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TÜV SÜD Industrie Service GmbH Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen, 2011 / 1 Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk

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Feuchteschutz in Kellern und

Tiefgaragen, Sanierungen

Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Themen

Feuchtigkeit in Kellern / Untergeschossen

– eingedrungenes Wasser

– Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Schäden in Tiefgaragen durch über Wasser und Schnee eingetragenes Chlorid

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: eingedrungenes Wasser

Wasserschäden in Untergeschossen resultieren aus:

1. undichten Wasser-, Heizungs- oder Abwasserleitungen, Havarien von z. B

Waschmaschinen

Die in Rede stehenden Mengen sind für eine Plausibilitätsprüfung abzuschätzen. Z. B. nehmen Mauerwerk oder Beton ca. 5 M-% Wasser auf, bis sie dunkel werden.

Die Leitungen müssen abgedrückt werden. Abwasserleitungen können am Ablauf geschlossen

und unter Wasser gesetzt werden – bis zum Niveau von Einläufen.

Bei Brennwertheizungen entsteht sehr viel Tauwasser im Kaminbereich. Hier

müssen die Ablaufsysteme sehr dicht sein. Das Wasser ist nicht zwingend schmutzig und

deshalb nicht sofort als Tauwasser aus dem Kaminbereich zu erkennen.

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: eingedrungenes Wasser

Wasserschäden in Untergeschossen resultieren aus:

2. über Kellerfenster oder Rohrdurchführungen (in Wänden) eingedrungenes Wasser

Der HHW (höchster planmäßiger Wasserstand) ist zu ermitteln. Es ist die Frage zu

klären, auf welchem Niveau, bei einem gedachten Graben um das Gebäude, jemals

eine Ente schwimmen würde – ev. auch nur für eine Stunde in hundert Jahren.

Beweis ist über Wasserspuren zu führen.

Wasser muss vom Gebäude abgeleitet

werden. Drainagen dürfen kein Oberflächen-

wasser erhalten. (DIN 18195, 4095). Dichte

Lichtschächte oder Fenster sind zu errichten.

Rohrdurchführungen mit

geschraubten Gummidichtungen

sind zu warten (Schrauben

nachziehen).

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: eingedrungenes Wasser

Wasserschäden in Untergeschossen resultieren aus:

3. über Kellerböden, Kellerwände oder Fugen eingedrungenes Wasser

Der HHW ist zu ermitteln. Es ist dringend zu empfehlen einen Pegel zu errichten um dauerhaft ev.

Wasserstände im Gebäudebereich kontrollieren zu können. Der HHW hat sich häufig verändert. Wenn z. B.

alle Fugen nass sind, können Leckagestellen nicht ermittelt werden.

Sanierungen sind von einem Fachmann zu planen:

Drainagesysteme (Pumpensysteme)

Abdichtungen nach DIN 18195 (außen (nachträglich: ab ca. 250 €/m²) und innen (in

Anlehnung an DIN 18195))

Bauweisen nach WU-Richtlinie (außen und innen)

Mischbauweisen

alternative Innenabdichtungen

Fugen-, Rissabdichtungen mittels Verpressen

flächiges Verpressen von Mauerwerk

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Die Situation ist hinsichtlich Ist-Zustand und Soll-Zustand zu klären

1. juristische Situation

• Gibt es Haftende oder müssen die Eigentümer selbst die Gegebenheiten

bearbeiten?

Beispiel: Gebäude aus den 20-er Jahren zeigt nach einer Generalsanierung, die vor

8 Jahren durchgeführt wurde, Putzabplatzungen an den Kellerwänden.

2. technische Situation

• Welche Mängel werden behauptet? (Keller ist feucht, Wände sind feucht, es wird später

mal Wasser eindringen, Abdichtungen nach DIN 18195 sind bei Sanierung nicht ausgeführt

worden)

• Liegen Schäden vor? (Schimmel an gelagerten Gegenständen, Putzabplatzungen, feuchte

Wandbereiche im EG)

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Rechtsfragen

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Rechtsfragen

• Welches Ergebnis ist bei Sanierungen nach Vertrag bzw. nach den anerkannten

Regeln der Technik geschuldet?

