Infoabend Sommercamp 2010 Erkemederstrand, Ijsselmeer Niederlande.
Infoabend 07. Mai Hachedeschule Jens Heilmann Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und...
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Infoabend 07. Mai Hachedeschule
Jens HeilmannBeratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren AngehörigenLangebrücker Str. 823909 RatzeburgTel.: 0451/4002 57311Fax: 0451/ 4002 57319Mail: [email protected]
Aufgaben der Beratungsstelle
• Unterstützung und Hilfe – beim Wohnen– In der Schule– bei der Arbeit– in der Freizeit
Grundsätzlich:- Orientierungshilfe im Sozialgesetzdschungel- Hilfe zu Recht und Behördenangelegenheiten
Welche Beratungsstelle macht für welches Anliegen Sinn?
• Sozialverband Deutschland (SoVD)• Sozialverband VdK• Bundesversicherungsanstalt• Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen• Pflegestützpunkte• Servicestellen
Sozialverband Deutschland (SoVD)
• Interessensvertretung für Rentner, gesetzlich Krankenversicherte, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung, Transferleistungsabhängige– Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld II (Hatz IV), Sozialhilfe, behindertenrechtliche Fragen
Sozialverband Deutschland (SoVD)
• Beraten wird derjenige, der Mitglied des SoVD ist– die Mitgliedschaft muss beantragt werden– Mitgliedsbeiträge:
- Einzelperson 5 Euro*- Partnerbeitrag 7,15 Euro*- Familienbeitrag 9,00 Euro*
*pro Monat
Sozialverband Deutschland (SoVD)
• Kontakt– Internet: www.sovd-sh.de
Kreis Hzgt. Lauenburg SoVD Kreisverband Hzgt. Lauenburg
Hauptstraße 8223879 MöllnTel: 04542/ 82 77 477
LübeckSoVD Kreisverband LübeckMoislinger Allee 1-323558 LübeckTel: 0451/ 58 19 18
Sozialverband VdK
• VDK = Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (damals)
• Heute: gleiches Angebot wie der SoVD– Mitgliedsbeitrag: 5,60 Euro pro Pers./ Monat
Sozialverband VdK
• Kontakt: www.vdk.de– Beratungsstellen in Itzehoe, Kiel u. Flensburg
Bundesversicherungsanstalt
• gliedert sich in die einzelnen Landesversicherungsanstalten – Hier: Deutsche Rentenversicherung Nord• berät in Rentenangelegenheiten• klärt Fragen zum Versicherungskonto• führt Beitragszahlung und Beitragserstattung durch• Klärt Fragen zur Versicherungspflicht von Selbständigen
Deutsche Rentenversicherung Nord
• Besonders interessant bei Personen mit einer Behinderung, die später eingetreten ist und eine Erwerbsminderung (teilweise oder voll) mit sich bringt
• Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Wartezeit– zw. 3 und 6 Std. = teilweise erwerbsgemindert– weniger als 3 Std. = voll erwerbsgemindert
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
• Selbsthilfeverband• Fachverband• Sozialpolitische Interessenvertretung• Trägerorganisation
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Mitgliedschaft erforderlich:
- 40 Euro pro Pers./ Jahr - Schüler/ Studenten 25 Euro pro Pers./ Jahr
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
• Hzgt. Lauenburg„Ich bin Wir“Verein für körper- und mehrfachbehinderte im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V.Hohenstein 9221039 EschenburgTel: 04152/ 87 77 93Internet: www.ibw-rz.de
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
• LübeckVerein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Lübeck e.V.Haler Ort 5b23568 LübeckTel: 0451/ 400 399 80Internet: www.ovkm-hl.de
Pflegestützpunkte
