B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und...

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit 1 Studiengangsinformation B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ Juli 2012 Kontakt und Auskunft zum Studiengang Prof. Dr. Norbert Neuß Institut für Schulpädagogik Karl-Glöckner-Straße 21,B 35394 Gießen Tel: 0641/99-24120 Email: [email protected] Dr. Arno Koch Institut für Heil-und Sonderpädagogik Karl-Glöckner-Straße 21 B 35394 Gießen Tel.: 0641-99-24156 Email: [email protected] 1. Steckbrief des Studiengangs ......................................................................................... 2 2. Studiengangsbeschreibung ........................................................................................... 3 3. Studiengangsstruktur ..................................................................................................... 4 4. Vernetzung des Studiengangs und Professionalisierung ............................................... 8 5. Modulhandbuch B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ......................................10 6. Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang vom 1.12.2011 ................................30 7. Ordnung für Berufsfeldpraktika .....................................................................................35

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Studiengangsinformation

B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“

Juli 2012

Kontakt und Auskunft zum Studiengang Prof. Dr. Norbert Neuß Institut für Schulpädagogik Karl-Glöckner-Straße 21,B 35394 Gießen Tel: 0641/99-24120 Email: [email protected]

Dr. Arno Koch Institut für Heil-und Sonderpädagogik Karl-Glöckner-Straße 21 B 35394 Gießen Tel.: 0641-99-24156 Email: [email protected]

1. Steckbrief des Studiengangs ......................................................................................... 2 2. Studiengangsbeschreibung ........................................................................................... 3 3. Studiengangsstruktur..................................................................................................... 4 4. Vernetzung des Studiengangs und Professionalisierung ............................................... 8 5. Modulhandbuch B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“......................................10 6. Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang vom 1.12.2011 ................................30 7. Ordnung für Berufsfeldpraktika .....................................................................................35

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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1. Steckbrief des Studiengangs Studiendauer 6 Semester, in denen insgesamt 180 Credit-Punkte erworben werden

Kennzeichen Besonderes Kennzeichen ist die interdisziplinäre Verschränkung von

vorschulischen und schulpädagogischen sowie und sonderpädagogi-schen Fragestellungen, die sich auch an der Beteiligung unterschied-licher erziehungswissenschaftlicher Fachrichtungen und Institute zeigt.

Zulassung Je 60 Plätze zum Wintersemester

Praktika 2 Blockpraktika von je 6 Wochen, 1 semesterbegleitendes Praktikum

Abschluss Bachelor of Arts

Berufsbezeichnung Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge

Berufl. Handlungs-felder

AbsolventInnen arbeiten in allen Bereichen, in denen Kinder außer-halb ihrer Familien betreut, gebildet und erzogen werden. Entspre-chend des Fach- und Persönlichkeitsprofils sind folgende Arbeitsfel-der möglich (Aufzählung nicht vollständig): Kindertagesstätten, Krip-pen, Vorklassen (eingeschränkt), Horte, Ganztagesangebote von Schulen, Kurheime, Mutter-Kind Kurbetriebe, Kinderstationen von Krankenhäusern, Kinderheime, Kinderdörfer, Frühförderstellen, Kin-der- und Jugendarbeit, Intensivpädagogische Maßnahmen, Sprach-förderung, spezielle Einrichtungen wie Kinderhäuser. Viele der bishe-rigen Absolvent/Innen sind in dem derzeit stark nachgefragten Feld Kindertagesstätten und, Krippen tätig.

Konsekutiv An den BA-Studiengang schließt der Masterstudiengang „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“ an.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Gemäß der Beschlüsse und der Empfehlungen des BMBF, KMK und der Hochschulrektorenkonferenz können außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen im Rahmen der beruflichen Bildung für durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, die bei Aufnahme des Studiums von der Hoch-schule angerechnet werden.

Informationen http://www.uni-giessen.de/cms/studium/studienangebot/bachelor/kindheit

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2. Studiengangsbeschreibung Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen Qualifizierung für Berufsfelder, die in den letzten zehn Jahren eine verstärkte Aufmerksam-keit in der bildungspolitischen Diskussion Deutschlands erfahren haben. Die Verbindungen schulischen und außerschulischen Lernens erfordern neue Studiengänge, die Lern- und Bildungsprozesse nicht nur von Seiten der Schule bearbeiten, sondern insbesondere die vorschulische Lebensphase von Kindern fokussieren. Traditionell erfolgte in Deutschland die Qualifizierung für vorschulische Bildung und Erzie-hung jedoch eher außerhalb und unterhalb universitärer Studiengänge. Über die Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ist jedoch ins Bewusstsein gerückt, dass verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsein-richtungen im Bereich der vorschulischen Einrichtungen für Kinder und des Überganges zwischen dem Elementar- und Primarbereich unternommen werden müssen. Insbesonde-re der Bedeutung dieses Übergangs trägt der Studiengang Bildung und Förderung in der Kindheit an der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechnung. In Deutschland gibt es bislang nur sehr wenige universitäre Standorte, an denen spezielle Studienangebote für Erziehung und Bildung gerade in der Vernetzung vor- und grundschuli-scher Perspektiven gewählt werden können. Die Universität Gießen hat mit dem B.A. einen wesentlichen Beitrag zur Schließung dieser Lücke geleistet. Dieser Studiengang setzt sich zum Ziel, die Professionalisierung frühpädagogischer Fachkräfte voranzubringen und so an das europäische Ausbildungsniveau anzuschließen. Mit dem Studiengang werden auch neue Forschungsschwerpunkte verbunden. So werden z.B. Untersuchungen zur Effizienz von Erziehungseinrichtungen im Vor- und Grundschulbe-reich in den Kanon universitärer Forschung und Lehre aufgenommen. Hinzu kommt der Fo-kus auf das Erkennen von Lern- und Entwicklungsstörungen in der frühen Kindheit und die damit verbundene Notwendigkeit einer rechtzeitigen Förderung. Neben dem Ziel, ein breites anwendungsbezogenes fachliches Grundlagenwissen sowie praxisorientierte Kenntnisse für die Bildung und Förderung von Kindern zu vermitteln, bietet der Studiengang die Möglichkeit, methodische und soziale Fähigkeiten zu erwerben, die es ihnen ermöglichen, in dem angestrebten Berufsfeld erfolgreich tätig zu sein. Die Justus-Liebig-Universität ist eine der wenigen universitären Standorte, die mit dem grundständigen BA Bildung und Förderung in der Kindheit und dem sich daran anschließen-den konsekutiven Master „Inklusive Pädagogik und Elemen tarbildung“ eine frühpäda-gogische Lehr- und Forschungsstruktur entwickelt hat, die bis zur Promotion weiter geführt werden kann.

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3. Studiengangsstruktur

Der Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist in seiner überarbeiteten Form (gültig ab Wintersemester 2012) weiter ausdifferenziert und zeigt sich somit noch profilierter als zuvor. Die nachfolgenden Beschreibungen können entlang des Schaubildes (S. 7) nach-vollzogen werden.

Kernbereich

Im Kernbereich (dunkelgrün dargestellt) ist der Studiengang darauf ausgelegt grundlegende Kenntnisse in der Erziehungswissenschaft zu vermitteln. Hierzu gehören in den ersten Se-mestern des Studiums Veranstaltungen zu historischen und systematischen Grundlagen der Erziehungswissenschaft. Ziele ist es, in Konzepte der Erziehungswissenschaft einzuführen und typische Repräsentan-ten der Pädagogik vorzustellen, um die historische Genese der erziehungswissenschaftli-chen Disziplin nachvollziehen zu können sowie das Theorie-Praxis-Verhältnis in der Erzie-hungswissenschaft zu thematisieren. In diesem Kernbereich werden weiterhin Grundbegriffe von Erziehung, Bildung und Sozialisation sowie Entstehungszusammenhänge und Weiter-entwicklung von Erziehungs- und Bildungstheorien thematisiert.

