Kamera-Monitor-Systeme - casa-bauen.de€¦ · Sinnvolles und sicheres Nachrüsten Empfehlungen zum...
Transcript of Kamera-Monitor-Systeme - casa-bauen.de€¦ · Sinnvolles und sicheres Nachrüsten Empfehlungen zum...
Kamera-Monitor-SystemeSinnvolles und sicheres Nachrüsten
Tipps zum Einbau von
Kamera-Monitor-Systemen (KMS)
an mobilen Baumaschinen
▶ Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).
2
Inhalt
▶ 1. Bestimmungsgemäße Verwendung von KMS......................................... Seite 3
▶ 2. Sichtfeldanforderungen an KMS............................................................. Seite 3
▶ Anforderungen nach ISO 5006 – Was muss der
Bediener der Baumaschine im Gefahrenbereich sehen können? ...... Seite 3
▶ Anforderungen gemäß ISO 16001 – Was muss ein KMS leisten? ..... Seite 4
▶ Öffnungswinkel der Kamera........................................................ Seite 5
▶ Monitor-Farbechtheit................................................................... Seite 6
▶ Übertragungszeit ......................................................................... Seite 6
▶ Äußere Einwirkungen................................................................... Seite 6
▶ Ergänzende Empfehlungen.......................................................... Seite 6
▶ 3. Grundlagen zur Nutzung von KMS
▶ Betriebsbereitschaft............................................................................. Seite 7
▶ Ausrichtung der Kamera...................................................................... Seite 7
▶ Ausrichtung des Monitors................................................................... Seite 8
▶ Prüfungen durch die befähigte Person................................................ Seite 9
▶ Prüfungen durch den Bediener der Baumaschine.............................. Seite 9
▶ Verhalten bei Ausfall des KMS............................................................. Seite 9
▶ 4. Fördermöglichkeiten BG BAU und BG RCI
▶ Nachrüstung von Baumaschinen und Baustellen-LKW mit KMS...... Seite 13
▶ 5. Rechtliche Hinweise
▶ Rechtsgrundlagen für KMS.................................................................. Seite 13
▶ Geeignete Montagepunkte bei der Nachrüstung von KMS....................... Seite 10-12
MONTAGEBEISPIELE
FÜR WERKSTÄTTEN
Detaillierte Montagehinweise erhalten Sie auch unter: www.gute-baustelle.de !!
Hinweis:Bitte beachten Sie auch die ergänzenden aktiven Systeme, wie
zum Beispiel Sensoriksysteme auf Radar- oder Ultraschallbasis.
Sichtbare Erfolge
Der Einsatz von Baumaschinen birgt
hohe Risiken und erfordert u. a. aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen
besondere Vorkehrungen.
Optimale Sicht z. B. ermöglicht:
▶▶ mehr Sicherheit auf der Baustelle
▶▶ einen Zugewinn an Ergonomie
▶▶ eine höhere Wirtschaftlichkeit
TOP-Prinzip
Die für jede Baustelle durchzuführendeGefährdungsbeurteilung kann
zwingend das Umsetzen besonderer
Schutzmaßnahmen ergeben!
Zu beachten ist dabei die Reihenfolge
des TOP-Prinzips:
▶▶ 1. technische Maßnahmen vor
▶▶ 2. organisatorischen und
▶▶ 3. persönlichen
1.
2.
1 m
Bestimmungsgemäße Verwendung vonKamera-Monitor-Systemen (KMS)
KMS sind Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht und sorgen damit
für mehr Sicherheit im Arbeits- und Bewegungsbereich der Baumaschine.
▶▶ KMS unterstützen die Überwachung des Nahbereichs vor, hinter und um
die Baumaschine herum – bei Maschinenbewegung und ggf. auch bei
Bewegung der Anbaukomponenten.
Dabei ist zu beachten:
▶▶ KMS sind nicht dazu vorgesehen, längere Fahrbewegungen
(Rangierbetrieb „auf Sicht“ durchzuführen!
▶▶ Die Kamera ist ausschließlich zur Überwachung des Nahbereichs um
die Maschine herum vorgesehen!