• Beratungsstellen im Bereich der Pflegeversicherung– unabhängige Beratung im Bereich Pflege- und
Krankenkassen – Beratung ist kostenlos, da nach § 92c SGB XI
vorgeschrieben für jeden Kreis oder kreisfreie Stadt
Pflegestützpunkte
• Beratung über:– Unterstützte Angebote (Haushaltshilfen, etc.)– Hilfsmittelversorgung– Wohnen im Alter– barrierefreies Wohnen– Häusl./ ambulante Pflege– Tagespflege/ Kurzzeitpflege/ Nachtpflege/
vollstationäre Pflege– Unterstützung bei Antragstellung und Widerspruch
Pflegestützpunkte
• Kontakt:Pflegestützpunkt MöllnWasserkrüger Weg 723879 MöllnTel: 04542/ 82 65 49Sprechzeiten: Montag - Freitag: 9:00 bis 12:00 UhrDienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkt GeesthachtBogenstr. 721502 GeesthachtTel: 04152/ 80 57 95Sprechzeiten:Montag, Mittwoch u. Donnerstag8:30 bis 12:30 Uhr
Servicestellen
• Im Rahmen der Behindertenhilfe gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zur Beratung und Unterstützung (§ 22 SGB IX) aller Träger – Klärung des individuellen Hilfebedarfs– Ermittlung des zuständigen Trägers– Antragstellung und Weiterleitung– soll auf die Einhaltung der vorgeschriebenen
Bearbeitungszeiten achten (laut § 14 SGB IX)
Servicestellen
Vorteil:- Kostenloses Beratungs- und Unterstützungs –
angebot
Nachteil:- Berater können meist nur etwas zu
rentenversicherungs-, krankenversicherungs –rechtlichen Fragen bearbeiten (da an die jeweiligen Träger gekoppelt)
Servicestellen
• Kontakt:Hzgt. LauenburgLVA SHMommsenstr. 1223843 Bad OldesloeTel: 04531/ 80 43-0
LübeckLVA SHZiegelstr. 150 23556 LübeckTel: 0451/ 485-2220
Servicestellen
Bundesversicherungsanstalt für AngestellteBreite Str. 4723552 LübeckTel: 0451/ 79 947-01
Betriebskrankenkasse Dräger & HanseMoislinger Allee 1-323558 LübeckTel: 0451/ 87 187-0
Wie regele ich Erbschaften?
• Wer erbt überhaupt etwas?– Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die eine
Erbschaft regeln:• die gesetzliche Erbfolge (ohne
Testament)• die Regelung über ein Testament
Wie regele ich Erbschaften?
• Die gesetzliche Erbfolge ist unterteilt in 3 Ordnungen
Wie regele ich Erbschaften?
1. Ordnung– Nur Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel, Urenkel)
2. Ordnung– Verwandte der 2. Ordnung können nur dann erben, wenn Verwandte
der 1. Ordnung nicht vorhanden sind– Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (Neffen und
Nichten)
3. Ordnung– hier sind auch nur dann betreffende Personenteile erbberechtigt,
insofern Personen aus der 2. Ordnung nicht vorhanden sind – Großeltern, Tanten, Onkel, Cousin, Cousine
Wie regele ich Erbschaften?
4. Ordnung– gleiche Erbfolge wie bei der 2. und 3. Ordnung– Urgroßeltern, Kindes und Kindeskinder
Besonderheit:– überlebende Ehe- oder Lebenspartnerpartner des Verstorbenen
erben neben den Personen der 2. Ordnung ¼ des jeweiligen Güterstands
– gegenüber den Großeltern aus der 3. Ordnung ½ des jeweils zustehenden Güterstands
– sind weder Personen aus der 1. oder der 2. Ordnung vorhanden, erbt der Ehe- bzw. Lebenspartner die ganze Erbschaft
Wie regele ich Erbschaften?
• Testament – grundsätzlich sinnvoll – die testamentarische Erbfolge steht vor der gesetzlichen Erbfolge
Ausnahme:– überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder und Kindeskinder können auf den sogenannten Pflichtteil bestehen (Geldzahlung in
der Höhe der Hälfte des Erbanteils)
Wie regele ich Erbschaften?
• Wann ist ein Testament gültig?