Die Rechtsprechung des BGH ist bei Sanierungen zu beachten:

BGH VII ZR 117/04

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Rechtsfragen

• Welches Ergebnis ist bei Sanierungen nach Vertrag bzw. nach den anerkannten

Regeln der Technik geschuldet?

Die Rechtsprechung des BGH ist bei Sanierungen zu beachten:

BGH VII ZR 257/03

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Rechtsfragen

• Welches Ergebnis ist bei Sanierungen nach Vertrag bzw. nach den anerkannten

Regeln der Technik geschuldet?

OLG München

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Technisches Kriterium: Luftfeuchtigkeit

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: Luftfeuchtigkeit

• Es ist festzustellen, ob im Keller die relative Luftfeuchtigkeit für eine – dem Vertrag

entsprechende – Kellernutzung zu hoch ist. Auf Gegenständen soll kein Schimmel

entstehen.

das Lüftungsverhalten muss mit einer 14-tages Messung gemessen werden.

es muss jeweils der absolute Feuchtegehalt der Luft im Bezug zum Außenklima

bestimmt werden. Es ist somit zu ermitteln, ob z. B. feuchte Wände in erhöhtem

Maße Feuchtigkeit in die Raumluft abgeben, oder nur selbst geschädigt aussehen.

Standard TÜV SÜD: Ein Mangel kann allenfalls vorliegen, wenn bei fachgerechtem

Lüften, infolge Feuchteabgabe aus Wänden und vom Boden, die absolute

Feuchtigkeit in der Kellerluft dauerhaft nennenswert höher als in der Außenluft ist.

Beispiel: Im Keller ergibt die Messung im Sommer bei dauerhaft gekippten

Fenstern 20°C, 75% rF

Die Außenluft weist 25°C und 56% rF auf.

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Technisches Kriterium: Luftfeuchtigkeit

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Technisches Kriterium: Luftfeuchtigkeit

Beispiel: Im Keller ergibt die Messung im Sommer bei dauerhaft gekippten

Fenstern 20°C, 75% rF. Die Außenluft weist 25°C und 56% rF auf.

Lösung: Die Luft mit 20°C enthält bei 100% Sättigung 17,3 g/m³ Wasser in der

Luft. Bei 75%rF enthält diese Luft 12,98 g/m³ Wasser.

Die Außenluft enthält bei Sättigung 23 g/m³ Wasser.

Somit enthält sie bei 56% rF 12,88 g/m³ Wasser.

Die Luft im Keller ist also absolut (in g/m³) ~ gleich mit Wasser angereichert wie die

Außenluft. Dem zur Folge haben in diesem Beispiel die feuchten Kellerwände keine

nennenswerte Feuchtigkeit in die Raumluft abgegeben, bzw. wurde diese immer sofort

problemlos abgeführt. Hinsichtlich der Raumluftbelastung liegt kein Mangel aus den

feuchten Kellerwänden vor.

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: zu kühle Wandoberflächen

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: Feuchtigkeit in Wänden und Böden

• Folgen zu kühler Kellerwände

an den Wänden schlägt sich Tauwasser nieder. Dies wird zunächst nicht visuell

wahrgenommen. Erst wenn die Wand eine gewisse Sättigung erfährt, wird sie

dunkel bzw. der Putz nimmt auf Dauer Schaden.

Kellerwände sind dann kalt, wenn z. B. außen Grundwasser ansteht und keine

Wärmedämmung (Altbau, Tiefgaragen) angebracht ist.

Beispiel: Die Außenluft weist 25°C und 56% rF auf.

Die Wände haben eine Oberflächentemperatur von ca. 10°C.

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: Feuchtigkeit in Wänden und Böden

• Folgen zu kühler Kellerwände

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: Feuchtigkeit in Wänden und Böden

• Folgen zu kühler Kellerwände

Beispiel: Die Außenluft weist 25°C und 56% rF auf.

Die Wände haben eine Oberflächentemperatur von ca. 10°C.

Lösung: Die Taupunkttemperatur liegt bei > 15°C. Somit fällt Tauwasser aus,

das von den Bauteilen gespeichert wird. Die Größenordnung beträgt

z. B. > 10 Liter / m². Wird diese Feuchtigkeit zu viel, wird z. B. ein Putz

geschädigt, bzw. es bildet sich Schimmel.

