Ausbau „Der Schöne Weg“ Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013
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Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt
Reutlingen
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Ausbau
„Der Schöne Weg“
1.Bauabschnitt
Teilabschnitte 2 bis 4
Baubeschluss
GR 28.11.2013
Burgstraße
Richard-Wagner-Straße
Sommerhaldestraße
Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt
Reutlingen
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Übersichtslageplan
Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt
Reutlingen
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1. Bauabschnitt Länge ca. 750 m Richard- Wagner-Straße bis „Der Schöne Weg 52“
1. Abschnitt
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geplanter Scheibengipfeltunnel
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Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße
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Maßnahmen der Stadt und der Stadtentwässerung
Technische Erfordernisse
- Dauerhafte Gewährleistung der Funktion durch Herstellung eines tragfähigen Straßenoberbaus
- Regelung der Oberflächenwasserableitung durch Herstellung eines einheitlichen Weg-Quergefälles und die Anlage von Straßengräben
- Erneuerung der unzureichenden Beleuchtungseinrichtungen
- Gemeinsame Herstellung aller Erschließungsanlagen in einem Zug• Koordination aller Gewerke• Wirtschaftlichkeit• Beeinträchtigung der Anlieger durch Baumaßnahmen nur ein Mal• Kostenteilung Stadt/Eigentümer, SER, FairEnergie
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Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“
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RQ-Planung optimiert
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Lageplan Entwässerung/Kanalisation
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Lageplan Straßenausbau
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Planung1. Bauabschnitt, Länge ca. 750 m Optimierte Fahrbahnbreiten 4,0 bis 5,0 m unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ohne Gehweg
Optimierte Planung nach der Infoveranstaltung am 25.04.2012
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Gestaltung der hangseitigen Böschungssicherungen
Grundsätzlich steht eine Mehrzahl von Ausführungsarten zur Verfügung.
Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt unter Berücksichtigung und Abwägung folgender Kriterien:
- Geologische Verhältnisse
- Ökologie
- Wirtschaftlichkeit
- Gestalterische / Optische Gesichtspunkte
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Böschungssicherung - Ausführungsarten
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Geplante Böschungssicherung - Gabionen
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Geplante Böschungssicherung - Trockenmauer
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Ausbau
Sommerhaldestraße
Grundsatz- und Baubeschluss
GR 28.11.2013D
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Richard-Wagner-Straße
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straße
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Veranlassung
Neuordnung der Ableitung des Regenwassers
von Außengebieten und der Oberflächenentwässerung
im Einzugsgebiet des „Schönen Wegs“ und der
„Sommerhaldestraße“
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“
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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Regelquerschnitt - Bestand
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Regelquerschnitt - Planung
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Lageplan Sommerhaldestraße
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Sommerhaldestraße
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Bauzeitenplan
Schöner WegErster Teilabschnitt
26.08.2013 – 13.12.2013
Schöner WegZweiter Teilabschnitt
30.03.2015 – 12.06.2015Schöner Weg
Dritter Teilabschnitt08.06.2015 – 14.08.2015
Schöner WegVierter Teilabschnitt
10.08.2015 – 16.10.2015
Sommerhaldestraße07.04.2014 – 19.12.2014
Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“
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Stadtentwässerung Reutlingen
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Systemskizzeder
Entwässerung
Ausbauprogramm zur Entwässerung Ausbauprogramm zur Entwässerung und zu der Herstellung der und zu der Herstellung der
SommerhaldestraßeSommerhaldestraße
Gemeinderat 28.11.2013Gemeinderat 28.11.2013
Grundsatz- und BaubeschlussGrundsatz- und Baubeschluss
1. Kostentragung
Grundsatz:
1.1 Kostenermittlung
• Der Eigentümer eines von der Straßeerschlossenen Grundstücks bezahlt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlage und damit für die rechtliche Voraus-setzung der Bebaubarkeit seines Grundstücks einmaligeinmalig einen Erschließungsbeitrag.(Vorteilsgedanke!)
• Die Stadt Reutlingen erhebt Erschließungs-beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen)
- § 1 Ziffer 1 Erschließungsbeitragssatzung -
Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungs-kosten:
• Die Kostenermittlung erfolgt nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
• Die Stadt übernimmt einen Anteil von 5 % der beitragsfähigen Erschließungskosten.
1.1 Kostenermittlung
Welche Kosten müssen die Grund-stückseigentümer bezahlen?
• Kosten für die Herstellung der Straße
• Kosten der Straßenoberflächen-entwässerung
• Planungskosten des Ingenieurbüros
1.1 Kostenermittlung
Welche Kosten müssen die Grund-stückseigentümer nicht bezahlen?
