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Diese Mediendokumentation ist auch online www.be.ch/medienmitteilungen 612006 Anlass Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Thema Jahresmedienkonferenz GSI Datum 31. Januar 2020 Referent/in Unter der Leitung von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor des Kantons Bern Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern fördert die Zusammenarbeit und vereinfacht Prozesse Sehr geehrte Damen und Herren Ich heisse Sie zu unserer Jahresmedienkonferenz herzlich willkommen. Wir wollen die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung, mit den Institutionen und den Partnern fördern und die Prozesse vereinfachen. Wir müssen effizienter werden und die Herausforderungen an das Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Arbeitsintegration gemeinsam angehen. Das ist der einzig mögliche Weg, um die Versorgung, die Leistungen, die Integration und Inklusion in Zukunft zu sichern. Gerne stelle ich Ihnen die Anwesenden vor: Yves Bichsel, Generalsekretär Aline Froidevaux, stellvertretende Generalsekretärin für das Ressort Gesundheit Eveline Zurbriggen, stellvertretende Generalsekretärin für das Ressort Soziales Daniel Arn, Leiter der Abteilung Digital Management Inge Hubacher, Vorsteherin Amt für Integration und Soziales (AIS) Samuel Steiner, Kantonsapotheker und Vorsteher Kantonsapothekeramt (KAPA) Astrid Wüthrich, Vorsteherin Alters- und Behindertenamt (ALBA) Vorstellen möchte ich Ihnen auch die Kantonsärztin und Amtsvorsteherin vom Kantonsarztamt, Linda Nartey. Ein spezieller Willkommensgruss geht an den neuen Vorsteher des Spitalamts, Fritz Nyffenegger, der Anfang Januar sein Amt in meiner Direktion angetreten hat. Ich heisse Herrn Nyffenegger an dieser Stelle ganz herzlich bei uns willkommen und wünsche ihm viel Erfolg in seiner neuen Tätigkeit. Seit 1. Januar 2020 heissen wir «Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion», abgekürzt GSI. Nun sind unsere Hauptaufgaben bereits im Namen erkennbar. Angepasst haben wir auch den Namen des Sozialamtes. Dieses heisst nun «Amt für Integration und Soziales», abgekürzt AIS.

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Diese Mediendokumentation ist auch online www.be.ch/medienmitteilungen 612006

Anlass Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

Thema Jahresmedienkonferenz GSI

Datum 31. Januar 2020

Referent/in Unter der Leitung von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-,

Sozial- und Integrationsdirektor des Kantons Bern

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern fördert die Zusammenarbeit und vereinfacht Prozesse Sehr geehrte Damen und Herren

Ich heisse Sie zu unserer Jahresmedienkonferenz herzlich willkommen.

Wir wollen die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung, mit den Institutionen und den Partnern fördern

und die Prozesse vereinfachen. Wir müssen effizienter werden und die Herausforderungen an das

Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Arbeitsintegration gemeinsam angehen. Das ist der einzig

mögliche Weg, um die Versorgung, die Leistungen, die Integration und Inklusion in Zukunft zu sichern.

Gerne stelle ich Ihnen die Anwesenden vor:

‒ Yves Bichsel, Generalsekretär

‒ Aline Froidevaux, stellvertretende Generalsekretärin für das Ressort Gesundheit

‒ Eveline Zurbriggen, stellvertretende Generalsekretärin für das Ressort Soziales

‒ Daniel Arn, Leiter der Abteilung Digital Management

‒ Inge Hubacher, Vorsteherin Amt für Integration und Soziales (AIS)

‒ Samuel Steiner, Kantonsapotheker und Vorsteher Kantonsapothekeramt (KAPA)

‒ Astrid Wüthrich, Vorsteherin Alters- und Behindertenamt (ALBA)

Vorstellen möchte ich Ihnen auch die Kantonsärztin und Amtsvorsteherin vom Kantonsarztamt, Linda

Nartey.

Ein spezieller Willkommensgruss geht an den neuen Vorsteher des Spitalamts, Fritz Nyffenegger, der

Anfang Januar sein Amt in meiner Direktion angetreten hat. Ich heisse Herrn Nyffenegger an dieser

Stelle ganz herzlich bei uns willkommen und wünsche ihm viel Erfolg in seiner neuen Tätigkeit.

Seit 1. Januar 2020 heissen wir «Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion», abgekürzt GSI. Nun

sind unsere Hauptaufgaben bereits im Namen erkennbar. Angepasst haben wir auch den Namen des

Sozialamtes. Dieses heisst nun «Amt für Integration und Soziales», abgekürzt AIS.

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Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020

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Was werden wir Ihnen heute präsentieren?

