ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - dars.si · Sehr geehrte Damen und Herren! Um auf alle Fragen, mit...
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ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN
FÜR VERKÄUFER DER
SLOWENISCHEN VIGNETTE
Alles, was Verkäufer der slowenischen Vignetten
über den Verkauf und die Benutzung der Vignetten
auf den slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen wissen müssen
Diese Anweisungen gelten ab dem 01. 12. 2019
DARS d.d., Gesellschaft für Autobahnen in der Republik Slowenien Sitz: Ul. XIV. divizije 4, 3000 Celje, Slowenien
Sehr geehrte Damen und Herren!
Um auf alle Fragen, mit denen sich die Vignettenkäufer bzw. Autobahnbenutzer an Sie wenden
werden, antworten zu können, haben wir die "Anweisungen und Informationen für Verkäufer der
slowenischen Vignetten" zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie darin alles finden, was Sie über den
Verkauf und die Benutzung der Vignetten in Slowenien wissen müssen. Bitte benachrichtigen Sie uns,
wenn Sie meinen, dass es nötig ist einen Teil der Anweisungen zu ergänzen oder näher zu erläutern.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung.
Wenn Sie in den Anweisungen auf eine Ihrer Fragen keine Antwort finden, stehen wir Ihnen für
zusätzliche Informationen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktpersonen, die auf Seite 3
aufgeführt sind, oder schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse: [email protected].
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mitarbeit!
Sitz der Gesellschaft:
DARS d.d. Ul. XIV. divizije 4 3000 Celje
Filiale:
DARS d.d. Grič 54 1000 Ljubljana
Tel. Nr.: +386 1 518 83 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dars.si
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d.
Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2019
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Inhalt:
1. Kontaktangaben ..................................................................................................................... 3
2. Wichtige Fakten ...................................................................................................................... 3
3. Vignettenpflichtige Straßen ................................................................................................... 4
4. Kennzeichnung der Vignettenverkaufsstellen ....................................................................... 6
5. Arten und Preise der Vignetten.............................................................................................. 7
6. Benutzung der Vignetten ..................................................................................................... 10
7. Anbringen der Vignette ........................................................................................................ 15
8. Besondere Bestimmungen ................................................................................................... 17
9. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr.................................................................... 18
10. Verstöße und Bußgelder im Zusammenhang mit der Vignette ......................................... 19
11. Ausgabe von Ersatzvignetten ............................................................................................. 20
12. Verpackung ......................................................................................................................... 22
13. Liste wichtiger Hinweise ..................................................................................................... 26
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d.
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1. Logistikabteilung
Abteilung für Vertrieb und Marketing:
• Darja Bartolj, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 518 83 48
• Sanja Bašič, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 518 83 47
E-Mail: [email protected]
2. Wichtige Fakten
• Vor dem Verkauf der Vignette muss der Käufer gefragt werden, für welche Mautklasse die
Vignette gekauft wird. Der Käufer ist dafür verantwortlich, zu prüfen, in welche Mautklasse das
Fahrzeug gehört, für das er die Vignette kauft. Falls der Käufer unsicher ist, muss ihm zur Hilfe
die Liste der gemessenen Fahrzeuge, veröffentlicht auf der Webseite www.dars.si, angeboten
werden (siehe Seite 21).
• Alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer Höhe, deren höchstzulässige Masse 3.500 kg nicht
überschreitet, gehören zur Mautklasse 2A. Für Wohnmobile mit einer höchstzulässigen Masse
von mehr als 3.500 kg muss ein DarsGo-Gerät erworben werden (ausführliche Informationen
unter www.darsgo.si).
• Neben den gesetzlichen obligatorischen Bestandteilen muss auf der Rechnung, die dem Käufer
ausgestellt wird, auch die Seriennummer der verkauften Vignette verzeichnet sein.
• Der Fahrzeuglenker hat die Rechnung und den unteren Vignettenabschnitt bis zum Ende der
Gültigkeit aufzubewahren.
• Die Maut gilt dann als bezahlt, wenn die Vignette ordnungsgemäß am Fahrzeug aufgeklebt ist.
• Wenn jemand versucht, eine bereits geklebte Vignette abzulösen, ist diese ungültig – es
erscheint eines der im Folgenden angegebenen Sicherheitszeichen „NEVELJAVNO“
(UNGÜLTIG), die Nummer „20“ oder die Bezeichnung „2B“!
• Falls eine Vignette auf die Windschutzscheibe falsch angebracht wird, sollte der Benutzer die
Vignette nicht entfernen, sondern sofort mit dem DarsGo Service Ljubljana in Verbindung
treten (siehe Seite 21).
• Nachdem sie aufgeklebt wurde, ist ein Umtausch der Vignette an der Verkaufsstelle nicht mehr
möglich.
• In keinem Fall ist die Vignette zwischen Fahrzeugen übertragbar.
• „Ein einspuriges Fahrzeug“ ist ein Fahrzeug, dessen Spur nicht breiter als 50 cm ist.
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3. Vignettenpflichtige Straßen In der Republik Slowenien wird für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Maut
erhoben. Für alle einspurigen Kraftfahrzeuge (Motorräder) und zweispurigen Kraftfahrzeuge mit oder
ohne Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, wird die Maut mit dem
Kauf einer Vignette entrichtet.
