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Kamera-Monitor-Systeme Sinnvolles und sicheres Nachrüsten Tipps zum Einbau von Kamera-Monitor-Systemen (KMS) an mobilen Baumaschinen

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Kamera-Monitor-SystemeSinnvolles und sicheres Nachrüsten

Tipps zum Einbau von

Kamera-Monitor-Systemen (KMS)

an mobilen Baumaschinen

▶ Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).

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Inhalt

▶ 1. Bestimmungsgemäße Verwendung von KMS......................................... Seite 3

▶ 2. Sichtfeldanforderungen an KMS............................................................. Seite 3

▶ Anforderungen nach ISO 5006 – Was muss der

Bediener der Baumaschine im Gefahrenbereich sehen können? ...... Seite 3

▶ Anforderungen gemäß ISO 16001 – Was muss ein KMS leisten? ..... Seite 4

▶ Öffnungswinkel der Kamera........................................................ Seite 5

▶ Monitor-Farbechtheit................................................................... Seite 6

▶ Übertragungszeit ......................................................................... Seite 6

▶ Äußere Einwirkungen................................................................... Seite 6

▶ Ergänzende Empfehlungen.......................................................... Seite 6

▶ 3. Grundlagen zur Nutzung von KMS

▶ Betriebsbereitschaft............................................................................. Seite 7

▶ Ausrichtung der Kamera...................................................................... Seite 7

▶ Ausrichtung des Monitors................................................................... Seite 8

▶ Prüfungen durch die befähigte Person................................................ Seite 9

▶ Prüfungen durch den Bediener der Baumaschine.............................. Seite 9

▶ Verhalten bei Ausfall des KMS............................................................. Seite 9

▶ 4. Fördermöglichkeiten BG BAU und BG RCI

▶ Nachrüstung von Baumaschinen und Baustellen-LKW mit KMS...... Seite 13

▶ 5. Rechtliche Hinweise

▶ Rechtsgrundlagen für KMS.................................................................. Seite 13

▶ Geeignete Montagepunkte bei der Nachrüstung von KMS....................... Seite 10-12

MONTAGEBEISPIELE

FÜR WERKSTÄTTEN

Detaillierte Montagehinweise erhalten Sie auch unter: www.gute-baustelle.de !!

Hinweis:Bitte beachten Sie auch die ergänzenden aktiven Systeme, wie

zum Beispiel Sensoriksysteme auf Radar- oder Ultraschallbasis.

Sichtbare Erfolge

Der Einsatz von Baumaschinen birgt

hohe Risiken und erfordert u. a. aus

arbeitsschutzrechtlichen Gründen

besondere Vorkehrungen.

Optimale Sicht z. B. ermöglicht:

▶▶ mehr Sicherheit auf der Baustelle

▶▶ einen Zugewinn an Ergonomie

▶▶ eine höhere Wirtschaftlichkeit

TOP-Prinzip

Die für jede Baustelle durchzuführendeGefährdungsbeurteilung kann

zwingend das Umsetzen besonderer

Schutzmaßnahmen ergeben!

Zu beachten ist dabei die Reihenfolge

des TOP-Prinzips:

▶▶ 1. technische Maßnahmen vor

▶▶ 2. organisatorischen und

▶▶ 3. persönlichen

1.

2.

1 m

Bestimmungsgemäße Verwendung vonKamera-Monitor-Systemen (KMS)

KMS sind Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht und sorgen damit

für mehr Sicherheit im Arbeits- und Bewegungsbereich der Baumaschine.

▶▶ KMS unterstützen die Überwachung des Nahbereichs vor, hinter und um

die Baumaschine herum – bei Maschinenbewegung und ggf. auch bei

Bewegung der Anbaukomponenten.

Dabei ist zu beachten:

▶▶ KMS sind nicht dazu vorgesehen, längere Fahrbewegungen

(Rangierbetrieb „auf Sicht“ durchzuführen!

▶▶ Die Kamera ist ausschließlich zur Überwachung des Nahbereichs um

die Maschine herum vorgesehen!