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Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden infolge in die

Bauteile eindringender Feuchtigkeit

• aus dem Erdreich

• infolge Versalzung

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden infolge in die

Bauteile eindringender Feuchtigkeit

• aus dem Erdreich

es sind quantifizierend die Kenndaten zu bestimmen:

Feuchteprofile vertikal und horizontal,

Ausgleichsfeuchte,

Sättigungswerte,

Temperaturen der Bauteiloberflächen,

kapillare Wasseraufnahme

• Die Sanierung ist zu planen:

Welches Feuchteniveau soll erreicht werden?

Standard TÜV SÜD: Wenn keine anderen Vertragsbedingungen vorliegen, muss

der Keller für eine normale Lagerung geeignet sein (siehe vor: Luftfeuchtigkeit) und

es darf keine Feuchtigkeit ins Erdgeschoss aufsteigen. Das Aussehen der Wand

(Farbabplatzungen) ist dann eine Frage der Optik.

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden infolge in die

Bauteile eindringender Feuchtigkeit

• aus dem Erdreich

• Lösungen

Drainagesysteme (Pumpensysteme) warten, sanieren, errichten

Abdichtungen nach DIN 18195 außen nachträglich

aufbringen, Kombinationen mit Wärmedämmung

verhindern Tauwasseranfall und beseitigen

Wärmebrücken im Fußbodenbereich EG (ab 250.- €/m²)

Abdichtungen innen können (mit Druckabtrag über

Stahlplatten) ebenfalls aufgebracht werden. Fachgerechte

Planung ist erforderlich (aufsteigende Feuchte, Druck,

Bauphysik)

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Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden infolge in die

Bauteile eindringender Feuchtigkeit

• aus dem Erdreich

• Lösungen

Bauweisen nach WU-Richtlinie (außen und innen), z. B. kann bei steigenden GW-

Spiegeln innen nachträglich eine Wanne einbetoniert werden.

alternative Innenabdichtungen (z. B. System Remmers)

Fugen-, Rissabdichtungen mittels Verpressen

flächiges Verpressen von Mauerwerk. Hier gibt es sehr viele Techniken am Markt,

die sich durch Materialien, Druck usw. unterscheiden. Es sind zuvor

Laborbestimmungen (Wassersättigung, Porengehalt usw.) durchzuführen und die

geeignete Technik zu bestimmen. Es sind Erfolgskontrollen durchzuführen

(Kernbohrung).

Mechanisches Einbringen von Horizontalsperren.

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden infolge in die

Bauteile eindringender Feuchtigkeit

• infolge Versalzung

Liegt Versalzung vor, kann nie mehr Trockenheit

im klassischen Sinne erreicht werden.

Liegen Salze vor, muss die Art und Konzentration

und die Ursache der Versalzung, insbesondere der

Feuchteverlauf analysiert werden.

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Feuchtigkeit in Kellern: Feuchtigkeit in Luft, Kellerwänden und -böden

Technisches Kriterium: erhöhte Feuchtigkeit in Kellerwänden und -böden infolge in die

Bauteile eindringender Feuchtigkeit

• infolge Versalzung

• Lösungen

Es ist fachkundig (Labor, Versuche) zu bestimmen in wie weit eine Entsalzung in

einem sinnvollen Kosten – Nutzen Verhältnis steht. Üblicherweise ist hier keine

Rentabilität zu erzielen.

Es sollte, so weit hinsichtlich Nutzung und Optik verträglich, kein Putz und keine

Farbe aufgebracht werden. Mauerwerk sollte gereinigt (gebürstet, gestrahlt) und

„naturbelassen“ werden. Sanierungsputze haben gerade in Problemfällen nur eine

begrenzte Lebensdauer.

Im Bedarfsfall muss das weitere Anreichern mit Salzen verhindert werden. Die

Feuchtevorgänge sind zu analysieren und bei Bedarf zu sanieren.

