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Stand: 28,10.2014 jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen. Brücken und Gewässer. Postfach 101422. D - 20009 Hamburg Geschäftsbereich - GF/PB Geschäftsführung Projekt Busbeschleunigung Sachsenfeld 3-5 D - 20097 Hambum Geschäftszeichen (bei Antworten bitte anqeben) Gz.: GF/PB Hamburg, den 26.11.2014 Verkehrsplanung ; Busbeschleunigungsprogramm, Metrobuslinien 2/3 Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße Schlussverschickung 1. Verschickung LSBG - GF/PB vom 15.05.2014 Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Abwägungsvermerk 3. Übersichtsplan i.M. 1:5.000, Lageplan i.M. 1:250, 4. Beitrag zur AU-Bau gern. § 57 LHO Zeichn.-Nr.: Zeichn.-Nr.: öffentliche Verkehrsmittel: S 3, S 31 Hammerbrook Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd LSBG Landesbeirieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg

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Stand: 28,10.2014 iÜ

jrm

Freie und

Landesbetrieb

Hansestadt Hamburg

Straßen, Brücken und Gewässer

Landesbetrieb Straßen. Brücken und Gewässer. Postfach 101422. D - 20009 Hamburg Geschäftsbereich - GF/PB Geschäftsführung Projekt Busbeschleunigung

Sachsenfeld 3-5 D - 20097 Hambum

Geschäftszeichen (bei Antworten bitte anqeben) Gz.: GF/PB Hamburg, den 26.11.2014

Verkehrsplanung ; Busbeschleunigungsprogramm, Metrobuslinien 2/3

Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße

Schlussverschickung

1. Verschickung LSBG - GF/PB vom 15.05.2014

Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Abwägungsvermerk 3. Übersichtsplan i.M. 1:5.000,

Lageplan i.M. 1:250, 4. Beitrag zur AU-Bau gern. § 57 LHO

Zeichn.-Nr.: Zeichn.-Nr.:

öffentliche Verkehrsmittel:

S 3, S 31 Hammerbrook Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd

LSBG Landesbeirieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die verkehrstechnische Planung der Baumaßnahme am Knotenpunkt Bahrenfelder ChausseeA/on- Sauer-Straße (einschließlich Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee/Regerstraße) im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms ist abgeschlossen und wird hiermit

schlussverschickt.

Änderungswünsche wurden von verschiedenen Dienststellen eingebracht. Die während des Ab- stimmungsverfahrens eingebrachten Bedenken und Anregungen wurden diskutiert und abgewogen.

Die Stellungnahmen aus der 1. Verschickung und die vorgenommenen Änderungen sind in dem beigefügten Abwägungsvermerk festgehalten.

Einzelheiten der Planung sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht und den Lageplänen zu ent- nehmen.

Entwurfs- und Baudienststelle ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung - GF/PB - bzw. Fachbereich Baudurchführung - S3 -.

Die Verkehrsplanung wurde am 15.09.2014 vom Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona zur Kenntnis genommen.

Die Wegweisung wurde mit dem Schreiben vom 17.10.2014 von deij^^^^^^| angeordnet.

Die Verkehrszeichen und die LSA-Schaltunterlagen (Festzeitsteuerung) wurden mit dem Schreiben vom 26.08.2014 für die LSA 836: Bahrenfelder Chaussee/Regerstraße und mit dem Schreiben vom 05.09.2014 für die LSA 167: Bahrenfelder ChausseeA/on-Sauer-Straße von der an- geordnet.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushaltstitel „Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms“ der Freien und Hansestadt Hamburg.

Baubeginn ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015.

Mit freundlichen Grüßen

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Entwurfsdienststelle: Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

Projektgruppe Busbeschleunigung (GF/PB)

Baumaßnahme: Busbeschleunigungsprogramm MetroBus-Linie 2/3

Teilbaumaßnahme: Umbau des Knotenpunktes

Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Straße

Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung

INHALT

1 ANLASS DER PLANUNG 2

2 VORHANDENER ZUSTAND 3

2.1 Lage und Funktion im Straßennetz 3

2.2 Aufteiiung der Fahrbahn und Nebenfiächen, Oberfiächenbefestigung 4

2.3 Beiastungswerte 5

2.4 ÖPNV 7

2.5 Ruhender Verkehr 7

2.6 Grün- und Baumbepfianzung 8

2.7 Öffentiiche Beieuchtung 8

2.8 Wegweisende Beschiiderung 9

2.9 Straßenmöbiierung 9

2.10 Leitungen 9

3 GEPLANTER ZUSTAND 11

3.1 Pianungsansatz 11

3.2 Einzeiheiten der Pianung 19

3.2.1 ÖPNV 21

3.2.2 Ruhender Verkehr 22

3.2.3 Barrierefreiheit 22

3.2.4 Grünflächen / Baumpfianzungen 22

3.2.5 Öffentiiche Beieuchtung 23

3.2.6 Wegweisende Beschiiderung 23

3.2.7 Straßenmöbiierung 23

3.2.8 Versorgungsieitungen 23

3.2.9 Straßenentwässerung 23

4 PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN 24

5 UMSETZUNG DER PLANUNG 24

5.1 Grunderwerb 24

5.2 Entwurfs- und Baudienststeiie 24

5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaitstitei 24

5.4 Bauzeit 24

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1 ANLASS DER PLANUNG

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstums in der Freien

und Hansestadt Hamburg und der damit verbundenen stetigen Steigerung der Fahrgast-

zahlen sollen gemäß der Drucksache 20/2508 des Senats vom 06.12.2011 mehrere

Metrobuslinien durchgehend beschleunigt und für die Fahrgäste komfortabler gestaltet

werden. Die Metrobuslinien bedienen vor allem stark nachgefragte Verbindungen

zwischen Stadtteilen und städtischen Achsen ohne Schnellbahn verkehr und fungieren

ergänzend als Zubringer zu den Schnellbahnen.

Die Umsetzung entsprechender Busbeschleunigungsmaßnahmen ist in zwei Ausbau-

zielen bis 2016 bzw. 2020 beabsichtigt. Geplant sind die Einführung von LSA-

Vorrangschaltungen, der Bau von neuen Bussonderfahrstreifen sowie die Überprüfung

sämtlicher Haltestellen.

Die vorliegende Planverschickung umfasst eine Teilmaßnahme der Gesamtbeschleuni-

gung der MetroBus-Linien 2 und 3, die als Bestandteil des Ausbauziels Phase A bis

2016 realisiert sein soll.

Dabei handelt es sich um den Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-

Sauer-Straße (LSA-Knotennummer 167), der aus zwei Teilknoten besteht sowie um eine

Busbevorzugung an der rund 300 m weiter nordwestlich gelegenen Fußgängerlicht-

signalanlage im Knotenpunktbereich der Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße (LSA-

Knotennummer 836).

Im Bereich des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße befindet sich

die Bushaltestelle Von-Sauer-Straße. Neben den MetroBus-Linien 2/3 verkehrt hier die

Nachtbuslinie 602.

Die aktuellen Verkehrsunfalldaten von der Verkehrsdirektion (VD) dokumentieren, dass

sich im Zeitraum vom 07.01.2011 bis 19.12.2013 insgesamt 46 Verkehrsunfällen im

Bereich des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße ereigneten. Die

Auffälligkeit der Unfälle im Längsverkehr relativiert sich in ihrer Bedeutung angesichts

der hohen Verkehrsbelastung. Im Bereich der Unfallfolgen mit Personenschaden ist

keine Häufung registriert.

Am Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße waren im Zeitraum vom

31.01.2011 bis 30.12.2013 insgesamt 30 Verkehrsunfällen zu verzeichnen. Nach den

vorgegebenen Schwellwerten zählt der Knotenpunkt nicht als Unfallhäufungsstelle.

Gleichwohl sind die Einbiegen- und Kreuzen-Unfälle - hervorgerufen durch einbiegende

Fahrzeuge aus der unsignalisierten Nebenrichtung auf die bevorrechtigte Bahrenfelder

Chaussee - als typisch erkennbar. Zudem zeigt sich eine Auffälligkeit im östlichen

Abschnitt durch Unfälle zwischen dem ruhenden Verkehr und vorbeifahrenden Fahr-

zeugen.

Zusätzlich zu der Umgestaltung des Knotenpunktes in Bezug auf die Busbeschleuni-

gung wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Radverkehrs sowie die

Belange der Barrierefreiheit gelegt. Ergänzend erfolgt für den ruhenden Verkehr eine

Neuordnung der vorhandenen Parksituation.

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2 VORHANDENER ZUSTAND

2.1 Lage und Funktion im Straßennetz

Der signalisierte Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße befindet sich

im Bezirk Hamburg-Altona im Stadtteil Hamburg-Bahrenfeld.

Die als Vorfahrtstraße ausgewiesene Fahrbeziehung Bahrenfelder Chaussee (Ost) /

Von-Sauer-Straße gehört zum Streckenverlauf der Bundesstraße B431 und stellt als

Zubringer zur Bundesautobahn A7 eine der wichtigsten Straßenverbindungen im Bezirk

Altona dar. Die in Ost-West-Richtung verlaufende Bahrenfelder Chaussee gehört zum

Hauptverkehrsstraßennetz Hamburgs und hat als Bindeglied zwischen Stresemann-

straße und Luruper Chaussee ebenfalls eine bedeutende Rolle für die Verbindung

zwischen dem Stadtzentrum und den nordwestlichen Randbezirken.

Östlich des Knotenpunktes bindet von Süden kommend der Woyrschweg vorfahrt-

geregelt an die Bahrenfelder Chaussee an. Es sind lediglich die Fahrbeziehungen

„rechts rein - rechts raus“ zugelassen. Im weiteren Verlauf westlich des Knotenpunktes

befindet sich die unsignalisierte Einmündung Norburger Stieg, wobei der Norburger

Stieg als zuführende Einbahnstraße eingerichtet ist (für Radfahrer in Gegenrichtung frei).

Hier ist nur das Rechtseinbiegen gestattet. Zwischen dem Knotenpunkt Bahrenfelder

Chaussee / Von-Sauer-Straße und dem Knoten Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße

mündet die vorfahrtgeregelte Straußstraße in die Bahrenfelder Chaussee ein. Die als

wegführende Einbahnstraße eingerichtete Straußstraße verbindet die Bahrenfelder

Chaussee mit der Von-Sauer-Straße. Weiter westlich des Knotens wird die Bahrenfelder

Chaussee von der Regerstraße gekreuzt. Im westlichen Arm des vorfahrtgeregelten

Knotenpunktes ist eine signalisierte Querung für Fußgänger integriert. Die aus Richtung

Süden kommende Regerstraße ist als zuführende Einbahnstraße eingerichtet. Hier ist

nur das Rechtseinbiegen zugelassen.