Unsere Ausführungen betreffen

1. einen Rückblick und einen Ausblick über politische und andere wegweisende Themen der

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

2. Überlegungen zur Arbeitsintegration. Wir erklären, warum ein einheitliches Fallführungssystem in der

Sozialhilfe wichtig ist (Amtsvorsteherin AIS, Inge Hubacher)

3. den Stand des Projekts «Gesundheitsstrategie Kanton Bern» (stv. Generalsekretärin, Aline

Froidevaux)

4. die Konkretisierung von Erneuerungsvorhaben durch die Digitalisierung (Generalsekretär, Yves

Bichsel und Leiter Digital Management, Daniel Arn)

5. die Aufgaben des Kantonsapothekeramts (Amtsvorsteher KAPA, Samuel Steiner)

6. die nächsten Schritte bei der Umsetzung des Behindertenkonzepts «Berner Modell» (Amtsvorsteherin

ALBA, Astrid Wüthrich)

7. die Umsetzungsarbeiten im Bereich der Neustrukturierung des Asylbereichs im Kanton Bern und bei

der Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden (stv. Generalsekretärin, Eveline

Zurbriggen)

Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor

Begrüssung und Rückblick

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt, ich

wolle meine Direktion zu einer «lernenden Organisation» umbauen, bei der die täglich gemachten

Erfahrungen sowie die von innen und aussen kommenden Verbesserungsvorschläge berücksichtigt

werden. Ausserdem habe ich betont, dass wir uns aktiv weiterentwickeln und dynamisch auf unser

Umfeld reagieren wollen – mit einer gesunden Portion Pragmatismus, so dass die Vorwärtsbewegung

nicht gebremst wird. Beim heutigen Rückblick und Ausblick werden Sie an einigen Beispielen konkret

feststellen können, wo wir angepackt haben und wie wir an den Strukturen eines modernen und

leistungsfähigen Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesens arbeiten.

Den Wandel des Gesundheitswesens müssen wir gemeinsam angehen

Meine Damen und Herren wir brauchen neue Formen der Zusammenarbeit und Anpassungen der

Strukturen im Gesundheitswesen. Wenn die Kostenentwicklung im gleichen Rahmen weitergeht wie

heute, wird sich die Bevölkerung des Kantons Bern aufgrund der hohen Krankheitskosten keine

Gesundheit mehr leisten können. Die für das neue Jahr moderat ausgefallenen Erhöhungen der

Krankenkassenprämien für den Kanton Bern dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir gegen die

anhaltend negative Kostenspirale agieren müssen, die sich immer schneller dreht.

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Damit Sie sich eine Vorstellung von der Grössenordnung machen können, haben wir einige Zahlen mit

den Ausgaben des Kantons und den Anteilen der Gemeinden im Lastenausgleich zusammengestellt:

Art 2014 (Rechnung) 2020 (Voranschlag) 2023 (Finanzplan)

Spitäler (inkl.

Suchthilfe/Gesund-

heitsförderung)

1'135 Mio. CHF 1'236 Mio. CHF

20 Mio. CHF

Gemeinden

1'264 Mio. CHF

20 Mio. CHF

Gemeinden

Menschen mit

Behinderungen

381 Mio. CHF

Kanton

119 Mio. CHF

Gemeinden für

Kinder und

Jugendliche

467 Mio. CHF

Kanton

154 Mio. CHF

Gemeinden für

Kinder und

Jugendliche

493 Mio. CHF

Kanton

153 Mio. CHF

Gemeinden für

Kinder und

Jugendliche

Alter 323 Mio. CHF 375 Mio. CHF 401 Mio. CHF

Sozialhilfe und

Integration

385 Mio. CHF

Kanton

385 Mio. CHF

Gemeinden

399 Mio. CHF

Kanton

399 Mio. CHF

Gemeinden

419 Mio. CHF

Kanton

419 Mio. CHF

Gemeinden

Übriges 17 Mio. CHF 25 Mio. CHF 25 Mio. CHF

Total Kanton 2'241 Mio. CHF 2'502 Mio. CHF 2'602 Mio. CHF

Total Gemeinden 504 Mio. CHF 573 Mio. CHF 592 Mio. CHF

Total 2'745 Mio. CHF 3'075 Mio. CHF 3'194 Mio. CHF

Insgesamt haben wir für das laufende Jahr über 3 Milliarden Franken für das Gesundheits- und

Sozialwesen des Kantons Bern aufzubringen. 1

Wie Sie aus der Zusammenstellung ersehen, beteiligen sich die Gemeinden im gleichen Umfang wie der

Kanton an den Kosten für Suchthilfe und Gesundheitsförderung, die Sozialhilfe und Integration sowie für

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Das ist aber noch nicht alles. Im Rahmen der

obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben die Krankenkassen und die Versicherten im Jahr 2018

im Kanton Bern ebenfalls über 4 Milliarden Franken ausgegeben. 2 Für die Ärzte wurden davon gut 1,2

Milliarden Franken eingesetzt, für die Apotheken 458 Millionen, für die Spitäler über 1,6 Milliarden, für

das Alter 434 Millionen und für weitere Bereiche 368 Millionen Franken.

Sie sehen auch, dass die Kosten der GSI stetig wachsen. Zwischen 2014 und den budgetierten Kosten

für das Jahr 2023 ist ein Anstieg von rund 450 Millionen Franken, respektive 16 % zu verzeichnen. Mit

diesen Zahlen möchte ich auch dem Märchen entgegentreten, beim Staat werde gespart oder es würde

im sozialen Bereich ein Abbau vorgenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Aber: Wir müssen handeln,

damit wir die seit Jahrzehnten anhaltende Kostenentwicklung weiter bremsen können. Das heisst, dass

alle Beteiligten am System die notwendigen Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir durch

Synergienutzung und Skaleneffekte die Kosten senken. Denn wir wollen weiterhin hochstehende und

qualitativ einwandfreie Angebote bereitstellen können.

Eine zusätzliche Herausforderung stellt die demografische Entwicklung dar: In rund 20 Jahren wird ein

Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein.

