Erfindungen durch Patente schützen Vortrag im Rahmen der Lehrveranstaltung:
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Erfindungen durch Patente schützen
Vortrag im Rahmen der Lehrveranstaltung:
„Innovations- und Technologiemanagement“
im WS 2004/05 am 11.01.05
bei Prof. Dr.-Ing. Stephan Wilksch
Vortragende: Astrid GrußAlexander HirtDaniel KanisDaniel Schüßler
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Agenda
Teil I
Allgemeine EinführungTeil II
PatentverfahrenTeil III
Durchsetzbarkeit von PatentenTeil IV
Softwarepatente
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Allgemeine Einführung
Agenda Teil I:
Geschichte des Patentrechtes
Allgemeines zum Patentrecht
Patentfähigkeit
Wirkungen des Patentrechtes
Ende des Patentschutzes
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Geschichte des Patentes
Gewerbeprivilegien
Erfinderprivilegien
1787 erstes Patentgesetz in Frankreich
„Jede Entdeckung oder Erfindung auf allen Gebieten der Industrie ist Eigentum des
Erfinders.“
1815 erstes Patentgesetz in Preußen
1877 erstes gesamtdeutsche Patentgesetz
Anmelde-Prinzip
Anfang des 20. Jh. „Ehre gebührt dem Erfinder“
1970 PCT
1977 Inkrafttreten des EPÜ
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Gewerblicher Rechtschutz zum Schutz geistigen Schaffens für den gewerblichen Gebrauch
Zweck Förderung des technischen Fortschritts, Anerkennung
Wege zum deutschen Patent:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Deutsches Patentgesetz
(PatG) Europäisches Patentamt (EPA)
Europäisches
Patentübereinkommen Internationaler Patentzusammenarbeitsvertrag
PCT–Patent Cooperation
Treaty
Allgemeines zu Patenten
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Nicht ausgeschlossennach § 2 PatG
Patentfähigkeit
Erfinderische Tätigkeit
i.V.m. § 4 PatG
Erfindung§ 1 PatG
Gewerbliche Anwendbarkeiti.V.m. § 5 PatG
Neuheit i.V.m. § 3 PatG
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Wirkungen des Patentschutzes
Verbot von gewerblichen:
Herstellen Anbieten in Verkehr bringen Gebrauchen
bei Verfahrenspatenten:
Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauchen des durch das
Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisses
bei Erzeugnispatenten:
Anwenden, Anbieten im Inland zur Anwendung im Inland
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Ende des Patentschutzes
20 Jahre maximale Patentlaufzeit
Patent endet des Weiteren:
Nichtzahlung der jährlichen PatentgebührenVerzicht auf das PatentErlöschen des PatentsZurücknahme der AnmeldungNichtigkeit des Patents
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Patente im internationalen Rahmen
Globalisierung der Wirtschaft Internationalisierung des Patentrechtes
PCT und EPÜ multilaterale Übereinkommen
Ziel einzelne Anmeldung = internationales Schutz
Probleme:
nach der Erhaltung des Patentes gilt wieder nationales Recht
Patente werden nicht anerkannt bzw. Recht wird übergangen
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Der Weg zum Patent
Agenda Teil II:
Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und
Markenamt
Zahlen und Angaben
Praxisbeispiel
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Ablauf der Patentanmeldung
Antrag
Offensichtlichkeits-prüfung
Patentprüfung auf Antrag
Rechercheantrag(optional)
Patenterteilung
ggf.Zurückweisung des Antrages
Ablauf der Einspruchsfrist
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notwendige Unterlagen
keine Erfindung nach § 1 II PatG
gewerblich anwendbar nach § 5 PatG
Patenterteilung ausgeschlossen nach § 2 PatG
1. Patenterteilungsantrag
2. beantragte Patentansprüche
3. Beschreibung der Erfindung und ggf. Zeichnungen
4. Zusammenfassung
5. Erfinderbenennung mit Versicherung, dass keine weiteren Personen beteiligt sind
Offensichtlichkeitsprüfung
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Prüfungsphase
auf Antrag (auch eines Dritten) innerhalb von 7 Jahren nach dem Anmeldetag
Patenterteilungsbeschluss
Zurückweisung der Anmeldung
Prüfungskriterien des DPMA:
1. Patentfähigkeit 2. Unterlagen
Prüfungsergebnis
Äußerung zum Prüfungsergebnis
Prüfungsbescheid
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Veröffentlichungen
enthalten alle Informationen um eine Kopie der Erfindung zu erstellen
nach Patenterteilung18 Monate nach
Patentanmeldung
Schutzcharakter
Informationscharakter
PatentschriftOffenlegungsschrift
Inhalt: Namen, Zusammenfassung, Patentansprüche, Zeichn.
vs.