Sichtfeldanforderungen an KMS

▶▶ Anforderungen nach ISO 5006 – Was muss der Bediener der Baumaschine sehen können?

Als Mindestanforderung verlangt ISO 5006 das Sichtfeld im Nahbereich der

Baumaschine zu erfassen. Hierbei muss ein 1,5 m hoher Prüfkörper an einer

rechteckigen Umrisslinie im Abstand von 1 m von der Maschine zu sehen sein.

Erweiterung des Fahrersichtfeldes durch Nachrüstung eines KMS (siehe auch Abbildung S. 7)

1 m1 m

1,50

m

1,50 m

Prüfkörper

Augenposition des Fahrers

Prüfkörper

3

1 m

Sichtfeldanforderungen nach ISO 5006 EN 474-1/ISO 5006-2006 (vereinfachte Darstellung)

nachgerüstetesKMS

nachgerüstetesKMS

Umrisslinie im Abstand von 1 m

TIPP

:!

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TIPP

:!

▶▶ Anforderungen nach ISO 16001 – Was muss ein KMS leisten?

Der Normenentwurf ISO 16001 stellt spezifische Anforderungen an ein

unterstützendes Kamera-Monitor-System – wie zum Beispiel:

▶▶ Das KMS darf die Funktionen der Maschine nicht einschränken.

▶▶ Der Monitor ist im Sichtfeld des Bedieners anzuordnen, ohne die

Sicht auf den Arbeitsbereich der Maschine einzuschränken.

▶▶ Bei mehreren Kameras muss die Umschaltung in Fahrtrichtung

automatisch erfolgen.

▶▶ Das Monitorbild kann spiegelbildlich umgeschaltet werden.

▶▶ Das KMS ist gegen äußere Beschädigung geschützt anzubringen.

▶▶ Das KMS ist geschützt gegen Diebstahl anzubringen

▶▶ Kennzeichnung: Hersteller, Typ und Seriennummer sind anzugeben.

▶▶ Eine Bedienungsanleitung ist erforderlich.

Bei Maschinenstart muss das KMS aktiv sein!

Die Verkleinerung von Personen im Monitor verdeutlicht die Notwendigkeit

des Tragens von Warnwesten auf der Baustelle!

160 cm

mind. 7 mm (bzw. 10 % der Monitorhöhe)

Abbildung: Minimale Darstellungsgröße laut ISO 16001

Wird das Kamera-Monitor-System für die Rückraumüberwachung eingesetzt, sollte laut

ISO 16001 eine Möglichkeit zur spiegelbildlichen Darstellung vorhanden sein.

Werden mehrere Kameras eingesetzt, sollte die Möglichkeit zur Verfügung stehen,

das Bild der Rückraumkamera in den Spiegelmodus umzuschalten.

▶▶ Öffnungswinkel der Kamera

Der Öffnungswinkel der Kamera bestimmt die Größe des abgebildeten

Gefahrenbereichs. Bei einer Zunahme des Öffnungswinkels kann es im

Randbereich zu Verzerrungen (Fisheye-Effekt) bei der Wiedergabe kommen.

Die Öffnungswinkel unterscheiden in der Regel den horizontalen und den

vertikalen Bildwinkel:

▶▶ Der horizontale Bildwinkel beschreibt die mögliche Breite des Sichtfeldes.

▶▶ Der vertikale Bildwinkel beschreibt die mögliche Höhe und Tiefe

des Sichtfelds.

Die Angabe „nur“ eines diagonalen Bildwinkels kann irreführend sein,

da er beide Bildwinkel vermischt!

Der Öffnungswinkel ist in Abhängigkeit von Anbauposition und Höhe der

Kamera so zu wählen, dass die Objekte im Gefahrenbereich gut erkannt

werden. (Weitere Informationen siehe Kapitel 3, Seite 8.)

An einem der Bildränder des Monitors muss eine Fahrzeugkomponente

als Bezugspunkt zu sehen sein – siehe Kasten rechts!

