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IDW S 6 IN DER FASSUNG 2018
Am 18.7.2018 veröffentlichte das IDW die finale Fassung des IDW S 6 zur Neufassung
des Standards zu Sanierungskonzepten sowie die entsprechenden Fragen und Ant
worten dazu. Gegenüber dem Entwurf aus 2017 wurde noch stärker auf die Kernan
forderungen des BGH fokussiert und um betriebswirtschaftliche Hintergrundinfor
mationen gekürzt. Auch berücksichtigt die verabschiedete Fassung stärker die
Besonderheiten bei der Erstellung von Sanierungskonzepten für kleinere Unterneh
men. Der Entwurf sah zunächst vor, dass für die Sanierungsfähigkeit eine branchenüb
liche Rendite und ein branchenübliches bilanzielles Eigenkapital erreicht werden muss.
Von dieser „harten“ Forderung ist finale Fassung des Standards abgerückt. Sie stellt
vielmehr die Refinanzierbarkeit und insoweit die Angemessenheit von Rendite und
Eigenkapital in den Vordergrund. Danach ist es auch zulässig, neben dem bilanziellen
Eigenkapital nachrangige und langfristig zur Verfügung gestellte Fremdkapitalbe
standteile zu berücksichtigen.
Mit der Fokussierung auf das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit stehen die betriebs
wirtschaftlichen Anforderungen an die Sanierungsfähigkeit darüber hinaus im Ein
klang mit den Anforderungen der EUKommission an Sanierungskonzepte. Gesetzgebungsprozess abgeschlossen
KÜRZER UND PRÄGNANTER
Die Neufassung des IDW S 6 ist im Umfang um
ca. 40 % kürzer als die Vorgängerfassung vom
20.8.2012. Die bisher enthaltenen Erläuterungen
der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge,
etwa bei den Ausführungen zur Analyse der Unter
nehmenslage, zu den Krisenstadien, zu Maßnah
men zur Überwindung der Krisenstadien und zum
Leitbild des sanierten Unternehmens, wurden im
IDW S 6 deutlich gekürzt. Die bisherigen Erläute
rungen finden sich nunmehr in den zusammen
mit der Neufassung des IDW S 6 veröffentlichten
(unverbindlichen) Fragen und Antworten (F & A).
Die Änderungen gegenüber dem bisherigen
Standard aus 2012 sind positiv zu bewerten, insbe
sondere die umfangreichen Kürzungen und die
Klarstellungen zu Sanierungskonzepten für mittel
ständische Unternehmen.
Kritisch wurde die Re gelung gesehen, dass sich
das erforderliche branchenübliche Eigenkapital
an bilanziellen Größen bemisst und nicht das wirt
schaftliche Eigenkapital zugrunde gelegt wird.
Kontrovers diskutiert wurde auch das Erfordernis
einer branchenüblichen Rentabilität.
DIE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
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DEZIDIERTER ABLAUF EINES SANIERUNGS-
KONZEPTS
Darüber hinaus wird in der finalen Fassung des
IDW S 6 der typische Ablauf der Erstellung eines
Sanierungskonzepts klarer als bisher herausgestellt
(vgl. Abb. 2). Das 2StufenKonzept mit der Fort
führungsfähigkeit (Stufe 1) und Wettbewerbsfähig
keit (Stufe 2) bleibt unverändert.
SANIERUNGSKONZEPT
SANIERUNGSFÄHIGKEIT MIT FOKUS AUF
REFINANZIERUNGSFÄHIGKEIT
Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Sanie
rungsfähigkeit liegt ein stärkerer Fokus auf der
Refinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Dazu grenzt der neue IDW S 6 Begrifflichkeiten
klarer voneinander ab: Die Wettbewerbsfähigkeit
setzt Refinanzierbarkeit am Markt voraus. Voraus
setzung hierfür ist wiederum grundsätzlich eine
angemessene Rendite und ein angemessenes
Eigenkapital. Für den Nachweis der Angemessen
heit des Eigenkapitals ist nicht mehr nur das bilan
zielle Eigenkapital maßgebend. Darüber hinaus
kann unter bestimmten Voraussetzungen wirt
schaftliches Eigenkapital bei der Beurteilung der
Angemessenheit berücksichtigt werden. Zur Beur
teilung der Angemessenheit der Rendite kön
nen neben der Branchenüblichkeit auch andere
Indikatoren, etwa ratingorientierte Verfahren
oder alternative Kennzahlen herangezogen wer
den.
Neben der erheblichen Kürzung, dem größeren
Raum für kleinere Unternehmen und der noch kla
reren Fokussierung auf die vom BGH definierten
und unverändert gebliebenen Kernanforderungen,
orientiert sich die Anwendung des neuen IDW S 6
an den Grundsätzen der Wesentlichkeit, Klarheit
und Eigenverantwortlichkeit.
Analyse einer möglichen Insolvenzreife gem. IDW S 11
und Maßnahmen zur Überwindung einer etwaigen
Insolvenzreife
1. Fortführungsfähigkeit (Stufe 1)
= Durchfinanzierung iS einer positiven insolvenzrechtlichen
Fortbestehensprognose im Prognosezeitraum des Kon
zepts
2. Sanierungsfähigkeit (Stufe 2) = Stufe 1
+ Wettbewerbsfähigkeit am Ende des Prognosezeit
raums
Ausschluss der Insolvenzreife im Erstellungszeitraum
Konzeptentwurf
Zustimmung der Stakeholder
Konzeptentwurf
Auftragsannahme
Vorstufe
Auftragsdurchführung
Konzepterstellung
KonzepterstellungUmsetzung
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SKALIERBARES SANIERUNGSKONZEPT
FÜR KMU
Hinsichtlich Sanierungskonzepte für kleinerer Un
ternehmen wird klargestellt, dass auch sie sämtli
che – durch den IDW S 6 betriebswirtschaftlich
konkretisierte – Anforderungen des BGH erfüllen
müssen. Angesichts der typischerweise geringeren
Komplexität dieser Unternehmen kann (bzw. muss)
jedoch das Sanierungskonzept skaliert und auf die
speziellen Umstände des Einzelfalls angepasst wer
den. Dadurch können bei kleineren Unternehmen
schlankere Sanierungskonzepte erstellt werden.