Wir müssen die Stellschrauben an verschiedenen Orten neu justieren, denn wir wollen für die Menschen

im Kanton eine adäquate Versorgung sicherstellen. Wichtig sind mir dabei vor allem Effizienz und

Koordination. Das heisst: keine unnötigen Eingriffe, keine doppelten Abklärungen und Doubletten

aufgrund fehlender Zusammenarbeit und nicht vernetzter Daten.

1 Quelle: Abteilung Finanzen, GS GSI, Auszug 16.12.2019

2 Quelle: MOKKE (Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung) des Bundesamts für Gesundheit BAG

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Wir haben verschiedene Schwerpunktthemen gesetzt:

1. Seit Anfang 2019 dürfen 6 Kategorien von Operationen im Normalfall nur noch ambulant

durchgeführt werden. Die Spitäler werden auch in Zukunft Anpassungen vornehmen müssen, denn

das ist erst der Anfang. Die Anzahl vorgegebener ambulanter Eingriffe wird erhöht werden müssen.

Das Finanzierungsmodell wird ändern und viele Spitäler wissen heute noch nicht, was mit den

leeren Betten geschehen soll.

2. Das Elektronische Patientendossier muss möglichst rasch eingeführt werden. Bis zum 15. April 2020

müssen sich alle Spitäler einer Stammgemeinschaft angeschlossen haben. Der Kanton Bern hat dank

seiner Anschubfinanzierung an die Axsana AG eine solide Betriebsgesellschaft aufgebaut, die dank

einer Zusammenarbeit mit vielen anderen Kantonen bereits rund die Hälfte der Schweizer

Bevölkerung vertritt. Das EPD ist deshalb so wichtig, weil es aus heutiger Sicht der einzige Weg ist,

die Patientinnen und Patienten möglichst integral versorgen zu können. Dank dem EPD wissen die

verschiedenen Leistungserbringer künftig schneller, wie sie den Patientinnen und Patienten helfen

können, da alle relevanten Daten zu Verfügung stehen.

3. Synergien in der Datenaufbereitung und in der Datenanalyse werden zu einem zentralen Faktor. Die

Vernetzung von Informationen wird Doppel- und Mehrspurigkeiten vermeiden und die Abläufe können

vereinfacht werden. Das bringt Vorteile für alle: die Patientinnen und Patienten werden schneller

behandelt, die Infrastruktur wird optimal genutzt, die vor- und nachgelagerten Arbeiten können auf die

Hauptprozesse abgestimmt werden und dadurch werden Kosten gesenkt.

4. Das Wort «Zusammenarbeit» wird die nächsten Jahrzehnte prägen. Wir haben ein Campus-Modell

entwickelt, das die medizinische Gesundheitsversorgung einer ganzen Region sicherstellen wird.

Erwähnen möchte ich auch das neuartige Modell mit einem Public-Private-Partnership zwischen der

Hôpital du Jura bernois SA und der Swiss Medical Network AG.

Das Sozialwesen verstärkt die Integrationsarbeit

Neue Formen der Zusammenarbeit werden wir auch im Sozial- und Integrationsbereich umsetzen. Der

neue Name unserer Direktion trägt diese Anforderung bereits in sich: Wir wollen integrieren!

Mit dem Projekt NA-BE haben wir ab Sommer dieses Jahres neue Partner an Bord, die sich um die

Integration der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen kümmern werden. Der gesamte

Sozialbereich soll sich künftig vermehrt auf die Förderung und die Arbeitsintegration ausrichten. Dazu

werden wir weitere umfassende Projekte starten.

Wir wollen die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft stärken und gemeinsam mit den «Stakeholdern», vor

allem den Gewerkschaften und Verbänden, Lösungen erarbeiten, die es den Menschen in der Sozial-

und Flüchtlingssozialhilfe erlauben sollen, möglichst rasch in den Arbeitsmarkt – und dadurch in die

Gesellschaft – integriert zu werden.

Meine Damen und Herren, soweit einige strategische Einblicke. Konkreter werden wir jetzt.

Gerne gebe ich das Wort nun weiter.

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Inge Hubacher, Vorsteherin, Amt für Integration und Soziales

Arbeitsintegration neu gedacht Die hohen Sozialhilfekosten stellen seit Jahren eine grosse gesellschaftliche Herausforderung dar. Sich

über die Zeit verändernde Arbeits-, Lebens- und Geschäftsmodelle sind ebenso dafür verantwortlich, wie

die Migrationsbewegungen und der demografische Wandel der letzten Jahre.

Entsprechend müssen auch wir unsere Systeme anpassen. So werden wir die Beschäftigungs- und

Integrationsmassnahmen im Kanton Bern evaluieren und hinterfragen. Ein Projekt dazu wurde bereits

gestartet. Es gilt, das Steuerungsmodell zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Es müssen neue Wege

ausgeleuchtet werden, die dem Ziel, die Effizienz und die Effektivität der Sozialhilfe im Kanton Bern zu

steigern, zuträglich sind.

Das Leitmotiv dieser Arbeiten soll stets sein, dass die Integration in den ersten Arbeitsmarkt für

arbeitsmarktfähige Personen vor der staatlichen Unterstützung durch Sozialhilfe kommen muss. Die

Sozialhilfe soll vermehrt ihrem ursprünglichen Zweck angenähert werden: nämlich eine zeitlich

begrenzte Überbrückungsleistung für in finanzielle Not geratene Menschen.