Profilbereich

Der Profilbereich (blau, lila und rot-braun dargestellt) bildet die fachlichen Spezialisierungen in den Bereichen der Bildung und Förderung in der Kindheit. Das Curriculum des Profilbe-reichs orientiert sich an notwendigen Kompetenzen und Inhalten, die für eine wissenschaftli-che Durchdringung der frühpädagogischen Handlungsfelder nötig sind. Im Profilbereich wer-den zunächst die „Institutionellen Bedingungen von schulischer und vorschulischer Erzie-hung“ thematisiert, um so das gesellschaftliche Feld von Bildung und Erziehung im Elemen-tarbereich und der Grundschule zu erarbeiten. Parallel dazu liegt im Profilbereich das Modul „Kindliche Entwicklung und Heterogenität“, welches die heterogenen Bildungsvoraussetzun-gen und Bildungsverläufe in den Zusammenhang von institutionellen Herausforderungen und Aufgaben stellt. Fester Bestandteil dieses Moduls ist die Einführung in die Entwicklungspsy-chologie. Ausgehend von den Grundlagen des Kern- und Profilbereichs werden im weiteren Verlauf des Profilbereichs unterschiedliche Konzepte, Theorien und Herangehensweisen zur Bildung und Förderung von Kindern thematisiert. Neben den diagnostischen Verfahren setzen sich die Studierenden mit Formen kindlicher Weltaneignung im Spiegel anthropologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung auseinander, lernen akteursbezogene Forschungsfor-men im Hinblick auf kindliche Bildungsprozesse kennen und erarbeiten sich Grundwissen über elementarpädagogische Bildungstheorien. Das Modul Psychosoziale Medizin (lila dargestellt) thematisiert die Rolle psychologischer und soziologischer Faktoren für die Entstehung, den Verlauf und die Bewältigung von Krank-heiten sowie für die Förderung und Erhaltung von Gesundheit mit dem Schwerpunkt auf dem Kindesalter. Außerdem lernen die Studierenden Beratungs- und Förderangebote sowie Mög-lichkeiten der gezielten Prävention kennen. Das Modul „Familienpädagogik und Familienbil-dung“ vermittelt vertieftes Wissen über die Bedeutung der Familie als Partner von Bildungs-institutionen (wie Kindertagesstätten und Grundschule). Hier sind es vor allem Themen wie

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Bildungs- und Sozialisationsfunktion von Familie, gesellschaftlicher Wandel, Familienformen und ihre besonderen Lebenslagen (Familienforschung u. -soziologie, Familienpolitik), päda-gogische Konzepte zur Erziehungspartnerschaft sowie Formen, Inhalte und Methoden the-menbezogener Elternarbeit in Kitas und der Familienbildung, die behandelt werden. Weitere Bestandteile des Profilbereichs sind drei Module mit sonderpädagogischen Schwer-punkten (rot-braun dargestellt). Grundlegend für diesen Bereich ist das Modul „Grundlagen Förderpädagogischer Schwerpunkte“, das in die Geistigbehindertenpädagogik und die Ver-haltensgestörtenpädagogik einführt. Das Modul „Pädagogik bei Sprachbeeinträchtigungen“ gibt einen Überblick über Erscheinungsformen und Ursachen von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Kommunikationsstörungen, zeigt Präventionsmaßnahmen und Konzepte in den Berei-chen der sprachlichen Bildung, Förderung und Rehabilitation auf und vermittelt Wissen über förderpädagogische und sprachtherapeutische Handlungsfelder sowie Organisationsformen sprachheiltherapeutischer Arbeit und deren Vernetzung. Der dritte sonderpädagogische Schwerpunkt liegt im Bereich „Diagnostik und Intervention“. Dieses Modul zielt darauf ab, Methoden der Früherkennung und Frühförderung kennen zu lernen sowie entwicklungsdia-gnostische Verfahren für die sensomotorische, präoperative und operative Entwicklung in der Anwendung zu erproben.

Empirische Forschungsmethoden

Die umfassende Methodenausbildung (hellgrün dargestellt) befasst sich sowohl mit der Ein-führung in qualitative als auch in qantitative Forschungsmethoden. Dabei entwickeln die Stu-dierenden ein Verständnis für interpretativ-hermeneutische Verfahrensweisen und ihre wis-senschaftstheoretischen Grundannahmen und lernen u.a. Grundlagen statistischer Auswer-tungsmodelle und deren praktische Anwendung kennen. Die Methodenausbildung leistet so einen Bezug zu parallel liegenden Modulinhalten (z.B. Beobachtung von Bildungsprozessen, Diagnostik) und sichert zudem die Anschlussfähigkeit für aufbauende Masterstudiengänge.

Referenzfächer

Im Referenzbereich (gelb dargestellt) können individuelle Schwerpunktsetzungen und Inte-ressen durch die Studierenden vorgenommen werden. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit zwischen folgenden Referenzfächern zu wählen:

• Soziologie / Politologie • Wirtschaftswissenschaften • Psychologie • Sportpädagogik • Musikpädagogik • Kunstpädagogik • Evangelische Theologie

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Professionalisierung: Berufsfeldpraktika – Praktika im Ausland

Die drei Berufsfeldpraktika mit insgesamt 100 Praxistagen (ca. 5 Monate Praxiserfahrung) und den dazugehörigen Begleitveranstaltungen stellen als Professionalisierungsmodul (lila dargestellt) einen intensiven Theorie-Praxis-Bezug im Ausbildungsprogramm her. Während der Vor- und Nachbereitung der Praktika werden unterschiedliche Kompetenzen gefördert: Die eigene pädagogische Haltung wie auch das Bild vom Kind werden reflektiert. Das me-thodische Repertoire wird erweitert, Rechtsfragen der pädagogischen Praxis werden geklärt, die Gestaltung des pädagogischen Alltags hinsichtlich Lernsituationen, Lernanlässen, Ange-boten, Projekten und Begleitung von Kindern im Sinne elementarpädagogischer Planung und Handlung stehen im Fokus wie auch theoretische Überlegungen und praktische Übungen zur Beobachtung und Dokumentation kindlicher Bildungsprozesse unter Einbeziehung biogra-phischer Aspekte und individueller Erfahrungen sind Gegenstand der Auseinandersetzung. Damit Studierende im Bereich der Pädagogik der Kindheit auch Praktika im Ausland absol-vieren und so auch internationale Erfahrungen sammeln können, wurde der Modulplan dem-entsprechend angepasst. Demnach kann ein Studienaufenthalt im Ausland im sechsten Se-mester organisatorisch umgesetzt werden. Dazu kann der Auslandsaufenthalt mit dem stu-dienbegleitenden Praktikum, dem Modul „Recht, Qualitäts- und Sozialmanagement“ und dem Thesismodul verbunden werden. So ergibt sich für die Studierenden des Studiengangs „Bil-dung und Förderung in der Kindheit“ die Option zur Vernetzung mit internationalen vorschuli-schen und schulischen Einrichtungen. Idealtypischer Studienverlaufsplan Die Module sind jeweils in sich abgeschlossene Themenbereiche, sollten jedoch in der ab-gebildeten Reihenfolge (nächste Seite) belegt werden, da in einigen Modulen Grundlagen-wissen aus vorangegangenen Modulen vorausgesetzt wird. Hierdurch ist eine realistische Studienplanung und Organisation vorgegeben, um das Studium in der Regelstudienzeit ab-zuschließen.

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Sem

ester

Professio-

nalisierung

Referenz-fächer

Profilbereich

Forschungs-

methoden

Kernbereich T

hesis

Credit

Points

6 Prof 3

Pro 6.3 4 CP

10 CP

30

5 Prof 2

Pro 6.1 4 CP

Pro 6.2 4 CP

Pro 7.2 4 CP

Pro 4.2 4 CP

30

4 Prof 2

Pro 5.2 3 CP

Pro 5.3 3 CP

Pro 7.1 4 CP

Pro 4,1 4 CP

Pro 8.2 4 CP

QUANT 2.2 4 CP

AEW 2.3 4 CP

30

3 Prof 1

Pro 5.1 3 CP

PRO PSM 3 CP

Pro 3.1 3 CP

Pro 3.2 3 CP

Pro 8.1 3 CP

QUANT 2.1 3 CP

QUAL 1.2 4 CP

AEW 2.1 4 CP

AEW 2.2 4 CP

30

2 Prof 1

Pro 2.2 4 CP

PRO PSM 3 CP

PRO PSM 3 CP

Pro 1.3 3 CP

QUAL 1.1 3 CP

AEW 1.3 4 CP

30

1 Pro 2.1 4 CP

Pro 1.1 4 CP

Pro 1.2 3 CP

AFK 3 CP

AEW 1.1 4 CP

AEW 1.2 4 CP

30

34 CP

18 CP

80 CP 14 CP 24 CP 10 CP

180 CP

Institutionelle Bedingungen

Bildungsprozesse

Recht, Qualitäts- u. Sozialmanagement

Familienpäd u. Fambild.

Historisch- system. Grundlagen

Förderpädagogische Schwerpunkte

Diagnostik/ Intervention

Sprache

kindl. Entwicklung u. Heterogenität

Psychosoziale Medizin

ausserfachl. Kompetenzen

Theorie und Praxis

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4. Vernetzung des Studiengangs und Professionalisie rung

Die am Studiengang hauptverantwortlich beteiligten Institute entwickeln die Professionalisie-rung der akademischen Elementarpädagogik an der Justus-Liebig-Universität ständig weiter. Von folgenden Aktivitäten profitieren die Studierenden direkt für die Ausbildung professionel-ler Berufskompetenzen.

Bildungswerkstatt Elementarpädagogik

Die Bildungswerkstatt ist eine dauerhafte Arbeits- und Lernumgebung, die für Seminare, Forschungsvorhaben und das Selbststudium genutzt werden kann. In ihr befinden sich inno-vative Materialien, die entsprechend den Bildungsbereichen der Bildungspläne (Natur, Me-dien, Sprache, Ethik usw.) geordnet sind. In der Bildungswerkstatt werden Medien, Spiele, Fördermaterialien, didaktische Konzepte, PC-Programme, Musikinstrumente, Beobach-tungsverfahren, Kita-Verwaltungssoftware, DVDs, eine Montessori-Sammlung und ästheti-sche Gestaltungsmaterialien gesammelt und bereitgestellt. Dieser Raum ist aber mehr als nur eine Sammlung, ähnlich einer Bibliothek. Die Bildungswerkstatt bietet im Rahmen des B.A.-Studiengangs „Bildung und Förderung in der Kindheit“ Möglichkeiten, fachliche, elemen-tardidaktische und lehr-lernbezogene Fragestellungen und Projekte zu entwickeln.

