Immer mehr Mieter suchen smartes Zuhause als Wohlfühloase · 4,9 Prozent; Ostländer: 7,1...

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MECKLENBURG-VORPOMMERN | Februar 2018 10 Haus & Grund Mecklenburg- Vorpommern Eigentümerschutz-Gemeinschaft der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Gemeinsam Interessen vertreten Unser moderner Lebensstil spie- gelt sich als eines der zentralen Themen auch in unseren Woh- nungen sowie deren Einrichtung wider. Aber was gilt in Mecklen- burg-Vorpommern künftig als modern? In der modernen Wohnkultur spielen zunächst Faktoren, wie zum Beispiel viel Gemütlichkeit, individuelle Licht- konzepte oder sogar das Smart Home eine wichtige Rolle und markieren da- mit wichtige Trends für ein „Zuhause der Zukunft“. Mit Smart Home ist übri- gens nicht nur ein Begriff gemeint, son- dern auch Komponenten, die es ermög- lichen, dass Bewohner mit dem Smart- phone informationstechnisch zu- bzw. in ihrem Wohnbereich kommunizie- ren und dies entsprechend ökonomisch vorteilhaft nutzen können. Das Gebiet reicht von einer intelligenten Lüftung, elektronischer Licht- oder Heizungs- steuerung über die komplexe elektroni- sche Klimatisierung des Hauses bis hin zur Sicherung innerhalb oder außer- halb der Wohnung. Gerade jetzt, in Zeiten zunehmender öffentlicher Unsicherheit neigen Men- schen zur Gemütlichkeit in den eige- nen vier Wänden. Auf diese Wandlun- gen sollten sich auch private Vermieter bei den gestaltungsseitigen Angeboten von Wohnraum rechtzeitig einstellen. Es wird zunehmend Wert auf Sicher- heit, Individualität der Wohnungsein- richtungen sowie Bequemlichkeiten in deren unterschiedlichsten Nutzun- gen, wie Lifte etc., gelegt. Erstaunlich bleibt, dass trotz des Trends in 2017 die deutsche Möbelindustrie nur knapp 18 Milliarden Euro umsetzte, also kaum mehr als im Vorjahr. Mit einem Anteil von 65 Prozent stammen rund zwei von drei Möbelstücken im deutschen Handel aus dem Ausland, vor allem aus China oder Tschechien. Außerdem nimmt die Konzentration in der Bran- che durch einen weiteren Vormarsch der großen Handelsketten auf über ein Viertel des Gesamtangebotes zu. Weiteren Einfluss auf das Wohnen ha- ben rasant steigende Mietpreise in den Ballungszentren, was Menschen aus finanziellen Gründen mit dazu ver- anlasst, in immer kleineren Wohnun- gen oder dezentraler zu leben. Diesen Trend kennt man seit Jahren bereits aus allen hochentwickelten Regio- nen der Welt, wie zum Beispiel Japan. Dort geht nach wie vor der Trend in Richtung Angebote von „Mikro-Apart- ments“, die möglichst multifunktionale Lösungen auf engstem Raum anbieten. Das fordert im Rückschluss auch multi- funktionale Einrichtungen, die gleich- zeitig komfortabel sein sollten. Übri- gens bekommen bei uns inzwischen auch Badezimmer einen völlig neuen Stellenwert. Sie wandeln sich allmäh- lich vom Hygieneraum zur Wohl- fühloase. Also das Sofa konkurriert inzwischen in gewisser Form mit der Badewanne. Entsprechende Entwick- lungen werden auch bei uns in Meck- lenburg-Vorpommern künftig trotz der „alternden Gesellschaft“ zunehmend eine Rolle spielen. Ältere Mieter for- dern insbesondere ebenerdige Wohn- angebote oder zumindest mit einem Lift erreichbare. Ein weiteres Thema ist inzwischen auch die Neo-Ökolo- gie. Das sogenannte „Slow Living“ wird analog zur „Slow-Food-Bewegung“ betrachtet. Das heißt, dass Menschen immer mehr Wert nicht nur auf die Herkunft ihres Essens, sondern auch auf ihre gute Wohnlage, bequeme Inf- rastrukturen, zweckmäßige Möbel so- wie möglichst der Nutzung von „grüner Energie“ legen. Sie erkennen, dass wir uns als private Haus-, Wohnungs- und Grundeigen- tümer nicht auf einer Insel der Glück- seeligen befinden, sondern uns auf das Wohnen in spe – aber auch auf Wohn- raumangebote an Mieter in der Form anzupassen haben, damit wir uns künftig gegenüber den großen Woh- nungskonzernen oder kommunalen bzw. staatlichen Wohnanbietern wirt- schaftlich sicher behaupten. Immer mehr Mieter suchen smartes Zuhause als Wohlfühloase

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MECKLENBURG-VORPOMMERN | Februar 2018

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Haus & Grund Mecklenburg-VorpommernEigentümerschutz-Gemeinschaft der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer

Gemeinsam Interessen vertreten

Unser moderner Lebensstil spie-gelt sich als eines der zentralen Themen auch in unseren Woh-nungen sowie deren Einrichtung wider. Aber was gilt in Mecklen-burg-Vorpommern künftig als modern?