Die GSI wird diese Thematik in den nächsten Monaten aktiv angehen und in enger Zusammenarbeit mit

den relevanten politischen und gesellschaftlichen Akteuren neue, innovative Lösungen diskutieren und

weiterentwickeln. So haben wir zum Beispiel vorgesehen, die Möglichkeiten der Zugänge zum ersten

Arbeitsmarkt zu optimieren. Insbesondere sollen integrationshemmende Elemente abgebaut und das

Potential bei der Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen, den Institutionen und den Arbeitgebern

besser genutzt werden. Durch die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung von Abläufen, den Abbau

von Parallelstrukturen und die Konzentration der kantonalen Mittel soll die Arbeitsmarktintegration

rascher möglich gemacht werden. Durch klare Zuweisungskriterien, konsequent angewandte Standards

und einheitliche Prozesse sollen zielgruppenorientierte Zuweisungen durchgeführt und individuelle

Integrationswege möglich gemacht werden. Um eine durchgehende Erfolgsmessung zu ermöglichen,

sollen die Controllingmöglichkeiten angepasst werden.

Start für das neue Fallführungssystem Sozialhilfe im Kanton Bern

Aktuell wickeln die Sozialdienste die Fallführung noch mit unterschiedlichen Software-Produkten ab. Um

die Sozialhilfe effizient und kostengünstig steuern und ausrichten zu können, ist eine Vereinheitlichung

der Fallführung unabdingbar. Dass diese Harmonisierung einem breit abgestützten Wunsch der

involvierten Anspruchsgruppen in der Sozialhilfe entspricht, zeigte sich auch in einer Arbeitsgruppe zur

Optimierung der wirtschaftlichen Hilfe der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).

Eine einheitliche Fallführungssoftware würde sowohl für die Gemeinden und deren Sozialdienste als

auch für den Kanton Verbesserungen in verschiedener Hinsicht mit sich bringen: Der Datenaustausch

zwischen dem Kanton, den Sozialdiensten und dem Bundesamt für Statistik (BFS) würde massiv

erleichtert, administrative Abläufe vereinfacht und der IT-Support könnte bei geringeren Kosten

effizienter geleistet werden. Gleichzeitig könnte die aktuell unbefriedigende Datenlage bezüglich der

steuerungsrelevanten Kennzahlen verbessert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die GSI im September 2019 das Projekt «Neues Fallführungssystem für die

Sozialhilfe im Kanton Bern» (NFFS) zusammen mit dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) und der

Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) gestartet. In der

Initialisierungsphase erfolgen die Definition der zu erreichenden Ziele und der groben Anforderungen an

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ein neues Fallführungssystem sowie die Erarbeitung verschiedener Geschäftsmodelle zur

Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. Aus den Erkenntnissen der Initialisierungsphase

wird anschliessend im 2. Quartal 2020 ein konkreter Projektauftrag abgeleitet.

Erste Ergebnisse der getätigten Analysen in der Initialisierungsphase zeigen, dass die Einwohner- und

Gemischten Gemeinden sowie die Burgergemeinden im Kanton Bern hochgerechnet rund 7 Mio.

Franken pro Jahr für die verwendeten Fallführungssysteme investieren. Darin inbegriffen ist der interne

Aufwand für den Betrieb der jeweiligen Applikation und für manuelle Dateneingaben. In den nächsten

drei Jahren planen die Gemeinden gemäss Hochrechnung Investitionen von knapp 2 Mio. Franken für

die Fallführungssysteme in den Sozialdiensten.

Mit einem vereinheitlichten Fallführungssystem will die GSI das Potenzial zu einer effizienten,

kostengünstigen und administrativ schlanken Fallführung nutzen.

Aline Froidevaux, stv. Generalsekretärin

Gesundheitsstrategie des Kantons Bern Die GSI hat die Arbeiten am ersten Entwurf der übergeordneten Gesundheitsstrategie beendet. Im

Strategiedokument wurden verschiedene Stossrichtungen definiert: Nämlich die Förderung der

Gesundheitskompetenz der Berner Bevölkerung, der integrierten Gesundheitsversorgung, der

interprofessionellen Zusammenarbeit, der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der digitalen

Transformation. Massnahmen im Bereich der Weiterentwicklung der integrierten Versorgung und der

Gesundheitsförderung und Prävention oder aber zur Sicherstellung des Bedarfs an Gesundheitspersonal

kommen grosse Bedeutung zu.

Die GSI hat im Oktober 2019 bei den interessierten Kreisen eine Konsultation zur Gesundheitsstrategie

gestartet. Die Konsultationsfrist ist am 10. Januar 2020 abgelaufen. Es sind 74 Stellungnahmen

eingegangen. Die Auswertung dieser Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem kann

bereits jetzt gesagt werden, dass das Projekt auf grosses Interesse stösst und die Erarbeitung einer

Gesundheitsstrategie mehrheitlich unterstützt wird. Auch die Ist-Analyse und die vorgeschlagenen

Stossrichtungen werden im Grossen und Ganzen von breiten Kreisen mitgetragen. Unterschiedlich

bewertet werden die definierten strategischen Ziele und Massnahmen. Insbesondere die Frage, ob und,

wenn ja, wo der Kanton vermehrt steuernd eingreifen soll, spaltet die Institutionen, die sich im Rahmen

der Konsultation geäussert haben. Zudem werden verschiedene Ergänzungen der Strategie gewünscht.

Dies betrifft beispielsweise nationale Vergleichswerte, Trends, Kosteneffekte von Massnahmen oder

aber Ausführungen zur Erarbeitung der Teilstrategien.