Förderwerkstatt Sprachheilpädagogik

In der Förderwerkstatt werden Medien und Materialien der Diagnostik, Förderung und The-rapie im Entwicklungsbereich „Sprache und Sprechen“ bereitgestellt. Insgesamt stehen Stu-dierenden und Lehrenden dort Test- und Screening-Verfahren, Förder- und Therapiemateria-lien, Ratgeber, Fachliteratur und digitale Medien (Computerprogramme, DVD) zum Bereich der schulischen und außerschulischen Diagnostik und Förderung im Bereich Sprache, Spre-chen und Schriftsprache zur Verfügung. Die Materialien können eingesehen und tlw. entlie-hen werden. Die Förderwerkstatt der Abteilung Sprachheilpädagogik berät regional und überregional zu Fragen der Sprachdiagnostik, Sprachförderung und -therapie.

Lernwerkstatt & Beratungsstelle der Abteilung Lernbehinderten- und

Verhaltensgestörtenpädagogik

Die Lernwerkstatt umfasst ein breites Spektrum an Test- und Prüfinstrumentarien zur Leis-tungserfassung im vorschulischen und schulischen Bereich. Zur Verfügung stehen Verfahren die Vorläuferfertigkeiten der Kulturtechniken erfassen, bis hin zu Kompetenzinventaren zur Einschätzung der sozial-emotionalen Entwicklung. Zusätzlich werden aktuelle Förderpro-gramme und Unterrichtsmaterialen zu unterschiedlichen Lernbereichen zur Erprobung be-reitgestellt, wozu auch ein Beratungsangebot besteht. Die Materialien sind zu den Öffnungs-zeiten für alle Studierende zugänglich und können auch ausgeliehen werden.

Zusammenarbeit mit Initiativen, Vereinen, Verbänden

Hier lässt sich stellvertretend die Kooperation mit dem Verein „Eine Schule für alle“ nennen. Zur Verbesserung der schulischen Situation von Kindern mit Migrationshintergrund organi-

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siert die Initiative eine individuelle Förderung betroffener Kinder über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in einem Umfang von 3 Stunden pro Woche. Aus jedem Studienjahr-gang arbeiten mehrere Studierende des B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit der JLU Gießen an dieser Initiative mit und begleiten Kinder über einen langen Zeitraum, um so einen positiven Einfluss auf ihre Bildungsbiographie zu nehmen.

Vernetzungsaktivitäten der „Uni-Kita-Kooperation“

Bei der „Uni-Kita-Kooperation“ finden regelmäßig Informations- und Reflexionstreffen zwi-schen den Dozenten des Studiengangs und Fachkräften für Kindertagesstätten statt. Die Vernetzungsaktivitäten werden von der Abteilung „Pädagogik der Kindheit“ organisiert. Die Studierenden erhalten damit bereits während ihres Studiums Einblicke in den intensiven Austausch mit der elementarpädagogischen Praxis vor Ort und können erste persönliche Kontakte für den Einstieg in das Berufsleben knüpfen.

Wege in der Elementarpädagogik

Dies ist ein studiengangsinterner Fachtag zum Thema „Elementarpädagogische Berufsbio-grafien“, der einmal im Jahr stattfindet und durch die AG Professionalisierung organisiert wird. An diesem Informationsnachmittag berichten Fachkräfte aus unterschiedlichen elemen-tarpädagogischen Arbeitsfeldern über ihr jeweiliges Arbeitsgebiet und ihre persönliche Be-rufsbiografie. Die Studierenden erhalten hierbei vielfältige Einblicke in mögliche pädagogi-sche und elementarpädagogische Berufsfelder. Mit diesem Nachmittag bietet die Abteilung „Pädagogik der Kindheit" ein weiteres Segment zur Professionalisierung zukünftiger Elemen-tarpädagogInnen an und setzt zudem den begonnenen Dialog zwischen der universitären Ausbildung und der Praxis pädagogischer Arbeitsfelder fort.

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5. Modulhandbuch B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“

03 BA AEW 1 Historische und systematische Grundlagen

1.-2. Sem. 12 CP

Modulbezeichnung Historische und systematische Grundlagen Modulcode 03 BA AEW 1 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfE Verw. in StG./ Sem. BA Außerschulische Bildung

BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Ingrid Miethe/ Dr. Birgit Retzlaff Voraussetzung Teilnahme Besuch der Vorlesung (1) für 2; 1 und 2 für 3 Kompetenzziele Die Studierenden...

• lernen verschiedene Konzepte der Erziehungswissenschaft und typische Repräsentanten der Pädagogik kennen

• können pädagogisches Handeln in seinen ethischen Implikatio-nen reflektieren

• können die historische Genese der erziehungswissenschaftlichen Disziplin nachvollziehen und ihre interdisziplinäre Verflechtung mit anderen Human- und Sozialwissenschaften rekonstruieren

Modulinhalte • ausgewählte Positionen und Vertreter der Erziehungs-wissenschaft

• Konzepte, Professionalisierung und Disziplinentwicklung

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 1 Seminar, 1 Proseminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 360h Credit-Points 12 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Seminar

3 Proseminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 30h 60h 120h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

60h ergänzende Lektüre oder selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note:

Hausarbeit (10 bis 15 Seiten) oder Referat mit

Ausarbeitung (5 bis 10 Seiten) in B = 60%

Portfolio in C = 40%

Vorlesung: aktive Teilnahme am Lerndialog Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 180 (120 BA Außerschulische, 60 BA Bildung und Förderung) Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA AEW 2 Theorie und Praxis 3.-4. Sem. 12 CP

Modulbezeichnung Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung Modulcode 03 BA AEW 2 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfE Verw. in StG./ Sem. BA Außerschulische Bildung

BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Ingrid Miethe/ Dr. Jörg Johannes Lechner Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden...

• lernen Theorie und Praxis von Erziehung und Bildung kennen und beurteilen

• setzen sich mit gegenwärtigen Problemen und Aspekten des pä-dagogischen Handlungsfeldes auseinander

• lernen anthropologische, gesellschaftliche und kulturelle Grundla-gen von Erziehungs- und Bildungsprozessen kennen

Modulinhalte • Grundbegriffe von Erziehung und Bildung, Entstehungs-zusammenhänge und Weiterentwicklung von Erziehungs- und Bildungstheorien

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 1 Seminar, 1 Proseminare (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 360h Credit-Points 12 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Proseminar

2 1 Seminar

3 Vorlesung

Aa Präsenzstunden 30h 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 120h 60h 30h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

60h ergänzende Lektüre oder selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Portfolio in A = 40%

Hausarbeit (10 bis 15 Seiten) oder Referat mit

Ausarbeitung (5 bis 10 Seiten) in B = 60%

Vorlesung: aktive Teilnahme am Lerndialog Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

Jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 180 (120 BA Außerschulische, 60 BA Bildung und Förderung) Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA QUALI Qualitative Forschungsmethoden 2.-3. Sem. 7 CP

Modulbezeichnung Qualitative Forschungsmethoden Modulcode 03 BA QUALI FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfE Verw. in StG./ Sem. BA Außerschulische Bildung

BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Jutta Ecarius Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden…

• entwickeln ein Verständnis für interpretativ-hermeneutische Ver-fahrensweisen und ihre (wissenschafts-) theoretischen Grundan-nahmen.

• erlernen qualitative Erhebungs- und Auswertungsverfahren und die Fähigkeit zur Darstellung, Reflexion und Theorieeinbettung qualitativ-empirischer Daten.

• können ausgewählte Methoden im Rahmen von Forschungsarbei-ten anwenden und begründen.

Modulinhalte In dem einen Teilbereich wird in die Grundlagen der qualitativen Forschung der Erziehungswissenschaft mit Blick auf Erziehung, Bildung, Lernen und Sozialisation eingeführt und es werden theoreti-sche Grundannahmen einführend diskutiert. In dem ergänzenden Teilbereich werden in Form eines Projektsemi-nars ausgewählte methodische Verfahren der qualitativen For-schung im Feld erprobt.

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung oder Proseminar, 1 Seminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 210h Credit-Points 7 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung oder Proseminar

2 Projektseminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 45h 75h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

30h ergänzende Lektüre oder selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Klausur in 1 = 40%

Forschungsbeiträge/Projektarbeit in 2 = 60% Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prü-fungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 180 (120 BA AB, 60 BA BFK) Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA QUANT Quantitative Forschungsmethoden 3.-4.Sem. 7 CP

Modulbezeichnung Quantitative Forschungsmethoden Modulcode 03 BA QUANT FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfE Verw. in StG./ Sem. BA Außerschulische Bildung

BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Ludwig Stecher Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden …

• kennen die wissenschaftstheoretischen Grundlagen empirisch-quantitativen Forschens.

• sind in der Lage, eigenständig Entscheidungen über die Ange-messenheit von Forschungsdesign und Auswahlverfahren für ge-gebene Fragestellungen zu treffen sowie zu vorgegebenen Fra-gestellungen geeignete Forschungspläne zu entwerfen.

• können mit Blick auf die jeweilige Forschungsfragestellung die Anwendung spezifischer Erhebungsverfahren sowie Erhebungs-instrumente kritisch beurteilen.

