GND-Übergangsregeln, Körperschaften, Kongresse Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz
description
Transcript of GND-Übergangsregeln, Körperschaften, Kongresse Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz
GND-Übergangsregeln,
Körperschaften, KongresseBeispiele im PICA3-Format
Bettina KunzZentralredaktion Sacherschließung des GBVSWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K1-3
• Der bevorzugte Name für Körperschaften ist der selbst gebrauchte Name bzw. die selbst gebrauchte Namensform in der offiziellen Sprache der Körperschaft
• Als Quelle für die Namensform werden die originalsprachigen Eigenveröffentlichungen der Körperschaft oder die Website der Körperschaft oder eine Normdatei herangezogen.
• Ist der selbst gebrauchte Name nicht festzustellen, wird der gebräuchlichste Name in den Nachschlagewerken oder – nachgeordnet – in Veröffentlichungen der bzw. über die Körperschaft ermittelt
2
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K1-3
• Bei Vorliegen mehrerer Namensformen wird die gebräuchlichste gewählt
• Liegen mehrere selbst gebrauchte Namensformen in verschiedenen Sprachen vor, wird ggf. die deutschsprachige Namensform bevorzugt (gemäß Sprachreihenfolge deutsch, englisch, französisch, russisch…)
• Weitere Namensformen werden als abweichende Namen erfasst
3
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K1-3
Beispiele:
110 Kaiserswerther Diakonie551 !...!Düsseldorf$4orta
110 Freiwillige Feuerwehr Pößneck
110 Bibliothèque Nationale de France
110 Valtion Taidemuseo410 Finnish National Gallery551 !...!Helsinki$4orta
110 UNICEF410 United Nations Children‘s Fund
4
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K1-3
• Körperschaften des Altertums, internationale Körperschaften, Religionsgemeinschaften und ihre Vertretungskörperschaften, Orden und diplomatische Konferenzen, für die es eine im Deutschen gebräuchliche Namensform gibt, erhalten diese als bevorzugten Namen
• Nicht lateinische Schriftzeichen werden umgeschrieben. Die originalschriftliche Namensform wird nach Möglichkeit als abweichender Name erfasst
5
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K1-3
Beispiele:
110 Internationaler Währungsfonds410 International Monetary Fund
110 Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa410 KSZE
110 Benediktiner410 Ordo Sancti Benedicti
110 Römische Kurie410 Curia Romana
110 Kaliningradskij Oblastnoj Muzej Jantarja
6
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K4-7
• Die selbst gebrauchte Namensform wird orthografisch unverändert übernommen, einschließlich der Artikel. Jedoch gelten die in RAK-WB und RSWK bestehenden Regeln zur Groß- und Kleinschreibung und zu Wendungen, die den juristischen Charakter der Körperschaft bezeichnen, weiter. Eine ungewöhnliche Groß- und Kleinschreibung allerdings wird in der selbst gebrauchten Namensform übernommen
• Zeitangaben zum Bestehen einer Körperschaft werden im Feld 548 erfasst
7
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K4-6
Beispiele:
110 eBay
110 M&E Design
110 Die @Grünen548 1980$b1993$4datb
110 USA$b51st Engineer Combat Battalion410 USA$bEngineer Combat Battalion$n51
8
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften: Namensänderung ÜR K8-9
• Ändert sich der Name einer Körperschaft, wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet. Beide Datensätze werden chronologisch zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger –Nachfolger].