Auf folgenden Straßen besteht Vignettenpflicht:
Autobahnen Schnellstrassen
Karawankentunnel
Der zwischenstaatliche Karawankentunnel, der die slowenische Autobahn A2 und die österreichische
Autobahn A11 verbindet, ist nicht Teil des Vignettensystems. Aus diesem Grund ist die Benutzung
des Karawankentunnels nicht im slowenischen Vignettenpreis enthalten, sondern sind für die
Benutzung des Karawankentunnels Mautgebühren zu entrichten.
Die für die Fahrt durch den Karawankentunnel entrichteten Mautgebühren gelten zwischen den
ersten Autobahnanschlüssen auf beiden Seiten der Staatsgrenze (in Slowenien der Anschluss Hrušica,
in Österreich der Anschluss Rosenbach-Podrožca). Um die Fahrt auf der Autobahn nach dem
Anschluss Hrušica in Richtung des Landesinneren von Slowenien fortzusetzen, hat der Benutzer an
seinem Fahrzeug eine Vignette anzubringen. Weitere Informationen über die Höhe der
Mautgebühren für eine Fahrt durch den Karawankentunnel sowie über die Zahlungsmodalitäten
entnehmen Sie der Internetseite unter www.dars.si.
Šentilj - Koper (Srmin)
Pesnica - Maribor (Tezno)
Karavanke - Obrežje Ljubljana (razcep Zadobrova - rondo Tomačevo -
- razcep Koseze) / nördliche Umgehungsstraße
Gabrk - Fernetiči
Razdrto (Nanos) - Vrtojba
Slivnica – Draženci - Gruškovje
Škofije - Srmin - Koper (Slavček)
Maribor (Dragučova) - Pince
Eine Vignette wird benötigt bis zum Anschluss Semedela (Richtung Izola) bzw. vomAnschluss Semedela (Richtung Ljubljana) Dolga vas – Grenze zu Ungarn
Alle slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen, auf denen die Vignettenpflicht gilt, sind mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet, durch die die Benutzer über
das Vignettensystem informiert werden.
A1
A2
A3
A5
H2
H3
H4
H5
A4
H6
H7
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Vignettenpflichtige Straßen
Umfahrung Ljubljana Umfahrung Maribor
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4. Kennzeichnung der Vignettenverkaufsstellen Alle Verkaufsstellen von Vignetten in Slowenien und im Ausland müssen am Eingang oder an einer
anderen sichtbaren Stelle mit dem Verkäuferzertifikat und der Vignettenpreisliste gekennzeichnet
sein. Das Verkäuferzertifikat, mit dem eine offizielle Verkaufsstelle gekennzeichnet wird, werden Sie
im November 2019 per Post erhalten.
Alle offiziellen Verkaufsstellen der Vignetten sind auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht.
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5. Arten und Preise der Vignetten
Für die Benutzung von mautpflichtigen Straßen mit einem Kraftfahrzeug, dessen höchstzulässiges
Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, sind der Kauf und das Anbringen der gültigen
Vignette am Fahrzeug grundsätzlich noch vor dem Befahren einer mautpflichtigen Straße
vorgeschrieben. Wenn das Kraftfahrzeug einen Anhänger zieht, wird für die Zuordnung des
Fahrzeugs in die unten aufgeführten Mautklassen lediglich das höchstzulässige Gesamtgewicht des
(Zug-)Fahrzeugs berücksichtigt.
Mautklassen
Kraftfahrzeuge, die verpflichtet sind, die Maut durch den Kauf einer Vignette zu entrichten, werden
in drei Mautklassen eingestuft:
MAUTKLASSE 1:
einspurige Kraftfahrzeuge, Motorräder mit oder ohne Anhänger.
MAUTKLASSE 2A:
Wohnmobile (unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse) und zweispurige
Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse unter 1,30 m, deren zulässiges
Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, mit oder ohne Anhänger.
Zu Wohnmobilen gehören ausschließlich Fahrzeuge, bei denen die Wohnmobilklasse im
Kraftfahrzeugschein oder im Zulassungsdokument / Fahrzeugkonformität eingetragen ist, und
sonstige Fahrzeuge, bei denen die erforderliche Ausstattung zu Wohnzwecken dauerhaft integriert
ist. Zu Wohnmobilen gehören jedoch keine Fahrzeuge, in denen lediglich eine entfernbare
Ausstattung, wie Matratzen, Kocher, Campingausrüstung u. dgl. angebracht ist.
Alle Fahrzeuge, die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt sind, benötigen die Vignette
der Mautklasse 2B. Alle anderen Fahrzeuge unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten
Achse und unter 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind,
benötigen eine Vignette der Mautklasse 2A! Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford
Transit etc.), die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile
eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe
zur Vignettenkategorie 2A! Wenn jedoch die permanente Ausrüstung nicht dauerhaft (fest)
angebracht ist, obwohl die Dokumente ( z. B. die Zulassung ) es als ein Wohnmobil definieren, wird
das Fahrzeug dennoch die Vignette 2B benötigen.
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MAUTKLASSE 2B:
zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse ab 1,30 m, deren
zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, mit oder ohne Anhänger.
Liste der gemessenen Fahrzeuge
Die Liste der gemessenen Fahrzeuge beinhaltet die Marken und Modelle der Kraftfahrzeuge (z. B.