Hinzuweisen ist darauf, dass dem regelmäßig ge
ringeren Aufwand aus der geringeren Komplexität
in der Praxis oftmals Mehraufwendungen durch
eine unzulängliche Datenlage und fehlende Steue
rungsinstrumente gegenüberstehen
WANDLUNGS- UND ADAPTIONSFÄHIGKEIT
Vor dem Hintergrund eines sich dynamisch verän
dernden Umfelds unterstreicht die Neufassung des
Standards zudem das Erfordernis einer Kultur der
Wandlungs und Adaptionsfähigkeit im Unterneh
men, etwa im Zusammenhang mit der Digitali
sierung.
Fortführungsfähigkeit liegt vor, wenn das Unter
nehmen im Prognosezeitraum des Sanierungskon
zepts im Sinne einer positiven insolvenzrechtlichen
Fortbestehensprognose durchfinanziert ist. Im Rah
men der Wettbewerbsfähigkeit erfolgt eine stärke
re Fokussierung auf die Refinanzierungsfähigkeit
des Unternehmens: Die Wettbewerbsfähigkeit
setzt Refinanzierbarkeit am Markt voraus. Dazu
sind wiederum eine angemessene Rendite und ein
angemessenes Eigenkapital erforderlich. Der Spiel
raum für den Nachweis der Angemessenheit des
Eigenkapitals hat sich erhöht, unter bestimmten
Voraussetzungen kann auch wirtschaftliches
Eigenkapital berücksichtigt werden. Zur Beurtei
lung der Angemessenheit der Rendite können
neben der Branchenüblichkeit auch andere Indika
toren, etwa ratingorientierte Verfahren oder alter
native Kennzahlen, dienen.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass nach der
Auftragsannahme in einer Vorstufe zunächst eine
unverzügliche Beurteilung der Insolvenzantrags
gründe nach IDW S 11 erforderlich und eine Insol
venzreife auszuschließen ist. Bei akuter Illiquidität
müssen unverzüglich innerhalb von maximal drei
Wochen Gegenmaßnahmen konkretisiert und
umgesetzt werden.
Sanierungsfähigkeit
Stufe 1: Fortführungsfähigkeit
Stufe 2: Wettbewerbsfähigkeit
Geschäftsmodell / Leitbiid
Finanzierbarkeit am Markt
Mitar beiter
Angemessenes Eigenkapital
Manage ment
Produkte / Dienstleis
tungen
(digitale) Anpassungs
fähigkeitEtc.
Angemessene Rendite
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FACHLITERATUR
Bernhard Steffan, Janina Poppe, Die Sanierungs
fähigkeit eines Konzerns und seiner Konzernunter
nehmen nach IDW S 6, Indat Report 06 2018
Bernhard Steffan, Sanierungskonzepte nach IDW S 6:
Auch Bestandteile des wirtschaftlichen Eigenka
pitals können berücksichtigt werden, WPg 2017,
S. 1048
Bernhard Steffan, BGH und EUkonform: Der IDW
S 6 in der Fassung 2017, ZIP 2018, S. 1767
Der neue IDW S 6, Finance Magazin,
September/Oktober 2018, S. 62
VERWEIS AUF HANDELSRECHTLICHE
FORTFÜHRUNGSWERTE
Anders als in der Vorgängerversion wurde auf
Aus führungen zur handelsrechtlichen Fortfüh
rungsannahme nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
verzichtet. Diesbezüglich hat der BGH mittlerweile
klargestellt, dass bei einer positiven insolvenz
rechtlichen Fortbestehensprognose auch handels
rechtlich Fortführungswerte angesetzt werden
können.
GROBER RAHMEN FÜR SANIERUNGS-
KONZEPT
Das Muster einer Schlussbemerkung zum Fortfüh
rungskonzept wurde in die F & A übernommen.
Der IDW S 6 enthält in der finalen Fassung ferner
ein Gliederungsbeispiel für ein Sanierungskonzept,
das aber bewusst nur einen groben Rahmen für
das Sanierungskonzept vorgeben soll.
EUROPATAUGLICHKEIT
Der Blick über die Grenze nach Brüssel zeigt, dass
auch dort das Eigenkapital und die Renditefähig
keit (definiert als langfristige Eigenkapitalrentabili
tät) des sanierten Unternehmens als zentrale
Indikatoren für die Sanierungsfähigkeit gelten. So
sind die Anforderungen an die Sanierungsfähigkeit
in den Leitlinien für die Jahre 2014 bis 2020 für
staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturie
rung nichtfinanzieller Unternehmen nahezu de
ckungsgleich mit denen des IDW S 6.
Auch der Vorschlag für eine Richtlinie des euro
päischen Parlaments und des Rates über präven
tive Restrukturierungsrahmen stellt für das sanier
te Unternehmen auf dessen langfristige Rentabi
lität ab. Insoweit eignet sich der IDW S 6 auch als
deutsche „Blaupause“ für einen Restrukturierungs
plan, da er nicht nur nationale Anforderungen,
sondern auch die EUrechtlichen Vorgaben ab
deckt.
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