Inhaltsverzeichnis · 825a La citta communale italiana die seoli 11-13 nelle sue note...
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1
Inhaltsverzeichnis
Der Bibliographische Arbeitsbericht______________________________________________________ 3
Vorwort zur Bibliographie __________________________________________________________________ 3
Das Wortfeld _____________________________________________________________________________ 4
Bibliographie zur deutschen historischen Städteforschung _______________________________________ 5 Köln __________________________________________________________________________________________ 5
Koblenz ________________________________________________________________________________________ 5
Worms ________________________________________________________________________________________ 5
Bonn __________________________________________________________________________________________ 5
Rheinland - Pfalz allgemein: ________________________________________________________________________ 5
Heit-Voltmer _____________________________________________________________________________ 7
Dahlmann-Waitz __________________________________________________________________________ 8 Band 1 _________________________________________________________________________________________ 8
Band 2 _________________________________________________________________________________________ 9
Band 3 ________________________________________________________________________________________ 10
Band 5 ________________________________________________________________________________________ 11
Jahresberichte für deutsche Geschichte ______________________________________________________ 12 1963/64 _______________________________________________________________________________________ 12
1966 _________________________________________________________________________________________ 12
1969 _________________________________________________________________________________________ 12
1971 _________________________________________________________________________________________ 12
1973: _________________________________________________________________________________________ 12
1974/75 _______________________________________________________________________________________ 13
1976/77 _______________________________________________________________________________________ 13
1978/79 _______________________________________________________________________________________ 13
1980/81 _______________________________________________________________________________________ 13
1982/83 _______________________________________________________________________________________ 14
1984 _________________________________________________________________________________________ 14
1985 _________________________________________________________________________________________ 14
1986 _________________________________________________________________________________________ 14
1988 _________________________________________________________________________________________ 15
1990 _________________________________________________________________________________________ 15
1991 _________________________________________________________________________________________ 16
1992 _________________________________________________________________________________________ 16
1993 _________________________________________________________________________________________ 16
1994 _________________________________________________________________________________________ 17
1995 _________________________________________________________________________________________ 17
1996 _________________________________________________________________________________________ 17
IMB ____________________________________________________________________________________ 17 1969 _________________________________________________________________________________________ 17
1971/II _______________________________________________________________________________________ 18
1974/I ________________________________________________________________________________________ 18
1975/I ________________________________________________________________________________________ 18
1976/I ________________________________________________________________________________________ 18
1977/II _______________________________________________________________________________________ 18
1978/I ________________________________________________________________________________________ 18
1979/II _______________________________________________________________________________________ 18
1980/II _______________________________________________________________________________________ 18
1983/I ________________________________________________________________________________________ 19
1983/II _______________________________________________________________________________________ 19
1984/I ________________________________________________________________________________________ 19
1985/I ________________________________________________________________________________________ 19
1986/I ________________________________________________________________________________________ 19
1987/I ________________________________________________________________________________________ 19
1987/II _______________________________________________________________________________________ 19
1988/I ________________________________________________________________________________________ 19
1989/I ________________________________________________________________________________________ 19
2
1990/II _______________________________________________________________________________________ 19
1991/I ________________________________________________________________________________________ 19
1991/II _______________________________________________________________________________________ 20
1992/I ________________________________________________________________________________________ 20
1994/I ________________________________________________________________________________________ 20
1994/II _______________________________________________________________________________________ 20
1995/II _______________________________________________________________________________________ 20
AHF Jahrbuch ___________________________________________________________________________ 20 1995 _________________________________________________________________________________________ 20
1996 _________________________________________________________________________________________ 20
Zeitschriften _____________________________________________________________________________ 21 Deutsches Archiv (DA) __________________________________________________________________________ 21
Blätter für Deutsche Landesgeschichte (BdLg) ________________________________________________________ 21
Kurtrier Jahrbuch _______________________________________________________________________________ 21
Rheinische Vierteljahrsblätter (RhVjbll) _____________________________________________________________ 21
Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte :_______________________________________________ 21
Online-VLB _____________________________________________________________________________ 21
PICA-Katalog ___________________________________________________________________________ 22
Analyse des Themas kommunale Bewegung mit Quelleninterpretation _________________________ 23
Vorwort ________________________________________________________________________________ 23
Die Grundlagen __________________________________________________________________________ 23 Zur Klärung der Begrifflichkeiten __________________________________________________________________ 23
Definition des Charakters der coniuratio _____________________________________________________________ 24
Forschungsansätze zu den Entstehungsgrundlagen der Kommunebewegung _________________________________ 25
Ausprägung und Ziele der kommunalen Bewegung _____________________________________________________ 26
Die städtische Führungsschicht_____________________________________________________________________ 28
Das Trierer Beispiel ______________________________________________________________________ 29 Zur Quellenlage ________________________________________________________________________________ 29
Realhistorischer Hintergrund ______________________________________________________________________ 30
Nachwort _______________________________________________________________________________ 32
Literaturverzeichnis ______________________________________________________________________ 34 Quellen _______________________________________________________________________________________ 34
Forschungsliteratur ______________________________________________________________________________ 34
3
Der Bibliographische Arbeitsbericht
Vorwort zur Bibliographie
Die vorliegende Hausarbeit gliedert sich in zwei miteinander verbundene große Komplexe. Das
übergreifende Thema „Kommunebewegung in rheinischen Städten des Hochmittelalters“ erschließt sich
zum einen aus einem umfassenden bibliographischen Arbeitsbericht und zum anderen aus einer Analyse
eines konkreten Beispiels aus der Stadt Trier.
Der bibliographische Arbeitsbericht wurde mit Hilfe eines Wortfelds erstellt, welches wiederum unter
Heranziehen einschlägiger Lexikon- und Handbuchartikel sowie einführender Literatur erarbeitet wurde
und im folgenden Abschnitt dargelegt werden wird. Die Systematik der Bibliographie geht
folgendermaßen vor :
Nach der Erstellung des Wortfelds wurden abgeschlossene Fachbibliographien wie die „Bibliographie zur
Geschichte des Mittelalters“ von Heit und Voltmer, die „Bibliographie zur deutschen historischen
Städteforschung“ oder der „Dahlmann-Waitz“ auf passende Literatur hin ausgewertet. Anschließend
wurden im Rahmen der periodisch erscheinenden Fachbibliographien die „Jahresberichte für deutsche
Geschichte“ oder auf internationaler Ebene die „International Medieval Bibliography“ (IMB) gleichsam
in einer Literaturrecherche erschlossen. Im Zuge der folgenden bibliographischen Verdichtung wurde als
prospektive Bibliographie das AHF-Jahrbuch überprüft. Als weitere Hilfsmittel wurden verschiedene
historische und auch regional adäquate Zeitschriften oder auch das Online-Verzeichnis lieferbarer Bücher
(VLB) sowie der PICA-Katalog der Universitätsbibliothek Mainz herangezogen.
Der jeweilige bibliographische Berichtszeitraum wurde den verwendeten bibliographischen Materialien
angepaßt, so daß zwischen den einzelnen Arbeitsschritten ein nahezu nahtloser Übergang erzielt werden
konnte. Bei der Auswahl der Informationsquellen wurde darauf geachtet, einen möglichst umfassenden
Überblick über die zum Thema in Frage kommende Literatur zu bieten, das heißt es wurde unter anderem
auch der Versuch gemacht, eine möglichst hohe Aktualität des Berichts zu erreichen. Die
Zusammenstellung der Titel erfolgte unter Hinzunahme jeglicher zum Thema auffindbaren
Literaturgattungen, das heißt Monographien, Aufsätze, Festschriften einschlägiger Wissenschaftler,
Sammelbände, Artikel und weiteres wurden mit in die Bibliographie aufgenommen. Vereinzelt wurden
vom Titel her vielversprechende Schriften auch bei mangelnder Aktualität mit aufgeführt, ebenso wurde
mit regional geringfügig abweichenden Titeln verfahren. In den bibliographischen Hilfsmitteln
verwendete, gängige Abkürzungen wurden aus ökonomischen Gründen mit übernommen; dort
gelegentlich fehlende Bestandteile des bibliographischen Zitats wie Erscheinungsort- oder Jahr wurden
mit Hilfe von weiterführender Online-Recherche versucht zu ergänzen, mußten jedoch bei Nichtgelingen
ausbleiben.
4
Funktional erfolgt die Auflistung der Literatur unter Angabe des Fundorts in der jeweiligen Quelle,
respektive je nachdem der Titelnummer, des Bandes oder Abschnitts oder der Seitenzahl. Jahrgänge, die
keine Resultate lieferten, wurden nicht gesondert aufgeführt.
Das Wortfeld
Auf die eben beschriebene Art und Weise wurde folgendes Wortfeld erstellt, welches die Grundlage und
den Rahmen für die Titelauswahl bei der Literaturrecherche bildete. Dieses Wortfeld sollte jedoch als
eine Art „Gerüst“ verstanden werden, welches nicht als eindimensionaler Maßstab gelten darf. Natürlich
deckt das herausgearbeitete Wortfeld nahezu sämtliche aufgeführte Literatur ab, es ist jedoch nicht zu
leisten, sie hundertprozentig zu umschließen. Dennoch sollte es nicht verwundern, wenn Titel in der
Bibliographie erscheinen, die keinen explizit im Wortfeld erwähnten Begriff enthalten. Auch sie wurden
mit Bedacht und nach gründlicher Vorrecherche im Hinblick auf das eigentliche übergeordnete Thema
der Hausarbeit ausgewählt.
Das Wortfeld umfaßt also folgende, im Rahmen der Möglichkeiten leicht dehnbaren Begriffe :
- coniuratio
- Schwur, Eid
- Genossenschaft, Einung
- Schwurverband, -Einung; Eidgenossenschaft (nicht im Hinblick auf die Schweiz, soweit zu ersehen
war)
- Bürgertum
- Ministerialität
- Rat (nur peripher behandelt, da nicht zentral zum Thema gehörig)
- Willkür (als Rechtsbegriff), Widerstandsrecht
- Trier, Mittelrheingebiet (im hohen Mittelalter)
- Friedrich I. Barbarossa (nur im Hinblick auf die Städtepolitik)
5
Bibliographie zur deutschen historischen Städteforschung
Die Auswahl wurde regional auf den Mittelrheinraum im weitesten Sinne begrenzt.
Köln
Nr.
12334 Beyerle, Konrad : Die Entstehung der Stadtgemeinde Köln. In : ZRGG 31.910. S. 1-67
12347 Steunbach, Franz : Der Ursprung der Kölner Stadtgemeinde. In : RheinVjbU 19.1954. S.
273-285
12466 Zotz, Thomas : Städtisches Rittertum und Bürgertum in Köln um 1200. In : Festschrift für
Josef Fleckenstein zu seinem 65. Geburtstag. Sigmaringen 1984. S. 609-38
12557 Lau, Friedrich : Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln
bis zum Jahre 1396. Amsterdam 1969.
Koblenz
19438 Conrad, Herrmann : Stadtgemeinde und Stadtfrieden in Koblenz während des 13. Und 14.
Jahrhunderts. In : ZRGG58. 1938. S. 337-66
Worms
20110 Büttner, Heinrich : Zur Stadtentwicklung von Worms im Früh- und Hochmittelalter. In :
Festschrift für Franz Steinbach. Bonn 1960. S. 389-407
20146 Zotz, Thomas : Bischöfliche Herrschaft, Adel, Ministerialität und Bürgertum in Stadt und
Bistum Worms (11. – 14. Jahrhundert.) In : Josef Fleckenstein (Hrsg.) : Herrschaft und
Stand. Göttingen 1977. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 51)
S. 92-136
Bonn
11643 Niessen, Josef : Landherr und bürgerliche Selbstverwaltung in Bonn von 1244 – 1794.
Bonn, Leipzig 1924. (Rheinisches Archiv 5)
Rheinland - Pfalz allgemein:
18512 Rheinisches Archiv : Veröffentlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde der
Rheinlande an der Universität Bonn. Ab 1922-41, 1952 ff.
18522 Rhein. Vjblätter. Mitteilungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande
an der Universität Bonn. Ab 1931 ff.