Fahrzeuge mit klassischer Lastkraftwagenform), bei denen man auf den ersten Blick und/oder
anhand einer einfachen Messung nicht feststellen kann, dass sie über der ersten Achse eine
Fahrzeughöhe von 1,30 m wesentlich überschreiten. Sie enthält somit die Marken und die Modelle
der „grenzwertigen“ Fahrzeuge, deren Höhe über der ersten Achse sich um den Grenzwert von
1,30 m bewegt und die deshalb speziell mit einem zertifizierten Messgerät gemessen wurden. Die
Liste ist als Hilfsmittel für Verkäufer und Käufer von Vignetten vorgesehen, um im Zweifelsfall, zu
welcher Mautklasse ein bestimmtes „grenzwertiges“ Fahrzeug gehört, zusätzlich zu prüfen, ob
dasselbe in der Liste zur Mautklasse 2B eingestuft wurde.
Alle Fahrzeuge, die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt sind, benötigen die Vignette
der Mautklasse 2B. Alle anderen Fahrzeuge unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten
Achse und unter 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind,
benötigen eine Vignette der Mautklasse 2A! Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford
Transit etc.), die in dieser Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile
eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe
zur Vignettenkategorie 2A! Wenn jedoch die permanente Ausrüstung nicht dauerhaft (fest)
angebracht ist, obwohl die Dokumente (z. B. die Zulassung) es als ein Wohnmobil definieren, wird
das Fahrzeug dennoch die Vignette 2B benötigen.
Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist die Entfernung vom Untergrund zum höchsten Punkt des Fahrzeugs auf der Ebene, die im rechten Winkel zum Untergrund und durch die Achse der Vorderräder verläuft.
Der Käufer muss sich vor dem Kauf der Vignette überzeugen, in welche Mautklasse sein Fahrzeug gehört.
Die Liste der gemessenen Fahrzeuge ist auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht.
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Preisliste für Vignetten
Die Preise für Vignetten unterscheiden sich im Bezug auf die Mautklasse und die Gültigkeitsdauer.
Die Verkäufer müssen die Preislisten, die von DARS d.d. zur Verfügung gestellt werden, an einer
sichtbaren Stelle anbringen.
Mautklasse Gültigkeitsdauer Preis
(inkl. MwSt.)
7-Tages-Vignette 7,50 EUR
6-Monats-Vignette 30,00 EUR
Jahresvignette 55,00 EUR
7-Tages-Vignette 15,00 EUR
Monats-Vignette 30,00 EUR
Jahresvignette 110,00 EUR
7-Tages-Vignette 30,00 EUR
Monats Vignette 60,00 EUR
Jahresvignette 220,00 EUR
Gültigkeitsdauer der Vignetten
Alle Vignetten mit der Jahreszahl 2020 sind ab 1.12.2019 bis einschließlich 30.11.2020 im Verkauf.
7 Tages Vignetten gilt an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen: der gelochte Tag, den der Käufer
beim Kauf der Vignette festlegt und die nächsten 6 Tage.
Monats-Vignetten gelten einen Monat, d.h. vom Kaufzeitpunkt bis zum Ende des Tages im
Folgemonat, der die gleiche Zahl wie der Kauftag hat bzw. bis zum Ende des letzten Tages im
Folgemonat, wenn dieser Monat keinen solchen Tag hat.
6-Monats-Vignetten gelten sechs Monate ab dem Kauftag.
Jahresvignetten für das laufende Jahr gelten vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des
folgenden Jahres (14 Monate).
Die Preise für Vignetten bestimmt die Regierung der Republik Slowenien und diese sind verbindlich. Jegliche kommerzielle Preisermäßigungen für
den Kauf der Vignette sind untersagt.
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6. Benutzung der Vignetten
Jahresvignette: Die Gültigkeit der Jahresvignette wird mit der Kennzeichnung der letzten beiden Ziffern der
Jahreszahl in der oberen linken Ecke der Vignette sowie mit der Farbe der Vignette festgelegt. Die
Farbe wechselt jedes Jahr. Die Jahresvignetten werden an eine geeignete Stelle am Fahrzeug
aufgeklebt.
Im Gegensatz zu den Jahresvignetten müssen die Verkäufer 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-
Vignetten schon beim Verkauf validieren beziehungsweise lochen, damit ihr Gültigkeitszeitraum
festgelegt wird.
Auf Grund der kleinen Felder erfordert das Lochen besondere Aufmerksamkeit. Daher bitten wir die
Verkäufer, beim Lochen der Datumsfelder vorsichtig zu sein.
Jahresvignetten werden nicht gelocht.
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Richtiges Lochen der 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignette:
6-Monats-Vignette: Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 6-Monats-Vignette kann nicht im Voraus gekauft werden!
z.B. Tag und Monat
6-Monats-Vignetten gelten sechs Monate, d.h. vom Lochungstag bis zum Ablauf des letzten Tages im
sechsmonatigen Zeitraum. Für das oben angegebene Beispiel gilt, dass die Vignette bis einschließlich
zum 17.2.2021 gültig ist. 6-Monats-Vignetten gibt es nur für einspurige Fahrzeuge.
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Auf der 6-Monats-Vignetten mit der Jahreszahl 2020, die im Dezember 2019 gekauft wurde, müssen der Kauftag und das Fenster XII/19 gelocht werden. Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis
einschließlich 17.6.2020 gilt.
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Monatsvignette: Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die Monatsvignette kann nicht im Voraus gekauft werden!
z.B. Tag und Monat
Monatsvignetten gelten ab dem Kauftag bis zum Ablauf des Tages im Folgemonat, der die gleiche
Zahl trägt wie der Kauftag der Vignette beziehungsweise bis zum Ablauf des letzten Tages im Monat,
wenn der Folgemonat keinen Tag mit der gleichen Zahl hat. Im oben angegebenen Beispiel heißt das,
dass die Vignette bis einschließlich zum 17.9.2020 gilt. Monatsvignetten gibt es nur für zweispurige
Fahrzeuge.