In der modernen Wohnkultur spielen zunächst Faktoren, wie zum Beispiel viel Gemütlichkeit, individuelle Licht-konzepte oder sogar das Smart Home eine wichtige Rolle und markieren da-mit wichtige Trends für ein „Zuhause der Zukunft“. Mit Smart Home ist übri-gens nicht nur ein Begriff gemeint, son-dern auch Komponenten, die es ermög-lichen, dass Bewohner mit dem Smart-phone informationstechnisch zu- bzw. in ihrem Wohnbereich kommunizie-ren und dies entsprechend ökonomisch vorteilhaft nutzen können. Das Gebiet reicht von einer intelligenten Lüftung, elektronischer Licht- oder Heizungs-steuerung über die komplexe elektroni-sche Klimatisierung des Hauses bis hin zur Sicherung innerhalb oder außer-halb der Wohnung.

Gerade jetzt, in Zeiten zunehmender öffentlicher Unsicherheit neigen Men-schen zur Gemütlichkeit in den eige-

nen vier Wänden. Auf diese Wandlun-gen sollten sich auch private Vermieter bei den gestaltungsseitigen Angeboten von Wohnraum rechtzeitig einstellen. Es wird zunehmend Wert auf Sicher-heit, Individualität der Wohnungsein-richtungen sowie Bequemlichkeiten in deren unterschiedlichsten Nutzun-gen, wie Lifte etc., gelegt. Erstaunlich bleibt, dass trotz des Trends in 2017 die deutsche Möbelindustrie nur knapp 18 Milliarden Euro umsetzte, also kaum mehr als im Vorjahr. Mit einem Anteil von 65 Prozent stammen rund zwei von drei Möbelstücken im deutschen Handel aus dem Ausland, vor allem aus China oder Tschechien. Außerdem nimmt die Konzentration in der Bran-che durch einen weiteren Vormarsch der großen Handelsketten auf über ein Viertel des Gesamtangebotes zu.

Weiteren Einfluss auf das Wohnen ha-ben rasant steigende Mietpreise in den Ballungszentren, was Menschen aus finanziellen Gründen mit dazu ver-anlasst, in immer kleineren Wohnun-gen oder dezentraler zu leben. Diesen Trend kennt man seit Jahren bereits aus allen hochentwickelten Regio-nen der Welt, wie zum Beispiel Japan. Dort geht nach wie vor der Trend in Richtung Angebote von „Mikro-Apart-ments“, die möglichst multifunktionale Lösungen auf engstem Raum anbieten. Das fordert im Rückschluss auch multi-funktionale Einrichtungen, die gleich-

zeitig komfortabel sein sollten. Übri-gens bekommen bei uns inzwischen auch Badezimmer einen völlig neuen Stellenwert. Sie wandeln sich allmäh-lich vom Hygieneraum zur Wohl-fühloase. Also das Sofa konkurriert inzwischen in gewisser Form mit der Badewanne. Entsprechende Entwick-lungen werden auch bei uns in Meck-lenburg-Vorpommern künftig trotz der „alternden Gesellschaft“ zunehmend eine Rolle spielen. Ältere Mieter for-dern insbesondere ebenerdige Wohn-angebote oder zumindest mit einem Lift erreichbare. Ein weiteres Thema ist inzwischen auch die Neo-Ökolo-gie. Das sogenannte „Slow Living“ wird analog zur „Slow-Food-Bewegung“ betrachtet. Das heißt, dass Menschen immer mehr Wert nicht nur auf die Herkunft ihres Essens, sondern auch auf ihre gute Wohnlage, bequeme Inf-rastrukturen, zweckmäßige Möbel so-wie möglichst der Nutzung von „grüner Energie“ legen.

Sie erkennen, dass wir uns als private Haus-, Wohnungs- und Grundeigen-tümer nicht auf einer Insel der Glück-seeligen befinden, sondern uns auf das Wohnen in spe – aber auch auf Wohn-raumangebote an Mieter in der Form anzupassen haben, damit wir uns künftig gegenüber den großen Woh-nungskonzernen oder kommunalen bzw. staatlichen Wohnanbietern wirt-schaftlich sicher behaupten.