18525 Trierer Zeitschrift für Geschichte und Kunst des Trierer Landes und seiner Nachbargebiete.
Hrsg. vom Rheinischen Landesmuseum Trier. Ab 1936 ff.
18532 Jahrbuch für Geschichte und Kultur des Mittelrheins und seiner Nachbargebiete. Darin :
Bibliographie zur Landes- und Ortsgeschichte des Mittelrhein. Ab 1950 ff.
6
18558 Keyser, Erich (Hrsg.): Städtebuch Rheinland - Pfalz und Saarland. Stuttgart 1964.
(Deutsches Städtebuch 4,3)
18559 Geschichtliche Landeskunde. Veröffentlichungen des Instituts für Geschichte an der
Universität Mainz. Ab 1964 ff.
18567 Veröffentlichungen aus rheinland – pfälzischen und saarländischen Archiven. 1937 ff.
18570 Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte. Herausgegeben im Auftrag der
Landesarchivverwaltung Mainz. 1975 ff.
18574 Mittelrhein Hefte. Herausgeber : Verein für Geschichte und Kunst des Mittelrheins. S.
1978 ff.
18578 Trierer Historische Forschungen (THF). 1981 ff.
18583 Urkundenbuch zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien. 3 Bände. Aalen 1974
(Nachdruck der Ausgabe von 1860-74). Herausgegeben von H. Beyer, L. Elteser und A.
Goerz.
18602 Goerz, Adam (Hrsg.) : Mittelrheinische Regesten. 4 Bände. Nachdruck der Ausgabe von
1876-86. Aalen 1974.
18668 Häusser, Ludwig : Geschichte des Trierischen Landes und Volkes. 7 Bände. Nach den
besten Quellen bearbeitet. Nachdruck der 2. Ausgabe von 1877. Trier 1982.
18669 Petry, Ludwig : Stufen und Formen des Städtewesens in Rheinland – Pfalz. Überlegungen
im Anschluß an den neuen Band des deutschen Städtebuches. In : Festschrift Johannes
Bärmann. Wiesbaden 1967. S. 1-36
18684 Ennen, Edith : Gesammelte Abhandlungen zum europäischen Städtewesen und zur
rheinischen Geschichte. 2 Bände. Bonn 1977-82. (Veröffentlichungen des Instituts für
geschichtliche Landeskunde der Rheinlande an der Universität Bonn.)
18685 Ennen, Edith : Rheinisches Städtewesen bis 1250. Köln 1982 (Publikationen der
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 12)
18702 Rostanowski, Tadensz : Recherches sur la vie urbaine et en particulier sur le patriciat dans
les villes de la moyenne Rhénanie septentrionale (fin du XI. – début du XIV siècle)
Warschau 1964.
18905 Rütimeyer, Elisabeth : Stadtherr und Stadtbürgerschaft in den rheinischen Bischofsstädten.
Ihr Kampf um die Hoheitsrechte im Hochmittelalter. Stuttgart 1928. (Vierteljahresschrift
für Sozial– und Wirtschaftsgeschichte. Beiheft 13)
18928 Pauly, Ferdinand : Aus der Geschichte des Bistums Trier. 3 Bände. Trier 1968-73
(Veröffentlichungen des Bistumarchivs Trier 13) Darin : Band 1 : Von der spätrömischen
Zeit bis zum 12. Jahrhundert. 1968. Band 2 : Die Bischöfe bis zum Ende des Mittelalters.
1969.
7
Heit-Voltmer
S.
69 Die alte Stadt, Vierteljahreszeitschrift für Stadtgeschichte, Stadtsoziologie und Denkmalpflege.
1984 [Vorg.]
69 Blätter für deutsche Landesgeschichte [BDLG]. 1937- [Vorg.]
70 Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte [JbWLG]. 1975-
70 Kurtrierisches Jahrbuch. 1961-
70 Trierer Zeitschrift für Geschichte und Kunst des Trierer Landes und seiner Nachbargebiete [TZ].
1926-
83 Beiträge zur mittelrheinischen Landesgeschichte. FS Johannes Bärmann. Wiesbaden 1980(GLK
21)
85 Geschichtliche Landeskunde der Rheinlande. Regionale Befunde und raumübergreifende
Perspektiven. Georg Droege zum Gedenken. Hg. M. Nikolay-Panter. Köln 1994
86 Libellus ad magistram. Edith Ennen zum 60. Geburtstag. Saarbrücken 1967.
86 Die Stadt in der europäischen Geschichte. FS Edith Ennen. Hg. W. Besch. Bonn 1972.
87 Landesgeschichte und Reichsgeschichte. FS Alois Gerlich zum 70. Geburtstag. Hg. W. Dotzauer.
Stuttgart 1995.
88 Liber amicorum necnon et amicarum für Alfred Heit. Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte
und geschichtlichen Landeskunde. Hg. F. Burgard. Trier 1966 (THF 28)
89 Wege europäischer Rechtsgeschichte. Karl Kroeschell zum 60. Geburtstag. Hg. G. Köbler.
Frankfurt/M. 1988 (RR 60)
94 Aus Geschichte und Landeskunde. Forschungen und Darstellungen. Franz Steinbach zum 65.
Geburtstag. Bonn 1960.
147 Marx, Jacob [d. Ä.]: Geschichte des Erzstifts Trier. Von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1816.
Abt. 1-3. Trier 1858-1864
156 Kolmer, Lothar : Promissorische Eide im Mittelalter. Kallmünz 1989 (RHF 12)
166 Ministerialitäten im Mittelrheinraum. Wiesbaden 1978 (GLK 117)
206 Altständisches Bürgertum. Hg. H. Stoob. Bd. 1-3. Darmstadt 1978-1989.
206 Europas Städte zwischen Zwang und Freiheit. Die europäische Stadt um die Mitte des 13.
Jahrhunderts. Hg. W. Hartmann, Regensburg 1995
209 Kroeschell, Karl : Weichbild. Untersuchungen zur Struktur und Entstehung der mittelalterlichen
Stadtgemeinde in Wetsfalen. Köln 1960
8
243 Geschichtlicher Handatlas der deutschen Länder am Rhein. Mittel- und Niederrhein. Bearb. J.
Niessen. Köln 1950
267 Sauerland, Heinrich Volbert : Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem
Vatikanischen Archiv. Bd. 1-7. Bonn 1902-1913 (PGRGK 23)
275 Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der rheinischen Städte. Kurtrierische Städte. Tl. 1 :
Trier. Hg. F. Rudolph. Mit einer Einleitung von G. Kentenich. Bonn 1915 (PGRGK 29)
291 Regesten der Erzbischöfe zu Trier. Von Hetti bis Johann II. 814-1503. Bearb. A. Goerz. Trier.
1861. Ber. Ndr. Aalen 1969
293 [Mittelrhein] Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des
Quellenmaterials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Coblenz und
Trier. Bearb. A. Goerz. Bd. 1-4. Coblenz 1876-1886
Dahlmann-Waitz
Band 1
Abschnitt 26: Land und Siedlung
Nr.
614 Planitz, H. : Die deutsche Stadt im Mittelalter. Von der Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen. 1954.
615 Hansen, J. : Stadterweiterung, -befestigung, -freiheit im Mittelalter (Mitt. Des Rhein. V. für
Denkmalpflege und Heimatschutz 5) 1911.
Abschnitt 35: Gesellschaft
315 Lagarde, G. de : Individualisme en coporatisme au moyen âge. L’organisation corporative du
Moyen Age à la fin de l’Ancien Régime. 1937.
317 Schreiber, G. : Gemeinschaften des Mittelalters. (Gesammelte Abhandlungen, Band 1) 1948.
782 Hunter, F. : Community Power Structure. Chapel Hill 1953.
786 König, R. : Grundformen der Gesellschaft : Die Gemeinde. 1958.
789 Below, G. von : Stadtgemeinde, Landgemeinde und Gilde. 1909 (Vjschr Sozialwirtsch G7)
Steinbach, F. : Geschichtliche Grundlagen der Kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland
(Rheinisches Archiv 20) 1932
Becker, E. : Gemeindliche Selbstverwaltung. 1941
800 Anderson, N. : The urban community. London 1960.
812 Brunner, O. : Stadt und Bürgertum in der europäischen Geschichte. 1953 (GWU 4)
814a Elenchus fontium hitoriae urbanae quem edendum curaverunt – Hrsg. von B. Diestelkamp u. a.
1967.
825a La citta communale italiana die seoli 11-13 nelle sue note caratteristiche nispetto al movimento
communale europeo (11e Congrès international des sciences historiques, Stockholm 1960.)
9
826 Below, G. von : Die Entstehung der mittelalterlichen Stadtgemeinde (JbbNationalökonStat 120)
1923.
827 Below, G. von : Die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde. 1889.
828 Below, G. von : Das ältere deutsche Städtewesen und Bürgertum (MonogrWeltg 6) 1905.
829 Heil, B. : Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter (Aus Natur und Geisteswelt 43) 1021.
831 Brunner, O. : Bürgertum und Städtewesen im deutschen Mittelalter. 1930. (Wissenschaft und
Kultur 3)
823 Planitz, H. : Die deutsche Stadtgemeinde. (ZSRG Gem 64) 1944
1045 von Gierke, O. : das deutsche Genossenschaftsrecht Bd. 1-4 1868-1913.
1: Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaft 1868.
2: Geschichte der deutschen Körperschaftsbegriffe. 1873.
3: Die Staats- und Korporationslehre des Altertums und des Mittelalters und ihre Aufnahme in
Deutschland. 1881
1097 Planitz, H. : Zur Geschichte des städtischen Meliorats (ZSRG Germ 62) 1950.
1497 Handbuch des Genossenschaftswesens Hg. V. E. Grünfeld. 1927-28.
1502 Die kulturhistorische Bedeutung des Genossenschaftsgedankens (Die Genossenschaft 1) 1928.
1512 Loening, E. : Die Entwicklung des Genossenschaftswesens in Deutschland. 1911
1516 Hinz, L. : Der genossenschaftliche Gedanke und seine Entwicklung in den deutschen G. Diss.
Königsberg 1926.
1519 Ruhmer, O. : Entstehungsgeschichte des deutschen Genossenschaftswesens. 1937.
1520 Schmidt, K. : Die Genossenschaft. Ihre Geschichte, ihr Wesen und Recht und ihre Entwicklung in
Deutschland. 1949
1522 Faust, H. : Geschichte der Genossenschaftsbewegung. 1965
Band 2
Abschnitt 39: Recht und Staat
2452 Markull, W. : Wesen, Werden und Wandel der deutschen Gemeinden (Kova Schr.Reihe zur
deutschen Gemeindeordnung 2) 1935.
2453 Schmelcher, A. : Verfassungs- und ideengeschichtliche Gestaltung der deutschen kommunalen
Selbstverwaltung. Diss. Erlangen 1936.
2454 Melzer, A. : Die Wandlung des Begriffsinhalts der deutschen kommunalen Selbstverwaltung im
Laufe der politischen Geschichte. Diss. Tübingen 1937.
2456 Steimle, Th. : Epochen der deutschen kommunalen Selbstverwaltung (Recht und Staat in
Geschichte und Gegenwart 127) 1941.
10
2460 Quirin, K.H. : Herrschaft und Gemeinde nach mitteldeutschen Quellen des 12. Bis 18.
Jahrhunderts (Göttinger Bausteine G.Wiss. 2) 1952.
3288 Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der rheinischen Städte (Publ Ges Rhein G Kde 29)
1907-32. Kurtrierische Städte 1. Trier Hg. V. D. Rudolph 1915
3296 Steinbach, F. : Rheinische Anfänge des deutschen Städtewesens (Jb Köln GV 25) 1950.
3346 Ottokar, N. : The medieval city-communes. Florenz 1933
3347 Steinbach, F. : Stadtgemeinde und Landgemeinde. Studien zur Geschichte des Bürgertums.
(Rhein.VJb 14) 1949.
3362 Eberle, H.H. : Das Ratskollegium in den deutschen Städten bis zur Zeit der Zunftkämpfe. Diss.
Freiburg 1914
Wackernagel, J. : Zur Entstehung der städtischen Ratsgerichtsbarkeit im Mittelalter (Festgabe zum
schweizerischen Juristentag 1920) Basel 1920.