Sichtfeldanforderungen an KMS
▶▶ Anforderungen nach ISO 5006 – Was muss der Bediener der Baumaschine sehen können?
Als Mindestanforderung verlangt ISO 5006 das Sichtfeld im Nahbereich der
Baumaschine zu erfassen. Hierbei muss ein 1,5 m hoher Prüfkörper an einer
rechteckigen Umrisslinie im Abstand von 1 m von der Maschine zu sehen sein.
Erweiterung des Fahrersichtfeldes durch Nachrüstung eines KMS (siehe auch Abbildung S. 7)
1 m1 m
1,50
m
1,50 m
Prüfkörper
Augenposition des Fahrers
Prüfkörper
3
1 m
Sichtfeldanforderungen nach ISO 5006 EN 474-1/ISO 5006-2006 (vereinfachte Darstellung)
nachgerüstetesKMS
nachgerüstetesKMS
Umrisslinie im Abstand von 1 m
TIPP
:!
▶ Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).
5
TIPP
:!
▶▶ Anforderungen nach ISO 16001 – Was muss ein KMS leisten?
Der Normenentwurf ISO 16001 stellt spezifische Anforderungen an ein
unterstützendes Kamera-Monitor-System – wie zum Beispiel:
▶▶ Das KMS darf die Funktionen der Maschine nicht einschränken.
▶▶ Der Monitor ist im Sichtfeld des Bedieners anzuordnen, ohne die
Sicht auf den Arbeitsbereich der Maschine einzuschränken.
▶▶ Bei mehreren Kameras muss die Umschaltung in Fahrtrichtung
automatisch erfolgen.
▶▶ Das Monitorbild kann spiegelbildlich umgeschaltet werden.
▶▶ Das KMS ist gegen äußere Beschädigung geschützt anzubringen.
▶▶ Das KMS ist geschützt gegen Diebstahl anzubringen
▶▶ Kennzeichnung: Hersteller, Typ und Seriennummer sind anzugeben.
▶▶ Eine Bedienungsanleitung ist erforderlich.
Bei Maschinenstart muss das KMS aktiv sein!
Die Verkleinerung von Personen im Monitor verdeutlicht die Notwendigkeit
des Tragens von Warnwesten auf der Baustelle!
160 cm
mind. 7 mm (bzw. 10 % der Monitorhöhe)
Abbildung: Minimale Darstellungsgröße laut ISO 16001
Wird das Kamera-Monitor-System für die Rückraumüberwachung eingesetzt, sollte laut
ISO 16001 eine Möglichkeit zur spiegelbildlichen Darstellung vorhanden sein.
Werden mehrere Kameras eingesetzt, sollte die Möglichkeit zur Verfügung stehen,
das Bild der Rückraumkamera in den Spiegelmodus umzuschalten.
▶▶ Öffnungswinkel der Kamera
Der Öffnungswinkel der Kamera bestimmt die Größe des abgebildeten
Gefahrenbereichs. Bei einer Zunahme des Öffnungswinkels kann es im
Randbereich zu Verzerrungen (Fisheye-Effekt) bei der Wiedergabe kommen.
Die Öffnungswinkel unterscheiden in der Regel den horizontalen und den
vertikalen Bildwinkel:
▶▶ Der horizontale Bildwinkel beschreibt die mögliche Breite des Sichtfeldes.
▶▶ Der vertikale Bildwinkel beschreibt die mögliche Höhe und Tiefe
des Sichtfelds.
Die Angabe „nur“ eines diagonalen Bildwinkels kann irreführend sein,
da er beide Bildwinkel vermischt!
Der Öffnungswinkel ist in Abhängigkeit von Anbauposition und Höhe der
Kamera so zu wählen, dass die Objekte im Gefahrenbereich gut erkannt
werden. (Weitere Informationen siehe Kapitel 3, Seite 8.)
An einem der Bildränder des Monitors muss eine Fahrzeugkomponente
als Bezugspunkt zu sehen sein – siehe Kasten rechts!