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Auf der Monatsvignette mit der Jahreszahl 2020, die im Dezember 2019 gekauft wurde, muss der Kauftag und das Fenster XII/19 gelocht werden.
Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis einschließlich 17.1.2020 gilt.
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7-Tages-Vignette: Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 7-Tages-Vignette kann im Voraus gekauft werden!
z.B. Tag und Monat
Die Wochenvignette gilt an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen: der gelochte Tag, den der Käufer
beim Kauf der Vignette festlegt und die nächsten 6 Tage. Im dargestellten Beispiel bedeutet dies,
dass die Vignette bis einschließlich 23.8.2020 gilt. Der letzte Lochungstag der Wochenvignette ist
der 30.11.2020!
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7-Tages-Vignetten mit der Jahreszahl 2020, deren Lochungsdatum der Kunde im Dezember 2019 festlegt, müssen auf das Datum, das der Käufer bestimmt, und im Fenster XII/19 gelocht werden. Für das unten gezeigte Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis einschließlich 23.12.2019 gilt.
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Für den Fall, dass Ihnen beim Lochen der Vignette ein Fehler unterläuft, übergeben Sie die Vignette
nicht an den Käufer, sondern behalten Sie sie, nehmen Sie sie aus dem Verkauf, tragen ihre
Seriennummer in das Formular in der Anlage für die Umsatzabrechnung ein und senden uns
dasselbe gemäß Vertrag über den Vignettenverkauf zu. Schon aufgeklebte Vignetten, die Ihnen
Käufer wegen einem falschen Lochungsdatum zurückgeben, können Sie bei der DARS nicht
reklamieren. Die Kosten für solche Vignetten trägt der Verkäufer.
Den Verkäufern an den Verkaufsstellen ist es nicht erlaubt, eine Vignette mit einem der im
Folgenden angegebenen Sicherheitszeichen zurückzunehmen:
• „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG) oder nur ein Teil dieser Aufschrift,
• die Nummer „20“ oder ein Teil dieser Nummer,
• die Bezeichnung „B“ oder ein Teil dieser Bezeichnung.
Die Aufschrift erscheint nur dann teilweise oder vollständig, wenn die Vignette bereits an der
Windschutzscheibe oder an einer anderen Stelle angebracht wurde. Sie erscheint jedoch niemals,
wenn die Vignette nur von der Folie abgezogen wird. Im Falle einer Rückgabe von solchen Vignetten
berücksichtigt DARS keine Reklamation.
Händigen Sie dem Käufer niemals ungelochte 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignetten aus!
Die Zangen zum Lochen der Vignetten sind mit mäßiger Kraft anzuwenden, die für die Validation der jeweiligen Vignette (jeweils 1
Stück) nötig ist. Das Lochen von mehreren Vignetten gleichzeitig ist nicht erlaubt, da die Gefahr der Beschädigung der Vignetten (falsches Lochen)
und der Beschädigung des Werkzeugs besteht.
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7. Anbringen der Vignette Der Fahrer muss vor dem Auffahren auf eine mautpflichtige Straße dafür sorgen, dass die gültige
Vignette für die seinem Fahrzeug entsprechende Mautklasse vorschriftsmäßig angebracht ist.
Wir wird die Vignette richtig angebracht?
Zweispurige Fahrzeuge
Nach dem Entfernen der Schutzfolie ist die unbeschädigte Vignette mit dem Originalkleber sofort an
die Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen, so dass sie von außen gut sichtbar ist (sie darf
z.B. nicht an verdunkelten Stellen der Windschutzscheibe angebracht werden). Beim Anbringen
sind die Anweisungen auf der Rückseite der Vignette zu befolgen. Aufgrund der Verkehrssicherheit
sowie zur Gewährleistung von effizienten und kundenfreundlichen Kontrollen der Mautentrichtung
ist vor dem Anbringen einer neuen gültigen Vignette die zuvor angebrachte bzw. ungültige Vignette
von der Windschutzscheibe zu entfernen. Die Vignette darf nicht an die Seitenfenster des Fahrzeugs
angebracht werden.
Einspurige Fahrzeuge
An Motorrädern werden Vignetten an ein sichtbares Teil des Motorrades angebracht, dessen
Entfernung gar nicht oder nur sehr schwer möglich ist (z. B. Kraftstoffreservoir oder Ähnliches). Die
Vignette muss unbeschädigt und mit dem Originalkleber angebracht werden. Bei der Anbringung
müssen die Anleitungen auf der Rückseite der Vignette berücksichtigt werden. Achten Sie immer
darauf, die Vignette auf eine saubere, glatte und trockene Fläche zu kleben (vor dem Aufkleben der
Vignette bitte Staub-, Öl- und Wachsrückstände entfernen)
Die Vignette ist grundsätzlich noch vor dem Befahren einer mautpflichtigen Straße am Fahrzeug aufzukleben. Bitte weisen Sie die Käufer bereits beim
Kauf einer Vignette auf diese Tatsache hin.
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Beim Anbringen der Vignette dürfen keine zusätzlichen oder Sonderfolien, Saugnäpfe,
Klebestreifen oder Ähnliches verwendet werden. Falls solche Hilfsmittel verwendet werden, gilt die
Vignette nicht mehr als Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Mautgebühr, das bedeutet,
dass sie ungültig ist.