Wie geht es nun weiter? Die GSI prüft die Stellungnahmen und erarbeitet eine angepasste

Strategieversion, die nach Durchführung eines Mitberichtsverfahrens dem Regierungsrat zur

Verabschiedung vorgelegt wird. In der Folge wird das Strategiedokument dem Grossen Rat zur Kenntnis

gebracht. Anschliessend sollen Teilstrategien für die verschiedenen Versorgungsbereiche mit Fokus auf

konkrete Massnahmen erarbeitet werden.

Gemeinsame Anstrengungen für die medizinische Grundversorgung

Gerne möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Instrumente dem Kanton Bern für die Steuerung der

ambulant tätigen, der sogenannt niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Der

Kanton Bern kennt keine Praxisbewilligung, setzt aber die Zulassungsbeschränkung, welche ihre

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Grundlage im Bundesrecht hat, um. Es gibt jedoch viele Ausnahmen von der Zulassungsbeschränkung:

Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte mit den Fachrichtungen Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und

Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie, und Ärztinnen

und Ärzte, deren einziger Weiterbildungstitel «Praktische Ärztin» oder «Praktischer Arzt» ist. Ebenfalls

ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die schon vor dem 1. Juli 2013 in eigener

Praxis zulasten der OKP tätig waren und Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die mindestens drei

Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

Über die derzeit geltende Zulassungsregulierung könnte der Kanton nur dann eine regionale Steuerung

vornehmen, wenn eine regionale Unterversorgung nicht durch die Versorgungsdichte in anderen

Regionen des Kantons, in den Nachbarkantonen und in der Grossregion abgefedert werden könnte.

Oder wenn den Versicherten kein Zugang zu einer Behandlung innert nützlicher Frist gewährleistet

werden kann.

Der vom Grossen Rat verabschiedete Rahmenkredit zum Spitalversorgungsgesetz sieht neu auch zwei

Arten von Beiträgen vor, die der Sicherstellung der Grundversorgung dienen. Erstens können ab 2021

neu Beiträge für die Abgeltung zusätzlicher Leistungen zur Sicherung der (ambulanten)

Grundversorgung in Gebieten ohne Ärzte gesprochen werden. Wir denken da an Modelle, wo Ärzte aus

anderen Regionen für die Ausübung des Notfallsdienstes in unterversorgte Regionen kommen, um so

die Ärzte vor Ort von allzu vielen Pikettdiensten zu entlasten. Zudem wird – ebenfalls ab 2021 – die

Unterstützung integrierter Versorgungsnetzwerke möglich sein.

Die GSI ist auch im Neubauprojekt der Spitalzentrum Biel AG koordinierend aktiv. Statt einer Sanierung

der bestehenden Gebäude ist ein zukunftsfähiges Neubauprojekt in der Ebene geplant. Grund dafür ist

der heute suboptimale Standort am Hang mit wenig adäquaten Zufahrtswegen. Die GSI setzt sich dafür

ein, dass bereits vom Kanton für die Sanierung gesprochene Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt

werden können.

Yves Bichsel, Generalsekretär

Einblicke in konkrete Digitalisierungsprojekte Die Digitalisierungsvorhaben schreiten in der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion wie geplant

voran. Die Digitalisierung ist in diesem Bereich sehr wichtig, denn die Aufgaben nehmen laufend zu und

wir wollen unsere Leistungen rasch und umfassend erbringen, ohne dass wir dazu immer mehr Personal

benötigen. Grössere Projekte im Spitalbereich, welche im 2019 gestartet wurden, stehen auch in diesem

Jahr im Fokus. Zwei davon können im ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden.

Elektronische Abrechnung der Spitalkostenbeiträge im Projekt «eRV»

Bis heute wurden die kantonalen Spitalkostenbeiträge von 55% auf stationäre Leistungen durch Akonto-

Zahlungen und nachträgliche Prüfung und Abrechnung im Spitalamt abgewickelt. Ab Januar 2020 wird

diese manuelle, aufwendige Praxis durch eine elektronische, fallbasierende Lösung für die inner- und

ausserkantonalen Kostenbeiträge ersetzt.

Derzeit befindet sich das System in der Einführungsphase. Die Berner und ein grosser Teil der

wichtigsten ausserkantonalen Spitäler sind angeschlossen und nutzen das System. Mit der erhöhten

Transparenz und Prozessvereinfachung durch das neue System erwartet die GSI eine Reduktion der

Kosten und Verwaltungsaufwände, aber auch einen rascheren Zugriff auf die Daten.

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Vereinfachte Spitaldatenerfassung im Projekt «SDEP»

Die im Auftrag des Bundesamts für Statistik (BfS) durchgeführten Erhebungen von Spitaldaten durch die

GSI erfolgen derzeit über verschiedene Eingangsportale sowie Erhebungsformate und sind teilweise

redundant. Die Vorgehensweisen und die Funktionalitäten enthalten Medienbrüche und decken die

Anforderungen an die Datenerhebung nur noch bedingt ab.

Das Projekt SDEP (Spitaldatenerhebungsplattform) läuft seit Oktober 2018. Die GSI arbeitet dabei eng

mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zusammen. Die beiden Kantone werden auf einer

gemeinsamen technischen Basis eine unabhängige digitale Erhebungsplattform in den jeweiligen

Kantonen einführen und betreiben. Damit sparen beide Kantone Kosten bei der Entwicklung und

Weiterentwicklung. Die Testumgebung für die Pilotbetriebe steht bereits in diesem Jahr zur Verfügung.