Schlotteroge, B. : Die Ratswahl in den deutschen Städten des Mittelalters. Diss. Münster 1953
3375 Schmoller, G. : Die Ministerialen und das Städtewesen vom 10-14 Jahrhundert. (Bonner
Staatswiss. Unters. 5) 1922.
Band 3
Abschnitt 107 : Allgemeine deutsche Geschichte
1018 Boos, H. : Geschichte der rheinischen Städtekultur von ihren Anfängen bis zur Gegenwart. Band
1-4 1897-1901.
Abschnitt 117: Trierer Lande, Saarland, Lothringen.
Bibliographien:
3 Trevirensia. Literaturkunde zur Geschichte der Trierer Lande. Ab 1909-1906 fortgesetzt unter dem
Titel: Trevirensia. Schrifttum über das Trierer Land. (Kurtrierisches Jb. 7ff)
4 Mittelrhein – Moselland – Bib. Bearbeitung von Gisela Brach. 1975+76 ff.
Atlanten:
19 Archiepiscopatus Trevirensis. Das Erzbistum Trier bis 1800. 1952
Zeitschriften:
29 Trierisches Archiv: 1898-1919.
30 Trierische Chronik, fortgesetzt unter dem Titel Trierische Heimatblätter. 1901-24
34 Trierisches Jahrbuch. 1950-60.
Neues Trierisches Jahrbuch 1961 ff.
36 Mitteilungen zur trierischen Landesgeschichte und Volkskunde. 1956-60
Reihen:
46 Schriftenreihe zur Trierer Landesgeschichte.
11
50 Eiden, H. : 10 Jahre Ausgrabungen an Mittelrhein und Mosel. 1977.
Festschriften:
58 Festgabe für Richard Laufner zu seinem 65. Geburtstag 1981. (Kurtrierisches Jb 21) 1981
62a Festschrift für Emil Lenz zu seinem 70. Geburtstag. (Kurtrierisches Jb 22). 1982
Chronologie:
117/93 Demandt, K.E. : Zur Frage der Datierung nach dem Mainzer und dem Trierer Stil (Hess Jb Ld G1)
1951.
Diplomatik:
96 Oppermann O. : Rheinische Urkundenstudien. T2: Die trierisch- moselländischen Urkunden. Hg.
von F. Ketner. Groningen 1951.
Sphragistik
98 Horstmann, H. : Das Trierer Stadtsiegel und die Anfänge der Trierer Selbstverwaltung. 1952.
156 Bast, J. : Die Ministerialität des Erzstifts Trier. 1918. (Trierer Archiv Erg. H. 17)
Quellen:
313 Die Taten der Trierer. Gesta Treverorum. Hg. von E. Zenz.
Hier: Bd. 3: von Erzbischof Hillin <1152> bis zum Ende Arnolds II <1259>. 1959
314 Urkundenbuch der mittelrheinischen Territorien. Bd. 1-3 1860-74.
Hier: Band 1: Von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1169. Hg. von H. Beyer. 1860.
117/336 Geschichte des Trierer Landes. Hg. von R. Laufner. ab 1964. (Bd.1 : Schriftenreihe zur
trierischen Landesgeschichte und Volkskunde 10)
389 Kentenich, G. : Geschichte der Stadt Trier von ihrer Gründung bis zur Gegenwart. 1915
Laufner, R. : Triers Ringen um die Stadtherrschaft vom Anfang des 12 Jahrhunderts bis zum
ausgehenden 16. Jahrhundert. 1952
(Trier: Ein Zentrum abendländischer Kultur = Rhein. V. für Denkmalpflege und Heimatschutz
1952)
Band 5
Abschnitt 202: Die Zeit Lothars von Sachsen und der staufischen Kaiser
163 Baldericus, Gesta Alberonis archiepiscopi Treverensis. Übersetzung von H. Kallfelz. (FSGA 22)
1973.
538 Stoob, H. : Formen und Wandel staufischen Verhaltens zum Städtewesen (Festschrift für Hermann
Aubin zum 80. Geburtstag Bd. 2) 1965.
887 Busson, A. : Conrad von Staufen, Pfalzgraf bei Rhein. (AnnHist VN dRh 19) 1868.
Brinken, B. : Die Politik Konrads von Staufen/Widerstand gegen die Verdrängung der
Pfalzgrafschaft aus dem Rheinland in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts (RheinArchiv 92)
974/Diss. Göttingen 1974.
Abschnitt 218: Gesellschaft (Untergeordnet 202)
92 Schulz, K. : Ministerialität und Bürgertum in Trier vom ausgehenden 11. bis zum Ende des 14.
Jahrhunderts. (Rhein. Archiv 66) 1968.
12
422 Die Entstehung der Landeshoheit des Trierer Erzbischofs und ihr Kampf mit dem patrimonialen
Gewalten. Diss. Leipzig 1906.
484 Laufner, R. : Das rheinische Städtewesen im Hochmittelalter. Linz 1963. (Beitr. z. G. der Städte
Mitteleuropas 1)
495 Ebel, W. : Über die rechtsschöpferische Leistung des mittelalterlichen Bürgertums (VortrrForsch
11) 1966.
557 Schoop, A. : Verfassungsgeschichte der Stadt Trier bis 1260. (Westdt ZGKunst Ergtt 1) 1884.
Kentenich, G. : Die Entstehung der bürgerlichen Selbstverwaltung in Trier im Mittelater.
(TrierArch 11) 1907.
Jahresberichte für deutsche Geschichte
1963/64
Nr.
165 Bibliographie zur Landes- und Ortsgeschichte des Mittelrheins (1959). Bearbeitet von Anton
Memmesheimer. In: Jahrbuch Geschichte Kunst Mittelrhein 15/16, S. 147-211.
2711 Mühling, Hans : Die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung. In : Neue Geschichte 10,
357-64
1966
160 Trevirensien – Bibliographie 1965. In : Kurtrier Jahrbuch 6, S. 165-200
1969
2318 Kausch, Friedemann : Gemeindefreiheitsbewegung. Diss. Saarbrücken 1970.
2366 Nitzsch, Karl W. : Ministerialität und Bürgertum im 11. und 12. Jahrhundert. Ein Beitrag zur
deutschen Städtegeschichte. Aalen 1969
2408 Voigt, Erhard : Bürgertum und Zentralgewalt im deutschen Mittelalter. In : Wiss. Z. Päd. Inst.
Magdeburg 7 S. 84-100, Magdeburg 1970.
1971
508 Horstmann, Hans : Die Stempel des gr. Trierer Stadtsiegels. In : Kurtrier Jahrbuch 10, Trier 1970.
2528 Droege, G. : Die städtische Kommunalbewegung im Rahmen der hochmittelalterlichen
Freiheitsbewegung. In : Westfälische Forschungen 22. Münster, Köln, Wien 1971. S. 42-49.
1973:
12 Kommunalwissentschaftliche Bibliographie. Zusammengestellt von Johanna Hoffmann und Klaus
M. Ranisch. In : Arch. Kommunalwiss. 11, Stuttgart 1972: S.223-37, S. 445-56 1973: S. 148-64,
S. 410-26
323 Max Keuffer und Gottfried Kentenich : Verzeichnis der Handschriften des Historischen Archivs
Trier. Wiesbaden 1973.
13
990 Petri, Franz : Zur Geschichte und Landeskunde der Rheinlande. Aufsätze und Vorträge aus 4
Jahrzehnten. Herausgegeben von Edith Ennen u.a.. Bonn 1973.
2098 Engel, Evamaria : Zur Rolle von Stadt und Bürgertum in der deutschen Geschichte des
Mittelalters. In : Gesch. Unters. und Staatsbürgerkunde 15. Berlin 1973. S. 13-22
1974/75
549 Avenarius, Wilhelm : Mittelrhein. (Rheinland Trilogie Band 1) Nürnberg 1974.
991 Widerstandsrecht. Herausgegeben von Arthur Kaufmann. Darmstadt 1972 (Wd F 173)
2406 Schildhauer, Johannes : Zum Charakter des mittelalterlichen deutschen Stadtbürgertums. In :
Wiss. Z. Univ. Greifswald 23, G. 1974
1976/77
2534 Haverkamp, Alfred : Die „frühbürgerliche“ Welt im hohen und späteren Mittelalter. Geschichte
der städtischen Geschichte. In : HZ 221, München 1975. S. 571-602
2541 Stadt und Städtebürgertum. Herausgegeben von Bernhard Töpfer. Berlin 1976. (Forschungen zur
Mittelalterlichen Geschichte 24)
2888 Schöntag, Wilfried : Stadtherr und Stadtgemeinde im stauferzeitlichen Mainz. In : Bl. für deutsche
Landesgeschichte 112. Göttingen 1976. S. 87-105.
1978/79
1963 Schmidt-Wiegand, Ruth : Eid und Gelöbnis im Mittelalterlichen Recht. In : Recht und Schrift im
Mittelalter. Herausgegeben von Peter Classen. Sigmaringen 1977. S. 55-90
2424 Engel, Evamaria : Studien zu den Beziehungen zwischen Zentralgewalt und Städtebürgertum von
der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum 14. Jahrhundert. Diss. Berlin 1976.
2537 Demandt, Dieter : Stadtherrschaft und Stadtfreiheit im Spannungsfeld von Geistlichkeit und
Bürgerschaft in Mainz. (11.-15. Jahrhundert) Wiesbaden 1977. (Geschichtliche Landeskunde 15)
1980/81
1044 Brach, Gisela : Bibliographien an Mosel und Mittelrhein. In : Kurtrier Jahrbuch 19. Trier 1979. S.
236-44
2745 Stadtgemeinde und Stadtbürgertum im Feudalismus. Protokoll der 1. Tagung der Fachkommision
Stadtgeschichte in Magdeburg 1974. Herausgegeben unter der Leitung von Erika Uitz. Magdeburg
1976
2762 Südwestdeutsche Städte im Zeitalter der Staufer: 16. Arbeitstagung in Stuttgart 1977. (Stadt in der
Geschichte 6) Sigmaringen 1980.
2862 Ministerialitäten im Mittelrheinraum. Wiesbaden 1978 (Geschichtliche Landeskunde 17)
14
3110 Scheper, Burchard : Anmerkungen zur Entstehung des Rates in Deutschland. In : Die Alte Stadt 7.
Stuttgart 1980. S. 237-56.
1982/83
2132 Hoffmann, Alfred : Städtische Bürgerfreiheit als Ursprung staatsbürgerlicher Grundrechte. In :
Hoffmann : Studien und Essays 1. S. 331-44
2186 Germania Sacra : Historisch – statistische Beschreibungen der Kirche des alten Reiches.
Herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte. Berlin. T14 : Das Erzbistum Trier. 1980
2836 Zinsmaier, Paul : Miszellen zu den Stauferurkunden des 12. und 13. Jahrhunderts. In : DA
1980,81,92.
3085 Beiträge zum hochmittelalterlichen Städtewesen. Herausgegeben von Bernhard Diestelkamp.
Köln, Wien 1982. (Städteforschung : R.A. 11)
3231 Rödel, Volker : Ministerialität und Niederadel : Studien zur Rechts- und Sozialgeschichte des
Adels in den Mittel- und Oberrheinlanden während des 13. und 14. Jahrhunderts. (Quellen und
Forschungen zur hessischen Geschichte 38) Darmstadt, Marburg 1979.
1984
1300 Die geschichtlichen Grundlagen moderner Volksvertretung: Die Entwicklung von den
mittelalterlichen Korporationen zu den modernen Parlamenten. Herausgegeben von Heinz Rausch.
2 Bände. Darmstadt 1980.
1985
608 Zeugnisse rheinischer Geschichte : Urkunden, Akten und Bilder aus der Geschichte der
Rheinlande. Neuss 1982. (Jahrbuch Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz
1982/83)
1719 Eiler, Klaus : Die Stadtwerdung von Oberlahnstein im Rahmen der mittelrheinischen
Städtegründungen. In : Nass. Ann. 96, Wiesbaden 1985. S. 125-41.