Geprägt ist das Quartier um den Knotenpunkt maßgeblich durch mehrgeschossige

Wohngebäude sowie durch eine kleinteilige Bebauungsstruktur. Im Knotenpunktbereich

sind in den Erdgeschossen überwiegend Gewerbebetriebe angesiedelt. So sind hier

unter anderem eine Sparkassenfiliale, eine Fahrschule, ein Nähatelier, ein Beauty Shop,

eine Sportbootschule und ein Geschäft für Friseurbedarf sowie ein Kiosk vorzufinden.

Im Bereich der Dreiecksfläche zwischen den Straßen Bahrenfelder Chaussee / Von-

Sauer-Straße / Straußstraße sind durch den Investor „Von-Sauer-Straße

zwei Wohnblöcke geplant, in denen neben

Wohnungen und Einzelhandelseinrichtungen auch Studentenapartments entstehen

sollen.

Die zulässige Geschwindigkeit beträgt in den Hauptverkehrsstraßen (Bahrenfelder

Chaussee, Von-Sauer-Straße) 50 knn/h. Die Wohnstraßen Regerstraße, Norburger

Stieg, Woyrschweg und Straußstraße sind mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf

30 km/h Verkehrs beruhigt.

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Das Planungsgebiet erstreckt sich in der Bahrenfelder Chaussee von der Haus-

nummer 44 im Osten bis zur Fußgängerlichtsignalanlage unmittelbar westlich der

Regerstraße. In der Von-Sauer-Straße endet der Planungsbereich hinter der vorhande-

nen Fußgängerfurt.

2.2 Aufteilung der Fahrbahn und Nebenflächen, Oberflächenbefestigung

Bahrenfelder Chaussee

Der Straßen raum der Bahrenfelder Chaussee weist im östlichen Knotenpunktbereich

eine Breite von rund 35 m auf. Die rund 22 m breite Fahrbahn besteht aus sechs Fahr-

streifen, ist bituminös befestigt und mit Bordkanten aus Naturstein eingefasst. Die

Fahrbahn unterteilt sich stadtauswärts in zwei Geradeausfahrstreifen und zwei schräg-

links abbiegende Fahrstreifen jeweils mit einer Breite von 3,25 m. Die zwei entgegen

gerichteten, stadteinwärts geführten Fahrstreifen sind 3,50 m breit. Die beiden Fahrtrich-

tungen sind durch eine 1,00 - 2,40 m breite Mittelinsel baulich voneinander getrennt. Die

im unmittelbaren Knotenpunktbereich vorhandenen vier Fahrstreifen stadtauswärts

entwickeln sich rund 105 m vor der signalisierten östlichen Fußgänger-ZRadfahrer-

querung über die Bahrenfelder Chaussee aus zwei Fahrstreifen. Im weiteren Straßen-

verlauf Richtung Westen hinter dem Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-

Straße weist die in vier Fahrstreifen unterteilte Fahrbahn eine Breite von rund 13 m auf.

Ca. 95 m hinter der signalisierten westlichen Querung der Bahrenfelder Chaussee

verengt sich die Fahrbahn auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit einer Breite von

jeweils 5,70 m.

Die Radfahrer werden im östlichen Bereich beidseitig auf 1,00 m- 1,50 m breiten, mit

roten Betonsteinpflaster 25*25 cm befestigten, separaten Radwegen geführt. Auf Höhe

der Sparkasse wird der Radweg in einen veralteten, bituminös befestigten, 0,75 m-

1,00 m breiten Radweg überführt. Dieser setzt sich bis zum Knoten Regerstraße auf

nördlicher Seite fort. In Fahrtrichtung stadteinwärts werden Radfahrer im Mischprinzip

auf der Fahrbahn geführt und rund 40 m vor dem Knotenpunkt Bahrenfelder

Chaussee / Von-Sauer-Straße auf einen separaten, bituminös befestigten Radweg

aufgeleitet. Der Gehweg ist in diesem Bereich für Radfahrer freigegeben. Aufgrund der

mangelhaften Ausführung der Radfahrsituation wurde die Radwegebenutzungspflicht im

westlichen Abschnitt der Bahrenfelder Chaussee aufgehoben.

Die vorhandenen Gehwege sind im gesamten Planungsbereich mit Betongehweg platten

50*50 cm befestigt und variieren zwischen einer Breite von 2,00 m bis 8,50 m. In den

Wurzelbereichen der Bäume ist der Gehweg teilweise unbefestigt. Die mit Betonplatten

belegten Sicherheitsstreifen sind zwischen 0,65 m und 1,65 m breit.

Die im Planungsbereich liegenden Gehweg Überfahrten sind mit Wabensteinpflaster

befestigt.

Die ca. 50 m lange, mit Betonpflaster befestigte Busbucht in Fahrtrichtung Westen liegt

unmittelbar hinter der Einmündung Norburger Stieg. In der Gegenrichtung befindet sich

die ca. 47 m lange, mit Großpflaster befestigte Busbucht unmittelbar hinter der Einmün-

dung Woyrschweg. An beiden Haltestellen sind Fahrgastunterstände vorhanden.

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Von-Sauer-Straße

Die als Vorfahrtstraße ausgewiesene Von-Sauer-Straße ist im Knotenpunktbereich ca.

14 m breit und besteht aus zwei Fahrstreifen je Richtung. Die beiden Fahrtrichtungen

sind baulich durch eine 1,50 m-2,00 m breite Mittelinsel getrennt. Der Gesamtstraßen-

raum weist eine Breite von rund 25 m auf. Die Fahrbahn ist bituminös befestigt und mit

Bordkanten aus Naturstein eingefasst.

Die beidseitig vorhandenen separaten Radwege sind rund 1,25 m breit und mit rotem

Betonsteinpflaster 10*20 cm befestigt.

Die mit Betongehwegplatten 50*50 cm befestigten Gehwege sind 1,85m (Nordseite)

bzw. 3,15 m (Südseite) breit. Die ebenfalls mit Betongehwegplatten 50*50 cm befestig-

ten Sicherheitsstreifen variieren in der Breite zwischen 1,15 cm und 1,25 cm.

2.3 Belastungswerte

Eine aktuelle Verkehrszählung von Dienstag, dem 23.08.2011 im Knotenpunktbereich

Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße weist Querschnittsbelastungen von rund

19.500 Kfz/24h für den nordwestlichen Straßenabschnitt und rund 47.800 Kfz/24h für

den südöstlichen Abschnitt der Bahrenfelder Chaussee auf. Der Schwerverkehrsanteil

liegt bei 5,5% (nordwestlicher Abschnitt) bzw. 4,3% (südöstlicher Abschnitt). In der

Von-Sauer-Straße ist am Knotenpunkt eine Querschnittsbelastung von rund

28.600 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 4,3 % registriert worden.

Die Knotenpunktströme in den Spitzenstunden morgens, mittags und abends sind in den

nachfolgenden Abbildungen (mit Angabe Kfz/h und SV-Anteil) graphisch dargestellt

(entnommen aus den Zählunterlagen der

Abbildung 1: Knotenpunktbelastung in der Spitzenstunde morgens (07:45 - 08:45 Uhr)

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Abbildung 2: Knotenpunktbelastung in der Spitzenstunde mittags (13:30 -14:30 Uhr)

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Abbildung 3: Knotenpunktbelastung in der Spitzenstunde abends (16:30 -17:30 Uhr)

Aus der verkehrstechnischen Knotenpunktbewertung in der Voruntersuchung „Metro-

Bus-Linien 2 und 3: Machbarkeitsstudie zur Busbeschleunigung im Streckenabschnitt

Luruper Chaussee - Bahrenfelder Chaussee - Stresemannstraße zwischen Stadion-

straße und Kieler Straße“ durch das hervor, dass der Knoten in

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den Hauptverkehrszeiten fahrstreifenbezogen von einer sehr hohen Auslastung sowie

von starken Abbiegeströmen der Relation Von-Sauer-Straße <> Bahrenfelder Chaussee

gekennzeichnet ist. Zeitweise, insbesondere stadteinwärts und in den Hauptverkehrszei-

ten sind am Knotenpunkt hohe Wartezeiten und längere Rückstaus zu beobachten. Die

berechneten maßgebenden Bewertungskenngrößen liegen in der morgendlichen Spit-

zenstunde im Grenzbereich der Qualitätsstufen D und E.

2.4 ÖPNV

Der Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße wird von den MetroBus-

Linien 2 und 3 sowie der Nachtbuslinie 602 befahren.

Die MetroBus-Linie 2 fährt über die Luruper Chaussee und Bahrenfelder Chaussee von

Schenefeld nach Altona und verbindet die Stadtteile Lurup, Bahrenfeld, Altona-Nord und

Ottensen. Die Linie verkehrt werktags sowie Sonn- und Feiertags durchschnittlich in

einem 10-Minuten-Takt mit Gelenkbussen sowie Standardbussen. Außerhalb der

Spitzenzeiten verkehrt die Linie Sonn- und Feiertags in einem 20-Minuten-Takt.

Die MetroBus-Linie 3 verkehrt über die Luruper Chaussee, Bahrenfelder Chaussee und

Stresemannstraße von Schenefeld bis nach Tiefstack und verbindet die Stadtteile

Osdorf, Bahrenfeld, Altona-Nord, St. Pauli, die Neu- und die Altstadt und endet in

Tiefstack. Werktags bedient die Linie 3 die Haltestellen in einem 10-Minuten-Takt mit

Gelenkbussen und Standardbussen. In den morgendlichen bzw. nachmittäglichen

Spitzenzeiten werden die Taktzeiten auf bis zu 5 Minuten verdichtet. Sonn- und Feier-

tags fährt die Linie 3 außerhalb der Spitzenzeiten in einem 20-Minutentakt.

Beeinflusst sind die Metrobuslinien besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bei Groß-

veranstaltungen in den Arenen und der Trabrennbahn, bei Spielen der Fußball-

bundesliga sowie bei Störungen auf der A7.

2.5 Ruhender Verkehr

Bahrenfelder Chaussee

In der Bahrenfelder Chaussee sind im unmittelbaren Knotenpunktbereich auf Höhe der

Hausnummer 62 in Fahrtrichtung stadtauswärts vier mit Wabensteinpflaster befestigte

Längsparkstände mit einer Breite von 2,55 m vorhanden. Die vier Parkstände sind mit

zeitlicher Einschränkung (Mo-Fr 8-18 h, Sa 8-12 h) für 2 Stunden mit Parkscheibe (VZ

1040-32) eingerichtet.

Im weiteren Verlauf ist eine ungeordnete, mit Grant befestigte Fläche vorhanden, die

ebenfalls zum Parken genutzt wird. Die Fläche weist eine Größe von 13*6 m auf.

Zwischen Von-Sauer-Straße und Regerstraße sind in der Bahrenfelder Chaussee auf

nördlicher Fahrbahnseite weitere vierzehn, mit Wabensteinpflaster befestigte Schräg-

parkstände vorhanden. Sechs dieser Parkstände sind mit zeitlicher Einschränkung (Mo-

Fr 8-18 h, Sa 8-12 h) festgelegt.