• Kosten für die Maßnahmen der FairEnergie
• Kostenanteil, der für die Ableitung des Außengebietswassers (Hangwasser) anfällt
• Kosten für die Wiederherstellung der Stichstraße (Privatstraße)
1.1 Kostenermittlung
1.1 Kostenermittlung
Aufteilung auf vier Kostenträger
Bruttogesamtkosten(Tatsächliche Kosten )
Stadt-entwässerung
ReutlingenSER
FairEnergie GmbH
Stadt Reutlingen
5 % Eigenanteil der Stadt
95 % Anteil Grundstücks- eigentümer
Beitragsfähige Herstellungskosten
1.1 Kostenermittlung
Bruttogesamtkosten 1.500.000 € *
Kostenanteil Kanalisation 914.386 €
Kostenanteil Versorgung
57.477 €
Kostenanteil Straßenbau, Straßenoberflächen-
entwässerung528.697 €
Eigenanteil26.435 €
Eigentümer 502.262 €
Beitragsfähige Herstellungskosten
* Kosten sind gerundet.
Aufteilung auf vier Kostenträger
Von der Sommerhaldestraße erschlossene Grundstücke
1.2 Kostenverteilung
• 18 Grundstücke sind erschlossen.
• Beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossfläche beläuft sich insgesamt auf 34.439 m².
Mehrfach erschlossene Grundstücke
• Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke mit nur der Hälfte der Grundstücks- und Geschossfläche
• Betrifft zum Beispiel die Grundstücke an der Ecke „Der Schöne Weg“ und Panoramastraße
1.2 Kostenverteilung
2. Maßgebliches Kriteriumfür die Beitragspflicht
BeitragspflichtBeitragspflichtGrundsatz:Grundsatz:
Die erstmaligeerstmalige Herstellung einer zum Anbau bestimmten Straße ist beitragspflichtig (§ 20 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, § 1 Erschließungsbeitragssatzung)
Aus dem Grundsatz, dass Anliegerfür die erstmalige HerstellungBeitrag zu leisten haben stellt sichgenerell die Frage:
Wird die Straße mit der geplantenMaßnahme erstmals hergestellt Erschließungsbeitrag
oder
wurde die Straße in der Vergangen-heit bereits einmal endgültig herge-stellt Maßnahme ist beitragsfrei!
• Fahrbahn inkl. Geh- und Radwege mit Decke aus Asphalt (o.ä. Material)
• Betriebsfertige Entwässer-ungseinrichtungen der Straßenoberfläche
• Betriebsfertige Straßenbeleuchtung
• Gärtnerisch gestaltete Grünpflanzungen
Herstellung einer Anbaustraße im erschließungs-beitragsrechtlichen Sinne
Merkmale nach § 4 der Erschließungsbeitragssa
tzung
Die Merkmale der Satzung unterstellen, dass die Herstellung dem Stand der Technik und den Regelwerken für Erschließungsanlagen entsprechen muss.
Das heißt auch:
Die Straße muss über einen ausreichend tragfähigen und frostsicheren Unterbau verfügen.
Die Frage ist also, ob die Straße zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend dem damals geltenden technischen Regelwerk ausgeführt wurde.
Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO)
RStO Ausgabe 2012
RStO Ausgabe 2001
RStO Ausgabe 1986/89
RStO Ausgabe 1975
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Leitungsarbeiten FairEnergie 1998
Recherche der Verwaltung zur Frage der erstmaligen Herstellung:•Bisher keine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen (Ausnahme Straßenbeleuchtung)•Keine Unterlagen bei den technischen Ämtern der Stadt auffindbar, die den Nachweis über eine Herstellung der Straße nach den RStO 86/89 erbringen (Leitungsarbeiten FairEnergie 1998)•Beitragsbescheinigungen seit 1954 gehen davon aus, dass die erstmalige Herstellung noch aussteht.
Ausführung/Zustand des Unterbaus nicht bekannt!Notwendig:
Dokumentation/Gutachten zum Unterbau im Zuge der Baumaßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen
• Die Sommerhaldestraße wurde nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse in der Vergangenheit nicht erstmalig und endgültig hergestellt - auch wenn der optische Eindruck diesen Schluss zuließe.
• Die vollständige Wohnbebauung entlang der Straße steht dieser Tatsache nicht entgegen.
SzenarienErstmalige Herstellung
- Feststellung durch Begutachtung des Unterbaus im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme -
Ausbau nach geltendem Regelwerk Ausbau nicht nach geltendem Regelwerk
durchgeführt: durchgeführt:bevorstehende Baumaßnahmen Baumaßnahme ist erschließungs-lösen keine Beitragspflicht mehr beitragspflichtigaus
Prüfung durch die Gemeindeprüfungs-anstalt Baden-Württemberg