1792 Fleckenstein, Josef : Rittertum und Ministerialität der Stauferzeit. In : Zur Wirtschafts- und
Sozialgeschichte der Stauferzeit. S. 13-24. (Schriften zur staufischen Geschichte und
Kunstgeschichte) Göppingen 1980.
1967 Schulz, Knut : Patriezierges. und Zünfte in den mittel und oberrheinischen Bischoftsstädten. In :
Gilden und Zünfte. S. 311-335. Herausgegeben von Berent, Schwineköper. Sigmaringen 1985.
(Vorträge und Forschungen 29)
1986
639 Geschichtlicher Atlas der Rheinlande. Herausgegeben von Franz Irsigler. Köln, Bonn ab 192.
Darin : Beitr. 6,1 : Ennen, Edith : Rheinisches Städtewesen bis 1250. 1982
709 Bibliographie der wichtigeren Neuerscheinungen zur rheinischen Geschichte. In : Rheinische
Heimatpflege, N.F., Köln ab 1979
1811 Mägdefrau, Werner : Adel und Klerus, Bauer und Bürger in der Stauferzeit. In : Wiss. Z. Univ.
Jena 35. S. 209-238. Jena 1986.
15
1812 Matheus, Michael : Trier am Ende des Mittelalters
1815 Rheinische Geschichte, in 3 Bänden. Herausgegeben von Franz Petri und Georg Droege. Darin
Teilband 3 : Hohes Mittelalter. Mit Beiträgen von Egon Boshof und anderen. 1983.
2293 Fowler, Angus und Klein, Ulrich : Bürger und Stadt. Die Entwicklung der kommunalen
Verwaltung im Mittelalter. In : Marburg <572> S.68-78
1988
806 Die Bestände des Stadtarchivs Trier : Kurzübersicht. Koblenz, Landeshauptarchiv, 1986.
(Veröffentlichungen aus rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven, Kleine R., 41)
1164 Theuerkauf, Gerhard : Stadt und Bürgertum, Stadtherrschaft und Landesherrschaft an
nordwestdeutschen Beispielen des 12.-17. Jahrhunderts. In : Wiss. Z. Univ. Greifenwald 36, S. 85-
89
1667 Keilmann, Burkhard : Der Kampf um die Stadtherrschaft in Worms während des 13. Jahrhunderts.
Diss. Mz. 1985. (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 50)
1690 Opll, Ferdinand : Stadt und Reich im 12. Jahrhundert (1125-1190). Wien 1986. (Forschungen zur
Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 6)
1808 Uitz, Erika : Zu Friedensbemühungen und Friedensvorstellungen des mittelalterlichen
Städtebürgertums. In : Jahrbuch Geschichte Feudalismus 12, Berlin 1988. S. 27-50
1851 Sprinkert, Alfons : Kanzlei, Rat und Urkundewesen der Pfalzgrafen bei Rhein. In Bd. 1987, Nr.
1752
1990
726 Zweitausend Jahre Trier, Herausgegeben von der Universität Trier Band 3, 1988. (Trier in der
Neuzeit)
890 Kommunalwissenschaftliche Bib. In : Arch. Kommunalwiss. 28, Stuttgart 1989 : S. 363-77, 1990 :
S.169-82
1774 Eberhard, Winfried : Kommunalismus und Gemeinnutz im 13. Jahrhundert. In : Festschrift für
Karl Bosl zum 80. Geburtstag. Band 1
1957 Freilinger, Hubert : Die bürgerliche Freiheit und ihr Preis. In : Festschrift für Karl Bosl zum 80.
Geburtstag. Band 1
1961 Spieß, Pirmin : Rüge und Einung dargestellt anhand süddeutscher Stadtrechtsquellen aus dem
Mittelalter und der frühen Neuzeit. (Veröffentlichungen der pfälzischen Geschichte zur Förderung
der Wissenschaften in Speyer 82) Speyer 1988.
1962a Stadt und Bischof. 24. Arbeitstagung in Augsburg 1985. (Stadt in der Geschichte 14) Sigmaringen
1988. Enthalten u.a. Ennen, Edith, : Bischof und mittelalterliche Stadt. Die Entwicklung in
Oberitalien, Frankreich und Deutschland. S. 29-42
16
1991
246 Sydow, Jürgen : Städte im deutschen Südwesten. Ihre Geschichte von der Römerzeit bis zur
Gegenwart. Stuttgart 1987.
730 Büttner, Heinrich : Mittelrhein und Hessen. Nachgelassene Studien. Stuttgart, Wiesbaden 1989
(Geschichtliche Landeskunde 33)
333 Kaufmann, Artur : Vom Ungehorsam gegen die Obrigkeit : Aspekte des Widerstandsrechts von
den antiken Tyrannis bis zum Unrechtsstaat unserer Zeit. Heidelberg 1991. (Heidelberger Forum
72)
1517 Pitz, Ernst : Europäisches Städtewesen und Bürgertum : Von der Spätantike bis zum hohen
Mittelalter. Darmstadt 1991.
1533 Grafen, Hansjörg : Die Speyerer im 11. Jahrhundert : Zur Formierung eines städtischen
Selbstverständnisses in der Salierzeit. In : Siedlungen und Landesausbau zur Salierzeit 2.
(Publikationen zur Ausstellung „Die Salier und ihr Reich“) Sigmaringen 1991. S. 97-152
1545 Zotz, Thomas : Die Formierung der Ministerialität. In : Die Salier und das Reich 3 (Publikationen
zur Ausstellung „Die Salier und ihr Reich“) Sigmaringen 1991 S. 3-50
1992
226 Ennen, Edith : Koblenz, eine rheinische Stadt. In : Geschichte der Stadt Koblenz. Band 1 :
Stuttgart 1992. S. 13-24
364 Becker, Hans-Michel : Köln contra Köln : Von den wechselvollen Beziehungen der Stadt zu ihren
Erzbischöfen und Kurfürsten. Köln 1992.
728 Dotzauer, Winfried : Der historische Raum des Bundeslandes Rheinland-Pfalz : Der Weg zu
einem Kernraum deutscher Reichsgeschichte. (bis 1500) Frankfurt/M. 1992. (Europäische
Hochschulschriften R.3 491)
1313 Töpfer, Bernhard : Stadtentwicklung und Städtepolitik zur Stauferzeit : Historische Chance oder
Hemmnis der Staatswerdung ? In : Religion und Reich. Heilbronn 1992. S. 217-36
1993
350 Rheinland-pfälzische Bibliographie. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums für
Wissenschaft und Weiterbildung. Ab Berichtsjahr 1991, Trier 1992.
1420 Ehbrecht, Wilfried : Rat, Gilden und Gemeinde zwischen Hochmittelalter und Neuzeit. In :
Geschichte der Stadt Münster. Münster 1993: S.91-144
1423 Nikolay-Panter, Marlene : Zum Verhhältnis von Herrschaft und Genossenschaft im Mittelalter. In
: Jahrbuch westdeutsche Landesgeschichte 19 (1993) S. 281-301
1724 Schulz, Knut : „Denn sie lieben die Freiheit so sehr...“ : Kommunale Aufstände und Entstehung
des europäischen Bürgertums im Hochmittelalter. Darmstadt 1992.
1974 Gaube und Eid : Treueformeln, Glaubensbekenntnisse und Sozialdisziplinierung zwischen
Mittelalter und Neuzeit. Herausgegeben von Paolo Prodi. München 1993. (Schriften des
historischen Kollegs 29)
17
1994
599 Koselleck, Reinhart und Schreiner, Klaus (Hrsg.) : Bürgerschaft: Rezeption und Innovation der
Begrifflichkeit vom hohen Mittelalter bis ins 19. Jahrhndert. Stuttgart 1994. (Sprahce und
Geschichte 22)
869 Cofradias, gremios y solidaridades en la Europa medieval : XIX semana de Estudios Medievales,
Estella, 1992. Pamplona 1993.
1434 Rotter, Ekkehart : Das königl. Hofgericht zwischen bischöflicher Stadtherrschaft und Coniuratio
Communiae (11.-13. Jahrhundert) In : Geschichte der Zentraljustiz in Mitteleuropa. Festschrift für
Bernhard Diestelkamp zum 65. Geburtstag. Weimar 1994. S. 39-59
1440 Bauer, Leonhard : Stadt und Bürgertum. In : Margit Ketterle(Hrsg.) : Geschichte lesen : Ein
historisches Brevier. München 1994.
1446 Helbach Rudolf : „... Gravissima coniuratione introducta“ : Bemerkungen zu den Schwureinungen
in Bischofstädten im Westen des Reiches während des Hochmittelalters. In : Geschichtliche
Landeskunde der Rheinlande. Georg Droege zum Gedenken. Herausgegeben von Marlene
Nikolay-Panter und anderen. Köln[u.a.] 1994. (Titelnummer 94/195) S. 159-184
1656 Lyon, Bruce : What role did communes have in the feudal system. In : Rev. belge philol. et hist.
72 (1994) S. 241-53
1995
482 Stehkämper, Hugo : „Köln contra Köln“: Erzbischöfe und Bürger im Ringen um die Kölner
Stadtautonomie. In : Franz-Heinz Hye (Hrsg.) : Stadt und Kirche. Linz, Wien 1995. (Beitr. z.
Geschichte der Städte Mitteleuropas 13) S. 53-82
1021 Ennen, Edith : Entstehungsgeschichte, stadtrechtliche Verflechtungen und wirtschaftliche
Leistungen von Städten zwischen Rhein und Mosel im Mittelalter. In : Jahrbuch westdeutsche
Landesgeschichte 21 (1995) S. 367-81
1041 Brühl, Carlrichard : Episcopus und civitas. In : Franz-Heinz Hye (Hrsg.) : Stadt und Kirche. Linz,
Wien 1995. (Beitr. z. Geschichte der Städte Mitteleuropas 13) S. 1-14
1996
477 Stadtrat, Stadtrecht, Bürgerfreiheit. Ausstellungskatalog zur Ausstellung aus Anlaß des 600.
Jahrestages des Verbundbriefes vom 14.9.1396. Köln 1996.
IMB
Jahr/Bd.
1969
Nr.
3140 Büttner, Heinrich : „Zähringerpolitik im Trierer Raum während der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts.
In Rhein. Vblätter 33, S. 47-59
18
3201 Schmale, Franz-Josef : Das Bürgertum in der Literatur des 12. Jahrhunderts. In : Probleme des 12.
Jahrhunderts (Festschrift) S. 409-24
1971/II
39 Mägdefrau, Werner : Stadtentstehung und revolutionäre Kommunalbewegungen aus regionaler
Sicht. In : Zeitschrift für Gesch.wiss. 19, S. 627-47
2924 Deeters, Joachim : Die Kölner Coniuratio von 1112. Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Köln 60 S.
125-48
1974/I
2920 Vogler, Günter : Revolutionäre Bewegungen und frühbürgerliche Revolution. Zeitschrift für
Gesch. Wiss.22 (1974) S. 394-411
1975/I
3579 Diederich, Toni : Coniuratio Coloniae facta es pro libertate. Eine quellenkritische Interpretation.
In : Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 176 (1974) S. 7-19
3996 Friederichs, Heinz F. : Zur Entstehung des hochmittelterlichen „Patriziats“ in westdeutschen
Städten. In : Mélanges.... S. de Vajay (Festschrift) S. 223-30
1976/I
3147 Ennen, Edith : Erzbischof und Stadtgemeinde in Köln bis zur Schlacht von Worringen(1288). In :
Bischofs- und Kathedralstädte de Mittelalters und der frühen Neuzeit. S. 27-46
1977/II
2063 Schmidt-Wiegand, Ruth : Eid und Gelöbnis, Formel und Formuar im mittelalterlichen Recht. In :
Vorträge und Forschungen 23 (1977) S. 55-90.