• Geringfügige Änderungen im Namen (Artikel, Präpositionen etc.) gelten als abweichende Namen [führen nicht zu einer neuen Entität]
• Ändern sich identifizierende Merkmale, so wird der identifizierende Zusatz geändert, der vorherige bevorzugte Name wird zum abweichenden Namen
9
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften: Namensänderung ÜR K8-9
Beispiele:
110 Sozialdemokratische Partei Deutschlands510 !...!Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands$4vorg
110 Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands510 !...!Sozialdemokratische Partei Deutschlands$4nach
110 American Society for Testing Materials410 American Society for Testing and Materials$4nafr
110 Ostkirchliches Institut$gRegensburg410 Ostkirchliches Institut$gBonn$4nafr
10
GND-Übergangsregeln Körperschaften: Split Verwendungsregel
Verwendungsregel in der Sacherschließung (ÜR R9): Für die Darstellung eines bestimmten Zeitabschnitts wird der zeitlich zutreffende Datensatz verwendet. Umfasst die Darstellung mehrere Zeitabschnitte, wird der chronologisch letzte/jüngste Datensatz für den behandelten Zeitraum verwendet. Datensätze für frühere Zeitabschnitte können fakultativ berücksichtigt werden
Beispiel:
Die @Grünen [1980-1993]Bündnis 90, Die Grünen [seit 1993]
Die Grünen: Von der Protestbewegung zur etablierten Partei. Eine Bilanz.SWW: Bündnis 90, Die Grünen ; Geschichte
11
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften: Ortsbindung ÜR K10
• Die Differenzierung zwischen ortsgebundenen und nicht ortsgebundenen Körperschaften wird aufgehoben
• Ortsnamen, die Bestandteil des Körperschaftsnamens sind, bleiben unverändert als Namensbestandteil erhalten [d.h. keine Normierung mehr]
• Der Ort des Hauptsitzes der Körperschaft wird als Beziehung erfasst
12
GND-Übergangsregeln Körperschaften: Ortsbindung ÜR K10
Beispiele:
110 Westfälisches Freilichtmuseum Detmold551 !...!Detmold$4orta
110 Historisches Archiv Krupp551 !...!Essen$4orta
110 Kunsthalle Emden
110 Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen
13
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K11-12
• Für untergeordnete Körperschaften wird der bevorzugte Name wo möglich mit der selbstständigen Namensform gebildet. Die
übergeordnete Körperschaft wird in Beziehung gesetzt
14
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K11-12
Beispiele:
110 Numismatische Sammlung des Kantons Aargau410 Historisches Museum Lenzburg$bNumismatische Sammlung des Kantons Aargau510 !...!Historisches Museum Lenzburg$4adue551 !...!Lenzburg$4orta
110 Nobelbiblioteket410 Kungliga Svenska Vetenskapsakademien$bNobelbiblioteket510 !...!Kunglia Svenska Vetenskapsakademien$4adue551 !...!Stockholm$4orta
15
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften: Unterordnung ÜR K11-12
• Ist im Namen der Körperschaft eine Unterordnung oder untergeordnete Funktion ausgedrückt oder ist die Körperschaft durch den Namen nicht hinreichend identifizierbar, wird der bevorzugte Name in unselbstständiger Form gebildet, beginnend mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft. Die selbstständige Namensform wird als abweichender Name erfasst, die übergeordnete Körperschaft in Beziehung gesetzt
16
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften: Unterordnung ÜR K11-12
Beispiele:
110 Sozialdemokratische Partei Deutschlands$bOrtsverein Kelsterbach410 Orstverein Kelsterbach$gSozialdemokratische Partei Deutschlands510 !...!Sozialdemokratische Partei Deutschlands$4adue551 !...!Kelsterbach$4orta
110 Deutschland$bBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung$bAbteilung Straßenbau
110 Klinik für Innere Medizin Jena$bAbteilung Palliativmedizin
110 Staatliche Museen zu Berlin$bÄgyptische Abteilung
110 Österreichische Akademie der Wissenschaften$bHistorische Kommission
17
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K15-16
• Für Firmen und Musikkörperschaften gelten die allgemeinen Regeln
Beispiele:
110 Verkehrsgesellschaft Frankfurt110 Robert Bosch GmbH$bUnternehmensarchiv110 Deutsche Bank$bFiliale Berlin
110 The @Beatles110 Wiener Philharmoniker110 Österreichischer Rundfunk$bSymphonieorchester
18
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K14