Die GSI wird die neue Lösung anschliessend per 1. Januar 2021 in zwei Etappen einführen und damit

standardisieren. Dabei werden die Betriebe während der gesamten Pilot- und Einführungsphase

begleitet und miteinbezogen. Die vereinfachte Spitaldatenerfassung führt zu einem Effizienzgewinn für

alle Beteiligten.

Prüfung der Spitallistenanforderungen im Projekt «PSLA»

Die Spitalliste des Kantons Bern dient der Zulassung von Spitälern zur stationären Leistungserbringung.

Mit der Erteilung eines Leistungsauftrages gemäss Spitalliste müssen gewisse Anforderungen erfüllt

werden, welche im Anhang zur Spitalliste erläutert werden. Die Anforderungen umfassen Kriterien zur

Prozess- und Strukturqualität. Sie müssen von den Leistungserbringern während der gesamten Dauer

der Leistungsausübung eingehalten werden. Um zu überprüfen, ob die Leistungserbringer dieser Pflicht

nachkommen, führt das Spitalamt seit 2015 eine periodische Überprüfung der Spitallistenanforderungen

durch. Diese Überprüfung umfasst eine Selbstdeklaration der Betriebe sowie eine Inspektion vor Ort bei

einigen ausgewählten Leistungserbringern, wobei die Selbstdeklaration der Betriebe bis heute mit einer

strukturierten Excel-Liste dem Spitalamt eingereicht wurde.

Mit dem Projekt PSLA wird dieser Prozess nun vereinfacht. Ab Januar 2020 (also ab jetzt) können die

Spitäler die Selbstdeklaration direkt in einem dafür konzipierten elektronischen Portal ausfüllen und das

Spitalamt kann die Prüfung in der Applikation elektronisch durchführen. Die Verwaltung des

Aufsichtsprozesses wird durch die neue Lösung transparenter und damit nachvollziehbarer für die

Betriebe wie auch für die GSI.

Für die einzelnen GSI-Ämter und amtsübergreifend befinden sich weitere Projekte in der

Konzeptionierung und Realisierung, über die nun Daniel Arn informiert.

Daniel Arn, Leiter Abteilung Digital Management

Für die Umsetzung des Berner Behindertenkonzepts wurde im 2019 ein System zur elektronischen

Abrechnung der Kostengutsprachen im laufenden Piloten «Berner Modell» eingeführt. Dieses System

wird ständig verbessert und sobald wie möglich an die neuen Rahmenbedingungen der Berner

Behindertenhilfe angepasst. Details zu den Änderungen der Behindertenhilfe werden wir später durch die

Vorsteherin des ALBA erfahren.

Im Sozialbereich wird, wie durch die Vorsteherin des AIS erwähnt, ein Projekt für ein einheitliches

Fallführungssystem im Kanton initialisiert. Eine Datenerhebung bei den kantonalen Sozialdiensten weist

ein hohes Einsparpotenzial bei den IT-Betriebskosten aus, wenn von dezentral betriebenen Systemen zu

einer zentral betriebenen Fallführungssoftware migriert werden könnte.

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In den Prozessen des Rettungswesens soll die Digitalisierung ebenfalls zu Verbesserungen führen.

Unter der Federführung des Generalsekretariats GSI wird derzeit eine Projektstudie erarbeitet, mit dem

Ziel, die Protokollierung von relevanten Daten entlang der Rettungsprozesse elektronisch

sicherzustellen. Angefangen beim Notruf über die Einsatzsteuerung bis zur Versorgung und ggf.

Einlieferung in ein Spital soll damit wertvolle Zeit eingespart werden und die Patientendaten sollen

gezielt dort, wo sie gebraucht werden, sofort zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen hat die GSI eine hoheitliche

Aufsichtsfunktion und kann Bewilligungen erteilen. Bisher müssen Bewilligungsanträge über Formulare

beim zuständigen Amt eingereicht werden, diese Anträge werden verwaltungsintern bereits elektronisch

erfasst. Als nächster Schritt soll im 2020 auch die Beantragung von Bewilligungen über ein Web-Portal

ermöglicht werden. Damit wird der Prozess beschleunigt, nachvollziehbarer und die Datenlage erheblich

verbessert.

Im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie sollen im 2020 weitere

Behördendienstleistungen über ein GSI-Portal bezogen werden können. Insbesondere Bestellungen

(z.B. von Rezeptblöcken) oder die Registrierung und Genehmigung von eigenen Formeln von

Apothekern stehen unter anderem im Fokus. Details dazu werden wir nun auch vom Kantonsapotheker

erhalten. Damit übergebe ich das Wort an Samuel Steiner.

Samuel Steiner, Kantonsapotheker, Vorsteher Kantonsapothekeramt

Die Aufgaben des Kantonsapothekeramts Das Kantonsapothekeramt ist das Fachamt für den Bereich Heilmittel im Kanton Bern. Es ist zuständig

für die Überwachung der Sicherheit und Qualität bei der Herstellung, Distribution, Abgabe und klinischen

Prüfung von Heilmitteln, soweit dies in die kantonale Zuständigkeit fällt.

Nebst hoheitlichen Aufgaben beteiligt sich das Kantonsapothekeramt im Bereich Heilmittel in beratender

Funktion bei Projekten der öffentlichen Gesundheit und gibt generell Auskunft bei Fragen zu Heilmitteln.