• kennen die Rationale grundlegender statistischer Auswertungs-verfahren und können deren Anwendbarkeit mit Blick auf die Tes-tung spezifischer Forschungshypothesen kritisch hinterfragen. Grundlegend ist dabei der Übergang vom (inhaltlichen) Struktur- zum statistischen Messmodell.

Modulinhalte Die erste Vorlesung gibt einen Überblick über Geschichte und Grundlagen der quantitativen empirischen erziehungswissenschaftli-chen Forschung. Hierzu gehören u. a. wissenschaftstheoretische Grundlagen, Hypothesentestung, Operationalisierung, Messen, For-schungsplanung, Stichprobendesign sowie die grundlegenden Da-tenerhebungsverfahren (Befragung, Inhaltsanalyse und Beobach-tung). Die zweite Vorlesung vermittelt die Grundlagen statistischer Auswertungsmodelle und deren praktische Anwendung

Lehrveranstaltungsform(en) 2 Vorlesungen (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 210h Credit-Points 7 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Vorlesung

Aa Präsenzstunden 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 45h 45h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

30h ergänzende Lektüre

C Modulabschlussprüfung 30h Vorbereitung und Durchführung Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Klausur in 1 = 50%

Klausur in 2 = 50% Zum Bestehen des Moduls müssen beide Klausuren jeweils mit min-destens 5 Punkten abgeschlossen werden.

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleich: Nachklausur(en) Wiederholung: Nachklausur(en)

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 180 (120 BA AB, 60 BA BFK) Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Pro1 Kindliche Entwicklung und Hete-

rogenität 1.-2.Sem. 10 CP

Modulbezeichnung Kindliche Entwicklung und Heterogenität Modulcode 03 BA BFK Pro1 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfSD und IfHSP Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r HD Dr. Katja Andersen Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden sollen...

• einschlägige Ergebnisse der neueren Kindheitsforschung kennen lernen und differenziert beurteilen können

• Grundfragen der Erziehung und Bildung im Elementar- und Pri-marbereich und speziell im dem Bereich des Übergangs zur Schule reflektieren können

• pädagogische und bildungspolitische Maßnahmen des Über-gangs zur Schule analysieren können

• sich mit pädagogischen und didaktischen Möglichkeiten zur Be-wältigung von Heterogenität auseinandersetzen und Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung beschreiben können

• die kindliche Entwicklung in unterschiedlichen Bereichen kennen-lernen (Grundlagen der Entwicklungspsychologie)

Modulinhalte • Untersuchungen der Kindheitsforschung zur Heterogenität im Vor- und Grundschulalter: Milieu, Armut, Gender, Migration

• Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule • Entwicklungspsychologische Grundlagen emotionaler, motori-

scher, kognitiver, sozialer Entwicklung von Kindern • Identitätsbildung in der Kindheit, • Anthropologie von Kindheit • didaktische Konzepte einer differenzbewussten Erziehung und

Bildung Maßnahmen einer Pädagogik und Didaktik der Vielfalt in Kindergarten und Schule

• Grundwissen über Entwicklungstheorien, • Grundlagen entwicklungspsychologische Methoden und Erkennt-

nisse Lehrveranstaltungsform(en) 2 Vorlesungen, 1 Proseminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 300h Credit-Points 10 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung (IfSD)

2 Vorlesung (Psycho-logie)

3 Proseminar (IfSD)

Aa Präsenzstunden 30h 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 50h 50h 50h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

60h ergänzende Lektüre

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Klausur in 1 = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 15: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

15

03 BA BFK Pro 2 Institutionelle Bedingungen schulischer und vorschulischer Erziehung

1.-2. Sem. 8 CP

Modulbezeichnung Institutionelle Bedingungen schulischer und vorschulischer Erziehung Modulcode 03 BA BFK Pro 2 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfSD Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Norbert Neuß Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden sollen...

• Institutionen der Früherziehung im In- und Ausland unter struktu-rellen und organisatorischen Aspekten vergleichen und beurteilen können

• die rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen der Erziehung und Bildung im Elementarbereich kennen

• die institutionelle Vernetzungen von Kindergärten und Grund-schulen kennen und analysieren können

• zentrale Handlungs- und Berufsfelder von Kindheitspädagogen kennen und erkunden (Institutionenkunde)

• zentrale Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen im Vor- und Grundschulalter kennen und reflektieren können

Modulinhalte • Institutionen der Erziehung und Bildung im Bereich Vorschule und Schule

• Professionalisierung und Geschichte der Sozial- und Elementar-pädagogik

• Aufgaben des Erzieherberufs und des Kindergartens in rechtli-cher Sicht; sozialpädagogische Grundlage

• Frühförderung, Kindergarten und Grundschule im internationalen Vergleich

• grundlegende pädagogische, bildungstheoretische und soziale Zielsetzungen pädagogischer Institutionen

• Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen im Bereich Vor- und Grundschule

• Exkursion zu folgenden Themen: Aufgaben der Kinder- und Ju-gendhilfe, Netzwerkarbeit im Elementarbereich, Kooperationsfor-men im BFK-Studium

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 1 Proseminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 240h Credit-Points 8 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

1

Proseminar Aa Präsenzstunden 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 40h 80h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

60h ergänzende Lektüre oder selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Hausarbeit in 2 = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 60

Page 16: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 17: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Pro 3 Grundlagen Förderpäda-gogischer Schwerpunkte

3. Sem 6 CP

Modulbezeichnung Grundlagen Förderpädagogischer Schwerpunkte Modulcode 03 BA BFK Pro 3 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfHSP Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Reinhilde Stöppler Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele • Kenntnisse über Theorien, Methoden, Inhalte und Ziele der Geis-

tigbehindertenpädagogik/ Erziehungshilfe/ Verhaltensgestörten-pädagogik

Modulinhalte • Historische und aktuelle Grundlagen der Geistigbehindertenpä-dagogik/

• Erziehungshilfe/Verhaltensgestörtenpädagogik • Integration/ Inklusion bei geistiger Behinderung/ Verhaltensstö-

rungen • Außerschulische Institutionen und Lebensbereiche • Erscheinungsformen und Diagnostik von geistiger Behinde-

rung/Verhaltensstörungen • Riskio- und Resilienzstörungen • Ätiologische Aspekte der geistigen Behinderung/ Ursachen von

Verhaltensstörungen

Lehrveranstaltungsform(en) 2 Vorlesungen Workload insgesamt in Std. 180h Credit-Points 6 CP davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Vorlesung

Aa Präsenzstunden 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 40h 40h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

40h

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Form/ Note: Klausur in 1 = 50%

Klausur in 2 = 50% Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 1 Semester

Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 18: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Pro 4 Diagnostik und Intervention 4.-5. Sem. 8 CP

Modulbezeichnung Diagnostik und Intervention Modulcode 03 BA BFK Pro 4 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfHSP Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Dr. Arno Koch Voraussetzung Teilnahme Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Grundlagen Förderpädago-

gischer Fachrichtungen“ Kompetenzziele Die Studierenden sollen…

• Gegenstand, Ziele und Methoden der Früherkennung und Früh-förderung als diagnostisches und pädagogisches Handlungsfeld kennen lernen

• fachwissenschaftliche Begriffe, Modelle und Theorien kennen und in ihrer Bedeutung für Diagnostik, Intervention und Förderung re-flektieren können

• Grundlagen der Bezugsdisziplinen Entwicklungspsychologie, Ma-thematik und Frühpädagogik verstehen und in pädagogische Fra-gestellungen integrieren können

• Diagnose-, Interventions- und Fördermöglichkeiten in einen Ent-wicklungsplan einordnen können

Modulinhalte • allgemeine Entwicklung als transaktionaler Prozess unter Berück-sichtigung des Verhältnisses von Anlage und Umwelt

• Entwicklung unter erschwerten Bedingungen: spezifische Verzö-gerungen und Störungen im Entwicklungsverlauf

• entwicklungsdiagnostische Verfahren für die sensumotorische, präoperative und operative Entwicklung mit den Korrelaten, kogni-tiver, psychomotorischer, sprachlicher und emotional-sozialer Entwicklung

• prozessdiagnostische Verfahren zu den Vorläuferfähigkeiten des Schriftspracherwerbs

• prozessdiagnostische Verfahren zu den Vorläuferfähigkeiten im mathematischen Bereich

Lehrveranstaltungsform(en) 2 Seminare (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 240 h Credit-Points 8 CP davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Seminar

2 Seminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h

Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 80h 80h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

20 h Prüfungsvorbereitungszeit in dem Seminar, in dem das Übungsgutachten bzw. das Fördergutachten geschrieben wird.