5
Abbildung im MonitorJeweils bei einem horizontalen
Öffnungswinkel von...
▶▶ ... ... 40°
▶▶ ... ... 70°
▶▶ ... ... 100°
▶▶ ... ... 120°
Hinweis: Je größer der gewählte
Öffnungswinkel, desto größer wird der
Gefahrenbereich erfasst. Aber desto
kleiner erscheinen z. B. Personen im
Monitor – und das macht Entfernungs-
einschätzungen schwieriger!
TIPP
:!
Der Fisheye-Effekt
führt zu Verzerrungenam Bildrand.
vertikaler Blickwinkel
horizontaler Blickwinkel
1 m
1,50 m
TIPP
:!
▶ Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).
▶▶ Monitor-Farbechtheit
Die Farbechtheit des Monitorbildes
ist wichtig für eine bessere und
deutlichere Erkennbarkeit von
Personen und Gegenständen im
Gefahrenbereich. Dann erst ist zum
Beispiel Schutzkleidung markant im
Monitor sichtbar.
▶▶ Übertragungszeit
Die maximal zulässige Zeit zwischen
der Aufnahme eines Bildes und der
Anzeige des Bildes auf dem Monitor
(Übertragungszeit) beträgt 300 ms
laut ISO 16001).
Empfohlen wird eine Übertragungs-
zeit von höchstens 200 ms.
Bei netzwerkfähigen, verkabelten
Kameras ist zu beachten, dass es
zu Verzögerungen, Störungen bzw.
Stillstand bei der Bildübertragung
kommen kann.
▶▶ Äußere Einwirkungen
Hinsichtlich der physikalischen
Umgebung und den Arbeits-
bedingungen sind folgende Anforde-
rungen einzuhalten (vgl. ISO 15998):
▶▶ Kamera IP 69 K (hochdruck-
reinigerfest),
Schockfestigkeit > 25 g,
Erschütterungsfestigkeit > 5 g
▶▶ Monitor mindestens IP 54,
Schockfestigkeit > 10 g
▶▶ Schalter und Steckverbindungen
mindestens IP 67
▶▶ Verwendung geeigneter Kabel
▶▶ Einsatz des KMS bei
Umgebungstemperatur
zwischen – 30° und + 60° C
▶▶ Elektromagnetische Verträglichkeit
(ISO 13766)
Die o. g. Werte sind in Abhängigkeit
zu den spezifischen Einsatzbedingun-
gen der Baumaschine zu betrachten.
7
▶▶ Ergänzende Empfehlungen*
▶▶ Monitorgröße: mindestens 5,5“ (5,5“ = 14 cm Bildschirmdiagonale) ▶▶ Minimal erforderliche Lichtempfindlichkeit der Kamera: 0,5 lux▶▶ Selbsttätiger Helligkeitsausgleich der Kamera▶▶ Tag-Nachtumschaltung des Monitors▶▶ Kamera mit integrierter Heizung zur Verhinderung von Beschlag und Vereisung▶▶ Ein Mikrofon in der Kamera ist zulässig, aber nicht erforderlich▶▶ Die Position des Monitors sollte der Fahrerposition angepasst werden▶▶ Bei Kameras zur Rückraumüberwachung sollte das Bild gespiegelt wiedergegeben werden▶▶ Für sicherheitsrelevante Anwendungen werden nach dem derzeitigen Stand der Technik
kabelgebundene Systeme empfohlen
*nach dem Stand der Technik
7
TIPP
:!
Grundlagen zur Nutzung von KMS
▶▶ Betriebsbereitschaft
Das KMS muss beim Start der Maschine in einem ordnungsgemäßen,
funktionalen Zustand sein. Eine Funktionsprüfung ist vor Arbeitsbeginn
zwingend erforderlich. (Weitere Hinweise siehe Seite 9.)