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen r

Schäden in TG durch über Wasser und Schnee eingetragenes Chlorid

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen r

Schäden in TG durch über Wasser und Schnee eingetragenes Chlorid

In September 2010 wurde die Neuauflage des Merkblattes „Parkhäuser und

Tiefgaragen“ des Deutschen Beton- und Bautechnikvereins (DBV-Merkblatt) im

Weißdruck veröffentlicht.

Dieses Merkblatt dürfte aufgrund des eigenen Anspruchs und der Konformität zu

DIN 1045 und zu den Heften des DAfStb, Heft 525 + Heft 526 allgemein anerkannte

Regel der Technik sein.

Im DBV-Merkblatt werden alle Arten des Schutzes des Betons, von nur lokaler

Rissbehandlung bis zu bituminösen Bauweisen gleichwertig dargestellt.

Können Parkflächen wieder ohne Schutz durch Beschichtungen gegen Chlorideintrag

errichtet werden?

Im DBV-Merkblatt wird das Thema Wartung deutlich herausgestellt.

Wer ist dafür verantwortlich?

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Anerkannte Regeln der Technik, Generelle Planungsgrundsätze

Die Bewehrung muss vor Chloridbelastung geschützt werden.

Grundsätzlich wird durch die Vorgaben der DIN 1045 der Schutz des Stahls vor

Korrosion durch Chloridangriff durch die Betonfestigkeitsklasse und die

Betonüberdeckung im ungerissenen Beton sichergestellt.

Es ist und war immer so, dass dort wo der Beton nicht gerissen ist kein zusätzlicher

Schutz durch Beschichtungen oder Abdichtungen notwendig ist. Die einfachen

Fragen sind immer: Wie werden Risse vermieden? Wo entstehen Risse?

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Anerkannte Regeln der Technik, Generelle Planungsgrundsätze

Bei der Planung des Schutzkonzeptes und der generellen Randbedingungen sind die

wesentlichen Einflussfaktoren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit zu berücksichtigen:

– Belastungen (Größe der Garage, Fahrzeugwechsel), - Risse (ja, nein, Breite, Tiefe)

– Betondeckung, Betonqualität - Gefälle

– Ebenheit - Entwässerung

– Wartungskonzept

Denklogisch gibt es Abhängigkeiten zwischen diesen Kriterien

Beispielsweise würde bei einer Kleingarage mit Abdichtung nach DIN 18195, grobkörnigem

Asphaltbelag und erhöhter Ebenheit ein Gefälle nichts bewirken, da im praktischen Leben nie soviel

Wasser eingetragen würde, dass es zu einer Entwässerung laufen würde. Insofern kann es nicht

richtig sein generell auszusagen: „Ein Gefälle ist nach Regel der Technik immer erforderlich“.

Gleichwohl wird ein Gefälle bei größeren Garagen und häufigen Nutzerwechseln unumgänglich sein.

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Schutzsysteme gegen Chlorideintrag

Risse-freie Bauweisen (Vorspannung) bzw. Bewehrung aus Edelstahl

OS 11 Beschichtungen, also Beschichtungen, die Risse überbrücken

OS 8 Beschichtungen, also Beschichtungen die starr sind und ein Wartungskonzept

erfordern. Im Rahmen dessen sind die entstehenden Risse zu bearbeiten

Bituminöse Systeme, also Abdichtungen und Schutzbeläge

In den vergangenen Jahren haben sich am Markt insbesondere die Beschichtungen

durchgesetzt. Es ist der Eindruck entstanden, dass nur flächige Beschichtungen die

anerkannten Regeln der Technik erfüllen

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Neue Darstellung im DBV-Merkblatt

Die Lebenszeit wird auf 50 Jahre festgelegt bzw. muss mit dem Bauherrn vereinbart

werden

Es werden die Abhängigkeiten von Belastung, Nutzung, Betonerfordernissen und

Schutzsystem dargestellt. Bei einem entsprechenden Schutzsystem kann die

Betondeckung und die Betonqualität reduziert werden

Die Wartung wird besonders herausgestellt. Es wird zwischen Wartung und

erweiterter Wartung unterschieden

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Neue Darstellung im DBV-Merkblatt

Es werden Varianten dargestellt

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Neue Darstellung im DBV-Merkblatt

Varianten

Unabhängig eines Oberflächenschutzes mit Beschichtungen werden

Betoneigenschaften (Qualität und Betondeckung) von der Art der Wartung abhängig

gemacht (nicht nur von einer flächigen Beschichtung).