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Patentgebühren nach PatKostG
einmalige Gebühren:
Anmeldung: 60 EURRechercheantrag: 250 EUR (optional)
Prüfungsantrag: 350 EUR (150 EUR mit Rechercheantrag)
laufende Gebühren für Patent/Anmeldung:
bis 7. Jahr:540 EUR
bis 20. Jahr: 13.170 EUR
3. J ahr 70 EUR4. J ahr 70 EUR5. J ahr 90 EUR6. J ahr 130 EUR
… …10. J ahr 350 EUR11. J ahr 470 EUR
… …15. J ahr 1.050 EUR16. J ahr 1.230 EUR
… …20. J ahr 1.940 EUR
Halbierung bei Erklärung der
Lizenzbereitschaftmöglich
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Zahlen und Angaben
Quelle: Deutschen Patent- und Markenamt - Jahresbericht 2003
Neuanmeldungen: ca. 180.000
Mitarbeiter des DPMA: ca. 2.500Budget: ca. 230 Mio EUR
Technische Schwerpunkte: 1. Fahrzeuge allgemein2. Maschinenelemente3. Elektrische Bauteile4. Messen, Prüfen
Top Anmelder: Siemens AG
Patentbestand: ca. 385.000 Zugang: ca. 55.000
Abgang: ca. 48.000
Top Anmeldeländer: BRD, USA, Japan
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Praxisbeispiel
Von der Idee bis zur ersten Lizenzzahlung
am Beispiel der Erfindung und Patentierung eines:
Leseständers, insbesondere für Badewannen
Patentkennung: DE 198 60 755 C2
von Herrn Erdmann, A.
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„Lebenslauf“ der Erfindung
Jun 98 Idee für den LeseständerAug 98 Beginn der Recherche zu der Idee
Dez 98 Patentantrag mit PrüfungsantragJul 99 PrüfungsergebnisNov 00 Antwort auf PrüfsergebnisApr 00 Offenlegungsschrift
Jun 00 Prüfbescheid mit AuflagenMrz 01 Patenterteilung mit Patentschrift
Feb 02 erster Fernsehbericht im MDRApr 02 Kontaktaufnahme mit HerstellerDez 03 Spezifikationen mit Hersteller geklärtDez 03 Fernsehbericht im RBBMrz 04 Lizenzvertrag mit Hersteller
Sep 04 erste Lizenzzahlung
> 6 Jahre
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Probleme des Patentrechts
Agenda Teil III: China als Chance
Sicherheit von geistigem Eigentum
Ursachen
Staatlich verordnete Spionage
Wirtschaftliche Schäden
Bemühungen zur Verbesserung
Film zum Thema Raubkopien
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Öffnung der Volks Republik China und dessen Märkte, sowie der Beitritt zur WTO im Jahr 2001
Engagement vieler großer und mittelständischer Unternehmen deren Ziel: die Erschließung eines Marktes mit 1 Milliarde
Einwohnern den Aufbau von langfristigen Wirtschaftsbeziehungen und
eigenem Vertriebnetzen durch die Gründung von Joint Venture mit chinesischen Partnern
China als Chance
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Sicherheit von geistigen Eigentum
Bedenken ausländischer Investoren über den Schutz ihrer Betriebsgeheimnisse vor Spionage
Bedenken über die Wirksamkeit von Patenten in China
Bedenken über die unkontrollierbare Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse bei der Zusammenarbeit mit chinesischen Firmen
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Ursachen
Sozialistische Gedanken- und Verhaltensweisen Lange Zeit lebten die Chinesen in einer „Dein ist auch Mein“
Kultur
Fehlender Schutz von Patenen durch die Gesetzgebung Erst seit dem Beitritt zur WTO ist eine Gesetzgebung zum
Schutz von fremden geistigen Eigentum von Nöten
Deutschland versucht mit einem „Rechtsstaatsdialog“ zu China, es bei der Schaffung von geeigneten Gesetzen zu unterstützen
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Staatlich verordnete Spionage
Bau und Installation einer Transrapidstrecke von Shanghai nach Hangzhou durch Thyssen-Krupp
Chinesische Ingeneure untersuchen heimlich Nachts Teile der Antriebstechnologie vom Transrapid Reaktion: „Die nächtliche Aktion habe lediglich der
Forschung und Entwicklung gedient.“Zitat: Wu Xiangming Transrapid-Beauftragter der chinesischen Regierung
Ebenso bestehen die Chinesen darauf, das der gesamte Zug in China Produziert wird
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Wirtschaftliche Schäden
DaimlerChrysler investierte 1997 100 Mio. $ in ein Bus Joint Venture namens Yaxing-Benz Ziel war es 7000 Busse und 1200 Karosserien zu
produzieren
Der chinesische Partner, Yangzhou Yaxing Motor Coach, fing im Jahr 2000 an, Kopien der Busse mit deutscher Technologie herzustellen.