– es muss handschriftlich verfasst sein– mit Unterschrift (Vor- und Nachnahme ausgeschrieben)– Ort und Datum – bestenfalls ist dieses Dokument durch ein Notar aufgesetzt oder
beglaubigt – Personen zwischen 16 und 18 Jahren können nur mittels eines Notars ein
Testament aufsetzen – Ehe- bzw. Lebenspartner können auch ein gemeinsames Testament
aufsetzen, dieses muss beide Unterschriften enthalten
(Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin, April 2012)www.bmj.de
Gesetzliche Betreuung
• Grundsätzliches– Seit 1992 besteht das Betreuungsgesetz BtG), dieses
stärkt die Rechte der Betroffenen: diese dürfen seit dem nicht mehr entmündigt werden
– Betreuer darf nur eingesetzt werden, wenn Betroffener dieses einwilligt
– Betreuer darf nur Aufgaben übernehmen, die Betroffener nicht mehr selbst erledigen kann
– Betreuer hat die Wünsche des Betroffenen zu respektieren; sein Recht auf Selbstbestimmung zu achten
Gesetzliche Betreuung
• Aufgabengebiete einer Betreuung– Finanzen (z.B. Geltendmachung von
Einkommensansprüchen, Kostenregelung Wohnheim, Anträge Krankenkasse/ Sozialhilfe/Pflegekasse/Rente etc., Zahlungsverkehr, Schuldenregulierung, Steuererklärung)
– Gesundheitssorge (Arztwahl, Zustimmung zu therap. Maßnahmen/ OP‘s)
Gesetzliche Betreuung
– Wohnungsangelegenheiten (Suche/ Erhalt einer Wohnung, Anfechtung Räumungsklage)
– Aufenthaltsbestimmung (Festlegung des Lebensmittelpunktes, Regelungen bei Selbstgefährdung z.B. im Straßenverkehr bei Orientierungslosigkeit)
– Zustimmung zum Freiheitsentzug (nur bei der Gefahr, das Betreuter sich selbst oder andere schwer verletzt oder tötet)
Gesetzliche Betreuung
• Wie entsteht eine Betreuung?– Betroffene können selbst Antrag stellen– Dritte können eine Betreuung anregen– Zuständig ist immer das Betreuungsgericht (dieses ist
Teil des jeweils zuständigen Amtsgerichtes)– Betroffener muss seinen Willen bekunden (Ausnahme:
er ist aufgr. seines geistigen Zustandes dazu nicht in der Lage)
– Betreuung wird zunächst für ein halbes Jahr eingerichtet, dann überprüft, und ggfs. Für weitere sieben Jahre eingerichtet
Gesetzliche Betreuung
• Wer wird Betreuer?– Wunsch und Wahlrecht des Betroffenen ist
Voraussetzung– Angehörige– Mitarbeiter der Betreuungsbehörde– Ehrenamtliche Betreuer– Berufsbetreuer– Rechtsanwälte
Gesetzliche Betreuung
• Umfang der Betreuung– Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht
festgelegt und stehen im Betreuerausweis– Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit bleibt
grundsätzlich erhalten, es sei denn es wird gerichtlich eine Geschäftsunfähigkeit fesgestellt
Gesetzliche Betreuung
• Wie wird ein Betreuter vor Missbrauch beschützt?– Ein Betreuer muss jährlich dem Vormundschaftsgericht
ein Jahresbericht überreichen– Zudem muss er Kontoführungen,
Vermögensverzeichnisse offen legen– Beschwerden von Betroffenen oder Angehörigen
können beim Gericht eingereicht werden, diesen muss das Gericht nachgehen
– Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, sich an Betreuungsbehörden oder/und Vereine zu wenden
Gesetzliche Betreuung
• AdressenHzgt. Lauenburg
Betreuungsverein für den Kreis Hzgt. Lauenburg e.V.Hamburger Str. 121493 Schwarzenbek
LübeckVerein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.Pleskowstr. 1b23564 Lüebck
Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
• Ihr Gynäkologe des Vertrauens• Beratungsstellen im Kreis Hzgt. Lauenburg
Diakonisches Werk Hzgt. Lauenburg Petri ForumAm Markt 723909 RatzeburgTel: 04541/ 889351
Adolf-Hoeltich-StiftWasserkrüger Weg 723879 MöllnTel: siehe Ratzeburg
Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
Ernst-Barlach-Platz 921493 SchwarzenbekTel: 04151/ 7504
/ 5165
Hohler Weg 221481 LauenburgTel: 04153/ 59 82 55
Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
pro familia AhrensburgGroße Str. 28-3022926 AhrensburgTel: 04102/ 32 96 6
pro familia Bad OldesloeMühlenstr. 2223843 Bad OldesloeTel: 04531/ 67 32 3
pro familia GeesthachtRudolf-Messerschmidt-Str. 821502 GeesthachtTel: 04152/ 72 92 4
Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
• Beratungsstellen in Lübeckpro familia LübeckDr.-Julius-Leber-Str. 923552 LüebckTel: 0451/ 62 33 09
donum vitae LübeckGroße Burgstr. 5123552 LübeclTel: 0451/ 79 88 419
0173- 60 11 318
Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
Caritasverband LübeckFegefeuer 223552 LübeckTel: 0451/ 79 94 601
Frauen- und Familienberatung der Humanistischen UnionHansestr. 2423558 LübeckTel: 0451/ 81 933
Gemeindediakonie Lübeck e.V.Hüxterdamm 1823552 LübeckTel: 0451/ 79 32 29
Wohnmöglichkeiten im Kreis
• Zuständiges Amt
Kreis Hzgt. LauenburgFachdienst Eingliederungs-und Gesundheitshilfe Barlachstr. 423909 Ratzeburg
Wohnmöglichkeiten im Kreis
Hansestadt Lübeck
Bereich Soziale SicherungBehindertenhilfeVerwaltungszentrum MühlentorKronsforder Allee 2-623560 Lübeck
...das war‘s...
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen
guten Heimweg!!!