Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik

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Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik

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Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Bescha ffung P roduktion Absa tz

Management

Gesetzliche Rahmenbedingungen

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

BGB

HGB

Richtlinien

& Verordnungen

KWG

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Das Kreditwesengesetz

• bedeutendste gesetzliche Grundlage

• Hauptziel: Anleger vor Ausfallrisiken schützen

durch Informationspflichten

Restriktionen

Eingriffsbefugnisse

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen

Adressen-

ausfall-

risiken

§ 10

GS I

§ 12

§ 13

Betriebs-

risiken

§ 13 II

§§ 15, 17

§ 18

§ 32 II

Preisrisiken

§ 10

GS I

Informa-

tions-

risiken

§ 23

§ 23a

§§39-40

Liquiditäts-

risiken

§ 11

GS II

Sachwertaus-

fallrisiken

§ 10

GS I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Adressen-, Sachwertausfall- und Preisrisiken

• in § 10 KWG geregelt und durch

Grundsatz I des BAFin konkretisiert

„Die Institute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, [...], angemessene Eigenmittel haben.“

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

• Bestimmung des Begriffs Eigenmittel in den

Absätzen 2 – 7

• Angemessenheit wird durch GS I

konkretisiert

§ 10 KWG

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Haftendes Eigenkapital

Eigenmittel (§ 10 KWG)

Kernkapital

Ergänzungskapital

Drittrangmittel

§ 10 KWG Abs. 2-7

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Risikoäquiva-lenzbetrag

XBonitätsgewich-tungsfaktor

Gewichtete Risikoaktiva Gewichtete Risikoaktiva

§ 10 KWG – Grundsatz I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Gewichtete Risikoaktiva

XSolvabilitäts-koeffizient (0,08)

Risikoaktiva-AnrechnungsbetragRisikoaktiva-Anrechnungsbetrag

§ 10 KWG – Grundsatz I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

€ 100.000

RealkreditX

0,5

Entspr. 50 %

Gewichtete Risikoaktiva

€ 50.000

Gewichtete Risikoaktiva

€ 50.000

§ 10 KWG – Grundsatz I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

€ 50.000X

Solvabilitäts-koeffizient (0,08)

Risikoaktiva-Anrechnungsbetrag

€ 4.000

Risikoaktiva-Anrechnungsbetrag

€ 4.000

§ 10 KWG – Grundsatz I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

§ 10 KWG – Grundsatz I

• Ein durch Grundpfandrechte abgesicherter Kredit in Höhe von € 100.000 muss nach GS I mit € 4.000 des haftenden Eigenkapital hinterlegt werden

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§§ 13, 13a KWG - Großkredite

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

• Großkredite liegen dann vor, wenn dass

Gesamtkreditvolumen an einen Kreditnehmer

10 % des haftenden EK überschreitet

• Großkrediteinzelobergrenze liegt bei

25 % des hEK

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

§§ 13, 13a KWG - Großkredite

• Summe aller Großkredite ist auf das 8fache des hEK

begrenzt

• Großkredite bedürfen dem einstimmigen Beschluss

aller Geschäftsleiter

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§ 14 KWG - Millionenkredite

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

• Kreditinstitute sind verpflichtet Kreditengagements

eines Kreditnehmers, die 1,5 Mio € überschreiten

an die Deutsche Bundesbank zu melden

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen

Adressen-

ausfall-

risiken

§ 10

GS I

§ 12

§ 13

Betriebs-

risiken

§ 13 II

§§ 15, 17

§ 18

§ 32 II

Preisrisiken

§ 10

GS I

Informa-

tions-

risiken

§ 23

§ 23a

§§39-40

Liquiditäts-

risiken

§ 11

GS II

Sachwertaus-

fallrisiken

§ 10

GS I

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Liquiditätsrisiken - § 11 KWG

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

• ständige Zahlungsfähigkeit muss gewährleistet sein

• Konkretisierung im Liquiditätsgrundsatz II

• Unterteilung in Liquidität erster und zweiter Klasse

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Liquiditätsrisiken - § 11 KWG

Verfügbare Zahlungsmittel*Zahlungsverpflichtungen*

> 1

Liquiditätskennzahl:

• die Liquiditätskennzahl muss unbedingt >= 1 sein

* Fälligkeit bis zu einem Monat

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Liquiditätsrisiken - § 11 KWG

Verfügbare Zahlungsmittel*Zahlungsverpflichtungen*

> 1

Beobachtungskennzahl:

• die Beobachtungskennzahl sollte >= 1 sein

* Fälligkeiten bis 3, 6 und 12 Monaten

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Page 21: Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen

Adressen-

ausfall-

risiken

§ 10

GS I

§ 12

§ 13

Betriebs-

risiken

§ 13 II

§§ 15, 17

§ 18

§ 32 II

Preisrisiken

§ 10

GS I

Informa-

tions-

risiken

§ 23

§ 23a

§§39-40

Liquiditäts-

risiken

§ 11

GS II

Sachwertaus-

fallrisiken

§ 10

GS I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Betriebsrisiken

• § 15 I Organkredite bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsorgans

• § 17 Besondere Haftung bei Verstoß gegen § 15

• § 18 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bei Krediten ab € 250.000

Page 23: Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Betriebsrisiken

• § 25 a Besondere organisatorische Pflichten:

• Einrichtung eines geeign. Systems zur Risikokontrolle

• ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

• angemessenes internes Kontrollverfahren

• Sicherheitsmaßnahmen für EDV

Konkretisierung durch die MAK

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen

Adressen-

ausfall-

risiken

§ 10

GS I

§ 12

§ 13

Betriebs-

risiken

§ 13 II

§§ 15, 17

§ 18

§ 32 II

Preisrisiken

§ 10

GS I

Informa-

tions-

risiken

§ 23

§ 23a

§§39-40

Liquiditäts-

risiken

§ 11

GS II

Sachwertaus-

fallrisiken

§ 10

GS I

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Informationsrisiken

• § 23 Verbot bestimmter Arten von Werbung

• § 23a expliziter Hinweis an die Kunden auf die fehlende Mitgliedschaft in einer Einlagensicherung

• §§ 39, 40 Bezeichnungsschutz für Begriffe Bank, Volksbank, Sparkasse

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Anzeigepflichten

• § 44 generelle Auskunftspflicht an BAFin und BuBa

• Laufende Informationspflicht durch:

§ 10 I; § 11 bezüglich GS I & II

§ 13; § 13a Großkredite

§ 25 Monatsausweise

§ 26 Jahresabschlüsse

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• Besondere Informationspflicht durch:

§ 12a Begründung von Untern.beziehungen

§ 14 Millionenkredite

§ 24 Ausscheiden von Geschäftsleitern

Änderung der Rechtsform

Verlust von mind. 25 % des hEK

...

Anzeigepflichten

Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

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Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik

Eingriffsmöglichkeiten des BAFin

• §§ 33, 35 Versagung und Aufhebung der Betriebserlaubnis

• § 36 Abberufung von Geschäftsleitern

• § 45 Verbot der Kreditgewährung

• § 46 Annahmeverbot von Einlagen, Tätigkeitsverbot

• § 46a Veräußerungs-, Zahlungsverbot, Schließung

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