Wir empfehlen die Vignette bei einer Temperatur von über 5°C anzubringen. Bei niedrigeren
Temperaturen empfehlen wir die Autoheizung vor dem Aufkleben einzuschalten und zur
Windschutzscheibe zu lenken.
Bitte weisen Sie die Käufer darauf hin, den unteren Vignettenabschnitt der Vignette nicht
aufzukleben. Der Kunde muss ihn aufbewahren, denn der Vignettenabschnitt ist im Fall eines Bruchs
der Windschutzscheibe einer der Nachweise für die Bezahlung der Mautgebühr und er kann dem
Käufer beim Antrag auf eine Ersatzvignette beziehungsweise bei der Rückerstattung des Kaufpreises
einer Ersatzvignette helfen.
Wenn die Vignette nicht in der vorgeschriebenen Weise am Fahrzeug angebracht ist, bedeutet dies, dass sie ungültige ist bzw. dass der
Mautstraßennutzer die Maut nicht entrichtet hat.
Der Vignettenabschnitt auf der unteren Seite der Vignette wird nicht aufgeklebt. Der Abschnitt muss unbedingt über den gesamten
Gültigkeitszeitraum der Vignette aufbewahrt werden.
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8. Besondere Bestimmungen Entfernen und erneutes Anbringen der Vignette ist verboten
Nach dem ordnungsgemäßen Anbringen der Vignette am Fahrzeug ist ein Entfernen der Vignette
zum Zweck einer erneuten Nutzung an einem anderen Fahrzeug verboten, da es dabei zu einer
Selbstzerstörung der Vignette kommt und der Schriftzug „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer
„20“ oder die Bezeichnung „2B“ erscheint. Verboten ist die Verwendung von chemischen Mitteln an
der Vignette oder jede andere Art von Manipulation an der Vignette oder am Originalkleber um die
Selbstzerstörung der Vignette beim Entfernen zu verhindern. In allen diesen Fällen endet die
Gültigkeit der Vignette als Nachweis über die Entrichtung der Mautgebührt beziehungsweise es wird
davon ausgegangen, dass der Benutzer die Mautgebühr nicht entrichtet hat.
Ein- oder zweispuriges Fahrzeug?
Welche Vignette der Benutzer von mautpflichtigen Straßen im Falle eines Fahrzeugs mit drei Rädern
zu benutzen hat, hängt vom Abstand zwischen den Rädern an derselben Achse ab. Beträgt der
Abstand mehr als 50 cm, ist für ein solches Fahrzeug eine Vignette für zweispurige Fahrzeuge (2A)
vonnöten. Wenn das Fahrzeug keine Windschutzscheibe hat, wo die Vignette dieses Typs korrekt
angebracht werden kann, hat der Benutzer nach dem getätigten Kauf und vor dem Befahren von
mautpflichtigen Straßen die Erstellung einer „Bestätigung über den Vignettenkauf“ bei der
slowenischen Autobahnbetreibergesellschaft DARS zu beantragen.
Ausnahmen in Bezug auf das Anbringen der Vignette am Fahrzeug
Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen mit einem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe können die
Vignette auch ohne Anbringen an diese Art von Fahrzeug benutzen. Das gleiche gilt für Fahrzeuge,
deren Hersteller eine technische Bestätigung erstellt hat, dass die Vignette nicht an die
Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden darf.
Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen müssen in beiden Fällen des vorherigen Absatzes eine vom
Mautbetreiber ausgestellte Originalbestätigung über den Kauf der Vignette mit sich führen. Auf der
Bestätigung muss die Fahrzeugnummer, für die die Vignette erworben wurde, eingetragen sein.
Für nähere Informationen über die Erlangung der notwendigen Bestätigung sollte der Benutzer der Mautstraßen mit ihrem Betreiber in
Verbindung treten - DARS d. d., DarsGo Service Ljubljana, unter der Telefonnummer 080 15 03 oder +386 1 518 83 50
und auf der Webseite www.dars.si.
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9. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr Das Straßenmautgesetz legt fest, dass in den im Folgenden aufgeführten Fällen Mautgebühren nicht
zu entrichten sind:
• Fahrten mit Fahrzeugen mit Vorrangrechten sowie mit Begleitfahrzeugen, einschließlich der
Begleitfahrzeuge,
• Fahrten mit Militärfahrzeugen der Slowenischen Armee,
• Fahrten mit ausländischen Militärfahrzeugen für Zwecke der Landesverteidigung, Fahrten von
internationalen Friedenstruppen sowie von anderen Verteidigungs- und
Sicherheitsbeauftragten, wenn es durch internationale Verträge so festgelegt ist,
• Fahrten mit Fahrzeugen zur Leistung von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg oder in
Friedenszeiten durch natürliche oder sonstige Katastrophen oder durch bewaffnete
Auseinandersetzungen geschädigt wurden,
• Fahrten mit Fahrzeugen der Autobahnbetreibergesellschaft zur Durchführung von
Wartungsarbeiten auf mautpflichtigen Straßen sowie der Tätigkeit der Erhebung von
Mautgebühren.
Bei den Transporten mit Fahrzeugen zur Leistung von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg
oder in Friedenszeiten durch natürliche oder sonstige Katastrophen oder durch bewaffnete
Auseinandersetzungen geschädigt wurden, handelt es sich um Transporte auf Grundlage von korrekt
ausgefüllten Dienstreiseaufträgen, die durch die Autobahnbetreibergesellschaft festgelegt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorliegen und haben sich auf die Bezeichnung auf dem
Kennzeichen des Fahrzeugs zu beziehen, für das die Befreiung von der Mautpflicht geltend gemacht
wird. Die Autobahnbetreibergesellschaft ist über die Ankunft von ausländischen Fahrzeugen
mindestens 24 Stunden vor deren Ankunft zu informieren.