• Abweichend von der allgemeinen Regel wird für Universitäten und Hochschulen des deutschen Sprachgebietes der bevorzugte Name weiterhin normiert gebildet in der Form Universität,
Technische Hochschule, Technische Universität oder Gesamthochschule und Sitzort. Der selbst gebrauchte Name wird als abweichender Name erfasst
19
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K14
Beispiele:
110 Universität Bonn410 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
110 Technische Universität München
110 Hochschule Augsburg
110 Universität Tübingen$bJuristische Fakultät
20
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K17
• Entspricht eine Personengruppe der Definition für eine Körperschaft, wird sie als solche behandelt, auch wenn der Name nur aus Personennamen bzw. den Vor- und Familiennamen der beteiligten Personen besteht
Beispiele:
110 The @Kelly Family
110 Marshall & Alexander
21
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K18
• Planungsgemeinschaften werden als Körperschaften behandelt [wie in RAK-WB, in RSWK / SWD bislang Geografika]
Beispiel:
110 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
22
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
• Organe von Körperschaften, inklusive Exekutiv-, Informationsorgane und Organe mit Entscheidungs- befugnissen gelten als deren Abteilungen. Sie bilden einen eigenen Entitätentyp und erhalten eigene Datensätze
• Für die Bestimmung des Namens und die Frage selbständige oder unselbständige Form gelten die einschlägigen Übergangsregeln für Körperschaften
• Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane werden in Formalerschließung und Sacherschließung unterschiedlich verwendet
23
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
Spitzen-, Exekutiv-, Informationsorgane und Organe mit Entscheidungsbefugnissen
• Verwendung in der Formalerschließung: Nach RAK-WB § 435 wie bisher im Allgemeinen keine eigenen Datensätze für Spitzenorgane usw. von Körperschaften
• Verwendung in der Sacherschließung: für Spitzenorgane usw. werden wie bisher bei Bedarf eigene Datensätze angesetzt
24
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
Beispiel:
Sacherschließung110 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg$bBundesvorstand510 !...!Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg$4adue680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden. Titelverknüpfungen in der Formalerschließung
erfolgen stattdessen mit der übergeordneten Körperschaft
Formalerschließung110 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg410 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg$bBundesvorstand$4spio
25
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
Beispiel:
Sacherschließung110 Deutsche Bank$bVorstand510 !...!Deutsche Bank$4adue680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden. Titelverknüpfungen in der Formalerschließung erfolgen stattdessen mit der übergeordneten Körperschaft
Formalerschließung110 Deutsche Bank410 Deutsche Bank$bVorstand$4spio
26
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
• Organe von Gebietskörperschaften bilden einen eigenen Entitätentyp. Ihr Name wird nicht normiert, der Name der übergeordneten Gebietskörperschaft wird ihrem Namen vorangestellt
• Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften gelten als deren Organe und bilden eigenständige Datensätze
• Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane werden in Formalerschließung und Sacherschließung unterschiedlich verwendet
27
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane, Vertretungskörperschaften
• Verwendung in der Formalerschließung: Nach RAK-WB § 451 wie bisher im Allgemeinen keine eigenen Datensätze für Spitzenorgane usw. von Gebietskörperschaften
• Verwendung in der Sacherschließung: für Spitzenorgane usw. werden wie bisher bei Bedarf eigene Datensätze angesetzt
28
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
Beispiel:
Sacherschließung110 Frankfurt am Main$bMagistrat410 Magistrat$gFrankfurt am Main551 !...!Frankfurt am Main$4adue680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden. Titelverknüpfungen in der Formalerschließung erfolgen stattdessen mit der übergeordneten Körperschaft