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Übungsgutachten in Form einer Hausarbeit oder Klausur in 1 = 100 % oder

Fördergutachten in Form einer Hausarbeit oder Klausur in 2 = 100 % Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 19: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Pro 5 Bildungsprozesse im Vor- und Grundschulalter

3.-4.Sem. 9 CP

Modulbezeichnung Bildungsprozesse im Vor- und Grundschulalter Modulcode 03 BA BFK Pro5 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfSD Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Norbert Neuß Voraussetzung Teilnahme Erfolgreicher Abschluss der Module „Kindliche Entwicklung und Hete-

rogenität“ und „Institutionelle Bedingungen schulischer und vorschuli-scher Erziehung“

Kompetenzziele Die Studierenden sollen... • Bildungstheorie und Kindheitsforschung in ihrer wechselseitigen

Bedeutung als Grundlage für didaktische Entscheidungen erken-nen können

• die Entwicklung des kindlichen Lernens kennen lernen und ihre Bedeutung für die Gestaltung von Bildungsprozessen analysieren können

• Formen des Denkens und der Anschauung im Vor- und Grund-schulalter analysieren und fördern können

• Formen kindlicher Weltaneignung im Spiegel anthropologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung deuten können

• didaktische Konzepte und Curricula in Vor- und Grundschule im In- und Ausland kennen und beurteilen können

• handlungsorientierte/ projektorientierte Methoden kennenlernen

Modulinhalte • vor- und grundschulpäd. Bildungs- und Entwicklungsbereiche • Anthropologie des Lernens im Kindesalter • Akteursbezogene Forschungsformen im Hinblick auf kindliche

Bildungsprozesse • Bereiche und Konzepte frühkindlicher Bildung: Ästhetische Bil-

dung, Medienbildung, mathematisch-naturwiss. Bildung usw. • Grundwissen über elementarpädagogische Bildungstheorien • Neurowissenschaftliches Basiswissen • Elementardidaktische Grundlagen: Vielfalt der Lernarrangements

und didaktische Grundformen: Freispiel, Rituale, vorbereitete Umgebung, Instruktion, Projekt, Experiment usw.

• elementardidaktische Kompetenzen zur Bewertung didaktischer Materialien

• Projekt- und Werkstattorientiertes Arbeiten Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 2 Seminare (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 270h Credit-Points 9 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Seminar

3 Werkstattseminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 50h 40h 40h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

50h ergänzende Lektüre

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Referat mit Ausarbeitung in 5.2 oder 5.3 = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 60

Page 20: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

03 BA BFK Pro 6 Recht, Qualitäts- und Sozialma-nagement

5.-6. Sem. 12 CP

Modulbezeichnung Recht, Qualitäts- und Sozialmanagement

Wahlpflichtmodul: Studienleistungen im Ausland Modulcode 03 BA BFK Pro 6 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfSD Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Neuß Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden sollen...

• Praktische und theoretische Grundlagen zur pädagogischen Qua-lität in vorschulischen und schulischen Handlungsfeldern kennen und vergleichend analysieren können

• Konzepte der Organisationsentwicklung und institutioneller Su-pervision und Beratung kennen lernen

• sich Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit und deren Anwendung aneignen sowie bildungs-, familien- und sozialpolitische Grund-lagen, Strukturen und Systeme kennen

• die Besonderheiten des Handlungsfeldes der Kinder- und Ju-gendhilfe kennen und können die Unterschiede zwischen öffentli-chen, freigemeinnützigen und privatgewerblichen Trägern ein-schätzen

Modulinhalte • Qualitätsentwicklung und -sicherung in vor- und grundschul-pädagogischen Handlungsfeldern

• Evaluation päd. Qualität in frühkindlichen Erziehungsinstitutionen • Grundlagen des Sozialmanagement: Leitbild- und Konzeptent-

wicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Stadt- und Sozialmarketing, Orga-nisationsentwicklung, Personalentwicklung, Personalführung, Projektmanagement

• Entwicklung der Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik in Deutsch-land unter Berücksichtigung der unterschiedlichen politischen In-strumente (Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc.),

• Aufbau des deutschen Rechtssystems mit den Grundlinien des Kinder- und Jugendhilferechts, des Familienrechts und des Schul-rechts: Rechtssystematik und Rechtsprechung

• Grundlagen der Schulorganisation • Exkursion: Besuch innovativer Institutionen im Hinblick auf die

Modulinhalte

Lehrveranstaltungsform(en) 2 Vorlesungen, 1 Seminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 360h Credit-Points 12 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Vorlesung

3 Seminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 90h 60h 60h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

60h ergänzende Lektüre oder selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Klausur in 1 = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleich: Nachklausur Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , jährlich, 2 Semester

Page 21: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Dauer in Semester

Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 22: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Pro 7 Familienpädagogik und Famili-

enbildung 4.-5- Sem. 8 CP

Modulbezeichnung Familienpädagogik und Familienbildung Modulcode 03 BA BFK Pro 7 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfSD Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Norbert Neuß Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden sollen...

• Analyse und Interpretation von Daten zur Bevölkerungs-, Famili-en- und Haushaltsentwicklung

• Erwerben von grundlegenden Kontakt- und Gesprächstechniken im Umgang mit Familien

• auf der Grundlage ihres Wissens und Verstehens die Zusam-menarbeit mit Eltern und Bezugspersonen zu entwickeln.

• Maßnahmen der Eltern-/Familienbildung selbstständig zu planen und zu konzipieren (Partizipation von Eltern)

• handlungs- und projektorientierte Methoden anwenden (z.B. Ta-gungsdurchführung, Filmproduktion, Beratungsübungen, Ausstel-lung, Dokumentation usw.)

Modulinhalte • Kooperationen zwischen Elternhaus, Kindergarten und Schule • Grundwissen über Sozialisationstheorien: Bildungs- und Soziali-

sationsfunktion von Familie, Gesellschaftlicher Wandel, Familien-formen und ihre besonderen Lebenslagen (Familienforschung u. -soziologie, Familienpolitik)

• Pädagogische Konzepte: Erziehungspartnerschaft, Formen, In-halte und Methoden themenbezogene Elternarbeit in Kitas

• Familienbezogene Einrichtungen und Dienste kennen: Sozial-räumliche und lebensweltbezogene Gemeinwesenarbeit, Kita als Familienzentrum, Eltern-Kind-Zentren, Mehrgenerationenhäuser)

• Prävention (Hilfesysteme, Frühe Hilfen, soziale Arbeit mit Famili-en, Vernetzung, Formen von Ratgebern für Familien)

• Gespräche und Kommunikationsformen mit Eltern (Einzel-beratung, Entwicklungsgespräche, Beratungsanlässe, Systemi-sche Ansätze usw.)

• Arbeit mit Trennungs- und Scheidungsfamilien

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 1 Seminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 240 CP Credit-Points 8 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Projektseminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 70h 70h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

40h ergänzende Lektüre oder selbstorganisierte Arbeitsgruppen

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Dokumentation oder Hausarbeit in 2 = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung

Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prü-fung Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch

Page 23: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 24: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Pro 8 Grundlagen, Diagnostik und Intervention bei Sprachbeein-trächtigungen

3./4. Sem. 7 CP

Modulbezeichnung Grundlagen, Diagnostik u. Intervention bei Sprachbeeinträchtigungen Modulcode 03 BA BFK Pro 8 FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfHSP Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Professur Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des

Sprechens Voraussetzung Teilnahme Erfolgreicher Abschluss der Veranstaltungen Pro 0 und Pro 1.2 Kompetenzziele Die Studierenden sollen…

• Erscheinungsformen und Ursachen der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Kommunikationsstörungen kennen

• diesbezügliche sprachliche und kommunikative Barrieren für Lern- und Entwicklungsprozesse analysieren können

• relevante Grundlagen der Bezugsdisziplinen Medizin, Linguistik und Psychologie kennen lernen

• wissenschaftl. Fragestellungen in den Bereichen der sprachlichen Bildung, Sprachförderung und Sprachtherapie entwickeln können

• Grundlagen der Sprachdiagnostik, ihrer Verfahren und Instrumen-te sowie deren institutioneller Einsatz kennen lernen, erproben und kritisch diskutieren

• Handlungsfelder (vorschulisch, schulisch, außerschulisch) und deren institutionelle Übergangsgestaltung kennen lernen

Modulinhalte • Gegenstand, Zielsetzung, Aufgaben, Standortbestimmung der Institutionen und Berufsgruppen für sprachliche Bildung, Förde-rung, Therapie und Rehabilitation

• Anthropologische, ethische und gesetzliche Grundlagen der Sprachförderung, -therapie und der Rehabilitation

• Präventionsmaßnahmen und Konzepte in den Bereichen der sprachlichen Bildung, Förderung und Rehabilitation

• Förderpädagogische und sprachtherapeutische Handlungsfelder, Organisationsformen und deren Vernetzung und Übergänge

• Grundlagenwissen für Diagnostik und Förderplanung bei spezifi-schen Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen im Kin-desalter

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 1 Proseminar (je 2 SWS) Workload insgesamt in Std. 210h Credit-Points 7 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Proseminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 40h 70h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

40h ergänzende Lektüre

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/ Note: Hausarbeit (Sprachstanderhebung/Förderplanung) in 2 = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleich: Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen Wiederholung: mündl. O. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 1: 90 2: 60 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 25: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA PRO PSM Psychosoziale Medizin 9 CP

Modulbezeichnung Psychosoziale Medizin Modulcode 03 BA FB/ Fach/ Institut FB 11 Medizin / Institut für Medizinische Psychologie Verw. In StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Dr. Rolf Deubner Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Studierenden...

• erwerben Grundkenntnisse in den für die pädagogische Praxis bedeutsamen psychologischen und soziologischen Erklärungs-ansätzen zur Entstehung und Aufrechterhaltung von Gesundheit und Krankheit im Kindesalter.