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Westlich der Schräg parkstände sind sechs, mit Wabensteinpflaster befestigte Längs-

parkstände eingerichtet.

In Fahrtrichtung stadteinwärts sind zwischen Regerstraße und Straußstraße fünf mit

Wabensteinpflaster befestigte Längsparkstände vorhanden. Diese sind durch die öffent-

liche Beleuchtung sowie durch Gehwegparken unterbrochen.

Zusätzlich ist das Parken am Fahrbahnrand zwischen Regerstraße und Von-Sauer-

Straße außerhalb der Hauptverkehrszeiten zugelassen (absolutes Halteverbot im

Zeitraum Mo-Fr 6-9 h).

Insgesamt sind in der Bahrenfelder Chaussee im zu überplanenden Gebiet 15 Längs-

parkstände und 14 Schrägparkstände ausgewiesen; ergänzend sind außerdem Parkflä-

chen am Fahrbahnrand mit zeitlicher Einschränkung für ca. 15 Pkw und auf den Neben-

flächen für ca. 6 Pkw verfügbar.

Von-Sauer-Straße

In der Von-Sauer-Straße sind im betrachteten Abschnitt keine Einrichtungen für den

ruhenden Verkehr vorhanden.

2.6 Grün- und Baumbepflanzung

Bahrenfelder Chaussee

In der Bahrenfelder Chaussee ist beidseitig vereinzelt alter Baumbestand vorhanden.

Auf südlicher Straßenseite sind ca. 13 Bäume vorzufinden. Nördlich der Fahrbahn sind

ca. 23 Bäume in den Nebenflächen vorhanden. Auf der Dreiecksinsel zwischen der

Bahrenfelder Chaussee und Von-Sauer-Straße steht ebenfalls ein Baum.

Von-Sauer-Straße

In der Von-Sauer-Straße ist im betrachteten Bereich kein Baumbestand vorhanden.

2.7 Öffentliche Beleuchtung

Bahrenfelder Chaussee

Die öffentliche Beleuchtung wird im gesamten Planungsgebiet über Auslegermasten

(Peitschen) mit Langte Id leuchten sichergestellt.

In der Bahrenfelder Chaussee sind die Leuchten im St recken bereich auf südlicher

Fahrbahnseite und im Knotenpunktbereich wechselseitig angeordnet.

Ergänzt wird die öffentliche Beleuchtung im Knotenpunktbereich durch drei auf den

Verkehrsinseln platzierten Leuchten aus geraden Masten mit jeweils 2 Ansatzleuchten.

Von-Sauer-Straße

In der Von-Sauer-Straße stehen die Auslegermasten mit Langfeldleuchten auf der

südlichen Straßenseite.

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2.8 Wegweisende Beschilderung

Am Knotenpunkt sind auf der Dreiecksinsel in der Bahrenfelder Chaussee zwei Wegwei-

ser mit den Zielangaben „Schenefeld“, „Wedel“ und „A7“ sowie mit den innerörtlichen

Zielangaben „Lurup“ und „Osdorf“ aufgestellt. Die wegweisenden Verkehrszeichen sind

unbeleuchtet.

2.9 Straßenmöblierung

Im gesamten Planungsgebiet stehen zahlreiche Poller (aus Metall und aus Holz) sowie

Fußgängerschutzgitter. Zusätzlich sind an den Bäumen vereinzelt Baumschutzbügel

vorhanden.

Bahrenfelder Chaussee

Auf Höhe der nördlich angrenzenden Sackgasse „Boschstraße“ (Stat. 0+120) sind in den

Nebenflächen neben einer Uhr mit Werbung und einer Litfaßsäule der Verteilerschrank

eines Telekommunikationsanbieters aufgestellt.

Auf Höhe der Sparkasse steht ein Altkleidercontainer.

Im weiteren Verlauf auf Höhe der westlichen Fußgänger-ZRadfahrerquerung der Bahren-

felder Chaussee (Stat. 1+280) befinden sich im nördlichen Gehwegbereich eine Litfaß-

säule, eine Telefonsäule, ein Briefkasten sowie ein Briefmarkenautomat.

Im Bereich der westlichen Bushaltestelle (stadtauswärts) stehen vier Fahrradanlehnbü-

gel.

Im Knotenpunktbereich der Regerstraße steht auf nördlicher Fahrbahnseite eine weitere

Litfaßsäule (Stat. 1+050).

Von-Sauer-Straße

Im südlichen Einmündungsbereich der Von-Sauer-Straße in die Bahrenfelder Chaussee

steht in den Nebenflächen eine Infotafel der Firmal^^^^^H

2.10 Leitungen

In dem betrachteten Bereich sind Leitungen von verschiedenen Ver- und Entsorgungs-

unternehmen vorhanden. Ein aktueller Leitungsbestand ist anhand der Angaben der

Leitungsunternehmen angefertigt worden.

Der signalisierte Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße wird von

einem Steuerschrank versorgt. Dieser Schrank befindet sich auf Höhe der Hausnummer

64 (Stat. 1+300) im Gehwegbereich der Bahrenfelder Chaussee zwischen Fahrbahn und

Radweg.

Die Fußgängerlichtsignalanlage im Bereich des Knotenpunktes Regerstraße wird durch

ein separates Steuergerät versorgt. Der Standort befindet sich im nördlichen Nebenflä-

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chenbereich der Bahrenfelder Chaussee zwischen Sicherheitsstreifen und Radweg auf

Höhe der Hausnummer 94 (Stat. 1 +010).

In der Bahrenfelder Chaussee sowie in der Von-Sauer-Straße sind neben weiteren

Schalt-ZVerteilerschränken in den Nebenflächen auch zahlreiche Schächte (Siele,

Telekommunikationsunternehmen) sowohl in den Nebenflächen als auch im Fahrbahn-

bereich vorhanden.

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3 GEPLANTER ZUSTAND

3.1 Planungsansatz

Zur Reduzierung der Verlustzeiten für die Metro Busse sowie zur Verbesserung der

allgemeinen verkehrlichen Situation werden die vorhandenen Lichtsignalanlagen Bah-

renfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße (LSA 167) und Bahrenfelder Chaussee / Reger-

straße (F-LSA 836) schalttechnisch mit einer verkehrsabhängigen Steuerung einschließ-

lich ÖV-Bevorrechtigung ausgestattet.

Die im Planungsprozess übliche Variantendiskussion zu sinnvollen baulichen Maßnah-

men wurde bereits im Rahmen der Voruntersuchung „MetroBus-Linien 2 und 3: Mach-

barkeitsstudie zur Busbeschleunigung im Streckenabschnitt Luruper Chaussee -

Bahrenfelder Chaussee - Stresemannstraße zwischen Stadionstraße und Kieler Straße“

geführt. Die hier enthaltenden Vorschläge zur Busbeschleunigung wurden nochmals in

zwei Gesprächsrunden mit den zuständigen Fachdienststellen vorabgestimmt. Hierbei

wurden verschiedene Detaillösungen konzipiert und die Vor-/Nachteile der einzelnen

Ausbauvariationen abgewogen (siehe Abschnitt 3.2).

Im Ergebnis der Variantendiskussion wurden die Randbedingungen und Anforderungen

der Entwurfslösung näher definiert: Demnach soll ein Busfahrstreifen stadteinwärts

zwischen Straußstraße und Von-Sauer-Straße eingerichtet und die Haltestelle in Fahrt-

richtung stadtauswärts näher an den Knotenpunktbereich verlegt werden. In diesem

Zusammenhang sind auch beide Haltestellenbereiche insgesamt ansprechender und

nutzerfreundlicher zu gestalten. Im Rahmen der LSA-Anpassungen wird die LSA mit

LED-Technik, akustischen/taktilen Signalgebern für Sehbehinderte sowie Anforderungs-

schleifen und Videodetektoren für Kfz ausgestattet.

Um möglichst großzügige Nebenflächen zu erhalten und die Konflikte im nichtmotorisier-

ten Verkehr - insbesondere für den Radverkehr - zu optimieren, werden im Planungsbe-

reich die Radwege auf den aktuellen Ausbaustandard gebracht und der Radverkehr im

Bereich zwischen Regerstraße und Von-Sauer-Straße auf die Fahrbahn verlagert. Durch

die beidseitigen Radfahrstreifen wird dem Radverkehr auf der Fahrbahn ein eigenstän-

diger Bereich zugeordnet, der für eine Entflechtung von Auto- und Fahrradverkehr sorgt,

ohne diesen jedoch strikt zu trennen. Die durch die Aufgabe des Radweges gewonne-

nen Flächen kommen dem Fußgängerverkehrzu gute.

Zusammengefasst sind der Entwurfslösung nachfolgende Rahmenbedingungen zu

Grunde gelegt worden:

• Optimierung der Verkehrsabläufe einschließlich der Signalsteuerung für die

MetroBus-Linien 2 und 3,

• Einbindung in die vorhandenen LSA-Koordinierungsstrecken L03 und ST01,

• Bemessung der Bushaltestellenlänge für zwei Doppelgelenkbusse (= 50 m),

• Einhaltung der vorhandenen Straßenbegrenzungslinien,

• Förderung des Radverkehrs,

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• Ergänzung von Bo de nieitele menten zur Berücksichtigung der Belange von

mo bi Iitätse i ngesch rän kte n Pe rso ne n,

• weitestgehender Erhalt des Baumbestandes und der Parkstände,

• Berücksichtigung der geplanten Hochbaumaßnahme an der Ecke Von-Sauer-

Straße / Bahrenfelder Chaussee (Flurstücksnummern:

Es sind lediglich Deckenerneuerungen der überplanten Fahrbahnbereiche vorgesehen.

Der weitere Umfang der Tiefbauarbeiten wird auf notwendige Umbauarbeiten begrenzt

(Herstellung neuer Fahrbahnen, Rückbau Radwege, Neubau von Parkständen,...).

Bohrkerne zur Analyse des Asphaltaufbaus sowie Trummenuntersuchungen liegen noch

nicht vor. Diese Leistungen werden rechtzeitig durch den LSBG GF/PB im weiteren

Planungsprozess beauftragt.

In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse können zusätzliche Kosten entstehen.

3.2 Variantendiskussion

Im Rahmen der Variantendiskussion wurden folgende Detaillösungen entwickelt und

bewertet:

Variante 0:

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cra E23

ra C-i I ! 'I

Die Variante 0 stellt die Grundvariante in Anlehnung an die Ausbauempfehlungen aus

der Voruntersuchung dar. Ausgehend hiervor wurden Detaillösungen und Festlegungen

u.a. für Fahrstreifen breiten, Radwegführungen, Bushaltestellenlage, Anordnung der

Furten usw. entwickelt. In dieser Ausgangsvariante liegt die Haltestelle stadtauswärts

hinter dem Knotenpunkt (= heutige Lage) und die vorhandenen Radverkehrsanlagen

werden beibehalten.