3805 Ennen, Edith : Anfänge der Gemeinde in den Städten an Maas, Mosel und Rhein. In : Gesammelte
Abhandlungen [Coll.Ess.] S. 210-23
3816 Werner, Ernst : Stadtluft macht frei. Frühscholastik und bürgerliche Emanzipation in der ersten
Hälfte des 12. Jahrhunderts. In : Sitzungsberichte der sächsischen Akademie der Wissenschaften
zu Leipzig 18. S. 96 pp
1978/I
4003 Hilbert, A.B. : The origins of the medieval town patriciate. In : Town in societies. [Coll. Ess] S.
91-104
1979/II
3293 Dollinger, Philippe : Les villes allemandes au moyen âge. Leur statut juridique, politique et
administratif. In : Pages d’histoire [Coll. Ess.] S. 31-42
3310 Sydoq, Jürgen : Stadtgeschichtliche Beobachtungen am ältesten Bruderschaftsbuch von Sankt
Matthias zu Trier. In : Geschichtsschreibung und geitliches Leben im Mittelalter. [Fest.] S. 450-67
1980/II
45 Maschke, Erich : Die deutschen Städte der Stauferzeit. In : Die Zeit der Staufer 3. S. 59-73
19
1983/I
3850 Ronig, Franz J. : Die älteste Abbildung des Trierer Stadtsiegels. In : Kurtrier Jahrbuch 21 (1981)
S. 94-103
1983/II
1967 Appelt, Heinrich : Friedrich Barbarossa und die Rechtsentwicklung des 12. Jahrhunderts. In :
Domus Austriae [Fest.] S. 36-44
3383 Oexle, Otto Gerhard : Conjuratio et ghilde dans l’Antiquité er dans le Haut Moyen Age. In :
Francia 10, 192 (83) S. 1-19.
1984/I
2892 Flink, Klaus : Stand und Ansätze städtischer Entwicklung zwischen Rhein und Maas in Salischer
Zeit. In : Beiträge zum hochmittelalterlichen Städtewesen [Zoll. P.] S. 170-95
3796 Jakobs, Herrmann : Stadtgemeinde und Bürgertum um 1100. In : Beiträge zum
hochmittelalterlichen Städtewesen [Zoll. P.] S. 14-54
1985/I
3757 Blickle, Peter : Les communautés villageoises en Allemagne, In : Les communautés villageoises
en Allemagne [Coll. P.] S. 129-42
1986/I
1911 Droege, Georg : Der Einfluß der mittelalterlichen Freiheitsbewegung auf die frühe Stadt. In :
Civitatum communitas I. [Fest]. S. 56-70
1987/I
3827 Vallin, Pierre : Genèse médiévale des villes d’Occident. In : L’Idée de la ville. [Coll. P.] S. 65-84
1987/II
3954 Ammerer, Gerhard u.a. (Hrsg.) : Stadt und Bürgerschaft von den Anfängen bis zum Ende der
geistlichen Herrschaft – Stadtrecht und Bürgertum. In : V. Stadtrecht zur Bürgerbeteiligung.
[Coll.P.] S. 1-23
1988/I
95 Anton, Hans Hubert : Verfassungsgeschichte, Kontinuität und Wandlungen von der Spätantike
zum hohen Mittelalter: Das Beispiel Trier. In : Francia 14 (1986) S. 1-25
3738 Peters, Wolfgang : „Coniuratio facta est pro libertate“. Zu den coniurationes in Mainz, Köln und
Lüttich in den Jahren 1105/06. In : RhVjBl 51(1987) S. 303-12
1989/I
2172 Goetz, Hans-Werner : Gottesfriede und Gemeindebildung. Zeitschrift der Savigny-Stiftung für
Rechtsgeschichte 105 (1988) S. 122-44
1990/II
92 Schulz, Knut : Wahlen und Formen der Mitbestimmung in der mittelalterlichen Stadt des 12./13.
Jahrhunderts. Voraussetzungen und Wandlungen. In : Wahlen und wählen im Mittelalter. [Conf.
Proc.] S. 323-44
1991/I
2385 Hallebeek, Jan : Actio ex iuramento. The legal enforcement of oaths. Ius commune 17 (1990) S.
69-88
20
3506 Franz, Gunther : Nach Trier heimgekehrte Handschriften. Kurtrier Jahrbuch 30 (1990). S.17-28
4413 Pitz, Ernst : Untertanenverband, Bürgerrecht und Staatsbürgerschaft in Mittelalter und Neuzeit.
Anm. IMB: Behandelt Schwurgemeinschaften, Untertaneneid, sowie Huldigungseid und
Bürgereid, letztere in Bezug auf die städtische Ratsverfassung. In : Blattfdtlgesch 126 (1990) S.
263-82
1991/II
125 Diestelkamp, Bernhard : Freiheit der Bürger – Freiheit der Stadt. In : Die abendländische Freiheit
[Conf. Proc] S.485-510
1992/I
103 Schneider, Jean : Libertés, franchises, communes. Les origines. In : Les Origines des libertés
urbaines. [Conf. Proc.] S. 7-29
1994/I
2294 Gleba, Gudrun : Der mittelalterliche Bürgereid und sein Zeremoniell. In : Anzeiger des
germanischen Nationalmuseums (1993) S. 169-175
1994/II
130 Stehkämper, Hugo : Zur Entstehung der Kölner Stadtgemeinde. In : Jahrbuch des Kölner
Geschichtsvereins 65 (1994) S. 1-12
1995/II
4855 Oexle, Otto Gerhard : Die Kultur der Rebellion : Schwureinigung und Verschwörung im früh-
hochmittelalterlichen Okzident. In : Ordnung und Aufruhr im Mittelalter. [Conf. Proc.] S. 119-37
AHF Jahrbuch
1995
Nr.
2320 Keller, Hagen : Die Institutionalisierung der Gemeinde im Mittelalter. ( In : Theorien kommunaler
Ordnung in Europa; Schriften des historischen Kollegs München)
2522 Bauer, Thomas : Persönlichkeiten der Trierer Diözese im Früh- und Hochmittelalter. ( In : Trier.
Die Geschichte des Bistums 2. Straßburg)
3212 Bönnen, Gerold : Trier zwischen dem 10. und dem beginnenden 12. Jahrhundert. Erzbischöfe und
Erzstift, regionale Herrschaftsträger und Stadtbevölkerung. (In : 2000 Jahre Trier, Bd. Trier im
Mittelalter. Trier 1996.)
3215 Pundt, Marianne : Erzbischof und Stadtgemeinde vom Ende des Investiturstreits bis zum
Amtsantritt Balduins (1122-1307). In 2000 Jahre Trier, Bd. Trier im Mittelalter. Trier 1996.
1996
2283 Pundt, Marianne : Vergleichende Studien zu den städtischen Führungsschichten in Metz und Trier
vom 12. bis zum 14. Jahrhundert.
21
2910 Blaschke, Karlheinz : Stadtentstehung und städtische Frühgeschichte in Deutschland.
3147 Müller, Jörg : Vir religiosus ac strenuus – Albero v. Montreuil, Erzbischof von Trier (1132-52)
Zeitschriften
Deutsches Archiv (DA)
1996 Heft 1 und 2 : keine neuen Ergebnisse
1997, H.1, Abschnitt: Besprechungen und Anzeigen
S. 326: Gerhard Dilcher : Genossenschaftliche Gruppen und Verbände S247-50. In : Alles was
Recht war. Festschrift für Ruth Schmidt-Wiegand zum 70. Geburtstag. Essen 1996.
S.336: Hartmann,Wilfired (Hrsg.): Europas Städte zwischen Zwang und Freiheit. Die
europäischeStadt um die Mitte des 13. Jahrhunderts. Regensburg 1995. Darin : Hartmut
Boockmann : Freiheit und Zwang in der mittelalterlichen Stadt. S. 11-23, Knut Schulz :
Verfassungsentwicklung der deutschen Städte um die Mitte des 13 Jahrhunderts, S. 43-61.
S.337 : Ennen, Edith : Entstehungsgeschichte, stadtrechtliche Verflechtung und wirtschaftliche
Leistungen von Städten zwischen Rhein und Mosel im Mittelalter. In : Jahrbuch für
westdeutsche Landesgeschichte 21 (1995) S. 367-81
H. 2: keine neuen Ergebnisse
Blätter für Deutsche Landesgeschichte (BdLg)
1996 : Literaturbesprechung Allgemeiner Teil
S. 483 Koselleck, Reinhart, Schreiner, Klaus (Hrsg.) : Bürgerschaft. Rezeption und Innovation der
Begrifflichkeit vom hohen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Stuttgart 1994.
Kurtrier Jahrbuch
1996: keine neuen Ergebnisse
1997 : keine neuen Ergebnisse
Rheinische Vierteljahrsblätter (RhVjbll)
1996 : keine neuen Ergebnisse
1997 : keine neuen Ergebnisse
Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte :
1996: keine neuen Ergebnisse
1997: keine neuen Ergebnisse
1998, H.1 : keine neuen Ergebnisse
Online-VLB
22
- Glaube und Eid; Treueformeln, Glaubensbekenntnisse und Sozialdisziplinierung zwischen
Mittelalter und Neuzeit. Hrsg. v. Prodi, Paolo, unter Mitarb. v. Müller-Luckner, Elisabeth
(Schriften des Historischen Kollegs, 00028), 1993
- Hirzel, Rudolf: Der Eid; Ein Beitrag zu seiner Geschichte. Scientia, (Neudr. d. Ausg. 1902)
1966
- Kolmer, Lothar: Promissorische Eide im Mittelalter. Hrsg. v. Albrecht, Dieter;Lippold,
Adolf;Volkert, Wilhelm^(Regensburger Historische Forschungen, 00012), 1989
- Prodi, Paolo: Das Sakrament der Herrschaft. Der politische Eid in der
Verfassungsgeschichte des Okzidents (Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen
Instituts in Trient, 00011), 1997
- Theorien kommunaler Ordnung in Europa. Hrsg. v. Blickle, Peter, unter Mitarb. v. Müller-
Luckner, Elisabeth (Schriften des Historischen Kollegs, 00036), 1997
- Trier im Mittelalter. Von Anton, Hans H;Haverkamp, Alfred;Bienert, Bernd;Clemens,
Lukas;Bönnen, Gerold;Burgard, Friedhelm;Franz, Gunther;Hirschmann, Frank;Matheus,
Michael. Hrsg. v. Anton, Hans H;Haverkamp, Alfred Spee, 1996
PICA-Katalog
Volk, Otto : Wirtschaft und Geschichte am Mittelrhein vom 12. - 16. Jahrhundert. Wiesbaden 1998
23
Analyse des Themas kommunale Bewegung mit Quelleninterpretation
Vorwort
Der nun folgende zweite große Bereich der vorliegenden Hausarbeit beschäftigt sich mit einer
Ausarbeitung zu dem eigentlich übergeordneten Thema, der kommunalen Bewegung im hohen
Mittelalter. Durch eine gründliche Vorarbeit mit Basisinformationen und die anschließende konkrete
Arbeit am Beispiel eines Verbotes einer coniuratio in der Stadt Trier im Jahre 1161 durch Kaiser
Friedrich I. soll der Leser mit den wesentlichen Aspekten des Gegenstandes vertraut gemacht werden.
Besonderer Wert wird dabei auf die Frage gelegt werden, welcher Personenkreis sich vorrangig an dem
Phänomen der coniurationes beteiligte und was dies wiederum für Auswirkungen auf die weitere
Entwicklung der Stadtstruktur hatte. Erste Berücksichtigung wird dieser Punkt im Rahmen des ersten,
grundlegenden Bereiches finden, um sich dann im zweiten Bereich, der Urkundeninterpretation, noch
konkreter zu manifestieren, indem die Verhältnisse in der mittelrheinischen Stadt Trier erläutert und im
anschließenden Schlußwort unter skizzenhafter Betrachtung der Folgen ausgewertet werden sollen.