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Nach wie vor sind Wohnimmobi-lien in guten Lagen Norddeutsch-lands bei Käufern begehrt. Das liegt zum Teil auch an der im Moment recht günstigen wirt-schaftlichen Lage von Verbrau-chern aufgrund des florierenden Arbeitsmarktes. Auf der ande-ren Seite sind Hauseigentümer – meist auch altersbedingt – da-ran interessiert, zum rechten Zeitpunkt ihre Anlageimmobilie möglichst vorteilhaft abzusetzen.

Besonders in guten Lagen der Bal-lungszentren des Nordens oder dem Küstenstreifen bewegen sich einige Kaufpreise noch auf Rekordniveau. Bundesweit wurden im Jahr 2016 rund 250.000 Ein- und Zweifamilienhäu-ser sowie fast 340.000 Eigentumswoh-nungen verkauft. Umgesetzt wurden dabei insgesamt etwa 120 Milliarden

Euro. Noch sind die Rahmenbedingun-gen für einen lohnenden Verkauf ver-gleichsweise günstig. Die entsprechen-de Nachfrage, das günstige Markt- umfeld sowie die zunehmende Klippe einer Immobilienpreisblase sprechen dafür, diejenigen zum Handeln zu er-muntern, die ohnehin einen Immobi-lienverkauf planen. Vor allem werden zurzeit Baugrundstücke und Einfami-lienhäuser gesucht. Höchstpreise wer-den auch – je nach Ausstattung und Zustand – für Mehrfamilienhäuser und Objekte in guten bis sehr guten Wohn-lagen gezahlt.

Immobilienexperten gehen davon aus, dass das niedrige Zinsniveau in abseh-barer Zeit steigen wird. Besonders pro-blematisch sind inzwischen auch diver-se Kreditvergaben von Banken gewor-den. Gründe für eine teilweise einge-schränkte Darlehensaufnahme ergeben

sich aus der Umsetzung der EU-Richt-linie für Wohnimmobilienkredite in 2017. Man rechnet insgesamt mit wei-teren Verschärfungen, da die EU einer möglichen Immobilienpreisblase vor-zubeugen versucht, sodass immer we-niger potenziellen Immo-Käufern eine entsprechende Finanzierung ermög-licht wird. Dann könnte die Nachfrage nach Immobilien im Verlauf des Jahres 2018 sowie deren Preise deutlich sin-ken und die Gefahr einer Immobilien-preisblase ansteigen.

Gründe zum Verkauf oder Kauf von Immobilien

Haus & Grund Mecklen-burg-Vorpommern: Wichtig bleibt, dass jede Entschei-

dung, ob Kauf oder Verkauf indi-

viduell betrachtet werden muss.

Gut beraten sind diejenigen Haus

& Grund-Mitglieder, die in ihrem

Ortsverein über eine gute, fachlich

kompetente Anlaufstelle zur allge-

meinen und rechtlich relevanten

Beratung verfügen. Nur durch eine

regional bedingt gute, persönliche

Kauf- oder Verkaufsempfehlung

kann in der Sache ein optimales Er-

gebnis erzielt werden.

Auf der Karte liegen die rot markierten Bereiche bei Kaufinteressenten besonders hoch im Kurs.

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MECKLENBURG-VORPOMMERN | Februar 2018

… so in etwa könnte man den er-folgreichen Abschluss unseres zweijährigen Zukunftsprojek-tes „Haus & Grund in schrump-fenden Regionen“ – initiiert und unterstützt vom Zentralverband Haus & Grund Deutschland – be-schreiben.

Der Haus & Grund-Vorstand in Boi-zenburg hatte sich in den letzten Jah-ren mächtig ins Zeug gelegt und eine überdurchschnittliche ehrenamtliche Arbeit geleistet. Es ist ihm gelungen, frischen Wind in den Verein sowie in die gesamte Stadt zu bringen. So hat Boizenburg ein Integratives Stadtent-wicklungskonzept (ISEK) erstellt und auf einmal erkannt, dass die demogra-fische Entwicklung deutlich freundli-cher verläuft als bislang gedacht. In-zwischen werden sogar die Schulen zu klein. Die Stadt Boizenburg hat eine hauptamtliche „Kümmerin“ bezie-hungsweise City-Managerin für die Entwicklung der Altstadt etabliert. Bleibt zu hoffen, dass dies auch ent-sprechende Früchte trägt. Wir als pri-vate Hauseigentümer werden jedenfalls dicht dran bleiben, um diese Entwick-lung zu begleiten. Das Ziel muss sein, die Wohnqualität der Innenstadt auch gegen vermeintliche Trends mit neuen Ideen zu beleben und deren Attraktivi-tät zu verbessern.