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Im Rahmen der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Bahrenfelder Chaussee

westlich der Von-Sauer-Straße wurde anfangs die Herstellung eines Schutzstreifens für

Radfahrer stadtauswärts im dargestellten Bereich diskutiert. Aufgrund der allgemeinen

Verkehrsabwicklung und Wechselwirkungen des Radverkehrs mit Fußgängern, Kfz-

Verkehr, ggf. Busverkehr/Bushaltestelle, ruhenden (bzw. ein-und ausparkenden) Ver-

kehr, Anzahl möglicher Pkw-Parkstände und andererseits der aktuellen problemlosen

Führung als Radweg wird ein Schutzstreifen zumindest im dargestellten Bereich verwor-

fen. Demgegenüber wird stadteinwärts die direkte Führung der Radfahrer über den

Knotenpunkt mit anschließender Aufleitung zum vorhandenen Radweg hinter dem

Knoten zur allgemeinen Verbesserung des Radverkehrs favorisiert.

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Zur kompakten Gestaltung des Knotenpunktes wurde eine Führung der Rechtsabbieger

über eine Dreiecksinsel angedacht. Aufgrund der Schleppkurvenproblematik, des sehr

geringen Abbiegeaufkommens und der zusätzlichen Straßenquerung für Fußgänger wird

diese Detaillösung wieder verworfen. Zumal würde der bauliche Aufwand in keinem

Verhältnis zum Gewinn hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit stehen.

Vielmehr wurde festgelegt, dass ein Rechtsabbiegen aus der Bahrenfelder Chaussee in

die Von-Sauer-Straße prinzipiell entbehrlich wäre. Als Alternative kann für die wenigen

Abbieger (deutlich unter 10 Kfz/h bzw. ca. 160 Kfz/24h) die Straußstraße genutzt wer-

den. In den weiteren Planungen ist somit ein Rechtsabbiegeverbot zugrunde zu legen.

1

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Variante 1:

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7

In Variante 1 wurden die Detaillösungen und Festlegungen zu Variante 0 eingearbeitet.

Aus Kostengründen soll - soweit möglich - die nördliche Bordkante aus östlicher Rich-

tung bis Höhe Boschstraße und die südliche Bordkante zwischen Regerstraße und

Woyrschweg gehalten werden. Die Breite der Fahrstreifen ist darauf abzustellen: ca. 60

bis 70 cm können auf die 3,25 m für die äußeren/mittleren Fahrstreifen und 3,00 m für

die inneren Fahrstreifen je Richtung insgesamt zugerechnet werden. Die erst vor kurzem

neu hergestellte Bushaltestelle stadtauswärts wird - u.a. aus Kostengründen - beibehal-

ten; hier kann aber nur ein Bus zum Fahrgastwechsel stehen. Vor der Einmündung

Norburger Stieg wird deshalb ein Busfahrstreifen als zusätzlicher AufsteIIbereich für

einen zweiten Bus eingerichtet. Insgesamt sind ca. 7 Bäume im nördlichen Bereich zu

fällen. Zur besseren Verkehrsabwicklung der Radfahrer stadteinwärts ist zwischen

Norburger Stieg und Boschstraße der Radweg für einen Zweirichtungsverkehr zu

dimensionieren. In der Folge sind die beiden Furten über die Bahrenfelder Chaussee zu

tauschen (Fußgängerfurt rechts, Radfahrerfurt links) und die Breite der Radfahrerfurt

jeweils an einen Zweirichtungsverkehr anzupassen. Aufste I Iberei che für linksabbiegende

Radfahrer sind vorzusehen.

Variante 2:

Die direkte Führung der Radfahrer stadtauswärts in Richtung Von-Sauer-Straße wird in

erster Linie aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhte Gefährdung der Fußgänger)

verworfen. Zumal wird befürchtet, dass die Radfahrerfurt über den Knotenpunkt verbo-

tenerweise auch durch Fußgänger genutzt werden könnte.

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Variante 3:

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Variante 3 stellt die Weiterentwicklung der Variante 1 dar. Die heutigen Schrägpark-

stände werden in Längsparkstände umgewandelt, so dass nur zwei Bäume überplant

werden. Insgesamt können nur 12 Stellplätze hergestellt werden (vorhanden: 18 ausge-

wiesenen Stellplätze und 5 Stellplätze im „wilden“ Parken). Für Linksabbieger in die

Straußstraße wurde durch eine überbreite Fahrbahn eine Aufstellfläche von ca. 12 m

berücksichtigt. Die heute signalisierte Einmündung Woyrschweg soll zukünftig als

Gehwegüberfahrt und vorrangeregelt gestaltet werden.

Seitens VHH wird als entscheidendes Manko die Länge der Bushaltestelle stadtauswärts

genannt. Für eine spürbare Verbesserung der Busabwicklung/Busbetriebsabläufe ist

eine Doppelhaltestelle (Länge: 50 m) wesentlich günstiger einzuschätzen und wird

nunmehr als zwingendes Kriterium bezeichnet.

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Variante 4:

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In Variante 4 wird nunmehr eine Doppelhaltestelle stadtauswärts berücksichtigt. Auf-

grund der verfügbaren Flächen ist eine Anordnung nur zwischen den Furten über die

Bahrenfelder Chaussee möglich. Diese Lage wird auch als wesentlich günstiger bzgl.

Weglänge und Abwicklung insbesondere für die Fahrgäste mit Quelle/Ziel der neuen

Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite („Bahrenfelder Spitze“) eingeschätzt. Für

die Lösung müssten drei Bäume entfernt werden.

Ein 50 m langer Ha bestellen bereich hinter dem Norburger Stieg könnte zwar auch

geplant werden, würde aber a) relativ abseits vom Knotenpunkt und den Furten als

Querungsmöglichkeit liegen, b) deutlich mehr Bäume überplanen und c) keine oder nur

ganz geringe Flächen für Pkw-Stellplätze freihalten.

Als Alternative zur Gehwegüberfahrt Woyrschweg wird hier die mögliche Ausbildung

einer normalen vorranggeregelten Einmündung (ggf. als Einbahnstraße) aufgezeigt.

Im Weiteren wird die Variante 4 als Vorzugsvariante deklariert. Zum einen sichert diese

Variante die größtmöglichen Vorteile für den Betriebsablauf der Busse im Zusammen-

hang mit der allgemeinen Verkehrsabwicklung aller Verkehrsteilnehmer. Andererseits

werden der Ausbauaufwand und somit die Kosten durch das größtenteils Halten von

Bordkanten auf das notwenige Mindestmaß beschränkt. Für die Entwurfsplanung sind

nur noch verschiedene Detaillösungen abzustimmen.

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Variante 5:

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Die Variante 5 zeigt die vorabgestimmte Ausbauplanung von der Fußgänger-LSA an der

Regerstraße (oben) bis zum signalisierten Knotenpunkt Bahrenfelder ChausseeA/on-

Sauer-Straße (unten).

Der Kfz-Verkehr in der Bahrenfelder Chaussee wird stadtauswärts nur noch über einen

Fahrstreifen abgewickelt. Die dadurch gewonnenen Flächen werden für einen separaten

Bussonderfahrstreifen stadteinwärts zwischen Straußstraße und Woyrschweg genutzt.

Dadurch können die MetroBusse bei ROT an der LSA an den haltenden Kfz bis zur

Haltelinie vorbeifahren und am Anfang der nächsten Freigabe sofort hinderungsfrei

abfließen. Außerdem wird im Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung am Knoten-

punkt eine Busbeschleunigung in beiden Richtungen berücksichtigt.

Die Bushaltestellen stadteinwärts und stadtauswärts sind jeweils auf eine Länge von

50 m (für zwei Gelenkbusse) dimensioniert. Die Wartefläche für Fahrgäste kann an der

Haltestelle stadteinwärts deutlich vergrößert werden.

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An den Längsparkständen ist ein 2,00 m breiter Rangier-ZManövrierstreifen geplant, so

dass Behinderungen für den fließenden Verkehr durch Ein- und Ausparkvorgänge

nahezu ausgeschlossen werden können.

Der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Bahrenfelder Chaussee westlich

der Von-Sauer-Straße wird durch die Markierung von beidseitigen Radfahrstreifen

(1,75m breit) auf der vorhandenen Fahrbahn Rechnung getragen. Im Bereich der

vorhandenen/geplanten Längsparkstände wird ein Sicherheitsstreifen (0,50 m breit)

zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen eingeplant. Der Radwegverlauf in der Bahren-

felder Chaussee stadtauswärts zwischen Norburger Stieg und der Überleitung in den

Radfahrstreifen wird begradigt. Zwischen Norburger Stieg und der westlichen Furt über

die Bahrenfelder Straße wird der Radweg auf der nördlichen Seite für einen Zweirich-

tungsverkehr ausgebaut. Stadteinwärts wird der Radfahrstreifen kurz hinter der Strauß-

straße in einen überbreiten Busfahrstreifen überführt. Im Knotenpunktbereich ist eine

direkte Führung und Aufleitung zum vorhandenen Radweg vorgesehen.

Der Woyrschweg soll vorerst als Gehwegüberfahrt ausgebildet und nicht signalisiert

werden.

Insgesamt werden 4 Bäume überplant.

Variante 6:

In Variante 6.1 müssen alle Radfahrer aus der Bahrenfelder Chaussee - West das neue

Radfahrsignal beachten. Abbiegende Radfahrer werden erst im Furtbereich aufgeleitet.

Aufgrund der vergleichsweise unübersichtlichen Abwicklung des Radverkehrs und der

erhöhten Konfliktpotenziale zu den Fußgängern wird diese Detaillösung verworfen.

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Als Komfortlösung erfolgt in Variante 6.2 die Aufleitung der Radfahrer stadteinwärts vor

dem Knotenpunkt (ca. 10 m vorder Furt), so dass abbiegende Radfahrer nicht bei ROT

anhalten müssen und weitgehend hinderungsfrei ihren Weg fortsetzen können. Außer-

dem wird die Radfahrerfurt über die Bahrenfelder Chaussee linksseitig angeordnet und

eine Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer stadteinwärts eingeplant.

3.3 Einzelheiten der Planung

Eine grundlegende Änderung der Bestandssituationen am Knotenpunkt Bahrenfelder

Chaussee / Von-Sauer-Straße beinhaltet die Ergänzung des Querschnitts um einen

Busfahrstreifen stadteinwärts zwischen der Station 1+160 und der Haltestelle Von-

Sauer-Straße. Die benötigte Fahrbahnfläche resultiert aus dem Wegfall des zweiten

Fahrstreifens in Fahrtrichtung stadtauswärts sowie aus dem Eingriff in die nördlichen

Seitenflächen. Dieser zweite Fahrstreifen ist für eine qualitätsgerechte Verkehrsabwick-

lung nicht zwingend erforderlich. Eine weitere wesentliche Änderung für den Kfz-Verkehr

ist der Verzicht auf das äußerst gering belastete Rechtsabbiegen von der Bahrenfelder

Chaussee in die Von-Sauer-Straße. Hierdurch wird eine Optimierung des Verkehrsab-

laufes stadteinwärts sowie eine erhöhte Verkehrssicherheit für die kreuzenden nichtmo-

torisierten Verkehrsteilnehmer über die Von-Sauer-Straße gewährleistet.