Die Grundlagen
Zur Klärung der Begrifflichkeiten
Die mittelalterliche coniuratio wird im Deutschen mit mehrerlei Begriffen gekennzeichnet, die sich aus
den heutigen Erkenntnissen der Forschung über ihren Charakter herleiten. So reichen die gebräuchlichen
Termini von „Schwurverband“1 über „Eidgenossenschaft“2, „beschworene Einung“3 und
„Schwurbrüderschaft“4. Die Zeitgenossen dagegen unterschieden ganz andere Benennungen, die sie als
Synonyme für die coniurationes verwendeten, jedoch muß hier natürlich ebenfalls der Blickwinkel des
jeweiligen Begriffsgebers berücksichtigt werden. So wurde sie seitens der Herrschaft aufgrund ihres
revolutionären und aus Sicht des Herrn gefährlichen Charakters, auch als conspiratio bezeichnet5; aus
ihrem Selbstverständnis als friedensstiftende bzw. –erhaltende Organisation heraus existieren gleichsam
die Dependants pax und amicitia.
Jedoch taucht auch noch ein weiterer Begriff in den Quelldokumenten auf, die sich mit dem Problem der
coniurationes befassen, und zwar der der communio, der zum weiteren Ausbau der Thematik leitet,
nämlich dem Charakter der Schwureinungen. Ob die Bezeichnung communio mit unseren heutigen
Ausdrücken „Kommune“ oder „Gemeinde“ gleichzusetzen ist, wird festzustellen sein. Jedoch wird schon
an dieser Stelle deutlich, was von wesentlicher Bedeutung zu sein scheint : der Begriff der Kommune
1 Ennen, coniuratio Sp. 135 2 Ennen, coniuratio Sp. 136 3 Dilcher Sp. 631 4 Dilcher Sp. 631 5 Dilcher Sp. 632
24
wird gleichermaßen für eine territoriale begrenzte Form der Gemeinschaft, im Rechtssinn die Gemeinde,
und für territorial nicht gebundene personelle Verbindungen verschiedener Art, darunter auch die
coniuratio, gebraucht.6
Definition des Charakters der coniuratio
Es wurde schon angedeutet, daß die Assoziation coniuratio sich in verschiedenen Manifestationen zeigen
kann. Jedoch sollten hier einige grundsätzliche Bemerkungen zum (Rechts-)charakter dieser
Verbindungsform angeführt werden, auch um das Selbstverständnis der Formation, ausgehend von der
zeitgenössischen Rechtslage, greifbar zu machen.
7Im wesentlichen sind es drei Kriterien, durch die sich der Verband coniuratio konstituiert. Zum einen ist
ein zentrales Charakteristikum der Einung der gegenseitige promissorische Eid, durch welchen soziale
oder sonstige Differenzen unter den Schwörenden aufgehoben wurden und Gleichheit im Sinne von
Parität unter ihnen schaffte8, weshalb auch von einer Schwurbrüderschaft gesprochen wird. Der Begriff
der fraternitas bestimmt auch das dritte Merkmal der coniuratio, welches den gegenseitigen Schutz und
die gegenseitige Hilfe der Mitglieder untereinander beinhaltet.9 So waren die coniurati beispielsweise zu
gegenseitiger Eideshilfe verpflichtet, die coniuratio als Gebilde stellte sich als eigene Rechtsgemeinschaft
dar.10
Vorrangiges Ziel der Schwurverbände war, obgleich die konkrete Ausführung in der Realität teilweise
nicht den Beweggründen entsprach, die Friedens- und Rechtssicherung11, und zwar nicht ausschließlich,
um sich „dem herrschaftlichen Rechtskreis zu entziehen“, sondern auch zur „genossenschaftlichen
Sicherung des inneren Friedens in der Stadt“12. Entsprach jedoch das Rechtssystem des Herrn nicht den
Vorstellungen der coniurati, so war es sehr wohl Anliegen der Schwurgemeinschaft, von ihrem
Widerstandsrecht Gebrauch zu machen13 und sich durch abweichendes, gewillkürtes Recht gegen den
Stadtherrn aufzulehnen. Der mittelalterliche Rechtsbegriff der Willkür stimmt allerdings nicht mit der
heutigen pejorativen Bedeutung des Wortes überein, sondern leitete sich aus der Bezeichnung für einen
„durch gegenseitige Übereinstimmung entstandenen Vertrag her“14 . Wie wir zudem aber auch Holbachs
neuen Forschungsergebnissen entnehmen können, ist das „revolutionäre“ Moment in der Beurteilung der
Eidgenossenschaften nicht im Sinne eines umfassenden Umsturzes zu deuten, sondern eher in Richtung
einer „Verdrängung und möglicherweise Sicherung der Herrschaftsverhältnisse“ für eine andere Person,
6 Oexle S. 122 7 Oexle S. 121 8 Rösener Sp. 1235 9 Drüppel Sp. 1695 10 Dilcher Sp. 632 11 Schulz, Freiheit S. 6 12 Ennen, coniuratio Sp. 135 13 Schreier Sp. 1357
25
nicht im Sinne einer Abschaffung der Herrschaftsgrundlagen als solcher15. Er setzt diese These in
Verbindung mit der ersten Trierer coniuratio unter dem Burggrafen Ludwig de Ponte, auf die im späteren
Verlauf der Arbeit noch näher einzugehen sein wird. Wie schon angedeutet, wird der Begriff der
communio oftmals gleichsam als Äquivalent für den Verband der coniuratio wie auch für den
Gemeindebegriff verwendet, wodurch schon die tragende Rolle der Schwureinungen für den
Bezirksbildungsprozeß deutlich wird – schon die Zeitgenossen verwoben deshalb die beiden Vokabeln
eng miteinander.
Forschungsansätze zu den Entstehungsgrundlagen der Kommunebewegung
In diesem Kapitel sollen nun die unterschiedlichen Forschungsansätze, die zur Bildung der coniurationes
bestehen, dargelegt werden und ihre Wesensart und ihr Selbstverständnis während des zu behandelnden
Zeitraums näher beleuchtet werden. Natürlich gibt es im Rahmen der Gemeindewerdung einige sehr
globale Voraussetzungen, wie beispielsweise das verstärkte Bevölkerungswachstum während der
prosperierenden Phase des Übergangs vom Früh- zum Hochmittelalter, welche die Zunahme und den
Ausbau städtischer Siedlungen mit sich brachte.16 Parallel zu dieser Entwicklung vollzog sich ebenfalls
ein reger Prozeß im Bereich des Handels und des Gewerbes mit zunehmender Markpolitik und einer
vermehrten Abkehr von grundherrschaftlichen Beziehungen17. Diese grundlegenden Rahmenbedingungen
sollten zwar berücksichtigt werden, jedoch existieren natürlich auch Forschungsrichtungen, die sich
speziell mit dem Thema Kommunebewegungen beschäftigen – sie sollen hier knapp skizziert werden.
18Der erste zu behandelnde Ansatz ist vornehmlich rechtlicher Natur und wird mit dem Begriff
„Gildetheorie“ von Schulz auf einen Nenner gebracht. Vertreter dieser Richtung nehmen als Vorläufer
der coniurationes andere genossenschaftliche Organisationen , konkret die Kaufleutegilden, die sich
ebenfalls durch Eid beschworen waren, an. Vertreter dieser Richtung sind unter anderem H. Pirenne und
H. Planitz. Die Kritiker dieser Überlegung, wie zum Beispiel E. Ennen oder K. Kroeschell, geben zu
bedenken, daß eine Gruppe von Kaufleuten in eine ganz andere Richtung, nämlich die des Fernhandels,
zweckgerichtet sei, und ihr nicht diese Bedeutung beigemessen werden könne. Auch die sehr dürftige
Quellenlage für die Gildetheorie würde diese Kritik unterstützen.
Schulz selbst wendet gegen die Gildetheorie ein, daß sie kein Erklärungsmuster für die wesentliche Frage
der Erringung persönlicher Freiheitsrechte für die übrige Stadtbevölkerung biete, sondern sich auf die
Feststellung der Kaufleute als freie Vereinigung beschränke.
14 Schmid-Wiegand Sp. 1439 15 Holbach S. 175 16 Schulz, Freiheit S.11 17 Schulz, Freiheit S. 11 18 der folgende Absatz bezieht sich auf Schulz, Freiheit S. 12
26
19Ein zweiter Interpretationsversuch ist unter dem Stichwort „Gottesfriedenstheorie“ zusammenzufassen.
Diese Forschungsrichtung stellt die Kommunebewegungen in die Tradition der religiös bestimmten
Gottesfriedensaktivitäten im Frankreich des späten 10. Jahrhunderts und leitet den Zusammenhang der
beiden Phänomene aus deren Friedenszielen und der Auflehnung gegen die Einschränkung der Freiheit,
im Fall der Gottesfriedensverbindungen gegen die zu dieser Zeit herrschenden Adelsfehden, her. Ein
prominenter Vertreter dieses Ansatzes ist derzeitig A. Vermeesch, der die eben beschriebenen
Erklärungsmuster unterstützt, ich jedoch strikt dagegen ausspricht, die Kommunebewegungen mit einem
Vorgehen gegen bischöfliche Stadtherren oder die Kirche im allgemeinen in Verbindung zu setzen. Dies
ist auch der Punkt, an dem die Kritik gegen diesen Ansatz einsetzt, da sich zu besagter Theorie sehr
vielfältige Gegenbeispiele finden lassen. Die Zusammenhänge zwischen der Gottesfriedensbewegung und
den späteren coniurationes werden jedoch nicht gänzlich abgewiesen.
20Das letzte größere Interpretationsschema versteht die Kommunebewegung als Fortsetzung früherer
Gemeindebildungen, als da beispielsweise wären : die Gerichtsgemeinde, für die ihr juristisch-
vereinender Charakter namensgebend war, die Wehr- und Verteidigungsgemeinschaft, die
„Marktgemeinde“ und die Landgemeinde, die als Nachbarschaftsgemeinde, als Organisationsform
gemeinschaftlichen Allmendebesitzes bestand. Verfechter dieser Theorie, wie unter anderem S. Reynolds,
sehen den Zusammenhang zwischen diesen älteren Gemeindeformen und den späteren
Kommunebewegungen in der Kollektivität der Handlungsmuster. Fragen an diese Richtung tauchen
allerdings bei dem Problem der tiefgreifenden Veränderungen auf, die das Bürgertum als neuer
Gesellschaftsbestandteil im Übergang vom 11. zum 12. Jahrhundert erfuhr, und im Hinblick auf das
rebellische Verhalten, welches in dieser Phase vom Bürgertum ausging.
Ausprägung und Ziele der kommunalen Bewegung
(in den zu beleuchtenden Zeitabschnitten)
Wurde nun auf die eventuellen Vorläufer der Ereignisse hingewiesen, so sollte nun doch von Interesse
sein, die neuen Aspekte und Beweggründe der kommunalen Bewegung, wie sie im (chronologischen)
Gegenstand dieser Arbeit ihren Ausdruck findet, herauszustellen. Die nun zu erhebende Frage lautet also :
Welche Veränderungen fanden im Gegensatz zu den früheren Phänomenen statt, und wo lagen die
theoretischen Grundlagen dafür ?
E. Ennen erklärt, die Entstehung der Stadtgemeinde sei „kein rechtsgeschichtlicher Prozeß, sondern ein in
das politische Geschehen und die geistigen Strömungen der Zeit eng verwobener
verfassungsgeschichtlicher Vorgang.“21 Als ein entscheidendes Argument stellt sie das ausgesprochen
starke Bestreben der Bevölkerung nach sozialem Aufstieg im 11. und 12. Jahrhundert heraus. Auch den
19 der folgende Absatz bezieht sich auf Schulz, Freiheit S. 13 20 der folgende Absatz bezieht sich auf Schulz, Freiheit S. 14 21 Ennen, Europäische Stadt S. 119
27
damit verbundenen Drang der Menschen nach persönlicher Freiheit und die daran anknüpfende
rechtsschöpferische Leistung sowie das daraus resultierende ungewöhnlich ausgeprägte politische
Engagement der Zeitgenossen werden betont.22 Faktoren, die auch Schulz als besonders markant aufzählt.