Mit Unterstützung von Haus & Grund Boizenburg hat die Stadt sich ent-schlossen, ein modernes Verkehrskon-zept erstellen zu lassen. Ganz hat die Stadtverwaltung jedoch noch nicht be-griffen, wie Bürgerbeteiligung richtig funktioniert. Aber wir haben maßgeb-lich dazu beigetragen, dass wichtige

moderne Aspekte, wie zum Beispiel die Stärkung autoreduzierter Fortbewe-gung in einer Kleinstadt, funktionie-ren könnten. Wir Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer engagieren uns weiterhin maßgeblich für das Projekt des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) für unsere Region. Der Landtag hat bereits dem zuständigen Landes-ministerium einen Prüfauftrag erteilt. Vielleicht wissen wir nach dem 9. Fe-bruar schon mehr, wenn der für uns zuständige Landtagsabgeordnete Dr. Till Backhaus mit uns über den HVV sprechen will. Ein funktionierender, mit vertretbaren Preisen betriebener ÖPNV als Metropolenanschluss ist für einen Vorort von Hamburg existenziell wichtig. Wir können in anderen vom HVV erschlossenen Kleinstädten be-obachten, wie prosperierend sich diese Gemeinden entwickeln. Boizenburg hat das Potenzial dazu.

Innerhalb des zweijährigen Zu-kunftsprojektes hatte Haus & Grund Boizenburg einen stolzen Mitglieder-zuwachs von 16 Prozent. Mit der ver-stärkten Öffentlichkeitsarbeit und un-serem neuen Werbevideo, das seit De-zember im Kino Boizenburg zu sehen

ist, wollen wir organisierten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ge-zielt junge Familien für uns gewinnen. Wer den Kinospot sehen möchte, kann auch auf unserer neuen Internetsei-te fündig werden, die derzeit schon im Probebetrieb läuft unter http://boizen-burg.haus-und-grund-mv.de/

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Projektarbeit eine sehr an-strengende, aber lohnende Zeit war. Fast 40 Haus & Grund-Vorstandssit-zungen haben wir in diesen zwei Jah-ren zur Organisation der vielen Ver-einsaktivitäten aufgewendet. Ohne die unermüdliche Unterstützung unserer Ehefrauen hätten wir diesen Aufwand nicht bewältigen können. Unser Dank gilt aber auch den vielen helfenden Mitgliedern im Verein. Auch nach Ende der Projektzeit werden wir als Haus & Grund-Vorstand engagiert und kritisch die Vereinsziele und die Lokalpolitik verfolgen und hoffen weiterhin auf das Vertrauen und die Unterstützung unse-rer Mitglieder.

Jens Prötzig und Stephan SchlegelVorsitzende

Haus & Grund Boizenburg e. V.

16 PROZENT MITGLIEDERZUWACHS BEI HAUS & GRUND BOIZENBURG

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel …

Inzwischen ist der Ortsverein Haus & Grund Boi-

zenburg ein fester Partner aller Stadtbewohner

geworden.

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Februar 2018 | MECKLENBURG-VORPOMMERN

VERANSTALTUNGEN VON

HAUS & GRUND BOIZENBURG

AM 23. FEBRUAR UND 3. MÄRZ 2018

1. Eigentümer-Sprechtagzum Thema „Rund um Haus und Hof“ am Freitag,

23. Februar 2018 ab 19 Uhr im Restaurant „Eboli“,

am Kirchplatz Boizenburg. Der Vorstand steht

Haus & Grund-Mitgliedern sowie interessierten

Boizenburger Haus-, Wohnungs- und Grundeigentü-

mern in einer Sprechstunde „vor Ort“ zur Verfügung.

2. Jahresmitgliederversammlung Haus & Grund Boizenburg am Samstag, 3. März 2018 (voraussichtlich) im

„Kino Boizenburg“ (ausführliche Einladung folgt)

Jens Prötzig1. Vorsitzender

Haus & Grund Boizenburg e. V.

TERMIN

In Mecklenburg-Vorpommern gab es Ende 2017 ins-gesamt 155.993 Überschuldete (Vorjahr: 144.864), die ihren Zahlungsverpflichtungen über einen län-geren Zeitraum nicht nachkommen können werden.