5

Abbildung im MonitorJeweils bei einem horizontalen

Öffnungswinkel von...

▶▶ ... ... 40°

▶▶ ... ... 70°

▶▶ ... ... 100°

▶▶ ... ... 120°

Hinweis: Je größer der gewählte

Öffnungswinkel, desto größer wird der

Gefahrenbereich erfasst. Aber desto

kleiner erscheinen z. B. Personen im

Monitor – und das macht Entfernungs-

einschätzungen schwieriger!

TIPP

:!

Der Fisheye-Effekt

führt zu Verzerrungenam Bildrand.

vertikaler Blickwinkel

horizontaler Blickwinkel

1 m

1,50 m

TIPP

:!

▶ Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).

▶▶ Monitor-Farbechtheit

Die Farbechtheit des Monitorbildes

ist wichtig für eine bessere und

deutlichere Erkennbarkeit von

Personen und Gegenständen im

Gefahrenbereich. Dann erst ist zum

Beispiel Schutzkleidung markant im

Monitor sichtbar.

▶▶ Übertragungszeit

Die maximal zulässige Zeit zwischen

der Aufnahme eines Bildes und der

Anzeige des Bildes auf dem Monitor

(Übertragungszeit) beträgt 300 ms

laut ISO 16001).

Empfohlen wird eine Übertragungs-

zeit von höchstens 200 ms.

Bei netzwerkfähigen, verkabelten

Kameras ist zu beachten, dass es

zu Verzögerungen, Störungen bzw.

Stillstand bei der Bildübertragung

kommen kann.

▶▶ Äußere Einwirkungen

Hinsichtlich der physikalischen

Umgebung und den Arbeits-

bedingungen sind folgende Anforde-

rungen einzuhalten (vgl. ISO 15998):

▶▶ Kamera IP 69 K (hochdruck-

reinigerfest),

Schockfestigkeit > 25 g,

Erschütterungsfestigkeit > 5 g

▶▶ Monitor mindestens IP 54,

Schockfestigkeit > 10 g

▶▶ Schalter und Steckverbindungen

mindestens IP 67

▶▶ Verwendung geeigneter Kabel

▶▶ Einsatz des KMS bei

Umgebungstemperatur

zwischen – 30° und + 60° C

▶▶ Elektromagnetische Verträglichkeit

(ISO 13766)

Die o. g. Werte sind in Abhängigkeit

zu den spezifischen Einsatzbedingun-

gen der Baumaschine zu betrachten.

7

▶▶ Ergänzende Empfehlungen*

▶▶ Monitorgröße: mindestens 5,5“ (5,5“ = 14 cm Bildschirmdiagonale) ▶▶ Minimal erforderliche Lichtempfindlichkeit der Kamera: 0,5 lux▶▶ Selbsttätiger Helligkeitsausgleich der Kamera▶▶ Tag-Nachtumschaltung des Monitors▶▶ Kamera mit integrierter Heizung zur Verhinderung von Beschlag und Vereisung▶▶ Ein Mikrofon in der Kamera ist zulässig, aber nicht erforderlich▶▶ Die Position des Monitors sollte der Fahrerposition angepasst werden▶▶ Bei Kameras zur Rückraumüberwachung sollte das Bild gespiegelt wiedergegeben werden▶▶ Für sicherheitsrelevante Anwendungen werden nach dem derzeitigen Stand der Technik

kabelgebundene Systeme empfohlen

*nach dem Stand der Technik

7

TIPP

:!

Grundlagen zur Nutzung von KMS

▶▶ Betriebsbereitschaft

Das KMS muss beim Start der Maschine in einem ordnungsgemäßen,

funktionalen Zustand sein. Eine Funktionsprüfung ist vor Arbeitsbeginn

zwingend erforderlich. (Weitere Hinweise siehe Seite 9.)

▶▶ Ausrichtung der Kamera

Die Bestimmung des Bildwinkels

Die Festlegung des optimalen Bildwinkels einer Kamera hängt von mehreren

Faktoren ab:

▶▶ dem gewünschten bzw. dem geforderten Erfassungsbereich

▶▶ der möglichen Montageposition und -höhe

▶▶ den Anforderungen an die Darstellungsgröße der Objekte

auf dem Bildschirm.