▶▶ Ausrichtung der Kamera
Die Bestimmung des Bildwinkels
Die Festlegung des optimalen Bildwinkels einer Kamera hängt von mehreren
Faktoren ab:
▶▶ dem gewünschten bzw. dem geforderten Erfassungsbereich
▶▶ der möglichen Montageposition und -höhe
▶▶ den Anforderungen an die Darstellungsgröße der Objekte
auf dem Bildschirm.
Ausrichtung der Kamera
Die Kamera ist so auszurichten, dass die Referenzkante (das Maschinenheck
in der gesamten Breite) sichtbar ist und die in der Norm geforderte Umrisslinie
(siehe Seite 3 und Seite 5) erfasst ist.
Damit ist die Kamera ISO-konform (ISO 5006, ISO 16001) auf der Maschine
angebracht. Und darüber hinaus kann z. B. eine gebückte Person unmittelbar
im Gefahrenbereich der Maschine mit dem KMS erkannt werden.
Weitere Kameras können auch Gefahrenbereiche – wie zum Beispiel den Seiten-
bereich bzw. die dem Fahrer abgewandte Seite eines Baggers – erfassen.
Wichtig!
Bei Nachrüstungen unbedingt auf
die Herstellerangaben achten: sowohlauf die von der Baumaschine, als auch
auf die von dem eingesetzten KMS!
3.
Ein sinnvolles Anwendungsbeispiel:
Bagger mit zwei Kamerasystemen.
Augenposition des Fahrers
Ohne zusätzliches KMS kann der Fahrer die Person im
Gefahrenbereich nicht sehen.
Mit KMS nachgerüstet, vergrößert sich sein Sichtfeld!
nachgerüstetesKMS
▶
schlecht gut mäßig schlecht
40 cm 75 cm 150 cm
Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).
schlecht
gut
mäßig/schlecht
TIPP
:!
40º
0º
▶▶ Ausrichtung des Monitors
Bei der Montage des Monitors auf eine ergonomisch sinnvolle Positionierung
achten:
▶▶ Die direkte Sicht auf die Fahr-/Arbeitsbereiche und auf die Bedienelemente
soll frei bleiben und
▶▶ eine direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden.
▶▶ Der richtige Abstand vom Bediener zum Monitor:
▶▶ Der richtige Winkel vom Bediener zum Monitor:
Montagebeispiele aus der Praxis finden Sie auf den Seiten 10-12.
Detaillierte Montagehinweise erhalten Sie auch unter: www.gute-baustelle.de
8
9
Gefährdungsbeurteilungdurchführen
Die möglichen Gefährdungen auf
einer Baustelle ermitteln – und
Schutzmaßnahmen durchführen:
▶▶ 1. technisch
Entscheiden, welche technische Aus-
stattung notwendig ist – z. B. System
zur Sichtverbesserung und Rückraum-
überwachung für die vom Steuerstand
nicht einsehbaren Arbeitsbereiche der
Maschine. Nutzen Sie hierzu die Bera-
tung der qualifizierten Fachbetriebe.
▶▶ 2. organisatorisch
Regelmäßig Unterweisungen der
Beschäftigten durchführen sowie klare
Regelungen für den Maschineneinsatz
festlegen – auch für die Prüfung und
die Instandsetzung. Einsatz von
Einweisern oder Abschrankungen und
Sicherheitseinweisung durch befähigte
Person sicherstellen.
▶▶ 3. persönlich
Persönliche Schutzausrüstung (PSA),
wie z. B. Warnwesten, als ergänzende
Maßnahme bereitstellen und für deren
Benutzung sorgen.
▶▶ Prüfungen durch die befähigte Person
▶▶ Nach erfolgter Montage sollte das KMS durch die befähigte Person geprüft
werden. Gemäß TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs-
bedürftigen Anlagen“ sind im Rahmen der Prüfung durch die befähigte Person
eine sog. Ordnungsprüfung und eine technische Prüfung durchzuführen.
▶▶ Die Ordnungsprüfung prüft, ob erforderliche Unterlagen vorhanden und
mit vorangegangenen Prüfungen schlüssig sind. Dokumetiert wird z. B.:
▶▶ Änderung der Bauart oder Betriebsweise (nicht nur sicherheitsrelevante)
▶▶ Einhaltung und Festlegung für Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
▶▶ Im Rahmen der technischen Prüfung werden die sicherheitstechnisch
relevanten Merkmale des KMS auf Zustand, Vorhandensein und ggf.