Im Jahr 2001 produzierte Yaxing-Benz noch 300 Busse, wogegen beim Mutter Konzern des chinesischen Partners pro Jahr 8000 Busse ausgeliefert werden.
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Bemühungen zur Verbesserung
geltende Gesetze finde keine Anwendung und zeigen keine Wirkung Fälschern droht nur die Beschlagnahmung ihrer Waren
Ohne eine Verschärfung und Durchsetzung der Gesetze ist kaum eine Verbesserung der Lage in China zu erwarten.
Es gibt dennoch Bemühungen die derzeit geltenden Gesetze durchzusetzen: Zum Schutz von Patenten sind 400 000 Angestellte in 30
Regierungsagenturen in Dienst gestellt worden!
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Film zum Thema Raubkopien
China als größter Produzent von Fälschungen
ganze Städte und Industrien sammeln sich um den Wirtschaftszweig der Duplikation
Geschäfte auf dem Markt in Höhe von 5 € bis hin zu Aufträgen über 100.000 Produkte – per Handschlag!
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Probleme des Patentrechts
Agenda Teil IV: Patentanmeldemöglichkeiten
Gesetzliche Regelungen für Softwarepatente
Notwendigkeit einer Richtlinie
Der Richtlinienvorschlag
Der Streitpunkt
Die Gegenspieler
Argumente der Befürworter
Argumente der Gegner
Bewertung der Argumente/Fazit
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Patentanmeldemöglichkeiten
Momentan gibt es 2 praktische Anmeldemöglichkeiten:
a) Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA)
b) Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Nach der Erteilung des Patents gilt unabhängig welcher Weg gewählt worden ist das nationale Recht. Die Patentgesetze der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen rechtlich mit dem System des 20 Jahre alten Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in Einklang stehen.
Für einen deutschen Staatsbürger gilt dies auch für s.g. PCT Patente.
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Gesetzliche Regelung
Die Patentierbarkeit von Software ist gegenwärtig durchArt. 52 IIc EPÜ geregelt. Dieser lautet:
Patentfähige Erfindungen
(1) Europäische Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.(2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
a) Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;b) ästhetische Formschöpfungen;c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;d) die Wiedergabe von Informationen.
(3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit der in dieser Vorschrift genannten Gegenstände oder Tätigkeiten nur insoweit entgegen, als sich die europäische Patentanmeldung oder das europäische Patent auf die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche bezieht.(4) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, gelten nicht als gewerblich anwendbare Erfindungen im Sinn des Absatzes 1. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.
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Notwendigkeit einer Richtlinie
Negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt
lt. Gesetz sind Computerprogramme nicht patentierfähig die Patentpraxis in Europa sieht aber anders aus ca. 20.000 bis 30.000 erteilte Softwarepatente beim EPA das EPA hat Fakten geschaffen bevor die politische Meinungs-
und Willensbildung abgeschlossen war unterschiedliche Rechtssprechung, insbesondere die der
Beschwerdekammer des EPA es gibt zur Zeit keine Rechtssicherheit im Bereich
Softwarepatentierung
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Der Richtlinienvorschlag
Name:
Ziele:
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
Harmonisierung der Rechtsgrundlagen zur Patentierung von Software
Beendigung der unterschiedlichen Auslegungen Erhöhung der Transparenz, insbesondere für KMU‘s Vereinfachung der zur Zeit bestehenden Regeln Versuch des Ausgleichs zwischen dem Schutz der
Erfindungen einerseits und dem freien Wettbewerb andererseits
Verbesserung der Rechtssicherheit in diesem Bereich
Ansatz: Keine abrupte Änderung der Rechtsgrundlagen Keine Ausdehnung der Patentierbarkeit auf Software Vorläufiges Verharren auf der erreichten Stufe Weiterentwicklung des Systems unter Berücksichtigung
der allgemeinen, historisch gewachsenen Grundsätze
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Der Streitpunkt
Die Richtlinie sieht die Patentierbarkeit von computerimple-mentierten Erfindungen vor, die einen technischen Beitrag leisten.