Ausrichtung der Kamera

Die Kamera ist so auszurichten, dass die Referenzkante (das Maschinenheck

in der gesamten Breite) sichtbar ist und die in der Norm geforderte Umrisslinie

(siehe Seite 3 und Seite 5) erfasst ist.

Damit ist die Kamera ISO-konform (ISO 5006, ISO 16001) auf der Maschine

angebracht. Und darüber hinaus kann z. B. eine gebückte Person unmittelbar

im Gefahrenbereich der Maschine mit dem KMS erkannt werden.

Weitere Kameras können auch Gefahrenbereiche – wie zum Beispiel den Seiten-

bereich bzw. die dem Fahrer abgewandte Seite eines Baggers – erfassen.

Wichtig!

Bei Nachrüstungen unbedingt auf

die Herstellerangaben achten: sowohlauf die von der Baumaschine, als auch

auf die von dem eingesetzten KMS!

3.

Ein sinnvolles Anwendungsbeispiel:

Bagger mit zwei Kamerasystemen.

Augenposition des Fahrers

Ohne zusätzliches KMS kann der Fahrer die Person im

Gefahrenbereich nicht sehen.

Mit KMS nachgerüstet, vergrößert sich sein Sichtfeld!

nachgerüstetesKMS

schlecht gut mäßig schlecht

40 cm 75 cm 150 cm

Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).

schlecht

gut

mäßig/schlecht

TIPP

:!

40º

▶▶ Ausrichtung des Monitors

Bei der Montage des Monitors auf eine ergonomisch sinnvolle Positionierung

achten:

▶▶ Die direkte Sicht auf die Fahr-/Arbeitsbereiche und auf die Bedienelemente

soll frei bleiben und

▶▶ eine direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden.

▶▶ Der richtige Abstand vom Bediener zum Monitor:

▶▶ Der richtige Winkel vom Bediener zum Monitor:

Montagebeispiele aus der Praxis finden Sie auf den Seiten 10-12.

Detaillierte Montagehinweise erhalten Sie auch unter: www.gute-baustelle.de

8

9

Gefährdungsbeurteilungdurchführen

Die möglichen Gefährdungen auf

einer Baustelle ermitteln – und

Schutzmaßnahmen durchführen:

▶▶ 1. technisch

Entscheiden, welche technische Aus-

stattung notwendig ist – z. B. System

zur Sichtverbesserung und Rückraum-

überwachung für die vom Steuerstand

nicht einsehbaren Arbeitsbereiche der

Maschine. Nutzen Sie hierzu die Bera-

tung der qualifizierten Fachbetriebe.

▶▶ 2. organisatorisch

Regelmäßig Unterweisungen der

Beschäftigten durchführen sowie klare

Regelungen für den Maschineneinsatz

festlegen – auch für die Prüfung und

die Instandsetzung. Einsatz von

Einweisern oder Abschrankungen und

Sicherheitseinweisung durch befähigte

Person sicherstellen.

▶▶ 3. persönlich

Persönliche Schutzausrüstung (PSA),

wie z. B. Warnwesten, als ergänzende

Maßnahme bereitstellen und für deren

Benutzung sorgen.

▶▶ Prüfungen durch die befähigte Person

▶▶ Nach erfolgter Montage sollte das KMS durch die befähigte Person geprüft

werden. Gemäß TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs-

bedürftigen Anlagen“ sind im Rahmen der Prüfung durch die befähigte Person

eine sog. Ordnungsprüfung und eine technische Prüfung durchzuführen.

▶▶ Die Ordnungsprüfung prüft, ob erforderliche Unterlagen vorhanden und

mit vorangegangenen Prüfungen schlüssig sind. Dokumetiert wird z. B.:

▶▶ Änderung der Bauart oder Betriebsweise (nicht nur sicherheitsrelevante)

▶▶ Einhaltung und Festlegung für Art, Umfang und Fristen der Prüfungen

▶▶ Im Rahmen der technischen Prüfung werden die sicherheitstechnisch

relevanten Merkmale des KMS auf Zustand, Vorhandensein und ggf.