Aufsicht und Kontrolle

Nebst den routinemässigen, periodischen Inspektionen diverser Betriebe wurden 2019 wiederum

kurzfristig angekündigte Inspektionen in Arztpraxen ohne Selbstdispensation durchgeführt. In einigen

Praxen wurden kritische Mängel wie ungeeignete Kühlschränke, verfallene Arzneimittel oder die

unerlaubte Führung einer Privatapotheke festgestellt.

Betäubungsmittel

Das KAPA ist im Bereich Betäubungsmittel für die Kontrolle und Überwachung im Kanton Bern

zuständig. Dazu gehören neben Inspektionen und Überprüfung der Betriebe auch der Versand von

Betäubungsmittelrezeptformularen und die Entsorgung von Betäubungsmitteln (ca. 7 Tonnen brutto pro

Jahr). Leider gibt es noch keine Möglichkeiten, Betäubungsmittel in digitaler Form zu verschreiben (E-

Rezept), daher ist der administrative Aufwand bei ca. 3’500 Versendungen pro Jahr in Papierform enorm

hoch. Der Wert der entsorgten Betäubungsmittel beträgt 600 - 1000 CHF pro Kilo; somit entspricht dies

bei 7 Tonnen einem Verkaufswert von rund 4 - 7 Millionen Franken.

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Medienkonferenz der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion vom 31. Januar.2020

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Wie in den vergangenen Jahren gab es auch 2019 regelmässig Meldungen über Entwendungen von

Betäubungsmitteln. Dies vor allem in Heimen oder Stationsapotheken von Spitälern. Ebenfalls bewegen

sich die Meldungen über Rezeptfälschungen – ein bis drei Meldungen pro Woche – auf demselben

Niveau wie in den vergangenen Jahren.

Projekt: Mobiles Labor

Als einziges Labor der Schweiz untersucht das mobile Labor des Kantonsapothekeramtes

«Partydrogen» vor Ort. Dies geschieht im Rahmen von Präventionsprojekten im Kanton Bern, in der

Stadt Zürich aber auch in anderen Kantonen. Die Einsätze des mobilen Labors erfolgen fast

ausschliesslich in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, wodurch ein lokaler Bezug hergestellt

wird.

Bereits seit 2014 besteht in der Stadt Bern ein stationärer Dienst für Drogentests, der durch das Labor

des KAPA sichergestellt wird. Die Organisation CONTACT hat eine Anlaufstelle für Konsumierende

geschaffen (DIB Plus). Mittlerweile werden rund 600 Proben pro Jahr untersucht.

Projekt: Eigene Formel (EFo)

Ab Mitte 2020 werden Apotheken und Drogerien die Daten der selbsthergestellten sogenannten

«Hausspezialitäten» oder «Eigenen Formeln» dem KAPA elektronisch melden können. Die Meldung,

Korrespondenz, Genehmigung und Rechnungsauslösung erfolgen dann schnittstellenfrei ohne Papier.

Der Kanton Bern ist der erste Kanton, der ein solches System digitalisiert betreiben wird.

Astrid Wüthrich, Vorsteherin Alters- und Behindertenamt

Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Behindertenkonzepts Nachdem im Jahr 2018 eine Regulierungsfolgenabschätzung gemacht wurde, hat die GSI im

vergangenen Jahr die Grundlagen für die Rechtsetzung entwickelt, um das bernische

Behindertenkonzept umzusetzen. Nach wie vor verfolgt die GSI die beiden Ziele, die Wahlfreiheit von

Menschen mit Behinderung hinsichtlich ihres Wohnorts zu erhöhen und ein transparentes

Finanzierungssystem einzuführen. Wichtige Parameter hierfür sind die vom Grossen Rat vorgegebene

Kostenneutralität, ein für alle betroffenen Menschen möglichst einfaches System sowie die Erhebung des

individuellen Unterstützungsbedarfs als Grundlage für die Unterstützungsleistungen.

Die GSI hat im Rahmen dieser Arbeiten entschieden, auf das Abklärungsinstrument VIBEL zu verzichten

und stattdessen, wie dies in anderen Kantonen und verschiedenen Bundesländern in Deutschland der

Fall ist, «IHP» einzusetzen. Der «Individuelle Hilfeplan» basiert auf den Zielen der Menschen mit

Behinderung. Im Vergleich zu VIBEL orientiert sich IHP zudem wesentlich stärker an den Ressourcen

einer Person: Statt einseitig den Bedarf festzustellen, stehen die Entwicklungsziele und Möglichkeiten

der Menschen mit Unterstützungsbedarf im Zentrum. Da IHP in mehreren Kantonen in der Schweiz

verwendet wird, kann das Instrument gemeinsam weiterentwickelt werden und ergibt Resultate, die

interkantonal vergleichbar werden.

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Weiter wurden im Konzept Behindertenhilfe griffige Steuerungsinstrumente eingeführt (u.a. neben dem

Mindest- einen Maximalbedarf sowie Schwellenwerte), damit eine allfällige Kostensteigerung durch den

Systemwechsel nachhaltig beeinflusst und gesteuert werden kann.

Neben der Steuerung war und ist die Vereinfachung des gesamten Systems ein wichtiger Aspekt der

Neuausrichtung. In den vergangenen zwei Jahren hat die GSI eine webbasierte Anwendung entwickelt,

die die Menschen mit Beeinträchtigung und die Leistungserbringer wo immer möglich unterstützen soll.

In einem ersten Schritt wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die monatlichen Abrechnungen über

«AssistMe», wie das IT-Instrument heisst, getätigt werden können.