• lernen biopsychosoziale Modelle von Gesundheit und Krankheit kennen und deren Bedeutung für eine erfolgreiche interdisziplinäre Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Medizin, Pädagogik und Psychologie einzuschätzen.

• erwerben Kenntnisse über pädagogische und psychologische An-sätze zur Prävention und Intervention im Kindes- und Jugendalter.

Modulinhalte Das Fach Psychosoziale Medizin betrachtet die psychologische und soziologische Dimension der Medizin. Die Vorlesung vermittelt theo-retische Grundlagen der Medizinischen Psychologie und Soziologie. In den Seminaren wird vertiefend und praxisnah die Rolle psycholo-gischer und soziologischer Faktoren für die Entstehung, den Verlauf und die Bewältigung von Krankheiten sowie für die Förderung und Erhaltung von Gesundheit mit dem Schwerpunkt auf dem Kindesalter dargestellt. Therapeutische, Beratungs- und Förderangebote sowie Möglichkeiten der gezielten Prävention werden an zielgruppennahen Beispielen vertieft. Psychologische Aspekte der eigenen späteren beruflichen Tätigkeit werden thematisiert und reflektiert.

Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung, 1 Einführungsseminar, 1 vertiefendes Seminar Workload insgesamt in Std. 270h Credit-Points 9 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1 Vorlesung

2 Seminar

3 Seminar

Aa Präsenzstunden 30h 30h 30h Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 15h 60h 45h

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

60h ergänzende Lektüre

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfungsvorleistung: Besuch von Vorlesung 1

Form/Note: Hausarbeit in Seminar 2 o. 3 = 50%

Referat in Seminar 2 o. 3 = 50% Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleich: Wiederholung der nicht best. Prüfungsleistung oder schriftl. Prüfung

Wiederholung: mündl. o. schriftl. Prüfung oder Modulwiederholung Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 2 Semester

Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch, Literatur auch in Englisch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang 03 BA BFK Prof Professionalisierungsmodul 1.-6. Sem. 34 CP

Modulbezeichnung Professionalisierung im Elementarbereich

Page 26: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Modulcode 03 BA BFK Prof FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / IfSD und IfHSP Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christiane Hofmann / Prof. Dr. Norbert Neuß Voraussetzung Teilnahme Keine Kompetenzziele Die Auswahl von Kompetenzen erfolgt in Abhängigkeit der gewählten

Institution und der gestellten Aufgaben in den Praktika. Dabei spielen folgende Gesichtspunkte eine Rolle: • Erkundung frühpädagogischer, vorschulischer und schulischer

Einrichtungen und Institutionen • Recherchen und Untersuchungen zu didaktischen Konzepten und

pädagogischen Handlungsformen • Reflexion der Erzieher- und Lehrerrolle in pädagogischen Situati-

onen • Beobachtung von Kindern und ihres sozialen, ästhetischen und

spielerischen Verhaltens • Dokumentation und Protokollierung eigener Beobachtungen • Diskussion und Erörterung erzieherischer Problemsituationen • Analyse organisatorischer und struktureller Entscheidungen • Übernahme von Aufgaben in der Betreuung und Förderung von

Kindern und Kindergruppen/ selbstständige praktisch-pädagogische Tätigkeit mit Kindern und Kindergruppen (z.B. Durchführung von Projekten oder Gestaltung von Bildungsange-boten)

• Erarbeitung von Diagnosen und Konzepten individueller Beratung • Erstellung von Förderplänen • Analyse institutioneller Kooperationen • Kontinuierliche Beobachtung kindlicher Entwicklungs- und Lern-

prozesse über einen längeren Zeitraum (von mindestens 15 Wo-chen)

• Kennenlernen der zukünftigen Rolle als FrühpädagogInnen

Modulinhalte • Kenntnis frühkindlicher, vorschulischer und schulischer Institutio-nen in ihren alltäglichen praktischen Belangen

• Formen der Konzipierung pädagogischer Praxis • Problemanalysen und Lösungsansätze pädagogischer Förderung • Verhältnis von Theorie und Praxis in pädagogischen Institutionen • Reflexion eigener Handlungskompetenz • Beobachtung, Protokollierung und Analyse pädagogischer Situa-

tionen • Erstellen von Praktikumsberichten • Aneignung und Reflexion von Organisations- und Führungsmo-

dellen • Beobachtung von Qualitätsentwicklungsprozessen

Lehrveranstaltungsform(en) 2 Blockpraktika von je 6-wöchiger Dauer, nach dem 2. bzw. nach dem 4. Semester, mit je 2 Begleitseminaren (Vor- und Nachberei-tung) 1 studienbegleitendes Pflichtpraktikum mit mind. 30 Praxistagen, Praktikumsbeginn im Verlaufsplan frei wählbar

Workload insgesamt in Std. 1020h Credit-Points 34 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen 1. Praktikum (13 CP)

2. Praktikum (13 CP)

3. Studienbegleiten-des Praktikum (8 CP)

Wahlpflichtmodul: Studienleistungen im Ausland

Aa Präsenzstunden 180h 180h 180h

Page 27: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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Ab Vor-/ Nachbereitungszeit 30h 30h 60h Ac Begleitseminare 30h + 30h 30h + 30h Individuelle Modul-

anbindung B Selbstgestaltete Arbeit

im Modul 120h Praktikumsbe-richt

120h Praktikumsbe-richt

-

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfungsvorleistung: Positives Urteil der Leitung der Institution

Prüfung/Note: Praktikumsberichte im 1. und 2. Praktikum = je 50% Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung: Überarbeitung des Praktikumsberichts (in Prof 1 / 2) bzw. Wiederholung eines Praktikums (in Prof 1, 2, 3)

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 4 Semester (1. und 2. Praktikum)

frei wählbar, 1-6 Semester (3. Praktikum) Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 28: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Ref Referenzmodule 1.-6. Sem. 18 CP

Modulbezeichnung Referenzfächer Modulcode 03 BA BFK Ref FB/ Fach/ Institut FB 03 und andere Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r Dr. Michael Hoffmann, Lehr- und Studienkoordination

Referenzfächer Der Studiengang enthält Referenzmodule im Umfang von insgesamt 27 CP, mit denen die interdisziplinäre Ausrichtung konzeptionell gestärkt werden soll. Angebote als Referenzfä-cher können einerseits Bezugswissenschaften sein, die Grundlagen pädagogischen Han-delns thematisieren (z.B. Soziologie, Psychologie, Bildungsökonomie). Sie können anderer-seits berufsbezogene Schwerpunkte ermöglichen (z.B. Politische Bildung, Organisationsso-ziologie, Musikpädagogik, Sozialrecht). Die Studierenden sollen individuelle Profile ausbil-den können, indem sie aus dem Pool der Referenzmodule wählen. Mit verschiedenen Fä-chern und Fachbereichen der JLU Giessen wurden Vereinbarungen getroffen.

Folgende Fächer werden aktuell angeboten:

• Soziologie / Politologie • Wirtschaftswissenschaften • Psychologie • Sportpädagogik • Musikpädagogik (Eingangsklausur notwendig) • Kunstpädagogik • Evangelische Theologie

Genaueres entnehmen sie bitte: http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb03/Stud/ew/baew/ref_ew

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

Page 29: B.A. „Bildung und Förderung in der Kindheit“ · Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ ist Teil der akademischen ... Thesis Credit Points 6 Prof

B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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03 BA BFK Thesis Thesis 6. Sem. 10 CP

Modulbezeichnung Thesis Modulcode 03 BA BFK Thesis FB/ Fach/ Institut FB 03 / Erziehungswissenschaften / IfHSP, IfE, IfSD Verw. in StG./ Sem. BA Bildung und Förderung in der Kindheit Modulverantwortliche/r NN Voraussetzung Teilnahme Erfolgreicher Abschluss der Module „Diagnostik und Intervention“ und

„Bildungsprozesse im Vor- und Grundschulalter“ Kompetenzziele • Die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse aus einem der Mo-

dule umsetzen können • Eigenständig wissenschaftlich arbeiten können • Empirisch und theoretisch eigenständig arbeiten und Anwen-

dungsbezüge herstellen können • Geeignete methodische Verfahren anwenden können • Probleme pädagogischen Handelns im Bereich Vor- und Grund-

schule mit Hilfe wissenschaftlichen Denkens erkennen, bearbei-ten und Handlungsorientierungen erarbeiten können

• Aktuelle Forschungsergebnisse

Modulinhalte • Entwicklung eigenständiger forschungs- und praxisrelevanter Fra-gestellungen

• Selbstständige Literaturrecherchen • Auswahl geeigneter Forschungsmethoden in Abhängigkeit der

Intentionen eigener Studien • Reflexion und Präsentation eigener Forschungsarbeiten in ihrem

Prozess

Lehrveranstaltungsform(en) Keine Workload insgesamt in Std. 300h Credit-Points 10 CP

davon für:

A Lehrveranstaltungen - -

Aa Präsenzstunden - - Ab Vor-/ Nachbereitungszeit - -

B Selbstgestaltete Arbeit im Modul

300h für das Anfertigen der Thesis

Prüfungsform (en) und Bildung der Modulnote

Prüfung/Note: Thesis = 100%

Form d. Ausgleichsprüfung

Form d. Wiederholungsprüfung Ausgleichsprüfung: Wiederholung des Moduls Wiederholungsprüfung : -

Angebotsrhythmus , Dauer in Semester

jährlich, 1 Semester

Aufnahmekapazität 60 Unterrichtssprache Deutsch

Modulberatung: s. Aushang Termin : s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetzte Literatur: s. Aushang

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B.A. Bildung und Förderung in der Kindheit

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6. Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang v om 1.12.2011 In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge (AllB) der JLU v. 21.7. 2004 (StAnz Nr. 40 / 04.10.2004) hat der Fachbereich 03 Sozial und Kulturwissen-schaften der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Spezielle Ordnung verabschiedet.

