Grundzüge der Strukturierung von Familienunternehmen - nationale und internationale Aspekte -
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Grundzüge der Strukturierung von Grundzüge der Strukturierung von FamilienunternehmenFamilienunternehmen
- nationale und internationale Aspekte -- nationale und internationale Aspekte -
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Inhalte
Bedeutung und Ziele von Familienunternehmen
Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Zivilrecht
Testamentsvollstreckung bei Familienunternehmen
Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht
Auslandsbezug im expandierenden Mittelstand
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Definition von Familienunternehmen
keine einheitliche Definition
mögliche Definition: ein (max. zwei) Stämme halten absolute Mehrheit Unternehmenspolitik bestimmt durch Familie oder
Familienmitglied Unternehmenspolitik geprägt von Erhalt der Mehrheits-
und Einflussverhältnisse
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Bedeutung in Deutschland
80 % aller Unternehmen = Familienunternehmen
53 % der Bruttowertschöpfung
68 % der Arbeitsplätze
von 100 Top-Firmen sind 38 „Clan“-gesteuert
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Bedeutung in Europa
im restlichen Europa vergleichsweise unbedeutend Ausnahme: Schweiz (88 % = Familienunternehmen) Studie: von 50 größten Privatunternehmen Europas
sind 26 deutsche Unternehmen Plätze 1 – 3: deutsche + schweizerische Unternehmen
Glencore International (Schweiz) Rewe-Gruppe (Deutschland) Bosch (Deutschland)
Frankreich: Platz 6 Großbritannien: Platz 27
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Ziele von Familienunternehmen*
Unternehmen = Existenzgrundlage der Familie
Interessengruppen: familiäre Anteilseigner (mit + ohne Einfluss), Fremdmanager, Lieferanten, Banken etc.
Interessen der Anteilseigner: Sicherung der Unternehmensexistenz Erhalt der Eigentümerstruktur Erhalt des Familienvermögens Führungsnachfolge aus der Familie Materielle Absicherung der Familie (Mindestausschüttung)
* in Anlehnung an Dr. Alfred Oetker „Stakeholderkonflikte in Familienkonzernen“, 1999
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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Zivilrecht
Inhalt:
Familiengesellschaft „Pool“
Pflichtteilsregelungen
Ehegattenregelungen
Nachfolgeklauseln
Abfindungsklauseln
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Familiengesellschaften „Pool“
Ziele Wahrung des Familienfriedens Vermögensabsicherung zentrale Lenkung Nutzung steuerlicher Vorteile Kostenminimierung
Rechtsformen grds. alle Rechtsformen möglich Einheits-GmbH & Co. KG KGaA Stiftung
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Einheits-GmbH & Co. KG
Einheits-Vorteile:- Vorteile der KG bleiben erhalten- Kostenersparnis (z. B. Notarkosten bei Gesellschafterwechsel)- Synchronklauseln entfallen- kein Quotelungsproblem bei GmbH- Anteilen (z. Z. in Änderung)
Vorteile: - Durchgriffshaftung des
Komplementärs auf GmbH abgeleitet
- nur noch eine Person zur Gründung erforderlich
- Trennung von Kapital und Macht (disquotale Ausgestaltung von Stimmrecht und Vermögensanteil)
KGKG
nat. Personnat. Person
Gesellschafter(Kommanditist)
GmbH & Co.KG
GmbHGmbH
EinlageGmbH-Anteile
Gesellschafterin(Komplementärin)
Gesellschafterin100 %
Gesellschafter100 %
Normal-
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KGaA
Rechtsgrundlagen Komplementäre wie KG (AktG HGB) Kommanditaktionären (AktG)
Unternehmensführung durch Komplementär Nutzung des Kommanditaktionärsanteils:
Beteiligung einflussloser Familienmitglieder stimmrechtslose Vorzugsaktien für strategische Investoren
(z. B. gg. Bevorzugung bei Ausschüttung) going public langsame Heranführung von Nachfolgekandidaten
Besteuerung: Komplementär wie bei KG Kommanditaktionär = Einkünfte aus Kapitalvermögen KGaA = KSt-Subjekt
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KGaA
(Einheits-Einheits-)GmbH & Co. KGGmbH & Co. KG
Kompl
emen
tärin
natürliche Personnatürliche Person
KGaAKGaA
Kommanditaktionär
Komplementärin
ODER
KGKG
GmbHGmbH
Kommanditist
Kom
plem
entä
rin
100
%
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Stiftung
Entstehung = Stiftungsgeschäft + Anerkennung Stiftungszweck
Leitfaden der Stiftung Achtung: spätere Anpassung nahezu unmöglich
Stiftungsvermögen ab TEUR 500 sinnvoll (Zweckerreichung) Organe
mindestens: Vorstand sinnvoll: Kuratorium, Aufsichtsrat, Beirat
Begünstigte (Destinatäre) statt Gesellschafter Stiftungsaufsicht (s. nächste Folie) Auflösung
durch Beschluss + Genehmigung der Landesbehörde Aufhebung durch Stiftungsaufsicht wegen
Unmöglichwerden des Stiftungszwecks Allgemeinwohlgefährdung