Funktion mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören z. B.:

▶▶ äußere oder innere Sichtprüfung,

▶▶ Funktions- und Wirksamkeitsprüfung.

▶▶ Prüfungen durch den Bediener der Baumaschine

▶▶ Vor Beginn jeder Arbeitsschicht überprüft der Bediener der Baumaschine:

▶▶ Die Funktion und Wirksamkeit der Befehlseinrichtungen und

Sicherheitseinrichtungen und deren ordnungsgemäße Anbringung.

▶▶ Ob er als Bediener der Baumaschine ausreichende Sicht auf seine Fahr-/

Arbeitsbereiche und Bedienelemente hat. Es dürfen keine toten Winkel

mehr vorhanden sein.

▶▶ Spiegel, Kamera-Monitor-Systeme, Radar- und Ultraschallüberwachungs-

systeme auf Vollständigkeit, Funktion, richtige Einstellung und Sauberkeit.

▶▶ Während des Betriebes sind Baumaschinen vom Bediener der Baumaschine

auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.

▶▶ Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die

den sicheren Betrieb beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtführende

unverzüglich zu verständigen.

▶▶ Bei Mängeln, die Personen gefährden, ist der Betrieb der Baumaschine bis

zur Beseitigung der Mängel einzustellen.

▶▶ Verhalten bei Ausfall des KMS

Bei einem Funktionsausfall des KMS darf die Maschine nur eingeschränkt

rückwärts bewegt werden – z.B. wenn als Ersatzmaßnahme ein Einweiser

zur Stelle ist. Die Funktion des KMS ist schnellstmöglich wiederherzustellen.

Die befähigte Person

im Sinne der Betriebssicherheitsver-

ordnung (§ 2 (7) BetrSichV) ist eine

Person, die durch ihre Berufsausbil-

dung, Berufserfahrung und zeitnahe

berufliche Tätigkeit über die erforder-

lichen Fachkenntnisse zur Prüfung der

Arbeitsmittel verfügt.

1010

Geeignete Montagepunkte bei der Nachrüstung von KMS

A

Montageposition der Heckkamera mit zusätzlichem Schutzgehäuse.

Montageposition der Seitenbereichskamera zur Spiegelergänzung.

MONTAGEBEISPIELE

FÜR WERKSTÄTTEN

1111

B

Unbedingt prüfen! Sind herstellerseitig bereits:

▶▶ Montagepunkte für Kamera und Monitor an der Maschine festgelegt und vorbereitet?

▶▶ Kabelführungen bzw.Kabelverbindungen vorhanden?

Seitenkamera mit abweisendem Metallgehäuse ohne kantige Halterungen, die an Buschwerkverhaken könnten.

Monitor auf solidem Halter in Flucht mit demBagger-Display. Der Blick durch die Front-scheibe wird nicht behindert.

Zwei Kameras für die schwer einsehbare rechteSeite eines Telehandlers, die nach vorne und hinten Sicht in den Gefahrenbereich ermöglichen.

Montiertes Schutzgehäuse für die Kamera zumSchutz gegen Diebstahl und Beschädigung.

Montagepunkt der Heckkamera bei einem Muldenkipper.

C

Unbedingt beachten!Bei jeder Nachrüstung gilt:

▶▶ Bedienungsanleitung von Baumaschine und Kamera-Monitor-System beachten!

▶▶ Zertifikate des KMS-Herstellers geben Sicherheit

1212

Montagepunkte der Front- und Seitensicht-kameras bei einem Muldenkipper.