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10. Verstöße und Bußgelder im Zusammenhang mit der Vignette Gegen den Nutzer der Mautstraße wird:
• eine Geldbuße in Höhe von 300 EUR verhängt, wenn er eine Mautstraße ohne gültige
Vignette oder mit einer ungültigen Vignette für eine bestimmte Mautklasse, die auf die
vorgeschriebene Weise angebracht ist, benutzt,
• eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR verhängt, wenn er die Vignette nicht mit dem
Originalklebstoff an dem Fahrzeug anbringt oder mit einem unerlaubten Eingriff dessen
Wirksamkeit beeinträchtigt.
Wenn für einen Verstoß laut diesem Absatz nicht festgestellt werden kann, wer der Täter ist, wird für
den Verstoß der Eigentümer beziehungsweise der Besitzer des Rechts zur Benutzung des Fahrzeugs
bestraft, es sei denn dieser weist nach, dass er den Verstoß nicht begangen hat.
Die Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung der Vignetten wird von der
Autobahngesellschaft in der Republik Slowenien (DARS), der Finanzverwaltung der Republik
Slowenien und der Polizei durchgeführt.
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11. Ausgabe von Ersatzvignetten
Der Benutzer von mautpflichtigen Straßen kann vom Betreiber (DARS d.d.) nur in folgenden Fällen eine
Ersatzvignette für denselben Zeitraum oder eine Rückerstattung des Kaufpreises für eine Ersatzvignette,
wenn er selber eine Ersatzjahres- oder -6-Monats-Vignette kauft, verlangen:
• Wenn er wegen Zerstörung die Windschutzscheibe oder den Teil der Motorrads gewechselt hat,
auf dem die Vignette befestigt war;
• Wenn er im Garantiezeitraum das Fahrzeug, die Windschutzscheibe oder das Motorradteil
gewechselt hat;
• Wenn er das Fahrzeug zum Verschrotten gegeben hat.
Ersatzvignette
Für die Ausgabe einer Ersatzvignette wegen eines Austausches der Windschutzscheibe, des Motorradteils
oder Fahrzeugs, an dem die Vignette befestigt war, muss ein Antrag ausgefüllt werden mit folgender Anlage:
• Entfernte Vignette (wenn an der entfernten Vignette die ganze Seriennummer nicht sichtbar ist,
muss der dazugehörige Abschnitt beigelegt werden). Auf der entfernten halbjährlichen,
monatlichen oder wöchentlichen Vignette muss die Gültigkeitsdauer ersichtlich sein, ansonsten
muss die Rechnung oder eine Kaufbestätigung beigelegt werden;
• Kopie der Rechnung für den Austausch der Windschutzscheibe/des Motorradteils, ausgestellt von
der Werkstatt, die die Reparatur ausgeführt hat (aus der beigelegten Rechnung muss ersichtlich
sein, wer der Mautpflichtige ist und an welchem Fahrzeug die Leistung ausgeführt wurde), oder
eine Kopie des Dokuments, welches beweist, dass das Fahrzeug oder ein Teil des Fahrzeugs
während der Garantiezeit ausgewechselt wurde.
Für die Erstellung einer Ersatzvignette, Erstattung der Ersatzvignettenkosten bzw. Erstattung eines
verhältnismäßigen Teils der Jahres-/Halbjahresvignettenkosten im Falle einer Stilllegung des Autos ist
lediglich die entfernte Vignette vorzulegen (siehe Bestimmung oben). Wenn Sie Ihr Auto im Ausland
stilllegen lassen, sind außerdem Kopien der Unterlagen im Hinblick auf die Abmeldung, der Nachweis
über die Verwertung sowie die beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente vorzulegen.
Alle Informationen zum Erwerb einer Ersatzvignette oder zur Erstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette finden Sie auf unserer Website unter
www.dars.si. Die Verfahren zur Ausstellung einer Ersatzvignette und zur Erstattung des
Kaufpreises einer Ersatzvignette können vom Benutzer persönlich oder per Post im DarsGo servis Ljubljana, Lopata, Maribor, Obrežje oder Fernetiči erledigt
werden.
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Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette
Eine Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette kann beansprucht werden, wenn der Benutzer aus
oben angeführten Gründen selber eine Vignette gekauft hat. Sie kann nur für Jahres- und 6-Monats-
Vignetten beansprucht werden. In diesem Fall muss der Benutzer eine Vignette kaufen, die der Vignette
gleicht, die ersetzt wird (Jahresvignette, wenn eine Jahresvignette ersetzt wird, und 6-Monats-Vignette,
wenn eine 6-Monats-Vignette ersetzt wird). Bei der Jahresvignette wird der Wert der ganzen Vignette
erstattet, jedoch nur, wenn die Erstatzvignette vor dem Beginn der Gültigkeit der Jahresvignette für das
nächste Kalenderjahr gekauft wurde. Bei der 6-Monats-vignette wird im Fall, dass der Benutzer beim Kauf
eine neue Gültigkeitsdauer festgelegt hat, der entsprechende Teil dieser Vignette für den Zeitraum bis zum
Ablauf der Gültigkeit der ersetzten beziehungsweise zerstörten Vignette zurückerstattet.