Der ÖPNV profitiert zudem von den neuen Bushaltestellen, die aufgrund ihrer Dimensio-

nierung auch den wachsenden Fahrgastzahlen bzw. -Wechselaufkommen gerecht

werden. Aufgrund der Lage am Fahrbahnrand wird der Fahrkomfort an der Haltestelle

stadteinwärts durch den Wegfall des direkt aufeinander folgenden Richtungswechsels

merklich verbessert. Zusätzlich wird der Wartebereich durch den Gewinn an Neben-

flächen großzügiger gestaltet.

Aufgrund einer angepassten LSA-Schaltung und einer integrierten Anforderung für den

ÖPNV werden die Verlustzeiten für die Busse minimiert.

Bahrenfelder Chaussee

Der Fahrbahnverlauf wird nach Abstimmung mit den beteiligten Fachdienststellen unter

Beibehalten des beidseitigen Bordkantenverlaufs im östlichen Knotenpunktbereich

entwickelt. Somit ergibt sich folgende Aufteilung der Fahrstreifen: In Richtung stadtaus-

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wärts weist die Bahrenfelder Chaussee zukünftig einen Geradeausfahrstreifen mit einer

Breite von 3,35 m auf, der sich im weiteren Verlauf parallel zur Busbucht auf 3,25 m

verzieht. Die beiden südlich daran angrenzenden, schräglinks abbiegenden Fahrstreifen

haben eine Breite von jeweils 3,25 m. Ergänzt wird der Querschnitt durch zwei 3,25 m

breite Fahrstreifen stadteinwärts. Getrennt sind die beiden Fahrtrichtungen durch eine

Verkehrsmittelinsel mit einer einvernehmlich abgestimmten - von den Regelbreiten

gemäß PLAST 9 minimal abweichenden - 2,40 m breiten Aufstellfläche für den queren-

den nichtmotorisierten Individualverkehr.

In Richtung stadteinwärts vom Knotenpunkt Regerstraße bis Station 1+120 ist der

Querschnitt der Bahrenfelder Chaussee mit zwei Fahrstreifen und einer Breite von

jeweils 3,25 m geplant. Zwischen Station 1 + 120 und 1+170 weitet sich der Querschnitt

stadtauswärts auf, um somit das ungehinderte Vorbeifahren der Kfz an wartenden,

linksabbiegenden Fahrzeugen in die Straußstraße zu ermöglichen. Ab Station 1+160

entwickelt sich stadteinwärts zusätzlich zu den zwei Fahrstreifen ein überbreiter Bus-

fahrstreifen, der vom ÖPNV als auch von den Radfahrern befahren werden darf. Dieser

weist eine Breite von 4,75 m auf. Auf Höhe der Station 1+200 (ca. 80 m vor der ersten

signalisierten Querung) wird die Fahrbahn stadteinwärts auf zwei Fahrstreifen mit einer

Breite von 3,00 m bzw. 3,25 m aufgeweitet. Die Länge der zwei Fahrstreifen sowie des

Busfahrstreifens sind der Verkehrsbelastung angepasst und bietet dem Bus bei ROT an

der LSAein i.d.R. ungehindertes Vorbeifahren an den wartenden Kfz bis zum Haltebal-

ken am Knotenpunkt. Im Verlauf hinter dem Knotenpunkt unmittelbar nach der Bushalte-

stelle Von-Sauer-Straße endet der Busfahrstreifen, so dass sich der Bus wieder mit dem

Kfz-Verkehr verflechtet.

Im Hinblick auf die Unfallstatistiken am Knotenpunkt Regerstraße wird zukünftig aus

Richtung Norden kommend nur noch die Fahrbeziehung „rechts rein-rechts raus“

zugelassen. Somit entfällt der Konflikt der einbiegenden Fahrzeuge aus der Regerstraße

mit Kfz auf der bevorrechtigten Bahrenfelder Chaussee.

Eine weitere Änderung für den Kfz-Verkehr ist die Einrichtung der Einmündung des

Woyrschweg als Gehwegüberfahrt mit einer vorranggeregelten Verkehrsabwicklung

außerhalb der Signalisierung.

Der stadtauswärts führende Radweg auf der nördlichen Straßenseite wird zwischen der

östlichen Furt und der Einmündung Norburger Stieg erneuert. In der westlichen Bahren-

felder Chaussee wird der Radverkehr zukünftig auf einem 1,50 m breiten Radfahrstreifen

auf der Fahrbahn geführt. Die Breite ergibt sich aus der im Bestand zur Verfügung

stehenden Fahrbahnfläche, da die Lage der Bordkanten unverändert bleiben soll. Auf

Höhe der Station 1+120 wird der Radverkehr von dem neu angelegten, 1,625 m breiten

separaten Radweg in den Nebenflächen auf den Radfahrstreifen überführt.

In Fahrtrichtung stadteinwärts werden die Radfahrer bis zum Knotenpunkt Bahrenfelder

Chaussee / Von-Sauer-Straße auf einem 1,50 m breiten Radfahrstreifen bzw. im Bus-

se nd erfahrstreifen geführt und hinter dem Knoten auf den Radweg aufgeleitet. Zwischen

der östlichen Furt über die Bahrenfelder Chaussee und dem Ende der Bushaltestelle

stadteinwärts wird der Radweg erneuert und mit einer Breite von 1,625 m angelegt. Auf

Höhe der Station 0+200 schließt er an den Bestand an.

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Nicht nur in den beiden Furten wird der Radverkehr zukünftig auf einer Breite von 3,00 m

im Zweirichtungsverkehr geführt, sondern auch zwischen dem Norburger Stieg und der

westlichen Furt sowie auf dem kurzen Abschnitt zwischen der Einmündung Woyrschweg

und der anschließenden (östlichen) Furt. Die Zweirichtungsradwege weisen eine Breite

von 2,50 m auf.

In den Bereichen ohne separaten Radweg (aufgrund des neugeplanten Radfahrstrei-

fens) profitieren die Gehwege von zusätzlichen Flächen. Eine Mindestbreite von 2,00 m

wird bei den Gehwegen nicht unterschritten.

Bezüglich der zulässigen Geschwindigkeiten auf den Fahrbahnen (50 km/h) sind keine

Änderungen vorgesehen.

Von-Sauer-Straße

In der Hauptrichtung werden keine Änderungen an der vorhandenen Fahrbahn vorge-

nommen. Die Verkehrsmittelinsel muss aufgrund der geänderten Radverkehrsführung in

der Bahrenfelder Chaussee mit Trennung von der vorhandenen Fußgängerfurt über die

Von-Sauer-Straße angepasst werden. Die Fußgängerfurt wird weiter in Richtung Kno-

tenpunkt verlegt. Zudem wird eine direktere Querung angestrebt, so dass die Zwischen-

zeiten für die Fußgänger und die Länge der Furt zu minimiert werden kann.

Für den Geh-und Radverkehr in den Nebenflächen ergeben sich keine Änderungen.

Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h für Kfz bleibt unverändert.

3.3.1 ÖPNV

Die Bushaltestelle „Von-Sauer-Straße“ wird in Fahrtrichtung stadtauswärts in den

Knotenpunkt zwischen östlicher und westlicher Querungsstelle für den nichtmotorisierten

Individualverkehr über die Bahrenfelder Chaussee verlegt. Die in Zukunft zwischen der

Station 1+310 und 1+360 eingerichtete Busbucht weist eine Breite von 3,39 m (aufgrund

der Bus-Schleppkurven) und eine Länge von 51,0 m auf.

Die in Fahrtrichtung stadteinwärts liegende Haltestelle am Fahrbahnrand bzw. im Bus-

se nd erfahrstreifen wird auch zukünftig direkt hinter der Einmündung Woyrschweg liegen.

Die 3,25 m breite Bushaltestelle ist zwischen der Station 0+135 und 0+190 geplant und

ebenfalls mit einer Länge von 51,0 m bemessen. Der sich vor dem Knotenpunkt auf

Höhe der Station 1+160 entwickelnde Sonderfahrstreifen ermöglicht den Bussen ein

Vorziehen bis zum ersten signalisierten Teilknotenpunkt.

Nach den Angaben der Verkehrsbetriebe werden aufgrund der weiter steigenden

Fahrgastzahlen bei bereits heute sehr stark ausgelasteten Bussen auf den Linien 2 und

3 künftig Doppelgelenkbusse eingesetzt. Die Dimensionierung der Haltestellenlänge

entspricht somit den zukünftigen Anforderungen bzgl. eines gleichzeitigen Halts von

zwei Doppelgelenkbussen.

Die Haltestellen werden in Betonbauweise hergestellt und mit Sonderborden mit einer

Ansicht von 16 cm eingefasst. An beiden Haltestellen sind Fahrgastunterstände geplant.

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3.3.2 Ruhender Verkehr

Aufgrund des Parkdrucks und des vor Ort ansässigen Einzelhandels wird ein besonde-

res Augenmerk auf den möglichen Erhalt der im Bestand vorhandenen Anzahl an

Parkständen gelegt. Durch die Verlegung der Busbucht in Fahrtrichtung stadtauswärts

ist eine Verlegung und Neuordnung der hier vorhandenen Parkstände nötig. Die neu

geplanten Längsparkstände sind jeweils 2,10 m breit und 5,20 m lang. Das unerlaubte

Parken auf der befestigten Nebenfläche an der Einmündung Norburger Stieg (ca. 6

Stellplätze) entfällt ebenso wie das Parken am Fahrbahnrand stadteinwärts zwischen

Regerstraße und Von-Sauer-Straße (ca. 15 Stellplätze); dafür werden im Rahmen der

Hochbaumaßnahme „Bahrenfelder Spitze“ neue Stellplätze auf dem Grundstück, in der

Straußstraße und ggf. in den Nebenflächen auf den südlichen Fahrbahnseite nachge-

wiesen.

In der Summe gehen gegenüber dem heutigen Bestand zwei Parkstände verloren

(Bestand nach Erneuerung: 27 Längsparkstände).

Bahrenfelder Chaussee

In der Bahrenfelder Chaussee entstehen in Fahrtrichtung stadtauswärts insgesamt

16 Parkstände in Längsaufstellung. Die sechs Längsparkstände kurz vor der Reger-

straße bleiben bestehen. In entgegengesetzter Richtung bleiben die fünf im Bestand

vorhandenen Längsparkstände ebenfalls unverändert.

Von-Sauer-Straße

Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand geplant.