Gemessen an Personen über 18 Jahren entspricht das einer Schuldnerquote von 10,50 Prozent. Damit liegt unser Bun-desland etwas über dem Bundesdurchschnitt (10,04 Pro-zent) sowie etwa im Mittelfeld des Ländervergleichs. Die-ser Umstand hat nach wie vor auch Konsequenzen auf das Zahlungsverhalten davon betroffener Mieter. Selbst wenn das gesamtwirtschaftliche Umfeld aufgrund eines stabilen Arbeitsmarktes und eines angeregten Konsums in der Öf-fentlichkeit sowie den Medien als äußerst solide scheint, ist die Zahl der Schuldner 2017 nicht gesunken, sondern wei-ter angestiegen. Eine Entwicklung, die unter anderem mit bestimmt ist von älteren Betroffenen. Auch in diesem Jahr nahm die Altersarmut weiter drastisch zu. Deutschland-weit stieg die Anzahl der über 70-Jährigen in den letzten drei Jahren um ganze 61 Prozent und deren Zahlungsfähig-keit aufgrund der Rentensituation sowie Überschuldungen ist zunehmend alarmierend. Bundesweit sind nunmehr ca. 6,9 Millionen Einwohner über 18 Jahren überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Die geringste Schuldnerquote hat Bayern mit 7,47 Prozent und den Nega-tivrekord hält Bremen mit 13,97 Prozent.

Groß waren in 2017 auch die Unterschiede in den Arbeits-losenquoten der Länder: Diese lagen, günstig wie kaum zuvor seit der Wende, in Bayern bei 2,9 Prozent und in Ba-den-Württemberg bei 3,2 Prozent; dagegen in Mecklen-burg-Vorpommern und dem Land Berlin bei 8,4 Prozent und im Stadtstaat Bremen sogar bei fast 10 Prozent (Westländer: 4,9 Prozent; Ostländer: 7,1 Prozent).

Quelle: statistica.com

Weiter zunehmende Überschul-dung von Verbrauchern

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Für den Einbau einer umwelt-freundlichen Heizungsanlage lo-cken Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle (BAFA). Seit Januar 2018 müssen alle Anträge auf Förde-rung vor der Installation bezie-hungsweise dem Vertragsschluss mit dem Handwerker gestellt werden.

Moderne, energieeffiziente Heizsys-teme im eigenen Zuhause schonen die Umwelt und langfristig auch den Kontostand. Besonders attraktiv wird der Einbau durch einen Zuschuss der BAFA. Das gilt für den Neubau sowie für die Nachrüstung in bestehenden Gebäuden. 150 Euro pro Quadratme-ter Kollektorfläche erhalten Bauherren zum Beispiel für Solarthermieanlagen (Warmwasserbereitung plus Raumhei-zung) und mindestens 4.000 Euro für den Einbau einer elektrischen Wärme-pumpe, die mit Erdwärme arbeitet.

Zudem werden besonders emissions-arme oder effiziente Holzheizungen ge-fördert. Für einen Pelletkessel beträgt die „Innovationsförderung“ pauschal 3.000 Euro.

Allerdings gibt es für alle Zuschüs-se ein neues Vorgehen: Seit dem 1. Ja-nuar 2018 gilt für alle förderfähigen Heizungstypen das gleiche Verfahren: Bauherren und Hauseigentümer müs-sen den Zuschuss dann immer vor Um-setzung der Maßnahme oder vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA beantragen. Zuvor konn-te dies auch erst nach der Inbetrieb-nahme der neuen Heizung geschehen. So läuft die Antragstellung ab 2018 – Schritt für Schritt:

1. Informationen einholen und Förder-antrag beim BAFA stellen

2. Auftrag an Handwerker vergeben

3. Nach Inbetriebnahme der Heizung/Solarthermie den Verwendungs-nachweis und die geforderten Unter-lagen beim BAFA einreichen

4. Nach Abschluss der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt

Als Übergangsregelung bis Ende 2017 galt: Bauherren, die zum Beispiel eine neue Pelletheizung bis zum Jahresen-de 2017 in Betrieb nahmen, konnten den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten danach stellen. Ging de-ren Anlage erst 2018 an den Start, gilt folgendes: Wenn Hauseigentümer noch 2017 den Auftrag erteilt oder den Ver-

trag mit dem Handwerker abgeschlos-sen hatten, müssen die Inbetriebnah-me und der Antrag auf Förderung bis spätestens zum 30. September 2018 erledigt sein. Danach entfallen För-deransprüche.

Jetzt gilt ein neues Antragsverfahren für Zuschüsse bei BAFA-Förderung zum „umweltfreundlichen Heizen“

Tipp: In jedem Fall sollten An-

tragsteller zusätzlich die sogenann-

te Erklärung zur Inanspruchnahme

der Übergangsregelung ausfüllen.