Für eine Rückerstattung des Kaufpreises der Ersatzvignette ist es erforderlich, einen Antrag auszufüllen und
Anlagen, wie vorher für den Erhalt einer Ersatzvignette aufgeführt, sowie den Abschnitt und die Rechnung
über den Kauf einer neuen (Ersatz-)Vignette beizulegen.
Den Antrag auf die Erstellung einer Ersatzvignette, Erstattung der Ersatz-Jahres- oder
Halbjahresvignettenkosten bzw. Erstattung eines verhältnismäßigen Teils der Jahres-
/Halbjahresvignettenkosten im Falle einer Stilllegung des Autos (zur Verfügung auf der Internetseite
unter www.dars.si) ist binnen 30 Tagen ab Eintritt des Anspruchs zu stellen.
Alles Notwendige, um eine Ersatzvignette zu erhalten oder den Wert des Kaufpreises einer Ersatzvignette wiederzubekommen, kann persönlich oder per Post unter folgender Adresse erledigt werden:
DARS d. d. DarsGo servis Ljubljana Grič 54 (Nordring von Ljubljana: Ausfahrt Brdo Nr. 16) SI-1000 Ljubljana
oder persönlich am Vormittag in: - DarsGo servis Lopata (A1, Ljubljana - Maribor: Ausfahrt Celje zahod), - DarsGo servis Maribor (A1, Ljubljana – Maribor: Rastplatz Maribor
zahod), - DarsGo servis Obrežje (A2, Obrežje – Ljubljana: Grenzübergang Obrežje), - DarsGo servis Fernetiči (A3, Fernetiči – Gabrk: Rastplatz Fernetiči jug).
Der Antrag kann jederzeit während des Betriebs jedes DarsGo servis gestellt werden. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten der DarsGo servis und der Möglichkeit, Anträge einzureichen und Ersatzvignetten zu erhalten, erhalten Sie unter der Telefonnummer 080 15 03 oder +386 1 518 83 50.
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12. Verpackung Die Vignetten sind verpackt in Paketeinheiten zu jeweils:
• 100 Stück für einspurige Kraftfahrzeuge (10-mal jeweils 10 Vignetten), diese in Paketen zu 4.500
Stück,
• 500 Stück für zweispurige Kraftfahrzeuge (50-mal pro 10 Stück, 10-mal pro 50 Stück, 5-mal pro 100
Stück), diese in Paketen pro 15.000 Stück.
Jahr 2020 GTIN Nummer: A C
383003794 240 3 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1
241 0 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1
242 7 Jahresvignette für Mautklasse 1
243 4 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)
244 1 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)
245 8 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)
246 5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)
247 2 6-Moants-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)
248 9 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)
249 6 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)
250 2 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)
251 9 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)
252 6 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A
253 3 Monatsvignette für Mautklasse 2A
254 0 Jahresvignette für Mautklasse 2A
255 7 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück)
256 4 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück)
257 1 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück)
258 8 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück)
259 5 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück)
260 1 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück)
261 8 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)
262 5 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)
263 2 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)
264 9 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)
265 6 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)
266 3 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)
267 0 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)
268 7 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)
269 4 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)
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270 0 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B
271 7 Monatsvignette für Mautklasse 2B
272 4 Jahresvignette für Mautklasse 2B
273 1 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück)
274 8 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück)
275 5 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück)
276 2 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück)
277 9 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück)
278 6 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück)
279 3 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)
280 9 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)
281 6 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)
282 3 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)
283 0 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)
284 7 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)
285 4 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)
286 1 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)
287 8 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)
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Auf jeder Verpackungseinheit ist ein Aufkleber mit folgenden Angaben:
• GTIN Nummer der Verpackungseinheit
• Seriennummern der Vignetten in den einzelnen Verpackungseinheiten (von – bis) und
Barcode der Seriennummer der ersten und letzten Vignette in der Verpackungseinheit –
Symbol ITF (interleaved 2 of 5 with check digit). Falls im Paket eine oder mehrere laufende
Nummern fehlen, ist am Ende auch die Anzahl der fehlenden Vignetten mit den laufenden
Nummern angegeben. Alle fehlenden Seriennummern sind auf der so genannten schwarzen
Liste der Vignetten vermerkt.
• Gewicht des Pakets in Form eines Barcodes - Symbol ITF (interleaved 2 of 5).
Eigentlich dürfte es bei der Abpackung nicht zu Fehlern kommen. Falls dennoch im Paket eine
Vignette fehlt oder zuviel ist, füllen Sie das Reklamationsformular aus und schicken Sie es uns am
Ende des Abrechnungszeitraums zusammen mit der Verkaufsabrechnung der Vignetten ein.
Seriennummern
Die Seriennummer auf der Vignette besteht aus einem Buchstaben, einem Leerzeichen und sieben
Ziffern. Die Seriennummern sind in aufsteigender Reihenfolge und sind auf der Vignette
gekennzeichnet:
• Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben J, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab J 0000001).
• Seriennummern der 6-Monats-Vignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben K, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab K 0000001).
• Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben L, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab L 0000001).
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V – Art des Fahrzeugs:
- 6: Mautklasse 1 - 7: Mautklasse 2A - 8: Mautklasse 2B
T – Zeitraum der
Gültigkeit der Vignette: - 7: 7-Tages-Vignette, - 8: Monatsvignette, - 9: 6-Monats-Vignette, - 1: Jahresvignette.