„Eine computerimplementierte Erfindung ist jede Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige program-mierbare Vorrichtung ein-gesetzt wird und die auf den ersten Blick mindestens ein neuartiges Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem oder mehreren Compu-terprogrammen realisiert wird.“
„Ein technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem Gebiet der Techno-logie der für eine fachkundige Person nicht naheliegend ist. Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patent-anspruchs in seiner Gesamtheit, der technischen Merkmale um-fassen muss, die ihrerseits mit nichttechnischen Merkmalen versehen sein können, vom Stand der Technik abhebt.“
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Die Gegenspieler
PRO-Kommissionsvorschlag:
Business System Alliance(BSA)
vertritt die Interessen von Microsoft, IBM u.a. und fordert einen erwei- terten Softwarepatent- schutz
CONTRAKommissionsvorschlag:
Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruk-tur (FFII), Mittelstandsver-
einigung, Europäische Konföderation der Vereini-gung kleiner und mittlerer Unternehmen (CEA-PME), Free Software Foundation
Europe (FSFE) u.v.a.
treten dafür ein, dass Software nicht paten- tierbar sein soll
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Argumente der Befürworter
Umfang und Qualität von Patenten wird mit der Richtlinie auf vertretbarem Niveau gehalten.
Es wird durch die Richtlinie ein Rechtsrahmen, Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen.
Softwarepatente haben nachweisliche positive volks- und betriebswirtschaftliche Effekte.
Softwarepatente können für ihre Rechteinhaber ein wichtiges Einkommen darstellen und sind gleichzeitig ein Anreiz für Investitionen.
Für die Erfindung garantieren die Softwarepatente ein begrenztes Monopol als Belohnung.
Die Richtlinie wird Innovationen fördern und belohnt jene die neue computerimplementierter Erfindungen hervorbringen.
Viele Firmen haben im Rahmen des bestehenden Patentierungssystems viel Geld in F&E investiert. Diese Investitionen, die sich u.a. auf die Verfügbarkeit von Patenten stützen, sind durch die Einschränkung der Patentierbarkeit gefährdet.
Computerprogramme als solche bleiben nicht patentierbar, patentierbar sind lediglich Erfindungen die Computerprogramme beinhalten und gleichzeitig einen technischen Beitrag leisten.
Die Richtlinie zeigt einen deutlichen Unterschied zwischen Europa und den USA.
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Argumente der Gegner
Die freie Patentierbarkeit von Software entzieht alternativen Entwicklungs-konzepten (insb. Open Source) die Grundlage.
Das Ziel der Internationalisierung des IT Bereichs und v.a. des Aufbrechens der amerikanischen Monokultur im Softwarebereich darf nicht aus den Augen ver-loren werden.
Europa würde mit der Richtlinie eine einmalige Chance, durch die einseitige Be-trachtung der Interessenlage der Großkonzerne, vertun über die Open Source Projekte entscheidende Elemente der künftigen IT Infrastruktur mitzube-stimmen.
Die Open Source Bewegung wäre in Gefahr. Der Richtlinienvorschlag führt zur Behinderung von Innovationen, Fortschritt und
Wettbewerb. Die bei der Patentierung anfallenden hohen Kosten können sich KMU's oft nicht
leisten, so dass lediglich Großkonzerne davon profitieren. Der Urheberschutz ist ein adäquater Schutz für Software, da er billig, schnell und
flexibel ist. Aufgrund der bisherigen negativen Erfahrungen in den USA ist die Übernahme
des amerikanischen Softwarepatensystems abzulehnen. Eine gute Chance für einen europäischen Weg wäre eine geänderte Richtlinie,
welche die Patentierung von Software in Europa verbietet.