3.3.3 Barrierefreiheit

Sämtliche signalisierten und unsignalisierten Querungen im Planungsgebiet werden

barrierefrei ausgebaut. An den Querungen sowie an den Bushaltestellen werden taktile

Bodenelemente verbaut. Zusätzlich werden an allen Querungsstellen Antrittshöhen von

3 cm gewählt. Diese können sowohl von blinden Menschen wahrgenommen als auch

von Rollstuhlfahrern überwunden werden. Die Planung der Details erfolgt mit der Fort-

schreibung der Planungsunterlage auf Grundlage der PLAST 10.

An allen signalisierten Querungsstellen wird die LSA mit Anforderungstastern inklusive

Richtungspfeilen sowie akustischen und taktilen Signalgebern ausgestattet. Bei der

Planung wurde auf eine von Einbauten freigehaltene Wegebeziehung geachtet.

3.3.4 Grünflächen / Baumpflanzungen

Im Bereich der zukünftigen Busbucht stadtauswärts und des Fahrstreifens stadteinwärts

sowie der verlegten Verkehrsinsel zwischen der Bahrenfelder Chaussee und der Von-

Sauer-Straße stehen vier Bäume, welche im Zuge der Umplanung entfernt werden

müssen.

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3.3.5 Öffentliche Beleuchtung

Die öffentliche Beleuchtung wird dem neuen Fahrbahnverlauf angepasst. Es werden

sechs Beleuchtungsmasten umgesetzt/ erneuert.

3.3.6 Wegweisende Beschilderung

Die im Bestand vorhandene wegweisende Beschilderung muss der Planung angepasst

werden. Durch die versetzte Lage der Verkehrsinsel im inneren Knotenpunktbereich ist

ein Standortwechsel auf die neu geplante Verkehrsinsel notwendig.

3.3.7 Straßenmöblierung

Für die Litfaßsäule, den Briefmarkenautomaten, den Schaltschrank und die Telefonsäule

auf Höhe der Station 1+280 ist ein neuer Standort abzustimmen, da diese im Bereich

der geplanten Parkstände stehen. Ein möglicher neuer Standort ist im Lageplan darge-

stellt.

Die Straßenmöblierung im Bereich der alten Busbucht stadtauswärts ist zu entfernen

und ggf. an geeigneter Stelle einzubauen.

In der Bahrenfelder Chaussee, auf Höhe Station 1+290, werden drei neue Fahrradbügel

sowie im Bereich der neuen Busbucht (Station 1+300) zwei neue Fahrradbügel aufge-

stellt.

3.3.8 Versorgungsleitungen

Eine notwendige Verlegung von Ver-/Entsorgungsleitungen bzw. Verteilerschränken

wird im weiteren Planungsverfahren geprüft. Anpassungen an verbleibende Schächte

und Schieberkappen werden erforderlich und rechtzeitig mit den betreffenden Unter-

nehmen abgestimmt.

Erforderliche Leitungsverlegungen werden ebenfalls mit den betreffenden Unternehmen

abgestimmt und vor Baubeginn ausgeführt.

3.3.9 Straßenentwässerung

Die Lage der Straßenabläufe wird dem geänderten Straßenverlauf angepasst. Die

genauen Standorte der Straßenabläufe werden mit der Fortschreibung der Planung im

Rahmen der Erstellung der Deckenhöhenpläne erarbeitet. Die Entwässerung der ge-

samten Verkehrsfläche erfolgt über die entlang der Fahrbahn angeordneten Wasserläu-

fe aus Gussasphalt in Trummen, die an das vorhandene Mischwassersiel der Hambur-

ger Stadtentwässerung angeschlossen werden.

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4 PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN

Grundlage für die Straßenplanung des Knotenpunktbereichs Bahrenfelder Chaus-

see /Von-Sauer-Straße ist der gültige B-Plan Bahrenfeld 30 vom 18.08.1970. Im weite-

ren Verlauf der westlichen Bahrenfelder Chaussee obliegen der Planung der B-Plan

Bahrenfeld 1 vom 03.02.1964 sowie der TB1 Blatt 2 vom 11.12.1956.

5 UMSETZUNG DER PLANUNG

5.1 Grunderwerb

Die vorliegende Straßenplanung bleibt innerhalb der öffentlichen Wegefläche. Grund-

erwerb ist daher nicht erforderlich.

5.2 Entwurfs- und Baudienststelle

Planung, Entwurf und Baudurchführung erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen,

Brücken und Gewässer, Geschäftsbereich GF/PB.

Die Planungsunterlagen für die Verkehrsanlagen (einschließlich der signaltechnischen

Anlagen) wurden durch das

ra rbe itet.

5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel

Die Baukosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-

Sauer-Straße werden vorläufig auf

Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel (Maßnahme im Busbeschleuni-

gungsprogramm) der Freien und Hansestadt Hamburg.

5.4 Bauzeit

Die Realisierung der geplanten Maßnahme ist für das erste Halbjahr 2015 vorgesehen.

Verfasst:

Hamburg, den 28.10.2014

Aufqestellt:

Hamburg, den 14.11.2014

LSBG, GF/PB

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projektteam Busbeschleunigung GF/PB

Anlage Abwägungsvermerk

Hamburg, den 16.10.2014

Abwägung der einqeqanqenen externen Stellungnahmen Erstverschickunq der verkehrstechnischen Planung vom 15.05.2014

Busbeschleunigungsprogramm MetrobusMnien 2/3

Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Straße

INHALT

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Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 2

ABWÄGUNGSVERMERK

Die hst die nach hier versandten Unter-

iagen in obiger Angeiegenheit hinsichtlich etwaiger notwendig

werdender Wegweisungsanpassungen geprüft. (...) Der geplante

Standort des Tabellenwegweisers auf der neu herzustellenden/

verlegten Verkehrsmittelinsel ist nicht geeignet Der l/l/egn/i/e/ser

wird an dieser Stelle durch den davor stehenden LSA-Ausleger

verdeckt Dies ist der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in

hohem Maße abträglich. Es ist ein anderer Standort zu wählen,

an dem sichergestellt ist dass die Inhalte des Wegweisers von

allen Verkehrsteilnehmern ausreichend erkannt und gelesen wer-

den können.

Es wurden Änderungen im Lageplan bezüglich der zu versetzen-

den wegweisenden Beschilderung vorgenommen und erneut an

die gesendet. Der neue Standort wurde akzeptiert.

(...) anbei die (nur für den Radverkehr) ein-

vernehmliche Stellungnahme der

1. (...) Eine abschließende Festlegung der Verkehrstechnik

erfolgt in Abstimmung mit dem LSBG nach Herreichung

der signaltechnischen Unterlagen und wird gesondert von

der angeordnet Vorsorglich wird darauf hingewie-

sen, dass der Radfahrsignalgeber am 6,75 m Ausleger-

mast in der Bahrenfelder Chaussee stadteinwärts vor der

Von-Sauer-Straße in der Ausführung 200 0 eingeplant

werden muss, da die Distanz zum Standort des Radfah-

rers in Zusammenhang mit der Dominanz der K-Signal-

gruppe bei früherem Abbruch des R-Signals zu Fehl-

fahrtenführen könnte.

I in Abstimmung mit folgende Anmer-

kungen zur vorgelegten 1. Verschickung:

2. Es wird angeregt das VZ 261 im Norburger Stieg in ge-

wölbter Version zu wählen und ca. 3 m vorzuziehen. Das

dort befindliche VZ 209-30 sollte entfallen.

3. Das VZ 209-30 an der LSA vor der Regerstraße in Fahrt-

richtung Innenstadt sollte ebenfalls entfallen, weil der

Radverkehr nach rechts abbiegen darf. Stattdessen wird

vorgeschlagen die Fahrradmarkierung hinter der FLSA in

Richtung Regerstraße zu verschieben und eine größenan-

Page 29: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

gepasste Pfeilmarkierung (VZ 297) „geradeaus und

rechts“ und daneben im IV Fahrstreifen eine Pfeilmarkie-

rung (VZ 297} „geradeaus“ in normaler Größe einzupla-

nen.

4. Mit dem neuen VZ 209-20 in der Regerstraße (Süd) hat

das dort befindliche VZ 131 im Altbestand zu entfallen, da

es sinnlos ist.

5. In den Einbahnstraßen Regerstraße, Straußstraße und

Norburger Stieg ist zu prüfen, ob die Beschilderung (inklu-

sive evtl. VZ 205) hinsichtlich der Freigabe von Einbahn-

straßen in Gegenrichtung für Radfahrer anzupassen ist.

(Anm.: Laut^^^^ sind Regerstraße und Norburger Stieg

für den Rad verkehr in Gegenrichtung freigegeben,

Straußstraße noch nicht Eine Prüfung erfolgt erst nach

Abschluss der dortigen Hochbaumaßnahmen.)

6. Die Bushaltestelle stadtauswärts sollte die gleiche Markie-

rung erhalten wie die stadteinwärtige.

7. Die Anzahl der erforderlichen VZ 224 und deren Standorte

sollte mit den Verkehrsbetrieben aufgrund ihrer Funktion

als Parkverbot überprüft werden.

8. Falls in der Altbeschilderung nicht vorhanden, ist hinter

dem Woyrschweg in Fahrtrichtung Innenstadt ein VZ 237

einzuplanen.

9. Das VZ 306 in der Bahrenfelder Chaussee vor dem

Woyrschweg sollte wegen des Wegfalls der Vorfahrt ent-

fallen. Die vorhandene Altbeschilderung ist auf Anpassung

zu prüfen, da zukünftig eine unbeschilderte Vorrangrege-

lung nach § 10 StVO aufgrund des abgesenkten durch-

gängigen Hochbords vor dem Woyrschweg bestehen wird.

In diesem Zusammenhang sollte auf Seite 14 des Erläute-

rungsberichts Absatz 4 das Wort „vorfahrtgeregelten“ in

„vorranggeregelten“ geändert werden. Aufgrund besonde-

rer örtlicher Gegebenheiten soll das VZ 205 im Woyrsch-

weg gemäß VwV-StVO zu den Zeichen 205 und 206

Randnummer 6, Ziffer VI, letzter Satz, zunächst erhalten

bleiben. Über eine endgültige Entfernung entscheidet

mittelfristig nach Unfalllage im Nachgang und un-

abhängig von den Umbaumaßnahmen.

Anlage Abwägungsvermerk Seite 3

Page 30: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

10. Auf dem Radweg in Richtung Innenstadt vor dem

Woyrschweg sollte bereits vor der Querungsmöglichkeit

eine Pfeilmarkierung mittig auf dem Radweg markiert wer-

den, um Fehlfahrten linksseitig in Richtung Von-Sauer-

Straße zu reduzieren.

11. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Fahrtrichtung

Lurup sollte ebenfalls bereits vor der Querungsmöglichkeit

eine Pfeilmarkierung mittig auf dem Radweg markiert wer-

den, um Fehlfahrten linksseitig in Richtung Innenstadt zu

reduzieren.

12. In der gleichen Fahrtrichtung ist ungefähr Höhe Punkt

0+090, hinter dem Zusammentreffen des Radwegs von-

Sauer-Straße und der Querungsfurt aus der Bahrenfelder

Chaussee unbedingt ein VZ 237 erforderlich.