Darstellung der Kameraaufnahme im Monitor. Montagepunkte der Kamera bei unterschiedlichen Baumaschinentypen.

dieses Bild mit erweitertemAusschnitt bei Andreas Dannöhlam 22.2. neu angefordert

4. Fördermöglichkeiten

▶▶ Nachrüstung von Baumaschinen und Bau-stellen-LKW mit Kamera-Monitor-Systemen

Nutzen Sie die aktuellen Förderangebote Ihrer Berufsgenossenschaft.

Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Prämienhöhen,

Anmeldebögen usw. erfahren Sie hier:

Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).

www.sehen-und-gesehen-werden.deTel.: 02241/231-1128

www.bgrci.de/praevention/praemienTel.: 06221/5108-22115

Rechtsgrundlagen für KMS5.5.

Betreiber

▶▶ Arbeitsschutzgesetz

▶▶ BetrSichV, Anhang 1, 3.1.6

„Mobile selbstfahrende Arbeitsmittel müssen

folgende Bedingungen erfüllen: … Reicht die

direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die

Sicherheit zu gewährleisten, sind … Hilfs-

vorrichtungen zur Verbesserung der Sicht

anzubringen.“

▶▶ TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und

überwachungsbedürftigen Anlagen

▶▶ TRBS 2111 Teil 4 – Mechanische Gefährdungen –

Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch

mobile Arbeitsmittel

▶▶ BGR 500 Kap. 2.12 – Betreiben von Erdbaumaschinen

▶▶ Normentwurf „Anforderungen an Erdbaumaschinen

im öffentlichen Verkehr“ prEN …

(bezieht sich auf Sichtfeld ISO 5006)

Hersteller

▶▶ ProdSG

▶▶ MRL EU-Maschinenrichtlinie 2006/42EG

▶▶ DIN EN 474 – Erdbaumaschinen – Sicherheit

▶▶ ISO 5006 (11/2006) – Earth-moving machinery –

Operator´s field of view – Test method and

performance criteria

▶▶ EU-Spiegelrichtlinie 2003/97 (gilt für Fahrzeuge,

nicht für Maschinen): aus der Richtlinie 2003/97

sollen die Ermittlung der Erfassungsreichweite und

der Auflösung übernommen werden

▶▶ ISO 15008 – Anforderungen an Displaysysteme in

Fahrzeugen (ggf. zukünftige Anforderungen an

Teile von KMS)

▶▶ ISO 14401 Teil 1 und 2 – Erdbaumaschinen – Spiegel

▶▶ ISO 16001 (2/2008) – Earth moving machinery –

Hazard detection systems and visual aids –

Performance requirements and tests”

▶▶ ISO 13766 – moving machinery –

Electromagnetic compatibility

▶▶ ISO 15998 – Earth moving machinery –

Machine Control systems (MCS) using electronic

components – Performance criteria and tests for

functional safety. (Eine SIL-Einstufung soll für KMS

nicht erfolgen.)

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Diese Broschüre wurde im Netzwerk Baumaschinen von INQA-Bauen entwickelt.

INQA-Bauen ist Bestandteil der nationalen Initiative INQA – Neue Qualität der Arbeit www.inqa-bauen.de

BMAS – Bundesministerium fürArbeit und Soziales

BAuA – Bundesanstalt fürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin

IG BAU – Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

BG RCI – Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

VDGAB – Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V.

Projektbetreuung und Konzeptionwww.fact3.de

Es erfolgt keine Haftung und keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.Änderungen vorbehalten. Stand 02/2013.

BildnachweisTitel: Rudi Clemens, Orlaco; Kopfleiste:Rudi Clemens, Orlaco; S. 2: Rudi Clemens;S. 3: fact3; S. 4: Orlaco, fact3; S. 5: fact3,Mekra; S. 6: Orlaco; S. 7: Motec, fact3; S. 8:fact3, Orlaco; S. 10: Motec; S. 11: Brigade,S.12; Orlaco; S. 13: Petra Bork / pixelio.de,fact3; Rückseite: Orlaco

Überreicht von:

INQA-Bauen Netzwerk Baumaschinen in Zusammenarbeit mit:

[email protected] Pfeifferc/o fact3 Königstor 14a34117 KasselFon 0561 - 8104111