§ 1 (zu § 1 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 AllB)

Der Bachelor-Studiengang Bildung und Förderung in der Kindheit führt zu einem berufsqualifizieren-den Abschluss und umfasst sechs Semester

§ 2 (zu § 2 AllB)

Der Fachbereich 03 Sozial- und Kulturwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem Studium den Grad eines Bachelor of Arts

§ 3 (Zu § 5 Abs 1 Satz 2 AllB)

Die Module sind in Anlage 2 beschrieben.

§ 4 (Zu § 5 Abs 4 AllB)

(1) Wird für die Teilnahme an einem Modul ein anderes Modul vorausgesetzt, ist es ausreichend, dass der/die Studierende zur Prüfung im vorausgesetzten Modul angemeldet ist.

(2) Die Voraussetzungen sind in den Modulbeschreibungen angegeben.

§ 5 (zu § 6 Abs. 1 AllB)

(1) Der Bachelor-Studiengang Bildung und Förderung in der Kindheit umfasst 16 Module einschließ-lich des Thesis-Moduls. (2) Die Module des Studienganges umfassen 1 x 3 CP Außerfachliche Kompetenzen 2 x 12 CP Module AEW 1 und AEW 2 2 x 7 CP Module QUANT, QUAL 9 Module des Profilbereichs (1 mal 12 CP; 3 mal 8 CP; 2 mal 9 CP; 1 mal 11 CP; 1 mal 6 CP; 1 mal 7 CP) 1 x 34 CP Modul PROF (3) die Summe der Kreditpunkte des Referenzbereiches umfasst 18 CP, näheres bestimmt sich aus den Anforderungen des Referenzfaches (4) das Thesis-Modul umfasst 10 CP.

§ 6 (zu § 9 Abs 1 AllB)

(1) Studierende müssen an drei Berufsfeld- bzw. Tätigkeitsfeld-Praktika teilnehmen. Näheres regelt die Praktikumsordnung (Anlage 3).

(2) Vorschläge für Berufsfeld-Praktika können sowohl von Studierenden als auch von Dozierenden in Kooperation mit außeruniversitären Arbeitgebern gemacht werden.

§ 7 (Zu § 10 Abs 1 AllB)

(1) Der Prüfungstyp (modulabschließend oder modulbegleitend) ist jeweils in den Modulbeschreibun-gen (Anlage 2) festgelegt.

§ 8 (Zu § 10 Abs 1 Satz 2 AllB)

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Besteht die Modulprüfung aus der Summe von modulbegleitenden Prüfungen oder einer Kombination von modulbegleitenden Prüfungen und einer Modulabschlussprüfung und führt das Gesamtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine Ausgleichsprüfung erforderlich. Diese muss in Umfang und Dauer den nicht bestandenen Teilen der Modulprüfung gleichwertig sein. Die Gesamtnote wird in diesen Fällen aus dem Ergebnis der Ausgleichsprüfung an Stelle der nicht bestandenen Prüfungsteile und aus den bestandenen Teilen gebildet. Ist diese Prüfungsleistung erneut nicht mindestens „E/Sufficient/Ausreichend“, so gilt die Modulprüfung als nicht bestanden.

(2) Für die Benotung der Module sind für die Studierenden, die ab 1. Oktober 2009 das Studium beginnen, Punkte in folgender Weise zu verwenden: Note

Punkte engl. Übersetzung

Sehr Gut 15, 14, 13 Very good

Gut 12, 11, 10 Good

Befriedigend 9, 8, 7 Satisfactory

Ausreichend 6, 5 Sufficient

Nicht Bestanden 4, 3, 2, 1, 0 Fail

§ 9 (zu § 10 Abs 1 Satz 3 AllB)

Die Verfahren zur Notenbildung (in Prozentanteilen) sind in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.

§ 10 (Zu § 10 Abs 3 Satz 1 AllB)

Prüfungsformen sind neben mündlichen Prüfungen, Klausuren und Referaten das Portfolio, das eine oder mehrere der folgenden Prüfungsformen umfassen kann: Referat mit Ausarbeitung, Textpräsenta-tion, Exzerpt, Kurzklausur, Take-Home-Test, Essay, Rezension, Literaturrecherche, Lernprotokoll, Lerntagebuch, Seminarprotokoll, Seminarbericht. Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modul-beschreibungen angegeben (Anlage 2).

§ 11 (zu § 11 Abs 1 Satz 1 AllB)

(1) In Anlage 1 ist ein Studienverlaufsplan beigefügt.

(2) Der Bachelor-Studiengang “Bildung und Förderung in der Kindheit“ umfasst drei Bereiche: einen Kernbereich, einen Profilbereich und einen Referenzbereich.

(3) Der Kernbereich enthält die Module der Allgemeinen Erziehungswissenschaft, in dem die Grundla-gen erziehungswissenschaftlicher Theorie, Praxis und Forschung vermittelt werden.

(4) Der Profilbereich enthält auf das Handlungsfeld der vorschulischen Erziehung bezogene Module und damit den berufsqualifizierenden Teil. Forschungsmethodenausbildung erfolgt in zwei Modulen. Das Modul „Professionalisierung“ umfasst drei Praktika im Umfang von mind. 100 Praxistagen sowie Begleit- und Betreuungsangebote des Faches.

(5) Die Module des Kern- und Profilbereiches sind Pflichtmodule.

(6) Als Ergänzung dieses Angebots stehen Wahlpflichtmodule im Referenzbereich zur Verfügung. Hier können die Studierenden aus einem Angebot von anderen Fächern Schwerpunkte setzen und Ergän-zungen wählen.

§ 12 (zu § 13 AllB)

Der Studiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden.

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§ 13 (zu § 20 Abs 1 AllB)

Bei der Meldung zum Thesis-Modul sind die Nachweise über den erfolgreichen Besuch der Module aus dem 1. bis 5. Studiensemester nach Studienverlaufsplan vorzulegen bzw. muss nachgewiesen werden, dass alle Module des 1. bis 5. Studiensemester nach Studienverlaufsplan zum Zeitpunkt der Meldung zum Thesis-Modul bereits belegt worden sind.. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss, bei Teilzeitstudium trifft er entsprechende Regelungen. "...

§ 14 (Zu § 23 Abs 1 AllB)

Die Meldungen zu den modulbegleitenden Prüfungen erfolgen automatisch mit der Anmeldung zum Modul.

§ 15 (Zu § 25 Abs 2 Satz 2 AllB)

Die Prüfung kann als Gruppenprüfung durchgeführt werden.

§ 16 (Zu § 25 Abs 2 Satz 3 AllB)

Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt je Prüfling und Fach mindestens 15 Minuten

§ 17 (zu § 25 Abs 5 Satz 2 AllB)

Die Dauer einer Klausur beträgt mindestens 45 Minuten.

§ 18 (Zu § 26 Abs 1 Satz 2 AllB)

Die Thesis ist Teil eines Moduls.

§ 19 (zu § 26 Abs 4 AllB)

Die Abschlussarbeit (Thesis) kann auf Antrag des Prüflings auch in Englisch oder einer anderen Spra-che durchgeführt werden, sofern die Bewertung durch den Prüfer/die Prüferin gesichert ist.

§ 20 (zu § 26 Abs 5 Sätze 1 und 2 AllB)

Das Thema der Thesis wird vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Die Bearbeitungsdauer beträgt 12 Wochen. Bei gleichzeitiger Belegung weiterer Module verlängert der Prüfungsausschuss die Bearbei-tungszeit unbeschadet von §26 Abs. 5 Satz 3 AllB angemessen.

§ 21 (zu § 26 Abs 6 AllB)

Eine Rückgabe des Thesisthemas ist einmalig bis zu 4 Wochen nach Ausgabe zulässig. Nach der Rückgabe wird nach spätestens sechs Wochen ein neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist.

§ 22 (Zu § 30 Abs 2 Satz 2 AllB)

Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche im Studienverlaufsplan als verpflichtend vorgesehe-nen Module bestanden sind.

§ 23 (zu § 31 Abs 1 AllB)

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Die Gesamtnote wird gebildet, indem die Summe der gewichteten Modulnoten (Note jedes Moduls -abgerundet auf eine Nachkommastelle - mit den dem Modul zugewiesenen CP multipliziert) durch die Gesamtzahl der CP des Studienganges dividiert wird. Das Professionalisierungsmodul wird sowohl bei der Berechnung der Summe der gewichteten Modulnoten als auch bei der Bestimmung des Divisors nur mit 10 CP angerechnet. Das Modul AFK (Außerfachliche Kompetenzen) muss mit ‚Bestanden’ bewertet sein, findet aber bei der Bildung der Gesamtnote keine Berücksichtigung.