Formalerschließung151 Frankfurt am Main410 Frankfurt am Main$bMagistrat$4spio
29
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K13, 19
• Diplomatische Vertretungen werden als Abteilung des Staates behandelt, der sie entsendet. Sie erhalten den Namen des Staates, in den sie entsandt sind, als identifizierenden Zusatz
Beispiele:
110 Deutschland$bDeutsche Botschaft Paris$gFrankreich410 Deutsche Botschaft Paris$gDeutschland551 !...!Deutschland$4adue551 !...!Frankreich$4geow551 !...!Paris$4orta
110 USA$bU. S. Embassy London$gGroßbritannien
30
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K20
• Der bevorzugte Name für Ministerien wird nicht normiert
Beispiele:
110 Deutschland$bAuswärtiges Amt410 Auswärtiges Amt$gDeutschland551 !...!Deutschland$4adue
110 Bayern$bStaatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
410 Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst$gBayern551 !...!Bayern$4adue
31
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K21
• Militärische Körperschaften werden als Organe von Gebietskörperschaften behandelt. Der bevorzugte Name wird nicht normiert. Dem Namen wird der Name der übergeordneten (Gebiets-) Körperschaft vorangestellt[nach RSWK bislang i. A. keine Datensätze für die Gesamtstreitkräfte eines Staates und die Teilstreitkräfte]
Beispiele:
110 USA$b42nd Infantry Division410 USA$bInfantry Division$n42510 !...!USA$bArmy$4adue
110 Deutschland$bBundeswehr$bStandortverwaltung Mayen
32
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K22
• Als bevorzugter Name für Religionsgemein-schaften wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform gewählt
• Die Katholische Kirche in ihrer Gesamtheit gilt als Körperschaft[In der SWD bislang Sachschlagwort]
33
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K22
Beispiele:
110 Russisch-Orthodoxe Kirche
110 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
110 Mormonen
110 Katholische Kirche
34
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K23
• Der bevorzugte Name für Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften ist die selbstständige originalsprachige Namensform. Hat sich eine deutschsprachige Namensform fest etabliert, wird diese bevorzugt
• Der bevorzugte Name für Pfarreien der katholischen Kirche wird normiert gebildet mit der Bezeichnung Pfarrei (in Österreich Pfarre) bzw. dem fremdsprachigen Äquivalent und dem Patrozinium
35
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K23
Beispiele:
110 Waalse Kerk Amsterdam
110 Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main
110 Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Dahlem
110 Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Arnstadt
110 Pfarrei St. Sebastian$gBonn
110 Pfarre Herz Jesu$gWels
110 Pfarrei Zum Guten Hirten$gKöngen; Unterensingen
110 Parrocchia S. Prassede$gTodi
36
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften K24
• Der bevorzugte Name für Klöster und Stifte wird normiert gebildet in der Form Gattungsbegriff (Kloster bzw. Stift) Patrozinium (bei mehreren Klöstern bzw. Stiften an einem Ort), Ort. Der Individualname wird als abweichender Name erfasst, der Ort wird zusätzlich als Beziehung erfasst
37
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften K24
Beispiele:
110 Kloster Ampleforth 110 Kloster Melk410 Ampleforth Abbey$4nauv 551 !...!Melk$4orta551 !...!Ampleforth$4orta 551 !...!Niederösterreich$4geow551 !...!Großbritannien$4geow
110 Kloster St. Anna$gMünchen 110 Stift St. Stephan$gMainz410 Kloster St. Anna im Lehel$4nauv 551 !...!Mainz$4orta$X1551 !...!München$4orta$X1
38
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K25
• Als bevorzugter Name für personale Einheiten von Religionsgemeinschaften wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform gewählt
Beispiele:
110 Benediktiner410 Ordo Sancti Benedicti410 OSB$4abku
110 Dominikaner410 Ordo Fratrum Praedicatorum410 OP$4abku
39
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K26
• Organe von Religionsgemeinschaften bilden einen eigenen Entitätentyp. Sie werden wie Organe anderer
Körperschaften behandelt. Ihre Namensform wird unverändert als bevorzugter Name übernommen
• Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane von Religionsgemeinschaften gelten als deren Organe und erhalten eigenständige Datensätze
• Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane werden in Formalerschließung und Sacherschließung unterschiedlich verwendet
40
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K26
Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane
• Verwendung in der Formalerschließung: Nach RAK-WB § 470 wie bisher im Allgemeinen keine eigenen Datensätze für Spitzenorgane usw. von Religionsgemeinschaften
• Verwendung in der Sacherschließung: für Spitzenorgane werden wie bisher bei Bedarf eigene Datensätze angesetzt
41
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K26
Beispiele:
110 Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers $bLandeskirchenamt
110 Katholische Kirche$bBischofssynode
110 Evangelische Kirche in Deutschland$bSynode
42
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K26
Beispiel:Sachschließung110 Erzdiözese Köln$bGeneralvikariat410 Generalvikariat$gErzdiözese Köln551 !...!Erzdiözese Köln$4adue680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden. Titelverknüpfungen in der Formalerschließung erfolgen stattdessen mit der übergeordneten Körperschaft bzw. Gebietskörperschaft
Formalerschließung151 Erzdiözese Köln410 Erzdiözese Köln$bGeneralvikariat$4spio410 Erzdiözese Köln$bErzbischof$4spio680 Für die Sacherschließung werden die Gebietskörperschaft Erzdiözese Köln
und der Sachbegriff Erzbischof verknüpft [Beibehaltung der bisherigen Praxis gemäß RSWK § 619,2]
43
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften ÜR K26
• Päpstliche Nuntiaturen, Internuntiaturen und Delegationen werden als Abteilung der Katholischen Kirche behandelt. Der Name des Staates, in dem sie akkreditiert sind, wird dem Namen als identifizierender Zusatz angefügt
Beispiele:
110 Katholische Kirche$bNonciature apostolique en France$gFrankreich
110 Katholische Kirche$bApostolische Nuntiatur in der Bundesrepublik Deutschland$gDeutschland
44
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften Wichtige Änderungen
• Der bevorzugte Name ist in der Regel originalsprachig (Ausnahme: Religionsgemeinschaften und personale Einheiten von Religionsgemeinschaften)
• Der bevorzugte Name ist prinzipiell der selbst gebrauchte Name in unveränderter Form
• Kaum noch Normierungen (Ausnahme: Universitäten, Klöster und Stifte, Pfarreien)
45
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften Wichtige Änderungen
• Bei Namensänderung wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet
• Keine ortsgebundenen Körperschaften mehr
• Auflösung der Mehrgliedrigkeit in Datensätzen
• Planungsgemeinschaften werden Körperschaften
46
GND-ÜbergangsregelnKongresse C1-2
• Veranstaltungen bilden eine eigene Satzart (Tf) mit den Entitätentypen (vif bzw. vie)
• Neue Definition: Kongresse sind Zusammenkünfte von Einzelpersonen oder Vertretern von Körperschaften mit einem spezifischen Namen, um Themen von gemeinsamem Interesse zu behandeln. Auch ein Gattungsbegriff + Name der veranstaltenden Körperschaft gilt als spezifischer Kongressname
• Die Entscheidung über die Verwendung bzw. Nichtverwendung in der Formalerschließung richtet sich weiterhin nach der jetzigen Praxis
47
GND-ÜbergangsregelnKongresse C1-2
Beispiele:
005 Tf…008 vif111 Leipziger Frühjahrsmesse
005 Tf…008 vie111 Frankfurter Buchmesse$n61$d2009$cFrankfurt am Main511 !...!Frankfurter Buchmesse$4obpa548 $c2009$4datv551 !...!Frankfurt am Main$4ortv
48
GND-ÜbergangsregelnKongresse C3-5
• Bevorzugter Name für Kongresse ist der selbst gebrauchte Name in der Sprache des Kongresses. Als Quellen werden gleichberechtigt herangezogen: – originalsprachige Eigenveröffentlichungen des Kongresses– Website des Kongresses– Normdatei, die den Namen bereits bestimmt hat
• Bei unterschiedlichen Namensformen wird die gebräuchlichste Namensform gewählt. Kurzformen werden bevorzugt.
• Ist kein selbst gebrauchter oder gebräuchlicher Name zu ermitteln, wird die Vorlageform gewählt, primär aus Veröffentlichungen des Kongresses, nachrangig aus Vorlagen über den Kongress
49
GND-ÜbergangsregelnKongresse C3-5
• Liegen selbst gebrauchte Namen in verschiedenen Sprachen vor, wird der bevorzugte Name in der Sprachreihenfolge deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch gewählt