Funktion mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören z. B.:
▶▶ äußere oder innere Sichtprüfung,
▶▶ Funktions- und Wirksamkeitsprüfung.
▶▶ Prüfungen durch den Bediener der Baumaschine
▶▶ Vor Beginn jeder Arbeitsschicht überprüft der Bediener der Baumaschine:
▶▶ Die Funktion und Wirksamkeit der Befehlseinrichtungen und
Sicherheitseinrichtungen und deren ordnungsgemäße Anbringung.
▶▶ Ob er als Bediener der Baumaschine ausreichende Sicht auf seine Fahr-/
Arbeitsbereiche und Bedienelemente hat. Es dürfen keine toten Winkel
mehr vorhanden sein.
▶▶ Spiegel, Kamera-Monitor-Systeme, Radar- und Ultraschallüberwachungs-
systeme auf Vollständigkeit, Funktion, richtige Einstellung und Sauberkeit.
▶▶ Während des Betriebes sind Baumaschinen vom Bediener der Baumaschine
auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.
▶▶ Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die
den sicheren Betrieb beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtführende
unverzüglich zu verständigen.
▶▶ Bei Mängeln, die Personen gefährden, ist der Betrieb der Baumaschine bis
zur Beseitigung der Mängel einzustellen.
▶▶ Verhalten bei Ausfall des KMS
Bei einem Funktionsausfall des KMS darf die Maschine nur eingeschränkt
rückwärts bewegt werden – z.B. wenn als Ersatzmaßnahme ein Einweiser
zur Stelle ist. Die Funktion des KMS ist schnellstmöglich wiederherzustellen.
Die befähigte Person
im Sinne der Betriebssicherheitsver-
ordnung (§ 2 (7) BetrSichV) ist eine
Person, die durch ihre Berufsausbil-
dung, Berufserfahrung und zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforder-
lichen Fachkenntnisse zur Prüfung der
Arbeitsmittel verfügt.
1010
Geeignete Montagepunkte bei der Nachrüstung von KMS
A
Montageposition der Heckkamera mit zusätzlichem Schutzgehäuse.
Montageposition der Seitenbereichskamera zur Spiegelergänzung.
MONTAGEBEISPIELE
FÜR WERKSTÄTTEN
1111
B
Unbedingt prüfen! Sind herstellerseitig bereits:
▶▶ Montagepunkte für Kamera und Monitor an der Maschine festgelegt und vorbereitet?
▶▶ Kabelführungen bzw.Kabelverbindungen vorhanden?
Seitenkamera mit abweisendem Metallgehäuse ohne kantige Halterungen, die an Buschwerkverhaken könnten.
Monitor auf solidem Halter in Flucht mit demBagger-Display. Der Blick durch die Front-scheibe wird nicht behindert.
Zwei Kameras für die schwer einsehbare rechteSeite eines Telehandlers, die nach vorne und hinten Sicht in den Gefahrenbereich ermöglichen.
Montiertes Schutzgehäuse für die Kamera zumSchutz gegen Diebstahl und Beschädigung.
Montagepunkt der Heckkamera bei einem Muldenkipper.
C
Unbedingt beachten!Bei jeder Nachrüstung gilt:
▶▶ Bedienungsanleitung von Baumaschine und Kamera-Monitor-System beachten!
▶▶ Zertifikate des KMS-Herstellers geben Sicherheit
1212
Montagepunkte der Front- und Seitensicht-kameras bei einem Muldenkipper.
Darstellung der Kameraaufnahme im Monitor. Montagepunkte der Kamera bei unterschiedlichen Baumaschinentypen.
dieses Bild mit erweitertemAusschnitt bei Andreas Dannöhlam 22.2. neu angefordert
▶
4. Fördermöglichkeiten
▶▶ Nachrüstung von Baumaschinen und Bau-stellen-LKW mit Kamera-Monitor-Systemen
Nutzen Sie die aktuellen Förderangebote Ihrer Berufsgenossenschaft.