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Stiftungsaufsicht
Rechtsaufsicht durch Landesbehörden Zweck:
Kontrollfunktion Disziplinierung der Stiftungsorgane Schutzfunktion Beraterfunktion Schiedsrichterfunktion Koordinierungsfunktion
Reduzierung staatlicher Kontrolle auf Minimum durch Einrichtung stiftungsinterner Kontrollgremien
=> nur Kontrolle, ob interne Kontrollmechanismen greifen
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Stiftungsarten
gemeinnützige Stiftung grds.: jede Stiftung = steuerpflichtig Ausnahme: Anerkennung der Gemeinnützigkeit =
Befreiung von bestimmten Steuern abhängig von Stiftungssatzung
Unternehmensstiftung Unternehmensträgerstiftung Beteiligungsträgerstiftung Führungsstiftung (Stiftung & Co. KG)
Doppelstiftung (siehe nächste Folie)
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Doppelstiftungen
gemeinnützige Stiftunggemeinnützige StiftungFamilienstiftungFamilienstiftung
GmbH / AGGmbH / AG
10 % 90 %
90 %
100 %10 %
Komplementär KGKG0 %
100 %
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Hinweis
Einzelfallberatung kann sich an folgenden Kriterien orientieren: Wirtschaftliches Risiko der unternehmerischen Tätigkeit Steuerliche Folge Haftungsfolgen Anpassungsfähigkeit und Flexibilität Regelung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall Disquotale Gewinnverteilung gewünscht? Ausschluss von Personen / Gruppen bei der Nachfolge? Sonstige Wünsche des Mandanten
=> Wahl der Rechtsform
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Pflichtteilsrecht
§§ 2303 ff BGB
Absicherung von Abkömmlingen, Eltern und Ehegatten
Höhe = Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Auch bei Erbeinsetzung: Pflichtteil = Mindestzuwendung
Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Kenntnis
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Pflichtteilsüberwindung / -begrenzung
Zuwendung unter Anrechnung auf den Pflichtteil Schenkung > 10 Jahre vor Tod des Erblassers Einbringung von Vermögen in Personengesellschaft Güterstandswahl Strafklauseln in Ehegattentestament Umschichtung von Vermögen ins Ausland Pflichtteilsverzicht „taktische“ Ausschlagung
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Ehegattenregelungen
Güterstände
modifizierte Zugewinngemeinschaft
steuerliche Vor- + Nachteile der Güterstände
Güterstandsklauseln
Ehegattentestament
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Güterstände
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) Grundsatz: „Gütertrennung“ = jeder verwaltet sein
eigenes Vermögen Verfügungsbeschränkung Ausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft
Gütertrennung Gütergemeinschaft modifizierte Zugewinngemeinschaft
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Ehegattentestament
Abgrenzung zum Erbvertrag
Widerruf zu Lebzeiten: Form beachten + Zugang erforderlich nach Todesfall: kaum möglich, (aber Ausschlagung)
Voll- + Schlusserbe ODER (befreiter) Vor- + Nacherbe? gesetzliche Vermutung: Voll- + Schlusserbe beachte: steuerliche Behandlung
Pflichtteile der Abkömmlinge Pflichtteilsverzicht Strafklauseln
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Nachfolgeklauseln
Grundsatz: Gesellschaftsanteil bei Tod wächst den anderen Gesellschaftern an
Arten Fortsetzungsklausel einfache Nachfolgeklausel qualifizierte Nachfolgeklausel Eintrittsklausel
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Abfindungsklauseln
Unternehmensbewertung
Klauselgestaltung Buchwertklausel
+ Ertragswertklausel
+ Ertragswertsberechnungsklausel
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Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Beginn + EndeBeginn: Tod des Erblassers + AnnahmeerklärungEnde (≠ Ende der Testamentsvollstreckung):
Tod, Geschäftsunfähigkeit des Testamentsvollstreckers / angeordnete Betreuung
Fristablauf (Testament) Kündigung durch Testamentsvollstrecker
ArtenAbwicklungsvollstreckungVerwaltungs- / DauervollstreckungNacherbentestamentsvollstreckungVermächtnisvollstreckung
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Grundlagen der Testamentsvollstreckung
Berufene Person: Geschäftsfähigkeit Aufgaben + Pflichten
Erfüllung der zulässigen letztwilligen Verfügungen Ordnungsgemäße Verwaltung (Erstellung eines
Nachlassverzeichnisses) Auskunftspflicht
Anordnung Anpassung an:
Testamentsvollstreckerordnung Testament Gesellschaftsverträge
Form: nur durch Testament / Erbvertrag Möglichkeit der Befugnisbeschränkung Möglichkeit der Befugniserweiterung
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Nachlass
Inbesitznahme Rechtsträgerschaft bleibt beim Erben Übergang tatsächliche Sachherrschaft auf
Testamentsvollstrecker Erstellung + Vorlage des Nachlassverzeichnisses
Vermögenswerte Verbindlichkeiten Schenkungen!
