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Europäische Gas-Anbindungsleitung EUGAL Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg 4. Planänderung Bereich Löcknitz Im Landkreis Märkisch-Oderland, Gemeinden Rehfelde und der Stadt Müncheberg sowie im Landkreis Oder-Spree, Gemeinde Grünheide (Mark) Antragsteller: Fluxys Deutschland GmbH Elisabethstraße 11 40217 Düsseldorf Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Pelikanplatz 5 30177 Hannover GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108 - 112 34119 Kassel ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4 04129 Leipzig Ansprechpartner Michael Höhlschen Tel. 0561-934-1937 [email protected]

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Europäische Gas-Anbindungsleitung EUGAL

Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg

4. Planänderung Bereich Löcknitz

Im Landkreis Märkisch-Oderland, Gemeinden Rehfelde und der Stadt Müncheberg sowie im Landkreis Oder-Spree, Gemeinde Grünheide (Mark)

Antragsteller:

Fluxys Deutschland GmbH Elisabethstraße 11 40217 Düsseldorf

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Pelikanplatz 5 30177 Hannover

GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108 - 112 34119 Kassel

ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4 04129 Leipzig

Ansprechpartner Michael Höhlschen Tel. 0561-934-1937 [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

1 VORBEMERKUNGEN ........................................................................................................................... 3

2 ANLASS UND INHALT DER PLANÄNDERUNG....................................................................................... 4

3 LAGE DER PLANÄNDERUNG ............................................................................................................... 4

4 BETROFFENE SCHUTZGEBIETE ............................................................................................................ 5

5 NEU BETROFFENE GRUNDSTÜCKE ...................................................................................................... 6

6 WASSERRECHT ................................................................................................................................... 6

7 BAUBESCHREIBUNG UND TERMINPLAN ............................................................................................. 6

8 ANLAGEN ........................................................................................................................................... 9

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1 Vorbemerkungen

Am 24.04.2017 hat die GASCADE Gastransport GmbH beim Landesamt für Bergbau Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens im Land Brandenburg gemäß § 43 EnWG i.V. mit der Anlage 1 Nr. 19.2.1. UVPG sowie § 74 VwVfG für das Projekt EUGAL beantragt. Am 30. September 2017 haben die Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys Deutschland GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH eine Bruchteilseigentümervereinbarung für das EUGAL unterzeichnet. Diese Vereinbarung umfasst das Vorhaben EUGAL in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Freistaat Sachsen. Die neuen Projektpartner sind damit ebenfalls Miteigentümerinnen der geplanten EUGAL. Vorhabenträgerinnen: Fluxys Deutschland GmbH

Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer B 68736,

kurz „Fluxys“ genannt

GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108 – 112, 34119 Kassel, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Kassel unter der Nummer B 13752,

kurz „GASCADE“ genannt;

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Pelikanplatz 5, 30177 Hannover, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer B 61631;

kurz „GUD“ genannt

ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4, 04129 Leipzig, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer B 22014,

kurz „ONTRAS“ genannt

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2 Anlass und Inhalt der Planänderung Mit den Antragsunterlagen zum Planfeststellungsantrag (Planungsstand 15. August 2017) hatte GASCADE eine geschlossene Querung des FFH-Gebietes „Maxsee DE 3549-303“ mit Stöbberbach und Löcknitz im HDD-Bauverfahren beantragt. Bei diesem Bauverfahren wird der Bohrkanal durch eine Suspension aus einem Bentonit-Wassergemisch gestützt und der Bohrkopf hat nur eingeschränkte Möglichkeiten zum Abbau von Felsblöcken bzw. Findlingen im Untergrund. Nach vertiefenden geotechnischen Untersuchungen und der Ausführungsplanung der Bauleistungen durch Spezialfirmen zum Tunnelbau wurde dieses HDD-Bauverfahren ausgeschieden aufgrund zu hoher technischer Risiken. Stattdessen soll das FFH-Gebiet in Tunnelbauweise abschnittweise gequert werden. Hierzu wird das sogenannte Microtunneling angewendet, bei der mit einer Tunnelbohrmaschine gearbeitet wird und die Tunnel bereits während des Bohrvorganges als Betonröhren ausgebildet werden. Dieses Verfahren stellt eine sichere und umweltfreundliche Unterquerung des FFH-Gebietes sicher. Die Planänderung liegt im Bereich von EUGAL SP 123,0 bis SP 124,5. Im Rahmen dieser Planänderung wird die abschnittsweise Querung des FFH-Gebietes mit Microtunneln beantragt. Die Tunnel haben folgende Längen:

• Querung des Stöbberbaches mit EUGAL Strang 1: Tunnel ca. 288 m Länge

• Querung des Stöbberbaches mit EUGAL Strang 2: Tunnel ca. 300 m Länge

• Querung der Löcknitz mit EUGAL Strang 1: Tunnel ca. 756 m Länge

• Querung der Löcknitz mit EUGAL Strang 2: Tunnel ca. 775 m Länge

Die geplante Lage der beiden EUGAL-Stränge wird bei dieser Planänderung nicht verändert, sondern lediglich das Bauverfahren. Die temporär beanspruchten Bauflächen ändern sich, da zwischen Stöbberbach und Löcknitz, jedoch außerhalb des FFH-Gebietes, die Startgruben für die Tunnelbauwerke angelegt und die EUGAL-Stränge offen verlegt werden.

3 Lage der Planänderung Von dieser 4. Planänderung sind folgende Verwaltungseinheiten betroffen:

• Bundesland Brandenburg

• Landkreis Oder-Spree, Gemeinde Grünheide, Gemarkungen Kagel und Kienbaum Und

• Landkreis Märkisch-Oderland, Gemeinden Rehfelde, Gemarkung Zinndorf und Stadt Müncheberg, Gemarkung Müncheberg

Rehfelde gehört zur Verwaltungseinheit Amt Märkische Schweiz. Die Grundstücke in der Gemarkung Müncheberg sind von der Planänderung nicht anders betroffen als ohne die Planänderung, da hier weder die Schutzstreifen noch die Bauflächen geändert werden. Die Grundstücke in der Gemarkung Müncheberg werden vollständig im Tunnel unterfahren (keine oberirdischen Bauflächen). Die Planänderung liegt bei EUGAL Stationierungspunkt SP 123,0 bis SP 124,5.

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4 Betroffene Schutzgebiete Überschwemmungsgebiete: Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen. Landschaftsschutzgebiete: Die Planänderung der EUGAL liegt innerhalb des LSG „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ Nr. 3648-602. Durch die Planänderung vergrößert sich die Eingriffsfläche aufgrund der offenen Bauweise zwischen den Tunnelbauwerken. Natura-2000-Gebiete: Die geplante EUGAL quert das FFH-Gebiet „Maxsee DE 3649-303“ an der gleichen Stelle, wie im Ursprungsantrag. In diesem Bereich wurde die technische Planung der Ausführung verändert gegenüber der Antragsunterlage vom 15. August 2017. Im Bereich der zweimaligen Querung des FFH-Gebietes erfolgt jeweils eine geschlossene Unterquerung mit Microtunneln. Das ursprünglich beantragte, jedoch technisch nicht realisierbare Bauverfahren, hatte eine durchgängige Unterbohrung beider Abschnitte in einem Zuge vorgesehen. Diese ca. 1,5 km langen Bohrungen sind nicht realisierbar. Dieser Planänderung ist eine umweltfachliche Stellungnahme beigefügt, welche die geänderte Bauweise berücksichtigt. (siehe Abb. 1 und umweltfachliche Stellungnahme zur Trassenänderung)

Abb. 1: Auszug aus der Karte Schutzgebiete mit Darstellung des Änderungsbereiches (Plananlage 8.2.2)

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5 Neu betroffene Grundstücke Durch die geplante Änderung der Bauweise sind keine neuen Grundstücke oder Eigentümer betroffen. Auf einigen Flurstücken ändert sich die vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche (siehe Grunderwerbsverzeichnis).