SSSSSSSS –
aufeinander folgende Seriennummer, die mit 00000001 beginnt
L - Gültigkeitsjahr
2020: 0
K – Kontrollnummer:
per Algorithmus bestimmt.
• Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben M, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab M 0000001).
• Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben N, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab N 0000001).
• Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben O, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab O 0000001).
• Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben P, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab P 0000001).
• Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben R, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab R 0000001).
• Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben S, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab S 0000001).
Die Seriennummer auf dem Kupon (Abschnitt) ist in Form eines Barcodes aufgedruckt - Symbol ITF
(interleaved 2 of 5 with check digit).
Struktur des Barcodes:
VTSSSSSSSSLK
Qualitätskontrolle
Falls Sie unter den Vignetten, die Ihnen zum Verkauf zugestellt wurden, Vignetten entdecken, die
irgendwie beschädigt oder schlecht gedruckt sind, werden diese nicht verkauft sondern aus dem
Verkauf ausgesondert und laut dem Vertrag über den Kommissionsverkauf der Vignetten
zurückgeschickt. Bei der Abrechung des Vignettenverkaufs müssen die Seriennummern dieser
Vignetten mitgeteilt werden.
Falls Sie an der Verpackung Mängel entdecken, öffnen Sie das Paket nicht, sondern schicken Sie es
zurück.
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13. Liste wichtiger Hinweise
Was muss beim Verkauf der Vignetten berücksichtigt werden?
• Vor dem Verkauf der Vignette überprüfen Sie beim Käufer, für welches zweispurige Fahrzeug
er die Vignette braucht.
Der Käufer muss vor dem Verkauf einer Vignette für ein zweispuriges Fahrzeug gefragt werden,
ob das Fahrzeug in die Mautklasse 2A oder in die Mautklasse 2B gehört. In die Mautklasse 2A
gehören Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 1,30 m über der
ersten Achse. In die Mautklasse 2B gehören zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe
von 1,30 m oder mehr.
• Das Messen der Höhe eines zweispurigen Fahrzeugs über der ersten Achse
Die Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist die Entfernung vom Untergrund zum höchsten
Punkt des Fahrzeugs auf der Ebene, die im rechten Winkel zum Untergrund und durch die Achse
der Vorderräder verläuft. Beim Messen der Höhe ist es wichtig, dass das Fahrzeug unbeladen ist
und einen entsprechenden Reifendruck hat.
• Die 6-Monats-, 7-Tages- und Monatsvignetten müssen vom Verkäufer gelocht werden.
• Vorverkauf der 7-Tages-Vignetten
Im Vorverkauf können nur Wochenvignetten erworben werden. Für die Lochung ist der
Antrittstag der Fahrt maßgebend. Fragen Sie Ihren Käufer nach dem voraussichtlichen
Anfangsdatum der Fahrt auf den mautpflichtigen slowenischen Straßen, denn dieses Datum ist
maßgebend für die Lochung der Wochenvignette.
Weisen Sie den Käufer darauf hin, dass ein Umtausch der Vignette, falls er das Datum seiner
Fahrt ändert, nicht möglich ist. Der letzte Tag zur Lochung der Wochenvignetten ist der
30.11.2020.
• Falsch gelochte Vignetten
Falsch gelochte Vignetten, die dem Käufer noch nicht übergeben wurden, werden am Ende des
Jahres zusammen mit den nicht verkauften Vignetten an die Gesellschaft DARS d.d.
zurückgeschickt. Die Seriennummern dieser Vignetten müssen bei der Abrechung des
Vignettenverkaufs mitgeteilt werden.
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• Beschädigung der Vignette vor der Anbringung
Falls die Vignette vom Käufer vor der Anbringung beschädigt wird (zerrissen), ist diese wieder auf
die Schutzfolie zu kleben und nicht auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Eine solche
Vignette kann an der Verkaufsstelle, an der die Vignette gekauft wurde, gegen eine neue
ausgetauscht werden.
• Verkaufte Vignetten können nicht zurückgegeben werden!
Den Verkaufstellen ist es nicht erlaubt, ausgestellte Vignetten zurückzunehmen, außer wenn es
sich an der Verkaufsstelle um den Umtausch von schon gekauften Vignetten wegen einer
Reklamation zu Lasten des Verkäufers handelt:
• wenn der Verkäufer die Vignette falsch gelocht hat und der Kunde sie noch nicht
aufgeklebt hat,
• bei einem nachweisbaren Qualitätsmangel der Vignette (z. B. wenn die Vignette
zerreißt, bevor sie am Fahrzeug angebracht wurde) und der Schriftzug
„NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer „20“ oder die Bezeichnung „2B“ nicht
erscheint,
• wenn der Verkäufer eine falsche Vignettenart herausgegeben hat und der Kunde sie
noch nicht aufgeklebt hat.
Falsch gelochte Vignetten, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wurden oder
Vignetten mit mangelhafter Qualität, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt
wurden, kann der Verkäufer laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kommissionsverkaufs der Mautvignetten an die DARS zurückschicken.
• Schon aufgeklebte Vignetten, die Käufer wegen einem Lochungsfehler zurückgeben, kann der
Verkäufer nicht bei der DARS reklamieren. Die Kosten solcher Vignetten trägt der Verkäufer.
• Die Ausgabe von Ersatzvignetten an den Verkaufsstellen ist nicht möglich.
Der Benutzer kann alles Notwendige rund um Ersatzvignetten persönlich oder per Post bei
DarsGo servis Ljubljana, Lopata, Maribor, Obrežje oder Fernetiči erledigen (siehe Seite 21).