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Problemfeld Grundbesitz
Testamentsvollstrecker = verfügungsberechtigt
keine Eintragung ins Grundbuch
Verfügungsberechtigungsnachweis NUR durch Testamentsvollstreckerzeugnis
ggf. Nachweis über Übereinstimmung mit Erblasseranordnung / Erbeneinverständnis
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Problemfeld Betriebsvermögen
Kollision von Erbrecht + Handels- bzw. Gesellschaftsrecht (z. B. Haftung)
Einzelkaufmann: Treuhandlösung Vollmachtlösung Weisungsgeberlösung beaufsichtigende Testamentsvollstreckung
Personenhandelsgesellschaft Abwicklungstestamentsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung Voraussetzungen:
Duldung durch Erben (Bedingung / Auflage) Zustimmung / vertragl. Bindung durch Gesellschafter
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Problemfeld Betriebsvermögen
Kapitalgesellschaft GmbH: keine Zustimmung der Mitgesellschafter erforderlich AG: wie GmbH, aber kein Recht zur Gründungsbeteiligung
Kommanditbeteiligung erbrechtliche + gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen
in Einklang stehen
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Problemfeld Vermögensanlage
Leitlinie: ordnungsgemäße Verwaltung Anlagekriterien
zu erwartende Rendite Risiko Inflationsanfälligkeit Kosten + Steuern Liquidierbarkeit / Marktfähigkeit Beziehung zur allgemeinen wirtschaftlichen
Entwicklung Spannungsfeld zwischen Mündelsicherheit und hoch
spekulativem Geschäft
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Steuern
Steuern des Erblassers = Nachlassverbindlichkeiten Pflichten: Abgabe von Steuererklärungen, Anzeige +
Richtigstellung von steuerlich relevanten Tatbeständen durch Erbfall entstandene Steuern
Erbschaftsteuerpflicht Pflichten: Steuererklärungs- bzw. Berichtigungspflicht
nach Erbfall entstandene Steuern lfd. Steuern
persönliche unbeschränkte Haftung bei Pflichtverletzung!
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Haftung
§ 2219 BGB Anspruchsberechtigte
Erben Nacherben erst bei Erreichen der Erbenstellung, davor:
Auskunftsrecht ggü. Vorerben Vermächtnisnehmer
ordnungsgemäße Verwaltung: besondere Gewissenhaftigkeit + Sorgfalt (≠ mündelsicher)
Verluste verhindern Nutzungen gewährleisten
weit reichendes Ermessen § 69 AO
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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht
Ertragssteuern
Kapitalgesellschaft / Personengesellschaft / Mischformen?
Ausschüttung / Thesaurierung?
mit + ohne Fremdfinanzierung
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Erreichen der Ziele durch Strukturierung - Steuerrecht
Erbschaftsteuer
Wertermittlung
steuerliche Privilegierung inländisches Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften > 25 %
Bayrisches Modell
Belastungsvergleich
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Auslandsbezug im expandierenden Mittelstand
Inhalte:
Zivil- + Erbrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ertragsteuern
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Zivil- + Erbrecht
IPR Erbstatut = Staatsangehörigkeit des Erblassers Gesamtverweisung / Nachlassspaltung Grundbesitz Rückverweisung (Renvoi)
Pflichtteilsrechte Verzichtsmöglichkeiten Strafklauseln
Erbvertrag / gemeinschaftliches Testament Form Zulässigkeit
Testamentsvollstreckung Dauer Vollmachten
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Erbschaft- / Schenkungssteuerrecht
schenken ≠ erben ? D: schenken = erben GB: potentially exempted transfer USA: incomplete gifts
(un)beschränkte / erweiterte Steuerpflicht Gebietsansässigkeit Welteinkommen / Belegenheitsprinzip
Schuldenabzug doppelte Besteuerung?
DBA § 21 ErbStG
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Ertragssteuern
Wegzugsbesteuerung § 6 AStG fingierte Veräußerung
Entstrickung § 21 UmwStG Besteuerung stiller Reserven
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!