6 Wasserrecht In den Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurde in Unterlage 15 auch die baubedingte temporäre Grundwasserhaltung beantragt. Hier ist die Einleitstelle E089 angegeben. Diese bleibt auch bei der Änderung der Bauweise bestehen. Jedoch erhöht sich die Wassermenge der Grundwasserhaltung und Einleitung, aufgrund der offenen Bauweise zwischen den beiden Teilen des FFH-Gebietes. Die Entnahme und Einleitung ist jedoch zeitversetzt, so dass sich die zeitgleich eingeleitete Wassermenge nicht erhöhen wird.

7 Baubeschreibung und Terminplan In den ursprünglichen Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren befindet sich keine Baubeschreibung zur Microtunnelbauweise, da bislang in Brandenburg keine Tunnelbauweise für die EUGAL beantragt wurde. Allerdings wurde die Löcknitz beim Bau der Fernleitung OPAL im Jahr 2011 bereits im Micotunnelbauweise gequert. Zum Bau der EUGAL kommt hier die gleiche Technik zum Einsatz und es werden Tunnel mit gleichem Material und Durchmesser wie bei der OPAL beantragt. Insgesamt sind vier Tunnel aus Betonfertigelementen zu errichten, in welche die vorgefertigten EUGAL-Leitungsstränge eingezogen werden. Die Tunnel haben folgende Längen:

• Tunnel 1 ca. 300 m Länge: Querung des Stöbberbaches mit EUGAL Strang 2

• Tunnel 2 ca. 288 m Länge: Querung des Stöbberbaches mit EUGAL Strang 1

• Tunnel 3 ca. 775 m Länge: Querung der Löcknitz mit EUGAL Strang 2

• Tunnel 4 ca. 756 m Länge Querung der Löcknitz mit EUGAL Strang 1

Als Querungsverfahren ist nach der aktuell vorliegenden Planung die Herstellung von je 2 Microtunneln vorgesehen. Dieses Verfahren ist in der DWA-A 125 beschrieben. Beim Microtunneling werden zunächst eine Start- und eine Zielgrube hergestellt. Diese Gruben sollen als wasserdichte Gruben hergestellt werden. Die geschieht durch das Einbringen von Stahlspundwänden und einer wasserdichten Betonsohle der Gruben. Ausgebildete Bautaucher betonieren die Sohle. Vom Startschacht aus wird ein Rohrstrang über hydraulische Zylinder in Richtung Zielschacht vorgeschoben. Die Steuerung erfolgt durch Personal in einem Betriebscontainer außerhalb der Schächte. Während des Vorschubs löst der Bohrkopf den Boden, der dann in der Brecherkammer nach dem Zerkleinern eventuell vorhandener Steine mit einer Bohrsuspension vermischt wird. Anschließend gelangt der Boden durch die Förderleitung zur Oberfläche und wird nach der Separierung der Bohrsuspension entsorgt. Die Suspension wird dann zurück in den Brecherraum gepumpt. Per Lasertechnik oder mittels Kreiselkompass wird der Vortrieb permanent kontrolliert, wobei Lagekorrekturen über die Ansteuerung der Hydraulikzylinder und des schwenkbaren Steuerkopfes jederzeit möglich sind.

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Der eingesetzte Bohrkopf wird auf die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse sowie die jeweilige Verfahrenstechnik abgestimmt. Bei diesem Verfahren wird ein Rohr aus einzelnen Betonsegmenten vorgetrieben. Der anstehende Boden wird maschinell abgebaut und abtransportiert. Das Bohrloch wird durch das vorgetriebene Rohr gestützt. Der Vortrieb wird durch Bentonit geschmiert, welches nach dem Bau bestimmungsgemäß entsorgt wird. Nach Erstellen der Betonröhren werden das Produktenrohr sowie die Begleitkabel eingezogen. Anschließend wird der Hohlraum zwischen Pipeline und Tunnelwand mit Dämmer verfüllt. Abb. 2: Prinzipskizze 1 Microtunnel:

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Abb. 3: Prinzipskizze 2 Microtunnel:

Die genaue Lage und Tiefe der Tunnel und der Gruben sind in den Lageplänen und Kreuzungsdetailplänen dargestellt (siehe Anlage 3). Eckdaten der Tunnel:

• Tunnel aus Rohrsegmenten als Stahlbetonfertigteile:

o Innendurchmesser 2,4 m o Außendurchmesser 3,0 m, o Länge je Rohrsegment: 3,0 m

• Größe der Baugruben L x B x T in m:

o Startgrube 12.5 x 6.5 x 12 m o Zielgrube 6.5 x 6.5 x 6,0 m

• Tiefe der Baugruben:

o Startgruben: ca. 14 m bis 15 m o Zielgruben: 5 m bis 6 m

• Öffnungsdauer je Grube (Ca.-Angaben, die sich im Rahmen der Bauabwicklung ändern können):

1. Startgrube Rohrvortrieb 1 (300 m) von September 2018 bis November 2019 (= 14 Monate)

2. Startgrube Rohrvortrieb 2 (288 m) von Oktober 2018 bis November 2019 (= 13 Monate)

3. Startgrube Rohrvortrieb 3 (775 m) von Dezember 2018 bis November 2019 (= 11 Monate)

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4. Startgrube Rohrvortrieb 4 (756 m) von Dezember 2018 bis November 2019 (= 11 Monate)

5. Empfangsgrube Rohrvortrieb 1 (300m) von Oktober 2018 bis November 2019 (= 13 Monate)

6. Empfangsgrube Rohrvortrieb 2 (290m) von November 2018 bis November 2019 (= 12 Monate)

7. Empfangsgrube Rohrvortrieb 3 (775m) von Januar 2019 bis November 2019 (= 10 Monate)

8. Empfangsgrube Rohrvortrieb 4 (756m) von Januar 2019 bis November 2019 (= 10 Monate)

• Dauer Bauzeit je Mikrotunnel ca.

1. Rohrvortrieb 1 (300m) von November 2018 bis Dezember 2018 (= 2 Monate) 2. Rohrvortrieb 2 (290m) von Januar 2019 bis Februar 2019 (= 2 Monate) 3. Rohrvortrieb 3 (775m) von Marz 2019 bis Mai 2019 (= 4 Monate) 4. Rohrvortrieb 4 (756m) von Mai 2019 bis August 2019 (= 4 Monate)

• Bohrsuspension

o Die Bohrsuspension ist eine Mischung aus Wasser und Bentonit (Quellton).

• Sonstige Materialien

Für den Tunnel (Betonteile, Zement, Dämmer, Einfahrdichtungen):

o Stahlbetonvortriebsrohre o Mischung aus Wasser und Zement (Auffüllung Überschnitt) o Bentonit Suspension o Grubenwand mit Einfahrdichtung an die Einfahrseite der Startgrube und die

Einfahrseite der Zielgrube

Herstellung der wasserdichten Grube o Wände als Spundwand oder aus Bohrpfählen o Betonsohle mit Bewehrung

Die geologischen und hydrologischen Verhältnisse können ggf. Abweichungen im Bauablauf bedingen.

8 Anlagen

Anlage 1: Unterlage 4.2: Übersichtsplan TK 25, Blatt 217

Anlage 2: Unterlage 4.4 Luftbildpläne Blätter 7.21 und 7.22

Anlage 3: Unterlage 6.2: Lageplan zur Planfeststellung Blatt 18.00.00 / 19.00.00.PL 07.37 bis 07.39

Anlage 4: Unterlage 7.2: Grunderwerbsverzeichnis zur 4. Planänderung

Anlage 5: Unterlage 15.3: Kreuzungsdetailpläne Blatt 118.00.00 / 19.00.00.PD.07.G.01_1 und PD.07.G.01_2

Anlage 6: Umweltfachliche Stellungnahme zur Trassenänderung

Anlage 7: Geotechnisches Gutachten Löcknitztal