Modernen Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung plus Raumheizung als System für zwei

Anwendungsbereiche: Nutzwassererwärmung und Heizungsunterstützung. Es empfiehlt sich zum

Beispiel eine Kombination aus Solarsystem und Solarpufferspeicher für den Heizkessel zwecks Rück-

lauftemperaturanhebung.

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Februar 2018 | MECKLENBURG-VORPOMMERN

Neue Möglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung:Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt deutlich an. Jetzt können die Kosten für beruflich genutz-te Gegenstände steuerlich geltend gemacht werden. Bisher galt für diese geringwertigen Wirtschaftsgüter ein Betrag von 410 Euro als obere Grenze. Teurere Gegenstände muss-ten jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Seit Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Kaufjahr in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zudem gibt es weniger Belege in der Steuererklä-rung, denn die Abgabe der Steuererklärung wird einfacher – zumindest im Bereich des Einreichens von Belegen. Jetzt genügt es, die Belege aufzuheben und sie lediglich auf Nach-frage beim Fiskus einzureichen.

Verbesserter Schutz nach „Lockanrufen“ durch Preisansagepflicht: Die Bundesnetzagentur will die Verbraucher besser vor Tele-fon-Abzocke mit sogenannten Ping-Anrufen schützen. In der Praxis versuchen Betrüger durch kurzes Klingeln auf dem Handy des Opfers Rückrufe zu provozieren, die in Kosten-fallen führen. Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick zwar wie eine lokale Vorwahl aus, füh-ren jedoch ins ferne Ausland.

Um das zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur angeord-net, dass in Mobilfunknetzen seit dem 15. Januar 2018 für 22 Länder eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Dadurch haben wir als Anrufer die Möglichkeit, das teure Telefonat abzubrechen, ohne dass für uns Kosten entstehen.

Bundeskriminalamt speichert ihre Daten von Auslands-Flugreisen:Beim Thema Sicherheit und Datenspeicherung kommt auf uns eine rechtlich zweifelhafte Veränderung zu, denn ab Mai 2018 speichert das Bundeskriminalamt (BKA) persönliche Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse al-ler Auslandsfluggäste fünf Jahre lang. Ob diese Daten ande-ren Geheimdiensten zugeleitet werden, bleibt fraglich. Ergo: Datenschutzrecht ade!

Außerdem könnten bereits gebuchte Reisen deutlich teurer werden, denn Sie als Reisende müssen ab Juli 2018 höhe-re Preisaufschläge für bereits gebuchte Reisen hinnehmen. Reiseveranstalter dürfen den Preis bis zu 20 Tage vor Reise-beginn um bis zu acht Prozent erhöhen! Bislang waren fünf Prozent erlaubt. Bei Mängeln können Reisende ihre Ansprü-che aber künftig zwei Jahre lang geltend machen. Bisher war das nur bis zu vier Wochen nach der Rückkehr von der Reise möglich.

Änderungen im Jahr 2018, die private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auch kennen sollten

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MECKLENBURG-VORPOMMERN | Februar 2018

IM LANDESVERBAND HAUS & GRUND MECKLENBURG-VORPOMMERN ORGANISIERTE MITGLIEDSVEREINE

Haus & Grund- Vereine in M-V Vorsitzende/r Telefon Wann/Sprechzeiten Wo

Boizenburg Jens Prötzig 03 88 47/3 35 47 Wochentags abends nach tel. Absprache 19258 Boizenburg Schützenstraße 7

Friedland Norbert Räth 03 96 01/2 16 60 Di 9 – 12 und Do 9 – 12 + 13 – 17 Uhr (o. tel. Ver.) 17098 Friedland Marienstraße 17

Greifswald Eckehard Bürger 0 38 34/50 01 59 Mo 17 – 18 Uhr 17489 Greifswald Gützkower Straße 51

Hagenow Günter Westendorf 0 38 83/72 22 71 1. Mi im Monat 17 – 18 Uhr (oder tel. Ver.) 19230 Hagenow Fritz-Reuter-Straße 11

Neubrandenburg Jens Arndt 03 95/5 66 71 00 Termine nach telefonischer Vereinbarung 17033 Neubrandenburg Südbahnstraße 17

Neustrelitz Oliver Giertz 0 39 81/20 41 49 tel. Anmeldung/Gesch.-Adr. Herma Günther 17235 Neustrelitz Strelitzer Straße 56

Ribnitz-Damgarten Sieglinde Kretschmer 0 38 21/81 29 76 Mo – Fr 8 – 16 Uhr 18347 Ribnitz-Damg. Lange Straße 86

Rostock Matthias Zielasko 03 81/45 58 74 Mo 17 – 18 und Do 10 – 12 Uhr 18057 Rostock Wismarsche Straße 50