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Bewertung der Argumente
Befürworter und Gegner haben gute Argumente, benutzen aber zum Teil die gleichen Argumente für ihre jeweilige Seite.
Die Patentierbarkeit von Software ist eine Kernfrage für die zu-künftige Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft.
Die gesellschaftliche Verfügbarkeit von Informationen spielt dabei eine wichtige Rolle.
Unter diesem Gesichtpunkt haben die Gegner eines der besten Argumente, wenn sie eine noch stärkere Monopolisierung der Branche verhindern wollen.
Das Argument der Befürworter, dass Patente als Einkommen für die Rechtinhaber einen wichtigen Investitionsanreiz darstellen ist nicht von der Hand zu weisen.
Da die europäische Softwarebranche klein und mittelständisch geprägt ist, muss den besonderen Bedürfnissen von KMU's in diesem Bereich in jedem Fall Rechnung getragen werden.
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Fazit
Folgende Ziele müssen mit der endgültigen Richtlinie erreicht werden:
1.) Es ist wichtig einen guten Mittelweg zwischen den Interessen beider Gruppen zu finden. Dieser sollte einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Erfindungen einerseits und dem freien Wett-bewerb auf dem florierenden Softwaremarkt andererseits dar-stellen.
2.) Wichtig für diesen Mittelweg ist die Verhinderung der Annähe-rung an das amerikanische Patentrecht (Stichwort: Verhinderung von Trivialpatenten).
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QuellenLiteratur Beier, Friedrich-Karl; Heinemann, Andreas (2004): Patent- und Musterrecht, Carl Heymanns Verlag, Deutscher
Taschenbuchverlag, 7. Auflage, München 2004 Dr. Hubmann, Heinrich/ Dr. Götting, Horst-Peter (1998): Gewerblicher Rechtsschutz – Patent-, Gebrauchsmuster-,
Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht, Juristische Kurz-Lehrbücher, Verlag C.H. Beck, 6. Auflage, 1998
Ilzhöfer, Volker (1996): Patent-, Marken- und Urheberrecht, Verlag Franz Vahlen GmbH, 2. Auflage, München 1996 Steckler, Bunhilde (1996): Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes, Verlag Franz Vahlen GmbH, 2. Auflage,
München 1996 Thieler, Wolfgang; Wagner, Michael H. (2001): Wegweiser für den Erfinder: von der Aufgabe über die Idee zum
Patent, Springer-Verlag, 2 erweiterte und aktualisierte Auflage, Berlin; Heidelberg, New York; Barcelona; Hongkong; London; Mailand; Paris; Singapur; Springer 2001
Vollrath, Ulrich; Witte, Jürgen (2002): Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung, 5. Auflage, Köln; Berlin; Bonn; München 2002
Wurzer, Alexander J. (2003): Wettbewerbsvorteile durch Patentinformationen, Fachinformationszentrum Karlsruhe, 2. überarbeitete Auflage, Karlsruhe 2003
Fachzeitschriften c´t – Magazin für Computertechnik, 2004/12, S. 60 bis 62 c´t – Magazin für Computertechnik, 2004/13, S. 22 bis 26 c´t – Magazin für Computertechnik, 2004/23, S. 30 bis 32 Handelsblatt vom 27.10.2004, S. 19 Handelsblatt vom 17.- 19. 12.2004, S. 7 Süddeutsche Zeitung vom 17.12.2004, S. 20 Wirtschaftswoche Nr. 51 vom 09.12.2004, Seite 48 links
Internetquellen http://www.sakowski.de/skripte/gewrs_pat.html, 19.12.2004, 8.15 Uhr http://www.heise.de/newsticker/meldung/17820, 22.12.2004 10 Uhr http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.stuttgart.ihk24.de/
SIHK24/SIHK24/ magazin/200110/China.jsp http://www.netzeitung.de/wirtschaft/140561.html, 26.12.2004, 15.30 Uhr http://www.asia-economy.de/php_fe/index2.php?sektion=reiter&tab=news&ID=11475, 26.12.2004, 15.30 Uhr http://www. nosoftwarepatents.com, 17.12.2004, 16.45 Uhr http://www.innovations-report.de/html/berichte/informationstechnologie/bericht-22078.html, 17.12.2004, 16.45 Uhr http://www.malmoe.org/artikel/funktionieren/596, 17.12.2004, 16.45 Uhr