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Prämienhöhen,
Anmeldebögen usw. erfahren Sie hier:
Sinnvolles und sicheres NachrüstenEmpfehlungen zum nachträglichen Einbau von Kamera-Monitor-Systemen an mobilen Baumaschinen (KMS).
www.sehen-und-gesehen-werden.deTel.: 02241/231-1128
www.bgrci.de/praevention/praemienTel.: 06221/5108-22115
Rechtsgrundlagen für KMS5.5.
Betreiber
▶▶ Arbeitsschutzgesetz
▶▶ BetrSichV, Anhang 1, 3.1.6
„Mobile selbstfahrende Arbeitsmittel müssen
folgende Bedingungen erfüllen: … Reicht die
direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die
Sicherheit zu gewährleisten, sind … Hilfs-
vorrichtungen zur Verbesserung der Sicht
anzubringen.“
▶▶ TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen
▶▶ TRBS 2111 Teil 4 – Mechanische Gefährdungen –
Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch
mobile Arbeitsmittel
▶▶ BGR 500 Kap. 2.12 – Betreiben von Erdbaumaschinen
▶▶ Normentwurf „Anforderungen an Erdbaumaschinen
im öffentlichen Verkehr“ prEN …
(bezieht sich auf Sichtfeld ISO 5006)
Hersteller
▶▶ ProdSG
▶▶ MRL EU-Maschinenrichtlinie 2006/42EG
▶▶ DIN EN 474 – Erdbaumaschinen – Sicherheit
▶▶ ISO 5006 (11/2006) – Earth-moving machinery –
Operator´s field of view – Test method and
performance criteria
▶▶ EU-Spiegelrichtlinie 2003/97 (gilt für Fahrzeuge,
nicht für Maschinen): aus der Richtlinie 2003/97
sollen die Ermittlung der Erfassungsreichweite und
der Auflösung übernommen werden
▶▶ ISO 15008 – Anforderungen an Displaysysteme in
Fahrzeugen (ggf. zukünftige Anforderungen an
Teile von KMS)
▶▶ ISO 14401 Teil 1 und 2 – Erdbaumaschinen – Spiegel
▶▶ ISO 16001 (2/2008) – Earth moving machinery –
Hazard detection systems and visual aids –
Performance requirements and tests”
▶▶ ISO 13766 – moving machinery –
Electromagnetic compatibility
▶▶ ISO 15998 – Earth moving machinery –
Machine Control systems (MCS) using electronic
components – Performance criteria and tests for
functional safety. (Eine SIL-Einstufung soll für KMS
nicht erfolgen.)
13
Diese Broschüre wurde im Netzwerk Baumaschinen von INQA-Bauen entwickelt.
INQA-Bauen ist Bestandteil der nationalen Initiative INQA – Neue Qualität der Arbeit www.inqa-bauen.de
BMAS – Bundesministerium fürArbeit und Soziales
BAuA – Bundesanstalt fürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin
IG BAU – Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BG RCI – Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
VDGAB – Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V.
Projektbetreuung und Konzeptionwww.fact3.de
Es erfolgt keine Haftung und keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.Änderungen vorbehalten. Stand 02/2013.
BildnachweisTitel: Rudi Clemens, Orlaco; Kopfleiste:Rudi Clemens, Orlaco; S. 2: Rudi Clemens;S. 3: fact3; S. 4: Orlaco, fact3; S. 5: fact3,Mekra; S. 6: Orlaco; S. 7: Motec, fact3; S. 8:fact3, Orlaco; S. 10: Motec; S. 11: Brigade,S.12; Orlaco; S. 13: Petra Bork / pixelio.de,fact3; Rückseite: Orlaco
Überreicht von:
INQA-Bauen Netzwerk Baumaschinen in Zusammenarbeit mit:
[email protected] Pfeifferc/o fact3 Königstor 14a34117 KasselFon 0561 - 8104111