Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro ... · (Single Euro Payments Area – SEPA)...
Transcript of Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro ... · (Single Euro Payments Area – SEPA)...
Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)
Stand: April 2013
Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine
SEPA auf einen Blick
§ Bargeldlose Euro-Zahlungen
• von einem einzigen Konto
• national undgrenzüberschreitend
|
§ EU-Zahlungsverkehr:
• einfach
• sicher
• effizient
Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele
§ Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes§ Stärkung der europäischen Wirtschaft
§ Entwicklung einheitlicher europäischer§ Entwicklung einheitlicher europäischerZV-Instrumente
§ Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs
§ Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld
|
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick
|
Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009 Start des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensStart des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt
|
31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!Gesetzliche Vorgaben
• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.
|
• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.
• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen
§ Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickelt
§ heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält
|
§ heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält
§Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat
§ heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen.
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC
§ Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
§ Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank
|
§ Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 GBF
èIBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
è„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2)
Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos:
• Kontoauszug• VR-BankCard• Online-Banking unter Kontoinformationen
|
Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung
Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Betragsgrenze keine keine
Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers
Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)
Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)
Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022
*noch bis 1. Februar 2014
Der Vordruck für die €uro-ÜberweisungEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Zahlungenauch innerhalb Deutschlands
Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 EuroIBAN und BIC
des Zahlungs-empfängers
Neuer Name zur Unter-scheidung
Neues Beleg-erkennungs-merkmal „16“
IBAN des Kontoinhabers/
Zahlers
empfängers
• Bereits jetzt möglich!Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar „BIC optional“-Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands
Der Vordruck für die „€uro-Überweisung (S€PA)“ [2/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
„BIC optional“ innerhalb Deutschlands
Weitere Hilfstexte und -linien bei der IBAN-Angabe des
Kontoinhabers
Weitere Hilfslinien bei der IBAN-Angabe des Zahlungsempfängers
Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
§ Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. àDies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden
Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet
§ Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)
§ Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln
§ Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei§ bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und§ bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage
bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Was ist zu tun?Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen
Was ist zu tun?Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen
Besser:jährlich zum 20.1.
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren1)
„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen • Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
Widerspruch
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatum
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)
XML(Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung1)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
|
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“„SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen • Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D
|
Widerspruch • Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „04“)
XML(Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
|
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
§ notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren
DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
|
notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)
§ fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
§ in Deutschland neu entwickelt:
• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
§ Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
§ Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)
§ Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
Praktischer Umgang mit MandatenEuropäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
|
§ Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vorà fragen Sie Ihren Berater!
§ Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
§ Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank
§ Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
§ Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
§ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen
§ Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden
Vorabinformation (pre-notification)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
|
Mandatsreferenz genannt werden§ Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit
der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben§ Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den
Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden§ z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit § die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
§Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)§ Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr
Unternehmen § Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen
etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an§ Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren § Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren
Bankverbindung mit IBAN und BIC§ Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)§ Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit§ Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
• Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragenVereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuernAufbau der Mandatsreferenz festlegenEinzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachten
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen II
umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachtenVorabankündigung beachten
• Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
|
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Zielbild :ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften
Kreditor BankXML
ERP
XML
eBanking business / StarMoney / Profi cash
SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA
|
in ERP-System gespeichert
• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors• Mandatsreferenz• IBAN / BIC des Debitors• Signaturdatum• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)
Mandatsinformationen
1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.3. ERP-System erzeugt XML-Datei.4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.
Wir danken Ihnen dafür!
|
Wir danken Ihnen dafür!