstetten, rathausstraße 5

tel. 07472 / 62415, Fax: 07472 / 62415-79, Mail: [email protected]

Staudinger & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH

Ansprechpartner: stb Mag. bernhard staudinger, stb Mag. horst büssermayr4020 linz, brucknerstraße 3-5

tel. 0732 / 6694030, Fax: 0732 / 669403-33, Mail: [email protected]

Mag. Fluch Steuerberatungs GmbH

Ansprechpartner: stb Mag. gernot Fluch8600 bruck a. d. Mur, Am grazer tor 1

tel. 03862 / 51727, Fax: 03862 / 51727-5, Mail: [email protected]

Eckel + Steindl Steuerberatungspartnerschaft

Ansprechpartner: stb Mag. thomas Eckel, stb Mag. thomas steindl2100 korneuburg, stockerauer straße 92

tel. 02262 / 72773-0, Fax: 02262 / 72778-18, Mail: [email protected]

TRAUNER  UND  PARTNERSTEUERBERATUNG