Er stimmt mit E. Ennens Ausführungen insofern überein, daß beide anmerken, die Stadtbevölkerung sei
zu Beginn der Autonomiebewegungen noch keineswegs als frei und unter gleichen rechtlichen
Bedingungen lebend aufzufassen gewesen23 – im Gegenteil sei sie noch in den herrschaftlichen
Strukturen und Abhängigkeiten verhaftet gewesen24, was das besagte Novum des starken Bedürfnisses
nach einem eigenen, für alle Bürger geltenden Recht auslöste25. Hier ist anzumerken, daß auch der
Begriff „Bürger“ als Rechts- und Statusbezeichnung eng mit der kommunalen Bewegung verknüpft zu
sein scheint. Dies wiederum wirft die Frage auf, ab welchem Zeitpunkt oder in welchem Zusammenhang
überhaupt von einer „Bürgerschaft“ zu sprechen ist – setzt dies doch gemeinhin voraus, daß es gewisse
vereinende Merkmale oder Vereinbarungen sind, die die Bürgerschaft nach außen hin repräsentieren und
sie zu einem unabhängigen Organ machen, wie dies etwa für die coniurationes, wenn auch natürlich in
verschiedenartigen Manifestationen, im Groben wohl gelten kann. Es bleibt also festzuhalten, daß die
kommunale Bewegung von zentraler Bedeutung für die Konstituierung des Städtebürgertums ist und daß
beide Themen auch von der Forschung stark in Verbindung gebracht werden. In dieser Arbeit wird von
daher der Begriff wohl, wie dies auch seitens der Forschung geschieht, verwendet werden können, da wir
es mit den Entstehungsgrundlagen des Bürgertums zu tun haben.
Das Streben nach politischer Selbstbestimmung wurde bereits angesprochen. Es ist ebenfalls ein sehr
zentraler Faktor, weil es gleichsam wie bereits Genanntes die Abgrenzung von bisher geltenden
Verhältnissen veranschaulicht. So war doch entscheidendes Merkmal der Kommune als Institution und
derer Verfechter, sich von autoritär-herrschaftlichen Prinzip abzusetzen und Entscheidungen aufgrund des
Konsens aller zu treffen. Aufgrund dessen ist auch in vielen Bezeugungen der Organe der Gemeinde die
Formel, es werde im Namen der Gemeinde gehandelt, zu finden.26 Im Zusammenhang mit der Aktivität
sder Bewohner steht ein weiteres Moment, das sich daraus beinahe von selbst erklärt, für die
Zeitgenossen aber keine Selbstverständlichkeit war. Es handelt sich um die zunehmende Kritik und das
Infragestellen der stadtherrlichen Kompetenzen. So wurde nun beispielsweise im Bezug auf die
Bischofswahlen eine Beteiligung der Bevölkerung gefordert27.
Ein letzter neu hinzu kommender Aspekt betrifft die Art und Weise des Politikverständnisses und dessen
Ausübung in der Praxis. So kam es in jener Phase (natürlich auch nicht unbeeinflußt von Faktoren wie
beispielsweise dem Investiturstreit) zu einer neuen Art der Öffentlichmachung und öffentlichen
22 Ennen, Europäische Stadt S. 125-127 23 Ennen, Europäische Stadt S. 123 24 Schulz, Freiheit S. 16 25 Schulz, Freiheit S. 16 26 Schulz, Freiheit S.16 27 Schulz, Freiheit S.15
28
Diskussion von politischen Ereignissen, was natürlich die Emanzipation des Bürgertums begünstigte und
den autoritären Einfluß der Stadtherren schmälerte28.
Die städtische Führungsschicht
Da wir am Beispiel der Trierer Ereignisse feststellen werden, daß die städtische Führungsschicht, die sich
nun zusehends auch seitens der Ministerialität zusammensetzte, eine große Rolle im Hinblick auf die
kommunale Bewegung übernimmt, soll ihr hier ein kleiner Exkurs gewidmet werden. Es gilt dabei, einige
ehemals etablierte Vorstellungen noch einmal zu widerlegen und auf wesentlichere Momente
hinzuweisen.
Die hier entscheidenden Punkte sind die älteren Schwerpunkte in der Ministerienforschung, die unter
anderem auf den Ansichten beruhten, die Ministerialität sei in ihrem Charakter von der Unfreiheit
gekennzeichnet, einer Beamtenschicht und vor allem der Feudalwelt zuzuordnen.29 Es wurde schon vor
einiger Zeit, beispielsweise auch von Schulz, erkannt, daß diese Theorien in Korrespondenz mit der
Realität Probleme aufweisen und in dieser Form nicht haltbar sind. Die Schwierigkeiten im Hinblick auf
den ersten Punkt, die ministerialische Unfreiheit, beruhen auf dem unklaren mittelalterlichen
Freiheitsbegriff30. Dieser wird auf Bürger und Ministeriale in sehr unterschiedlicher Weise angewendet,
wobei Schulz jedoch darauf hinweist, daß die Ministerialen zwar rechtlichen Einschränkungen
unterlagen, nicht aber durch diese Tatsache herabqualifiziert werden sollten, da sie durch ihre rechtliche
und soziale Sonderstellung sehr wohl eine privilegierte Stellung einnahmen, aus der heraus
dementsprechend der Aufstieg in beiden Bereichen erfolgte31. Der zweite Punkt, die Bezeichnung der
Ministerialen als „Beamte“, sollte ebenso in dieser Form, einerseits aufgrund der historischen Realität,
andererseits um der Gefahr der modernen Assoziationen vorzubeugen, nicht erfolgen. So würde der
Begriff des Beamten zwangsläufig ein Bild des Ministerialen als Funktionsträger der stadtherrlichen
Autorität zeichnen und damit seiner heute bekannten Beteiligung an der bürgerlichen
Autonomiebewegung nicht Rechnung tragen32. Der dritte und letzte Aspekt, die Zuordnung der
Ministerialität zur Feudalwelt, leitet sich von der Vorstellung ab, die Ministerialen seien mit den milites
gleichzusetzen33. Dem ist jedoch entgegenzusetzen, daß ein Großteil der Führungsschicht im Bürgertum
ebenfalls aus der Ministerialität stammt, weswegen diese Gruppe auch als „bürgerliche Ministerialität“
bezeichnet wird34. Diese Gesellschaftsschicht ist es auch, die eine führende Rolle in Interessenskonflikten
mit dem Stadtherrn übernimmt und tragende Positionen im Wirtschaftsleben einnimmt.35
28 Schulz, Freiheit S. 15 29 Schulz, Ministerialität als Problem S. 188 30 Schulz, Ministerialität als Problem S. 189 31 Schulz, Ministerialität als Problem S. 190 32 Schulz, Ministerialität als Problem S. 191 33 Schulz, Ministerialität als Problem S. 192 34 Schulz, Ministerialität als Problem S. 193 35 Schulz, Ministerialität als Problem S. 193
29
Das Trierer Beispiel
Zur Quellenlage
Der anschließende Teil der Arbeit soll nun die bereits dargelegten theoretischen Grundlagen des Themas
mit einem konkreten Ereignis aus der mittelrheinischen Stadt Trier verknüpfen. Es handelt sich hierbei
um das Verbot einer Schwureinung durch Kaiser Friedrich den I. aus dem Jahre 1161. Arbeitsgrundlage
zu dieser Urkunde bildet hier die in den Monumenta Germaniae Historica abgedruckte Fassung36, es
existiert jedoch beispielsweise auch ein Druck im Mittelrheinischen Urkundenbuch37. Regesten zu dieser
Urkunde finden sich unter anderem bei Böhmer38 und Goerz39.
Die Urkunde, die in Landriano verfaßt wurde und auf den 1. September datiert ist, beschäftigt sich zum
einen Teil mit den Streitigkeiten des Trierer Erzbischofs Hillin und des Pfalzgrafen Konrad bei Rhein,
dem Halbbruder des Kaisers40, um die Kirchen zu Niederlahnstein und Kaimpt sowie die Burg Südlingen.
Friedrich teilt per Schiedsspruch die besagten Besitztümer dem Erzbischof zu, Konrad erhält im
Gegenzug lediglich die trierische Belehnung mit der Ehrenburg oberhalb Brodenbachs an der Untermosel,
und falls dies nicht möglich ist, eine entsprechende Entschädigung mit Gütern zu Kaimpt. Desweiteren
enthält die Urkunde das Verbot der „communio civium Treverensium, que et coniuratio dicitur“, welches
natürlich den für die vorliegende Arbeit primär relevanten Teil darstellt. Weiterhin ist festzuhalten, daß
betont wird, diese Schwurgemeinschaft sei bereits zuvor schon einmal auf kaiserliches Wirken hin
untersagt worden. Die städtische Gerichtsbarkeit ordnet Friedrich zu gleichen Teilen dem Erzbischof und
dem Pfalzgrafen zu. 41Zeugen der Urkunde sind Erzbischof Rainald von Köln, Bischof Eberhard von
Bamberg, Abt Siger von St. Maximin (in Trier), Domdekan Rudolf von Trier, der maior palacii notarius
Heinrich, Landgraf Ludwig (von Thüringen), die Grafen Eberhard von Sayn, Heinrich von Diez, Robert
und Heinrich von Nassau, Sifried von Wied und Herrmann von Saffenberg, Poppo von Hohenlinden,
Degenhard von Hellenstein, Heinrich von Lichtenburg, Reinher von Nennig, Wilhelm von Helfenstein
und Wodrich von Koblenz. Das Original der Urkunde befindet sich im Staatsarchiv Koblenz als
Autograph, als Schreiber und Verfasser wird RG angenommen, da die Urkunde charakteristische
Merkmale seines Schreibstils aufweise, und obgleich gewisse Ähnlichkeiten zur Schreibweise des RC
anzutreffen sind, wird RG mit einiger Wahrscheinlichkeit auch das Diktat zugeordnet.
36 MGH DD F.I. Nr. 338 37 Mrh UB S. 687 Nr. 627 38 Böhmer IV, 2.Abt, 2. Lieferung, S.107, Nr.982 39 Mittelrhein. Regesten 2, S.55, Nr. 196 40 Fuchs S. 520 41 für den folgenden Absatz vgl. Böhmer S.107
30
Bekräftigt wird Friedrichs Beschluß durch ein Mandat des Pfalzgrafen Konrad selbst, in dem er die
Trierer Bürger dazu auffordert, die Schwurgemeinschaft beizulegen, da der Kaiser sie mit Unterstützung
der Fürsten und auf Beschwerde des Erzbischofs hin verboten habe. Drucke des Mandats mit Übersetzung
finden sich in der Freiherr vom Stein - Gedächtnisausgabe42 und bei Karl Kroeschell43.
Realhistorischer Hintergrund
Die folgende Passage soll auf dem Hintergrund der Trierer Geschichte schildern, welche Ereignisse zu
der Rechtshandlung des Kaisers führten und wie das Beispiel der Trierer coniuratio zu beschreiben und
einzustufen ist.