§ 24 (zu § 32 AllB)

Für jede bzw. jeden Studierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung in deutscher und engli-scher Sprache angefertigt, die die Modultitel, Datum der Prüfungen, die Noten und die Gesamtnote (ECTS-Grades) enthält.

§ 25 (zu § 33 Satz 2 AllB)

Die eine modulbegleitende Prüfung betreffenden Akten können auf Antrag an den Prüfungsausschuss binnen 6 Wochen nach Prüfungsende eingesehen werden.

§ 26 (zu § 34 Abs 4 AllB)

(1) Wenn Prüfungsleistungen des Moduls nicht bestanden wurden und auch die Ausgleichsprüfung nicht bestanden worden ist, findet entweder eine mündliche oder schriftliche Wiederholungsprüfung oder eine Modulwiederholung statt. Die Entscheidung darüber fällt der Prüfungsausschuss.

(2) Im Fall einer mündlichen Wiederholungsprüfung setzt der Prüfungsausschuss nach Anmeldung den Termin fest. Der Prüfungsausschussvorsitzende kann bezüglich der Fristen in Ausnahmefällen z.B. bei nachgewiesenem Teilzeitstudium angemessene Regelungen treffen.

(3) Das Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglich-keiten die Leistung nicht mindestens mit der Note „ausreichend" bewertet worden ist.

§ 27 (zu § 39 Abs 1 AllB)

(1) Studierende, die das Diplom - Studium Erziehungswissenschaft bzw. das Hauptfach Erziehungs-wissenschaft im Studiengang Magister Artium an der Justus-Liebig-Universität Gießen bereits vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung begonnen haben, können wählen, ob sie das Studium nach den bisheri-gen Bestimmungen zu Ende führen oder in den Bachelor-Studiengang Bildung und Förderung in der Kindheit wechseln.

(2) Der Wechsel muss bis zum Ende des Semesters erklärt werden, welches auf das Semester in dem diese Ordnung in Kraft tritt, folgt. Die Erklärung muss schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen.

(3) Die Studierenden haben dem Prüfungsausschuss das Studienbuch und sämtliche erworbenen Leistungsnachweise und Praktikabescheinigungen vorzulegen. Der Prüfungsausschuss nimmt die Anerkennung von Studienleistungen vor.

(4) Veranstaltungen des Grundstudiums im Diplomstudiengang werden nach In-Kraft-Treten dieser Speziellen Ordnung und Studienbeginn des ersten Bachelor-Jahrgangs noch ein weiteres Jahr ange-boten.

(5) Die Lehrveranstaltungen für das Hauptstudium des Diplomstudienganges bzw. des Magisterstu-dienganges werden letztmals im Wintersemester 2009/2010 angeboten. Sämtliche Prüfungen müssen spätestens im Sommersemester 2010 angetreten werden.

§ 28 (zu § 40 AllB)

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

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Gleichzeitig tritt die Diplomprüfungsordnung für das Studium der Erziehungswissenschaft vom 29.06.1994 (zuletzt geändert am 29.06.1994) außer Kraft (StAnz Nr. 24/1999). Darüber hinaus entfällt das Hauptfach Erziehungswissenschaft im Studiengang Magister Artium gemäß der Prüfungsordnung für die Magisterprüfung vom 29.11.2000 (StAnz 05.03.2001, S. 997). Die Regelungen der bisherigen Ordnungen gelten für die Studierenden fort, die nicht von der Wahlmöglichkeit in § 27 Abs 1 (zu § 39 Abs 1 AllB) Gebrauch gemacht haben.

Gießen, den 1.12.2011

Prof. Dr. Ludwig Stecher

Dekan des FB 03 Sozial- und Kulturwissenschaften

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7. Ordnung für Berufsfeldpraktika

im Studiengang Bildung und Förderung in der Kindheit mit dem Abschluss Bachelor of Arts des Fachbereichs 03 Sozial- und Kulturwissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Ziel und Inhalt

§ 2 Praktikumsausschuss

§ 3 Durchführung der Berufsfeldpraktika

§ 4 Nachweis, Anerkennung und Bewertung

§ 1 Ziel und Inhalt

(1) Diese Ordnung regelt das Professionalisierungsmodul im Bachelorstudiengang Bildung und Förderung in der Kindheit, das Berufsfeldpraktika beinhaltet.

(2) Die Erfahrungen in der Bildungsarbeit im Bereich der Elementarpädagogik im Rah-men des Praktikums ermöglichen intensive Einblicke in die Arbeitsfelder und deren Struktu-ren und Anforderungen. In der Praxis werden Handlungskompetenzen entwickelt, erprobt und gestärkt. Die Begleitung ist so angelegt, dass Zusammenhänge zwischen Praxiswissen und Theorie verdeutlicht, vernetzt und reflektiert werden. Das Verständnis von Forschung und Lehre an der Universität wird so gefördert und der Zusammenhang von Studium und Praxis deutlich gemacht.

§ 2 Praktikumsausschuss

(1) Der Praktikumsausschuss ist für die Beratung und Anerkennung der Praktika ver-antwortlich. Er erlässt Richtlinien für die Anerkennung der in § 4 Absatz 4 genannten Tätig-keiten im Berufsfeld, für Art und Umfang der in § 4 Absatz 1 b genannten Abschlussberichte sowie für die Eignung der in § 3 Absatz 3 genannten Organisationen, Einrichtungen und Un-ternehmen für Berufspraktika.

(2) Die Aufgaben des Praktikumsauschusses werden vom Prüfungsausschuss des Bache-lorstudiengangs Bildung und Förderung in der Kindheit wahrgenommen. Der/die Vorsitzen-de des Prüfungsausschusses ist zugleich Vorsitzende des Praktikaausschusses.

§ 3 Durchführung der Berufsfeldpraktika

(1) Die drei Berufsfeldpraktika sind entsprechend der Speziellen Ordnung des Fachbereichs 03 Sozial- und Kulturwissenschaften der Justus-Liebig Universität Gießen für den Studien-gang Bildung und Förderung in der Kindheit verpflichtend und Voraussetzung zur Erlan-

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gung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“.

(2) Die Praktika umfassen insgesamt 100 Praxistage, die sich auf zwei sechswöchige Block-praktika und ein studienbegleitendes Praktikum verteilen.

(3) Für Berufsfeldpraktika eignen sich alle Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen im zukünftigen Berufsfeld des Bachelorstudienganges Bildung und Förderung in der Kindheit. Im Zweifelsfall entscheidet der Praktikumsausschuss über die Eignung.

(4) Vor Beginn eines Berufsfeldpraktikums können sich die Studierenden durch den Prakti-kumsausschuss beraten lassen und sich über empfohlene Tätigkeiten und Inhalte des ge-wählten Praktikums informieren. (5) Die Berufsfeldpraktika sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss rechtzeitig schriftlich beim Praktikumsausschuss unter Angabe der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens sowie der Art und der Dauer der vorgesehenen Tätigkeit beantragt wer-den und wird vom Vorsitzenden erteilt.

§ 4 Nachweis, Anerkennung und Bewertung

(1) Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikum-sausschusses, vertreten durch die oder den Vorsitzenden. Diese Bescheinigung weist die er-folgreiche Teilnahme nach und beinhaltet die Abschlussnote. Zur Erlangung dieses Nachweises legt der/die Studierende dem Praktikumsausschuss im Original folgende vollständige Unterlagen vor:

a) Qualifizierte Zeugnisse, mindestens jedoch Bescheinigungen der Organisation, der Einrich-tung bzw. des Unternehmens über Dauer und Tätigkeiten des Praktikums

b) Qualifizierter Abschlussbericht mit thematischen Schwerpunkten, die mit der Praktikums-betreuung durch die Universität vereinbart worden sind.

c) Ausnahme bildet das studienbegleitende Praktikum. Hier muss lediglich ein qualifiziertes Zeugnis, mindestens jedoch eine Bescheinigung der Organisation, der Einrichtung bzw. des Unternehmens über Dauer und Tätigkeit des erfolgreich absolvierten Praktikums vorgelegt werden.

(2) Aufgrund der vorgelegten Unterlagen führt der/die Vorsitzende die Anerkennung und Bewertung des Moduls durch.

(3) Kann es auf Grund der vorgelegten Unterlagen nicht zu einer Anerkennung kommen, so kann der Praktikumsausschuss zusätzliche Auflagen beschließen. (4) Bereits vor dem Studium des Bachelorstudiengang Bildung und Förderung in der Kindheit erworbene berufspraktische Erfahrungen können vom Praktikumsausschuss ganz oder teilwei-se als Berufsfeldpraktika anerkannt werden. Der Besuch des Professionalisierungsmoduls und die Erstellung eines qualifizierten Berichts ist in jedem Fall erforderlich. In dem Fall einer Einstufung in das 3. Semester aufgrund einer bereits absolvierten Fachschulausbildung und der damit verbundenen Anerkennung von zwei Berufsfeldpraktika (1 Blockpraktikum und stu-dienbegleitendes Praktikum) entfällt der Bericht zum 1. Praktikum. Das zweite Blockpraktikum ist incl. Vor- und Nachbereitung und Praktikumsbericht in jedem Fall zu absolvieren..