Das Mehrwertsteuer-Paket
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Dr. Franz Kandlhofer
Das Mehrwertsteuer-Paket
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ECOFIN 4.12.2007 Neuregelung des Leistungsortes für
Dienstleistungen
RL 2008/8/EG Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens
RL 2008/9/EG Änderung der VO über Verwaltungsvereinbarung
und den Info-Austausch VO (EG) Nr. 143/2008
verabschiedet am 12. Februar 2008
Bekämpfung des Steuerbetrugs bei ig Umsätzen
RL 2008/117/EG
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Umsetzung in Österreich
Budgetbegleitgesetz 2009 BGBl I 2009/52, 17.6.2009
Verordnung 1995/279 idF BGBl II 2009/222, 13.7.2009
FON-ErklärungsVO BGBl II 2009/288, 10.9.2009
Wartungserlass zu den UStR 2000
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Steuerbare Umsätze
Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt
Ort der Dienstleistung Umsatz ist steuerbar Besteuerungshoheit von Österreich Erklärung in der Umsatzsteuervoranmeldung
B2B - Leistungen an Unternehmer
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Zielsetzung des MwSt-Pakets bei Dienstleistungen
Änderungen betreffen ausschließlich grenzüberschreitende Dienstleistungen
Besteuerung von DL am Ort des Verbrauchs B2B: Empfängerortsprinzip B2C: Unternehmerortsprinzip Ausnahmen aus verwaltungstechnischen und
politischen Gründen unterschiedliche Regelungen für DL, an
Unternehmer (B2B= Business to Business) Nichtunternehmer (B2C= Business to Consumer)
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B2B Regeln gelten für unternehmerische Leistungsempfänger, d. s.
Unternehmer (auch für den nicht unternehmerischen Bereich)
nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit UID
keine Änderung für Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG bzw für Vorsteuerabzug
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Beispiele Körperschaften öffentlichen Rechts mit
unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID gemeinnütziger Verein mit unternehmerischer
Tätigkeit und/oder UID Kleinunternehmer, pauschlierter Land- und
Forstwirt Holdinggesellschaft mit unternehmerischer
Tätigkeit und/oder UID Unternehmer bei teilweiser Privatnutzung /z.B.
Kfz-Leasing)
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Nachweis der Unternehmereigenschaft
EU-Unternehmer: UID mit Überprüfung (Stufe 2) wenn keine UID
auch auf andere geeignete Weise
Drittlandunternehmer: Unternehmerbestätigung des Staates, in dem
der Unternehmer ansässig ist und zur Umsatzsteuer erfasst ist
bei Eignung für Privatbereich: Bestätigung des Leistungsempfängers, dass er die Leistung nicht ausschließlich für Privatzwecke verwendet
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Generalklausel Empfängerort; das ist
Ort, an dem Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt
– bei natürlichen Personen: Wohnsitz, gewöhnl. Aufenthalt
– Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen: Sitz gemäß Gesetz, Vertrag, Satzung
Ort der Betriebsstätte, wenn die DL an die Betriebsstätte ausgeführt wird
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Generalklausel - Betriebsstätte
Ort der Betriebsstätte
wenn ausschließlich oder überwiegend für die Betriebsstätte bestimmt
Auftragserteilung durch die Betriebsstätte nicht erforderlich
Bezahlung der Rechnung unerheblich Hauptniederlassung maßgeblich
nicht feststellbar, ob für Betriebsstätte bestimmt
einheitliche Leistungen (nicht aufteilbar)
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Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück→ Grundstücksort
Personenbeförderungen → Beförderungsort
Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter → Tätigkeitsort
Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen → Tätigkeitsort
Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel→ Ort der Übergabe
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B2B - Leistungen an Unternehmer
Art der DL bis 2009 ab 2010Grundstücksleistung Grundstücksort Grundstücksor
t
Personenbeförderung Beförderungsort Beförderungsort
Güterbeförderung Beförderungsort/Abgangsort
(tw. Verlagerungsmöglichkeit
mit UID Nr.)
Empfängerort
künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende Tätigkeit
Tätigkeitsort Tätigkeitsort
Ort der DL
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B2B - Leistungen an Unternehmer
Art der DL bis 2009 ab 2010
Umschlag, Lagerung, sonstige DLiZm Beförderung
Tätigkeitsort(tw.
Verlagerungsmöglichkeit mit UID Nr.)
Empfängerort
Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
Tätigkeitsort(tw.
Verlagerungsmöglichkeit mit UID Nr.)
Empfängerort
Ort der DL
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B2B - Leistungen an Unternehmer
Art der DL bis 2009 ab 2010Katalogleistungen Empfängerort Empfängerort
Restaurant und Verpflegungs-Dienstleistungen auf Schiffen, Flugzeugen, Eisenbahnen andere
Unternehmerort
Unternehmerort
Abgangsort
Tätigkeitsort
Vermittlungsleistungen Ort des vermittelten Umsatzes (tw.
Verlagerungsmöglichkeit mit UID Nr.
Empfängerort (Ausnahme
Grundstücksmakler)
Übrige (im Gesetz nicht gesondert angeführte DL)
Unternehmerort Empfängerort
Ort der DL
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Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen
neu durch den Leistungserbringer monatlich (quartalsweise)
über FinanzOnline
bis zum letzten des Folgemonats (abweichend von UVA)
gemeinsam mit ig Lieferungen Bemessungsgrundlage pro UID (keine Anzahlungen)
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Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen
Empfänger: Unternehmer oder nicht steuerpflichtige juristische Person mit UID
für folgende Dienstleistungen B2B Generalklauselleistungen Leistungsort in anderem Mitgliedstaat verpflichtend Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge System)
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Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen
nicht in ZM melden: Ort der DL ist im selben Mitgliedstaat
Ort der DL ist im Drittland
DL, die nicht unter B2B Generalklausel fallen und für die kein verpflichtendes Reverse Charge System anwendbar ist (z.B. Werklieferungen, Grundstücksleistungen)
DL an Nichtunternehmer
DL, die steuerfrei sind (z.B. steuerfreie Beförderung) Anpassung der Buchhaltung
Steuerkennzeichen
neue Konten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.