• Nicht lateinische Schriftzeichen werden umgeschrieben. Die originalschriftliche Namensform kann zusätzlich erfasst werden
50
GND-ÜbergangsregelnKongresse C7-8
• Unabhängig vom Namen des Kongresses und ohne diesen zu verändern werden folgende Merkmale als Bestandteil des Namens angegeben: - Zählung in normierter Form (wenn vorhanden)- Jahr(e) in normierter Form- Veranstaltungsort(e)
(berücksichtigt werden auch Ortsteile, Einzelgebäude und kleinere geografische Einheiten)
• Zur Unterscheidung gleichnamiger Kongresse oder Kongressfolgen wird ein geeigneter Zusatz, in der Regel die veranstaltende Körperschaft, als Zusatz erfasst
51
GND-ÜbergangsregelnKongresse C7
Beispiele:
111 Wiener Kongress$d1814-1815$cWien
111 Frankfurter Buchmesse$n61$d2009$cFrankfurt am Main
111 Pädagogischer Kongreß$gMünchener Lehrer-Verein111 Pädagogischer Kongreß$gMünchener Lehrer-Verein$n1$d1924$cMünchen
111 COP$n11$d2005$cMontréal411 Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention$n11$d2005$cMontréal
52
GND-ÜbergangsregelnKongresse C7
Beispiele:
111 Vatikanisches Konzil$n2$d1962-1965$cVatikanstadt411 Concilium Vaticanum$n2$d1962-1965$cVatikanstadt
111 Internationaler Kongress für Weltevangelisation$n3$d2010$cKapstadt411 Lausanne Congress on World Evangelization$n3$d2010$cKapstadt
111 Biennale di Venezia$n54$d2011$cVenedig
111 International Conference on Nutrition$d1992$cRom
111 S‘‘ezd Pisatelej SSSR$n3$d1959$cMoskau411 Sowjetischer Schriftstellerkongress$n3$d1959$cMoskau
53
GND-ÜbergangsregelnKongresse C6
• Besteht der Name des Kongresses nur aus dem Namen der veranstaltenden Körperschaft und einem Gattungsbegriff, wird der bevorzugte Name unselbstständig in der Form Körperschaft und Gattungsbegriff gebildet
Beispiel:
111 Sozialdemokratische Partei Deutschlands$bParteitag$d1968$cNürnberg
54
GND-ÜbergangsregelnKongresse C8
• Kongressfolgen werden als Normdatensatz erfasst. Zur Unterscheidung gleichnamiger Kongressfolgen werden identifizierende Zusätze ergänzt
• In den zur Kongressfolge gehörenden Einzelkongressen wird die Kongressfolge obligatorisch als Beziehung (Oberbegriff partitiv) erfasst
• In der Formalerschließung werden Kongressfolgen abweichend nur im bisherigen Umfang erfasst. Die Erfassung der Kongressfolge als partitiver Oberbegriff ist für die Formalerschließung nicht obligatorisch
55
GND-ÜbergangsregelnKongresse C8
Beispiel:
008 vif111 Deutscher Evangelischer Kirchentag
008 vie111 Deutscher Evangelischer Kirchentag$n33$d2011$cDresden511 !...!Deutscher Evangelischer Kirchentag$4obpa548 $c2011$4datv551 !...!Dresden$4ortv
56
GND-ÜbergangsregelnKongresse C9
• Hat ein Einzelkongress einen spezifischen Namen, der vom Namen der Kongressfolge abweicht, wird dieser als bevorzugter Name gewählt
Beispiel:
111 Workshop EMV-Gerechte Entwicklung und Applikation von Geräten$d2004$cMittweida
411 Mittweidaer EMV-Tag$n4$d2004$cMittweida
57
GND-ÜbergangsregelnKongresse C10-11
Namensänderung bei Einzelkongressen• Innerhalb einer Kongressfolge wird jeder einzelne
Kongress in einem eigenen Datensatz erfasst. Weichen die Namen der einzelnen Kongresse einer Kongressfolge voneinander ab, wird nach der Verwendungsregel für Formal- bzw. Sacherschließung verfahren
• Formalerschließung: zwischen Vorgänger und Nachfolger wird eine chronologische Beziehung hergestellt
• Sacherschließung: Es wird keine chronologische Beziehung hergestellt. Die Kongressfolge wird in den Einzelkongressen als partitiver Oberbegriff erfasst
58
GND-ÜbergangsregelnKongresse C10-11
Namensänderung bei Kongressfolgen
• Ändert sich der Name einer Kongressfolge, wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz
gebildet
• Zwischen Vorgänger und Nachfolger wird eine chronologische Beziehung hergestellt
• Geringfügige Änderungen von Artikeln, Präpositionen Konjunktionen u.Ä. bedingen keine neue Entität, sondern werden als abweichende Namensform erfasst
59
GND-ÜbergangsregelnKongresse C10-11
Beispiele:
111 Deutsches Kinder-Film-&-Fernseh-Festival Goldener Spatz$cGera511 !...!Goldener Spatz$cGera$4nach
111 CMD411 Weltkongress für Dermatologie511 !...!International Congress of Dermatology$4vorg
111 Champions League511 !...!Fußballeuropapokal der Landesmeister$4vorg
60