13. Gegenüber des Punktes 1+300 ist am südlichen Signal-

mast die Reihenfolge der Beschilderung von oben nach

unten umzuändem in VZ 205, ZZ 1002-24, VZ 209-30.

14. Das auf der Mittelinsel stadtauswärts an der Trennung zur

Von-Sauer-Straße eingezeichnete VZ 605-30 ist als 626-

30 zu bezeichnen, da es dauerhaft aufgestellt wird.

15. Am Norburger Stieg in Richtung Lurup ist das VZ 231 auf-

zustellen, weil die Radwegebenutzungspflicht bis zum Be-

ginn des Radfahrstreifens erforderlich ist, um den Radver-

kehr dort auf diesen aufleiten zu können.

16. Am Norburger Stieg in Richtung Innenstadt ist das VZ 231

mitZZ 1000-31 (Zweirichtungsverkehr) aufzustellen.

17. Bei der Querung an Punkt 1+300 ist am dortigen VZ 231

(Altbeschilderung) zusätzlich ein ZZ 1000-31 (Zweirich-

tungsverkehr) anzubringen.

18. Die Fahrradmarkierung im Norburger Stieg muss zusam-

men mit dem Linkspfeil entfallen, weil Radfahrer erstens

auch nach rechts abbiegen dürfen und zweitens Linksab-

bieger sich in der Einbahnstraße entsprechend § 9 (1)

StVO links einordnen müssen.

19. Nach Wegfall dieser Markierungen sollte die Radfurt über

den Norburger Stieg konisch den Radwegbreiten auf bei-

den Seiten angeglichen werden.

Anlage Abwägungsvermerk Seite 4

Page 31: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 5

Allgemein:

20. Das örtlich^^^^^^ in Planung und Ausführung darauf

zu achten, dass die Beschilderungen für den Fußgänger-

und Radfahrerverkehr, die Beschilderungen für 30 km/h-

Zonen, sowie die Beschilderungen im ruhenden Verkehr

jeweils in der kleinsten Version vorgenommen werden.

21. Bezüglich der Planungsgrenze hinter der Regerstraße soik

te die Kompatibilität mit anderen Bauprojekten (z.B. EMS

HH) geprüft werden. Hinter der Autobahnbrücke wird

ebenfails ein Fahrradstreifen geplant Die Planungen soll-

ten daher aus Sicht des örtiichen m kontinuieriich Rad-

fahrstreifen zwischen Regerstraße und Siicherstraße bzw.

Lutherhöhe vorsehen und ggf. mit der Baudurchführung

der vorliegenden Planung koordiniert werden. Lediglich

der Bereich der Autobahnbrücke soli aufgrund der bevor-

stehenden Überdeckeiung zunächst ausgenommen sein.

Ansonsten wäre eine Auf- bzw. Abieitung zu prüfen. Der

im Plan in Höhe Regerstraße (Nord) im Aitbestand sicht-

bare bauliche Radweg im Veriauf der Bahrenfeider

Chaussee ist zurückzubauen.

zu 1 bis 4: Wird berücksichtigt.

zu 5: In den Einbahnstraßen Regerstraße, Straußstraße und Nor-

burger Stieg ist die Beschilderung hinsichtlich Vorfahrtregelung,

Einbahnstraße und Freigabe für den Radverkehr in Gegenrich-

tung ausreichend vorhanden und wird im Lageplan nachgetragen.

zu 6: Da es sich bei der Bushaltestelle stadtauswärts um eine

Busbucht handelt, wird hier keine Markierung vorgesehen.

zu 7: Wird in Abstimmung mit|^^|berücksichtigt.

zu 8 bis 19: Wird berücksichtigt.

zu 20: Wird zur Kenntnis genommen.

zu 21: Wird berücksichtigt.

Keine Stellungnahme eingegangen.

Page 32: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 6

(...) aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die ge-

piante Baumaßnahme nur dann keine Bedenken, wenn foigende

Punkte beachtet werden:

1. Die Anforderungen an die Zuwegung für Rettungs- und

Löscharbeiten auf Grundstücken werden durch § HBauO

sowie die Technischen Baubestimmungen Nr. 7.4 „Richtii-

nie über die Fiächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“

in der jeweiis aktueiien Fassung verbindiich geregeit Die-

se sind entsprechend anzuwenden, insbesondere sind für

Fahrzeuge der Feuerwehr befahrbar zu haiten (kein

Hochbord in diesem Bereich)

2. Die Funktionsfähigkeit der Löschwasserentnahmesteiien

(Hydranten) ist zu erhaiten. insbesondere bei der Neu-

schaffung bzw. Veriegung von Parkpiätzen ist darauf zu

achten, dass in diesem Bereich keine Unterfiurhydranten

Hegen.

3. Bei der Neuordnung der Straßenmöbiierung ist auf die un-

eingeschränkte Anieiterbarkeit der Gebäude zu achten.

zu 1: Wird berücksichtigt.

zu 2: Wird berücksichtigt.

zu 3: Wird berücksichtigt.

(...) wir haben die o. g. Pianung erhaiten und zur Kenntnis ge-

nommen. Von unserer Seite gibt es dazu keine weiteren Anmer-

kungen.

Wird zur Kenntnis genommen.

(...) iaut mitgesandter Unteriagen erfoigt die Abieitung des hoch-

beiasteten Straßenabwassers ins Mischwassersiei. Seitens

dergepianten Maßnahme nichts hinzuzufügen.

Wird zur Kenntnis genommen.

im Bereich der o.g. Maßnahme sind keine aitiastverdächtige

Fiächen/Aitiasten etc. bei derll ||- registriert.

Gegen das Bauvorhaben bestehen aus Sicht des Boden- und

Grundwasserschutzes seitens der keine Bedenken.

Page 33: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 7

Wird zur Kenntnis genommen.

Durch die Planung sind außer den vorhandenen Straßenverkehrs-

flächen keine im Eigentum der FHH stehenden Flächen betroffen.

Es ist weder Grunderwerb noch die Anmietung von Flächen für

Baustelleneinrichtungen vorgesehen.

Da somit keine Belange des betroffen sind, bestehen auch

keine Bedenken gegen die Planungen.

Wird zur Kenntnis genommen.

(...) Die Erschließungsanlagen Bahrenfelder Chaussee und Von-

Sauer-Straße sind endgültig hergestellte Erschließungsanlagen

im Sinne von § 127 (2) Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Es handelt sich aufgrund der bestehenden planerischen Auswei-

sung um beidseitig zum Anbau bestimmte Erschließungsanlagen.

(...) Die o.g. Baumaßnahme stellt keine beitragsfähige Ausbau-

maßnahme dar. Es werden hierfür keine Ausbaubeiträge erho-

ben.

Wird zur Kenntnis genommen

Keine Stellungnahme eingegangen

1. In den Planunterlagen (...) Hausanschlussleitungen sind

nur vereinzelt eingezeichnet, nicht eingezeichnete Haus-

anschlussleitungen können nur vor Ort durch den zustän-

digen Netzbetrieb angegeben werden. Private Wasse/ver-

teilungsleitungen sind uns nicht bekannt

2. Bei Bauarbeiten im Bereich erdverlegter Wasserleitungen

sind die Hinweise auf unserem Merkblatt zum Schutz erd-

verlegter Wasserleitungen zu beachten: (...)

3. Bei Tiefbauarbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist der

Abstand entsprechend des Merkblattes einzuhalten. Eine

Gefährdung unserer Anlagen ist auszuschließen.

4. Im Kreuzungsbereich verlaufen zwei bruchgefährdete

Graugussleitungen (DN 600 und DN 200), die im Vorwe-

Page 34: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 8

ge erneuert werden müssen. Die Vorlaufzeit beträgt ca. 6-

9 Monate. Bitte setzen sie sich mit unserem Netzbetrieb in

Verbindung.

Eine Zustandsuntersuchung der vorhandenen Sielleitun-

gen im Bereich der oben genannten Straße Bahrenfelder

Chaussee/Von-Sauer-Straße ist erfolgt Es gibt leider eini-

ge Mängel. Diese sollten bis zum Baubeginn behoben

sein. Bitte setzen sie sich mit dem Sielbezirk 1/1/esf

in Verbindung.

6. Aktuelle Sielplanungen für den Bereich der geplanten

Straßenbaumaßnahme gibt es seitens der

zurzeit nicht

zu 1 bis 3: Wird zur Kenntnis genommen.

zu 4; Eine Abstimmung zwischen LSBG und ist

am 21.07.2014 erfolgt. Die betroffenen Leitungen werden vor Be-

ginn des Straßenbaus erneuert.

zu 5; Eine Abstimmung zwischen LSBG und ist

erfolgt. LSBG setzt sich mit dem Sielbezirk West in Verbindung.

zu 6: Wird zur Kenntnis genommen.

Hinweise für Arbeiten in der Nähe öffentlicher Sielanlagen sind zu

berücksich tigen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Die begrüßt die Umgestaltung

des Knotenpunktes (...) und stimmt der geplanten Baumaßnahme

zu.

Die betrieblichen Belange der Stadtreinigung für die Müllabfuhr

und Straßenreinigung müssen gewahrt bleiben. Die Entsorgungs-

sicherheit während der Bauzeit muss gewährleistet werden. Vor

Baubeginn wird gebeten, rechtzeitig die Art und Dauer mitzutei-

len.

Nennenswerte erhöhte Betriebskosten werden für die Straßenrei-

nigung nicht entstehen.

Page 35: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 9

Wird zur Kenntnis genommen.

(...) seitens des bestehen keine Bedenken ge-

gen die vorgelegte Planung.

Da ein Grunderwerb (orange schraffierte Fläche auf Lageplan-

auszug 2) sicher aufgrund der geplanten Bebauung möglich, aber

nicht zeitnah realisiert werden kann und somit eine bessere Ge-

staltung der nördlichen Nebenflächen ermöglichen könnte, bleibt

nur der Wunsch, zu prüfen, ob auf der Mittelinsel (siehe Lage-

planauszug Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Str. gelber Punkt)

ein großkroniger Baum eingeplant werden kann.

Die Belange des Grunderwerbs werden zur Kenntnis genommen.

Aufgrund bestehender Leitungen ist die Neupflanzung eines

Baumes im gewünschten Bereich nicht möglich.

(...) Die Abteilung Stadtgrün kann für die Errichtung eines Halte-

stellenunterstandes keinen vitalen und prägenden Straßenbaum

zur Fällung freigeben, wenn Alternativstandorte zur Verfügung

stehen (z.B. zwischen den Bäumen). Nach hiesiger Einschätzung

muß es möglich sein, den Fahrgastunterstand abweichend von

der Norm zu plazieren, wenn ein geschützter Baum erhalten blei-

ben kann. Zumal der Baum Bestandteil einer Vierergruppe ist und

die rückwärtige Bebauung vom Straßenverkehr abschirmt. Um

Berücksichtigung und Veranlassung einer Umplanung wird gebe-

ten.