Eine ganz zentrale Rolle nimmt in dieser Hinsicht die Ministarialität in der Trierer Stadtgeschichte ein,
wie in dem Kapitel über die städtische Führungsschicht schon angeklungen ist. Die schon angedeutete
spezielle Funktion der Ministerialen äußert sich am Beispiel Trier in ganz konkreter Form, und natürlich
darf auch hier das in diesem Zusammenhang stets angeführte „Paradebeispiel“ für den Aufstieg der
städtischen Ministerialität, der Burggraf Ludwig de Ponte, nicht fehlen. Er bekleidete schon 1115 unter
Erzbischof Bruno das einflußreiche Amt des Kämmerers44 und baute seine Kompetenzen während der
Amtszeiten Gottfrieds und Meginhers weiter aus45. Den Höhepunkt seiner Macht schließlich erreichte er
während der anschließenden Sedisvakanz. Noch zuvor jedoch war er zum burggravius und praefectus
urbis avanciert und selbst der Biograph des Erzbischofs Albero laßt sich über seine eindrucksvolle
Position aus46. Im Rahmen der Konflikte um die Trierer Bischofswahlen 1131 schließlich zeigten sich
Ludwigs tatsächliche Einflußmöglichkeiten, indem er es sogar riskierte, sich dem geheim gewählten
neuen Erzbischof Albero entgegenzusetzen47. Durch Unterstützung des Domkapitels ging er radikal
gegen die Anhänger Alberos vor48. In diesem Zusammenhang erfahren wir, erneut aus den Gesta
Alberonis, vom Auftreten einer ersten coniuratio in Trier, die sich zum Ziel gesetzt hatte, den ihrer
Auffassung nach unrechtmäßig gewählten Erzbischof beim Eintritt in die Stadt zu töten49. Bestätigt durch
einen Bericht des Trierer Domkapitels an Papst Innozenz II. wird es für wahrscheinlich gehalten, daß die
Ministerialen eine treibende Kraft bei der Herbeiführung und Beteiligung an der coniuratio waren und
daß die übrige Einwohnerschaft sich daran beteiligte50. Holbachs Forschungen bringen neue Aspekte mit
hinein, so nimmt er außer den städtischen Ministerialen und den cives den Klerus51 und außerstädtische
42 FSGA 32, S. 265, Nr. 69 43 K. Kroeschell , Deutsche Rechtsgeschichte, S. 227 44 Anton,S. 240, Schulz, Freiheit S. 169 45 Anton S. 240 46 Schulz, Ministerialität und Bürgertum S.30 47 Anton S. 241, Schulz, Ministerialität und Bürgertum S. 30/31 48 Schulz,Freiheit S. 170 49 Anton S. 242 50 Schulz,Freiheit S. 171, Anton S. 32 51 Schulz,Freiheit S. 169
31
Kreise52 als – mehr oder weniger aktive – Beteiligte an der Eidgenossenschaft an. Ludwig de Ponte, der
zwar wohl federführend bei der Initiierung der Schwurgemeinschaft war, konnte seine Position auch
während der Regierungszeit Alberos behaupten, Lothar III. bezeichnet ihn als „primorem Trevirorum“
und erhält 1140 den zusätzlichen Titel des advocatus ecclesie53.
Jedoch war dies, wie wir bereits aus der Betrachtung der Quellensituation erfahren haben, nicht das letzte
Mal, daß sich die Trierer gegen ihren Stadtherren auflehnten. Aus dem behandelten Diplom Kaiser
Friedrichs aus dem Jahre 1161 können wir entnehmen, daß Friedrich bereits während eines früheren
Aufenthaltes in der Stadt eine Schwureinung der Trierer verboten habe. Dieses erste Verbot wird
zweifelsohne auf das Jahr 1157 datiert54. Wie konnte es nun zur erneuten Bildung der Kommune und
deren endgültigen Verbot auf dem Hoftag von 1161 kommen ?
Von den Differenzen zwischen dem Erzbischof und dem Pfalzgrafen wurde bereits berichtet, jedoch
sollte an dieser Stelle doch ein wenig näher darauf eingegangen werden, da dieser Sachverhalt zum
Verständnis der bürgerlichen Autonomiebewegung beitragen wird. So waren die territorialpolitischen
Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof und dem Stiftsvogt der Trierer Kirche schon in der
Amtsperiode Erzbischof Alberos verwurzelt, der sich bereits dem damaligen Stiftsvogt Hermann von
Stahleck erwehren mußte55. Die Konkurrenzsituation verschärfte sich zusehends unter Alberos
Nachfolger im Amt, Hillin von Fallmagne, der seinerseits in einem ausgeprägten Vertrauensverhältnis zu
Kaiser Friedrich I. selbst stand und ihn unter anderem 1154 auf seinem Krönungszug nach Rom
begleitete56. Die Krise wurde nicht dadurch erleichtert, daß der Kaiser 1156 seinen eigenen Halbbruder
als Pfalzgraf und Stiftsvogt einsetzte. Konrad versuchte offen, seine Machtposition zu stärken und
auszubauen und vermied dabei ebenfalls keine Konflikte mit dem Kaiser. Erhebliche Konflikte mit dem
Erzbischof entstanden durch seine territorialen Ambitionen. So besaß für Konrad das Amt des Pfalzgrafen
bei Rhein besondere Tragweite durch den fränkischen Besitz der Staufer aus salischem Erbe57. Aufgrund
dieser Voraussetzungen und seiner familiären Verknüpfungen bestrebte Konrad eine Hegemoniestellung
für die rheinische Pfalzgrafschaft58. Um seine Position gegenüber Erzbischof Hillin zu festigen, wird er
mit einiger Sicherheit bereits zu Anfang seiner Amtszeit Rückhalt in der Trierer Bevölkerung gesucht
haben59. Sein Konkurrent Hillin fand sich selbstverständlich nicht mit den wiederholten Affronts ab, er
trug seine Beschwerden mehrmals dem Kaiser vor60, welcher sich gleichermaßen nicht auf die Seite
seines Halbbruders stellte. Bereits 1160 mißbilligte Friedrich Konrad öffentlich, indem er den von
Konrad designierten Nachfolger des ermordeten Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen ignorierte
52 Schulz,Freiheit S. 171 53 Schulz, Ministerialität und Bürgertum S. 31 54 s. u.a. Opll S. 162 55 Anton S. 253 56 Anton S. 253 57 Fuchs S. 521 58 Fuchs S. 521 59 Opll S. 163 60 Anton S. 253
32
und seinen eigene Kandidaten ernannte61. Die Krise mit dem Trierer Erzbischof erreichte schließlich
ihren Höhepunkt mit dem Eingreifen des Kaisers 1161, welches uns in Form der besagten Urkunde
dokumentiert ist. Wie wir bereits wissen, hat Konrad einige deutliche territoriale Verluste zu erleiden, und
im Zusammenhang mit den Konflikten der beiden Würdenträger wird die coniuratio der Trierer verboten.
Dies legt nahe, daß eine Verbindung zwischen den Autonomiebewegungen der Trierer und den
Auseinandersetzungen in der Stadtherrschaft bestand. So wird einerseits angenommen, Konrad habe die
Schwureinung unterstützt62, andererseits daß beide an der Krise Beteiligten, also der Stiftsvogt und der
Erzbischof, als Verbündete für die coniurati in Frage gekommen sein63. Dafür würde tatsächlich sprechen,
daß in der Urkunde betont wird, die coniuratio dürfe weder auf pfalzgräfliches noch auf erzbischöfliches
Bestreben erneuert werden. Obwohl in der Forschung teilweise Unterschiede zum Charakter der Trierer
coniuratio von 1132 festgestellt werden, beispielsweise aufgrund der starken Spontaneität und
Personenbezogenheit der ersten Eidgenossenschaft64, werden doch auch Verbindungen im Bezug auf den
beteiligten Personenkreis gezogen. Schulz beispielsweise stellt die coniuratio von 1161 in die Tradition
der Zusammenarbeit von Ministerialen und cives und auch Opll stimmt dieser Ansicht zu65. Die
Verbindungen, sie Schulz im Hinblick auf die Ermordung des Mainzer Erzbischofs 1160 sieht, werden
von anderer Seite her von der Hand gewiesen66; Schulz‘ Einwände sind in dem begrenzten Rahmen dieser
Arbeit leider nicht näher darzulegen, so daß sich im Wesentlichen auf das Beispiel Trier konzentriert
werden mußte.
Nachwort
Die folgende Schlußpassage soll nun die erlangten Ergebnisse noch einmal zusammenfassen und einen
angedeuteten Ausblick auf die weitere Entwicklung in der Stadt, mit Berücksichtigung auf den zu Anfang
der Arbeit definierten Schwerpunkt, bieten.
So wurde, wie zu Beginn erwähnt, das Hauptaugenmerk in dieser Arbeit auf den an den Ereignissen
beteiligten Personenkreis gelegt. Obwohl im Rahmen dieser begrenzten Darstellungsform nicht die
Möglichkeit zum Vergleich mit anderen Städten blieb, meine ich doch, daß die Resultate der Arbeit am
Trierer Beispiel deutlich zu machen vermögen, welche tragende Rolle der Zusammenarbeit der
ministeriales mit den cives zukommt und welches Potential letztenendes auch dahintersteckte. Dies meine
ich beispielsweise daran feststellen zu können, daß die coniuratio der Einwohnerschaft sowohl für den
Erzbischof als auch für den Pfalzgraf scheinbar als unterstützenswertes Forum in Frage gekommen
wären, und ebenfalls daran, daß die Beteiligung des letzteren sogar für wahrscheinlich gehalten wird.
61 Fuchs S. 521 62 Anton S. 254, Schulz, Ministerialität und Bürgertum S. 33, Holbach S. 164 63 Opll S. 163 64 Anton S. 254 65 Opll S. 163
33
Nicht umsonst räumt Schulz ein, daß man aus dem Wortlaut des pfalzgräflichen Mandats schließen
könne, Konrad habe sich nur recht widerwillig dem Willen des Kaisers bezüglich eines Verbots der
coniuratio gebeugt67.
Was die Ministerialität betrifft, so ist sie für Schulz im Hinblick auf Trier und auch andere Bischofsstädte
„Träger der neuen revolutionären Gesinnung, in deren Folge sich die städtische Freiheit ausbildete.“68
Weiterhin stellt er fest, daß das ministerialisch geprägte Bedürfnis nach einer Loslösung von der
Gebundenheit an den Dienstherrn habe sich auf große Teile der übrigen Einwohnerschaft übertragen und
diese Verbindung sei in der Folgezeit sehr erfolgreich gewesen, was die Erlangung städtischer Freiheiten
betrifft69. Diese doch sehr hohe Einschätzung des Potentials dieser Personenkreise läßt sich durch die
Beispiele der Trierer coniurationes jedoch im Grunde nur untermauern, vor allem, wenn man die weitere
Entwicklung betrachtet. So erfahren wir, daß 1172 und dadurch indirekt bezeugt 1168 ein Schöffenkolleg
auftaucht70, welches, wie ebenfalls Opll bemerkt, als „erster institutionell fixierter Erfolg der Trierer
Bürger“ und „erstes städtisches Repräsentativorgan“ gewertet werden kann71. Da die Mitglieder des
Schöffenkollegs zu großen Teilen aus der Ministerialität hervorgingen, das Kolleg ja schließlich aber, wie
eben bemerkt, als Vertretungsinstitution der Bürger galt, wertet Schulz dieses Ereignis als den
„deutlichsten Beleg für die enge Verbindung und weitgehende Interessensgleichheit von Ministerialen
und Bürgern“72. Obwohl das Schöffenkolleg natürlich noch stark vom Stadtherrn beeinflußt war, so zum
Beispiel was die Auswahl der Mitglieder betraf, würde ich doch die zuvor aufgeführten Thesen
unterstützen, da der Erfolg der kommunalen Bewegung nicht von der Hand zu weisen ist. Ein weiteres
Indiz dafür nennt Opll die Hinzunahme eines Schultheißen zur städtischen Gerichtsbarkeit durch den
Erzbischof im Jahre 1179, ein Prozeß, der schließlich 1197 durch den endgültigen Verzicht des
Pfalzgrafen auf die Trierer Vogtei seinen Höhepunkt erreichte. Obwohl der Schultheiß natürlich noch
mehr unter dem Einfluß des Erzbischofs stand als das Schöffenkolleg, ist doch festzuhalten, daß „der
eigentliche Verlierer des Jahres 1161 [...] keines falls die Stadtgemeinde, sondern der Pfalzgraf als Vogt
war“73. Somit sollte nun das vorrangige Ziel, die besondere Rolle der Stadtbevölkerung im Rahmen der
hochmittelalterlichen städtischen Freiheitsbewegung dem Leser ein wenig näherzubringen, zumindest am
Beispiel Trier anschaulich geworden sein.
66 Opll S. 163 67 Schulz, Ministerialität und Bürgertum S.33, Anm. 34 68 Schulz, Ministerialität und Bürgertum S.33 69 Schulz, Ministerialität und Bürgertum S.33 70 Schulz, Freiheit S. 172 71 Opll S. 164 72 Schulz, Ministerialität und Bürgertum S.36 73 Opll S. 164
34
Literaturverzeichnis
Quellen
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übersetzt von Lorenz Weinrich. Darmstadt 1977 (FSGA 32)
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Wien, Köln 1991 (J.F. Böhmer, Regesta Imperii 4, Zweite Abteilung)
- Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser. Die Urkunden Friedrichs I. 1158-1167. Bearbeitet
von Heinrich Appelt. Hannover 1979 (MGH 10, 2. Teil)
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