Die Schwellenwerte bilden ein wichtiges Entscheidkriterium, um festzulegen, ob die Leistungen in einer

Institution oder ambulant bezogen werden sollen. Die Obergrenzen, die sich durch den Maximalbedarf

ergeben, orientieren sich an den Leistungspreisen im heutigen System für Menschen mit einem

ausserordentlich hohen Unterstützungsbedarf.

Auf Basis des Konzepts Behindertenhilfe hat die GSI einen Gesetzesentwurf für die Ausrichtung der

kantonalen Behindertenhilfe ausgearbeitet, dieser wird in den nächsten Wochen in den Mitbericht

gegeben. Nach der Verabschiedung durch den Regierungsrat wird der Gesetzentwurf in die

Vernehmlassung gegeben. Die GSI geht davon aus, dass die Umsetzung des Behindertenkonzepts per

2023 erfolgen kann.

Für die weitere Arbeit an der Umsetzung sieht die GSI vor, weiterhin mit der beratenden Beglei tgruppe

zusammenzuarbeiten. Zudem werden themenabhängig auch Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen

Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Interessenverbände mitarbeiten werden.

Eveline Zurbriggen, stv. Generalsekretärin

Neue Wege im Asyl- und Flüchtlingsbereich Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat 2019 zwei Ausschreibungsverfahren im

Asyl- und Flüchtlingsbereich durchgeführt. Vier regionale Partner werden die operative

Gesamtverantwortung im Projekt NA-BE wahrnehmen und dabei als Trumpfkarte ihre unternehmerische

Freiheit ausspielen.

Eine erfahrene Organisation wird für die Betreuung und Integration der unbegleiteten Minderjährigen

(UM) zuständig sein. Die Zuschläge sind mit einer Ausnahme rechtskräftig.

Eine enge Zusammenarbeit mit den neuen Partnern wertet die GSI als Erfolgsfaktor. Deshalb sind diese

bereits jetzt in die Arbeiten einbezogen, z.B. das Sichern der Kollektivunterkünfte, die Übertragung der

Sozialhilfedossiers oder die Fallführung.

Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben der Bund und die Kantone für die Integration

von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen (VA/FL) verbindliche Wirkungsziele

festgelegt. Damit diese ambitiösen Ziele erreicht werden, erhöht der Bund die Integrationspauschalen.

An den Kantonen ist es, zu zeigen, wie sie diese zusätzlichen Mittel bestmöglich einsetzen.

Der Berner Fokus liegt auf der Sprachförderung und Arbeitsintegration: Das Amt für Integration und

Soziales (AIS) wird eine Fachstelle der Arbeitsintegration realisieren, die der Wirtschaft für alle Anliegen

der beruflichen Integration von VA/FL zur Verfügung steht. Weiter prüft es Optionen einer elektronischen

Plattform für die Stellenvermittlung von VA/FL und will im Rahmen einer Sprachoffensive erreichen, dass

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alle aktuell dem Kanton Bern zugewiesenen VA/FL bis spätestens Ende Juni 2020 ein A1-

Sprachzertifikat erwerben.

Wir nehmen im Asyl- und Flüchtlingsbereich eine positive Aufbruchsstimmung wahr, die auch den

politischen Gesetzgebungsprozess prägte. Für unsere neuen Wege im Asyl- und Flüchtlingsbereich

benötigen wir einen Vertrauensvorschuss und gegenseitige Unterstützung. Nur so wird es uns gelingen,

mit dem Systemwechsel ab dem 1. Juli 2020 eine tatsächliche berufliche und soziale Integration der

VA/FL zu erreichen.

Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor

Meine Damen und Herren, Sie haben die Analysephase der vergangenen drei Jahre bei der GSI –

vormals GEF – von aussen miterlebt und wir haben Sie regelmässig über die Fortschritte bei unseren

Vorhaben und Projekten informiert.

Ich freue mich, dass wir nun in eine Phase der Konsolidierung und der Umsetzung eintreten und schon

bald einige Erleichterungen in der Zusammenarbeit mit den Institutionen und Leistungserbringern

erwarten dürfen. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Aufgaben und Prozesse hinterfragt und

nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht. Wir sind uns selbst gegenüber sehr kritisch und haben

gewagt, auch auf Liebgewonnenes zu verzichten, wenn der Nutzen den Aufwand nicht mehr

rechtfertigte. Wir haben die technischen Möglichkeiten evaluiert und Digitalisierungsvorhaben lanciert,

durch die wir die Arbeit von allen Beteiligten vereinfachen können.

Innerhalb der Geschäftsleitung der GSI haben wir Ende des vergangenen Jahres diese

Aufbruchsstimmung aufgenommen und das vorhandene Leitbild gemeinsam überarbeitet und das

Leitbild der Direktion erneuert.

Wir sind uns einig, dass die GSI ihre Aufgaben für die Menschen in unserem Kanton leisten will und dass

wir mit unseren ausgewählten Leistungserbringern und Institutionen partnerschaftlich

zusammenarbeiten, um für die Bevölkerung im Kanton Bern eine adäquate und gute Versorgung im

Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesen anbieten zu können.

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Unsere Aufsichtspflichten nehmen wir wahr und empfinden diese im Gesamtprozess als äusserst

nützlich. Wir wollen integrierte Zusammenarbeitsmodelle und Leistungsangebote erkennen und deren

Umsetzung fördern.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Merci beaucoup !