Schwerin Monika Rachow 03 85/5 77 74 10 Mo 18 – 19 und Mi 14 – 17 Uhr 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13

Stralsund Jens Pergande 0 38 31/29 04 07 Mi 16 – 18 Uhr 18439 Stralsund Am Knieperwall 1 a

Uecker-Randow Michael Ammon 0 39 73/4 38 00 Termine nach telefonischer Vereinbarung 17309 Pasewalk Stettiner Straße 25 c

Waren Özden Weinreich 0 39 9 1/6 43 00 Termine nach telefonischer Vereinbarung 17192 Waren Siegfried-Marcus-Straße 45

Usedom (Insel) Dietrich Walther 0 38 36/60 04 39 1. Fr im Monat 17 – 19 Uhr (oder tel. Ver.) 17450 Zinnowitz Neue Strandstraße 35

Landesverband Haus & Grund® Mecklenburg-Vorpommern

H & G M-V/Präsident Lutz Heinecke 03 85/5 77 74 10 Mo 17 – 19 Uhr 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13

Internet/Vizepräs. Thomas Kowalski 03 81/4 90 00 26 Termine nach telefonischer Vereinbarung 18057 Rostock Wismarsche Straße 50

Sprecher/Medien Erwin Mantik 03 85/2 07 52 13 Termine nach telefonischer Vereinbarung 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13

Geschäftsstelle Manfred Engel 03 85/5 77 74 10 Mo 18 – 19 und Mi 14 – 17 Uhr (oder tel. Ver.) 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13

Rostock Hausverwaltung Regina Vietinghoff 03 81/4 90 00 26 Termine nach telefonischer Vereinbarung 18057 Rostock Wismarsche Straße 50

Stralsund Hausverwaltung Frau Pawek 0 38 31/29 04 07 nach tel. Vereinbarung 18439 Stralsund Knieperwall 1 A

Ausführliche Angaben (Satzungen; Anschriften; Fax; Mailadressen usw.) finden Sie im Internet unter: WWW.HAUS-UND-GRUND-MV.DE

In Mecklenburg-Vorpommern wird zunehmend Holz zur Aus-staffierung von Gebäudefassa-den eingesetzt. Dabei bietet ther-misch behandeltes, dadurch dau-erhaftes Thermoholz (THERMO-RY) nach dem Einzug den Bewoh-nern tolle Nutzeigenschaften.

Mich hatten beim Besuch der kalten Regionen Nordnorwegens die Bauten sowie Fassaden aus imprägniertem Na-turholz stark beeindruckt, da ich an-nahm, dass sich bei den enormen Mi-nustemperaturen Heizungsprobleme ergeben könnten. Doch nach Angaben der Einheimischen war das Gegenteil der Fall! Mit dem dauerhaften, jeweils mit 200 Grad Celsius behandelten na-türlichen Material Holz lassen sich ar-chitektonische Neubaukonzepte oder Fassadenmodernisierungen an Neu- und Altbauten gleichermaßen gut um-setzen. Da das Holz dann zudem frei von Harz ist, kann nachfolgend eine ho-mogenere farbliche Flächenbehandlung

der Fassade umgesetzt werden. Wäh-rend sich dadurch die Lebensdauer der Außenhülle verlängert, verringert sich der spätere Pflegeaufwand ebenfalls. Besonders die niedrige Wärmeleitfä-higkeit der „Bretterflächen“ gewährleis-tet nach der Fassadenbeplankung einen maximalen Hitze- und Kälteschutz. Da-rüber hinaus ist die Entscheidung für Thermoholz aus nachwachsendem Roh-stoff auch eine für Heizkostenerspar-nisse sowie die positive CO2-Bilanz der Umwelt. Besonders häufig werden diese natürlichen Gebäudehüllen zum Beispiel an Neubauten im kalten Nor-wegen eingesetzt und trotzen dort, gut gepflegt, über Jahrzehnte den extremen Temperaturschwankungen.

E. Mantik

Mehr Infos: www.swero.de

THERMOHOLZ WIRD ZUNEHMEND ZUR GESTALTUNG VON GEBÄUDEHÜLLEN EINGESETZT

Fassadengestaltung mit regionalen Baustoffen

Fassaden aus Thermoholz überzeugen sowohl

durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis als

auch in Sachen Energieersparnis sowie der Öko-

logie.

Foto: Brenstol

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Februar 2018 | MECKLENBURG-VORPOMMERN

ImpressumAusgabe des Haus- und Grundeigentümer- Ausgabe für Mecklenburg-Vorpommern

Herausgeber: Landesverband Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern e. V. Heinrich-Mann-Str. 11/13, 19053 Schwerin T 03 85-57 77-410

Redaktion M-V: Erwin Mantik Haus & Grund M-V e. V. Bosselmannstr. 11 a, 19063 Schwerin T 03 85-2 07 52 13 M 01 72-3 85 89 59 [email protected]

Anzeigenaufträge und Zuschriften: Bitte an die Redaktion M-V senden.