Bei einer bituminösen Abdichtung kann nennenswert Betondeckung und

Betonqualität gespart werden

Es ist möglich in der Fläche nicht zu beschichten und nur mit lokalen

Schutzmaßnahmen (Bandagen) zu arbeiten.

(Entwurfsgrundsatz c, Variante 1a lokaler Schutz, Tabelle 7)

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Variante: Bituminöse Abdichtung

Es ist und war anerkannte Regel der Technik den notwendigen Schutz mittels

bituminöser Abdichtung herzustellen.

Das DBV-Merkblatt beschreibt die dabei erlaubten Einsparungen bei der Betonqualität

und insbesondere der Betondeckung.

Es entspricht dem Stand der Technik die klassische

Abdichtung nach DIN 18195 mit Abdichtungen mittels

Flüssigkunststoffen (Kemperol o. ä.) bei den auf-

gehenden Bauteilen zu kombinieren. Damit können

Verblechungen und mechanische Befestigungen der

Hochzüge eingespart werden.

TÜV SÜD beurteilt die Variante mit Einsparung an Beton-

deckung, Abdichtung nach DIN 18195, Rissebeschränkung (2 mm) und Einsatz von

Flüssigkunststoffen bei aufgehenden Bauteilen als sehr wirtschaftlich. Es sollte eine

vertragliche Festlegung formuliert werden.

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Variante: Lokale Schutzmaßnahme / Bandagen

In der ungerissenen Fläche ist keine Beschichtung erforderlich. Betonqualität und

Betondeckung müssen hochwertig sein. Nutzung, Gefälle usw. müssen konform sein.

Ein entsprechender erweiterter Wartungsplan muss vereinbart sein.

An aufgehende Bauteile muss ein zusätzlicher Schutz angebracht werden

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Variante: Lokale Schutzmaßnahme / Bandagen

Risse müssen mit fachgerechten Bandagen geschlossen werden. Davor ist bei Bedarf

eingedrungenes Chlorid zu entfernen. Je nach Ausmaß der Bandagen ist das optische

Erscheinungsbild zu korrigieren (Flächige dauerhafte Bodenfarbe mit

Untergrundvorbereitung)

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Variante: Lokale Schutzmaßnahme / Bandagen

Es ist ein erweiterter Wartungsplan zu vereinbaren

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Feuchteschutz in Kellern und Tiefgaragen, Sanierungen

Variante: Lokale Schutzmaßnahme / Bandagen

Es ist ein erweiterter Wartungsplan zu vereinbaren

– Der Wartungsplan muss zur Abnahme vorliegen

– Es ist zu regeln wer in welchen Abständen verantwortlich Prüfungen durchführt

– Der Wartungsplan muss regeln wer, wann und wie in Risse eingedrungenes Chlorid beseitigt

und Risse dauerhaft schließt

TÜV SÜD beurteilt, dass die Variante „Lokale Schutzmaßnahme“ nur auf den „ersten Blick“ eine

günstige Variante ist. Betonqualität und Betondeckung sowie Rissebeschränkung erfordern

schon hohe Kosten. In vielen Fällen (mehrere „wilde“ Risse) werden aufwändige Arbeiten

während der Gewährleistungszeit folgen. Maßnahmen zur Optik sind nach Bandage-Arbeiten oft

unumgänglich

TÜV SÜD beurteilt, dass die komplette Leistung „Dauerhaftigkeit der Konstruktion“ im

Bauträgervertrag erst mit Bearbeitung der Risse abgeschlossen ist. Demzufolge müssen im

Bauträgervertrag die Wartungen in den ersten 5 Jahren wohl vom Bauträger durchgeführt

werden.

Juristisches Risiko: Ende der Gewährleistungszeit? Wann sind andere Formulierungen

laiengerecht? Stichwort: Insolvenzrisiko?

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TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Bautechnik

Westendstraße 199

80686 München

Herbert Gottschalk

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