Der betreffende Baum sannt Einfassung liegt unmittelbar im zu-

künftigen Einstiegsbereich der Haltestelle und nur ca. 0,85 m vom

geplanten Fahrbahnrand (Hochbordkante) entfernt. Ein Verschie-

ben des 51 m langen Haltestellenbereiches ist nicht möglich.

Deshalb wurden nochmals die Möglichkeiten einer Anpassung

des Fahrstreifenverlaufs (weiter südlich) einschließlich Bushalte-

stelle geprüft. Insbesondere aus Gründen der notwendigen Halte-

stellenlänge von 51 m (mit geradlinigem Bordverlauf im Haltestel-

lenbereich) und der fahrgeometrischen Anforderungen für den

Kfz- und Bus-Verkehr (Schleppkurven) ist die aktuelle Planung

nicht zu ändern.

Somit ist eine Entfernung des Baumes zwingend erforderlich, um

das Ge samtumbau ko nzept durchführen zu können. Die Möglich-

keit einer Ersatzpflanzung (ggf. an anderer Stelle) wird mit dem

Bezirksannt Altona, Abteilung Stadtgrün geprüft und abgestimmt.

Page 36: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 10

Keine Stellungnahme eingegangen.

(...) wir haben den Bericht gelesen und die Pläne durchgesehen.

Unter Berücksichtigung der PLAST 10 haben wir keine weiteren

Anmerkungen zur Barrierefreiheit für körperbehinderte Menschen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Keine Stellungnahme eingegangen.

„Die Pläne sind sehr merkwürdig - abgesehen davon, dass Bo-

denindikatoren nicht eingetragen sind, scheinen mir einzelne Li-

nien zu fehlen. So kann ich nicht immer eindeutig die Bordstein-

kante zuordnen. “

Kann es sein, dass es da ein Darstellungsfehler vorliegt, oder gibt

es andere Gründe?

Aufgrund des Aufwandes und in Abstimmung mit dem AG werden

im Rahnnen der Entwurfsplanung noch keine Bodenindikatoren

dargestellt. Nach Abstimmung der vorgelegten Planung erfolgt die

Einarbeitung der taktilen Bodenelemente erst in der Ausführungs-

planung. Auf die Berücksichtigung der Belange mobilitätseinge-

schränkter Personen wird allerdings schon im Erläuterungsbericht

auf den Seiten 12 (Kap. 3.1, letzter Absatz) und 16 (Kap. 3.2.3)

hingewiesen.

In den (Entwurfs-)Plänen sind - in Anlehnung an den üblichen

Standard - der Bestand „grau mit Dünnstrich“ und die geplanten

Änderungen „schwarz mit Dickstrich“ dargestellt. Insofern ist auch

überall eine durchgehende Bordkante (Hoch-, Tief- oder abge-

senktes Bord) dargestellt.

Keine Stellungnahme eingegangen.

Keine Stellungnahme eingegangen.

Page 37: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Anlage Abwägungsvermerk Seite 11

Siehe Stellungnahme

1. Wir regen an, den Einmündungsbereich Regerstraße auf-

zuweiten, damit rechtsabbiegende Fahrzeuge aus der

Bahrenfelder Chaussee in die Regerstraße den fließenden

Verkehr nicht auf halten.

2. Wir bitten zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung für

die Straußstr. gedreht werden kann (wie Regerstr.}. Damit

könnte die Aufweitung für den Linksabbieger in der Bah-

renfelder Chaussee zu Gunsten einer Verlängerung der

Bus-/Fahrradspur entfallen.

3. Ist es möglich, die beiden Linksabbiegespuren in die Von-

Sauer-Straße nur aus der linken Fahrspur der Bahren-

felder Chaussee zu speisen? Wir erleben an dieser Stelle

zur Zeit regelmäßig einen Verkehrsstillstand, der vom A7-

Rückstau hervorgerufen wird. Dabei wird schon heute die

linke Spur deutlich stärker benutzt (Navi?). Diese Auftei-

lung könnte zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der

von den Bussen befahrenen rechten Spur beitragen. In

der Von-Sauer-Straße steht der Verkehr bei diesen Staus

dann gleichmäßig auf beiden Spuren.

4. Die Haltestelle stadteinwärts kann ein 18 cm-Bord erhal-

ten, die Haltestelle stadtauswärts in dem Bereich, der bei

der Einfahrt nicht überstrichen werden muss.

5. Bitte planen Sie in Richtung stadteinwärts einen verlänger-

ten FGU (5 Meter) ein, da hier auch ein Fahrkartenauto-

mat auf gestellt wird. Weitere Details hierzu: Wir bitten zu

prüfen, ob der Radweg an der Haltestelle Fahrtrichtung

stadteinwärts trotz der Einengung an der Hausecke später

verschwenkt werden kann, so dass der Fahrgastunter-

stand rd. 1,5 m neben dem Haltestellenmast eingeplant

werden kann. (...). Kann der Bitte aus bestimmten Grün-

den nicht nachgekommen werden, muss darauf geachtet

werden, dass der Unterstand den gezeichneten Abstand

von 2,0 m zwischen Werbeträger und Bord nicht unter-

schreitet, da sich in diesem Bereich die Tür Zwei des Bus-

ses (Rampe) befindet und der Bewegungsraum für mobili-

tätseingeschränkte Personen frei gehalten werden muss.

Weiterhin wurde die heute vorhandene Fahrgastinformati-

on (FIS) im vorliegenden Plan ausgetragen, ein neuer

Page 38: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Anlage Abwägungsvernnerk Seite 12

Standort aber nicht verzeichnet Wir bitten den Standort

rd. 2,0 m neben dem Fahrgastunterstand in Höher der

Rückwand nachzutragen.

6. Mit dem Standort des FGUs an der Haitesteile Fahrtrich-

tung stadtauswärts sind wir einverstanden.

zu 1: Im Rahmen einer weiteren Abstimmung am 30.06.2014

wurde einvernehmlich festgelegt, dass keine Aufweitung erfolgen

soll (geringes Rechtsabbiegeaufkommen, Baum müsste entfernt

werden, Wegfall von Pkw-Stellplätzen). Allerdings soll der heutige

Radfahrstreifen zwischen Haltestelle stadtauswärts und Reger-

straße ausgebaut und die Markierung der Radfahrerfurt in der

Regerstraße entfernt werden.

zu 2: Im Rahmen einer weiteren Abstimmung am 30.06.2014

wurde erörtert, dass ein Drehen der Einbahnstraßenregelung in

der Straußstraße nicht sinnvoll/möglich ist (u.a. erhebliche Um-

wegfahrten für Anlieger, nur geringes Linksabbiegeaufkommen

aus der Bahrenfelder Chaussee).

Einvernehmlich wurde außerdem festgelegt, den Aufstellbereich

für Linksabbieger aus der Bahrenfelder Chaussee auf eine Länge

von 1 Pkw-Einheit zu reduzieren. Die markierten Richtungspfeile

entfallen.

zu 3: Im Rahmen einer weiteren Abstimmung am 30.06.2014

wurde von erörtert, dass eine Änderung der

Markierung aufgrund der vorhandenen Belastungen und Rich-

tungsanteile sowie der Verkehrs rechtlichen Bestimmungen bei

einer abknickenden Vorfahrt nicht sinnvoll bzw. möglich ist. Ein

vorheriges Einordnen wäre außerdem kontraproduktiv für den

gesamten Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit im Zufluss.

zu 4: Wird berücksichtigt.

zu 5: Der verlängerte FGU (5 m) wird berücksichtigt. Der Radweg

am Beginn der Haltestelle Fahrtrichtung stadteinwärts in Höhe der

Einengung an der Hausecke wird entsprechend den Mindestradi-

en gemäß PLAST angepasst, so dass der Fahrgastunterstand

näher an der Haltestellenmast verschoben werden kann (Aller-

dings kann ein 1,5 m-Abstand nicht hergestellt werden!). Der Ab-

stand zum Hochbord wird eingehalten. Die vorhandene Fahrgast-

information (FIS) wird versetzt und im Lageplan dargestellt.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

zu 6: Wird zur Kenntnis genommen.

Page 39: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen

Keine Stellungnahme eingegangen.

Keine Stellungnahme eingegangen.

Mit der Versetzung unserer beiden FGU14011_1 sowie 14064,

jeweiis mit Werbeträger links, sind wir einverstanden. Die genaue

Positionierung der beiden Unterstände soiite in Abstimmung mit

erfolgen.

Falls bei dem FGU14064 an der Haitestelle Richtung stadtein-

wärts ausreichend Platz vorhanden und der Mindestabstand zwi-

schen Werbeträger und Bordstein von 1,50 m gewährleistet ist,

würde die SIA zu FGU14064 in der Von-Sauer-Straße Ecke Bah-

renfeider Chaussee, Fahrtrichtung innenstadt, entfalten.

Wird zur Kenntnis genommen.

Anlage Abwägungsvermerk Seite 13

Page 40: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

LP 01

LP 02

und UnterschriftBearbeitet DatumÄnderungen und ErgänzungenIndex

Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerGeschäftsbereich Straßen

Fachbereich -GF/PB-

Zeichnungs Nr.: Maßstab:

Planinhalt:

Baumaßnahme: Aufgestellt:

Unterschrift

Auftraggeber:

Leitzeichen LSBG

Teilbaumaßnahme:

Datum:

......................

Geprüft:

Unterschrift

Datum:

......................

Gesehen:

Unterschrift

Datum:

......................

Page 41: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

2 3

Querschnitt A - A Bahrenfelder Chaussee

2 3

und UnterschriftBearbeitet DatumÄnderungen und ErgänzungenIndex

Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerGeschäftsbereich Straßen

Fachbereich -GF/PB-

Zeichnungs Nr.: Maßstab:

Planinhalt:

Baumaßnahme: Aufgestell

Unterschrift

Auftraggeber:

Leitzeichen LSBG

Teilbaumaßnahme:

Datum:

......................

Geprüft:

Unterschrift

Datum:

......................

Gesehen:

Unterschrift

Datum:

......................

Page 42: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen ... · Stand: 28,10.2014 iÜ jrm Freie und Landesbetrieb Hansestadt Hamburg Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen.

200 Ø

3

2

2

3

32

32

Querschnitt B - B Bahrenfelder Chaussee Querschnitt C - C Bahrenfelder Chaussee

2 3

und UnterschriftBearbeitet DatumÄnderungen und ErgänzungenIndex

Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerGeschäftsbereich Straßen

Fachbereich -GF/PB-

Zeichnungs Nr.: Maßstab:

Planinhalt:

Baumaßnahme: Aufgestell

Unterschrift

Auftraggeber:

Leitzeichen LSBG

Teilbaumaßnahme:

Datum:

.......................

Geprüft:

Unterschrift

Datum:

.......................

Gesehen:

Unterschrift

Datum:

.......................