Druckauflage: 1.573 (IV. Quartal 2017)

Erscheinungsweise: 10 x jährlich (Doppelausgabe Dezember/Januar und Juli/August)

Jahrgang 28

Bezugspreis: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitglieds-beitrag enthalten. Nachdruck von Beiträgen nur mit Genehmigung der Chefredaktion. Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nur dann zu-rückgeschickt, wenn Rückporto beiliegt.

Vorbehalte und Rechte der Redaktion Alle Beiträge des Magazins „Haus & Grund Meck-lenburg-Vorpommern“ sind urheberrechtlich ge-schützt. Ein Nachdruck oder das Verbreiten von Inhalten, auch auszugsweise, ist nur mit schriftli-cher Genehmigung der Redaktion zulässig. Bei-träge und Bilder mit Namen oder Initialen des Verfassers geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Landesverbandes „Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ wieder. Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte, Bil-der oder Datenträger besteht kein Anspruch auf Bearbeitung, Rücksendung oder Weiterleitung. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu ver-öffentlichen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Mietzahlungsrückstände. Laut Bundesgerichtshof können auch ältere Mietrückstände eine frist-lose Kündigung rechtfertigen.

Die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB findet dann keine Anwendung (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016; Az. VIII ZR 296/15). Wenn Mieter mit der Miete in Zahlungsverzug liegen, riskieren diese nach wie vor ihre fristlose Kündigung. Allerdings muss der Mietrückstand „erheblich“ sein (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

Fristlose Kündigungen wegen Mie-trückstand können erfolgen, wenn …

• in zwei aufeinanderfolgenden Mona-ten überhaupt keine Miete bezahlt wurde,

• in zwei aufeinanderfolgenden Mona-ten die Miete nur teilweise bezahlt wurde und die zwei rückständigen Beträge in der Summe den Betrag ei-ner Monatsmiete überschreiten,

• wenn über mehr als zwei Monate hinweg, die nicht zusammenhängend sein müssen, Mieten teilweise nicht gezahlt wurden und somit ein Miet-rückstand von zwei Monatsmieten entsteht.

Vermieter müssen den Mietrückstand nicht anmahnen, können also sofort kündigen. Übrigens gehört zur Miete „im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbu-ches“ das gesamte Entgelt für die Über-lassung der Wohnung – inklusive aller Nebenkostenvorauszahlungen. Nach-forderungen aus der Nebenkostenab-rechnung zählen dagegen nicht dazu. Liegt der Vermieter in der Sache mit seinem Mieter im Streit, kann er den Mietvertrag bis zur rechtlichen Klä-rung nicht fristlos kündigen.

Ein Kündigungsrecht besteht auch dann nicht, wenn der Mieter die Zah-lungen wegen bestehender Wohnungs-mängel zu Recht gekürzt hatte. Falls der Mieter seine Mietminderungen irrtümlich durchsetzt, ohne zur Min-derung berechtigt gewesen zu sein, schützt dies nicht vor dessen Kün-digung. Wenn der Mieter innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal eine fristlose Kündigung wegen Miet-rückstands erhalten hatte und diese durch Nachzahlung unwirksam wurde, kann er mit einem erneuten Nachzah-lungsversuch die neuerliche Kündi-gung nicht verhindern. Neben einer „außerordentlichen fristlosen Kündi-gung“ sollten sie als Vermieter gege-

benenfalls gleichzeitig hilfsweise eine „ordentliche Kündigung wegen Zah-lungsverzug“ aussprechen. So kann vor Gericht wenigstens die ordentliche Kündigung mit ihrer deutlich längeren Frist Bestand haben, selbst wenn die außerordentliche Kündigung für un-wirksam erklärt wurde.

Mieter könnten ihren Zwangsauszug nur verhindern, wenn diese innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand voll begleichen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Teilzahlungen genügen hier selbst bei einem nur geringen Restbetrag nicht. Falls Mieter arbeitslos sind und Ar-beitslosengeld II erhalten, aber den-noch ihre Mietrückstände nicht auf-bringen können, gäbe es für sie die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Mietschul-den zu stellen. Die fristlose Kündigung wäre dann lediglich im Fall einer Über-nahme der Zahlungen durch ein Job-center unwirksam.

E. Mantik

MITHIN DER HÄUFIGSTE KÜNDIGUNGSGRUND:

Mietrückstand führt zur fristlosen Kündigung